Art 20 GG - Einzelnorm

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  • „In diesem Verfahren wird letztlich die deutsche Staatsräson selbst verhandelt“ – Interview mit Benjamin Düsberg, einem der Rechtsanwälte der „Ulm 5“
    https://www.nachdenkseiten.de/?p=153546

    Dans le cadres du procès contre cinq résistants au génocide palestinien s’affiche l’héritage fasciste des juges et d’autres fonctionnaires allemands. Avec ce procès l’état persécute des gens qui ont exercé leur droit constitutionnel à la résistance à l’oppression et le droit à la Nothilfe la légitime défence pour autrui.

    Nous sommes en train d’entrer dans une nouvelle époque de guerre, de répression et de persécution des personnens qui prennent au sérieux les droits démocratiques.

    10.7.2026 von: Maike Gosch - Seit dem 20. April 2026 wird in Stuttgart-Stammheim gegen die sogenannten „Ulm 5“ verhandelt, fünf junge pro-palästinensische Aktivisten, die im September 2025 in die deutsche Niederlassung des israelischen Rüstungskonzerns Elbit Systems Deutschland in Ulm eingebrochen sind und dabei einen Sachschaden in Höhe von ca. einer Million Euro verursachten. Die Gruppe erklärte, damit die Rüstungsproduktion für Israels völkerrechtswidriges Vorgehen in Gaza behindern zu wollen, und hält ihre Aktion im Rahmen einer „direct action“ zur Verhinderung von Völkermord für gerechtfertigt und geboten. Das von vielen Kritikern als „Schauprozess“ bezeichnete Verfahren findet unter massiven Sicherheitsvorkehrungen in dem neuen Hochsicherheits-Justizgebäude in Stammheim statt, einem Justizstandort, an dem auch gegen die Terrororganisation RAF verhandelt wurde. Maike Gosch sprach mit einem der Rechtsanwälte aus dem Verteidigerteam, dem Berliner Rechtsanwalt Benjamin Düsberg, über den Fall.

    Maike Gosch: Lieber Herr Düsberg, Sie gehören zum Verteidigerteam der sogenannten „Ulm 5“. Können Sie für unsere Leser kurz zusammenfassen, worum es in dem Fall geht, was den fünf Aktivisten vorgeworfen wird und was der Hintergrund der Tat ist?

    RA Benjamin Düsberg: Unseren Mandantinnen und Mandanten wird vorgeworfen, Anfang September 2025 in die Betriebsräume des Rüstungsunternehmens Elbit Systems Deutschland GmbH & Co. KG in Ulm eingedrungen zu sein und dort Büro- sowie Laborequipment beschädigt bzw. zerstört zu haben. Aus diesem Grund wird ihnen Sachbeschädigung sowie Hausfriedensbruch vorgeworfen. Darüber hinaus wird ihnen von der Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart die Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung im Sinne des § 129 StGB vorgeworfen. Es existiere eine kriminelle Gruppierung namens „Palestine Action Germany“, und die Aktion in Ulm hätten sie als Teil dieser Gruppierung begangen.

    Warum richtete sich ihre Aktion gegen die Rüstungsfirma Elbit Systems Deutschland?

    Unsere Mandantinnen und Mandanten haben sich alle dahingehend geäußert, dass es ihnen bei der Tat darum ging, die materielle wie ideelle Unterstützung des durch die israelische Armee in Gaza verübten Genozids zu behindern. Sie alle haben sich erschüttert gezeigt über die massive Unterstützung dieses Genozids durch Deutschland.

    Wie andere deutsche Rüstungsbetriebe hat auch Elbit Systems Deutschland während des Genozids aus seinem Betriebsstandort in Ulm heraus Rüstungsgüter wie Zielerfassungssysteme, Laserwarnsysteme, Laserzielmarkierer, optische Instrumente sowie Sende- und Empfangsgeräte nach Israel exportiert, ohne dass dies seitens der deutschen Behörden verhindert worden wäre.

    Zudem ist Elbit Systems Deutschland ein integraler Bestandteil des Elbit-Konzerns, welcher als der bei Weitem wichtigste Ausrüster der israelischen Streitkräfte fungiert und als solcher bei der Kriegsführung in Gaza eine zentrale Rolle spielt. Der Konzern liefert rund 85 Prozent der Drohnenflotte der IDF sowie Panzertechnik, Munition und Überwachungssysteme.

