Grundsicherung für Arbeitssuchende oder Sozialhilfe ? Schnittstellen, Unterschiede und Verschiebebahnhof… – Frank Jäger

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  • Thomé Newsletter 17/2026 vom 17.05.2026 - Harald Thomé
    https://harald-thome.de/newsletter/archiv/thome-newsletter-17-2026-vom-17-05-2026.html

    L’intelligence artificielle permet aux pauvres de formuler des recours en justice contre les décisions administratives. Résultat : les tribunaux sociaux s’écroulent sous le nombre de plaintes déposées. C’est la conséquence du mal à trouver des avocats qui sont pêts à travailler pour les tarifs peu élevés qu’impose l’état pour les contentieux du droit social.

    En même temps on a changé la compétence des tribunaux pour contester les coupures de courant électique. Désormais ces contentieux ne sont plus décidés par les « Amtsgericht » mais les « Landgericht » qui traitaient uniquement les cas de code civil graves. Les personnées concernées par les coupures devront attendre beaucoup plus longtemps jusqu’à ce qu’une cour des justice traite leur cas, pour beaucoup de pauvres il sera impossible de se défendre du tout.

    La guerre contre les pauvres continue.
    Voilà pourquoi : https://seenthis.net/messages/1172895

    Liebe Kolleginnen und Kollegen,
    sehr geehrte Damen und Herren,

    mein heutiger Newsletter zu folgenden Themen:

    1. Rechtsschutz bei Strom- und Gassperren von den Amtsgerichten auf die Landgerichte verlegt / Es droht faktisch der Verlust von Rechtsschutz

    Von der Öffentlichkeit weitgehend unbeachtet, wurden durch das Bundesministerium Änderungen im Energiewirtschaftsgesetz eingeführt, die die Zuständigkeit bei Strom- und Gassperren betreffen. Diese sollten nach Darstellung der Bundesregierung nicht nur den Energieversorgern, sondern auch deren Kunden helfen. Von „unmittelbar wirkenden Erleichterungen“ und „praktischen Verbesserungen im Alltag der Menschen“ sprach etwa der CDU-Abgeordnete Lars Rohwer im Bundestag über den Gesetzesentwurf. [1]

    Die Realität sieht jedoch deutlich anders aus: Die Zuständigkeit bei Strom- und Gassperren wurde von den Amtsgerichten auf die Landgerichte verlagert. Das hat massive Folgen, insbesondere wegen des dort geltenden Anwaltszwangs bei solchen Verfahren. Es muss nun zunächst ein Anwalt gefunden werden, der bereit ist, auf Beratungshilfebasis tätig zu werden. Hinzu kommen Fahrtkosten zu den Landgerichten, die sich häufig nicht am Wohnort der Betroffenen befinden.

    Siehe dazu LTO: Wie eine Geset­zes­än­de­rung tau­senden Strom­kunden das Leben schwer macht, Link: https://t1p.de/613ea

    Kommentar:

    Diese Regelung ist sozialpolitisch und rechtsstaatlich ein Desaster. Menschen, denen der Strom oder das Gas gesperrt wurde, wird damit faktisch der Zugang zum Recht abgeschnitten. Wer seine Energierechnung nicht bezahlen kann, kann in der Regel auch keinen Anwalt finanzieren. Durch die Zuständigkeitsverlegung an die Landgerichte ist ein Rechtsbeistand jedoch zwingend vorgeschrieben. Damit wird der Rechtsschutz für Betroffene praktisch unerreichbar. Das gilt umso mehr, wenn erst mühsam ein Anwalt gefunden werden muss, der überhaupt auf Beratungshilfe oder PKH-Basis arbeitet.

    Hinzu kommen zusätzliche Fahrtkosten und organisatorische Hürden durch oft weit entfernte Landgerichte. Die Neuregelung trifft somit ausgerechnet Menschen, die sich ohnehin in existenziellen Notlagen befinden. Genauso absurd ist: Selbst die Energieversorger können sich vor den Landgerichten nicht mehr selbst vertreten. Die Verfahren werden für alle Beteiligten komplizierter, teurer und schwerfälliger – ohne jeden erkennbaren Vorteil oder Bürgernähe.

    Tatsächlich handelt es sich um einen massiven Abbau des effektiven Rechtsschutzes zulasten einkommensarmer Haushalte. Wer ernsthaft meint, Menschen ohne Strom oder Gas könnten problemlos anwaltliche Hilfe organisieren und finanzieren, hat jeden Bezug zur sozialen Realität verloren.

    Solche Verfahren gehören unverzüglich zurück an die Amtsgerichte. Laut dem Monitoringbericht 2025 der Bundesnetzagentur vom 26. November 2025 wurde im Jahr 2024 in mindestens 239.269 Haushalten die Stromversorgung tatsächlich unterbrochen. Das entspricht einer Steigerung von 33 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Zudem wurden bundesweit 34.393 Gassperren durchgeführt.

    Alle Parteien müssen sich dafür einsetzen, dass diese Regelung rückgängig gemacht wird und die Zuständigkeit wieder an die Amtsgerichte fällt!

    2. LSG Mecklenburg-Vorpommern zum SGB II-Anspruch bei Teilzeitstudierenden

    Während das LSG Baden-Württemberg bei Teilzeitstudierenden im Rahmen einer Eilentscheidung aufgrund abstrakter BAföG-Förderungsfähigkeit einen SGB II-Anspruch verneint, bejaht das LSG Mecklenburg-Vorpommern diesen Anspruch, da dort eine abstrakte Förderungsfähigkeit nicht angenommen wird. Das Urteil des LSG Mecklenburg-Vorpommern vom 21.07.2022 – L 14 AS 189/21 – ist beim BSG anhängig. Siehe dazu meinen Newsletter 15/2026 vom 19.04.2026, Download: t1p.de/dbr0j

    Das Landessozialgericht Mecklenburg-Vorpommern sieht mit Urteil vom 21.07.2022 – L 14 AS 189/21 – einen SGB II-Anspruch bei Teilzeitstudium als gegeben an; die Revision zum BSG wurde zugelassen. Download: t1p.de/h4kxt

    3. Ausgleich für steigende Preise beim Bürgergeld weiter unklar

    Nach Ansicht der Bundesregierung droht bei den Regelleistungen lediglich ein unwesentlicher Kaufkraftverlust. Zur Begründung verweist sie auf die „regelbedarfsrelevante Preisentwicklung“, also Liebe Kolleginnen und Kollegen,
    sehr geehrte Damen und Herren,

    mein heutiger Newsletter zu folgenden Themen:

    1. Rechtsschutz bei Strom- und Gassperren von den Amtsgerichten auf die Landgerichte verlegt / Es droht faktisch der Verlust von Rechtsschutz

    Von der Öffentlichkeit weitgehend unbeachtet, wurden durch das Bundesministerium Änderungen im Energiewirtschaftsgesetz eingeführt, die die Zuständigkeit bei Strom- und Gassperren betreffen. Diese sollten nach Darstellung der Bundesregierung nicht nur den Energieversorgern, sondern auch deren Kunden helfen. Von „unmittelbar wirkenden Erleichterungen“ und „praktischen Verbesserungen im Alltag der Menschen“ sprach etwa der CDU-Abgeordnete Lars Rohwer im Bundestag über den Gesetzesentwurf. [1]

    Die Realität sieht jedoch deutlich anders aus: Die Zuständigkeit bei Strom- und Gassperren wurde von den Amtsgerichten auf die Landgerichte verlagert. Das hat massive Folgen, insbesondere wegen des dort geltenden Anwaltszwangs bei solchen Verfahren. Es muss nun zunächst ein Anwalt gefunden werden, der bereit ist, auf Beratungshilfebasis tätig zu werden. Hinzu kommen Fahrtkosten zu den Landgerichten, die sich häufig nicht am Wohnort der Betroffenen befinden.

    Siehe dazu LTO: Wie eine Geset­zes­än­de­rung tau­senden Strom­kunden das Leben schwer macht, Link: https://t1p.de/613ea

    Kommentar:

    Diese Regelung ist sozialpolitisch und rechtsstaatlich ein Desaster. Menschen, denen der Strom oder das Gas gesperrt wurde, wird damit faktisch der Zugang zum Recht abgeschnitten. Wer seine Energierechnung nicht bezahlen kann, kann in der Regel auch keinen Anwalt finanzieren. Durch die Zuständigkeitsverlegung an die Landgerichte ist ein Rechtsbeistand jedoch zwingend vorgeschrieben. Damit wird der Rechtsschutz für Betroffene praktisch unerreichbar. Das gilt umso mehr, wenn erst mühsam ein Anwalt gefunden werden muss, der überhaupt auf Beratungshilfe oder PKH-Basis arbeitet.

    Hinzu kommen zusätzliche Fahrtkosten und organisatorische Hürden durch oft weit entfernte Landgerichte. Die Neuregelung trifft somit ausgerechnet Menschen, die sich ohnehin in existenziellen Notlagen befinden. Genauso absurd ist: Selbst die Energieversorger können sich vor den Landgerichten nicht mehr selbst vertreten. Die Verfahren werden für alle Beteiligten komplizierter, teurer und schwerfälliger – ohne jeden erkennbaren Vorteil oder Bürgernähe.

    Tatsächlich handelt es sich um einen massiven Abbau des effektiven Rechtsschutzes zulasten einkommensarmer Haushalte. Wer ernsthaft meint, Menschen ohne Strom oder Gas könnten problemlos anwaltliche Hilfe organisieren und finanzieren, hat jeden Bezug zur sozialen Realität verloren.

    Solche Verfahren gehören unverzüglich zurück an die Amtsgerichte. Laut dem Monitoringbericht 2025 der Bundesnetzagentur vom 26. November 2025 wurde im Jahr 2024 in mindestens 239.269 Haushalten die Stromversorgung tatsächlich unterbrochen. Das entspricht einer Steigerung von 33 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Zudem wurden bundesweit 34.393 Gassperren durchgeführt.

