PSA : Infomaniak supports mass surveillance, calling for legal change to end online anonymity + mandatory metadata retention - General

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  • #Infomaniak supports mass surveillance, calling for legal change to end online anonymity + mandatory metadata retention

    Here are some quotes from Infomaniak’s spokesperson, on Swiss national TV and Radio:

    “Today’s Internet is not yesterday’s Internet, and we still have companies offering free services that enable people to be completely anonymous, to encrypt their content and to be completely opaque when it comes to the law. This poses a problem, and it’s only right that the Swiss justice department should do its job.”

    “Anonymity is a no-no, because if there’s a legal problem, we can’t do the job…. We’re not talking about accessing the contents of emails, but tracking exchanges, just to be able to track people down, …it’s necessary.”

    “We speak about metadata, it doesn’t threaten encryption, and what the revision of the law is asking for is simply to make it impossible to create a completely anonymous identity to do unlawful activities that could not be prosecuted. Somehow, in “real life”, we would not accept this: as evidence, when we create a phone number with a SIM card, it is mandatory to provide an ID card and it’s exactly for the same reason.”

    Infomaniak, a company that positions itself as “ethical”, and one who built a brand based on user security and privacy, is now publicly supporting the Swiss government’s move to force VPN and email providers to log user data and collect PII. I think the quotes speak for themselves, but TLDR they are explicitly calling for:

    - Mandatory metadata retention
    - A blanket ban on anonymity online
    - Making free & encrypted services subservient to the Swiss justice department

    This is completely disqualifying, and it’s important to spread the word, because there are posts where Infomaniak is recommended as a good option for activists and privacy sensitive people.

    IMO they should never be recommended because unlike other service providers talked about here (i.e. Proton), they don’t use end-to-end encryption, so they have access to all of your data, and now it seems they are apparently eager to hand it over to the government.

    Just to clarify how insane this is, the legal change they want to see in Switzerland would:

    – Require MANDATORY retention of all metadata & last connection info.
    – Outright ban no-logs VPNs
    - Require ID for all cloud services when registering
    – Require companies to automatically hand over data to the govt. with no chance to appeal, no court order needed.

    You can read more in-depth on this topic itself here (it’s in Swiss German but you can translate): https://www.republik.ch/2025/05/07/die-schweiz-ist-drauf-und-dran-autoritaere-ueberwachungsstaaten-zu-kopieren

    Infomaniak is, in effect, calling for a police state and elimination of all personal privacy rights online. Outrageous.

    As the TG article suggests, Proton & others are on the right side of this and fighting the proposal Infomaniak supports.

    They are resisting, have rejected the proposal, and stated that they will leave Switzerland if this passes: Surveillance: le géant des mails cryptés Proton prêt à quitter Genève | Tribune de Genève

    I think it is clear who can be trusted and who cannot be trusted. Looking forward to your thoughts on this also, especially if anyone here is using the kSuite.

    https://discuss.privacyguides.net/t/psa-infomaniak-supports-mass-surveillance-calling-for-legal-change-to-end-online-anonymity-mandatory-metadata-retention/28065
    #Internet #anonymat #protection_des_données #Suisse #loi #métadonnées #chiffrement #vie_privée #liberté

    signalé aussi par @biggrizzly
    https://seenthis.net/messages/1119352

    • Die Schweiz ist drauf und dran, autoritäre Überwachungs­staaten zu kopieren

      Die Vorlage klingt, als wäre sie vom Kreml verfasst worden: Geht es nach dem Bund, müssen sich Schweizer Internet­nutzer künftig mit Ausweis oder Telefon­nummer identifizieren. Der Zeitpunkt dafür ist denkbar schlecht.

      Selten sorgt eine Verordnung in IT-Kreisen für so viel Aufsehen wie jene zum Bundes­gesetz zur Überwachung des Post- und Fernmelde­verkehrs. Doch die Verordnung, zu der die Vernehmlassung gestern Dienstag endete, ist auch alles andere als gewöhnlich.