    Der Konzern ist stolz darauf, Sensoren, Kommunikation, Drohnen und andere Waffensysteme zu sogenannten „vernetzten Gefechtslösungen“ zu verknüpfen. Genau solche Fähigkeiten digitalisierter und vernetzter Gefechtsführung haben zu dem KI-gestützten Massenmord in Gaza beigetragen. Wichtige Komponenten hierfür werden in Ulm produziert und dann nach Israel geliefert. In Gaza eingesetzte Waffensysteme werden durch Elbit Systems sodann unverhohlen und wertsteigernd als „battle proven“ (kampferprobt) weitervermarktet.

    Aus diesen Gründen war die Beschädigung des Betriebs von Elbit Systems Germany in Ulm für unsere Mandantinnen und Mandanten ein naheliegendes Ziel.

    Wie verläuft bisher der Prozess vor dem Landgericht Stuttgart im sehr politisch aufgeladenen Prozessgebäude Stuttgart-Stammheim? Was ist ihr Eindruck von der gesamten Durchführung des Prozesses?

    Obwohl es sich um ein Verfahren vor dem Landgericht handelt, findet die Verhandlung auf Entscheidung der Vorsitzenden in einem Hochsicherheitssaal im Gebäude des OLG Stuttgart statt. Sämtliche Angeklagte werden mit zunächst gefesselten Händen bei Anwesenheit der Presse und Öffentlichkeit in den Saal geführt und müssen während der Verhandlung innerhalb eines durch umfassende Glaswände abgeschirmten Bereichs und getrennt von uns Verteidigerinnen und Verteidigern Platz nehmen. Eine Besprechung mit den Verteidigern ist durch diese Abtrennung hindurch nicht möglich, sondern soll über eine elektronische Sprechanlage unter Einsatz von Mikrofonen und Kopfhörern erfolgen. Während der Hauptverhandlung sind innerhalb des Glaskastens neben den Angeklagten und in Hörweite Justizwachtmeister positioniert. Eine effektive Verteidigung wird damit erheblich eingeschränkt.

    Diese Maßnahmen haben keinen Zusammenhang mit den Tatvorwürfen und den Angeklagten, denen auch die Strafkammer keinerlei Gefährlichkeit, Gewalttätigkeit oder Störungspotenzial für die Hauptverhandlung zuschreibt. Die Gründe, welche uns die Kammer für diese Maßnahmen benennt, sind offensichtlich an den Haaren herbeigezogen. Routinemäßig wird auf die „baulichen Gegebenheiten“ in dem Verhandlungssaal verwiesen. Das ist offensichtlich falsch, da sich an jedem Verteidigertisch drei Sitzplätze befinden. Außerdem erklären diese nicht, warum das Landgericht überhaupt diesen Saal ausgewählt hat.

    Auch andere Maßnahmen sind schlicht unerklärlich. So wird der Verteidigung ohne Angabe von sachlichen Gründen verweigert, eine Protokollkraft zu beschäftigen. Der Öffentlichkeit wird das Mitschreiben verboten. Die Vorsitzende hat kürzlich in einem kurzen Moment der Wahrhaftigkeit selbst zugegeben, dass wir uns nicht in einem Gerichtssaal, sondern in einem Kasernenhof befinden, in welchem sie sich militärische Befehlsgewalt anmaßt. All dies zeigt die tiefe Voreingenommenheit der Kammer.

    Es wird hier kein faires Verfahren geführt, sondern unsere Mandantinnen und Mandanten werden als gefährliche Subjekte vorgeführt und gebrandmarkt. Ihre Behandlung soll offensichtlich andere Mitmenschen von ähnlichen Akten antimilitaristischen und menschenrechtsgeleiteten Widerstandes gegen bestehendes Unrecht abschrecken.

    Was hat Sie selbst bisher am meisten überrascht am Verfahren, am Vorgehen des Gerichts oder der Strafverfolgungsbehörden?

    Überrascht hat mich gar nichts. Aber es erschüttert mich trotzdem, wie mit jungen Menschen, die offensichtlich aus zutiefst humanistischen Gründen heraus gehandelt haben und die lediglich Sachschaden an todbringenden Maschinen angerichtet haben, umgegangen wird. Alle fünf befinden sich seit nunmehr mehr als zehn Monaten und verschärften Bedingungen in Untersuchungshaft.

