La décision du tribunal constitutionnel fédéral d’Allemagne sur le vote électronique
▻http://www.informationsrecht.uni-oldenburg.de/newsletter/downloads2009-02/Wahlcomputer.pdf
Der Einsatz von Wahlcomputern wird auch zukünftig möglich sein. Das Senat hat dazu ausgeführt, dass eine ergänzende Richtigkeitskontrolle durch den Wähler, die Wahlorgane oder die Allgemeinheit beispielsweise bei elektronischen Wahlgeräten möglich sei, in denen die Stimmen neben der elektronischen Speicherung anderweitig erfasst werden. Wie eine solche Richtigkeitskontrolle im Einzelnen auszusehen hat, wird man einer überarbeiteten Bundeswahlgeräteverordnung entnehmen können.
Le texte de la décision
▻http://www.bverfg.de/entscheidungen/cs20090303_2bvc000307.html