• Ein Lehrstück über EU-Werte, Arbeitnehmerrechte und deren Missbrauch
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    Le gouvernement fédéral socialo-chrétien allemand vient d’introduire une nouvelle loi contre l’abus des allocations sociales par quelques petits gangsters roumains mais continue à soutenir les fraudeurs de grande envergure.

    1.10.2026 von Suitbert Cechura - Gegen Sozialbetrug! Der Aktionsplan der Bundesregierung „Sozialstaat schützen und Missbrauch verhindern“ heizt die Stimmung an und bedient das Gerechtigkeitsempfinden.

    Die Bundesregierung hat einen Zehn-Punkte-Aktionsplan gegen den Missbrauch des Rechts auf Freizügigkeit verabschiedet, der sich vorwiegend gegen Migranten aus Bulgarien und Rumänien richtet (BMAS1). Angesichts des Unmuts über die angesagten Reformen, die den meisten Bürgern nichts Gutes versprechen, hat die Regierung wieder einmal ihr Lieblingsthema entdeckt: Sozialbetrug der Armen. Dabei könnte einen schon das Wort Missbrauch hellhörig werden lassen, geht es doch offenbar nicht um Gesetzesverstöße, sondern darum, dass Gesetze nicht die Wirkungen zeigen, die die Politik mit ihnen beabsichtigt hat.

    Der rechte Gebrauch und sein Nutzeffekt werden vermisst. Deshalb lohnt sich als Erstes ein Blick auf die Regelungen, die den Ausgangspunkt des Missbrauchsvorwurfs bilden.

    Freizügigkeit

    Die EU präsentiert sich gerne als Wertegemeinschaft und dazu gehört auch die Freizügigkeit ihrer Bürger: „Die Europäische Union gründet sich auf folgende Werte … Freiheit: Die Freizügigkeit ermöglicht den Bürgerinnen und Bürgern, innerhalb der EU zu reisen und ihren Wohnsitz zu wählen.“ Dieses Selbstlob der Staatengemeinschaft betont zwar das Prinzip der Reisefreiheit, doch schon mit dem Schengen-Abkommen, dem sich nicht alle EU-Staaten angeschlossen haben, ist deutlich gemacht worden: Das Reisen unterliegt nach wie vor der Kontrolle der Staaten, die sich natürlich vorbehalten zu kontrollieren, wen sie rein lassen oder auch nicht. Erst recht, wenn EU-Bürger von der EU sanktioniert werden! Dann ist endgültig Ende mit der Freiheit des Reisens, wie von der EU unter anderem an dem Journalisten Hüseyin Dogru vorexerziert wurde.

    Dass es für das Reisen in ein anderes Land einer besonderen Erlaubnis von Staaten bedarf, wirft überhaupt ein bezeichnendes Bild auf diese Art von Freiheiten. Sie sind nicht selbstverständlich, sondern werden von Staaten gewährt oder auch wieder entzogen. Damit ist zudem festgelegt, wer bestimmt und wer sich zu fügen hat, wer herrscht und wer Untertan ist. Die Freizügigkeit der Bürger beschränkt sich aber nicht allein auf das Reisen.
    Niederlassungsfreiheit

    Bestandteil der Freizügigkeit in der EU ist auch die Niederlassungsfreiheit: „Die Niederlassungsfreiheit gehört zu den vier Grundfreiheiten der Europäischen Union und gewährleistet zusammen mit der Dienstleistungsfreiheit die wirtschaftliche Mobilität von natürlichen und juristischen Personen.“ Demnach kann jeder in jedem Land der EU ein Geschäft eröffnen oder betreiben oder dort arbeiten. Allerdings gestaltet sich dies für die Bürger und Bürgerinnen der EU ganz unterschiedlich, wobei in diesem Fall die Grenze zwischen ihnen nicht national, sondern finanziell definiert ist.

    Um ein Geschäft zu eröffnen oder zu betreiben, muss man über entsprechende finanzielle Möglichkeiten verfügen. Für eine Familie Albrecht oder Schwarz dürfte es ein Leichtes sein, Aldi- oder Lidl-Läden auch in anderen EU-Ländern zu eröffnen. So nutzen große Unternehmen die gesamte EU als Markt und Produktionsstätte. Aber schon Handwerksbetriebe mit geringer finanzieller Ausstattung dürften hier auf erhebliche Schwierigkeiten stoßen. Und Menschen, die vom Verkauf ihrer Arbeitskraft leben müssen, stoßen da noch auf ganz andere Hindernisse. Sie können sich einen Urlaub leisten, wenn der Lohn oder das Gehalt auch während dieser Zeit weiter fließt. Eine Zeit ohne bezahlte Beschäftigung ist jedoch im eigenen Land nicht ohne staatliche Unterstützung zu überleben. Sich auf die Arbeitssuche in einem anderen Land zu machen, hängt daher ganz davon ab, wie die Staaten dies untereinander geregelt haben. Meist sind daher Arbeitssuchende schon vor ihrer Reise in ein anderes Land darauf angewiesen, über einen Arbeitsvertrag zu verfügen. Denn jeder Tag ohne Arbeit kostet Geld, das man haben muss. Einfach in ein anderes Land reisen und dort Arbeit suchen, hat nicht nur seine Grenze im eigenen Geldbeutel, sondern trifft auch auf Vorschriften, die ein solches Vorhaben begrenzen.

    Arbeitnehmerfreizügigkeit

    „Die Arbeitnehmerfreizügigkeit gibt Staatsangehörigen der EU-Mitgliedstaaten das Recht, ihren Arbeitsplatz innerhalb der EU frei zu wählen. Sie benötigen keine Arbeitserlaubnis und haben in jedem anderen Mitgliedstaat den gleichen Zugang zu Beschäftigung wie die Staatsangehörigen dieses Mitgliedstaats. Das heißt, sie und ihre Familienangehörigen haben dort ein Aufenthaltsrecht zur Ausübung ihrer Erwerbstätigkeit.“ (BMAS 2) Diese Erlaubnis findet, wie gesagt, durch die begrenzten Mittel eines Arbeitssuchenden natürlich ihre Grenze. Während ein deutscher Bürger dies durch Arbeitslosengeld oder Grundsicherung während der Arbeitssuche überbrücken kann, ist es für einen ausländischen Menschen, der von seiner Arbeit leben muss, keine Selbstverständlichkeit, auch wenn in den EU-Bestimmungen zunächst das Gegenteil behauptet wird:

    „Die Arbeitnehmerfreizügigkeit verbietet gemäß Artikel 45 Absatz 2 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) die Diskriminierung von EU-Arbeitnehmer/innen aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit: Dies erstreckt sich auch auf die Gewährung aller sozialen und steuerlichen Vergünstigungen.“ (BMAS 2) Dies bedeutet jedoch nicht, dass damit z.B. auch Bürger aus Rumänien oder Bulgarien während der Arbeitssuche in Deutschland Anspruch auf Grundsicherung haben. Denn: Ein gemeinsames europäisches Sozialrecht gibt es nicht. Sozialpolitik ist nach wie vor Sache der Nationalstaaten. Sie sind weiterhin Konkurrenten um die Ansiedlung von Unternehmen auf ihrem Territorium und tragen diese Konkurrenz auch mit der Billigkeit ihrer Bürger aus.

    Wann wer welchen Anspruch auf Sozialleistungen hat, fällt daher in den Staaten der EU sehr unterschiedlich aus. So ergibt sich in den Niederlanden der Anspruch auf die Grund- oder Basisrente durch die Dauer des Wohnens im Lande. In Deutschland basiert der Rentenanspruch auf der Dauer der bezahlten Beschäftigung. Mit der Konsequenz, dass ein Arbeiter oder Angestellter, der in Deutschland wohnt und in den Niederlanden arbeitet, nach der unterschiedlichen Sozialgesetzgebung keinen Rentenanspruch erwerben würde, während der umgekehrte Fall – Arbeiten in Deutschland und Wohnen in den Niederlanden – einen doppelten Rentenanspruch ergäbe.

    Wie die einzelnen Ansprüche ins Verhältnis zu setzen sind, ist das Ergebnis der EU-Vorschriften zur Koordinierung der sozialen Sicherheit. So hat Deutschland bei der Aufnahme von Bulgarien und Rumänien darauf gedrungen, dass Bürger dieser Länder auch während der Arbeitssuche in Deutschland auf die existenzsichernden Leistungen ihres Heimatlandes angewiesen sind und während dieser Zeit keinen Anspruch auf Grundsicherung haben. Und so wurde das dann auch geregelt. Zwar darf das Kapital die Elendsfiguren in diesen Ländern im Rahmen der Niederlassungsfreiheit erfolgreich als Billiglöhner benutzen. Sie sollen aber nicht nach Deutschland strömen und dann auch noch dem deutschen Staat auf der Tasche liegen:

    „Als Unionsbürger*in darf man auch in einen anderen Mitgliedstaat einreisen und sich dort zur Arbeitssuche aufhalten. Jedoch besteht dieses Recht zunächst nur für einen Zeitraum von bis zu sechs Monaten, darüber hinaus nur, solange der Betroffene nachweisen kann, dass er weiterhin Arbeit sucht und begründete Aussicht hat, eingestellt zu werden (§2 Absatz 2, Nr.1a Freizügigkeitsgesetz/EU). Grundsätzlich besteht während dieses Aufenthalts zur Arbeitssuche kein Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem Sozialgesetzbuch II.“ (BMAS 2) Für Arbeiter oder Angestellte aus Rumänien oder Bulgarien, die auf soziale Unterstützung angewiesen sind, die ihnen schon in ihrem Land kaum ein Auskommen sichert, ist eine Arbeitssuche in Deutschland mit seinen entsprechenden Preisen damit ein Ding der Unmöglichkeit.

    Dass viele Rumänen und Bulgaren nach Deutschland streben, dazu hat die EU-Politik übrigens einiges beigetragen. Hat doch der Segen der Marktwirtschaft nach dem Abdanken des Sozialismus einigen die Lebensgrundlage entzogen, so dass die Tagesschau anlässlich der Aufnahme Bulgariens in die Euro-Zone vermelden konnte: „Das Land, gemessen am Bruttoinlandsprodukt das ärmste in der Europäischen Union, leidet unter hoher Armut. Über ein Fünftel der Bevölkerung lebt schon jetzt unter der nationalen Armutsgrenze und hat Probleme, regelmäßig ein Essen auf den Tisch zu bringen.“ Doch auch wenn Deutschlands Politiker einiges dafür getan haben, um sich diese Armutsfiguren vom Leib zu halten bzw. dass sie der Staatskasse nicht zur Last fallen, gibt es immer noch Mittel und Wege, es trotzdem zu versuchen, in Deutschland sein Glück zu machen.
    Das Geschäft mit der Armut

    Arbeitssuchende haben nur ein begrenztes Aufenthaltsrecht und keinen Anspruch auf Grundsicherung, aber auf andere Sozialleistungen wie Kindergeld. Ebenfalls besteht ein Anspruch auf aufstockende Leistungen durch die Grundsicherung, wenn ein Arbeitsverhältnis vorliegt – und das auch bei Teilzeit –, wenn der Lohn oder das Gehalt zum Leben nicht reicht. Wobei der Maßstab für ein ausreichendes Leben durch die Grundsicherung gesetzt ist. Aus diesen verschiedenen Rechtsansprüchen haben gewiefte Geschäftsleute ein Modell entwickelt, um das zu machen, worauf es in dieser Gesellschaft ankommt: sich zu bereichern. Sie versprechen Menschen aus den Elendsgegenden der EU ein besseres Leben z.B. in Deutschland, helfen ihnen bei der Beantragung von Sozialleistungen und statten sie mit einem Teilzeitarbeitsvertrag aus. So verhelfen sie ihnen zum Erhalt von Grundsicherungsleistungen.

    Außerdem sorgen sie für Unterkünfte im neuen Land, durch deren Mieten sie den so angeheuerten Menschen einen großen Teil ihres Einkommens wieder abnehmen. Die Unterbringung erfolgt meist in Altbauten, die bessere Zeiten gesehen haben und in denen keine Wohnungen, sondern oft nur Betten vermietet werden. Dies alles basiert auf einer von der EU und nationalen Parlamenten abgesegneten Gesetzgebung, die dafür die Geschäftsgrundlage bildet. Für den Wahlkampf oder die Parteienkonkurrenz, etwa im Ruhrgebiet, liefert das aber passendes Material, um Stimmung gegen kriminelle Clans zu machen, was die Lokalpresse dann aufgreift: „Sozialleistungsbetrug trägt dazu bei, dass Menschen ein Unrechtsgefühl haben: Warum bekommen die Unterstützung, und an allen Ecken fehlt das Geld für wichtige Dinge. Ich mache mir Sorgen um den sozialen Zusammenhalt.“ (So ein CDU-Oberbürgermeister in der WAZ vom 15.5.26.)

    Der Aktionsplan gegen Sozialbetrug…

    Dieses Geschäft gefällt im Gegensatz zu den anderen Geschäften, die sich hier ansiedeln, der Regierung gar nicht: „Deutschland braucht ausländische Fachkräfte. Millionen ausländischer Beschäftigter arbeiten bei uns, bringen sich in unsere Gesellschaft ein, zahlen Steuern und stärken unser Land. Viele kommen aus anderen Mitgliedstaaten der EU zu uns. Diese Möglichkeit, grenzüberschreitend in der EU unbürokratisch eine Arbeit aufzunehmen, ist für uns sehr wichtig. Was aber nicht geht, ist die Freizügigkeit auszunutzen, um Menschen auszubeuten und ihre Not für organisierten Missbrauch auszunutzen.“ (BMAS 1) Unter Ausbeutung versteht die Regierung nicht den von Marx kritisierten Sachverhalt, dass Menschen für ihre bezahlte Arbeit einen geringeren Lohn erhalten als ihre Leistung an Gewinn erbringt. Dafür, dass die Gewinne von Unternehmen steigen, will die Regierung ja gerade durch ihre Reformen einen Beitrag zur Senkung der Arbeitskosten leisten. In der Einreise von Menschen, die nicht durchs „Zahlen von Steuern“ unser Land stärken, sondern den staatlichen Haushalten auf der Tasche liegen, entdeckt die Regierung daher gleich den Missbrauch:

    „Die Bundesregierung verschärft den Kampf gegen Sozialleistungsmissbrauch. Ein neuer Aktionsplan setzt auf mehr Datenabgleich, mehr Kontrollen und strengere Regeln. Auch KI soll helfen“, vermeldete die Tagesschau am 16.9.2026. Kein leichtes Unterfangen! Schließlich wurde es seinerzeit als Durchbruch für den Erfolg der deutschen Wirtschaft gefeiert, dass die damalige rot-grüne Regierung den Niedriglohnsektor mit den Hartz-Gesetzen einführte. Damit wurde die Figur des Aufstockers geschaffen – eine konsequente Entscheidung, wurden doch damit Löhne unter das Existenzminimum gedrückt und Arbeit in jedem Stundenumfang als zumutbar erklärt. Wie will man da Sozialbetrug nachweisen? Da müssten sich diejenigen, die mit dem Elend ein Geschäft bestreiten, schon sehr dämlich anstellen und es nicht schaffen, ihren „Angestellten“ irgendeine Tätigkeit zu vermitteln.

    Dass sich aus Immobilienbesitz Geld schlagen lässt in Form von Mieten, ist ebenfalls eine anerkannte Geschäftssphäre. Auch dass Arbeitgeber ihren Arbeitern als Vermieter gegenübertreten und ihnen darüber einen Teil des Lohnes vorenthalten oder danach wieder abnehmen, ist in der als seriös geltenden Wirtschaft nicht unüblich. Werden doch auch Erntehelfer von ihren Auftraggebern oft in Unterkünfte gepfercht, die mit einer normalen Wohnsituation nichts zu tun haben. Die Fleischindustrie, die diese Form ebenfalls pflegt, hat es inzwischen geschafft, aus den Schlagzeilen zu kommen. Damit sind diese Unterkünfte aber nicht verschwunden! Was die Politik mit ihrer Ankündigung also bekämpfen will, sind die Resultate ihrer eigenen Politik in Form von Massenarmut durch Eroberung fremder Märkte.

    ….und seine Kritiker

    Vertreter der Partei Die Linke haben den Aktionsplan sofort kritisiert: „Die Linken-Politikerin Wissler hat den Aktionsplan der Bundesregierung gegen den Sozialbetrug als ‚nicht zielgerichtet‘ kritisiert. Die stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Partei sagte, die Maßnahmen gingen am eigentlichen Problem vorbei. Anstatt Menschen, die von Ausbeutung betroffen sind, zu bekämpfen, müsse man die Ursachen ins Visier nehmen. Wissler forderte im Deutschlandfunk schärfere Kontrollen beim Mindestlohn und mehr Einsatz bei der Bekämpfung von Menschenhandel und Organisierter Kriminalität.“ Eine seltsame Kritik, traten doch Arbeitsministerin Bärbel Bas und Bundesinnenminister Alexander Dobrindt gerade im Gestus der Kriminalitätsbekämpfung mit mehr Kontrollen vor die Presse. Ihnen vorzuhalten, ihre Kontrollen seien zu wenig „zielgerichtet“, hat etwas Absurdes. Mit Kontrollen kann man auch schwer Ursachen bekämpfen – es sei denn, diese sieht man gar nicht in der Ausbeutung, sondern im Rechtsverstoß beim Ausbeuten.

    Dass der Staat mehr Steuern einnehmen würde, wenn er konsequenter gegen Steuersünder vorginge, statt durch die Verfolgung des sogenannten Sozialbetrugs Kleckerbeträge einzusammeln, ist eine weit verbreitete Meinung und nicht erst jetzt aktuell. Diese Information erreicht sogar die Leitmedien: „Nach Ansicht des Vereins Bürgerbewegung Finanzwende gibt es in Deutschland systematische Unterschiede bei der Strafverfolgung zwischen Sozialleistungsbetrug und Wirtschaftskriminalität. ‚Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich‘ aus dem Grundgesetz werde in der Durchsetzung nicht eingehalten, kritisiert Finanzwende Recherche in einem Bericht, den die frühere Staatsanwältin Anne Brorhilker in Berlin vorstellte.“

    Die ehemalige Cum-Ex-Ermittlerin muss es ja wissen. Sie hat jahrelang einen harten Kampf geführt, um die Duldung krimineller (Finanz-)Clans durch sozialdemokratische oder christdemokratische Politiker aufzudecken (wo es um ganz andere Beträge ging), und am Schluss aufgegeben. Jetzt klagt sie als Privatmensch an: „Jährlich 100 Milliarden Euro Verlust durch Wirtschaftskriminalität“ – aber der Fokus richte sich nicht darauf, sondern auf die „bandenmäßigen Sozialleistungsbetrüger“, deren „Anteil noch nicht mal ein halbes Prozent sämtlicher Fälle des Sozialleistungsbetrugs aus(macht). Da könnte man jetzt sagen, das ist ein Randphänomen. Und natürlich müssen auch Randphänomene bekämpft werden. Aber es ist eine Diskrepanz zur öffentlichen Wahrnehmung.“

    Das wird wohl alles stimmen, aber damit wird der entscheidende Unterschied verpasst. Sozialleistungen belasten die staatlichen Haushalte, ohne dass dadurch zusätzliches Wachstum entsteht, das die Nation stärkt. Sie gelten als konsumptive Ausgaben, man könnte auch sagen, sie werden schlicht aufgegessen. Anders als bei den Sündern aus der Steuervermeidungsbranche! Dort handelt es sich meist um Menschen, die über viel Einkommen oder Vermögen verfügen, das sie gar nicht verkonsumieren können. Wenn deren Geld in ihren Händen bleibt und nicht in die Staatskasse wandert, weiß die Politik es im Prinzip in den richtigen Händen. Es wird mit großer Wahrscheinlichkeit wieder neue Geschäfte anstoßen, an denen sich der Staat in der Folge bedienen kann – wenn auch nicht am Geldbeutel der Steuersünder, dann doch an deren Investitionen oder Beschäftigten.

    Da mag eine Staatsanwältin bei der unterschiedlichen Behandlung von Steuerzahlern die mangelnde Gerechtigkeit beklagen und damit Punkte machen. Aber so viel Realismus ist im braven Volk dann doch wieder vorhanden, dass dem Aufschwung der Geschäfte alle Hindernisse aus dem Weg geräumt werden müssen. Und das weiß der Volksmund auch, dass zwar alle Menschen gleich sind, manche aber gleicher. Schließlich wird diese Gesellschaft nicht durch die Moral bestimmt, sondern durch ihr erfolgreiches Bemühen um Wirtschaftswachstum: Das wollen „wir“ doch zur Zeit alle, dass endlich wieder richtiges Wachstum zustande kommt, also aus Geld mehr Geld wird.

    Suitbert Cechura

    Suitbert Cechura ist Hochschullehrer für Sozialmedizin im Ruhestand. Buchveröffentlichungen u.a.: „Kognitive Hirnforschung – Mythos einer naturwissenschaftlichen Theorie menschlichen Verhaltens“ (2008), „Inklusion – das Recht auf Teilhabe an der Konkurrenz“ (2015), „Unsere Gesellschaft macht krank – Die Leiden der Zivilisation und das Geschäft mit der Gesundheit“ (2018)

    #Allemagne #allocations_sociales

  • Thomé Newsletter 28/2026 vom 23.08.2026
    ▻https://harald-thome.de/newsletter/archiv/thome-newsletter-28-2026-vom-23-08-2026.html

    A propos du calcul du montant des allocations sociales du type « Grundsicherung ». Bref on prend la moyenne des revenus les plus faibles, on en soustrait un pourcentage et voilà le montant pour les ayant-droits. C’est injuste et arbitraire, mais qu’est-ce que tu veux, on leur permet de ne pas mourir de faim, c’est déjà pas mal, non ?

    1. Zu den Regelleistungen im Jahr 2027: Kürzungen beim Existenzminimum? Die neuen Regelsätze werden streng geheim berechnet

    Im BMAS herrscht gerade keine Sommerpause, sondern es wird u.a. an den Regelsätzen für die nächsten Jahre herumgerechnet. Eine spezielle Sonderauswertung der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) 2023 hat das Sozialministerium schon lange. Diese Daten werden geheimer als die Zugangscodes zu Atombomben behandelt, so ein Ministeriumsmitarbeiter. Das Ministerium will noch nicht einmal die Vorgaben für die Sonderauswertung veröffentlichen. Zuerst hatte es eine Kleine Anfrage der Linksfraktion unzureichend beantwortet. Vor allem hat es sich dazu ausgeschwiegen, auf welchen Einkommensgruppen die neuen Regelsätze beruhen sollen ( BT-Drs. 21/6151) .

