• Arbeitszeitschutz 4.0 für Arbeit 4.0 - Neue Richtervereinigung e.V.
    https://www.neuerichter.de/details/artikel/article/arbeitszeitschutz-40-fuer-arbeit-40-629

    15.5.2021 vonTanja Keller - Der Europäische Gerichtshof hat am 14.5.2019 (C-55/18) entschieden, dass ein objektives, verlässliches und zugängliches System einzurichten ist, mit dem die von jedem Arbeitnehmer geleistete Arbeitszeit gemessen werden kann.

    Ohne ein System, mit dem die tägliche Arbeitszeit eines jeden Arbeitnehmers gemessen werden könne, könne weder die Zahl der geleisteten Arbeitsstunden und ihre Verteilung noch die Zahl der Überstunden verlässlich und objektiv ermittelt werden.

    Die objektive und verlässliche Bestimmung der täglichen und wöchentlichen Arbeitszeit sei für die Einhaltung des Arbeitszeitschutzes unerlässlich.

    Objektive und verlässliche Daten erleichterten den zuständigen Behörden und nationalen Gerichten die Kontrolle der tatsächlichen Beachtung der Rechte. Ein Arbeitszeiterfassungssystem biete außerdem den Arbeitnehmern ein besonders wirksames Mittel, um zu objektiven und verlässlichen Daten über die tatsächlich geleistete Arbeitszeit zu gelangen. Ohne diese Daten sei es für Arbeitnehmer äußerst schwierig oder gar praktisch unmöglich, ihre Rechte durchzusetzen.

    Diese Vorgabe muss für die private Wirtschaft in nationales Recht umgesetzt werden. Im öffentlichen Dienst gilt sie ab sofort.

    Die Neue Richtervereinigung begrüßt dieses Urteil uneingeschränkt.

    Die Neue Richtervereinigung teilt Bedenken nicht, flexible Arbeitszeiten würden durch dieses Urteil erschwert. Es geht nicht um Flexibilität als solche, sondern um die Erfassung der in diesen Arbeitszeitmodellen geleisteten Arbeit.

    Das EuGH-Urteil führt auch nicht zu mehr Bürokratie. Arbeitszeiten können heute problemlos auch per Computer oder über eine App zuverlässig erfasst werden.

    Der Zwang zur Registrierung der tatsächlich geleisteten Arbeit wird sich auch in Deutschland vielmehr zugunsten eines effektiven Arbeitszeitschutzes auswirken. Die Neue Richtervereinigung hofft, dass nach diesen bindenden Vorgaben des EuGH zum Arbeitszeitschutz bei den zuständigen Arbeitsschutzbehörden künftig sowohl der Wille als auch die Kapazität vorhanden sein, solche Arbeitszeitkontrollen durchzuführen.

    Darüber hinaus haben die betrieblichen Interessenvertretungen nun eine einfache und leicht zugängliche Möglichkeit, ihrerseits die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen zu überprüfen. Sie sind aufgerufen, von ihren Rechten zur Überwachung geltenden Rechts Gebrauch zu machen. Dort wo noch keine Arbeitszeiterfassung praktiziert wird, dürfte nun ein Initiativrecht der betrieblichen Interessenvertretungen bestehen.

    Auch für die Arbeitnehmer bringt dieses Urteil des EuGH Vorteile. Bisher lehnen die Arbeitsgerichte Klagen auf Bezahlung von Überstunden auf Basis einer rigiden Verteilung der Darlegungs- und Beweislast häufig ab. Die geleisteten Überstunden seien den Arbeitgebern nicht zuzurechnen, da diese hiervon keine Kenntnis hätten. Diese seien also auch nicht zu vergüten (BAG 10.4.2013 – 5 AZR 122/12).

    Diese rechtlichen Konstruktionen lassen sich nunmehr nicht mehr aufrechterhalten. Tatsächlich geleistete und registrierte Arbeit muss nach der Rechtsprechung des EuGH vielmehr auch vom Arbeitgeber zur Kenntnis genommen und vergütet werden. Insoweit kann auf die vom BAG schon bislang praktizierte Rechtsprechung beim Vorliegen einer Fahrerkarte verwiesen werden, BAG vom 21.12.2016 – 5 AZR 362/16.

    Während bisher über die Hälfte der geleisteten Überstunden in Deutschland weder bezahlt noch durch Freizeit ausgeglichen werden (dies betrifft ca. 1 Mrd. Überstunden; nicht nur 1 Mio, wie der Arbeitsminister fälschlich verlauten lässt), dürfte sich nun die Chance deutlich erhöhen, dass sich diese Praxis verändert. Im Gegenteil, nach jüngster Rechtsprechung müssen Überstundenzuschläge auch Teilzeitbeschäftigten gezahlt werden, BAG vom 19.12.2018 – 10 AZR 231/18. Finanzielle Fehlanreize („unbezahlte Überstunden“) werden mit diesem Urteil unterbunden.

    Da der EuGH den Zwang zur Registrierung auch aus einem Grundrecht der Arbeitnehmer ableitet, wirkt dieses Grundrecht direkt im Verhältnis zum Arbeitgeber. Nur die Ausgestaltung von Modalitäten erfordert noch eine Tätigkeit des nationalen Gesetzgebers. Eine effektive Registrierung der Arbeitszeit hat aber schon jetzt zu erfolgen.

    #Recht #Arbeitsrecht #Arbeitszeiterfassung #EUGH

  • Altenpflege: Auch osteuropäischen Frauen steht Mindestlohn zu | Telepolis
    https://www.heise.de/tp/features/Altenpflege-Auch-osteuropaeischen-Frauen-steht-Mindestlohn-zu-6118456.html

    Mal sehen, was sich die Verleihfirmen nun ausdenken, um den Mindestlohn nicht zahlen zu müsen. Vermutlich werden sie vermehrt mit „Wegwerffirmen“, so genannten 18-Monats-GmbHs im Ausland arbeiten, um sich Lohnforderungen zu entziehen.

    25. Juni 2021 von Bernd Müller - „Paukenschlag“ des Bundesarbeitsgerichts: Ausbeuterische Arbeitsverhältnisse in der 24-Stunden-Pflege sind nicht zulässig. Sozialverbände „Tsunami“ für häusliche Pflege

    Lange Zeit funktionierte die Ausbeutung von osteuropäischen Frauen in der häuslichen Altenpflege reibungslos - das könnte nun ein Ende haben. Am Donnerstag fällte das Bundesarbeitsgericht in Erfurt ein Grundsatzurteil dazu. Einen „Paukenschlag für entsandte Beschäftigte“ nannte DGB-Bundesvorstandsmitglied Anja Piel das Urteil; denn das Gericht stellte fest: Den ausländischen Beschäftigten, die Senioren in ihren Wohnungen betreuen, stehe der gesetzliche Mindestlohn zu.

    Geklagt hatte eine nun 69-jährige Bulgarin. Seit 2013 war sie als Pflege- und Haushaltskraft in Privathaushalten zunächst in Koblenz und Bonn tätig; seit 2014 pflegte sie eine mehr 90-jährige Dame in deren Wohnung in einer Seniorenanlage in Berlin. Sie verdiente dabei 1.350 Euro brutto (950 Euro netto) im Monat zuzüglich eines Bonus‘ von 50 Euro.

    Bei einer Vergütung auf dem Niveau des damaligen Mindestlohnes von 8,50 Euro je Stunde entsprach das Arbeitsentgelt einer täglichen Arbeitszeit von sechs Stunden, wie es auch im Arbeitsvertrag geregelt war. Der Streit entbrannte sich aber an der realen Arbeitszeit, denn es ist ein lang bekanntes Problem: In der häuslichen Ganztagespflege sind geregelte Arbeitszeiten kaum möglich - die Beschäftigten müssen stets in Bereitschaft sein.

    Das vermittelnde Unternehmen hatte mit einer Klausel im Arbeitsvertrag versucht, das Risiko einer längeren Arbeitszeit auf die Beschäftigte abzuwälzen. Die Bulgarin musste sich verpflichten, keine Überstunden zu machen. Gleichzeitig wurde aber in den zum Arbeitsvertrag gehörenden Unterlagen festgehalten, dass es sich um eine „24-Stunden-Betreuung“ handle und Nachtwachen notwendig seien.

    Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg befand im August 2020, dass dieses Vorgehen „treuwidrig“ sei. Da eine umfassende Betreuung zugesagt worden sei, sei eine Begrenzung der wöchentlichen Arbeitszeit auf 30 Stunden nicht zulässig, und für das zugesagte Leistungsspektrum sei dies darüber hinaus auch unrealistisch. Das Gericht befand, dass die bulgarische Pflegerin stattdessen für eine tägliche Arbeitszeit von 21 Stunden zu entlohnen sei.

    Gegen dieses Urteil war die bulgarische Vermittlungsfirma mit einem Revisionsbegehren vorgegangen. Das Bundesarbeitsgericht entschied nun: „Auch Bereitschaftsdienstzeit ist mit dem vollen Mindestlohn zu vergüten“, so der Vorsitzende Richter Rüdiger Linck in der Verhandlung. Dabei machte er deutlich, dass Bereitschaftsdienst auch darin bestehen könne, dass die Pflegehilfe im Haushalt der Senioren wohnen müsse „und grundsätzlich verpflichtet ist, zu allen Tag- und Nachtstunden bei Bedarf Arbeit zu leisten“.

    Der verhandelte Fall sei kein Einzelfall, hatte Justyna Oblacewicz von der DGB-Initiative „Faire Mobilität“ im Dezember erklärt. Pro Jahr hätten sich etwa 400 Personen aus der häuslichen Ganztagespflege an die „Faire Mobilität“ gewandt.

    Wie viele Menschen in der häuslichen Ganztagespflege arbeiten, lässt sich nur schätzen - offizielle Zahlen darüber gibt es nicht. Zwischen 300.000 und 600.000 seien es schätzungsweise, sagte Oblacewicz; die meisten seien osteuropäische Frauen. „Ihre Verträge reichen in der Regel von wenigen Wochen bis zu drei Monaten, und in dieser Zeit leben sie meist auch in dem Haushalt der zu pflegenden Person.“ Ist die Zeit vorüber, kehren sie in ihre Heimat zurück und werden dann in einen neuen Haushalt vermittelt.

    VdK: Häuslicher Pflege droht „Armageddon“
    Während die Gewerkschaften das Urteil am Donnerstag begrüßten, verhielten sich Sozialverbände zurückhaltend gegenüber dem Richterspruch. „So nachvollziehbar die Entscheidung auch ist, das Urteil löst einen Tsunami aus für alle, die daheim auf die Unterstützung ausländischer Pflegekräfte angewiesen sind“, erklärte Eugen Brysch, Vorstand der Deutsche Stiftung Patientenschutz in Dortmund, gegenüber der Deutschen Presseagentur (dpa). Die Präsidentin des Sozialverbands VdK, Verena Bentele, sagte den Zeitungen der Funke Mediengruppe, nach dem Urteil drohe der häuslichen Pflege ein „Armageddon“. Brysch betonte: „Hätten wir die ausländischen Pflegekräfte nicht, wäre die häusliche Pflege schon zusammengebrochen.“

    Ver.di: Modell „basiert auch systematischem Gesetzesbruch“
    Dagegen sprachen sowohl Gewerkschaften als auch die Bundestagsfraktion Die Linke von teilweise ausbeuterischen Zuständen. „Das Modell der sogenannten 24-Stunden-Pflege basiert auf systematischem Gesetzesbruch“, erklärte Silvia Bühler, Bundesvorstand der Dienstleitungsgewerkschaft ver.di. Wenn eine Beschäftigte die Versorgung eines pflegebedürftigen Menschen rund um die Uhr sicherstellen solle, könne das nicht mit legalen Dingen zugehen.

    Ob sich so schnell etwas an den Zuständen ändern wird, ist ungewiss. „Dickfellige Arbeitgeber und Vermittlungsagenturen setzen sich mit dem Angebot der rund-um-die-Uhr-Betreuung seit Jahren über geltendes Recht hinweg“, heißt es in einer Erklärung des DGB.

    Was für die Auftraggeber ein Sorglos-Paket ist und für Arbeitgeber und Vermittlungsagenturen eine Goldgrube, ist für die Beschäftigten pure Ausbeutung. Trotz 24-Stundentag mit Arbeit und Bereitschaft erhalten sie höchstens den Mindestlohn für acht Stunden - wenn überhaupt. Mit unübersichtlichen Entsende- und Vermittlungsmodellen sparten die Arbeitgeber außerdem maximal möglich an Sozialbeiträgen.

    (Presseerklärung des Deutschen Gewerkschaftsbundes)

    Im Dezember hatte Justyna Oblacewicz von der DGB-Initiative „Faire Mobilität“ erklärt, viele osteuropäische Beschäftigte wüssten nicht, dass sich die Höhe des zu zahlenden Lohnes am deutschen Recht orientieren müsse. Hinzu komme noch die Sprachbarriere. Auch wenn bei der Vermittlung ein bestimmtes Sprachniveau vorausgesetzt werde, sei es in der Praxis oft nicht ausreichend. Deshalb könnten sich viele osteuropäische Frauen nicht über ihre Rechte informieren. Ein noch größeres Problem sei aber, so Oblacewicz, „dass die Frauen mit ihm Haushalt der Person leben, die sie pflegen, und dadurch recht isoliert sind“. Der Arbeitsalltag biete auch kaum die Möglichkeit, sich zu informieren.

    DGB: Spahn soll Familien seine Versäumnisse erklären
    Beschäftigte würden aber auch oft bewusst über ihre Rechte getäuscht. Vor allem die polnischen Dienstleistungsverträge seien so aufgebaut, „dass die Frauen quasi als Selbständige nach Deutschland kommen, und ihnen wird suggeriert, dass sie deshalb keine Arbeitsschutzrechte in Anspruch nehmen können“, betonte Oblacewicz. Faktisch stimme das aber nicht, und darüber kläre dann die „Faire Mobilität“ auf.

    Der DGB sieht nun Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) in der Pflicht. Er solle den Familien seine Versäumnisse erklären, die auf die 24-Stunden-Pflege angewiesen sind. „Er hätte die Pflegepolitik neu ausrichten und die Pflegeversicherung zu einer Bürgerversicherung umbauen können, die sämtliche Pflegeleistungen abdeckt“, heißt es in der Erklärung. Die Zeche für eine jahrzehntelang verfehlte Politik dürfe nicht auf dem Rücken der Beschäftigten abgeladen werden.

    #Arbeit #Ausbeutung

  • jungle.world - »Man hat sich allein­gelassen gefühlt«
    https://jungle.world/artikel/2021/18/man-hat-sich-allein-gelassen-gefuehlt

    05.05.2021 von Jérôme Buske - Small Talk mit Felix über die ­Arbeitsbedingungen bei Clevershuttle in Leipzig

    »Man hat sich allein­gelassen gefühlt«

    Clevershuttle ist ein seit 2014 bestehendes Start-up-­Unternehmen mit Sitz in Berlin, das in mehreren Städten Fahrdienste anbietet, teilweise in Zusammenar­beitet mit lokalen Verkehrsbetrieben. Da die Flotte des Unternehmens aus mit Ökostrom betriebenen Elektrofahrzeugen und Wasserstofffahrzeugen besteht, vermarktet es sich als umweltfreundliche Alternative zum eigenen Auto und als Ergänzung zum öffentlichen Personennahverkehr. In Leipzig können Fahrgäste, die ein ähnliches Fahrziel haben, per App ein Fahrzeug mit einem Fahrer oder einer Fahrerin buchen und auf diese Weise Kosten sparen. Weil die Firma gegen Arbeitsschutzauflagen verstoßen haben soll – was sie bestreitet –, hat sich ein Teil der Leipziger Belegschaft in einer Betriebsgruppe organisiert. Die Jungle World hat mit Felix* gesprochen, einem der dortigen Mitarbeiter.

