• Thomé Newsletter 28/2026 vom 23.08.2026
    https://harald-thome.de/newsletter/archiv/thome-newsletter-28-2026-vom-23-08-2026.html

    A propos du calcul du montant des allocations sociales du type « Grundsicherung ». Bref on prend la moyenne des revenus les plus faibles, on en soustrait un pourcentage et voilà le montant pour les ayant-droits. C’est injuste et arbitraire, mais qu’est-ce que tu veux, on leur permet de ne pas mourir de faim, c’est déjà pas mal, non ?

    1. Zu den Regelleistungen im Jahr 2027: Kürzungen beim Existenzminimum? Die neuen Regelsätze werden streng geheim berechnet

    Im BMAS herrscht gerade keine Sommerpause, sondern es wird u.a. an den Regelsätzen für die nächsten Jahre herumgerechnet. Eine spezielle Sonderauswertung der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) 2023 hat das Sozialministerium schon lange. Diese Daten werden geheimer als die Zugangscodes zu Atombomben behandelt, so ein Ministeriumsmitarbeiter. Das Ministerium will noch nicht einmal die Vorgaben für die Sonderauswertung veröffentlichen. Zuerst hatte es eine Kleine Anfrage der Linksfraktion unzureichend beantwortet. Vor allem hat es sich dazu ausgeschwiegen, auf welchen Einkommensgruppen die neuen Regelsätze beruhen sollen ( BT-Drs. 21/6151) .

    Und nun hat das Sozialministerium auch meine Anfrage nach dem IFG abgelehnt. Das ist an sich alles andere als eine Überraschung, aber die Begründung ist interessant:

    Die Veröffentlichung der Vorgaben würde den laufenden Entscheidungsfindungsprozess über „mögliche Ausgestaltungsoptionen der künftigen Regelbedarfsermittlung“ beeinträchtigen (https://fragdenstaat.de/anfrage/sonderauswertung-der-einkommens-und-verbrauchsstichprobe-2023/1134095/anhang/eingabe-name_geschwaerzt.pdf, S. 3). Diese Begründung ist bemerkenswert, weil die Bundesregierung Kritik an ihrer Berechnungen immer damit abwehrt, dass das Rechenmodell verfassungsrechtlich abgesegnet ist und es angeblich „keinen Entscheidungsspielraum [...] für die Höhe der Regelsätze“ gibt (so auch auf der Website, https://www.bmas.de/DE/Soziales/Sozialhilfe/Methodik-der-Regelbedarfsermittlung-FAQ/faq-sozialhilfe-regelbedarfsermittlung.html, Antwort auf Frage 3.8).

    Jetzt räumt die Bundesregierung ein, dass es Gestaltungsspielraum gibt. Aber fatalerweise wird dieser Spielraum vermutlich nach unten genutzt werden oder für ein Einfrieren der Regelsätze (was angesichts steigender Preise ebenfalls faktisch eine Kürzung bedeutet). Mehrere prominente CDU- und CSU-Politiker – u.a. Söder, Dobrindt und Spahn - hatten in letzter Zeit Kürzungen gefordert. Sozialpolitisch wäre das völlig indiskutabel, denn schon die geltenden Beträge sind viel zu niedrig und bedeuten erhebliche Mangellagen.

    Das liegt nicht nur an den vielen Streichungen aus dem Regelsatz, sondern auch am statistischen Ausgangspunkt: Das aktuelle Rechenmodell macht eine zu arme Bevölkerungsgruppe zum Maßstab. Die Gleichstellung mit unteren Einkommensgruppen, die damit erfolgen soll, bedeutet eine Gleichstellung im Mangel. Möglicherweise prüft die Bundesregierung gerade, neue Regelsätze von noch ärmeren Einkommensgruppen abzuleiten. Dafür besteht verfassungsrechtlicher Spielraum, denn dazu gibt es noch keine entgegenstehende Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts – anders als bei den nachträglichen Streichungen, die laut Bundesverfassungsgericht schon an der Grenze des Zulässigen sind.

    Eine solche weitere systematische Absenkung wäre ein Skandal! Statt weiterer Kürzungen sind steigernde Rechenschritte erforderlich, wie es Gewerkschaften, Wohlfahrts- und Sozialverbände seit Jahren übereinstimmend fordern. Die Linke wird diese Forderungen im Gesetzgebungsverfahren stark machen.

    Zur Kommunikation, wenn ihr öffentlich über die Regelsatzermittlung sprecht oder Flyer o.ä. schreibt, hier nochmal meine Bitte in Dauerschleife:

    Nennt das Rechenmodell nicht „Statistikmodell“, sondern „Statistik-Warenkorb“. Der Begriff „Statistikmodell“ ist unpräzise und eine Beschönigung. Der Begriff „Statistik-Warenkorb“ macht sofort die massiven Streichungen deutlich, die ein Warenkorb-Element bilden. Ein BMAS-Gutachten verwendet ihn und erklärt den Unterschied zu einem Statistikmodell (Bonin u.a. 2023, Forschungsbericht 619 des BMAS, https://www.bmas.de/DE/Service/Publikationen/Forschungsberichte/fb-619-bestimmung-des-soziokulturellen-existenzminimums-von-kindern.html, S. 8f, 29, 55).

    (aus einem Newsletter von Ulrike Müller, Referentin für Soziales, Die Linke)

    2. Arbeitshilfe – Übernahme der Kosten bei Passbeschaffung im SGB II, SGB XII und AsylbLG

    Die GGUA hat ihre Arbeitshilfe zur Übernahme von Passbeschaffungskosten im SGB II, SGB XII und AsylbLG aktualisiert (Stand: August 2026). Berücksichtigt wird dabei auch die neuere positive Rechtsprechung, insbesondere des SG Berlin und des SG Köln. Das SG Berlin hat mit Gerichtsbescheid vom 27.04.2026 – S 101 AS 4696/25 – Passkosten als Mehrbedarf nach § 21 Abs. 6 SGB II anerkannt.

    Die Arbeitshilfe gibt es hier zum Download: https://t1p.de/tvie4

    #Allemagne #allocations_sociales #Grundsicherung #Bundesregierung

  • Thomé Newsletter 25/2026 vom 26.07.2026
    https://harald-thome.de/newsletter/archiv/thome-newsletter-25-2026-vom-26-07-2026.html

    La newsletter de Harald Thomé nous informe sur les catastrophes habituelles. Le chiffre le plus impressionnant de la semaine sont les 163.000 foyers supplémentaires appauvris par la réduction de l’allocation logement (Wohngeld) qui seront soumis au régime draconien de Grundsicherung .

    On y apprend des nouvelles sur les difficultés grandissantes qu’ont les pauvres de trouver un avocat prêt à travailler pour les quelques sous que l’état leur paye pour représenter des ayants droit. Ensuite il y a les allocation pour enfants et adolescents qui n’arrivent pas chez les parents et institutions en charge des jeunes et enfin il y a des détails intéressants sur la discrimination des enfants réfugiés.

    La liste est encore plus longue, choisissez simplement les sujet qui vous intéressent ou concernent et faites quelque chose.

    1. FragDenStaat warnt vor Angriff auf das Informationsfreiheitsgesetz

    Nach Angaben von FragDenStaat plant Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU), das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) erheblich einzuschränken und zugleich Anfragen über die Plattform FragDenStaat.de zu unterbinden. Ein internes Papier aus dem Bundesinnenministerium soll zeigen, dass diese Pläne bereits seit Monaten vorbereitet werden.

    FragDenStaat spricht von einem gezielten Angriff auf die staatliche Transparenz. Seit 15 Jahren unterstützt die Plattform Bürger*innen dabei, ihre Auskunftsrechte gegenüber Behörden wahrzunehmen. Mit einer Petition, die bereits mehr als eine halbe Million Menschen unterzeichnet haben, sowie der Unterstützung von über 130 Organisationen und Medien wächst der öffentliche Widerstand. Auch innerhalb der SPD-Bundestagsfraktion regt sich offenbar deutlicher Widerspruch.

    Ein Gesetzentwurf zur Einschränkung des IFG wird für September erwartet; eine Entscheidung könnte Ende 2026 fallen. FragDenStaat kündigt deshalb eine intensive Kampagne mit Öffentlichkeitsarbeit, Gutachten, rechtlicher Beratung und Gesprächen mit Abgeordneten an. Dafür rechnet die Organisation mit zusätzlichen Kosten von bis zu 200.000 Euro und bittet um Spenden.

    Das Anliegen ist von grundsätzlicher Bedeutung: Ohne wirksame Informationsrechte wird es für Bürger*innen, Medien und Organisationen erheblich schwieriger, staatliches Handeln zu kontrollieren sowie Korruption und Machtmissbrauch aufzudecken.

    Weitere Informationen, Petition und Spendenaufruf: https://t1p.de/hh1j0

    2. Alarmruf: Effektiver Rechtsschutz für arme Menschen ist gefährdet

    Die Sozialgerichtsbarkeit schlägt auch Alarm: Immer mehr Bürgerinnen und Bürger reichen KI-generierte Klagen ein. Insbesondere im Eilrechtsschutz haben sich die Verfahren im Jahr 2025 mehr als verdoppelt.

    Die Zahlen überraschen nicht. Auch in den Beratungsstellen gehen immer häufiger KI-erstellte Schriftsätze ein. Genauer gesagt: Menschen wenden sich an die Beratungsstellen, nachdem Gerichte in richterlichen Hinweisen deutlich gemacht haben, dass ihre Klagen offensichtlich mit KI erstellt wurden und rechtlich nicht tragfähig sind.Es

    ist davon auszugehen, dass sich diese Entwicklung in den kommenden Jahren weiter deutlich verstärken wird.Gleichzeitig finden Sozialleistungsbeziehende immer seltener anwaltliche Unterstützung. Fast täglich erreichen uns bei Tacheles Hilferufe wie: „Wir haben bereits 20 oder 30 Anwältinnen und Anwälte angefragt – niemand übernimmt das Mandat.“ Der effektive Rechtsschutz gerät damit zunehmend in Gefahr.

    Die Ursachen sind vielfältig. Ein wesentlicher Grund sind die seit Jahren zu niedrigen Anwaltsgebühren im Sozialrecht. Hinzu kommt, dass Sozialleistungsträger regelmäßig versuchen, die zu erstattenden Gebühren weiter zu kürzen. Die Gerichte tragen diese Kürzungspraxis häufig mit. Unter diesen wirtschaftlichen Bedingungen können viele Anwältinnen und Anwälte sozialrechtliche Mandate nicht mehr kostendeckend bearbeiten. Die Folge ist ein wachsender Rückzug von Anwältinnen und Anwälte aus diesem Rechtsgebiet.

    Deshalb müssen jetzt strukturelle Änderungen auf den Weg gebracht werden:

    Deutliche Anhebung der gesetzlichen Anwaltsgebühren im Sozialrecht.

    Eine nochmals deutlich höhere Vergütung für Eilverfahren, da diese besonders zeit- und arbeitsintensiv sind und häufig existenzsichernde Leistungen betreffen.

    Eine verlässliche öffentliche Finanzierung unabhängiger Sozialberatungsstellen.

    Änderung des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG): Der Kreis der nach § 8 RDG befugten öffentlichen und anerkannten Stellen sollte erweitert werden und ähnlich den RentenberaterInnen die Möglichkeit erhalten, Leistungsberechtigte auch vor den Sozial- und Verwaltungsgerichten vertreten zu dürfen. Entsprechend wären das Sozialgerichtsgesetz (SGG) und die Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) anzupassen.

    Einrichtung niedrigschwelliger Bürgerbüros der Sozialleistungsträger, in denen Anträge, Nachweise und Unterlagen analog eingereicht sowie Unterstützung bei der Antragstellung erhalten werden kann.

    Was bedeutet effektiver Rechtsschutz?

    Effektiver Rechtsschutz bedeutet, dass jede Person ihre Rechte tatsächlich und wirksam vor Gericht durchsetzen kann. Rechtsschutz darf nicht nur auf dem Papier bestehen, sondern muss praktisch geeignet sein, Rechtsverletzungen zu verhindern oder zu beseitigen.

    Die Grundlage bildet Art. 19 Abs. 4 Grundgesetz:

    „Wird jemand durch die öffentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt, so steht ihm der Rechtsweg offen.

    “Das Bundesverfassungsgericht leitet daraus ab, dass Rechtsschutz wirksam, umfassend und möglichst zeitnah gewährt werden muss. Ein Gerichtsverfahren darf weder so lange dauern noch so ausgestaltet sein, dass der Rechtsschutz faktisch leerläuft.

    Zum effektiven Rechtsschutz gehören insbesondere:

    der Zugang zu Gerichten ohne unzumutbare Hürden,
    eine zeitnahe gerichtliche Entscheidung, wenn andernfalls erhebliche Nachteile drohen,
    wirksamer Eilrechtsschutz, wenn eine Entscheidung in der Hauptsache zu spät käme,
    sowie eine umfassende gerichtliche Kontrolle behördlicher Entscheidungen.

    Gerade für Sozialleistungsbeziehende ist effektiver Rechtsschutz von existenzieller Bedeutung. Wenn Betroffene keinen anwaltlichen Beistand mehr finden, unabhängige Beratungsstellen überlastet sind und Gerichte zunehmend mit unausgereiften KI-Schriftsätzen befasst werden, droht das Grundrecht aus Art. 19 Abs. 4 GG seinen praktischen Gehalt zu verlieren.

    Hier ist die Politik kurzfristig zum Handeln verpflichtet. Der effektive Rechtsschutz für Sozialleistungsbeziehende ist bereits heute erheblich gefährdet.

    3. Sozialrecht Justament Juli 2026 Ausgabe

    Aus dem Inhalt der Juli-Ausgabe:

    Änderungen im SGB II gehen oftmals Prüfberichte des Bundesrechnungshofs voraus. Die Bedeutung der Berichte des Bundesrechnungshofs für das SGB II wird am Beispiel der aktuellen Änderungen des SGB II dargestellt (Seiten 15 bis 19)

    Schwerpunkthema die Neuregelung der Zumutbarkeit in § 10 SGB II hinsichtlich der Verschärfung der Unzumutbarkeit aufgrund der Erziehung von Kindern. Die Herabsetzung des Regelalters der Kinder, ab dem eine Beschäftigung zumutbar ist, von drei Jahren auf 14 Monate wirft zahlreiche Fragestellungen auf. Die Bundesagentur hat hierzu neue Weisungen ab dem 1.7.2026 erlassen. Die Weisungen werden kritisch dargestellt. Die Problematik, dass die Elternzeit bis drei Jahre nun im Widerspruch zur Zumutbarkeitsregelung im SGB II steht, werden in den Weisungen der BA zugunsten des SGB II gelöst, ohne aber die Implikationen der Lösung zu bedenken (Seiten 20 bis 30).

    Unter »Kurz berichtet«, weise ich auf die m.E. wichtige sozialpolitische Entscheidung der Arbeitsgruppe zur Digitalisierung des Sozialstaats hin: Die Sozialplattform soll zum One-Stop-Shop werden (Seite 31).

    Hier zum Download: https://t1p.de/lh6vp

    4. Die Bertelsmann Stiftung meldet: Teilhabebetrag erreicht mehr als acht von zehn berechtigten Kindern nicht

    „Mehr als acht von zehn anspruchsberechtigten Kindern und Jugendlichen, die Grundsicherung nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) II beziehen, erhalten den monatlichen Teilhabebetrag von 15 Euro nicht. Aktuelle Berechnungen der Bertelsmann Stiftung zeigen: Von den 6- bis unter 15-Jährigen nehmen lediglich rund 18 Prozent die Leistung in Anspruch, von den 15- bis unter 18-Jährigen nur 12 Prozent. Bei jungen Menschen, die Sozialhilfe beziehen oder unter das Asylbewerberleistungsgesetz fallen, ist die Inanspruchnahme noch geringer. Für Kinder aus Familien mit Wohngeld oder Kinderzuschlag ist mangels Daten nicht einmal bekannt, wie viele von ihnen Leistungen erhalten.

    Auch andere Bestandteile des Bildungs- und Teilhabepakets erreichen längst nicht alle Berechtigten: Den Zuschuss für Schulbedarf von 195 Euro jährlich erhalten 78 Prozent der 6- bis unter 15-Jährigen im SGB-II-Bezug. Damit bleibt jedes fünfte Kind ohne Unterstützung für Hefte, Stifte oder andere Lernmittel. Das kostenlose gemeinschaftliche Mittagessen nehmen lediglich 37 Prozent in Anspruch. „Das Bildungs- und Teilhabepaket würde das Leben für junge Menschen aus einkommensschwachen Familien verbessern. Das Geld wäre gut angelegt, weil es sie im Schulalltag unterstützt und ihnen hilft, sich auszuprobieren und bei Freizeitaktivitäten dabei zu sein. Das erhöht langfristig ihre Chancen auf Teilhabe an unserer Gesellschaft“, sagt Antje Funcke, Expertin für Familienpolitik der Bertelsmann Stiftung. (…)

    Hier geht es zum kompletten Factsheet: https://t1p.de/phzyn

    Bemerkung: Teilhabeleistungen müssen endlich bei den Kindern ankommen!

    Vorweg: Ich bin wahrlich kein Fan der Bertelsmann Stiftung. Das Ergebnis ihrer Untersuchung ist jedoch zutreffend und alarmierend: Die Leistungen für Bildung und Teilhabe kommen faktisch bei einem Großteil der Kinder und Jugendlichen, für die sie bestimmt sind, nicht an. Die Ausschöpfungsquote liegt gerade einmal bei 18 Prozent.

    Deshalb braucht es eine klare gesetzliche Änderung. § 29 Abs. 4 SGB II ermöglicht bereits, Teilhabeleistungen als Geldleistung zu erbringen. Von dieser Möglichkeit muss konsequent Gebrauch gemacht werden. Die Leistungen sollten zusätzlich zum Regelbedarf unmittelbar an die leistungsberechtigten Familien ausgezahlt werden.

    Bei den Leistungen für Bildung und Teilhabe handelt es sich um kommunale Leistungen. Die Jobcenter können daher entscheiden, diese Leistungen den von ihnen betreuten Kindern und Jugendlichen direkt zukommen zu lassen. Dies wäre ein wirksamer Schritt, um die erschreckend niedrige Inanspruchnahme deutlich zu erhöhen.

    Gleichzeitig gilt: Finger weg von der geplanten Streichung des Sofortzuschlags! Auch dieser dient der gesellschaftlichen Teilhabe von Kindern und Jugendlichen. Jede Kürzung bei jungen Menschen verstärkt ihre soziale Ausgrenzung und erschwert später ihre Integration in Ausbildung und Arbeit.

    Wer bei Kindern und Jugendlichen spart, spart an ihrer Zukunft – und damit an der Zukunft der gesamten Gesellschaft.

    5. Fachkräfte schlagen Alarm: Geflüchtete Kinder werden in Deutschland massiv benachteiligt

    Befragung zur sozialen Lage von Kindern im Asylbewerberleistungsgesetz Berlin, 14. Juli 2026 – Neugeborene ohne medizinische Versorgung, Kinder ohne Zugang zu Freizeitangeboten, Schwangere ohne gesundes Essen: Für viele geflüchtete Familien in Deutschland sind solche Einschränkungen bittere Realität. Das zeigt eine bundesweite Befragung des Paritätischen Gesamtverbands und der Kinderrechtsorganisation Save the Children unter Mitarbeitenden...

    Mehr: https://t1p.de/4zrb2

    6. Geplante Wohngeldkürzungen treiben 163.000 Haushalte in die Grundsicherung

    Der Paritätische: Die Bundesregierung plant im Zuge der Wohngeldreform erhebliche Leistungskürzungen. Allein 2027 sollen die Ausgaben des Bundes um rund 613 Millionen Euro beziehungsweise 25 Prozent sinken. Nach Berechnungen der Bundesregierung würden dadurch etwa 163.000 Haushalte ihren Wohngeldanspruch verlieren und stattdessen auf Leistungen der Grundsicherung angewiesen sein.

    Eine Kurzexpertise der Paritätischen Forschungsstelle zeigt, welche Folgen dies hätte: Das Wohngeld schützt rund 357.000 Menschen vor Einkommensarmut. Ohne diese Leistung würde die Armutsquote von 16,1 auf 16,6 Prozent steigen. Insgesamt leben etwa 2,25 Millionen Menschen in Wohngeldhaushalten.

    Besonders betroffen wären Familien: Rund 70 Prozent der Menschen in Wohngeldhaushalten leben mit Kindern. Viele Beziehende verfügen bereits heute über kaum finanzielle Spielräume. Mehr als jede fünfte Person kann sich nicht jeden zweiten Tag eine vollwertige Mahlzeit leisten, rund 72 Prozent können eine unerwartete Ausgabe von etwa 1.250 Euro nicht bezahlen und fast die Hälfte kann sich keinen einwöchigen Urlaub leisten.
    Das Wohngeld stabilisiert vor allem Haushalte, deren Einkommen trotz Erwerbstätigkeit oder Rente nicht ausreicht, um die hohen Wohnkosten zu tragen. Die steigenden Wohngeldausgaben sind daher nicht die Ursache der Wohnungskrise, sondern eine Folge hoher Mieten und des Mangels an bezahlbarem Wohnraum.

    Der Paritätische fordert, die geplanten Kürzungen zurückzunehmen, das Wohngeld als eigenständige Leistung zu erhalten und den sozialen sowie gemeinwohlorientierten Wohnungsbau deutlich auszubauen. Außerdem müssten überhöhte Mieten wirksam begrenzt und das Mietrecht konsequent durchgesetzt werden.

    Fazit: Die geplanten Kürzungen verschärfen Wohnarmut und drängen Zehntausende Haushalte in die Grundsicherung. Statt soziale Risiken zu verlagern, müssen Wohngeld und sozialer Wohnungsbau gestärkt werden.

    Untersuchung des Paritätischen zur Wohngeldkürzung: https://t1p.de/2qx8d

    Ein Bericht des Spiegel: https://t1p.de/n2bg0

    7. SGB XII & Haus-Schenkung: Muss ich das Elternhaus vor Sozialhilfe verkaufen?

    Ein ge Infos: Viele Kinder übernehmen früh ein Haus oder eine Wohnung von ihren Eltern. Später werden die Eltern pflegebedürftig und die Kosten für Heim oder ambulante Pflege übersteigen schnell die eigenen Mittel. Dann stellt sich die drängende Frage: Muss das von den Eltern geschenkte Haus zuerst verkauft werden, bevor das Sozialamt Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII zahlt – oder kann das Eigentum in der Familie bleiben? In diesem Beitrag erkläre ich verständlich, welche Rolle geschenktes Immobilienvermögen spielt, wie die Zehnjahresfrist bei Schenkungen funktioniert und in welchen Konstellationen das Sozialamt auf das Haus nicht zugreifen darf. So können Sie besser einschätzen, welche finanziellen Folgen ein Pflegefall in der Familie hat und wie Sie rechtzeitig gestalten können.

    Mehr: https://t1p.de/37yw7

    8. SGB II – Grundlagenseminare / Update zum Grundsicherungsgeld

    Zweitägiges Online-Seminar mit Überblick über das SGB II und Schwerpunkt Leistungsrecht, die geplanten Änderungen im Rahmen des Grundsicherungsgeldes fließen selbstverständlich ein, sowie aktuelle Rechtsprechung.

    Termine:

    31. Aug./ 01. Sept. 2026
    28./29. Sept. 2026
    12./13. Okt. 2026
    09./10. Nov. 2026
    14./15. Dez. 2026

    👉 Ausschreibung & Anmeldung: t1p.de/chgq

    9. Seminar: Basiswissen Sozialberatung – Werkzeuge aus und für die Praxis

    Zweitägiges Online-Seminar zum Handwerkszeug der Sozialberatung: Aufbau der Sozialgesetzbücher, Antrag, Mitwirkungspflichten, Beschleunigung, Bescheide, Widerspruch, Überprüfung und vieles mehr.

    Termine:

    07./09. Sept. 2026
    24./25. Nov. 2026
    11./12. Jan. 2027
    08./09. Feb. 2027

    👉 Ausschreibung & Anmeldung: t1p.de/hdlq

    10. SGB II - Intensivseminar über 5 Tage in 2026 / Intensiv-Update zum neuen Grundsicherungsgeld

    In diesem fünftägigen Online-Seminar geht es geballt und intensiv um das SGB II - Leistungsrecht / Neues Grundsicherungsgeld. Es werden die Details auseinandergenommen, die Gesetzesvorschriften zerpflückt, die Praxispunkte rausgearbeitet und klein fein zerlegt. Wer sich geballt tiefer mit dem SGB II auseinandersetzen will, ist hier genau richtig.

    Termine:

    14. - 18. Sept. 2026

    👉 Ausschreibung & Anmeldung: https://t1p.de/j6vu

    11. SGB II – Berechnungsseminar: Bescheide prüfen und verstehen lernen

    Diese Fortbildung biete ich im Sept. dreitägig an, danach wieder nur zweitägig. In der dreitägigen Fortbildung werden in den ersten beiden Tagen wird zunächst grundlegend die Systematik der Bedarfsermittlung sowie der Einkommensanrechnung und -bereinigung im SGB II erarbeitet. Es wird vermittelt, wie SGB-II-Bescheide mit der nötigen „Wissenschaft und Detektivarbeit“ zu verstehen und zu prüfen sind. Am dritten Tag geht es zum Rechnen, Bescheide prüfen in Kleingruppen. Solange, bis die Teilnehmenden die Berechnung können. In der zweitätigen Fortbildung ohne Rechnung.

    Termine:

    21./22./23. Sept. 2026
    16./17. Dez. 2026
    22./23. Feb. 2027

    👉 Ausschreibung & Anmeldung: t1p.de/pv2v2

    12. Rechtsdurchsetzung in der sozialen Arbeit - SGB I

    Mit diesem Seminar lernen Sie, die »Klaviatur der Sozialgesetzbücher« zu spielen. In diesem Seminar werden die relevanten Paragrafen des SGB I einzeln behandelt. Vom jeweiligen Paragrafen werden die Praxisbezüge für die sozialrechtliche Beratung erarbeitet. Dabei wird der konkrete Nutzen jedes einzelnen Paragrafen beleuchtet, seine Anwendung in der Praxis dargestellt und anhand konkreter Fallbeispiele vertieft.

    Termine:

    18. Aug. 2026
    01. Okt. 2026
    09. Dez. 2026
    18. Jan. 2027

    👉 Ausschreibung & Anmeldung: https://t1p.de/93hz

    13. SGB II-Seminar: Sozialrechtliche Ansprüche für Schwangere, Alleinerziehende und Familien

    Eintägiges Online-Seminar mit Überblick über die relevanten Leistungsansprüche im SGB II//Grundsicherungsgeld.

    Termine:

    02. Okt. 2026
    23. Nov. 2026
    19. Jan. 2027
    12. März 2027

    👉 Ausschreibung & Anmeldung: t1p.de/u67n

    14. Seminar: SGB II für die Arbeit mit wohnungs- und obdachlosen Menschen

    Eintägiges Online-Seminar zu Leistungsansprüchen, Durchsetzung gegenüber Behörden und Wahrung von Menschenwürde.

    Termine:

    24. Sept. 2026
    17. Nov. 2026
    07. Dez. 2026
    15. Feb. 2027

    👉 Ausschreibung & Anmeldung: t1p.de/xily

    15. Seminar: SGB II für die Migrationsberatung

    Eintägiges Online-Seminar zu den Problemen im Umgang mit Jobcentern für Geflüchtete und die Migrationsberatung.

    Termine:

    04. Aug. 2026
    30. Sept. 2026
    04. Dez. 2026
    24. Feb. 2027

    👉 Ausschreibung & Anmeldung: t1p.de/85hu

    16. Seminar: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Frauenhäuser

    Eintägiges Online-Seminar mit systematischem Überblick über SGB II-Fragen, relevant für Frauenhäuser und begleitende Dienste.

    Termine:

    04. Sept. 2026
    13. Nov. 2026
    25. Jan. 2027
    02. April 2027

    👉 Ausschreibung & Anmeldung: t1p.de/qme5

    17. SGB II-Leistungen für Schüler, Auszubildende und Studierende

    Überblick über Sozialleistungen neben BAföG, BAB, Ausbildungsvergütung. Aufstockungsmöglichkeiten, Härtefälle, Anrechnung von Einkommen sowie besondere Fragen internationaler Studierender.

    Termine:

    12. Aug. 2026
    06. Okt. 2026

    👉 Ausschreibung & Anmeldung: t1p.de/x47z1

    18. Seminar: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Kliniksozialdienste

    Eintägiges Online-Seminar zu sozialrechtlichen Problemfeldern im Klinikalltag, inkl. Update zum Grundsicherungsgeld.

    Termin:

    05. Feb. 2027

    👉 Ausschreibung & Anmeldung: t1p.de/yq6p

    18. Grundlagenseminar Sozialhilfe (SGB XII)

    Das zweitägige Online-Seminar meines Kollegen Frank Jäger bietet einen Komplettüberblick über die Anspruchsvoraussetzungen und die Leistungen nach dem SGB XII, die Berücksichtigung von Einkommen und Vermögen, den Unterhaltsrückgriff und thematisiert die Schnittstellen zu anderen Sozialleistungen. Neben den Existenzsicherungsleistungen (Kap. 3 u. 4) werden auch die Sozialhilfe in unterschiedlichen Lebenslagen (Kap. 5-7) angesprochen.

    Termine:

    21./22. Sept. 2026 👉 https://t1p.de/ix6xp
    07./08. Dez. 2026 👉 https://t1p.de/v6bvl

    19. Fachseminar: Kosten der Unterkunft und Heizung nach dem SGB II und SGB XII

    Tagesseminar des Kollegen Frank Jäger zu Leistungen für Unterkunft, Heizung, Umzugskosten, Mietschulden und Energiekosten. Unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und Gesetzesänderungen wird die Thematik systematisch aufbereitet und praxisnah diskutiert.

    Termine:

    30. Nov. 2026 👉https://t1p.de/7iewc

    20. Fachseminar: Grundsicherung für Arbeitssuchende oder Sozialhilfe? – Schnittstellen, Unterschiede, Verschiebebahnhof

    Die eintägige Online-Fortbildung meines Kollegen Frank Jäger thematisiert die Anspruchsvoraussetzungen der jeweiligen Existenzsicherungsleistungen und deren Unterscheidung, aber auch die Harmonisierung von SGB II und SGB XII. Im Fokus stehen aktuelle Änderungen und die Unterschiede bei der Berücksichtigung von Einkommen und Vermögen, bei bestimmten Leistungsarten und im Verfahrensrecht.

    Termine:

    02. Nov. 2026 👉https://t1p.de/12qtg

    21. Fachseminar: Was bringt die „Neue Grundsicherung“?
    Neuerungen durch das 13. SGB-II-Änderungsgesetz sowie weiterer Gesetzesvorhaben und ihre praktischen Auswirkungen.