    Und nun hat das Sozialministerium auch meine Anfrage nach dem IFG abgelehnt. Das ist an sich alles andere als eine Überraschung, aber die Begründung ist interessant:

    Die Veröffentlichung der Vorgaben würde den laufenden Entscheidungsfindungsprozess über „mögliche Ausgestaltungsoptionen der künftigen Regelbedarfsermittlung“ beeinträchtigen (▻https://fragdenstaat.de/anfrage/sonderauswertung-der-einkommens-und-verbrauchsstichprobe-2023/1134095/anhang/eingabe-name_geschwaerzt.pdf, S. 3). Diese Begründung ist bemerkenswert, weil die Bundesregierung Kritik an ihrer Berechnungen immer damit abwehrt, dass das Rechenmodell verfassungsrechtlich abgesegnet ist und es angeblich „keinen Entscheidungsspielraum [...] für die Höhe der Regelsätze“ gibt (so auch auf der Website, ▻https://www.bmas.de/DE/Soziales/Sozialhilfe/Methodik-der-Regelbedarfsermittlung-FAQ/faq-sozialhilfe-regelbedarfsermittlung.html, Antwort auf Frage 3.8).

    Jetzt räumt die Bundesregierung ein, dass es Gestaltungsspielraum gibt. Aber fatalerweise wird dieser Spielraum vermutlich nach unten genutzt werden oder für ein Einfrieren der Regelsätze (was angesichts steigender Preise ebenfalls faktisch eine Kürzung bedeutet). Mehrere prominente CDU- und CSU-Politiker – u.a. Söder, Dobrindt und Spahn - hatten in letzter Zeit Kürzungen gefordert. Sozialpolitisch wäre das völlig indiskutabel, denn schon die geltenden Beträge sind viel zu niedrig und bedeuten erhebliche Mangellagen.

    Das liegt nicht nur an den vielen Streichungen aus dem Regelsatz, sondern auch am statistischen Ausgangspunkt: Das aktuelle Rechenmodell macht eine zu arme Bevölkerungsgruppe zum Maßstab. Die Gleichstellung mit unteren Einkommensgruppen, die damit erfolgen soll, bedeutet eine Gleichstellung im Mangel. Möglicherweise prüft die Bundesregierung gerade, neue Regelsätze von noch ärmeren Einkommensgruppen abzuleiten. Dafür besteht verfassungsrechtlicher Spielraum, denn dazu gibt es noch keine entgegenstehende Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts – anders als bei den nachträglichen Streichungen, die laut Bundesverfassungsgericht schon an der Grenze des Zulässigen sind.

    Eine solche weitere systematische Absenkung wäre ein Skandal! Statt weiterer Kürzungen sind steigernde Rechenschritte erforderlich, wie es Gewerkschaften, Wohlfahrts- und Sozialverbände seit Jahren übereinstimmend fordern. Die Linke wird diese Forderungen im Gesetzgebungsverfahren stark machen.

    Zur Kommunikation, wenn ihr öffentlich über die Regelsatzermittlung sprecht oder Flyer o.ä. schreibt, hier nochmal meine Bitte in Dauerschleife:

    Nennt das Rechenmodell nicht „Statistikmodell“, sondern „Statistik-Warenkorb“. Der Begriff „Statistikmodell“ ist unpräzise und eine Beschönigung. Der Begriff „Statistik-Warenkorb“ macht sofort die massiven Streichungen deutlich, die ein Warenkorb-Element bilden. Ein BMAS-Gutachten verwendet ihn und erklärt den Unterschied zu einem Statistikmodell (Bonin u.a. 2023, Forschungsbericht 619 des BMAS, ▻https://www.bmas.de/DE/Service/Publikationen/Forschungsberichte/fb-619-bestimmung-des-soziokulturellen-existenzminimums-von-kindern.html, S. 8f, 29, 55).

    (aus einem Newsletter von Ulrike Müller, Referentin für Soziales, Die Linke)

    2. Arbeitshilfe – Übernahme der Kosten bei Passbeschaffung im SGB II, SGB XII und AsylbLG

    Die GGUA hat ihre Arbeitshilfe zur Übernahme von Passbeschaffungskosten im SGB II, SGB XII und AsylbLG aktualisiert (Stand: August 2026). Berücksichtigt wird dabei auch die neuere positive Rechtsprechung, insbesondere des SG Berlin und des SG Köln. Das SG Berlin hat mit Gerichtsbescheid vom 27.04.2026 – S 101 AS 4696/25 – Passkosten als Mehrbedarf nach § 21 Abs. 6 SGB II anerkannt.

    Die Arbeitshilfe gibt es hier zum Download: ▻https://t1p.de/tvie4

    #Allemagne #allocations_sociales #Grundsicherung #Bundesregierung

  • Bürgergeld-Reform: Wie Friedrich Merz die Regeln für Arbeitslose verschärft
    ▻https://www.telepolis.de/article/Buergergeld-Reform-Wie-Friedrich-Merz-die-Regeln-fuer-Arbeitslose-verschae

    Wohin geht die deutsche Sozialpolitik unter Merz? (Bild: Pixelvario/Shutterstock.com)

    La marche de l’Allemagne vers la parfaite guerre donne une nouvelle vie aux idéaux naziss invisibilisées pendant 60 ans.

    15.6.2025 von Luca Schäfer - Mit der Reform zur Grundsicherung fallen Schutzregeln weg. Kritiker warnen vor härteren Sanktionen und sinkendem Schonvermögen beim Bürgergeld. Ein Kommentar.

    Die Ästhetik der Härte ist zurück: Unter der Merz-Koalition erlebt die Agenda aus arbeitsmarktpolitischer Gängelung, Arbeitszwang und Leistungsideologie eine konsequente Neuauflage.

    Die zugespitzte Fortsetzung der Agenda 2010 – nur verschärft, unverblümter, ideologisch aufgeladen, rhetorisch unbeholfen-nackter. Die unbeliebteste Bundesregierung aller Zeiten regiert nicht nur am Puls der Krise vorbei – sie nutzt sie politisch. Die Agenda 2030 als Klassenkampf von oben?

    Ob unterkühlter Umgangston gegenüber einer krebskranken Frau, die köchelnde Debatte um Abgeordnetendiäten oder Merz’ Stolz, qua Geburt privatversichert gewesen zu sein – das Bild ist konsistent: eine Regierung ohne Draht zur Lebensrealität der Deutschen. Linken-Chef Jan van Aken brachte es auf dem Chemnitzer Parteitag auf den Punkt: Merz sei ein „abgehobener Kanzler“.

    Dabei blieb die eigene Arbeitsbilanz nach einem Jahr Regierung mager: nur rund 190 Gesetze und Maßnahmen, weit hinter den Reformerwartungen, kein Sitz im UN-Sicherheitsrat, geopolitischer Niedergang, wirtschaftliche Depression. Doch die Koalition predigt weiterhin unablässig – wie ein vom evangelischen Arbeitseifer ergriffener Priester, Verzicht und Mehrarbeit.

    Zeit, Moral, Leistung

    Merz’ Auftritt auf dem CDU-Wirtschaftstag im Mai 2025, dort sprach er davon, dass wieder mehr und härter gearbeitet werden müsse, markierte nicht etwa den Abschluss einer rhetorischen Spirale – sondern deren Beginn. In der ersten Regierungserklärung vom 14. Mai 2025 wurde nachgelegt: „Leistung müsse sich wieder lohnen.“ Ein Satz, wie eine Drohung.

    Besonders im Visier: der erkämpfte Acht-Stunden-Tag, Überstunden, Krankheitstage. Merz schwamm dabei im Fahrwasser europäischer Geistesbrüder – ÖVP-Kanzler Kurz verankerte in Österreich den Zwölf-Stunden-Tag, das wirtschaftlich strangulierte Griechenland sogar dreizehn Stunden.

    Merz rief zur Mehrarbeit auf – ausgerechnet mit Verweis auf die Schweiz, einem Land, das in Europa kaum auf Basis seiner Lage, seiner vermeintlichen Neutralität oder seiner wirtschaftlichen Finanzstellung, ein Vergleichswert ist.

    Nach massiver Kritik ruderte Merz zwar in Teilen zurück – im Kern bleibt er seinen Forderungen treu. Doch seine rhetorischen Entgleisungen sind keine Ausrutscher, sondern ideologische Programmatik: Schon 2024 hatte er dem Bürgergeld vorgeworfen, „falsche Anreize“ zu setzen. Der Subtext war unmissverständlich: Wer keine Arbeit hat, will keine finden, liebt die soziale Hängematte. Dabei suchen heute wie damalig so viele Menschen eine Stelle wie noch nie – während die Zahl offener Stellen rapide sinkt.

    Alles schlechter macht der Juni

    Der eigentliche Angriff gilt nicht nur den Beschäftigten – sondern auch jenen ohne aktuelle Verwertungsmöglichkeit. Als direkter Druckfaktor auf Löhne, Krankheitstage und Rechtsforderungen der Beschäftigten fungiert die industrielle Reservearmee als Hebel.

    Zum 1. Juni 2026 trat die entscheidende Reform in Kraft: Das Bürgergeld wurde zur „Grundsicherung für Arbeitsuchende.“ Eine Rückkehr zu „Fördern und Fordern“ – und eine deutliche Verschärfung: das finanzielle Schonvermögen wird eingeschränkt, Sanktionen greifen schneller, Schutzregelungen entfallen.

    Sozialverbände kritisieren die Novelle massiv. Zwei Einschnitte stechen heraus: Das Schlichtungsverfahren beim Streit mit dem Jobcenter entfällt – obwohl es bundesweit jährlich rund 500.000 Widersprüche und 53.000 Klagen gibt. Und: Das Jobcenter kann künftig die Mietzahlung verweigern – ein Urteil zur faktischen Obdachlosigkeit.

    Schnörkellose Etappe

    Jene Politik folgt einer bestimmten Logik: Abbau des sozialpartnerschaftlichen Korporatismus, Aktivierung statt Absicherung, Disziplinierung statt Teilhabe. Unter dem Eindruck einer zur Kriegswirtschaft tendierenden Volkswirtschaft – eingebettet in einen europäischen Rüstungskapitalismus – muss auf „Sozialklimbim“ verzichtet werden.

    Der Staatshaushalt wird durch Aufrüstung massiv belastet, Gelder fehlen an allen Ecken. Hinter den Umbaumaßnahmen verbirgt sich dennoch eine weitere Dimension: Disziplinierung, Druck – die Herstellung einer Heimatfront für ein stark-militarisiertes Deutschland.

    In der Melange aus verdichteter Arbeitszeit, höherer Erwerbsbeteiligungsquote und repressiver Disziplinierung der Ausgestoßenen werden nicht nur billige Arbeitskräfte verfügbar gehalten, sondern auch soziale Grundrechte zur Verhandlungsmasse degradiert. Die deutschen Regelungen des 1. Juni sind die heimische Variante der Mileischen Reformen in Argentinien, des Trumpschen Staatsumbaus oder der französischen Kürzungspolitik, noch auf niederer Intensität.

    Nordhäuser Vorgeschmack

    Die konsequenteste Umsetzung liefert ausgerechnet ein SPD-regierter Landkreis: In Nordhausen werden seit Ende 2025 unter SPD-Landrat Matthias Jendricke arbeitsfähige Bürgergeld-Empfänger unter 25 Jahren zu gemeinnützigen Tätigkeiten herangezogen – bei Weigerung droht Vollsanktionierung, bei Einsatz ein haftähnlicher Stundenlohn von 1,20 Euro. Medial wird das Gruselexperiment als Sozialprojekt gefeiert.

    Das mecklenburgische Schwerin wollte nachziehen – mit einem bedeutenden Unterschied: dort sollten gleich alle Jobsuchenden ohne Altersgrenze als Ein-Euro-Kräfte eingesetzt werden können und auch Asylsuchende ausgebeutet werden, aktuell ist nach rechtlichen Bedenken offen, ob es dazu noch kommen wird.

    Fakt bleibt: Mit solchen, im vorauseilenden Gehorsam verfassten Maßnahmen wird die arbeitsrechtliche Mindestsicherung auf historisches Steinzeit-Niveau zurückgeworfen und der Boden für eine militarisierte, kommunale Kommandowirtschaft bereitet.

    Funktion und Forderung

    Das Feindbild der Faulen ist somit vorerst zementiert – eine bekannte Formel aus dem Werkzeugkasten von Reaganomics und Thatcherismus, die soziale Unterschiede durch moralische Frontstellung zu nivellieren suchten. Merz konnte auf ein bestehendes Amalgam – einer Mischung aus faschistischem Erbe und ideologischem BRD-Sozialkorporatismus-Kitsch der Unterteiling in Strebsam und Arbeitsscheu rekurrieren.

    Erstaunlich bleibt, wie erfolgreich der Diskurs dennoch verschoben wurde: Der breite gesellschaftliche Aufschrei blieb bisher aus. Im Angesicht geopolitischer Verwerfungen – Krieg, ausfallende Energielieferanten, verschärfte Rivalität mit China, Niedergang des EU-Binnenmarktes – wird es immer wahrscheinlicher, dass breitere Kreise von Jobverlust betroffen sein werden. Massenproteste wie gegen die Agenda 2010 wären folgerichtig.

    Die wahren Motive liegen derweil leicht verschleiert: Wenn Standortkonkurrenz und stagnierende Wachstumsraten die Profitraten drücken, geben Unternehmen diesen Druck weiter – an Beschäftigte oder per Inflation und Preisaufschlag an Kunden. Forderungen nach niedrigeren Löhnen, höherer Produktivität und flexibleren Arbeitszeiten sind die Kehrseite einer kriselnden Wirtschaft.

    Staatsnahe Expertenstimmen sprechen den Merz-Maßnahmen derweil im eigenen Feld die Wirkung ab: Arbeitsmarktforscher Joachim Wolff bezweifelt nach eingehenden Studien, dass Sanktionen Arbeitsanreize schaffen.

    Die Bertelsmann-Studie aus 2025 verweist auf den hohen Anteil Chronischkranker und familiär Gebundener unter Arbeitssuchenden. Die OECD betont das Qualifikations-Mismatch: Offene Stellen sind nicht per se passende Stellen.

    Man darf gespannt sein, ob diese Sozialpolitik den scheinbar unaufhaltsamen Aufstieg der AfD auch nur eine Sekunde verlangsamt – ob sie Vertrauen in Staat und Politik wiederherstellt – und ob soziale Proteste nun an Fahrt gewinnen. Die Linke und der DGB versuchten sich zuletzt weitgehend erfolglos an deren halbherziger Entzündung.

    #Allemagne #allocations_sociales

  • Geplante Gesetzesänderungen und Verschärfungen im „Gesetz zur Entlastung der Sozialverwaltung“
    ▻https://harald-thome.de/newsletter/archiv/thome-newsletter-20-2026-vom-14-06-2026.html

    Le gouvernement allemand impose une vie sédentaire aux pauvres. Pas question de leur autoriser des séjours sous le soleil méridional. Qui s’absente au delà de quatre semaines perd les allocations de la "Grundsicherung". Avec le peu qu’on accorde aux plus démunis il est hors de question de prendre l’avion toutes les quatre semaines pour respecter limites imposées. Alors on ne part pas. On se les gèle.

    Ich möchte den Blick auf die geplanten Rechtsänderungen im „Gesetz zur Entlastung der Sozialverwaltung“ lenken. Siehe: ▻https://t1p.de/okjnu . Im SGB II sind hier einige drastische Verschärfungen geplant, so unter anderem:

    Für nichterwerbsfähige Personen, die sich länger als vier Wochen im Ausland aufhalten, entfällt der Leistungsanspruch bis zur nachgewiesenen Rückkehr (Art. 1 Nr. 1, S. 7).

    Kurzbewertung: Hier geht es um Kinder unter 15 Jahren, die in den Sommerferien im Ausland sind. Diese unterlagen bisher noch nicht der Residenzpflicht Erwerbsfähiger. Damit soll klargestellt werden, dass ihre Leistungen sowie ihr Unterkunftskosten- und Krankenkassenanteil ebenfalls gekürzt werden – und das sogar ohne Härtefallklausel.

    Bei einem längeren Aufenthalt von mehr als zwölf Wochen im Ausland wird vermutet, dass die betroffene Person ab dem 85. Tag keinen gewöhnlichen Aufenthalt mehr in der Bundesrepublik Deutschland hat (Art. 1 Nr. 4, S. 8).

    Kurzbewertung: Hiermit erfolgt eine Beweislastumkehr. Laut Begründung werden „zeitaufwändige Ermittlungen und Feststellungen der Verwaltung zur Erreichbarkeit bzw. zum Aufenthaltsort durch die vereinfachte Regelung entbehrlich“. Es ist davon auszugehen, dass die Regelung allen voran eine Rolle bei EU-Bürgern mit temporärem Heimataufenthalt und Drittstaatlern spielen wird.

    Gesamtbewertung nach kurzer Durchsicht: Die beiden genannten Punkte im SGB II sind klassisch rassistische, diskriminierende Regelungen. Es ist doch völlig egal, ob Kinder, die dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen (müssen), länger als vier Wochen in den Sommerferien im Urlaub sind. Das erinnert an die gezielten Kampagnen von Meldeaufforderungen gegen EU-Bürgerinnen in den Sommerferien, um so Ortsabwesenheiten festzustellen.

    Andererseits sind auch einige sinnvolle Regelungen enthalten, die tatsächlich das Verwaltungsverfahren entbürokratisieren. Wenn da nicht solche Regelungen wären, die rassistisch motiviert sind und im Kern das Leben für EU-Bürger schwer machen sollen.

    5. Festsetzung der Regelleistungen auf Armutsniveau

    Auch ab 2027 gilt: Der Regelsatz beruht auf Haushalten, die sich kein ausreichendes Essen leisten können. Die realen Kosten von Schulmaterial sind der Bundesregierung egal.

    Die Regelsätze in der Grundsicherung (noch: Bürgergeld), der Altersgrundsicherung und der Sozialhilfe werden gerade neu berechnet, basierend auf einer Sonderauswertung der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) 2023. Der Gesetzentwurf liegt noch nicht vor, aber wesentliche Vorentscheidungen sind schon lange getroffen, vor allem für den Auftrag des Sozialministeriums ans Statistische Bundesamt. Dazu hat die Linke im Bundestag ein paar Fragen gestellt. Einige Ergebnisse:

    Fragen zu den „Referenzhaushalten“ – also zu den Einkommensgruppen, an deren Ausgaben sich die Regelsätze orientieren werden – beantwortet die Bundesregierung gar nicht. Angeblich laufen dazu noch regierungsinterne Abstimmungen laufen. Das ist Unsinn, weil die Fragen nur abgeschlossene Vorentscheidungen betreffen und objektive, der Bundesregierung vorliegende Zahlen. Die Linke hat die unzureichende Beantwortung angemahnt und um eine Ergänzung gebeten.

    Ich kann mir die Nicht-Beantwortung nicht erklären, weil das Sozialministerium das Verfahren online erläutert (▻https://t1p.de/gbhn1) und dieselben Referenzgruppen wie bei den letzten Malen zu erwarten sind. Ich hoffe, dass das Sozialministerium einfach nur eine linke Oppositionspartei ärgern wollte – und nicht auch Berechnungen für abgesenkte Referenzgruppen mit noch geringeren Ausgaben in Auftrag gegeben hat. Eine aktuelle Äußerung vom CDU-Fraktionsvorsitzenden Jens Spahn, wonach der Regelsatz wegen der stagnierenden Wirtschaft vorerst nicht steigen könne (Münchner Merkur vom, 23.5.2026, ▻https://t1p.de/rh0r8 ) lässt befürchten, dass mit weiteren Rechentricks die normale inflationsbedingte Erhöhung vermieden werden soll. Aber Jens Spahn ist weder Sozialminister noch wirklich tonangebend in der Koalition.

    Wenn man davon ausgeht, dass dieselben Einkommensgruppen wie bei den letzten Malen herangezogen werden, dann werden die Regelsätze, die voraussichtlich ab Januar 2027 gelten, wieder auf Haushalten beruhen, von denen sich jeder vierte kein ausreichendes Essen leisten kann. Dass der Ernährungsanteil an der Regelsatz-Berechnung nicht für gesunde Ernährung ausreicht, ist angesichts dieser Systematik keine Überraschung. Die Bundesregierung stört das nicht, sondern will weiter Gleichstellung im Mangel betreiben. Oder wie es die Bundesregierung selbst so schön ausdrückt: „Die Regelbedarfe in der Existenzsicherung stellen […] ein Spiegelbild der realen Lebensverhältnisse einkommensschwacher Haushalte in Deutschland dar.“ (▻https://t1p.de/8hxcd )

    Wenn Eltern in der Grundsicherung ihre Kinder so ernähren wollen, dass sie sicher gesund groß werden, müssen sie laut Bundesregierung selber umschichten – und das, obwohl aus dem Regelsatz ohnehin schon ein großer Teil herausgestrichen wird.

    Die Bundesregierung möchte auch gar nicht wissen, wie viel das Schulmaterial für Schulkinder wirklich kostet. Die gesetzlichen Beträge dafür sind aus der Luft gegriffen, und die Bundesregierung will das nicht ändern – vermutlich, weil sie weiß, dass sich sonst eine enorme Lücke bei Schulbedarfen zeigen würde.

    Die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage „Gesunde Ernährung und andere Fragen zur Neuberechnung der Regelsätze in der Grundsicherung“: BT-Drs. 21/6151, ▻https://t1p.de/pue99

    Die taz berichtete darüber: ▻https://t1p.de/qzjhi

    (Aus Newsletter von Ulrike Müller, Parlamentarisches zu Grundsicherung und Armut - Juni 2026)

    6. Europäische Kommission veröffentlicht „Strategie zur Armutsbekämpfung“ und „Empfehlung des Rates zur Ausgrenzung im Wohnungswesen“
    Die Europäische Kommission hat ihr Sozialpaket veröffentlicht, das die Strategie zur Armutsbekämpfung sowie einen Vorschlag für Empfehlungen des Rates zur Ausgrenzung im Wohnungswesen umfasst. Während die Strategie bereits fertiggestellt ist und mehrere zentrale Aktionspunkte umreißt, muss der Rat die Empfehlungen noch offiziell verabschieden, da sie derzeit noch einen Vorschlag der Europäischen Kommission darstellen.
    Eurodiaconia hat hierzu eine erste Stellungnahme veröffentlicht.

