SGB II - Rechtsdurchsetzung - Harald Thomé

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  • Thomé Newsletter 25/2026 vom 26.07.2026
    https://harald-thome.de/newsletter/archiv/thome-newsletter-25-2026-vom-26-07-2026.html

    La newsletter de Harald Thomé nous informe sur les catastrophes habituelles. Le chiffre le plus impressionnant de la semaine sont les 163.000 foyers supplémentaires appauvris par la réduction de l’allocation logement (Wohngeld) qui seront soumis au régime draconien de Grundsicherung .

    On y apprend des nouvelles sur les difficultés grandissantes qu’ont les pauvres de trouver un avocat prêt à travailler pour les quelques sous que l’état leur paye pour représenter des ayants droit. Ensuite il y a les allocation pour enfants et adolescents qui n’arrivent pas chez les parents et institutions en charge des jeunes et enfin il y a des détails intéressants sur la discrimination des enfants réfugiés.

    La liste est encore plus longue, choisissez simplement les sujet qui vous intéressent ou concernent et faites quelque chose.

    1. FragDenStaat warnt vor Angriff auf das Informationsfreiheitsgesetz

    Nach Angaben von FragDenStaat plant Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU), das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) erheblich einzuschränken und zugleich Anfragen über die Plattform FragDenStaat.de zu unterbinden. Ein internes Papier aus dem Bundesinnenministerium soll zeigen, dass diese Pläne bereits seit Monaten vorbereitet werden.

    FragDenStaat spricht von einem gezielten Angriff auf die staatliche Transparenz. Seit 15 Jahren unterstützt die Plattform Bürger*innen dabei, ihre Auskunftsrechte gegenüber Behörden wahrzunehmen. Mit einer Petition, die bereits mehr als eine halbe Million Menschen unterzeichnet haben, sowie der Unterstützung von über 130 Organisationen und Medien wächst der öffentliche Widerstand. Auch innerhalb der SPD-Bundestagsfraktion regt sich offenbar deutlicher Widerspruch.

    Ein Gesetzentwurf zur Einschränkung des IFG wird für September erwartet; eine Entscheidung könnte Ende 2026 fallen. FragDenStaat kündigt deshalb eine intensive Kampagne mit Öffentlichkeitsarbeit, Gutachten, rechtlicher Beratung und Gesprächen mit Abgeordneten an. Dafür rechnet die Organisation mit zusätzlichen Kosten von bis zu 200.000 Euro und bittet um Spenden.

    Das Anliegen ist von grundsätzlicher Bedeutung: Ohne wirksame Informationsrechte wird es für Bürger*innen, Medien und Organisationen erheblich schwieriger, staatliches Handeln zu kontrollieren sowie Korruption und Machtmissbrauch aufzudecken.

    Weitere Informationen, Petition und Spendenaufruf: https://t1p.de/hh1j0

    2. Alarmruf: Effektiver Rechtsschutz für arme Menschen ist gefährdet

    Die Sozialgerichtsbarkeit schlägt auch Alarm: Immer mehr Bürgerinnen und Bürger reichen KI-generierte Klagen ein. Insbesondere im Eilrechtsschutz haben sich die Verfahren im Jahr 2025 mehr als verdoppelt.

    Die Zahlen überraschen nicht. Auch in den Beratungsstellen gehen immer häufiger KI-erstellte Schriftsätze ein. Genauer gesagt: Menschen wenden sich an die Beratungsstellen, nachdem Gerichte in richterlichen Hinweisen deutlich gemacht haben, dass ihre Klagen offensichtlich mit KI erstellt wurden und rechtlich nicht tragfähig sind.Es

    ist davon auszugehen, dass sich diese Entwicklung in den kommenden Jahren weiter deutlich verstärken wird.Gleichzeitig finden Sozialleistungsbeziehende immer seltener anwaltliche Unterstützung. Fast täglich erreichen uns bei Tacheles Hilferufe wie: „Wir haben bereits 20 oder 30 Anwältinnen und Anwälte angefragt – niemand übernimmt das Mandat.“ Der effektive Rechtsschutz gerät damit zunehmend in Gefahr.

    Die Ursachen sind vielfältig. Ein wesentlicher Grund sind die seit Jahren zu niedrigen Anwaltsgebühren im Sozialrecht. Hinzu kommt, dass Sozialleistungsträger regelmäßig versuchen, die zu erstattenden Gebühren weiter zu kürzen. Die Gerichte tragen diese Kürzungspraxis häufig mit. Unter diesen wirtschaftlichen Bedingungen können viele Anwältinnen und Anwälte sozialrechtliche Mandate nicht mehr kostendeckend bearbeiten. Die Folge ist ein wachsender Rückzug von Anwältinnen und Anwälte aus diesem Rechtsgebiet.

    Deshalb müssen jetzt strukturelle Änderungen auf den Weg gebracht werden:

    Deutliche Anhebung der gesetzlichen Anwaltsgebühren im Sozialrecht.

    Eine nochmals deutlich höhere Vergütung für Eilverfahren, da diese besonders zeit- und arbeitsintensiv sind und häufig existenzsichernde Leistungen betreffen.

    Eine verlässliche öffentliche Finanzierung unabhängiger Sozialberatungsstellen.

    Änderung des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG): Der Kreis der nach § 8 RDG befugten öffentlichen und anerkannten Stellen sollte erweitert werden und ähnlich den RentenberaterInnen die Möglichkeit erhalten, Leistungsberechtigte auch vor den Sozial- und Verwaltungsgerichten vertreten zu dürfen. Entsprechend wären das Sozialgerichtsgesetz (SGG) und die Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) anzupassen.

    Einrichtung niedrigschwelliger Bürgerbüros der Sozialleistungsträger, in denen Anträge, Nachweise und Unterlagen analog eingereicht sowie Unterstützung bei der Antragstellung erhalten werden kann.

    Was bedeutet effektiver Rechtsschutz?

    Effektiver Rechtsschutz bedeutet, dass jede Person ihre Rechte tatsächlich und wirksam vor Gericht durchsetzen kann. Rechtsschutz darf nicht nur auf dem Papier bestehen, sondern muss praktisch geeignet sein, Rechtsverletzungen zu verhindern oder zu beseitigen.

    Die Grundlage bildet Art. 19 Abs. 4 Grundgesetz:

    „Wird jemand durch die öffentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt, so steht ihm der Rechtsweg offen.

    “Das Bundesverfassungsgericht leitet daraus ab, dass Rechtsschutz wirksam, umfassend und möglichst zeitnah gewährt werden muss. Ein Gerichtsverfahren darf weder so lange dauern noch so ausgestaltet sein, dass der Rechtsschutz faktisch leerläuft.

    Zum effektiven Rechtsschutz gehören insbesondere:

    der Zugang zu Gerichten ohne unzumutbare Hürden,
    eine zeitnahe gerichtliche Entscheidung, wenn andernfalls erhebliche Nachteile drohen,
    wirksamer Eilrechtsschutz, wenn eine Entscheidung in der Hauptsache zu spät käme,
    sowie eine umfassende gerichtliche Kontrolle behördlicher Entscheidungen.

    Gerade für Sozialleistungsbeziehende ist effektiver Rechtsschutz von existenzieller Bedeutung. Wenn Betroffene keinen anwaltlichen Beistand mehr finden, unabhängige Beratungsstellen überlastet sind und Gerichte zunehmend mit unausgereiften KI-Schriftsätzen befasst werden, droht das Grundrecht aus Art. 19 Abs. 4 GG seinen praktischen Gehalt zu verlieren.

    Hier ist die Politik kurzfristig zum Handeln verpflichtet. Der effektive Rechtsschutz für Sozialleistungsbeziehende ist bereits heute erheblich gefährdet.

    3. Sozialrecht Justament Juli 2026 Ausgabe

    Aus dem Inhalt der Juli-Ausgabe:

    Änderungen im SGB II gehen oftmals Prüfberichte des Bundesrechnungshofs voraus. Die Bedeutung der Berichte des Bundesrechnungshofs für das SGB II wird am Beispiel der aktuellen Änderungen des SGB II dargestellt (Seiten 15 bis 19)

    Schwerpunkthema die Neuregelung der Zumutbarkeit in § 10 SGB II hinsichtlich der Verschärfung der Unzumutbarkeit aufgrund der Erziehung von Kindern. Die Herabsetzung des Regelalters der Kinder, ab dem eine Beschäftigung zumutbar ist, von drei Jahren auf 14 Monate wirft zahlreiche Fragestellungen auf. Die Bundesagentur hat hierzu neue Weisungen ab dem 1.7.2026 erlassen. Die Weisungen werden kritisch dargestellt. Die Problematik, dass die Elternzeit bis drei Jahre nun im Widerspruch zur Zumutbarkeitsregelung im SGB II steht, werden in den Weisungen der BA zugunsten des SGB II gelöst, ohne aber die Implikationen der Lösung zu bedenken (Seiten 20 bis 30).

    Unter »Kurz berichtet«, weise ich auf die m.E. wichtige sozialpolitische Entscheidung der Arbeitsgruppe zur Digitalisierung des Sozialstaats hin: Die Sozialplattform soll zum One-Stop-Shop werden (Seite 31).

    Hier zum Download: https://t1p.de/lh6vp

    4. Die Bertelsmann Stiftung meldet: Teilhabebetrag erreicht mehr als acht von zehn berechtigten Kindern nicht

    „Mehr als acht von zehn anspruchsberechtigten Kindern und Jugendlichen, die Grundsicherung nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) II beziehen, erhalten den monatlichen Teilhabebetrag von 15 Euro nicht. Aktuelle Berechnungen der Bertelsmann Stiftung zeigen: Von den 6- bis unter 15-Jährigen nehmen lediglich rund 18 Prozent die Leistung in Anspruch, von den 15- bis unter 18-Jährigen nur 12 Prozent. Bei jungen Menschen, die Sozialhilfe beziehen oder unter das Asylbewerberleistungsgesetz fallen, ist die Inanspruchnahme noch geringer. Für Kinder aus Familien mit Wohngeld oder Kinderzuschlag ist mangels Daten nicht einmal bekannt, wie viele von ihnen Leistungen erhalten.

    Auch andere Bestandteile des Bildungs- und Teilhabepakets erreichen längst nicht alle Berechtigten: Den Zuschuss für Schulbedarf von 195 Euro jährlich erhalten 78 Prozent der 6- bis unter 15-Jährigen im SGB-II-Bezug. Damit bleibt jedes fünfte Kind ohne Unterstützung für Hefte, Stifte oder andere Lernmittel. Das kostenlose gemeinschaftliche Mittagessen nehmen lediglich 37 Prozent in Anspruch. „Das Bildungs- und Teilhabepaket würde das Leben für junge Menschen aus einkommensschwachen Familien verbessern. Das Geld wäre gut angelegt, weil es sie im Schulalltag unterstützt und ihnen hilft, sich auszuprobieren und bei Freizeitaktivitäten dabei zu sein. Das erhöht langfristig ihre Chancen auf Teilhabe an unserer Gesellschaft“, sagt Antje Funcke, Expertin für Familienpolitik der Bertelsmann Stiftung. (…)

    Hier geht es zum kompletten Factsheet: https://t1p.de/phzyn

    Bemerkung: Teilhabeleistungen müssen endlich bei den Kindern ankommen!

    Vorweg: Ich bin wahrlich kein Fan der Bertelsmann Stiftung. Das Ergebnis ihrer Untersuchung ist jedoch zutreffend und alarmierend: Die Leistungen für Bildung und Teilhabe kommen faktisch bei einem Großteil der Kinder und Jugendlichen, für die sie bestimmt sind, nicht an. Die Ausschöpfungsquote liegt gerade einmal bei 18 Prozent.

    Deshalb braucht es eine klare gesetzliche Änderung. § 29 Abs. 4 SGB II ermöglicht bereits, Teilhabeleistungen als Geldleistung zu erbringen. Von dieser Möglichkeit muss konsequent Gebrauch gemacht werden. Die Leistungen sollten zusätzlich zum Regelbedarf unmittelbar an die leistungsberechtigten Familien ausgezahlt werden.

    Bei den Leistungen für Bildung und Teilhabe handelt es sich um kommunale Leistungen. Die Jobcenter können daher entscheiden, diese Leistungen den von ihnen betreuten Kindern und Jugendlichen direkt zukommen zu lassen. Dies wäre ein wirksamer Schritt, um die erschreckend niedrige Inanspruchnahme deutlich zu erhöhen.

    Gleichzeitig gilt: Finger weg von der geplanten Streichung des Sofortzuschlags! Auch dieser dient der gesellschaftlichen Teilhabe von Kindern und Jugendlichen. Jede Kürzung bei jungen Menschen verstärkt ihre soziale Ausgrenzung und erschwert später ihre Integration in Ausbildung und Arbeit.

    Wer bei Kindern und Jugendlichen spart, spart an ihrer Zukunft – und damit an der Zukunft der gesamten Gesellschaft.

    5. Fachkräfte schlagen Alarm: Geflüchtete Kinder werden in Deutschland massiv benachteiligt

    Befragung zur sozialen Lage von Kindern im Asylbewerberleistungsgesetz Berlin, 14. Juli 2026 – Neugeborene ohne medizinische Versorgung, Kinder ohne Zugang zu Freizeitangeboten, Schwangere ohne gesundes Essen: Für viele geflüchtete Familien in Deutschland sind solche Einschränkungen bittere Realität. Das zeigt eine bundesweite Befragung des Paritätischen Gesamtverbands und der Kinderrechtsorganisation Save the Children unter Mitarbeitenden...

    Mehr: https://t1p.de/4zrb2

    6. Geplante Wohngeldkürzungen treiben 163.000 Haushalte in die Grundsicherung

    Der Paritätische: Die Bundesregierung plant im Zuge der Wohngeldreform erhebliche Leistungskürzungen. Allein 2027 sollen die Ausgaben des Bundes um rund 613 Millionen Euro beziehungsweise 25 Prozent sinken. Nach Berechnungen der Bundesregierung würden dadurch etwa 163.000 Haushalte ihren Wohngeldanspruch verlieren und stattdessen auf Leistungen der Grundsicherung angewiesen sein.

    Eine Kurzexpertise der Paritätischen Forschungsstelle zeigt, welche Folgen dies hätte: Das Wohngeld schützt rund 357.000 Menschen vor Einkommensarmut. Ohne diese Leistung würde die Armutsquote von 16,1 auf 16,6 Prozent steigen. Insgesamt leben etwa 2,25 Millionen Menschen in Wohngeldhaushalten.

    Besonders betroffen wären Familien: Rund 70 Prozent der Menschen in Wohngeldhaushalten leben mit Kindern. Viele Beziehende verfügen bereits heute über kaum finanzielle Spielräume. Mehr als jede fünfte Person kann sich nicht jeden zweiten Tag eine vollwertige Mahlzeit leisten, rund 72 Prozent können eine unerwartete Ausgabe von etwa 1.250 Euro nicht bezahlen und fast die Hälfte kann sich keinen einwöchigen Urlaub leisten.
    Das Wohngeld stabilisiert vor allem Haushalte, deren Einkommen trotz Erwerbstätigkeit oder Rente nicht ausreicht, um die hohen Wohnkosten zu tragen. Die steigenden Wohngeldausgaben sind daher nicht die Ursache der Wohnungskrise, sondern eine Folge hoher Mieten und des Mangels an bezahlbarem Wohnraum.

    Der Paritätische fordert, die geplanten Kürzungen zurückzunehmen, das Wohngeld als eigenständige Leistung zu erhalten und den sozialen sowie gemeinwohlorientierten Wohnungsbau deutlich auszubauen. Außerdem müssten überhöhte Mieten wirksam begrenzt und das Mietrecht konsequent durchgesetzt werden.

    Fazit: Die geplanten Kürzungen verschärfen Wohnarmut und drängen Zehntausende Haushalte in die Grundsicherung. Statt soziale Risiken zu verlagern, müssen Wohngeld und sozialer Wohnungsbau gestärkt werden.

    Untersuchung des Paritätischen zur Wohngeldkürzung: https://t1p.de/2qx8d

    Ein Bericht des Spiegel: https://t1p.de/n2bg0

    7. SGB XII & Haus-Schenkung: Muss ich das Elternhaus vor Sozialhilfe verkaufen?

    Ein ge Infos: Viele Kinder übernehmen früh ein Haus oder eine Wohnung von ihren Eltern. Später werden die Eltern pflegebedürftig und die Kosten für Heim oder ambulante Pflege übersteigen schnell die eigenen Mittel. Dann stellt sich die drängende Frage: Muss das von den Eltern geschenkte Haus zuerst verkauft werden, bevor das Sozialamt Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII zahlt – oder kann das Eigentum in der Familie bleiben? In diesem Beitrag erkläre ich verständlich, welche Rolle geschenktes Immobilienvermögen spielt, wie die Zehnjahresfrist bei Schenkungen funktioniert und in welchen Konstellationen das Sozialamt auf das Haus nicht zugreifen darf. So können Sie besser einschätzen, welche finanziellen Folgen ein Pflegefall in der Familie hat und wie Sie rechtzeitig gestalten können.