    Und an welchem Punkt befindet sich das Verfahren?

    Wir befinden uns jetzt mitten in der Beweisaufnahme. Das Gericht hat bis Januar 2027 terminiert.

    Können Sie uns ein wenig mehr Persönliches zu den fünf Angeklagten sagen? Und insbesondere über Ihren Mandanten?

    Alle fünf sind engagierte junge Menschen – Studentinnen und Künstler – die sich jahrelang u.a. für palästinensische Rechte eingesetzt haben. Mein Mandant Daniel hat einen Abschluss in Philosophie und Neuropsychologie und arbeitete fünf Jahre lang in einem Labor des Max-Planck-Instituts. Daniel hatte sich auf maschinelles Lernen für ökologische und soziale Gerechtigkeit spezialisiert, klassifizierte gefährdete Singvögel und erforschte die kolonialen Ursprünge indigener Artefakte im Ethnologischen Museum in Berlin.

    Wie geht es ihnen in der inzwischen ja schon etwa zehn Monate andauernden Untersuchungshaft?

    Es ist eine schwere Belastung, ein tiefer Einschnitt für alle. Die Ungewissheit und Einsamkeit ist quälend. Daniel verbringt regelmäßig 23 Stunden täglich in einer Einzelzelle, die ungefähr zwei mal fünf Meter groß ist. Sämtliche Besuche und Telefonate, die allerdings auf insgesamt lediglich eine Stunde monatlich beschränkt sind, sind überwacht.

    Derzeit ist es in seiner Zelle so heiß, dass er lieber auf dem Boden schläft als in seinem Bett. Jeden Tag bekommt er eine Stunde Hofgang in einem Betonhof ohne Grün. Duschen darf man in der JVA Ulm etwa dreimal pro Woche. Manchmal kann er den Trainingsraum nutzen.

    Gleichzeitig sind alle überwältig von der breiten Solidarität, die sie erfahren innerhalb und außerhalb des Gerichtssaals.

    Die fünf Angeklagten stammen ja – neben Deutschland – unter anderem aus Großbritannien, Irland und Spanien. Sind die jeweiligen Botschaften der Heimatländer der Angeklagten involviert? Gab oder gibt es diplomatischen Druck aus dem Ausland auf deutsche Behörden?

    Das irische Konsulat ist involviert und besucht ihn regelmäßig. Sie haben darauf aufmerksam gemacht, dass in den ersten sechs Monaten illegalerweise bei Familienbesuchen eine Trennscheibe vorhanden war. Danach wurde diese beseitigt. Irische und EU-Abgeordnete haben wiederholt das laufende Verfahren skandalisiert und auf die unfairen Bedingungen hingewiesen. Die auswärtigen Regierungen wagen aber bislang offenbar nicht, sich auch auf Regierungsebene kritisch zu äußern. Das wäre jedoch überfällig.

    Was sind die Hauptargumente der Anklage und worauf stützen sie sich?

    Die Anklage bezieht sich vor allem auf die offensichtlich gegebene tatbestandliche Sachbeschädigung, hat sich jedoch von Beginn an schlicht geweigert, in Richtung möglicher Rechtfertigungsgründe zu ermitteln. Die Involvierung von Elbit Systems in den Genozid wurde niemals als relevant auch nur in Betracht gezogen.

    Zum Beleg für die angebliche Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung bezieht sich die Generalstaatsanwaltschaft vor allem auf das selbstgedrehte Tatvideo der Mandanten, in welchem sie auf die Bewegung oder Gruppierung „Palestine Action“ hindeutende Kleidung tragen. Das Agieren unter einem Label begründet aber noch keine Einbindung in organisatorische Strukturen, welche § 129 StGB jedoch voraussetzt.

    Für wie tragbar halten Sie insbesondere den Vorwurf des Antisemitismus wegen des gesprühten Vorwurfs „Babykiller“ an die Wände der Waffenfirma?

    Dieser Vorwurf ist absurd. Seit dem 7. Oktober 2023 bis September 2025 wurden mindestens 20.000 palästinensische Kinder im Gazastreifen getötet. Das ist mindestens ein Kind pro Stunde. Über 1.000 der getöteten Kinder wurden nicht einmal ein Jahr alt. Nach UN-Angaben erlitten zudem mindestens 21.000 Kinder so schwere Verletzungen, dass sie langfristig mit einer Behinderung leben müssen. Mindestens 132.000 unter Fünfjährige waren im September 2025 vom Tod durch akute Unterernährung bedroht, mindestens 135 damals bereits verhungert.

