Wie 164 Menschen unter Stasiverdacht gerieten

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    Seit Jahren kämpft Bernd Lammel gegen IM-Vorwürfe. Jetzt stellt er fest, dass die Unterlagenbehörde BStU Verwandte, Bekannte, Kollegen ausleuchtete.

    24.4.2021 - 17:52 Uhr
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    Adrian Crispin
    Bernd Lammel in seinem Büro in der Schönhauser Allee.

    Berlin - Er sei völlig verunsichert gewesen, angesichts dieser Menge, sagt Bernd Lammel. Ein Berg von 16 Leitz-Ordnern voller Akten größtenteils zu seiner Person türmte sich in der Stasiunterlagenbehörde in der Karl-Liebknecht-Straße vor ihm auf. Lammel war im Januar diesen Jahres in die Behörde gefahren, um zu erfahren, was dort alles über ihn gesammelt worden ist, so erzählt er es. Erstaunlicherweise stammte ein großer Teil der Unterlagen in den 16 Ordnern nicht von der Staatssicherheit, nicht aus DDR-Zeiten. In den Ordnern waren viele Akten, die die Behörde lange nach der Wende produziert hat. Vieles stammte aus den vergangenen 15 Jahren.

    Bernd Lammel ist ein Fotojournalist und Gewerkschafter aus Berlin, der seit Jahren mit dem Verdacht leben muss, ein Stasispitzel gewesen zu sein. Drei Minuten in der Abendschau im rbb haben sein Leben im September 2015 auf den Kopf gestellt. Ein kurzer Bericht, in dem es hieß, Lammel habe als „IM Michael“ für die Staatssicherheit gearbeitet. Im Beitrag äußerte sich auch Roland Jahn, der die Stasiunterlagenbehörde leitet. Erst klang es nach einem ziemlich üblen Fall von Stasiverstrickung. Ein Jahr später, im September 2016, entlastete ein Gutachten einer unabhängigen Historikerin allerdings Bernd Lammel in der Sache. Das ist auch schon vier Jahre her, aber es ist immer noch nicht vorbei.

    Seit Ende 2020 weiß Lammel, dass die Reporterin, die den Beitrag für den rbb gemacht hatte, immer noch in der Unterlagenbehörde nach Akten von ihm suchen lassen will. Dass sie nun sogar an seine private Post herankommen will, die in der Behörde liegt, weil seine Briefe, Postkarten und Pakete jahrelang von der Staatssicherheit überwacht worden sind. Diesmal hat er davon rechtzeitig erfahren, denn die Reporterin hat sich bei der Behörde auf das Informationsfreiheitsgesetz berufen. Nach diesem Gesetz muss Lammel zustimmen, wenn jemand Unterlagen von ihm einsehen will.

    Er hat nicht zugestimmt, sondern selbst einen Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz gestellt. Wenn die Sache immer noch nicht vorbei ist, will er es jetzt alles genau wissen. Wer hat sich bei der Stasiunterlagenbehörde nach ihm erkundigt, zu welchem Zeitpunkt? Er will auch erfahren, wie sich die Behörde selbst mit ihm befasst hat.

    Im Januar ist sein Antrag bewilligt, er fährt in die Behörde, zu den 16 Ordnern. Er liest sieben Tage lang in den Akten, insgesamt 38 Stunden, so erzählt er es. Vor zwei Wochen, Anfang April, habe er auch Kopien von Akten erhalten.
    Aufarbeitung der Vergangenheit, nicht der Gegenwart

    Seitdem weiß er, dass sich die Behörde nach den Anfragen von Reportern über ihn nicht nur mit ihm beschäftigt hat. Sondern auch mit 164 anderen Menschen, die er mehr oder weniger gut kennt, wie er nach Durchsicht der Unterlagen sagt. Seine Familie ist darunter. Viele andere engagieren sich wie Lammel im Deutschen Journalistenverband, in den Verbänden der ostdeutschen Bundesländer oder in Berlin. Der Fall scheint plötzlich viel größer als seine eigene Geschichte.