    Mehr: https://t1p.de/37yw7

    8. SGB II – Grundlagenseminare / Update zum Grundsicherungsgeld

    Zweitägiges Online-Seminar mit Überblick über das SGB II und Schwerpunkt Leistungsrecht, die geplanten Änderungen im Rahmen des Grundsicherungsgeldes fließen selbstverständlich ein, sowie aktuelle Rechtsprechung.

    Termine:

    31. Aug./ 01. Sept. 2026
    28./29. Sept. 2026
    12./13. Okt. 2026
    09./10. Nov. 2026
    14./15. Dez. 2026

    👉 Ausschreibung & Anmeldung: t1p.de/chgq

    9. Seminar: Basiswissen Sozialberatung – Werkzeuge aus und für die Praxis

    Zweitägiges Online-Seminar zum Handwerkszeug der Sozialberatung: Aufbau der Sozialgesetzbücher, Antrag, Mitwirkungspflichten, Beschleunigung, Bescheide, Widerspruch, Überprüfung und vieles mehr.

    Termine:

    07./09. Sept. 2026
    24./25. Nov. 2026
    11./12. Jan. 2027
    08./09. Feb. 2027

    👉 Ausschreibung & Anmeldung: t1p.de/hdlq

    10. SGB II - Intensivseminar über 5 Tage in 2026 / Intensiv-Update zum neuen Grundsicherungsgeld

    In diesem fünftägigen Online-Seminar geht es geballt und intensiv um das SGB II - Leistungsrecht / Neues Grundsicherungsgeld. Es werden die Details auseinandergenommen, die Gesetzesvorschriften zerpflückt, die Praxispunkte rausgearbeitet und klein fein zerlegt. Wer sich geballt tiefer mit dem SGB II auseinandersetzen will, ist hier genau richtig.

    Termine:

    14. - 18. Sept. 2026

    👉 Ausschreibung & Anmeldung: https://t1p.de/j6vu

    11. SGB II – Berechnungsseminar: Bescheide prüfen und verstehen lernen

    Diese Fortbildung biete ich im Sept. dreitägig an, danach wieder nur zweitägig. In der dreitägigen Fortbildung werden in den ersten beiden Tagen wird zunächst grundlegend die Systematik der Bedarfsermittlung sowie der Einkommensanrechnung und -bereinigung im SGB II erarbeitet. Es wird vermittelt, wie SGB-II-Bescheide mit der nötigen „Wissenschaft und Detektivarbeit“ zu verstehen und zu prüfen sind. Am dritten Tag geht es zum Rechnen, Bescheide prüfen in Kleingruppen. Solange, bis die Teilnehmenden die Berechnung können. In der zweitätigen Fortbildung ohne Rechnung.

    Termine:

    21./22./23. Sept. 2026
    16./17. Dez. 2026
    22./23. Feb. 2027

    👉 Ausschreibung & Anmeldung: t1p.de/pv2v2

    12. Rechtsdurchsetzung in der sozialen Arbeit - SGB I

    Mit diesem Seminar lernen Sie, die »Klaviatur der Sozialgesetzbücher« zu spielen. In diesem Seminar werden die relevanten Paragrafen des SGB I einzeln behandelt. Vom jeweiligen Paragrafen werden die Praxisbezüge für die sozialrechtliche Beratung erarbeitet. Dabei wird der konkrete Nutzen jedes einzelnen Paragrafen beleuchtet, seine Anwendung in der Praxis dargestellt und anhand konkreter Fallbeispiele vertieft.

    Termine:

    18. Aug. 2026
    01. Okt. 2026
    09. Dez. 2026
    18. Jan. 2027

    👉 Ausschreibung & Anmeldung: https://t1p.de/93hz

    13. SGB II-Seminar: Sozialrechtliche Ansprüche für Schwangere, Alleinerziehende und Familien

    Eintägiges Online-Seminar mit Überblick über die relevanten Leistungsansprüche im SGB II//Grundsicherungsgeld.

    Termine:

    02. Okt. 2026
    23. Nov. 2026
    19. Jan. 2027
    12. März 2027

    👉 Ausschreibung & Anmeldung: t1p.de/u67n

    14. Seminar: SGB II für die Arbeit mit wohnungs- und obdachlosen Menschen

    Eintägiges Online-Seminar zu Leistungsansprüchen, Durchsetzung gegenüber Behörden und Wahrung von Menschenwürde.

    Termine:

    24. Sept. 2026
    17. Nov. 2026
    07. Dez. 2026
    15. Feb. 2027

    👉 Ausschreibung & Anmeldung: t1p.de/xily

    15. Seminar: SGB II für die Migrationsberatung

    Eintägiges Online-Seminar zu den Problemen im Umgang mit Jobcentern für Geflüchtete und die Migrationsberatung.

    Termine:

    04. Aug. 2026
    30. Sept. 2026
    04. Dez. 2026
    24. Feb. 2027

    👉 Ausschreibung & Anmeldung: t1p.de/85hu

    16. Seminar: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Frauenhäuser

    Eintägiges Online-Seminar mit systematischem Überblick über SGB II-Fragen, relevant für Frauenhäuser und begleitende Dienste.

    Termine:

    04. Sept. 2026
    13. Nov. 2026
    25. Jan. 2027
    02. April 2027

    👉 Ausschreibung & Anmeldung: t1p.de/qme5

    17. SGB II-Leistungen für Schüler, Auszubildende und Studierende

    Überblick über Sozialleistungen neben BAföG, BAB, Ausbildungsvergütung. Aufstockungsmöglichkeiten, Härtefälle, Anrechnung von Einkommen sowie besondere Fragen internationaler Studierender.

    Termine:

    12. Aug. 2026
    06. Okt. 2026

    👉 Ausschreibung & Anmeldung: t1p.de/x47z1

    18. Seminar: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Kliniksozialdienste

    Eintägiges Online-Seminar zu sozialrechtlichen Problemfeldern im Klinikalltag, inkl. Update zum Grundsicherungsgeld.

    Termin:

    05. Feb. 2027

    👉 Ausschreibung & Anmeldung: t1p.de/yq6p

    18. Grundlagenseminar Sozialhilfe (SGB XII)

    Das zweitägige Online-Seminar meines Kollegen Frank Jäger bietet einen Komplettüberblick über die Anspruchsvoraussetzungen und die Leistungen nach dem SGB XII, die Berücksichtigung von Einkommen und Vermögen, den Unterhaltsrückgriff und thematisiert die Schnittstellen zu anderen Sozialleistungen. Neben den Existenzsicherungsleistungen (Kap. 3 u. 4) werden auch die Sozialhilfe in unterschiedlichen Lebenslagen (Kap. 5-7) angesprochen.

    Termine:

    21./22. Sept. 2026 👉 https://t1p.de/ix6xp
    07./08. Dez. 2026 👉 https://t1p.de/v6bvl

    19. Fachseminar: Kosten der Unterkunft und Heizung nach dem SGB II und SGB XII

    Tagesseminar des Kollegen Frank Jäger zu Leistungen für Unterkunft, Heizung, Umzugskosten, Mietschulden und Energiekosten. Unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und Gesetzesänderungen wird die Thematik systematisch aufbereitet und praxisnah diskutiert.

    Termine:

    30. Nov. 2026 👉https://t1p.de/7iewc

    20. Fachseminar: Grundsicherung für Arbeitssuchende oder Sozialhilfe? – Schnittstellen, Unterschiede, Verschiebebahnhof

    Die eintägige Online-Fortbildung meines Kollegen Frank Jäger thematisiert die Anspruchsvoraussetzungen der jeweiligen Existenzsicherungsleistungen und deren Unterscheidung, aber auch die Harmonisierung von SGB II und SGB XII. Im Fokus stehen aktuelle Änderungen und die Unterschiede bei der Berücksichtigung von Einkommen und Vermögen, bei bestimmten Leistungsarten und im Verfahrensrecht.

    Termine:

    02. Nov. 2026 👉https://t1p.de/12qtg

    21. Fachseminar: Was bringt die „Neue Grundsicherung“?
    Neuerungen durch das 13. SGB-II-Änderungsgesetz sowie weiterer Gesetzesvorhaben und ihre praktischen Auswirkungen.

    In diesem Online-Fachseminar nach dem Inkrafttreten des 13. SGB-II-Änderungsgesetzes vermittelt Frank Jäger einen umfassenden Überblick über die jüngsten Änderungen insbesondere im SGB II, SGB XII und in benachbarten Rechtsbereichen. Außerdem sollen die ersten Erfahrungen sowie die praktischen Folgen der jeweiligen Normen für Leistungsberechtigte, für die Arbeit von (Sozial-) Berater*innen und für die Gewährungspraxis von Behörden diskutiert werden.

    Termine:

    05. Okt. 2026 👉 https://t1p.de/n9zth

    So, das war es dann für heute.

    Mit besten und kollegialen Grüßen
    Harald Thomé

    #Allemagne #social #droit #austérité

  • Thomé Newsletter 23/2026 vom 12.07.2026 - Harald Thomé
    https://harald-thome.de/newsletter/archiv/thome-newsletter-23-2026-vom-12-07-2026.html

    Voilà une première impression de la brutalité des nouvelles règles qui jeteront dans la misère absolue de nombreux pauvres d’Allemagne.

    La pire nouveauté est le traitement des ressortissants des autres pays de l’Union Européenne. Jusqu’au premier juillet chaque citoyen de l’UE avait droit à l’aide « Bürgergeld » après cinq années de séjour et de travail en Allemagne.

    A partir de ce mois chaque demande de « Grundsicherung » déclenche une vérification du statut légal de la personne par l’administration des étrangers. Si cette administration décide de ne pas prolonger son permis de séjour, la personne perd le droit aux aides sociales. Puisque la demande d’aide est une raison pour la révocation du permis de séjour, les chômeurs européens seront systématiquement renvoyés « chez eux » après un an de chômage, période pendant laquelle ils on droit au soutien per l’assurance chômage. Les personnes qui n’ont pas assez gagné pour vivre avec 60 pour cent du salaire moyen des derniers six mois sont menacés d’expulsion immédiate.

    Bref, les social-démocrates viennent d’introduire des lois xénophobes d’extrême droite. La liste des mesures nocives et inhumaines est trop longue pour la commenter ici. Lisez le texte de Harald Thomé et suivez ses liens.

    1. Aufruf an die Grünen und die SPD zur Beteiligung an einer abstrakten Normenkontrollklage

    Einige Regelungen des neuen Grundsicherungsgesetzes dürften verfassungswidrig sein. Um das festzustellen, bedarf es eines von drei juristischen Instrumenten: einer abstrakten Normenkontrolle, einer individuellen Verfassungsbeschwerde oder einer Richtervorlage. Bis es zu einer Entscheidung bei den beiden letztgenannten Verfahren kommt, werden Jahre vergehen.

    Für eine abstrakte Normenkontrolle, mit der die Feststellung der Verfassungswidrigkeit beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) beantragt wird, bedarf es eines Viertels der Mitglieder des Bundestages. Das bedeutet: Wenn die Grünen sich beteiligen, bedarf es „nur“ noch neun kritischer Geister aus der SPD, um das notwendige Viertel der Abgeordneten zu erreichen. Eine entsprechende Anfrage ist nach Informationen aus gut unterrichteten Kreisen bereits von der Linkspartei an die Grünen ergangen.

    Verfassungsrechtliche Bedenken wurden u. a. von der AWO, der Caritas, der Diakonie, dem DGB, dem Deutschen Sozialgerichtstag, der Neuen Richter*innenvereinigung, dem Paritätischen Gesamtverband, dem VdK und auch vom Verein Tacheles geäußert und vorgetragen.

    Eine abstrakte Normenkontrolle kann genutzt werden, wenn neue Bundes- oder Landesgesetze erhebliche verfassungsrechtliche Zweifel aufwerfen und eine schnelle Klärung im Interesse der Rechtssicherheit erforderlich ist. Voraussetzung ist, dass die Bundesregierung, eine Landesregierung oder mindestens ein Viertel der Mitglieder des Deutschen Bundestages als antragsberechtigte Verfassungsorgane den Antrag stellt.

    Daher ergeht hier der Aufruf, die Diskussion mit den Parteien und den MdB zu suchen und zu führen, damit diese sich einer abstrakten Normenkontrollklage anschließen.

    Aus meiner Sicht bestehen erhebliche verfassungsrechtliche Zweifel an zentralen Elementen der SGB II-Reform. Hierzu zählen insbesondere:

    Die Nichterreichbarkeitsfiktion in § 7b Abs. 4 SGB II: Vollständiger Verlust des Leistungsanspruchs bei drei aufeinanderfolgenden versäumten Meldeterminen
    Die Begrenzung der Kosten der Unterkunft in § 22 Abs. 1 Satz 6 SGB II: Deckelung auf das 1½-Fache der örtlichen Mietobergrenze bei einer zugleich unbestimmten und zu eng gefassten Ausnahmeregelung in § 22 Abs. 1 Satz 7 SGB II und in § 35 Abs. 1 S. 7 SGB XII.
    Die neu eingeführte Quadratmeter-Mietobergrenze in § 22 Abs. 1 Satz 8 Nr. 1 SGB II: Begrenzung der Unterkunftskosten auf diesen pauschalen Wert.
    Die 100-Prozent-Sanktionen bei Arbeitsverweigerung nach § 31a Abs. 7 SGB II.
    Der Durchsetzungsverwaltungsakt nach § 15a SGB II: Damit können Jobcenter nach einem Terminversäumnis für einen unbestimmten Zeitraum jedwede sanktionsbewehrte Pflicht auferlegen.
    Der unzureichende Schutz vulnerabler Gruppen: Dies widerspricht dem BVerfG-Urteil vom 09.11.2019 bezüglich Sanktionen, Arbeitspflichten und den Unterkunftskosten.

    Sucht daher das Gespräch mit den Parteien und den MdB, damit diese sich am Normenkontrollverfahren beteiligen. Bei offenem Verfassungsbruch muss eine Grenze gesetzt werden!

    2. Kahlschlag mit der Kettensäge: Der gezielte Abriss von Sozialstaat, Grundrechten und Arbeitnehmer*innenrechten

    Der Sozialstaat wird von der schwarz/roten Regierung mit der Kettensäge zerlegt. Fast täglich überbieten sich Politik und unionsnahe Verbände mit neuen Kürzungsvorschlägen, repressiven Gesetzen und Verschlechterungen für die Bevölkerung. Ob bei der Grundsicherung, dem Wohngeld, den Krankenkassen, der Rente, dem Kindersofortzuschlag, der Pflege, im Arbeitsrecht, beim Elterngeld oder beim Unterhaltsvorschuss – an allen Ecken und Enden wird grundlos die soziale Axt angesetzt.

    Jeden Tag erleben wir einen neuen Schritt beim Abbau des Sozialstaats. Niemand bestreitet, dass Reformen notwendig und sinnvoll sein können. Doch was hier und jetzt stattfindet, ist kein Umbau – es ist der systematische Abriss des sozialen Netzes. Flankierend dazu werden unsere Grundrechte Stück für Stück beschnitten, verschärft oder sogar faktisch abgeschafft. Das zeigt sich beim Versammlungsrecht, den neuen Polizeigesetzen, der Einschränkung von Informationsfreiheitsgesetzen, der Demokratieförderung und dem frontalen Angriff auf das Recht auf Asyl.

    Diese zerstörerische „Reformpolitik“ wird so lange gnadenlos weitergehen, bis spürbarer Protest und massiver Widerstand entstehen. Genau dieser Widerstand ist jetzt dringender gefragt denn je! In einigen Teilbereichen regt er sich zwar schon, allerdings noch viel zu zaghaft. Die verschiedenen Interessensgruppen und jewe8ils Betroffenen müssen jetzt ihre Kräfte bündeln, zusammenwirken und gemeinsam unübersehbar laut werden.

    Daran sollten und müssen wir ab sofort mit aller Kraft arbeiten!

    3. Weitere fachliche Weisungen der BA zu den Rechtsänderungen ab 1.7.2026 / Grundsicherungsgeld

    Ergänzend zu den im letzten Newsletter vorgestellten Weisungen ist noch eine neue Weisung zu § 10 SGB II herausgegeben worden. Diese Weisung zu § 10 betrifft die Anwendung der Zumutbarkeitsregelungen.