    In diesem Online-Fachseminar nach dem Inkrafttreten des 13. SGB-II-Änderungsgesetzes vermittelt Frank Jäger einen umfassenden Überblick über die jüngsten Änderungen insbesondere im SGB II, SGB XII und in benachbarten Rechtsbereichen. Außerdem sollen die ersten Erfahrungen sowie die praktischen Folgen der jeweiligen Normen für Leistungsberechtigte, für die Arbeit von (Sozial-) Berater*innen und für die Gewährungspraxis von Behörden diskutiert werden.

    Termine:

    05. Okt. 2026 👉 https://t1p.de/n9zth

    So, das war es dann für heute.

    Mit besten und kollegialen Grüßen
    Harald Thomé

    #Allemagne #social #droit #austérité

  • Thomé Newsletter 23/2026 vom 12.07.2026 - Harald Thomé
    https://harald-thome.de/newsletter/archiv/thome-newsletter-23-2026-vom-12-07-2026.html

    Voilà une première impression de la brutalité des nouvelles règles qui jeteront dans la misère absolue de nombreux pauvres d’Allemagne.

    La pire nouveauté est le traitement des ressortissants des autres pays de l’Union Européenne. Jusqu’au premier juillet chaque citoyen de l’UE avait droit à l’aide « Bürgergeld » après cinq années de séjour et de travail en Allemagne.

    A partir de ce mois chaque demande de « Grundsicherung » déclenche une vérification du statut légal de la personne par l’administration des étrangers. Si cette administration décide de ne pas prolonger son permis de séjour, la personne perd le droit aux aides sociales. Puisque la demande d’aide est une raison pour la révocation du permis de séjour, les chômeurs européens seront systématiquement renvoyés « chez eux » après un an de chômage, période pendant laquelle ils on droit au soutien per l’assurance chômage. Les personnes qui n’ont pas assez gagné pour vivre avec 60 pour cent du salaire moyen des derniers six mois sont menacés d’expulsion immédiate.

    Bref, les social-démocrates viennent d’introduire des lois xénophobes d’extrême droite. La liste des mesures nocives et inhumaines est trop longue pour la commenter ici. Lisez le texte de Harald Thomé et suivez ses liens.

    1. Aufruf an die Grünen und die SPD zur Beteiligung an einer abstrakten Normenkontrollklage

    Einige Regelungen des neuen Grundsicherungsgesetzes dürften verfassungswidrig sein. Um das festzustellen, bedarf es eines von drei juristischen Instrumenten: einer abstrakten Normenkontrolle, einer individuellen Verfassungsbeschwerde oder einer Richtervorlage. Bis es zu einer Entscheidung bei den beiden letztgenannten Verfahren kommt, werden Jahre vergehen.

    Für eine abstrakte Normenkontrolle, mit der die Feststellung der Verfassungswidrigkeit beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) beantragt wird, bedarf es eines Viertels der Mitglieder des Bundestages. Das bedeutet: Wenn die Grünen sich beteiligen, bedarf es „nur“ noch neun kritischer Geister aus der SPD, um das notwendige Viertel der Abgeordneten zu erreichen. Eine entsprechende Anfrage ist nach Informationen aus gut unterrichteten Kreisen bereits von der Linkspartei an die Grünen ergangen.

    Verfassungsrechtliche Bedenken wurden u. a. von der AWO, der Caritas, der Diakonie, dem DGB, dem Deutschen Sozialgerichtstag, der Neuen Richter*innenvereinigung, dem Paritätischen Gesamtverband, dem VdK und auch vom Verein Tacheles geäußert und vorgetragen.

    Eine abstrakte Normenkontrolle kann genutzt werden, wenn neue Bundes- oder Landesgesetze erhebliche verfassungsrechtliche Zweifel aufwerfen und eine schnelle Klärung im Interesse der Rechtssicherheit erforderlich ist. Voraussetzung ist, dass die Bundesregierung, eine Landesregierung oder mindestens ein Viertel der Mitglieder des Deutschen Bundestages als antragsberechtigte Verfassungsorgane den Antrag stellt.

    Daher ergeht hier der Aufruf, die Diskussion mit den Parteien und den MdB zu suchen und zu führen, damit diese sich einer abstrakten Normenkontrollklage anschließen.

    Aus meiner Sicht bestehen erhebliche verfassungsrechtliche Zweifel an zentralen Elementen der SGB II-Reform. Hierzu zählen insbesondere:

    Die Nichterreichbarkeitsfiktion in § 7b Abs. 4 SGB II: Vollständiger Verlust des Leistungsanspruchs bei drei aufeinanderfolgenden versäumten Meldeterminen
    Die Begrenzung der Kosten der Unterkunft in § 22 Abs. 1 Satz 6 SGB II: Deckelung auf das 1½-Fache der örtlichen Mietobergrenze bei einer zugleich unbestimmten und zu eng gefassten Ausnahmeregelung in § 22 Abs. 1 Satz 7 SGB II und in § 35 Abs. 1 S. 7 SGB XII.
    Die neu eingeführte Quadratmeter-Mietobergrenze in § 22 Abs. 1 Satz 8 Nr. 1 SGB II: Begrenzung der Unterkunftskosten auf diesen pauschalen Wert.
    Die 100-Prozent-Sanktionen bei Arbeitsverweigerung nach § 31a Abs. 7 SGB II.
    Der Durchsetzungsverwaltungsakt nach § 15a SGB II: Damit können Jobcenter nach einem Terminversäumnis für einen unbestimmten Zeitraum jedwede sanktionsbewehrte Pflicht auferlegen.
    Der unzureichende Schutz vulnerabler Gruppen: Dies widerspricht dem BVerfG-Urteil vom 09.11.2019 bezüglich Sanktionen, Arbeitspflichten und den Unterkunftskosten.

    Sucht daher das Gespräch mit den Parteien und den MdB, damit diese sich am Normenkontrollverfahren beteiligen. Bei offenem Verfassungsbruch muss eine Grenze gesetzt werden!

    2. Kahlschlag mit der Kettensäge: Der gezielte Abriss von Sozialstaat, Grundrechten und Arbeitnehmer*innenrechten

    Der Sozialstaat wird von der schwarz/roten Regierung mit der Kettensäge zerlegt. Fast täglich überbieten sich Politik und unionsnahe Verbände mit neuen Kürzungsvorschlägen, repressiven Gesetzen und Verschlechterungen für die Bevölkerung. Ob bei der Grundsicherung, dem Wohngeld, den Krankenkassen, der Rente, dem Kindersofortzuschlag, der Pflege, im Arbeitsrecht, beim Elterngeld oder beim Unterhaltsvorschuss – an allen Ecken und Enden wird grundlos die soziale Axt angesetzt.

    Jeden Tag erleben wir einen neuen Schritt beim Abbau des Sozialstaats. Niemand bestreitet, dass Reformen notwendig und sinnvoll sein können. Doch was hier und jetzt stattfindet, ist kein Umbau – es ist der systematische Abriss des sozialen Netzes. Flankierend dazu werden unsere Grundrechte Stück für Stück beschnitten, verschärft oder sogar faktisch abgeschafft. Das zeigt sich beim Versammlungsrecht, den neuen Polizeigesetzen, der Einschränkung von Informationsfreiheitsgesetzen, der Demokratieförderung und dem frontalen Angriff auf das Recht auf Asyl.

    Diese zerstörerische „Reformpolitik“ wird so lange gnadenlos weitergehen, bis spürbarer Protest und massiver Widerstand entstehen. Genau dieser Widerstand ist jetzt dringender gefragt denn je! In einigen Teilbereichen regt er sich zwar schon, allerdings noch viel zu zaghaft. Die verschiedenen Interessensgruppen und jewe8ils Betroffenen müssen jetzt ihre Kräfte bündeln, zusammenwirken und gemeinsam unübersehbar laut werden.

    Daran sollten und müssen wir ab sofort mit aller Kraft arbeiten!

    3. Weitere fachliche Weisungen der BA zu den Rechtsänderungen ab 1.7.2026 / Grundsicherungsgeld

    Ergänzend zu den im letzten Newsletter vorgestellten Weisungen ist noch eine neue Weisung zu § 10 SGB II herausgegeben worden. Diese Weisung zu § 10 betrifft die Anwendung der Zumutbarkeitsregelungen.

    Hier sagt die Weisung: „Eltern sind grundsätzlich dazu verpflichtet, Kinderbetreuung in dem entsprechenden Stundenumfang sicherzustellen, der die Aufnahme einer Arbeit in dem jeweils individuell zumutbaren zeitlichen Umfang ermöglicht“ (FW 10, RN 15).

    Dazu möchte ich noch einmal klarstellen: Grundsätzlich besteht zwar die Pflicht, eine zumutbare Arbeit anzunehmen, nicht aber, sein Kind in eine beliebige Betreuung geben zu müssen. Ist keine geeignete oder wohnortnahe Betreuung vorhanden oder das Kind einfach noch nicht so weit, besteht die Arbeitspflicht zwar auf dem Papier, aber bei einer Nichterfüllung dieser Pflicht ist keine Sanktion im Sinne des § 31 SGB II möglich.

    Denn das Aufenthaltsbestimmungsrecht ist ein Teilbereich der elterlichen Sorge gemäß § 1631 Abs. 1 BGB. Es umfasst das Recht, den ständigen oder vorübergehenden Aufenthalt eines minderjährigen Kindes zu bestimmen. Verfassungsrechtlich ist es durch das elterliche Erziehungsrecht aus Art. 6 Abs. 2 GG geschützt.

    Diese Weisungen gibt es hier: https://t1p.de/buca unter den jeweiligen Paragrafen.

    4. BAG-W warnt: § 7 SGB II / § 23 SGB XII vor der Verschärfung: Wie Antragstellung und Verlustfeststellung zusammenhängen

    Die Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe warnt: der Koalitionsausschuss hat am 2.7.2026 beschlossen, dass BMAS und BMI bis Ende Juli einen Maßnahmenkatalog gegen Sozialleistungsmissbrauch vorlegen sollen, umzusetzen bis Ende 2026. Das Kernstück bilden § 7 Abs.1 SGB II und § 23 Abs.3 SGB XII, sie sollen künftig an den „rechtmäßigen" statt den „gewöhnlichen" Aufenthalt anknüpfen. Dieses Vorhaben wird Auswirkungen für die Beratungspraxis haben, ganz zu schweigen von den Folgen für die betroffenen Menschen selbst.

    Nach geltendem Recht erhalten Unionsbürger*innen mit fünf Jahren gewöhnlichem Aufenthalt Zugang zu regulären Leistungen, unabhängig vom formalen Status. Das BSG hat 2023 (B 4 AS 8/22 R) klargestellt: Dieser Anspruch greift gerade dann, wenn kein lückenloses materielles Freizügigkeitsrecht nachweisbar ist. Diese Rechtsprechung liefe mit der Neuregelung ins Leere. Als Auffangnetz bliebe nur die Überbrückungsleistung nach § 23 Abs.3 SGB XII – einmalig, vier Wochen, alle zwei Jahre. Für den Alltag heißt das: kein tragfähiger Ersatz.

    Ihre eigentliche Schärfe bekommt die Änderung erst durch die Verwaltungspraxis. Die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum FreizügG/EU (AVV) von 2016 regelt, wie Ausländerbehörden das Gesetz anwenden. Sie legt fest: Ein Antrag auf SGB-II- oder SGB-XII-Leistungen gilt bereits als „besonderer Anlass", das Freizügigkeitsrecht zu überprüfen (AVV Nr. 5.3.2). Fällt diese Prüfung negativ aus, kann die Behörde eine Verlustfeststellung treffen (§ 5 Abs.4 FreizügG/EU, AVV Nr. 5.4). Dafür braucht es kein Fehlverhalten – der bloße Wegfall der wirtschaftlichen Voraussetzungen genügt. Anders bei der selteneren Verlustfeststellung wegen Gefahr für die öffentliche Sicherheit (§ 6): Dort schreibt EU-Recht einen Verhältnismäßigkeitsmaßstab vor, der Aufenthaltsdauer, familiäre und wirtschaftliche Lage sowie soziale Integration einbezieht. Für den praktisch weitaus relevanteren Fall nach § 5 Abs.4 fehlt dieser Maßstab in der AVV bislang.

    Die Antragstellung wird damit faktisch selbst zum Risiko. Wer Leistungen beantragt, löst eine Überprüfung aus. Die Überprüfung kann zur Verlustfeststellung führen – ohne verbindlichen Prüfmaßstab. Und über die geplante Neuanknüpfung an den rechtmäßigen Aufenthalt verliert diese Verlustfeststellung künftig auch den Zugang zur Fünfjahres-Rückausnahme in § 7 SGB II bzw. § 23 SGB XII – also genau die Leistung, deren Beantragung die Prüfung erst ausgelöst hat.

    Zur Datenlage lohnt ein Rückblick. Er zeigt, wie dünn die empirische Grundlage der aktuellen Verschärfung ist. Ein Bericht des BMI zum Rechtsmissbrauch bei der Arbeitnehmerfreizügigkeit, vorgelegt zur IMK-Herbstsitzung im Dezember 2024, nennt für 2022 bundesweit 1.096 Verlustfeststellungen nach § 5 Abs.4 FreizügG/EU – rund 0,02 Prozent der in Deutschland lebenden Unionsbürger*innen, Datengrundlage ist das Ausländerzentralregister. Es ist also exakt die Vorschrift ohne Verhältnismäßigkeitsmaßstab, die in der Praxis nahezu ausschließlich zur Anwendung kommt. Zur konkret von der geplanten Änderung betroffenen Gruppe gibt es dagegen gar keine Zahl. Der noch unkonkrete Punkt „Änderungen im FreizügigkeitsG/EU" im Beschlusspapier dürfte an die Forderung der Arbeits- und Sozialministerkonferenz vom November 2025 anschließen: unfreiwillige Rückführung bei Rechtsverlust.

    Was bedeutet das für die Praxis?

    Wo Verlustfeststellungsverfahren bereits an SGB-II- oder SGB-XII-Anträge anknüpfen, wird die Dokumentation des tatsächlichen Aufenthalts zur zentralen Anspruchsvoraussetzung – nicht mehr nur zur Beweisfrage. Nachweise zu Erwerbsstatus und Aufenthaltszeiten sollten deshalb jetzt gesichert werden.

    Ob ein Vertrauensschutz für Zeiträume vor Inkrafttreten gilt, ist offen und zeigt sich erst mit dem Referentenentwurf. Bei Klient*innen nahe der Fünfjahresgrenze spricht das für eine frühzeitige Antragstellung.

    Der fehlende Verhältnismäßigkeitsmaßstab in AVV Nr. 5.4 bleibt bis zu deren Überarbeitung ein tragfähiger Einwand. Wo eine Verlustfeststellung allein aus der Antragstellung abgeleitet wird, lässt sich der EU-Kommissionsleitfaden C/2023/1392 anführen: Er verlangt eine individuelle Prüfung von Aufenthaltsdauer, wirtschaftlicher und sozialer Lage.

    5. GEAS-Reform: Aktuelle BAMF-Dienstanweisungen

    Die aktuellen Dienstanweisungen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge - Stand 06/2026, die gem. IFG (!) veröffentlicht wurden (weitere sind bislang noch nicht zur Veröffentlichung freigegeben):

    DA Asyl (ohne Kapitel Grenzverfahren)

    https://fragdenstaat.de/anfrage/dienstanweisung-asyl-2026/1128667/anhang/da-asyl-geas-ohne-kapitel-grenzverfahren_konvertiert.pdf

    DA Asylverfahrenssekretariat (ohne Kapitel Grenzverfahren):

    https://fragdenstaat.de/anfrage/dienstanweisung-asyl-2026/1128667/anhang/da-avs-geas-ohne-kapitel-grenzverfahren_konvertiert.pdf

    Leitfaden Zuständigkeitsbestimmungsverfahren (ABH):

    https://fragdenstaat.de/anfrage/leitfaden-zustaendigkeitsbestimmungsverfahren-zbv/1128097/anhang/abh-leitfaden2026stand03-06-2026.pdf

    6. Kampagne zur Verteidigung des IFG

    Aus einem Text von Frag den Staat: Uns Bürger*innen traut die Merz-Regierung anscheinend gar nicht: Krankschreibungen sollen zukünftig am ersten Fehltag vorliegen und die Video-Überwachung wird aktuell massiv ausgebaut. Wir hingegen sollen dem Staat in Zukunft blind vertrauen. Die Spitzen von Union und SPD wollen das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) de facto abschaffen. Skandale wie Jens Spahns milliardenschwere Maskendeals, die Fördermittelaffären der CDU Berlin oder die Lobbyverflechtungen von Wirtschaftsministerin Katherina Reiche konnten damit überhaupt erst aufgedeckt werden.

    Dagegen wehren wir uns – und wir sind nicht allein! Über 450.000 Menschen haben unsere Petition unterzeichnet, in der wir die SPD auffordern, den Frontalangriff auf das IFG zu stoppen. Tausende E-Mails wurden an SPD-Abgeordnete verschickt und gemeinsam mit uns stellen sich über 120 zivilgesellschaftliche Organisationen, Projekte, Medien und Vereine in einem offenen Brief gegen die Abschaffung des IFG.

    · Unterstütze unsere Forderung! Wir wünschen uns, dass unsere Petition mindestens 1 Million Unterschriften hat, wenn wir sie nach der Sommerpause an die SPD-Fraktionsspitze übergeben. Jetzt Petition unterschreiben und teilen!

    Maile Deinen SPD-Abgeordneten mit unserer Vorlage oder stelle ihnen auf abgeordnetenwatch.de öffentlich Fragen zum IFG.

    Dazu der klare Aufruf von mir: unterschreibt die Petition!

    7. KdU-Richtlinien – bitte auf Aktualität prüfen

    Ich veröffentliche die mir bekannten bundesweiten KdU-Richtlinien. Diese findet ihr hier: https://t1p.de/ixqj

    Zum 1. Juli 2026 haben sich im Bereich der Kosten der Unterkunft (KdU) wichtige Änderungen ergeben. Deshalb müssen die Jobcenter und Sozialämter ihre KdU-Richtlinien an die neue Rechtslage anpassen und aktualisieren.

    Ich möchte euch daher bitten, mir die aktuellen KdU-Richtlinien zuzusenden. Falls euch keine aktuellen Richtlinien vorliegen, schaut bitte in der Übersicht nach. Solltet ihr neuere KdU-Werte oder MOG-Werte für eure Kommune kennen, schickt mir diese bitte ebenfalls zu.

    8. SGB II – Grundlagenseminare / Update zum Grundsicherungsgeld

    Zweitägiges Online-Seminar mit Überblick über das SGB II und Schwerpunkt Leistungsrecht, die geplanten Änderungen im Rahmen des Grundsicherungsgeldes fließen selbstverständlich ein, sowie aktuelle Rechtsprechung.

    Termine:

    24./25. Aug. 2026
    31. Aug./ 01. Sept. 2026
    28./29. Sept. 2026
    12./13. Okt. 2026
    09./10. Nov. 2026

    👉 Ausschreibung & Anmeldung: t1p.de/chgq

    9. Seminar: Basiswissen Sozialberatung – Werkzeuge aus und für die Praxis

    Zweitägiges Online-Seminar zum Handwerkszeug der Sozialberatung: Aufbau der Sozialgesetzbücher, Antrag, Mitwirkungspflichten, Beschleunigung, Bescheide, Widerspruch, Überprüfung und vieles mehr.

    Termine:

    10./11. Aug. 2026
    07./09. Sept. 2026
    24./25. Nov. 2026
    11./12. Jan. 2027

    👉 Ausschreibung & Anmeldung: t1p.de/hdlq

    10. SGB II – Berechnungsseminar: Bescheide prüfen und verstehen lernen

    Diese Fortbildung biete ich im Juli und Sept. dreitägig an, danach wieder nur zweitägig. In den ersten beiden Tagen wird zunächst grundlegend die Systematik der Bedarfsermittlung sowie der Einkommensanrechnung und -bereinigung im SGB II erarbeitet. Es wird vermittelt, wie SGB-II-Bescheide mit der nötigen „Wissenschaft und Detektivarbeit“ zu verstehen und zu prüfen sind. Am dritten Tag geht es zum Rechnen, Bescheide prüfen in Kleingruppen. Solange, bis die Teilnehmenden die Berechnung können.

    Termine:

    13./14./15. Juli 2026
    21./22./23. Sept. 2026
    16./17. Dez. 2026

    👉 Ausschreibung & Anmeldung: t1p.de/pv2v2

    11. Rechtsdurchsetzung in der sozialen Arbeit - SGB I (1. Teil)

    Mit diesem Seminar lernen Sie, die »Klaviatur der Sozialgesetzbücher« zu spielen. In diesem Seminar werden die relevanten Paragrafen des SGB I einzeln behandelt. Vom jeweiligen Paragrafen werden die Praxisbezüge für die sozialrechtliche Beratung erarbeitet. Dabei wird der konkrete Nutzen jedes einzelnen Paragrafen beleuchtet, seine Anwendung in der Praxis dargestellt und anhand konkreter Fallbeispiele vertieft.

    Termine:

    18. Aug. 2026
    01. Okt. 2026
    09. Dez. 2026

    👉 Ausschreibung & Anmeldung: https://t1p.de/93hz

    12. SGB II - Intensivseminar über 5 Tage in 2026 / Intensiv-Update zum neuen Grundsicherungsgeld

    In diesem fünftägigen Online-Seminar geht es geballt und intensiv um das SGB II - Leistungsrecht / Neues Grundsicherungsgeld. Es werden die Details auseinandergenommen, die Gesetzesvorschriften zerpflückt, die Praxispunkte rausgearbeitet und klein fein zerlegt. Wer sich geballt tiefer mit dem SGB II auseinandersetzen will, ist hier genau richtig.

    Termine:

    14. - 18. Sept. 2026

    👉 Ausschreibung & Anmeldung: https://t1p.de/j6vu

    13. SGB II-Leistungen für Schüler, Auszubildende und Studierende

    Überblick über Sozialleistungen neben BAföG, BAB, Ausbildungsvergütung. Aufstockungsmöglichkeiten, Härtefälle, Anrechnung von Einkommen sowie besondere Fragen internationaler Studierender.

    Termine:

    12. Aug. 2026
    06. Okt. 2026

    👉 Ausschreibung & Anmeldung: t1p.de/x47z1

    14. SGB II-Seminar: Sozialrechtliche Ansprüche für Schwangere, Alleinerziehende und Familien

    Eintägiges Online-Seminar mit Überblick über die relevanten Leistungsansprüche im SGB II/Bürgergeld.

    Termine:

    02. Okt. 2026
    23. Nov. 2026
    19. Jan. 2027

    👉 Ausschreibung & Anmeldung: t1p.de/u67n

    15. Seminar: SGB II für die Arbeit mit wohnungs- und obdachlosen Menschen

    Eintägiges Online-Seminar zu Leistungsansprüchen, Durchsetzung gegenüber Behörden und Wahrung von Menschenwürde.

    Termine:

    27. Juli 2026
    24. Sept. 2026
    17. Nov. 2026
    07. Dez. 2026

    👉 Ausschreibung & Anmeldung: t1p.de/xily

    16. Seminar: SGB II für die Migrationsberatung

    Eintägiges Online-Seminar zu den Problemen im Umgang mit Jobcentern für Geflüchtete und die Migrationsberatung.

    Termine:

    04. Aug. 2026
    30. Sept. 2026
    04. Dez. 2026

    👉 Ausschreibung & Anmeldung: t1p.de/85hu

    17. Seminar: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Frauenhäuser

    Eintägiges Online-Seminar mit systematischem Überblick über SGB II-Fragen, relevant für Frauenhäuser und begleitende Dienste.

    Termine:

    04. Sept. 2026
    13. Nov. 2026
    25. Jan. 2027
    02. April 2027

    👉 Ausschreibung & Anmeldung: t1p.de/qme5

    18. Seminar: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Kliniksozialdienste

    Eintägiges Online-Seminar zu sozialrechtlichen Problemfeldern im Klinikalltag, inkl. Update zum Grundsicherungsgeld.

    Termin:

    05. Feb. 2027

    👉 Ausschreibung & Anmeldung: t1p.de/yq6p

    19. Grundlagenseminar Sozialhilfe (SGB XII)

    Das zweitägige Online-Seminar meines Kollegen Frank Jäger bietet einen Komplettüberblick über die Anspruchsvoraussetzungen und die Leistungen nach dem SGB XII, die Berücksichtigung von Einkommen und Vermögen, den Unterhaltsrückgriff und thematisiert die Schnittstellen zu anderen Sozialleistungen.

    Termine:

    21./22. Sept. 2026 👉 https://t1p.de/ix6xp

    20. Fachseminar: Kosten der Unterkunft und Heizung nach dem SGB II und SGB XII

    Tagesseminar des Kollegen Frank Jäger zu Leistungen für Unterkunft, Heizung, Umzugskosten, Mietschulden und Energiekosten. Unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und Gesetzesänderungen wird die Thematik systematisch aufbereitet und praxisnah diskutiert.

    Termine:

    02. Sept. 2026 👉 https://t1p.de/1ge84

    21. Fachseminar: Was bringt die „Neue Grundsicherung“?

    Neuerungen durch das 13. SGB-II-Änderungsgesetz sowie weiterer Gesetzesvorhaben und ihre praktischen Auswirkungen. In diesem Tagesseminar kurz vor sowie kurz nach dem (geplanten) Inkrafttreten des 13. SGB-II-Änderungsgesetzes am 01.07.2026 vermittelt Frank Jäger einen umfassenden Überblick über anstehenden Änderungen insbesondere im SGB II, SGB XII und in benachbarten Rechtsbereichen. Außerdem sollen die praktischen Folgen der jeweiligen Normen für Leistungsberechtigte, für die Arbeit von (Sozial-) Berater*innen und für die Gewährungspraxis von Behörden diskutiert werden.

    Termine:

    14. Sept. 2026 👉 https://t1p.de/c8o9w

    So, das war es dann für heute.

    Mit besten und kollegialen Grüßen

    Harald Thomé

    #Allemagne #social #politique #xénophobie #exclusion

  • Geplante Gesetzesänderungen und Verschärfungen im „Gesetz zur Entlastung der Sozialverwaltung“
    https://harald-thome.de/newsletter/archiv/thome-newsletter-20-2026-vom-14-06-2026.html

    Le gouvernement allemand impose une vie sédentaire aux pauvres. Pas question de leur autoriser des séjours sous le soleil méridional. Qui s’absente au delà de quatre semaines perd les allocations de la "Grundsicherung". Avec le peu qu’on accorde aux plus démunis il est hors de question de prendre l’avion toutes les quatre semaines pour respecter limites imposées. Alors on ne part pas. On se les gèle.

    Ich möchte den Blick auf die geplanten Rechtsänderungen im „Gesetz zur Entlastung der Sozialverwaltung“ lenken. Siehe: https://t1p.de/okjnu . Im SGB II sind hier einige drastische Verschärfungen geplant, so unter anderem:

    Für nichterwerbsfähige Personen, die sich länger als vier Wochen im Ausland aufhalten, entfällt der Leistungsanspruch bis zur nachgewiesenen Rückkehr (Art. 1 Nr. 1, S. 7).

    Kurzbewertung: Hier geht es um Kinder unter 15 Jahren, die in den Sommerferien im Ausland sind. Diese unterlagen bisher noch nicht der Residenzpflicht Erwerbsfähiger. Damit soll klargestellt werden, dass ihre Leistungen sowie ihr Unterkunftskosten- und Krankenkassenanteil ebenfalls gekürzt werden – und das sogar ohne Härtefallklausel.

    Bei einem längeren Aufenthalt von mehr als zwölf Wochen im Ausland wird vermutet, dass die betroffene Person ab dem 85. Tag keinen gewöhnlichen Aufenthalt mehr in der Bundesrepublik Deutschland hat (Art. 1 Nr. 4, S. 8).

    Kurzbewertung: Hiermit erfolgt eine Beweislastumkehr. Laut Begründung werden „zeitaufwändige Ermittlungen und Feststellungen der Verwaltung zur Erreichbarkeit bzw. zum Aufenthaltsort durch die vereinfachte Regelung entbehrlich“. Es ist davon auszugehen, dass die Regelung allen voran eine Rolle bei EU-Bürgern mit temporärem Heimataufenthalt und Drittstaatlern spielen wird.

    Gesamtbewertung nach kurzer Durchsicht: Die beiden genannten Punkte im SGB II sind klassisch rassistische, diskriminierende Regelungen. Es ist doch völlig egal, ob Kinder, die dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen (müssen), länger als vier Wochen in den Sommerferien im Urlaub sind. Das erinnert an die gezielten Kampagnen von Meldeaufforderungen gegen EU-Bürgerinnen in den Sommerferien, um so Ortsabwesenheiten festzustellen.

    Andererseits sind auch einige sinnvolle Regelungen enthalten, die tatsächlich das Verwaltungsverfahren entbürokratisieren. Wenn da nicht solche Regelungen wären, die rassistisch motiviert sind und im Kern das Leben für EU-Bürger schwer machen sollen.

    5. Festsetzung der Regelleistungen auf Armutsniveau

    Auch ab 2027 gilt: Der Regelsatz beruht auf Haushalten, die sich kein ausreichendes Essen leisten können. Die realen Kosten von Schulmaterial sind der Bundesregierung egal.

    Die Regelsätze in der Grundsicherung (noch: Bürgergeld), der Altersgrundsicherung und der Sozialhilfe werden gerade neu berechnet, basierend auf einer Sonderauswertung der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) 2023. Der Gesetzentwurf liegt noch nicht vor, aber wesentliche Vorentscheidungen sind schon lange getroffen, vor allem für den Auftrag des Sozialministeriums ans Statistische Bundesamt. Dazu hat die Linke im Bundestag ein paar Fragen gestellt. Einige Ergebnisse:

    Fragen zu den „Referenzhaushalten“ – also zu den Einkommensgruppen, an deren Ausgaben sich die Regelsätze orientieren werden – beantwortet die Bundesregierung gar nicht. Angeblich laufen dazu noch regierungsinterne Abstimmungen laufen. Das ist Unsinn, weil die Fragen nur abgeschlossene Vorentscheidungen betreffen und objektive, der Bundesregierung vorliegende Zahlen. Die Linke hat die unzureichende Beantwortung angemahnt und um eine Ergänzung gebeten.

