Regelung zum Kurzarbeitsgeld entfällt, Kündigungswelle droht // Offener Brief eines Berliner Taxifahrers an den Bundestagsabgeordneten der Linkspartei und Gewerkschafter Pascal Meiser – Berliner Aktion gegen Arbeitgeberunrecht

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  • Regelung zum Kurzarbeitsgeld entfällt, Kündigungswelle droht // Offener Brief eines Berliner Taxifahrers an den Bundestagsabgeordneten der Linkspartei und Gewerkschafter Pascal Meiser – Berliner Aktion gegen Arbeitgeberunrecht
    https://berlineraktiongegenarbeitgeberunrecht.wordpress.com/2021/04/19/regelung-zum-kurzarbeitsgeld-entfallt-kundigungswelle-droht-offener-brief-eines-berliner-taxifahrers-an-den-bundestagsabgeordneten-der-linkspartei-und-gewerkschafter-pascal-meiser

    Veröffentlicht am 19. April 2021 von Berliner Aktion gegen Arbeitgeberunrecht
    Liebe Kolleg:innen und Freund:innen,

    wir bitten um Unterstützung der Taxi-Fahrer:innen von der ver.di AG TAXI und um Verbreitung folgender Pressemitteilung:

    Regelung zum Kurzarbeitsgeld entfällt, Kündigungswelle droht

    Linkspartei und Gewerkschaften müssen sich dieser Problematik annehmen!

    Zum 1.7. läuft die bisherige Regelung aus, dass 100% der Sozialabgaben auf das Kurzarbeitsgeld (KUG) von der Bundesagentur für Arbeit übernommen werden. 50% müssten die ArbeitgeberInnen ab dann selber zahlen. Im Dienstleistungsgewerbe droht nun eine Kündigungswelle.

    Viele Kleinbetriebe können die auf sie zukommenden Beträge angesichts fehlender Umsätze nicht zahlen, die großen Betriebe weigern sich. Von den Pandemie-Abzockern wie Karstadt Galeria oder Lufthansa mal ganz abgesehen. Die volle Höhe wird lediglich weitergezahlt, wenn betriebliche Weiterbildungsmaßnahmen eingeleitet werden. Das wird aber den wenigsten Kleinbetrieben möglich sein, schon gar nicht, wenn seit einem Jahr überwiegend der Betrieb ruht und die Zukunft unklar ist. Nützen wird diese Regelung aber wieder jenen Unternehmen, die eh im Zuge der fortschreitenden Digitalisierung eine Umstellung planen, oder ihre Produktangebote verändern. An der Realität vieler Dienstleistungsbetriebe geht das jedoch vorbei.

    Bereits vor Corona arbeiteten viele Beschäftigte prekär. Zahlreiche Minijobber:innen wurden bereits entlassen, ohne überhaupt einen Anspruch auf Kurzabeitergeld zu haben. Dazu kommt noch, dass die Lockerung der Insolvenzantragspflicht nur bis zum 01.05.2021 gilt. Bis dahin konnten Unternehmen, die zahlungsunfähig oder überschuldet waren, die Meldung einer Insolvenz noch etwas verzögern.

    Nicht nur auf Berlin rollt also in Kürze eine bedrohliche Pleite- und Entlassungswelle zu.

    So auch auf viele Berliner Taxiunternehmen und ihren Mitarbeiter:innen und Taxifahrer:innen. Denn die meisten Taxibetriebe in Berlin befinden sich mit ihren Beschäftigten seit über einem Jahr in Kurzarbeit. Das Land Berlin hat ihnen bisher lediglich mit den Impffahrten ein bisschen unter die Arme gegriffen. Aufgrund der nun auslaufenden Regelung zum KUG haben einige Taxibetriebe ihren Angestellten bereits vorsorglich mit einer Kündigung gedroht.

    Der Angestellte und bei ver.di organisierte Taxifahrer Andreas K.* (*Name der Redaktion bekannt) wandte sich in einem Brief an den Bundestagsabgeordneten und Gewerkschafter Pascal Meiser. Andreas K. regt an, dass sich die Linkspartei umgehend dieser Problematik annimmt und sich dafür einsetzt, dass die drohende Pleite- und Entlassungswelle in zahlreichen Kleinbetrieben im Dienstleistungsgewerbe in Berlin abgewandt wird. Er schlägt ein staatlich garantiertes Mindestkurzarbeitergeld vor, mindestens bis zum Ende der Pandemie.

    Wir von der Berliner Aktion Gegen Arbeitgeberunrecht (BAGA) unterstützen diesen Vorschlag.