    Sie haben mit anderen Mitarbeitern eine Betriebsgruppe gegründet. Warum?

    Die Bedingungen werden sukzessive schlechter. Die Gewinneinbußen werden auf die Löhne der Belegschaft umgelegt. Wir arbeiten für den Mindestlohn und lange Schichten von über zehn Stunden sind keine Seltenheit. Zuschläge für Feiertags- und Sonntagsarbeit gibt es nicht. Viele Fahrer und Fahrerinnen leiden an Müdigkeit und Erschöpfung; wenn es einmal zu einem Unfall kommt, steht die Firma nicht hinter ihren Mitarbeitern, da sie offenbar nur mangelhaft versichert ist. Beispielsweise fuhr ein Kollege gegen einen Bordstein und beschädigte einen Reifen, Clevershuttle hat versucht, ihn an der Zahlung des Schadens zu beteiligen, indem ein entsprechender Betrag vom Lohn abgezogen werden sollte. Dagegen wurde erfolgreich Einspruch eingelegt. Außerdem ist die Personalpolitik fragwürdig: Viele werden nach ihrer Probezeit nicht übernommen.

    Welchen Einfluss hat die Covid-19-Pandemie auf Ihre Arbeit?

    Die Probleme begannen auf dem Höhepunkt der zweiten Pandemiewelle: Als während der Weihnachtsfeiertage die Infektionszahlen anstiegen – die Siebentage­inzidenz lag in Leipzig zeitweise über 400 – wurden weiterhin verschiedene Fahrgäste in einem Auto befördert. Das führte oftmals zu absurden Situationen, etwa dass vier Kundinnen und Kunden aus drei Haushalten in einem Clevershuttle mitfuhren und fragten, ob dies überhaupt legal sei. Die Coronaschutzverordnung wurde seitens des Unternehmens mehrfach missachtet beziehungsweise »weit« ausgelegt: bis zum 24. Dezember bekamen wir keine FFP-2-Masken, und die ersten Schnelltests wurden von der Unternehmens­leitung erst zwei Wochen, nachdem der Gesetz­geber die Unternehmen dazu verpflichtet hatte, zur Verfügung gestellt. Wenig überraschend gab es in der Be­legschaft bald den ersten Covid-19-Fall. Man hat sich als Fahrer mit der Situation alleingelassen gefühlt.

    Wie reagierte die Belegschaft?

    Einige Kollegen kündigten, andere äußerten Kritik und beschwerten sich bei den Chefs. Die Beschwerden wurden jedoch größtenteils ignoriert, auch der Betriebsrat hat nichts unternommen. Auf die Kritik wegen der Verstöße gegen den Infektionsschutz wurde erwidert, dass es angeblich zu »keinem direkten Kundenkontakt« komme, weil in den Autos ja Plastikfolien als Barrieren angebracht sind.

    Wie geht es mit der Betriebsgruppe weiter?

    Derzeit befinden wir uns in einer Organisationsphase und machen zunächst auf die Missstände öffentlich aufmerksam. Darüber hinaus stehen wir in engem Kontakt mit der Gewerkschaft Freie Arbeiterinnen- und Arbeiterunion.

    * Name von der Redaktion geändert.

    #Leipzig #Mietwagen #Arbeitskampf

  • Karl Marx - Arbeitslohn
    http://www.mlwerke.de/me/me06/me06_535.htm

    Seitenzahlen verweisen auf: Karl Marx - Friedrich Engels - Werke, Band 6, S. 535-556, Dietz Verlag, Berlin/DDR 1959

    Karl Marx

    Arbeitslohn

    [A]

    <535> Auseinandergesetzt schon:

    1. Arbeitslohn = Preis der Ware.

    Die Bestimmung des Arbeitslohns fällt im allgemeinen also zusammen mit der allgemeinen Bestimmung des Preises.

    Die menschliche Tätigkeit = Ware.

    Die Äußerung des Lebens - die Lebenstätigkeit erscheint als bloßes Mittel; die von dieser Tätigkeit abgesonderte Existenz <(Alte MEGA) Erscheinung> als Zweck.

    2. Als Ware der Arbeitslohn abhängig von der Konkurrenz, der Nachfrage und Zufuhr.

    3. Die Zufuhr selbst abhängig von den Produktionskosten, d.h. der zur Produktion einer Ware erforderlichen Arbeitszeit.

    4. Umgekehrtes Verhältnis von Profit und Salär. Gegensatz der beiden Klassen, deren ökonomisches Dasein der Profit und das Salär sind.

    5. Kampf um Erhöhung oder Verminderung des Salärs. Arbeiterassoziationen.

    6. Durchschnitts- oder normaler Preis der Arbeit; das Minimum, gilt nur für die Klasse der Arbeiter, nicht für den einzelnen. Koalitionen der Arbeiter zur Erhaltung des Salärs.

    7. Einfluß von Abschaffung der Steuern, Schutzzölle, Verminderung der Armeen usw. auf das Salär. Das Minimum im Durchschnitt bestimmt = dem Preis der notwendigen Lebensmittel.

    [B]

    Zusätze

    I. Atkinson

    <536> 1. Handloomweavers <Handweber>. (Arbeiten 15 Stunden täglich.) (Eine halbe Million davon.)

    „Ihre distress <Not> unvermeidliche Bedingung der Art von Arbeit, die leicht erlernt wird und beständig dem ausgesetzt ist, durch wohlfeilere Produktionsmittel verdrängt zu werden. Kurzes Aufhören der Nachfrage bei so großer Zufuhr bringt Krisis hervor. Das Nutzloswerden eines Arbeitszweigs und das Aufkommen eines andren bringt zeitliches Leiden hervor. Beispiel der Handbaumwollweber vom Daccadistrikt in Indien; verhungert oder in die Landarbeit zurückgeworfen durch die Konkurrenz der englischen Maschinerie.“ (Auszug aus der Rede des Dr. Bowring im Haus der Gemeinen, Juli l835.)

    (Dies Beispiel über den Übergang von einem Handel zum andren für den Freihandelsdreck zu benutzen.)

    2. Über die Bevölkerungstheorie einiges zu sagen.

    3. Einfluß veränderter und ausgedehnter Arbeitsteilung auf die Bestimmung des Salärs.

    II. Carlyle

    1. Nicht nur die Quantität der wages <Arbeitslöhne> zu betrachten. Ihrer Qualität nach schwankend, durchs Spiel bestimmt.

    2. Vorzug im Arbeitslohn, daß nurmehr die Notwendigkeit, das Interesse, der Schacher den Arbeiter mit dem Arbeitgeber verknüpft. Nichts Patriarchalisches mehr wie im Mittelalter.

    Armengesetze, Rattenvertilgung, chargeable labourer.

    3. Der größte Teil der Arbeit ist nicht skilled labour <gelernte Arbeit>.

    4. Die ganze malthusianische und ökonomistische Theorie reduziert sich darauf, daß die Arbeiter es in ihrer Hand haben, die Nachfrage zu vermindern, indem sie keine Kinder machen.

    III. MacCulloch

    „Der Taglohn, den der Arbeiter verdient, ist gleich der gewöhnlichen Rate von Profit für den Eigentümer der Maschine, genannt Mensch, dazu eine <537> Summe, um to replace das wear und tear of the machines <den Verschleiß der maschinen zu ersetzen>, oder, was dasselbe ist, um zuzuführen an die Stelle alter und abgenutzter Arbeiter newones <neue>.“

    IV. John Wade

    1. „Ist der Zweck, aus dem Arbeiter eine Maschine zu machen, woraus die größte Quantität Arbeit in einer gegebnen Okkupation gezogen werden kann, so gibt es keinen wirksameren Weg als Teilung der Arbeit.“

    2. Eine Reduktion des Arbeitslohns treibt die Arbeiter, entweder ihre Ausgaben zu vermindern oder ihre Produktivität zu vermehren, in Maschinenfabriken z.B. (und überhaupt), indem sie längere Stundenzahl arbeiten, oder bei Handwerkern, Handwebern usw., indem sie mehr in derselben Stunde arbeiten. Aber da ihr Lohn eben reduziert ist, weil die Nachfrage abgenommen hat, so vermehren sie also die Zufuhr im ungünstigen Moment. Folge davon, daß ihr Arbeitslohn noch tiefer sinkt, und dann kommen die Bourgeois und sagen: „Wenn die Leute nur arbeiten wollten.“

    3. Allgemeines Gesetz überhaupt, daß es nicht zwei Marktpreise geben kann, und zwar dominiert der niedrigere Marktpreis (bei gleicher Qualität).

    Gesetzt 1.000 Arbeiter von gleicher Geschicklichkeit; 50 außer Brot; so wird der Preis bestimmt nicht durch die 950 beschäftigten, sondern durch die 50 unbeschäftigten.

    Aber dieses Gesetz des Marktpreises lastet schwerer auf der Ware Arbeit als auf andren Waren, weil der Arbeiter seine Ware nicht in den Speicher legen kann, sondern seine Lebenstätigkeit verkaufen oder, der Lebensmittel verlustig, sterben muß.

    Die verkäufliche Ware Arbeit unterscheidet sich von andren Waren besonders durch ihre vergängliche Natur, durch die Unmöglichkeit, sie zu akkumulieren, und dadurch, daß die Zufuhr nicht mit derselben Leichtigkeit vermehrt oder vermindert werden kann als bei andren Produkten.

    4. Die Humanität der Kapitalisten besteht darin, möglichst viel Arbeit zum billigsten Preis zu kaufen. Ackerbauarbeiter erhalten mehr im Sommer als im Winter, obgleich sie im Winter mehr Nahrung, Feuerung, wärmerer Kleidung bedürfen.

    5. Z.B. die Abschaffung des Sonntags wäre ein reiner Verlust für die Arbeiter. Die Meister suchen den Arbeitslohn zu vermindern, indem sie ihn nominell lassen, aber z.B. eine Viertelstunde mehr arbeiten lassen, die Mahlzeiten u. dgl. abkürzen.

    <538> 6. Der Arbeitslohn bestimmt durch Moden, Wechsel der Jahreszeiten und kommerzielle Fluktuationen.

    7. Geht der Arbeiter, durch die Maschine verdrängt, in einen andren Arbeitszweig über, so ist das regelmäßig ein schlechterer. Er kommt nie wieder in seine frühere Lage.

    Die Maschine und die Teilung der Arbeit setzen wohlfeile Arbeit an die Stelle von teurer.

    Man hat den Arbeitern vorgeschlagen:

    1. Sparkassen;

    2. alle möglichen Arbeitszweige zu lernen (so, wenn in einem Arbeitszweig Überzufuhr von Arbeitern, wäre sie sofort in allen).

    8. In Zeiten der Stagnation:

    a) Aufhören der Arbeit;

    b) Herabsetzung des Lohns;

    c) derselbe Lohn; weniger Tage in der Woche beschäftigt.

    9. Bei den combinations of trade <Berufsvereinigungen> ist zu bemerken:

    1. Die Ausgaben der Arbeiter (die Kosten). Erfindung von Maschinen infolge der Koalitionen. Andere Teilung der Arbeit. Herabdrückung des Lohnes. Deplacement der Fabriken nach andern Lokalitäten.

    2. Gelänge es ihnen allen, den Lohn so hoch zu halten, daß der Profit bedeutend fiele unter den Durchschnittsprofit von andren Ländern oder daß das Kapital langsamer wachse, so wäre die Industrie eines Landes ruiniert und die Arbeiter mit den Herren und noch mehr.

    Obgleich die Abnahme einer Steuer den Arbeitern nichts nützt, so schadet ihnen dagegen das Wachstum derselben. Das Gute am Wachstum der Steuern in bürgerlich entwickelten Ländern, daß der kleine Bauern- und Eigentümerstand (Handwerker usw.) dadurch ruiniert und in die Arbeiterklasse geworfen wird.

    Einfluß der Irländer in England, der Deutschen im Elsaß auf den Arbeitslohn.

    V. Babbage

    Trucksystem.

    VI. Andrew Ure

    Allgemeines Prinzip der modernen Industrie: Erwachsne durch Kinder, die geschickten Arbeiter durch die ungeschickten, Männer durch Weiber zu ersetzen.

    <539> Ausgleichung des Arbeitslohnes. Hauptcharakteristikum der modernen Industrie.

    VII. Rossi

    Herr Rossi meint:

    Der Fabrikant eskomptiert dem Arbeiter nur seinen Anteil am Produkt, weil dieser den Verkauf desselben nicht abwarten kann. Es ist dies eine Spekulation, die unmittelbar den Produktionsprozeß nichts angeht. Kann der Arbeiter selbst sich erhalten bis zum Verkauf des Produkts, so wird er als associé <Teilhaber> nachher seinen Anteil daran geltend machen.

    Also ist das Salär kein konstitutives Element des Produkt[s] <(Alte MEGA) der Produktion>, wie das Kapital und die Erde. Es ist nur ein Akzidens, eine Form unsres sozialen Zustandes. Das Salär gehört nicht zum Kapital.

    Das Salär ist kein der Produktion unentbehrlicher Faktor. Es kann in einer andren Arbeitsorganisation verschwinden.

    VIII. Cherbuliez

    1. „Die Vermehrung des produktiven Kapitals zieht nicht notwendig Vermehrung des Approvisionnements für die Arbeiter herbei. Rohstoff und Maschinen können vermehrt, das Approvisionnement vermindert werden.

    Der Arbeitspreis hängt ab a) von der absoluten Quantität des produktiven Kapitals, b) von dem Verhältnis zwischen den verschiedenen Elementen des Kapitals, zwei soziale Tatsachen, worauf der Wille der Arbeiter keinen Einfluß ausüben kann.

    2. Es ist weniger die absolute Konsumtion des Arbeiters als seine relative, welche seine Lage glücklich oder unglücklich macht. Über die notwendige Konsumtion hinaus ist der Wert unserer Genüsse wesentlich relativ.“

    Wenn man vom Fallen oder Steigen des Arbeitslohns spricht, darf man nie aus den Augen verlieren den ganzen Weltmarkt und die Lage der Arbeiter in den verschiednen Gegenden.

    Egalitärische und sonstige Versuche, den Arbeitslohn gerecht zu bestimmen.

    Das Minimum des Arbeitslohnes selbst ändert sich und fällt immer mehr herab. Beispiel mit dem Branntwein.

    IX. Bray

    Sparkassen

    <540> Dreifache Maschine in den Händen des Despotismus und des Kapitals.