    In diesem Jahrhundert gab es keinen Konflikt, in welchem so viele Kinder in einem Jahr getötet wurden, wie in einem Jahr in Gaza. In den ersten fünf Monaten dieses Krieges wurden bereits mehr Kinder getötet als in sämtlichen Konflikten der Welt in den letzten vier Jahren zusammen.

    Laut „Save the Children“ verloren Stand Januar 2024 im Durchschnitt zehn Kinder täglich eines oder beide Beine – Gaza ist laut den Vereinten Nationen mittlerweile der Ort mit der weltweit höchsten Anzahl an Kindern mit Amputationen. Es liegen zahlreiche Berichte von Ärztinnen und Ärzten über systematische, gezielte Erschießungen von Kindern durch Scharfschützen und Drohnen vor. Ein aktueller UN-Bericht aus Juni 2026 bestätigt das erneut.

    Das Thematisieren dieses Massenmordes an Kindern beruht demnach schlicht auf Fakten und nicht auf Legenden. Dies unter Verweis auf die antijüdische Ritualmordlegende als antisemitisch zu bezeichnen, wie es die Generalstaatsanwaltschaft tut, dient nicht nur dem durchschaubaren Ziel der Delegitimierung unserer Mandantinnen und Mandanten, sondern verwendet dabei selbst ein antisemitisches Stereotyp – nämlich die Gleichsetzung Israels mit dem Judaismus. Das haben unsere Mandantinnen und Mandanten niemals getan.

    Und was ist Ihre Verteidigungsstrategie? Auf welche Argumente stützen Sie und die anderen Verteidigerinnen und Verteidiger sich hauptsächlich? Es sind ja Sachschäden in Höhe von ca. einer Million Euro entstanden. Jetzt heißt es oft umgangssprachlich: „Gewalt ist keine Lösung“. Wie begründen Sie, dass das Beschädigen von Rüstungsinfrastruktur in diesem Fall rechtlich und moralisch zur Verhinderung von Kriegsverbrechen geboten war?

    Am 16. September 2025, also nur wenige Tage nach der Aktion, veröffentlichte eine vom Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen eingesetzte Unabhängige Internationale Untersuchungskommission einen Bericht und kommt darin zu dem Ergebnis, dass der Staat Israel verantwortlich ist für die Begehung des Völkermordes an den Palästinensern im Gazastreifen. Diese Einschätzung wird von allen wichtigen Menschenrechtsorganisationen sowie von den anerkanntesten Genozidforscherinnen und -forschern weltweit geteilt.

    Die Vertragsstaaten der Genozidkonvention, und dazu gehört auch Deutschland, sind in einem solchen Fall verpflichtet, sämtliche ihnen vernünftigerweise zur Verfügung stehenden Mittel einzusetzen, um den Völkermord so weit wie möglich zu verhindern.

    Deutschland ist dieser Pflicht nicht nur nicht nachgekommen, es hat sie als zweitgrößter Lieferant von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern an Israel massiv verletzt und damit Beihilfe zum Genozid begangen.

    Sämtliche Demonstrationen dagegen, alle Rechtmittel, die dagegen vor deutschen Gerichten angestrengt wurden, haben daran nichts geändert, sodass auch Elbit Systems Deutschland aus seinem Betriebsstandort in Ulm heraus fortgesetzt Rüstungsgüter nach Israel exportieren konnte.

    In dieser Situation spricht alles dafür, dass die Aktion unserer Mandantinnen und Mandanten, welche immerhin zu einer vorübergehenden Beeinträchtigung dieser Rüstungsproduktion am Standort Ulm führte, als Nothilfe gemäß § 32 StGB gerechtfertigt war. Unsere Verteidigung läuft darauf hinaus, sämtliche Schritte dieser Nothilfe-Argumentation unter Beweis zu stellen: gegenwärtiger rechtswidriger Angriff auf ein geschütztes Rechtsgut durch die Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit sowie Genozid in Gaza; Beschädigung des Rüstungsbetriebes in Ulm als geeignete und erforderliche Abwehrhandlung aufgrund der Involvierung des Betriebs in die israelische Kriegsführung und aufgrund der genozidkonventionswidrigen Beihilfehandlungen Deutschlands durch die fortlaufenden Rüstungsgutlieferungen an die IDF.

