„Was hätten wir anderes tun sollen als streiken ?“

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  • Gorillas-Kuriere vor Gericht: „Was hätten wir anderes tun sollen als streiken?“
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    Arbeitsgericht Berlin urteilt: Kündigung von drei Fahrern wegen Teilnahme an einem Streik war rechtmäßig. Der Anwalt will in Berufung gehen.

    6.4.2022 VON Antonia Groß - Einen Befangenheitsantrag gegen den Richter auszusprechen, dazu kam Rechtsanwalt Benedikt Hopmann gar nicht mehr. Nur einen Augenblick zuvor schloss Richter Thomas Kühn die Verhandlung, zog sich zur Urteilsfindung zurück. In den Gesichtern vieler Anwesender spiegelt sich Frust, auch sie verließen den Saal 334, den größten Raum am Berliner Arbeitsgericht. „Ich brauche jetzt erst mal Luft“, sagte eine.

    Sie waren in das Gericht am Magdeburger Platz gekommen, um zwei ehemalige Kurierfahrer und eine -fahrerin des Lieferdienstes Gorillas zu unterstützen. Die drei hatten gegen ihre fristlosen Kündigungen im Oktober geklagt. Sie waren zusammen mit Dutzenden anderen Angestellten schlagartig von dem Berliner Start-up entlassen worden, nachdem sie an Streiks teilgenommen hatten. Die meisten fristlos, viele waren noch in der Probezeit.

    Kündigungen wegen wilder Streiks

    Das Urteil am Nachmittag wurde der Laune der Zuschauenden gerecht: Die Kündigungen der drei Kuriere wurden für wirksam erklärt. Die Teilnahme an einem Streik sei nur dann rechtmäßig, wenn dieser von einer Gewerkschaft getragen werde, so die Begründung.

    Ein Urteil im Sinne der Kuriere hätte aus Sicht von Anwalt Hopmann das Streikrecht grundlegend verändern können. Denn die „außerordentlichen“ Kündigungen im Oktober, so hieß es damals in einer Presseerklärung des Unternehmens, gingen auf die Teilnahme der Kuriere an verbandsfreien Streiks zurück. Sogenannte „wilde“ Streiks, spontane Arbeitsniederlegungen ohne den Aufruf einer Gewerkschaft, gelten in Deutschland bislang nicht als legal.

    Anwalt Hopmann sieht das anders. Er argumentiert völkerrechtlich, mit Artikel sechs der Europäischen Sozialcharta, die Deutschland 2007 ratifizierte. Entscheidend ist aus seiner Sicht die Formulierung, dass kollektive Handlungen, auch Streiks, „das Recht der Arbeitnehmer“ seien. Damit sei das deutsche Recht nicht vereinbar, sagte Hopmann.

    Auf diese Argumentation ließ sich Richter Kühn am Mittwoch nicht ein. Auch von den Arbeitsbedingungen im Unternehmen wollte er nichts hören. „Das ist hier keine politische Bühne“, sagte er. Zweck des Prozesses sei, die Rechtmäßigkeit der Kündigungen zu beurteilen.

    Duygu Kaya, 33, Lehrerin aus Istanbul und eine der gekündigten Kuriere, hätte gern eine Erklärung im Gericht vorgelesen. Weil sich der Richter weigerte, Kaya sprechen zu lassen, wollte Anwalt Hopmann ihn für befangen erklären lassen. „Das entspricht nicht der Bedeutung dieses Rechtsstreits“, sagte der Anwalt.

    „Unsere Löhne wurden gestohlen“

    Kaya hätte gern vorgetragen, was sie im Oktober zur Teilnahme an den Streiks bewegt hatte. „Was hätten wir anderes tun sollen, als zu streiken?“ schreibt sie in dem Text, der der Berliner Zeitung vorliegt. „Unsere Löhne wurden gestohlen. Wir waren ständig unterbesetzt. Wir wurden zu irrsinnigen und illegalen Schichten eingeteilt, die gegen die Arbeitszeit-Regelung verstoßen“. Gern hätte Kaya auch die schwierigen Bedingungen ausgeführt, die für Menschen mit Migrationsgeschichte auf dem Arbeitsmarkt bestehen.

    Viele Beschäftigte von Gorillas sind migrantisch. Ihre Proteste und Streiks waren im vergangenen Sommer immer wieder in die öffentliche Aufmerksamkeit geraten. Die Kritik: Das Geschäftsmodell würde auf den Rücken der Beschäftigten ausgetragen. Das Berliner Start-up liefert seit Frühjahr 2020 Supermarktware durch Fahrradkuriere aus. Durch die Pandemie hat das Geschäft geboomt.

    Für Anwalt Hopmann bleibt der Prozess politisch. Er verkündete noch in der Verhandlung, dass er Berufung einlegen werde.

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