    Ich kann mir die Nicht-Beantwortung nicht erklären, weil das Sozialministerium das Verfahren online erläutert (https://t1p.de/gbhn1) und dieselben Referenzgruppen wie bei den letzten Malen zu erwarten sind. Ich hoffe, dass das Sozialministerium einfach nur eine linke Oppositionspartei ärgern wollte – und nicht auch Berechnungen für abgesenkte Referenzgruppen mit noch geringeren Ausgaben in Auftrag gegeben hat. Eine aktuelle Äußerung vom CDU-Fraktionsvorsitzenden Jens Spahn, wonach der Regelsatz wegen der stagnierenden Wirtschaft vorerst nicht steigen könne (Münchner Merkur vom, 23.5.2026, https://t1p.de/rh0r8 ) lässt befürchten, dass mit weiteren Rechentricks die normale inflationsbedingte Erhöhung vermieden werden soll. Aber Jens Spahn ist weder Sozialminister noch wirklich tonangebend in der Koalition.

    Wenn man davon ausgeht, dass dieselben Einkommensgruppen wie bei den letzten Malen herangezogen werden, dann werden die Regelsätze, die voraussichtlich ab Januar 2027 gelten, wieder auf Haushalten beruhen, von denen sich jeder vierte kein ausreichendes Essen leisten kann. Dass der Ernährungsanteil an der Regelsatz-Berechnung nicht für gesunde Ernährung ausreicht, ist angesichts dieser Systematik keine Überraschung. Die Bundesregierung stört das nicht, sondern will weiter Gleichstellung im Mangel betreiben. Oder wie es die Bundesregierung selbst so schön ausdrückt: „Die Regelbedarfe in der Existenzsicherung stellen […] ein Spiegelbild der realen Lebensverhältnisse einkommensschwacher Haushalte in Deutschland dar.“ (https://t1p.de/8hxcd )

    Wenn Eltern in der Grundsicherung ihre Kinder so ernähren wollen, dass sie sicher gesund groß werden, müssen sie laut Bundesregierung selber umschichten – und das, obwohl aus dem Regelsatz ohnehin schon ein großer Teil herausgestrichen wird.

    Die Bundesregierung möchte auch gar nicht wissen, wie viel das Schulmaterial für Schulkinder wirklich kostet. Die gesetzlichen Beträge dafür sind aus der Luft gegriffen, und die Bundesregierung will das nicht ändern – vermutlich, weil sie weiß, dass sich sonst eine enorme Lücke bei Schulbedarfen zeigen würde.

    Die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage „Gesunde Ernährung und andere Fragen zur Neuberechnung der Regelsätze in der Grundsicherung“: BT-Drs. 21/6151, https://t1p.de/pue99

    Die taz berichtete darüber: https://t1p.de/qzjhi

    (Aus Newsletter von Ulrike Müller, Parlamentarisches zu Grundsicherung und Armut - Juni 2026)

    6. Europäische Kommission veröffentlicht „Strategie zur Armutsbekämpfung“ und „Empfehlung des Rates zur Ausgrenzung im Wohnungswesen“
    Die Europäische Kommission hat ihr Sozialpaket veröffentlicht, das die Strategie zur Armutsbekämpfung sowie einen Vorschlag für Empfehlungen des Rates zur Ausgrenzung im Wohnungswesen umfasst. Während die Strategie bereits fertiggestellt ist und mehrere zentrale Aktionspunkte umreißt, muss der Rat die Empfehlungen noch offiziell verabschieden, da sie derzeit noch einen Vorschlag der Europäischen Kommission darstellen.
    Eurodiaconia hat hierzu eine erste Stellungnahme veröffentlicht.

    Die EU will Armut beseitigen – wie lässt sich dieses Ziel einschätzen?
    Die Europäische Kommission hat im Mai 2026 erstmals eine umfassende Strategie zur Bekämpfung von Armut vorgestellt. Ziel ist es, Armut langfristig zu beseitigen – ein großer Schritt. Doch wie realistisch ist dieses Vorhaben? Im Interview mit Juliana Wahlgren, Direktorin des European Anti Poverty Network (EAPN) spricht Marcel Kamlesh Singhal, Sprecher der Salzburger Armutskonferenz über die wichtigsten Punkte der Strategie: ihre Stärken, ihre Herausforderungen und zentrale Fragestellungen.
    Zum nachlesen: Wie die Strategie wirkt – und welche Herausforderungen noch vor uns liegen.
    https://newsletter.diakonie.de/d?l000cxkq000qpi00d00000000000000000rhw4nntcqwdiwfxojkpd3y000002

    #Allemagne #allocations_sociales

  • Thomé Newsletter 17/2026 vom 17.05.2026 - Harald Thomé
    https://harald-thome.de/newsletter/archiv/thome-newsletter-17-2026-vom-17-05-2026.html

    L’intelligence artificielle permet aux pauvres de formuler des recours en justice contre les décisions administratives. Résultat : les tribunaux sociaux s’écroulent sous le nombre de plaintes déposées. C’est la conséquence du mal à trouver des avocats qui sont pêts à travailler pour les tarifs peu élevés qu’impose l’état pour les contentieux du droit social.

    En même temps on a changé la compétence des tribunaux pour contester les coupures de courant électique. Désormais ces contentieux ne sont plus décidés par les « Amtsgericht » mais les « Landgericht » qui traitaient uniquement les cas de code civil graves. Les personnées concernées par les coupures devront attendre beaucoup plus longtemps jusqu’à ce qu’une cour des justice traite leur cas, pour beaucoup de pauvres il sera impossible de se défendre du tout.

    La guerre contre les pauvres continue.
    Voilà pourquoi : https://seenthis.net/messages/1172895

    Liebe Kolleginnen und Kollegen,
    sehr geehrte Damen und Herren,

    mein heutiger Newsletter zu folgenden Themen:

    1. Rechtsschutz bei Strom- und Gassperren von den Amtsgerichten auf die Landgerichte verlegt / Es droht faktisch der Verlust von Rechtsschutz

    Von der Öffentlichkeit weitgehend unbeachtet, wurden durch das Bundesministerium Änderungen im Energiewirtschaftsgesetz eingeführt, die die Zuständigkeit bei Strom- und Gassperren betreffen. Diese sollten nach Darstellung der Bundesregierung nicht nur den Energieversorgern, sondern auch deren Kunden helfen. Von „unmittelbar wirkenden Erleichterungen“ und „praktischen Verbesserungen im Alltag der Menschen“ sprach etwa der CDU-Abgeordnete Lars Rohwer im Bundestag über den Gesetzesentwurf. [1]

    Die Realität sieht jedoch deutlich anders aus: Die Zuständigkeit bei Strom- und Gassperren wurde von den Amtsgerichten auf die Landgerichte verlagert. Das hat massive Folgen, insbesondere wegen des dort geltenden Anwaltszwangs bei solchen Verfahren. Es muss nun zunächst ein Anwalt gefunden werden, der bereit ist, auf Beratungshilfebasis tätig zu werden. Hinzu kommen Fahrtkosten zu den Landgerichten, die sich häufig nicht am Wohnort der Betroffenen befinden.

    Siehe dazu LTO: Wie eine Geset­zes­än­de­rung tau­senden Strom­kunden das Leben schwer macht, Link: https://t1p.de/613ea

    Kommentar:

    Diese Regelung ist sozialpolitisch und rechtsstaatlich ein Desaster. Menschen, denen der Strom oder das Gas gesperrt wurde, wird damit faktisch der Zugang zum Recht abgeschnitten. Wer seine Energierechnung nicht bezahlen kann, kann in der Regel auch keinen Anwalt finanzieren. Durch die Zuständigkeitsverlegung an die Landgerichte ist ein Rechtsbeistand jedoch zwingend vorgeschrieben. Damit wird der Rechtsschutz für Betroffene praktisch unerreichbar. Das gilt umso mehr, wenn erst mühsam ein Anwalt gefunden werden muss, der überhaupt auf Beratungshilfe oder PKH-Basis arbeitet.

    Hinzu kommen zusätzliche Fahrtkosten und organisatorische Hürden durch oft weit entfernte Landgerichte. Die Neuregelung trifft somit ausgerechnet Menschen, die sich ohnehin in existenziellen Notlagen befinden. Genauso absurd ist: Selbst die Energieversorger können sich vor den Landgerichten nicht mehr selbst vertreten. Die Verfahren werden für alle Beteiligten komplizierter, teurer und schwerfälliger – ohne jeden erkennbaren Vorteil oder Bürgernähe.

    Tatsächlich handelt es sich um einen massiven Abbau des effektiven Rechtsschutzes zulasten einkommensarmer Haushalte. Wer ernsthaft meint, Menschen ohne Strom oder Gas könnten problemlos anwaltliche Hilfe organisieren und finanzieren, hat jeden Bezug zur sozialen Realität verloren.

    Solche Verfahren gehören unverzüglich zurück an die Amtsgerichte. Laut dem Monitoringbericht 2025 der Bundesnetzagentur vom 26. November 2025 wurde im Jahr 2024 in mindestens 239.269 Haushalten die Stromversorgung tatsächlich unterbrochen. Das entspricht einer Steigerung von 33 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Zudem wurden bundesweit 34.393 Gassperren durchgeführt.

    Alle Parteien müssen sich dafür einsetzen, dass diese Regelung rückgängig gemacht wird und die Zuständigkeit wieder an die Amtsgerichte fällt!

    2. LSG Mecklenburg-Vorpommern zum SGB II-Anspruch bei Teilzeitstudierenden

    Während das LSG Baden-Württemberg bei Teilzeitstudierenden im Rahmen einer Eilentscheidung aufgrund abstrakter BAföG-Förderungsfähigkeit einen SGB II-Anspruch verneint, bejaht das LSG Mecklenburg-Vorpommern diesen Anspruch, da dort eine abstrakte Förderungsfähigkeit nicht angenommen wird. Das Urteil des LSG Mecklenburg-Vorpommern vom 21.07.2022 – L 14 AS 189/21 – ist beim BSG anhängig. Siehe dazu meinen Newsletter 15/2026 vom 19.04.2026, Download: t1p.de/dbr0j

    Das Landessozialgericht Mecklenburg-Vorpommern sieht mit Urteil vom 21.07.2022 – L 14 AS 189/21 – einen SGB II-Anspruch bei Teilzeitstudium als gegeben an; die Revision zum BSG wurde zugelassen. Download: t1p.de/h4kxt

    3. Ausgleich für steigende Preise beim Bürgergeld weiter unklar

    Nach Ansicht der Bundesregierung droht bei den Regelleistungen lediglich ein unwesentlicher Kaufkraftverlust. Zur Begründung verweist sie auf die „regelbedarfsrelevante Preisentwicklung“, also Liebe Kolleginnen und Kollegen,
    sehr geehrte Damen und Herren,

    mein heutiger Newsletter zu folgenden Themen:

    1. Rechtsschutz bei Strom- und Gassperren von den Amtsgerichten auf die Landgerichte verlegt / Es droht faktisch der Verlust von Rechtsschutz

    Von der Öffentlichkeit weitgehend unbeachtet, wurden durch das Bundesministerium Änderungen im Energiewirtschaftsgesetz eingeführt, die die Zuständigkeit bei Strom- und Gassperren betreffen. Diese sollten nach Darstellung der Bundesregierung nicht nur den Energieversorgern, sondern auch deren Kunden helfen. Von „unmittelbar wirkenden Erleichterungen“ und „praktischen Verbesserungen im Alltag der Menschen“ sprach etwa der CDU-Abgeordnete Lars Rohwer im Bundestag über den Gesetzesentwurf. [1]

    Die Realität sieht jedoch deutlich anders aus: Die Zuständigkeit bei Strom- und Gassperren wurde von den Amtsgerichten auf die Landgerichte verlagert. Das hat massive Folgen, insbesondere wegen des dort geltenden Anwaltszwangs bei solchen Verfahren. Es muss nun zunächst ein Anwalt gefunden werden, der bereit ist, auf Beratungshilfebasis tätig zu werden. Hinzu kommen Fahrtkosten zu den Landgerichten, die sich häufig nicht am Wohnort der Betroffenen befinden.

    Siehe dazu LTO: Wie eine Geset­zes­än­de­rung tau­senden Strom­kunden das Leben schwer macht, Link: https://t1p.de/613ea

    Kommentar:

    Diese Regelung ist sozialpolitisch und rechtsstaatlich ein Desaster. Menschen, denen der Strom oder das Gas gesperrt wurde, wird damit faktisch der Zugang zum Recht abgeschnitten. Wer seine Energierechnung nicht bezahlen kann, kann in der Regel auch keinen Anwalt finanzieren. Durch die Zuständigkeitsverlegung an die Landgerichte ist ein Rechtsbeistand jedoch zwingend vorgeschrieben. Damit wird der Rechtsschutz für Betroffene praktisch unerreichbar. Das gilt umso mehr, wenn erst mühsam ein Anwalt gefunden werden muss, der überhaupt auf Beratungshilfe oder PKH-Basis arbeitet.

    Hinzu kommen zusätzliche Fahrtkosten und organisatorische Hürden durch oft weit entfernte Landgerichte. Die Neuregelung trifft somit ausgerechnet Menschen, die sich ohnehin in existenziellen Notlagen befinden. Genauso absurd ist: Selbst die Energieversorger können sich vor den Landgerichten nicht mehr selbst vertreten. Die Verfahren werden für alle Beteiligten komplizierter, teurer und schwerfälliger – ohne jeden erkennbaren Vorteil oder Bürgernähe.

    Tatsächlich handelt es sich um einen massiven Abbau des effektiven Rechtsschutzes zulasten einkommensarmer Haushalte. Wer ernsthaft meint, Menschen ohne Strom oder Gas könnten problemlos anwaltliche Hilfe organisieren und finanzieren, hat jeden Bezug zur sozialen Realität verloren.

    Solche Verfahren gehören unverzüglich zurück an die Amtsgerichte. Laut dem Monitoringbericht 2025 der Bundesnetzagentur vom 26. November 2025 wurde im Jahr 2024 in mindestens 239.269 Haushalten die Stromversorgung tatsächlich unterbrochen. Das entspricht einer Steigerung von 33 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Zudem wurden bundesweit 34.393 Gassperren durchgeführt.

    Alle Parteien müssen sich dafür einsetzen, dass diese Regelung rückgängig gemacht wird und die Zuständigkeit wieder an die Amtsgerichte fällt!

    2. LSG Mecklenburg-Vorpommern zum SGB II-Anspruch bei Teilzeitstudierenden

    Während das LSG Baden-Württemberg bei Teilzeitstudierenden im Rahmen einer Eilentscheidung aufgrund abstrakter BAföG-Förderungsfähigkeit einen SGB II-Anspruch verneint, bejaht das LSG Mecklenburg-Vorpommern diesen Anspruch, da dort eine abstrakte Förderungsfähigkeit nicht angenommen wird. Das Urteil des LSG Mecklenburg-Vorpommern vom 21.07.2022 – L 14 AS 189/21 – ist beim BSG anhängig. Siehe dazu meinen Newsletter 15/2026 vom 19.04.2026, Download: t1p.de/dbr0j

    Das Landessozialgericht Mecklenburg-Vorpommern sieht mit Urteil vom 21.07.2022 – L 14 AS 189/21 – einen SGB II-Anspruch bei Teilzeitstudium als gegeben an; die Revision zum BSG wurde zugelassen. Download: t1p.de/h4kxt

    3. Ausgleich für steigende Preise beim Bürgergeld weiter unklar

    Nach Ansicht der Bundesregierung droht bei den Regelleistungen lediglich ein unwesentlicher Kaufkraftverlust. Zur Begründung verweist sie auf die „regelbedarfsrelevante Preisentwicklung“, also die Preissteigerungen bei den Gütern und Dienstleistungen, die für Leistungsberechtigte tatsächlich relevant seien. Dieser Wert habe im März 2026 lediglich bei 0,9 Prozent gelegen. Da der derzeitige Regelsatz noch oberhalb der rechnerischen Prognosewerte liege, könnten moderate Preissteigerungen zunächst aufgefangen werden.

    Bei deutlich steigenden Kosten könne dies jedoch nicht mehr ausreichen. So zumindest die Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage von Cansin Köktürk, sozialpolitische Sprecherin der Linken.

    Dafür hat das BMAS eigens einen regelbedarfsrelevanten Preisindex auf seiner Webseite veröffentlicht: https://t1p.de/2xltv

    Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage vom 14.04.2026, Download: https://t1p.de/hcc00

    Kommentar: Die Regelleistungen sind ohnehin zu niedrig bemessen. Selbstverständlich schlagen die inflationsbedingten Preissteigerungen infolge des Nahostkriegs erheblich auf die Lebenshaltungskosten durch. Es ist schon bemerkenswert, dass ausgerechnet im März 2026 die niedrigste Preissteigerung des Jahres festgestellt worden sein soll – und zugleich die niedrigste seit eineinhalb Jahren. Gleichzeitig steigen die Preise für Lebensmittel, allgemeine Konsumgüter und insbesondere für Kraftstoffe deutlich an.

    Alles wird teurer, nur die Regelleistungen bleiben unverändert und sollen dennoch weiterhin verfassungskonform sein. Mit dieser planmäßigen Unterfinanzierung werden arme Menschen weiter verelenden, sozial ausgegrenzt und faktisch zunehmend vom Arbeitsmarkt entfernt.

    4. Sprunghafte Steigerung von KI Klagen vor den Sozialgerichten und was getan werden muss

    Bei den Sozialgerichten gehen vor allem zum Bürgergeld und zur Arbeitslosenversicherung immer mehr mit Künstlicher Intelligenz generierte Anträge und Klagen ein. Die Verfahren im einstweiligen Rechtsschutz seien bei den acht NRW-Sozialgerichten im Jahr 2025 sprunghaft um mehr als 55 Prozent auf 7.615 gestiegen, sagte der Präsident des LSG NRW, Jens Blüggel, bei der Jahres-Pressekonferenz in Essen. Im laufenden Jahr gehe dies ungebremst weiter, das zeichne sich schon jetzt ab, und bringe die Richterinnen und Richter an ihre Grenzen.

    Hintergrund sei auch die seit Jahren sinkende Anzahl von Sozialrechtsanwält*innen angesichts der vergleichsweise geringen Vergütung in diesem Rechtsgebiet, sagte LSG-Präsident Blüggel. „Die Bürger helfen sich selbst mit KI.“
    Infos und Zahlen bei LTO: https://t1p.de/1joe5

    Kommentar: Auch wir in unserer Beratung bemerken deutlich vermehrt KI-generierte Klagen. Aus Sicht der Leistungsberechtigten ist das absolut verständlich. Oft finden sie keine Anwält*innen, die sie vertreten, und helfen sich dann selbst, wie Herr Blüggel grundsätzlich zutreffend sagt. Das Problem ist jedoch: KI fantasiert und erzählt mitunter erheblichen Unsinn. KI kann keine belastbare Beratungs- oder Klagestrategie entwickeln. Sie arbeitet letztlich nur mit Wahrscheinlichkeitsberechnungen.

    Die Sozialgerichte werden weiter mit KI-Klagen und Anträgen überschüttet werden. Dadurch werden sich die Zeiten bis zu gerichtlichen Entscheidungen deutlich verlängern. Eine Steigerung von 55 Prozent ist eine Katastrophe für effektiven Rechtsschutz. Umso gravierender ist dies, weil das SGB II derzeit erheblich verschärft wird und Menschen durch die Rechtsänderungen teils offen verfassungswidrig in ihrer Existenz bedroht werden.

    Jetzt geht es nicht darum, im Kleinklein die Sozialgerichtsordnung weiter zu verschärfen. Vielmehr braucht es umfassend finanzierte, unabhängige außergerichtliche Beratungsstrukturen, an die sich Menschen wenden können. Es reicht eben nicht aus, der Mär hinterherzulaufen, Leistungsbeziehende könnten sich ja von den Behörden beraten lassen – denn genau das geschieht in der Praxis häufig nicht.

    Ebenso müssen die Anwaltsgebühren im Sozialrecht deutlich angehoben werden. Zudem muss sichergestellt werden, dass Sozialleistungsträger die Vergütungsansprüche von Anwält*innen nicht ständig durch formale Einwendungen kürzen. Nur so wird es wieder attraktiv, sich anwaltlich im Sozialrecht zu engagieren.

    5. Neue Weisungen der BA: Zu § 7 SGB II, den Anspruchsvoraussetzungen, und zu § 31a Abs. 7 SGB II, den 100-%-Sanktionen für sogenannte „Totalverweigerer“

    In die Weisung zu § 7 SGB II sind eine Reihe von Änderungen aus Rechtsprechung und Gesetzgebung eingeflossen, die sich nach Ansicht der BA für EU-Bürger*innen, Drittstaatsangehörige sowie hinsichtlich der Datenübermittlung zwischen Ausländerbehörden und Jobcentern ergeben haben.

    Die Weisung zu § 7 SGB II gibt es hier, unter § 7 SGB II: https://t1p.de/buca

    Die Weisung zu den 100-%-Sanktionen für sogenannte „Totalverweigerer“ gibt es hier:
    https://t1p.de/mov70

    6. Sozialrecht-Justament vom Mai 2026

    In der Mai-Ausgabe von Sozialrecht-Justament findet sich der zweite Teil der Darstellung der Neuregelungen im SGB II aufgrund des 13. SGB II-Änderungsgesetzes. Schwerpunkt sind die Sanktionen bei Meldeversäumnissen und Pflichtverletzungen im Rahmen der Eingliederung in Arbeit. Der erste Teil erschien in der April-Ausgabe von Sozialrecht-Justament.

    Sozialrecht-Justament 5/2026 zum Download: https://t1p.de/6b35v

    Liebe Kolleginnen und Kollegen,
    sehr geehrte Damen und Herren,

    mein heutiger Newsletter zu folgenden Themen:

    1. Rechtsschutz bei Strom- und Gassperren von den Amtsgerichten auf die Landgerichte verlegt / Es droht faktisch der Verlust von Rechtsschutz

    Von der Öffentlichkeit weitgehend unbeachtet, wurden durch das Bundesministerium Änderungen im Energiewirtschaftsgesetz eingeführt, die die Zuständigkeit bei Strom- und Gassperren betreffen. Diese sollten nach Darstellung der Bundesregierung nicht nur den Energieversorgern, sondern auch deren Kunden helfen. Von „unmittelbar wirkenden Erleichterungen“ und „praktischen Verbesserungen im Alltag der Menschen“ sprach etwa der CDU-Abgeordnete Lars Rohwer im Bundestag über den Gesetzesentwurf. [1]

    Die Realität sieht jedoch deutlich anders aus: Die Zuständigkeit bei Strom- und Gassperren wurde von den Amtsgerichten auf die Landgerichte verlagert. Das hat massive Folgen, insbesondere wegen des dort geltenden Anwaltszwangs bei solchen Verfahren. Es muss nun zunächst ein Anwalt gefunden werden, der bereit ist, auf Beratungshilfebasis tätig zu werden. Hinzu kommen Fahrtkosten zu den Landgerichten, die sich häufig nicht am Wohnort der Betroffenen befinden.

    Siehe dazu LTO: Wie eine Geset­zes­än­de­rung tau­senden Strom­kunden das Leben schwer macht, Link: https://t1p.de/613ea

    Kommentar:

    Diese Regelung ist sozialpolitisch und rechtsstaatlich ein Desaster. Menschen, denen der Strom oder das Gas gesperrt wurde, wird damit faktisch der Zugang zum Recht abgeschnitten. Wer seine Energierechnung nicht bezahlen kann, kann in der Regel auch keinen Anwalt finanzieren. Durch die Zuständigkeitsverlegung an die Landgerichte ist ein Rechtsbeistand jedoch zwingend vorgeschrieben. Damit wird der Rechtsschutz für Betroffene praktisch unerreichbar. Das gilt umso mehr, wenn erst mühsam ein Anwalt gefunden werden muss, der überhaupt auf Beratungshilfe oder PKH-Basis arbeitet.

    Hinzu kommen zusätzliche Fahrtkosten und organisatorische Hürden durch oft weit entfernte Landgerichte. Die Neuregelung trifft somit ausgerechnet Menschen, die sich ohnehin in existenziellen Notlagen befinden. Genauso absurd ist: Selbst die Energieversorger können sich vor den Landgerichten nicht mehr selbst vertreten. Die Verfahren werden für alle Beteiligten komplizierter, teurer und schwerfälliger – ohne jeden erkennbaren Vorteil oder Bürgernähe.

    Tatsächlich handelt es sich um einen massiven Abbau des effektiven Rechtsschutzes zulasten einkommensarmer Haushalte. Wer ernsthaft meint, Menschen ohne Strom oder Gas könnten problemlos anwaltliche Hilfe organisieren und finanzieren, hat jeden Bezug zur sozialen Realität verloren.

    Solche Verfahren gehören unverzüglich zurück an die Amtsgerichte. Laut dem Monitoringbericht 2025 der Bundesnetzagentur vom 26. November 2025 wurde im Jahr 2024 in mindestens 239.269 Haushalten die Stromversorgung tatsächlich unterbrochen. Das entspricht einer Steigerung von 33 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Zudem wurden bundesweit 34.393 Gassperren durchgeführt.

    Alle Parteien müssen sich dafür einsetzen, dass diese Regelung rückgängig gemacht wird und die Zuständigkeit wieder an die Amtsgerichte fällt!

    2. LSG Mecklenburg-Vorpommern zum SGB II-Anspruch bei Teilzeitstudierenden

    Während das LSG Baden-Württemberg bei Teilzeitstudierenden im Rahmen einer Eilentscheidung aufgrund abstrakter BAföG-Förderungsfähigkeit einen SGB II-Anspruch verneint, bejaht das LSG Mecklenburg-Vorpommern diesen Anspruch, da dort eine abstrakte Förderungsfähigkeit nicht angenommen wird. Das Urteil des LSG Mecklenburg-Vorpommern vom 21.07.2022 – L 14 AS 189/21 – ist beim BSG anhängig. Siehe dazu meinen Newsletter 15/2026 vom 19.04.2026, Download: t1p.de/dbr0j

    Das Landessozialgericht Mecklenburg-Vorpommern sieht mit Urteil vom 21.07.2022 – L 14 AS 189/21 – einen SGB II-Anspruch bei Teilzeitstudium als gegeben an; die Revision zum BSG wurde zugelassen. Download: t1p.de/h4kxt

    3. Ausgleich für steigende Preise beim Bürgergeld weiter unklar

    Nach Ansicht der Bundesregierung droht bei den Regelleistungen lediglich ein unwesentlicher Kaufkraftverlust. Zur Begründung verweist sie auf die „regelbedarfsrelevante Preisentwicklung“, also die Preissteigerungen bei den Gütern und Dienstleistungen, die für Leistungsberechtigte tatsächlich relevant seien. Dieser Wert habe im März 2026 lediglich bei 0,9 Prozent gelegen. Da der derzeitige Regelsatz noch oberhalb der rechnerischen Prognosewerte liege, könnten moderate Preissteigerungen zunächst aufgefangen werden.

    Bei deutlich steigenden Kosten könne dies jedoch nicht mehr ausreichen. So zumindest die Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage von Cansin Köktürk, sozialpolitische Sprecherin der Linken.

    Dafür hat das BMAS eigens einen regelbedarfsrelevanten Preisindex auf seiner Webseite veröffentlicht: https://t1p.de/2xltv

    Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage vom 14.04.2026, Download: https://t1p.de/hcc00

    Kommentar: Die Regelleistungen sind ohnehin zu niedrig bemessen. Selbstverständlich schlagen die inflationsbedingten Preissteigerungen infolge des Nahostkriegs erheblich auf die Lebenshaltungskosten durch. Es ist schon bemerkenswert, dass ausgerechnet im März 2026 die niedrigste Preissteigerung des Jahres festgestellt worden sein soll – und zugleich die niedrigste seit eineinhalb Jahren. Gleichzeitig steigen die Preise für Lebensmittel, allgemeine Konsumgüter und insbesondere für Kraftstoffe deutlich an.

    Alles wird teurer, nur die Regelleistungen bleiben unverändert und sollen dennoch weiterhin verfassungskonform sein. Mit dieser planmäßigen Unterfinanzierung werden arme Menschen weiter verelenden, sozial ausgegrenzt und faktisch zunehmend vom Arbeitsmarkt entfernt.

    4. Sprunghafte Steigerung von KI Klagen vor den Sozialgerichten und was getan werden muss

    Bei den Sozialgerichten gehen vor allem zum Bürgergeld und zur Arbeitslosenversicherung immer mehr mit Künstlicher Intelligenz generierte Anträge und Klagen ein. Die Verfahren im einstweiligen Rechtsschutz seien bei den acht NRW-Sozialgerichten im Jahr 2025 sprunghaft um mehr als 55 Prozent auf 7.615 gestiegen, sagte der Präsident des LSG NRW, Jens Blüggel, bei der Jahres-Pressekonferenz in Essen. Im laufenden Jahr gehe dies ungebremst weiter, das zeichne sich schon jetzt ab, und bringe die Richterinnen und Richter an ihre Grenzen.

    Hintergrund sei auch die seit Jahren sinkende Anzahl von Sozialrechtsanwält*innen angesichts der vergleichsweise geringen Vergütung in diesem Rechtsgebiet, sagte LSG-Präsident Blüggel. „Die Bürger helfen sich selbst mit KI.“
    Infos und Zahlen bei LTO: https://t1p.de/1joe5

    Kommentar: Auch wir in unserer Beratung bemerken deutlich vermehrt KI-generierte Klagen. Aus Sicht der Leistungsberechtigten ist das absolut verständlich. Oft finden sie keine Anwält*innen, die sie vertreten, und helfen sich dann selbst, wie Herr Blüggel grundsätzlich zutreffend sagt. Das Problem ist jedoch: KI fantasiert und erzählt mitunter erheblichen Unsinn. KI kann keine belastbare Beratungs- oder Klagestrategie entwickeln. Sie arbeitet letztlich nur mit Wahrscheinlichkeitsberechnungen.

    Die Sozialgerichte werden weiter mit KI-Klagen und Anträgen überschüttet werden. Dadurch werden sich die Zeiten bis zu gerichtlichen Entscheidungen deutlich verlängern. Eine Steigerung von 55 Prozent ist eine Katastrophe für effektiven Rechtsschutz. Umso gravierender ist dies, weil das SGB II derzeit erheblich verschärft wird und Menschen durch die Rechtsänderungen teils offen verfassungswidrig in ihrer Existenz bedroht werden.

    Jetzt geht es nicht darum, im Kleinklein die Sozialgerichtsordnung weiter zu verschärfen. Vielmehr braucht es umfassend finanzierte, unabhängige außergerichtliche Beratungsstrukturen, an die sich Menschen wenden können. Es reicht eben nicht aus, der Mär hinterherzulaufen, Leistungsbeziehende könnten sich ja von den Behörden beraten lassen – denn genau das geschieht in der Praxis häufig nicht.

    Ebenso müssen die Anwaltsgebühren im Sozialrecht deutlich angehoben werden. Zudem muss sichergestellt werden, dass Sozialleistungsträger die Vergütungsansprüche von Anwält*innen nicht ständig durch formale Einwendungen kürzen. Nur so wird es wieder attraktiv, sich anwaltlich im Sozialrecht zu engagieren.