    Alle Parteien müssen sich dafür einsetzen, dass diese Regelung rückgängig gemacht wird und die Zuständigkeit wieder an die Amtsgerichte fällt!

    2. LSG Mecklenburg-Vorpommern zum SGB II-Anspruch bei Teilzeitstudierenden

    Während das LSG Baden-Württemberg bei Teilzeitstudierenden im Rahmen einer Eilentscheidung aufgrund abstrakter BAföG-Förderungsfähigkeit einen SGB II-Anspruch verneint, bejaht das LSG Mecklenburg-Vorpommern diesen Anspruch, da dort eine abstrakte Förderungsfähigkeit nicht angenommen wird. Das Urteil des LSG Mecklenburg-Vorpommern vom 21.07.2022 – L 14 AS 189/21 – ist beim BSG anhängig. Siehe dazu meinen Newsletter 15/2026 vom 19.04.2026, Download: t1p.de/dbr0j

    Das Landessozialgericht Mecklenburg-Vorpommern sieht mit Urteil vom 21.07.2022 – L 14 AS 189/21 – einen SGB II-Anspruch bei Teilzeitstudium als gegeben an; die Revision zum BSG wurde zugelassen. Download: t1p.de/h4kxt

    3. Ausgleich für steigende Preise beim Bürgergeld weiter unklar

    Nach Ansicht der Bundesregierung droht bei den Regelleistungen lediglich ein unwesentlicher Kaufkraftverlust. Zur Begründung verweist sie auf die „regelbedarfsrelevante Preisentwicklung“, also die Preissteigerungen bei den Gütern und Dienstleistungen, die für Leistungsberechtigte tatsächlich relevant seien. Dieser Wert habe im März 2026 lediglich bei 0,9 Prozent gelegen. Da der derzeitige Regelsatz noch oberhalb der rechnerischen Prognosewerte liege, könnten moderate Preissteigerungen zunächst aufgefangen werden.

    Bei deutlich steigenden Kosten könne dies jedoch nicht mehr ausreichen. So zumindest die Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage von Cansin Köktürk, sozialpolitische Sprecherin der Linken.

    Dafür hat das BMAS eigens einen regelbedarfsrelevanten Preisindex auf seiner Webseite veröffentlicht: https://t1p.de/2xltv

    Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage vom 14.04.2026, Download: https://t1p.de/hcc00

    Kommentar: Die Regelleistungen sind ohnehin zu niedrig bemessen. Selbstverständlich schlagen die inflationsbedingten Preissteigerungen infolge des Nahostkriegs erheblich auf die Lebenshaltungskosten durch. Es ist schon bemerkenswert, dass ausgerechnet im März 2026 die niedrigste Preissteigerung des Jahres festgestellt worden sein soll – und zugleich die niedrigste seit eineinhalb Jahren. Gleichzeitig steigen die Preise für Lebensmittel, allgemeine Konsumgüter und insbesondere für Kraftstoffe deutlich an.

    Alles wird teurer, nur die Regelleistungen bleiben unverändert und sollen dennoch weiterhin verfassungskonform sein. Mit dieser planmäßigen Unterfinanzierung werden arme Menschen weiter verelenden, sozial ausgegrenzt und faktisch zunehmend vom Arbeitsmarkt entfernt.

    4. Sprunghafte Steigerung von KI Klagen vor den Sozialgerichten und was getan werden muss

    Bei den Sozialgerichten gehen vor allem zum Bürgergeld und zur Arbeitslosenversicherung immer mehr mit Künstlicher Intelligenz generierte Anträge und Klagen ein. Die Verfahren im einstweiligen Rechtsschutz seien bei den acht NRW-Sozialgerichten im Jahr 2025 sprunghaft um mehr als 55 Prozent auf 7.615 gestiegen, sagte der Präsident des LSG NRW, Jens Blüggel, bei der Jahres-Pressekonferenz in Essen. Im laufenden Jahr gehe dies ungebremst weiter, das zeichne sich schon jetzt ab, und bringe die Richterinnen und Richter an ihre Grenzen.

    Hintergrund sei auch die seit Jahren sinkende Anzahl von Sozialrechtsanwält*innen angesichts der vergleichsweise geringen Vergütung in diesem Rechtsgebiet, sagte LSG-Präsident Blüggel. „Die Bürger helfen sich selbst mit KI.“
    Infos und Zahlen bei LTO: https://t1p.de/1joe5

    Kommentar: Auch wir in unserer Beratung bemerken deutlich vermehrt KI-generierte Klagen. Aus Sicht der Leistungsberechtigten ist das absolut verständlich. Oft finden sie keine Anwält*innen, die sie vertreten, und helfen sich dann selbst, wie Herr Blüggel grundsätzlich zutreffend sagt. Das Problem ist jedoch: KI fantasiert und erzählt mitunter erheblichen Unsinn. KI kann keine belastbare Beratungs- oder Klagestrategie entwickeln. Sie arbeitet letztlich nur mit Wahrscheinlichkeitsberechnungen.

    Die Sozialgerichte werden weiter mit KI-Klagen und Anträgen überschüttet werden. Dadurch werden sich die Zeiten bis zu gerichtlichen Entscheidungen deutlich verlängern. Eine Steigerung von 55 Prozent ist eine Katastrophe für effektiven Rechtsschutz. Umso gravierender ist dies, weil das SGB II derzeit erheblich verschärft wird und Menschen durch die Rechtsänderungen teils offen verfassungswidrig in ihrer Existenz bedroht werden.

    Jetzt geht es nicht darum, im Kleinklein die Sozialgerichtsordnung weiter zu verschärfen. Vielmehr braucht es umfassend finanzierte, unabhängige außergerichtliche Beratungsstrukturen, an die sich Menschen wenden können. Es reicht eben nicht aus, der Mär hinterherzulaufen, Leistungsbeziehende könnten sich ja von den Behörden beraten lassen – denn genau das geschieht in der Praxis häufig nicht.

    Ebenso müssen die Anwaltsgebühren im Sozialrecht deutlich angehoben werden. Zudem muss sichergestellt werden, dass Sozialleistungsträger die Vergütungsansprüche von Anwält*innen nicht ständig durch formale Einwendungen kürzen. Nur so wird es wieder attraktiv, sich anwaltlich im Sozialrecht zu engagieren.

    5. Neue Weisungen der BA: Zu § 7 SGB II, den Anspruchsvoraussetzungen, und zu § 31a Abs. 7 SGB II, den 100-%-Sanktionen für sogenannte „Totalverweigerer“

    In die Weisung zu § 7 SGB II sind eine Reihe von Änderungen aus Rechtsprechung und Gesetzgebung eingeflossen, die sich nach Ansicht der BA für EU-Bürger*innen, Drittstaatsangehörige sowie hinsichtlich der Datenübermittlung zwischen Ausländerbehörden und Jobcentern ergeben haben.

    Die Weisung zu § 7 SGB II gibt es hier, unter § 7 SGB II: https://t1p.de/buca

    Die Weisung zu den 100-%-Sanktionen für sogenannte „Totalverweigerer“ gibt es hier:
    https://t1p.de/mov70

    6. Sozialrecht-Justament vom Mai 2026

    In der Mai-Ausgabe von Sozialrecht-Justament findet sich der zweite Teil der Darstellung der Neuregelungen im SGB II aufgrund des 13. SGB II-Änderungsgesetzes. Schwerpunkt sind die Sanktionen bei Meldeversäumnissen und Pflichtverletzungen im Rahmen der Eingliederung in Arbeit. Der erste Teil erschien in der April-Ausgabe von Sozialrecht-Justament.

    Sozialrecht-Justament 5/2026 zum Download: https://t1p.de/6b35v

    Liebe Kolleginnen und Kollegen,
    sehr geehrte Damen und Herren,

    mein heutiger Newsletter zu folgenden Themen:

    1. Rechtsschutz bei Strom- und Gassperren von den Amtsgerichten auf die Landgerichte verlegt / Es droht faktisch der Verlust von Rechtsschutz

    Von der Öffentlichkeit weitgehend unbeachtet, wurden durch das Bundesministerium Änderungen im Energiewirtschaftsgesetz eingeführt, die die Zuständigkeit bei Strom- und Gassperren betreffen. Diese sollten nach Darstellung der Bundesregierung nicht nur den Energieversorgern, sondern auch deren Kunden helfen. Von „unmittelbar wirkenden Erleichterungen“ und „praktischen Verbesserungen im Alltag der Menschen“ sprach etwa der CDU-Abgeordnete Lars Rohwer im Bundestag über den Gesetzesentwurf. [1]

    Die Realität sieht jedoch deutlich anders aus: Die Zuständigkeit bei Strom- und Gassperren wurde von den Amtsgerichten auf die Landgerichte verlagert. Das hat massive Folgen, insbesondere wegen des dort geltenden Anwaltszwangs bei solchen Verfahren. Es muss nun zunächst ein Anwalt gefunden werden, der bereit ist, auf Beratungshilfebasis tätig zu werden. Hinzu kommen Fahrtkosten zu den Landgerichten, die sich häufig nicht am Wohnort der Betroffenen befinden.

    Siehe dazu LTO: Wie eine Geset­zes­än­de­rung tau­senden Strom­kunden das Leben schwer macht, Link: https://t1p.de/613ea

    Kommentar:

    Diese Regelung ist sozialpolitisch und rechtsstaatlich ein Desaster. Menschen, denen der Strom oder das Gas gesperrt wurde, wird damit faktisch der Zugang zum Recht abgeschnitten. Wer seine Energierechnung nicht bezahlen kann, kann in der Regel auch keinen Anwalt finanzieren. Durch die Zuständigkeitsverlegung an die Landgerichte ist ein Rechtsbeistand jedoch zwingend vorgeschrieben. Damit wird der Rechtsschutz für Betroffene praktisch unerreichbar. Das gilt umso mehr, wenn erst mühsam ein Anwalt gefunden werden muss, der überhaupt auf Beratungshilfe oder PKH-Basis arbeitet.

