Deutscher Bundestag - Kontrollen durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit

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  • Uber ist illegal, na und ? - AG Taxi Berlin
    https://www.ag-taxi.de/uber_illegal_na_und.html


    Man fragt sich, weshalb die Geschäftsführung von Uber noch nicht in Beuge- oder Untersuchungshaft genommen wurde.

    Ein mittlerweile zweieinhalb Jahre altes Urteil gegen Uber wird nicht durchgesetzt.

    Leider ist es keine Ausnahme sondern die Regel im deutschen Rechtsbetrieb, daß Urteile kaum etwas ändern, wenn Klein gegen Groß gewinnt . Da kann Klein noch so sehr Recht haben und bekommen, es nützt nichts, wenn Groß am längeren Hebel sitzt. Die deutsche Justiz ist immer dann am wirkungsvollsten, wenn sie über leicht verständliche Konflikte zwischen Gleichen urteilt: Nachbar gegen Nachbar, Bäcker gegen Bäcker. Bus- gegen Autofahrer.

    Die Justiz der kleinen Leute ...

    Kennen Sie Heinrich von Kleists Dorfrichter Adam aus dem Theaterstück Der zerbrochne Krug? [2] Das Königlich Bayerische Amtsgericht im Zweiten Deutschen Fernsehen? [3] Neuere Gerichtssendungen im Privat-TV? [4] So etwas kann die deutsche Justiz gut und die Streitenden halten sich an ihre Urteile, weil sie sonst mit harten Sanktionen belegt werden.

    ... gilt nicht für alle.

    Multinationale Konzerne rufen eher private Schiedsgerichte an. Bevor es dazu kommt, verhandeln die Justiziare aller Seiten, denn Krähen hacken sich bekanntlich die Augen nicht gegenseitig aus. Die Bundesrepublik Deutschland hat große Teile dieser privaten Gerichtsbarkeit anerkannt, und sich damit zum Spielball privatwirtschaftlicher Interessen gemacht. Die Führer multinationaler Strukturen wie Uber sind deshalb der Meinung, daß sie und ihre Vertreter vor Ort nur dieser überstaatlichen Privatjustiz unterliegen. Entscheidungen staatlicher Gerichte und sogar die des EUGH sind in ihren Augen belanglos. Mit dieser Haltung stellen sie sich auf eine Stufe mit den internationalen Strukturen der Organisierten Kriminalität, auch bekannt als „Mafia“.

    Der kleine Klaus und der große Klaus

    Beispiele für diese Haltung von Großkonzernen gibt es viele. Kurz gesagt: Der große Klaus gewinnt. Dem ist nur mit List beizukommen. [5]

    – Mit dreckigen Dieselkisten geprellte Autokäufer vs. VW/BMW/Mercedes und andere : die Industrie zahlt und produziert ihre Raum- und umweltfressenden Kisten einfach weiter.
    – Durch Contergan Geschädigte vs. Pharma: die Firma zahlt, aber Big und Small Pharma vergiften die Menschen einfach weiter. [6] [7]
    – Haftung von Anstiftern zum Lohnraub durch Subunternehmen in der Baubranche: das funktioniert so gut wie nie.
    – Noch wirkunsgloser sind die Haftungsregeln im internationalen Textilbusiness: kein Gericht der Welt setzt hier Schadensersatz oder gute Arbeitsbedingungen gegenüber den Konzernen durch.
    Alle tun es

    In keiner Subbranche der individuellen Personenbeförderung wird Mindestlohn gezahlt, wobei interessante Ausnahmen die Regel bestätigen. Die Ausnahmen sind deshalb interessant, weil sie beweisen, daß existenzsichernde Löhne auch in diesen Branchen möglich sind. Wenn unter Milo-Niveau gezahlt wird, handelt es sich auf Seiten der Unternehmer ausnahmslos um Fälle von Gier gepaart mit Abwesenheit von Rechtsbewußtsein.