    1. Das Geld fließt zurück in die Nationalbank, diese macht Profite, indem sie es wieder an die Kapitalisten verpumpt.

    2. Goldene Kette, woran die Regierung einen großen Teil der Arbeiterklasse hält.

    3. Ebenso dadurch den Kapitalisten als solchen neue Waffe in die Hand gegeben.

    Wenn der Arbeitslohn einmal gefallen ist, steigt er nie mehr zu seiner früheren Höhe, der absolute und der relative Arbeitslohn.

    [C]

    I. Wie wirkt das Wachstum der Produktivkräfte auf den Arbeitslohn? (cf. VI. 3) <Siehe S. 547-551>

    Maschinerie: Teilung der Arbeit.

    Die Arbeit wird vereinfacht. Ihre Produktionskosten kleiner. Sie wird wohlfeiler. Die Konkurrenz unter den Arbeitern wird größer.

    Der Übergang von einem Arbeitszweig zum andren. Darüber Dr. Bowring selbst in bezug auf die Handbaumwollweber des Daccadistrikts in Indien im Parlament 1835. <Siehe S. 536>

    Die neue Arbeit, in die der Arbeiter geschleudert wird, schlechter als die frühere; untergeordneter. Arbeit von Erwachsenen durch die der Kinder, die der Männer durch die der Weiber, die geschickteren Arbeiter durch ungeschicktere ersetzt.

    Entweder Arbeitsstunden vermehrt oder Arbeitslohn heruntergesetzt.

    Die Konkurrenz unter den Arbeitern nicht nur, daß einer sich wohlfeiler verkauft als der andre, sondern daß einer die Arbeit von zweien tut.

    Das Wachstum der Produktivkräfte im allgemeinen hat die Folgen:

    a) Daß relativ die Lage des Arbeiters gegen die des Kapitalisten sich verschlechtert, und der Wert der Genüsse relativ. Die Genüsse selbst sind ja nichts als soziale Genüsse, Relationen, Beziehungen.

    b) Der Arbeiter wird eine immer einseitigere Produktivkraft, die in möglichst wenig Zeit möglichst viel produziert. Die geschickte Arbeit verwandelt sich immer mehr in einfache Arbeit.

    <541> c) Der Arbeitslohn wird immer mehr abhängig vom Weltmarkt, spielermäßig die Lage des Arbeiters.

    d) In dem produktiven Kapital wächst der Teil für Maschinen und Rohstoff viel schneller als der für Approvisionnement. Die Vermehrung des produktiven Kapitals ist also nicht begleitet von einer gleichmäßigen Vermehrung der Nachfrage nach Arbeit.

    Der Arbeitslohn hängt ab:

    a) von der Masse des produktiven Kapitals überhaupt;

    b) von dem Verhältnis seiner Bestandteile.

    Auf beides hat der Arbeiter keinen Einfluß.

    (Wären nicht die Schwankungen des Lohnes, so nähme der Arbeiter gar keinen Anteil an der Entwicklung der Zivilisation, er bliebe stationär.)

    Bei der Konkurrenz der Arbeiter mit der Maschine ist zu bemerken, daß die Handarbeiter (z.B. die Handbaumwollweber) noch mehr leiden als die unmittelbar in der Fabrik beschäftigten Maschinenarbeiter.

    Jede Entwicklung einer neuen Produktivkraft zugleich eine Waffe gegen die Arbeiter. Z.B. alle Verbesserungen in den Kommunikationsmitteln erleichtern die Konkurrenz der Arbeiter in verschiedenen Orten und machen aus einer lokalen Konkurrenz eine nationale usw.

    Das Wohlfeilerwerden aller Waren, was übrigens für die unmittellbarsten Lebensmittel nicht der Fall ist, macht, daß der Arbeiter zusammengesetzte Lumpen trägt und sein Elend die Farben der Zivilisation trägt.

    II. Konkurrenz zwischen den Arbeitern und den Arbeitgebern

    a) Um den relativen Arbeitslohn zu bestimmen, ist zu bemerken, daß ein Taler für einen Arbeiter und ein Taler für einen Arbeitgeber nicht gleichen Wert haben. Der Arbeiter muß alles schlechter kaufen und teurer. Sein Taler kommandiert weder so viel noch so gute Ware als der des Arbeitgebers. Der Arbeiter muß Verschwender sein und gegen alle ökonomischen Grundsätze einkaufen und verkaufen. Wir müssen hier überhaupt bemerken, daß wir hier nur eine Seite im Auge halten, den Arbeitslohn selbst. Aber die Exploitation des Arbeiters beginnt von neuem, sobald er den Preis <(Alte MEGA) die Frucht> für seine Arbeit wieder gegen andre Waren austauscht - Epicier, Pfandleiher, Hausleiher, tout le monde l’exploite encore une fois <alle beuten ihn noch einmal aus>.

    <542> b) Indem der Arbeitgeber über die Beschäftigungsmittel kommandiert, kommandiert er über die Lebensmittel des Arbeiters, d.h., sein Leben hängt von ihm ab; wie der Arbeiter selbst seine Lebenstätigkeit zum bloßen Mittel seiner Existenz herabsetzt.

    g) Die Ware Arbeit hat große Nachteile vor andren Waren. Für den Kapitalisten handelt es sich bei der Konkurrenz mit den Arbeitern bloß um den Profit, bei den Arbeitern um die Existenz.

    Die Arbeit ist vergänglichrer Natur als die andren Waren. Sie kann nicht akkumuliert werden. Die Zufuhr kann nicht mit derselben Leichtigkeit vermehrt oder vermindert werden als bei andren Waren.

    d) Fabrikregime. Hausgesetzgebung. Trucksystem, wo der Arbeitgeber den Arbeiter betrügt, indem er den Preis der Waren aufschlägt, den nominellen Arbeitslohn denselben läßt.

    III. Konkurrenz der Arbeiter unter sich

    a) Nach einem allgemeinen ökonomischen Gesetz kann es nicht zwei Marktpreise geben. Von 1.000 Arbeitern von gleicher Geschicklichkeit bestimmen den Arbeitslohn nicht die 950 beschäftigten, sondern die 50 unbeschäftigten. Einfluß der Irländer auf die Lage der englischen Arbeiter und der deutschen auf die Lage der Elsässer Arbeiter.

    b) Die Arbeiter machen sich Konkurrenz, nicht nur, indem einer sich wohlfeiler anbietet als der andre, sondern indem einer für zwei arbeitet.

    Vorteile des unverheirateten Arbeiters über den verheirateten usw. Konkurrenz unter den Arbeitern vom Land und den Städten.

    IV. Schwankungen des Arbeitslohns

    Sie werden herbeigeführt:

    1. Durch Änderungen in den Moden.

    2. Wechsel der Jahreszeiten.

    3. Handelsschwankungen.

    Im Falle einer Krise

    a) wird der Arbeiter seine Ausgaben einschränken oder, [um] ihre Produktivität zu vermehren, entweder längere Stundenzahl oder mehr in der- <543> selben Stunde fabrizieren. Da ihr Lohn aber reduziert ist, weil die Nachfrage nach ihrem Produkt abgenommen, vermehren sie noch das ungünstige Verhalten der Zufuhr zur Nachfrage, und dann sagt der Bourgeois: Wenn die Leute nur arbeiten wollten. Ihr Arbeitslohn sinkt durch ihre Überanstrengung dann noch tiefer.

    b) In Zeiten der Krise:

    Völlige Beschäftigungslosigkeit. Herabsetzen des Lohns. Bleiben des Lohns und Verminderung der Arbeitstage.

    g) In allen Krisen folgende Zirkelbewegung in bezug auf die Arbeiter:

    Der Arbeitgeber kann die Arbeiter nicht beschäftigen, weil er sein Produkt nicht verkaufen kann. Er kann sein Produkt nicht verkaufen, weil er keine Abnehmer hat. Er hat keine Abnehmer, weil die Arbeiter nichts als ihre Arbeit auszutauschen haben, und eben deswegen können sie ihre Arbeit nicht austauschen.

    d) Wenn vom Steigen des Arbeitslohns gesprochen wird, ist zu bemerken, daß man immer den Weltmarkt im Auge haben muß und daß das Steigen des Arbeitslohns außer Kraft <(Alte MEGA) erst erkauft> dadurch ist, daß Arbeiter in andern Ländern außer Brot gesetzt werden.

    V. Minimum des Arbeitslohns

    1. Der Taglohn, den der Arbeiter einnimmt, ist der Profit, den dem Eigentümer seine Maschine, sein Leib, abwirft. Eingeschlossen hierin ist die Summe, die nötig ist, um zu ersetzen das wear und tear <den Verschleiß> der Maschine oder, was dasselbe ist, um alte, abgenutzte Arbeiter durch neue zu ersetzen.

    2. In dem Minimum des Salärs liegt es, daß z.B. die Abschaffung des Sonntags ein reiner Verlust für den Arbeiter wäre. Er müßte unter schwierigren Bedingungen seinen Arbeitslohn verdienen. Dies der Sinn der wackern Philanthronen, die gegen die Sonntagsfeier eifern.

    3. Obgleich das Minimum des Arbeitslohns im Durchschnitt durch den Preis der unentbehrlichsten Lebensmittel bestimmt wird, so ist doch zu bemerken:

    Erstens: daß das Minimum in den verschiedenen Ländern verschieden ist, z. B. die Kartoffel in Irland.

    Zweitens: nicht nur das. Das Minimum selbst bat eine historische Bewegung und sinkt immer mehr zu dem absolut niedrigsten level <Niveau> herab. Bei- <544> spiel mit dem Branntwein. Erst aus Weintrester, dann aus Korn, dann aus Schnaps gebrannt.

    Um den wirklich niedrigsten level des Minimums herbeizuführen, dazu tragen bei nicht nur

    1. die allgemeine Entwicklung der Produktionsmaschinerie, Teilung der Arbeit, zunehmende und von den lokalen Fesseln befreite Konkurrenz der Arbeiter unter sich, sondern

    2. das Wachstum der Steuern und die größere Kostspieligkeit des Staatshaushalts, denn obgleich, wie wir gesehn haben, das Abschaffen einer Steuer dem Arbeiter nichts nützt, so schadet ihm das Auflegen jeder neuen, solange das Minimum des Salärs noch nicht auf seinen letztmöglichen Ausdruck gesunken ist, und dies ist der Fall mit allen Perturbationen und Erschwerungen des bürgerlichen Verkehrs. Das Wachstum der Steuern, um dies nebenbei zu bemerken, wird zum Ruin der kleinen Bauern, Bürger und Handwerker.

    Beispiel nach dem Befreiungskrieg. Der Fortschritt der Industrie, der wohlfeilere Produkte und Surrogate aufbringt.

    3. Dies Minimum strebt sich auszugleichen in den verschiedenen Ländern.

    4. Wenn der Arbeitslohn einmal gefallen ist und später wieder steigt, so steigt er dagegen nie mehr zu seiner frühren Höhe.

    Im Laufe der Entwicklung fällt also der Arbeitslohn doppelt:

    Erstens: relativ im Verhältnis zur Entwicklung des allgemeinen Reichtums.

    Zweitens: absolut, indem die Quantität Waren, die der Arbeiter im Austausch erhält, immer geringer wird.

    5. In dem Lauf der großen Industrie wird die Zeit immer mehr zum Maß des Werts der Waren, also auch zum Maß des Arbeitslohns. Zugleich wird die Produktion der Ware Arbeit immer wohlfeiler und kostet immer weniger Arbeitszeit im Lauf der Zivilisation.

    Der Bauer hat noch freie Zeit und kann nebenbei verdienen. Aber die große Industrie (nicht die Manufakturindustrie) hebt diese patriarchalische [Lage] auf. Jeder Moment des Lebens, des Daseins des Arbeiters wird so immer mehr in den Schacher hereingezogen.

    (Jetzt noch folgende Abschnitte:

    1. Vorschläge zur Verbesserung der Lage der Arbeiter. Malthus. Rossi usw. Proudhon. Weitling.

    2. Arbeiterassoziationen.

    3. Positive Bedeutung der salarierten Arbeit.)

    VI. Vorschläge zur Abhilfe

    <545> 1. Einer der beliebtesten Vorschläge ist das System der Sparkassen.

    Wir wollen gar nicht sprechen von der Unmöglichkeit, worin sich der größte Teil der Arbeiterklasse befindet, zu sparen.

    Der Zweck - wenigstens der strikt ökonomische Sinn der Sparkassen - soll sein: daß die Arbeiter durch ihre eigne Vorsicht und Klugheit die gute Arbeitszeit mit der schlechten ausgleichen, d.h. ihren Arbeitslohn in dem Zyklus, den die industrielle Bewegung durchläuft, so verteilen, daß sie wirklich nie mehr als das Minimum des Arbeitslohnes, das zum Leben Unentbehrliche, ausgeben.

    Wir haben aber gesehn, daß nicht nur die Schwankungen des Arbeitslohns den Arbeiter eben revolutionieren, sondern daß er ohne das momentane Steigen desselben über das Minimum von allen Fortschritten der Produktion, des öffentlichen Reichtums, der Zivilisation ausgeschlossen bliebe, also von aller Möglichkeit der Emanzipation.

    Er soll sich so selbst in eine bürgerliche Rechenmaschine verwandeln, die Knickerei in ein System bringen und der Lumperei einen stationären, konservativen Charakter geben.

    Abgesehn hiervon ist das Sparkassensystem eine dreifache Maschine des Despotismus:

    a) Die Sparkasse ist die goldene Kette, woran die Regierung einen großen Teil der Arbeiterklasse hält. Sie bekommen so nicht nur ein Interesse an der Erhaltung der bestehenden Zustände. Es tritt nicht nur Spaltung ein zwischen dem Teil der Arbeiterklasse, der an den Sparkassen beteiligt, und dem Teil, der nicht an denselben beteiligt ist. Die Arbeiter liefern so ihren Feinden selbst Waffen in die Hand zur Erhaltung der bestehenden, sie unterjochenden Organisation der Gesellschaft.

    b) Das Geld fließt zurück in die Nationalbank, diese verpumpt es den Kapitalisten wieder, und beide teilen sich in den Profit und vermehren so mit dem ihnen zu Lumpenzinsen vom Volk geliehenen Geld - was eben erst durch diese Zentralisation zu einem mächtigen industriellen Hebel wird - ihr Kapital, ihre direkte Herrschermacht gegenüber dem Volk.

    2. Ein anderer von den Bürgern sehr beliebter Vorschlag ist die Erziehung, speziell die allseitige industrielle Erziehung.

    a) Wir wollen nicht auf den abgeschmackten Widerspruch aufmerksam machen, der darin liegt, daß die moderne Industrie immer mehr die kompli- <546> zierte Arbeit durch die einfache, wozu es keiner Erziehung bedarf, ersetzt; wir wollen nicht darauf aufmerksam machen, daß sie immer mehr Kinder vom siebenten Jahr an hinter die Maschine wirft und zu Erwerbsquellen nicht nur für die Bourgeoisklasse, sondern für ihre eignen proletarischen Eltern macht; das Fabrikwesen vereitelt die Schulgesetze - Beispiel Preußen; wir wollen auch nicht darauf aufmerksam machen, daß die geistige Bildung, wenn der Arbeiter sie hätte, gar nicht direkt auf seinen Arbeitslohn einwirkt, daß die Erziehung überhaupt von den Lebensverhältnissen abhängt und daß der Bourgeois unter moralischer Erziehung die Eintrichterung bürgerlicher Grundsätze [versteht] und daß endlich die Bourgeoisklasse weder die Mittel hat noch, wenn sie dieselben hätte, sie anwenden würde, um dem Volke eine wirkliche Erziehung zu bieten.