    Hinzu kommen zusätzliche Fahrtkosten und organisatorische Hürden durch oft weit entfernte Landgerichte. Die Neuregelung trifft somit ausgerechnet Menschen, die sich ohnehin in existenziellen Notlagen befinden. Genauso absurd ist: Selbst die Energieversorger können sich vor den Landgerichten nicht mehr selbst vertreten. Die Verfahren werden für alle Beteiligten komplizierter, teurer und schwerfälliger – ohne jeden erkennbaren Vorteil oder Bürgernähe.

    Tatsächlich handelt es sich um einen massiven Abbau des effektiven Rechtsschutzes zulasten einkommensarmer Haushalte. Wer ernsthaft meint, Menschen ohne Strom oder Gas könnten problemlos anwaltliche Hilfe organisieren und finanzieren, hat jeden Bezug zur sozialen Realität verloren.

    Solche Verfahren gehören unverzüglich zurück an die Amtsgerichte. Laut dem Monitoringbericht 2025 der Bundesnetzagentur vom 26. November 2025 wurde im Jahr 2024 in mindestens 239.269 Haushalten die Stromversorgung tatsächlich unterbrochen. Das entspricht einer Steigerung von 33 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Zudem wurden bundesweit 34.393 Gassperren durchgeführt.

    Alle Parteien müssen sich dafür einsetzen, dass diese Regelung rückgängig gemacht wird und die Zuständigkeit wieder an die Amtsgerichte fällt!

    2. LSG Mecklenburg-Vorpommern zum SGB II-Anspruch bei Teilzeitstudierenden

    Während das LSG Baden-Württemberg bei Teilzeitstudierenden im Rahmen einer Eilentscheidung aufgrund abstrakter BAföG-Förderungsfähigkeit einen SGB II-Anspruch verneint, bejaht das LSG Mecklenburg-Vorpommern diesen Anspruch, da dort eine abstrakte Förderungsfähigkeit nicht angenommen wird. Das Urteil des LSG Mecklenburg-Vorpommern vom 21.07.2022 – L 14 AS 189/21 – ist beim BSG anhängig. Siehe dazu meinen Newsletter 15/2026 vom 19.04.2026, Download: t1p.de/dbr0j

    Das Landessozialgericht Mecklenburg-Vorpommern sieht mit Urteil vom 21.07.2022 – L 14 AS 189/21 – einen SGB II-Anspruch bei Teilzeitstudium als gegeben an; die Revision zum BSG wurde zugelassen. Download: t1p.de/h4kxt

    3. Ausgleich für steigende Preise beim Bürgergeld weiter unklar

    Nach Ansicht der Bundesregierung droht bei den Regelleistungen lediglich ein unwesentlicher Kaufkraftverlust. Zur Begründung verweist sie auf die „regelbedarfsrelevante Preisentwicklung“, also die Preissteigerungen bei den Gütern und Dienstleistungen, die für Leistungsberechtigte tatsächlich relevant seien. Dieser Wert habe im März 2026 lediglich bei 0,9 Prozent gelegen. Da der derzeitige Regelsatz noch oberhalb der rechnerischen Prognosewerte liege, könnten moderate Preissteigerungen zunächst aufgefangen werden.

    Bei deutlich steigenden Kosten könne dies jedoch nicht mehr ausreichen. So zumindest die Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage von Cansin Köktürk, sozialpolitische Sprecherin der Linken.

    Dafür hat das BMAS eigens einen regelbedarfsrelevanten Preisindex auf seiner Webseite veröffentlicht: https://t1p.de/2xltv

    Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage vom 14.04.2026, Download: https://t1p.de/hcc00

    Kommentar: Die Regelleistungen sind ohnehin zu niedrig bemessen. Selbstverständlich schlagen die inflationsbedingten Preissteigerungen infolge des Nahostkriegs erheblich auf die Lebenshaltungskosten durch. Es ist schon bemerkenswert, dass ausgerechnet im März 2026 die niedrigste Preissteigerung des Jahres festgestellt worden sein soll – und zugleich die niedrigste seit eineinhalb Jahren. Gleichzeitig steigen die Preise für Lebensmittel, allgemeine Konsumgüter und insbesondere für Kraftstoffe deutlich an.

    Alles wird teurer, nur die Regelleistungen bleiben unverändert und sollen dennoch weiterhin verfassungskonform sein. Mit dieser planmäßigen Unterfinanzierung werden arme Menschen weiter verelenden, sozial ausgegrenzt und faktisch zunehmend vom Arbeitsmarkt entfernt.

    4. Sprunghafte Steigerung von KI Klagen vor den Sozialgerichten und was getan werden muss

    Bei den Sozialgerichten gehen vor allem zum Bürgergeld und zur Arbeitslosenversicherung immer mehr mit Künstlicher Intelligenz generierte Anträge und Klagen ein. Die Verfahren im einstweiligen Rechtsschutz seien bei den acht NRW-Sozialgerichten im Jahr 2025 sprunghaft um mehr als 55 Prozent auf 7.615 gestiegen, sagte der Präsident des LSG NRW, Jens Blüggel, bei der Jahres-Pressekonferenz in Essen. Im laufenden Jahr gehe dies ungebremst weiter, das zeichne sich schon jetzt ab, und bringe die Richterinnen und Richter an ihre Grenzen.

    Hintergrund sei auch die seit Jahren sinkende Anzahl von Sozialrechtsanwält*innen angesichts der vergleichsweise geringen Vergütung in diesem Rechtsgebiet, sagte LSG-Präsident Blüggel. „Die Bürger helfen sich selbst mit KI.“
    Infos und Zahlen bei LTO: https://t1p.de/1joe5

    Kommentar: Auch wir in unserer Beratung bemerken deutlich vermehrt KI-generierte Klagen. Aus Sicht der Leistungsberechtigten ist das absolut verständlich. Oft finden sie keine Anwält*innen, die sie vertreten, und helfen sich dann selbst, wie Herr Blüggel grundsätzlich zutreffend sagt. Das Problem ist jedoch: KI fantasiert und erzählt mitunter erheblichen Unsinn. KI kann keine belastbare Beratungs- oder Klagestrategie entwickeln. Sie arbeitet letztlich nur mit Wahrscheinlichkeitsberechnungen.

    Die Sozialgerichte werden weiter mit KI-Klagen und Anträgen überschüttet werden. Dadurch werden sich die Zeiten bis zu gerichtlichen Entscheidungen deutlich verlängern. Eine Steigerung von 55 Prozent ist eine Katastrophe für effektiven Rechtsschutz. Umso gravierender ist dies, weil das SGB II derzeit erheblich verschärft wird und Menschen durch die Rechtsänderungen teils offen verfassungswidrig in ihrer Existenz bedroht werden.

    Jetzt geht es nicht darum, im Kleinklein die Sozialgerichtsordnung weiter zu verschärfen. Vielmehr braucht es umfassend finanzierte, unabhängige außergerichtliche Beratungsstrukturen, an die sich Menschen wenden können. Es reicht eben nicht aus, der Mär hinterherzulaufen, Leistungsbeziehende könnten sich ja von den Behörden beraten lassen – denn genau das geschieht in der Praxis häufig nicht.

    Ebenso müssen die Anwaltsgebühren im Sozialrecht deutlich angehoben werden. Zudem muss sichergestellt werden, dass Sozialleistungsträger die Vergütungsansprüche von Anwält*innen nicht ständig durch formale Einwendungen kürzen. Nur so wird es wieder attraktiv, sich anwaltlich im Sozialrecht zu engagieren.

    5. Neue Weisungen der BA: Zu § 7 SGB II, den Anspruchsvoraussetzungen, und zu § 31a Abs. 7 SGB II, den 100-%-Sanktionen für sogenannte „Totalverweigerer“

    In die Weisung zu § 7 SGB II sind eine Reihe von Änderungen aus Rechtsprechung und Gesetzgebung eingeflossen, die sich nach Ansicht der BA für EU-Bürger*innen, Drittstaatsangehörige sowie hinsichtlich der Datenübermittlung zwischen Ausländerbehörden und Jobcentern ergeben haben.

    Die Weisung zu § 7 SGB II gibt es hier, unter § 7 SGB II: https://t1p.de/buca

    Die Weisung zu den 100-%-Sanktionen für sogenannte „Totalverweigerer“ gibt es hier:
    https://t1p.de/mov70

    6. Sozialrecht-Justament vom Mai 2026

    In der Mai-Ausgabe von Sozialrecht-Justament findet sich der zweite Teil der Darstellung der Neuregelungen im SGB II aufgrund des 13. SGB II-Änderungsgesetzes. Schwerpunkt sind die Sanktionen bei Meldeversäumnissen und Pflichtverletzungen im Rahmen der Eingliederung in Arbeit. Der erste Teil erschien in der April-Ausgabe von Sozialrecht-Justament.

    Sozialrecht-Justament 5/2026 zum Download: https://t1p.de/6b35v

    7. VG Schleswig zu den Voraussetzungen eines erfolgreichen Eilantrages auf Wohngeld

    Das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht hat sich mit dem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung, dem Antragsteller vorläufig Wohngeld zu gewähren, befasst. Am 23.12.2025 hat es unter dem Aktenzeichen 15 B 128/25 beschlossen:

    Mehr https://t1p.de/i6qx9

    7. VG Schleswig zu den Voraussetzungen eines erfolgreichen Eilantrages auf Wohngeld

    Das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht hat sich mit dem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung, dem Antragsteller vorläufig Wohngeld zu gewähren, befasst. Am 23.12.2025 hat es unter dem Aktenzeichen 15 B 128/25 beschlossen:

    Mehr https://t1p.de/i6qx9die Preissteigerungen bei den Gütern und Dienstleistungen, die für Leistungsberechtigte tatsächlich relevant seien. Dieser Wert habe im März 2026 lediglich bei 0,9 Prozent gelegen. Da der derzeitige Regelsatz noch oberhalb der rechnerischen Prognosewerte liege, könnten moderate Preissteigerungen zunächst aufgefangen werden.

    Bei deutlich steigenden Kosten könne dies jedoch nicht mehr ausreichen. So zumindest die Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage von Cansin Köktürk, sozialpolitische Sprecherin der Linken.