    Hier sagt die Weisung: „Eltern sind grundsätzlich dazu verpflichtet, Kinderbetreuung in dem entsprechenden Stundenumfang sicherzustellen, der die Aufnahme einer Arbeit in dem jeweils individuell zumutbaren zeitlichen Umfang ermöglicht“ (FW 10, RN 15).

    Dazu möchte ich noch einmal klarstellen: Grundsätzlich besteht zwar die Pflicht, eine zumutbare Arbeit anzunehmen, nicht aber, sein Kind in eine beliebige Betreuung geben zu müssen. Ist keine geeignete oder wohnortnahe Betreuung vorhanden oder das Kind einfach noch nicht so weit, besteht die Arbeitspflicht zwar auf dem Papier, aber bei einer Nichterfüllung dieser Pflicht ist keine Sanktion im Sinne des § 31 SGB II möglich.

    Denn das Aufenthaltsbestimmungsrecht ist ein Teilbereich der elterlichen Sorge gemäß § 1631 Abs. 1 BGB. Es umfasst das Recht, den ständigen oder vorübergehenden Aufenthalt eines minderjährigen Kindes zu bestimmen. Verfassungsrechtlich ist es durch das elterliche Erziehungsrecht aus Art. 6 Abs. 2 GG geschützt.

    Diese Weisungen gibt es hier: https://t1p.de/buca unter den jeweiligen Paragrafen.

    4. BAG-W warnt: § 7 SGB II / § 23 SGB XII vor der Verschärfung: Wie Antragstellung und Verlustfeststellung zusammenhängen

    Die Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe warnt: der Koalitionsausschuss hat am 2.7.2026 beschlossen, dass BMAS und BMI bis Ende Juli einen Maßnahmenkatalog gegen Sozialleistungsmissbrauch vorlegen sollen, umzusetzen bis Ende 2026. Das Kernstück bilden § 7 Abs.1 SGB II und § 23 Abs.3 SGB XII, sie sollen künftig an den „rechtmäßigen" statt den „gewöhnlichen" Aufenthalt anknüpfen. Dieses Vorhaben wird Auswirkungen für die Beratungspraxis haben, ganz zu schweigen von den Folgen für die betroffenen Menschen selbst.

    Nach geltendem Recht erhalten Unionsbürger*innen mit fünf Jahren gewöhnlichem Aufenthalt Zugang zu regulären Leistungen, unabhängig vom formalen Status. Das BSG hat 2023 (B 4 AS 8/22 R) klargestellt: Dieser Anspruch greift gerade dann, wenn kein lückenloses materielles Freizügigkeitsrecht nachweisbar ist. Diese Rechtsprechung liefe mit der Neuregelung ins Leere. Als Auffangnetz bliebe nur die Überbrückungsleistung nach § 23 Abs.3 SGB XII – einmalig, vier Wochen, alle zwei Jahre. Für den Alltag heißt das: kein tragfähiger Ersatz.

    Ihre eigentliche Schärfe bekommt die Änderung erst durch die Verwaltungspraxis. Die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum FreizügG/EU (AVV) von 2016 regelt, wie Ausländerbehörden das Gesetz anwenden. Sie legt fest: Ein Antrag auf SGB-II- oder SGB-XII-Leistungen gilt bereits als „besonderer Anlass", das Freizügigkeitsrecht zu überprüfen (AVV Nr. 5.3.2). Fällt diese Prüfung negativ aus, kann die Behörde eine Verlustfeststellung treffen (§ 5 Abs.4 FreizügG/EU, AVV Nr. 5.4). Dafür braucht es kein Fehlverhalten – der bloße Wegfall der wirtschaftlichen Voraussetzungen genügt. Anders bei der selteneren Verlustfeststellung wegen Gefahr für die öffentliche Sicherheit (§ 6): Dort schreibt EU-Recht einen Verhältnismäßigkeitsmaßstab vor, der Aufenthaltsdauer, familiäre und wirtschaftliche Lage sowie soziale Integration einbezieht. Für den praktisch weitaus relevanteren Fall nach § 5 Abs.4 fehlt dieser Maßstab in der AVV bislang.

    Die Antragstellung wird damit faktisch selbst zum Risiko. Wer Leistungen beantragt, löst eine Überprüfung aus. Die Überprüfung kann zur Verlustfeststellung führen – ohne verbindlichen Prüfmaßstab. Und über die geplante Neuanknüpfung an den rechtmäßigen Aufenthalt verliert diese Verlustfeststellung künftig auch den Zugang zur Fünfjahres-Rückausnahme in § 7 SGB II bzw. § 23 SGB XII – also genau die Leistung, deren Beantragung die Prüfung erst ausgelöst hat.

    Zur Datenlage lohnt ein Rückblick. Er zeigt, wie dünn die empirische Grundlage der aktuellen Verschärfung ist. Ein Bericht des BMI zum Rechtsmissbrauch bei der Arbeitnehmerfreizügigkeit, vorgelegt zur IMK-Herbstsitzung im Dezember 2024, nennt für 2022 bundesweit 1.096 Verlustfeststellungen nach § 5 Abs.4 FreizügG/EU – rund 0,02 Prozent der in Deutschland lebenden Unionsbürger*innen, Datengrundlage ist das Ausländerzentralregister. Es ist also exakt die Vorschrift ohne Verhältnismäßigkeitsmaßstab, die in der Praxis nahezu ausschließlich zur Anwendung kommt. Zur konkret von der geplanten Änderung betroffenen Gruppe gibt es dagegen gar keine Zahl. Der noch unkonkrete Punkt „Änderungen im FreizügigkeitsG/EU" im Beschlusspapier dürfte an die Forderung der Arbeits- und Sozialministerkonferenz vom November 2025 anschließen: unfreiwillige Rückführung bei Rechtsverlust.

    Was bedeutet das für die Praxis?

    Wo Verlustfeststellungsverfahren bereits an SGB-II- oder SGB-XII-Anträge anknüpfen, wird die Dokumentation des tatsächlichen Aufenthalts zur zentralen Anspruchsvoraussetzung – nicht mehr nur zur Beweisfrage. Nachweise zu Erwerbsstatus und Aufenthaltszeiten sollten deshalb jetzt gesichert werden.

    Ob ein Vertrauensschutz für Zeiträume vor Inkrafttreten gilt, ist offen und zeigt sich erst mit dem Referentenentwurf. Bei Klient*innen nahe der Fünfjahresgrenze spricht das für eine frühzeitige Antragstellung.

    Der fehlende Verhältnismäßigkeitsmaßstab in AVV Nr. 5.4 bleibt bis zu deren Überarbeitung ein tragfähiger Einwand. Wo eine Verlustfeststellung allein aus der Antragstellung abgeleitet wird, lässt sich der EU-Kommissionsleitfaden C/2023/1392 anführen: Er verlangt eine individuelle Prüfung von Aufenthaltsdauer, wirtschaftlicher und sozialer Lage.

    5. GEAS-Reform: Aktuelle BAMF-Dienstanweisungen

    Die aktuellen Dienstanweisungen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge - Stand 06/2026, die gem. IFG (!) veröffentlicht wurden (weitere sind bislang noch nicht zur Veröffentlichung freigegeben):

    DA Asyl (ohne Kapitel Grenzverfahren)

    https://fragdenstaat.de/anfrage/dienstanweisung-asyl-2026/1128667/anhang/da-asyl-geas-ohne-kapitel-grenzverfahren_konvertiert.pdf

    DA Asylverfahrenssekretariat (ohne Kapitel Grenzverfahren):

    https://fragdenstaat.de/anfrage/dienstanweisung-asyl-2026/1128667/anhang/da-avs-geas-ohne-kapitel-grenzverfahren_konvertiert.pdf

    Leitfaden Zuständigkeitsbestimmungsverfahren (ABH):

    https://fragdenstaat.de/anfrage/leitfaden-zustaendigkeitsbestimmungsverfahren-zbv/1128097/anhang/abh-leitfaden2026stand03-06-2026.pdf

    6. Kampagne zur Verteidigung des IFG

    Aus einem Text von Frag den Staat: Uns Bürger*innen traut die Merz-Regierung anscheinend gar nicht: Krankschreibungen sollen zukünftig am ersten Fehltag vorliegen und die Video-Überwachung wird aktuell massiv ausgebaut. Wir hingegen sollen dem Staat in Zukunft blind vertrauen. Die Spitzen von Union und SPD wollen das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) de facto abschaffen. Skandale wie Jens Spahns milliardenschwere Maskendeals, die Fördermittelaffären der CDU Berlin oder die Lobbyverflechtungen von Wirtschaftsministerin Katherina Reiche konnten damit überhaupt erst aufgedeckt werden.

    Dagegen wehren wir uns – und wir sind nicht allein! Über 450.000 Menschen haben unsere Petition unterzeichnet, in der wir die SPD auffordern, den Frontalangriff auf das IFG zu stoppen. Tausende E-Mails wurden an SPD-Abgeordnete verschickt und gemeinsam mit uns stellen sich über 120 zivilgesellschaftliche Organisationen, Projekte, Medien und Vereine in einem offenen Brief gegen die Abschaffung des IFG.

    · Unterstütze unsere Forderung! Wir wünschen uns, dass unsere Petition mindestens 1 Million Unterschriften hat, wenn wir sie nach der Sommerpause an die SPD-Fraktionsspitze übergeben. Jetzt Petition unterschreiben und teilen!

    Maile Deinen SPD-Abgeordneten mit unserer Vorlage oder stelle ihnen auf abgeordnetenwatch.de öffentlich Fragen zum IFG.

    Dazu der klare Aufruf von mir: unterschreibt die Petition!

    7. KdU-Richtlinien – bitte auf Aktualität prüfen

    Ich veröffentliche die mir bekannten bundesweiten KdU-Richtlinien. Diese findet ihr hier: https://t1p.de/ixqj

    Zum 1. Juli 2026 haben sich im Bereich der Kosten der Unterkunft (KdU) wichtige Änderungen ergeben. Deshalb müssen die Jobcenter und Sozialämter ihre KdU-Richtlinien an die neue Rechtslage anpassen und aktualisieren.

    Ich möchte euch daher bitten, mir die aktuellen KdU-Richtlinien zuzusenden. Falls euch keine aktuellen Richtlinien vorliegen, schaut bitte in der Übersicht nach. Solltet ihr neuere KdU-Werte oder MOG-Werte für eure Kommune kennen, schickt mir diese bitte ebenfalls zu.

    8. SGB II – Grundlagenseminare / Update zum Grundsicherungsgeld

    Zweitägiges Online-Seminar mit Überblick über das SGB II und Schwerpunkt Leistungsrecht, die geplanten Änderungen im Rahmen des Grundsicherungsgeldes fließen selbstverständlich ein, sowie aktuelle Rechtsprechung.

    Termine:

    24./25. Aug. 2026
    31. Aug./ 01. Sept. 2026
    28./29. Sept. 2026
    12./13. Okt. 2026
    09./10. Nov. 2026

    👉 Ausschreibung & Anmeldung: t1p.de/chgq

    9. Seminar: Basiswissen Sozialberatung – Werkzeuge aus und für die Praxis

    Zweitägiges Online-Seminar zum Handwerkszeug der Sozialberatung: Aufbau der Sozialgesetzbücher, Antrag, Mitwirkungspflichten, Beschleunigung, Bescheide, Widerspruch, Überprüfung und vieles mehr.

    Termine:

    10./11. Aug. 2026
    07./09. Sept. 2026
    24./25. Nov. 2026
    11./12. Jan. 2027

    👉 Ausschreibung & Anmeldung: t1p.de/hdlq

    10. SGB II – Berechnungsseminar: Bescheide prüfen und verstehen lernen

    Diese Fortbildung biete ich im Juli und Sept. dreitägig an, danach wieder nur zweitägig. In den ersten beiden Tagen wird zunächst grundlegend die Systematik der Bedarfsermittlung sowie der Einkommensanrechnung und -bereinigung im SGB II erarbeitet. Es wird vermittelt, wie SGB-II-Bescheide mit der nötigen „Wissenschaft und Detektivarbeit“ zu verstehen und zu prüfen sind. Am dritten Tag geht es zum Rechnen, Bescheide prüfen in Kleingruppen. Solange, bis die Teilnehmenden die Berechnung können.

    Termine:

    13./14./15. Juli 2026
    21./22./23. Sept. 2026
    16./17. Dez. 2026

    👉 Ausschreibung & Anmeldung: t1p.de/pv2v2

    11. Rechtsdurchsetzung in der sozialen Arbeit - SGB I (1. Teil)

    Mit diesem Seminar lernen Sie, die »Klaviatur der Sozialgesetzbücher« zu spielen. In diesem Seminar werden die relevanten Paragrafen des SGB I einzeln behandelt. Vom jeweiligen Paragrafen werden die Praxisbezüge für die sozialrechtliche Beratung erarbeitet. Dabei wird der konkrete Nutzen jedes einzelnen Paragrafen beleuchtet, seine Anwendung in der Praxis dargestellt und anhand konkreter Fallbeispiele vertieft.

    Termine:

    18. Aug. 2026
    01. Okt. 2026
    09. Dez. 2026

    👉 Ausschreibung & Anmeldung: https://t1p.de/93hz

    12. SGB II - Intensivseminar über 5 Tage in 2026 / Intensiv-Update zum neuen Grundsicherungsgeld

    In diesem fünftägigen Online-Seminar geht es geballt und intensiv um das SGB II - Leistungsrecht / Neues Grundsicherungsgeld. Es werden die Details auseinandergenommen, die Gesetzesvorschriften zerpflückt, die Praxispunkte rausgearbeitet und klein fein zerlegt. Wer sich geballt tiefer mit dem SGB II auseinandersetzen will, ist hier genau richtig.

    Termine:

    14. - 18. Sept. 2026

    👉 Ausschreibung & Anmeldung: https://t1p.de/j6vu

    13. SGB II-Leistungen für Schüler, Auszubildende und Studierende

    Überblick über Sozialleistungen neben BAföG, BAB, Ausbildungsvergütung. Aufstockungsmöglichkeiten, Härtefälle, Anrechnung von Einkommen sowie besondere Fragen internationaler Studierender.

    Termine:

    12. Aug. 2026
    06. Okt. 2026

    👉 Ausschreibung & Anmeldung: t1p.de/x47z1

    14. SGB II-Seminar: Sozialrechtliche Ansprüche für Schwangere, Alleinerziehende und Familien

    Eintägiges Online-Seminar mit Überblick über die relevanten Leistungsansprüche im SGB II/Bürgergeld.

    Termine:

    02. Okt. 2026
    23. Nov. 2026
    19. Jan. 2027

    👉 Ausschreibung & Anmeldung: t1p.de/u67n

    15. Seminar: SGB II für die Arbeit mit wohnungs- und obdachlosen Menschen

    Eintägiges Online-Seminar zu Leistungsansprüchen, Durchsetzung gegenüber Behörden und Wahrung von Menschenwürde.

    Termine:

    27. Juli 2026
    24. Sept. 2026
    17. Nov. 2026
    07. Dez. 2026

    👉 Ausschreibung & Anmeldung: t1p.de/xily

    16. Seminar: SGB II für die Migrationsberatung

    Eintägiges Online-Seminar zu den Problemen im Umgang mit Jobcentern für Geflüchtete und die Migrationsberatung.

    Termine:

    04. Aug. 2026
    30. Sept. 2026
    04. Dez. 2026

    👉 Ausschreibung & Anmeldung: t1p.de/85hu

    17. Seminar: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Frauenhäuser

    Eintägiges Online-Seminar mit systematischem Überblick über SGB II-Fragen, relevant für Frauenhäuser und begleitende Dienste.

    Termine:

    04. Sept. 2026
    13. Nov. 2026
    25. Jan. 2027
    02. April 2027

    👉 Ausschreibung & Anmeldung: t1p.de/qme5

    18. Seminar: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Kliniksozialdienste

    Eintägiges Online-Seminar zu sozialrechtlichen Problemfeldern im Klinikalltag, inkl. Update zum Grundsicherungsgeld.

    Termin:

    05. Feb. 2027

    👉 Ausschreibung & Anmeldung: t1p.de/yq6p

    19. Grundlagenseminar Sozialhilfe (SGB XII)

    Das zweitägige Online-Seminar meines Kollegen Frank Jäger bietet einen Komplettüberblick über die Anspruchsvoraussetzungen und die Leistungen nach dem SGB XII, die Berücksichtigung von Einkommen und Vermögen, den Unterhaltsrückgriff und thematisiert die Schnittstellen zu anderen Sozialleistungen.