      Das zeigt sich nicht nur daran, dass der bei Fachleuten sehr angesehene Blog Techradar.com schon vor fünf Wochen warnte, in der Schweiz seien die sichere Verschlüsselung und die Online-Anonymität gefährdet. Sondern auch an einem Schreiben der Kommission für Verkehr und Fernmelde­wesen des Nationalrats, das diese Anfang letzter Woche an den Bundesrat schickte. Die Kommission habe Bedenken zum Datenschutz, zu Über­regulierung und zur KMU-Belastung, sagt ihr Vizepräsident und SVP-Nationalrat Thomas Hurter auf Anfrage der Republik.

      Damit argumentiert Hurter ähnlich wie die Digitale Gesellschaft, die sogar von einem massiven Frontal­angriff auf die Grund­rechte und die Rechts­staatlichkeit spricht. Genauso drastische Worte wählt der Chief Operating Officer des welschen Technologie-Start-ups Nym: «In der Schweiz wird es keine private, digitale und datenschutz­freundliche Kommunikation mehr geben», so Alexis Roussel. Und für das erfolgreiche Messenger-Unternehmen Threema ist es sogar denkbar, «wenn nötig» eine Volks­initiative gegen die Verordnung zu lancieren, wie es gegenüber der Republik bestätigt.

      Ist ihr Ärger angebracht? Stimmt es, dass eine Überwachung droht, wie man sie aus autoritär regierten Staaten kennt?

      Und: Worum geht es überhaupt?

      Wichtige Trennung soll aufgehoben werden

      Wer sich mit Schweizer Überwachungs­gesetzen auseinander­setzt, muss sich zuerst durch ein Dickicht von sperrigen Begriffen kämpfen. Die wichtigsten zwei im Zusammenhang mit der Verordnung über die Überwachung des Post- und Fernmelde­verkehrs sind die beiden folgenden:

      - Fernmelde­dienst­anbieter: Das sind Unternehmen, die klassische Tele­kommunikations­dienste für die Öffentlichkeit bereitstellen, etwa Betreiber von Mobilfunk- und Festnetzen wie die Swisscom.

      – Anbieter abgeleiteter Kommunikations­dienste: Das sind Dienst­leister, die Kommunikations­dienste erbringen, ohne eine eigene Fernmelde­infrastruktur zu betreiben. Dazu zählen Anbieter von Messaging- und E-Mail-Diensten wie beispielsweise Whatsapp oder Signal, aber auch das Non-Profit-Unternehmen Immerda.ch aus Bern, das unter anderem einen E-Mail-Dienst anbietet.

      Der beim Justiz­departement von SP-Bundesrat Beat Jans angesiedelte Dienst Überwachung Post- und Fernmelde­verkehr legt diese zweite Kategorie in seinem erläuternden Bericht sehr grosszügig aus. So zählt er auch Cloud-Anbieter wie Infomaniak dazu, zudem VPN-Tools und Firmen wie Hostpoint, die Server für das Hosting von Websites zur Verfügung stellen.

      Gemäss aktueller Schweizer Rechtslage müssen die Anbieter abgeleiteter Kommunikations­dienste auf Anfrage der Schweizer Straf­verfolgung bei verdächtigen Personen alles rausrücken, was sie über sie gespeichert haben. Nicht mehr, nicht weniger.

      Diese Trennung zwischen Fernmeldedienst­anbieter und Kommunikations­diensten hatte das Parlament bei der ersten Revision des Bundes­gesetzes zur Überwachung des Post- und Fernmelde­verkehrs vor zehn Jahren bewusst eingeführt, um KMU-Unternehmen im Digital­bereich nicht unnötig zu belasten.