    Dafür hat das BMAS eigens einen regelbedarfsrelevanten Preisindex auf seiner Webseite veröffentlicht: https://t1p.de/2xltv

    Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage vom 14.04.2026, Download: https://t1p.de/hcc00

    Kommentar: Die Regelleistungen sind ohnehin zu niedrig bemessen. Selbstverständlich schlagen die inflationsbedingten Preissteigerungen infolge des Nahostkriegs erheblich auf die Lebenshaltungskosten durch. Es ist schon bemerkenswert, dass ausgerechnet im März 2026 die niedrigste Preissteigerung des Jahres festgestellt worden sein soll – und zugleich die niedrigste seit eineinhalb Jahren. Gleichzeitig steigen die Preise für Lebensmittel, allgemeine Konsumgüter und insbesondere für Kraftstoffe deutlich an.

    Alles wird teurer, nur die Regelleistungen bleiben unverändert und sollen dennoch weiterhin verfassungskonform sein. Mit dieser planmäßigen Unterfinanzierung werden arme Menschen weiter verelenden, sozial ausgegrenzt und faktisch zunehmend vom Arbeitsmarkt entfernt.

    4. Sprunghafte Steigerung von KI Klagen vor den Sozialgerichten und was getan werden muss

    Bei den Sozialgerichten gehen vor allem zum Bürgergeld und zur Arbeitslosenversicherung immer mehr mit Künstlicher Intelligenz generierte Anträge und Klagen ein. Die Verfahren im einstweiligen Rechtsschutz seien bei den acht NRW-Sozialgerichten im Jahr 2025 sprunghaft um mehr als 55 Prozent auf 7.615 gestiegen, sagte der Präsident des LSG NRW, Jens Blüggel, bei der Jahres-Pressekonferenz in Essen. Im laufenden Jahr gehe dies ungebremst weiter, das zeichne sich schon jetzt ab, und bringe die Richterinnen und Richter an ihre Grenzen.

    Hintergrund sei auch die seit Jahren sinkende Anzahl von Sozialrechtsanwält*innen angesichts der vergleichsweise geringen Vergütung in diesem Rechtsgebiet, sagte LSG-Präsident Blüggel. „Die Bürger helfen sich selbst mit KI.“
    Infos und Zahlen bei LTO: https://t1p.de/1joe5

    Kommentar: Auch wir in unserer Beratung bemerken deutlich vermehrt KI-generierte Klagen. Aus Sicht der Leistungsberechtigten ist das absolut verständlich. Oft finden sie keine Anwält*innen, die sie vertreten, und helfen sich dann selbst, wie Herr Blüggel grundsätzlich zutreffend sagt. Das Problem ist jedoch: KI fantasiert und erzählt mitunter erheblichen Unsinn. KI kann keine belastbare Beratungs- oder Klagestrategie entwickeln. Sie arbeitet letztlich nur mit Wahrscheinlichkeitsberechnungen.

    Die Sozialgerichte werden weiter mit KI-Klagen und Anträgen überschüttet werden. Dadurch werden sich die Zeiten bis zu gerichtlichen Entscheidungen deutlich verlängern. Eine Steigerung von 55 Prozent ist eine Katastrophe für effektiven Rechtsschutz. Umso gravierender ist dies, weil das SGB II derzeit erheblich verschärft wird und Menschen durch die Rechtsänderungen teils offen verfassungswidrig in ihrer Existenz bedroht werden.

    Jetzt geht es nicht darum, im Kleinklein die Sozialgerichtsordnung weiter zu verschärfen. Vielmehr braucht es umfassend finanzierte, unabhängige außergerichtliche Beratungsstrukturen, an die sich Menschen wenden können. Es reicht eben nicht aus, der Mär hinterherzulaufen, Leistungsbeziehende könnten sich ja von den Behörden beraten lassen – denn genau das geschieht in der Praxis häufig nicht.

    Ebenso müssen die Anwaltsgebühren im Sozialrecht deutlich angehoben werden. Zudem muss sichergestellt werden, dass Sozialleistungsträger die Vergütungsansprüche von Anwält*innen nicht ständig durch formale Einwendungen kürzen. Nur so wird es wieder attraktiv, sich anwaltlich im Sozialrecht zu engagieren.

    5. Neue Weisungen der BA: Zu § 7 SGB II, den Anspruchsvoraussetzungen, und zu § 31a Abs. 7 SGB II, den 100-%-Sanktionen für sogenannte „Totalverweigerer“

    In die Weisung zu § 7 SGB II sind eine Reihe von Änderungen aus Rechtsprechung und Gesetzgebung eingeflossen, die sich nach Ansicht der BA für EU-Bürger*innen, Drittstaatsangehörige sowie hinsichtlich der Datenübermittlung zwischen Ausländerbehörden und Jobcentern ergeben haben.

    Die Weisung zu § 7 SGB II gibt es hier, unter § 7 SGB II: https://t1p.de/buca

    Die Weisung zu den 100-%-Sanktionen für sogenannte „Totalverweigerer“ gibt es hier:
    https://t1p.de/mov70

    6. Sozialrecht-Justament vom Mai 2026

    In der Mai-Ausgabe von Sozialrecht-Justament findet sich der zweite Teil der Darstellung der Neuregelungen im SGB II aufgrund des 13. SGB II-Änderungsgesetzes. Schwerpunkt sind die Sanktionen bei Meldeversäumnissen und Pflichtverletzungen im Rahmen der Eingliederung in Arbeit. Der erste Teil erschien in der April-Ausgabe von Sozialrecht-Justament.

    Sozialrecht-Justament 5/2026 zum Download: https://t1p.de/6b35v

    7. VG Schleswig zu den Voraussetzungen eines erfolgreichen Eilantrages auf Wohngeld

    Das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht hat sich mit dem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung, dem Antragsteller vorläufig Wohngeld zu gewähren, befasst. Am 23.12.2025 hat es unter dem Aktenzeichen 15 B 128/25 beschlossen:

    Mehr https://t1p.de/i6qx9

    8. SGB II – Grundlagenseminare / Update zum Grundsicherungsgeld

    Zweitägiges Online-Seminar mit Überblick über das SGB II und Schwerpunkt Leistungsrecht, die geplanten Änderungen im Rahmen des Grundsicherungsgeldes fließen selbstverständlich ein, sowie aktuelle Rechtsprechung.

    Termine:

    08./09. Juni 2026
    20./21. Juli 2026
    05./06. Aug. 2026

    24./25. Aug. 2026

    👉 Ausschreibung & Anmeldung: t1p.de/chgq

    9. Seminar: Basiswissen Sozialberatung – Werkzeuge aus und für die Praxis

    Zweitägiges Online-Seminar zum Handwerkszeug der Sozialberatung: Aufbau der Sozialgesetzbücher, Antrag, Mitwirkungspflichten, Beschleunigung, Bescheide, Widerspruch, Überprüfung und vieles mehr.

    Termine:

    27./28. Mai 2026

    22./23. Juli 2026
    10./11. Aug. 2026
    07./09. Sept. 2026

    👉 Ausschreibung & Anmeldung: t1p.de/hdlq

    10. SGB II – Berechnungsseminar: Bescheide prüfen und verstehen lernen

    Diese Fortbildung biete ich nur noch dreitägig an. In den ersten beiden Tagen wird zunächst grundlegend die Systematik der Bedarfsermittlung sowie der Einkommensanrechnung und -bereinigung im SGB II erarbeitet. Es wird vermittelt,
    wie SGB-II-Bescheide mit der nötigen „Wissenschaft und Detektivarbeit“ zu verstehen und zu prüfen sind. Am dritten Tag geht es zum Rechnen, Bescheide prüfen in Kleingruppen. Solange, bis die Teilnehmenden die Berechnung können.

    Termine:

    13./14./15. Juli 2026
    21./22./23. Sept. 2026

    👉 Ausschreibung & Anmeldung: t1p.de/pv2v2

    11. Rechtsdurchsetzung in der sozialen Arbeit - SGB I (1. Teil)

    Mit diesem Seminar lernen Sie, die »Klaviatur der Sozialgesetzbücher« zu spielen. In diesem Seminar werden die relevanten Paragrafen des SGB I einzeln behandelt. Vom jeweiligen Paragrafen werden die Praxisbezüge für die sozialrechtliche Beratung erarbeitet. Dabei wird der konkrete Nutzen jedes einzelnen Paragrafen beleuchtet, seine Anwendung in der Praxis dargestellt und anhand konkreter Fallbeispiele vertieft.

    Termine:

    16. Juli 2026
    18. Aug. 2026
    01. Okt. 2026

    👉 Ausschreibung & Anmeldung: https://t1p.de/93hz

    12. SGB II - Intensivseminar über 5 Tage in 2026 / Intensiv-Update zum neuen Grundsicherungsgeld

    In diesem fünftägigen Online-Seminar geht es geballt und intensiv um das SGB II - Leistungsrecht / Neues Grundsicherungsgeld. Es werden die Details auseinandergenommen, die Gesetzesvorschriften zerpflückt, die Praxispunkte rausgearbeitet und klein fein zerlegt. Wer sich geballt tiefer mit dem SGB II auseinandersetzen will, ist hier genau richtig.

    Termine:

    14. - 18. Sept. 2026

    👉 Ausschreibung & Anmeldung: https://t1p.de/j6vu

    13. SGB II-Leistungen für Schüler, Auszubildende und Studierende

    Überblick über Sozialleistungen neben BAföG, BAB, Ausbildungsvergütung. Aufstockungsmöglichkeiten, Härtefälle, Anrechnung von Einkommen sowie besondere Fragen internationaler Studierender.

    Termine:

    12. Aug. 2026
    06. Okt. 2026

    👉 Ausschreibung & Anmeldung: t1p.de/x47z1

    14. SGB II-Seminar: Sozialrechtliche Ansprüche für Schwangere, Alleinerziehende und Familien

    Eintägiges Online-Seminar mit Überblick über die relevanten Leistungsansprüche im SGB II/Bürgergeld.