    Termine:

    21./22. Sept. 2026 👉 https://t1p.de/ix6xp

    20. Fachseminar: Kosten der Unterkunft und Heizung nach dem SGB II und SGB XII

    Tagesseminar des Kollegen Frank Jäger zu Leistungen für Unterkunft, Heizung, Umzugskosten, Mietschulden und Energiekosten. Unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und Gesetzesänderungen wird die Thematik systematisch aufbereitet und praxisnah diskutiert.

    Termine:

    02. Sept. 2026 👉 https://t1p.de/1ge84

    21. Fachseminar: Was bringt die „Neue Grundsicherung“?

    Neuerungen durch das 13. SGB-II-Änderungsgesetz sowie weiterer Gesetzesvorhaben und ihre praktischen Auswirkungen. In diesem Tagesseminar kurz vor sowie kurz nach dem (geplanten) Inkrafttreten des 13. SGB-II-Änderungsgesetzes am 01.07.2026 vermittelt Frank Jäger einen umfassenden Überblick über anstehenden Änderungen insbesondere im SGB II, SGB XII und in benachbarten Rechtsbereichen. Außerdem sollen die praktischen Folgen der jeweiligen Normen für Leistungsberechtigte, für die Arbeit von (Sozial-) Berater*innen und für die Gewährungspraxis von Behörden diskutiert werden.

    Termine:

    14. Sept. 2026 👉 https://t1p.de/c8o9w

    So, das war es dann für heute.

    Mit besten und kollegialen Grüßen

    Harald Thomé

    #Allemagne #social #politique #xénophobie #exclusion

  • Thomé Newsletter 17/2026 vom 17.05.2026 - Harald Thomé
    https://harald-thome.de/newsletter/archiv/thome-newsletter-17-2026-vom-17-05-2026.html

    L’intelligence artificielle permet aux pauvres de formuler des recours en justice contre les décisions administratives. Résultat : les tribunaux sociaux s’écroulent sous le nombre de plaintes déposées. C’est la conséquence du mal à trouver des avocats qui sont pêts à travailler pour les tarifs peu élevés qu’impose l’état pour les contentieux du droit social.

    En même temps on a changé la compétence des tribunaux pour contester les coupures de courant électique. Désormais ces contentieux ne sont plus décidés par les « Amtsgericht » mais les « Landgericht » qui traitaient uniquement les cas de code civil graves. Les personnées concernées par les coupures devront attendre beaucoup plus longtemps jusqu’à ce qu’une cour des justice traite leur cas, pour beaucoup de pauvres il sera impossible de se défendre du tout.

    La guerre contre les pauvres continue.
    Voilà pourquoi : https://seenthis.net/messages/1172895

    Liebe Kolleginnen und Kollegen,
    sehr geehrte Damen und Herren,

    mein heutiger Newsletter zu folgenden Themen:

    1. Rechtsschutz bei Strom- und Gassperren von den Amtsgerichten auf die Landgerichte verlegt / Es droht faktisch der Verlust von Rechtsschutz

    Von der Öffentlichkeit weitgehend unbeachtet, wurden durch das Bundesministerium Änderungen im Energiewirtschaftsgesetz eingeführt, die die Zuständigkeit bei Strom- und Gassperren betreffen. Diese sollten nach Darstellung der Bundesregierung nicht nur den Energieversorgern, sondern auch deren Kunden helfen. Von „unmittelbar wirkenden Erleichterungen“ und „praktischen Verbesserungen im Alltag der Menschen“ sprach etwa der CDU-Abgeordnete Lars Rohwer im Bundestag über den Gesetzesentwurf. [1]

    Die Realität sieht jedoch deutlich anders aus: Die Zuständigkeit bei Strom- und Gassperren wurde von den Amtsgerichten auf die Landgerichte verlagert. Das hat massive Folgen, insbesondere wegen des dort geltenden Anwaltszwangs bei solchen Verfahren. Es muss nun zunächst ein Anwalt gefunden werden, der bereit ist, auf Beratungshilfebasis tätig zu werden. Hinzu kommen Fahrtkosten zu den Landgerichten, die sich häufig nicht am Wohnort der Betroffenen befinden.

    Siehe dazu LTO: Wie eine Geset­zes­än­de­rung tau­senden Strom­kunden das Leben schwer macht, Link: https://t1p.de/613ea

    Kommentar:

    Diese Regelung ist sozialpolitisch und rechtsstaatlich ein Desaster. Menschen, denen der Strom oder das Gas gesperrt wurde, wird damit faktisch der Zugang zum Recht abgeschnitten. Wer seine Energierechnung nicht bezahlen kann, kann in der Regel auch keinen Anwalt finanzieren. Durch die Zuständigkeitsverlegung an die Landgerichte ist ein Rechtsbeistand jedoch zwingend vorgeschrieben. Damit wird der Rechtsschutz für Betroffene praktisch unerreichbar. Das gilt umso mehr, wenn erst mühsam ein Anwalt gefunden werden muss, der überhaupt auf Beratungshilfe oder PKH-Basis arbeitet.

    Hinzu kommen zusätzliche Fahrtkosten und organisatorische Hürden durch oft weit entfernte Landgerichte. Die Neuregelung trifft somit ausgerechnet Menschen, die sich ohnehin in existenziellen Notlagen befinden. Genauso absurd ist: Selbst die Energieversorger können sich vor den Landgerichten nicht mehr selbst vertreten. Die Verfahren werden für alle Beteiligten komplizierter, teurer und schwerfälliger – ohne jeden erkennbaren Vorteil oder Bürgernähe.

    Tatsächlich handelt es sich um einen massiven Abbau des effektiven Rechtsschutzes zulasten einkommensarmer Haushalte. Wer ernsthaft meint, Menschen ohne Strom oder Gas könnten problemlos anwaltliche Hilfe organisieren und finanzieren, hat jeden Bezug zur sozialen Realität verloren.

    Solche Verfahren gehören unverzüglich zurück an die Amtsgerichte. Laut dem Monitoringbericht 2025 der Bundesnetzagentur vom 26. November 2025 wurde im Jahr 2024 in mindestens 239.269 Haushalten die Stromversorgung tatsächlich unterbrochen. Das entspricht einer Steigerung von 33 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Zudem wurden bundesweit 34.393 Gassperren durchgeführt.

    Alle Parteien müssen sich dafür einsetzen, dass diese Regelung rückgängig gemacht wird und die Zuständigkeit wieder an die Amtsgerichte fällt!

    2. LSG Mecklenburg-Vorpommern zum SGB II-Anspruch bei Teilzeitstudierenden

    Während das LSG Baden-Württemberg bei Teilzeitstudierenden im Rahmen einer Eilentscheidung aufgrund abstrakter BAföG-Förderungsfähigkeit einen SGB II-Anspruch verneint, bejaht das LSG Mecklenburg-Vorpommern diesen Anspruch, da dort eine abstrakte Förderungsfähigkeit nicht angenommen wird. Das Urteil des LSG Mecklenburg-Vorpommern vom 21.07.2022 – L 14 AS 189/21 – ist beim BSG anhängig. Siehe dazu meinen Newsletter 15/2026 vom 19.04.2026, Download: t1p.de/dbr0j

    Das Landessozialgericht Mecklenburg-Vorpommern sieht mit Urteil vom 21.07.2022 – L 14 AS 189/21 – einen SGB II-Anspruch bei Teilzeitstudium als gegeben an; die Revision zum BSG wurde zugelassen. Download: t1p.de/h4kxt

    3. Ausgleich für steigende Preise beim Bürgergeld weiter unklar

    Nach Ansicht der Bundesregierung droht bei den Regelleistungen lediglich ein unwesentlicher Kaufkraftverlust. Zur Begründung verweist sie auf die „regelbedarfsrelevante Preisentwicklung“, also Liebe Kolleginnen und Kollegen,
    sehr geehrte Damen und Herren,

    mein heutiger Newsletter zu folgenden Themen:

    1. Rechtsschutz bei Strom- und Gassperren von den Amtsgerichten auf die Landgerichte verlegt / Es droht faktisch der Verlust von Rechtsschutz

    Von der Öffentlichkeit weitgehend unbeachtet, wurden durch das Bundesministerium Änderungen im Energiewirtschaftsgesetz eingeführt, die die Zuständigkeit bei Strom- und Gassperren betreffen. Diese sollten nach Darstellung der Bundesregierung nicht nur den Energieversorgern, sondern auch deren Kunden helfen. Von „unmittelbar wirkenden Erleichterungen“ und „praktischen Verbesserungen im Alltag der Menschen“ sprach etwa der CDU-Abgeordnete Lars Rohwer im Bundestag über den Gesetzesentwurf. [1]

    Die Realität sieht jedoch deutlich anders aus: Die Zuständigkeit bei Strom- und Gassperren wurde von den Amtsgerichten auf die Landgerichte verlagert. Das hat massive Folgen, insbesondere wegen des dort geltenden Anwaltszwangs bei solchen Verfahren. Es muss nun zunächst ein Anwalt gefunden werden, der bereit ist, auf Beratungshilfebasis tätig zu werden. Hinzu kommen Fahrtkosten zu den Landgerichten, die sich häufig nicht am Wohnort der Betroffenen befinden.

    Siehe dazu LTO: Wie eine Geset­zes­än­de­rung tau­senden Strom­kunden das Leben schwer macht, Link: https://t1p.de/613ea

    Kommentar:

    Diese Regelung ist sozialpolitisch und rechtsstaatlich ein Desaster. Menschen, denen der Strom oder das Gas gesperrt wurde, wird damit faktisch der Zugang zum Recht abgeschnitten. Wer seine Energierechnung nicht bezahlen kann, kann in der Regel auch keinen Anwalt finanzieren. Durch die Zuständigkeitsverlegung an die Landgerichte ist ein Rechtsbeistand jedoch zwingend vorgeschrieben. Damit wird der Rechtsschutz für Betroffene praktisch unerreichbar. Das gilt umso mehr, wenn erst mühsam ein Anwalt gefunden werden muss, der überhaupt auf Beratungshilfe oder PKH-Basis arbeitet.

    Hinzu kommen zusätzliche Fahrtkosten und organisatorische Hürden durch oft weit entfernte Landgerichte. Die Neuregelung trifft somit ausgerechnet Menschen, die sich ohnehin in existenziellen Notlagen befinden. Genauso absurd ist: Selbst die Energieversorger können sich vor den Landgerichten nicht mehr selbst vertreten. Die Verfahren werden für alle Beteiligten komplizierter, teurer und schwerfälliger – ohne jeden erkennbaren Vorteil oder Bürgernähe.

    Tatsächlich handelt es sich um einen massiven Abbau des effektiven Rechtsschutzes zulasten einkommensarmer Haushalte. Wer ernsthaft meint, Menschen ohne Strom oder Gas könnten problemlos anwaltliche Hilfe organisieren und finanzieren, hat jeden Bezug zur sozialen Realität verloren.

    Solche Verfahren gehören unverzüglich zurück an die Amtsgerichte. Laut dem Monitoringbericht 2025 der Bundesnetzagentur vom 26. November 2025 wurde im Jahr 2024 in mindestens 239.269 Haushalten die Stromversorgung tatsächlich unterbrochen. Das entspricht einer Steigerung von 33 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Zudem wurden bundesweit 34.393 Gassperren durchgeführt.

    Alle Parteien müssen sich dafür einsetzen, dass diese Regelung rückgängig gemacht wird und die Zuständigkeit wieder an die Amtsgerichte fällt!

    2. LSG Mecklenburg-Vorpommern zum SGB II-Anspruch bei Teilzeitstudierenden

    Während das LSG Baden-Württemberg bei Teilzeitstudierenden im Rahmen einer Eilentscheidung aufgrund abstrakter BAföG-Förderungsfähigkeit einen SGB II-Anspruch verneint, bejaht das LSG Mecklenburg-Vorpommern diesen Anspruch, da dort eine abstrakte Förderungsfähigkeit nicht angenommen wird. Das Urteil des LSG Mecklenburg-Vorpommern vom 21.07.2022 – L 14 AS 189/21 – ist beim BSG anhängig. Siehe dazu meinen Newsletter 15/2026 vom 19.04.2026, Download: t1p.de/dbr0j

    Das Landessozialgericht Mecklenburg-Vorpommern sieht mit Urteil vom 21.07.2022 – L 14 AS 189/21 – einen SGB II-Anspruch bei Teilzeitstudium als gegeben an; die Revision zum BSG wurde zugelassen. Download: t1p.de/h4kxt

    3. Ausgleich für steigende Preise beim Bürgergeld weiter unklar

    Nach Ansicht der Bundesregierung droht bei den Regelleistungen lediglich ein unwesentlicher Kaufkraftverlust. Zur Begründung verweist sie auf die „regelbedarfsrelevante Preisentwicklung“, also die Preissteigerungen bei den Gütern und Dienstleistungen, die für Leistungsberechtigte tatsächlich relevant seien. Dieser Wert habe im März 2026 lediglich bei 0,9 Prozent gelegen. Da der derzeitige Regelsatz noch oberhalb der rechnerischen Prognosewerte liege, könnten moderate Preissteigerungen zunächst aufgefangen werden.

    Bei deutlich steigenden Kosten könne dies jedoch nicht mehr ausreichen. So zumindest die Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage von Cansin Köktürk, sozialpolitische Sprecherin der Linken.

    Dafür hat das BMAS eigens einen regelbedarfsrelevanten Preisindex auf seiner Webseite veröffentlicht: https://t1p.de/2xltv

    Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage vom 14.04.2026, Download: https://t1p.de/hcc00

    Kommentar: Die Regelleistungen sind ohnehin zu niedrig bemessen. Selbstverständlich schlagen die inflationsbedingten Preissteigerungen infolge des Nahostkriegs erheblich auf die Lebenshaltungskosten durch. Es ist schon bemerkenswert, dass ausgerechnet im März 2026 die niedrigste Preissteigerung des Jahres festgestellt worden sein soll – und zugleich die niedrigste seit eineinhalb Jahren. Gleichzeitig steigen die Preise für Lebensmittel, allgemeine Konsumgüter und insbesondere für Kraftstoffe deutlich an.

    Alles wird teurer, nur die Regelleistungen bleiben unverändert und sollen dennoch weiterhin verfassungskonform sein. Mit dieser planmäßigen Unterfinanzierung werden arme Menschen weiter verelenden, sozial ausgegrenzt und faktisch zunehmend vom Arbeitsmarkt entfernt.

    4. Sprunghafte Steigerung von KI Klagen vor den Sozialgerichten und was getan werden muss

    Bei den Sozialgerichten gehen vor allem zum Bürgergeld und zur Arbeitslosenversicherung immer mehr mit Künstlicher Intelligenz generierte Anträge und Klagen ein. Die Verfahren im einstweiligen Rechtsschutz seien bei den acht NRW-Sozialgerichten im Jahr 2025 sprunghaft um mehr als 55 Prozent auf 7.615 gestiegen, sagte der Präsident des LSG NRW, Jens Blüggel, bei der Jahres-Pressekonferenz in Essen. Im laufenden Jahr gehe dies ungebremst weiter, das zeichne sich schon jetzt ab, und bringe die Richterinnen und Richter an ihre Grenzen.

    Hintergrund sei auch die seit Jahren sinkende Anzahl von Sozialrechtsanwält*innen angesichts der vergleichsweise geringen Vergütung in diesem Rechtsgebiet, sagte LSG-Präsident Blüggel. „Die Bürger helfen sich selbst mit KI.“
    Infos und Zahlen bei LTO: https://t1p.de/1joe5

    Kommentar: Auch wir in unserer Beratung bemerken deutlich vermehrt KI-generierte Klagen. Aus Sicht der Leistungsberechtigten ist das absolut verständlich. Oft finden sie keine Anwält*innen, die sie vertreten, und helfen sich dann selbst, wie Herr Blüggel grundsätzlich zutreffend sagt. Das Problem ist jedoch: KI fantasiert und erzählt mitunter erheblichen Unsinn. KI kann keine belastbare Beratungs- oder Klagestrategie entwickeln. Sie arbeitet letztlich nur mit Wahrscheinlichkeitsberechnungen.

    Die Sozialgerichte werden weiter mit KI-Klagen und Anträgen überschüttet werden. Dadurch werden sich die Zeiten bis zu gerichtlichen Entscheidungen deutlich verlängern. Eine Steigerung von 55 Prozent ist eine Katastrophe für effektiven Rechtsschutz. Umso gravierender ist dies, weil das SGB II derzeit erheblich verschärft wird und Menschen durch die Rechtsänderungen teils offen verfassungswidrig in ihrer Existenz bedroht werden.