      Der Dienst Überwachung Post- und Fernmelde­verkehr gibt auf Anfrage der Republik zu, dass er nicht viel von der damals beschlossenen Trennung hält. Internet­anbieter wie Swisscom und IT-Unternehmen wie Proton, die E-Mail, VPN und auch Dokumenten­verwaltung anbieten, sollten künftig denselben Überwachungs­pflichten unterworfen sein. Der Überwachungs­dienst verkauft diese Neuerung mit dem Argument der Fairness, wenn er schreibt, dadurch werde auch sicher­gestellt, dass die Anbieter abgeleiteter Kommunikations­dienste «für vergleichbare Dienst­leistungen nicht wesentlich geringere Verpflichtungen haben» als die Fernmelde­dienst­anbieter. Dies verbessere die Gleich­behandlung.

      Den ersten Anlauf für eine Revision der Verordnung startete der Dienst bereits während der Pandemie. So veröffentlichte er im Jahr 2022 einen Entwurf, in dem er die Abschaffung der Verschlüsselungen für viele Kommunikations­dienste forderte. Der Paragraf las sich wie eine Schweizer Version der Chatkontrolle: Man musste davon ausgehen, dass eine technische Hintertür bei Messenger-Apps wie Threema eingebaut werden sollte für einen direkten Zugang für Strafermittler (wie sie seit Jahren in der EU diskutiert wird). Ein Aufschrei in den Medien sorgte dafür, dass der Bund diesen umstrittenen Teil verschob und nur den weniger kontroversen Teil in Kraft treten liess.

      Identifikations­pflicht auch für Marktplätze

      Mit der aktuellen Teilrevision hat der Bund das alte Verschlüsselungs­anliegen erneut aufgenommen. Und legte noch zusätzliche Pflichten obendrauf: Neu müssten viele Schweizer Unternehmen zum Erfüllungs­gehilfen des Überwachungs­staats werden. Das Eidgenössische Justiz­departement präsentierte Ende Januar 2025 eine Vorlage, die klingt, als wäre sie vom Kreml verfasst worden.

      Denn praktisch jede Website mit Nachrichten­funktion wäre von der Vorlage betroffen: Sämtliche digitalen Dienste mit mindestens 5000 Nutzerinnen –egal ob sie E-Mail, Cloud, VPN oder Chat anbieten – müssten diese ausreichend identifizieren und die Daten speichern. Konkret heisst das: Jede Website, über die sich Personen Direkt­nachrichten zuschicken können, fiele unter diese Bestimmung. Also beispielsweise auch die Marktplätze Ricardo, Tutti und der Online­händler Digitec, schliesslich tauschen sich dort Käufer und Verkäuferinnen aus. Aber auch Videospiel-Betreiber, bei denen sich Gamerinnen über Text- und Video­kommunikation austauschen können.

      Für die Identifizierung müsste eine Ausweis- oder Führerschein­kopie vorgelegt oder zumindest eine Telefon­nummer bekannt gegeben werden (die mit der SIM-Karten-Registrierung an eine Ausweis­kopie gekoppelt ist). Im erläuternden Bericht des Bundesrats ist auch von einer möglichen Identifikation via Kreditkarte oder Bordkarte auf Flughäfen die Rede, und es wird betont, dass technische Eckdaten wie IP-Adressen nicht ausreichen.

      Diese Kunden­informationen müssten alle Unternehmen sechs Monate auf Vorrat speichern. Die St. Galler Strafrechts­professorin Monika Simmler bezweifelt, dass diese Vorgaben überhaupt noch dem Bundesgesetz entsprechen. Denn dort ist «von grosser wirtschaftlicher Bedeutung» und «grosser Benutzerschaft» die Rede. «Ich gehe davon aus, dass der Bundesrat seine Kompetenz überschreitet, wenn er bei solch für den Markt unerheblichen Anbietern weiter gehende Pflichten einführt», sagt Simmler.