    Liebe Leserin, Sie haben bestimmt verstanden: Obwohl multimationale Unternehmen mehr Schaden anrichten können, gibt es rechtlich keinen Unterschied zwischen „bösen“ Großkonzernen und „guten“ Kleinunternehmern. Das gilt überall, für Mietwagen- ebenso wie für Taxibetriebe. Ob ein Unternehmer persönlich mehr oder weniger als den gesetzlichen Mindestlohn verdient spielt dabei keine Rolle. Es ist auch nebensächlich, ob seine Lage durch die kriminelle Uber-Konkurrenz oder handlungsunfähige Behörden ausgelöst wurde. Wenn er seine Angestellten nicht richtig beschäftigt und entlohnt, also entsprechen dem MiloG (Mindestlohngesetz), dem Arbeitszeit- und dem Arbeitsschutzgesetz, sondern wie üblich Angestellte zum Akzeptieren von Einkommen unterhalb des Mindestlohns zwingt, dann verkürzt er Steuern, Abgaben an Berufsgenossenschaft und Sozialversicherungen, und macht sich strafbar.

    Verantwortlich sind ...

    Kräht ein Hahn danach? Nein. Die Zuständigen (Hähne) heiraten auf Sylt [8] und lassen durch ihre Untergebenen erklären, daß es beim Schutz der Arbeitnehmer vor Ausbeutung zum Besten stehe. [9]

    Keine Ausnahme: Uber vs. Taxi.

    Seit Uber von Gerichten in München und Frankfurt an Main [10] das Vermittlungsgeschäft untersagt wurde, ist genau das passiert, was wir immer wieder beobachten können, wenn die Ziviljustiz betrügerische Unternehmer zu Zahlungen an kleine Handwerker, Arbeitnehmer und Verbraucher verurteilt: Es geschieht nichts. Das Urteil bleibt folgenlos. Sollte das verurteilte Großunternehmen in die Berufung gehen können, wird es das tun, um möglichst viel Zeit zu schinden. Die Berufungsgerichte sind gut ausgelastet und es verstreicht oft ein Jahr und länger, bis ein Termin in der Sache zustande kommt. Im Berufungsverfahren kann wieder auf Zeit gespielt werden, so daß zwischen ursprünglicher Klage und endgültigem Urteil Jahre vergehen können. Im Lauf dieser Zeit geht immer mal wieder einem Kläger die Luft aus und das Verfahren endet sang- und klanglos.

    Die Taxibranche läßt jedoch nicht nach, und so bestätigt der Bundesgerichtshof am 21.04.2022 ein Urteil des OLG Frankfurt (Az. 6 U 18/20) bestätigt, das Uber untersagt, ohne die hierzu erforderliche behördliche Genehmigung Fahrten anzubieten. Nach dem Personenbeförderungsgesetz kann das Befördern von Personen ohne die hierzu erforderliche Erlaubnis in jedem einzelnen Fall mit Geldstrafen bis zu 20.000 € sanktioniert werden. Was ist seitdem passiert? Uber hat einen Laden in der Köpenicker Straße aufgemacht und vermittelt fleißig weiter. Immerhin kann jetzt gegen eine in Deutschland ansässige Firma vorgegangen werden. Das ist besser als Klage gegen eine ominöse Unternehmen Uber BV, Niederlande zu führen.

    Juristische Winkelzüge

    In der Zeit zwischen den Gerichtsterminen werden von den Beklagten immer wieder Änderungen am Gegenstand der Klage, am liebsten an „der App“, gemacht, so daß bei jedem Verfahrensschritt vorgebracht werden kann, die Klage sei hinfällig, weil der beklagte Umstand bzw. das beklagte Verhalten abgestellt wäre oder nicht mehr vorliege. [11] Damit soll das Verfahren ins Leere laufen oder im schlimmsten Fall ein neues Verfahren erzwungen werden. Das zieht sich dann wieder über Jahre hin. Zum Glück enthält das neue PBefG in § 6 einen Passus, der es erlaubt, aus dieser Endlosschleife auszubrechen. [12]

