• Mit Melnyk im Plenarsaal
    https://www.jungewelt.de/artikel/440140.geschichtspolitik-mit-melnyk-im-plenarsaal.html

    Résumé de la discussion scientifique des origines de la grande famine en Union Soviétique et de la qualification de génocide de sa partie ukrainienne. Texte assez complet et différencié.

    2.12.2022 von Reinhard Lauterbach - Die Erzählung vom »Hunger-Genozid« gegen die ukrainische Bevölkerung entstand in den späten 1970er Jahren in Kanada, wo die größte ukrainische Exilcommunitiy lebt und bereits 1983 ein erstes Denkmal zur Erinnerung an den »Holodomor« eingeweiht wurde.

    Ginge es nur um historische Erkenntnis, könnte man den Beschluss des Bundestages, die Hungersnot in der Ukraine während der Kollektivierung Anfang der 1930er Jahre (nachfolgend auch: »Holodomor«) als »Genozid« einzustufen, ignorieren. Denn zur Klärung dessen, was passiert ist, trägt er nichts Neues bei, und was er beiträgt, ist eine moralisierende Einordnung, durch die man auch nicht klüger wird. Solcher gedankliche Mummenschanz ist kein Zufall. Die Demokratie als »Legitimation durch Verfahren« (Niklas Luhmann) hat sich mit dem Mehrheitsprinzip ein Kriterium für Entscheidungen gewählt, das sich von Inhalten irgendeiner Art unabhängig macht. Papier ist geduldig, und beschließen kann man alles, wofür man eine Mehrheit findet. Das Parlament der Republik Polen hat vor ein paar Jahren auch schon einmal die Jungfrau Maria als Königin Polens anerkannt,¹ ohne dass irgend jemand hierin den Staatsstreich gewittert hat, der dieser Beschluss objektiv gewesen wäre, wenn man ihn ernstgenommen hätte.

    Aber etwas mehr als ein beliebiger Unsinn ist dieser Beschluss natürlich schon. Er ist – und soll es sein – eine politische Solidarisierung mit einer Ideologie, die in der Ukraine den Charakter der zentralen Herrschaftslegitimation angenommen hat, obwohl ihre Argumentationsgrundlage zumindest erhebliche Zweifel weckt. Die Ukrainer seien Anfang der 1930er Jahre Opfer eines sowjetisch-russischen Genozidversuchs geworden, so die Erzählung. Bebildert wird diese Behauptung mit der tatsächlich hohen Zahl der Opfer, die die Kollektivierung in den sowjetischen Dörfern forderte, darunter auch in der Ukraine. Die meisten Autoren gehen von sieben bis acht Millionen durch Gewalt oder Hunger getötete Menschen in den Agrarregionen der Sowjetunion aus, darunter etwa die Hälfte in der Ukrainischen Sowjetrepu­blik. Aber eben bei weitem nicht nur dort.
    Beschleunigte Kollektivierung

    Diese hohe Zahl an Opfern lässt sich erklären, auch ohne dass man dafür die Vermutung eines antiukrainischen Komplotts der (als russisch unterstellten, faktisch durchaus multinationalen) Sowjetführung bemühen müsste. Der Mainstream der historischen Forschung unterstellt, dass die sowjetische Führung den Beschluss des Jahres 1928, die Landwirtschaft beschleunigt zu kollektivieren (also die Agrarrevolution der Jahre 1917 bis 1920 zurückzunehmen, der die Bolschewiki in der frühen Phase ihrer Herrschaft immerhin den Sieg ihrer Revolution verdankten, weil die Bauern dem zaristischen und bürgerlichen System die Gefolgschaft verweigerten und sich statt dessen Landanteile sicherten), aus im wesentlichen drei Motiven heraus fasste:

