Tarifänderungen | BVG

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  • BVG Tarifänderungen
    https://www.bvg.de/de/tickets-und-tarife/tarifaenderungen

    Conseil pratique. Si tu habites Berlin fais-toi rembourser les tickets de BVG non utilisés avant le mois de juillet de l’année après l’achat. A partir du 1. juillet on ne rembourse plus que dalle. C’est une punition inventée pour les gens mal organisés comme moi.

    Le site du BVG parle de « changements » quand ils évoquent les augmentations tarifaires. On connait la chanson.

    Tickets, die du entwerten musst
    Ungenutzte Tickets, die entwertet werden müssen (Einzelfahrausweise, Einzelfahrausweise Kurzstrecke, Abschnitte der 4-Fahrten-Karte, 24-Stunden-Karten, Anschlussfahrausweise oder 7-Tage-VBB-Umweltkarte) können noch 6 Monate nach Tarifwechsel genutzt werden. Tickets, die du entwerten musst und deren Preis sich nicht geändert hat, bleiben weiterhin gültig.

    Umtauschfrist
    Du kannst Tickets des alten Tarifs innerhalb von 6 Monaten nach Tarifwechsel gegen Tickets mit dem neuen Preisstand umtauschen. Aufgrund der aktuellen Situation kannst du allerdings Tickets die du im Jahr 2020 gekauft hast, aktuell noch bis Ende September umtauschen.

    Umtausch oder Erstattung alter Tickets
    Du kannst Tickets nur bei dem Verkehrsunternehmen umtauschen oder erstatten lassen, bei dem du sie gekauft hast. Das erkennst du an dem Logo auf der unteren rechten Seite des Tickets. Für Tickets der BVG ist das in den BVG-Kundenzentren möglich. Beachte bitte, dass es rund um den Monatswechsel zu längeren Wartezeiten durch hohe Kundennachfrage kommen kann, nutze deshalb bei Bedarf die gesamte Umtauschfrist von 6 Monaten nach Tarifwechsel.

    Tarifänderungen bei Abonnements
    Besitzt du ein abgeschlossenes Abonnement was jährlich abgebucht wird, oder eine bar gezahlte Jahreskarte, werden die Kosten nicht nachträglich angepasst. Sie gelten unverändert weiter bis zum Ablauf ihrer Geltungsdauer. Besitzt du ein Abonnement, was monatlich abgebucht wird, wird die Rate mit Tarifwechsel angepasst.

    Eine Tarifanpassung findet immer zum 01.01. eines Jahres statt. Dementsprechend endet die Umtauschfrist, Abfahrfrist und Erstattungsfrist am 30.06. eines Jahres.

    #Berlin #transport_public