    Wie schätzen Sie selbst die Erfolgsaussichten der Verteidigung ein? Was für ein Ergebnis erwarten Sie?

    Bislang hat es nicht den Anschein, dass die Strafkammer oder die Generalstaatsanwaltschaft sachlichen Argumenten gegenüber in irgendeiner Form aufgeschlossen wären. Sie scheinen dagegen entschlossen, mit aller Macht auf eine mehrjährige Freiheitsstrafe hinzuwirken. Aber ich lasse mich gerne vom Gegenteil überzeugen. Es wäre auch schon ein Grund zur Freude, wenn in Anerkennung der humanistischen Überzeugungen unserer Mandantinnen und Mandanten am Ende des Verfahrens wenigstens ein Ergebnis stünde, welches zu ihrer Haftentlassung führen würde.

    Wie schätzen Sie die Darstellung der Angeklagten und des Geschehens in der deutschen Presse ein? Gab es Interesse? Und war die Darstellung aus Ihrer Sicht vollständig und fair bisher?

    Es gibt schon ein beachtliches Interesse an dem Verfahren, und ich finde die Darstellung bislang, von Ausnahmen abgesehen, durchaus ausgewogen.

    Im Kern geht es um die juristisch spannende Frage der rechtfertigenden Nothilfe gegen ein systemisches staatliches Makroverbrechen. Daran knüpft sich die die politische Öffentlichkeit interessierende Frage an, wie gerade der deutsche Staat mit Menschen umgeht, die versuchen, einen Genozid zu stoppen.

    Somit wird in diesem Verfahren letztlich die deutsche Staatsräson selbst verhandelt. Die täuschende Selbstdefinition und Selbstdarstellung Deutschlands als moralischster Akteur der Weltgeschichte, welches seine gezogenen Lehren aus der Geschichte an der unverbrüchlichen Solidarität mit Israel beweisen will, paradoxerweise gerade hierdurch aber zum Mittäter eines Genozids wird, erodiert immer mehr und ist dabei, in sich zusammenzufallen.

    Es wird immer deutlicher, dass es eigentlich unsere Mandantinnen und Mandanten sind, welche das Nie wieder! ernst genommen haben, während es von Deutschlands Staatsräson mit Füßen getreten wird.

    Um einmal von dem konkreten Fall wegzukommen: Wie sehen Sie generell die Entwicklung in Deutschland, was die Einhaltung des Völkerrechts auch durch die Bundesregierung im Fall Gaza und Westjordanland angeht? Warum, glauben Sie, hält die Regierung weiterhin an ihrem klar völkerrechtswidrigen Kurs bei der militärischen Unterstützung Israels fest?

    Die Entwicklung in Deutschland ist generell beängstigend, nicht nur im Hinblick auf die fortdauernde völkerrechtswidrige Unterstützung Israels bei seiner Politik der Besatzung und ethnischen Säuberung Gazas und des Westjordanlandes und seiner weiteren Kriege gegen Libanon und Iran.

    Deutschland befindet sich insgesamt in einer Phase expliziter, expansiver und umfassender Kriegsertüchtigung sowie exorbitanter Militarisierung nach innen und außen, bei gleichzeitiger Verarmung breiterer Bevölkerungsschichten und Verkümmerung sozialer und industrieller Infrastruktur. Die Kriegsertüchtigung richtet sich ausdrücklich gegen Russland. Was für eine Geschichtsvergessenheit in einem Land, welches für 27 Millionen ermordete Sowjetbürgerinnen und -bürger verantwortlich zeichnet. Auch an diesen Vorgängen zeigt sich die eklatante Bedeutungslosigkeit des Nie wieder! für die politischen Eliten dieses Landes.

    Was könnte hier aus Ihrer Sicht einen Kurswechsel auslösen?

    Öffentlicher Druck und Widerstand.

    Vielen Dank für das Gespräch!

    (Das Interview wurde schriftlich geführt)

    Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, Art 20
    https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_20.html

    (1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
    (2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
    (3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
    (4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht mDeutschland

    #Allemagne #Israël #résistance #justice #fascisme

  • Ermächtigungsgesetze
    https://de.wikipedia.org/wiki/Erm%C3%A4chtigungsgesetz

    Les lois d’exception ou comment préparer la dictature et comment y résister.

