Verkehrsministerkonferenz - Aufgaben und Arbeitsweise
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Die Verkehrsministerkonferenzen finden in der Regel zweimal im Jahr statt. Sie werden vom Verkehrsminister beziehungsweise -senator desjenigen Landes einberufen, der für jeweils 2 Jahre zum Vorsitzenden der VMK bestimmt worden ist.
Die VMK ist ein wichtiges Instrument der Zusammenarbeit der Länder untereinander. Neben dem gegenseitigen Informations- und Erfahrungsaustausch dient sie dem Zweck, gemeinsames politisches Handeln im eigenen Bereich oder gegenüber dem Bund in Beschlüssen festzuschreiben.
Ziel der VMK ist es weiter, diejenigen verkehrspolitischen Themen zu erörtern und einer Lösung zuzuführen, die im Verhältnis der Länder untereinander und/oder im Verhältnis der Länder zum Bund besonders aktuell sind. Die Konferenz befasst sich mit sämtlichen verkehrspolitischen Fragen von grundsätzlicher Bedeutung. Jedes Land kann Themen zur Beratung anmelden.
Obwohl der Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur als Gast an den Konferenzen teilnimmt, werden seine eigenen Themenwünsche in der Tagesordnung der VMK berücksichtigt.
Die Beschlüsse entfalten nur Bindungswirkung, wenn sie einstimmig gefasst werden. Mehrheitlich gefasste Beschlüsse geben nur die Mehrheitsmeinung der Konferenz wieder. Der Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur ist nicht stimmberechtigt.
Zur Vorbereitung ihrer Sitzungen stützt sich die VMK auf die Gemeinsame Konferenz der Verkehrs- und Straßenbauabteilungsleiter (GKVS). Daneben gibt es in ihrem Geschäftsbereich sechs ständige Länderarbeitskreise (zum Beispiel zur Bahnpolitik oder zur Straßenbaupolitik) und Bund-Länder-Fachausschüsse, die der GKVS zuarbeiten.
Bericht der länderoffenen Arbeitsgruppe des Arbeitskreises öffentlicher Personenverkehr der GKVS (AK ÖPV) zur möglichen Modernisierung der personenbeförderungsrechtlichen Vorschriften einschließlich der Freistellungsverordnung, Entwurf, Stand: 13.09.2017
▻https://berlinertaxibund.files.wordpress.com/2017/10/vr_4_17_ak-c3b6pv_anl1_bericht-pbefg.pdf