    5. Neue Weisungen der BA: Zu § 7 SGB II, den Anspruchsvoraussetzungen, und zu § 31a Abs. 7 SGB II, den 100-%-Sanktionen für sogenannte „Totalverweigerer“

    In die Weisung zu § 7 SGB II sind eine Reihe von Änderungen aus Rechtsprechung und Gesetzgebung eingeflossen, die sich nach Ansicht der BA für EU-Bürger*innen, Drittstaatsangehörige sowie hinsichtlich der Datenübermittlung zwischen Ausländerbehörden und Jobcentern ergeben haben.

    Die Weisung zu § 7 SGB II gibt es hier, unter § 7 SGB II: https://t1p.de/buca

    Die Weisung zu den 100-%-Sanktionen für sogenannte „Totalverweigerer“ gibt es hier:
    https://t1p.de/mov70

    6. Sozialrecht-Justament vom Mai 2026

    In der Mai-Ausgabe von Sozialrecht-Justament findet sich der zweite Teil der Darstellung der Neuregelungen im SGB II aufgrund des 13. SGB II-Änderungsgesetzes. Schwerpunkt sind die Sanktionen bei Meldeversäumnissen und Pflichtverletzungen im Rahmen der Eingliederung in Arbeit. Der erste Teil erschien in der April-Ausgabe von Sozialrecht-Justament.

    Sozialrecht-Justament 5/2026 zum Download: https://t1p.de/6b35v

    7. VG Schleswig zu den Voraussetzungen eines erfolgreichen Eilantrages auf Wohngeld

    Das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht hat sich mit dem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung, dem Antragsteller vorläufig Wohngeld zu gewähren, befasst. Am 23.12.2025 hat es unter dem Aktenzeichen 15 B 128/25 beschlossen:

    Mehr https://t1p.de/i6qx9

    7. VG Schleswig zu den Voraussetzungen eines erfolgreichen Eilantrages auf Wohngeld

    Das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht hat sich mit dem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung, dem Antragsteller vorläufig Wohngeld zu gewähren, befasst. Am 23.12.2025 hat es unter dem Aktenzeichen 15 B 128/25 beschlossen:

    Mehr https://t1p.de/i6qx9die Preissteigerungen bei den Gütern und Dienstleistungen, die für Leistungsberechtigte tatsächlich relevant seien. Dieser Wert habe im März 2026 lediglich bei 0,9 Prozent gelegen. Da der derzeitige Regelsatz noch oberhalb der rechnerischen Prognosewerte liege, könnten moderate Preissteigerungen zunächst aufgefangen werden.

    Bei deutlich steigenden Kosten könne dies jedoch nicht mehr ausreichen. So zumindest die Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage von Cansin Köktürk, sozialpolitische Sprecherin der Linken.

    Dafür hat das BMAS eigens einen regelbedarfsrelevanten Preisindex auf seiner Webseite veröffentlicht: https://t1p.de/2xltv

    Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage vom 14.04.2026, Download: https://t1p.de/hcc00

    Kommentar: Die Regelleistungen sind ohnehin zu niedrig bemessen. Selbstverständlich schlagen die inflationsbedingten Preissteigerungen infolge des Nahostkriegs erheblich auf die Lebenshaltungskosten durch. Es ist schon bemerkenswert, dass ausgerechnet im März 2026 die niedrigste Preissteigerung des Jahres festgestellt worden sein soll – und zugleich die niedrigste seit eineinhalb Jahren. Gleichzeitig steigen die Preise für Lebensmittel, allgemeine Konsumgüter und insbesondere für Kraftstoffe deutlich an.

    Alles wird teurer, nur die Regelleistungen bleiben unverändert und sollen dennoch weiterhin verfassungskonform sein. Mit dieser planmäßigen Unterfinanzierung werden arme Menschen weiter verelenden, sozial ausgegrenzt und faktisch zunehmend vom Arbeitsmarkt entfernt.

    4. Sprunghafte Steigerung von KI Klagen vor den Sozialgerichten und was getan werden muss

    Bei den Sozialgerichten gehen vor allem zum Bürgergeld und zur Arbeitslosenversicherung immer mehr mit Künstlicher Intelligenz generierte Anträge und Klagen ein. Die Verfahren im einstweiligen Rechtsschutz seien bei den acht NRW-Sozialgerichten im Jahr 2025 sprunghaft um mehr als 55 Prozent auf 7.615 gestiegen, sagte der Präsident des LSG NRW, Jens Blüggel, bei der Jahres-Pressekonferenz in Essen. Im laufenden Jahr gehe dies ungebremst weiter, das zeichne sich schon jetzt ab, und bringe die Richterinnen und Richter an ihre Grenzen.

    Hintergrund sei auch die seit Jahren sinkende Anzahl von Sozialrechtsanwält*innen angesichts der vergleichsweise geringen Vergütung in diesem Rechtsgebiet, sagte LSG-Präsident Blüggel. „Die Bürger helfen sich selbst mit KI.“
    Infos und Zahlen bei LTO: https://t1p.de/1joe5

    Kommentar: Auch wir in unserer Beratung bemerken deutlich vermehrt KI-generierte Klagen. Aus Sicht der Leistungsberechtigten ist das absolut verständlich. Oft finden sie keine Anwält*innen, die sie vertreten, und helfen sich dann selbst, wie Herr Blüggel grundsätzlich zutreffend sagt. Das Problem ist jedoch: KI fantasiert und erzählt mitunter erheblichen Unsinn. KI kann keine belastbare Beratungs- oder Klagestrategie entwickeln. Sie arbeitet letztlich nur mit Wahrscheinlichkeitsberechnungen.

    Die Sozialgerichte werden weiter mit KI-Klagen und Anträgen überschüttet werden. Dadurch werden sich die Zeiten bis zu gerichtlichen Entscheidungen deutlich verlängern. Eine Steigerung von 55 Prozent ist eine Katastrophe für effektiven Rechtsschutz. Umso gravierender ist dies, weil das SGB II derzeit erheblich verschärft wird und Menschen durch die Rechtsänderungen teils offen verfassungswidrig in ihrer Existenz bedroht werden.

    Jetzt geht es nicht darum, im Kleinklein die Sozialgerichtsordnung weiter zu verschärfen. Vielmehr braucht es umfassend finanzierte, unabhängige außergerichtliche Beratungsstrukturen, an die sich Menschen wenden können. Es reicht eben nicht aus, der Mär hinterherzulaufen, Leistungsbeziehende könnten sich ja von den Behörden beraten lassen – denn genau das geschieht in der Praxis häufig nicht.

    Ebenso müssen die Anwaltsgebühren im Sozialrecht deutlich angehoben werden. Zudem muss sichergestellt werden, dass Sozialleistungsträger die Vergütungsansprüche von Anwält*innen nicht ständig durch formale Einwendungen kürzen. Nur so wird es wieder attraktiv, sich anwaltlich im Sozialrecht zu engagieren.

    5. Neue Weisungen der BA: Zu § 7 SGB II, den Anspruchsvoraussetzungen, und zu § 31a Abs. 7 SGB II, den 100-%-Sanktionen für sogenannte „Totalverweigerer“

    In die Weisung zu § 7 SGB II sind eine Reihe von Änderungen aus Rechtsprechung und Gesetzgebung eingeflossen, die sich nach Ansicht der BA für EU-Bürger*innen, Drittstaatsangehörige sowie hinsichtlich der Datenübermittlung zwischen Ausländerbehörden und Jobcentern ergeben haben.

    Die Weisung zu § 7 SGB II gibt es hier, unter § 7 SGB II: https://t1p.de/buca

    Die Weisung zu den 100-%-Sanktionen für sogenannte „Totalverweigerer“ gibt es hier:
    https://t1p.de/mov70

    6. Sozialrecht-Justament vom Mai 2026

    In der Mai-Ausgabe von Sozialrecht-Justament findet sich der zweite Teil der Darstellung der Neuregelungen im SGB II aufgrund des 13. SGB II-Änderungsgesetzes. Schwerpunkt sind die Sanktionen bei Meldeversäumnissen und Pflichtverletzungen im Rahmen der Eingliederung in Arbeit. Der erste Teil erschien in der April-Ausgabe von Sozialrecht-Justament.

    Sozialrecht-Justament 5/2026 zum Download: https://t1p.de/6b35v

    7. VG Schleswig zu den Voraussetzungen eines erfolgreichen Eilantrages auf Wohngeld

    Das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht hat sich mit dem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung, dem Antragsteller vorläufig Wohngeld zu gewähren, befasst. Am 23.12.2025 hat es unter dem Aktenzeichen 15 B 128/25 beschlossen:

    Mehr https://t1p.de/i6qx9

    8. SGB II – Grundlagenseminare / Update zum Grundsicherungsgeld

    Zweitägiges Online-Seminar mit Überblick über das SGB II und Schwerpunkt Leistungsrecht, die geplanten Änderungen im Rahmen des Grundsicherungsgeldes fließen selbstverständlich ein, sowie aktuelle Rechtsprechung.

    Termine:

    08./09. Juni 2026
    20./21. Juli 2026
    05./06. Aug. 2026

    24./25. Aug. 2026

    👉 Ausschreibung & Anmeldung: t1p.de/chgq

    9. Seminar: Basiswissen Sozialberatung – Werkzeuge aus und für die Praxis

    Zweitägiges Online-Seminar zum Handwerkszeug der Sozialberatung: Aufbau der Sozialgesetzbücher, Antrag, Mitwirkungspflichten, Beschleunigung, Bescheide, Widerspruch, Überprüfung und vieles mehr.

    Termine:

    27./28. Mai 2026

    22./23. Juli 2026
    10./11. Aug. 2026
    07./09. Sept. 2026

    👉 Ausschreibung & Anmeldung: t1p.de/hdlq

    10. SGB II – Berechnungsseminar: Bescheide prüfen und verstehen lernen

    Diese Fortbildung biete ich nur noch dreitägig an. In den ersten beiden Tagen wird zunächst grundlegend die Systematik der Bedarfsermittlung sowie der Einkommensanrechnung und -bereinigung im SGB II erarbeitet. Es wird vermittelt,
    wie SGB-II-Bescheide mit der nötigen „Wissenschaft und Detektivarbeit“ zu verstehen und zu prüfen sind. Am dritten Tag geht es zum Rechnen, Bescheide prüfen in Kleingruppen. Solange, bis die Teilnehmenden die Berechnung können.

    Termine:

    13./14./15. Juli 2026
    21./22./23. Sept. 2026

    👉 Ausschreibung & Anmeldung: t1p.de/pv2v2

    11. Rechtsdurchsetzung in der sozialen Arbeit - SGB I (1. Teil)

    Mit diesem Seminar lernen Sie, die »Klaviatur der Sozialgesetzbücher« zu spielen. In diesem Seminar werden die relevanten Paragrafen des SGB I einzeln behandelt. Vom jeweiligen Paragrafen werden die Praxisbezüge für die sozialrechtliche Beratung erarbeitet. Dabei wird der konkrete Nutzen jedes einzelnen Paragrafen beleuchtet, seine Anwendung in der Praxis dargestellt und anhand konkreter Fallbeispiele vertieft.

    Termine:

    16. Juli 2026
    18. Aug. 2026
    01. Okt. 2026

    👉 Ausschreibung & Anmeldung: https://t1p.de/93hz

    12. SGB II - Intensivseminar über 5 Tage in 2026 / Intensiv-Update zum neuen Grundsicherungsgeld

    In diesem fünftägigen Online-Seminar geht es geballt und intensiv um das SGB II - Leistungsrecht / Neues Grundsicherungsgeld. Es werden die Details auseinandergenommen, die Gesetzesvorschriften zerpflückt, die Praxispunkte rausgearbeitet und klein fein zerlegt. Wer sich geballt tiefer mit dem SGB II auseinandersetzen will, ist hier genau richtig.

    Termine:

    14. - 18. Sept. 2026

    👉 Ausschreibung & Anmeldung: https://t1p.de/j6vu

    13. SGB II-Leistungen für Schüler, Auszubildende und Studierende

    Überblick über Sozialleistungen neben BAföG, BAB, Ausbildungsvergütung. Aufstockungsmöglichkeiten, Härtefälle, Anrechnung von Einkommen sowie besondere Fragen internationaler Studierender.

    Termine:

    12. Aug. 2026
    06. Okt. 2026

    👉 Ausschreibung & Anmeldung: t1p.de/x47z1

    14. SGB II-Seminar: Sozialrechtliche Ansprüche für Schwangere, Alleinerziehende und Familien

    Eintägiges Online-Seminar mit Überblick über die relevanten Leistungsansprüche im SGB II/Bürgergeld.

    Termine:

    26. Mai 2026
    28. Juli 2026
    01. Sept. 2026
    23. Nov. 2026

    👉 Ausschreibung & Anmeldung: t1p.de/u67n

    15. Seminar: SGB II für die Arbeit mit wohnungs- und obdachlosen Menschen

    Eintägiges Online-Seminar zu Leistungsansprüchen, Durchsetzung gegenüber Behörden und Wahrung von Menschenwürde.

    Termine:

    27. Juli 2026
    24. Sept. 2026
    17. Nov. 2026

    👉 Ausschreibung & Anmeldung: t1p.de/xily

    16. Seminar: SGB II für die Migrationsberatung

    Eintägiges Online-Seminar zu den Problemen im Umgang mit Jobcentern für Geflüchtete und die Migrationsberatung.

    Termine:

    29. Mai 2026
    04. Aug. 2026
    30. Sept. 2026

    👉 Ausschreibung & Anmeldung: t1p.de/85hu

    17. Seminar: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Frauenhäuser

    Eintägiges Online-Seminar mit systematischem Überblick über SGB II-Fragen, relevant für Frauenhäuser und begleitende Dienste.

    Termine:

    29. Juli 2026
    04. Sept. 2026
    13. Nov. 2026

    👉 Ausschreibung & Anmeldung: t1p.de/qme5

    18. Seminar: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Kliniksozialdienste

    Eintägiges Online-Seminar zu sozialrechtlichen Problemfeldern im Klinikalltag, inkl. Update zum Bürgergeldgesetz.

    Termin:

    09. Okt. 2026

    👉 Ausschreibung & Anmeldung: t1p.de/yq6p

    19. Grundlagenseminar Sozialhilfe (SGB XII)

    Das zweitägige Online-Seminar meines Kollegen Frank Jäger bietet einen Komplettüberblick über die Anspruchsvoraussetzungen und die Leistungen nach dem SGB XII, die Berücksichtigung von Einkommen und Vermögen, den Unterhaltsrückgriff und thematisiert die Schnittstellen zu anderen Sozialleistungen.

    Termine:

    18./19. Mai 2026 👉 https://t1p.de/t291k

    21./22. Sept. 2026 👉 https://t1p.de/ix6xp

    20. Fachseminar: Kosten der Unterkunft und Heizung nach dem SGB II und SGB XII

    Tagesseminar des Kollegen Frank Jäger zu Leistungen für Unterkunft, Heizung, Umzugskosten, Mietschulden und Energiekosten. Unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und Gesetzesänderungen wird die Thematik systematisch aufbereitet und praxisnah diskutiert.

    Termine:

    02. Sept. 2026 👉 https://t1p.de/1ge84

    21. Fachseminar: Bürgergeld (Grundsicherung) oder Sozialhilfe? Schnittstellen, Unterschiede, Verschiebebahnhof

    Die eintägige Fortbildung meines Kollegen Frank Jäger thematisiert die Anspruchsvoraussetzungen der jeweiligen Existenzsicherungsleistungen und deren Unterscheidung, aber auch die Harmonisierung von SGB II und SGB XII. Im Fokus stehen die Unterschiede bei der Berücksichtigung von Einkommen und Vermögen, bei bestimmten Leistungsarten und im Verfahrensrecht.

    Termine:

    14. Juli 2026, *Präsenzseminar in München 👉 https://t1p.de/c5lt9

    22. Fachseminar: Was bringt die „Neue Grundsicherung“?

    Neuerungen durch das 13. SGB-II-Änderungsgesetz sowie weiterer Gesetzesvorhaben und ihre praktischen Auswirkungen. In diesem Tagesseminar kurz vor sowie kurz nach dem (geplanten) Inkrafttreten des 13. SGB-II-Änderungsgesetzes am 01.07.2026 vermittelt Frank Jäger einen umfassenden Überblick über anstehenden Änderungen insbesondere im SGB II, SGB XII und in benachbarten Rechtsbereichen. Außerdem sollen die praktischen Folgen der jeweiligen Normen für Leistungsberechtigte, für die Arbeit von (Sozial-) Berater*innen und für die Gewährungspraxis von Behörden diskutiert werden.

    Termine:

    13. Juli 2026, *Präsenzseminar in München 👉 https://t1p.de/j1thm

    14. Sept. 2026 👉 https://t1p.de/c8o9w

    So, das war es dann für heute.

    Mit besten und kollegialen Grüßen

    Harald Thomé

    #Allemagne #social #droit #justice #exclusion_sociale

  • Thomé Newsletter 16/2026 vom 03.05.2026
    https://harald-thome.de/newsletter/archiv/thome-newsletter-16-2026-vom-03-05-2026.html

    Allemagne : escalade de la guerre contre les pauvres . Désormais l’administration peut simplement imposer des mesures qu’elle a été obligée jusqu’á l’entrée envigeur de la nouvelle loi à négocier avec les ayants droit. Chaque infraction et chaque rendez-vous manqué sera obligatoirement puni par une réduction de 30 pour cent de l’allocation déjà insuffisante pour vivre. La punition anticonstitutionnelle de cent pour cent de réduction des allocations pour des manquements répétés est restaurée.

    Ce n’est pas tout, la newsletter de Harald Thomé en explique d’autres.

    Liebe Kolleginnen und Kollegen,
    sehr geehrte Damen und Herren,

    mein heutiger Newsletter zu folgenden Themen:

    1. Das 13. SGB II-ÄndG wurde verkündet – Sofortige Wiedereinführung der 100-Prozent-Sanktionen

    Am 22. April 2026 wurde das 13. SGB II-Änderungsgesetz verkündet. Damit ist das Bürgergeld Geschichte und wird zum 1. Juli 2026 durch das neue „Grundsicherungsgeld“ ersetzt. 100-Prozent-Sanktionen für sogenannte „Totalverweigerer“ gelten bereits ab dem Tag der Verkündung.

    Die Bundesregierung etabliert damit ein Sanktionsregime, das in weiten Teilen restriktiver ausfällt als das frühere Hartz-IV-System – jenes System also, dessen Sanktionspraxis bereits durch das Bundesverfassungsgericht begrenzt wurde. Die Reform markiert einen historischen Richtungswechsel: Sie hinterlässt ein Grundsicherungsrecht, das sich schärfer gegen Menschen in Armut richtet als jede Phase des deutschen Sozialrechts seit 1945.

    Dieses Gesetz ist „Union pur“: Mit Unterstützung der SPD wird ein autoritäres System aus Druck und Kontrolle zementiert, das in weiten Teilen offen verfassungswidrig ist. Insbesondere vulnerable Gruppen, wie etwa psychisch kranke Menschen, werden dabei unter die Räder kommen. Diese Politik verkennt die Lebensrealitäten der Betroffenen und drängt sie systematisch in Armut, prekäre Beschäftigung oder gar in die Obdachlosigkeit.

    Weitere Infos hier: https://t1p.de/65p0j

    Verschärftes Sanktionsrecht: https://t1p.de/que0c

    2. Zahl der Leistungsminderungen ist 2025 deutlich gestiegen

    Laut Presseinformation Nr. 13 der Bundesagentur für Arbeit vom 13. April 2026 sind die Sanktionen drastisch gestiegen. Die Leitsätze sind:

    25 Prozent mehr Leistungsminderungen gegenüber 2024

    Terminversäumnisse sind häufigste Ursache von Minderungen

    Weitere Infos hier: https://t1p.de/y3xv5

    Bemerkung: Dass im Fahrwasser der populistischen Hetze und Diffamierungen der Union die Sanktionen steigen, ist erwartbar gewesen. Dies wird sich mit Einführung des Grundsicherungsgeldes zum 1. Juli 2026 drastisch verschärfen.

    Das Motto wird sein: Wir können und wir sollen sanktionieren, wo wir nur können, also werden wir das tun. Leider werden wir erleben, dass die IFKs (Integrationsfachkräfte) sich jetzt austoben werden – ob es der Integration nun nützt oder nicht.

    Die neuen Sanktionen haben erhebliche Folgen:

    Die Nichterreichbarkeitsfiktion nach § 7 Abs. 4 SGB II-N; im Zweifel die 100-Prozent-Sanktionen für vulnerable Gruppen.
    Jede Sanktion beträgt immer 30 % des Regelsatzes für ein bis drei Monate (§ 31a Abs. 1 SGB II-N, § 32 Abs. 1 SGB II-N).
    Bei einmaligem Terminversäumnis der Durchsetzungsverwaltungsakt: Da das Jobcenter in Zukunft alles per Verwaltungsakt bestimmen kann, ist bei Nichterfüllung immer mit 30 % zu sanktionieren (§ 15a SGB II-N).

    Dies wird erhebliche Beratungsarbeit bedeuten, um über dieses Sanktionsregime aufzuklären und Gegenstrategien zu entwickeln.

    3. Deportation Hubs und Abschiebekonzerne – eine wuchernde Staatsgelder-Branche

    Fünf EU-Länder wollen über Drittstaaten in sogenannte „Return Hubs“ abschieben, darunter auch Deutschland. Davon profitiert vor allem die wachsende internationale Deportationsindustrie.

    Die christdemokratische und die faschistische Fraktion haben nach internen Absprachen im EU-Parlament die Etablierung sogenannter „Return Hubs“ vorangebracht. Das bedeutet, auch Familien mit Kindern sollen nun in Abschiebelagern außerhalb der EU deportiert werden können. Und dort bis zu 24 Monaten – in Ausnahmefällen sogar länger – untergebracht werden.

    Weitere Infos: https://t1p.de/1kl51

    4. IEA-Chef Fatih Birol: Schlimmste Energiekrise der Geschichte

    Die Welt steht nach den Worten des Chefs der Internationalen Energieagentur (IEA), Fatih Birol, der „größten Energiekrise ihrer Geschichte“ gegenüber. Laut Spiegel droht Deutschland eine Energienotlage; die Bundesregierung ignoriert die Krise (Stand: 01.05.2026). Der Krieg zwischen den USA, Iran und Israel treibt die Preise hoch und schmälert die Wirtschaftsleistung.

    Siehe dazu: https://t1p.de/fn0x5

    Das bedeutet Rezession und Inflation. Diese werden am schärfsten die einkommensschwachen und armen Menschen treffen. Die Bundesregierung, allen voran Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU), ignoriert dies. Mantrahaft wird heruntergebetet und betont, dass kein Engpass bei der Energie bestehe. Dabei wäre die richtige Antwort auf die Krise ein entschlossener Ausbau der heimischen erneuerbaren Energien – was von der Regierung jedoch vernachlässigt wird.

    Konkret wird es darum gehen:

    Dass die Regierung angesichts der Preissteigerungen und Inflationsentwicklungen infolge des Nahostkrieges gezwungen sein wird, entweder die Regelleistungen zu erhöhen und/oder zusätzliche Einmalzuschüsse zu gewähren (siehe dazu: https://t1p.de/sw021, Nr. 1).
    Anpassung der Fahrtkostenpauschale bei Kfz-Nutzung im SGB II und SGB XII auf 0,40 Euro pro Entfernungskilometer (siehe dazu: https://t1p.de/cinwe).
    Festsetzung der angemessenen Heizkosten im SGB II/SGB XII (im Sinne von § 22 Abs. 1 SGB II, § 35 Abs. 1 SGB XII) nicht auf Geldbeträge, sondern auf kWh pro Heizart. Damit könnten Preissteigerungen direkt aufgefangen werden.

    Allgemein würde es ungemein helfen, in Zeiten der Energiekrise den ÖPNV kostenfrei zu machen oder für einen überschaubaren Beitrag von z. B. 9 Euro anzubieten. Dies entspräche der Wiedereinführung eines Deutschlandtickets für umsonst oder maximal 9 Euro für die nächsten sechs Monate. Weitere sinnvolle Maßnahmen wären die Einführung eines Tempolimits und eine komplette MwSt-Befreiung für Maßnahmen zum Einsatz erneuerbarer Energien.

    Das wären Maßnahmen, die Einkommensschwachen unmittelbar helfen würden, auf Energievermeidung setzen und somit die Auswirkungen der Energiekrise reduzieren könnten.

    5. GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz: Übersicht zu den wesentlichen Änderungen

    Eine umfangreiche Zusammenfassung findet sich bei „Ihre Vorsorge“, hier zu finden: https://t1p.de/9p3i5

    Passend dazu kritisiert der Vorstandsvorsitzende der DAK, Andreas Storm, die geplante GKV-Reform scharf. Der Vorschlag sei „absurd“, weil demnach die GKV-Beitragszahler den Bundeshaushalt sanieren sollten. Mehr dazu unter: https://t1p.de/6tu8b

    Ein Überblick über das Gesetzgebungsverfahren ist hier abrufbar: https://t1p.de/rhxph

    6. Zum Sozialportal: Bitte eintragen / bitte auf Aktualität prüfen!

    Das Sozialportal von Tacheles e.V. wächst – mittlerweile umfasst es über 21.000 Einträge von Beratungsstellen und Anwält*innen. Ich möchte alle bereits Eingetragenen bitten, ihre Einträge auf Aktualität zu prüfen und bei Fehlern oder Änderungen diese selbst vorzunehmen oder uns mitzuteilen.

    Das Sozialportal ist neu und lebt vom Mitmachen. Wir laden alle Beratungsstrukturen, Rechtsanwält*innen, Selbsthilfeinitiativen und andere Institutionen, die sich für die Rechtsmobilisierung ratsuchender Menschen einsetzen, herzlich ein, sich in das Sozialportal einzutragen. Helfen Sie mit, es zu der bundesweiten und trägerübergreifenden Adressdatenbank für Beratung und Hilfe werden zu lassen.

    Hier der Link zum Sozialportal: https://sozialportal.net oder https://t1p.de/rthv4

    #Allemagne #législation #pauvreté #allocations_sociales

  • Thomé Newsletter 15/2026 vom 19.04.2026
    https://harald-thome.de/newsletter/archiv/thome-newsletter-15-2026-vom-19-04-2026.html

    – A propos des coupes budgéraires au dépens des pauvres
    – Les prochains stages et formations par Harald Thomé

    1. Geplante Kürzungen der Bundesregierung: Massive Kürzungsvorschläge bei Kindern, Jugendlichen und Menschen mit Behinderung

    Ein aktuelles Arbeitspapier von Bund, Ländern und kommunalen Spitzenverbänden enthüllt drastische Kürzungspläne in der Kinder- und Jugendhilfe und der Eingliederungshilfe.

    Ein bislang internes Arbeitspapier enthält Vorschläge für erhebliche Kürzungen im Sozialbereich, insbesondere in der Kinder- und Jugendhilfe und der Eingliederungshilfe. Würden diese Kürzungen umgesetzt, wären Kinder, Jugendliche und Menschen mit Behinderungen massiv betroffen.

    Das Arbeitspapier enthält Vorschläge der kommunalen Spitzenverbände sowie von Ministerien aus Bund und Ländern. Sie umfasst Kürzungen von mindestens 8,6 Milliarden Euro, wobei viele vorgeschlagene Maßnahmen in ihrem finanziellen Umfang noch nicht ermittelt sind.

    Mehr dazu auf der Seite des Paritätischen: https://t1p.de/a7fg9

    Kommentar dazu: Die Bundesregierung führt auf allen Ebenen einen Rollback durch: massive Kürzungen bei Sozialleistungen, Merz kündigt schon eine der größten Sozialstaatsreformen unseres Landes an, massive Kürzungen in der Demokratieförderung, bei der Flüchtlingsberatung und den Krankenkassenleistungen – um nur ein paar Punkte zu nennen. Zudem erfolgt eine Rückkehr in die fossile Steinzeit.

    Anstatt der Bevölkerung in der derzeitigen Energiekrise konkret zu helfen – zum Beispiel durch vergünstigten oder kostenfreien Nahverkehr, Energiekostenzuschüsse an Haushalte, Einmalzahlungen an SGB II-, SGB XII- und AsylbLG-Beziehende oder gar eine Regelleistungserhöhung –, passiert wenig. Ebenso könnten ein Spritpreisdeckel oder ein Tempolimit eingeführt und die Situation genutzt werden, um den Umbau der Gesellschaft weg von fossilen hin zu erneuerbaren Energien massiv zu starten.

    Hier ist einfach nur ein Komplettversagen der Bundesregierung festzustellen. Sie können und wollen es nicht. Es ist notwendig, dass die Bevölkerung sagt: ‚Es reicht, das ist nicht unsere Politik!‘ – auf der Straße, überall. Eine solche Bewegung ist notwendig, weil diese Regierung sonst zur Wegbereiterin auf den Weg hin zum Faschismus wird.

    2. Update: Auszahlung der Sozialleistungen (Einstellung der SocialCard)

    Im letzten Newsletter habe ich über die Einstellung der Zahlungen per SocialCard berichtet. Heute folgen konkrete Informationen dazu, wie Sie ein eigenes Konto eröffnen können.

    Trotz des gesetzlichen Anspruchs auf ein Basiskonto stehen viele Menschen – ob wohnungslos oder Geflüchtete mit einer Fiktionsbescheinigung – bei der Kontoeröffnung oft vor bürokratischen Hürden oder stoßen auf Ablehnung durch die Banken.

    Auf der Webseite von Tacheles finden Sie nun konkrete Hilfestellungen und Informationen dazu, wie Sie Ihr Recht auf ein Konto durchsetzen können:

    Infos auf der Webseite von Tacheles: https://t1p.de/dzghr

    3. SOZIALRECHT-JUSTAMENT April 2026 zu den Änderungen durch das 13. SGB II-ÄndG / 1. Teil

    Der Kollege Bernd Eckardt arbeitet im SJ 4/2026 folgende Themen intensiv durch:
    àLeistungen zur Eingliederung in Arbeit à Zugangsvoraussetzung (Berücksichtigung von Vermögen) à Anerkennung von Aufwendungen für die Unterkunft.

    SJ zum Download: https://t1p.de/iv2ow

    4. Zum SGB II-Anspruch bei Teilzeitstudierenden

    Das LSG Baden-Württemberg hat jüngst entschieden, dass Teilzeitstudierende keinen SGB II-Anspruch haben. Die Position des LSG war, dass beim Teilzeitstudium die abstrakte BAföG-Förderungsfähigkeit bestehen bleibe (LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 22.01.2024 – L 13 AS 161/23 ER-B). Diese Entscheidung sorgt in der Beratung Studierender für erhebliche Verunsicherung.