    La France de la Cinquième République se trouve à travers l’énorme pouvoir de son président dans un état prédictatorial permanent à l’opposé de la RFA où la constitution ne connaît qu’un seul état d’exeception comparable lors ce que le parlement national Bundestag est matériellement empêché de se réunir. On appelle cette situation Gesetzgebungsnotstand . Dans cette situation le gouvernement ne peut introduire de nouvelles lois qu’avec l’accord de l’assemblée représentant les Länder Bundesrat et du président de la répubique, le Bundespräsident .

    Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland - Art 79
    https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_79.html
    Ce paragraphe a été inscrit dans le Grundgesetz de 1949 afin d’empêcher le gouvernement de publier des décrets qui changent la législation en place. Il y est surtout exclu qu’un décret modifie la constitution. C’est le droit exclusif de l’assemblée nationale Bundestag et dépend du consensus avec le Bundesrat .

    Vu d’une perspective allemande la France se trouve actuellement dans un état de quasi dictature comparable à celle de la République de Weimar dans la phase avant de basculer en dictature respectivement le 31 janvier ou le 28 février 1933, le jour du coup d’état après l’incendie du bâtiment du Reichstag.

    Besonderheit der Ermächtigungsgesetze
    https://de.wikipedia.org/wiki/Erm%C3%A4chtigungsgesetz

    Grundsätzlich sind Ermächtigungen im Recht, auch im Öffentlichen Recht, ein gängiges Phänomen. Die wichtigsten Rechtsnormen werden in Gesetzen festgehalten. Gesetze können nur durch den Gesetzgeber beschlossen werden, in der Regel also durch das Parlament. Ebenso kann nur das Parlament ein Gesetz abändern oder aufheben. Die Verfassung schreibt zuweilen vor, dass die Rechtsmaterie nur durch Gesetz geregelt werden darf (und nicht durch bloße Rechtsverordnung). In der Normenhierarchie stehen unterhalb der Verfassung und den Gesetzen die Verordnungen. Verordnungen werden von der Regierung erlassen, abgeändert oder aufgehoben. Eine Verordnung darf den Gesetzen nicht widersprechen, sonst ist sie unwirksam.

    Die Arbeit an einem Gesetz dauert oft lange, vielleicht mehrere Jahre. Eine Verordnung hingegen kann von der Regierung vergleichsweise zügig abgeändert werden. Darum regeln viele Gesetze die Angelegenheiten nicht bis ins kleinste Detail, sondern geben der Regierung die Aufgabe, eine Verordnung zu Detailfragen zu erlassen. Die Regierung kann dann künftig Details rasch einer aktuellen Entwicklung anpassen. Das Gesetz bleibt der Rahmen, an dem sich die Verordnung orientiert. Das Parlament ermächtigt über das Gesetz die Regierung, eine solche Verordnung zu erlassen (Verordnungsermächtigung).

    Wenn man in der deutschen Geschichte von Ermächtigungsgesetzen spricht, dann sind dabei besondere Ermächtigungen gemeint, oder genauer gesagt: die Ermächtigungen zu besonderen Verordnungen. In der Zeit von 1914 bis 1933 bzw. 1945 gab es Ermächtigungsgesetze, die es der Regierung erlaubten, Verordnungen mit Gesetzeskraft zu erlassen. Diese gesetzesvertretenden Verordnungen standen in der Normenhierarchie genauso weit oben wie Gesetze, sie konnten also nur abgeändert oder aufgehoben werden, wenn es im Parlament eine Mehrheit dazu gab. Hinzu kam, dass einige Ermächtigungsgesetze es erlaubten, dass die Verordnungen von der Verfassung abwichen.

    Dank einer solchen Ermächtigung konnte eine Regierung eine Rechtsmaterie neu regeln, auch wenn sie schon von einem Gesetz behandelt wurde. Die gesetzesvertretende Verordnung ersetzte als späteres Recht jenes Gesetz. Die Regierung musste sich nicht bemühen, im Parlament eine Mehrheit für die Neuregelung zu organisieren. Ebenso konnte die Regierung eine Rechtsmaterie überhaupt regeln, selbst wenn die Verfassung in der Angelegenheit ein Gesetz verlangte.