    Wir beschränken uns, nur einen rein ökonomischen Gesichtspunkt hervorzuheben.

    b) Der eigentliche Sinn, den die Erziehung bei den philanthropischen Ökonomen hat, ist der: jeden Arbeiter möglichst viel Arbeitszweige kennenzulernen, so daß, wenn er durch Anwendung neuer Maschinen oder durch eine veränderte Teilung der Arbeit aus einem Zweig herausgeworfen wird, er möglichst leicht in einem andern Unterkommen finden kann.

    Gesetzt, dies sei möglich:

    Die Folge davon würde sein, daß, wenn in einem Arbeitszweig Überfluß vorhanden wäre an Händen, dieser Überfluß sofort in allen andern Arbeitszweigen stattfinden und noch mehr wie bisher die Herabsetzung de Arbeitslohns in einem Geschäft unmittelbar eine allgemeine Herabsetzung des Arbeitslohns nach sich ziehn würde.

    Ohnehin schon, indem die moderne Industrie überall die Arbeit sehr vereinfacht und leicht erlernbar macht, wird das Steigen des Lohns in einem Industriezweig sofort das Zuströmen der Arbeiter zu diesem Industriezweig hervorrufen und die Lohnherabsetzung mehr oder minder unmittelbar einen allgemeinen Charakter annehmen.

    Auf die vielen kleinen Palliative, die von bürgerlicher Seite gemacht werden, können wir hier natürlich nicht eingehen. <(von Marx nachträglich eingefügt) Pauperismus>

    3. Wir müssen aber auf einen dritten Vorschlag kommen, der praktisch sehr bedeutsame Folgen nach sich gezogen hat und täglich nach sich zieht - die Malthusische Theorie.

    Diese ganze Theorie, soweit wir sie hier zu betrachten haben, läuft auf folgendes hinaus:

    <547> a) Die Höhe des Arbeitslohns hängt ab von dem Verhältnis der Arbeitshände, die sich anbieten, zu den Arbeitshänden, die verlangt werden.

    Der Arbeitslohn kann wachsen auf eine doppelte Weise.

    Entweder, wenn das Kapital, das die Arbeit in Bewegung setzt, so rasch zunimmt, daß die Nachfrage nach Arbeitern rascher zunimmt - in einer schnellem Progression - als ihre Zufuhr.

    Oder zweitens, indem die Bevölkerung so langsam wächst, daß die Konkurrenz unter den Arbeitern schwach bleibt, obgleich das produktive Kapital nicht rasch anwächst.

    Auf die eine Seite des Verhältnisses, auf das Wachstum des produktiven Kapitals, könnt ihr Arbeiter keinen Einfluß ausüben.

    Dagegen wohl auf die andre Seite.

    Ihr könnt die Zufuhr unter den Arbeitern, d.h. die Konkurrenz unter den Arbeitern, vermindern, indem ihr möglichst wenige Kinder macht.

    Um die ganze Dummheit, Niederträchtigkeit und Heuchelei dieser Doktrin zu enthüllen, genügt folgendes:

    b) (Dies ist ad I zu setzen: Wie wirkt das Wachstum der Produktivkräfte auf den Arbeitslohn?)

    Der Arbeitslohn wächst, wenn die Nachfrage nach der Arbeit wächst. Diese Nachfrage wächst, wenn das Kapital, das die Arbeit in Bewegung setzt, wächst, d.h., wenn das produktive Kapital zunimmt.

    Hierbei sind nun zwei Hauptbemerkungen zu machen:

    Erstens: Eine Hauptbedingung für das Steigen des Arbeitslohns ist das Wachstum des produktiven Kapitals und ein möglichst rasches Wachsen desselben. Die Hauptbedingung für den Arbeiter, in einer passablen Lage zu sein, ist also die, seine Lage gegenüber der Bourgeoisklasse immer mehr herabzudrücken. die Macht seines Gegners - das Kapital - möglichst zu vermehren. D.h., nur unter der Bedingung kann er in einer passablen Lage sein, daß er die ihm feindselige Macht, seinen eignen Gegensatz, erzeugt und verstärkt. Unter dieser Bedingung, indem er diese ihm feindselige Macht erschafft, strömen ihm von derselben Beschäftigungsmittel zu, die von neuem ihn zu einem Teil des produktiven Kapitals machen und zum Hebel, der dasselbe vermehrt und in eine beschleunigte Bewegung des Anwachsens schleudert.

    Nebenbei bemerkt, wenn man dieses Verhältnis von Kapital und Arbeit begriffen hat, so erscheinen alle fourieristischen und sonstigen Vermittlungsversuche in ihrer ganzen Lächerlichkeit.

    Zweitens: Nachdem wir so überhaupt dies verrückte Verhältnis erklärt haben, kömmt ein zweites, noch wichtigeres Element hinzu.

    <548> Nämlich, was heißt das: Wachstum des produktiven Kapitals, und unter welchen Bedingungen geht es vor sich?

    Wachstum des Kapitals = Akkumulation und Konzentration des Kapitals. In demselben Maß, wie das Kapital sich akkumuliert und konzentriert, führt es:

    zur Arbeit auf einer größern Stufenleiter und daher zu einer neuen Arbeitsteilung, die die Arbeit noch mehr vereinfacht;

    dann zur Einführung der Maschinerie auf einer größern Stufenleiter und zur Einführung von neuen Maschinen.

    Das heißt also, in demselben Maß, wie das produktive Kapital wächst:

    wächst

    die Konkurrenz unter den Arbeitern, weil die Arbeitsteilung sich vereinfacht und jeder Arbeitszweig jedem zugänglicher ist.

    Die Konkurrenz wächst ferner unter ihnen, weil sie in demselben Maß mit den Maschinen zu konkurrieren haben und von ihnen außer Brot geworfen werden. Die Konzentration und Akkumulation des produktiven Kapitals, indem sie die Stufenleiter, auf der produziert wird, immer größer macht; indem ferner durch die Konkurrenz unter den angebotnen Kapitalien der Geldzins immer mehr fällt,

    bringt also hervor:

    Die kleinen Industrieunternehmungen gehn zugrund und können die Konkurrenz mit den großen nicht aushalten. Ganze Bestandteile der Bourgeoisklasse werden in die Arbeiterklasse herabgeworfen. Die Konkurrenz unter den Arbeitern wird also vergrößert durch den Ruin der kleinen Industriellen, der fataliter verbunden ist mit dem Wachstum des produktiven Kapitals.

    Und zur selben Zeit, weil der Geldzins fällt, werden die früher nicht direkt an der Industrie beteiligten kleinen Kapitalisten gezwungen, industriell zu werden, d.h. noch neue Schlachtopfer der großen Industrie zuzuführen. Also auch von dieser Seite her wird die Arbeiterklasse vergrößert und die Konkurrenz unter den Arbeitern vermehrt.

    Indem das Wachstum der Produktivkräfte das Arbeiten auf einer größern Stufenleiter nach sich zieht, wird die momentane Überproduktion immer nötiger, der Weltmarkt immer ausgedehnter, bei universellerer Konkurrenz. Also die Krisen immer heftiger. So plötzliches Encouragementmittel den Arbeitern zum Heiraten und zur Vermehrung gegeben, sie in großen Massen agglomeriert und konzentriert und ihr Lohn immer schwankender. Jede neue Krise ruft also unmittelbar eine viel größere Konkurrenz unter den Arbeitern hervor.

    <549> Im allgemeinen: Das Wachstum der Produktivkräfte, mit ihren raschern Kommunikationsmitteln, beschleunigter Zirkulation, fieberhaftem Kapitalumsatz, besteht darin, daß in derselben Zeit mehr produziert werden kann, also nach dem Gesetz der Konkurrenz mehr produziert werden muß. D.h., die Produktion findet unter immer schwierigeren Bedingungen statt, und damit unter diesen Bedingungen die Konkurrenz ausgehalten werden kann, muß auf immer größerer Stufenleiter gearbeitet, das Kapital immer mehr in einigen Händen konzentriert werden. Und damit dieses Produzieren auf größerer Stufenleiter fruchtbringend sei, muß die Teilung der Arbeit und die Maschinerie beständig und unverhältnismäßig erweitert werden.

    Dies Produzieren unter immer schwierigem Bedingungen erstreckt sich auch auf den Arbeiter als einen Teil des Kapitals. Er muß unter immer schwierigern Bedingungen, d.h. für immer weniger Lohn und mehr Arbeit, für immer wohlfeilere Produktionskosten mehr produzieren. So wird das Minimum selbst immer mehr auf eine größere Kraftanstrengung bei dem Minimum des Lebensgenusses reduziert.

    Mißverhältnis steigt geometrisch, nicht arithmetisch. <Dieser Satz von Marx wurde auf den Rand des Manuskripts geschrieben>

    Das Wachstum der Produktivkräfte führt also mit sich vermehrte Herrschaft des großen Kapitals, vermehrte Versimplung und Vereinfachung der Maschine, genannt Arbeiter, vermehrte direkte Konkurrenz unter den Arbeitern durch vergrößerte Teilung der Arbeit und Maschinenanwendung, durch Prämie, die förmlich auf Menschenproduktion <(Alte MEGA) Maschinenproduktion> gesetzt ist, durch die Konkurrenz der ruinierten Bourgeoisklassenfraktionen usw.

    Wir können die Sache noch einfacher formulieren:

    Das produktive Kapital besteht aus drei Bestandteilen:

    1. der Rohstoff, der bearbeitet wird;

    2. die Maschinen und Materialien, wie Kohlen usw., die zur Treibung der Maschinen nötig sind, Gebäulichkeiten u. dgl.;

    3. der Teil des Kapitals, der zum Unterhalt der Arbeiter bestimmt ist.

    Wie verhalten sich nun beim Wachstum des produktiven Kapitals diese drei Bestandteile desselben zueinander?

    Mit dem Wachstum des produktiven Kapitals ist seine Konzentration verbunden und mit dieser, daß es nur auf immer größerer Stufenleiter exploitiert gewinnbringend sein kann.

    Ein großer Teil des Kapitals wird also direkt in Arbeitsinstrument verwandelt werden und als solches tätig sein, und je mehr die Produktivkräfte <550> wachsen, desto größer wird dieser unmittelbar in Maschinerie verwandelte Teil des Kapitals sein.

    Die Vergrößerung der Maschinerie sowohl wie die der Arbeitsteilung zieht nach sich, daß in kürzerer Zeit ungleich mehr produziert werden kann. Also muß der Vorrat des Rohstoffs in gleichem Verhältnis wachsen. Im Lauf des Wachstums des produktiven Kapitals vergrößert sich notwendig der in Rohstoff verwandelte Teil des Kapitals.

    Es bleibt nun der dritte Teil des produktiven Kapitals übrig, der zum Unterhalt der Arbeiter bestimmt ist, d.h., der in Arbeitslohn sich umsetzt.

    Wie verhält sich nun das Wachstum dieses Teils des produktiven Kapitals zu den beiden andern?

    Die größere Teilung der Arbeit bringt es mit sich, daß ein Arbeiter soviel produziert wie früher drei, vier, fünf. Die Maschinerie hat dasselbe Verhältnis in ungleich größerem Maßstab zur Folge.

    Es versteht sich also zunächst von selbst, daß das Wachstum der in Maschinerie und Rohstoff umgesetzten Teile des produktiven Kapitals nicht begleitet ist von einem ähnlichen Wachstum des für den Arbeitslohn bestimmten Teils des Kapitals. In diesem Falle wäre ja der Zweck der Anwendung der Maschinerie und der vergrößerten Arbeitsteilung verfehlt. Es ergibt sich also von selbst, daß der für den Arbeitslohn bestimmte Teil des produktiven Kapitals nicht in demselben Maß wächst wie der für Maschinerie und Rohstoff bestimmte Teil desselben. Noch mehr. In demselben Maß, wie das produktive Kapital wächst, d.h. die Macht des Kapitals als solcher, in demselben Maß wächst das Mißverhältnis zwischen dem in Rohstoff und Maschinen gesteckten Kapital zu dem im Arbeitslohn ausgelegten Kapital. Das heißt also, der für den Arbeitslohn bestimmte Teil des produktiven Kapitals wird immer kleiner verhältnismäßig zu dem als Maschine und Rohstoff wirkenden Teil des Kapitals

    Nachdem der Kapitalist ein größeres Kapital in Maschinen gesteckt hat, ist er gezwungen, ein größeres Kapital auf den Ankauf des Rohstoffs und des zur Treibung der Maschinen nötigen Rohstoffs zu verwenden. Hat er aber früher 100 Arbeiter beschäftigt, so wird er jetzt vielleicht nur 50 nötig haben. Er müßte sonst die andren Teile des Kapitals vielleicht noch einmal verdoppeln, d.h. das Mißverhältnis noch größer machen. Er wird also 50 entlassen, oder die 100 müssen für denselben Preis arbeiten wie früher 50. Es befinden sich also überflüssige Arbeiter auf dem Markt.

    Bei verbesserter Arbeitsteilung wird nur das Kapital für den Rohstoff vermehrt werden müssen. An die Stelle von drei Arbeitern wird vielleicht einer treten.

    <551> Gesetzt aber den günstigsten Fall. Der Kapitalist dehne seine Unternehmung so aus, daß er nicht nur die bisherige Anzahl seiner Arbeiter beibehalten kann - und es liegt ihm natürlich nicht die Laus daran, so lang abzuwarten, bis er das kann -, sondern selbst sie noch vermehrt, so hat also die Produktion in einer ungeheuren Weise vermehrt werden müssen, um die gleiche Arbeiterzahl beizubehalten oder sie gar noch vermehren zu können, und das Verhältnis der Arbeiterzahl im Verhältnis zu den Produktivkräften ist relativ unendlich mehr Mißverhältnis geworden. Die Überproduktion wird dadurch beschleunigt, und bei der nächsten Krise sind mehr Arbeiter unbeschäftigt als jemals.

    Es ist also allgemeines Gesetz, was aus der Natur des Verhältnisses von Kapital und Arbeit notwendig hervorgeht, daß im Lauf des Wachstums der Produktivkräfte der Teil des produktiven Kapitals, der in Maschinerie und Rohstoff verwandelt wird, d.h. das Kapital als solches, unverhältnismäßig wächst gegen den Teil, der für den Arbeitslohn bestimmt wird; d.h. mit andern Worten: Die Arbeiter haben sich verhältnismäßig zur Gesamtmasse des produktiven Kapitals in einen immer kleineren Teil desselben zu teilen. Ihre Konkurrenz wird also immer heftiger. In andern Worten: Je mehr das produktive Kapital wächst, um so mehr vermindern sich verhältnismäßig die Beschäftigungs- oder Lebensmittel für die Arbeiter, um so rascher noch wächst, in andern Worten, die arbeitende Bevölkerung im Verhältnis zu ihren Beschäftigungsmitteln. Und zwar nimmt dies in demselben Maß zu, worin das produktive Kapital im allgemeinen wächst.