    Erstens, den Aufwand für die Industrialisierung des Landes auf Kosten der Dorfbevölkerung zu finanzieren; Stalin selbst hat diese Überlegung damit verglichen, den Bauern eine »Industrialisierungsrente« abzuverlangen ähnlich derjenigen, mit der die kapitalistischen Industriestaaten ihre ursprüngliche Akkumulation durch die Extraausbeutung der Kolonien und ihrer Bewohner finanziert hatten: eine Phase »ungleichen Tausches« mit dem Ziel, die UdSSR industriell zu entwickeln und dadurch auch zur Abwehr imperialistischer Angriffe zu befähigen. Die Ukrai­ne war zu diesem Zeitpunkt das wichtigste Getreideüberschussgebiet der Sowjetunion – die Urbarmachung des Kaukasusvorlands und der östlichen Ausläufer der Schwarzerderegion in Kasachstan stand erst noch bevor. Damals war in der Ukraine schlicht das meiste für die staatlichen Ziele zu holen, deshalb wurde sie zwangsläufig auch zu einer Schwerpunktregion der Repression gegen den Widerstand der bäuerlichen Bevölkerung gegen ihre faktische Enteignung.

    Denn der zweite Aspekt der Kollektivierung bestand darin, dass sie eine Reihe von Widersprüchen der 1921 von Lenin proklamierten »Neuen Ökonomischen Politik« (NÖP) gewaltsam auflösen sollte. Die NÖP hatte faktisch die Wiederzulassung des Kapitalismus in Landwirtschaft und Leichtindustrie bedeutet. 1921 war das eine aus der wirtschaftlichen Zerrüttung nach dem Bürgerkrieg geborene Notmaßnahme gewesen, ausgelöst auch vom beharrlichen Widerstand der Bauern gegen die Getreidekonfiskationen zugunsten von Städten und Armee. Im Zuge der 1920er Jahre brachte sie neue (bzw. alte) Klasseninteressen hervor: die der Privateigentümer in Landwirtschaft, Kleinhandel und Leichtindustrie, also den konsumnahen Branchen der sowjetischen Wirtschaft. Diese sozialen Interessen liefen denen der zentralen Industrialisierungsplanung zuwider. Bauern verhielten sich zu ihren Produkten wie die Eigentümer, die sie waren, das bedeutete auch, dass sie sie verkauften, wenn es ihnen profitabel erschien, und dies unterließen, wenn ihnen die staatlichen Aufkaufpreise zu niedrig waren. Sie mussten aber niedrig – also aus Sicht der Bauern nicht kostendeckend – sein, wenn mit ihnen das politisch vorgegebene Ziel erreicht werden sollte, Mittel für die Industrialisierung zu beschaffen. Als Folge geriet das andere Ziel in Gefahr, um dessentwillen die Bolschewiki den privaten Handel der Bauern wieder zugelassen hatten: die Versorgung der Industrieregionen und der Arbeiterklasse als ihrer sozialen Hauptstütze zu garantieren. Sie ließ sich eben nicht garantieren, solange man das Interesse der aus der Agrarrevolution ohne Zutun der Bolschewiki hervorgegangenen und durch die NÖP gesetzlich anerkannten privaten Parzellenbauern politisch gelten ließ.

    Damit stellte sich drittens die Frage, wie lange auf dieser Grundlage die Herrschaft der Bolschewiki als Partei noch aufrechtzuerhalten sein würde. Wenn Stalin die »Rechtsabweichler« um Nikolai Bucharin, die dafür eintraten, die NÖP laufen zu lassen und der Sowjetwirtschaft ein gemäßigteres und eher an den Konsumbedürfnissen der Bevölkerung orientiertes Wachstum zu erlauben, als Gefahr für die Herrschaft der Bolschewiki ausmachte, war das nicht völlig aus der Luft gegriffen. Es wäre tatsächlich wahrscheinlich früher oder später auf die Notwendigkeit eines Klassenkompromisses mit den Bauern und den sonstigen sozialen Nutznießern der NÖP hinausgelaufen – genau das, was Lenin in seinen Reden und Schriften zur Einführung der NÖP als drohende Gefahr erkannt hatte, die die Partei aber, so seine Überzeugung, neutralisieren könne, wenn sie die politische Kontrolle fest in der Hand behalte.