    Die EU will Armut beseitigen – wie lässt sich dieses Ziel einschätzen?
    Die Europäische Kommission hat im Mai 2026 erstmals eine umfassende Strategie zur Bekämpfung von Armut vorgestellt. Ziel ist es, Armut langfristig zu beseitigen – ein großer Schritt. Doch wie realistisch ist dieses Vorhaben? Im Interview mit Juliana Wahlgren, Direktorin des European Anti Poverty Network (EAPN) spricht Marcel Kamlesh Singhal, Sprecher der Salzburger Armutskonferenz über die wichtigsten Punkte der Strategie: ihre Stärken, ihre Herausforderungen und zentrale Fragestellungen.
    Zum nachlesen: Wie die Strategie wirkt – und welche Herausforderungen noch vor uns liegen.
    ▻https://newsletter.diakonie.de/d?l000cxkq000qpi00d00000000000000000rhw4nntcqwdiwfxojkpd3y000002

    #Allemagne #allocations_sociales

  • L’Assemblée nationale revoit l’allocation de solidarité aux personnes âgées pour diminuer le non-recours
    ▻https://www.lemonde.fr/politique/article/2026/06/11/l-assemblee-nationale-revoit-l-allocation-de-solidarite-aux-personnes-agees-

    Les députés ont approuvé à l’#unanimité [comme le RMI en 1988...] en première lecture jeudi une proposition de loi du groupe communiste et ultramarin visant à diminuer le non-recours à l’allocation de solidarité aux personnes âgées.

    L’#ASPA, qui a remplacé le minimum vieillesse en 2006, est une allocation versée à partir de 65 ans, destinée à compléter les pensions des retraités disposant de faibles revenus ou d’aucun revenu, dans la limite de 1 043 euros pour une personne seule et 1 620 euros pour un couple. Elle bénéficie aujourd’hui à près de 750 000 personnes, selon le ministre du travail et des solidarités Jean-Pierre Farandou.
    Actuellement, l’Etat récupère les sommes versées au titre de l’ASPA sur la succession des personnes âgées si la valeur nette de leur patrimoine successoral dépasse un certain montant (108 586 euros pour une personne seule en métropole). Cela entraîne un fort #non-recours, avec plus de 300 000 personnes âgées éligibles qui y renoncent chaque année, selon la rapporteuse du texte, la députée de La Réunion Emeline K/Bidi (GDR).

    Le texte adopté jeudi instaure un « forfait logement » qui permettra de baisser le montant de l’ASPA pour les retraités propriétaires de leur logement ou hébergés à titre gratuit, et d’annuler dans ce cas la récupération des sommes. Le montant de ce forfait devrait être de quelques dizaines d’euros selon le gouvernement.
    La mesure résulte d’un amendement du gouvernement qui a complètement réécrit le texte.
    Elle aura un coût « neutre » pour les finances publiques, selon M. Farandou. Dans sa version initiale, la proposition de loi de Mme K/Bidi proposait d’extraire le domicile principal du bénéficiaire du calcul de l’actif net successoral.
    Un amendement de la rapporteuse adopté en commission avait étendu la mesure en supprimant complètement la #récupération_sur_succession des prestations versées au titre de l’ASPA. Une suppression qui aurait soulevé une question d’équité, mais aussi de coût, l’Etat récupérant actuellement environ 120 millions d’euros par an sur les allocations versées, selon M. Farandou.

    Endetter ses descendants est une telle malédiction qu’on en oublie de compter (j’en ai connu qui refusait l’ASPA pour une baraque à 70 000 balles qui était leur domicile principal et leur seul « capital » ; tout comme de nombreux gens de gauche pas riches défendent l’héritage contre sa taxation bien qu’il soit exonéré à hauteur de 100 000 balles par descendant).
    Un texte « de gauche » pour diminuer le non recours débouche sur une diminution de l’ASPA pour pas mal de vieux. Comme c’est peut-être pas ces vieux qui votent bien, le sénat trouvera certainement d’autres mesures pour égayer ce mille-feuilles à la merde.

    #forfait_logement

    • Endetter ses descendants est une telle malédiction qu’on en oublie de compter

      Surtout que les descendants peuvent toujours refuser la succession, ils n’ont pas l’obligation d’accepter les dettes.

    • Ils ont aussi l’option d’accepter la succession avec les dettes limitées au montant des actifs de la succession. Donc, leur capital n’est pas touché.
      Mais l’enjeu, c’est la résidence principale. C’est en gros le max de ce que les prolos les + chanceux peuvent espérer laisser à leurs gosses après une vie de sacrifices.
      Donc, les gens vont préféré la piquouse gratuite du gouvernement (ben oui, tout se tient) plutôt que de laisser leur survie bouffer le seul bien de la famille.

    • Question : Est-ce qu’il y a des « prolos » qui possèdent leur logement ?
      Tu n’achètes pas avec un salaire d’ouvrier.

      La génération qui a disparu autour de 2000/2010 en avait encore l’occasion à condition d’avoir trimé pendant toute sa vie et seulement dans les parties riches de la RFA (Bavière, Bade-Wurtemberg, Hambourg) mais pas à Berlin-Ouest.

      Cela m’a lair de sortir d’une légende thatcherienne . Nous, on ne possède rien, strictement rien sauf nos souvenirs de luttes à léguer à ceux de nos enfants qui n’ont pas choisi de faire cause commune avec l’ennemi.

      Ici les petit bourgeois se plaignent quand ils sont obligés de vendre ou d’hypothéquer leur baraque quand il tombent malades pour cause de vieillesse, mais ce sont des petits bourgeois pas des prolos.

      #vieilesse #allocations_sociales

    • Oui, des prolos. certains ont bénéficié de conditions qui permettait l’accès à la propriété : les luttes gagnaient une hausse du salaire ce qui entretenait une inflation qui elle grignotait le poids de traites immobilières (emprunts parfois payés par la CAF au titre le l’allocation logement, mécanisme qui tombe en désuétude).
      La mise en cause du pouvoir du Patron, du Propriétaire-loueur et de la Banque était matérielle. Il y avait même des « fils du peuple » employés de banque pour faire connaitre la martingale.

      Quant aux « petits bourgeois », pas mal d’entre eux avaient des salaires bien inférieurs à ceux des ouvriers hautement qualifiés et des catégories ouvrières centrales pour le capitalisme, ne serait-ce qu’en raison de leur capacité de blocage : nucléaire, ports, armements, imprimerie, et d’autres encore.

    • Dans les années 60-80, il y avait une inflation à deux chiffres mais les salaires étaient encore indexés sur cette inflation (et réciproquement comme le dit justement @colporteur). Ce qui fait que lorsque mes parents ont emprunté (à taux fixe bien sûr) pour financer la construction de leur maison (chantier achevé en 1970), à la fin des échéances du crédit, ils payaient peau de balle en mensualité de remboursement.

  • Thomé Newsletter 16/2026 vom 03.05.2026
    ▻https://harald-thome.de/newsletter/archiv/thome-newsletter-16-2026-vom-03-05-2026.html

    Allemagne : escalade de la guerre contre les pauvres . Désormais l’administration peut simplement imposer des mesures qu’elle a été obligée jusqu’á l’entrée envigeur de la nouvelle loi à négocier avec les ayants droit. Chaque infraction et chaque rendez-vous manqué sera obligatoirement puni par une réduction de 30 pour cent de l’allocation déjà insuffisante pour vivre. La punition anticonstitutionnelle de cent pour cent de réduction des allocations pour des manquements répétés est restaurée.

    Ce n’est pas tout, la newsletter de Harald Thomé en explique d’autres.

    Liebe Kolleginnen und Kollegen,
    sehr geehrte Damen und Herren,

    mein heutiger Newsletter zu folgenden Themen:

    1. Das 13. SGB II-ÄndG wurde verkündet – Sofortige Wiedereinführung der 100-Prozent-Sanktionen

    Am 22. April 2026 wurde das 13. SGB II-Änderungsgesetz verkündet. Damit ist das Bürgergeld Geschichte und wird zum 1. Juli 2026 durch das neue „Grundsicherungsgeld“ ersetzt. 100-Prozent-Sanktionen für sogenannte „Totalverweigerer“ gelten bereits ab dem Tag der Verkündung.

    Die Bundesregierung etabliert damit ein Sanktionsregime, das in weiten Teilen restriktiver ausfällt als das frühere Hartz-IV-System – jenes System also, dessen Sanktionspraxis bereits durch das Bundesverfassungsgericht begrenzt wurde. Die Reform markiert einen historischen Richtungswechsel: Sie hinterlässt ein Grundsicherungsrecht, das sich schärfer gegen Menschen in Armut richtet als jede Phase des deutschen Sozialrechts seit 1945.

    Dieses Gesetz ist „Union pur“: Mit Unterstützung der SPD wird ein autoritäres System aus Druck und Kontrolle zementiert, das in weiten Teilen offen verfassungswidrig ist. Insbesondere vulnerable Gruppen, wie etwa psychisch kranke Menschen, werden dabei unter die Räder kommen. Diese Politik verkennt die Lebensrealitäten der Betroffenen und drängt sie systematisch in Armut, prekäre Beschäftigung oder gar in die Obdachlosigkeit.

    Weitere Infos hier: ▻https://t1p.de/65p0j

    Verschärftes Sanktionsrecht: ▻https://t1p.de/que0c

    2. Zahl der Leistungsminderungen ist 2025 deutlich gestiegen

    Laut Presseinformation Nr. 13 der Bundesagentur für Arbeit vom 13. April 2026 sind die Sanktionen drastisch gestiegen. Die Leitsätze sind:

    25 Prozent mehr Leistungsminderungen gegenüber 2024

    Terminversäumnisse sind häufigste Ursache von Minderungen

    Weitere Infos hier: ▻https://t1p.de/y3xv5

    Bemerkung: Dass im Fahrwasser der populistischen Hetze und Diffamierungen der Union die Sanktionen steigen, ist erwartbar gewesen. Dies wird sich mit Einführung des Grundsicherungsgeldes zum 1. Juli 2026 drastisch verschärfen.

    Das Motto wird sein: Wir können und wir sollen sanktionieren, wo wir nur können, also werden wir das tun. Leider werden wir erleben, dass die IFKs (Integrationsfachkräfte) sich jetzt austoben werden – ob es der Integration nun nützt oder nicht.

    Die neuen Sanktionen haben erhebliche Folgen:

    Die Nichterreichbarkeitsfiktion nach § 7 Abs. 4 SGB II-N; im Zweifel die 100-Prozent-Sanktionen für vulnerable Gruppen.
    Jede Sanktion beträgt immer 30 % des Regelsatzes für ein bis drei Monate (§ 31a Abs. 1 SGB II-N, § 32 Abs. 1 SGB II-N).
    Bei einmaligem Terminversäumnis der Durchsetzungsverwaltungsakt: Da das Jobcenter in Zukunft alles per Verwaltungsakt bestimmen kann, ist bei Nichterfüllung immer mit 30 % zu sanktionieren (§ 15a SGB II-N).

    Dies wird erhebliche Beratungsarbeit bedeuten, um über dieses Sanktionsregime aufzuklären und Gegenstrategien zu entwickeln.

    3. Deportation Hubs und Abschiebekonzerne – eine wuchernde Staatsgelder-Branche

    Fünf EU-Länder wollen über Drittstaaten in sogenannte „Return Hubs“ abschieben, darunter auch Deutschland. Davon profitiert vor allem die wachsende internationale Deportationsindustrie.

    Die christdemokratische und die faschistische Fraktion haben nach internen Absprachen im EU-Parlament die Etablierung sogenannter „Return Hubs“ vorangebracht. Das bedeutet, auch Familien mit Kindern sollen nun in Abschiebelagern außerhalb der EU deportiert werden können. Und dort bis zu 24 Monaten – in Ausnahmefällen sogar länger – untergebracht werden.

    Weitere Infos: ▻https://t1p.de/1kl51

    4. IEA-Chef Fatih Birol: Schlimmste Energiekrise der Geschichte

    Die Welt steht nach den Worten des Chefs der Internationalen Energieagentur (IEA), Fatih Birol, der „größten Energiekrise ihrer Geschichte“ gegenüber. Laut Spiegel droht Deutschland eine Energienotlage; die Bundesregierung ignoriert die Krise (Stand: 01.05.2026). Der Krieg zwischen den USA, Iran und Israel treibt die Preise hoch und schmälert die Wirtschaftsleistung.

    Siehe dazu: ▻https://t1p.de/fn0x5

    Das bedeutet Rezession und Inflation. Diese werden am schärfsten die einkommensschwachen und armen Menschen treffen. Die Bundesregierung, allen voran Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU), ignoriert dies. Mantrahaft wird heruntergebetet und betont, dass kein Engpass bei der Energie bestehe. Dabei wäre die richtige Antwort auf die Krise ein entschlossener Ausbau der heimischen erneuerbaren Energien – was von der Regierung jedoch vernachlässigt wird.

    Konkret wird es darum gehen:

    Dass die Regierung angesichts der Preissteigerungen und Inflationsentwicklungen infolge des Nahostkrieges gezwungen sein wird, entweder die Regelleistungen zu erhöhen und/oder zusätzliche Einmalzuschüsse zu gewähren (siehe dazu: ▻https://t1p.de/sw021, Nr. 1).
    Anpassung der Fahrtkostenpauschale bei Kfz-Nutzung im SGB II und SGB XII auf 0,40 Euro pro Entfernungskilometer (siehe dazu: ▻https://t1p.de/cinwe).
    Festsetzung der angemessenen Heizkosten im SGB II/SGB XII (im Sinne von § 22 Abs. 1 SGB II, § 35 Abs. 1 SGB XII) nicht auf Geldbeträge, sondern auf kWh pro Heizart. Damit könnten Preissteigerungen direkt aufgefangen werden.

    Allgemein würde es ungemein helfen, in Zeiten der Energiekrise den ÖPNV kostenfrei zu machen oder für einen überschaubaren Beitrag von z. B. 9 Euro anzubieten. Dies entspräche der Wiedereinführung eines Deutschlandtickets für umsonst oder maximal 9 Euro für die nächsten sechs Monate. Weitere sinnvolle Maßnahmen wären die Einführung eines Tempolimits und eine komplette MwSt-Befreiung für Maßnahmen zum Einsatz erneuerbarer Energien.

    Das wären Maßnahmen, die Einkommensschwachen unmittelbar helfen würden, auf Energievermeidung setzen und somit die Auswirkungen der Energiekrise reduzieren könnten.

    5. GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz: Übersicht zu den wesentlichen Änderungen

    Eine umfangreiche Zusammenfassung findet sich bei „Ihre Vorsorge“, hier zu finden: ▻https://t1p.de/9p3i5

    Passend dazu kritisiert der Vorstandsvorsitzende der DAK, Andreas Storm, die geplante GKV-Reform scharf. Der Vorschlag sei „absurd“, weil demnach die GKV-Beitragszahler den Bundeshaushalt sanieren sollten. Mehr dazu unter: ▻https://t1p.de/6tu8b

    Ein Überblick über das Gesetzgebungsverfahren ist hier abrufbar: ▻https://t1p.de/rhxph

    6. Zum Sozialportal: Bitte eintragen / bitte auf Aktualität prüfen!

    Das Sozialportal von Tacheles e.V. wächst – mittlerweile umfasst es über 21.000 Einträge von Beratungsstellen und Anwält*innen. Ich möchte alle bereits Eingetragenen bitten, ihre Einträge auf Aktualität zu prüfen und bei Fehlern oder Änderungen diese selbst vorzunehmen oder uns mitzuteilen.

    Das Sozialportal ist neu und lebt vom Mitmachen. Wir laden alle Beratungsstrukturen, Rechtsanwält*innen, Selbsthilfeinitiativen und andere Institutionen, die sich für die Rechtsmobilisierung ratsuchender Menschen einsetzen, herzlich ein, sich in das Sozialportal einzutragen. Helfen Sie mit, es zu der bundesweiten und trägerübergreifenden Adressdatenbank für Beratung und Hilfe werden zu lassen.

    Hier der Link zum Sozialportal: ▻https://sozialportal.net oder ▻https://t1p.de/rthv4

    #Allemagne #législation #pauvreté #allocations_sociales

  • Schmarotzer aller Länder !
    ▻https://www.akweb.de/politik/buergergeld-wird-umbenannt-die-spaltung-der-armen-bleibt-hartz-iv-schmarotzer-

    Eine »Wohltätigkeitsspeisung« durch die evangelische Kirchengemeinde 1931 in Berlin. Foto : Bundesarchiv, Bild 183-T0706-501, CC BY-SA 3.0

    Les changements de l’appelation de l’aide sociales ne changent rien à la reproche que les pauvres sont responsables de leur sort à cause de leur fainéantise et incompétence. La discrimination persiste, les bon bourgeois ont besoin de prétextes pour justifier les injustices qui leur vont très bien.

    21.19.2025 von Christian Frings - Das Bürgergeld wird umbenannt, die Idee von »selbstverschuldeter« und »unverdienter« Armut bleibt

    Von Christian Frings
    Eine »Wohltätigkeitsspeisung« durch die evangelische Kirchengemeinde 1931 in Berlin. Foto: Bundesarchiv, Bild 183-T0706-501, CC BY-SA 3.0

    Mit großem Getöse haben CDU und SPD Anfang Oktober die »Abschaffung« des Bürgergeldes verkündet. Regierungsvertreter*innen nannten die beschlossene Reform der Leistungen nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) einen Schlag gegen »mafiösen« Bürgergeld-Betrug. Im Vordergrund der Maßnahme steht eindeutig die Übernahme des von der AfD repräsentierten Rassismus, der sich am Bürgergeld austoben kann, weil mittlerweile fast die Hälfte der 5,5 Millionen Bezieher*innen aus dem Ausland stammen – davon etwa 800.000 aus der Ukraine.

    Das populistische Reden von einer »Abschaffung« ist indes genauso ein Etikettenschwindel, wie es die Umbenennung von »Hartz IV« in »Bürgergeld« 2023 war. Niemand will ernsthaft das SGB II abschaffen. Zur Aufrechterhaltung des sozialen Friedens an einem der weltweit führenden Produktionsstandorte des globalen Kapitals verspricht der bürgerliche Staat den in diesem Land ausgebeuteten Menschen in seiner Verfassung, dass er niemanden verhungern lassen wird. Der seit dem Ende des 19. Jahrhunderts in Industrieländern eingeführte Sozialstaat war ein konterrevolutionäres Projekt. Er war und ist eine Reaktion auf die Gefahr revolutionärer Klassenkämpfe, die zwangsläufig mit der kapitalistischen Produktionsweise verbunden ist – aber er ist keine »Errungenschaft der Arbeiter*innenbewegung«, als die er in linken Kreisen oft idealisiert wird. Denn seine konkrete Ausgestaltung diente von Anfang an der Aufspaltung des Proletariats in verschiedene Kategorien, die gegeneinander ausgespielt werden können.

    Die wichtigste dieser Spaltungslinien war – neben nationalistischen, rassistischen und sexistischen Spaltungen – die zwischen »selbstverschuldeter« und »unverdienter« Armut, rechtlich zementiert in der Unterscheidung zwischen Leistung nach Bedarf und Leistungsansprüchen aus einer Sozialversicherung. Erstere sind mit der moralischen Abwertung als Almosenempfänger*in und »Schmarotzer*in« verbunden, letztere wie die Rente gelten als eine respektable »Treue- und Durchhalteprämie« für lebenslange Lohnschufterei. Beide dienen also der Absicherung des Arbeitszwangs, nur dass erstere mit einem höheren Maß an gezielter Schikane und Repression verbunden sind. Diese werden nun wieder verschärft, nachdem sich die SPD mit der Umbenennung in »Bürgergeld« und einigen Entschärfungen von unangenehmen Erinnerungen hatte freimachen wollen – von den von Wohlfahrtsverbänden geforderten Verbesserungen, insbesondere bei der Höhe der Leistungen, war das schon 2023 weit entfernt.

    Radikale Kämpfe gegen die Schikanen des Sozialstaats – die uns aktuell auch beim Streit um die Krankschreibung, Leistungen der Pflegeversicherung oder eine vor Altersarmut schützende Rente betreffen – werden sich nur entwickeln können, wenn wir nicht mehr von den vom Sozialstaat erst geschaffenen Kategorien der proletarischen Armut an Produktionsmitteln ausgehen, sondern das gesamte System des Arbeitszwangs infrage stellen.

    Christian Frings ist Aktivist, Autor und Übersetzer (u.a. von David Harvey).

    #Allemagne #mouvement_ouvrier #pauvreté #Bürgergeld #Hartz_IV#allocations_sociales #état_de_providence

  • Thomé Newsletter 21/2025 vom 29.06.2025
    ▻https://harald-thome.de/newsletter/archiv/thome-newsletter-21-2025-vom-29-06-2025.html

    zum 1. Juli 2025 werden die Beträge der Pfändungstabelle um über 4 % angehoben. Die neuen Werte lauten wie folgt:

    – Der unpfändbare Betrag für einen Schuldner ohne Unterhassitance_socialealtspflichten steigt von aktuell 1.491,75 Euro auf 555,00 Euro.

    Der Erhöhungsbetrag für die erste Unterhaltspflicht steigt von 561,43 Euro auf 585,23 Euro.
    Für die zweite bis fünfte Unterhaltspflicht steigt der Erhöhungsbeitrag von 312,78 Euro auf 326,04 Euro

    Weitere Informationen gibt es hier: ▻https://t1p.de/7jx8b

    Wie geht es den Menschen im Bürgergeldbezug?
    ▻https://sanktionsfrei.de/studie25

    Ein Stimmungsbild nach zwei Jahren Bürgergeld

    Bundesfachstelle Barrierefreiheit - Barrierefreiheitsstärkungsgesetz
    ▻https://www.bundesfachstelle-barrierefreiheit.de/DE/Fachwissen/Produkte-und-Dienstleistungen/Barrierefreiheitsstaerkungsgesetz/barrierefreiheitsstaerkungsgesetz_node.html

    Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz ist ab dem 28. Juni 2025 anzuwenden, das heißt ab diesem Zeitpunkt müssen die im Gesetz erwähnten Produkte und Dienstleistungen barrierefrei sein.