    Termine:

    26. Mai 2026
    28. Juli 2026
    01. Sept. 2026
    23. Nov. 2026

    👉 Ausschreibung & Anmeldung: t1p.de/u67n

    15. Seminar: SGB II für die Arbeit mit wohnungs- und obdachlosen Menschen

    Eintägiges Online-Seminar zu Leistungsansprüchen, Durchsetzung gegenüber Behörden und Wahrung von Menschenwürde.

    Termine:

    27. Juli 2026
    24. Sept. 2026
    17. Nov. 2026

    👉 Ausschreibung & Anmeldung: t1p.de/xily

    16. Seminar: SGB II für die Migrationsberatung

    Eintägiges Online-Seminar zu den Problemen im Umgang mit Jobcentern für Geflüchtete und die Migrationsberatung.

    Termine:

    29. Mai 2026
    04. Aug. 2026
    30. Sept. 2026

    👉 Ausschreibung & Anmeldung: t1p.de/85hu

    17. Seminar: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Frauenhäuser

    Eintägiges Online-Seminar mit systematischem Überblick über SGB II-Fragen, relevant für Frauenhäuser und begleitende Dienste.

    Termine:

    29. Juli 2026
    04. Sept. 2026
    13. Nov. 2026

    👉 Ausschreibung & Anmeldung: t1p.de/qme5

    18. Seminar: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Kliniksozialdienste

    Eintägiges Online-Seminar zu sozialrechtlichen Problemfeldern im Klinikalltag, inkl. Update zum Bürgergeldgesetz.

    Termin:

    09. Okt. 2026

    👉 Ausschreibung & Anmeldung: t1p.de/yq6p

    19. Grundlagenseminar Sozialhilfe (SGB XII)

    Das zweitägige Online-Seminar meines Kollegen Frank Jäger bietet einen Komplettüberblick über die Anspruchsvoraussetzungen und die Leistungen nach dem SGB XII, die Berücksichtigung von Einkommen und Vermögen, den Unterhaltsrückgriff und thematisiert die Schnittstellen zu anderen Sozialleistungen.

    Termine:

    18./19. Mai 2026 👉 https://t1p.de/t291k

    21./22. Sept. 2026 👉 https://t1p.de/ix6xp

    20. Fachseminar: Kosten der Unterkunft und Heizung nach dem SGB II und SGB XII

    Tagesseminar des Kollegen Frank Jäger zu Leistungen für Unterkunft, Heizung, Umzugskosten, Mietschulden und Energiekosten. Unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und Gesetzesänderungen wird die Thematik systematisch aufbereitet und praxisnah diskutiert.

    Termine:

    02. Sept. 2026 👉 https://t1p.de/1ge84

    21. Fachseminar: Bürgergeld (Grundsicherung) oder Sozialhilfe? Schnittstellen, Unterschiede, Verschiebebahnhof

    Die eintägige Fortbildung meines Kollegen Frank Jäger thematisiert die Anspruchsvoraussetzungen der jeweiligen Existenzsicherungsleistungen und deren Unterscheidung, aber auch die Harmonisierung von SGB II und SGB XII. Im Fokus stehen die Unterschiede bei der Berücksichtigung von Einkommen und Vermögen, bei bestimmten Leistungsarten und im Verfahrensrecht.

    Termine:

    14. Juli 2026, *Präsenzseminar in München 👉 https://t1p.de/c5lt9

    22. Fachseminar: Was bringt die „Neue Grundsicherung“?

    Neuerungen durch das 13. SGB-II-Änderungsgesetz sowie weiterer Gesetzesvorhaben und ihre praktischen Auswirkungen. In diesem Tagesseminar kurz vor sowie kurz nach dem (geplanten) Inkrafttreten des 13. SGB-II-Änderungsgesetzes am 01.07.2026 vermittelt Frank Jäger einen umfassenden Überblick über anstehenden Änderungen insbesondere im SGB II, SGB XII und in benachbarten Rechtsbereichen. Außerdem sollen die praktischen Folgen der jeweiligen Normen für Leistungsberechtigte, für die Arbeit von (Sozial-) Berater*innen und für die Gewährungspraxis von Behörden diskutiert werden.

    Termine:

    13. Juli 2026, *Präsenzseminar in München 👉 https://t1p.de/j1thm

    14. Sept. 2026 👉 https://t1p.de/c8o9w

    So, das war es dann für heute.

    Mit besten und kollegialen Grüßen

    Harald Thomé

    #Allemagne #social #droit #justice #exclusion_sociale

  • Thomé Newsletter 15/2026 vom 19.04.2026
    https://harald-thome.de/newsletter/archiv/thome-newsletter-15-2026-vom-19-04-2026.html

    – A propos des coupes budgéraires au dépens des pauvres
    – Les prochains stages et formations par Harald Thomé

    1. Geplante Kürzungen der Bundesregierung: Massive Kürzungsvorschläge bei Kindern, Jugendlichen und Menschen mit Behinderung

    Ein aktuelles Arbeitspapier von Bund, Ländern und kommunalen Spitzenverbänden enthüllt drastische Kürzungspläne in der Kinder- und Jugendhilfe und der Eingliederungshilfe.

    Ein bislang internes Arbeitspapier enthält Vorschläge für erhebliche Kürzungen im Sozialbereich, insbesondere in der Kinder- und Jugendhilfe und der Eingliederungshilfe. Würden diese Kürzungen umgesetzt, wären Kinder, Jugendliche und Menschen mit Behinderungen massiv betroffen.

    Das Arbeitspapier enthält Vorschläge der kommunalen Spitzenverbände sowie von Ministerien aus Bund und Ländern. Sie umfasst Kürzungen von mindestens 8,6 Milliarden Euro, wobei viele vorgeschlagene Maßnahmen in ihrem finanziellen Umfang noch nicht ermittelt sind.

    Mehr dazu auf der Seite des Paritätischen: https://t1p.de/a7fg9

    Kommentar dazu: Die Bundesregierung führt auf allen Ebenen einen Rollback durch: massive Kürzungen bei Sozialleistungen, Merz kündigt schon eine der größten Sozialstaatsreformen unseres Landes an, massive Kürzungen in der Demokratieförderung, bei der Flüchtlingsberatung und den Krankenkassenleistungen – um nur ein paar Punkte zu nennen. Zudem erfolgt eine Rückkehr in die fossile Steinzeit.

    Anstatt der Bevölkerung in der derzeitigen Energiekrise konkret zu helfen – zum Beispiel durch vergünstigten oder kostenfreien Nahverkehr, Energiekostenzuschüsse an Haushalte, Einmalzahlungen an SGB II-, SGB XII- und AsylbLG-Beziehende oder gar eine Regelleistungserhöhung –, passiert wenig. Ebenso könnten ein Spritpreisdeckel oder ein Tempolimit eingeführt und die Situation genutzt werden, um den Umbau der Gesellschaft weg von fossilen hin zu erneuerbaren Energien massiv zu starten.

    Hier ist einfach nur ein Komplettversagen der Bundesregierung festzustellen. Sie können und wollen es nicht. Es ist notwendig, dass die Bevölkerung sagt: ‚Es reicht, das ist nicht unsere Politik!‘ – auf der Straße, überall. Eine solche Bewegung ist notwendig, weil diese Regierung sonst zur Wegbereiterin auf den Weg hin zum Faschismus wird.

    2. Update: Auszahlung der Sozialleistungen (Einstellung der SocialCard)

    Im letzten Newsletter habe ich über die Einstellung der Zahlungen per SocialCard berichtet. Heute folgen konkrete Informationen dazu, wie Sie ein eigenes Konto eröffnen können.

    Trotz des gesetzlichen Anspruchs auf ein Basiskonto stehen viele Menschen – ob wohnungslos oder Geflüchtete mit einer Fiktionsbescheinigung – bei der Kontoeröffnung oft vor bürokratischen Hürden oder stoßen auf Ablehnung durch die Banken.

    Auf der Webseite von Tacheles finden Sie nun konkrete Hilfestellungen und Informationen dazu, wie Sie Ihr Recht auf ein Konto durchsetzen können:

    Infos auf der Webseite von Tacheles: https://t1p.de/dzghr

    3. SOZIALRECHT-JUSTAMENT April 2026 zu den Änderungen durch das 13. SGB II-ÄndG / 1. Teil

    Der Kollege Bernd Eckardt arbeitet im SJ 4/2026 folgende Themen intensiv durch:
    àLeistungen zur Eingliederung in Arbeit à Zugangsvoraussetzung (Berücksichtigung von Vermögen) à Anerkennung von Aufwendungen für die Unterkunft.

    SJ zum Download: https://t1p.de/iv2ow

    4. Zum SGB II-Anspruch bei Teilzeitstudierenden

    Das LSG Baden-Württemberg hat jüngst entschieden, dass Teilzeitstudierende keinen SGB II-Anspruch haben. Die Position des LSG war, dass beim Teilzeitstudium die abstrakte BAföG-Förderungsfähigkeit bestehen bleibe (LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 22.01.2024 – L 13 AS 161/23 ER-B). Diese Entscheidung sorgt in der Beratung Studierender für erhebliche Verunsicherung.

    Für die Beratungspraxis gilt: Diese Entscheidung stellt eine Einzelmeinung eines Gerichts dar. Eine Vielzahl anderer Landessozialgerichte (LSG) vertritt diese Auffassung nicht. Genau das sollte in der Beratung vermittelt werden: Es handelt sich um eine rechtlich nicht bindende Einzelmeinung.

    In der Argumentation übersieht das LSG Baden-Württemberg, dass nach § 2 Abs. 5 S. 1 BAföG Ausbildungsförderung nur geleistet wird, wenn die Ausbildung die Arbeitskraft des Auszubildenden im Allgemeinen voll in Anspruch nimmt. Wer z. B. aufgrund von Kinderbetreuung, Behinderung, Erkrankung oder Erwerbstätigkeit offiziell ein Teilzeitstudium absolviert, hat weiterhin Anspruch auf Bürgergeld. In diesen Fällen handelt es sich nicht um eine Ausbildung, die im Rahmen des BAföG dem Grunde nach förderungsfähig ist.

