§ 3 ArbZG - Einzelnorm

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  • Wie lange darf ein Taxi- oder Mietwagenfahrer arbeiten ?
    https://txsl.de/maximale-arbeitszeit.html

    Selbständige Kleinunternehmer sind die modernen Vogelfreien. Leider geht es den Angestellten der Branche nicht besser.

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    Ich habe da mal eine Frage. Ein selbstfahrender Unternehmer im Taxi bzw Mietwagengewerbe fällt doch nicht unter das Arbeitszeitgesetz oder sehe ich das falsch ?
    Wie lange kann der Unternehmer selbst sein Taxi oder Mietwagen fahren ?
    Mit freundlichen Grüße

    So lautet die Bestimmung für abhängig Beschäftigte
    Arbeitszeitgesetz (ArbZG)
    § 3 Arbeitszeit der Arbeitnehmer
    Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.

    https://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/__3.html

    Für selbst fahrende Unternehmer gibt es keine gesetzliche Bestimmung
    Für Unternehmer gilt hingegen nur die Lenkzeitenverordnung und zwar beim Führen von Fahrzeugen ab 3,5 bzw. in Deutschland 2,8t zulässigem Gesamtgewicht. Taxis wiegen als PKW selten mehr als 2,8 Tonnen.

    Lenk- und Ruhezeiten sind ein komplexes Thema. Dieser Artikel der Wikipedia ist ein Einstieg in die Materie.
    https://de.wikipedia.org/wiki/Lenk-_und_Ruhezeiten

    Wenn es nach Arbeitszeitgesetz und Lenkzeitenverordnung geht, darf ein selbständiger Taxifahrer jeden Tag so lange arbeiten, bis er tot umfällt, es sei denn dem stehen andere Gesetze (s.o.) entgegen. Da es kein Gesetz mehr gibt, das Suizid verbietet, wird die Arbeitszeit am Steuer nur durch die körperlich Leistungsfähigkeit des einzelnen Taxifahrers begrenzt. Wenn es zu einem Unfall kommt, wird Übermüdung von den Gerichten ähnlich wie Alkohol am Steuer beurteilt.

    Andere Tätigkeiten darf der Unternehmer zeitlich vollkommen unbegrenzt ausführen.

    Es ist unglaublich, aber für selbständige Taxi- oder Mietwagenfahrer gibt es wirklich keine Begrenzung der erlaubten Arbeitszeit. Deshalb kam es bereits vor den dramatischen Umsatzeinbußen durch die Anti-Covid-Maßnahmen vor, dass Fahrer in ihren Autos „wohnten“ und bis auf gelegentliche Unterbrechungen 24 Stunden am Tag arbeiteten.

    Ich kannte selbst Kollegen, die sich zu Tode gearbeitet haben. Nach dem körperlichen Zusammenbruch am Steuer sind sie kurze Zeit später verstorben.

    Da für abhängig beschäftigte Taxi- und Mietwagenfahrer keine wirksame Arbeitszeitkontrolle erfolgt, und sie in der Regel nur eine Umsatzprovision als Lohn erhalten, betrifft sie das Problem der überlangen Arbeitszeiten in gleichem Maß wie ihre Kollegen mit eigemen Taxi.

    Unbegrenzte Lebensarbeitszeit
    Geringverdiener wie Taxifahrer leiden zusätzlich unter der unbegrenzten Lebensarbeitszeit. Mangels ausreichender Rente arbeiten heute viele Kollegen in hohem Alter bis sie am Steuer sterben oder bei der regelmäßigen Gesundheitsprüfung aussortiert werden.

    Eine kurze Internetsuche fördert prompt solche Schicksale zutage:

    Süddeutsche Zeitung: Bayern - Taxifahrer stirbt am Steuer
    https://www.sueddeutsche.de/bayern/nuernberg-taxifahrer-stirbt-am-steuer-1.1564291

    Radio Schwaben: Füssen - Taxifahrer stirbt nach Schwächeanfall
    https://radioschwaben.de/nachrichten/fuessen-taxifahrer-stirbt-nach-schwaecheanfall

    #Taxi #Arbeit #Arbeitszeit #Lenkzeiten