PBefG - Einzelnorm

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  • IHK Leitfaden - Der neue Rechtsrahmen für den Busverkehr
    http://www.ihk-arnsberg.de/upload/IHK_Leitfaden___Der_neue_Rechtsrahmen_fuer_den_Busverkehr_13521.pdf

    Busverkehr? Was geht das uns Taxifahrer an? Was hat dieser Text hier verloren?

    Gelegentlich kann es nicht schaden, mal über den Tellerrand hinaus zu schauen. Die Definitionen und Vorschriften des Personenbeförderugsgesetzes #PBefG entstehen zunächst unter Einflußnahme der großen Organisationen und Wirtschaftsverbände. Das Taxigewerbe ist nur ein kleiner Teil davon und angesichts seiner Zersplitterung und komischen Verbandsgeschaftlhubereien der am wenigsten einflußreiche. Das gilt für die Unternehmerseite und ähnlich für die Interessenvertretung der Angestellten.

    Wir leben sozusagen von und mit den Brosamen, die bei den Beratungen der Großen vom Tisch fallen. Und deshalb müssen wir auch schauen, was auf dem Tisch, an dem wir nur den Katzenstuhl einnehmen können, so alles passiert.

    Siehe auch :
    Personenbeförderungsgesetz (PBefG)
    § 8 Förderung der Verkehrsbedienung und Ausgleich der Verkehrsinteressen im öffentlichen Personennahverkehr
    https://www.gesetze-im-internet.de/pbefg/__8.html

    (2) Öffentlicher Personennahverkehr ist auch der Verkehr mit Taxen oder Mietwagen, der eine der in Absatz 1 genannten Verkehrsarten ersetzt, ergänzt oder verdichtet.
    ...
    (4) Verkehrsleistungen im öffentlichen Personennahverkehr sind eigenwirtschaftlich zu erbringen. Eigenwirtschaftlich sind Verkehrsleistungen, deren Aufwand gedeckt wird durch Beförderungserlöse, Ausgleichsleistungen auf der Grundlage von allgemeinen Vorschriften nach Artikel 3 Absatz 2 und 3 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste auf Schiene und Straße und zur Aufhebung der Verordnungen (EWG) Nr. 1191/69 und (EWG) Nr. 1107/70 des Rates (ABl. L 315 vom 3.12.2007, S. 1) und sonstige Unternehmenserträge im handelsrechtlichen Sinne, soweit diese keine Ausgleichsleistungen für die Erfüllung gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen nach Artikel 3 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 darstellen und keine ausschließlichen Rechte gewährt werden

    Ups, ist das schon jemand aufgefallen? Das Taxigewerbe wird nur noch dann als Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge und damit ddes #ÖPNV angesehen, wenn es die anderen Verkehrsangebote ersetzt, ergänzt oder verdichtet . Das gehört geändert. Das Taxi muß wieder selbständig, immer und überall ÖPNV sein, und darf nicht mehr als Anhängsel der anderen Verkehrsarten definiert werden.

    Wer macht die Lobbyarbeit fürs nächste PBefG?

    #Recht #Busverkehr