Joachim Steinhöfel gegen die BRD : „Die abgewählte Regierung hat keinen Respekt vor den Grundrechten“
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Après avoir lu l’article suivant on ne considère plus la RFA comme un état de droit. Lors ce que la justice condamne une administration á fournir certaines informations puis qu’elle refuse ensuite explicitement à respecter la décision des juges il n’y a pas d’autre interprétation possible.
Mon expérience professionnelle me fait penser la même chose : Lors ce que des forces assez puissantes politiques ou économiques sont en jeu il est impossible de faire respecter la loi contre leur gré. Les lois censées protéger le commun des mortels ne sont en Allemagne qu’une façade érigée pour faire croire que le contrat social en place nous donne tous les mêmes droits. Dans la réalité on accumule les indices qui prouvent le contraire.
D’ailleurs quand les protestations et revendications du petit peuple deviennt trop gênantes on introduit des lois pour rendre illégales leurs revendications. Exemple : après avoir refusé pendant longtemps à faire respecter la journée de travail de huit heures on change la loi pour légaliser les journées de douze heures. En même temps on abolit l’obligation de bien documenter les heures de travail et affaiblit ainsi la position des employés qui réclament qu’on les paye pour leur temps de travail entier.
Nous vivons sous une dictature des riches et puissants.
5.5.2025 von Tomasz Kurianowicz - Medienanwalt Joachim Steinhöfel legt sich immer wieder mit deutschen Behörden an. Will sich das Bundesamt für Justiz nun rächen? Ein Gespräch.
Der Jurist Joachim Steinhöfel gehört zu den profiliertesten Medienanwälten dieses Landes. Er engagiert sich in schwierigen, heiklen Fälle, seine Erfolgsquote ist überragend hoch. Einer seiner jüngsten spektakulären Streitfälle betrifft das Bundesamt für Justiz. Obwohl die Bundesoberbehörde einen Rechtsstreit gegen Steinhöfel verloren hat, will sie sich an richterliche Entscheidungen nicht halten. Am Donnerstag wird ein weiterer Streitpunkt verhandelt.
Berliner Zeitung: Herr Steinhöfel, seit mehr als zweieinhalb Jahren streiten Sie sich mit dem Bundesamt für Justiz. Dazu gibt es eine Vorgeschichte. 2022 nannten Sie auf Twitter den baden-württembergischen Antisemitismusbeauftragten Michael Blume „antisemitisch“. Warum?
Joachim Steinhöfel: Die Fälle antisemitischer Entgleisungen Blumes sind umfangreich. Blume hat den britischen Generalmajor Orde Wingate, der in Israel aufgrund seines politischen und militärischen Engagements in den 30er-Jahren Nationalheldenstatus genießt, als ‚Mörder‘ und ‚Kriegsverbrecher‘ bezeichnet. Der frühere israelische US-Botschafter Michael Oren und andere israelische Offizielle forderten darauf seinen Rücktritt. Das Simon Wiesenthal Center führte Blume 2021 auf seiner Liste der „Top Ten der schlimmsten antisemitischen Vorfälle“ auf. Kritisiert wurde insbesondere, dass er Inhalte unterstützte, die Zionisten mit Nazis verglichen oder antisemitische Stereotype bedienten. Ein Holocaust-Überlebender kritisiert, Blume greife den regelmäßig gegen Juden angeführten antisemitischen Vorwurf auf, dass „die Juden sich für den Antisemitismus selbst die Schuld geben müssen“. Auf X verbreitete Blume die antisemitische Karikatur eines „Palästina-Portal“ über den israelischen Journalisten Benjamin Weinthal. Die antisemitische Bildsprache, die den Missbrauch der Israelflagge zeigte, retweetete Blume. „Blume ist ein ‚nützlicher Idiot‘ der Antisemiten“ befand Prof. Dr. Michael Wolffsohn in der „Neuen Zürcher Zeitung“.
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X (früher Twitter) löschte den Tweet, sie gingen dagegen vor und argumentierten, bei dem Tweet handele es sich um eine „polemische Meinungsäußerung“. Wer hat gewonnen?
Ich habe zunächst eine einstweilige Verfügung gegen X erwirkt und danach auch das Hauptsacheverfahren rechtskräftig gewonnen. Das Landgericht hat festgestellt, dass für die Bezeichnung von Blume als Antisemit „hinreichende Anknüpfungstatsachen“ vorliegen.
Ist Ihr Tweet weiterhin öffentlich oder wurde er gelöscht?
Der Tweet ist online.
Baden-Württemberg leistet sich einen antisemitischen Antisemitismusbeauftragten. Wir erinnern uns auch, dass der Ministerpräsident ein Fan von Waschlappen ist. pic.twitter.com/yHbN011XfT
— Steinhoefel (@Steinhoefel) September 30, 2022
Sie beantragten beim BfJ Akteneinsicht, um herauszufinden, welche Personen beim BfJ mit der Beantragung zur Löschung des Tweets beteiligt waren. Konnten Sie die Namen herausfinden?
Da das Bundesamt für Justiz eine unanfechtbare gerichtliche Entscheidung ignorierte... noch nicht.
Nochmal fürs Protokoll: Sie gingen vor das Amtsgericht Bonn und verlangten Akteneinsicht beim BfJ. Das Gericht gewährte Ihnen die Akteneinsicht. Doch die Behörde blockte ab. Richtig?