    Für die Beratungspraxis gilt: Diese Entscheidung stellt eine Einzelmeinung eines Gerichts dar. Eine Vielzahl anderer Landessozialgerichte (LSG) vertritt diese Auffassung nicht. Genau das sollte in der Beratung vermittelt werden: Es handelt sich um eine rechtlich nicht bindende Einzelmeinung.

    In der Argumentation übersieht das LSG Baden-Württemberg, dass nach § 2 Abs. 5 S. 1 BAföG Ausbildungsförderung nur geleistet wird, wenn die Ausbildung die Arbeitskraft des Auszubildenden im Allgemeinen voll in Anspruch nimmt. Wer z. B. aufgrund von Kinderbetreuung, Behinderung, Erkrankung oder Erwerbstätigkeit offiziell ein Teilzeitstudium absolviert, hat weiterhin Anspruch auf Bürgergeld. In diesen Fällen handelt es sich nicht um eine Ausbildung, die im Rahmen des BAföG dem Grunde nach förderungsfähig ist.

    Diese Rechtsauffassung wird durch die ständige Rechtsprechung gestützt (vgl. u. a. LSG Thüringen vom 15.01.2007 – L 7 AS 1130/06 ER; LSG Berlin-Brandenburg vom 06.08.2014 – L 18 AS 1672/13; BSG vom 08.12.2020 – B 4 AS 30/20 R für ein berufsbegleitendes Masterstudium; LSG NRW vom 14.08.2014 – L 2 AS 1229/14 B ER).

    Da bei Teilzeitstudierenden keine Förderungsfähigkeit dem Grunde nach besteht, geht die Argumentation des LSG Baden-Württemberg ins Leere.

    Beschluss des LSG Baden-Württemberg: https://t1p.de/fkhci

    5. RAV: Fahren ohne Fahrschein darf nicht ins Gefängnis führen! Paragraf 265a StGB gehört ersatzlos gestrichen

    Der Republikanische Anwältinnen- und Anwälteverein e.V. (RAV) unterstützt den aktuellen Vorstoß von Bundesjustizministerin Hubig und fordert den Gesetzgeber auf, § 265a StGB – den Straftatbestand des Erschleichens von Leistungen – endlich ersatzlos aus dem Strafgesetzbuch zu streichen. Die Norm ist rechtspolitisch verfehlt, sozial diskriminierend und verursacht einen unverhältnismäßigen Aufwand für die Strafjustiz. Die praktischen Erfahrungen unserer Mitglieder aus dem Projekt »Schnellgericht« am Amtsgericht Tiergarten in Berlin belegen: Dieser Paragraph ist ein Instrument zur Kriminalisierung von Armut – und kein Mittel zur Wahrung des Rechtsfriedens.

    Mehr: https://t1p.de/m5tx3

    6. Flüchtlingsrat: Dobrindt muss Asylverfahrensberatung rechtskonform umsetzen!

    Die von Bundesinnenminister Dobrindt zum Ende des Jahres 2026 geplante Einstellung der unabhängigen Asylverfahrensberatung ist nach Auffassung des Flüchtlingsrats Niedersachsen rechtswidrig. Norbert Grehl-Schmitt vom Vorstand des Flüchtlingsrats erläutert:

    „Eine solche Praxis widerspricht bereits dem Wortlaut des Asylgesetzes. Insbesondere bricht der Bundesinnenminister das dort gegebene Finanzierungsversprechen des Bundes für Beratungsstellen. Darüber hinaus verstößt eine solche Praxis gegen die Vorgaben des Europarechts. Wir fordern den Bundesinnenminister auf, sich an Recht und Gesetz zu halten!“

    Es gibt einen Rechtsanspruch auf eine aus dem Bundeshaushalt finanzierte Beratungshilfe. Wörtlich heißt es in §12 a AsylG:

    „Der Bund fördert eine behördenunabhängige, ergebnisoffene, unentgeltliche, individuelle und freiwillige Asylverfahrensberatung.“

    Die Einstellung der Finanzierung ist unzulässig, solange §12 a AsylG fortbesteht. Dobrindt hat nicht das Recht, sich über das Gesetz zu stellen.

    Mehr Infos: https://t1p.de/4ve4l

    7. Verordnung über den automatisierten Abruf von Daten der Träger der Leistungen nach dem SGB II und SGB III durch die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit zur Prüfung des Anspruchs auf Kindergeld

    Mit der Rechtsverordnung wird ermöglicht, dass die Träger nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) und dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit die für die Prüfung eines Kindergeldanspruchs notwendigen Daten im Rahmen eines automatisierten Abrufverfahrens bereitstellen dürfen.

    Dies betrifft vor allem Fälle von volljährigen Kindern bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres. Zu den Trägern nach dem SGB II zählen die Bundesagentur für Arbeit, die Kommunen sowie zugelassene kommunale Träger.

    Die VO bedeutet:

    Automatisierter Datenabruf statt Einzelfallabfragen
    Die Familienkasse kann relevante Daten (z. B. zu Leistungsbezug, Status des Kindes) direkt elektronisch abrufen, ohne jede Information manuell anfordern zu müssen.
    Schnellere und effizientere Verfahren
    Der Datenaustausch wird standardisiert und digitalisiert
    dh. weniger Bürokratie, schnellere Bearbeitung von Kindergeldfällen.
    Bessere Überprüfung von Anspruchsvoraussetzungen
    Besonders wichtig bei volljährigen Kindern (bis 25 Jahre), bei denen z. B. Ausbildung, Arbeitslosigkeit oder Leistungsbezug relevant sind.
    Vermeidung von Fehlern und Doppelzahlungen
    Durch den Datenabgleich können widersprüchliche oder fehlende Angaben schneller erkannt werden.

    Gesetzgebungsverfahren: https://t1p.de/ogh51
    Verkündete VO: https://t1p.de/rboo9

    8. SGB II – Grundlagenseminare / Update zum Grundsicherungsgeld

    Zweitägiges Online-Seminar mit Überblick über das SGB II und Schwerpunkt Leistungsrecht, die geplanten Änderungen im Rahmen des Grundsicherungsgeldes fließen selbstverständlich ein, sowie aktuelle Rechtsprechung.

    Termine:

    08./09. Juni 2026
    20./21. Juli 2026
    05./06. Aug. 2026

    24./25. Aug. 2026

    👉 Ausschreibung & Anmeldung: t1p.de/chgq

    9. Seminar: Basiswissen Sozialberatung – Werkzeuge aus und für die Praxis

    Zweitägiges Online-Seminar zum Handwerkszeug der Sozialberatung: Aufbau der Sozialgesetzbücher, Antrag, Mitwirkungspflichten, Beschleunigung, Bescheide, Widerspruch, Überprüfung und vieles mehr.

    Termine:

    21./22. April 2026

    27./28. Mai 2026

    22./23. Juli 2026
    10./11. Aug. 2026
    07./09. Sept. 2026

    👉 Ausschreibung & Anmeldung: t1p.de/hdlq

    10. SGB II – Berechnungsseminar: Bescheide prüfen und verstehen lernen

    Diese Fortbildung biete ich nur noch dreitägig an. In den ersten beiden Tagen wird zunächst grundlegend die Systematik der Bedarfsermittlung sowie der Einkommensanrechnung und -bereinigung im SGB II erarbeitet. Es wird vermittelt,
    wie SGB-II-Bescheide mit der nötigen „Wissenschaft und Detektivarbeit“ zu verstehen und zu prüfen sind. Am dritten Tag geht es zum Rechnen, Bescheide prüfen in Kleingruppen. Solange, bis die Teilnehmenden die Berechnung können.

    Termine:

    13./14./15. Juli 2026
    21./22./23. Sept. 2026

    👉 Ausschreibung & Anmeldung: t1p.de/pv2v2

    11. Rechtsdurchsetzung in der sozialen Arbeit - SGB I (1. Teil)

    Mit diesem Seminar lernen Sie, die »Klaviatur der Sozialgesetzbücher« zu spielen. In diesem Seminar werden die relevanten Paragrafen des SGB I einzeln behandelt. Vom jeweiligen Paragrafen werden die Praxisbezüge für die sozialrechtliche Beratung erarbeitet. Dabei wird der konkrete Nutzen jedes einzelnen Paragrafen beleuchtet, seine Anwendung in der Praxis dargestellt und anhand konkreter Fallbeispiele vertieft.

    Termine:

    05. Mai 2026
    16. Juli 2026
    18. Aug. 2026
    01. Okt. 2026

    👉 Ausschreibung & Anmeldung: https://t1p.de/93hz

    12. SGB II - Intensivseminar über 5 Tage in 2026 / Intensiv-Update zum neuen Grundsicherungsgeld

    In diesem fünftägigen Online-Seminar geht es geballt und intensiv um das SGB II - Leistungsrecht / Neues Grundsicherungsgeld. Es werden die Details auseinandergenommen, die Gesetzesvorschriften zerpflückt, die Praxispunkte rausgearbeitet und klein fein zerlegt. Wer sich geballt tiefer mit dem SGB II auseinandersetzen will, ist hier genau richtig.

    Termine:

    18. - 22. Mai 2026
    14. - 18. Sept. 2026

    👉 Ausschreibung & Anmeldung: https://t1p.de/j6vu

    13. SGB II-Leistungen für Schüler, Auszubildende und Studierende

    Überblick über Sozialleistungen neben BAföG, BAB, Ausbildungsvergütung. Aufstockungsmöglichkeiten, Härtefälle, Anrechnung von Einkommen sowie besondere Fragen internationaler Studierender.

    Termine:

    12. Aug. 2026
    06. Okt. 2026

    👉 Ausschreibung & Anmeldung: t1p.de/x47z1

    14. SGB II-Seminar: Sozialrechtliche Ansprüche für Schwangere, Alleinerziehende und Familien

    Eintägiges Online-Seminar mit Überblick über die relevanten Leistungsansprüche im SGB II/Bürgergeld.

    Termine:

    20. April 2026
    26. Mai 2026
    28. Juli 2026
    01. Sept. 2026
    23. Nov. 2026

    👉 Ausschreibung & Anmeldung: t1p.de/u67n

    15. Seminar: SGB II für die Arbeit mit wohnungs- und obdachlosen Menschen

    Eintägiges Online-Seminar zu Leistungsansprüchen, Durchsetzung gegenüber Behörden und Wahrung von Menschenwürde.

    Termine:

    27. Juli 2026
    24. Sept. 2026
    17. Nov. 2026

    👉 Ausschreibung & Anmeldung: t1p.de/xily

    16. Seminar: SGB II für die Migrationsberatung

    Eintägiges Online-Seminar zu den Problemen im Umgang mit Jobcentern für Geflüchtete und die Migrationsberatung.

    Termine:

    29. Mai 2026
    04. Aug. 2026
    30. Sept. 2026

    👉 Ausschreibung & Anmeldung: t1p.de/85hu

    17. Seminar: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Frauenhäuser

    Eintägiges Online-Seminar mit systematischem Überblick über SGB II-Fragen, relevant für Frauenhäuser und begleitende Dienste.

    Termine:

    29. Juli 2026
    04. Sept. 2026
    13. Nov. 2026

    👉 Ausschreibung & Anmeldung: t1p.de/qme5

    18. Seminar: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Kliniksozialdienste

    Eintägiges Online-Seminar zu sozialrechtlichen Problemfeldern im Klinikalltag, inkl. Update zum Bürgergeldgesetz.

    Termin:

    09. Okt. 2026

    👉 Ausschreibung & Anmeldung: t1p.de/yq6p

    19. Grundlagenseminar Sozialhilfe (SGB XII)

    Das zweitägige Online-Seminar meines Kollegen Frank Jäger bietet einen Komplettüberblick über die Anspruchsvoraussetzungen und die Leistungen nach dem SGB XII, die Berücksichtigung von Einkommen und Vermögen, den Unterhaltsrückgriff und thematisiert die Schnittstellen zu anderen Sozialleistungen.

    Termine:

    18./19. Mai 2026 👉 https://t1p.de/t291k

    21./22. Sept. 2026 👉 https://t1p.de/ix6xp

    20. Fachseminar: Kosten der Unterkunft und Heizung nach dem SGB II und SGB XII

    Tagesseminar des Kollegen Frank Jäger zu Leistungen für Unterkunft, Heizung, Umzugskosten, Mietschulden und Energiekosten. Unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und Gesetzesänderungen wird die Thematik systematisch aufbereitet und praxisnah diskutiert.

    Termine:

    02. Sept. 2026 👉 https://t1p.de/1ge84

    21. Fachseminar: Bürgergeld (Grundsicherung) oder Sozialhilfe? Schnittstellen, Unterschiede, Verschiebebahnhof

    Die eintägige Fortbildung meines Kollegen Frank Jäger thematisiert die Anspruchsvoraussetzungen der jeweiligen Existenzsicherungsleistungen und deren Unterscheidung, aber auch die Harmonisierung von SGB II und SGB XII. Im Fokus stehen die Unterschiede bei der Berücksichtigung von Einkommen und Vermögen, bei bestimmten Leistungsarten und im Verfahrensrecht.

    Termine:

    14. Juli 2026, *Präsenzseminar in München 👉 https://t1p.de/c5lt9

    22. Fachseminar: Was bringt die „Neue Grundsicherung“?

    Neuerungen durch das 13. SGB-II-Änderungsgesetz sowie weiterer Gesetzesvorhaben und ihre praktischen Auswirkungen. In diesem Tagesseminar kurz vor sowie kurz nach dem (geplanten) Inkrafttreten des 13. SGB-II-Änderungsgesetzes am 01.07.2026 vermittelt Frank Jäger einen umfassenden Überblick über anstehenden Änderungen insbesondere im SGB II, SGB XII und in benachbarten Rechtsbereichen. Außerdem sollen die praktischen Folgen der jeweiligen Normen für Leistungsberechtigte, für die Arbeit von (Sozial-) Berater*innen und für die Gewährungspraxis von Behörden diskutiert werden.

    Termine:

    01. Juni 2026 👉 https://t1p.de/6iegb
    29. Juni 2026 👉 https://t1p.de/auhnc
    13. Juli 2026, *Präsenzseminar in München 👉 https://t1p.de/j1thm

    14. Sept. 2026 👉 https://t1p.de/c8o9w

    #Allemagne #droit #social

  • Anhörungen zu Jesidinnen und zum „LeistungsrechtsanpassungsG“ oder Ukrainerinnen-Hau-ab-Gesetz am 23.2.2026
    https://harald-thome.de/newsletter/archiv/thome-newsletter-08-2026-vom-22-02-2026.html
    La droite allemande cherche à se débarasser des réfugiés ukrainiens et yézidis.

    Ebenfalls am Montag, 23. Februar 2026, kommt es zur öffentlichen Anhörung im Ausschuss für Arbeit und Soziales und im Innenausschuss zu Jesid*innen und zum „LeistungsrechtsanpassungsG“ …

    Die Unterlagen, Stellungnahmen und Informationen für eine etwaige Anmeldung für die Anhörung zum Bleiberecht für jesidische Geflüchtete sind hier verfügbar: https://t1p.de/jh4fc

    Dabei möchte ich insbesondere auf die Stellungnahmen der Rechtsanwält*innen Caroline Mohrs (von pena.ger e.V.) und Jens Dieckmann hinweisen, aus denen die Notwendigkeit politischen Handelns zum Schutz der Überlebenden des Genozids deutlich wird.

    Alle Informationen zur Anhörung zum Ukrainer*innen-Hau-ab-Gesetz gibt es hier: https://t1p.de/hdhvf

    Hier sind die Anträge der DIE LINKE mit der Forderung nach einer grundsätzlichen Abschaffung des diskriminierenden Asylbewerberleistungsgesetzes und des Pari mit einer umfassenden und sehr lesenswerten Stellungnahme, aber auch die ziemlich offene Kritik des Deutschen Städtetags am Gesetzesvorhaben (Verschlechterung der Arbeitsmarktintegration, Verschlechterung der Finanzlage der meisten Städte, dauerhaft mehr Bürokratie).

    Bemerkung: Es gibt überhaupt kaum jemanden, außer der Union und AfD, der dieses irrsinnige Gesetz gut findet (nicht einmal die zuständige Ministerin!).

    #Allemagne #asyle_politique #réfugiés #législation #droite #politique

  • Thomé Newsletter 03/2026 vom 18.01.2026
    https://harald-thome.de/newsletter/archiv/thome-newsletter-03-2026-vom-18-01-2026.html

    Les nouveaux règlements de l’aide sociale « Grundsicherung » allemande feront d’abord perdre les allocations aux plus faibles. Le Bundestag vient de voter une loi antisociale et répressive.

    Liebe Kolleginnen und Kollegen,
    sehr geehrte Damen und Herren,

    mein heutiger Newsletter zu folgenden Themen:

    1. Erste Lesung des 13. SGB II-ÄndG / vom Bürgergeld zum Grundsicherungsgeld

    Am 15.01.2026 ist die Bürgergeldreform im Bundestag in erster Lesung verabschiedet worden. Der Gesetzestext in der Fassung vom 12.01.2026 ist identisch mit dem Gesetzestext vom 17.12.2025.

    Gesetzestext vom 15.01.2026: https://t1p.de/z5ok1
    Lesefassung vom 17.12.2025: https://t1p.de/asefr
    Plenarprotokoll 21/53 vom 15.01.2026 (S. 6267–6282) zur ersten Lesung: https://t1p.de/gphbu

    Der Verein Tacheles lehnt die geplanten Änderungen in ihrer Gesamtheit ab. Das Gesetz unterminiert die Rechte von Millionen von Menschen, die auf Sozialleistungen angewiesen sind, und verkennt deren Lebensrealitäten. Entgegen aller Beteuerungen wird es insbesondere psychisch kranke sowie andere erkrankte Menschen treffen.

    Das Gesetz trägt erheblich zur gesellschaftlichen Spaltung bei und gefährdet das Vertrauen in Staat und Regierung. Die geplanten Neuregelungen markieren einen gefährlichen Schritt hin zu einer schrittweisen Demontage von Sozialstaat und Demokratie.

    Alle Beratungsstellen sollten sich bereits jetzt mit Blick auf die kommende Rechtslage darauf einstellen und beginnen, „solidarische Begleitstrukturen“ aufzubauen, damit Menschen mit Angst vor Behörden nicht allein zu den Ämtern gehen müssen. Dies ist ein Stück organisierter und gelebter Solidarität.

    Weiterführend: https://t1p.de/uexyb

    2. Wichtige Info zu Bewilligungszeiträumen angesichts der geplanten SGB II-Änderungen

    Grundsätzlich gilt bei Rechtsänderungen: Altes Recht aus Vertrauensschutzgründen ist bis zum Ablauf des jeweiligen Bewilligungszeitraums anzuwenden, neues Recht erst im folgenden Bewilligungszeitraum. So ist es auch im geplanten Gesetz in § 65a SGB II-E geregelt. Nachzulesen hier: https://t1p.de/pgepv

    Es ist allerdings zu erwarten, dass Jobcenter entgegen der geltenden Rechtslage Bewilligungszeiträume auf Ende Juni 2026 verkürzen, um damit ab dem 1. Juli 2026 unmittelbar das verschärfte Recht anwenden zu können. Diese unzulässige Kürzung gab auch während der Coronazeit von den Jobcentern auch beim „vereinfachten Verfahren“ nach § 67 SGB II häufig praktiziert.

    Die Rechtslage ist hierbei eindeutig: Nach dem SGB II sind Bewilligungszeiträume im Regelfall für zwölf Monate festzusetzen (§ 41 Abs. 3 S. 1 SGB II). Eine Verkürzung auf regelmäßig sechs Monate kommt bei vorläufiger Leistungsgewährung oder bei unangemessenen KdU und Heizung in Frage (§ 41 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 und Nr. 2 SGB II).

    Bei Ausländerinnen und Ausländern mit einer Fiktionsbescheinigung ist der Bewilligungszeitraum zudem auf längstens sechs Monate zu begrenzen (§ 74 Abs. 1 Satz 3 SGB II).

    Beratungshinweis und Warnung: Neben den genannten Regelungen gibt es keine Verkürzungsmöglichkeiten. Verkürzt das Jobcenter den Bewilligungszeitraum außerhalb dieser gesetzlichen Regelungen, ist dies rechtswidrig. In einem solchen Fall sollte gegen die Verkürzung Widerspruch eingelegt und klar argumentiert werden, dass ein Bewilligungszeitraum von zwölf Monaten – beziehungsweise sechs Monaten oder längstens sechs Monaten, soweit gesetzlich vorgesehen – einzuhalten ist. Maßgeblich ist die jeweils konkrete Fallkonstellation.

    3. SOZIALRECHT JUSTAMENT 1-2026

    Bernd Eckardt thematisiert darin den Gesetzentwurf zum 13. Änderungsgesetz des SGB II geplante Totalsanktion bei »hartnäckiger Terminverweigerung«, wie es im Gesetzentwurf heißt. Die neue Sanktionierungsmöglichkeit findet sich nicht in den Paragrafen, die Leistungsminderungen regeln, sondern bei der Leistungsvoraussetzung der Erreichbarkeit.

    Im Falle der Totalsanktionierung wird Nichterreichbarkeit fingiert. Ob das Ganze so kommt, wie geplant, ist derzeit noch nicht mit Sicherheit vorherzusagen. Im parlamentarischen Verfahren kann sich Einiges ändern. Da die geplanten Neuregelungen nach meiner Einschätzung vom »Sanktionsdiskurs« dominiert werden, sind Entschärfungen hier nicht zu erwarten, allenfalls verfahrenstechnische Korrekturen. Die Vielschichtigkeit des Sanktionsdiskurses stelle ich ab Seite 19 dar, die konkrete Sanktionierung von Terminverweigerern ab Seite 23. Das Ablaufschema bis hin zur Totalsanktionierung steht auf Seite 32.

    4. Verzerrte Darstellung des ifo-Instituts zu Sozialleistungen

    Das ifo Institut gibt an, insgesamt 502 verschiedene Sozialleistungen identifiziert zu haben. Diese Zusammenstellung wurde nun in einem Forschungsbericht veröffentlicht.

    Bei einer genaueren Betrachtung des Berichts zeigt sich jedoch, dass allein im SGB II 36 „Sozialleistungen“ gezählt werden. Diese Zahl kommt zustande, indem einzelne Mehrbedarfe sowie unterschiedliche Eingliederungsleistungen jeweils als eigenständige Sozialleistungen definiert werden. Auf diese Weise lässt sich zwar eine hohe Anzahl erzeugen, inhaltlich ist diese Zählweise jedoch irreführend.

    Tatsächlich handelt es sich bei den genannten Leistungen um über Jahrzehnte gewachsene und weiterentwickelte sozialrechtliche Instrumente innerhalb eines einheitlichen Leistungssystems. Die Darstellung des ifo Instituts verkennt diese Systematik und ist zudem in Teilen fachlich fehlerhaft – dies sei hier nur am Rande erwähnt.

    Link zum ifo-Bericht: https://t1p.de/67jwd
    Kritischer Bericht bei Table.Media: https://t1p.de/ztlu6

    Zu hinterfragen ist das Interesse an einer solchen Veröffentlichung. Das ifo Institut spricht von einer „Inventur im Haus der sozialen Hilfen“. Gleichzeitig betont das Institut, dass seine Forschungsergebnisse der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden und der Entscheidungsfindung in Wissenschaft, Wirtschaft, Politik und Verwaltung dienen sollen. Es liegt nahe zu vermuten, dass diese methodisch fragwürdige Untersuchung als argumentative Grundlage für weitere Kürzungen im Sozialbereich durch die Bundesregierung herangezogen werden könnte.

    5. Umfrage zu Armut und sozialer Teilhabe von Kindern im AsylbLG-Bezug

    Diese Umfrage wird durchgeführt vom Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverband – Gesamtverband in Zusammenarbeit mit Save the Children Deutschland.

    Ziel des Fragebogens ist es, einen Überblick aus der Beratungspraxis zu bekommen, wie es um die soziale Lage und insbesondere Armut von Kindern im Bezug von Grundleistungennach dem Asylbewerberleistungsgesetz steht. Es geht daher nicht um Bezieher*innen von Analogleistungen gem. § 2 AsylbLG. Ausgenommen von der Umfrage ist auch die Situation unbegleiteter Minderjähriger, die Leistungen nach SGB VIII beziehen.

    Im Folgenden werden wir Ihnen einige Fragen stellen, die sich um Armut und die Möglichkeit zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben, die Gesundheitsversorgung, Ernährungssituation, u. ä. drehen. Dabei interessieren wir uns für Ihre Einschätzungen basierend auf Ihren beruflichen oder ehrenamtlichen Erfahrungen im Rahmen der Sozialen Arbeit mit Bezieher*innen von AsylbLG-Grundleistungen. Wir würden Sie bitten, die folgenden Fragen aus dieser Perspektive zu beantworten.

    Aufruf zur Beteiligung: https://t1p.de/jlzsa

    6. Kürzungen für Ukrainer:innen: Stellungnahme zum Leistungsrechtsanpassungsgesetz Ukraine

    Der Paritätische Gesamtverband hat eine neue Stellungnahme zum Leistungsrechtsanpassungsgesetz Ukraine veröffentlicht. Darin werden die geplanten Änderungen ausführlich kritisiert. Zudem enthält die Stellungnahme mehrere Fallbeispiele, die die praktischen Auswirkungen des vorgesehenen – und aus Sicht des Verbandes völlig kontraproduktiven – Rechtskreiswechsels deutlich machen. Konkrete Rechenbeispiele finden sich ab Seite 22 ff.

    Die Stellungnahme ist hier abrufbar: https://t1p.de/2dhnc

    7. Tödliche Unterdrückung im Iran – Abschiebungsstopp jetzt!

    Der Flüchtlingsrat Niedersachsen fordert von der niedersächsischen Landesregierung einen sofortigen Abschiebungsstopp für den Iran sowie den Einsatz für einen bundesweiten Abschiebungsstopp, um der politischen Verantwortung gerecht zu werden.

    Weitere Informationen vom Flüchtlingsrat Niedersachsen:
    https://t1p.de/t1f7u

    Kurzposition:
    Nach Angaben von Iran Insights sollen im Iran während der Unruhen mindestens 16.500 Demonstrierende getötet und etwa 330.000 Menschen verletzt worden sein (https://t1p.de/58g2e).

    Millionen mutiger Menschen protestieren im Iran unter Lebensgefahr gegen das bestehende Regime. Diese Proteste sind keine vereinzelten Unruhen, sondern der klare Ausdruck eines Volkes, das Freiheit, Würde und Grundrechte einfordert. Deutschland kann und muss die iranische Zivilgesellschaft eindeutig unterstützen.

    Kein Staat darf mit einem derartigen Terrorregime zusammenarbeiten. Abschiebungen in den Iran sind unter diesen Umständen nicht zu rechtfertigen. Die Verantwortlichen müssen zur Rechenschaft gezogen werden; ein erster notwendiger Schritt ist die Aufnahme der Revolutionsgarden in die Terrorliste. Hier braucht es klare Solidarität und entschlossene politische Unterstützung.

    Ebenso ist Solidarität mit den Kurd:innen in Syrien erforderlich. Eine Unterstützung oder politische Hoffierung der syrischen Regierung darf es nicht geben, da diese Krieg gegen die kurdische Bevölkerung führt.

    Diese Liste ließe sich leider fortsetzen.

    8. SGB II – Grundlagenseminare / Update zum Grundsicherungsgeld

    Zweitägiges Online-Seminar mit Überblick über das SGB II und Schwerpunkt Leistungsrecht, die geplanten Änderungen im Rahmen des Grundsicherungsgeldes fließen selbstverständlich ein, sowie aktuelle Rechtsprechung.

    Termine:

    26./27. Jan. 2026

    09./10. Feb. 2026

    19./20. März 2026
    11./12. Mai 2026

    👉 Ausschreibung & Anmeldung: t1p.de/chgq

    9. Seminar: Basiswissen Sozialberatung – Werkzeuge aus und für die Praxis

    Zweitägiges Online-Seminar zum Handwerkszeug der Sozialberatung: Aufbau der Sozialgesetzbücher, Antrag, Mitwirkungspflichten, Beschleunigung, Bescheide, Widerspruch, Überprüfung und vieles mehr.

    Termine:

    21./22. Jan. 2026
    02./03. Feb. 2026
    17./18. Feb. 2026
    25./26. März 2026
    21./22. April 2026

    👉 Ausschreibung & Anmeldung: t1p.de/hdlq

    10. SGB II – Berechnungsseminar: Bescheide prüfen und verstehen lernen

    Die Februar-Fortbildung ist noch zweitägig, danach dreitägig. In den ersten beiden Tagen wird zunächst grundlegend die Systematik der Bedarfsermittlung sowie der Einkommensanrechnung und -bereinigung im SGB II erarbeitet. Es wird vermittelt,
    wie SGB-II-Bescheide mit der nötigen „Wissenschaft und Detektivarbeit“ zu verstehen und zu prüfen sind. Am dritten Tag geht es zum Rechnen, Bescheide prüfen in Kleingruppen. Solange, bis die Teilnehmenden die Berechnung können.

    Termine:

    23./24. Feb. 2026 (zwei Tage)
    13./14./15. April 2026 (drei Tage)
    13./14./15. Juli 2026 (drei Tage)

    👉 Ausschreibung & Anmeldung: t1p.de/pv2v2

    11. Rechtsdurchsetzung in der sozialen Arbeit - SGB I (1. Teil)Mit diesem Seminar lernen Sie, die »Klaviatur der Sozialgesetzbücher« zu spielen. In diesem Seminar werden die relevanten Paragrafen des SGB I einzeln behandelt. Vom jeweiligen Paragrafen werden die Praxisbezüge für die sozialrechtliche Beratung erarbeitet. Dabei wird der konkrete Nutzen jedes einzelnen Paragrafen beleuchtet, seine Anwendung in der Praxis dargestellt und anhand konkreter Fallbeispiele vertieft.

    Termine:

    30. März 2026
    05. Mai 2026
    16. Juli 2026

    👉 Ausschreibung & Anmeldung: https://t1p.de/93hz

    12. SGB II - Intensivseminar über 5 Tage in 2026 / Intensiv-Update zum neuen Grundsicherungsgeld In diesem fünftägigen Online-Seminar geht es geballt und intensiv um das SGB II - Leistungsrecht / Neues Grundsicherungsgeld. Es werden die Details auseinandergenommen, die Gesetzesvorschriften zerpflückt, die Praxispunkte rausgearbeitet und klein fein zerlegt. Wer sich geballt tiefer mit dem SGB II auseinandersetzen will, ist hier genau richtig.Termine:

    18. - 22. Mai 2026
    14. - 18. Sept. 2026

    👉 Ausschreibung & Anmeldung: https://t1p.de/j6vu

    13. SGB II-Leistungen für Schüler, Auszubildende und Studierende

    Überblick über Sozialleistungen neben BAföG, BAB, Ausbildungsvergütung. Aufstockungsmöglichkeiten, Härtefälle, Anrechnung von Einkommen sowie besondere Fragen internationaler Studierender.

