Vielfalt für die Ewigkeit. Was Creative Commons für alle Gedächtnisinstitutionen so interessant macht - Ein Beitrag von John H. Weitzmann

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  • Vielfalt für die Ewigkeit. Was Creative Commons für alle Gedächtnisinstitutionen so interessant macht - Ein Beitrag von John H. Weitzmann - Deutsche Digitale Bibliothek
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    Das Urheberrecht funktioniert grundsätzlich folgendermaßen: Sobald eine Grafik, ein Wikipedia-Artikel oder Video vom letzten Urlaub entstanden ist, existiert ein neues Werk und das Urheberrecht mischt sich automatisch ein. Eine Registrierung oder dergleichen ist nicht nötig und auch das Merkmal ausreichender Schöpfungs- oder Gestaltungshöhe wird immer mehr zur reinen Floskel, die fast nichts mehr aus dem Schutzbereich des Urheberrechts ausschließt. Die Zahl digital im Netz befindlicher schutzfähiger Werke ist explodiert und hat eine ganze Gruppe in die Arena des Urheberrechts katapultiert, für die sie nie gedacht war: ganz normale Menschen. Diese technisch ermächtigten Verbraucher ohne juristische Ausbildung handeln inzwischen – manchmal ganz unbewusst – so, wie es früher nur eine exklusive, kleine Gruppe von Verwertern und Institutionen konnte. Für diese „Prosumenten“ (eine Verbindung aus „Produzent“ und „Konsument“) ist das gegenwärtige Urheberrechtssystem nicht gemacht und sie verstehen es oft auch gar nicht. Zugleich sind sie Hauptzielgruppe von Gedächtnisinstitutionen. Es sollten ihnen möglichst wenige Hürden in den Weg gelegt werden, um mit den angebotenen Informationen aktiv umzugehen.Normalerweise braucht man ausgebildete Juristen, um Rechteeinräumungen für jeden Einzelfall in juristisch einwandfreie Worte und Verträge zu fassen. Nicht jeder kann und will sich leisten, solche Juristen zu bezahlen, schon gar nicht, wenn es sich um einen Prosumenten handelt, der vielleicht eher unfreiwillig zum Urheber im Rechtssinne geworden ist. Oft würde ein solcher Aufwand völlig außer Verhältnis zum jeweiligen Nutzen stehen. Creative Commons antwortet darauf mit vorformulierten Standardverträgen (Lizenzen), die vorab umfassende Nutzungen des lizenzierten Werkes unter bestimmten Bedingungen erlauben. Diese Standardlizenzen können zumindest teilweise die Handhabbarkeit des Urheberrechts verbessern. Erreicht wird das auf zweifache Weise: Zum einen dadurch, dass Creative-Commons-Lizenzen es bei der Nutzung fremder Werke leichter erkennbar machen, was man damit machen darf und was nicht; zum anderen dadurch, dass sie bei eigenen Werken erleichtern, spezifische Nutzungen freizugeben. Auch Gedächtnisinstitutionen können zu diesem Werkzeug greifen, um die Nutzung ihrer Bestände – sofern sie Rechte daran haben – kontrolliert und standardisiert freizugeben.

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