    Diese Rechtsauffassung wird durch die ständige Rechtsprechung gestützt (vgl. u. a. LSG Thüringen vom 15.01.2007 – L 7 AS 1130/06 ER; LSG Berlin-Brandenburg vom 06.08.2014 – L 18 AS 1672/13; BSG vom 08.12.2020 – B 4 AS 30/20 R für ein berufsbegleitendes Masterstudium; LSG NRW vom 14.08.2014 – L 2 AS 1229/14 B ER).

    Da bei Teilzeitstudierenden keine Förderungsfähigkeit dem Grunde nach besteht, geht die Argumentation des LSG Baden-Württemberg ins Leere.

    Beschluss des LSG Baden-Württemberg: https://t1p.de/fkhci

    5. RAV: Fahren ohne Fahrschein darf nicht ins Gefängnis führen! Paragraf 265a StGB gehört ersatzlos gestrichen

    Der Republikanische Anwältinnen- und Anwälteverein e.V. (RAV) unterstützt den aktuellen Vorstoß von Bundesjustizministerin Hubig und fordert den Gesetzgeber auf, § 265a StGB – den Straftatbestand des Erschleichens von Leistungen – endlich ersatzlos aus dem Strafgesetzbuch zu streichen. Die Norm ist rechtspolitisch verfehlt, sozial diskriminierend und verursacht einen unverhältnismäßigen Aufwand für die Strafjustiz. Die praktischen Erfahrungen unserer Mitglieder aus dem Projekt »Schnellgericht« am Amtsgericht Tiergarten in Berlin belegen: Dieser Paragraph ist ein Instrument zur Kriminalisierung von Armut – und kein Mittel zur Wahrung des Rechtsfriedens.

    Mehr: https://t1p.de/m5tx3

    6. Flüchtlingsrat: Dobrindt muss Asylverfahrensberatung rechtskonform umsetzen!

    Die von Bundesinnenminister Dobrindt zum Ende des Jahres 2026 geplante Einstellung der unabhängigen Asylverfahrensberatung ist nach Auffassung des Flüchtlingsrats Niedersachsen rechtswidrig. Norbert Grehl-Schmitt vom Vorstand des Flüchtlingsrats erläutert:

    „Eine solche Praxis widerspricht bereits dem Wortlaut des Asylgesetzes. Insbesondere bricht der Bundesinnenminister das dort gegebene Finanzierungsversprechen des Bundes für Beratungsstellen. Darüber hinaus verstößt eine solche Praxis gegen die Vorgaben des Europarechts. Wir fordern den Bundesinnenminister auf, sich an Recht und Gesetz zu halten!“

    Es gibt einen Rechtsanspruch auf eine aus dem Bundeshaushalt finanzierte Beratungshilfe. Wörtlich heißt es in §12 a AsylG:

    „Der Bund fördert eine behördenunabhängige, ergebnisoffene, unentgeltliche, individuelle und freiwillige Asylverfahrensberatung.“

    Die Einstellung der Finanzierung ist unzulässig, solange §12 a AsylG fortbesteht. Dobrindt hat nicht das Recht, sich über das Gesetz zu stellen.

    Mehr Infos: https://t1p.de/4ve4l

    7. Verordnung über den automatisierten Abruf von Daten der Träger der Leistungen nach dem SGB II und SGB III durch die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit zur Prüfung des Anspruchs auf Kindergeld

    Mit der Rechtsverordnung wird ermöglicht, dass die Träger nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) und dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit die für die Prüfung eines Kindergeldanspruchs notwendigen Daten im Rahmen eines automatisierten Abrufverfahrens bereitstellen dürfen.

    Dies betrifft vor allem Fälle von volljährigen Kindern bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres. Zu den Trägern nach dem SGB II zählen die Bundesagentur für Arbeit, die Kommunen sowie zugelassene kommunale Träger.

    Die VO bedeutet:

    Automatisierter Datenabruf statt Einzelfallabfragen
    Die Familienkasse kann relevante Daten (z. B. zu Leistungsbezug, Status des Kindes) direkt elektronisch abrufen, ohne jede Information manuell anfordern zu müssen.
    Schnellere und effizientere Verfahren
    Der Datenaustausch wird standardisiert und digitalisiert
    dh. weniger Bürokratie, schnellere Bearbeitung von Kindergeldfällen.
    Bessere Überprüfung von Anspruchsvoraussetzungen
    Besonders wichtig bei volljährigen Kindern (bis 25 Jahre), bei denen z. B. Ausbildung, Arbeitslosigkeit oder Leistungsbezug relevant sind.
    Vermeidung von Fehlern und Doppelzahlungen
    Durch den Datenabgleich können widersprüchliche oder fehlende Angaben schneller erkannt werden.

    Gesetzgebungsverfahren: https://t1p.de/ogh51
    Verkündete VO: https://t1p.de/rboo9

    8. SGB II – Grundlagenseminare / Update zum Grundsicherungsgeld

    Zweitägiges Online-Seminar mit Überblick über das SGB II und Schwerpunkt Leistungsrecht, die geplanten Änderungen im Rahmen des Grundsicherungsgeldes fließen selbstverständlich ein, sowie aktuelle Rechtsprechung.

    Termine:

    08./09. Juni 2026
    20./21. Juli 2026
    05./06. Aug. 2026

    24./25. Aug. 2026

    👉 Ausschreibung & Anmeldung: t1p.de/chgq

    9. Seminar: Basiswissen Sozialberatung – Werkzeuge aus und für die Praxis

    Zweitägiges Online-Seminar zum Handwerkszeug der Sozialberatung: Aufbau der Sozialgesetzbücher, Antrag, Mitwirkungspflichten, Beschleunigung, Bescheide, Widerspruch, Überprüfung und vieles mehr.

    Termine:

    21./22. April 2026

    27./28. Mai 2026

    22./23. Juli 2026
    10./11. Aug. 2026
    07./09. Sept. 2026

    👉 Ausschreibung & Anmeldung: t1p.de/hdlq

    10. SGB II – Berechnungsseminar: Bescheide prüfen und verstehen lernen

    Diese Fortbildung biete ich nur noch dreitägig an. In den ersten beiden Tagen wird zunächst grundlegend die Systematik der Bedarfsermittlung sowie der Einkommensanrechnung und -bereinigung im SGB II erarbeitet. Es wird vermittelt,
    wie SGB-II-Bescheide mit der nötigen „Wissenschaft und Detektivarbeit“ zu verstehen und zu prüfen sind. Am dritten Tag geht es zum Rechnen, Bescheide prüfen in Kleingruppen. Solange, bis die Teilnehmenden die Berechnung können.

    Termine:

    13./14./15. Juli 2026
    21./22./23. Sept. 2026

    👉 Ausschreibung & Anmeldung: t1p.de/pv2v2

    11. Rechtsdurchsetzung in der sozialen Arbeit - SGB I (1. Teil)

    Mit diesem Seminar lernen Sie, die »Klaviatur der Sozialgesetzbücher« zu spielen. In diesem Seminar werden die relevanten Paragrafen des SGB I einzeln behandelt. Vom jeweiligen Paragrafen werden die Praxisbezüge für die sozialrechtliche Beratung erarbeitet. Dabei wird der konkrete Nutzen jedes einzelnen Paragrafen beleuchtet, seine Anwendung in der Praxis dargestellt und anhand konkreter Fallbeispiele vertieft.

    Termine:

    05. Mai 2026
    16. Juli 2026
    18. Aug. 2026
    01. Okt. 2026

    👉 Ausschreibung & Anmeldung: https://t1p.de/93hz

    12. SGB II - Intensivseminar über 5 Tage in 2026 / Intensiv-Update zum neuen Grundsicherungsgeld

    In diesem fünftägigen Online-Seminar geht es geballt und intensiv um das SGB II - Leistungsrecht / Neues Grundsicherungsgeld. Es werden die Details auseinandergenommen, die Gesetzesvorschriften zerpflückt, die Praxispunkte rausgearbeitet und klein fein zerlegt. Wer sich geballt tiefer mit dem SGB II auseinandersetzen will, ist hier genau richtig.

    Termine:

    18. - 22. Mai 2026
    14. - 18. Sept. 2026

    👉 Ausschreibung & Anmeldung: https://t1p.de/j6vu

    13. SGB II-Leistungen für Schüler, Auszubildende und Studierende

    Überblick über Sozialleistungen neben BAföG, BAB, Ausbildungsvergütung. Aufstockungsmöglichkeiten, Härtefälle, Anrechnung von Einkommen sowie besondere Fragen internationaler Studierender.

    Termine:

    12. Aug. 2026
    06. Okt. 2026

    👉 Ausschreibung & Anmeldung: t1p.de/x47z1

    14. SGB II-Seminar: Sozialrechtliche Ansprüche für Schwangere, Alleinerziehende und Familien

    Eintägiges Online-Seminar mit Überblick über die relevanten Leistungsansprüche im SGB II/Bürgergeld.

    Termine:

    20. April 2026
    26. Mai 2026
    28. Juli 2026
    01. Sept. 2026
    23. Nov. 2026

    👉 Ausschreibung & Anmeldung: t1p.de/u67n

    15. Seminar: SGB II für die Arbeit mit wohnungs- und obdachlosen Menschen

    Eintägiges Online-Seminar zu Leistungsansprüchen, Durchsetzung gegenüber Behörden und Wahrung von Menschenwürde.

    Termine:

    27. Juli 2026
    24. Sept. 2026
    17. Nov. 2026

    👉 Ausschreibung & Anmeldung: t1p.de/xily

    16. Seminar: SGB II für die Migrationsberatung

    Eintägiges Online-Seminar zu den Problemen im Umgang mit Jobcentern für Geflüchtete und die Migrationsberatung.

