Auf gute Nachbarschaft (Tageszeitung junge Welt)

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  • 30.07.2016: Auf gute Nachbarschaft (Tageszeitung junge Welt)
    https://www.jungewelt.de/2016/07-30/021.php
    La nouvelle loi sur les allocations SGBII/HartzIV met en question deux notions fondamentales du droit allemand: Le secret médical n’existe plus pour les bénéficiaires des allocations et la modification d’une mesure administrative n’entre en vigeur qu’à partir de la date du jugement qui la corrige. On te coupe l’argent aujourd’hui mais on ne te paie la somme dûe qu’à partir de la date du jugement du tribunal ministratif rendu un an plus tard.

    Mit der Hartz-IV-Reform wird der Datenschutz von Beziehern geschleift. Auch Dritte will man zur Auskunft verpflichten. Und wer nicht petzt, dem droht ein Bußgeld
    Von Susan Bonath

    Der Datenschutz wird weiter ausgehebelt. Automatische Abgleiche mit anderen Behörden und Geldinstituten können nun monatlich statt bislang vierteljährlich erfolgen – sogar bei Familienmitgliedern, die selbst keine Leistung erhalten. Zudem wird in der Reform konkretisiert, dass vom Jobcenter bestellte medizinische oder psychologische Gutachter sämtliche Patientendaten ungefragt ans Amt übermitteln dürfen. Ebenso werden Bußgeldvorschriften für Dritte ausgeweitet. Heißt: Einem Vermieter oder Nachbarn, der dem Jobcenter auf Anfrage eine falsche oder keine Auskunft über den Bezieher gibt, droht eine Strafe von bis zu 5.000 Euro.

    Das Anfechten von fehlerhaften Bescheiden wird erschwert. Schon jetzt gilt, anders als im übrigen Sozialrecht, dass Hartz-IV-Bezieher nur ein Jahr rückwirkend eine Überprüfung beantragen dürfen. Künftig müssen Behörden Fehler auch dann nicht beheben, wenn ein höchstrichterliches Urteil zur Sache später gefallen ist.

    On verra ce qu penseront les tribunaux de cette nouvelle loi anticonstitutionnelle.

    Nahles Hartz IV „Vereinfachungen“: weitere Sanktionen und weniger Rechte für Hartz IV Bezieher*innen | Radio Dreyeckland
    https://rdl.de/beitrag/nahles-harz-iv-vereinfachungen-weitere-sanktionen-und-weniger-rechte-f-r-hartz-i

    Das von Sozialministerin Nahles in den Bundestag eingebrachte und dort nun verabschiedete Gesetz bezüglich Hartz IV wird von Seiten der Regierung als „Vereinfachung“ der Regelungen angepriesen. Die Zeiten, in denen der durchschnittliche Ordner für eine Harz IV Empfängerin einige hundert Seiten ausmachen würde, seien vorbei, wurde von dieser Seite verkündet. Aufgrund massiver Kritiken vieler Sozialverbände und Organisationen wird das Gesetz nun nicht mehr vor der Sommerpause den Bundesrat passieren. Eine der Kritiker*innen ist Tacheles e.V., eine Selbsthilfeberatung von Erwerbslosen. Mit Frank von Tacheles e.V. sprachen wir über das Gesetz.

    LabourNet Germany » Umfassende SGB II–Änderungen geplant
    http://www.labournet.de/politik/erwerbslos/hartz4/auswirkungen/umfassende-sgb-ii-anderungen-geplant

    Dossier
    “Unter Federführung der Arbeits- und Sozialministerkonferenz (ASMK) wurde eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe eingerichtet, die massive Änderungen und auch Verschärfungen zum SGB II plant. Dazu gibt es eine erste Veröffentlichung mit der die Änderungen unter dem Motto: „Vereinfachung des passiven Leistungsrechts – einschl. des Verfahrensrechts – im SGB II“ dargestellt werden. Wer sich die Details anschaut, wird eine Vielzahl von Verschärfungen finden. Hier sind jetzt die Wohlfahrts- und Sozialverbände und sonstige Interessensvereinigungen gefragt, sich dazu zu positionieren.” Aus dem Thomé Newsletter vom 21.10.2013.

    Portal Sozialpolitik - Neuntes Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch - Rechtsvereinfachung - sowie zur vorübergehenden Aussetzung der Insolvenzantragspflicht
    http://www.portal-sozialpolitik.de/recht/gesetzgebung/gesetzgebung-18-wahlperiode/neuntes_gesetz_zur_aenderung_des_zweiten_buches_sozialgesetzbuc

    Vorentwürfe
    Gesetzgebung
    Materialien

    Weiterentwicklung des Leistungs- und Verfahrensrechts; im Rahmen des Leistungsrechts insbesondere: ALG-Aufstocker erhalten Leistungen der aktiven Arbeitsmarktpolitik künftig vom SGB-III-Träger, weitgehende Einbeziehung Auszubildender in die Berechtigung zum ergänzenden ALG-II-Bezug, Ermöglichung einer Gesamtangemessenheitsgrenze bei Aufwendungen für Unterkunft und Heizung, Verschärfung der Sanktionen, Verdoppelung des Regelbewilligungszeitraums auf zwölf Monate, kalenderjährlicher Freibetrag für Kapitalerträge von 100 Euro, pauschalierter Absetzbetrag für Beiträge zur geförderten Altersvorsorge

    #Allemagne #Hartz4 #SGB2 #droit