    Um das oben angedeutete Mißverhältnis auszugleichen, muß es in geometrischer Proportion vergrößert werden, und um es nachher in Zeiten der Krise zu readjustieren, wird es noch mehr vergrößert.

    Dieses Gesetz, was rein aus dem Verhältnis des Arbeiters zum Kapital hervorgeht und also selbst den günstigsten Zustand für ihn, das rasche Wachstum des produktiven Kapitals, zu einem ungünstigen macht, haben die Bourgeois in ein Naturgesetz aus einem gesellschaftlichen verwandelt, indem sie sagen, die Bevölkerung wachse nach einem Naturgesetz rascher als die Beschäftigungs- oder Lebensmittel.

    Sie haben nicht begriffen, daß im Wachstum des produktiven Kapitals das Wachstum dieses Widerspruchs eingeschlossen ist.

    Wir werden später darauf zurückkommen.

    Produktivkraft, besonders die gesellschaftliche Kraft der Arbeiter selbst, ihnen nicht bezahlt, sogar gegen sie gerichtet.

    g) Erste Abgeschmacktheit:

    Wir haben gesehn, daß, wenn das produktive Kapital wächst - günstigster <552> Fall, den die Ökonomen voraussetzen -, wenn also die Nachfrage nach Arbeit verhältnismäßig wächst, es in dem Charakter der modernen Industrie und der Natur des Kapitals liegt, daß die Beschäftigungsmittel für die Arbeiter nicht im selben Maße wachsen, daß dieselben Umstände, die das produktive Kapital wachsen machen, noch rascher das Mißverhältnis zwischen Zufuhr und Nachfrage von Arbeit wachsen machen, mit einem Wort, daß das Wachstum der Produktivkräfte zugleich das Mißverhältnis zwischen den Arbeitern und ihren Beschäftigungsmitteln wachsen macht. Es hängt dies ab weder von der Vermehrung der Lebensmittel noch von der Vermehrung der Population für sich betrachtet. Es folgt dies notwendig aus der Natur der großen Industrie und dem Verhältnis von Arbeit und Kapital.

    Schreitet aber das Wachstum des produktiven Kapitals nur langsam voran, bleibt es stationär oder nimmt es gar ab, so ist die Arbeiterzahl immer zu groß im Verhältnis zur Nachfrage nach Arbeit.

    In beiden, dem günstigsten und ungünstigsten Fall, folgt aus dem Verhältnis der Arbeit zum Kapital, aus der Natur des Kapitals selbst, daß die Zufuhr von Arbeitern immer zu groß sein wird gegen die Nachfrage nach Arbeit.

    d) Abgesehn von dem Unsinn, daß die ganze Arbeiterklasse unmöglich den Beschluß fassen kann, keine Kinder zu machen, macht im Gegenteil ihre Lage den Geschlechtstrieb zum Hauptgenuß und entwickelt ihn einseitig.

    Nachdem die Bourgeoisie die Existenz des Arbeiters auf ein Minimum herabgedrückt, will sie auch noch seine Reproduktionsakte auf ein Minimum beschränken.

    e) Wie wenig ernst es übrigens der Bourgeoisie mit diesen Phrasen und Ratschlägen ist und sein kann, geht aus folgendem hervor:

    Erstens: Die moderne Industrie, indem sie Erwachsne durch Kinder verdrängt, teilt eine wahre Prämie auf das Kindermachen aus.

    Zweitens: Die große Industrie bedarf beständig einer Reservearmee unbeschäftigter Arbeiter für die Zeiten der Überproduktion. Der Hauptzweck des Bourgeois gegenüber dem Arbeiter ist ja überhaupt, die Arbeitsware möglichst wohlfeil zu haben, was nur möglich ist, wenn die Zufuhr dieser Ware möglichst groß ist im Verhältnis zur Nachfrage nach derselben, d.h., wenn möglichst viel Überbevölkerung stattfindet.

    Die Überbevölkerung ist also im Interesse der Bourgeoisie, und sie erteilt dem Arbeiter einen guten Rat, von dem sie weiß, daß er unmöglich auszuführen ist.

    z) Da das Kapital sich nur dann vermehrt, wenn es Arbeiter beschäftigt, so schließt Vermehrung des Kapitals ein Vermehrung des Proletariats, und, <553> wie wir gesehn haben, muß, der Natur des Verhältnisses von Kapital und Arbeit gemäß, die Vermehrung des Proletariats relativ noch schneller vor sich gehn.

    h) Indes die obenerwähnte Theorie, die sich auch gern als Naturgesetz so ausdrückt, daß die Bevölkerung rascher wächst als die Lebensmittel, ist dem Bourgeois um so willkommener, als sie sein Gewissen beschwichtigt, ihm die Hartherzigkeit zur Moralpflicht gemacht, die Folgen der Gesellschaft zu Folgen der Natur gemacht und ihm endlich Gelegenheit gibt, so wohl ruhig dem Untergang des Proletariats durch Hungersnot wie anderen Naturereignissen zuzusehen, ohne sich zu rühren, und andererseits das Elend des Proletariats als seine eigene Schuld zu betrachten und zu bestrafen. Der Proletarier kann ja den Naturinstinkt durch Vernunft zügeln und so durch moralische Überwachung das Naturgesetz aufhalten in seinem schädlichen Entwicklungsgang.

    j) Als Anwendung dieser Theorie kann die Armengesetzgebung betrachtet werden. Rattenvertilgung. Arsenik. Workhouses <Arbeitshäuser> . Pauperismus überhaupt. Tretmühle wieder innerhalb der Zivilisation. Die Barbarei erscheint wieder, aber aus dem Schoß der Zivilisation selbst erzeugt und ihr angehörig; daher aussätzige Barbarei, Barbarei als Aussatzkrankheit der Zivilisation. Die workhouses die Bastillen des Arbeiters. Trennung von Frau und Mann.

    4. Wir kommen jetzt kurz auf die zu sprechen, die die Lage des Arbeiters verbessern wollen durch eine andere Bestimmung des Arbeitslohns.

    Proudhon.

    5. Schließlich unter dem, was philanthropische Ökonomen über den Arbeitslohn bemerkt haben, ist noch eine Ansicht zu erwähnen.

    a) Unter andern Ökonomen hat namentlich Rossi folgendes auseinandergesetzt:

    Der Fabrikant eskomptiert dem Arbeiter nur seinen Anteil am Produkt, weil dieser den Verkauf desselben nicht abwarten kann. Könnte der Arbeiter selbst sich erhalten bis zum Verkauf des Produkts, so würde er als associé nachher seinen Anteil daran geltend machen wie zwischen dem eigentlichen und dem industriellen Kapitalisten. Daß der Anteil des Arbeiters also gerade die Form des Salärs hat, ist ein Zufall, es ist dies das Resultat einer Spekulation, eines besondern Akts, der neben dem Produktionsprozeß nebenbei spielt und kein notwendiges konstitutives Element desselben bildet. Das Salär ist nur eine akzidentelle Form unsers sozialen Zustands. Es gehört nicht not- <554> wendig zum Kapital. Es ist kein zur Produktion unentbehrliches Faktum. Es kann in einer andern Gesellschaftsorganisation verschwinden.

    b) Dieser ganze Witz läuft darauf hinaus: Wenn die Arbeiter genug aufgehäufte Arbeit, d.h. genug Kapital besäßen, um nicht unmittelbar vom Verkauf ihrer Arbeit leben zu müssen, so fiele die Form des Salärs fort. D.h. wenn alle Arbeiter zugleich Kapitalisten wären; d.h. also das Kapital voraussetzen und beibehalten ohne den Gegensatz der salarierten Arbeit, ohne den es nicht existieren kann.

    g) Indes ist dies Zugeständnis mitzunehmen. Das Salär ist keine akzidentelle Form der bürgerlichen Produktion, aber die ganze bürgerliche Produktion ist eine vorübergehende historische Form der Produktion. Alle ihre Verhältnisse Kapital wie Salär wie Grundrente usw., sind vorübergehend und abschaffbar auf einem gewissen Punkt der Entwicklung.

    VII. Die Arbeiterassoziationen

    Ein Moment in der Bevölkerungstheorie war, daß sie die Konkurrenz unter den Arbeitern vermindern will. Die Assoziationen dagegen haben den Zweck, sie aufzuheben und an ihre Stelle die Vereinigung unter den Arbeitern zu setzen.

    Was die Ökonomen gegen die Assoziationen bemerken, ist richtig:

    1. Kosten, die sie den Arbeitern verursachen, meist größer als die Gewinnerhöhung, die sie erlangen wollen. Auf die Dauer können sie den Gesetzen der Konkurrenz nicht widerstehn. Diese Koalitionen rufen hervor neue Maschinen, neue Arbeitsteilung, Deplacement von einem Produktionsort an den andern. Infolge von allem diesem Verminderung des Arbeitslohns.

    2. Gelänge es den Koalitionen, in einem Lande den Arbeitspreis so hoch zu halten, daß der Profit bedeutend fiele im Verhältnis zum Durchschnittsprofit in andern Ländern oder daß das Kapital in seinem Wachstum aufgehalten würde, so wäre die Stockung und der Rückgang der Industrie die Folge, und die Arbeiter wären ruiniert mit ihren Herrn. Denn das ist, wie wir gesehen haben, die Lage des Arbeiters. Seine Lage verschlimmert sich sprungweise, wenn das produktive Kapital wächst, und er ist von vornherein ruiniert, wenn es abnimmt oder stationär bleibt.

    3. Alle diese Einwürfe der bürgerlichen Ökonomisten sind wie gesagt richtig, aber nur richtig von ihrem Gesichtspunkt aus. Handelte es sich in den Assoziationen wirklich nur um das, worum es sich zu handeln scheint, nämlich <555> um die Bestimmung des Arbeitslohns, wäre das Verhältnis von Arbeit und Kapital ein ewiges, so würden diese Koalitionen an der Notwendigkeit der Dinge erfolglos scheitern. Aber sie sind das Mittel der Vereinigung der Arbeiterklasse, der Vorbereitung zum Sturz der ganzen alten Gesellschaft mit ihren Klassengegensätzen. Und von diesem Standpunkt aus lachen die Arbeiter mit Recht über die klugen bürgerlichen Schulmeister, die ihnen vorrechnen, was ihnen dieser Bürgerkrieg an Gefallenen, Verwundeten und Geldopfern kostet. Wer den Gegner schlagen will, wird nicht die Kosten des Kriegs mit ihm diskutieren. Und wie wenig die Arbeiter so engherzig sind, beweist den Ökonomen selbst der Faktor, daß die bestbezahlten Fabrikarbeiter die meisten Koalitionen machen und daß die Arbeiter alles, was sie abknapsen können von ihrem Lohn, auf Bildung politischer und industrieller Assoziationen und Bestreitung [der Kosten] dieser Bewegung verwenden. Und wenn die Herrn Bourgeois und ihre Ökonomen in philanthropischen Augenblicken so gnädig sind, in das Minimum des Arbeitslohns, d.h. des Lebens, etwas Tee oder Rum oder Zucker und Fleisch eingehn zu lassen, so muß es ihnen dagegen ebenso schändlich als unbegreiflich erscheinen, daß die Arbeiter in dies Minimum ein wenig der Kriegskosten gegen die Bourgeoisie einrechnen und daß sie aus ihrer revolutionären Tätigkeit sogar das Maximum ihres Lebensgenusses machen.

    VIII. Positive Seite des Salariats

    Ehe wir schließen, ist noch auf die positive Seite des Salariats aufmerksam zu machen.

    a) Wenn man sagt, positive Seite des Salariats, so sagt man positive Seite des Kapitals, der großen Industrie, der freien Konkurrenz, des Weltmarktes, und ich habe nicht nötig, Ihnen auseinanderzusetzen, wie ohne diese Produktionsverhältnisse weder die Produktionsmittel, die materiellen Mittel zur Befreiung des Proletariats und Stiftung einer neuen Gesellschaft geschaffen worden wären, noch das Proletariat selbst die Vereinigung und Entwicklung genommen hätte, in der es wirklich fähig ist, die alte Gesellschaft und sich selbst zu revolutionieren. Ausgleichung des Arbeitslohnes.

    b) Nehmen wir selbst den Arbeitslohn im Kern seiner Verwerflichkeit, daß meine Tätigkeit zur Ware, daß ich durch und durch verkäuflich werde.

    Erstens: ist dadurch alles Patriarchalische weggefallen, indem nur mehr der Schacher, Kauf und Verkauf die einzige Beziehung, das Geldverhältnis das einzige Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitern bleibt.

    <556> Zweitens: Der Heiligenschein ist überhaupt von allen Verhältnissen der alten Gesellschaft gefallen, indem sie sich in reine Geldverhältnisse aufgelöst haben.

    Ebenso sind alle sogenannten höheren Arbeiten, geistige, künstlerische usw., in Handelsartikel verwandelt worden und haben dadurch ihre alte Weihe verloren. Welch großer Fortschritt war es, daß das ganze Regiment von Pfaffen, Ärzten, Juristen usw., also Religion, Jurisprudenz usw., nur mehr nach ihrem Handelswert bestimmt worden sind .<(von Marx eingefügt) National-Klassenk[ampf], Eigentumsverhältnise>

    (Drittens: Indem die Arbeit zur Ware und als solche der freien Konkurrenz unterworfen wurde, suchte man sie möglichst wohlfeil, d.h. zu möglichst niedrigen Produktionskosten, hervorzubringen. Es ist dadurch alle körperliche Arbeit unendlich leicht und einfach geworden für eine künftige Organisation der Gesellschaft. - Ins Allgemeine zu setzen.)

    Drittens: Indem durch die allgemeine Verkäuflichkeit die Arbeiter alles als von sich trennbar, losschlagbar konstatiert haben, sind sie erst frei geworden von der Unterordnung unter ein bestimmtes Verhältnis. Vorzug, daß der Arbeiter mit seinem Geld machen kann, was er will, sowohl gegen die Naturallieferungen als gegen die rein durch den Stand (feudalen) vorgeschriebene Lebensweise.

    Geschrieben Ende Dezember 1847.

    Nach der Handschrift.

    #Arbeit #Lohn #Ökonomie

  • Berliner Radkuriere protestieren: „Hört auf, Essen zu bestellen!“
    https://taz.de/Berliner-Radkuriere-protestieren/!5746305

    11. 2. 2021, Timm Kühn, Plutonia Plarre - Lieferdienste erzielen bei Schnee und Lockdown Rekordumsätze. Deren Fah­re­rIn­nen beklagen nun „menschenunwürdige Bedingungen“.

    Von allen Seiten kommen sie angeradelt und lassen ihre quadratischen blauen oder orangenen Rucksäcke in den Schneematsch fallen. Darauf steht „Lieferando“ oder „Wolt“. Rund zehn Frauen und Männer, allesamt Fahrradkuriere bei Essens-Lieferdiensten, haben sich am Donnerstag auf der Kreuzberger Admiralbrücke versammelt, um gegen die Arbeitsbedingungen bei den derzeitigen Witterungsverhältnissen zu protestieren. Aus Infektionsschutzgründen ist die Kundgebung nur klein. „To cold to ride“, steht auf Pappschildern, die sie hochhalten. Und: „Stop order food“.