Das Bundesamt für Justiz hat durch eine inkompetente und untergeordnete Mitarbeiterin mitgeteilt, man werde die Akteneinsicht trotz unanfechtbarer Entscheidung zunächst nicht gewähren.
Daraufhin haben Sie die Öffentlichkeit auf X über den Vorgang informiert. Sie schrieben in einem Tweet: „Ich habe rechtskräftig gegen die BRD, vertreten durch das Bundesamt für Justiz, ein Verfahren gewonnen, wonach mir Akteneinsicht zu gewähren ist. Eine inkompetente Sachbearbeiterin (Profil verlinkt) dort meint nun, sie könne diese Entscheidung ignorieren.“ Sie nannten die Referentin, die Ihnen die E-Mail schrieb, eine „untergeordnete“ und „inkompetente Sachbearbeiterin“. Außerdem veröffentlichten Sie ein Profilbild der Referentin, das sie mit einem Kopftuch zeigt.
Ich habe das von der Sachbearbeiterin selbst erstellte und öffentlich gemachte Profil auf LinkedIn, in dem sie auch ihren Arbeitgeber nennt und ein Foto zeigt, verlinkt. Die Öffentlichkeit hat einen Anspruch darauf, zu erfahren, wer in einer dem Justizministerium untergeordneten Behörde glaubt, eine gerichtliche Entscheidung ignorieren zu können.
Das BfJ hat nach Ihrem Protest auf X Beschwerde gegen Sie bei der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer eingelegt und gesagt, Sie hätten die Referentin des BfJ, deren Profil sie öffentlich machten, verleumdet. Üble Nachrede und Beleidigung wird Ihnen vorgeworfen, es werden Disziplinarmaßnahmen gefordert. Wie entgegneten Sie dem Vorwurf?
Mit einem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen diese Persönlichkeitsrechtsverletzungen. Dem unmittelbar an die Grundrechte gebundenen Staat verbietet es das allgemeine Persönlichkeitsrecht, sich ohne rechtfertigenden Grund herabsetzend über einen Bürger zu äußern, etwa eine von diesem vertretene Meinung abschätzig zu kommentieren. Noch drastischer war es, dass der Staat hier wegen zulässiger Meinungsäußerungen sogar anwaltsgerichtliche Schritte forderte. Das war ebenso impertinent und übergriffig wie rechtlich lächerlich.
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Hat die Hanseatische Rechtsanwaltskammer Sanktionen gegen Sie beschlossen?
Natürlich nicht. Meine Äußerungen sind nicht nur glasklar zulässig und zutreffend. Sie sind auch von der Meinungsfreiheit gedeckt.
Sie haben mehr als ein Dutzend Fälle im Jahr 2024 gegen die Bundesrepublik gewonnen. Sehen Sie den Kampf des BfJ gegen Sie als Racheakt der Bundesrepublik?
Das ist spekulativ, aber das kann man wohl so sehen. Der „Spielstand“ der Verfahren, die ich in 2024 gegen die Bundesrepublik bis zum Verfassungsgericht gewonnen habe, lautet 16:0. Das ist natürlich besonders demütigend. Es ist ein Beleg dafür, dass die abgewählte Regierung keinen Respekt vor den Grundrechten von Bürgern und Journalisten hat.
Wie Sie sagten, haben Sie einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die Bundesrepublik Deutschland eingereicht. Dieser wird vor dem Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen am Donnerstag verhandelt. Was beinhaltet der Antrag und wann ist eine Entscheidung zu erwarten?
Ich verlange die Untersagung verschiedener Äußerungen des Staates in der an die Anwaltskammer gerichteten Beschwerdeschrift. Darunter die Behauptung der Begehung von „Straftaten“ der Beleidigung und Verleumdung und die Forderung, ich sei „berufsrechtlich zur Verantwortung zu ziehen“. Womit man bei der Anwaltskammer – natürlich – grandios gescheitert ist.
Wie bewerten Sie das Vorgehen des BfJ gegen Sie?
Eine dem Justizministerium unmittelbar untergeordnete Behörde meint, sie müsse unanfechtbare Gerichtsentscheidungen nicht beachten und legt dann eine durch die Behördenspitze genehmigte, völlig aussichtslose Beschwerde gegen den Anwalt ein, der ihr diese Niederlage vor Gericht zugefügt hat. Das zeigt, dass die Inkompetenz nicht nur bei der untergeordneten Mitarbeitern zu lokalisieren ist, sondern auch in der Behördenspitze.
Zur Person
Der Autor ist einer der renommiertesten und erfolgreichsten deutschen Medienrechtler. Laut Zeit hat er mit seinen Prozessen gegen die sozialen Medien „Rechtsgeschichte geschrieben“, die Welt stellte fest: „Um die Meinungsfreiheit dürfte sich in Deutschland kaum ein Jurist so verdient gemacht haben wie Steinhöfel“. Im Jahre 2024 hat er 16 presse- und persönlichkeitsrechtliche Verfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland geführt und diese vor dem Bundesverfassungsgericht, Oberverwaltungs- und Zivilgerichten sämtlich gewonnen. Sein im Mai 2024 erschienenes Sachbuch „Die digitale Bevormundung“ (Julian Reichelt: „Ein Manifest der Meinungsfreiheit“) erreichte Platz 1 der Spiegel-Bestsellerliste und gehört zu den meistverkauften Sachbüchern des Jahres 2024.