    Der Druck auf die Lohnabhängigen steigt enorm. Sei es auf dem Wohnungsmarkt, bei der Prekarisierung der Löhne im Gesundheitswesen, beim Ausverkauf der S Bahn oder bei der Deregulierung auf dem Taximarkt, der Rot-Rot-Grüne Senat treibt die Umverteilung von unten nach oben voran. Und von unseren Gewerkschaften kommt kaum Gegenwehr.

    Wir brauchen ein starkes Bündnis gegen die Umverteilung der Krise auf unsere Schultern!

    Gemeinsam gegen Ausbeutung und Prekarisierung!

    #nichtaufunseremrücken

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    Offener Brief

    An: pascal.meiser@bundestag.de, pascal.meiser.wk@bundestag.de
    Kopie (CC): ag.bg@die-linke.de, lag.bug@dielinke.berlin

    Guten Tag Pascal Meiser,

    in dieser Mail wende ich mich an Sie als Wähler Ihrer Partei, vor allem aber als gewählter ver.di Vertrauensmann und als unmittelbar Betroffener.

    Ich bin Taxifahrer und Mitglied der Vertrauensleuteversammlung sowie der Aktivengruppe AG Taxi bei ver.di Berlin.

    Es geht um die Veränderung der Kurzarbeitsregelung und eine dadurch drohende Entlassungswelle im Taxigewerbe und in vielen anderen Dienstleistungsbereichen.

    Viele legal wirtschaftende Taxibetriebe haben bereits seit März 2020 ihre MitarbeiterInnen in Kurzarbeit geschickt, da mit den Lockdowns ein Großteil der Umsätze weggebrochen ist. Zur Zeit stellen nur die
    Impffahrten einen minimalen Lichtblick dar.

    Von meiner Chefin wurde mir bzw. allen Beschäftigten im Unternehmen die Kündigung zum 1. 7.2021 mündlich angekündigt. Hintergrund sei, dass die Bundesanstalt für Arbeit ab diesem Zeitpunkt nur noch die Hälfte der Sozialversicherungsbeiträge des Kurzarbeitergeldes übernimmt. Für sie würde das für alle Beschäftigten zusammen Mehrkosten von 1000 bis 2000 Euro im Monat bedeuten, die sie aus ihrem Privatvermögen leisten müsste. Sie könne (bzw. wolle) das nicht und würde daher zu arbeitsrechtlichen Mitteln gezwungen sein.

    Hier der Link zur Webseite der Arbeitsagentur, bitte herunterscrollen:

    www.arbeitsagentur.de/m/corona-kurzarbeit/

    Nach Angaben der Bundesanstalt werden die SV-Beiträge auf das KUG bis 31.12. in voller Höhe weitergezahlt, wenn betriebliche Weiterbildungsmaßnahmen eingeleitet werden.
    Doch welche sollen das im Taxigewerbe sein; welche wären es im Gastgewerbe ? Die Regelung passt zu Großbetrieben, wo sowieso Umstellung auf weitgehende Digitalisierung oder eine Änderung der Produktpalette aus Umweltschutzgründen ansteht und die pandemiebedingte Ruhezeit genutzt werden kann. An der Realität kleinteiliger Dienstleistungsbetriebe geht das jedoch vorbei. Bereits vor Corona arbeiteten viele Beschäftigte prekär, MinijoberInnen wurden bereits entlassen, ohne einen Anspruch auf Kurzarbeitergeld zu haben.

    Dazu kommt, dass die Lockerung der Insolvenzregeln demnächst fällt:

    www.unternehmensstrafrecht.de/insolvenzverschleppung-und-besonderheiten-in-corona-zeiten/

    Es droht also eine Pleite- und Entlassungswelle in zahlreichen Kleinbetrieben im Dienstleistungsgewerbe. Das Taxigewerbe könnte dabei als „Spitze des Eisbergs“ oder zumindest als ein dringliches Beispiel betrachtet werden, da die Gewinnmargen bei legalem Wirtschaften hier nur gering sind, aufgrund des ruinösen Preiskampfes durch UBER und andere internetvermittelte Fahrdienste.

    Ich möchte anregen, dass sich die Partei Die Linke dieser Problematik annimmt. Als „Gegenmittel“ würde ich u.a. ein staatlich garantiertes Mindestkurzarbeitergeld incl. Sozialversicherung gut finden; mindestens bis zum Ende der Pandemie (also, solange das Infektionsschutzgesetz angewendet wird).

    Über eine Behandlung dieses Themas im Rahmen von Reden und Debatten zum diesjährigen 1. Mai würde ich mich sehr freuen.

    mit solidarischen Grüßen, Andreas K.

    #Taxi #Berlin #Arbeit #Entlassungen #Gewerkschaft