    Tobias Schülke ist einer von ihnen. „Menschenunwürdig“ seien die derzeitigen Arbeitsbedingungen, sagt er. Die Forderungen der Protestierenden fasst er so zusammen: Lieferdienste wie Wolt und Lieferando müssten eine richtige Winterausrüstung zur Verfügung stellen. Jede FahrerIn müsse selbst entscheiden können, ob er oder sie bei diesen Bedingungen zur Arbeit erscheine. Auch einen Kältebonus müsse es geben. Von der Politik erwartet Schülke, dass „den Lieferdienstfirmen klare Vorschriften gemacht werden, die zum Beispiel die Arbeitszeiten bei diesen Witterungsbedingungen beschränken“.

    Manche seiner KollegInnen würden trotz Minusgraden „bis zu zehn Stunden am Tag“ fahren, erzählt Schülke. Viele könnten aus ihren regulären Jobs derzeit keine Einkünfte erzielen. Dazu komme, dass viele FahrerInnen kein Deutsch sprächen. „Da ist die Gefahr groß, nur aus der Angst heraus zu funktionieren.“

    Erst kürzlich hatte der Lieferando-Mutterkonzern Just Eat Takeaway verkündet, dass sich der Umsatz im Pandemiejahr 2020 auf rund 2,4 Milliarden Euro belaufe – verglichen mit dem Vorjahr ist das eine Steigerung um mehr als die Hälfte. Nun wollen die Fah­re­rIn­nen einen Teil vom Kuchen abhaben.

    Noch besäße man aber nicht die nötigen Strukturen, um selbst ausreichend Druck zu erzeugen, erzählt Schülke. Sie seien deshalb auf die Öffentlichkeit angewiesen: „Wir wollen, dass die Leute aufhören zu bestellen!“, fordert er. Nur so könne ein Umdenken der Lieferkonzerne erreicht werden.

    „Uns geht es darum, ein gesellschaftliches Bewusstsein dafür zu schaffen, dass die Lieferdienste Menschen auf die Straße zwingen“, sagt Schülke. Gleichzeitig werde öffentlich kommuniziert, dass je­de Fah­re­rIn freiwillig unterwegs sei. Tatsächlich schreibt Wolt im Blog des Konzerns, niemand müsse sich bei Verspätungen oder dem Fernbleiben von der Arbeit aus Sicherheitsbedenken Gedanken machen.

    Schülke hat in der Kommunikation mit Wolt andere Erfahrungen gemacht: „Da heißt es zum Beispiel, wenn Ihr nicht fahren wollt, dann lauft doch stattdessen. Wie kann man jemanden anbieten, für 10 Stunden bei Minusgraden durch den Schnee zu laufen?“, fragt er wütend. Als er Bedenken bekundete, habe er ein blaues Smilyherz aufs Handy und einen aufbauenden Spruch erhalten. Das sei, so Schülke, „absurd“: „Ich bin Arbeitnehmer und damit weisungsgebunden. Da sind die Nettigkeiten doch völlig egal.“

    Bisher bestünde aber nur eine Telegram-Gruppe, in der die Fah­re­rIn­nen zudem anonym blieben. „Man weiß ja nie, ob der Arbeitgeber mithört“, sagt Schülke, der nur mit Klarnamen auftritt, da er sich bereits öffentlich ausgesprochen habe. Er ist dennoch besorgt: „Beim letzten großen Aufstand der Fah­re­rIn­nen haben ja alle, die namentlich bekannt geworden sind, ihre Arbeit verloren“, sagt er.

    Beim Fototermin verstecken sich Fahrradkuriere deshalb hinter Schals und den Pappschildern, um nicht erkannt zu werden. Eine Lieferantin erzählt, dass es den KundInnen völlig egal sei, ob es regnet oder schneit. Hauptsache sie bekämen ihr Essen rechtzeitig. „Das ist euer Job“, sei die Haltung. Auch was Trinkgeld angehe, seien die Leute mehr als knauserig. Einer habe ihr in diesen Kältetagen ganze 28 Cent gegeben.

    „Mama, was wollen die?“, fragt ein kleiner Junge seine Mutter, die auf einem Poller auf der Admiralbrücke sitzt und die Kundgebung beobachtet. „Die wollen, dass die Leute selber kochen“, lautet die Antwort.

    #Berlin #Lieferdienste #Arbeit

  • Mehr Rechtssicherheit für Spaniens „Rider“ | Telepolis
    https://www.heise.de/tp/features/Mehr-Rechtssicherheit-fuer-Spaniens-Rider-6052684.html


    Bravo !

    Amazon, Glovo, Deliveroo & Co.: Spanien beendet die Scheinselbständigkeit für Fahrer von Lieferdiensten. Doch eine umfassende Regulierung steht weiter aus

    Die Online-Handelsplattformen und Lieferdienste zählen eindeutig zu den Krisengewinnern der Corona-Pandemie: Die „Plattformisierung“ der Ökonomie wurde über die Krise auf eine völlig neue Stufe gehoben. Dass der Online-Gigant Amazon, auch bekannt für sein Vorgehen gegen Gewerkschaften und für ungesunde Arbeitsbedingungen, seinen Gewinn im ersten Quartal 2021 gegenüber dem Vorjahreszeitraum mehr als verdreifacht und somit auf 8,1 Milliarden Dollar erhöht hat, spricht eine deutliche Sprache.

    Ein Grund dafür, dass der Umsatz nur um 44 Prozent auf 108,5 Milliarden Dollar (rund 89,5 Milliarden Euro) zugelegt hat, sind natürlich auch die längst bekannten Strategien der Steuervermeidung, die sogar US-Präsident Joe Biden kritisiert, der deshalb eine weltweite Mindeststeuer für Konzerne durchsetzen will.

    In Deutschland hat die Partei Die Linke kürzlich eine Studie über die „Methode Amazon“ vorgestellt. Martin Schirdewan, Mitglied im Finanz- und Währungsausschuss sowie im Sonderausschuss für Steuerfragen der Linken im Europäischen Parlament, hatte die Untersuchung in Auftrag gegeben. Zusammenfassend erklärte er: „Amazon hat wohl in den vergangenen Jahren durch Steuerumschichtung und Bilanztricks weltweit so gut wie keine Steuern gezahlt. Amazon hat aus Steuervermeidung ein Geschäftsmodell erschaffen. So haben sie sich einen Wettbewerbsvorteil gegenüber ihrer Konkurrenz aufgebaut.“

    Körperschaftssteuer? Doch nicht Amazon!
    Trotz des Rekordumsatzes hat Amazon in Europa 2020 keinen Euro Körperschaftssteuer bezahlt, nicht einmal einen Cent. Dabei erwirtschaftet der von Jeff Bezos gegründete Multi, dessen Wurzeln in Spanien liegen, einen guten Teil seiner Gewinne in Europa, wo er 2020 einen Umsatz von 44 Milliarden Euro gemacht hat. In Deutschland stieg der Umsatz um etwa 33 Prozent auf etwa 24,7 Milliarden Euro. Mehr Umsätze generierte der Multi nur in den USA. Doch Körperschaftssteuer hat der Online-Riese trotz der Mega-Gewinne nicht gezahlt, berichtete Anfang Mai der britische Guardian.

    Offiziell macht das US-Unternehmen, dass seinen Sitz im Steuerparadies und EU-Mitgliedsland Luxemburg hat, sogar Verluste in Europa. Jedem normalen Unternehmer in Europa müsste diese unlautere Konkurrenz die Zornesfalten ins Gesicht treiben, da man mit Amazon praktisch nicht konkurrieren kann. Sie müssten sich eigentlich in dieser Frage auch mit den Gewerkschaften in ein Boot setzen und die Arbeitsbedingungen und Tarife für die Beschäftigten auf digitalen Plattformen regeln, die ebenfalls erheblich zu den real enormen Gewinnen von Firmen wie Amazon beitragen.

    Denn die Firma geht auch rabiat gegen Mitarbeiter vor, die sich organisieren und für bessere Bedingungen kämpfen. In Spanien sollen sogar Spitzel für „Union Busting“ eingesetzt worden sein.

    Arbeitsministerin stolz auf Regulierung
    In dem Land tut sich, wenn auch sehr zaghaft, etwas, wenn es darum geht, die digitalen Plattformen endlich zu regulieren. Erstaunlicherweise sitzen ziehen dabei sogar die Gewerkschaften und Unternehmen einmal an einem Strang mit der Regierung. „Spanien ist zum Vorreiter internationaler Gesetzgebung geworden“, erklärte die spanische Arbeitsministerin Yolanda Díaz vergangene Woche, nachdem das Kabinett das sogenannte „Rider-Gesetz“ als Dekret verabschiedet hatte. Es soll am 12. August in Kraft treten. Den Firmen wird bis dahin Zeit gegeben, sich darauf einzustellen.

    Nach dem Rider-Gesetz soll es selbstständige Fahrer von Internetplattformen wie Glovo, Deliveroo, Uber Eats nicht mehr geben: Sie sollen in der Zukunft normale Beschäftigte sein. Díaz merkte dazu an, dass es sonst „kein Land auf der Welt gibt, das es gewagt hat“, digitale Plattformen zu regulieren. „Erstmals schaut die Welt auf Spanien“, meint sie sogar etwas großspurig. Das hat natürlich mit der sehr schwierigen Lage ihres Linksbündnisses Unidas Podemos (UP) zu tun.

    Die Formation ist dringend auf Erfolge angewiesen. In der Koalition mit den Sozialdemokraten (PSOE) als Seniorpartner hat Ministerpräsident Pedro Sánchez Podemos bisher am langen Arm verhungern lassen. Das Bündnis hat bisher praktisch kaum etwas von seinen Vorstellungen umsetzen können, was zu massiven Spannungen führt. Die „Empörten-Bewegung“, aus der Podemos stammt, ist nach zehn Jahren am Ende. Und die Lage in der Linkskoalition ist nach dem Abgang des Podemos-Chef Pablo Iglesias nun so prekär wie die Arbeitsbedingungen vieler Beschäftigter im Land. So ist dies für die Arbeitsministerin, die auch von Iglesias als Nachfolgerin genannt wurde, der richtige Zeitpunkt, auch mal eine positive Nachricht verkünden zu können.

    Beim Rider-Gesetz handelt es sich um einen Kompromiss, den Díaz mit Gewerkschaften und dem Unternehmerverband CEOE ausgehandelt hat. Aus der Nähe betrachtet ist dies aber bestenfalls ein halber Sieg. Das Gesetz kommt nämlich viel zu spät. Denn über die Frage ist höchstrichterlich längst entschieden worden. Wie Telepolis schon berichtete, waren es „Rider“ wie Isaac Cuende, die in langen Jahren über Proteste, Streiks und über die Justiz bis zum Obersten Gerichthof erkämpft hatten, dass die Fahrer auf Fahrrädern, Motorrädern oder Elektrorollern keine „Selbstständigen“ mehr sind.

    Zuvor hatten auch untergeordnete Gerichte schon deren Scheinselbständigkeit festgestellt. Auch Arbeitsinspekteure kamen nicht selten zu diesem Schluss und verhängten Bußgelder gegen die betreffenden Unternehmen. So wurde nur noch in ein Dekret gegossen, was längst offizielle Rechtslage ist. Auch deshalb wollte sich die CEOE nicht querstellen.

    Positiv angesichts einer sehr unberechenbaren und politisierten Justiz ist aber, dass nun Rechtssicherheit für die Rider geschaffen wurde. Die Fahrer sind nicht mehr darauf angewiesen, ihre Rechte einzeln einzuklagen, sollte das Dekret tatsächlich innerhalb der nächsten drei Monate im Parlament bestätigt werden. Für die Gewerkschaften ist ein „wichtiger erster Schritt“ erreicht worden. Gonzalo Pino von der Arbeiterunion (UGT) erklärt aber auch, dass man eigentlich die Regulierung aller Plattformen angestrebt habe. Das Gesetz sei trotz allem „ein annehmbarer Kompromiss und ein bedeutender Etappensieg im Kampf gegen Scheinselbstständigkeit“, erklärte der Verantwortliche für Gewerkschaftspolitik. Doch damit sei nur ein Teilsieg erreicht:

    Das Rider-Gesetz beendet nicht den Betrug der Plattformen, es beendet die Debatte darüber, ob es ein Arbeitsverhältnis mit den Zustellfahrern gibt oder nicht, aber der Betrug wird weitergehen, und es ist jetzt der Zeitpunkt, an dem wir unsere gewerkschaftlichen Aktionen durchführen müssen, um den Betrug bei der Einstellung zu bekämpfen, bei der Verwendung von Scheinfirmen, um Tätigkeiten und damit das Geschäftsrisiko weiter auszulagern.

    (Gonzalo Pino, UGT)

    Im aktuellen Kampf geht es nicht mehr darum, ob die Rider überhaupt einen Arbeitsvertrag haben oder nicht, sondern welche Tarifvereinbarung auf sie anwendbar ist, wie man es auch schon aus den Amazon-Streiks kennt. Bei der Auslagerung der Beschäftigten in Scheinfirmen sollen Ansprüche wegfallen, die aus einer längeren Betriebszugehörigkeit rühren. „Das ist das neue Szenario mit den Plattformen, die einen Betrug durch einen anderen Betrug ersetzen werden“, meint Pino.

    Insgesamt zieht seine Gewerkschaft, die den regierenden Sozialdemokraten (PSOE) nahesteht, diesen genauso an den Ohren wie der linken Arbeitsministerin Díaz. Das Gesetz sei eine „verpasste Chance“ die digitale Ökonomie umfassend zu regulieren, meint die UGT in einem Kommuniqué zum Rider-Gesetz. Die Plattformen hätten massiv Druck ausgeübt - und das fällt bei der neoliberalen Truppe in der PSOE, allen voran bei der Wirtschaftsministerin Nadia Calviño, die bei allen progressiven Vorstößen massiv auf die Bremse tritt, auf fruchtbaren Boden.

    Druck auf Regierende von Unternehmen
    So ist das Gesetz nur ein Tropfen auf den heißen Stein. Aber es ist heute ja schon fast ein Fortschritt, dass es wenigstens diese Tropfen gibt. Arbeitsministerin Díaz und die Linkskoalition UP sind aber erneut wieder weit hinter ihren Versprechen zurückgeblieben. Versprochen worden war eine umfassende Regelung. Und die hatten auch Fahrer wie Cuende erwartet, schließlich sind Lieferdienste wie Deliveroo, Glovo, Uber Eats bestenfalls die Spitze des Eisbergs. Cuende hatte in seinem zähen Kampf stets auf „ein Modell“ wie das Uber-Modell verwiesen, dass immer breiter benutzt werde. Sogar sein Sohn werde schon als Scheinselbständiger in einem privaten Krankenhaus in Madrid beschäftigt.

    Der Lieferdienst Glovo hatte gehofft, dass die CEOE einen Kompromiss blockieren würde, um die Fahrer zu Einzelklagen zu zwingen. Der Lieferdienst hat deshalb angekündigt, den Unternehmerverband zu verlassen. Unter den bekannteren Lieferdiensten verteidigt nur die Firma Just Eat, die ohnehin längst über eigene Fahrer verfügt, aber bisher ein Mix-Modell angewendet hatte, die Regelung. Glovo wettert im Verband der Lieferdienste (APS) mit Deliveroo, Stuart und Uber Eats gegen das Gesetz, da es die Entwicklung des Sektors „gefährde“.