      Anonymität im Internet wäre vorbei

      Der Überwachungs­dienst behauptet, dass die betroffenen Unternehmen diese Daten ohnehin sammelten. Doch das stimmt nicht: Bisher waren für die Erstellung eines Benutzer­kontos auf den entsprechenden Websites kaum Personalien nötig. Jonathan Messmer, der sich für die IT-Anwalts­kanzlei Ronzani/Schlauri detailliert mit der Vorlage auseinander­gesetzt hat, erklärt: «Wer sagt, die Daten würden ‹sowieso schon gesammelt›, verkennt: Viele Nutzer und Anbieter wollen das gerade nicht – und werden jetzt neu dazu gezwungen.»

      Mit Anonymität im Internet wäre es komplett vorbei. Sprich: Wer eine Schweizer App, Software oder Plattform nutzt, riskiert, gläsern und identifizierbar zu sein. Und: KMU müssten einen enormen Aufwand leisten, um jene neuen Daten­banken auch gebührend gegen kriminelle Cyber­attacken abzusichern, damit sie nicht im Darknet landen. Dass das möglich sein wird, dürfte eine Illusion sein. Denn Studien aus den letzten Jahren zeigen, dass viele kleine und mittlere Unternehmen das Risiko von Cyber­attacken unterschätzen und sich entsprechend zu wenig schützen.

      Es ist unklar, wie weit der Überwachungs­dienst gehen wird, sollte die Verordnung durchkommen. Zwar erwähnt er als Ausnahme explizit Online-Medien­portale mit öffentlicher Kommentar­funktion (weil die Leserinnen sich gegenseitig keine Nachrichten schicken können). Doch die Versprechungen des Bundesrats haben bei diesem Thema eine kurze Halbwerts­zeit, wie die Entwicklungen der letzten acht Jahre zeigen.

      Bereits nach der Revision des Bundes­gesetzes zur Überwachung des Post- und Fernmelde­verkehrs im Jahr 2017 liessen die Strafverfolger des Bundes nichts unversucht, um zwei Kommunikations­dienste in eine komplett sachfremde Kategorie hochzustufen: Threema und Protonmail sollten beide als Fernmeldedienst­anbieterin eingestuft werden, obwohl beide Firmen nichts mit Internet­infrastruktur zu tun haben und weder über Glasfaser­kabel noch Satelliten­netzwerke verfügen.

      Threema und Protonmail hätten als Folge umfassende Überwachungs­pflichten einführen müssen, etwa eine Echtzeit­überwachung. Beide Unternehmen wehrten sich dagegen vor Gericht. Das Bundes­verwaltungs­gericht gab Threema im Mai 2020 recht, das Bundesgericht bestätigte dieses Urteil im April 2021. Protonmail legte ebenfalls beim Bundes­verwaltungs­gericht erfolgreich Beschwerde ein.

      Über den Verordnungsweg die Demokratie aushebeln

      Die Motivation für die Revision der Verordnung liegt damit auf der Hand: Weil die Behörden mit dem Upgrade von Threema und Protonmail juristisch gescheitert sind, gehen die Bundes­angestellten nun über den Verordnungs­weg, obwohl diese Änderungen sowohl dem Bundes­gesetz widersprechen als auch dem Willen des Parlaments, eine Hierarchie von Überwachungs­pflichten zu haben. Das ist ein demokratie­politisch höchst fragwürdiges Vorgehen.

      Mit der neuen Verordnung müssten Unter­nehmen wie Threema und Proton (das mittlerweile mehr Produkte als nur E-Mail anbietet) ihr auf Daten­schutz basierendes Geschäfts­modell aufgeben. Sie wären praktisch den gleichen Pflichten unterworfen wie der Internet­konzern Swisscom, der die Standort- und Telefon-Metadaten seiner Nutzerinnen laufend und für sechs Monate speichert. Denn die neue Verordnung verlangt, dass neu eine Million Nutzerinnen (global, nicht nur in der Schweiz) oder 100 Millionen Franken Konzern­umsatz reichen für das Upgrade und die damit verbundenen «vollen Pflichten».