    Die »Scherenkrise« der späten 1920er Jahre (der Umstand, dass die Preise für Industrieprodukte beständig stiegen, während landwirtschaftliche Güter immer niedriger vergütet wurden) demonstrierte der sowjetischen Führung, dass das so einfach nicht war. Von daher gewann der Gedanke, den gordischen Knoten widerstreitender Klasseninteressen lieber früher als später zu durchschlagen, an Plausibilität. Dass dies einen neuen Bürgerkrieg lostreten könnte, war für niemanden in der Parteiführung eine Überraschung; die passende Theorie über den im Verlaufe des Aufbaus des Sozialismus angeblich immer schärfer werdenden Klassenkampf war schnell postuliert, und das für den Sieg in diesem neuen Bürgerkrieg absehbar erforderliche Maß an Gewalt gegen einen Teil der eigenen Gesellschaft, den man noch vor kurzem als Verbündeten der Arbeiterklasse hofiert hatte, bereitete den überlieferten Quellen zufolge nur wenigen in der Parteiführung Probleme, schon gar keine moralischen. Alle Beteiligten hatten den ersten Bürgerkrieg mitgemacht und waren überzeugt, dass dies eben die Regeln des politischen Kampfes seien. Man kann dies im nachhinein bedauern oder kritisieren, aber solche Kritik bleibt moralisch, solange nicht erkannt wird, dass der Handlungs- und Vorstellungsraum der damaligen politischen Akteure eben durch die Gewalterfahrung von Revolution und Bürgerkrieg geprägt worden war.

    Keine Beweise

    All dies ist in der russischen und auch internationalen Forschung umfassend diskutiert worden. Die führende Studie dazu stammt von dem an der russischen Universität Penza lehrenden Historiker Wiktor Kondraschin,² und die Überzeugungskraft des ukrainischen Narrativs könnte insbesondere durch die Tatsache geschmälert werden, dass dieses gut 500 Seiten starke Werk 2008 unter Schirmherrschaft der inzwischen in Russland verbotenen, antisowjetischen NGO »Memorial« und im Verlag des »Jelzin-Zentrums« in Jekaterinburg herausgegeben wurde, also von aus westlicher Sicht »guten« Russen. Auch der notorische Kommunistenfresser Jörg Baberowski von der Humboldt-Universität in Berlin hat sich im Kern dieser Argumentation angeschlossen,³ und sogar die US-Historikerin und -Journalistin Anne Applebaum, die sich in ihrem seit 2010 aus offenkundig ideologischen Beweggründen unter Nutzung ganz überwiegend ukrainischer Quellen entstandenen Buch »Roter Hunger«⁴ bemüht hat, für ein breiteres Lesepublikum die spezielle ukrainisch-nationalistische Sichtweise auf den tragischen Verlauf der Kollektivierung im Westen zu popularisieren, kommt nicht umhin, im Nachwort zu diesem umfangreichen Werk zuzugeben, dass die Argumentation der »funktionalistischen« Historiker wie Wiktor Kondraschin »teilweise richtig« sei.⁵

    Auch Applebaum schafft es nicht, den schlüssigen Beweis zu führen, dass die Opfer der Kollektivierungsphase nicht die Folge einer mit höchster Beschleunigung und maximalem Gewalteinsatz durchgesetzten Enteignung der Bauern, konkret der Rücknahme der Agrarrevolution der Jahre 1918 bis 1920, gewesen sei, sondern der Ausdruck einer gezielt gegen die Ukraine und ihre Bevölkerung gerichteten Politik der Bolschewiki. Ihr Trick besteht darin, parallel auf zwei Ebenen zu argumentieren und die Gleichzeitigkeit der Ereignisse auf beiden zum Beleg ihres inneren Zusammenhangs zu erklären, konkret: die Kollektivierung auf der einen Seite und das Zurückdrängen der nationalukrainischen Einflüsse im Kulturleben der ukrainischen Sowjetrepublik ab der zweiten Hälfte der 1920er Jahre auf der anderen Seite.

