Britische Regierung plant geheime Ausbürgerungen

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    Sous Boris Johnson le Royaume Uni est en train d’adopter des mesures dignes des dictatures fascistes du siècle passé. Dans ce contexte une nouvelle lois définit la nationalité britannique comme privilège à attribuer ou révoquer par les autorités.

    Le gouvernement anglais ajoute une touche dystopique à l’affaire en autorisant la révocation de la nationalité à l’insu des personnes concernées les tranformant ainsi en objets sans droits. La loi prévoit également l’impunité totale des gardes frontières et autorise ainsi implicitement l’assassinat des nouveaux hors la loi.

    Dans les démocraties libérales de l’UE la nationalité fait partie des droits fondamentaux de chaque citoyen. Le développement dans l’UK nous oblige d’agir afin de prévenir des projet de droite similaires dans nos pays.

    26.11.2021 von Gerd Roettig - Bürger könnten in Geheimvorgang Staatsbürgerschaft aberkannt bekommen, Rechtsbehelf bliebe womöglich verwehrt. „Pushbacks“ gegen Flüchtlinge sollen faktisch straffrei bleiben

    Klammheimlich und von der internationalen Öffentlichkeit bislang kaum beachtet hat die britische Regierung einige wesentliche Änderungen des nationalen Staatsangehörigkeitsgesetzes auf den Weg gebracht. Die regierenden Tories möchten die Befugnisse weiter ausdehnen, Menschen ihre Staatsbürgerschaft zu entziehen.

    Zu einer solchen Maßnahme war das Innenministerium nach den Bombenanschlägen in London 2005 ermächtigt worden. Kritische Beobachter hatten damals schon vor einem rechtlichen Rückfall in Weltkriegszeiten gewarnt, als vor allem autoritäre und totalitäre Staaten Millionen Menschen ausbürgerten.

    Nun soll dieses Erbe des „Krieg gegen den Terror“ noch weiter verschärft werden. Staatsangehörige des Vereinigten Königreichs könnten den Plänen zufolge ohne jegliche Vorankündigung oder Warnung ausgebürgert werden.

    Das Gesetz, das Anfang des Monats novelliert wurde, befreit die Regierung von der Pflicht, eine Benachrichtigung auszustellen, wenn dies nicht „praktikabel“ sei, wie die britische Zeitung The Guardian bereits am 17. November berichtete.

    Schon die sprachliche Formulierung, die eine willkürliche Auslegung ermöglicht, ist eher einer Diktatur und nicht eines Rechtsstaats würdig. Die Regierung erklärt mit dem Gesetz einen permanenten Ausnahmezustand, und zwar „im Interesse der nationalen Sicherheit, der diplomatischen Beziehungen oder in einem anderweitigen öffentlichen Interesse“, wie der Guardian zitiert.
    Staatsbürgerschaft als Privileg des Staates

    Auch darüber hinaus sollen die Tore für staatliche Willkür weit geöffnet werden: So soll die neue Regelung es den Behörden ermöglichen, sie rückwirkend anzuwenden. Dies würde die Möglichkeit Betroffener infrage stellen, Rechtsbehelf einzulegen.

    Das Innenministerium erklärte hierzu:

    Die britische Staatsbürgerschaft ist ein Privileg, kein Recht. Der Entzug der Staatsbürgerschaft aus förderlichen Gründen ist zu Recht auf diejenige anzuwenden, die eine Bedrohung für das Vereinigte Königreich darstellen oder deren Verhalten hohen Schaden verursacht.

    Die reaktionäre Umdeutung des völker- und menschenrechtlich verbürgten Rechts auf Staatsangehörigkeit in ein von der Obrigkeit verliehenes „Privileg“ geht ebenso auf den sogenannten „Krieg gegen den Terror“ zurück, den Georg W. Bush und Tony Blair 2001 angezettelt hatten. Neokonservative Interessengruppen werden nicht müde, das Recht auf Staatsbürgerschaft weiter zu schwächen. Auch darum geht von dem britischen Gesetzesentwurf eine substanzielle Gefahr weit über die Inseln hinaus aus.

    Frances Webber, die stellvertretende Vorsitzende des Institute of Race Relations, wird vom Guardian mit den Worten zitiert:

    Dieser Änderungsantrag vermittelt die Botschaft, dass bestimmte Bürger, obwohl sie im Vereinigten Königreich geboren und aufgewachsen sind und keine andere Heimat haben, Migranten in diesem Land bleiben. Ihre Staatsbürgerschaft und damit alle ihre Rechte werden dadurch präkarisiert.

    Damit würden internationale Menschenrechtsverpflichtungen und grundlegende Normen der Gerechtigkeit auf frappierende Weise missachtet.
    Warnungen von Hannah Arendt sind wieder aktuell

    Wie weit Großbritannien bezüglich des Staatsbürgerrechts in der Rechtsentwicklung Rückschritte macht, wird deutlich, wenn man es anderen Zeiten gegenüberstellt. In der McCarthy-Ära der 1950er-Jahre beschrieb die liberale Publizistin Hannah Arendt die Angriffe auf das in der UN-Menschenrechtskonvention verankerte „Recht darauf, Rechte zu haben“ noch mit folgenden Worten:

    Vor dem letzten Krieg griffen nur totalitäre oder halbtotalitäre Diktaturen zu der Waffe der Ausbürgerung. Jetzt sind wir an einem Punkt angelangt, an dem selbst freie Demokratien, wie z.B. die Vereinigten Staaten, ernsthaft in Erwägung ziehen, gebürtigen Amerikanern, die Kommunisten sind, die Staatsbürgerschaft zu entziehen. Das Unheimliche an diesen Maßnahmen ist, dass sie in aller Unschuld erwogen werden.

    Die damalige von Arendt beschriebene Gefahr konnte damals durch die weltweiten Bürgerrechtsbewegungen der 1960er-Jahre gebannt werden.

    So ein Druck wird auch im Fall Großbritanniens notwendig sein, denn die britische Regierung plant einen noch weitergehenden Rechtsabbau. Der Gesetzentwurf ist Teil der sogenannten Nationality and Borders Bill - und dieses Gesetz hat es in sich.

    Mit diesem Gesetz wären Asylanträgen von Personen unzulässig, die auf „illegalem Weg ins Vereinigte Königreich“ gekommen sind, unabhängig von der Art der Bedrohung, der sie ausgesetzt waren. Zudem soll die Straffreiheit für Grenzschutzbeamte festgeschrieben werden.

    Wie mehrere Zeitungen berichteten, könnten diese bei sogenannten „Pushback“-Einsätzen im Ärmelkanal — also militarisierten Attacken auf Flüchtlingsboote — nicht mehr strafrechtlich belangt werden, sollte es dabei zur Tötung von Menschen kommen.