    Für einige Produkte und Dienstleistungen gibt es jedoch Übergangsbestimmungen, nach denen die Barrierefreiheitsanforderungen erst zu einem späteren Zeitpunkt erfüllt sein müssen. Sie sind unter § 38 BFSG nachzulesen. So gibt es für bestimmte Dienstleistungen eine Übergangsfrist von fünf Jahren, für Selbstbedienungsterminals wiederum eine Übergangsfrist von 15 Jahren.

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    Welche Produkte barrierefrei zu gestalten sind

    Unter anderem folgende Produkte müssen Unternehmen künftig barrierefrei anbieten:

    Computer, Notebooks, Tablets, Smartphones, Mobiltelefone
    Geldautomaten, Fahrausweis- und Check-in-Automaten
    Fernsehgeräte mit Internetzugang
    E-Book-Lesegeräte
    Router

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    Welche Dienstleistungen barrierefrei zu gestalten sind

    Unter anderem folgende Dienstleistungen müssen Unternehmen künftig barrierefrei anbieten:

    Telefondienste
    E-Books
    Messenger-Dienste
    auf Mobilgeräten angebotene Dienstleistungen (inklusive Apps) im überregionalen Personenverkehr
    Bankdienstleistungen
    elektronischer Geschäftsverkehr
    Personenbeförderungsdienste (für Stadt-, Vorort- und Regionalverkehrsdienste nur interaktive Selbstbedienungsterminals)

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    Unternehmen, die unter das BFSG fallen

    Unter das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz fallen Hersteller, Händler und Importeure der oben genannten Produkte sowie die Erbringer der oben genannten Dienstleistungen. Kleinstunternehmen (weniger als zehn Beschäftigte und höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz), die Dienstleistungen anbieten, sind vom Gesetz ausgenommen. Kleinstunternehmen, die Produkte in Umlauf bringen, fallen jedoch unter das BFSG.

    #Allemagne #Bürgergeld #allocations_sociales

  • DOGE Goons Cause Major Crash to Social Security Site
    ▻https://www.thedailybeast.com/elon-musks-doge-goons-cause-major-crash-to-social-security-site

    La dématérialistion de la gestion des allocations sociales a permis aux sbires de trump de priver les ayants droit de leur ressources de survie.

    7.4.2025 by Kenneal Patterson - Elon Musk’s DOGE goons crashed the Social Security Administration website Monday when an apparent “anti-fraud upgrade” went badly wrong.

    Several people reported being unable to access their online accounts, weeks after the Department of Government Efficiency (DOGE) began hacking the agency apart from the inside.

    The cyber glitch prevented elderly people and low-income families from accessing and managing their information, applying for government services and making or receiving payments.

    DOGE’s tech staff appeared not to have tested anti-fraud measures to make sure they could deal with a high volume of users, The Washington Post reported.
    Musk wears a hat that says “Trump was right about everything.”
    Musk wears a hat that says “Trump was right about everything.” Win McNamee/Win McNamee/Getty Images

    The squad behind DOGE includes a crew of six young men under the age of 26, including a 19-year-old college freshman.

    A message on the site for some users read, “We’re sorry, but the online service you requested isn’t available right now. We apologize for the inconvenience.”

    The website crash has incited fear in several users, which has been increasing weeks after many of the 7.4 million adults and children receiving monthly benefits under the Supplemental Security Income (SSI) program were told they could not currently receive payments.

    Darcy Milburn, director of Social Security policy at Arc, a non-profit for people with intellectual and developmental disabilities, said, “Social Security’s response has been, ‘Oops.’ It’s woefully insufficient when we’re talking bout a government agency that’s holding someone’s lifeline in their hands.”

    Even when people are able to access the site, some people said they had been unable to sign into their accounts. Others found that after signing in, most of their information was missing.
    Musk and Trump have been cozying up to axe the federal government.
    Musk and Trump have been cozying up to axe the federal government. Andrew Harnik/Andrew Harnik/Getty Images

    The outage comes as President Donald Trump overhauls the agency. Around 7,000 workers have already been expelled since he took office and the administration plans to fire thousands more.

    Musk has called Social Security a “Ponzi scheme” that sends checks to dead people, despite a 2024 inspector general report proving that less than one percent of the agency’s payments were wrong between 2015 and 2022.

    The website crash isn’t the first symptom of problems after DOGE moved in. People have also reported long wait times on calls, the loss of direct deposit payments, and online accounts malfunctioning.
    Musk is a “senior adviser” and “special government employee” who oversees DOGE.
    Musk is a “senior adviser” and “special government employee” who oversees DOGE. Samuel Corum/Samuel Corum/Getty Images

    “At DOGE, we talked about this from the beginning... we’re going to do 80 percent cuts, but 20 percent of those are going to have to be reinstalled, because we’ll make mistakes,” Department of Health and Human Services Secretary Robert F. Kennedy told reporters last week, Politico reported.

    A court blocked DOGE from accessing sensitive SSA data in late March while another lawsuit challenged the government’s legal ability to implement mass layoffs.

    #USA #dématérialistion #allocations_sociales

  • Bürgergeld : Wie Berliner Arbeitsverweigerer tricksen – und worauf Jobsuchende hoffen
    ▻https://www.berliner-zeitung.de/politik-gesellschaft/buergergeld-wie-berliner-arbeitsverweigerer-tricksen-und-worauf-job

    Titre accrocheur : quelle méthodes sont efficaces pour toucher le « Bürgergeld » quand on n’a simplent pas envie de trvaailler.

    27.3.2024 von Anne-Kattrin Palmer - Vor zwei Jahren ersetzte Bürgergeld Hartz IV – doch hat es wirklich etwas verändert? Die Politik fordert strengere Regeln. Jobcenter drängen auf weniger Bürokratie. Das sagen Betroffene.

    In der kleinen Holzwerkstatt in Marienfelde liegt der Duft von frischem Sägemehl in der Luft. Das gleichmäßige Kratzen des Schleifpapiers begleitet Peter Baumanns konzentrierte Arbeit. Seine rauen Hände, gezeichnet von Jahrzehnten als Maurer, bearbeiten mit ruhiger Präzision ein Holzstück. Vor ihm steht sein Lieblingsprojekt: ein Eisenbahnwaggon aus hellem Buchenholz, detailverliebt gefertigt. Ein halbes Jahr hat er daran gearbeitet. „Ein kleines Stück Würde“, sagt er.

    Baumann musste seinen Beruf 2017 aus gesundheitlichen Gründen aufgeben. Seit 2021 lebt er von Bürgergeld: 563 Euro im Monat. Die 200 Euro, die er sich in einer Arbeitsgelegenheit (AGH) bei Kubus, eine gemeinnützige Gesellschaft für soziale Arbeit, im Monat dazuverdient, helfen ihm. „Ich komme klar“, sagt der 66-Jährige und zuckt mit den Schultern. „Bald bin ich in Rente.“ Ein kurzer Moment der Stille. Dann lehnt sich der Mann mit der Kappe und den grauen Haaren, die er zu einem Zopf gebunden hat, zurück, verschränkt die Arme. Für ihn sei es wunderbar, jeden Morgen aufzustehen, eine Aufgabe zu haben – und das biete ihm die Arbeitsgelegenheit. Er schüttelt den Kopf: „Mich wundert es manchmal, warum Menschen, die arbeiten können, es nicht tun. Darüber sollten wir eine Debatte führen.“

    Baumann meint Arbeitsverweigerer. Die, die eigentlich einen Job annehmen könnten – es aber nicht tun. Sie stehen, ebenso wie das Bürgergeld im Allgemeinen, dieser Tage erneut im Zentrum der politischen Debatte. In den Koalitionsverhandlungen ringen CDU, CSU und SPD um eine gemeinsame Linie für die Zukunft. Die Union fordert noch härtere Sanktionen für Arbeitsverweigerer und betont, dass sich Arbeit wieder lohnen müsse – ein zentraler Slogan in ihrem Wahlkampf. Gleichzeitig gibt es die Idee einer Arbeitspflicht: Erwerbsfähige Leistungsbezieher – bundesweit 1,7 Millionen Menschen – sollen zu gemeinnützigen Tätigkeiten verpflichtet werden, um nicht nur Leistungen zu erhalten, sondern auch einen Beitrag zurückzugeben. Ähnlich wie Peter Baumann, der für zwei Euro die Stunde in der Holzwerkstatt in Marienfelde arbeitet.
    Sanktionen für Arbeitsverweigerer: Hoher Bürokratieaufwand

    In den Berliner Jobcentern herrscht wenig Widerspruch: Wer Bürgergeld bezieht, soll auch eine Gegenleistung erbringen, sagen Mitarbeiter. Ihre Wünsche an die Politik: Der Bürokratieaufwand müsse sinken, Arbeitsverweigerer – in Berlin schätzungsweise zehn Prozent der etwa 326.000 erwerbsfähigen Bürgergeld-Empfänger – müssten schneller sanktioniert werden können.

    Derzeit ziehen sich Verfahren monatelang hin, für die Betroffenen gibt es zahlreiche Schlupflöcher. Sie erscheinen einfach nicht zu den Terminen im Jobcenter, behaupten, Verwarnungsbriefe nicht bekommen zu haben, halten sich nicht an Vereinbarungen oder winken mit Attesten, wenn es ernst wird. Deshalb begrüßt man in der Behörde grundsätzlich die Pläne aus dem Sondierungspapier der Koalitionäre in spe: „Vermittlungshürden beseitigen, Mitwirkungspflichten und Sanktionen im Sinne des Prinzips Fördern und Fordern verschärfen.“

    Chef vom Jobcenter: Arbeitnehmer müssen sich auch an Regeln halten

    Lutz Mania, Geschäftsführer des Jobcenters Berlin-Mitte, sagt zur Berliner Zeitung: „Die Hauptaufgabe von uns ist die Beratung und Begleitung unserer Kunden. Dafür müssen die Menschen mit uns zusammenarbeiten. Passiert das nicht, muss es für die Jobcenter möglich sein, Leistungsminderungen auszusprechen.“ Hier sei „dringend ein deutlicher Bürokratieabbau nötig“, so Mania, der hinzufügt: „Wenn ich als Beispiel als Arbeitnehmer einfach nicht zur Arbeit komme, muss ich mit Konsequenzen rechnen - ein ähnlich einfaches Verständnis wünsche ich mir für die neuen Vorhaben beim Bürgergeld einer zukünftigen Bundesregierung. Gesetze müssen einfach, klar und verständlich sein - und für uns als Verwaltung auch umsetzbar.“

    Sein Wunsch an die neue Regierung: „Mit dem Bürgergeld haben wir eine gute Individualisierung unserer Arbeit erlebt - zum Beispiel mit dem Wegfall des Vermittlungsvorrangs. Meine Kolleginnen und Kollegen sind nah am Kunden und kennen die sehr persönliche Lebenssituation. In dieser Lage sehr individuell vorgehen zu können - zum Beispiel die Entscheidung ob Arbeit oder Weiterbildung, muss auch mit der Weiterentwicklung des Bürgergelds erhalten bleiben.“

    Eine aktuelle Studie der Bertelsmann-Stiftung kritisiert die Reform ebenfalls als unzureichend: Das Prinzip „Fördern und Fordern“ werde nicht umgesetzt, stattdessen dominiere Bürokratie. Das Fazit: Gebraucht werde mehr individuelle Unterstützung, weniger Verwaltung.

    Doch bislang hört man kaum Konkretes aus den Koalitionsverhandlungen, eher von kosmetischen Details: Dass das Bürgergeld künftig „neue Grundsicherung“ heißen soll, steht wohl schon fest, ebenso, dass die Leistung unverändert bei 563 Euro für Alleinstehende bleiben. Eine Reduzierung? Vor dem Bundesverfassungsgericht nicht durchsetzbar. Unklar ist auch, ob Ukrainer aus dem Bürgergeld-Topf genommen werden sollen. Leistungen könnten sie dann nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen. Die CDU fordert dies seit langem – Umsetzung derzeit unklar.
    Bilanz des Bürgergelds: Die Zahlen sind ernüchternd

    Doch was hat das Bürgergeld überhaupt gebracht? Zwei Jahre nach seiner Einführung sind die Zahlen ernüchternd. Derzeit, so die Berliner Jobcenter, gibt es 445.728 leistungsberechtigte Bürgergeldempfänger in Berlin, davon waren 326.833 erwerbsfähig. Bundesweit sind es 5,7 Millionen, davon sind Stand Ende des vergangenen Jahres 3,99 Millionen Erwerbsfähige. Sie zurück in Arbeit zu bringen, ist nicht immer einfach.

    Und auch AGHs, wie der, in der sich Peter Baumann etwas dazuverdient, sind bisher nur ein Teil der Lösung. Es gibt nicht genug Träger, die das leisten können. Außerdem ist der Aufwand auch für die Jobcenter hoch und teuer. In Berlin sind etwa nur 3100 Menschen in solchen Arbeitsgelegenheiten (Stand November 2024).

    Marinesoldat Fellwock schaffte es

    Auch die Rückkehr vieler Bürgergeldempfänger in den Arbeitsmarkt gestaltet sich schwierig. Zwischen November 2023 und Oktober 2024 konnten die Jobcenter in Berlin 69.018 Menschen in Arbeit oder Ausbildung vermitteln – das sind gerade einmal 20 Prozent der erwerbsfähigen Leistungsbezieher.

    Einer, der den Wiedereinstieg geschafft hat, ist der Berliner Dirk Fellwock. Der ehemalige Marinesoldat verlor nach gesundheitlichen Rückschlägen seinen Halt. Arbeitslos, perspektivlos – bis er eine AGH bei der Caritas begann.

    Er sitzt im Café Adele am Bundesplatz. In der hintersten Ecke des Raumes wartet er darauf, seine Geschichte zu erzählen. „Nach der zehnten Klasse verließ ich die Schule.“ Sein Traum Elektroniker zu werden ging nicht auf. Später trat er bei der Marine ein und diente so zwölf Jahre der Bundeswehr. „In der Berliner Kaserne holte ich sogar mein Fachabitur nach“, sagt er. Doch auch aus seinem zweiten Traumberuf des Chemielaboranten wurde nichts. Seine Neurodermitis machte ihm einen Strich durch die Rechnung. „Bis dahin stand ich fest im Leben – und plötzlich geriet alles ins Wanken.“ Sein Blick verliert sich, als er sich an die Rückschläge erinnert, die daraufhin folgten.

    Die Krankheit begleitete ihn seit der Jugend, doch dass er vor lauter Verbänden kaum zur Tür hinauswollte, so schlimm war es noch nie. Trotz Ernährungsumstellung sei die Neurodermitis nicht kontrollierbar gewesen. Zu der Zeit hatte er sich dazu entschieden, sich noch einmal umschulen zu lassen, zurück zu seinem eigentlichen Zielberuf des Elektronikers. Mit Autoimmunerkrankung und Ausbildung war er voll ausgelastet, aber dann wurde er von einem Tag auf den anderen Tag auch noch alleinerziehender Vater. Und selbst dazu sagt er noch: „Ich bin so ein Mensch: Geht nicht, gibt’s nicht.“ Innerhalb einer Woche meldete er Kitaplatz und Kindergeld um. Doch es wurde einfach zu viel.

    „Ich habe die Ausbildung abgebrochen, und dann bin ich abgestürzt und wurde Bürgergeldempfänger. Ich habe nur noch zu Hause vor mich hinvegetiert, meine Tochter war mein einziger Grund morgens aufzustehen.“ Mittlerweile spricht er selbstbewusst über diesen Tiefpunkt seines Lebens, doch damals sei es schwer gewesen, eine Perspektive zu finden. In einer medizinischen Reha, die seine Hausärztin anstieß, wurden ihm „nur die gleichen Salben wie immer verschrieben“. Dirk Fellwock erzählt, wie sauer ihn das alles machte. Dass niemand nach dem eigentlichen Problem hinter seiner Erkrankung fragte.

    Im April 2018 kam der entscheidende Wendepunkt. „Der leitende Oberarzt fragte nach meiner Geschichte – der ganzen Geschichte – und hörte einfach nur zu.“ Die Diagnose des Arztes war Fellwock tief im Innern schon bewusst, erzählt er: Die Krankheit war psychosomatisch bedingt. „Ich war einfach am Überlaufen von dem ganzen Stress. Das mal ausgesprochen zu hören, war eine riesige Befreiung und der erste Schritt zur Besserung für mich.“
    Ex-Bürgergeldempfänger: „Ich konnte endlich wieder etwas Sinnvolles tun“

    Nur sechs Monate später begann er bereits seine erste Arbeitsgelegenheit beim Stromspar-Check der Caritas. „Ich konnte endlich wieder etwas Sinnvolles tun, Menschen helfen – und mich selbst wieder als wertvoll empfinden“, sagt er mit Stolz in der Stimme. Darauf folgte die Festanstellung. Seit einiger Zeit berät er bei dem Stromspar-Check nun einkommensschwache Haushalte kostenlos zu Energieeinsparungen bei Strom, Wasser und Heizung.

    Dirk Fellwock sagt heute über die Situation von Bürgergeld-Empfängern: „Manche geben einfach auf, weil sie keine Perspektive mehr sehen. Und das ist das Tragische.“ Er fügt hinzu: „Arbeitslose haben keine Lobby, sie können sich nicht wehren.“ Er selbst habe erlebt, wie schwierig es sei, nach einem Absturz wieder aufzustehen. Das Bürgergeld sollte daher mehr ein Sprungbrett sein, so der Berliner. Bis es so weit ist, könnte es ein langer Weg sein. Bisher bleibt das Bürgergeld allzu oft eine Hängematte, wie es viele in der Politik kritisieren. Mal sehen, was sich unter der neuen Regierung ändert.

    #travail #allocations_sociales

  • Ist das Bürgergeld zu hoch ? Warum das ein Trugschluss ist
    ▻https://www.fr.de/wirtschaft/ist-das-buergergeld-zu-hoch-warum-das-ein-trugschluss-ist-zr-93526185.html

    En Allemagne les allocations pour les pauvres ne prennent pas en compte une bonne partie des besoins effectifs. Pour couvir les véritables besoins d’une personne il faudrait augmenter l’allocation « Bürgergeld » de 563 Euros à 813 Euros.

    28.01.2025 von Max Schäfer - Es wird oft behauptet, das Bürgergeld sei zu hoch. Jedoch bleibt der Basisbetrag im Vergleich zu Einkommen und Preisen von notwendigen Gütern zurück. Was ist wirklich notwendig?

    Berlin – Die Bürgergeld-Höhe war 2024 ein großer Streitpunkt innerhalb der Ampel-Koalition. Auch vor der Bundestagswahl ist die Höhe ein Streitpunkt. Die FDP will das Bürgergeld kürzen, auch die AfD plant diesen Schritt. Im Wahlprogramm von CDU und CSU findet sich keine konkrete Angabe, allerdings ist dort von einer „überproportionalen Erhöhung“ die Rede – damit verbunden ist die Forderung, die jährliche Anpassung zu „modernisieren“. Letztendlich läuft das auch auf Kürzungen hinaus.

    Kritik an Bürgergeld-Höhe: „Der Regelsatz wird kleingerechnet, er deckt nicht den wahren Bedarf“

    Zum 1. Januar 2024 war das Bürgergeld um zwölf Prozent erhöht worden – von 502 Euro monatlich für Alleinstehende auf 563 Euro. Hintergrund war eine Änderung bei der Berechnung, welche die Inflation stärker berücksichtigt hat. 2025 gab es jedoch eine Nullrunde, die Höhe blieb also gleich. Auch daran gibt es jedoch Kritik.

    Joachim Rock vom Paritätischen Gesamtverband kritisiert die Bürgergeld-Höhe, die aufgrund methodischer Fehler bei der Berechnung nicht den wahren Bedarf decke. (Montage) © Jan Woitas/dpa/Studio Monbijou/Paritätischer Gesamtverband

    „Beim Bürgergeld bleibt 2025 leider alles beim Alten: Der Regelsatz wird weiterhin kleingerechnet. Er deckt nicht den wahren Bedarf. Er schützt nicht vor Armut“, erklärte Joachim Rock, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands, IPPEN.MEDIA. Trotz steigender Preise gebe es „nicht einmal einen Inflationsausgleich“. Die drohende Konsequenz: „Das treibt die soziale Spaltung weiter voran.“

    Bei Berechnung der Bürgergeld-Höhe werden nur zwei Drittel der Ausgaben berücksichtigt

    Bei der Berechnung der Bürgergeld-Höhe gibt es laut dem Paritätischen Gesamtverband methodische Mängel. Bei der Orientierung nach den Ausgaben an der Referenzgruppe werde nicht geprüft, ob diese überhaupt ihre Bedarfe decken kann oder eine Mangellage auf das Existenzminimum übertragen werde.

    Zudem werden bei der Ermittlung des Bürgergeld-Regelsatzes nur zwei Drittel der tatsächlichen Ausgaben der Gruppe als relevant angesehen. Die übrigen Ausgaben fließen bei der Ermittlung des Existenzminimums nicht ein. Laut einer Auflistung der Diakonie fallen etwa Versicherungen wie eine Kfz-Haftpflicht und Kaskoversicherungen für ein eigenes Auto weg, das Bürgergeld-Beziehenden besitzen dürfen. Auch in den zentralen Bereichen Bildung, Gesundheit und Verkehr werden Summen als nicht bedarfsrelevant angesehen. Das gilt auch für Aspekte der sozialen Teilhabe.
    813 Euro statt 563 Euro: Wie hoch müsste das Bürgergeld eigentlich sein?

    Der Paritätische Gesamtverband sieht dagegen ein Bürgergeld in Höhe von 813 Euro statt der aktuellen 563 Euro im Monat als nötig an. Die Summe ergibt sich, wenn sie das Statistikmodell bei der Bildung des Regelsatzes konsequent anwenden und die Streichung „nicht-regelbedarfsrelevanter“ Bereiche wegfällt.

    Unterstützung erhält der Verband von der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung. Die Nullrunde bedeute reale Verluste für Bedürftige. Das Bürgergeld zu kürzen, wäre „eine fatale Fehlentscheidung, gerade für diejenigen, die zu den Schwächsten der Gesellschaft gehören“, erklärte Jutta Schmitz-Kießler, Professorin für Politikwissenschaft im Fachbereich Sozialwesen an der Hochschule Bielefeld.