    Die Bismarcksche Reichsverfassung, die Weimarer Verfassung und das Grundgesetz sehen an sich keine gesetzesvertretenden Verordnungen oder ein Abweichen von der Verfassung vor. Das Grundgesetz unterscheidet sich von seinen Vorgängern dadurch, dass es letzteres ausdrücklich untersagt (Artikel 79 Absatz 1). Außerdem (Absatz 3) darf das ändernde Gesetz nicht die Gliederung des Bundes in Länder, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung des Bundes oder die in den Artikeln 1 und 20 des Grundgesetzes niedergelegten Grundsätze wie Rechtsstaatlichkeit, Demokratie, föderale Gliederung, Achtung der Menschenwürde u. a. m. berühren (Ewigkeitsklausel).

    Das Grundgesetz kennt einen Gesetzgebungsnotstand. Nach dieser Regelung kann ein Gesetz unter Umständen auch ohne Zustimmung des Bundestages zustande kommen, wenn die Bundesregierung die Zustimmung des Bundespräsidenten und des Bundesrates dazu erlangt. Funktional lässt sich diese Regelung entfernt mit einigen Ermächtigungsgesetzen vergleichen, da eine Regierung ohne Parlament eine allgemeine Rechtsnorm mit Gesetzeskraft einführen kann (z. B. ein Haushaltsgesetz).

    Man hat 1949 eine solche Regelung für den Fall eingeführt, dass das Parlament unfähig sein sollte, sich auf Gesetze zu einigen bzw. mit der Regierung zusammenzuarbeiten. Allerdings handelt es sich beim Gesetzgebungsnotstand nicht um eine „Ermächtigung“, da das Parlament der Regierung keine Ermächtigung erteilt.

    Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland - Art 81 (Gesetzgebungsnotstand)
    https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_81.html

    (1) Wird im Falle des Artikels 68 der Bundestag nicht aufgelöst, so kann der Bundespräsident auf Antrag der Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates für eine Gesetzesvorlage den Gesetzgebungsnotstand erklären, wenn der Bundestag sie ablehnt, obwohl die Bundesregierung sie als dringlich bezeichnet hat. Das gleiche gilt, wenn eine Gesetzesvorlage abgelehnt worden ist, obwohl der Bundeskanzler mit ihr den Antrag des Artikels 68 verbunden hatte.
    (2) Lehnt der Bundestag die Gesetzesvorlage nach Erklärung des Gesetzgebungsnotstandes erneut ab oder nimmt er sie in einer für die Bundesregierung als unannehmbar bezeichneten Fassung an, so gilt das Gesetz als zustande gekommen, soweit der Bundesrat ihm zustimmt. Das gleiche gilt, wenn die Vorlage vom Bundestage nicht innerhalb von vier Wochen nach der erneuten Einbringung verabschiedet wird.
    (3) Während der Amtszeit eines Bundeskanzlers kann auch jede andere vom Bundestage abgelehnte Gesetzesvorlage innerhalb einer Frist von sechs Monaten nach der ersten Erklärung des Gesetzgebungsnotstandes gemäß Absatz 1 und 2 verabschiedet werden. Nach Ablauf der Frist ist während der Amtszeit des gleichen Bundeskanzlers eine weitere Erklärung des Gesetzgebungsnotstandes unzulässig.
    (4) Das Grundgesetz darf durch ein Gesetz, das nach Absatz 2 zustande kommt, weder geändert, noch ganz oder teilweise außer Kraft oder außer Anwendung gesetzt werden.

    Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland - Art 79 (Grundgesetzänderung)
    https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_79.html

    (1) Das Grundgesetz kann nur durch ein Gesetz geändert werden, das den Wortlaut des Grundgesetzes ausdrücklich ändert oder ergänzt. Bei völkerrechtlichen Verträgen, die eine Friedensregelung, die Vorbereitung einer Friedensregelung oder den Abbau einer besatzungsrechtlichen Ordnung zum Gegenstand haben oder der Verteidigung der Bundesrepublik zu dienen bestimmt sind, genügt zur Klarstellung, daß die Bestimmungen des Grundgesetzes dem Abschluß und dem Inkraftsetzen der Verträge nicht entgegenstehen, eine Ergänzung des Wortlautes des Grundgesetzes, die sich auf diese Klarstellung beschränkt.
    (2) Ein solches Gesetz bedarf der Zustimmung von zwei Dritteln der Mitglieder des Bundestages und zwei Dritteln der Stimmen des Bundesrates.
    (3) Eine Änderung dieses Grundgesetzes, durch welche die Gliederung des Bundes in Länder, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung oder die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden, ist unzulässig.

