Bushido-Prozess: Freispruch für Ex-Manager und Clanboss Arafat Abou-Chaker vor Landgericht Berlin
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Berlin, Kleinmachnow, Dubai. Eine Lebensreise in die Provinz. Aggro-Rap ist auch nicht besser als Provinz-Heavy-Metal. Wenigstens nervt das nicht mehr in B.
Im Prozess gegen den Ex-Manager von Bushido ist am Montag in Berlin ein Urteil gefallen. Der Beschuldigte wurde von den Hauptvorwürfen freigesprochen. Das Landgericht Berlin sah es nicht als erwiesen an, dass der 47-Jährige den Rapper zur Zahlung von Millionenbeträgen erpressen wollte. Die Richter verurteilten Arafat Abou-Chaker, der als Berliner Clan-Chef gilt, lediglich wegen 13 Fällen von unerlaubten Tonbandaufnahmen zu einer Geldstrafe von 81.000 Euro (90 Tagessätze à 900 Euro).
Der heute 45-jährige Bushido, mit bürgerlichem Namen Anis Mohamed Ferchichi, war in dem Strafverfahren Zeuge und Nebenkläger. Ein Großteil der Vorwürfe gegen seinen langjährigen Geschäftspartner und die Mitangeklagten basierten auf den Aussagen des Rappers. Zur Urteilsverkündung kam der Musiker nicht. Er lebt inzwischen mit seiner Familie in Dubai.
Die Anklage warf Arafat Abou-Chaker und seinen Brüdern unter anderem versuchte schwere räuberische Erpressung, Freiheitsberaubung, Nötigung sowie gefährliche Körperverletzung und schwere Untreue vor.
Aus Sicht der Staatsanwaltschaft hatten sich die Hauptvorwürfe bestätigt. Sie hatte für den 47-jährigen Abou-Chaker eine Gesamtstrafe von vier Jahren, drei Monaten und einer Woche Haft beantragt. Seine Anwälte hielten keine der Straftaten für erwiesen, die Rapper Bushido widerfahren sein sollen. Sie forderten einen Freispruch. Der Hauptangeklagte war zudem wegen einer Reihe von unerlaubten Tonbandaufnahmen angeklagt. Diese hatte Arafat Abou-Chaker kurz vor Prozessende eingeräumt.
Mitangeklagt waren drei Brüder von Bushidos Ex-Partner im Alter von 42, 46 und 53 Jahren. Gegen sie wurden Gesamtstrafen von sieben Monaten auf Bewährung bis zwei Jahren und einem Monat Haft beantragt. Auch die Mitangeklagten wurden von den Vorwürfen zulasten des Musikers freigesprochen. Der Hauptangeklagte und einer seiner Brüder erhalten nach dem Urteil Haftentschädigung für eine kurze Zeit, die sie in Untersuchungshaft saßen.
Großteil der Vorwürfe basieren auf Aussagen Bushidos
Im Zentrum des Verfahrens stand ein Vorfall am 18. Januar 2018, bei dem Bushido gegen seinen Willen festgehalten worden sein sollte. Dabei sollte er beleidigt, bedroht und auch mit einer Plastikflasche und einem Stuhl attackiert worden sein. Zu den mutmaßlichen Taten sollte es gekommen sein, nachdem der Musiker die Beziehungen zu seinem Ex-Manager 2017 aufgelöst hatte. Dieser habe die Trennung nicht akzeptieren wollen und von dem Rapper eine Millionenzahlung sowie die Beteiligung an dessen Geschäften für 15 Jahre gefordert, so der Vorwurf.
An 113 Verhandlungstagen hat das Gericht seit August 2020 versucht, den Fall aufzuklären. Der Prozess erfolgte unter strengen Sicherheitsvorkehrungen. Manch einer sah darin einen lang erhofften Schlag gegen Clankriminalität, weil Bushido keine Angst zeigte. Das ist bei vielen Prozessen gegen Mitglieder von Großfamilien, die mit organisierter Kriminalität in Verbindung gebracht werden, anders. Der Begriff Clankriminalität ist umstritten, weil er nach Ansicht von Kritikern Menschen mit Migrationshintergrund alleine aufgrund ihrer Familienzugehörigkeit und Herkunft stigmatisiert und diskriminiert.