Protokoll Inland der Bundesregierung - Anschriften & Anreden

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  • Ratgeber für Anschriften und Anreden - Protokoll Inland der Bundesregierung
    https://www.protokoll-inland.de/SharedDocs/downloads/Webs/PI/DE/Allgemeines/Anschriften.html;jsessionid=B97EFD023D7F811D6DB192D99071BE5D.live88
    Les autorités ça existe :-(


    Frédéric-Guillaume IV (1795-1861) roi de Prusse le 7 juin 1840
    https://fr.wikipedia.org/wiki/Fr%C3%A9d%C3%A9ric-Guillaume_IV

    Der „Ratgeber für Anschriften und Anreden“ ist aus der protokollarischen Praxis entstanden und wird vom Protokoll Inland der Bundesregierung im Bundesministerium des Innern seit 1975 herausgegeben.

    Fast täglich eingehende Anfragen aus den verschiedensten Bereichen zeigen, dass hinsichtlich der Gestaltung von Anschriften, Anreden und Schlussformeln Unsicherheiten bestehen. Der Ratgeber soll deshalb Orientierungshilfen für Formulierungen im Umgang mit Persönlichkeiten des öffentlichen und gesellschaftlichen Lebens geben.

    Oft werden persönliche Beziehungen der Beteiligten für die Gestaltung von Anrede und Schlussformel maßgeblich sein. Sie können in diesen Hinweisen nicht berücksichtigt werden. Die Hinweise sind nicht als Anleitung für die postalisch richtige Beschriftung zu verstehen.

    Bei der Frage, ob die Gestaltung der Anschriften und Anreden eher traditionellen oder progressiven Vorstellungen folgen sollte, hat sich das Bundesministerium des Innern für einen vermittelnden Standpunkt entschieden, indem keine Formulierungen vorgeschlagen werden, die sich nicht allgemein durchgesetzt haben; andererseits wird auf Ausdrucksweisen verzichtet, die bei den betreffenden Personenkreisen kaum mehr praktiziert werden. Fallweise werden mehrere Ausdrucksformen zur Wahl gestellt, damit der Benutzer eine der jeweiligen Gelegenheit angepasste Formulierung finden kann. Es entspricht dem Wesen dieser eher protokollarischen als materiell-rechtlichen Hinweise, dass ihre Quellen mehr im Konventionellen als in geschriebenen Rechtsvorschriften zu finden sind.

    Thèmes analogues
    https://www.protokoll-inland.de/Webs/PI/DE/anschriften-anreden/anschriften-und-anreden-node.html

    on y apprend entre autres des choses sur ...

    Familiennamen mit ehemaligen Adelsbezeichnungen
    https://www.protokoll-inland.de/Webs/PI/DE/anschriften-anreden/familiennamen-mit-adelsbezeichnungen/familiennamen-ehemalige-adelsbezeichnungen-node.html;jsessionid=B97
    ... parche que l’ancienne noblresse joue toujours un rôle pas négligeable dans l’économie et la politique allemande.

    Seit 1919 sind die ehemaligen Adelsbezeichnungen Bestandteil des Familiennamens.

    Alle adelsrechtlichen Privilegien wurden durch Art. 109 Abs. 3 der Verfassung des Deutschen Reiches vom 11. August 1919 (RGBl. S. 1383; sogenannte Weimarer Reichsverfassung) aufgehoben.

    Dies ist auch Ausfluss der Bestimmung des Art. 109 Abs. 1 und 2, wonach ""alle Deutschen vor dem Gesetze gleich (sind)"" und ""Männer und Frauen grundsätzlich dieselben staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten (haben)"". Die bei Inkrafttreten der Weimarer Verfassung geführten Adelsbezeichnungen wurden Bestandteil des Familiennamens. Art. 109 der Weimarer Reichsverfassung gilt gemäß Art. 123 des Grundgesetzes als einfaches Bundesrecht weiter (vgl. z. B. das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom 11. März 1966 - VII C 85.63 -, BVerwGE 23, 344, 345).

    Obwohl grundsätzlich der Familienname und damit auch ehemalige Adelsbezeichnungen als Bestandteile des Familiennamens unveränderlich sind, entspricht es herrschender Meinung, solche Adelsbezeichnungen geschlechtsspezifisch abzuwandeln (vgl. Entscheidung des Reichsgerichts vom 10. März 1926, RGZ 113, 107, 112 f.).

    Inhaber von Familiennamen, zu deren Bestandteil eine ehemalige Adelsbezeichnung gehört, werden in Anschrift und Anrede mit dem vollständigen Namen genannt.

    In der Anschrift ist daher folgende Reihenfolge bei der Namensnennung üblich: Anrede, Akademischer Grad, Vorname, Familienname (die ehemalige Adelsbezeichnung wird voran gestellt). Beispiel: ""Herrn Dr. Theo Graf von Hinckelstein"".

    Für die Anrede in einem Brief bedeutet dies zum Beispiel: ""Sehr geehrte Frau Gräfin von Hinckelstein"" (im gesellschaftlichen Bereich wird die schriftliche Anrede häufig jedoch noch wie folgt gefasst: ""Sehr geehrte Gräfin von Hinckelstein"").

    Anredeformen wie ""Königliche Hoheit"", ""Hoheit"", ""Durchlaucht"" und dergleichen haben keine rechtliche Grundlage. Das Recht auf solche Prädikate wurde beispielsweise in Preußen aufgehoben durch § 1 Abs. 2 Nr. 3 des ""Gesetzes über die Aufhebung der Standesvorrechte des Adels und die Auflösung der Hausvermögen vom 23. Juni 1920"", Pr.GS S. 367. Diese Anredeformen wurden auch nicht Namensbestandteil; sie dürfen weder als solche noch als Berufsbezeichnung in die Personenstandsbücher eingetragen werden.

    téléchargement du guide
    https://www.protokoll-inland.de/SharedDocs/downloads/Webs/PI/DE/Allgemeines/Anschriften.pdf?__blob=publicationFile&v=6

    Pour les nostalgiques de la dynastie Hohenzollern
    https://commons.wikimedia.org/wiki/Category:Portrait_paintings_of_Friedrich_Wilhelm_IV_of_Prussia

    #auf_deutsch #langue_allemande #administration