    Bislang kein mutiges Handeln von Politik und Justiz

    Dabei ist im Fall Uber die Sache im Grunde klar. Es gibt eine Uber Germany GmbH, 10179 Köpenicker Straße 126, eingetragen beim AG Charlottenburg unter „HRB 146780 B“, die vermutlich für alle Gesetzesverstöße ihrer Erfüllungsgehilfen, vulgo „Uber Fahrer“ und „Mietwagenunternehmen“ verantwortlich ist. Als „Beförderer“ unterliegt sie den Regeln und Sanktionen des PBefG. Da diese Firma und alle ihre Konzern- und Partnerunternehmen seit Jahren immer wieder gegen alle erdenklichen deutschen Gesetze, europäischen Richtlinien und Urteile verstoßen, sollte ihre Zuverlässigkeit grundsätzlich in Frage gestellt und der Konzern in Deutschland genauso verboten werden wie ein krimineller Rockerklub. So eine Idee kann von kompetenten Juristinnen mit Sicherheit in Verwaltungshandeln übersetzt werden.

    Nachbemerkung

    Dieser Text ist keine kabarettistische Fingerübung und kein laienhaftes Sich-Luft-Machen. Es geht um zehntausende Uber- und Taxifahrer und Fahrerinnen in Deutschland, denen der Mindestlohn und damit ein menschenwürdiges Leben in Folge der Praktiken des Uber-Konzerns vorenthalten wird.

    In Mietwagenbetrieben werden viele arglose Anfänger durch kriminelle Bosse zum Unterlassen der Angaben über ihrer vollständigen Bezüge gegenüber den Jobcenter angeleitet und damit in die Abhängigkeit einer Gaunergemeinschaft mit ihren ausbeuterischen Chefs manövriert. Uber macht das möglich, weil der US- Konzern bislang den deutschen Behörden keine Daten zur Verfügung stellt. Das neue PBefG sollte hier zusammen mit dem MiloG Abhilfe ermöglichen.

    Wenn es nicht gelingt, das Grundsatzurteil eines hohen Gerichts durchzusetzen, wie soll es dann gelingen, die Voraussetzungen für die wirkliche Zahlung des Mindestlohns für jede geleistete Arbeitsstunde in Mietwagen und Taxis zu schaffen?

    Wir brauchen offensichtlich tiefgreifende Reformen der Aufsichtsbehörden, neue politische Herangehensweisen und ein Bewußtsein für Gute Arbeit, um das Verharren im Elend zu beenden. Das gilt vor allem in Berllin.

    Logo / Illustration: Fluid traffic in SF for two days? Or the opposite ? von Antoine Imbert Lizenz CC-by 2.0

    [1] Bundesgerichtshof: Uber ohne Lizenz illegal / Taxi-Genossenschaft Chef Dieter Schlenker: Wie lange tolerieren Politik und Behörden noch das rechtswidrige Geschäftsmodell von Uber? 27.04.2022
    https://www.wallstreet-online.de/nachricht/15370910-bundesgerichtshof-uber-lizenz-illegal-taxi-genossenschaft

    [2] Heinrich von Kleist - Der zerbrochne Krug
    https://de.wikipedia.org/wiki/Der_zerbrochne_Krug

    [3] ZDF - Königlich Bayerisches Amtsgericht
    https://de.wikipedia.org/wiki/K%C3%B6niglich_Bayerisches_Amtsgericht

    [4] Gerichtssendung
    https://de.wikipedia.org/wiki/Gerichtssendung#Vorl%C3%A4ufer

    [5] Der kleine Klaus und der große Klaus
    https://de.wikipedia.org/wiki/Der_kleine_Klaus_und_der_gro%C3%9Fe_Klaus

    [6] Contergan-Skandal
    https://de.wikipedia.org/wiki/Contergan-Skandal

    [7] Insektenkiller - Wie Chemieriesen unser Ökosystem zerstören (verfügbar bis zum 3.8.2022)
    https://www.arte.tv/de/videos/098073-000-A/insektenkiller