    Was Bernd Lammel berichtet und was sich aus Unterlagen ergibt, die der Berliner Zeitung vorliegen, wirft die Frage auf, wie weit sich die Stasiunterlagenbehörde von ihren Leitbildern entfernt hat. Die Behörde des Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (BStU), so ihr vollständiger Name, wird noch von Roland Jahn geführt. Ihrem letzten Leiter, denn im Juni wird die BStU aufgelöst, die Akten werden ins Bundesarchiv überführt. Bis dahin soll sie Presse und Medien bei der Aufarbeitung der Verbrechen der Staatssicherheit, der Herrschaftsmechanismen im SED-Staat unterstützen.

    Es geht um die Aufarbeitung der Vergangenheit. Es geht auch darum, Menschen, die von der Staatssicherheit überwacht wurden, Zugang zu Akten zu verschaffen, die über sie angelegt wurden. Es ging nie darum, jeden Menschen, der in der DDR gelebt oder gearbeitet hat, zu überprüfen: War das auch ein Stasispitzel oder nicht?

    Bernd Lammel erfährt, dass die Reporterin des rbb schon 2010 nach Stasiakten über ihn hat suchen lassen und auch Unterlagen erhalten hat. Womöglich hätte er als Betroffener schon damals über die Herausgabe informiert werden müssen. Lammel sagt, dass sei nie geschehen. Er habe erst zwei Tage vor Ausstrahlung des Beitrags im rbb von der Reporterin erfahren, dass sie Stasiakten von ihm hatte.

    Vor allem aber erfährt er nun auch, dass die Reporterin und ein weiterer Journalist ihre Anfragen in seiner Sache stetig erweitert haben, dass ein Mitarbeiter der Behörde der Recherche der Journalisten weitere 60 Personen hinzugefügt hat, bis 164 Menschen zusammenkamen. Bei allen wurden nach Stasikontakte gesucht - eine Massenabfrage, die im Jahr 2017 eine interne Prüfung in der Behörde nach sich zog. Der Prüfbericht liegt der Berliner Zeitung vor. Sein Ergebnis lautete: Dieses Vorgehen war „nicht zulässig“. Weiter heißt es darin, es sei „offensichtlich“ um die „Aufdeckung von Stasi-Verstrickungen der benannten Personen“ gegangen. Insofern erfolgte die Herausgabe der mehr als 1000 Seiten „ohne Rechtsgrund“.
    Ein eifriger Major und „IM Michael“

    Lammel zeigt die Kopien der Akten in seinem Büro in der Schönhauser Allee. Auf dem Glastisch liegen vier Ordner, zwei rot, zwei schwarz. Eigentlich bearbeitet Lammel hier seine Fotos und Filme, mit 67 ist er noch nicht im Ruhestand. Schon als Schüler wollte er Fotograf werden, erzählt er. In seiner Schule, die in West-Staaken lag, einem Stück DDR, umschlossen von West-Berlin, habe er im Fotolabor mal Bilder von den Rolling Stones reproduziert und dummerweise Abzüge im Papierkorb liegen lassen. Damals sei es zu einem ersten, unangenehmen Kontakt mit der Stasi gekommen, erinnere er sich. Später habe er in der DDR auch als DJ gearbeitet, als „Schallplattenunterhalter“ mit Lizenz, und Fotos unter Pseudonym in Westmedien veröffentlicht. Sein heutiges Büro war damals seine Wohnung, gleich neben dem Kino Colosseum, mitten in Prenzlauer Berg.

    Was Lammel aus seinem Leben vor dem Mauerfall erzählt, klingt viel bunter als die gängigen Klischees vom Osten. Ein Bruder in West-Berlin, Freunde drüben, Empfänge beim britischen Botschafter. Aber es kommen auch Gespräche mit einem Major der Staatssicherheit vor, der immer mal in seinem Leben aufgetaucht zu sein scheint. Lammel berichtet, unter Druck gesetzt worden zu sein: Ende der 80er-Jahre sei ihm gedroht worden, man würde ihn zum Reservedienst der NVA einziehen und seinen 16-jährigen Sohn, den er allein erzog, für diese Zeit in ein Heim zu schicken. „Ich habe nie verschwiegen, dass ich Stasikontakte hatte“, sagt er. Er habe aber versucht, so wenig Informationen wie möglich über andere Menschen preiszugeben. Freunde, Bekannte, Familie seien in den Gesprächen ohnehin Tabu gewesen.