    Selbst wenn man Applebaums These folgt, dass die siegreichen Bolschewiki nach 1917 in mehreren Teilen des Imperiums, das sie aus der Konkursmasse der provisorischen Regierung übernommen hatten, mit nationalen Abspaltungsbewegungen konfrontiert gewesen seien, von denen die in der Ukraine für sie aus verschiedenen Gründen die gefährlichste gewesen sei und sie deshalb über Jahre bemüht waren, diese politisch zu neutralisieren, ist die Folgerung der Autorin, die vielen Kollektivierungsopfer in der Ukraine seien primär Ausdruck einer antiukrainischen Kampagne gewesen (was waren sie dann in Russland oder Kasachstan?) nicht zwingend.

    Mit der Parallelisierung beider Entwicklungen versucht sich Applebaum um ein zentrales Beweisproblem herumzudrücken, das Politik und Rechtsprechung seit der Entwicklung des Genozidbegriffs durch den polnischen Juristen Raphael Lemkin in den 1940er Jahren im US-Exil prägt: Lemkin hatte in seiner Pionierstudie »Axis Rule in Occupied Europe« (1944) Genozid definiert als einen »koordinierten Plan verschiedener Aktionen, der auf die Zerstörung essentieller Grundlagen des Lebens einer Bevölkerungsgruppe gerichtet ist mit dem Ziel, die Gruppe zu vernichten«.⁶ Lemkin setzt also erstens Absicht voraus, und zweitens das Ziel, die Zielgruppe des Völkermordes insgesamt zu vernichten. Applebaum räumt selbst ein, dass die Kollektivierungskampagne Stalins dieses Ziel gar nicht verfolgt habe⁷; gleichwohl ist sie bemüht, einen Genozid zu suggerieren. Sie erreicht das, indem sie das Element der Intentionalität aus dem Vorgehen gegen die ukrainische Intelligenz entnimmt (die ja aber nur ein Teil der ukrainischen Bevölkerung war und an der sich – sogar im hypothetischen Fall ihrer vollständigen Vernichtung – das Kriterium der universellen Mordabsicht nicht hätte demonstrieren lassen können) und mit dem Element der Massenhaftigkeit der Repression aus dem Vorgehen gegen die Bauern in der Ukrai­ne (das sich aber nicht auf diese Republik beschränkte) verbindet.

    Politische Motive

    Applebaum räumt im Nachwort, das der »Wiederkehr der ukrainischen Frage« im Zuge der Diskussion um den »Holodomor« gewidmet ist, verklausuliert ein, dass die von ihr im übrigen propagierte These vom antiukrainischen Völkermord Resultat einer politischen Absichtserklärung unter dem »prowestlichen« ukrainischen Präsidenten Wiktor Juschtschenko (2005–2010) gewesen sei, demselben Juschtschenko, der politisch stark unter dem Einfluss der ukrainischen Diaspora in den USA und Kanada stand und dessen politischer Nachlass im wesentlichen darin besteht, dass er 2006 die Hungersnot zum Genozid und 2010 den Antisemiten und Nazikollaborateur Stepan Bandera sowie etliche seiner Gesinnungsgenossen zu »Helden der Ukrai­ne« erklärt hat. Applebaum ist sich übrigens völlig klar über den manipulativen Charakter von Juschtschenkos Holodomor-Argumentation: »Juschtschenko verstand die Macht der Hungersnot als einigende nationale Erinnerung der Ukrainer (…). Zweifellos politisierte er sie, (…) einige seiner Zahlenangaben waren übertrieben«.⁸

    Der schwedische Historiker Per Anders Rudling hat rekonstruiert, wie die Legende vom Hungerverbrechen an den Ukrainern entstanden ist.⁹ Nach seinen Erkenntnissen haben die ehemaligen ukrainischen Nazikollaborateure, die sich nach 1945 mit Protektion insbesondere des britischen Geheimdienstes trotz ihrer den Alliierten bekannten Nazivergangenheit über den Atlantik retten konnten,¹⁰ die Erzählung vom »Holodomor« in den späten 1970er Jahren entwickelt, als unter dem Eindruck der US-Fernsehserie »Holocaust« (1978) die Auswirkungen der Debatte über die Akteure und Profiteure der Judenvernichtung in Osteuropa spürbar wurden; mit einer Gegenerzählung hätten sie versucht, von ihrer eigenen Verwicklung bzw. der ihrer Organisationen in jene Verbrechen abzulenken. Es ist eine Chuzpe, wie sie in ukrainischen Nationalistenkreisen kein Einzelfall ist. Andrij Melnyk, der langjährige Botschafter der Ukraine in der Bundesrepublik, hat nie etwas dabei gefunden, sich einerseits als Bandera-Fan zu outen, andererseits aber die deutsche Gesellschaft an die Naziopfer in der Ukraine zu erinnern.