    Extreme Preisentwicklungen für einzelne Güter werden beim Bürgergeld nicht berücksichtigt

    Laut Schmitz-Kießlers Analyse ist der Regelsatz der Grundsicherung, also des Bürgergelds und dessen Vorgänger Hartz IV, seit 2005 bis 2023 in etwa gleich gestiegen wie die Preise. Im Vergleich zur Lohnentwicklung blieb der Regelsatz jedoch zurück. Auch die Erhöhung 2024 ändere nichts daran.

    Es sei zudem „problematisch“, dass die Entwicklung der Verbraucherpreise den Durchschnitt aller Konsumgüterpreise darstelle, da sich einzelne Güter „extremer“ entwickelt haben. Das gelte für Nahrungsmittel und alkoholfreie Getränke, deren Preise um 80 Prozent gestiegen sind. Auch der Strompreis sei um 143 Prozent gestiegen. „Beides sind existenzielle Güter, die aus dem Regelbedarf bestritten werden müssen. Das wird bei der Regelbedarfsanpassung aber nicht in besonderer Weise berücksichtigt“, heißt es in der Analyse für die Hans-Böckler-Stiftung, die bereits im August 2024 veröffentlicht wurde.

    Höherer Mindestlohn als „einfaches Mittel“ gegen zu geringen Lohnabstand zum Bürgergeld

    Kritikerinnen und Kritiker führen jedoch bereits jetzt einen zu geringen Abstand zwischen dem Bürgergeld und dem Niedriglohnbereich an, obwohl Erwerbstätige immer mehr haben. „Gegen einen vermeintlich zu geringen Lohnabstand gibt es ein einfaches Mittel: Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns“, sagte dagegen Joachim Rock vom Paritätischen Gesamtverband.

    „Mit der Höhe des Bürgergeldes steht und fällt auch das steuerfreie Existenzminimum aller Beschäftigten“, sagte Rock. „Das Bürgergeld unterstützt schon jetzt Aufstockende und andere Beschäftigte mit geringen Einkommen, es schützt Arbeitnehmende vor Ausbeutung.“ Ein höherer Mindestlohn von 15 Euro sei ein „wichtiger Beitrag, um effektiv Armut zu bekämpfen.“

    #Allemagne #Bürgergeld #allocations_sociales #pauvreté

  • Allemagne : le Bundestag vote une loi réduisant de 100% les allocations sociales pour quelques personnes.
    ▻https://harald-thome.de/newsletter/archiv/thome-newsletter-05-2024-vom-04-02-2024.html

    La sanction est prévue pour à partir de la deuxième sanction pour refus d’un travail ou non-collaboration avec le Jobcenter . Le loyer des bénéficiaires continue à être payé et ils ne perdent pas leur assurance maladie mais ne touchent plus d’argent pour se nourrir et les autres dépenses essentielles (Bedarf).

    La mesure touche d’abord les personnes en crise, les malades psy, les handicapé mentaux, analphabètes, bref les plus vulnérables qui ne sont souvent pas capables de « collaborer » avec le Jobcenter, cad de fournir des document en bonne et due forme et de se rendre aux rendez-vous imposés par l’administration.

    Le nombre de cas est assez réduite pour empêcher le nouveau règlement de permettre des économies sur budget social de l’état mais assez élevé pour empirer les situations de crise dans un nombre de cas qui va se faire sentir pour tout le monde. Bonjour les nouveaux mendiant, SDF et patients placés en institution.

    Thomé Newsletter 05/2024 vom 04.02.2024 - Harald Thomé

    1. Verschärftes 100 % - Sanktionsrecht vom Bundestag verabschiedet / „Neue Richtervereinigung“ hat gravierende verfassungsrechtliche Bedenken
    –-------------------------------------------------------------------
    Der Bundestag hat den Bundeshaushalt 2024 beschlossen, Teil des Haushaltsgesetz 2024 waren die verschärften 100 % - Sanktionen. Details hier nachzulesen: ▻https://t1p.de/dfhy9

    Die Neue Richtervereinigung macht diesbezüglich auf gravierende verfassungsrechtliche Bedenken gegen die beabsichtigte Einführung einer den gesamten Regelbedarf umfassenden Leistungsminderung (vormals: Sanktion) und die drohende Zweckverfehlung des Vorschlages aufmerksam. Sie sieht eine Gefahr, “denn auflaufende Stromschulden und Zahlungsprobleme bei Ausgaben für Kommunikation, Verkehr und Gesundheitskosten (Zuzahlungen und verschreibungsfreie Medikamente) werden regelmäßig entstehen und nach dem Vorschlag nicht durch Sachleistungen aufgefangen. Sie belasten die Betroffenen nicht nur in besonderer Weise, sondern behindern sie in der Wahrnehmung von Aktivitäten zur Arbeitsaufnahme.” Die Stellungnahme zum Nachlesen: ▻https://t1p.de/cr1s7

    Auch die Diakonie kritisiert die Wiedereinführung der 100%-Sanktionierung deutlich. Sie meldet ebenfalls verfassungsrechtliche Bedenken an und erklärt, dass Sanktionen in erster Linie Menschen mit psychischen Erkrankungen, Leseschwierigkeiten, mangelnden Sprachkenntnissen, persönlichen Krisen oder Suchtkrankheiten trifft. Aus der Praxis der Beratung ist bekannt, dass Sanktionierungen die Lage Betroffener verschärfen und nicht zur Lösung ihrer individuellen Problemlagen beitragen. Hier geht’s zur Stellungnahme des DW: ▻https://t1p.de/zmh3f
    ...

    #Allemagne #allocations_sociales #Bürgergeld #sanctions

  • #Emmanuel_Lechypre, journaliste à BFM Business :

    « L’#échec des #politiques_de_la_ville, une quinzaine de #plans_banlieues depuis 1977. 100 milliards d’euro sur la table, et pas de résultats. La réalité c’est que la situation est bien plus difficile pour ces 7,5% de la population qui vivent dans les #banlieues que pour le reste du pays. Le taux de #chômage y est 2 fois plus élevé. La moitié des jeunes n’y a pas d’emploi, 4 habitants sur 10 n’ont aucun #diplôme, c’est le double de la moyenne nationale, et le taux de #pauvreté est 3 fois plus élevé que dans l’ensemble du pays.
    Quand vous regardez, est-ce que les habitants des #quartiers_pauvres reçoivent plus de #transferts_sociaux que les autres ? Non, en France métropolitaine on est à 6800 euros en moyenne par an. Là c’est 6100 euros dans les banlieues.
    Est-ce que ces territoires, plus pauvres, reçoivent beaucoup plus de la #solidarité_nationale qu’ils ne contribuent ? Ce n’est pas vrai. La Seine-Saint-Denis est le 3ème département en France le plus pauvre de France, et pourtant c’est le 8ème contributeur en termes de #cotisations_sociales.
    Est-ce que les quartiers pauvres sont mieux traités par l’Etat que la France périphérique ? Non, si on regarde les chiffres en matière de #santé, les quartiers populaires comptent moins de 250 professionnels offrant des #soins de proximité. C’est 400 en moyenne en France. Et même quand l’Etat dépense plus, les chiffres sont trompeurs. C’est vrai sur le coût moyen d’un élève accueilli en #éducation_prioritaire, il est plus élevé, sauf que la qualité de l’#enseignement qui est dispensé est moins bonne. »

    ▻https://twitter.com/Laurent_Potelle/status/1675463787221008387
    ▻https://www.bfmtv.com/economie/replay-emissions/good-morning-business/emmanuel-lechypre-banlieues-trop-peu-d-argent-trop-mal-depense-30-06_VN-20230
    #chiffres #statistiques #préjugés #idées_reçues #quartiers_populaires #réalité #Nahel #politique_de_la_ville

    ping @karine4 @isskein @cede

    • Violences en banlieue : la politique de la ville, une cible trop facile

      Depuis la mort de Nahel, l’extrême droite s’indigne des milliards qui auraient irrigué en vain les quartiers populaires. Mais avec des plans banlieues délaissés depuis des années, le problème semble surtout résider dans les rapports entre la jeunesse et la police.

      C’est une petite musique qui monte, après cinq nuits d’émeutes qui laissent le pays groggy. Une rage de justice, pour venger la mort de Nahel, 17 ans, tué par un tir policer le 27 juin, qui a tout emporté sur son passage : mairies, commissariats, écoles, centres des impôts ou de santé, médiathèques, boutiques et centres commerciaux, voitures et mobilier urbain. Jusqu’à cette tentative de mettre le feu à la mairie de Clichy-sous-Bois, tout un symbole : foyer des précédentes violences de 2005, la ville a longtemps été dirigée par l’actuel ministre de la Ville, Olivier Klein.

      Cette petite musique, le Rassemblement national la fredonne depuis des années, mais c’est Eric Zemmour qui l’a entonnée vendredi sur Twitter : « On a dépensé 40 milliards d’euros pour reconstruire ces quartiers avec le #plan_Borloo, 40 milliards ! Vous voyez le résultat aujourd’hui ? » Un discours démagogique : le #programme_national_de_rénovation_urbaine (#PNRU, 2004-2021), créé par la loi Borloo du 1er août 2003, n’a pas coûté 40 milliards, mais 12. Lesquels ont été financés aux deux tiers par #Action_Logement, l’organisme paritaire qui collecte le 1 % logement, un prélèvement sur la masse salariale. Le reste par les collectivités locales et l’Etat. Ces 12 milliards d’euros ont généré 48 milliards d’euros de travaux, une manne qui a surtout profité au BTP. En outre, le PNRU a généré 4 milliards de TVA, 6 milliards de cotisations et 40 000 emplois pendant dix ans. Merci la banlieue. Un deuxième programme, le #NPNRU (N pour nouveau), est en route. D’un montant identique, il court jusqu’en 2030.

      « Plus grand chantier civil de l’histoire »

      Trop d’argent aurait été déversé pour les quartiers populaires ? « Franchement, vous n’imaginez pas à quoi ressemblait leur #état_d’abandon, de #misère, l’#enfermement : la police ne rentrait pas dans ces quartiers, les poubelles n’étaient pas ramassées, personne n’y rentrait ! » s’énervait #Jean-Louis_Borloo mardi 27 juin. Avant d’engueuler Libération, qui l’interrogeait sur son bilan  : « A quoi ça a servi ? Avant le PNRU, qui est quand même le plus grand chantier civil de l’histoire de France, il y avait des émeutes sporadiques dans les quartiers, quasiment tous les jours, jusqu’au grand embrasement de 2005. »

      C’était quelques heures avant que Nanterre ne s’embrase. Hasard cruel du calendrier, le père de la #rénovation_urbaine se trouvait à la Grande Borne à Grigny (Essonne), dans le cadre d’un déplacement censé donner le coup d’envoi des « célébrations » des 20 ans de l’#Agence_nationale_pour_la_rénovation_urbaine (#Anru) et à quelques jours d’un Comité interministériel des villes présidé par Elisabeth Borne, qui devait enfin dévoiler le contenu du plan « Quartiers 2030 ». Issue de la loi la loi Borloo, l’Anru est aujourd’hui présidée par Catherine Vautrin, présidente LR du Grand Reims, qui a succédé à Olivier Klein.

      Si le plan Borloo a permis de pacifier les banlieues, il a été par la suite « victime de son succès ». « Quand ça a commencé à aller mieux, on a arrêté de s’occuper des banlieues, ce n’était plus un problème », explique l’ex-maire de Valenciennes. Il aura fallu l’« appel de Grigny » en 2017 suivi d’un rapport également signé par Borloo en 2018 et une déambulation d’Emmanuel Macron en Seine-Saint-Denis, en plein Covid, pour que le chef de l’Etat ne se décide enfin à lancer l’acte II de la rénovation urbaine.

      Entretemps, une génération aura été sacrifiée. « Les 15-17 ans qui constituent le gros des émeutiers, ce sont les oubliés de la politique de la ville, estime un ex-préfet de Seine-Saint-Denis. Ce mouvement doit engendrer une révolution des dispositifs permettant d’appréhender socialement cette classe d’âge, dont personne ne s’occupe, de Toulouse à Sevran. » L’éducation y joue un rôle central, et l’annonce faite le 26 juin par le chef de l’Etat à Marseille d’étendre les heures d’ouverture des collèges a été saluée par les acteurs de la politique de la ville, qui ne se résume pas à la rénovation urbaine.

      « La question, c’est la police, la police, la police »

      On en fait trop pour les banlieues, vraiment ? Quelques chiffres récents compilés par l’Insee : dans les 1 514 « quartiers prioritaires de la politique de la ville » (QPV), où vit 8 % de la population, le taux de pauvreté est trois fois plus élevé (43 %) que dans le reste des unités urbaines et le revenu médian plafonne à 13 770 euros par an et par foyer. Avec un taux de chômage de 18,6 %, plus du double du niveau national. Bref, « dans les QPV, les communes ont plus de besoins mais moins de ressources : 30 % de capacité financière en moins », rappelait Borloo dans son plan de « réconciliation nationale ». La politique de la ville n’est pas la charité, ou une faveur faite aux plus précaires.

      Dans ces quartiers, plus de la moitié des enfants vivent en situation de pauvreté : 57 %, contre 21 % en France métropolitaine. Ils grandissent la rage au ventre à force de se faire contrôler : dans ces quartiers dont souvent un quart des habitants ne sont pas nés en France, un jeune homme noir ou arabe a une probabilité vingt fois plus élevée d’être contrôlé que l’ensemble de la population, selon un rapport du Défenseur des droits de 2017. Pour le sociologue Renaud Epstein, on se trompe donc en imputant la révolte actuelle à l’échec de la rénovation urbaine. « La question, c’est la police, la police, la police, et éventuellement la justice. La rénovation urbaine n’a rien à voir là-dedans. Si ça chauffe à Pablo-Picasso [le quartier de Nanterre où vivait Nahel, épicentre des violences, ndlr], ce n’est pas parce qu’on va leur enlever leur mosaïque pour pouvoir rénover les tours Nuages ! »

      Elu municipal à Bobigny (Seine-Saint-Denis) et infatigable militant des quartiers populaires, Fouad Ben Ahmed peut dater la bascule au jour près. Le 3 février 2003, quand Nicolas Sarkozy, alors ministre de l’Intérieur, se rend à Toulouse et lance : « La police n’est pas là pour organiser des tournois sportifs, mais pour arrêter les délinquants, vous n’êtes pas des travailleurs sociaux. » Dans la foulée, le directeur de la police toulousaine est limogé. « Dès lors, la police n’a plus été là pour protéger les jeunes, mais pour les interpeller. » L’élu socialiste n’oublie pas non plus la dimension économique des violences actuelles, qu’il qualifie d’« émeutes du pouvoir d’achat ». Ce dont témoignent les pillages de supermarchés de hard discount comme Aldi. A Grigny, le maire, Philipe Rio, le rejoint : « Depuis 2005, la pauvreté a explosé à Grigny, et la crise du Covid et l’inflation ont été un accélérateur d’inégalités et d’injustices. »

      Alors que Mohamed Mechmache, figure des révoltes urbaines de 2005 à travers son association ACLeFeu, réclamait ce dimanche « un vrai Grenelle pour les quartiers », certains craignent que ces émeutes ne plantent le dernier clou dans le cercueil de la politique de la ville. En clair : il n’y aura pas de PNRU 3 ni de 18e plan banlieue. « Vu l’état de sécession de la jeunesse, et en face la force de l’extrême droite, il n’y aura plus un sou pour les quartiers, c’est mort », confie un militant. Rencontrée samedi soir à Bobigny, Nassima, qui condamne les violences mais comprend la colère, le dit avec ses mots et la sagesse de ses 15 ans : « Déjà qu’on était délaissés, mais on va l’être encore plus car les Français vont se dire : “Ces gens, on les aide, pour qu’au final ils pillent.” »

      ▻https://www.liberation.fr/societe/ville/violences-en-banlieue-la-politique-de-la-ville-une-cible-trop-facile-2023

    • Trop d’argent public dans les banlieues ? « Un vaste mensonge à des fins racistes et anti-pauvres »

      Après les révoltes urbaines, des commentateurs ont accusé les banlieues d’engloutir les #fonds_publics. La réalité ce sont plutôt des #services_publics moins bien dotés qu’ailleurs, et des travailleurs essentiels plus nombreux dans ces quartiers.

      Les banlieues seraient « gorgées d’#allocations_sociales », a dit Éric Zemmour. Ou bien encore seraient dépendantes du « trafic de drogues », a affirmé le patron du Medef au sujet de la Seine-Saint-Denis, avant de s’excuser. « Quand on regarde la réalité de près, le fantasme des milliards d’argent public déversés, d’habitants qui seraient gorgés de subventions est un vaste #mensonge », réagit Stéphane Troussel, président, socialiste, du département en question. La Seine-Saint-Denis, « c’est un département dans le top 10 des créations d’entreprises, en 20 ans, l’emploi y a bondi de 30 %», met par exemple en avant l’élu pour contredire les #préjugés.

      « Je ne suis ni angélique ni naïf, je sais aussi les difficultés, le niveau de chômage, le nombre d’allocataires du RSA, le taux de délinquance et de criminalité élevé, ajoute-t-il. Mais les clichés et caricatures exploités par les réactionnaires et l’extrême droite le sont à des fins politiques, à des fins racistes et anti-pauvres, pour exacerber le clivage entre ce que nous représentons en Seine-Saint-Denis, qui est un peu l’emblème des banlieues, et le reste de la France. »

      Des quartiers de travailleuses et travailleurs

      Les affirmations discriminatoires de quelques figures politiques depuis les émeutes qui ont secoué les quartiers populaires sont en grande partie contredites par la réalité. Dans la symbolique Seine-Saint-Denis, la population dispose « du plus faible niveau de vie de la France métropolitaine », pointait un rapport parlementaire en 2018. Le département présente aussi le taux de #chômage le plus élevé de la région Île-de-France : à 9,8% contre 5,4 % à Paris début 2023. Mais la Seine-Saint-Denis est aussi le département d’Île-de-France, « où la part des travailleurs clés dans l’ensemble des actifs résidents est la plus élevée », relevait l’Insee dans une étude en 2021.

      Les « #travailleurs-clés » de Seine-Saint-Denis sont entre autres aides à domicile, caissières et caissiers, ou encore vendeurs de commerces essentiels. Des #métiers dont tout le monde a perçu l’importance vitale pendant les confinements. L’atelier parisien d’urbanisme s’est aussi demandé où vivent les actifs des professions essentielles d’Île-de-France : personnel hospitalier, caissiers, ouvriers de la logistique, de la maintenance, aides à domicile, personnel de l’éducation…

      Sans surprise, du fait des prix de l’immobilier, elles et ils sont peu à vivre à Paris et beaucoup plus dans les départements des banlieues populaires. Les auxiliaires de vie, par exemple, résident plus fréquemment en Seine-Saint-Denis. Les livreurs sont sous-représentés à Paris, dans les Hauts-de-Seine et dans les Yvelines, mais surreprésentés dans les autres départements franciliens, principalement en Seine-Saint-Denis, dans le Val-d’Oise et le Val-de-Marne.

      Justice, police : #sous-dotation à tous les étages

      « Tous ceux qui ont étudié un peu la situation et essayé de la regarder objectivement ont constaté le #sous-équipement de notre département, notamment en termes de grands services publics, en matière de #justice, de #police, d’#éducation, de #santé », dit aussi Stéphane Troussel. L’élu cite le rapport parlementaire « sur l’évaluation de l’action de l’État dans l’exercice de ses missions régaliennes en #Seine-Saint-Denis » rédigé en 2018 par un élu du parti de Macron et un élu LR.

      Le rapport pointe notamment l’inégalité d’accès à la justice. Par exemple, la durée de traitement des affaires au tribunal d’instance est de 8,6 mois en moyenne en Seine-Saint-Denis, contre moins de 5 mois pour ceux du 18e arrondissement ou du 15e arrondissement de Paris. La Seine-Saint-Denis dispose aussi de beaucoup moins d’officiers de police judiciaire, ceux et celles chargés d’enquêter, que Paris et les Hauts-de-Seine.

      « La police, dans un département populaire comme le nôtre, n’est pas assez dotée en moyens, qu’ils soient humains ou immobiliers, estime Stéphane Troussel. L’état des commissariats est scandaleux. » L’élu pense aussi qu’il faut changer la police. « Il faut un débat sur la doctrine d’intervention, les contrôles aux faciès, les conséquences des modifications législatives de 2017 [sur l’usage de leur arme par les policiers en cas de refus d’obtempérer, ndlr], sur la formation des policiers… Mais en attendant, je suis pour une police qui est un service public, qui rassure et protège d’abord les plus fragiles et les plus modestes, les femmes seules, les enfants et les jeunes, les personnes âgées. Aujourd’hui, je considère que la police n’a pas les moyens de cette action dans un département comme le nôtre. »

      Éducation : des milliers d’heures de cours perdues

      La situation n’est pas meilleure dans l’éducation. Il existe en Seine-Saint-Denis « une forme subie d’#exclusion_scolaire : l’absence d’enseignant devant les élèves », pointait le rapport parlementaire de députés LR et LREM. « En dépit des postes créés depuis cinq ans, la continuité de l’enseignement n’est toujours pas assurée en Seine-Saint-Denis, pour une raison “mécanique” qui tient à l’inefficacité du dispositif de remplacement des absences de courte durée », ajoutaient les deux parlementaires.

      L’an dernier, Mediapart avait comptabilisé 259 heures perdues en un mois dans un collège de Seine-Saint-Denis faute d’enseignants pour faire cours. Dans les Hauts-de-Seine, la Fédération des conseils de parents d’élèves (FCPE) recensait ce printemps déjà plus de 800 heures de cours perdues à Bagneux, commune populaire des Hauts-de-Seine.

      Pourtant, nombre d’établissements scolaires des banlieues populaires d’Île-de-France sont classés « réseau d’éducation prioritaire », Rep ou Rep+. Ce qui devrait signifier des moyens supplémentaires. 58 % des écoliers et 62 % des collégiens de Seine-Saint-Denis sont inscrits dans un établissement de ce type.