    Inszenierter Protest
    Der APS, in dem sich Firmen zusammengeschlossen haben, die schon zuvor von Arbeitsinspekteuren sanktioniert worden sind, beschwert sich auch darüber, dass ein Dekret ohne Debatte im Parlament verabschiedet worden sei. Entsetzt ist man auch darüber, dass die Unternehmen ihre Algorithmen offenlegen müssen, nach denen Fahrer ausgewählt werden. Und das, so die Gewerkschaften, soll nun insgesamt Teil der Tarifvereinbarungen werden.

    Allerdings sind offenbar nicht alle Fahrer über ein eher starres Gesetz erfreut, das selbstständige Fahrer praktisch komplett verbietet. Einige fürchten um ihre Flexibilität, andere sogar um ihren - wenn auch prekären - Job, wie sie zum Beispiel gegenüber dem Deutschlandfunk erklärt haben. Die Firmen spielen in der schweren Wirtschaftskrise natürlich mit der Angst vieler in einem Land, in dem vor allem die Arbeitslosigkeit blüht und in dem man leicht durch die großen Maschen des Sozialsystems fallen kann.

    Betroffene verlieren oft schnell auch ihre Wohnung und können auf der Straße landen. So kam es in der vergangenen Woche auch zu Protesten von Fahrern. Und dann machte in einer Live-Sendung im öffentlich-rechtlichen Fernsehen der Rider Fernando García deutlich, dass kurz zuvor ein Glovo-Verantwortlicher als angeblicher Fahrer interviewt worden sei. Gustavo Gaviria, der Sprecher der „Vereinten Fahrer“ sei eingeschleust. Gaviria „tue nur so, als sei er Rider“, um seinen Diskurs gegen die Regelung führen zu können. Hinter ihm und den Protesten stünden Firmen wie Glovo, die sie auch finanzierten, erklärte García.

    Drohkulisse: Wegfall von Jobs und Arbeitsverdichtung
    Nach Umfragen bei den Firmen, die Rider beschäftigen, sollen von den geschätzt 30.000 Fahrern nur noch etwa 12.000 als sozialversicherungspflichtige Beschäftigte weiterbeschäftigt werden. Wie sie damit das steigende Aufkommen bewältigen wollen, bleibt dabei das Geheimnis der Unternehmen. All das klingt sehr nach Drohkulisse, um für Stimmen im Kongress gegen die Verabschiedung des Gesetzes zu werben. Besonders schwierig ist natürlich die Lage - auch dabei - für Einwanderer und Geflüchtete ohne gültige Papiere, die in diesem Sektor oft ein Einkommen finden konnten. Sie werden zum Teil auch von Ridern angeheuert, die dann ihre Schicht für einen noch geringeren Lohn übernehmen. Im Internet gibt es wiederum Plattformen dafür.

    Somit wäre es dringend nötig, wie es Portugal getan hat, diese Menschen zu „legalisieren“, damit sie nicht in noch schlechtere Arbeitsbedingungen unter totaler Ausbeutung abgedrängt werden. Von extremen Bedingungen hatte UNO-Sonderberichterstatter für extreme Armut schon vor der Corona-Pandemie in Spanien berichtet, wo „die Ärmsten in im Stich gelassen werden“. Der Australier Philip Alston stieß mitten in Europa auf Zustände, „die mit den schlechtesten konkurrieren, die ich je auf der Welt gesehen habe“, sagte er nach seinem Spanien-Besuch.

    #Spanien #Lieferdienste #Plattformwirtschaft #Arbeit #Justiz #Recht

  • China: Nicht gut, aber besser als andere Jobs
    https://www.neues-deutschland.de/artikel/1152403.lieferdienste-nicht-gut-aber-besser-als-andere-jobs.html

    25.05.2021, von Fabian Kretschmer, Peking - Auch in China boomen Essenslieferdienste. Die Arbeitsbedingungen sind prekär, Protest kann gefährlich sein.

    Jeden Nachmittag, wenn die Auftragslage ruhiger wird, parkt Dong seinen Elektro-Scooter vor einem Einkaufszentrum, funktioniert den Sattel zur Liegecouch um und hält mit seinen Kollegen eine Siesta ab: Zigaretten werden geraucht, Handy-Videos angeschaut und blöde Sprüche gerissen. »So schwer ist mein Job eigentlich gar nicht«, sagt der 21-Jährige. »Nur während der Stoßzeiten kann es manchmal ganz schön stressig sein.«

    Der Arbeitsmigrant kommt aus der zentralchinesischen Provinz Shanxi, berühmt für Kohlebergbau und sauer gewürzte Nudelgerichte. Er ist einer von rund sechs Millionen Lieferkurieren, die nicht erst seit der Pandemie aus dem Stadtbild chinesischer Metropolen nicht mehr wegzudenken sind.

    Doch während der Lockdowns im Frühjahr 2020 bekam die Öffentlichkeit vor Augen gehalten, wie sehr die Fahrer auf ihren bunten E-Bikes den wirtschaftlichen Kreislauf der Stadt aufrechterhalten. Die offizielle Propaganda erklärte sie gar zu Helden der Pandemie, gemeinsam mit dem medizinischen Personal. Sie sorgten für zweistelliges Wirtschaftswachstum im ersten Quartal 2020, als viele Branchen praktisch zum Stillstand kamen.

    Lieferkurier Dong zog im Corona-Jahr nach Peking, zuvor arbeitete er in seinem Heimatdorf auf dem Bau. Doch als Lieferkurier, sagt er, seien die Verdienstmöglichkeiten deutlich besser. Bis zu 10 000 Yuan kann er im Monat erwirtschaften, umgerechnet immerhin knapp 1300 Euro. Doch dafür ist der junge Mann gut zehn Stunden am Tag auf der Straße unterwegs. Bis zu 40 Lieferungen fährt er aus - stets im Wettkampf gegen den Algorithmus.

    Denn der Zeitdruck ist erbarmungslos. Für jede Fahrt berechnet die Software eine genaue Frist. Wer länger benötigt, bekommt automatisch Lohnkürzungen aufgebrummt. Auch Dong musste bereits ein paar Mal bis zu 40 Euro Strafe zahlen. »Die meisten Kunden sind aber eigentlich nett zu mir und geben kein negatives Feedback«, sagt er.

    Im April nahm eine Diskussion über die prekären Arbeitsbedingungen von Essenslieferanten Fahrt auf. Damals heuerte ein Regierungsmitarbeiter in Günter-Wallraff-Manier inkognito als Fahrer beim Unternehmen Meituan an. In eine schwarze Funktionsjacke gehüllt, ließ sich Wang Lin bei einer nervenaufreibenden Zwölf-Stunden-Schicht mit versteckter Kamera filmen. »Es ist wirklich zu schwierig, und außerdem fühlte ich mich gekränkt«, schilderte er in der im Staatsfernsehen ausgestrahlten Dokumentation.

    Natürlich hat die Lieferbranche in der vergangenen Dekade Millionen Jobs geschaffen, die für ambitionierte Arbeitsmigranten bessere Verdienstmöglichkeiten bieten als je zuvor. Doch gleichzeitig wurde ein neues Prekariat herangezüchtet, wie es für die Plattform-Ökonomie typisch ist: keine soziale Absicherung, keine festen Arbeitsverträge und trotz hohem Unfallrisiko keine Krankenversicherung.

    Immer wieder kommt es daher zu Streiks von Lieferkurieren. Doch Experten sagen, dass dies nicht das Gesamtbild der Branche widerspiegele: »Landesweit gehen die Löhne von Lieferkurieren nach wie vor weiter nach oben«, sagt Eric Lin, der für die Schweizer Großbank UBS zur Logistikbranche in China forscht.

    Ein spektakulärer Fall zeigt indes die Schattenseiten hinter dem Wirtschaftsboom auf. Chen Guojiang, ein 30-Jähriger Lieferkurier, mobilisierte 2019 Hunderte Kollegen in Peking zum Streik, um gegen Lohnkürzungen zu protestieren. Wenig später steckte ihn die Polizei für knapp einen Monat in Untersuchungshaft. »Streit anfangen und Ärger provozieren«, lautete die diffuse Anklage, auf der bis zu fünf Jahren Haft steht.

    Nach seiner vorübergehenden Freilassung verlagerte Chen seinen Protest in die sozialen Medien. Auf der chinesischen Version von Tiktok lud er kurze Videoclips hoch, in denen er aus seinem Arbeitsalltag berichtet: »Lieferkuriere sind Menschen, keine Roboter. Doch die Lieferplattformen behandeln uns wie Rädchen im Getriebe«, schilderte er. Über eine Chat-App verband er zudem mehrere tausend Lieferkuriere zum Erfahrungsaustausch. Seit Februar ist Chen Guojiang spurlos verspunden. Selbst seine Eltern wissen nur, dass er verhaftet wurde. Wer sich im offiziell kommunistischen China gewerkschaftlich engagiert, kann wie ein Staatsfeind behandelt werden.

    Lieferkurier Dong weiß nichts von dem Fall, was wohl an der verhängten Nachrichtensperre liegt. Doch er sagt auch, dass die Arbeit als Essenslieferant für ihn trotz des fairen Lohns nur eine Zwischenlösung darstellt. »Ich bleibe noch etwa ein Jahr in Peking, dann ziehe ich zurück in die Heimat, um mein eigenes Geschäft zu starten. Ich bin 21, und einen Job wie Essen ausliefern sollte man nicht für immer machen.«

    Doch für manch älteren Kollegen ist der Job weit mehr als ein Sprungbrett. Fang zählt zu den wenigen Frauen in der Branche. Die 47-Jährige sitzt in der futuristisch eingerichteten Filiale eines Pekinger Teeladens und wartet auf ihre nächste Lieferung. Auf einem riesigen LED-Display werden die Bestellungen eingeblendet: hippe Drinks, mit Früchten und Käse versetzt, die bevorzugt von wohlhabenden Millennials geordert werden. Sie kosten deutlich mehr als der Stundenmindestlohn in Peking, der umgerechnet bei ungefähr drei Euro liegt.

    Lieferantin Fang wirkt etwas fremd in dieser urbanen Welt, auch wenn sie bereits seit acht Jahren in Peking lebt. Zunächst arbeitete sie als Au-Pair für reiche Familien, später als Kellnerin in einem Ecklokal. Ob sie den Job als Lieferfahrerin bis zur Rente machen will? »Wir haben sowieso keine stabilen Jobs, also mal schauen«, sagt Fang.

    #China #Krankenversicherung #Arbeit #Lieferfahrer #Covid-19 #Prekariat #Klassenkampf

  • Ein wie immer lesenswerter piqd von Anja C. Wagner: Wenn wir über d...
    https://diasp.eu/p/12900337

    Ein wie immer lesenswerter piqd von Anja C. Wagner: Wenn wir über die Zukunft der #Arbeit sprechen, tauschen sich viele über die Wohlfühlkultur in relativ gut bezahlten Jobs in etablierten Institutionen aus. Was gerne ausgeblendet wird, sind die real existierenden Arbeitsbedingungen der „Working Class“ https://www.piqd.de/zukunft-der-arbeit/uber-den-umgang-mit-unsicheren-berufen

  • Kündigungsschutzstreitigkeiten: Das Druckmittel Datenschutz, um Abfindungen rauszuschlagen oder zu erhöhen. Der Dreh mit dem Auskunftsanspruch – ist doch noch nicht vorbei. | Management-Blog
    https://blog.wiwo.de/management/2021/05/03/kuendigungsschutzstreitigkeiten-das-druckmittel-datenschutz-um-abfindungen

    3. Mai 2021, Autor: Claudia Tödtmann - Das Bundesarbeitsgericht (BAG) wollte wohl einen Trick vermasseln, den Anwälte von Gekündigten oder Kandidaten für Aufhebungsverträge anwenden: Den Wink mit dem Datenschutz, um in Wirklichkeit die Abfindung zu erhöhen oder überhaupt eine Abfindung zu bekommen, die einem gar nicht zusteht. Wie es aussieht, war der Versuch der BAG-Richter nur halbherzig.

    Das Bundesarbeitsgericht hat Arbeitnehmern eine Waffe aus der Hand geschlagen, vielleicht. Denn wenn man genau hinsieht, dann doch wieder nicht. Nicht so richtig. Eher nur ein bisschen. Denn: Das nächste Schlupfloch für clevere Anwälte von Angestellten, Führungskräften und Managern ist wahrscheinlich direkt daneben. Das werden die Juristen erkennen, es nutzen und dann ist wieder alles beim Alten. Die Waffe bleibt ihnen erhalten. Schluss ist jetzt zumindest mit dem „offensichtlichen Anspruch von Querulanten“, urteilt Philipp Byers, Arbeitsrechtler bei Watson Farley & Williams.

    Das probate Druckmittel gegen Arbeitgeber: Der DSGVO-Auskunftsanspruch

    Verwirrend? Nix verstanden? Kein Wunder, die Sache ist auch kompliziert. Aber das ist offenbar das Fazit. Die Waffe der Anwälte der Angestellten ist ein Anspruch auf Auskunft gegen ihren Arbeitgeber nach der Datenschutzgrundverordnung. Was scheinbar harmlos daher kommt und auf erstes Blick nichts zu tun hat mit Kündigungen, hat sich in den vergangenen ein, zwei Jahren zu einem probaten Druckmittel in Kündigungsstreitigkeiten entwickelt. Unternehmern ärgert dieser Auskunftsanspruch so sehr, dass sich die meisten lieber gleich freikaufen und eine Abfindung oder mehr Abfindung zu zahlen – statt ihn zu erfüllen.

    Doch der Reihe nach. Vor wenigen Tagen veröffentlichte das BAG eine Pressemitteilung mit der Überschrift „Erteilung einer „Datenkopie“ nach Art. 15 Abs. 3 DSGVO“. Es geht darin um einen Wirtschaftsjuristen aus Niedersachsen, der nicht das Recht habe auf einen voll umfassenden Auskunftsanspruch gegen seinen – sehr kurzzeitigen – Ex-Arbeitgeber nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).

    Geld – auch ohne Anspruch auf Abfindung

    Dieses Ansinnen, der Auskunftsanspruch nach der DSGVO, bringt Arbeitgeber nämlich an den Rand ihrer Nerven. Denn der Arbeitsaufwand dafür ist enorm – und enorm teuer. Alles aufzuspüren, wo der Name des Betreffenden auftaucht, jede einzelne Mail, kann Wochen dauern. Zumal Unternehmen ihrem Mitarbeiter nicht selbst noch zusätzliches Futter, Beweise, für einen Arbeitsrechtsstreit liefern wollen. Und sowieso weiß niemand, wie umfangreich der Anspruch auf Auskunft ist – sprich: wie viel Datensuche der Arbeitgeber auf sich nehmen muss.