    Termine:

    29. Mai 2026
    04. Aug. 2026
    30. Sept. 2026

    👉 Ausschreibung & Anmeldung: t1p.de/85hu

    17. Seminar: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Frauenhäuser

    Eintägiges Online-Seminar mit systematischem Überblick über SGB II-Fragen, relevant für Frauenhäuser und begleitende Dienste.

    Termine:

    29. Juli 2026
    04. Sept. 2026
    13. Nov. 2026

    👉 Ausschreibung & Anmeldung: t1p.de/qme5

    18. Seminar: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Kliniksozialdienste

    Eintägiges Online-Seminar zu sozialrechtlichen Problemfeldern im Klinikalltag, inkl. Update zum Bürgergeldgesetz.

    Termin:

    09. Okt. 2026

    👉 Ausschreibung & Anmeldung: t1p.de/yq6p

    19. Grundlagenseminar Sozialhilfe (SGB XII)

    Das zweitägige Online-Seminar meines Kollegen Frank Jäger bietet einen Komplettüberblick über die Anspruchsvoraussetzungen und die Leistungen nach dem SGB XII, die Berücksichtigung von Einkommen und Vermögen, den Unterhaltsrückgriff und thematisiert die Schnittstellen zu anderen Sozialleistungen.

    Termine:

    18./19. Mai 2026 👉 https://t1p.de/t291k

    21./22. Sept. 2026 👉 https://t1p.de/ix6xp

    20. Fachseminar: Kosten der Unterkunft und Heizung nach dem SGB II und SGB XII

    Tagesseminar des Kollegen Frank Jäger zu Leistungen für Unterkunft, Heizung, Umzugskosten, Mietschulden und Energiekosten. Unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und Gesetzesänderungen wird die Thematik systematisch aufbereitet und praxisnah diskutiert.

    Termine:

    02. Sept. 2026 👉 https://t1p.de/1ge84

    21. Fachseminar: Bürgergeld (Grundsicherung) oder Sozialhilfe? Schnittstellen, Unterschiede, Verschiebebahnhof

    Die eintägige Fortbildung meines Kollegen Frank Jäger thematisiert die Anspruchsvoraussetzungen der jeweiligen Existenzsicherungsleistungen und deren Unterscheidung, aber auch die Harmonisierung von SGB II und SGB XII. Im Fokus stehen die Unterschiede bei der Berücksichtigung von Einkommen und Vermögen, bei bestimmten Leistungsarten und im Verfahrensrecht.

    Termine:

    14. Juli 2026, *Präsenzseminar in München 👉 https://t1p.de/c5lt9

    22. Fachseminar: Was bringt die „Neue Grundsicherung“?

    Neuerungen durch das 13. SGB-II-Änderungsgesetz sowie weiterer Gesetzesvorhaben und ihre praktischen Auswirkungen. In diesem Tagesseminar kurz vor sowie kurz nach dem (geplanten) Inkrafttreten des 13. SGB-II-Änderungsgesetzes am 01.07.2026 vermittelt Frank Jäger einen umfassenden Überblick über anstehenden Änderungen insbesondere im SGB II, SGB XII und in benachbarten Rechtsbereichen. Außerdem sollen die praktischen Folgen der jeweiligen Normen für Leistungsberechtigte, für die Arbeit von (Sozial-) Berater*innen und für die Gewährungspraxis von Behörden diskutiert werden.

    Termine:

    01. Juni 2026 👉 https://t1p.de/6iegb
    29. Juni 2026 👉 https://t1p.de/auhnc
    13. Juli 2026, *Präsenzseminar in München 👉 https://t1p.de/j1thm

    14. Sept. 2026 👉 https://t1p.de/c8o9w

    #Allemagne #droit #social

  • Thomé Newsletter 01/2026 vom 04.01.2026
    https://harald-thome.de/newsletter/archiv/thome-newsletter-01-2026-vom-04-01-2026.html
    https://www.tagesspiegel.de/images/13206508/alternates/BASE_21_9_W1000/1739542022000/schnee-in-berlin.jpeg
    L’an 2026 commence bien - pour certains, pour d’autres c’est la catastrophe permanente.

    Liebe Kolleginnen und Kollegen,
    sehr geehrte Damen und Herren,

    dies ist nun der erste Newsletter in diesem Jahr.

    1. Ein paar Gedanken zur Zeit - Lasst es uns anpacken. Zusammen sind wir stark.

    Ich sitze an meinem Schreibtisch. Draußen liegen rund 20 cm Schnee, und gleich werde ich heute aushilfsweise für das Projekt „Mampferando“ https://t1p.de/ben1l eine wachsende Zahl von wohnungs- und obdachlosen Menschen mit warmem Essen und Getränken versorgen. Ich bin gespannt, wie es wird und was wir erleben werden.

    Spätestens der Angriff der USA auf Venezuela und die Entführung des Präsidenten markieren einen weiteren Meilenstein im Niedergang der regelbasierten Weltordnung, wie wir sie seit dem Zweiten Weltkrieg kannten. An ihre Stelle tritt zunehmend das Recht des Stärkeren – oder eine neue, tripolare Weltordnung.

    Auch innenpolitisch zeichnen sich klare Brüche ab. Kanzler Merz hat mit seiner Rede am Wahlvorabend die politische Richtung in Deutschland deutlich gemacht: „Links ist vorbei“.

    „Links ist vorbei“ bedeutet konkret: den Abbau von Arbeitnehmer*innenrechten beim Arbeitsschutz, längere und flexiblere Arbeitszeiten, sowie geringere Renten. Es bedeutet weniger Krankenversicherungsschutz und Leistungsabbau, Kürzungen bei Sozialleistungen und die Einführung von 100-Prozent-Sanktionen im Bürgergeld. Es bedeutet Einschränkungen von Grundrechten – von der Versammlungs- und Meinungsfreiheit bis hin zum Asylrecht. Zugleich steht es für Untätigkeit angesichts der Klimakatastrophe und für eine Politik nach dem Motto „Auto zuerst“.

    Kurz: mehr Kapitalismus – also mehr für die Besitzenden und noch weniger für diejenigen, die ohnehin kaum etwas haben.

    Es werden harte Zeiten auf dieses Land zukommen. Umso mehr sind die demokratischen Kräfte gefordert, zusammenzustehen, Menschenrechte und Menschenwürde entschieden zu verteidigen, sich aktiv gegen den geplanten Abbau von Sozial- und Grundrechten durch Union und SPD zu stellen und für Solidarität, Demokratie und gegen Faschismus einzutreten.

    Lasst es uns anpacken. Zusammen sind wir stark.

    2. Zeitplan der SGB II-Änderungen: Vom Bürgergeld zum Grundsicherungsgeld

    17.12.2025, Kabinettsbeschluss
    15./16.01.2026, Erste Lesung Bundestag
    28.01.2026, Einführung im Ausschuss für Arbeit und Soziales (AuS)
    23.02.2026. Anhörung im AuS
    04.03.2026, Abschluss der Anhörung im AuS
    5./6. 03.2026, Zweite und dritte Lesung im Bundestag
    27.03.2026, Zweiter Durchgang im Bundesrat

    Quelle: https://t1p.de/exujf

    Wenn das Gesetz verkündet ist, also im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde, sind nach der Planung der Regierung die verschärften Sanktionen bereits anwendbar. Von der Verabschiedung bis zur Verkündigung vergehen im Normalfall ein bis drei Wochen; bei eilbedürftigen Gesetzen mitunter nur wenige Tage. Es ist daher davon auszugehen, dass das verschärfte Sanktionsrecht ab einem Zeitpunkt im April 2026 gelten wird (siehe dazu meinen letzten Newsletter 43/2025, dort unter Ziffer 1: https://t1p.de/lzkci).

    3. Thomé Newsletter-Reader 2025 fertig

    Es gibt wieder zum Jahreswechsel einen Reader mit allen Newslettern des Jahres 2025. Der Newslettereader für das Jahr 2025 umfasst 167 Seiten.
    Diesmal sogar mit einem rudimentären Register zu Beginn. Der Newslettereader beinhaltet alle inhaltlichen Beiträge vom letzten Jahr und ist immer ganz hilfreich, das Jahr Revue passieren zu lassen und zu schauen, was da sozialpolitisch passiert ist.

    Hier geht es zum NL-Reader 2024, hier zum Download: https://t1p.de/b3t3d

    Und hier zu allen NL-Readern seit 2015: https://t1p.de/1lbi2

    4. Erhöhung des Mindestlohns 2026

    Der Mindestlohn ist zum 1. Januar 2026 von 12,82 EUR auf nunmehr 13,90 EUR gestiegen. Gerade prekär Beschäftigte sollten dies im Blick behalten, ebenso Beratungsstellen.

    Infos: https://t1p.de/tyvw4

    5. Zur Übernahme von Betriebskostenabrechnungen

    Im Dezember sind viele Betriebskostenabrechnungen für das Jahr 2024 ergangen, denn Vermieter*innen müssen diese spätestens bis zum Jahresende vorlegen. Viele Abrechnungen werden diesmal recht hoch ausfallen.

    Für Leistungsbeziehende nach SGB II und SGB XII besteht in der Regel ein Anspruch auf Übernahmedieser Nachforderungen durch das zuständige Amt. Denn die Kosten der Unterkunft (KdU) sind in tatsächlicher Höhe zu übernehmen (§ 22 Abs. 1 S. 1 SGB II; § 35 Abs. 1 S. 1 SGB XII).

    Grundsätzlich gilt:

    Betriebs- und Heizkostennachzahlungen sind immer sozialrechtlicher Bedarf im Monat der Fälligkeit der Forderung bzw. der Rechnungsstellung

    (BSG, 10.04.2024 – B 7 AS 21/22 R; BSG, 22.03.2010 – B 4 AS 62/09 R).

    Diese Nachforderungen sind in tatsächlicher Höhe als Unterkunfts- und Heizkosten zu berücksichtigen – unabhängig davon, ob die Kosten in Zeiten ohne Leistungsbezug entstanden sind (BSG, 24.11.2011 – B 14 AS 121/10 R).