      « Dans les établissements Rep et Rep+, les moyens ne sont absolument pas à la hauteur des besoins, accuse Fatna Seghrouchni, professeure de français en collège dans le Val-d’Oise et cosecrétaire de la fédération Sud Éducation. « On entasse les élèves dans les classes, on surcharge les classes. » Quand elle est arrivée dans son collège il y a 17 ans, l’enseignante avait « 20 à 22 élèves par classe », témoigne-t-elle. « Alors que mon collège n’était pas encore classé #Rep. Aujourd’hui, on est à 26-28 tout en étant classé Rep. Cinq élèves en plus par classe, c’est oppressant pour les élèves eux-mêmes. Et l’établissement n’est pas fait pour accueillir autant d’élèves. »

      La responsable syndicale salue les programmes de soutien pour les établissements classés prioritaires, d’aides aux devoirs, les enveloppes budgétaires pour proposer des activités culturelles et sportives. Mais tout cela reste « du saupoudrage, dit-elle. Nous, nous demandons surtout moins d’élèves dans les classes, plus d’établissements scolaires, pour mieux accueillir tous les élèves, plus d’enseignants, plus de personnel en général, et une meilleure rémunération de tous les personnels. »

      Des grands projets qui ne profitent pas aux habitants

      Au cours des nuits de tensions fin juin et début juillet, Yohan Salès, conseiller municipal à Pierrefitte-sur-Seine pour la France insoumise, a arpenté les rues de sa ville à la rencontre des jeunes et des médiateurs. « On a discuté des débats des plateaux télé des derniers jours. Ce que disent les gens, c’est que l’argent de la politique de la ville, on ne le voit pas, rapporte-t-il. Dire que la Seine-Saint-Denis engloutit des millions d’argent public, c’est une lubie de la droite. L’investissement est en fait largement insuffisant. »

      Pour lui, beaucoup des grands projets menés par l’État dans le département de Seine-Saint-Denis ne profitent pas à la population des quartiers. « La vérité, c’est que sur la Plaine-Saint-Denis par exemple, que l’État veut transformer en un nouveau quartier d’affaires, il n’y a pas de volonté politique pour que les habitants du département puissent y travailler. Le chantier d’un site des Jeux olympiques (JO) a brûlé à Aubervilliers, mais ces JO ne vont pas profiter aux habitants du département ! Aucun habitant ne pourra se permettre le prix du billet d’un événement sportif de ces Jeux. » Le premier tarif démarre à 24 euros pour les JO et 15 euros pour les Jeux paralympiques, pour les places avec le moins de visibilité. Les tarifs vont jusqu’à frôler les 1000 euros pour les meilleures places.

      Comment se payer des places, même à quelques dizaines d’euros, quand « une situation de détresse alimentaire frappe les habitants » des banlieues, comme l’alertaient quelques semaines avant la mort de Nahel et les émeutes, des dizaines d’élus locaux des quartiers populaires de différents horizons politiques ? « Les banlieues sont au bord de l’#asphyxie », leurs habitants ont « le sentiment d’être abandonnés par la République », écrivaient aussi ces édiles. Face à cette situation, le président de la Seine-Saint-Denis Stéphane Troussel en appelle à « une action publique de remise à niveau qui porte un choc structurel d’égalité. Sans cela, ma crainte, c’est que les écarts ne cessent de s’accroître ». Dans son département, en Île-de-France, et au-delà.

      ►https://basta.media/trop-d-argent-public-dans-les-banlieues-un-vaste-mensonge-a-des-fins-racist

      ici aussi :
      ▻https://seenthis.net/messages/1010259

  • Thomé Newsletter 47/2022 vom 27.11.2022
    ▻https://tacheles-sozialhilfe.de/newsletter.html

    La coalition Rouge/Jaune/Vert vient de voter une loi qui change l’appellation de l’allocation « Hartz IV » en « Bürgergeld ». Je vous transmets le commentaire du meilleur spécialiste de la question Harald Thomé dans sa l’ettre d’information. Vous pouvez l’abonner gratuitement en suivant le lien plus haut.

    Liebe Kolleginnen und Kollegen,
    sehr geehrte Damen und Herren,

    mein heutiger Newsletter zu folgenden Themen:

    1. Bürgergeldgesetz verabschiedet: Armut, Sanktion und Drangsalierung per
    Gesetz bleibt Realität
    –----------------------------------------------------------------
    Auch wenn sich die SPD das Ende von Hartz IV gerne herbeisehnt, das jetzt
    verabschiedete Gesetz bleibt eine Modifikation vom bisherigen Hartz IV -
    System.

    Das Bürgergeldgesetz ist weiterhin Armut, Drangsalierung und Sanktion per
    Gesetz. Ich fasse die Eckpunkte nachfolgend zusammen.

    Zu geringe Regelleistungen: Mit den neu festgesetzten Regelleistungen
    wird noch nicht einmal die Inflationsrate kompensiert. Mit den
    Regelleistungen ist ein Leben in Würde und in gesellschaftlicher Teilhabe
    nicht ausreichend sicherzustellen, daher ist das Bürgergeldgesetz
    weiterhin „Armut per Gesetz“.

    Wohnkostenlücke: an den Regeln zur „Wohnkostenlücke“, also
    Unterfinanzierung durch Nichtberücksichtigung der tatsächlichen
    Unterkunftskosten wegen „Unangemessenheit“ und/oder „fehlender
    Umzugserfordernis“ wurde nichts geändert ( ▻https://t1p.de/ymhro [▻https://t1p.de/ymhro] ).
    400.000 SGB II - Haushalte müssen durchschnittlich 91 € der
    Unterkunftskosten im Monat selbst aufbringen. Grade in der schwersten je
    dagewesenen Wirtschaftskrise und bei akuter Wohnungsnot wären hier
    Änderungen zwingend notwendig gewesen.
    Stattdessen wird die Begrenzung der Unterkunftskosten wegen „fehlender
    Umzugserfordernis“ sogar noch ins SGB XII übernommen, um dort die
    verheerenden Kürzungen auch noch durchexerzieren zu können.

    Kein Aufrechnungsmoratorium: Die Möglichkeit der Aufrechnung von
    behördlichen Ansprüchen bis unter das Existenzminimum ist eigentlich nach
    § 51 SGB I grundsätzlich nicht zulässig. Durch Grundsicherungssonderrecht
    ist es aber im SGB II und SGB XII doch jederzeit möglich, das
    „Existenzminimum“ durch Aufrechnung von Behördenansprüchen zu
    unterschreiten. Diese Sonderregelung wurde nicht ausgesetzt, obwohl die
    Preissteigerungen durch Inflation dies dringend gebieten würde. Immerhin
    wurde die Höhe von Aufrechnungen bei Darlehen auf 5 %, in anderen Fällen
    auf 20 % des Regelsatzes reduziert.

    Sanktionsrecht
    Die Sanktionen gehen weiter. Das war ein Herzensanliegen der Union, mit
    Sicherheit auch der FDP und weiten Teilen der SPD. Die ursprünglich
    geplante Vertrauenszeit wurde gestrichen, das Sanktionsmoratorium nach §
    84 SGB II wurde auf ein halbes Jahr verkürzt. Das Sanktionssystem geht
    weiter, wenn auch modifiziert und jetzt auf gesetzlicher Grundlage und
    nicht durch Anordnung des BVerfG.

    100 % Sanktionen durch vorläufige Leistungseinstellung und Entsagungs-
    und Entziehungsbescheide wegen fehlender Mitwirkung
    Die 100 % - Sanktionen durch vorläufige Leistungsversagungen und
    Entsagungs- und Entziehungsbescheide wegen fehlender Mitwirkung wurde im
    Bürgergeldgesetz nicht angepackt. Die hier stattfindenden Sanktionen sind
    nicht auf 30 % begrenzt, sondern regelmäßig und sehr häufig rechtswidrig
    100 % Sanktionen, dh. komplette Leistungseinstellungen, keine
    Regelleistung, keine Miete, keine Krankenkasse.
    Auf diesen Missstand wurde im Gesetzgebungsverfahren intensiv
    hingewiesen, geändert wurde nichts. Daher bleibt das Bürgergeld ein
    Drangsalierungssystem.

    Alte, kranke und behinderte Menschen werden sich selbst überlassen
    Im Bürgergeldgesetz wurden auch Änderungen im SGB XII, der
    „Grundsicherung im Alter und voller Erwerbsminderung“ durchgeführt. Hier
    hat Bundesregierung, selbstredend auch die christliche Opposition,
    komplett versagt. In einer Vielzahl von Fällen sind im SGB XII die
    gesetzlichen Regeln viel schärfer als im SGB II. Hier sind Reformen für
    die alten-, kranken- und behindertenspezifischen Bedarfe überfällig. Das
    SGB XII ist im Verhältnis zum SGB II ein diskriminierendes Gesetz. Die
    Regierung hätte im Gesetzgebungsverfahren hier die überfälligen und
    notwendigen Änderungen vorzunehmen. Tacheles hat diese in 30 Seiten
    seiner Stellungnahme im Gesetzgebungsverfahren aufgezeigt. Der Umgang der
    Regierung mit den alten, kranken und behinderten Menschen in diesem
    Gesetzgebungsverfahren ist erbärmlich.

    In der Gesamtheit ist das Bürgergeldgesetz eine Fortsetzung von Armut,
    Sanktion und Diskriminierung per Gesetz, daher ist die Bezeichnung
    „Bürgerhartz“ richtig.
    Natürlich gibt es auch einige positive Änderungen. Am wichtigsten ist die
    Abschaffung des Vermittlungsvorrangs und vielmehr die Förderung von Aus-
    und Weiterbildung. Aber das Gesetz ist weiterhin als ein Gesetz aufgebaut
    und konzeptioniert, das die Leistungsbeziehenden in bittere Armut bringt
    und ein menschenwürdiges Leben nicht ermöglicht. Besonders bitter dabei
    ist der Nichtumgang mit den SGB XII’ern, die damit ein „lebenslang in
    bitterer Armut“ bekommen.

    Stellungnahmen anderer: Christoph Butterwegge in der Faz:
    ▻https://t1p.de/tockg [▻https://t1p.de/tockg]
    und Irene Becker zu den Regelbedarfe im Konzept des Bürgergelds – das
    neue Fortschreibungsverfahren: ▻https://t1p.de/ffob7 [▻https://t1p.de/ffob7]

    Wenn es die ersten komplett lesbaren Zusammenstellungen an Gesetzestexten
    zu der Bürgergeldreform gibt, werden diese unverzüglich auf der
    Tacheleswebseite veröffentlicht. Wenn jemand Zugang zu einer
    konsolidierten Fassung der Rechtsänderungen hat, bitte übersenden!

    #Allemagne #Hartz4 #HartzIV #Bürgergeld #aide_sociale #allocations_sociales

  • Berliner Arbeitslosenzentrum : Das Bürgergeld ist nur ein halber Fortschritt
    ▻https://www.berliner-zeitung.de/mensch-metropole/interview-soziales-reform-berliner-arbeitslosenzentrum-das-buergerg

    La réforme du système Hartz IV contient quelques menus avantages pour les ayants-droit. Il sera rebâtisé en « Bürgergeld » et l’obligation première d’accepter n’importe quel travail sera adoucie. On ne sera plus obligé de vendre sa voiture, ce qui n’est pas un progrès car déjà maintenant tu peux la garder si ce n’est pas une caisse de luxe. Il y a encore d’autres petites avantages en comparaison avec le statut quo. Le problème de fond gravissime perdure : On te terrorise avec la menace constante de te couper les vives si tu ne coopères pas. Cette menace donne au système d’allocations sociales sa qualité de terrorisme d’état.

    Beaucoup d’ayants-droit n’en font pas la demande une fois qu’ils ont vécus le calvaire kafkaesque imposé par les mesures du « Amt ». Si tu ne trouves pas assez vite un plan pour échapper au pillonage des mortiers bureaucratiques, on te fera mijoter à petit feu jusqu’à ce que tu tombes sérieusement malade. On t’alimente et on te harcèle en même temps. La réforme reste pathogène.

    Ce sont des choses à savoir pour saisir le sens des informations transmises dans cette interview.

    24.11.2022 von Anne-Kattrin Palmer - Wochenlang haben die Parteien um das Bürgergeld gerungen. „Wir hätten uns eine weitergehende Reform gewünscht“, sagt Frank Steger vom Arbeitslosenzentrum.

    Der Streit um das Bürgergeld ist beigelegt, dennoch musste die Ampel-Koalition von vielen ihrer Pläne abweichen. Frank Steger ist Vorsitzender des Berliner Arbeitslosenzentrums (BALZ). Wir fragten ihn, wie die Debatte um das Bürgergeld an der Basis aufgenommen worden ist und was auf Leistungsempfänger zukommt.

    Herr Steger, wie ist der Stand beim Bürgergeld?

    Die Berater warten noch auf handfeste Fakten, weil es bislang nur die politische Debatte gab. Bislang fehlen die rechtlichen Details. Das werden Bundesrat und Bundestag nun nachliefern.

    Nun ist wochenlang um das Thema Bürgergeld gerungen worden. Es gab einen Vermittlungsausschuss und all das war begleitet von teils sehr unschönen Debatten. Wie haben Sie das empfunden?

    Wir, als Verein, der Menschen in Not berät und hilft, und auch die Betroffenen hätten sich eine durchaus weitergehende Reform gewünscht. Dass was die Ampel vorgelegt hat, haben wir als deutliche Verbesserung, aber nicht als eine Überwindung von Hartz IV angesehen. Die jüngste Debatte hat nun leider dazu geführt, dass wichtige Punkte in dem Ampelvorhaben verwässert wurden. Das finde ich tragisch. Ich habe kein Verständnis für die Union. Viele der haltlosen Argumente waren vorgeschoben. Es ging nur darum, politisch zu punkten.

    Viele haben die Debatte auch als gefährlich empfunden, auch weil Leistungsempfänger mit Geringverdienern verglichen worden waren. Leistung müsse sich lohnen und das sei mit dem neuen Bürgergeld nicht gegeben, argumentierte die Union. Wie kam das bei den Betroffenen an?

    Die Behauptung geht an der Realität vorbei. Wir wissen durch die Sozialforschung, dass es viele Menschen in unserem Land gibt, die einen Leistungsanspruch hätten, aber diesen gar nicht wahrnehmen. Das gilt insbesondere für die Menschen, die mit Leistungen der Jobcenter ein unzureichendes Arbeitsentgelt aufstocken. Studien nach sind dies 30 bis 50 Prozent. Viele sind zu stolz. Hinzu kommt ein Klima, in dem Bedürftige stigmatisiert werden. Die Debatte der Union hat dazu geführt, dass dieses Stigma verstärkt worden ist.

    Gekippt worden ist auch das Schonvermögen von 60.000 Euro, es ist auf 40.000 Euro reduziert worden, und dass Betroffene zwei Jahre lang nicht umziehen müssen, wenn sie Bürgergeld beziehen. Diese Karenzzeit gilt nur für ein Jahr. Was bedeutet das für Leistungsempfänger?

    Es wird Bedürftige mehr unter Druck setzen. Sie müssen sich eventuell bereits nach einem Jahr eine neue Wohnung suchen. Die Angst schwingt dann immer mit. In der Zeit können sie sich nicht vor allem darauf konzentrieren, einen neuen Job zu finden oder sich weiterzubilden. Und zum Schonvermögen: So viel Geld hat von den Leistungsberechtigten kaum jemand auf der hohen Kante – und wenn, dann Menschen, die jahrelang erwerbstätig waren und sich was aufgebaut haben. Diese langjährig hart arbeitenden Menschen, die die Union vermeintlich im Blick hatte, haben nun einen Tritt bekommen und werden, wenn sie ins Bürgergeld fallen, früh in Angst und Schrecken versetzt.

    Das, was die Leute jetzt umtreibt, sind die gegenwärtigen Probleme. Sie leiden unter der Inflation, den gestiegenen Lebensmittelpreisen und hohen Heiz- und Gaskosten.

    Wie erleben Sie das vor Ort, wenn Sie mit Betroffenen reden?

    Dass, was die Leute jetzt umtreibt, sind die gegenwärtigen Probleme. Sie leiden unter der Inflation, den gestiegenen Lebensmittelpreisen und hohen Heiz- und Gaskosten. Ihnen geht es um die Leistung. Die Regelsätze sind einfach nicht den Lebensumständen angepasst, auch die geplante Anhebung des Bürgergelds auf 502 Euro ist zu niedrig, weil die hohen Kosten derzeit alles auffressen. Viele Betroffene erleben auch die Jobcenter nicht als bürgerfreundlich. Da wäre die halbjährige Vertrauenszeit, in denen Menschen weniger Sanktionen erhalten, ein gutes Experiment gewesen, um Leistungsempfänger gezielter in langfristige Jobs zu vermitteln. Auch etliche Jobcenter-Leitungen waren an der Vertrauenszeit interessiert.

    Die Ampel wollte dies, nannte es einen Kulturwandel in der Behörde. Kann davon keine Rede mehr sein?

    Mit den Änderungen am ursprünglichen Entwurf der Ampel ist nicht alles schlecht geworden. Es gibt aber auch eine ganze Reihe von Punkten, die verbessert worden sind. Die Vermögensgegenstände, wie eine Eigentumswohnung bis zu einer bestimmten Größe oder ein Auto, gelten künftig als angemessen und müssen nicht verkauft werden, bevor es das Bürgergeld gibt. Die Freibeträge für Ferienjobs von Schülern und Auszubildenden sind erhöht worden. Außerdem gibt es ab 2023 einen Bürgergeld-Bonus und ein Weiterbildungsgeld, wenn Betroffene sich weiterbilden. Die Zwangsverrentung ab 63 wird abgeschafft und es gibt die Entfristung des sozialen Arbeitsmarktes. Wichtig ist insbesondere die Abschaffung des Vermittlungsvorgangs, es geht jetzt nicht mehr nur darum, die Menschen schnellstmöglich zu vermitteln, sondern darum, sie langfristig und dauerhaft in den Arbeitsmarkt zu bringen. Das sind Verbesserungen gegenüber dem jetzigen Rechtszustand, die bleiben werden.

    Viele beklagen die Bürokratie in den Jobcentern – bleibt die?

    Ja, das wird sich nicht grundlegend ändern. Viele, die zu uns kommen, es sind im Jahr etwa 5000, verstehen die Formulare nicht oder empfinden die Schreiben der Jobcenter als bedrohlich. Wenn man am Existenzminimum lebt und ständig Bescheide und Hinweise zu Nachweispflichten per Post erhält, ist man ständig in Angst, was die Behörde jetzt schon wieder von einem möchte. Viele fühlen sich auch als Bittsteller und sind zermürbt, das schieben sie dann auf die Bürokratie. Doch daran wird sich kaum etwas ändern. Eine Jobcenter-Chefin hat jüngst festgestellt, man könne im Jobcenter gar nicht auf Augenhöhe beraten, da der eine das Geld braucht und der andere es genehmigt. Sie hat meines Erachtens recht.

    Das zeigt, wie weltfremd die Debatte ist, in der es ja im Zusammenhang mit Hartz IV immer um das Schreckgespenst des renitenten Arbeitslosen geht.

    Werden die Jobcenter Probleme bei der Umsetzung bekommen?

    Das werden sie, es sind ja gerade noch sechs Wochen bis zum 1. Januar 2023. Ich gehe davon aus, dass die höheren Regelsätze pünktlich zu Jahresbeginn ausgezahlt werden, weitere Änderungen kommen später. Die Behörde ist Umstellungen inzwischen gewohnt, es gab schon immer rechtliche Änderungen. Seit Jahren sind neue Gruppen zur SGB-II-Grundsicherung hinzugekommen – seit Juni 600.000 Ukrainer, durch den Syrien-Krieg kamen ebenso neue Gruppen hinzu – und das mussten die Jobcenter alles stemmen. Insgesamt betreuen sie fast 6 Millionen Menschen, davon sind 1,9 Millionen nicht erwerbstätig wie Kinder und Behinderte, weitere 600.000 sind alleinerziehend, 800.000 arbeiten und erhalten eine Aufstockung. Nur eine Minderheit der Leistungsberechtigten ist arbeitslos. Das zeigt wie weltfremd die Debatte ist, in der es ja im Zusammenhang mit Hartz IV immer um das Schreckgespenst des renitenten Arbeitslosen geht.

    Zur Person
    Frank Steger (65) ist seit 1988 Mitarbeiter des Evangelischen Kirchenkreises Zehlendorf, heute Teltow-Zehlendorf. Er war Sozialsekretär, später für Bildungsarbeit und inzwischen für Gesellschaftsdiakonie und Fundraising zuständig. Seit 1993 ist der Diplom-Politologe als Vereinsvorsitzender verantwortlich für die Geschäftsführung des Berliner Arbeitslosenzentrums evangelischer Kirchenkreise e. V. (BALZ).

    #Allemagne #Bürgergeld #HartzIV #allocations_sociales #politique

  • Ganzheitlich betreut
    ▻https://www.jungewelt.de/artikel/439231.kapitalismus-und-sozialstaat-ganzheitlich-betreut.html

    La réforme du sytème hartz4 n’améliore ni le principe de base ni les conditions de vie des allocataires. Après un an (deux pour les chômeurs à partir de 58 ans) d’allocations chômage tu te mues en bénéficiaire d’aide sociale obligé de se soumettre au dressage à coup de rendez-vous pour des entretiens et « Maßnahme » inutiles sinon on te coupe jusqu’à trent pour cent de tes revenus se situant déjà 400 Euros en dessous du seuil de pauvreté défini par le terme « bescheidene Lebensführumg ».

    Si je comprend bien les allocataires « clents » seront désormais appellés allocataires « bourgeois ». On remplace un mensonge absurde contre son superlatif. L’augmentation qui accompagne la campagne de propagande « Bürgergeld » s’élève à 53 Euros alors qu’il aurait fallu une augmentation de 250 pour en finir avec la vie indigne qu’on impose aux exclus du cycle de production capitalistet libéraux

    Au début on nous annonçait la suppression des mesures coercitives, une véritable augmentation des allocations, deux ans pendant lesquelles l’administration ne toucherait pas aux modestes épargnes tout en acceptant le loyer que tu paies. Là les chrétiens-démocrates ont réussi à bloquer toute amélioration digne de ce nom.