    Wenn man das Gutachten liest, das die Historikerin Francesca Weil über Lammels Kontakte mit der Staatssicherheit vorgelegt hat, scheint ihm sein Vorhaben gelungen zu sein.

    Das Gutachten wurde vom Deutschen Journalistenverband (DJV), Landesverband Berlin beauftragt, nach dem Beitrag in der Abendschau über „IM Michael“. Lammel war damals Vorsitzender des Landesverbands. Der Bericht wurde am 13. September 2015 ausgestrahlt, einen Tag, bevor Lammel sich als Kandidat um den Bundesvorsitz des DJV bewerben wollte. Die Aufregung war riesig. Der Landesverband war ohnehin seit Jahren tief zerstritten, hatte sich gespalten, wieder vereint. Es gibt eine lange, verwirrende Vorgeschichte, über die Beteiligte an dem Streit, auch Lammel, stundenlang reden können.

    Nun aber ging es um die Stasi. Wie sollten ihn die Verbandskollegen nach Fernsehberichten und aus Artikeln, die folgten, bewerten, was an dem Verdacht dran war?

    Francesca Weil arbeitet am Hannah-Arendt-Institut für Totalitarismusforschung der TU Dresden, sie hat ein Buch über inoffizielle Stasimitarbeiter in der Ärzteschaft der DDR geschrieben und dafür „hunderte IM-Akten“ ausgewertet, wie sie sagt. Ihr Gutachten, das der Berliner Zeitung vorliegt, stellte sie ein Jahr nach dem Fernsehbericht fertig, es ist 26 Seiten lang. Weil sagt, der Fall sei kompliziert, vor allem, weil statt einer „klassischen IM-Akte“ ein „Konvolut“ von Dokumenten vorgelegen habe, die aus der Hauptabteilung II stammten, die für Spionageabwehr zuständig war. Eine Verpflichtungserklärung Lammels gibt es nicht, auch keine IM-Berichte.

    Der IM-Vorgang erscheint im Vergleich zu anderen wenig bedeutsam.

    Francesca Weil, Historikerin

    Im Konvolut fanden sich vor allem Berichte des Majors. Darunter sieben, die er nach Treffen mit Lammel verfasst hatte. Lammel hatte ihm von Empfängen bei britischen Diplomaten oder einer Ausstellungseröffnung im französischen Kulturzentrum in Ost-Berlin erzählt, auch von einem Gespräch unter „Kulturschaffenden“, in diesem Bericht taucht allerdings kein einziger Name auf. Die sieben Treffberichte, die in einem Zeitraum von fünf Jahren entstanden, seien „nicht umfangreich und tragen keinen bewertenden oder diffamierenden Charakter“, heißt es im Gutachten, sie erschienen auch „kaum zweckdienlich für die Staatssicherheit“; die Berichtstätigkeit mute „insgesamt eher verhalten“ an. Der Führungsoffizier habe das selbst positiver dargestellt, womöglich, weil er sich gegenüber Vorgesetzten hervorheben wollte. Der gesamte IM-Vorgang erscheine „vor allem im Vergleich zu anderen wenig bedeutsam“, schreibt Francesca Weil.

    Mit 26 Seiten sei das Gutachten fast länger als die Akten, die zunächst zu Lammel vorlagen, stellte der Historiker Ilko-Sascha Kowalczuk in einem Zusatz zu dem Gutachten damals fest. Kowalczuk ist Projektleiter der Stasi-Unterlagenbehörde und Autor des Standardwerks „Stasi konkret“. „Die Vorwürfe sind aufgebauscht“, sagte er damals.

    Damit hätte die Sache erledigt sein können.
    Der Sammeltrieb der Behörde

    Bedeutsam scheint inzwischen eher der Sammeltrieb der Unterlagenbehörde. In seinem Büro in der Schönhauser Allee sagt Lammel, dass er gerade nach und nach die Leute anrufe, deren Namen er in den 16 Aktenordnern entdeckt habe. Die 164 Menschen, die mit ihm unter Stasiverdacht geraten waren – oder unter Stasiverdacht gestellt worden sind. „Die Leute können es gar nicht begreifen“, sagt er. Vor dem Fenster rattert die U2.

