• Ortskundekatalog Berlin 2020 - Berlin.de
    https://www.berlin.de/labo/mobilitaet/fahrerlaubnisse-personen-und-gueterbefoerderung/artikel.892487.php

    Im Zeitraum vom 1.10.2020 bis zum 31.8.2021 muss sich jeder angehende Berliner Taxifahrer der im Ortskundkatalog und der Information zur geänderten Ortskundeprüfung beschriebenen Prüfungsprozedur unterziehen. Es fragt sich, wer das noch tut, denn sogar diese ab Oktober 2020 extrem erleichterte Prüfung entfällt ab August 2020. Seinen Lebensunterhalt kann mit Taxifahren spätestens seit dem ersten Anti-Covid-Lockdown niemand mehr bestreiten, es sei denn, er wohnt „unter den Brücken“.

    Ortskundekatalog Berlin 2020
    veröffentlicht im Februar 2020,
    prüfungsrelevant ab 01. Oktober 2020.

    Information zur geänderten Ortskundeprüfung

    Weil der Texte so schön absurd klingt, folgt nun das Vorworts zum letzten Berliner Ortkundekatalog vor Abschaffung der Ortskundeprüfung für Taxifahrer.

    https://www.berlin.de/labo/_assets/kraftfahrzeugwesen/ortskundekatalog_berlin_2020.pdf

    Vorwort

    In einer Dienstleistungsgesellschaft, die immer mobiler wird, verzeichnet das Personenbeförderungsgewerbe eine steigende Nachfrage. Mit ihr steigt aber nicht nur die Zahl der Anbieter, vielmehr steigen auch die qualitativen Anforderungen an das Personal. Wer eine gute Dienstleistung erbringt, hat bessere Chancen im Wettbewerb als ein Anbieter mit Qualitätsdefiziten (aus Lesbarkeitsgründen gilt bei allen personenbezogenen Bezeichnungen die gewählte Form für alle Geschlechter).

    Ein professioneller Personenbeförderer ist orts- und sprachkundig, höflich, hilfsbereit, kommunikativ, gepflegt und gut gekleidet, er kennt einschlägige Gesetze und Verordnungen, weiß um seine Rechte und Pflichten (und die der Kundschaft), erscheint überpünktlich zu Aufträgen und pflegt einen sicheren und angenehmen Fahrstil in einem technisch einwandfreien, sauberen und angenehm riechenden Fahrzeug. Ein gewisses Maß an Menschenkenntnis und Allgemeinbildung sowie faires Verhalten gegenüber den eigenen Kollegen sollten selbstverständlich sein und runden das Bild ab. Taxifahrer ist kein Ausbildungsberuf. Nur ein Teil der erforderlichen Qualifikation ist in der Ortskundeprüfung nachzuweisen, deren Durchführung mit Wirkung vom 1. November 2014 den beiden Technischen Prüfstellen in Berlin, der Technischen Prüfstelle des DEKRA e. V. Dresden und der Technischen Prüfstelle des TÜV Rheinland Berlin Brandenburg Pfalz e. V., übertragen wurde.

    Seit Erscheinen des letzten Ortskundekatalogs haben sich Zugangsbedingungen zu einem Teil des Personenbeförderungsgewerbes verändert. Zur Objektivierung der Ortskundeprüfung wird die Transparenz des zweiten Prüfungsteils erhöht. Hierfür wird mit Inkrafttretens dieses Ortskundekatalogs die mündliche Prüfung durch ein inhaltlich entsprechendes, computerbasiertes Prüfverfahren ersetzt. Dies ist zugleich eine Verbesserung des Service für die Anwärter, da künftig auch für den zweiten Prüfungsteil insgesamt sechs Adressen zur Verfügung stehen. Das Ergebnis ist der folgende Ortskundekatalog, der festlegt, welche Kenntnisse für das Bestehen der Ortskundeprüfung erforderlich sind, und der Hinweise für die Prüfung gibt.

    Der Kataloginhalt bildet lediglich ein Mindestmaß an erforderlichem Wissen für die Tätigkeit als Personenbeförderer ab. Erst Ortskenntnisse, die weit über den Kataloginhalt hinausgehen, und die eingangs erwähnten Qualifikationen ermöglichen eine hochwertige Dienst leistung.

    Berlin, im Januar 2020 DEKRA e. V. Dresden TÜV Rheinland Berlin Brandenburg Pfalz e. V.

    Hier der Link zur Information zur geänderten Ortskundeprüfung
    https://berlin.de/labo/_assets/kraftfahrzeugwesen/information-zur-geaenderten-ortskundepruefung.pdf

    #Taxi #Berlin #Ortskundeprüfung