    [8] 9.7.2022 - Es hagelt Spott und Kritik an Lindner-Hochzeit auf Sylt: Merz im Privatjet angereist
    https://de.euronews.com/2022/07/09/es-hagelt-spott-und-kritik-an-lindner-hochzeit-auf-sylt-merz-im-privatj

    [9] 1.10.2020 - Antwort des Bundesfinanzministrium auf eine Anfrage der Linken zu Kontrollen durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit
    https://www.bundestag.de/webarchiv/presse/hib/2020_10/795922-795922

    [10] 22.05.2021 Taxi vs Uber: OLG bestätigt Verbot der Mietwagenvermittlung​ per Uber-App
    https://www.heise.de/news/Taxi-vs-Uber-OLG-bestaetigt-Verbot-der-Mietwagenvermittlung-per-Uber-App-60523
    „Uber ist mit seiner Berufung gegen ein gerichtliches Verbot der Mietwagenvermittlung durch die App des US-Unternehmens gescheitert. Das Oberlandesgericht Frankfurt hat Ubers Berufung am Freitag zurückgewiesen und damit das Urteil der Vorinstanz bestätigt (Az. 6 U 18/20). Die hatte Uber die Vermittlung von Fahrten mit Mietwagen in der App unter anderem deshalb untersagt, weil Uber dafür keine Lizenz habe. Uber sieht keine Konsequenzen für sein Deutschlandgeschäft.“

    [11] 28.12.2019 - Verhindert Ubers neues Geschäftsmodell ein Verbot der App?
    https://www.taxi-times.com/verhindert-ubers-neues-geschaeftsmodell-ein-verbot-der-app

    [12] Personenbeförderungsgesetz (PBefG) § 6 Umgehungsverbot
    https://www.gesetze-im-internet.de/pbefg/__6.html
    Die Verpflichtungen des Unternehmers nach diesem Gesetz werden durch rechtsgeschäftliche oder firmenrechtliche Gestaltungen oder Scheintatbestände, die zur Umgehung der Bestimmungen des Gesetzes geeignet sind, nicht berührt.

    #Uber #Deutschland #Recht #Klassenjustiz

  • Urteil des Landgerichts Frankfurt/Main: Das Geschäftsmodell von Uber ist rechtswidrig - Politik - Tagesspiegel
    https://www.tagesspiegel.de/politik/urteil-des-landgerichts-frankfurt-main-das-geschaeftsmodell-von-uber-ist-rechtswidrig/25354296.html
    EIn mittlerweile zweieinhalb Jahre altes Urteil wird nicht durchgesetzt.

    Interessant daran ist der Umstand, dass dies keine Ausnahme sondern die Regel im deutschen Rechtsbetrieb darstellt, wenn es um Klein gegen Gross geht. Da kann Klein noch so Recht haben und bekommen, es nützt nichts, wenn Gross am längeren Hebel sitzt. Die deutsche Justiz ist immer dann am wirkungsvollsten, wenn sie über leicht zu verständliche Konflikte zwischen Gleichen kümmert: Nachbar gegen Nachbar, Bäcker gegen Bäcker. Bus- gegen Autofahrer.

    Kenen Sie Heinrich von Kleists Richter Adam aus dem Theaterstück Der zerbrochne Krug? Das Königlich Bayerische Amtsgericht im Zweiten Deutschen Fernsehen? So etwas kann die deutsche Justiz gut und die Streitenden halten sich in der Regel an ihre Urteile, weil sie anderenfalls mit ausreichend harten Sanktionen belegt werden.