    Das gilt sowohl für Leistungsbeziehende nach SGB II und SGB XII als auch für Personen, die derzeit keine Leistungen beziehen.

    Betriebskostennachzahlungen sind auch dann zu übernehmen, wenn im SGB II die laufenden KdU wegen fehlender Umzugserfordernis gemäß § 22 Abs. 1 S. 6 SGB II gedeckelt wurden (BSG, 23.08.2012 – B 4 AS 32/12 R).

    Auch Kinderzuschlags- und Wohngeldhaushalte können einmalige SGB II-Leistungen erhalten (§ 6a Abs. 7 Satz 3 BKGG und BMI-Durchführungserlass vom 04.08.2020 – Az. SW II 4 - 72307/2#29, Download: https://t1p.de/pikxm ).

    Der BMI-Erlass stellt klar:

    „Der Bezug von einmaligen Leistungen wie Betriebskostennachzahlungen und Brennstoffkosten führt nicht zum Ausschluss bzw. zur Unwirksamkeit des Wohngeldbescheides.“ (Erlass, S. 2)

    Übernahmeanspruch auch für Nichtleistungsbeziehende:

    Auch Personen, die nicht im laufenden SGB II-/SGB XII-Bezug stehen, können anspruchsberechtigt sein, wenn sie durch die Nachforderung nur für diesen einen Monat hilfebedürftig werden.

    Bei dieser temporären Hilfebedürftigkeit gilt keine Vermögenskarenz (§ 12 Abs. 6 SGB II).

    Umfassende Informationen: https://energie-hilfe.org

    6. KdU – Richtlinien bitte auf Aktualität prüfen

    Wie wahrscheinlich bekannt ist, veröffentliche ich die mir bekannten bundesweiten KdU Richtlinien, diese gibt es hier: https://t1p.de/ixqj

    Diese müssen regelmäßig auf Aktualität geprüft werden. Ich möchte euch daher bitten, schaut in der Liste nach und wenn ihr aktuelle Zahlen für KdU-Richtlinien/MOG-Werte habt, übersendet diese bitte.

    7. SOZIALRECHT-JUSTAMENT Dezember 2025

    Thema der Dezember-Ausgabe 2025 von SOZIALRECHT-JUSTAMENT sind die geplanten Änderungen des SGB II aufgrund des Kabinettentwurfs eines 13. SGB II-Änderungsgesetzes (Seiten 19 bis 26)

    Kern des 13. SGB II-Änderungsgesetzes sind die Verschärfungen der Sanktionen bei Pflichtverletzungen bei der Eingliederung in Arbeit und bei Meldeversäumnissen. Diese Änderungen werde ich ausführlich in der Januar-Ausgabe 2026 von SOZIALRECHT-JUSTAMENT behandeln.

    Hier zum Download: https://t1p.de/7mm50

    8. SGB II – Grundlagenseminare / Update zum Grundsicherungsgeld

    Zweitägiges Online-Seminar mit Überblick über das SGB II und Schwerpunkt Leistungsrecht, die geplanten Änderungen im Rahmen des Grundsicherungsgeldes fließen selbstverständlich ein, sowie aktuelle Rechtsprechung.

    Termine:

    12./13. Jan. 2026
    26./27. Jan. 2026
    09./10. Feb. 2026
    19./20. März 2026
    11./12. Mai 2026

    👉 Ausschreibung & Anmeldung: t1p.de/chgq

    9. Seminar: Basiswissen Sozialberatung – Werkzeuge aus und für die Praxis

    Zweitägiges Online-Seminar zum Handwerkszeug der Sozialberatung: Aufbau der Sozialgesetzbücher, Antrag, Mitwirkungspflichten, Beschleunigung, Bescheide, Widerspruch, Überprüfung und vieles mehr.

    Termine:

    21./22. Jan. 2026
    02./03. Feb. 2026
    17./18. Feb. 2026
    25./26. März 2026

    👉 Ausschreibung & Anmeldung: t1p.de/hdlq

    10. SGB II – Berechnungsseminar: Bescheide prüfen und verstehen lernen

    Die Februar-Fortbildung ist noch zweitägig, danach dreitägig. In den ersten beiden Tagen wird zunächst grundlegend die Systematik der Bedarfsermittlung sowie der Einkommensanrechnung und -bereinigung im SGB II erarbeitet. Es wird vermittelt,
    wie SGB-II-Bescheide mit der nötigen „Wissenschaft und Detektivarbeit“ zu verstehen und zu prüfen sind. Am dritten Tag geht es zum Rechnen, Bescheide prüfen in Kleingruppen. Solange, bis die Teilnehmenden die Berechnung können.

    Termine:

    23./24. Feb. 2026 (zwei Tage)
    13./14./15. April 2026 (drei Tage)

    👉 Ausschreibung & Anmeldung: t1p.de/pv2v2

    11. Rechtsdurchsetzung in der sozialen Arbeit - SGB I (1. Teil)

    Mit diesem Seminar lernen Sie, die »Klaviatur der Sozialgesetzbücher« zu spielen. In diesem Seminar werden die relevanten Paragrafen des SGB I einzeln behandelt. Vom jeweiligen Paragrafen werden die Praxisbezüge für die sozialrechtliche Beratung erarbeitet. Dabei wird der konkrete Nutzen jedes einzelnen Paragrafen beleuchtet, seine Anwendung in der Praxis dargestellt und anhand konkreter Fallbeispiele vertieft.

    Termine:

    30. März 2026
    05. Mai 2026

    👉 Ausschreibung & Anmeldung: https://t1p.de/k3u7j

    12. SGB II - Intensivseminar über 5 Tage in 2026 / Intensiv-Update zum neuen Grundsicherungsgeld

    In diesem fünftägigen Online-Seminar geht es geballt und intensiv um das SGB II - Leistungsrecht / Neues Grundsicherungsgeld. Es werden die Details auseinandergenommen, die Gesetzesvorschriften zerpflückt, die Praxispunkte rausgearbeitet und klein fein zerlegt. Wer sich geballt tiefer mit dem SGB II auseinandersetzen will, ist hier genau richtig.

    Termine:

    18. - 22. Mai 2026
    14. - 18. Sept. 2026

    👉 Ausschreibung & Anmeldung: https://t1p.de/j6vu

    13. SGB II-Leistungen für Schüler, Auszubildende und Studierende

    Überblick über Sozialleistungen neben BAföG, BAB, Ausbildungsvergütung. Aufstockungsmöglichkeiten, Härtefälle, Anrechnung von Einkommen sowie besondere Fragen internationaler Studierender.

    Termine:

    20. Feb. 2026
    23. März 2026

    👉 Ausschreibung & Anmeldung: t1p.de/x47z1

    14. SGB II-Seminar: Sozialrechtliche Ansprüche für Schwangere, Alleinerziehende und Familien

    Eintägiges Online-Seminar mit Überblick über die relevanten Leistungsansprüche im SGB II/Bürgergeld.

    Termine:

    20. Jan. 2026
    24. März 2026
    20. April 2026
    26. Mai 2026

    👉 Ausschreibung & Anmeldung: t1p.de/u67n

    15. Seminar: SGB II für die Arbeit mit wohnungs- und obdachlosen Menschen

    Eintägiges Online-Seminar zu Leistungsansprüchen, Durchsetzung gegenüber Behörden und Wahrung von Menschenwürde.

    Termine:

    29. Jan. 2026
    19. Feb. 2026
    07. April 2026

    👉 Ausschreibung & Anmeldung: t1p.de/xily

    16. Seminar: SGB II für die Migrationsberatung

    Eintägiges Online-Seminar zu den Problemen im Umgang mit Jobcentern für Geflüchtete und die Migrationsberatung.

    Termine:

    15. Dez. 2025
    19. Jan. 2026
    25. Feb. 2026

    👉 Ausschreibung & Anmeldung: t1p.de/85hu

    17. Seminar: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Frauenhäuser

    Eintägiges Online-Seminar mit systematischem Überblick über SGB II-Fragen, relevant für Frauenhäuser und begleitende Dienste.

    Termine:

    26. Feb. 2026
    10. April 2026

    👉 Ausschreibung & Anmeldung: t1p.de/qme5

    18. Grundlagenseminar Sozialhilfe (SGB XII)

    Das zweitägige Online-Seminar meines Kollegen Frank Jäger bietet einen Komplettüberblick über die Anspruchsvoraussetzungen und die Leistungen nach dem SGB XII, die Berücksichtigung von Einkommen und Vermögen, den Unterhaltsrückgriff und thematisiert die Schnittstellen zu anderen Sozialleistungen.

    Termine:

    16./17. Feb. 2026 👉 https://t1p.de/9pewp
    18./19. Mai 2026 👉 https://t1p.de/t291k

    19. Fachseminar: Kosten der Unterkunft und Heizung nach dem SGB II und SGB XII

    Tagesseminar des Kollegen Frank Jäger zu Leistungen für Unterkunft, Heizung, Umzugskosten, Mietschulden und Energiekosten. Unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und Gesetzesänderungen wird die Thematik systematisch aufbereitet und praxisnah diskutiert.

    Termine:

    02. Feb. 2026 👉 Direktlink: https://t1p.de/9pewp
    01. Juni 2026 👉 Direktlink: https://t1p.de/1ge84

    20. Fachseminar: Bürgergeld (Grundsicherung) oder Sozialhilfe? Schnittstellen, Unterschiede, Verschiebebahnhof

    Die eintägige Fortbildung meines Kollegen Frank Jäger thematisiert die Anspruchsvoraussetzungen der jeweiligen Existenzsicherungsleistungen und deren Unterscheidung aber auch die Harmonisierung von SGB II und SGB XII. Im Fokus stehen die Unterschiede bei der Berücksichtigung von Einkommen und Vermögen, bei bestimmten Leistungsarten und im Verfahrensrecht.

    Termine:

    09. März 2026 👉 https://t1p.de/78887
    29. Juni 2026 👉 https://t1p.de/c5lt9

    So, das war es dann für heute.

    Mit besten und kollegialen Grüßen

    Harald Thomé

    #Allemagne #exclusion_sociale