    Les lois d’exception allemandes historiques

    Kriegsermächtigungsgesetz von 1914
    https://de.wikipedia.org/wiki/Erm%C3%A4chtigungsgesetz#Kriegserm%C3%A4chtigungsgesetz_von_1914

    Ermächtigungsgesetze 1919–1927
    https://de.wikipedia.org/wiki/Erm%C3%A4chtigungsgesetz#Erm%C3%A4chtigungsgesetze_1919%E2%80%931927

    Name - beschlossen - Gültigkeit bis
    1. Notgesetz für elsaß-lothringische Angelegenheiten 1. März 1919 unbefristet
    2. Gesetz zur Durchführung der Waffenstillstandsbedingungen 6. März 1919 bis Ende der Nationalversammlung
    3. (Erstes) Gesetz über eine vereinfachte Form der Gesetzgebung für die Zwecke der Übergangswirtschaft 17. April 1919 bis Ende der Nationalversammlung
    4. (Zweites) Gesetz über die vereinfachte Form der Gesetzgebung für die Zwecke der Übergangswirtschaft 3. August 1920 bis 1. November 1920[13]
    5. (Drittes) Gesetz über den Erlaß von Verordnungen für die Zwecke der Übergangswirtschaft 6. Februar 1921 bis 6. April 1921
    6. Art. VI des Reichs-Notgesetzes 24. Februar 1923 bis 1. Juni 1923
    7. (Erstes) Reichs-Ermächtigungsgesetz 13. Oktober 1923 bis 2. November 1923
    8. (Zweites) Reichs-Ermächtigungsgesetz 8. Dezember 1923 bis 15. Februar 1924
    9. (Erstes) Reichs-Ermächtigungsgesetz über die vorläufige Anwendung von Wirtschaftsabkommen 10. Juli 1926 bis 3. November 1926
    10 (Zweites) Reichs-Ermächtigungsgesetz über die vorläufige Anwendung von Wirtschaftsabkommen 14. Juli 1927 bis 18. Oktober 1927

    Ermächtigungsgesetz vom 24. März 1933
    https://de.wikipedia.org/wiki/Erm%C3%A4chtigungsgesetz#Erm%C3%A4chtigungsgesetz_vom_24._M%C3%A4rz_19
    Article exclusivement dédié à cette loi
    https://de.wikipedia.org/wiki/Erm%C3%A4chtigungsgesetz_vom_24._M%C3%A4rz_1933
    Avec cette loi le parlement allemand entérina la dictature nazie et institua les pleins pourvoirs du Führer Adof Hitler.

    Son équivalent en France est la loi constitutionnelle du 10 juillet 1940 qui confie les pleins pouvoirs au gouvernement sous l’autorité du général Pétain.
    https://fr.wikipedia.org/wiki/Loi_constitutionnelle_du_10_juillet_1940

    La constitution allemande Grundgesetz rend très difficile l’introduction légale d’un état dictatorial mais ne peut pas l’empêcher matériellement. La conséquence de cette logique est le droit à la résistance contre la dictature qui est explicitement exprimée dans l’article 20 de la constitution.

    Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland - Art 20 (Recht zum Widerstand)
    https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_20.html

    (1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
    (2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
    (3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
    (4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

    Il faut noter que le droit à la résistance n’entre en vigueur que lors de l’épuisement de tous les recours en juridiques. Les multiples revendication de ce droit par exemple dans le contexte de l’opposition contre les mesure anti-covid sont systématiqement erronnées car les conditions prévues dans la constitution n’ont jamais été remplies jusqu’à ce jour. Le texte de la constitution dit explicitement qu’on n’a le droit que de s’opposer aux atteintes à l’ordre constitutionnel (verfassungsmäßige Ordnung) , au pouvoir exécutif (vollziehende Gewalt) et à la justice (Rechtsprechung) En pratique le droit constititionnel à la résistance s’est montré très restrictif et ne justifie pas la défense extra-judiciaire des libertés citoyennes.

    Reichstagsbrand
    https://de.m.wikipedia.org/wiki/Reichstagsbrand

    #démocratie #parlamentarisme #dictature #constititions #lois_d_exception