      Der Überwachungs­dienst verkaufte die Verordnung in einem Gespräch mit Medien­schaffenden als eine Vereinfachung und als KMU-freundliche Revision. Er betonte mehrfach, dass die Revision der Verordnung nicht dazu führe, dass der Überwachungs­apparat ausgebaut werde. Der Sprecher des Diensts spielte die Brisanz massiv herunter: «Die meisten Unternehmen werden nie von uns hören und sammeln sowieso schon diese Daten.»

      Die Revision werde eine Klärung bringen, doppelte der Dienst in einer schriftlichen Antwort an die Republik nach: «Mit der Einführung der neuen ‹reduzierten Pflichten›, welche nur minimale Anforderungen enthalten, wird der Grundsatz der Verhältnis­mässigkeit künftig besser gewahrt.»

      IT-Jurist Messmer lässt dieses Argument nicht gelten: «Neue Pflichten werden eingeführt, bestehende Schwellen drastisch gesenkt und die Privatsphäre im Netz systematisch abgeschafft. Diese Verordnung ist einer der bisher gravierendsten Angriffe auf unsere digitale Freiheit.»

      Und der Staat wird sehr wohl bald bei Unter­nehmen anklopfen.

      Auskünfte mit wenigen Klicks

      Denn: Alle potenziell betroffenen IT-Unternehmen mit 5000 Nutzerinnen oder Kunden müssen sich bei den Bundes­behörden innert kurzer Frist melden. Versäumen sie dies, droht ihnen eine Busse. Verlangt eine kantonale Staats­anwaltschaft eine Auskunft, müssen sie diese unter anderem direkt im Verarbeitungs­system des Bundes eingeben.

      Jonathan Messmer von der IT-Anwalts­kanzlei Ronzani/Schlauri sagt: «Im Extremfall könnten Strafverfolgungs­behörden alle fünf Sekunden eine automatisierte Anfrage an Unternehmen mit vollen Überwachungs­pflichten stellen und somit ‹in Echtzeit› alle soeben erst registrierten Zugriffe rausholen und eine ganze Historie aufbauen.»

      Die Schweiz will mit dieser Revision also einen riesigen digitalen Überwachungs­apparat bauen, damit die Behörden neu auf Knopfdruck unbegrenzt viele Auskünfte abfragen können. Dass das Volumen bereits heute enorm gross ist, zeigen die letzte Woche vom Überwachungs­dienst veröffentlichten Zahlen: Die Kantone und die Bundes­behörden haben doppelt so viele Überwachungs­massnahmen angefordert wie im Vorjahr.
      Noch mehr Macht für Big Tech

      Doch nicht nur der Inhalt, sondern auch der Zeitpunkt der Verordnung ist fragwürdig. So ist am Europäischen Gerichtshof für Menschen­rechte in Strassburg eine Klage gegen Vorratsdaten­speicherung hängig, eingereicht von der Digitalen Gesellschaft. Beschwerde­führer sind unter anderem Grünen-Nationalrat Balthasar Glättli und «Beobachter»-Chefredaktor Dominique Strebel.

      International lässt sich die Verordnung fast nur mit den drakonischen Internet­gesetzen von Russland, China und dem Iran vergleichen, die entweder eine Realnamen­pflicht oder eine Mobiltelefon­nummer für E-Mail, Hosting und alle Arten von digitalen Dienst­leistungen verlangen. China fordert etwa Personalien bei der Registrierung für populäre Apps wie Wechat ein. Sollte die Schweiz die neue Cybercrime Convention der Uno ratifizieren, könnten sich jene Diktaturen bei der Strafverfolgung von Dissidentinnen schlimmsten­falls ebenfalls bei den Schweizer KMU bedienen. Denn diese verlangt eine Zusammenarbeit aller Strafverfolgungs­behörden weltweit.

      Es ist eine Reform, die nicht nur auf Threema und Proton zielt – zwei der wichtigsten IT-Firmen –, sondern auf unzählige Schweizer Unternehmen, die heute wohl noch gar nichts von diesen Konsequenzen wissen.