    Multinationnale Konzerne rufen eher private Schiedsgerichte an. Bevor es dazu kommt, verhandeln die Justiziare aller Seiten, denn Krähen hacken sich bekanntlich nicht gegenseitig die Augen aus. Die Bundesrepublik Deutschland hat große Teile dieser privaten Gerichtsbarkeit anerkannt, und sich damit zum Spielball privatwirtschaftlicher Interessen gemacht. Die Leiter von Strukuren wie Uber gehen deshalb davon aus, dass sie und ihre Vertreter vor Ort nur dieser überstaatlichen Privatjustiz unterstehen, und rechtsstaatliche Entscheidungen, sei es von Amts- Land- oder Verfassungsgerichten oder sogar durch den EUGH, für sie keine Bedeutung haben.

    Beispiele für diese Haltung gibt es genug, und wir begeben uns hier in Gefahr, vom Thema Uber vs. Taxi abzukommen.

    – Mit dreckigen Dieselkisten geprellte Autokäufer vs. VW/BMW/Mercedes und andere : die Industrie zahlt und produziert ihre Raum- und Umweltfressenden Kisten einfach weiter.
    – Von Contergan-. Geschädigte vs. Pharma: die Firma zahlt, aber Big und Small Pharma injizieren der Menscheit einfach weitere krankmachende Gifte.
    – Haftung von Anstiftern von Lohnraub in der Baubranche durch Subunternehmer: das funktioniert so gut wie nie.
    – Noch wirkunsgloser sind die Haftungsregeln im internationalen Textilbusiness: kein Gericht der Welt setzt hier Schadensersatz oder gute Arbeitsbedingungen gegenüber den Konzernen durch.

    In keiner Subbranche der individuellen Personenbeförderung in deutschsprachigen Raum wird Mindestlohn gezahlt, wobei interessante Ausnahemn die Regel bestätigen. Die Ausnahmen sind deshalb interessant, weil sie beweisen, dass existenzsichernde Löhne auch in diesen Branchen möglich sind. Wenn unter Milo-Niveau gezahlt wird, handelt es sich auf Seiten der Unternehmer ausnahmslos um Fälle von Gier gepaart mit Abwesenheit von Rechtsbewußtsein.

    Liebe Leserin, Sie haben die Pointe verstanden: Es gibt keinen Unterschied zwischen „bösen“ Großkonzernen und „guten“ Kleinunternehmern. Ob ein selbst fahrender Taxiunternehmer mehr oder weniger als den Milo verdient spielt keine Rolle. Wenn er seine Angestellten nicht richtig entlohnt und beschäftigt, also entsprechen dem Milo-Gesetz, dem Artbeitszeit- und Arbeitsschutzgesetz, sondern wie üblich Angestellte zum Akzeptieren von Sub-Milo-Einkommen zwingt, dann verkürzt er Steuern, die Abgaben an Berufsgenossenschaft und Sozialversicherung, und macht sich strafbar.

    Kräht ein Hahn danach? Nein. Die Zuständigen (Hähne) heiraten auf Sylt und lassen durch ihre Untergebenen erklären, dass bei der Durchsetzung des Schutz der Arbeitnehmer vor Ausbeutung alles zum Besten stehe.

    Zurück zu Uber vs. Taxi.

    Seit Uber vom Landgericht München und damit quasi für ganz Deutschland das Vermittlungsgeschäft untersagt wurde, passiert genau das, was wir immer wieder beobachten können, wenn die Ziviljustiz betrügerische Unternehmer zu Zahlungen an kleine Handwerker, Arbeitnehmer und Verbraucher verurteilt: Es geschieht zuunächst nicht. Sollte das verurteilte Großunternehmen in die Berufung gehen können, wird es das tun, um möglichst viel Zeit zu gewinnen. Die Berufungsgerichte sind gut ausgelastet und es vergeht viel Zeit, manchmal ein Jahr und länger, bis ein Termin in der Sache zustande kommt. Im Berufungsverfahren kann wieder auf Zeit gespielt werden, so dass zwischen ursprünglicher Klage und endgültigem Urteil Jahre liegen können.