    Jetzt geht es nicht darum, im Kleinklein die Sozialgerichtsordnung weiter zu verschärfen. Vielmehr braucht es umfassend finanzierte, unabhängige außergerichtliche Beratungsstrukturen, an die sich Menschen wenden können. Es reicht eben nicht aus, der Mär hinterherzulaufen, Leistungsbeziehende könnten sich ja von den Behörden beraten lassen – denn genau das geschieht in der Praxis häufig nicht.

    Ebenso müssen die Anwaltsgebühren im Sozialrecht deutlich angehoben werden. Zudem muss sichergestellt werden, dass Sozialleistungsträger die Vergütungsansprüche von Anwält*innen nicht ständig durch formale Einwendungen kürzen. Nur so wird es wieder attraktiv, sich anwaltlich im Sozialrecht zu engagieren.

    5. Neue Weisungen der BA: Zu § 7 SGB II, den Anspruchsvoraussetzungen, und zu § 31a Abs. 7 SGB II, den 100-%-Sanktionen für sogenannte „Totalverweigerer“

    In die Weisung zu § 7 SGB II sind eine Reihe von Änderungen aus Rechtsprechung und Gesetzgebung eingeflossen, die sich nach Ansicht der BA für EU-Bürger*innen, Drittstaatsangehörige sowie hinsichtlich der Datenübermittlung zwischen Ausländerbehörden und Jobcentern ergeben haben.

    Die Weisung zu § 7 SGB II gibt es hier, unter § 7 SGB II: https://t1p.de/buca

    Die Weisung zu den 100-%-Sanktionen für sogenannte „Totalverweigerer“ gibt es hier:
    https://t1p.de/mov70

    6. Sozialrecht-Justament vom Mai 2026

    In der Mai-Ausgabe von Sozialrecht-Justament findet sich der zweite Teil der Darstellung der Neuregelungen im SGB II aufgrund des 13. SGB II-Änderungsgesetzes. Schwerpunkt sind die Sanktionen bei Meldeversäumnissen und Pflichtverletzungen im Rahmen der Eingliederung in Arbeit. Der erste Teil erschien in der April-Ausgabe von Sozialrecht-Justament.

    Sozialrecht-Justament 5/2026 zum Download: https://t1p.de/6b35v

    Liebe Kolleginnen und Kollegen,
    sehr geehrte Damen und Herren,

    mein heutiger Newsletter zu folgenden Themen:

    1. Rechtsschutz bei Strom- und Gassperren von den Amtsgerichten auf die Landgerichte verlegt / Es droht faktisch der Verlust von Rechtsschutz

    Von der Öffentlichkeit weitgehend unbeachtet, wurden durch das Bundesministerium Änderungen im Energiewirtschaftsgesetz eingeführt, die die Zuständigkeit bei Strom- und Gassperren betreffen. Diese sollten nach Darstellung der Bundesregierung nicht nur den Energieversorgern, sondern auch deren Kunden helfen. Von „unmittelbar wirkenden Erleichterungen“ und „praktischen Verbesserungen im Alltag der Menschen“ sprach etwa der CDU-Abgeordnete Lars Rohwer im Bundestag über den Gesetzesentwurf. [1]

    Die Realität sieht jedoch deutlich anders aus: Die Zuständigkeit bei Strom- und Gassperren wurde von den Amtsgerichten auf die Landgerichte verlagert. Das hat massive Folgen, insbesondere wegen des dort geltenden Anwaltszwangs bei solchen Verfahren. Es muss nun zunächst ein Anwalt gefunden werden, der bereit ist, auf Beratungshilfebasis tätig zu werden. Hinzu kommen Fahrtkosten zu den Landgerichten, die sich häufig nicht am Wohnort der Betroffenen befinden.

    Siehe dazu LTO: Wie eine Geset­zes­än­de­rung tau­senden Strom­kunden das Leben schwer macht, Link: https://t1p.de/613ea

    Kommentar:

    Diese Regelung ist sozialpolitisch und rechtsstaatlich ein Desaster. Menschen, denen der Strom oder das Gas gesperrt wurde, wird damit faktisch der Zugang zum Recht abgeschnitten. Wer seine Energierechnung nicht bezahlen kann, kann in der Regel auch keinen Anwalt finanzieren. Durch die Zuständigkeitsverlegung an die Landgerichte ist ein Rechtsbeistand jedoch zwingend vorgeschrieben. Damit wird der Rechtsschutz für Betroffene praktisch unerreichbar. Das gilt umso mehr, wenn erst mühsam ein Anwalt gefunden werden muss, der überhaupt auf Beratungshilfe oder PKH-Basis arbeitet.

    Hinzu kommen zusätzliche Fahrtkosten und organisatorische Hürden durch oft weit entfernte Landgerichte. Die Neuregelung trifft somit ausgerechnet Menschen, die sich ohnehin in existenziellen Notlagen befinden. Genauso absurd ist: Selbst die Energieversorger können sich vor den Landgerichten nicht mehr selbst vertreten. Die Verfahren werden für alle Beteiligten komplizierter, teurer und schwerfälliger – ohne jeden erkennbaren Vorteil oder Bürgernähe.

    Tatsächlich handelt es sich um einen massiven Abbau des effektiven Rechtsschutzes zulasten einkommensarmer Haushalte. Wer ernsthaft meint, Menschen ohne Strom oder Gas könnten problemlos anwaltliche Hilfe organisieren und finanzieren, hat jeden Bezug zur sozialen Realität verloren.

    Solche Verfahren gehören unverzüglich zurück an die Amtsgerichte. Laut dem Monitoringbericht 2025 der Bundesnetzagentur vom 26. November 2025 wurde im Jahr 2024 in mindestens 239.269 Haushalten die Stromversorgung tatsächlich unterbrochen. Das entspricht einer Steigerung von 33 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Zudem wurden bundesweit 34.393 Gassperren durchgeführt.

    Alle Parteien müssen sich dafür einsetzen, dass diese Regelung rückgängig gemacht wird und die Zuständigkeit wieder an die Amtsgerichte fällt!

    2. LSG Mecklenburg-Vorpommern zum SGB II-Anspruch bei Teilzeitstudierenden

    Während das LSG Baden-Württemberg bei Teilzeitstudierenden im Rahmen einer Eilentscheidung aufgrund abstrakter BAföG-Förderungsfähigkeit einen SGB II-Anspruch verneint, bejaht das LSG Mecklenburg-Vorpommern diesen Anspruch, da dort eine abstrakte Förderungsfähigkeit nicht angenommen wird. Das Urteil des LSG Mecklenburg-Vorpommern vom 21.07.2022 – L 14 AS 189/21 – ist beim BSG anhängig. Siehe dazu meinen Newsletter 15/2026 vom 19.04.2026, Download: t1p.de/dbr0j

    Das Landessozialgericht Mecklenburg-Vorpommern sieht mit Urteil vom 21.07.2022 – L 14 AS 189/21 – einen SGB II-Anspruch bei Teilzeitstudium als gegeben an; die Revision zum BSG wurde zugelassen. Download: t1p.de/h4kxt

    3. Ausgleich für steigende Preise beim Bürgergeld weiter unklar

    Nach Ansicht der Bundesregierung droht bei den Regelleistungen lediglich ein unwesentlicher Kaufkraftverlust. Zur Begründung verweist sie auf die „regelbedarfsrelevante Preisentwicklung“, also die Preissteigerungen bei den Gütern und Dienstleistungen, die für Leistungsberechtigte tatsächlich relevant seien. Dieser Wert habe im März 2026 lediglich bei 0,9 Prozent gelegen. Da der derzeitige Regelsatz noch oberhalb der rechnerischen Prognosewerte liege, könnten moderate Preissteigerungen zunächst aufgefangen werden.

    Bei deutlich steigenden Kosten könne dies jedoch nicht mehr ausreichen. So zumindest die Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage von Cansin Köktürk, sozialpolitische Sprecherin der Linken.

    Dafür hat das BMAS eigens einen regelbedarfsrelevanten Preisindex auf seiner Webseite veröffentlicht: https://t1p.de/2xltv

    Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage vom 14.04.2026, Download: https://t1p.de/hcc00

    Kommentar: Die Regelleistungen sind ohnehin zu niedrig bemessen. Selbstverständlich schlagen die inflationsbedingten Preissteigerungen infolge des Nahostkriegs erheblich auf die Lebenshaltungskosten durch. Es ist schon bemerkenswert, dass ausgerechnet im März 2026 die niedrigste Preissteigerung des Jahres festgestellt worden sein soll – und zugleich die niedrigste seit eineinhalb Jahren. Gleichzeitig steigen die Preise für Lebensmittel, allgemeine Konsumgüter und insbesondere für Kraftstoffe deutlich an.

    Alles wird teurer, nur die Regelleistungen bleiben unverändert und sollen dennoch weiterhin verfassungskonform sein. Mit dieser planmäßigen Unterfinanzierung werden arme Menschen weiter verelenden, sozial ausgegrenzt und faktisch zunehmend vom Arbeitsmarkt entfernt.

    4. Sprunghafte Steigerung von KI Klagen vor den Sozialgerichten und was getan werden muss

    Bei den Sozialgerichten gehen vor allem zum Bürgergeld und zur Arbeitslosenversicherung immer mehr mit Künstlicher Intelligenz generierte Anträge und Klagen ein. Die Verfahren im einstweiligen Rechtsschutz seien bei den acht NRW-Sozialgerichten im Jahr 2025 sprunghaft um mehr als 55 Prozent auf 7.615 gestiegen, sagte der Präsident des LSG NRW, Jens Blüggel, bei der Jahres-Pressekonferenz in Essen. Im laufenden Jahr gehe dies ungebremst weiter, das zeichne sich schon jetzt ab, und bringe die Richterinnen und Richter an ihre Grenzen.

    Hintergrund sei auch die seit Jahren sinkende Anzahl von Sozialrechtsanwält*innen angesichts der vergleichsweise geringen Vergütung in diesem Rechtsgebiet, sagte LSG-Präsident Blüggel. „Die Bürger helfen sich selbst mit KI.“
    Infos und Zahlen bei LTO: https://t1p.de/1joe5

    Kommentar: Auch wir in unserer Beratung bemerken deutlich vermehrt KI-generierte Klagen. Aus Sicht der Leistungsberechtigten ist das absolut verständlich. Oft finden sie keine Anwält*innen, die sie vertreten, und helfen sich dann selbst, wie Herr Blüggel grundsätzlich zutreffend sagt. Das Problem ist jedoch: KI fantasiert und erzählt mitunter erheblichen Unsinn. KI kann keine belastbare Beratungs- oder Klagestrategie entwickeln. Sie arbeitet letztlich nur mit Wahrscheinlichkeitsberechnungen.

    Die Sozialgerichte werden weiter mit KI-Klagen und Anträgen überschüttet werden. Dadurch werden sich die Zeiten bis zu gerichtlichen Entscheidungen deutlich verlängern. Eine Steigerung von 55 Prozent ist eine Katastrophe für effektiven Rechtsschutz. Umso gravierender ist dies, weil das SGB II derzeit erheblich verschärft wird und Menschen durch die Rechtsänderungen teils offen verfassungswidrig in ihrer Existenz bedroht werden.

    Jetzt geht es nicht darum, im Kleinklein die Sozialgerichtsordnung weiter zu verschärfen. Vielmehr braucht es umfassend finanzierte, unabhängige außergerichtliche Beratungsstrukturen, an die sich Menschen wenden können. Es reicht eben nicht aus, der Mär hinterherzulaufen, Leistungsbeziehende könnten sich ja von den Behörden beraten lassen – denn genau das geschieht in der Praxis häufig nicht.

    Ebenso müssen die Anwaltsgebühren im Sozialrecht deutlich angehoben werden. Zudem muss sichergestellt werden, dass Sozialleistungsträger die Vergütungsansprüche von Anwält*innen nicht ständig durch formale Einwendungen kürzen. Nur so wird es wieder attraktiv, sich anwaltlich im Sozialrecht zu engagieren.

    5. Neue Weisungen der BA: Zu § 7 SGB II, den Anspruchsvoraussetzungen, und zu § 31a Abs. 7 SGB II, den 100-%-Sanktionen für sogenannte „Totalverweigerer“

    In die Weisung zu § 7 SGB II sind eine Reihe von Änderungen aus Rechtsprechung und Gesetzgebung eingeflossen, die sich nach Ansicht der BA für EU-Bürger*innen, Drittstaatsangehörige sowie hinsichtlich der Datenübermittlung zwischen Ausländerbehörden und Jobcentern ergeben haben.

    Die Weisung zu § 7 SGB II gibt es hier, unter § 7 SGB II: https://t1p.de/buca

    Die Weisung zu den 100-%-Sanktionen für sogenannte „Totalverweigerer“ gibt es hier:
    https://t1p.de/mov70

    6. Sozialrecht-Justament vom Mai 2026

    In der Mai-Ausgabe von Sozialrecht-Justament findet sich der zweite Teil der Darstellung der Neuregelungen im SGB II aufgrund des 13. SGB II-Änderungsgesetzes. Schwerpunkt sind die Sanktionen bei Meldeversäumnissen und Pflichtverletzungen im Rahmen der Eingliederung in Arbeit. Der erste Teil erschien in der April-Ausgabe von Sozialrecht-Justament.

    Sozialrecht-Justament 5/2026 zum Download: https://t1p.de/6b35v

    7. VG Schleswig zu den Voraussetzungen eines erfolgreichen Eilantrages auf Wohngeld

    Das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht hat sich mit dem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung, dem Antragsteller vorläufig Wohngeld zu gewähren, befasst. Am 23.12.2025 hat es unter dem Aktenzeichen 15 B 128/25 beschlossen:

    Mehr https://t1p.de/i6qx9

    7. VG Schleswig zu den Voraussetzungen eines erfolgreichen Eilantrages auf Wohngeld

    Das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht hat sich mit dem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung, dem Antragsteller vorläufig Wohngeld zu gewähren, befasst. Am 23.12.2025 hat es unter dem Aktenzeichen 15 B 128/25 beschlossen:

    Mehr https://t1p.de/i6qx9die Preissteigerungen bei den Gütern und Dienstleistungen, die für Leistungsberechtigte tatsächlich relevant seien. Dieser Wert habe im März 2026 lediglich bei 0,9 Prozent gelegen. Da der derzeitige Regelsatz noch oberhalb der rechnerischen Prognosewerte liege, könnten moderate Preissteigerungen zunächst aufgefangen werden.

    Bei deutlich steigenden Kosten könne dies jedoch nicht mehr ausreichen. So zumindest die Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage von Cansin Köktürk, sozialpolitische Sprecherin der Linken.

    Dafür hat das BMAS eigens einen regelbedarfsrelevanten Preisindex auf seiner Webseite veröffentlicht: https://t1p.de/2xltv

    Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage vom 14.04.2026, Download: https://t1p.de/hcc00

    Kommentar: Die Regelleistungen sind ohnehin zu niedrig bemessen. Selbstverständlich schlagen die inflationsbedingten Preissteigerungen infolge des Nahostkriegs erheblich auf die Lebenshaltungskosten durch. Es ist schon bemerkenswert, dass ausgerechnet im März 2026 die niedrigste Preissteigerung des Jahres festgestellt worden sein soll – und zugleich die niedrigste seit eineinhalb Jahren. Gleichzeitig steigen die Preise für Lebensmittel, allgemeine Konsumgüter und insbesondere für Kraftstoffe deutlich an.

    Alles wird teurer, nur die Regelleistungen bleiben unverändert und sollen dennoch weiterhin verfassungskonform sein. Mit dieser planmäßigen Unterfinanzierung werden arme Menschen weiter verelenden, sozial ausgegrenzt und faktisch zunehmend vom Arbeitsmarkt entfernt.

    4. Sprunghafte Steigerung von KI Klagen vor den Sozialgerichten und was getan werden muss

    Bei den Sozialgerichten gehen vor allem zum Bürgergeld und zur Arbeitslosenversicherung immer mehr mit Künstlicher Intelligenz generierte Anträge und Klagen ein. Die Verfahren im einstweiligen Rechtsschutz seien bei den acht NRW-Sozialgerichten im Jahr 2025 sprunghaft um mehr als 55 Prozent auf 7.615 gestiegen, sagte der Präsident des LSG NRW, Jens Blüggel, bei der Jahres-Pressekonferenz in Essen. Im laufenden Jahr gehe dies ungebremst weiter, das zeichne sich schon jetzt ab, und bringe die Richterinnen und Richter an ihre Grenzen.