    Es ist also eine ausgesprochen trübe Suppe, aus der der Bundestag seinen Holodomor-Beschluss geschöpft hat. Die Frage ist, warum; nur die Tatsache, dass zuvor bereits die Parlamente Kanadas (2008) und der USA (2010) ähnliche Beschlüsse gefasst haben, kann es nicht gewesen sein, sie bindet den Bundestag ja nicht. Unkenntnis kann auch nicht geltend gemacht werden, schließlich unterhält der Bundestag »Wissenschaftliche Dienste«, die genau die Aufgabe haben, die politisch Verantwortlichen auf Unsicherheiten, Zweifelsfälle und potentielle Peinlichkeiten hinzuweisen, bevor sie politisch aktenkundig werden.

    Allerdings ist es dann die politische Entscheidung der Abgeordneten, ob sie diesen Ratschlägen folgen. Dass sie das nicht tun, wenn ihnen die Schlussfolgerung der Experten nicht in den Kram passt, hat bereits im Frühjahr dieses Jahres die Auseinandersetzung um die Frage gezeigt, ob es eine indirekte Kriegsbeteiligung sei, wenn die Bundeswehr ukrainische Soldaten auf deutschem Boden ausbilde.¹¹ Während die Experten dies bejahten, beschloss die große Mehrheit der Abgeordneten, diese Bedenken zu ignorieren und mit der Ausbildung ukrainischer Soldaten auf deutschem Boden fortzufahren. Nach genau derselben Logik ignorierten die Parlamentarier jetzt die schwache Argumentationsgrundlage und die fragwürdige Entstehungsgeschichte des »Hunger-Genozids«.

    Schlag gegen Russland

    Es liegt nahe anzunehmen, dass es die Absicht der den Beschluss tragenden Fraktionen ist, Russland auf geschichtspolitischer Ebene einen symbolischen Schlag zuzufügen. Mehr ist es in der Sache nicht, auch wenn sich jetzt schlechtinformierte Leitartikler auf den Bundestagsbeschluss berufen können, um dessen Inhalt nachzuplappern. Was der Beschluss aber tatsächlich bezwecken soll, ist nicht recht absehbar. Die Vermutung, hier solle durch die Unterstellung eines »sowjetischen Holocaust« die Bedeutung des von Deutschland ins Werk gesetzten Völkermords an den europäischen Juden relativiert werden, wirkt wenig überzeugend. Zu gut hat die bundesdeutsche Geschichtsmoral genau mit der – billig zu habenden – Anerkennung der »Einzigartigkeit« der deutschen Verbrechen international Punkte gemacht, nicht zuletzt in Israel, das aus der Behauptung dieser Einzigartigkeit ein Element seiner Staatsräson gemacht hat. Wozu sich an dieser Stelle den Ärger einhandeln, den sich die Ukraine bereits 2019 eingefangen hat, als Präsident Wolodimir Selenskij Israel aufgefordert hat, die Anerkennung der Hungersnot der frühen 1930er Jahre als mit dem Holocaust vergleichbar vorzunehmen.¹² An der Stelle hört für Israel der Spaß auf. Das ukrainische Ansinnen wurde brüsk zurückgewiesen.