    In dieser Zeit werden von den Beklagten immer wieder Änderungen am Klagegenstand, am liebsten „der App“ gemacht, so dass bei jedem Verfahrensschritt vorgebracht werden kann, dass die Klage hinfällig sei, weil der beklagte Umstand bzw. das beklagte Verhalten abgestellt wäre bzw. nicht mehr vorliege. Damit soll ein neues Verdahren erzwungen werden, das sich erneut über Jahre hinzieht. Zum Glück enthält das neue PBefG mit § 6 (Umgehungsverbot) einen Passus, der es erlaubt, aus dieser Endlosschleife auzubrechen. Es wird intelligentes und mutiges Handeln von Politik und Justizverwaltung brauchen, um das Urteil von 2019 durchzusetzen.

    Im Fall der Geschäftstätigkeit von Uber ist die Sache im Grunde klar. Es gibt eine Uber Germany GmbH, 10179 Köpenicker Straße 126, eigetragen beim AG Charlottenburg unter „HRB 146780 B“, die vermutlich für alle Gesetzesverstöße ihrer Erfüllungsgehilfen, vulgo „Uber Fahrer“ und „Mietwagenunternehmen“ verantwortlich ist. Als „Beförderer“ unterliegt sie den Regeln und Sanktionen des PBefG. Da diese Firma und alle ihre Konzern- und Partnerunternehmen seit Jahren immer wieder gegen alle erdenklichen deutschen Gesetze und europäischen Richtlinien und Urteile verstoßen, sollte ihre Zuverlässigkeit grundsätzlich in Frage gestellt und der Konzern genauso verboten werden wie ein Rockerklub aus der traditionellen Halbwelt. Soweit die Idee die von kompetenten Juristinnen mit Sicherheit in Verwaltungshandeln übersetzt werden kann.

    Wie wäre es mit einem europäischen Haftbefehl gegen sämtliche Uber Vorstände und Manager der Welt? Die Mißachtung der staatlichen Gerichtsbarkeit und damit auch der deutschen Rechtsstaatlichkeit vertreten sie allesamt.

    Der vorstehende Text ist keine kabarettistische FIngerübung und kein amateurjuristisches Sich-Luft-Machen. Es geht um die zehntausenden Uber- und Taxifahrer und Fahrinnen, denen der Mindestlohn und damit ein menschenwürdiges Leben durch die Praktiken des Uber-Konzerns vorenthalten wird.

    Wenn es nicht gelingt, das Grundsatzurteil des hohen Gerichts eines Bundeslandes durchzusetzen, wie soll es dann gelingen, die Voraussetzungen für die wirkliche Zahlung des Mindestlohns für jede geleistete Arbeitsstunde in Mietwagen und Taxis zu schaffen?

    Wir brauchen offensichtlich tiefgreifende Reformen der Aufsichtsbehörden, neue politischen Herangehensweisen und ein Bewußtsein für Gute Arbeit, um das Verharren im Elend vor allem in Berlin zu beenden.

    19.12.2009 von JANA KUGOTH - Ein Gerichtsurteil untersagt dem Fahrdienst Uber die Vermittlung von Beförderungsaufträgen. Der App-Dienst will weitermachen, obwohl das Verbot ab sofort gilt.

    Schlappe für Uber: Das Landgericht Frankfurt am Main hat dem App-Dienst untersagt, in Deutschland Beförderungsaufträge an Mietwagenunternehmer nach dem bisherigen Verfahren zu vermitteln. Das Gericht gab in dem am Donnerstag verkündeten Urteil damit der Unterlassungsklage von Taxi Deutschland, einem Zusammenschluss verschiedener deutscher Taxizentralen, statt.

    Die mit dem heutigen Urteil (Az.: 3-08 O 44/19) ausgesprochene Untersagung der Fahrvermittlung durch Uber gilt ab sofort, teilte das Landgericht mit. Uber habe wegen einer vorangegangenen Abmahnung und anderer gerichtlicher Verfahren mit einer Untersagung rechnen müssen, sagte eine Justizsprecherin.