    Termine:

    20. Feb. 2026
    23. März 2026
    12. Aug. 2026

    👉 Ausschreibung & Anmeldung: t1p.de/x47z1

    14. SGB II-Seminar: Sozialrechtliche Ansprüche für Schwangere, Alleinerziehende und Familien

    Eintägiges Online-Seminar mit Überblick über die relevanten Leistungsansprüche im SGB II/Bürgergeld.

    Termine:

    20. Jan. 2026
    24. März 2026
    20. April 2026
    26. Mai 2026

    👉 Ausschreibung & Anmeldung: t1p.de/u67n

    15. Seminar: SGB II für die Arbeit mit wohnungs- und obdachlosen Menschen

    Eintägiges Online-Seminar zu Leistungsansprüchen, Durchsetzung gegenüber Behörden und Wahrung von Menschenwürde.

    Termine:

    29. Jan. 2026
    19. Feb. 2026
    07. April 2026
    04. Mai 2026

    👉 Ausschreibung & Anmeldung: t1p.de/xily

    16. Seminar: SGB II für die Migrationsberatung

    Eintägiges Online-Seminar zu den Problemen im Umgang mit Jobcentern für Geflüchtete und die Migrationsberatung.

    Termine:

    19. Jan. 2026
    25. Feb. 2026
    16. April 2026
    29. Mai 2026

    👉 Ausschreibung & Anmeldung: t1p.de/85hu

    17. Seminar: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Frauenhäuser

    Eintägiges Online-Seminar mit systematischem Überblick über SGB II-Fragen, relevant für Frauenhäuser und begleitende Dienste.

    Termine:

    26. Feb. 2026
    10. April 2026
    29. Juli 2026

    👉 Ausschreibung & Anmeldung: t1p.de/qme5

    18. Seminar: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Kliniksozialdienste
    Eintägiges Online-Seminar zu sozialrechtlichen Problemfeldern im Klinikalltag, inkl. Update zum Bürgergeldgesetz.

    Termin:

    09. Okt. 2026

    👉 Ausschreibung & Anmeldung: t1p.de/yq6p

    19. Grundlagenseminar Sozialhilfe (SGB XII)

    Das zweitägige Online-Seminar meines Kollegen Frank Jäger bietet einen Komplettüberblick über die Anspruchsvoraussetzungen und die Leistungen nach dem SGB XII, die Berücksichtigung von Einkommen und Vermögen, den Unterhaltsrückgriff und thematisiert die Schnittstellen zu anderen Sozialleistungen.

    Termine:

    16./17. Feb. 2026 👉 https://t1p.de/9pewp
    18./19. Mai 2026 👉 https://t1p.de/t291k

    20. Fachseminar: Kosten der Unterkunft und Heizung nach dem SGB II und SGB XII

    Tagesseminar des Kollegen Frank Jäger zu Leistungen für Unterkunft, Heizung, Umzugskosten, Mietschulden und Energiekosten. Unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und Gesetzesänderungen wird die Thematik systematisch aufbereitet und praxisnah diskutiert.

    Termine:

    02. Feb. 2026 👉 Direktlink: https://t1p.de/qp5g5

    21. Fachseminar: Bürgergeld (Grundsicherung) oder Sozialhilfe? Schnittstellen, Unterschiede, Verschiebebahnhof

    Die eintägige Fortbildung meines Kollegen Frank Jäger thematisiert die Anspruchsvoraussetzungen der jeweiligen Existenzsicherungsleistungen und deren Unterscheidung, aber auch die Harmonisierung von SGB II und SGB XII. Im Fokus stehen die Unterschiede bei der Berücksichtigung von Einkommen und Vermögen, bei bestimmten Leistungsarten und im Verfahrensrecht.

    Termine:

    09. März 2026 👉 https://t1p.de/78887

    So, das war es dann für heute.

    Mit besten und kollegialen Grüßen

    Harald Thomé

    #Allemagne #droit #aide_sociale #Grundsicherung

  • Thomé Newsletter 01/2026 vom 04.01.2026
    https://harald-thome.de/newsletter/archiv/thome-newsletter-01-2026-vom-04-01-2026.html
    https://www.tagesspiegel.de/images/13206508/alternates/BASE_21_9_W1000/1739542022000/schnee-in-berlin.jpeg
    L’an 2026 commence bien - pour certains, pour d’autres c’est la catastrophe permanente.

    Liebe Kolleginnen und Kollegen,
    sehr geehrte Damen und Herren,

    dies ist nun der erste Newsletter in diesem Jahr.

    1. Ein paar Gedanken zur Zeit - Lasst es uns anpacken. Zusammen sind wir stark.

    Ich sitze an meinem Schreibtisch. Draußen liegen rund 20 cm Schnee, und gleich werde ich heute aushilfsweise für das Projekt „Mampferando“ https://t1p.de/ben1l eine wachsende Zahl von wohnungs- und obdachlosen Menschen mit warmem Essen und Getränken versorgen. Ich bin gespannt, wie es wird und was wir erleben werden.

    Spätestens der Angriff der USA auf Venezuela und die Entführung des Präsidenten markieren einen weiteren Meilenstein im Niedergang der regelbasierten Weltordnung, wie wir sie seit dem Zweiten Weltkrieg kannten. An ihre Stelle tritt zunehmend das Recht des Stärkeren – oder eine neue, tripolare Weltordnung.

    Auch innenpolitisch zeichnen sich klare Brüche ab. Kanzler Merz hat mit seiner Rede am Wahlvorabend die politische Richtung in Deutschland deutlich gemacht: „Links ist vorbei“.

    „Links ist vorbei“ bedeutet konkret: den Abbau von Arbeitnehmer*innenrechten beim Arbeitsschutz, längere und flexiblere Arbeitszeiten, sowie geringere Renten. Es bedeutet weniger Krankenversicherungsschutz und Leistungsabbau, Kürzungen bei Sozialleistungen und die Einführung von 100-Prozent-Sanktionen im Bürgergeld. Es bedeutet Einschränkungen von Grundrechten – von der Versammlungs- und Meinungsfreiheit bis hin zum Asylrecht. Zugleich steht es für Untätigkeit angesichts der Klimakatastrophe und für eine Politik nach dem Motto „Auto zuerst“.

    Kurz: mehr Kapitalismus – also mehr für die Besitzenden und noch weniger für diejenigen, die ohnehin kaum etwas haben.

    Es werden harte Zeiten auf dieses Land zukommen. Umso mehr sind die demokratischen Kräfte gefordert, zusammenzustehen, Menschenrechte und Menschenwürde entschieden zu verteidigen, sich aktiv gegen den geplanten Abbau von Sozial- und Grundrechten durch Union und SPD zu stellen und für Solidarität, Demokratie und gegen Faschismus einzutreten.

    Lasst es uns anpacken. Zusammen sind wir stark.

    2. Zeitplan der SGB II-Änderungen: Vom Bürgergeld zum Grundsicherungsgeld

    17.12.2025, Kabinettsbeschluss
    15./16.01.2026, Erste Lesung Bundestag
    28.01.2026, Einführung im Ausschuss für Arbeit und Soziales (AuS)
    23.02.2026. Anhörung im AuS
    04.03.2026, Abschluss der Anhörung im AuS
    5./6. 03.2026, Zweite und dritte Lesung im Bundestag
    27.03.2026, Zweiter Durchgang im Bundesrat

    Quelle: https://t1p.de/exujf

    Wenn das Gesetz verkündet ist, also im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde, sind nach der Planung der Regierung die verschärften Sanktionen bereits anwendbar. Von der Verabschiedung bis zur Verkündigung vergehen im Normalfall ein bis drei Wochen; bei eilbedürftigen Gesetzen mitunter nur wenige Tage. Es ist daher davon auszugehen, dass das verschärfte Sanktionsrecht ab einem Zeitpunkt im April 2026 gelten wird (siehe dazu meinen letzten Newsletter 43/2025, dort unter Ziffer 1: https://t1p.de/lzkci).

    3. Thomé Newsletter-Reader 2025 fertig

    Es gibt wieder zum Jahreswechsel einen Reader mit allen Newslettern des Jahres 2025. Der Newslettereader für das Jahr 2025 umfasst 167 Seiten.
    Diesmal sogar mit einem rudimentären Register zu Beginn. Der Newslettereader beinhaltet alle inhaltlichen Beiträge vom letzten Jahr und ist immer ganz hilfreich, das Jahr Revue passieren zu lassen und zu schauen, was da sozialpolitisch passiert ist.

    Hier geht es zum NL-Reader 2024, hier zum Download: https://t1p.de/b3t3d

    Und hier zu allen NL-Readern seit 2015: https://t1p.de/1lbi2

    4. Erhöhung des Mindestlohns 2026

    Der Mindestlohn ist zum 1. Januar 2026 von 12,82 EUR auf nunmehr 13,90 EUR gestiegen. Gerade prekär Beschäftigte sollten dies im Blick behalten, ebenso Beratungsstellen.

    Infos: https://t1p.de/tyvw4

    5. Zur Übernahme von Betriebskostenabrechnungen

    Im Dezember sind viele Betriebskostenabrechnungen für das Jahr 2024 ergangen, denn Vermieter*innen müssen diese spätestens bis zum Jahresende vorlegen. Viele Abrechnungen werden diesmal recht hoch ausfallen.

    Für Leistungsbeziehende nach SGB II und SGB XII besteht in der Regel ein Anspruch auf Übernahmedieser Nachforderungen durch das zuständige Amt. Denn die Kosten der Unterkunft (KdU) sind in tatsächlicher Höhe zu übernehmen (§ 22 Abs. 1 S. 1 SGB II; § 35 Abs. 1 S. 1 SGB XII).

    Grundsätzlich gilt:

    Betriebs- und Heizkostennachzahlungen sind immer sozialrechtlicher Bedarf im Monat der Fälligkeit der Forderung bzw. der Rechnungsstellung

    (BSG, 10.04.2024 – B 7 AS 21/22 R; BSG, 22.03.2010 – B 4 AS 62/09 R).

    Diese Nachforderungen sind in tatsächlicher Höhe als Unterkunfts- und Heizkosten zu berücksichtigen – unabhängig davon, ob die Kosten in Zeiten ohne Leistungsbezug entstanden sind (BSG, 24.11.2011 – B 14 AS 121/10 R).

    Das gilt sowohl für Leistungsbeziehende nach SGB II und SGB XII als auch für Personen, die derzeit keine Leistungen beziehen.

    Betriebskostennachzahlungen sind auch dann zu übernehmen, wenn im SGB II die laufenden KdU wegen fehlender Umzugserfordernis gemäß § 22 Abs. 1 S. 6 SGB II gedeckelt wurden (BSG, 23.08.2012 – B 4 AS 32/12 R).

    Auch Kinderzuschlags- und Wohngeldhaushalte können einmalige SGB II-Leistungen erhalten (§ 6a Abs. 7 Satz 3 BKGG und BMI-Durchführungserlass vom 04.08.2020 – Az. SW II 4 - 72307/2#29, Download: https://t1p.de/pikxm ).

    Der BMI-Erlass stellt klar:

    „Der Bezug von einmaligen Leistungen wie Betriebskostennachzahlungen und Brennstoffkosten führt nicht zum Ausschluss bzw. zur Unwirksamkeit des Wohngeldbescheides.“ (Erlass, S. 2)

    Übernahmeanspruch auch für Nichtleistungsbeziehende:

    Auch Personen, die nicht im laufenden SGB II-/SGB XII-Bezug stehen, können anspruchsberechtigt sein, wenn sie durch die Nachforderung nur für diesen einen Monat hilfebedürftig werden.

    Bei dieser temporären Hilfebedürftigkeit gilt keine Vermögenskarenz (§ 12 Abs. 6 SGB II).

    Umfassende Informationen: https://energie-hilfe.org

    6. KdU – Richtlinien bitte auf Aktualität prüfen

    Wie wahrscheinlich bekannt ist, veröffentliche ich die mir bekannten bundesweiten KdU Richtlinien, diese gibt es hier: https://t1p.de/ixqj

    Diese müssen regelmäßig auf Aktualität geprüft werden. Ich möchte euch daher bitten, schaut in der Liste nach und wenn ihr aktuelle Zahlen für KdU-Richtlinien/MOG-Werte habt, übersendet diese bitte.

    7. SOZIALRECHT-JUSTAMENT Dezember 2025

    Thema der Dezember-Ausgabe 2025 von SOZIALRECHT-JUSTAMENT sind die geplanten Änderungen des SGB II aufgrund des Kabinettentwurfs eines 13. SGB II-Änderungsgesetzes (Seiten 19 bis 26)

    Kern des 13. SGB II-Änderungsgesetzes sind die Verschärfungen der Sanktionen bei Pflichtverletzungen bei der Eingliederung in Arbeit und bei Meldeversäumnissen. Diese Änderungen werde ich ausführlich in der Januar-Ausgabe 2026 von SOZIALRECHT-JUSTAMENT behandeln.

    Hier zum Download: https://t1p.de/7mm50

    8. SGB II – Grundlagenseminare / Update zum Grundsicherungsgeld

    Zweitägiges Online-Seminar mit Überblick über das SGB II und Schwerpunkt Leistungsrecht, die geplanten Änderungen im Rahmen des Grundsicherungsgeldes fließen selbstverständlich ein, sowie aktuelle Rechtsprechung.

    Termine:

    12./13. Jan. 2026
    26./27. Jan. 2026
    09./10. Feb. 2026
    19./20. März 2026
    11./12. Mai 2026

    👉 Ausschreibung & Anmeldung: t1p.de/chgq

    9. Seminar: Basiswissen Sozialberatung – Werkzeuge aus und für die Praxis

    Zweitägiges Online-Seminar zum Handwerkszeug der Sozialberatung: Aufbau der Sozialgesetzbücher, Antrag, Mitwirkungspflichten, Beschleunigung, Bescheide, Widerspruch, Überprüfung und vieles mehr.

    Termine:

    21./22. Jan. 2026
    02./03. Feb. 2026
    17./18. Feb. 2026
    25./26. März 2026

    👉 Ausschreibung & Anmeldung: t1p.de/hdlq

    10. SGB II – Berechnungsseminar: Bescheide prüfen und verstehen lernen

    Die Februar-Fortbildung ist noch zweitägig, danach dreitägig. In den ersten beiden Tagen wird zunächst grundlegend die Systematik der Bedarfsermittlung sowie der Einkommensanrechnung und -bereinigung im SGB II erarbeitet. Es wird vermittelt,
    wie SGB-II-Bescheide mit der nötigen „Wissenschaft und Detektivarbeit“ zu verstehen und zu prüfen sind. Am dritten Tag geht es zum Rechnen, Bescheide prüfen in Kleingruppen. Solange, bis die Teilnehmenden die Berechnung können.

    Termine:

    23./24. Feb. 2026 (zwei Tage)
    13./14./15. April 2026 (drei Tage)

    👉 Ausschreibung & Anmeldung: t1p.de/pv2v2

    11. Rechtsdurchsetzung in der sozialen Arbeit - SGB I (1. Teil)

    Mit diesem Seminar lernen Sie, die »Klaviatur der Sozialgesetzbücher« zu spielen. In diesem Seminar werden die relevanten Paragrafen des SGB I einzeln behandelt. Vom jeweiligen Paragrafen werden die Praxisbezüge für die sozialrechtliche Beratung erarbeitet. Dabei wird der konkrete Nutzen jedes einzelnen Paragrafen beleuchtet, seine Anwendung in der Praxis dargestellt und anhand konkreter Fallbeispiele vertieft.

    Termine:

    30. März 2026
    05. Mai 2026

    👉 Ausschreibung & Anmeldung: https://t1p.de/k3u7j

    12. SGB II - Intensivseminar über 5 Tage in 2026 / Intensiv-Update zum neuen Grundsicherungsgeld

    In diesem fünftägigen Online-Seminar geht es geballt und intensiv um das SGB II - Leistungsrecht / Neues Grundsicherungsgeld. Es werden die Details auseinandergenommen, die Gesetzesvorschriften zerpflückt, die Praxispunkte rausgearbeitet und klein fein zerlegt. Wer sich geballt tiefer mit dem SGB II auseinandersetzen will, ist hier genau richtig.

    Termine:

    18. - 22. Mai 2026
    14. - 18. Sept. 2026

    👉 Ausschreibung & Anmeldung: https://t1p.de/j6vu

    13. SGB II-Leistungen für Schüler, Auszubildende und Studierende

    Überblick über Sozialleistungen neben BAföG, BAB, Ausbildungsvergütung. Aufstockungsmöglichkeiten, Härtefälle, Anrechnung von Einkommen sowie besondere Fragen internationaler Studierender.

    Termine:

    20. Feb. 2026
    23. März 2026

    👉 Ausschreibung & Anmeldung: t1p.de/x47z1

    14. SGB II-Seminar: Sozialrechtliche Ansprüche für Schwangere, Alleinerziehende und Familien

    Eintägiges Online-Seminar mit Überblick über die relevanten Leistungsansprüche im SGB II/Bürgergeld.

    Termine:

    20. Jan. 2026
    24. März 2026
    20. April 2026
    26. Mai 2026

    👉 Ausschreibung & Anmeldung: t1p.de/u67n

    15. Seminar: SGB II für die Arbeit mit wohnungs- und obdachlosen Menschen

    Eintägiges Online-Seminar zu Leistungsansprüchen, Durchsetzung gegenüber Behörden und Wahrung von Menschenwürde.

    Termine:

    29. Jan. 2026
    19. Feb. 2026
    07. April 2026

    👉 Ausschreibung & Anmeldung: t1p.de/xily

    16. Seminar: SGB II für die Migrationsberatung

    Eintägiges Online-Seminar zu den Problemen im Umgang mit Jobcentern für Geflüchtete und die Migrationsberatung.

    Termine:

    15. Dez. 2025
    19. Jan. 2026
    25. Feb. 2026

    👉 Ausschreibung & Anmeldung: t1p.de/85hu

    17. Seminar: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Frauenhäuser

    Eintägiges Online-Seminar mit systematischem Überblick über SGB II-Fragen, relevant für Frauenhäuser und begleitende Dienste.

    Termine:

    26. Feb. 2026
    10. April 2026

    👉 Ausschreibung & Anmeldung: t1p.de/qme5

    18. Grundlagenseminar Sozialhilfe (SGB XII)

    Das zweitägige Online-Seminar meines Kollegen Frank Jäger bietet einen Komplettüberblick über die Anspruchsvoraussetzungen und die Leistungen nach dem SGB XII, die Berücksichtigung von Einkommen und Vermögen, den Unterhaltsrückgriff und thematisiert die Schnittstellen zu anderen Sozialleistungen.

    Termine:

    16./17. Feb. 2026 👉 https://t1p.de/9pewp
    18./19. Mai 2026 👉 https://t1p.de/t291k

    19. Fachseminar: Kosten der Unterkunft und Heizung nach dem SGB II und SGB XII

    Tagesseminar des Kollegen Frank Jäger zu Leistungen für Unterkunft, Heizung, Umzugskosten, Mietschulden und Energiekosten. Unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und Gesetzesänderungen wird die Thematik systematisch aufbereitet und praxisnah diskutiert.

    Termine:

    02. Feb. 2026 👉 Direktlink: https://t1p.de/9pewp
    01. Juni 2026 👉 Direktlink: https://t1p.de/1ge84

    20. Fachseminar: Bürgergeld (Grundsicherung) oder Sozialhilfe? Schnittstellen, Unterschiede, Verschiebebahnhof

    Die eintägige Fortbildung meines Kollegen Frank Jäger thematisiert die Anspruchsvoraussetzungen der jeweiligen Existenzsicherungsleistungen und deren Unterscheidung aber auch die Harmonisierung von SGB II und SGB XII. Im Fokus stehen die Unterschiede bei der Berücksichtigung von Einkommen und Vermögen, bei bestimmten Leistungsarten und im Verfahrensrecht.

    Termine:

    09. März 2026 👉 https://t1p.de/78887
    29. Juni 2026 👉 https://t1p.de/c5lt9

    So, das war es dann für heute.

    Mit besten und kollegialen Grüßen

    Harald Thomé

    #Allemagne #exclusion_sociale

  • Thomé Newsletter 33/2025 vom 19.10.2025
    https://harald-thome.de/newsletter/archiv/thome-newsletter-33-2025-vom-19-10-2025-19-10-2025.html

    En Allemagne la chasse aux pauvres continue. Les mesures brutales introduites comme modifications de l’aide sociale se dessinent de plus en plus clairement. Elles sont pour la plupart anticonstitutionnelles parce qu’elles feront perdre leur docmicile à un grand nombre des plus défavorisées.

    Merci les chrétiens- et socialdémocrates , vous êtes les complices idéales des fachos et libéraux.

    Liebe Kolleginnen und Kollegen,
    sehr geehrte Damen und Herren,

    mein heutiger Newsletter behandelt folgende Themen:
    1.) Zu den geplanten SGB-II-Änderungen

    Medial sickern immer weitere Details zu den geplanten Änderungen im SGB II durch. Die erste Version des Referentenentwurfs wurde noch vor der Ressortabstimmung durchgestochen, sodass zunehmend deutlich wird, welche Maßnahmen die Bundesregierung plant.

    Die derzeit beste Zusammenfassung findet sich in einem Artikel des Merkur.de vom 19.10.:
    👉 https://t1p.de/13rxv

    Geplant ist unter anderem die vollständige (100 %) Streichung der SGB-II-Leistungen bei wiederholten Meldeversäumnissen sowie bei Ablehnung von Arbeitsangeboten. Das bedeutet: keine Regelleistung, keine Mietkostenübernahme, keine Krankenversicherung.

    Lebensmittelgutscheine sind nicht vorgesehen – stattdessen soll es behördliche Hausbesuche geben.
    Der neue Ansatz lautet also nicht mehr „Sanktion“, sondern Leistungsversagung bei fehlender Mitwirkung, verbunden mit der Annahme, wer nicht mitwirke, sei offensichtlich nicht hilfebedürftig. Dieselbe Argumentation gilt bei Stellenablehnungen.

    Diese Idee basiert auf einem Gutachten des ehemaligen BSG-Präsidenten Rainer Schlegel, das er für die Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM) verfasst hat. Schlegel soll laut Süddeutscher Zeitung Carsten Linnemann beraten haben, der gemeinsam mit SPD-Chefin und Arbeitsministerin Bärbel Bas die neuen Regelungen verhandelt.
    Details (Paywall): https://t1p.de/v0a6q
    Ohne Paywall (Welt): https://t1p.de/38fsw

    Zu Herrn Schlegel hatte ich bereits in meinem Newsletter vom 03.03.2024 angemerkt: „Manchmal ist es gut, wenn Richter gehen.“
    ➡️ https://t1p.de/3bjhq
    Konkrete Sanktionspläne

    Bei Terminversäumnissen

    Nach zwei versäumten Terminen: 30 % Kürzung

    Nach drei Terminen: 100 % Kürzung

    Nach vier Terminen: kompletter Wegfall von Regelsatz, Unterkunftskosten und Krankenversicherung

    Bei Pflichtverletzungen

    30 % Kürzung bereits beim ersten Verstoß

    Ablehnung eines Arbeitsangebots: kompletter Leistungsentzug der Regelleistung

    Wiederholte Ablehnungen: kompletter Wegfall von Regelsatz, Miete und Krankenversicherung

    Bemerkung

    Mit der „Vermutung des Wegfalls der Hilfebedürftigkeit“ wird versucht, das Sanktionsurteil des Bundesverfassungsgerichts zu umgehen. Die geplanten 100 %-Sanktionen dürften klar verfassungswidrig sein. Für eine endgültige Bewertung muss der Gesetzestext abgewartet werden – sicher ist jedoch, dass es zu harten Auseinandersetzungen kommen wird.
    Bewertung

    Das Sanktionsregime wird vor allem „schwierige“ bzw. gesundheitlich beeinträchtigte Menschen treffen – daran ändert auch kein Hausbesuch etwas. Entgegen der Beschönigungen von Herrn Merz wird dies unweigerlich zu mehr Obdachlosigkeit führen.

    Zudem werden Vermieter künftig noch seltener an SGB-II-Beziehende vermieten, da sie befürchten müssen, dass das Amt aufgrund von Sanktionen keine Miete mehr zahlt.

    Es sollte jetzt schon überlegt werden, solidarische Beistandsstrukturen (z. B. durch Wohlfahrtsverbände oder „Die Linke hilft“) bundesweit aufzubauen, um Menschen mit Behördenängsten zu unterstützen.

    Die Union – mit Zustimmung der SPD – führt mit diesem Gesetz ein härteres Sanktionsregime als unter Hartz IV ein. Die Urteile des Bundesverfassungsgerichts sollen mit juristischen Tricks umgangen werden. Damit wird eine „unwürdige Existenz“ geschaffen.

    BVerfG, Urt. v. 05.11.2019 – 1 BvL 7/16:
    „Das menschenwürdige Existenzminimum (Art. 1 Abs. 1 i. V. m. Art. 20 Abs. 1 GG) darf nicht gekürzt werden. Die Menschenwürde steht allen zu – und geht auch durch vermeintlich ‘unwürdiges’ Verhalten nicht verloren.“

    Es ist zu hoffen, dass sich Parteien, Verbände und Initiativen gegen diese geplanten Regelungen stellen. Denn sie bedeuten nichts weniger als eine Demontage des Sozialstaats mit der Brechstange – zur weiteren Ausweitung des Niedriglohnsektors und prekärer Beschäftigung.
    2.) Bürgergeld unter Generalverdacht – EU-Bürger*innen als Zielscheibe von Populismus und Medien

    Die derzeitige Hetze gegen armutsbetroffene EU-Bürger*innen ist unerträglich.
    Auf Initiative von Armut und Gesundheit in Deutschland e. V., Medinetz Mainz, Medinetz Koblenz, der Clearingstelle Krankenversicherung Rheinland-Pfalz und des Initiativausschusses für Migrationspolitik haben über 60 Organisationen und Einzelpersonen einen Aufruf veröffentlicht:
    👉 https://t1p.de/dbdz3

    Aus dem Aufruf:

    Wir fordern Medienhäuser auf, ihrer journalistischen Sorgfaltspflicht nachzukommen und differenziert zu berichten. Bilder und Sprache prägen gesellschaftliche Haltung. Tragen Sie nicht dazu bei, Armutsbetroffene zu entmenschlichen.
    Armut, unsichere Beschäftigung und Ausgrenzung sind keine Vergehen, sondern Folgen politischer Entscheidungen. Demokratie, Sozialstaat und gesellschaftlicher Zusammenhalt müssen geschützt werden – nicht durch Kriminalisierung, sondern durch faktenbasierte und verantwortungsvolle Berichterstattung.

    3.) Sozialstaat gemessen am BIP nicht teurer als 2015

    Die Union behauptet in Vorbereitung auf Sozialkürzungen, der Sozialstaat „explodiere“ und sei nicht mehr finanzierbar.
    Das Statistische Bundesamt stellt jedoch klar: Gemessen an der Wirtschaftskraft sind die Sozialausgaben des Bundes nicht gewachsen.
    ➡️ Näheres in der Tagesschau: https://t1p.de/dtwnm
    4.) Bürgergeld im Realitätstest – materielle Entbehrung und wachsende Armutslücke

    Eine aktuelle Studie des Paritätischen Gesamtverbands zeigt: Das Bürgergeld schützt nicht vor Armut und verfehlt die UN- und EU-Vorgaben (SDGs, Empfehlung zur Mindestsicherung).
    Es sichert das nackte Überleben, aber nicht soziale Teilhabe und kein würdiges Leben.

    Erschreckende Befunde

    Fast jede*r Fünfte besitzt kein zweites Paar Schuhe

    Jede*r Dritte kann sich keine vollwertige Mahlzeit jeden zweiten Tag leisten

    Über die Hälfte kann kaputte Möbel nicht ersetzen

    Dies geschieht trotz Tafeln und Sozialkaufhäusern – während gleichzeitig verschärfte Sanktionen geplant werden.
    ➡️ Weitere Infos: https://t1p.de/pa0hp
    5.) Gesellschaft für Freiheitsrechte – Individualbeschwerde gegen den Leistungsausschluss von Dublin-Flüchtlingen

    Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) hat erstmals aus Deutschland eine Individualbeschwerde beim UN-Sozialausschuss eingereicht – gegen den Leistungsausschluss von Dublin-Flüchtlingen. Gefordert werden einstweilige Maßnahmen und die Abschaffung dieses Ausschlusses, der gegen die sozialen Menschenrechte des UN-Sozialpakts verstößt.
    ➡️ Mehr: https://freiheitsrechte.org/existenzielle-not
    ➡️ Grundlageninfos: https://t1p.de/0tvet
    6.) Leistungsausschluss in Dublin-Fällen rechtlich und tatsächlich unanwendbar

    Die GGUA berichtet: Das Flüchtlingsministerium (MFFKI Rheinland-Pfalz) hat einen aktualisierten Erlass zu den Leistungsausschlüssen in Dublin- und Anerkannten-Fällen (§ 1 Abs. 4 Nr. 1 und 2 AsylbLG) herausgegeben.
    Rheinland-Pfalz ist derzeit das einzige Bundesland, das seine Sozialbehörden ausdrücklich auffordert, bei Entscheidungen Verfassung und EU-Recht (Aufnahmerichtlinie) zu beachten.
    Ergebnis: Ein vollständiger Leistungsausschluss ist stets unzulässig, selbst eine Kürzung nicht mit EU-Recht vereinbar.
    ➡️ Mehr: https://t1p.de/iwjjt
    7.) Schockierende Dunkelziffer – bis zu 800.000 Menschen ohne Krankenversicherung

    Nach Expertenschätzungen leben in Deutschland bis zu 800.000 Menschen ohne Krankenversicherung.
    „Man geht von einer sehr hohen Dunkelziffer aus“, sagte Sophie Pauligk, Vorständin des Bundesverbands Anonymer Behandlungsschein und Clearingstellen für Menschen ohne Krankenversicherung, der KNA.

    Bemerkung:
    Auch aus unserer Beratungspraxis kennen wir viele Fälle: Menschen ohne Krankenversicherung, mit hohen Krankenkassenschulden (teils fünfstellig), mit ruhender Versicherung oder privater Krankenversicherung in Armut.
    All diese Situationen sind massive Probleme. Es braucht dringend eine Regelung zum Schuldenschnitt und eine Rückkehrmöglichkeit von der PKV in die GKV.