    Das hindert die ukrainische Seite freilich nicht, für ein Publikum ohne philologische Kenntnisse diese Gleichsetzung über den ähnlichen Anlaut der beiden Wörter »Holodomor« und »Holocaust« zu suggerieren. Dabei hat das eine slawische und das andere griechische Wurzeln, beide haben also nichts miteinander zu tun. Trotzdem hat sich das Leibniz-Institut für Sozialwissenschaften nicht entblödet, 2009 den Artikel einer rumänischen Autorin zu veröffentlichen, der diese peinliche Dummheit zumindest als Eingangsfrage wiederholt.¹³

    Eher könnte die Resolution der Versuch sein, die innerdeutsche Debatte zu zensieren. Denn schon im Oktober ist das Strafgesetzbuch um einen Paragraphen 130b erweitert worden, der »das öffentliche Billigen, Leugnen oder gröbliche Verharmlosen von Völkermord, Verbrechen gegen die Menschheit und Kriegsverbrechen« unter Strafe stellt.¹⁴ Damit wäre auch das juristische Dilemma umschifft, dass zwar eine Bestrafung nur auf Grund eines Gesetzes möglich ist, dass jedoch der Inhalt der neuen Vorschrift nicht präzisiert, was das Kriterium solcher »Verharmlosung« ist: womöglich auch ein inhaltlich fragwürdiger und von seinem Charakter her rein deklarativer Parlamentsbeschluss ohne Gesetzeskraft. Wenn sich der Bundestag von ukrainischen Geschichtsideologen vorschreiben lässt, was in Deutschland gesagt und geschrieben werden darf, wäre dies nicht verwunderlich, nachdem das politische Berlin die monatelangen Pöbeleien eines Andrij Melnyk widerstandslos hingenommen hat. Insofern ist leider, so belanglos die Resolution inhaltlich ist, Schlimmes für die Diskussionsfreiheit in Deutschland zu befürchten: die Melnykisierung des Diskurses.

    Anmerkungen:

    1 http://orka.sejm.gov.pl/proc8.nsf/uchwaly/1128_u.htm, Beschluss vom 15.12.2016

    2 Wiktor Kondraschin: Golod 1932-33gg. Tragedija sowetskoj derewni (Der Hunger der Jahre 1932/33. Die Tragödie des sowjetischen Dorfes), Moskwa 2008, online unter: http://library.khpg.org/files/docs/1388162603.pdf

    3 Jörg Baberowski: Die Kollektivierung der Landwirtschaft und der Terror gegen die Kulaken (2007), https://www.europa.clio-online.de/essay/id/fdae-1311

    4 Anne Applebaum: Roter Hunger. Stalins Krieg gegen die Ukraine, München 2019

    5 Ebd., S. 440 f.

    6 »a coordinated plan of different actions aiming at the destruction of essential foundations of the life of national groups, with the aim of annihilating the groups themselves«. Rafael Lemkin: Axis Rule in Occupied Europe. Laws of Occupation, Analysis of Government, Proposals for Redress, New Jersey 2005 [1944], S. 79

    7 Applebaum, a. a. O., S. 437: »Der Holodomor entspricht diesem Kriterium nicht. Die ukrainische Hungersnot war nicht der Versuch, jeden Einzelnen Ukrainer zu vernichten, außerdem endete sie im Sommer 1933, bevor sie das gesamte ukrainische Volk auslöschen konnte.«

    8 Ebda., S. 438:

    9 Per Anders Rudling: Memories of »Holodomor« and National Socialism in Ukrainian political culture. In: Yves Bizeul (Hg.): Rekonstruktion des Nationalmythos? Frankreich, Deutschland und die Ukraine im Vergleich. Göttingen 2013. S. 227-258

    10 Richard Breitman; Norman J. W. Goda: Hitler’s Shadow. Nazi Criminals, US Intelligence, and the Cold War, Washington D.C. 2007, online unter: https://www.archives.gov/files/iwg/reports/hitlers-shadow.pdf

    11 Rechtsfragen der militärischen Unterstützung der Ukraine durch NATO-Staaten zwischen Neutralität und Konfliktteilnahme (16.3.2022), https://kurzelinks.de/Wissenschaftlicher_Dienst

    12 https://www.president.gov.ua/en/news/glava-derzhavi-zaklikav-izrayil-viznati-golodomor-aktom-geno-56861

    13 Alexandra Ilie: Holodomor, the Ukrainian Holocaust? In: Studia Politica: Romanian Political Science Review 11 (2011), No. 1, 137-154, https://kurzelinks.de/Ukrainian_Holocaust

    14 https://www.german-foreign-policy.com/news/detail/9096

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