    Das heißt jedoch nicht, dass Uber-Kunden den Dienst nun nicht mehr nutzen können: „Wir werden die Urteilsbegründung genau prüfen und dann die notwendigen Schritte einleiten, um unseren Service in Deutschland weiterhin zuverlässig anbieten zu können“, sagte ein Uber-Sprecher.

    Aus Sicht von Uber wurden lediglich einzelne Aspekte des Vermittlungsmodells beanstandet. Die Firma betont, dass man in Deutschland nur mit professionellen und lizenzierten Mietwagen- und Taxiunternehmen zusammenarbeite.

    Laut Urteil ist Uber als „Unternehmer im Sinne des Personenbeförderungsgesetzes“ anzusehen, der zur Geschäftstätigkeit über eine entsprechende Konzession verfügen müsse. „Diese Konzession hat Uber unzweifelhaft nicht“, sagte die Vorsitzende Richterin Annette Theimer in der Urteilsbegründung.

    Sichtweise der Fahrgäste entscheidend

    Zur Feststellung der Unternehmereigenschaft sei dabei die „Sichtweise der Fahrgäste“ entscheidend. Uber nehme die Aufträge entgegen, entscheide über die Auswahl der entsprechenden Fahrer und bestimme den Fahrpreis. Dass sich Uber selbst nur als Vermittler von Dienstleistungen an selbstständige Mietwagen-Unternehmer sehe, entnehme man lediglich dem Kleingedruckten, was den normalen Fahrgast aber in der Regel nicht interessiere.

    „Wir begrüßen das Urteil, denn das Landgericht Frankfurt hat klargestellt, dass das System Uber in Deutschland rechtswidrig ist“, erklärte der Geschäftsführer des Bundesverbandes Taxi und Mietwagen, Michael Oppermann. „Wir fordern Uber auf, seine illegale Tätigkeit unverzüglich einzustellen.“ Betreibt Uber sein derzeitiges Geschäftsmodell weiter, drohten pro Verstoß Ordnungsgelder im sechsstelligen Bereich.

    Die Daimler- und Mietwagen-Tochter Free Now operiert ähnlich wie Uber. In Berlin und fünf weiteren deutschen Städten vermittelt das im Zuge der Fusion der Mobilitätsdienste von Daimler und BMW umbenannte Unternehmen (früher: Mytaxi) Mietwagen über seine Plattform. Das Uber-Urteil hat jedoch keine Konsequenzen für diesen Dienst – dafür müsste erst jemand separat gegen Free Now klagen.

    Verhindert Ubers neues Geschäftsmodell ein Verbot der App?
    https://www.taxi-times.com/verhindert-ubers-neues-geschaeftsmodell-ein-verbot-der-app

    1.10.2020 - Antwort des Bundesfinanzministrium auf eine Anfrage der Linken zu Kontrollen durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit
    https://www.bundestag.de/webarchiv/presse/hib/2020_10/795922-795922

    ZDF - Königlich Bayerisches Amtsgericht
    https://de.wikipedia.org/wiki/K%C3%B6niglich_Bayerisches_Amtsgericht

    Heinrich von Kleist - Der zerbrochne Krug
    https://de.wikipedia.org/wiki/Der_zerbrochne_Krug

    Gerichtssendung
    https://de.wikipedia.org/wiki/Gerichtssendung#Vorl%C3%A4ufer

    Contergan-Skandal
    https://de.wikipedia.org/wiki/Contergan-Skandal

    Insektenkiller - Wie Chemieriesen unser Ökosystem zerstören (verfügbar bis zum 3.8.2022)
    https://www.arte.tv/de/videos/098073-000-A/insektenkiller

    Es hagelt Spott und Kritik an Lindner-Hochzeit auf Sylt: Merz im Privatjet angereist
    https://de.euronews.com/2022/07/09/es-hagelt-spott-und-kritik-an-lindner-hochzeit-auf-sylt-merz-im-privatj

    #Uber #Deutschland #Recht #Justiz #Urteil #Verbot #Konzerne #Disruption #USA