    #Allemagne #exclusion_sociale

  • L’état allemand ne fonctionne pas suivant ses propres normes et lois - quand il faut soutenir les pauvres.
    https://harald-thome.de/newsletter/archiv/thome-newsletter-32-2025-05-10-2025.html

    Les institutions compétentes on besoin jusqu’à un an pour traiter une demande d’allocations logement.

    4. Stellungnahme der Caritas: Erfahrungen zum Wohngeld

    Der Deutsche Caritasverband hat eine umfassende Befragung zur Wohngeldgewährung durchgeführt.
    365 Beratungsstellen nahmen vom 30.01. bis 10.02.2025 teil; das Papier zieht ein Resümee und benennt Handlungsbedarfe.

    👉 https://t1p.de/ldcm5

    Bemerkung:
    Die Untersuchung zeigt zahlreiche Unzulänglichkeiten und Rechtsverstöße. Wohngeldanträge müssen nach § 75 VwGO binnen drei Monaten bearbeitet werden – tatsächlich betragen die Wartezeiten oft 6 bis 12 Monate oder länger. Auch § 17 Abs. 1 Nr. 1 SGB I verpflichtet Leistungsträger, Sozialleistungen „zeitgemäß, umfassend und zügig“ zu gewähren – was vielerorts offenkundig nicht gelingt.
    ➡️ Dringender Handlungsbedarf!

    #Allemagne #social #logement

  • Dernières nouvelles de la chasse aux pauvres en Allemagne
    https://harald-thome.de/newsletter/archiv/thome-newsletter-30-2025-vom-21-09-2025.html

    On essaye de tout faire dans les règles mais on chasse quand même. Cette fois on se dispense d’entendre les associations de soutien aux pauvres. Tout doit être prêt pour juillet 2026 et des réstrictions supplémentaires sont prévues à partir de janvier 2027. Qu’on ne reproche pas aux socialistes qu’il défendent l’économie planifiée. La différence avec le capitalisme est qu’on l’impose aux pauvres uniquement.

    1. Neues zum Zeitplan der SGB II-Änderungen
    –-----------------------------------------------
    Nach mir vorliegenden Informationen soll der Referentenentwurf zu den geplanten SGB II-Änderungen nun Mitte/Ende November 2025 vorgelegt werden. In der Folge ist vorgesehen, dass die erste Runde Änderung im SGB II, einschließlich Namensänderung in „Neue Grundsicherung“, diversen Verschärfungen und Drangsalierungen zum 1. Juli 2026 erfolgen soll.

    Sollte sich die Bundesregierung jedoch nicht einigen können, könnte sich der Zeitplan entsprechend verzögern. Der aktuelle Stand gilt somit vorbehaltlich weiterer Entwicklungen

    Derzeit tagt die „Kommission zur Sozialstaatsreform“. Die Kommission setzt sich aus Vertreter:innen des Bundes, der Länder und der Kommunen zusammen. Sie soll Vorschläge zur Modernisierung und Entbürokratisierung des Sozialstaats erarbeiten. Der Schwerpunkt liegt auf der Zusammenführung der steuerfinanzierten Leistungen wie Wohngeld, Kinderzuschlag, SGB II und SGB XII.

    Anzumerken ist, dass in dieser Kommission keine Wohlfahrts und Sozialverbände, keine NGO’s vertreten sind bzw. sein sollen, diese werden nur im, Rahmen von Stakeholderverfahren angehört.

    Thematisch geht es insbesondere um die Zusammenlegung bzw. systematische Strukturierung von Sozialleistungen – also die Prüfung, ob ähnliche Leistungen vereinbar sind oder zusammengeführt werden können – sowie um die Verbesserung von Erwerbsanreizen. Ziel ist es, dass Leistungen und steuerliche Regelungen so gestaltet sind, dass sie Arbeit nicht entmutigen, sondern fördern. Ende 2025 sollen die Ergebnisse vorgelegt werden.

    Die Ergebnisse dieser Kommission werden voraussichtlich zu weiteren Änderungen im SGB II führen, insbesondere im Bereich der Kosten der Unterkunft (KdU) und des anzurechnenden Einkommens.

    Diese zweite Reformrunde wird in jedem Fall zustimmungspflichtig im Bundesrat sein. Mit entsprechenden Gesetzesänderungen ist daher frühestens ab 2027 zu rechnen.

    Le président allemand d’aujourd’hui a déjà été un des auteurs principaux de l’abolition du système social allemand en 202/2010 : https://t1p.de/7rb5q

    Il s’y mêle encore auhourd’hui
    https://www.tagesspiegel.de/politik/sozialstaat-effizienter-machen-steinmeier-fordert-koalition-zu-reformen

    2. Stellungnahme des Pari : Wissenswertes auf dem Weg vom Bürgergeld zur neuen Grundsicherung : Eine Paritätische Handreichung für Interessierte
    https://t1p.de/80jeg
    La position des associations du Paritätischer Wohlfartsverband qui sera exclu des négotiation de la réforme du Bürgergeld

    4. Übersicht zu den wesentlichen Änderungen des Arbeitsmarktstärkungsgesetzes

    On aura le droit de bosser jusqu’à ce que mort s’ensuive, mais au dela de l’age de la retraite nos revenus ne seront plus imposables.

    Texte de loi prévu : https://t1p.de/nczfi
    Condensé des changements prévus : https://t1p.de/cf0ps

    5. PM des Bundesamt für Statistik : 4,2 Millionen Menschen leben in Haushalten mit Zahlungsrückständen bei Versorgungsbetrieben

    En Allemagne aussi l’énergie est trop chère pour des millions.

    „Das Begleichen von Strom- oder Gasrechnungen stellt für viele Menschen eine finanzielle Herausforderung dar. Rund 4,2 Millionen Menschen lebten im Jahr 2024 nach eigenen Angaben in Haushalten, die bei Rechnungen von Versorgungsbetrieben – wie etwa Strom- oder Gasanbietern – im Zahlungsverzug waren. Das entsprach einem Anteil von 5,0 % der Bevölkerung, wie das Statistische Bundesamt (Destatis) nach Ergebnissen der Erhebung zu Einkommen und Lebensbedingungen (EU-SILC) mitteilt. Im Vergleich zum Vorjahr liegt der Anteil auf einem ähnlichen Niveau: Im Jahr 2023 hatten 5,4 % der Bevölkerung Zahlungsrückstände bei Rechnungen von Versorgungsbetrieben.“

    Destatis berichtet außerdem, dass „ein Drittel der Bevölkerung unerwartete Ausgaben nicht aus eigenen Mitteln stemmen kann“.

    https://t1p.de/qodlw

    6. Überarbeitete SGB II Folien im Netz – Nun mit Übersicht
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    Si vous vous interessez au système pour des raisons professionnelles ou si vous voulez tout savoir en détail, Harald Thomé vous met à disposition ses powerpoints (au format PDF) qu’il utilise dans ses stages.

    Meine Folien zum SGB II sind überarbeitet und zum besseren Auffinden der jeweiligen Inhalte nunmehr mit einer Inhaltsübersicht versehen. Lohnt sich anzugucken und reinzuschauen, speziell aber gut. Zu den Folien: https://t1p.de/afzvb

    #Allemagne #pauvreté #droit #réformes

  • Thomé Newsletter 21/2025 vom 29.06.2025
    https://harald-thome.de/newsletter/archiv/thome-newsletter-21-2025-vom-29-06-2025.html

    zum 1. Juli 2025 werden die Beträge der Pfändungstabelle um über 4 % angehoben. Die neuen Werte lauten wie folgt:

    – Der unpfändbare Betrag für einen Schuldner ohne Unterhassitance_socialealtspflichten steigt von aktuell 1.491,75 Euro auf 555,00 Euro.

    Der Erhöhungsbetrag für die erste Unterhaltspflicht steigt von 561,43 Euro auf 585,23 Euro.
    Für die zweite bis fünfte Unterhaltspflicht steigt der Erhöhungsbeitrag von 312,78 Euro auf 326,04 Euro

    Weitere Informationen gibt es hier: https://t1p.de/7jx8b

    Wie geht es den Menschen im Bürgergeldbezug?
    https://sanktionsfrei.de/studie25

    Ein Stimmungsbild nach zwei Jahren Bürgergeld

    Bundesfachstelle Barrierefreiheit - Barrierefreiheitsstärkungsgesetz
    https://www.bundesfachstelle-barrierefreiheit.de/DE/Fachwissen/Produkte-und-Dienstleistungen/Barrierefreiheitsstaerkungsgesetz/barrierefreiheitsstaerkungsgesetz_node.html

    Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz ist ab dem 28. Juni 2025 anzuwenden, das heißt ab diesem Zeitpunkt müssen die im Gesetz erwähnten Produkte und Dienstleistungen barrierefrei sein.

    Für einige Produkte und Dienstleistungen gibt es jedoch Übergangsbestimmungen, nach denen die Barrierefreiheitsanforderungen erst zu einem späteren Zeitpunkt erfüllt sein müssen. Sie sind unter § 38 BFSG nachzulesen. So gibt es für bestimmte Dienstleistungen eine Übergangsfrist von fünf Jahren, für Selbstbedienungsterminals wiederum eine Übergangsfrist von 15 Jahren.

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    Welche Produkte barrierefrei zu gestalten sind

    Unter anderem folgende Produkte müssen Unternehmen künftig barrierefrei anbieten:

    Computer, Notebooks, Tablets, Smartphones, Mobiltelefone
    Geldautomaten, Fahrausweis- und Check-in-Automaten
    Fernsehgeräte mit Internetzugang
    E-Book-Lesegeräte
    Router

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    Welche Dienstleistungen barrierefrei zu gestalten sind

    Unter anderem folgende Dienstleistungen müssen Unternehmen künftig barrierefrei anbieten:

    Telefondienste
    E-Books
    Messenger-Dienste
    auf Mobilgeräten angebotene Dienstleistungen (inklusive Apps) im überregionalen Personenverkehr
    Bankdienstleistungen
    elektronischer Geschäftsverkehr
    Personenbeförderungsdienste (für Stadt-, Vorort- und Regionalverkehrsdienste nur interaktive Selbstbedienungsterminals)

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    Unternehmen, die unter das BFSG fallen

    Unter das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz fallen Hersteller, Händler und Importeure der oben genannten Produkte sowie die Erbringer der oben genannten Dienstleistungen. Kleinstunternehmen (weniger als zehn Beschäftigte und höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz), die Dienstleistungen anbieten, sind vom Gesetz ausgenommen. Kleinstunternehmen, die Produkte in Umlauf bringen, fallen jedoch unter das BFSG.

    #Allemagne #Bürgergeld #allocations_sociales

  • Thomé Newsletter: Stand der Koalitionsverhandlungen, Union will Informationsfreiheitsgesetz abschaffen

    1. Infos zum Stand der Koalitionsverhandlungen
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    Auf FragDenStaat sind die aktuellen Papiere der Arbeitsgruppen der Koalitionsverhandlungen veröffentlicht. Ich möchte daher alle Interessierten auf diese Veröffentlichung hinweisen. Hier geht es zu den Papieren: https://t1p.de/sgi5oThomé Newsletter 11/2025 vom 30.03.2025

    Wer die Änderungen im Bereich Arbeitsmarkt und Soziales sucht, findet diese hier: https://t1p.de/9u9hz

    Kurz zusammengefasst: Wiedereinführung des Vermittlungsvorrangs, Wiedereinführung von 100%-Sanktionen, Kürzung der Regelleistungen durch Verfahrenstricks, Reduktion des Schonvermögens und der Karenzzeiten.

    Bemerkung: Damit kehren wir faktisch zu Hartz IV zurück. Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu Sanktionen soll ausgehebelt werden, die Regelleistungen reduziert. Hunger, Angst und Elend sollen wieder in Deutschland Einzug halten. Dies wird ungesicherte Arbeitsverhältnisse fördern und den Niedriglohnsektor ausweiten. Zudem droht die Gefahr, frustrierte und abgehängte Menschen in die Arme der #noAfD zu treiben.

    Die Regelleistungskürzungen betreffen natürlich nicht nur SGB-II-Beziehende, sondern insbesondere auch SGB-XII-Beziehende, also Alte, Kranke und ErweUnion will Informationsfreiheitsgesetz abschaffenrbsgeminderte. Die neue Koalition plant offenbar durch planmäßige Unterdeckung ein faktisches „sozialverträgliches Ableben“ dieser Gruppe, da grade diese Gruppe alters- und krankheitsbedingt höhere Leistungen benötigt.

    2. Union will Informationsfreiheitsgesetz abschaffen
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    In den Koalitionsverhandlungen drängen CDU und CSU darauf, das Recht auf staatliche Informationen abzuschaffen. Angetrieben wird dieses Vorhaben von Philipp Amthor, der aufgrund seiner umstrittenen Nebentätigkeiten bei Augustus Intelligence selbst von IFG-Anfragen betroffen war.

    Das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) existiert seit 2006. Es verpflichtet Behörden dazu, auf Antrag von Bürgern Dokumente und Informationen herauszugeben. Dieses Gesetz wird von engagierten Bürgerinnen, Interessenvertretungen und Journalistinnen genutzt, um interne Daten staatlicher Stellen und Behörden einzusehen. Die meisten Bundesländer haben ähnliche Gesetze mit unterschiedlichen Regelungen zur Informationsfreiheit.

    Der Verein Tacheles hat 2006, unmittelbar nach Einführung des IFG, die Bundesagentur für Arbeit auf die regelmäßige Herausgabe ihrer Dienstanweisungen verklagt. Dies führte dazu, dass diese Weisungen nun im Netz veröffentlicht werden. Mehr dazu auf den Seiten von FragDenStaat: https://t1p.de/ud5up

    Die Union will das IFG und damit das Grundrecht auf staatliche Informationen abschaffen. Dies ist ein Frontalangriff auf die Informationsfreiheit, staatliche Transparenz und unsere Demokratie – und das dürfen wir nicht hinnehmen!

    Siehe dazu auch in der Taz: Angriff auf Informationsfreiheit - Amthors Rache: https://t1p.de/dooaz

    Dazu gibt es eine Petition: #IFG retten: Keine Koalition ohne Informationsfreiheit!
    Ich möchte alle Newsletterleser*innen auffordern, diese zu unterschreiben und in ihren Kreisen und Netzwerken bekannt zu machen! Das IFG muss als Grundrecht bestehen bleiben!

    Hier geht es zur Petition: https://t1p.de/n04pt

    Dort sind schon 200.000 Unterzeichner*innen.

    Thomé Newsletter 11/2025 vom 30.03.2025

    #Allemagne #politique #social #CDU

  • Le nouveau gouvernement allemand sera un gouvernement antisocial.
    https://harald-thome.de/newsletter/archiv/thome-newsletter-08-2025-vom-09-03-2025.html


    On nous prépare la réintroduction de l’infâme Hartz IV couplé avec quelques méchancetés anticonstitutionnelles supplémentaires. Si vous avec envie de lire dans le détails les résultats du marchandage entre les anti-social-démocrates et les pas-si-chrétiens-démocrates suivez les liens dans l’article suivant.

    Thomé Newsletter 08/2025 vom 09.03.2025 - Harald Thomé
    Sondierungspapier von CDU/CSU und SPD
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    Die CDU/CSU und die SPD haben sich auf ein Sondierungspapier geeinigt. Dieses kann hier heruntergeladen werden: https://t1p.de/7z60p.
    Eine Kurzzusammenfassung der Inhalte ist hier zu finden: https://t1p.de/wy9dsv und hier: https://t1p.de/duvpb.

    Eine erste Kritik findet sich in der taz unter dem Titel:
    „Auf dem Rücken der Schwächsten“ – Auf den ersten Blick konnte die SPD einiges durchsetzen, wie den Mindestlohn von 15 Euro. Doch das täuscht, und der Preis ist hoch: Solidarität muss dran glauben“.
    Mehr dazu: https://t1p.de/eos0d.

    Zum Bürgergeld wird Folgendes gesagt:

    Umbenennung des Bürgergeld-Systems in eine neue Grundsicherung für Arbeitssuchende (187).
    Für Menschen, die arbeiten können, gilt wieder der Vermittlungsvorrang. Diese Personen müssen schnellstmöglich in Arbeit vermittelt werden (180).
    Vermittlungshürden werden beseitigt, Mitwirkungspflichten und Sanktionen im Sinne des Prinzips Fördern und Fordern verschärft (194).
    Bei Arbeitsfähigen, die wiederholt zumutbare Arbeit verweigern, werden die Grundsicherungsleistungen vollständig entzogen. Gleichzeitig wird dabei die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts berücksichtigt (196).
    Großangelegter Sozialleistungsmissbrauch, sowohl im Inland als auch durch im Ausland lebende Personen, soll beendet werden (199).
    Härteres Vorgehen gegen diejenigen, die illegale Beschäftigung betreiben oder „schwarz“ arbeiten (200).
    Zusammenführung von Wohngeld und Kinderzuschlag (204).
    Leistungen und Beratung aus einer Hand (206).
    Digitalisierung der Prozesse (206).

    Kurze Bewertung: Damit erfolgt faktisch die Rückkehr zu Hartz IV.
    Ein vollständiger Leistungsentzug bei Arbeitsverweigerung ist verfassungswidrig. Die Union und die SPD planen an dieser Stelle einen Verfassungsbruch, denn das Bundesverfassungsgericht hat Sanktionen auf maximal 30 % des Regelsatzes begrenzt.

    Die Aussage „Mitwirkungspflichten werden verschärft“ lässt vermuten, dass neben Sanktionen weitere Verpflichtungen und Kürzungen für die Betroffenen geplant sind.

    Die Formulierung „Leistungen und Beratung aus einer Hand“ bedeutet offenbar die Abschaffung der Finanzierung unabhängiger Sozialberatung durch NGOs, Wohlfahrts- und Sozialverbände. Dies stellt einen weiteren Frontalangriff auf Leistungsbeziehende dar und erinnert gefährlich an die Kleine Anfrage der Union mit 551 Fragen zur Finanzierung zivilgesellschaftlicher Organisationen – einen Tag nach der Bundestagswahl.

    Im Papier sind keinerlei Verbesserungen zu finden:
    Keine höheren Wohnkostenübernahmen, keine besseren Integrationsleistungen, keine Fördermaßnahmen bei Arbeitsaufnahme, keine einmaligen Beihilfen für größere Anschaffungen (z. B. Brillen, Kühlschränke, digitale Endgeräte für arme Haushalte). Auch von bedarfsdeckenden Regelleistungen ist keine Rede.

    Für die Union war dieses Ergebnis zu erwarten – für die SPD ist es eine Blamage.
    Arme, Ältere, Kranke, Pflegende und Alleinerziehende werden mit diesen Plänen de facto abgeschrieben.

    Das Sondierungspapier beinhaltet zudem faktisch die Abschaffung des Grundrechts auf Asyl. Die Bedingungen für den Verbleib in Deutschland und der EU werden weiter verschärft.

    Auch fehlen Maßnahmen gegen Rechtsextremismus
    Vor wenigen Tagen hat ein Rechtsextremist in Mannheim eine Gewalttat mit zwei Toten verübt.
    Die Zahl rechtsextremer Straftaten hat im Jahr 2024 einen neuen Höchststand erreicht: 33.963 Delikte, das sind fast 3.000 Neonazi-Straftaten pro Monat.

    Doch im Sondierungspapier von SPD und Union gibt es kein einziges Wort zur Bekämpfung von Rechtsextremismus.
    Auch ein mögliches und notwendiges AfD-Verbot wird nicht thematisiert.

    #Allemagne #allocation_sociales #politique #hartz-iv

  • Wuppertaler Missstände im bundesweiten Rampenlicht - Protest in Wuppertal: Kommt am 29.11. zum Protest vor die Jobcenterzentrale
    https://tacheles-sozialhilfe.de/newsticker/thome-newsletter-41-2024-vom-23-11-2024.html

    Comment à Wuppertal le Jobcenter refuse les allocations dûes à un ayant droit et provoque la fin du bail de son appartement.

    Wir sind gezwungen, einen Wuppertaler Beratungsfall in das bundesweite Rampenlicht zu rücken. Es geht um einen 59-Jährigen, der seit März 24 versucht Jobcenterleistungen zu erhalten. Weil er seit Jahren keinen Strom und Heizung in seiner Wohnung hat, sei es laut Jobcenter nicht glaubwürdig, dass er in der Wohnung wirklich wohne und es bestünden Zweifel an der Hilfebedürftigkeit. Seine Leistungen wurden abgelehnt.

    Es mag sein, dass es den Verantwortlichen im Jobcenter Wuppertal nicht glaubwürdig erscheint, dass ein Mensch ohne Strom und Heizung leben kann. Die Lebensrealität von vielen Menschen ist aber eine andere.

    Anstatt Hilfestellung zur Wiedererlangung der Energieversorgung zu geben, wird der Betroffene in unserem Fall mit Misstrauen und Vorurteilen überhäuft, seine Existenz wird vernichtet. Unsere Angebote der Zusammenarbeit, um den Fall zu lösen, wurden konsequent ignoriert.

    8 Monate ohne Leistungsbezug - 8 Monate kein Geld für Lebensunterhalt, Krankenversicherung, Mietzahlungen. Die Wohnung wurde inzwischen gekündigt.

    Die Leitung des Wuppertaler Jobcenters zieht es vor, den Vorgang auszusitzen - wir bleiben nicht untätig und veranstalten eine Protestkundgebung am 29.11.2024 vor der Jobcenter-Zentrale. Dabei informieren wir öffentlich über den Fall. Es geht um Ignoranz, Voreingenommenheit, Aktenmanipulation und vieles mehr.

    Kommt zur Kundgebung am 29.11.2024 von 11 - 13 Uhr, vor die Jobcenter Zentrale, Bachstr. 2, in 42275 Wuppertal

    Es reicht! Solidarität ist angesagt!

    Die Infos zum Fall: https://t1p.de/kq8mf

    Der Aufruf als Flyer zum Download: https://t1p.de/yple4

    #Allemagne #social

  • Thomé Newsletter 37/2024 vom 27.10.2024 - Harald Thomé
    https://harald-thome.de/newsletter/archiv/thome-newsletter-37-2024-vom-27-10-2024.html

    – Réduction de l’allocation pour demanderis d’asile politqie de 20 Euros

    – Projet d’incarcération de réfugiés par le ministère de l’intérieur

    – Le minustre de finances veut réduire la subvention des loyers des plus pauvres

    – Pour les pros et les ayants-droit : de nouvelles règles (Fachliche Weisungen) de la part de la Bundesagentur für Arbeit (SGB II et SGB III)

    – GegenRechtsSchutz https://gegenrechtsschutz.de un nouveau projet contre l’abus de pouvoir de la part des institutions, chaque plainte déposée contre l’état est une bonne plainte.

    1. Regelbedarfsstufen-Fortschreibungsverordnung 2025 (RBSFV 2025)
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    Die Regelbedarfsstufen-Fortschreibungsverordnung für das Jahr 2025 ist nun amtlich, es gibt die angekündigte und politisch gewollte Nullrunde. Die Regelleistungen im SGB II und SGB XII bleiben auf dem gleichen Stand, wie im Jahr 2024, weil hier die Bestandsschutzregel des § 28a Absatz 5 SGB XII gilt.

    Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: https://t1p.de/77qdd und auf Buzzer: https://t1p.de/g1mlk

    Für Geflüchtete mit AsylbLG – Grundleistungen ist das BMAS der Auffassung, dass diese Bestandschutzregel nicht gilt und daher wird es für diese Gruppe eine Absenkung der Regelleistungen von rund 20 EUR geben.

    Diese Ungleichbehandlung und Diskriminierung Geflüchteter ist verfassungsrechtlich nicht zulässig: „Auch migrationspolitische Erwägungen, die Leistungen an Asylbewerberinnen und Asylbewerber sowie Flüchtlinge niedrig zu halten, um Anreize für Wanderungsbewegungen durch ein im internationalen Vergleich eventuell hohes Leistungsniveau zu vermeiden, können von vornherein kein Absenken des Leistungsstandards unter das physische und soziokulturelle Existenzminimum rechtfertigen. Die Menschenwürde ist migrationspolitisch nicht zu relativieren.“, Pressemitteilung des BVerfG Nr. 56/2012 vom 18. Juli 2012, Download: https://t1p.de/ajjo

    Genau diese migrationspolitischen Erwägungen sind Grundlage für die vom SPD-Ministerium vertretende Position der Nichtanwendung der Bestandsschutzregel für Geflüchtete.
    Dazu auch Pro Asyl: https://t1p.de/okweo

    Anmerkung: die Regelleistungen im SGB II/SGB XII und AsylbLG sind jetzt schon deutlich zu gering. Eine Nullrunde und Kürzungen sind der grundsätzlich falsche Weg. Menschenwürdiges Dasein und kulturelle Teilhabe sind mit diesem Hungergeld nicht umsetzbar. Damit sollen Sozialleistungsbeziehende dauerhaft in prekäre Beschäftigung und Niedriglohn im wahrsten Sinne des Wortes gehungert und die verschiedenen Gruppen gegeneinander ausgespielt, also die Gesellschaft weiter entsolidaritsiert werden.
    Hier sollte und muss Druck auf der Straße entstehen.

    2. Innenministerium plant unter dem Deckmantel der GEAS-Umsetzung massive Verschärfungen im Asylrecht
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    Die Bundesregierung hat jüngst Referententwürfe zur Umsetzung der GEAS-Reform in das nationale Recht vorgelegt. Die vorgelegten Referentenentwürfe beinhalten die größte Änderung der deutschen Asylgesetzgebung seit dem Asylkompromiss 1993. In der Umsetzung der neuen europäischen Asylregeln nutzt das Innenministerium optionale Regeln der EU, um das deutsche Asylrecht besonders restriktiv zu verschärfen. So drohen Freiheitsbeschränkung und Inhaftierung von Schutzsuchenden, auch von Kindern, sowie mehr »sichere Herkunftsstaaten« und »sichere Drittstaaten«.

    Zusammenfassung auf Pro Asyl: https://t1p.de/isquk und beim Paritätischen: https://t1p.de/c19pc

    3. Der Angriff von Reaktionären auf die Unterkunftskosten
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    Christian Lindner schwadroniert davon, die Unterkunftskosten im SGB II nur noch als feste Pauschale zu berücksichtigen. „Dann können die Leistungsempfänger entscheiden, ob sie eine kleinere Wohnung beziehen und wie sie heizen“, sagte Lindner der Wirtschaftswoche. Lindner geht davon aus, dass so Milliarden Euro eingespart werden können, da die Bürgergeld-Beziehenden mehr Eigenverantwortung in Bezug auf ihre Wohnkosten übernehmen würden.
    Gleichzeitig kommt Jens Spahn mit Fake News und demokratiezersetzender Hetze um die Ecke: „Mieten in Innenstädten können sich mittlerweile nur noch Gutverdiener und Bürgergeldempfänger leisten.“, so Spahn auf den Deutschlandtag 2024, siehe: https://t1p.de/8tv1s

    Bemerkung: Auffällig ist die Gleichzeitigkeit der Angriffe, interne Absprachen der Reaktionäre sind offensichtlich. Dass mehr als 325.000 Haushalte die KdU nicht in tatsächlicher Höhe gezahlt bekommen, die sog.-Wohnkostenlücke, siehe: https://t1p.de/l834u wird unterschlagen, stattdessen wird mit offenen Falschinformationen agiert.
    Solche koordinierte Hetz- und Fakenewskampagnen sind nicht selten die Einleitung von anstehenden Verschärfungen.-Hier bedarf es einer deutlichen Sensibilisierung und die klare Aufforderung an SPD und Grüne: wenn ihr noch einen Funken Anstand besitzt, muss es von euch da ein klares NEIN geben.
    Wir haben massive Wohnungsnot, Wohnungen sind für SGB II/SGB XII Beziehende kaum noch erhältlich. Wohnkostenpauschalen sollten nur dann eingeführt werden, wenn sie deutlich oberhalb der jetzigen KdU-Grenzen liegen. Dazu einige Anmerkungen hier: https://t1p.de/l834u unter Nr. 2

    4. Neue Weisung der BA zum SGB II und SGB III
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    Die BA hat verschiedene Weisungen zum SGB III und SGB II herausgegeben:

    Zum SGB II:
    –. Änderung der Fachlichen Weisungen zu § 11-11b SGB II, mit diversen Detailänderungen, Download: https://t1p.de/buca
    – Fachlichen Weisung zu Arbeitsgelegenheiten (AGH) § 16d SGB II, zum Einsatz bei Maßnahme- und Terminverweigerung, mit Aufforderungen zu massiven Sanktionen, Download: https://t1p.de/buca

    Zum SGB III:
    – Fachliche Weisungen zur Mitnahme des Anspruchs auf Arbeitslosengeld bei Arbeitsuche im Ausland. Download: https://t1p.de/lho0u
    – Fachliche Weisungen Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG), Download: https://t1p.de/mngs6

    https://www.arbeitsagentur.de/datei/fw-aueg_ba026870.pdf

    5. Verbraucherzentrale: Kassenleistung als Selbstzahlerleistung verkauft: Das Geschäft mit IGeL
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    Im Regelfall übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Behandlungskosten beim Arztbesuch. Doch Verbraucher:innen berichten immer wieder, dass Ärzt:innen ihnen Kassenleistungen als Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) verkaufen. Patient:innen sollen also für Leistungen bezahlen, die von der Krankenkasse gedeckt sind. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat deshalb einen Verbraucheraufruf gestartet. Die Zwischenauswertung zeigt, dass eine Umwandlung von Kassenleistungen in IGeL stattfindet.
    Mehr Infos: https://t1p.de/frw8n

    6. Neues Projekt: Gegenrechtsschutz - Ein scharfes Schwert für das Recht
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    Aus der Projektbeschreibung: Wenn Autoritäre an die Macht kommen, müssen wir uns ihnen entgegenstellen. Der Gegenrechtsschutz unterstützt Sie dabei.

    Ob Abmahnung von rechts, rechtswidrige Maßnahmen Ihres Landrats oder Ihrer Verwaltung – der Gegenrechtsschutz berät, vernetzt und finanziert anwaltliche Vertretung! „Weltweit werden autoritäre Populist:innen zunehmend in Parlamente gewählt. Nach dem Vorbild von Viktor Orbán in Ungarn und Parteien wie der PiS in Polen ist auch in Deutschland damit zu rechnen, dass autoritäre Populist:innen, die in Gemeinderäten, Landtagen oder der Verwaltung sitzen, auch vor rechtswidrigen Maßnahmen nicht zurückschrecken werden. Auf diese Weise verschieben sie graduell Grenzen dessen, was “normal” ist, schikanieren politische Andersdenkende und grenzen diskriminierungssensible Gruppen aus. …
    Es reicht schon, wenn euch eine Maßnahme ein schlechtes Bauchgefühl bereitet: Dem geflüchteten Kind wird ein Kindergartenplatz verwehrt. Eine Beförderung im Amt scheint parteipolitisch motiviert. Die Behörde verbietet einer Gruppe die Demo. Ein Landrat äußert sich diffamierend. All das kann rechtswidrig sein, und es ist wichtig, dem nachzugehen.