    Er zieht zwei Seiten mit der Überschrift „Recherchen zu Bernd Lammel alias IM Michael“ hervor, sie tragen das Datum vom 5. November 2015, zwei Monate nach Ausstrahlung des ersten Beitrags über „IM Michael“ im rbb.

    Das Schriftstück ist der Arbeitsnachweis des zuständigen Sachbearbeiters der Behörde, der darin auflistet, wo er überall nach Informationen über Bernd Lammel und sein persönliches Umfeld geforscht hat. Es geht um einen weiteren Antrag, von einem weiteren Journalisten. „Nach Durchsicht der Kopien bat … (Name geschwärzt) um vertiefende Recherchen zu Personen und Sachverhalten, die in dem Konvolut vorkommen. Anlass seiner Bitte ist die nicht vorhandene IM-Akte sowie das Fehlen handschriftlicher Berichte“, heißt es in dem Schriftstück.

    Weil es von Lammel keine IM-Akte gab, musste die Suche immer weiter gehen, so scheint es. Jeden abklopfen, der je mit ihm zu tun hatte, wer weiß, was man findet.

    Viele der Namen, die er in den Aktenordnern der Behörde gefunden habe, führten zu Journalistenkollegen, die er aus seiner Arbeit im Deutschen Journalistenverbandes kenne, sagt Bernd Lammel. Aber auch Verwandte, alte Bekannte, aus Finnland, aus den USA, die er seit Jahren nicht gesehen habe, habe er in den Akten gefunden. „Sie haben wirklich alles abgefragt“, sagt er.

    Der Sachbearbeiter recherchierte weiter. Im Punkt 12 des Aktenvermerks schreibt er: „Im Ergebnis der Aktenauswertung zum Vater von Lammel im o.a. Vorgang wurden noch die Daten der Schwester, des Bruder und der Lebensabschnittsgefährtin ermittelt und Recherchen eingeleitet. Eventuell finden sich hier noch weitergehende Hinweise zur IM-Tätigkeit.“

    Die Recherchen des Mitarbeiters fielen schließlich intern auf. Wegen der Vielzahl der aufgeführten Personen im Rahmen eines Medienantrags wurde eine interne Prüfung der Fachaufsicht eingeleitet. In einer juristischen Stellungnahme vom 13.4.2017 unter der Aktennotiz 011609/15Z-141212 heißt es, dass der Medienantrag unzulässig war.

    Wer in Stasiunterlagen nach Namen und Informationen suchen will, muss der Behörde ein Thema seiner Recherche angeben. In der juristischen Stellungnahme wird beschrieben, wie der Antrag über Monate nach und nach erweitert und verändert wurde, mit immer neuen Namen, neuen Themenideen.

    Ging es wirklich um ein Thema, oder nicht vielmehr darum, möglichst viele Menschen auf Stasiverdacht zu prüfen? Ein Teil der abgefragten Personen sind Journalisten, die sich auch als Funktionäre im DJV engagieren. Laut dem Stasiunterlagengesetz darf man keinen Antrag stellen, nur um Personen, die eine Funktion im öffentlichen Leben haben, zu durchleuchten. Nun heißt es im internen Prüfbericht: Das gesamte Leben einzelner Personen bis zur Wende sei ausgeforscht worden, um einen Hinweis auf die Stasi zu finden. Die ständige Erweiterung bestätigt den „ausforschenden Charakter“.

    Die Einführung von 60 weiteren Personen durch den Sachbearbeiter ohne jeden Beleg oder Grund sei „erheblich bedenklich“. Das abschließende Urteil ist vernichtend: Der Medienantrag war unzulässig, die Herausgabe von über tausend Seiten Akten falsch.