    21.11.2022 von Suitbert Cechura - Umbau. Der Sozialstaat reformiert seinen Zugriff auf die Arbeitskraftverkäufer in diesem Land

    »Aus der Grundsicherung«, heißt es von seiten der Bundesregierung, »soll ein modernes Bürgergeld werden. Die staatliche Hilfe soll bürgernäher, unbürokratischer und zielgerichteter sein.« Der Bürger soll sich freuen: In Zeiten, in denen das Anwachsen sozialer Not allenthalben beschworen wird, handelt die Regierung. So feiert Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) das Gesetz: »Das neue Bürgergeld bedeutet mehr Sicherheit, mehr Respekt und mehr Freiheit für ein selbstbestimmtes Leben. Es geht um Würde und Wertschätzung in dieser Gesellschaft.«

    Die CDU erkennt in dem am 10. November mit der Stimmenmehrheit der Ampelkoalition im Bundestag beschlossenen und vier Tage später von ihren Vertretern im Bundesrat gestoppten Gesetzentwurf (»Entwurf eines Zwölften Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze – Einführung eines Bürgergeldes«) indes ein Zuviel an Freiheit. So äußerte der CDU-Vizevorsitzende Carsten Linnemann gegenüber Focus, dass das »Bürgergeld« den »Anreiz zum Arbeiten mindert«. Ohne ein Sanktionsregime, das den Beziehern wehtut, gibt die christliche Partei einer Modernisierung des Grundsicherungsbetriebs keine Chance. Über ein paar Nachbesserungen, das heißt Verschlimmerungen, wird sie aber mit sich reden lassen. Tatsächlich ist eine rasche Einigung im mittlerweile von der Koalition angerufenen Vermittlungsausschuss absehbar. Huberts Heil zeigte sich optimistisch, dass man einen Kompromiss finden werde, der bei der nächsten Sitzung des Bundesrats am 25. November zur Abstimmung gelangen könnte.

    Die »Alternative für Deutschland« (AfD) wird ihre Opposition gegen das »Bürgergeld« auch dann nicht aufgegeben haben. Wie die CDU mögen auch ihre Vertreter keine Schmarotzer an der Volksgemeinschaft. Und so beschwört die AfD die Gefahr, dass die »hart arbeitenden Bürger (…) von ihren Steuern künftig bis zu zwei Jahren lang den Müßiggang einzelner finanzieren (sollen), die weder kooperieren noch ihre Vermögensverhältnisse offenlegen müssen«, wie Norbert Kleinwächter, stellvertretender Vorsitzender der AfD-Fraktion im Bundestag, bekanntgab.

    Auch die Partei Die Linke hält das Gesetz für unzureichend – allerdings aus ganz anderen Gründen. Das »Bürgergeld« komme einer Umetikettierung von Hartz IV gleich. Diesen Versuch der SPD, das Image als Partei der »sozialen Kälte« abzustreifen und einen »Schlussstrich« unter die »Agenda 2010« zu setzen, lässt sie nicht durchgehen. Auch ein »Bürgergeld« bleibe per Gesetz verordnete Armut, und angesichts der Tatsache, dass auch zukünftig Sanktionen vorgesehen seien, könne keineswegs von einer Überwindung von Hartz IV die Rede sein.

    Offenbar ein sehr komplexes Gesetzesvorhaben! In ihm soll es sowohl um die Würde und den Respekt gehen – wie der Name schon sagt, ist der Bürger angesprochen – als auch darum, den Betreffenden so nahezutreten, dass der Zwang zur Arbeit(saufnahme) ganz zielgerichtet als Anreiz wirkt. Die ausführlichen Begründungen des Gesetzentwurfs geben aber Auskunft darüber, wie sich die Regierung zur Armut im Lande ins Verhältnis setzt.
    Arbeitskraftverkäufer

    Mit dem Gesetzentwurf wird das Zweite Buch SGB (SGB II) verändert. Das Sozialgesetzbuch (SGB) umfasst inzwischen 13 Bücher und dokumentiert allein schon mit seinem Umfang, dass das Leben in Deutschland umfangreicher staatlicher Interventionen bedarf, damit die Bürger über die Runden kommen können. Das Leben im Kapitalismus scheint also keine einfache Angelegenheit zu sein, wenn es für Arbeitslosigkeit, Krankheit, Alter, Unfall, Behinderung oder Pflege und allerlei sonstige Notlagen Unterstützungsleistungen braucht, damit das schiere Überleben gelingt. Sozialpolitik in der Bundesrepublik Deutschland ist eben in erster Linie ein Armutszeugnis über die materielle Lebenslage der Lohnabhängigen.¹

    Begründet wird der Handlungsbedarf zur Reform des SGB II mit der Problemstellung des Gesetzes: »Im August 2022 erhalten rund 5,4 Millionen Menschen in Deutschland Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende. In den 405 Jobcentern werden erwerbsfähige und nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte in ganz unterschiedlichen Lebenslagen beraten und gefördert. Dazu gehören Langleistungsbeziehende, Alleinerziehende, Menschen ohne Schul- oder Berufsabschluss, Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen, Geflüchtete, aber auch Beschäftigte und Menschen, die vorübergehend hilfebedürftig sind. Die Jobcenter unterstützen zielgerichtet die rund 3,8 Millionen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten bei der Arbeits- und Ausbildungsmarktintegration«, heißt es im Gesetzentwurf.

    Die Leistung für Millionen Menschen, die in der Begründung des Gesetzes angesprochen wird, betrifft Arbeitssuchende. Damit ist klargestellt, warum diese Menschen hilfsbedürftig sind: Sie sind darauf angewiesen, dass sie jemanden finden, der sie als Arbeitskraft benutzen will, weil sich deren Anwendung für ihn lohnt. Es handelt sich also um Menschen, die über nichts verfügen als über sich selbst, was oft als Freiheit der Person gefeiert wird, im Klartext aber heißt: Sie sind darauf angewiesen, sich als Arbeitskraft zu verkaufen, damit sie an das Geld fürs Lebensnotwendige gelangen.
    Menschen tauglich machen

    Auch wenn gern über Fachkräftemangel geklagt wird, bleibt es dabei, dass viele Menschen als unbrauchbar aussortiert sind. Bei »Langleistungsbeziehenden« spricht allein schon die Tatsache gegen sie, dass sich lange Zeit kein sogenannter Arbeitgeber gefunden hat, der sie beschäftigen will. Alleinerziehende stehen wegen der Kindererziehung nur begrenzt für ihre Benutzung als Arbeitskraft zur Verfügung, und das auch nicht immer auf Abruf, also fallen sie ebenfalls aus dem Arbeitsmarkt heraus. Menschen ohne Schul- oder Berufsabschluss haben sich nicht in ausreichendem Umfang für die Benutzung als Arbeitskraft hergerichtet, ihnen fehlen nicht nur die grundlegenden Kenntnisse, die es an modernen Arbeitsplätzen braucht, sondern oft auch die entsprechende Moral, sich der Arbeitsdisziplin zu unterwerfen. Also ist ihre Unbrauchbarkeit als Arbeitskraft Fakt. Als Lohnarbeiter braucht man zudem eine stabile Physis wie Psyche, um den Anforderungen der sogenannten Arbeitgeber gerecht zu werden. Wer darüber nicht verfügt, ist schnell aussortiert.

    Mit seiner Außen- und Wirtschaftspolitik hat Deutschland im Verbund mit EU und »freiem Westen« einiges für die Ruinierung anderer Staaten getan, auch mit seinen Waffenlieferungen für Kriege gesorgt, so dass der Strom der Flüchtlinge nicht versiegt. Diesen Menschen fehlen nicht nur die entsprechenden Sprachkenntnisse, sie brauchen Orientierung bei rechtlichen Regelungen und kulturellen Gewohnheiten, um sich in dieser Gesellschaft zurechtzufinden und die Arbeitsdisziplin zu entwickeln, die den meisten deutschen Bürgerinnen und Bürgern durchs Ausbildungswesen zur zweiten Natur geworden ist. Hinzu kommen die vielen Beschäftigten, die im Niedriglohnsektor arbeiten, von ihrem Lohn nicht leben können und deshalb als »Aufstocker« firmieren.

    Die Leistungen, die der Sozialstaat erbringt, zielen nicht darauf, diesen Menschen das Leben angenehm, sondern sie wieder tauglich zu machen, nämlich für besagte Benutzung. Wer von seiner Arbeitskraft leben muss, steht also in einer doppelten Abhängigkeit: Er muss jemanden finden, der ihn benutzen will, und diese unsichere Angelegenheit kann er nicht mit eigenen Mitteln durchstehen, so dass er abhängig von staatlich organisierten Leistungen ist.
    Respekt hat einen Preis

    Der Sozialstaat, der sich um die Existenz dieser Bürger sorgt, weiß, dass bei ihnen einiges im argen liegt: »Zugleich haben die außergewöhnlichen Herausforderungen, mit denen sich Staat und Gesellschaft infolge des Kriegs in der Ukraine konfrontiert sehen, es vielen Menschen in den sozialen Mindestsicherungssystemen erschwert, ihren Lebensunterhalt zu bestreiten. Gerade die dynamischen Preisentwicklungen bei Energie und Lebensmitteln sorgen hier für erhebliche Probleme. Aufgabe des Sozialstaats ist, die Menschen in dieser Lage zu unterstützen und dafür Sorge zu tragen, dass die Leistungen der Mindestsicherungssysteme auch in dieser Situation auskömmlich sind (…). Eine angemessene Erhöhung der Regelbedarfe ist notwendig, denn die bisherige Fortschreibung der Regelbedarfe bildet die Inflationsentwicklung erst im Nachgang ab«, so der Gesetzentwurf der Bundesregierung.

    Dass erst »Putins Krieg« den Menschen, die auf Grundsicherung angewiesen sind, die sozialen Notlagen beschert haben soll, gehört zur hiesigen Legendenbildung und Kriegspropaganda. Schließlich bezeugt die Zahl der Tafeln im Lande – die mit 940 die Zahl der Jobcenter mehr als um das Doppelte übersteigt – oder der Kleiderkammern und Winterhilfsaktionen, dass schon vor dem Krieg die Leistungen der sogenannten Mindestsicherungssysteme kein Auskommen gesichert haben, dass der Staat vielmehr seit Jahrzehnten einen Teil seiner Bürger von privater Wohlfahrt abhängig gemacht hat.

    Rosa-Luxemburg-Konferenz 2023

    Auch haben sich die Preise nicht einfach »dynamisch« entwickelt. Sie sind vielmehr das – marktwirtschaftlich logische – Resultat des Wirtschaftskrieges, den Deutschland gegen Russland führt. Und wenn die bisherige Berechnung der Regelbedarfe kritisiert wird, so sollte man sich erinnern, dass sie genau aufs Konto der Parteien geht, die jetzt regieren; sowohl SPD als auch Grüne und FDP waren ja in unterschiedlicher Kombination in den letzten Jahrzehnten an der Macht. Mit ihren Regelsätzen haben sie also während der Preissteigerungen der vergangenen Jahre systematisch die Verelendung der Aussortierten betrieben.

    Jetzt wird eine Korrektur angemeldet. Die soll dazu führen, dass erwachsene Leistungsbezieher ab dem 1. Januar 2023 ganze 53 Euro mehr im Monat erhalten. Die kümmerliche Erhöhung macht deutlich, dass die Ampelkoalition auch weiter darauf achten will, dass der Zwang zur Arbeit für die Sozialleistungsbezieher erhalten bleibt. Dabei gesteht die Regierung zudem ein, dass sie nicht einfach an eine Verbesserung gedacht hat, sondern gerichtlichen Vorgaben folgt: »Damit soll auch der im Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 23. Juli 2014 enthaltenen Vorgabe einer zeitnahen Reaktion auf eine offensichtliche und erhebliche Diskrepanz zwischen der tatsächlichen Preisentwicklung und der bei der Fortschreibung der Regelbedarfsstufen berücksichtigten Entwicklung der Preise für regelbedarfsrelevante Güter und Dienstleistungen entsprochen werden.«

    Ein Skandal und eine Gemeinheit gegenüber den Betroffenen ist es offenbar nicht, wenn Regierungen acht Jahre lang ein Verfassungsgerichtsurteil ignorieren. Dass sie es jetzt zur Kenntnis nehmen bzw. als Begründung für ihr Handeln heranziehen, soll offenbar für sie sprechen. Mit der Anpassung der Regelsätze wollen sie aber nicht nur die Not der Leistungsbezieher abmildern, sondern verfolgen gleich höhere Ziele: »Es geht darum, mehr Respekt, mehr Chancen auf neue Perspektiven und mehr soziale Sicherheit in einer modernen Arbeitswelt zu verankern und unnötige bürokratische Belastungen abzubauen.«

    Wie alles in dieser Gesellschaft hat offenbar auch der Respekt seinen Preis und ist in dem Fall billig zu haben. Etwas diffiziler sind die Ansagen zur Verankerung von mehr Chancen und neuen Perspektiven in einer modernen Arbeitswelt. Werfen wir dazu einen Blick auf die (un-)nötigen bürokratischen Belastungen.
    Korrekturen am Schikanesystem

    »Ziel der Einführung des Bürgergeldes ist es (…), gesetzliche Rahmenbedingungen zu schaffen, dass es Menschen im Leistungsbezug möglich wird, sich stärker auf Qualifizierung, Weiterbildung und Arbeitssuche zu konzentrieren.«

    Zunächst wird wieder klargestellt, wozu die Menschen in dieser Gesellschaft da sind: zum Arbeiten. Ihnen dazu zu verhelfen, darin besteht die Leistung des Staates. Dass es dieser Hilfe bedarf, liegt – aus sozialstaatlicher Perspektive – nicht an der Wirtschaft, die den jeweils Betroffenen nicht benutzen will, sondern an den Menschen selbst und ihrer mangelnden Benutzbarkeit. Hat der Staat in der Vergangenheit den Mangel meist an ihrem unzureichenden Arbeitswillen festgemacht und sie darauf verpflichtet, möglichst schnell jede Arbeit anzunehmen – Vorrang der Vermittlung für die Jobcenter –, entdeckt er nun einen Mangel bei der Qualifikation. Denn der Arbeitsmarkt hat sich verändert: »Auch hat sich die Situation auf dem Arbeitsmarkt seit der Einführung der Grundsicherung für Arbeitssuchende im Jahr 2005 grundlegend geändert. Arbeitskräfte, insbesondere qualifizierte Arbeitskräfte, werden vielerorts gesucht. Der Arbeitsmarkt ist insgesamt in einer guten Verfassung. Die Zahlen zeigen aber auch, dass Langzeitarbeitslose von dieser positiven Entwicklung oft nicht profitieren können.«

    Also braucht es zusätzliche Mittel, um die Menschen wieder tauglich für den Arbeitsmarkt und damit unabhängiger von staatlicher Hilfe zu machen. Dass sie als Lohn- und Gehaltsempfänger auch weiter in Abhängigkeit bleiben, davon zeugen natürlich die anderen Sozialgesetzbücher. Damit aber das staatlich anvisierte Ziel der »Modernisierung« erreicht werden kann, bedarf es der Änderung bisheriger Regelungen. Dazu gehört neben einer etwas aktualisierten Fortschreibung der Regelsätze ein anderer Umgang der Jobcenter mit ihrer »Kundschaft«: »Menschen im Leistungsbezug sollen sich stärker auf Qualifizierung, Weiterbildung und Arbeitssuche konzentrieren können, die Potentiale der Menschen und die Unterstützung für eine dauerhafte Arbeitsmarktintegration sollen stärker im Fokus stehen.«

    Das bisherige Schikanesystem, das die Menschen – obgleich »vom Markt« als untauglich und damit nicht gefragt befunden – ständig dazu anhielt, ihre Arbeitsbereitschaft unter Beweis zu stellen, gilt nun als ineffektiv; es habe Menschen nur gelegentlich zu Kurzzeitjobs verholfen und damit zu Dauerkunden der Jobcenter gemacht. Deshalb sollen nun andere Regeln im Umgang mit den »Klienten« her. Dazu gehören Vertrauens- und Karenzzeiten: »Um den Leistungsberechtigten zu ermöglichen, sich bei gleichzeitiger Existenzsicherung auf die Arbeitssuche zu konzentrieren, sollen in den ersten zwei Jahren des Bürgergeldbezugs Karenzzeiten für die zu übernehmenden Kosten der Unterkunft und Heizung und für die Berücksichtigung von Vermögen eingeführt werden. In diesem Zeitraum wird bei der Bedürftigkeitsprüfung Vermögen nicht berücksichtigt, sofern es nicht erheblich ist.«

    Wer sich um seine Weiterbildung für einen neuen Job kümmern muss, soll sich ganz darauf konzentrieren können. Vom Streit mit der Sozialbürokratie darüber, wie sehr er sein Vermögen aufzubrauchen hat und wovon er leben soll, wird er für einige Zeit befreit. Wobei der Umfang der Kostenübernahme für Unterkunft und Heizung sowie die Höhe der Vermögensfreistellung zu den Posten gehören, über die der Vermittlungsausschuss beraten wird.

    Die Höhe des Schonvermögens – Beträge von 60.000 Euro und mehr sind in der Diskussion – monieren vor allem die Kritiker des Gesetzes. Stellt sich nur die Frage, wie kommen Menschen, die auf Hartz IV angewiesen sind, zu solchen Beträgen? Lohnabhängige müssen lange sparen, um soviel zusammenzubekommen. Es gibt natürlich nach langer Berufstätigkeit Abfindungen für Entlassene, wenn sie in den Genuss eines Sozialplans kommen. Solche Gelder sofort für die Existenzsicherung einzusetzen, verbietet sich aber aus Sicht der Politik. Sie hat ja seit der Rentenreform und den umfangreichen Rentensenkungen unter »Rot-Grün« den Bürgern immer wieder vor Augen geführt, dass die Altersrenten nicht zum Leben reichen, man daher private Vorsorge zu betreiben hat. Nicht zuletzt wurde dazu die Riester-Rente eingeführt. Diese Vorsorgegelder im Notfall der Arbeitslosigkeit sofort für den Lebensunterhalt einzusetzen würde nur die Unmöglichkeit der eigenen Altersvorsorge offenkundig machen.

    Doch nicht nur an die Alten haben die Sozialpolitiker der Koalition gedacht: »Anlässlich der Einführung des Bürgergeldes werden die Grundabsetzbeträge für Schülerinnen und Schüler, Studierende und Auszubildende erhöht, um die Erfahrung zu verstärken, dass sich die Arbeitsaufnahme auszahlt.« Eine wahrlich großzügige Leistung, dass diejenigen, die arbeiten und Geld verdienen, davon einen größeren Teil behalten dürfen. Zur reformerischen Tat wird es nur dadurch, dass bislang diese Gelder auf das Einkommen der Bedarfsgemeinschaft angerechnet wurden. Haben Jugendliche damit die schlechte Erfahrung gemacht, dass sich die Aufnahme von Ferienjobs oder Ausbildungsverhältnissen für sie nicht lohnt? Der Sozialstaat hegt immer den Verdacht, dass sich Menschen in der staatlich zugelassenen Armut einrichten, also braucht der Nachwuchs hier »Verstärker«, die ihn im richtigen Sinne konditionieren.
    Zurück auf den Arbeitsmarkt

    Auch der Eingliederungsprozess selbst kommt ins Visier der Reformer: »Die Eingliederungsvereinbarung im SGB II wird durch einen von den Leistungsberechtigten und Integrationsfachkräften gemeinsam erarbeiteten Kooperationsplan abgelöst. Dieser dokumentiert in klarer und verständlicher Sprache die gemeinsam entwickelte Eingliederungsstrategie. Er dient als ›roter Faden‹ im Eingliederungsprozess und stellt ein Kernelement des Bürgergeld-Gesetzes dar. Er enthält keine Rechtsfolgebelehrung. Im Hinblick auf vereinbarte Mitwirkungshandlungen (Eigenbemühungen, Maßnahmeteilnahmen und Bewerbungen auf Vermittlungsvorschläge) wird im Kooperationsplan die Selbstverantwortung der Leistungsberechtigten und ihre Vertrauensbeziehung zur Integrationsfachkraft mit dem Ziel einer vertrauensvollen Zusammenarbeit gestärkt. Mit Erstellung des Kooperationsplans beginnt eine sechsmonatige Vertrauenszeit.«

    Die Ersetzung der Eingliederungsvereinbarung durch einen Kooperationsplan erscheint zunächst als reine Umbenennung, ist es aber nicht, was der Verweis auf die Rechtsfolgebelehrung deutlich macht. In der Eingliederungsvereinbarung wurde bisher festgelegt, was der Hartz-IV-Bezieher zu leisten hatte. Es handelte sich um einen rechtlich bindenden Vertrag, wobei der Schein gleicher Vertragspartner sehr durchsichtig war: War die eine Seite doch auf Geld angewiesen, während die andere Seite diktieren konnte, was dafür an Leistungen zu erbringen war.

    Weil es sich um eine Rechtsregelung handelte, war dieser Vertrag auch entsprechend formuliert und nicht unbedingt verständlich für den Leistungsbezieher, was in der Vorgabe für den neuen Kooperationsplan angesprochen wird. Verstöße gegen diesen Vertrag wurden sanktioniert, landeten sehr häufig vor Gericht, und nicht selten bekamen die klagenden Leistungsbezieher recht. Von daher wird nun diese Form der Vereinbarung als ineffektiv aufgegeben und durch einen Plan ersetzt, der während der Vertrauenszeit fast ganz auf Sanktionen verzichtet. Bei wiederholtem Versäumnis von Terminen kann aber auch während der Vertrauenszeit das staatlich fixierte Existenzminimum um zehn Prozent gekürzt werden.