    Hintergrund sei auch die seit Jahren sinkende Anzahl von Sozialrechtsanwält*innen angesichts der vergleichsweise geringen Vergütung in diesem Rechtsgebiet, sagte LSG-Präsident Blüggel. „Die Bürger helfen sich selbst mit KI.“
    Infos und Zahlen bei LTO: https://t1p.de/1joe5

    Kommentar: Auch wir in unserer Beratung bemerken deutlich vermehrt KI-generierte Klagen. Aus Sicht der Leistungsberechtigten ist das absolut verständlich. Oft finden sie keine Anwält*innen, die sie vertreten, und helfen sich dann selbst, wie Herr Blüggel grundsätzlich zutreffend sagt. Das Problem ist jedoch: KI fantasiert und erzählt mitunter erheblichen Unsinn. KI kann keine belastbare Beratungs- oder Klagestrategie entwickeln. Sie arbeitet letztlich nur mit Wahrscheinlichkeitsberechnungen.

    Die Sozialgerichte werden weiter mit KI-Klagen und Anträgen überschüttet werden. Dadurch werden sich die Zeiten bis zu gerichtlichen Entscheidungen deutlich verlängern. Eine Steigerung von 55 Prozent ist eine Katastrophe für effektiven Rechtsschutz. Umso gravierender ist dies, weil das SGB II derzeit erheblich verschärft wird und Menschen durch die Rechtsänderungen teils offen verfassungswidrig in ihrer Existenz bedroht werden.

    Jetzt geht es nicht darum, im Kleinklein die Sozialgerichtsordnung weiter zu verschärfen. Vielmehr braucht es umfassend finanzierte, unabhängige außergerichtliche Beratungsstrukturen, an die sich Menschen wenden können. Es reicht eben nicht aus, der Mär hinterherzulaufen, Leistungsbeziehende könnten sich ja von den Behörden beraten lassen – denn genau das geschieht in der Praxis häufig nicht.

    Ebenso müssen die Anwaltsgebühren im Sozialrecht deutlich angehoben werden. Zudem muss sichergestellt werden, dass Sozialleistungsträger die Vergütungsansprüche von Anwält*innen nicht ständig durch formale Einwendungen kürzen. Nur so wird es wieder attraktiv, sich anwaltlich im Sozialrecht zu engagieren.

    5. Neue Weisungen der BA: Zu § 7 SGB II, den Anspruchsvoraussetzungen, und zu § 31a Abs. 7 SGB II, den 100-%-Sanktionen für sogenannte „Totalverweigerer“

    In die Weisung zu § 7 SGB II sind eine Reihe von Änderungen aus Rechtsprechung und Gesetzgebung eingeflossen, die sich nach Ansicht der BA für EU-Bürger*innen, Drittstaatsangehörige sowie hinsichtlich der Datenübermittlung zwischen Ausländerbehörden und Jobcentern ergeben haben.

    Die Weisung zu § 7 SGB II gibt es hier, unter § 7 SGB II: https://t1p.de/buca

    Die Weisung zu den 100-%-Sanktionen für sogenannte „Totalverweigerer“ gibt es hier:
    https://t1p.de/mov70

    6. Sozialrecht-Justament vom Mai 2026

    In der Mai-Ausgabe von Sozialrecht-Justament findet sich der zweite Teil der Darstellung der Neuregelungen im SGB II aufgrund des 13. SGB II-Änderungsgesetzes. Schwerpunkt sind die Sanktionen bei Meldeversäumnissen und Pflichtverletzungen im Rahmen der Eingliederung in Arbeit. Der erste Teil erschien in der April-Ausgabe von Sozialrecht-Justament.

    Sozialrecht-Justament 5/2026 zum Download: https://t1p.de/6b35v

    7. VG Schleswig zu den Voraussetzungen eines erfolgreichen Eilantrages auf Wohngeld

    Das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht hat sich mit dem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung, dem Antragsteller vorläufig Wohngeld zu gewähren, befasst. Am 23.12.2025 hat es unter dem Aktenzeichen 15 B 128/25 beschlossen:

    Mehr https://t1p.de/i6qx9

    8. SGB II – Grundlagenseminare / Update zum Grundsicherungsgeld

    Zweitägiges Online-Seminar mit Überblick über das SGB II und Schwerpunkt Leistungsrecht, die geplanten Änderungen im Rahmen des Grundsicherungsgeldes fließen selbstverständlich ein, sowie aktuelle Rechtsprechung.

    Termine:

    08./09. Juni 2026
    20./21. Juli 2026
    05./06. Aug. 2026

    24./25. Aug. 2026

    👉 Ausschreibung & Anmeldung: t1p.de/chgq

    9. Seminar: Basiswissen Sozialberatung – Werkzeuge aus und für die Praxis

    Zweitägiges Online-Seminar zum Handwerkszeug der Sozialberatung: Aufbau der Sozialgesetzbücher, Antrag, Mitwirkungspflichten, Beschleunigung, Bescheide, Widerspruch, Überprüfung und vieles mehr.

    Termine:

    27./28. Mai 2026

    22./23. Juli 2026
    10./11. Aug. 2026
    07./09. Sept. 2026

    👉 Ausschreibung & Anmeldung: t1p.de/hdlq

    10. SGB II – Berechnungsseminar: Bescheide prüfen und verstehen lernen

    Diese Fortbildung biete ich nur noch dreitägig an. In den ersten beiden Tagen wird zunächst grundlegend die Systematik der Bedarfsermittlung sowie der Einkommensanrechnung und -bereinigung im SGB II erarbeitet. Es wird vermittelt,
    wie SGB-II-Bescheide mit der nötigen „Wissenschaft und Detektivarbeit“ zu verstehen und zu prüfen sind. Am dritten Tag geht es zum Rechnen, Bescheide prüfen in Kleingruppen. Solange, bis die Teilnehmenden die Berechnung können.

    Termine:

    13./14./15. Juli 2026
    21./22./23. Sept. 2026

    👉 Ausschreibung & Anmeldung: t1p.de/pv2v2

    11. Rechtsdurchsetzung in der sozialen Arbeit - SGB I (1. Teil)

    Mit diesem Seminar lernen Sie, die »Klaviatur der Sozialgesetzbücher« zu spielen. In diesem Seminar werden die relevanten Paragrafen des SGB I einzeln behandelt. Vom jeweiligen Paragrafen werden die Praxisbezüge für die sozialrechtliche Beratung erarbeitet. Dabei wird der konkrete Nutzen jedes einzelnen Paragrafen beleuchtet, seine Anwendung in der Praxis dargestellt und anhand konkreter Fallbeispiele vertieft.

    Termine:

    16. Juli 2026
    18. Aug. 2026
    01. Okt. 2026

    👉 Ausschreibung & Anmeldung: https://t1p.de/93hz

    12. SGB II - Intensivseminar über 5 Tage in 2026 / Intensiv-Update zum neuen Grundsicherungsgeld

    In diesem fünftägigen Online-Seminar geht es geballt und intensiv um das SGB II - Leistungsrecht / Neues Grundsicherungsgeld. Es werden die Details auseinandergenommen, die Gesetzesvorschriften zerpflückt, die Praxispunkte rausgearbeitet und klein fein zerlegt. Wer sich geballt tiefer mit dem SGB II auseinandersetzen will, ist hier genau richtig.

    Termine:

    14. - 18. Sept. 2026

    👉 Ausschreibung & Anmeldung: https://t1p.de/j6vu

    13. SGB II-Leistungen für Schüler, Auszubildende und Studierende

    Überblick über Sozialleistungen neben BAföG, BAB, Ausbildungsvergütung. Aufstockungsmöglichkeiten, Härtefälle, Anrechnung von Einkommen sowie besondere Fragen internationaler Studierender.

    Termine:

    12. Aug. 2026
    06. Okt. 2026

    👉 Ausschreibung & Anmeldung: t1p.de/x47z1

    14. SGB II-Seminar: Sozialrechtliche Ansprüche für Schwangere, Alleinerziehende und Familien

    Eintägiges Online-Seminar mit Überblick über die relevanten Leistungsansprüche im SGB II/Bürgergeld.

    Termine:

    26. Mai 2026
    28. Juli 2026
    01. Sept. 2026
    23. Nov. 2026

    👉 Ausschreibung & Anmeldung: t1p.de/u67n

    15. Seminar: SGB II für die Arbeit mit wohnungs- und obdachlosen Menschen

    Eintägiges Online-Seminar zu Leistungsansprüchen, Durchsetzung gegenüber Behörden und Wahrung von Menschenwürde.

    Termine:

    27. Juli 2026
    24. Sept. 2026
    17. Nov. 2026

    👉 Ausschreibung & Anmeldung: t1p.de/xily

    16. Seminar: SGB II für die Migrationsberatung

    Eintägiges Online-Seminar zu den Problemen im Umgang mit Jobcentern für Geflüchtete und die Migrationsberatung.

    Termine:

    29. Mai 2026
    04. Aug. 2026
    30. Sept. 2026

    👉 Ausschreibung & Anmeldung: t1p.de/85hu

    17. Seminar: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Frauenhäuser

    Eintägiges Online-Seminar mit systematischem Überblick über SGB II-Fragen, relevant für Frauenhäuser und begleitende Dienste.

    Termine:

    29. Juli 2026
    04. Sept. 2026
    13. Nov. 2026

    👉 Ausschreibung & Anmeldung: t1p.de/qme5

    18. Seminar: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Kliniksozialdienste

    Eintägiges Online-Seminar zu sozialrechtlichen Problemfeldern im Klinikalltag, inkl. Update zum Bürgergeldgesetz.

    Termin:

    09. Okt. 2026

    👉 Ausschreibung & Anmeldung: t1p.de/yq6p

    19. Grundlagenseminar Sozialhilfe (SGB XII)

    Das zweitägige Online-Seminar meines Kollegen Frank Jäger bietet einen Komplettüberblick über die Anspruchsvoraussetzungen und die Leistungen nach dem SGB XII, die Berücksichtigung von Einkommen und Vermögen, den Unterhaltsrückgriff und thematisiert die Schnittstellen zu anderen Sozialleistungen.

    Termine:

    18./19. Mai 2026 👉 https://t1p.de/t291k

    21./22. Sept. 2026 👉 https://t1p.de/ix6xp

    20. Fachseminar: Kosten der Unterkunft und Heizung nach dem SGB II und SGB XII

    Tagesseminar des Kollegen Frank Jäger zu Leistungen für Unterkunft, Heizung, Umzugskosten, Mietschulden und Energiekosten. Unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und Gesetzesänderungen wird die Thematik systematisch aufbereitet und praxisnah diskutiert.

    Termine:

    02. Sept. 2026 👉 https://t1p.de/1ge84

    21. Fachseminar: Bürgergeld (Grundsicherung) oder Sozialhilfe? Schnittstellen, Unterschiede, Verschiebebahnhof

    Die eintägige Fortbildung meines Kollegen Frank Jäger thematisiert die Anspruchsvoraussetzungen der jeweiligen Existenzsicherungsleistungen und deren Unterscheidung, aber auch die Harmonisierung von SGB II und SGB XII. Im Fokus stehen die Unterschiede bei der Berücksichtigung von Einkommen und Vermögen, bei bestimmten Leistungsarten und im Verfahrensrecht.

    Termine:

    14. Juli 2026, *Präsenzseminar in München 👉 https://t1p.de/c5lt9

    22. Fachseminar: Was bringt die „Neue Grundsicherung“?

    Neuerungen durch das 13. SGB-II-Änderungsgesetz sowie weiterer Gesetzesvorhaben und ihre praktischen Auswirkungen. In diesem Tagesseminar kurz vor sowie kurz nach dem (geplanten) Inkrafttreten des 13. SGB-II-Änderungsgesetzes am 01.07.2026 vermittelt Frank Jäger einen umfassenden Überblick über anstehenden Änderungen insbesondere im SGB II, SGB XII und in benachbarten Rechtsbereichen. Außerdem sollen die praktischen Folgen der jeweiligen Normen für Leistungsberechtigte, für die Arbeit von (Sozial-) Berater*innen und für die Gewährungspraxis von Behörden diskutiert werden.

    Termine:

    13. Juli 2026, *Präsenzseminar in München 👉 https://t1p.de/j1thm

    14. Sept. 2026 👉 https://t1p.de/c8o9w

    So, das war es dann für heute.

    Mit besten und kollegialen Grüßen

    Harald Thomé

    #Allemagne #social #droit #justice #exclusion_sociale

  • Thomé Newsletter 15/2026 vom 19.04.2026
    https://harald-thome.de/newsletter/archiv/thome-newsletter-15-2026-vom-19-04-2026.html

    – A propos des coupes budgéraires au dépens des pauvres
    – Les prochains stages et formations par Harald Thomé

    1. Geplante Kürzungen der Bundesregierung: Massive Kürzungsvorschläge bei Kindern, Jugendlichen und Menschen mit Behinderung

    Ein aktuelles Arbeitspapier von Bund, Ländern und kommunalen Spitzenverbänden enthüllt drastische Kürzungspläne in der Kinder- und Jugendhilfe und der Eingliederungshilfe.

    Ein bislang internes Arbeitspapier enthält Vorschläge für erhebliche Kürzungen im Sozialbereich, insbesondere in der Kinder- und Jugendhilfe und der Eingliederungshilfe. Würden diese Kürzungen umgesetzt, wären Kinder, Jugendliche und Menschen mit Behinderungen massiv betroffen.

    Das Arbeitspapier enthält Vorschläge der kommunalen Spitzenverbände sowie von Ministerien aus Bund und Ländern. Sie umfasst Kürzungen von mindestens 8,6 Milliarden Euro, wobei viele vorgeschlagene Maßnahmen in ihrem finanziellen Umfang noch nicht ermittelt sind.

    Mehr dazu auf der Seite des Paritätischen: https://t1p.de/a7fg9

    Kommentar dazu: Die Bundesregierung führt auf allen Ebenen einen Rollback durch: massive Kürzungen bei Sozialleistungen, Merz kündigt schon eine der größten Sozialstaatsreformen unseres Landes an, massive Kürzungen in der Demokratieförderung, bei der Flüchtlingsberatung und den Krankenkassenleistungen – um nur ein paar Punkte zu nennen. Zudem erfolgt eine Rückkehr in die fossile Steinzeit.

    Anstatt der Bevölkerung in der derzeitigen Energiekrise konkret zu helfen – zum Beispiel durch vergünstigten oder kostenfreien Nahverkehr, Energiekostenzuschüsse an Haushalte, Einmalzahlungen an SGB II-, SGB XII- und AsylbLG-Beziehende oder gar eine Regelleistungserhöhung –, passiert wenig. Ebenso könnten ein Spritpreisdeckel oder ein Tempolimit eingeführt und die Situation genutzt werden, um den Umbau der Gesellschaft weg von fossilen hin zu erneuerbaren Energien massiv zu starten.

    Hier ist einfach nur ein Komplettversagen der Bundesregierung festzustellen. Sie können und wollen es nicht. Es ist notwendig, dass die Bevölkerung sagt: ‚Es reicht, das ist nicht unsere Politik!‘ – auf der Straße, überall. Eine solche Bewegung ist notwendig, weil diese Regierung sonst zur Wegbereiterin auf den Weg hin zum Faschismus wird.

    2. Update: Auszahlung der Sozialleistungen (Einstellung der SocialCard)

    Im letzten Newsletter habe ich über die Einstellung der Zahlungen per SocialCard berichtet. Heute folgen konkrete Informationen dazu, wie Sie ein eigenes Konto eröffnen können.

    Trotz des gesetzlichen Anspruchs auf ein Basiskonto stehen viele Menschen – ob wohnungslos oder Geflüchtete mit einer Fiktionsbescheinigung – bei der Kontoeröffnung oft vor bürokratischen Hürden oder stoßen auf Ablehnung durch die Banken.

    Auf der Webseite von Tacheles finden Sie nun konkrete Hilfestellungen und Informationen dazu, wie Sie Ihr Recht auf ein Konto durchsetzen können:

    Infos auf der Webseite von Tacheles: https://t1p.de/dzghr

    3. SOZIALRECHT-JUSTAMENT April 2026 zu den Änderungen durch das 13. SGB II-ÄndG / 1. Teil

    Der Kollege Bernd Eckardt arbeitet im SJ 4/2026 folgende Themen intensiv durch:
    àLeistungen zur Eingliederung in Arbeit à Zugangsvoraussetzung (Berücksichtigung von Vermögen) à Anerkennung von Aufwendungen für die Unterkunft.

    SJ zum Download: https://t1p.de/iv2ow

    4. Zum SGB II-Anspruch bei Teilzeitstudierenden

    Das LSG Baden-Württemberg hat jüngst entschieden, dass Teilzeitstudierende keinen SGB II-Anspruch haben. Die Position des LSG war, dass beim Teilzeitstudium die abstrakte BAföG-Förderungsfähigkeit bestehen bleibe (LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 22.01.2024 – L 13 AS 161/23 ER-B). Diese Entscheidung sorgt in der Beratung Studierender für erhebliche Verunsicherung.