    Zu den Menschen, die Bernd Lammel in den letzten Wochen als erste angerufen hat, weil er ihren Namen in den 16 Ordnern entdeckt hat, gehört Ann Schäfer. Sie sitzt in ihrer Wohnung in Lichterfelde-West vor einem Stapel Papier und wundert sich. Sie hat in den Notizbüchern und Unterlagen aus ihrer langen Karriere als Journalistin und Gewerkschafterin einen Schriftwechsel von 2016 gefunden. Ann Schäfer ist 86 Jahre alt, sie hat fast vierzig Jahre für den SFB gearbeitet, zuletzt als Leiterin der Arte-Redaktion des Senders. Sie war bei jeder linken Demo im alten West-Berlin, sagt sie, von Brandt bis zur Großen Koalition in der SPD, und sei seit den 1960er Jahren überzeugte Gewerkschaftlerin. Sie kennt Lammel aus dem Landesverband des DJV.

    Da kann Hinz und Kunz was über mich einholen, und ich erfahre es nicht? Das sehe ich als Bürgerin absolut negativ.

    Ann Schäfer

    Deshalb hatte sie sich 2016 bei der Stasiunterlagenbehörde erkundigt, ob die Journalistin des rbb auch sie hatte überprüfen lassen. Sie habe das Gefühl gehabt, dass es nicht nur um Lammel gegangen sei, sondern darum, den Landesverband des DJV zu treffen, sagt Schäfer. Die Behörde teilte ihr im Februar 2016 mit, dass keine Unterlagen von ihr „zugänglich gemacht worden seien“. Sie frage sich nun, ob das noch stimmt, sagt sie. Anfang des Jahres habe sich Lammel bei ihr gemeldet, „er war wieder völlig fertig“, und ihr von seinen Funden erzählt. Ann Schäfer weiß, dass es Stasiunterlagen über sie gibt, sie hat Filme in der DDR gedreht und ist dabei überwacht worden. Es müssten also Akten entdeckt worden sein. Darüber hätte sie informiert werden müssen. „Da kann Hinz und Kunz etwas über mich einholen, und ich erfahre es nicht? Das sehe ich als Bürgerin absolut negativ“, sagt Ann Schäfer.
    Beschwerde gegen Roland Jahn

    Bernd Lammel erwägt rechtliche Schritte. „Mir geht es darum, dass solche Praktiken aufhören, dass manche Leute staatliche Institutionen ausnutzen, um eigene Interessen durchzusetzen”, sagt er.

    Sein Anwalt, Cord Heinichen, hat am Donnerstag dieser Woche eine Dienstaufsichtsbeschwerde bei Monika Grütters, der zuständigen Kulturstaatsministerin eingereicht. Sie richtet sich gegen den Chef der Behörde, Roland Jahn. Heinichen fordert eine unabhängige Überprüfung des Sachverhalts. „Herr Jahn hat seine Kompetenzen als Leiter der Behörde überschritten. Seine Behörde hat ihm wohl liebsamen Journalisten höchstpersönliche Informationen Dritter - insbesondere auch Journalisten - zur Verfügung gestellt, die laut Stasiunterlagengesetz nicht hätten herausgeben werden dürfen. Hierdurch sind die Grundrechte der Betroffenen gravierend verletzt worden”, sagt Heinichen.

    Vier Jahre ist es her, dass die widerrechtliche Herausgabe von Akten behördenintern festgestellt wurde. Welche Konsequenzen wurden daraus gezogen? Was ist seitdem passiert? Die Sprecherin der BStU, Dagmar Hovestädt, teilt auf Nachfrage mit, dass der Antragssteller mündlich auf die Rechtslage hingewiesen worden sei. Auch intern habe es Beratungen zu dem Vorgang gegeben. Alle zuständigen Mitarbeiter seien daran erinnert worden, bei Anträgen zum Wirken des MfS spezifische Hinweise zu erbitten, erläutert die Sprecherin. Sie verweist darauf, dass die BStU zur Herausgabe von Akten verpflichtet sei, wenn die „Bereiterklärung zur Lieferung von Informationen an das MfS dokumentiert ist“.

    Dem Behördenleiter Roland Jahn sei die interne Überprüfung aus dem Jahr 2017 bislang nicht bekannt, so die Sprecherin. Einen Missbrauch von Akten habe es nicht gegeben.

    #BRD #Stasi