    »Außerhalb dieser sechs Monate besteht die Kooperationszeit. Die Zusammenarbeit zwischen Integrationsfachkräften in den Jobcentern und erwerbsfähigen Leistungsberechtigten erfolgt in dieser Zeit grundsätzlich ohne Rechtsfolgenbelehrungen. Wenn in der Kooperationszeit jedoch Absprachen zu Mitwirkungshandlungen (Eigenbemühungen, Maßnahmeteilnahmen und Bewerbungen auf Vermittlungsvorschläge) von Leistungsberechtigten nicht eingehalten werden, sollen diese Pflichten durch Aufforderungen mit Rechtsfolgenbelehrungen rechtlich verbindlich festgelegt werden.«

    Womit klargestellt wird, wie sich die Kooperation zwischen Jobcenter-Mitarbeitern und Arbeitslosen auf »Augenhöhe« vollzieht. Eben nach dem Motto: »Bist du nicht willig, so brauch’ ich Gewalt.« Das Bundesverfassungsgericht hatte jedoch die Sanktionsmöglichkeiten eingeschränkt, indem es darauf hinwies, dass es sich bei den Hartz-IV-Leistungen um die Sicherung des Existenzminimums und damit um die Gewährleistung eines menschenwürdigen Daseins handele. Dessen Senkung widerspreche somit den eigenen Maßstäben. Dieses Bedenken greift der Gesetzgeber jetzt auf: »Leistungsminderungen wegen wiederholter Pflichtverletzungen und Meldeversäumnisse betragen höchstens 30 Prozent des maßgebenden monatlichen Regelbedarfs. Kosten der Unterkunft und Heizung werden nicht gemindert. Die Leistungsminderung beträgt bei einer Pflichtverletzung 20 Prozent des maßgebenden Regelbedarfs. Bei jeder weiteren Pflichtverletzung mindert sich das Bürgergeld um 30 Prozent des maßgebenden Regelbedarfs (…). Die bisherigen verschärften Sonderregelungen für die unter 25jährigen Hilfeempfänger entfallen.«
    Anreiz und Strafe

    Auf diese Weise kann auch der Betrag für die Menschenwürde gesenkt werden. Doch nicht nur mit Strafen sollen die Hilfeempfänger zu tauglichen Arbeitskräften gemacht werden, es gibt auch Anreize: »Um weitere Anreize zu schaffen, Geringqualifizierte auf dem Weg zu einer abgeschlossenen Berufsausbildung zu unterstützen und ihnen damit den Zugang zum Fachkräftearbeitsmarkt und zu den am Arbeitsmarkt besonders nachgefragten Berufen zu öffnen, erhalten Teilnehmende an einer berufsabschlussbezogenen Weiterbildung im SGB II und SGB III künftig ein monatliches Weiterbildungsgeld in Höhe von 150 Euro, wenn sie arbeitslos sind oder als Beschäftigte aufstockende SGB-II-Leistungen beziehen.«

    Wer sich diesen Lockungen dennoch verschließt und sich nicht als Kunde ins Jobcenter begibt, ist freilich nicht vor sozialstaatlicher Fürsorge sicher: »Zur Verbreiterung ihres Förderspektrums kann die Agentur für Arbeit oder ein durch diese beauftragter Dritter künftig eine ganzheitliche Betreuung (Coaching) durchführen. Diese verfolgt das Ziel eines grundlegenden Aufbaus der Beschäftigungsfähigkeit von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, die aufgrund von vielfältigen individuellen Problemen besondere Schwierigkeiten haben, Arbeit aufzunehmen. Das Coaching kann auch aufsuchend oder beschäftigungsbegleitend erfolgen.«

    Sich den Anforderungen des Arbeitsalltags zu unterwerfen erfordert eben eine gewisse Selbstorganisation und Disziplin. Wem das fehlt, dem soll auf die Sprünge geholfen werden. Jugendliche, die in der Arbeitssuche keine Perspektive für sich sehen und möglicherweise auf Abwege geraten, werden als Sicherheitsproblem ins Auge gefasst, dem es vorzubeugen gilt. Also muss man sie aufsuchen, um die »Beschäftigungsfähigkeit« an ihnen vor Ort herzustellen.

    Wie das »Bürgergeld«-Gesetz genau gestaltet sein wird, wird sich erst nach der Arbeit des Vermittlungsausschusses zeigen. Änderungen zum Besseren wird es aber nicht geben, denn schon der jetzt gescheiterte Entwurf basiert auf einem im Grunde von allen Parteien getragenen Grundkonsens, den die AfD so formuliert: Deutschland brauche eine »aktivierende Grundsicherung, die sicherstellt, dass wirklich Bedürftige die Hilfe erhalten, die sie benötigen«.

    Und genau so ist ja auch der Grundsatz der Hilfen im Paragraph 1 SGB I gemeint: Es braucht eine Grundsicherung, damit die Menschen wieder tauglich gemacht und in Arbeit gebracht werden. Sie selber sind dafür verantwortlich, obwohl sie die Sache nicht in der Hand haben. Zur Ausgestaltung des Drucks, der dazu auf sie ausgeübt wird, bieten sich dann viele Varianten an: ein bisschen mehr Regelsatz hier, mehr Zwang zur Arbeit da, mehr Verstärkung der Anreize, größere Nähe zum Klienten etc. Darüber darf munter gestritten werden, denn das zeichnet unsere demokratische Kultur schließlich aus.

    Anmerkung

    1 Siehe hierzu die Studie »Der soziale Staat. Über nützliche Armut und ihre Verwaltung« von Renate Dillmann und Arian Schiffer-Nasserie (Köln 2018)

    Suitbert Cechura ist Diplompsychologe und Psychotherapeut. Er lehrt an der Evangelischen Fachhochschule Rheinland-Westfalen-Lippe in Bochum Soziale Arbeit im Gesundheitswesen/Sozialmedizin

    #Allemagne #HartzIV #Bürgergeld #allocations_sociales #réforme #droit #WTF

  • Bürgergeld - Beton, Flexibilität und Schwäche - freitag.de
    ▻https://www.freitag.de/autoren/alexander-fischer/buergergeld-beton-flexibilitaet-und-schwaeche?s=09

    Alexander Fischer, secretaire d’état auprès de la senatrice pour intégration, travail et questions sociales (#SenIAS) du gouvernement (Land) berlinois du parti de gauche (#Die_Linke) Katja Kipping nous propose cette analyse des nouvelles lois fédérales censées remplacer l’infâme #HartzIV qui s’appellerait désormais #Bürgergeld. Texte essentiel pour comprendre comment l’Allemagne dévéloppe le système inspirant les macronistes.

    23.11.2022 von Alexander Fischer - Die Union hat Verschärfungen des Bürgergeld-Gesetzes erzwungen. Aber ihre Blockade-Mehrheit im Bundesrat wäre keine, wenn andere Parteien andere Entscheidungen getroffen hätten. Die politische Verantwortung tragen viele.

    Wohl weil es sich im Schatten sehr großer Krisen vollzieht, wird in Deutschland nicht noch sehr viel mehr über eine der bedeutendsten Sozialreformen der letzten Jahre diskutiert. Mit dem Label „Bürgergeld“ hat die Ampel eine Reform des SGB II auf den Weg gebracht, die einen Bruch mit der letzten großen Reform des Grundsicherungssystems vollziehen will, die unter dem Namen „Hartz IV“ in die Geschichte der Bundesrepublik eingegangen ist. Wie groß man auch immer diesen Bruch qualitativ bewerten will, unstrittig ist, dass die Bezieher/innen von Grundsicherungsleistungen mit diesem Gesetz auf signifikante Verbesserungen hoffen dürften, ob bei der Höhe des Regelsatzes, dem Sanktionsregime oder der Verpflichtung, zumutbare Arbeit anzunehmen. Es war die CDU/CSU, die diese Reform im Bundesrat vorläufig gestoppt hat, weshalb gegenwärtig weitgehend hinter verschlossenen Türen im Vermittlungsausschuss zwischen Bundestag und Bundesrat über einen Kompromiss verhandelt wird, der noch in dieser Woche Bundestag und Bundesrat passieren muss, damit er überhaupt noch rechtzeitig zum 1.1.2023 praktisch umgesetzt werden kann. Und alles sieht danach aus, als ob die CDU/CSU eine Verschärfung der Sanktionsregelungen erzwingen wird. Die Ampel musste nach rechts verhandeln. Aber ist das ein Naturgesetz? Keinesfalls. Die politische Verantwortung für die weitere Verwässerung einer schon im Ansatz begrenzten Sozialreform tragen viele.

    Es lohnt sich, dafür einen Blick auf das Verfahren im Bundesrat und die Machtarithmetik, die in ihm zum Ausdruck kommt, zu werfen. Die Bürgergeld-Reform ist technisch gesehen ein Zustimmungsgesetz, das nicht nur mit Mehrheit vom Bundestag beschlossen werden muss, sondern auch im Bundesrat eine Mehrheit braucht. Das #Bundestag (@klaus++ c’est une erreur, il s’agit du Der #Bundesrat) ist als „Parlament der Länderregierungen“ (Selbstdarstellung) aus 69 Sitzen zusammen gesetzt, die (mit Unschärfen) nach der Größe auf die Bundesländer verteilt sind. Die Besetzung der Sitze und das Stimmverhalten bestimmen die jeweils amtierenden Landesregierungen. Enthaltungen zählen bei Abstimmungen wie Nein-Stimmen. Und da die Koalitionsverträge in den Bundesländern immer einen Passus enthalten, der bestimmt, dass im Bundesrat bei Uneinigkeit der Koalitionsparteien mit Enthaltung votiert wird, ergibt sich in der gegenwärtigen Zusammensetzung des Bundesrats folgende Machtarithmetik:

    Die Ampel-Parteien können auf insgesamt 16 jedenfalls in der Logik der regierenden Parteifarben sichere Ja-Stimmen bauen, die sich aus den 4 Landesregierungen von Hamburg (SPD/Grüne, 3), Niedersachsen (SPD/Grüne, 6), Saarland (SPD, 3) und Rheinland-Pfalz (Ampel, 4) speisen. Die beiden weiteren für den Bundesrat theoretisch relevanten Parteien sind CDU/CSU und DIE LINKE. Die CDU/CSU kann wegen der oben beschriebenen Logik nicht weniger als 39 Stimmen für eine Blockade versammeln, die sich aus den 8 Landesregierungen von Bayern (CSU/Freie Wähler, 6), Baden-Württemberg (Grüne/CDU, 6), Hessen (CDU/Grüne, 5), Nordrhein-Westfalen (CDU/Grüne, 6), Schleswig-Holstein (CDU/Grüne, 4), Brandenburg (SPD/CDU/Grüne, 4), Sachsen-Anhalt (CDU/SPD/Grüne, 4) und Sachsen (CDU/SPD/Grüne, 4) zusammen setzen. Damit hat die CDU/CSU allein, sofern sie ihre jeweils mitregierenden Landesparteien auf eine Linie verpflichtet (was offenbar geschehen ist), die Möglichkeit, mehr als 35 Enthaltungen im Bundesrat zu mobilisieren, die für eine Blockade nötig sind. Anders sieht das bei der LINKEN aus. Sie kann bis zu 14 Stimmen im Bundesrat für eine Enthaltung mobilisieren, die sich aus den Landesregierungen in Berlin (SPD/Grüne/LINKE, 4), Thüringen (LINKE/SPD/Grüne, 4), Bremen (SPD/Grüne/LINKE, 3) und Mecklenburg-Vorpommern (SPD/LINKE, 3) zusammen setzen.

    Es ist diese Macht-Arithmetik, die die Ampel dazu zwingt, in erster Linie mit der CDU/CSU zu verhandeln, und das heißt materiell über sozialpolitische Verschlechterungen des vorliegenden Entwurfs zu reden. Aber diese Macht-Arithmetik ist nicht vom Himmel gefallen, sondern das Ergebnis politischer Entscheidungen. Es waren die baden-württembergischen Grünen, die 2021 bewusst entschieden haben, keine Ampel-Landesregierung mit SPD und FDP zu bilden, sondern weiter mit der CDU zu regieren. Es waren die nordrhein-westfälischen Grünen, die 2022 sehr bewusst entschieden haben, keine Ampel-Landesregierung unter Führung der SPD zu bilden, sondern eine schwarz-grüne unter Führung der CDU. Hätten sie sich nur in einem Fall anders entschieden, könnte die CDU/CSU heute nur 33 Stimmen, und damit keine Blockade-Enthaltungsmehrheit im Bundesrat mobilisieren. Dann hätte die Ampel 22 sichere Gestaltungs-Stimmen im Bundesrat, und es wäre viel naheliegender, sich statt um die Auflösung des von Friedrich Merz angerührten Betons um die 14 Stimmen aus den Ländern zu bemühen, in denen DIE LINKE mitregiert. Eine erfolgreiche Verhandlung würde dann zu 36 Ja-Stimmen im Bundesrat und damit zur Verabschiedung des Gesetzes führen. Wer also jetzt vor allem darüber klagt, dass die CDU/CSU das macht, was sie eben macht, sollte nicht vergessen, wer sie in diese Machtposition durch landespolitische Entscheidungen gebracht hat.

    Ein schwieriger Abwägungsprozess würde dann vor allem auf DIE LINKE zukommen, zu deren Gründungskonsens die fundamentale Ablehnung von Hartz IV gehört. Für welche Verbesserungen wäre man bereit, dem Gesetz zu einer Mehrheit im Bundesrat zu verhelfen, auch dann, wenn zentrale Funktionsprinzipien von Hartz IV noch nicht überwunden sind? Es wäre keine leichte Debatte, das ist sicher. Allein wenn sich SPD und Grüne im Jahr 2019 in Brandenburg für die rechnerisch und politisch mögliche Bildung einer rot-rot-grünen Landesregierung entschieden hätten, könnten die Ampel-Parteien und die rot-rot-grünen bzw. rot-roten Landesregierung gegenwärtig zusammen 34 Stimmen mobilisieren, nur eine weniger als die Mehrheit von 35 Stimmen. Und die Verhandlungssituation sähe völlig anders aus, weil es ausreichen würde, mit einem weiteren Land einen Deal zu machen. Der Beton des Friedrich Merz wäre äußerst brüchig. Aber zu dieser Wahrheit gehört eben auch die gegenwärtige Schwäche der LINKEN, die dazu führt, dass sie in vielen Bundesländer überhaupt kein Machtfaktor mehr ist .

    Der Beton der CDU/CSU, die machtpolitische Flexibilität der Grünen (und abgestuft auch der SPD) und die Schwäche der LINKEN sind es, die jetzt dazu führen, dass am Ende eben doch wieder CDU und CSU die Chance bekommen, selbst vergleichsweise kleine soziale Verbesserungen für Millionen zu verwässern und schlimmstenfalls zu blockieren.

    #Allemagne #politique #allocations_sociales #HartzIV #Bürgergeld

  • Die geplanten Änderungen belasten die ohnehin schon Gebeutelten
    ►http://www.tagesspiegel.de/politik/hartz-iv-reform-alleinerziehende-werden-zur-kasse-gebeten/13494242.html
    ▻https://www.flickr.com/photos/beatriceamberg/4856741327

    Flickr

    Les mères célibataires seront privées d’allocations ALG II pendant les jours de visite des enfants chez le père. C’est un détail de la réforme du système Hartz 4 proposée par la ministre SPD Andrea Nahles.

    Hartz IV als Nackenschlag: Getrennt lebenden Müttern soll für die Vater-Tage ihrer Kinder Geld abgezogen werden. Das sehen die Reformpläne aus dem Haus von SPD-Bundessozialministerin Andreas Nahles vor.625 000 Haushalte von Alleinerziehenden sind auf staatliche Grundsicherungsleistungen angewiesen, Alleinerziehende „und ihre Familien tragen besondere Armutsrisiken“, steht auf der Internetseite des SPD-geführten Bundesfamilienministeriums. In der Tat gehen viele Geschichten von alleinerziehenden Frauen so, dass sie erst das Kind bekamen, dann ging die Beziehung kaputt und dann folgte aus muttermöglichen Teilzeitjobs oder befristeten Beschäftigungsverhältnissen heraus der Abstieg in die Arbeitslosigkeit, aus der es mit betreuungsbedürftigem Kind wenig Befreiungsmöglichkeit gibt.

    Und es wird an der Frau sein, die Besuchstage beim Amt zu dokumentieren, was wiederum ihre Zeit kostet, die sie mit Kind und vielleicht einem prekären Minijob eben nicht hat. Es wird Streit und Neid in eventuell ohnehin schwierige Beziehungen tragen, denn wenn jeder Tag beim Vater die Mutter neun Euro kostet, kann das ihr Interesse daran schmälern.

    Verirrt wirkt dieser Reformplan darüberhinaus auch deshalb, weil das Änderungsgesetz den Zusatz „Rechtsvereinfachung“ trägt und zur Entlastung der Sozialämter beitragen soll. Es ist aber kaum vorstellbar, und das wurde von deren Personalräten bereits moniert, wie ein tageweiser Nachweis der Kinderbetreuungssituation zu weniger Aufwand führen könnte.

    La réstriction touchera également les pères célibataires pauvres, mais il y en a beaucoup moins que de mères célibataires pauvres.

    #Allemagne #SPD #allocations_sociales #Hartz_4 #femmes

    • @simplicissimus Je crois que le côté flicage est techniqument négligeable et ne fait que contribuer à la congestion du workflow du Jobcenter . La mesure est d’ailleurs déjà effective pour les couples séparés qui se partagent l’autorité parentale. Les Jobcenter n’ont pas assez de postes pour assurer un flicage conséquent.

      La mesure aura des conséquences néfastes parce qu’elle obligera des gens à établir un comptabilité temporelle alors qu’ils se sentent perdus, souvent incapables de remplir une déclaration d’impôts, parfois victimes d’abus commis par les agents du Jobcenter et de toute manière complètement surmenés.

      Du côté de l’administration la charge de travail augementera considérablement parce qu’il faudra taper manuellement toutes les dates dans les formulaires adéquats. Avec quatre visites de deux enfants par mois la décision sur le montant des allocations remplira au moins une soixantaine de pages qu’on devra imprimer et envoyer aux ayants droit tous les six mois, sans compter les versions corrigées après des changements ou du statut des bénéficiaires ou du côté de l’administration.

      Bref, la mesure ne se fera pas, parce que personne n’en veut.

      Elle fait partie de ces projets politiques qui occupent la plus grande part du temps de nos élus et administrateurs sans faire avancer les choses. C’est l’usine à gaz habituelle qu’il faut constamment surveiller et critiquer pour éviter les pires dérapages.

      P.S. Pour le moment les papas pauvres peuvent demander une petite allocation pour les jours de visite. Il me semble qu’on a l’intention de la leur supprimer.

      #admiistration #argh

  • On ne donne qu’aux riches, enfin on ne donne pas aux pauvres.

    Une décision du tribunal administratif des impôts à Cologne stipule que les enfants de moins de 26 ans ont droit au Kindergeld même s’il gagnent plus que 8004 Euros par mois. Depuis une réforme de l’allocation Kindergeld en 2012 les revenus des enfants ne sont plus pris en compte dans la décision sur son attribution.

    Sachant que le Kindergeld est transféré directement au Jobcenter dans le cas des bénéficiaires ALG 2 / Hartz 4 et n’est pas rajouté au montant de l’allocation qu’on leur verse, on constate que le Kindergeld profite à ceux qui n’en ont pas besoin alors qu’il est refusé à ceux qui ont du mal à s’en priver.

    Archiv 11/2013 | Rechtsanwälte Huth & Müller in Hamburg
    ▻http://www.huth-mueller.de/11-2013.html

    Kindergeld: Anspruch besteht auch für verheiratete Kinder in Erstausbildung

    Für verheiratete volljährige Kinder in Erstausbildung besteht auch dann ein Kindergeldanspruch, wenn die eigenen Einkünfte des Kindes und die Unterhaltsleistungen des Ehegatten den Grenzbetrag von 8.004 EUR überschreiten.

    Das hat das Finanzgericht (FG) Köln entschieden. Im Urteilsfall verwehrte die Familienkasse der Klägerin das Kindergeld ab Januar 2012 für ihre 21-jährige verheiratete Tochter. Begründung: Die Tochter könne selbst ihren Unterhalt finanzieren, da die Summe aus ihrer Ausbildungsvergütung und dem Unterhaltsbeitrag ihres Ehemanns den Grenzbetrag von 8.004 EUR überschreite. Damit läge kein „Mangelfall“ vor und damit keine Unterhaltsbelastung der Klägerin für ihre Tochter.

    Dem folgte das FG nicht und gewährte das beantragte Kindergeld. Die Tochter befinde sich in Erstausbildung und habe das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet. Weitere Voraussetzungen fordere das Gesetz nicht für den Bezug von Kindergeld. Insbesondere seien seit der Gesetzesänderung zum 1. Januar 2012 die eigenen Bezüge der Kinder ohne Bedeutung. Dies gelte genauso für verheiratete Kinder. Daher müsse auch bei diesen - entgegen der früheren Rechtsprechung des BFH - keine „typische Unterhaltssituation“ mehr vorliegen. Die anderslautende Dienstanweisung des Bundeszentralamts für Steuern (31.2.2 DA FamEStG) sei damit rechtswidrig (FG Köln, 9 K 935/13).

    Le montant du Kindergeld par enfant dépend du nombre d’enfants à charge :
    € 184 par mois pour le premier et le deuxième enfant, € 190 pour le troisième et quatrième, € 215 à partir du cinquième enfant.

    Kindergeld in Deutschland (de)
    ▻http://de.wikipedia.org/wiki/Kindergeld_%28Deutschland%29


    En 2010 un couple marié avec trois enfants profitait à la fois d’un avantage fiscal de € 8832 et d’un Kindergeld de € 6696 c’est à dire d’une somme de € 15.528 . Une famille qui ne gagne que quelques Euros de plus que l’ ALG 2 se voit augmenter ses revenus uniquement par le Kindergeld, les bénificiaires du ALG 2 ne touchent rien.

    Depuis 2012 la famille aisée peut encore réduire le montant des impôts à payer en transférant une partie de leurs revenus aux enfants ayant jusquà 25 ans, le Kindergeld restant inchangé dans ce cas.

    Conclusion : plus t’es riche, plus des occasions de gagner plus se présentent. Enrichissez-vous !
    ▻https://de.wikipedia.org/wiki/Enrichissez-vous

    #allemagne #justice #allocations_sociales_pour_riches

  • Oui, un enfant de riches coûte plus cher à l’Etat qu’un enfant de pauvres (Rue89)
    ▻http://www.rue89.com/rue89-presidentielle/2012/01/05/oui-un-enfant-de-riches-coute-plus-cher-letat-quun-enfant-de-pauvres

    Total annuel des aides familiales et baisse d’impôt pour cette famille « riche » : 25 743,92 euros.
    […]
    Total annuel des aides familiales et crédit d’impôt pour cette famille « pauvre » : 14 134,04 euros.
    […] un enfant de riches rapporte plus qu’un enfant de pauvres. Et « coûte » plus cher à l’Etat.

    #enfants #inégalités #allocations_sociales #fiscalité