    Für die Beratungspraxis gilt: Diese Entscheidung stellt eine Einzelmeinung eines Gerichts dar. Eine Vielzahl anderer Landessozialgerichte (LSG) vertritt diese Auffassung nicht. Genau das sollte in der Beratung vermittelt werden: Es handelt sich um eine rechtlich nicht bindende Einzelmeinung.

    In der Argumentation übersieht das LSG Baden-Württemberg, dass nach § 2 Abs. 5 S. 1 BAföG Ausbildungsförderung nur geleistet wird, wenn die Ausbildung die Arbeitskraft des Auszubildenden im Allgemeinen voll in Anspruch nimmt. Wer z. B. aufgrund von Kinderbetreuung, Behinderung, Erkrankung oder Erwerbstätigkeit offiziell ein Teilzeitstudium absolviert, hat weiterhin Anspruch auf Bürgergeld. In diesen Fällen handelt es sich nicht um eine Ausbildung, die im Rahmen des BAföG dem Grunde nach förderungsfähig ist.

    Diese Rechtsauffassung wird durch die ständige Rechtsprechung gestützt (vgl. u. a. LSG Thüringen vom 15.01.2007 – L 7 AS 1130/06 ER; LSG Berlin-Brandenburg vom 06.08.2014 – L 18 AS 1672/13; BSG vom 08.12.2020 – B 4 AS 30/20 R für ein berufsbegleitendes Masterstudium; LSG NRW vom 14.08.2014 – L 2 AS 1229/14 B ER).

    Da bei Teilzeitstudierenden keine Förderungsfähigkeit dem Grunde nach besteht, geht die Argumentation des LSG Baden-Württemberg ins Leere.

    Beschluss des LSG Baden-Württemberg: https://t1p.de/fkhci

    5. RAV: Fahren ohne Fahrschein darf nicht ins Gefängnis führen! Paragraf 265a StGB gehört ersatzlos gestrichen

    Der Republikanische Anwältinnen- und Anwälteverein e.V. (RAV) unterstützt den aktuellen Vorstoß von Bundesjustizministerin Hubig und fordert den Gesetzgeber auf, § 265a StGB – den Straftatbestand des Erschleichens von Leistungen – endlich ersatzlos aus dem Strafgesetzbuch zu streichen. Die Norm ist rechtspolitisch verfehlt, sozial diskriminierend und verursacht einen unverhältnismäßigen Aufwand für die Strafjustiz. Die praktischen Erfahrungen unserer Mitglieder aus dem Projekt »Schnellgericht« am Amtsgericht Tiergarten in Berlin belegen: Dieser Paragraph ist ein Instrument zur Kriminalisierung von Armut – und kein Mittel zur Wahrung des Rechtsfriedens.

    Mehr: https://t1p.de/m5tx3

    6. Flüchtlingsrat: Dobrindt muss Asylverfahrensberatung rechtskonform umsetzen!

    Die von Bundesinnenminister Dobrindt zum Ende des Jahres 2026 geplante Einstellung der unabhängigen Asylverfahrensberatung ist nach Auffassung des Flüchtlingsrats Niedersachsen rechtswidrig. Norbert Grehl-Schmitt vom Vorstand des Flüchtlingsrats erläutert:

    „Eine solche Praxis widerspricht bereits dem Wortlaut des Asylgesetzes. Insbesondere bricht der Bundesinnenminister das dort gegebene Finanzierungsversprechen des Bundes für Beratungsstellen. Darüber hinaus verstößt eine solche Praxis gegen die Vorgaben des Europarechts. Wir fordern den Bundesinnenminister auf, sich an Recht und Gesetz zu halten!“

    Es gibt einen Rechtsanspruch auf eine aus dem Bundeshaushalt finanzierte Beratungshilfe. Wörtlich heißt es in §12 a AsylG:

    „Der Bund fördert eine behördenunabhängige, ergebnisoffene, unentgeltliche, individuelle und freiwillige Asylverfahrensberatung.“

    Die Einstellung der Finanzierung ist unzulässig, solange §12 a AsylG fortbesteht. Dobrindt hat nicht das Recht, sich über das Gesetz zu stellen.

    Mehr Infos: https://t1p.de/4ve4l

    7. Verordnung über den automatisierten Abruf von Daten der Träger der Leistungen nach dem SGB II und SGB III durch die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit zur Prüfung des Anspruchs auf Kindergeld

    Mit der Rechtsverordnung wird ermöglicht, dass die Träger nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) und dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit die für die Prüfung eines Kindergeldanspruchs notwendigen Daten im Rahmen eines automatisierten Abrufverfahrens bereitstellen dürfen.

    Dies betrifft vor allem Fälle von volljährigen Kindern bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres. Zu den Trägern nach dem SGB II zählen die Bundesagentur für Arbeit, die Kommunen sowie zugelassene kommunale Träger.

    Die VO bedeutet:

    Automatisierter Datenabruf statt Einzelfallabfragen
    Die Familienkasse kann relevante Daten (z. B. zu Leistungsbezug, Status des Kindes) direkt elektronisch abrufen, ohne jede Information manuell anfordern zu müssen.
    Schnellere und effizientere Verfahren
    Der Datenaustausch wird standardisiert und digitalisiert
    dh. weniger Bürokratie, schnellere Bearbeitung von Kindergeldfällen.
    Bessere Überprüfung von Anspruchsvoraussetzungen
    Besonders wichtig bei volljährigen Kindern (bis 25 Jahre), bei denen z. B. Ausbildung, Arbeitslosigkeit oder Leistungsbezug relevant sind.
    Vermeidung von Fehlern und Doppelzahlungen
    Durch den Datenabgleich können widersprüchliche oder fehlende Angaben schneller erkannt werden.

    Gesetzgebungsverfahren: https://t1p.de/ogh51
    Verkündete VO: https://t1p.de/rboo9

    8. SGB II – Grundlagenseminare / Update zum Grundsicherungsgeld

    Zweitägiges Online-Seminar mit Überblick über das SGB II und Schwerpunkt Leistungsrecht, die geplanten Änderungen im Rahmen des Grundsicherungsgeldes fließen selbstverständlich ein, sowie aktuelle Rechtsprechung.

    Termine:

    08./09. Juni 2026
    20./21. Juli 2026
    05./06. Aug. 2026

    24./25. Aug. 2026

    👉 Ausschreibung & Anmeldung: t1p.de/chgq

    9. Seminar: Basiswissen Sozialberatung – Werkzeuge aus und für die Praxis

    Zweitägiges Online-Seminar zum Handwerkszeug der Sozialberatung: Aufbau der Sozialgesetzbücher, Antrag, Mitwirkungspflichten, Beschleunigung, Bescheide, Widerspruch, Überprüfung und vieles mehr.

    Termine:

    21./22. April 2026

    27./28. Mai 2026

    22./23. Juli 2026
    10./11. Aug. 2026
    07./09. Sept. 2026

    👉 Ausschreibung & Anmeldung: t1p.de/hdlq

    10. SGB II – Berechnungsseminar: Bescheide prüfen und verstehen lernen

    Diese Fortbildung biete ich nur noch dreitägig an. In den ersten beiden Tagen wird zunächst grundlegend die Systematik der Bedarfsermittlung sowie der Einkommensanrechnung und -bereinigung im SGB II erarbeitet. Es wird vermittelt,
    wie SGB-II-Bescheide mit der nötigen „Wissenschaft und Detektivarbeit“ zu verstehen und zu prüfen sind. Am dritten Tag geht es zum Rechnen, Bescheide prüfen in Kleingruppen. Solange, bis die Teilnehmenden die Berechnung können.

    Termine:

    13./14./15. Juli 2026
    21./22./23. Sept. 2026

    👉 Ausschreibung & Anmeldung: t1p.de/pv2v2

    11. Rechtsdurchsetzung in der sozialen Arbeit - SGB I (1. Teil)

    Mit diesem Seminar lernen Sie, die »Klaviatur der Sozialgesetzbücher« zu spielen. In diesem Seminar werden die relevanten Paragrafen des SGB I einzeln behandelt. Vom jeweiligen Paragrafen werden die Praxisbezüge für die sozialrechtliche Beratung erarbeitet. Dabei wird der konkrete Nutzen jedes einzelnen Paragrafen beleuchtet, seine Anwendung in der Praxis dargestellt und anhand konkreter Fallbeispiele vertieft.

    Termine:

    05. Mai 2026
    16. Juli 2026
    18. Aug. 2026
    01. Okt. 2026

    👉 Ausschreibung & Anmeldung: https://t1p.de/93hz

    12. SGB II - Intensivseminar über 5 Tage in 2026 / Intensiv-Update zum neuen Grundsicherungsgeld

    In diesem fünftägigen Online-Seminar geht es geballt und intensiv um das SGB II - Leistungsrecht / Neues Grundsicherungsgeld. Es werden die Details auseinandergenommen, die Gesetzesvorschriften zerpflückt, die Praxispunkte rausgearbeitet und klein fein zerlegt. Wer sich geballt tiefer mit dem SGB II auseinandersetzen will, ist hier genau richtig.

    Termine:

    18. - 22. Mai 2026
    14. - 18. Sept. 2026

    👉 Ausschreibung & Anmeldung: https://t1p.de/j6vu

    13. SGB II-Leistungen für Schüler, Auszubildende und Studierende

    Überblick über Sozialleistungen neben BAföG, BAB, Ausbildungsvergütung. Aufstockungsmöglichkeiten, Härtefälle, Anrechnung von Einkommen sowie besondere Fragen internationaler Studierender.

    Termine:

    12. Aug. 2026
    06. Okt. 2026

    👉 Ausschreibung & Anmeldung: t1p.de/x47z1

    14. SGB II-Seminar: Sozialrechtliche Ansprüche für Schwangere, Alleinerziehende und Familien

    Eintägiges Online-Seminar mit Überblick über die relevanten Leistungsansprüche im SGB II/Bürgergeld.

    Termine:

    20. April 2026
    26. Mai 2026
    28. Juli 2026
    01. Sept. 2026
    23. Nov. 2026

    👉 Ausschreibung & Anmeldung: t1p.de/u67n

    15. Seminar: SGB II für die Arbeit mit wohnungs- und obdachlosen Menschen

    Eintägiges Online-Seminar zu Leistungsansprüchen, Durchsetzung gegenüber Behörden und Wahrung von Menschenwürde.

    Termine:

    27. Juli 2026
    24. Sept. 2026
    17. Nov. 2026

    👉 Ausschreibung & Anmeldung: t1p.de/xily

    16. Seminar: SGB II für die Migrationsberatung

    Eintägiges Online-Seminar zu den Problemen im Umgang mit Jobcentern für Geflüchtete und die Migrationsberatung.

    Termine:

    29. Mai 2026
    04. Aug. 2026
    30. Sept. 2026

    👉 Ausschreibung & Anmeldung: t1p.de/85hu

    17. Seminar: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Frauenhäuser

    Eintägiges Online-Seminar mit systematischem Überblick über SGB II-Fragen, relevant für Frauenhäuser und begleitende Dienste.

    Termine:

    29. Juli 2026
    04. Sept. 2026
    13. Nov. 2026

    👉 Ausschreibung & Anmeldung: t1p.de/qme5

    18. Seminar: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Kliniksozialdienste

    Eintägiges Online-Seminar zu sozialrechtlichen Problemfeldern im Klinikalltag, inkl. Update zum Bürgergeldgesetz.

    Termin:

    09. Okt. 2026

    👉 Ausschreibung & Anmeldung: t1p.de/yq6p

    19. Grundlagenseminar Sozialhilfe (SGB XII)

    Das zweitägige Online-Seminar meines Kollegen Frank Jäger bietet einen Komplettüberblick über die Anspruchsvoraussetzungen und die Leistungen nach dem SGB XII, die Berücksichtigung von Einkommen und Vermögen, den Unterhaltsrückgriff und thematisiert die Schnittstellen zu anderen Sozialleistungen.

    Termine:

    18./19. Mai 2026 👉 https://t1p.de/t291k

    21./22. Sept. 2026 👉 https://t1p.de/ix6xp

    20. Fachseminar: Kosten der Unterkunft und Heizung nach dem SGB II und SGB XII

    Tagesseminar des Kollegen Frank Jäger zu Leistungen für Unterkunft, Heizung, Umzugskosten, Mietschulden und Energiekosten. Unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und Gesetzesänderungen wird die Thematik systematisch aufbereitet und praxisnah diskutiert.

    Termine:

    02. Sept. 2026 👉 https://t1p.de/1ge84

    21. Fachseminar: Bürgergeld (Grundsicherung) oder Sozialhilfe? Schnittstellen, Unterschiede, Verschiebebahnhof

    Die eintägige Fortbildung meines Kollegen Frank Jäger thematisiert die Anspruchsvoraussetzungen der jeweiligen Existenzsicherungsleistungen und deren Unterscheidung, aber auch die Harmonisierung von SGB II und SGB XII. Im Fokus stehen die Unterschiede bei der Berücksichtigung von Einkommen und Vermögen, bei bestimmten Leistungsarten und im Verfahrensrecht.

    Termine:

    14. Juli 2026, *Präsenzseminar in München 👉 https://t1p.de/c5lt9

    22. Fachseminar: Was bringt die „Neue Grundsicherung“?

    Neuerungen durch das 13. SGB-II-Änderungsgesetz sowie weiterer Gesetzesvorhaben und ihre praktischen Auswirkungen. In diesem Tagesseminar kurz vor sowie kurz nach dem (geplanten) Inkrafttreten des 13. SGB-II-Änderungsgesetzes am 01.07.2026 vermittelt Frank Jäger einen umfassenden Überblick über anstehenden Änderungen insbesondere im SGB II, SGB XII und in benachbarten Rechtsbereichen. Außerdem sollen die praktischen Folgen der jeweiligen Normen für Leistungsberechtigte, für die Arbeit von (Sozial-) Berater*innen und für die Gewährungspraxis von Behörden diskutiert werden.

    Termine:

    01. Juni 2026 👉 https://t1p.de/6iegb
    29. Juni 2026 👉 https://t1p.de/auhnc
    13. Juli 2026, *Präsenzseminar in München 👉 https://t1p.de/j1thm

    14. Sept. 2026 👉 https://t1p.de/c8o9w

    #Allemagne #droit #social

  • Thomé Newsletter 03/2026 vom 18.01.2026
    https://harald-thome.de/newsletter/archiv/thome-newsletter-03-2026-vom-18-01-2026.html

    Les nouveaux règlements de l’aide sociale « Grundsicherung » allemande feront d’abord perdre les allocations aux plus faibles. Le Bundestag vient de voter une loi antisociale et répressive.

    Liebe Kolleginnen und Kollegen,
    sehr geehrte Damen und Herren,

    mein heutiger Newsletter zu folgenden Themen:

    1. Erste Lesung des 13. SGB II-ÄndG / vom Bürgergeld zum Grundsicherungsgeld

    Am 15.01.2026 ist die Bürgergeldreform im Bundestag in erster Lesung verabschiedet worden. Der Gesetzestext in der Fassung vom 12.01.2026 ist identisch mit dem Gesetzestext vom 17.12.2025.

    Gesetzestext vom 15.01.2026: https://t1p.de/z5ok1
    Lesefassung vom 17.12.2025: https://t1p.de/asefr
    Plenarprotokoll 21/53 vom 15.01.2026 (S. 6267–6282) zur ersten Lesung: https://t1p.de/gphbu

    Der Verein Tacheles lehnt die geplanten Änderungen in ihrer Gesamtheit ab. Das Gesetz unterminiert die Rechte von Millionen von Menschen, die auf Sozialleistungen angewiesen sind, und verkennt deren Lebensrealitäten. Entgegen aller Beteuerungen wird es insbesondere psychisch kranke sowie andere erkrankte Menschen treffen.

    Das Gesetz trägt erheblich zur gesellschaftlichen Spaltung bei und gefährdet das Vertrauen in Staat und Regierung. Die geplanten Neuregelungen markieren einen gefährlichen Schritt hin zu einer schrittweisen Demontage von Sozialstaat und Demokratie.

    Alle Beratungsstellen sollten sich bereits jetzt mit Blick auf die kommende Rechtslage darauf einstellen und beginnen, „solidarische Begleitstrukturen“ aufzubauen, damit Menschen mit Angst vor Behörden nicht allein zu den Ämtern gehen müssen. Dies ist ein Stück organisierter und gelebter Solidarität.