      Die Schweiz sabotiert ihre eigene IT-Industrie damit in einem Moment, wo sie sie am stärksten braucht: in geopolitisch turbulenten Zeiten, in denen die Privacy-Tech-Branche extremen Zulauf erhält und hiesige Cloud-Unternehmen wie Infomaniak auf Plakaten mit «sichere Schweizer Cloud» werben. Gerade jetzt, wo Bundesbern damit beginnt, sich Gedanken zur digitalen Souveränität zu machen und zur Loslösung von Big-Tech-Konzernen. Und gerade jetzt, wo bereits zwei Kantone ein «Recht auf digitale Integrität» und damit auch Anonymität in ihren Verfassungen verankert haben und in weiteren Kantonen politische Debatten dazu angelaufen sind.

      Die Ironie dabei: Mit dieser Verordnung werden amerikanische Big-Tech-Konzerne wie Meta noch mächtiger. Denn für Whatsapp – wie der Sprecher des Diensts Überwachung Post- und Fernmelde­verkehr bestätigt – gelten die Schweizer Gesetze nicht.

      https://www.republik.ch/2025/05/07/die-schweiz-ist-drauf-und-dran-autoritaere-ueberwachungsstaaten-zu-kopieren

    • Maître du #cryptage, #Proton est « prêt à quitter Genève »

      Andy Yen, patron du service de courriel et Cloud aux 100 millions d’utilisateurs, refuse l’espionnage que veut imposer la Confédération.

      En bref :

      – Le géant genevois des e-mails et du Cloud cryptés Proton quittera la Suisse en cas de durcissement de la surveillance qui lui est imposé.
      – Une réponse à la refonte de l’ordonnance sur la #surveillance des télécommunications, mise en consultation jusqu’au 6 mai.
      – L’Allemagne apparaît comme une destination alternative pour l’entreprise de messagerie cryptée, esquisse son patron, Andy Yen.

      https://www.tdg.ch/surveillance-le-geant-des-mails-cryptes-proton-pret-a-quitter-geneve-94740218821

  • Infomaniak breaks rank and comes out in support of controversial Swiss encryption law | Tom’s Guide
    https://www.tomsguide.com/computing/vpns/infomaniak-breaks-rank-and-comes-out-in-support-of-controversial-swiss-en

    (...)

    In a debate on Radio Télévision Suisse (RTS), and reported in Clubic, Infomaniak spokesperson Thomas Jacobsen addressed Andy Yen’s comments on the law.

    Jacobsen believed Yen showed a “lack of knowledge of Swiss political institutions” and called for finding the right balance, not looking for extremes.

    Infomaniak argued that anonymity prevents justice, saying there must be a “happy medium” to prevent the digital landscape becoming a “Wild West.”

    Proton was cited as a company that advocates for anonymity, but this isn’t technically the case. Proton, and Proton VPN, advocates for privacy – and there is a subtle but important difference between the two.

    Confusing privacy and anonymity is common – a Tom’s Guide VPN survey found that 29% of readers think VPNs make you anonymous – but they don’t mean the same thing. Anonymity is when your identity isn’t known and no trace of your activity is left behind, with the Tor Network being an example.

    (...)

    PSA: Infomaniak supports mass surveillance, calling for legal change to end online anonymity + mandatory metadata retention - General - Privacy Guides Community
    https://discuss.privacyguides.net/t/psa-infomaniak-supports-mass-surveillance-calling-for-legal-change-to-end-online-anonymity-mandatory-metadata-retention/28065

    (...)

    Infomaniak, a company that positions itself as “ethical”, and one who built a brand based on user security and privacy, is now publicly supporting the Swiss government’s move to force VPN and email providers to log user data and collect PII. I think the quotes speak for themselves, but TLDR they are explicitly calling for:

    – Mandatory metadata retention
    – A blanket ban on anonymity online
    – Making free & encrypted services subservient to the Swiss justice department

    This is completely disqualifying, and it’s important to spread the word, because there are posts where Infomaniak is recommended as a good option for activists and privacy sensitive people.

    (...)