    Wir beraten Betroffene
    Wir finanzieren und organisieren anwaltliche Hilfe und, wenn nötig, Gerichtsverfahren
    Wir bauen Netzwerke für und mit Betroffenen auf
    Wir bündeln rechtliche Expertise
    Wir erfassen und strukturieren Fälle und begleiten sie wissenschaftlich, um eine Grundlage für weitere Auseinandersetzungen zu liefern

    Ein Projekt von FragDenStaat, Gesellschaft für Freiheitsrechte und Verfassungsblog: Nähere Infos: https://t1p.de/gr32q

    7. Tacheles sucht Unterstützung in der Beratung
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    Wir vom Tacheles suchen Menschen, die Lust haben, bei uns dauerhaft in die ehrenamtliche Beratungsarbeit einzusteigen und sich zu engagieren. Wir bieten Ehrenamtstätigkeit, ein tolles Team, eine fundierte Ausbildung und Schulung in der Sozialberatung, organisiertes Chaos und ganz viele Situationen, in denen engagiertes Einschreiten notwendig ist.

    Gerne können die Mitstreiter*innen vom Fach sein, das ist aber nicht zwingende Voraussetzung. Menschen, die nicht vom Fach sind, werden von uns geschult und können genauso mitarbeiten, wie z.B. ehemalige Verwaltungsmitarbeiter*innen, pensionierte Juristen*innen oder Sozialarbeiter*innen Super wäre natürlich, wenn ihr aus Wuppertal kämt, aber auch aus unmittelbaren Nachbarstädten wäre das möglich.

    Wer Interesse hat, möge sich bitte bei gine@tacheles-sozialhilfe.org melden.

    #Allemagne #droit #social

  • China : Das eurasische Drehkreuz
    Vorabdruck.Reise in das Uigurische Autonome Gebiet Xinjiang
    https://www.jungewelt.de/artikel/470457.china-das-eurasische-drehkreuz.html

    Comprendre le Xinjiang et son histoire

    1.3.2024 von Moritz Hieronymi, Beijing

    Wir dokumentieren im folgenden eine redaktionell leicht gekürzte Reportage, die in Heft 3/2024 der Mitteilungen der Kommunistischen Plattform der Partei Die Linke erscheinen wird. Wir danken Autor und Redaktion für die freundliche Genehmigung zum Vorabdruck. Das Heft kann über kpf@die-linke.de bestellt werden. (jW)

    Über den dicht verzweigten Straßen der Altstadt Macaus ragen die Ruinen der São-Paulo-Kirche empor. Diese Jesuitenkirche war einst der Prachtschmuck der portugiesischen Kolonisatoren, die im 16. Jahrhundert die Inseln Taipa (in Chinesisch: Dangzai) und Coloane (Luhuan) im Delta des Perlflusses unter ihre Kontrolle brachten. Mit Hilfe der Aufnahme diplomatischer und wirtschaftlicher Beziehungen gelang es Portugal unter König Manuel I. nach Jahrzehnten der Verhandlungen, dem chinesischen Kaiserreich die Gebiete des heutigen Macaus abzuringen. Lissabon hatte dieses Gebiet als einen geeigneten Umschlagplatz für die in Europa begehrten Waren aus Fernost ausgemacht. Um jedem Konflikt mit dem Ming-Kaiser vorzubeugen, wurde das Reich der Mitte angemessen an den Geschäften beteiligt. Mit dem Niedergang Portugals wurden die Zahlungen spärlicher und blieben irgendwann ganz aus – dennoch hielt Lissabon an seinem Pachtland fest.

    Von der einstigen Größe der portugiesischen Krone ist heute neben dem Kolonialviertel und dem barocken Portal der São-Paulo-Kirche wenig übriggeblieben. Das Fatum der Geschichte hat ausgerechnet die Krypta der vormals größten katholischen Kirche in China unbeschadet belassen. Ein brachialer Glasbau führt heute in die Katakomben, wo die Gebeine christlicher Märtyrer, meist chinesischer Provenienz, der Öffentlichkeit zur Schau gestellt werden.

    Zurecht könnte sich der Leser fragen, wieso dieser Beitrag über die zentralasiatische Region Xinjiang an einem der südlichsten Punkte der Volksrepublik China beginnt. Bietet es sich von Macau nicht eher an, Überlegungen über die keine 1.000 Kilometer entfernte Insel Taiwan, die die Portugiesen Formosa – die »Schöne« – tauften, anzustellen? Welche Rolle kommt Xinjiang zu, wenn die Strategen aus Washington und Beijing doch längst die Hohe See als Schlachtfeld einer möglichen Konfrontation ausgemacht haben?

    Als im Jahr 1999 Macau der Volksrepublik China übergeben wurde, endete nicht nur eines der letzten Kolonialregime der Welt, sondern auch die Herrschaft des weißen Mannes über China. Seither verschieben sich die geopolitischen Kräfteverhältnisse mit gravierenden Folgen. Auch der für den BRD-Mainstream über jeden Zweifel erhabene Politologe Herfried Münkler kam kürzlich zu dem Schluss: Diejenigen, »die glaubten, die bisherige Weltordnung sei wiederherstellbar, lägen falsch«.¹ Die US-Hegemonie hat ihr Ende erreicht, während sich eine alternative Ordnung noch nicht herauskristallisiert hat. Die Folgen sind Friktionen in den verbliebenen internationalen Institutionen und Konflikte, denen vermehrt mit militärischen Mitteln begegnet wird.

    Dieses Interim ist von einer Konfrontationsgefahr zwischen Washington und Beijing geprägt, weswegen dem indopazifischen Raum eine herausgehobene Bedeutung beigemessen wird. Dennoch scheint eine direkte Konfrontation der beiden Supermächte aufgrund der unkon­trollierbaren Risiken gegenwärtig unrealistisch. So hatte der einstige US-Generalstabschef Mark A. Milley darauf hingewiesen, dass die Folgen eines amerikanisch-chinesischen Krieges, selbst wenn der unwahrscheinliche Fall des gegenseitigen Verzichts auf den Einsatz nuklearer und biochemischer Waffen eintrete, allein aufgrund der dichtbesiedelten Pazifikregionen in den USA und China katastrophal wären.²

    Stellt man sich in Washington eigentlich die Frage, wie es zur einer solch unkomfortablen Lage gegenüber China kommen konnte? Mehr als 50 Jahre, nachdem US-Präsident Richard Nixon Mao Zedong besucht hatte, ist der letzte Veteran und Architekt der US-Annäherung an die Volksrepublik, Henry Kissinger, gestorben. Nur wenige der Gäste seiner Totenmesse werden daran Anstoß genommen haben, dass dieser Mann die Ermordung Hunderttausender Zivilisten in Lateinamerika und Asien zu verantworten hatte, wohl vielmehr daran, dass seine China-Politik dem Aufstieg des Reichs der Mitte erheblichen Vorschub leistete. Während die Sowjetunion bereits unter der ideologischen und wirtschaftlichen Sklerose der Breschnew-Ära litt, verfolgten damals die USA die alte Weisheit: Der Feind meines Feindes ist mein Freund. Und schon Napoleon hatte gewusst: »China ist ein schlafender Löwe, lasst ihn schlafen! Wenn er aufwacht, wird er die Welt verrücken!« Nunmehr stehen die USA vor der Aufgabe, den von ihnen gekitzelten Löwen zu bezwingen, indem sie einen beispiellosen Wirtschafts- und Medienkrieg führen.

    Währenddessen steht China vor gravierenden Herausforderungen. Erstmalig in ihrer Geschichte muss die Führung des Landes sich zu einer Generation verhalten, bei der die eigene Karriere Vorrang vor der Gründung einer Familie hat. Die Gesamtbevölkerung schrumpft. Zugleich wächst die Zahl der 25 Millionen Muslime innerhalb der Volksrepublik. Die westlichen Nachbarn Chinas erleben derweilen ein nationalistisches Aufbegehren, von dem die Proteste von 2022 in Kasachstan erst der Beginn waren. »Xinjiang wird dir noch Kopfschmerzen bereiten«, warnte einst Stalin seinen chinesischen Konterpart, Mao Zedong.

    In den Fernen Westen
    Das Zugpersonal schaut irritiert, als es den »Wei Guo Ren« – den »Ausländer« – in der Schlange zur Ticketkontrolle für den Zug nach Ürümqi, der Provinzhauptstadt von Xinjiang, erblickt. Im Vorfeld hatten chinesische Freunde wenig begeistert auf meinen Plan reagiert, in das Uigurisch Autonome Gebiet zu reisen. Zu weit weg, Kommunikationsschwierigkeiten, vielleicht nicht ungefährlich. Und was willst du da überhaupt? Dass ich beabsichtigte, den Zug zu nehmen, ließ sie vollends an meinem Verstand zweifeln. Schließlich würde die Zugreise von 2.800 Kilometern Strecke nicht nur mehr als 30 Stunden dauern, sondern weckte auch traumatische Erinnerungen: Im Jahr 2014 war es in der Hauptstadt der Südprovinz von Yunnan, Kunming, zu einem Terroranschlag gekommen. Neun Personen hatten im Zentralbahnhof Fahrgäste mit Macheten angegriffen. Während dieses Massakers starben 31 Menschen, 143 wurden verletzt. Kunming war nur der Kulminationspunkt einer Serie von Anschlägen des uigurisch geprägten Islamismus. Zwischen 1990 und 2016 kam es zu mehreren tausend Terroranschlägen, bei denen das Massaker von Ürümqi mit 197 Toten und mehr als 1.700 Verletzten den traurigen Höhepunkt darstellte.

    Der Passagierzug ist ausgebucht. Die überwiegende Anzahl der Mitreisenden ist schwer bepackt; die braun-gegerbte Haut weist auf einen Arbeiterhintergrund hin. Diese von westlichen Medien so bezeichneten »Wanderarbeiter« sollen entrechtet und teilweise versklavt ihrem Schicksal ausgeliefert sein. Dabei unterschlagen dieselben Medienanstalten, dass sich in den vergangenen neun Jahren die chinesischen Durchschnittsreallöhne verdoppelt haben. Ebenso fehlt jede Berichterstattung über die Abkehr vom quantitativen und die Hinwendung zum qualitativen Wirtschaftswachstum seit dem 19. Parteitag der Kommunistischen Partei Chinas. Die Konsequenzen dieser Beschlüsse werden sichtbar, je weiter der Zug ins Landesinnere fährt. In den Provinzen Shanxi und Shaanxi haben die Kleinstädte ihren Charme aus der Mao-Ära noch nicht verloren. Die beigefarbenen Mietskasernen, die sich in den Mittelgebirgslandschaften drängen, sind in die Jahre gekommen. Unweit dieser kümmerlichen Siedlungskomplexe sind neue Wohnviertel gebaut worden. Entlang der Bahnstrecke ragen 20stöckige Gebäude in die Landschaft. Diese im Entstehen begriffenen Stadtviertel werden plangemäß an das Autobahn- und Bahnnetz angeschlossen. Neue Krankenhäuser, Schulen und Stadien entstehen.

    Zum Spätnachmittag füllt sich der Speisewagen. Entgegen der unzumutbaren Versorgung der Deutschen Bahn wird hier frisch gekocht und ein überraschend schmackhaftes Mahl serviert. Zum Essen gibt es Bier. Die Flachmänner, gefüllt mit »Roter Stern« – eine beliebte Marke des in China weitverbreiteten Hirse-Schnaps (Baijiu) –, gehen herum. Die Stimmung ist ausgelassen. Ein junger Mann aus Tianjin bietet sich mir als Übersetzer an. Er stammt aus einer Han-Familie, die seit der dritten Generation in Xinjiang lebt. Der Großvater wurde nach seiner Demobilisierung am Ende des Koreakrieges in die Westregion versetzt. Dieses Schicksal trägt eine große Anzahl chinesischer Veteranen des Koreakriegs, die zu den Pionieren der uigurischen Provinz werden sollten. Beispielhaft steht hierfür das Großprojekt der über 2.000 Kilometer langen Lanzhou-Schienenlinie durch den Hexi-Korridor³, wodurch Beijing mit der uigurischen Hauptstadt Ürümqi verbunden wurde. Heldenhafte Leistungen bei Temperaturen von bis zu minus 30 Grad Celsius im Winter und über 40 Grad Celsius im Sommer.

    Geostrategisches Experimentierfeld
    In diesen Zeiten hatte es aber auch hinsichtlich der Nationalitätenpolitik weitreichende Veränderungen gegeben. Nach Jahrhunderten rassistischer Diskriminierung der Minderheitenvölker von Xinjiang hatte Mao Zedong die Pekinger Funktionäre zum Ende des Han-Chauvinismus aufgefordert. Die Kaderpolitik der regionalen KP-Organisationen wurde angepasst und die Provinzministerien wurden mit Angehörigen der unterschiedlichen Volksgruppen besetzt. Prominentestes Beispiel ist Saifuding (auf Uigurisch: Seypidin Aziz), uigurischer Separatist und Bildungsminister der kurzlebigen zweiten ostturkestanischen Republik⁴, der in die Reihen der KP aufgenommen und mit ministerialen Funktionen ausgestattet wurde.

    Zum 70. Geburtstag Stalins im Dezember 1949 reiste Mao Zedong mit einer uigurischen Delegation nach Moskau. Der Grund für diese Zusammensetzung der Delegation ist heute fast in Vergessenheit geraten, er sollte vergessen werden.

    Beilage zu Feminismus am Mittwoch, 6. März am Kiosk
    In den 1930er Jahren, während des Höhepunkts des chinesischen Bürgerkriegs, schloss die sowjetische Xinjiang-Handelsgesellschaft (Sovsintorg) mit der lokalen Regierung von Xinjiang einen Kreditvertrag zur Finanzierung von Infrastruktur, zur Erschließung unterschiedlicher Ressourcen und zum Bau von Militäreinrichtungen und Krankenhäusern in Höhe von fünf Millionen Rubel ab. Der Ausbau eines Netzes von Niederlassungen und sowjetischen Handelsvertretungen wurde nötig und führte dazu, dass die Sowjetunion de facto administrative Befugnisse in allen Städten in Xinjiang ausübte.

    In den folgenden Jahren erzeugte die Paral­lelität zwischen sowjetischen und lokalen Strukturen ein Machtvakuum in Ürümqi. Rassistische Übergriffe gegen die Minderheiten und soziale Unruhen führten zum Ausbruch der Hami-Rebellion.⁵ Nachdem sich die Rebellen gegen sowjetische Einrichtungen und Staatsbürger gerichtet hatten, sah sich Moskau veranlasst, militärisch zu intervenieren. Mit Unterstützung der Guomindang, den Feinden der Kommunistischen Partei Chinas, ging die Sowjetunion siegreich aus dem Konflikt hervor und bildete mit den Nationalisten ein informelles Kondominium über Xinjiang. Ab Mitte der 1930er Jahre verloren die Chinesen zusehends an Einfluss über die Region. Die Sowjetunion hatte ihre wirtschaftliche Potenz in Xinjiang genutzt, um direkten Einfluss auf politische Entscheidungen zu nehmen. Beispielhaft steht hierfür die Berufung von Stalins Schwager, A. S. Swanidse, zum Wirtschaftsberater in Ürümqi.

    Ab 1940 verfolgte die UdSSR eine mehrgleisige Strategie: Zum einen unterstützte sie die offizielle nationalistische Lokalregierung unter Sheng Shicai. Zum anderen förderte sie separatistische Bewegungen bei der Errichtung der Zweiten Republik Ostturkestan. Dieses Vabanquespiel führte zu bürgerkriegsähnlichen Zuständen.

    Mit der Niederlage der Guomindang gegen die Kommunisten in den Jahren 1948/49 erhob Mao Zedong Ansprüche auf Xinjiang. Eine KP-Delegation sollte in der selbstproklamierten Republik Ostturkestan über die Wiedereingliederung verhandeln. Dazu kam es nicht. Ein Hinterhalt der Guomindang forderte den Tod aller Delegierten. Unter den Opfern war der kommunistische Diplomat Mao Zemin, der jüngere Bruder des Staatsgründers der Volksrepublik China. Das sowjetische Katz-und-Maus-Spiel sollte erst enden, als Mao Zedong der UdSSR exklusive Abbaurechte für Erdöl, Uran- und Beryllium-Erze in Xinjiang zubilligte. Ein Handel, der äußerst nachteilig für China ausfiel. Es scheint daher nicht verwunderlich, dass die erste und einzige persönliche Zusammenkunft zwischen Mao und Stalin unterkühlt verlief.

    Erst Ende der 1950er Jahre wurden die Verbindungsbüros der Firma Sovsintorg endgültig geschlossen. Zuvor war es zu einem Eklat zwischen Mao und Chruschtschow gekommen, als Letzterer fragte, ob Mao wirklich die Sowjetunion als roten Imperialisten betrachte. Die Antwort, die weder in das eindimensionale Schema mancher Linker noch in das bürgerlicher Historiker passt, lautete: »Da war ein Mann namens Stalin, der nahm uns Port Arthur und verwandelte Xinjiang und die Mandschurei in Halbkolonien (…). Das waren alles seine guten Taten.«⁶ Jahrzehnte später, mit der Öffnung der sowjetischen Archive, sollte sich herausstellen, dass selbst nach der Gründung der Volksrepublik China die Sowjetunion ihre Rauminteressen über Xinjiang nicht aufgegeben hatte. So war bis zu Stalins Tod in Planung, den Bürgern von Xinjiang vereinfacht die sowjetische Staatsbürgerschaft zu erteilen sowie die Ressourcenausbeutung produktiver voranzutreiben.

    Die Geschichte lebt
    Am Morgen des nächsten Tages fährt der Zug in die bezirksfreie Stadt Jiuquan in der Provinz Gansu ein. Die letzte Station vor Xinjiang befindet sich in einer Halbsteppe. Jiuquan hat internationale Berühmtheit erlangt, seit hier ein Kosmodrom errichtet wurde, von dem die Mehrzahl der »Shenzhou«-Raketen für den Bau einer chinesischen Raumstation gestartet wird. Während die Touristenscharen das chinesische Baikonur bestaunen, nutze ich den Kurzstopp, um die Grabstätte des legendären Heerführers Huo Qubing zu besuchen.

    Um 100 v. u. Z., während der westlichen Han-Dynastie, litt das kurzzeitig zweigeteilte chinesische Reich unter wiederholten Überfällen und Brandschatzungen durch die Xiongnu, die mutmaßlichen Vorgänger der Hunnen. Der junge General Huo hatte entgegen allen militärischen Doktrinen mit Hilfe einer Nadelstichtaktik – kurze Vorstöße und Terrorisierung der Zivilbevölkerung – die Barbaren wirksam eindämmen können. Die Grabstätte für den an der Pest verstorbenen General ist mit einem kitschigen Denkmal aus Sandstein versehen, das den Geehrten in der Mitte von Soldaten und Bauern zeigt. Der martialisch aussehende Huo macht zwischen den ergebenen Blicken des Volkes einen anachronistischen Eindruck. Vielleicht drückt sich hierin auch die Sorge über das Kommende aus. Schließlich wurden aus den Barbarenstämmen die Horden, denen die Kriegsherren Dschingis Khan und Tamerlan entstammen. Im Jahr 1271 ließ sich der Mongole Kublai Khan zum chinesischen Kaiser ausrufen. Aufgrund der Verwandtschaft des Kublai Khans mit dem Herrscher des Tschaghatai-Khanats⁷ wurde Xinjiang faktisch aufgegeben. Erst 500 Jahre später konnte der Qing-Kaiser Qianlong erfolgreich die Gebiete zurückerobern.

    Seither gehört die Region ununterbrochen zu China. Die islamisch geprägte Bevölkerung besteht aus Uiguren, Kasachen, Kirgisen, Hui, Mongolen, Xiben, Russen, Tadschiken, Usbeken, Tataren, Manchu und Dachuren. Die Uiguren stellen, anders als behauptet, keine ethnische Einheit dar. Der ethnonymische Begriff »Uigure« ist eine von den Chinesen verwendete Fremdbezeichnung für verschiedene Stämme in Zentralasien. Es galt lange Zeit als strittig, ob es sich bei den Uiguren um eine ethnische oder politische Zugehörigkeit handelte. Diese Zweifel wurden erst 1921 auf dem Ersten Gesamttürkischen Kongress in Taschkent beseitigt. Auf Druck Sowjetrusslands wurde damals unter Bezugnahme auf Stalins Nationalitätenpolitik den Uiguren der Volkscharakter zugebilligt. Dabei erscheint es äußerst fragwürdig, worin sich die Uiguren wegen ihres Taranqi-Dialektes von den anderen Erben der Köktürken unterscheiden sollen.

    Vor dem Himmlischen Gebirge
    Mit der Einfahrt in die autonome Provinz verändert sich die Landschaft schlagartig. Die schon vorher kahle Steppe ist einer Wüste gewichen. Ausschließlich der schmale Korridor zwischen den tibetischen und mongolischen Plateaus macht die Durchfahrt in der ansonsten lebensfeindlichen Umgebung möglich. Die zehnstündige Fahrt durch diese Mondlandschaft und durch endlose Baumwollplantagen endet in der Provinzhauptstadt Ürümqi. Die Gebirgslandschaft des Tian Shan (Himmelsgebirge) erstreckt sich unweit der uigurischen Metropole und schafft ein beeindruckendes Panorama. Dieser Gebirgszug trennt das Reich der Mitte von der einstigen Sowjetunion.

    In der kleinen Provinzhauptstadt, so die Worte des Taxifahrers, leben 1,6 Millionen Menschen. Der erste Eindruck hinterlässt ein positives Bild von einer modernen und sauberen Stadt, die sich hinsichtlich ihrer Quirligkeit kaum von den Provinzstädten des Südens unterscheidet. Mit dem Besuch des Großen Basars ändert sich mein Eindruck: eine Touristenmeile, an deren Ständen überteuerter Nippes dargeboten wird, wobei, zu meiner Überraschung, das händlertypische Feilschen verpönt ist.

    In dieser sino-orientalischen Kulisse sticht ein Militärcheckpoint hervor. Auf einem gepanzerten Fahrzeug stehen zwei Han-Soldaten, ihre Typ-95-Sturmgewehre mit aufgepflanztem Bajonett im Anschlag. Es bedarf keiner großen Vorstellungskraft, wie es einem deutschen Fernsehteam in den Fingern jucken würde, dieses Bild in der Totalen aufzunehmen. Dabei erinnern diese schmächtigen Soldaten eher an die Wachmannschaften vom Platz des Himmlischen Friedens. Im Allgemeinen erscheinen die Sicherheitsvorkehrungen denen in Beijing ähnlich. Beschränkungen oder gar Kontrollschikanen muss ich zu keinem Zeitpunkt zu erdulden. Im Gegenteil. Auf dem Internationalen Flughafen von Ürümqi fällt der laxe Umgang mit den Sicherheitsvorkehrungen auf – obwohl zu diesem Zeitpunkt die 19. Asienspiele in Hangzhou stattfinden.

    Die endlose Steppe
    Nachdem sich das kleine Passierflugzeug über den Tian Shan gemüht hat, erstreckt sich die endlose Steppe der zentralasiatischen Republik Kasachstan unter uns. Ich erinnere mich an ein Gespräch mit einer chinesischen Rechtsanwältin, die auf meine Frage, ob Taiwan im Vergleich zu Xinjiang nicht das kleinere Problem sei, mit Unverständnis antwortete: »Wir hatten immer Probleme in dieser Region, aber wir haben es jedes Mal wieder hinbekommen. Xinjiang gehört zu China.« In der Sowjetunion wird man wohl nicht minder selbstbewusst über die zentralasiatischen Republiken gesprochen haben, deren islamo-nationalistische Wiederbelebung mit großrussischer Überheblichkeit abgetan wurde. Dabei ist Xinjiang aufgrund seiner geographischen Lage, des Ressourcenreichtums und der militärischen Bedeutung eine der Schlüsselregionen im eurasischen Großraum. Mithin von strategischer Wichtigkeit für die Vereinigten Staaten von Amerika.

    Im Jahr 2018 hatte Oberst a. D. Lawrence Wilkerson, ehemaliger US-Stabschef in Afghanistan, eingeräumt, dass einer der drei Hauptgründe der Afghanistan-Besetzung – an Xinjiang angrenzend – in der Eindämmung der Volksrepublik China bestand.⁸ Da diese Strategie jedoch nicht aufgegangen sei, müsse China, so Lawrence, von innen statt außen destabilisiert werden. Dafür könnte die CIA Unruhen unter den Uiguren organisieren, um Druck auf Beijing zu erzeugen. Nach diesem Affront waren die westlichen Medien darauf bedacht, die Aussagen des Obersts als bedauerliche Einzelmeinungen oder gar als Fake News aus Beijing abzutun. Gleichzeitig blieb die Berichterstattung über Vorkommnisse in Xinjiang auffällig tendenziös. Grundsätzlich werden dortige Polizeimaßnahmen als unbegründet dargestellt, wird die Existenz von Konzentrationslagern behauptet⁹, während uigurische Terroristen als solche nicht benannt bzw. in Anführungszeichen gesetzt werden.

    In Anbetracht dieser geopolitischen Lage fragt sich, ob die schwadronierenden »Experten« in Washington, London, Brüssel oder Berlin sich überhaupt im Klaren sind, was sie mit ihrer verantwortungslosen Politik anrichten. Ist ihnen denn nicht bewusst, dass sie die Lunte an ein Pulverfass halten, das die gesamte Welt ins Chaos stürzen könnte?

    Anmerkungen

    1 Deutschlandfunk, 17.1.2024

    2 How to Avoid a Great-Power War, Foreign Affairs Podcast, 2.5.2023, https://t1p.de/Milley

    3 Der »Hexi-Korridor« ist ein schmaler, langgestreckter Landstreifen in Xinjiang, zwischen dem Kunlun-Gebirge im Süden und dem Tian-Shan-Gebirge im Norden. Der Begriff »Hexi« bedeutet »westlich der Pässe« und bezieht sich auf die historische Bedeutung als Durchgangsroute entlang der Seidenstraße. Diese Region spielte eine zentrale Rolle als Handels- und Kulturweg während der Ära der historischen Seidenstraße, aufgrund seiner strategischen Lage als Hauptverbindungsweg zwischen China und dem westlichen Teil des Kontinents.

    4 Die Zweite Ostturkestanische Republik erstreckte sich geographisch über den Nordwesten der Region Xinjiang. Diese unabhängige Republik, die von Uiguren und anderen muslimischen Gruppen beansprucht wurde, existierte von 1944 bis 1949.

    5 Soziale Aufstände in der Region Hami (Kumul) – später die großen Teile von Xinjiang – von 1931 bis 1934 führten zur Unabhängigkeitsbewegung unter Führung verschiedener Sufi-Orden.

    6 Cold War International History Project Bulletin, 12/13, 2001, S. 254, https://t1p.de/CWIHP

    7 Das Tschaghatai-Khanat war ein zentralasiatisches Khanat, das im 13. Jahrhundert gegründet wurde und ein Teil des Mongolischen Reiches war. Es erstreckte sich über Teile Zentralasiens.

    8 What Is The Empire’s Strategy?, Ron Paul Institute, 22.8.2018, https://t1p.de/wilkerson

    9 Vgl. Human Rights Foundation, What’s Happening In China’s Concentration Camps?, 13.4.2023, https://t1p.de/hrf

  • Allemagne : le Bundestag vote une loi réduisant de 100% les allocations sociales pour quelques personnes.
    https://harald-thome.de/newsletter/archiv/thome-newsletter-05-2024-vom-04-02-2024.html

    La sanction est prévue pour à partir de la deuxième sanction pour refus d’un travail ou non-collaboration avec le Jobcenter . Le loyer des bénéficiaires continue à être payé et ils ne perdent pas leur assurance maladie mais ne touchent plus d’argent pour se nourrir et les autres dépenses essentielles (Bedarf).

    La mesure touche d’abord les personnes en crise, les malades psy, les handicapé mentaux, analphabètes, bref les plus vulnérables qui ne sont souvent pas capables de « collaborer » avec le Jobcenter, cad de fournir des document en bonne et due forme et de se rendre aux rendez-vous imposés par l’administration.

    Le nombre de cas est assez réduite pour empêcher le nouveau règlement de permettre des économies sur budget social de l’état mais assez élevé pour empirer les situations de crise dans un nombre de cas qui va se faire sentir pour tout le monde. Bonjour les nouveaux mendiant, SDF et patients placés en institution.

    Thomé Newsletter 05/2024 vom 04.02.2024 - Harald Thomé

    1. Verschärftes 100 % - Sanktionsrecht vom Bundestag verabschiedet / „Neue Richtervereinigung“ hat gravierende verfassungsrechtliche Bedenken
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    Der Bundestag hat den Bundeshaushalt 2024 beschlossen, Teil des Haushaltsgesetz 2024 waren die verschärften 100 % - Sanktionen. Details hier nachzulesen: https://t1p.de/dfhy9

    Die Neue Richtervereinigung macht diesbezüglich auf gravierende verfassungsrechtliche Bedenken gegen die beabsichtigte Einführung einer den gesamten Regelbedarf umfassenden Leistungsminderung (vormals: Sanktion) und die drohende Zweckverfehlung des Vorschlages aufmerksam. Sie sieht eine Gefahr, “denn auflaufende Stromschulden und Zahlungsprobleme bei Ausgaben für Kommunikation, Verkehr und Gesundheitskosten (Zuzahlungen und verschreibungsfreie Medikamente) werden regelmäßig entstehen und nach dem Vorschlag nicht durch Sachleistungen aufgefangen. Sie belasten die Betroffenen nicht nur in besonderer Weise, sondern behindern sie in der Wahrnehmung von Aktivitäten zur Arbeitsaufnahme.” Die Stellungnahme zum Nachlesen: https://t1p.de/cr1s7

    Auch die Diakonie kritisiert die Wiedereinführung der 100%-Sanktionierung deutlich. Sie meldet ebenfalls verfassungsrechtliche Bedenken an und erklärt, dass Sanktionen in erster Linie Menschen mit psychischen Erkrankungen, Leseschwierigkeiten, mangelnden Sprachkenntnissen, persönlichen Krisen oder Suchtkrankheiten trifft. Aus der Praxis der Beratung ist bekannt, dass Sanktionierungen die Lage Betroffener verschärfen und nicht zur Lösung ihrer individuellen Problemlagen beitragen. Hier geht’s zur Stellungnahme des DW: https://t1p.de/zmh3f
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    #Allemagne #allocations_sociales #Bürgergeld #sanctions