    Weiterführend: https://t1p.de/uexyb

    2. Wichtige Info zu Bewilligungszeiträumen angesichts der geplanten SGB II-Änderungen

    Grundsätzlich gilt bei Rechtsänderungen: Altes Recht aus Vertrauensschutzgründen ist bis zum Ablauf des jeweiligen Bewilligungszeitraums anzuwenden, neues Recht erst im folgenden Bewilligungszeitraum. So ist es auch im geplanten Gesetz in § 65a SGB II-E geregelt. Nachzulesen hier: https://t1p.de/pgepv

    Es ist allerdings zu erwarten, dass Jobcenter entgegen der geltenden Rechtslage Bewilligungszeiträume auf Ende Juni 2026 verkürzen, um damit ab dem 1. Juli 2026 unmittelbar das verschärfte Recht anwenden zu können. Diese unzulässige Kürzung gab auch während der Coronazeit von den Jobcentern auch beim „vereinfachten Verfahren“ nach § 67 SGB II häufig praktiziert.

    Die Rechtslage ist hierbei eindeutig: Nach dem SGB II sind Bewilligungszeiträume im Regelfall für zwölf Monate festzusetzen (§ 41 Abs. 3 S. 1 SGB II). Eine Verkürzung auf regelmäßig sechs Monate kommt bei vorläufiger Leistungsgewährung oder bei unangemessenen KdU und Heizung in Frage (§ 41 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 und Nr. 2 SGB II).

    Bei Ausländerinnen und Ausländern mit einer Fiktionsbescheinigung ist der Bewilligungszeitraum zudem auf längstens sechs Monate zu begrenzen (§ 74 Abs. 1 Satz 3 SGB II).

    Beratungshinweis und Warnung: Neben den genannten Regelungen gibt es keine Verkürzungsmöglichkeiten. Verkürzt das Jobcenter den Bewilligungszeitraum außerhalb dieser gesetzlichen Regelungen, ist dies rechtswidrig. In einem solchen Fall sollte gegen die Verkürzung Widerspruch eingelegt und klar argumentiert werden, dass ein Bewilligungszeitraum von zwölf Monaten – beziehungsweise sechs Monaten oder längstens sechs Monaten, soweit gesetzlich vorgesehen – einzuhalten ist. Maßgeblich ist die jeweils konkrete Fallkonstellation.

    3. SOZIALRECHT JUSTAMENT 1-2026

    Bernd Eckardt thematisiert darin den Gesetzentwurf zum 13. Änderungsgesetz des SGB II geplante Totalsanktion bei »hartnäckiger Terminverweigerung«, wie es im Gesetzentwurf heißt. Die neue Sanktionierungsmöglichkeit findet sich nicht in den Paragrafen, die Leistungsminderungen regeln, sondern bei der Leistungsvoraussetzung der Erreichbarkeit.

    Im Falle der Totalsanktionierung wird Nichterreichbarkeit fingiert. Ob das Ganze so kommt, wie geplant, ist derzeit noch nicht mit Sicherheit vorherzusagen. Im parlamentarischen Verfahren kann sich Einiges ändern. Da die geplanten Neuregelungen nach meiner Einschätzung vom »Sanktionsdiskurs« dominiert werden, sind Entschärfungen hier nicht zu erwarten, allenfalls verfahrenstechnische Korrekturen. Die Vielschichtigkeit des Sanktionsdiskurses stelle ich ab Seite 19 dar, die konkrete Sanktionierung von Terminverweigerern ab Seite 23. Das Ablaufschema bis hin zur Totalsanktionierung steht auf Seite 32.

    4. Verzerrte Darstellung des ifo-Instituts zu Sozialleistungen

    Das ifo Institut gibt an, insgesamt 502 verschiedene Sozialleistungen identifiziert zu haben. Diese Zusammenstellung wurde nun in einem Forschungsbericht veröffentlicht.

    Bei einer genaueren Betrachtung des Berichts zeigt sich jedoch, dass allein im SGB II 36 „Sozialleistungen“ gezählt werden. Diese Zahl kommt zustande, indem einzelne Mehrbedarfe sowie unterschiedliche Eingliederungsleistungen jeweils als eigenständige Sozialleistungen definiert werden. Auf diese Weise lässt sich zwar eine hohe Anzahl erzeugen, inhaltlich ist diese Zählweise jedoch irreführend.

    Tatsächlich handelt es sich bei den genannten Leistungen um über Jahrzehnte gewachsene und weiterentwickelte sozialrechtliche Instrumente innerhalb eines einheitlichen Leistungssystems. Die Darstellung des ifo Instituts verkennt diese Systematik und ist zudem in Teilen fachlich fehlerhaft – dies sei hier nur am Rande erwähnt.

    Link zum ifo-Bericht: https://t1p.de/67jwd
    Kritischer Bericht bei Table.Media: https://t1p.de/ztlu6

    Zu hinterfragen ist das Interesse an einer solchen Veröffentlichung. Das ifo Institut spricht von einer „Inventur im Haus der sozialen Hilfen“. Gleichzeitig betont das Institut, dass seine Forschungsergebnisse der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden und der Entscheidungsfindung in Wissenschaft, Wirtschaft, Politik und Verwaltung dienen sollen. Es liegt nahe zu vermuten, dass diese methodisch fragwürdige Untersuchung als argumentative Grundlage für weitere Kürzungen im Sozialbereich durch die Bundesregierung herangezogen werden könnte.

    5. Umfrage zu Armut und sozialer Teilhabe von Kindern im AsylbLG-Bezug

    Diese Umfrage wird durchgeführt vom Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverband – Gesamtverband in Zusammenarbeit mit Save the Children Deutschland.

    Ziel des Fragebogens ist es, einen Überblick aus der Beratungspraxis zu bekommen, wie es um die soziale Lage und insbesondere Armut von Kindern im Bezug von Grundleistungennach dem Asylbewerberleistungsgesetz steht. Es geht daher nicht um Bezieher*innen von Analogleistungen gem. § 2 AsylbLG. Ausgenommen von der Umfrage ist auch die Situation unbegleiteter Minderjähriger, die Leistungen nach SGB VIII beziehen.

    Im Folgenden werden wir Ihnen einige Fragen stellen, die sich um Armut und die Möglichkeit zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben, die Gesundheitsversorgung, Ernährungssituation, u. ä. drehen. Dabei interessieren wir uns für Ihre Einschätzungen basierend auf Ihren beruflichen oder ehrenamtlichen Erfahrungen im Rahmen der Sozialen Arbeit mit Bezieher*innen von AsylbLG-Grundleistungen. Wir würden Sie bitten, die folgenden Fragen aus dieser Perspektive zu beantworten.

    Aufruf zur Beteiligung: https://t1p.de/jlzsa

    6. Kürzungen für Ukrainer:innen: Stellungnahme zum Leistungsrechtsanpassungsgesetz Ukraine

    Der Paritätische Gesamtverband hat eine neue Stellungnahme zum Leistungsrechtsanpassungsgesetz Ukraine veröffentlicht. Darin werden die geplanten Änderungen ausführlich kritisiert. Zudem enthält die Stellungnahme mehrere Fallbeispiele, die die praktischen Auswirkungen des vorgesehenen – und aus Sicht des Verbandes völlig kontraproduktiven – Rechtskreiswechsels deutlich machen. Konkrete Rechenbeispiele finden sich ab Seite 22 ff.

    Die Stellungnahme ist hier abrufbar: https://t1p.de/2dhnc

    7. Tödliche Unterdrückung im Iran – Abschiebungsstopp jetzt!

    Der Flüchtlingsrat Niedersachsen fordert von der niedersächsischen Landesregierung einen sofortigen Abschiebungsstopp für den Iran sowie den Einsatz für einen bundesweiten Abschiebungsstopp, um der politischen Verantwortung gerecht zu werden.

    Weitere Informationen vom Flüchtlingsrat Niedersachsen:
    https://t1p.de/t1f7u

    Kurzposition:
    Nach Angaben von Iran Insights sollen im Iran während der Unruhen mindestens 16.500 Demonstrierende getötet und etwa 330.000 Menschen verletzt worden sein (https://t1p.de/58g2e).

    Millionen mutiger Menschen protestieren im Iran unter Lebensgefahr gegen das bestehende Regime. Diese Proteste sind keine vereinzelten Unruhen, sondern der klare Ausdruck eines Volkes, das Freiheit, Würde und Grundrechte einfordert. Deutschland kann und muss die iranische Zivilgesellschaft eindeutig unterstützen.

    Kein Staat darf mit einem derartigen Terrorregime zusammenarbeiten. Abschiebungen in den Iran sind unter diesen Umständen nicht zu rechtfertigen. Die Verantwortlichen müssen zur Rechenschaft gezogen werden; ein erster notwendiger Schritt ist die Aufnahme der Revolutionsgarden in die Terrorliste. Hier braucht es klare Solidarität und entschlossene politische Unterstützung.

    Ebenso ist Solidarität mit den Kurd:innen in Syrien erforderlich. Eine Unterstützung oder politische Hoffierung der syrischen Regierung darf es nicht geben, da diese Krieg gegen die kurdische Bevölkerung führt.

    Diese Liste ließe sich leider fortsetzen.

    8. SGB II – Grundlagenseminare / Update zum Grundsicherungsgeld

    Zweitägiges Online-Seminar mit Überblick über das SGB II und Schwerpunkt Leistungsrecht, die geplanten Änderungen im Rahmen des Grundsicherungsgeldes fließen selbstverständlich ein, sowie aktuelle Rechtsprechung.

    Termine:

    26./27. Jan. 2026

    09./10. Feb. 2026

    19./20. März 2026
    11./12. Mai 2026

    👉 Ausschreibung & Anmeldung: t1p.de/chgq

    9. Seminar: Basiswissen Sozialberatung – Werkzeuge aus und für die Praxis

    Zweitägiges Online-Seminar zum Handwerkszeug der Sozialberatung: Aufbau der Sozialgesetzbücher, Antrag, Mitwirkungspflichten, Beschleunigung, Bescheide, Widerspruch, Überprüfung und vieles mehr.

    Termine:

    21./22. Jan. 2026
    02./03. Feb. 2026
    17./18. Feb. 2026
    25./26. März 2026
    21./22. April 2026

    👉 Ausschreibung & Anmeldung: t1p.de/hdlq

    10. SGB II – Berechnungsseminar: Bescheide prüfen und verstehen lernen

    Die Februar-Fortbildung ist noch zweitägig, danach dreitägig. In den ersten beiden Tagen wird zunächst grundlegend die Systematik der Bedarfsermittlung sowie der Einkommensanrechnung und -bereinigung im SGB II erarbeitet. Es wird vermittelt,
    wie SGB-II-Bescheide mit der nötigen „Wissenschaft und Detektivarbeit“ zu verstehen und zu prüfen sind. Am dritten Tag geht es zum Rechnen, Bescheide prüfen in Kleingruppen. Solange, bis die Teilnehmenden die Berechnung können.

    Termine:

    23./24. Feb. 2026 (zwei Tage)
    13./14./15. April 2026 (drei Tage)
    13./14./15. Juli 2026 (drei Tage)

    👉 Ausschreibung & Anmeldung: t1p.de/pv2v2

    11. Rechtsdurchsetzung in der sozialen Arbeit - SGB I (1. Teil)Mit diesem Seminar lernen Sie, die »Klaviatur der Sozialgesetzbücher« zu spielen. In diesem Seminar werden die relevanten Paragrafen des SGB I einzeln behandelt. Vom jeweiligen Paragrafen werden die Praxisbezüge für die sozialrechtliche Beratung erarbeitet. Dabei wird der konkrete Nutzen jedes einzelnen Paragrafen beleuchtet, seine Anwendung in der Praxis dargestellt und anhand konkreter Fallbeispiele vertieft.

    Termine:

    30. März 2026
    05. Mai 2026
    16. Juli 2026

    👉 Ausschreibung & Anmeldung: https://t1p.de/93hz

    12. SGB II - Intensivseminar über 5 Tage in 2026 / Intensiv-Update zum neuen Grundsicherungsgeld In diesem fünftägigen Online-Seminar geht es geballt und intensiv um das SGB II - Leistungsrecht / Neues Grundsicherungsgeld. Es werden die Details auseinandergenommen, die Gesetzesvorschriften zerpflückt, die Praxispunkte rausgearbeitet und klein fein zerlegt. Wer sich geballt tiefer mit dem SGB II auseinandersetzen will, ist hier genau richtig.Termine:

    18. - 22. Mai 2026
    14. - 18. Sept. 2026

    👉 Ausschreibung & Anmeldung: https://t1p.de/j6vu

    13. SGB II-Leistungen für Schüler, Auszubildende und Studierende

    Überblick über Sozialleistungen neben BAföG, BAB, Ausbildungsvergütung. Aufstockungsmöglichkeiten, Härtefälle, Anrechnung von Einkommen sowie besondere Fragen internationaler Studierender.

    Termine:

    20. Feb. 2026
    23. März 2026
    12. Aug. 2026

    👉 Ausschreibung & Anmeldung: t1p.de/x47z1

    14. SGB II-Seminar: Sozialrechtliche Ansprüche für Schwangere, Alleinerziehende und Familien

    Eintägiges Online-Seminar mit Überblick über die relevanten Leistungsansprüche im SGB II/Bürgergeld.

    Termine:

    20. Jan. 2026
    24. März 2026
    20. April 2026
    26. Mai 2026

    👉 Ausschreibung & Anmeldung: t1p.de/u67n

    15. Seminar: SGB II für die Arbeit mit wohnungs- und obdachlosen Menschen

    Eintägiges Online-Seminar zu Leistungsansprüchen, Durchsetzung gegenüber Behörden und Wahrung von Menschenwürde.

    Termine:

    29. Jan. 2026
    19. Feb. 2026
    07. April 2026
    04. Mai 2026

    👉 Ausschreibung & Anmeldung: t1p.de/xily

    16. Seminar: SGB II für die Migrationsberatung

    Eintägiges Online-Seminar zu den Problemen im Umgang mit Jobcentern für Geflüchtete und die Migrationsberatung.

    Termine:

    19. Jan. 2026
    25. Feb. 2026
    16. April 2026
    29. Mai 2026

    👉 Ausschreibung & Anmeldung: t1p.de/85hu

    17. Seminar: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Frauenhäuser

    Eintägiges Online-Seminar mit systematischem Überblick über SGB II-Fragen, relevant für Frauenhäuser und begleitende Dienste.

    Termine:

    26. Feb. 2026
    10. April 2026
    29. Juli 2026

    👉 Ausschreibung & Anmeldung: t1p.de/qme5

    18. Seminar: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Kliniksozialdienste
    Eintägiges Online-Seminar zu sozialrechtlichen Problemfeldern im Klinikalltag, inkl. Update zum Bürgergeldgesetz.

    Termin:

    09. Okt. 2026

    👉 Ausschreibung & Anmeldung: t1p.de/yq6p

    19. Grundlagenseminar Sozialhilfe (SGB XII)

    Das zweitägige Online-Seminar meines Kollegen Frank Jäger bietet einen Komplettüberblick über die Anspruchsvoraussetzungen und die Leistungen nach dem SGB XII, die Berücksichtigung von Einkommen und Vermögen, den Unterhaltsrückgriff und thematisiert die Schnittstellen zu anderen Sozialleistungen.

    Termine:

    16./17. Feb. 2026 👉 https://t1p.de/9pewp
    18./19. Mai 2026 👉 https://t1p.de/t291k

    20. Fachseminar: Kosten der Unterkunft und Heizung nach dem SGB II und SGB XII

    Tagesseminar des Kollegen Frank Jäger zu Leistungen für Unterkunft, Heizung, Umzugskosten, Mietschulden und Energiekosten. Unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und Gesetzesänderungen wird die Thematik systematisch aufbereitet und praxisnah diskutiert.

    Termine:

    02. Feb. 2026 👉 Direktlink: https://t1p.de/qp5g5

    21. Fachseminar: Bürgergeld (Grundsicherung) oder Sozialhilfe? Schnittstellen, Unterschiede, Verschiebebahnhof

    Die eintägige Fortbildung meines Kollegen Frank Jäger thematisiert die Anspruchsvoraussetzungen der jeweiligen Existenzsicherungsleistungen und deren Unterscheidung, aber auch die Harmonisierung von SGB II und SGB XII. Im Fokus stehen die Unterschiede bei der Berücksichtigung von Einkommen und Vermögen, bei bestimmten Leistungsarten und im Verfahrensrecht.

    Termine:

    09. März 2026 👉 https://t1p.de/78887

    So, das war es dann für heute.

    Mit besten und kollegialen Grüßen

    Harald Thomé

    #Allemagne #droit #aide_sociale #Grundsicherung