    Teure Leute mit der aufwändige Suchen nach E-Mails beschäftigen
    Im Klartext: Was der Anwalt des Angestellten alles fordern kann, darüber streiten sich die Geister. Bislang ohne Ergebnisse. Im zweiten Schritt bemängeln die Betroffenen, dass das Unternehmen ihnen zu wenig ausgehändigt habe. Zumal: Gehört der Mitarbeiter schon zehn Jahre und länger zur Belegschaft, umso öfter kommt sein Name vor und umso länger dauert die Suche. Ganz abgesehen davon, dass nicht jeder Praktikant die Aufgabe übernehmen kann. Das müsse mindestens jemand mit rechtlichen Kenntnissen sein, der erkennt, wann etwas brisant ist, urteilt Philipp Byers, Arbeitsrechtler bei Watson Farley & Williams.

    Verhandlungsmasse ergattern mit dem Auskunftsanspruch

    Gewiefte Anwälte von Angestellten machen diesen DSGVO-Auskunftsanspruch schon automatisch geltend, um von vornherein den Druck auf den Arbeitgeber zu erhöhen. Als Verhandlungsmasse. Schließlich setzte man so die Unternehmen unter Zeitdruck und – wenn sie nicht pünktlich reagieren – droht ihnen obendrein ein Schadenersatzzahlung. Im Fall eines Düsseldorfers musste ein Unternehmen bereits 5000 Euro Schadenersatz an den Betroffenen zahlen – und trotzdem weiter Daten suchen und aushändigen (Arbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 05.03.2020, Aktenzeichen 9 Ca 6557/18).

    Viele Unternehmen zahlen dann lieber gleich eine höhere Abfindung, um Ruhe zu haben vor langwierigen Streitereien. Denn klar ist ja auch: Es ist ja nicht einmal damit getan, vier Mitarbeiter eine Woche lang dafür abzustellen, um den Auskunftsanspruch zu erfüllen. Denn danach geht der Streit beim Gericht weiter nach dem Motto: Das Unternehmen habe aber nicht alle Daten rausgerückt. Das kann locker ein halbes Jahr dauern, denn das Gesetz verrät nichts Genaues und ein höchstrichterliches Urteil gibt es – noch immer – nicht, erzählt auch Arbeitsrechtler Sebastian Frahm von Frahm Kuckuk in Stuttgart schon hier im Management-Blog.

    Scheuklappen-Denken statt Unternehmen und Arbeitnehmern Orientierung zu geben

    Genau deshalb hatten die Anwälte, die typischerweise nur Unternehmen vertreten und aus Großkanzleien kommen, auf ein BAG-Urteil gehofft, das für Klarheit sorgt. Doch tatsächlich wirft die Pressemitteilung – die Urteilsbegründung wird erfahrungsgemäß noch Monate dauern – mehr Fragen auf, als dass sie Antworten gibt, kritisiert Byers. Wo beispielsweise die Geschäftsgeheimnisse beginnen und die Dokumente nicht herausgegeben werden brauchen, bleibe eine große Frage. Die BAG-Richter haben es sich – einmal mehr – leicht gemacht und nur eine einzige Frage beantwortet. Statt für umfassende Klarstellung zu sorgen, Arbeitnehmern wie Arbeitgebern Klarheit zu bieten und ihrer Aufgabe, für Rechtsfortbildung zu sorgen, nachzukommen.

    Führen sie dann noch aus, „das brauchten wir hier nicht beantworten“ wirkt das für die Praktiker wie Spott und Hohn. Denn Arbeitsrecht ist Richterrecht und wenn die Richter sich auf ihre Scheuklappen berufen und damit zu immer neuen, teuren und mühsamen Prozessen auffordern, wirkt das nicht nur arrogant, sondern ist für Bürger – die mit ihren Steuergeldern die Arbeitsgerichte finanzieren – auch nicht mehr verstehbar.

    Praktische Probleme: Durchforsten von E-Mail-Fächern der Arbeitskollegen

    Immerhin ist der Arbeitsaufwand langwierig und sehr kleinteilig. Denn mit einer einfachen Volltextsuche nach dem Namen des Betroffenen sei es ja nicht getan, sagt Arbeitsrechtler Byers. Die Sucherei produziert neue Datenschutzprobleme, wenn die Postfächer von den Kollegen durchforstet werden müssen und damit in deren Persönlichkeitsrechte eingegriffen wird, erzählt der Münchner. Denn der Auskunftsanspruch darf kein Einfallstor fürs Durchforsten aller Kollegen-Mails sein. Sein Fazit nach der BAG-Entscheidung: Das Einzige was jetzt definitiv nicht mehr funktioniert, ist die Forderung „ich begehre Auskunft über alles mit meinem Namen“, stellt Byers klar. Oder: „Alle in meinem Postfach eingegangenen und verschickten E-Mails, inklusive Kundenkorrespondenz“. Denn dieses Ansinnen sei zu pauschal und unbegrenzt. Das zumindest brauchen Unternehmen nicht mehr erfüllen.

    Welche Versuche weiter laufen dürften, weil die Richter uns im Unklaren lassen

    Verlangen werden Arbeitnehmeranwälte immer noch dies: Zum Beispiel alle E-Mails mit dem Namen des Betroffen und Schlüsselbegriffen wie zum Beispiel Pflichtverstoß, Compliance oder Kündigung, wo es etwa um seine Position als Arbeitnehmer geht, wenn er Compliance-Vorwürfe bekam. Zum Beispiel wenn ihm sexuelle Belästigung vorgeworfen wird, aber nicht mehr, um Hinweisgeber zu schützen und die Aufklärung nicht zu erschweren. Byers Fazit: Die Forderung nach gezielten Informationen mit Suchbegriffen kann durchaus „hinreichend bestimmt“ sein, wie es das BAG verlangt. Sicher ist aber auch das nicht.

    Eine weitere Möglichkeit, die Arbeitnehmeranwälte nun probieren werden: Die Suche zeitlich einzugrenzen, beispielsweise vom 1.Januar 2019 bis 31. Dezember 2020. Oder auch diese Variante dürfte eine Strategie der Arbeitnehmeranwälte werden, so Byers: Wenn der Betroffene erfahren will, was andere über ihn geschrieben haben wie Kollegen, der Vorgesetzte oder die Personalabteilung. Denn das würde womöglich ihm Munition im Kündigungsschutzprozess liefern.

    Im Klartext: Arbeitnehmer-Anwälte brauchen nur ihren Text ändern und haben immer noch ein formidables Druckmittel, nur weil die BAG-Richter zu wenige Antworten geben. Die Unternehmen stehen dann immer noch vor der Entscheidung: Lassen sie es auf einen jahrelangen Gerichtsstreit vielleicht durch mehrere Instanzen ankommen oder zahlen sie, damit Ruhe ist? „Arbeitgeber haben die Wahl zwischen Pest und Cholera“, meint Byers. Geben sie alles heraus, ist die Menge groß und das Risiko hoch, wenn etwas fehlt, dann begehen sie einen Datenschutzverstoß und der Arbeitnehmer kann Schadenersatz verlangen.

    Sowieso steht der Arbeitgeber dann vor immer neuen Detailfragen: Gibt er alles raus, wie E-Mails mit Preisen für bestimmte Kunden, die andere nicht bekommen sollen – darf er die Informationen schwärzen? Welche anderen vertraulichen Textteile darf er überhaupt schwärzen, ehe er sie herausgibt? Byers: „Ich rate immer, absolut vertrauliche Dokumente nicht herauszugeben und sich lieber auf Geheimhaltungsbedürfnisse zu berufen.“ Oder, wenn es nur der letzte Absatz ist, das Dokument rauszugeben und den Teil zu schwärzen. Hin wie her: es macht eine Höllenarbeit. Und sichert Wirtschaftskanzleien weiterhin für erfreuliche Mehrarbeit.
    Hier die Pressemeldung des BAG:

    https://juris.bundesarbeitsgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bag&Art=pm&Datum=2021&nr=25141&pos=3&

    #Arbeit #Recht #Datenschutz #DSGVO

  • Regelung zum Kurzarbeitsgeld entfällt, Kündigungswelle droht // Offener Brief eines Berliner Taxifahrers an den Bundestagsabgeordneten der Linkspartei und Gewerkschafter Pascal Meiser – Berliner Aktion gegen Arbeitgeberunrecht
    https://berlineraktiongegenarbeitgeberunrecht.wordpress.com/2021/04/19/regelung-zum-kurzarbeitsgeld-entfallt-kundigungswelle-droht-offener-brief-eines-berliner-taxifahrers-an-den-bundestagsabgeordneten-der-linkspartei-und-gewerkschafter-pascal-meiser

    Veröffentlicht am 19. April 2021 von Berliner Aktion gegen Arbeitgeberunrecht
    Liebe Kolleg:innen und Freund:innen,

    wir bitten um Unterstützung der Taxi-Fahrer:innen von der ver.di AG TAXI und um Verbreitung folgender Pressemitteilung:

    Regelung zum Kurzarbeitsgeld entfällt, Kündigungswelle droht

    Linkspartei und Gewerkschaften müssen sich dieser Problematik annehmen!

    Zum 1.7. läuft die bisherige Regelung aus, dass 100% der Sozialabgaben auf das Kurzarbeitsgeld (KUG) von der Bundesagentur für Arbeit übernommen werden. 50% müssten die ArbeitgeberInnen ab dann selber zahlen. Im Dienstleistungsgewerbe droht nun eine Kündigungswelle.

    Viele Kleinbetriebe können die auf sie zukommenden Beträge angesichts fehlender Umsätze nicht zahlen, die großen Betriebe weigern sich. Von den Pandemie-Abzockern wie Karstadt Galeria oder Lufthansa mal ganz abgesehen. Die volle Höhe wird lediglich weitergezahlt, wenn betriebliche Weiterbildungsmaßnahmen eingeleitet werden. Das wird aber den wenigsten Kleinbetrieben möglich sein, schon gar nicht, wenn seit einem Jahr überwiegend der Betrieb ruht und die Zukunft unklar ist. Nützen wird diese Regelung aber wieder jenen Unternehmen, die eh im Zuge der fortschreitenden Digitalisierung eine Umstellung planen, oder ihre Produktangebote verändern. An der Realität vieler Dienstleistungsbetriebe geht das jedoch vorbei.

    Bereits vor Corona arbeiteten viele Beschäftigte prekär. Zahlreiche Minijobber:innen wurden bereits entlassen, ohne überhaupt einen Anspruch auf Kurzabeitergeld zu haben. Dazu kommt noch, dass die Lockerung der Insolvenzantragspflicht nur bis zum 01.05.2021 gilt. Bis dahin konnten Unternehmen, die zahlungsunfähig oder überschuldet waren, die Meldung einer Insolvenz noch etwas verzögern.

    Nicht nur auf Berlin rollt also in Kürze eine bedrohliche Pleite- und Entlassungswelle zu.

    So auch auf viele Berliner Taxiunternehmen und ihren Mitarbeiter:innen und Taxifahrer:innen. Denn die meisten Taxibetriebe in Berlin befinden sich mit ihren Beschäftigten seit über einem Jahr in Kurzarbeit. Das Land Berlin hat ihnen bisher lediglich mit den Impffahrten ein bisschen unter die Arme gegriffen. Aufgrund der nun auslaufenden Regelung zum KUG haben einige Taxibetriebe ihren Angestellten bereits vorsorglich mit einer Kündigung gedroht.

    Der Angestellte und bei ver.di organisierte Taxifahrer Andreas K.* (*Name der Redaktion bekannt) wandte sich in einem Brief an den Bundestagsabgeordneten und Gewerkschafter Pascal Meiser. Andreas K. regt an, dass sich die Linkspartei umgehend dieser Problematik annimmt und sich dafür einsetzt, dass die drohende Pleite- und Entlassungswelle in zahlreichen Kleinbetrieben im Dienstleistungsgewerbe in Berlin abgewandt wird. Er schlägt ein staatlich garantiertes Mindestkurzarbeitergeld vor, mindestens bis zum Ende der Pandemie.

    Wir von der Berliner Aktion Gegen Arbeitgeberunrecht (BAGA) unterstützen diesen Vorschlag.

    Der Druck auf die Lohnabhängigen steigt enorm. Sei es auf dem Wohnungsmarkt, bei der Prekarisierung der Löhne im Gesundheitswesen, beim Ausverkauf der S Bahn oder bei der Deregulierung auf dem Taximarkt, der Rot-Rot-Grüne Senat treibt die Umverteilung von unten nach oben voran. Und von unseren Gewerkschaften kommt kaum Gegenwehr.

    Wir brauchen ein starkes Bündnis gegen die Umverteilung der Krise auf unsere Schultern!

    Gemeinsam gegen Ausbeutung und Prekarisierung!

    #nichtaufunseremrücken

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    Offener Brief

    An: pascal.meiser@bundestag.de, pascal.meiser.wk@bundestag.de
    Kopie (CC): ag.bg@die-linke.de, lag.bug@dielinke.berlin

    Guten Tag Pascal Meiser,

    in dieser Mail wende ich mich an Sie als Wähler Ihrer Partei, vor allem aber als gewählter ver.di Vertrauensmann und als unmittelbar Betroffener.

    Ich bin Taxifahrer und Mitglied der Vertrauensleuteversammlung sowie der Aktivengruppe AG Taxi bei ver.di Berlin.

    Es geht um die Veränderung der Kurzarbeitsregelung und eine dadurch drohende Entlassungswelle im Taxigewerbe und in vielen anderen Dienstleistungsbereichen.

    Viele legal wirtschaftende Taxibetriebe haben bereits seit März 2020 ihre MitarbeiterInnen in Kurzarbeit geschickt, da mit den Lockdowns ein Großteil der Umsätze weggebrochen ist. Zur Zeit stellen nur die
    Impffahrten einen minimalen Lichtblick dar.

    Von meiner Chefin wurde mir bzw. allen Beschäftigten im Unternehmen die Kündigung zum 1. 7.2021 mündlich angekündigt. Hintergrund sei, dass die Bundesanstalt für Arbeit ab diesem Zeitpunkt nur noch die Hälfte der Sozialversicherungsbeiträge des Kurzarbeitergeldes übernimmt. Für sie würde das für alle Beschäftigten zusammen Mehrkosten von 1000 bis 2000 Euro im Monat bedeuten, die sie aus ihrem Privatvermögen leisten müsste. Sie könne (bzw. wolle) das nicht und würde daher zu arbeitsrechtlichen Mitteln gezwungen sein.

    Hier der Link zur Webseite der Arbeitsagentur, bitte herunterscrollen:

    www.arbeitsagentur.de/m/corona-kurzarbeit/

    Nach Angaben der Bundesanstalt werden die SV-Beiträge auf das KUG bis 31.12. in voller Höhe weitergezahlt, wenn betriebliche Weiterbildungsmaßnahmen eingeleitet werden.
    Doch welche sollen das im Taxigewerbe sein; welche wären es im Gastgewerbe ? Die Regelung passt zu Großbetrieben, wo sowieso Umstellung auf weitgehende Digitalisierung oder eine Änderung der Produktpalette aus Umweltschutzgründen ansteht und die pandemiebedingte Ruhezeit genutzt werden kann. An der Realität kleinteiliger Dienstleistungsbetriebe geht das jedoch vorbei. Bereits vor Corona arbeiteten viele Beschäftigte prekär, MinijoberInnen wurden bereits entlassen, ohne einen Anspruch auf Kurzarbeitergeld zu haben.

    Dazu kommt, dass die Lockerung der Insolvenzregeln demnächst fällt:

    www.unternehmensstrafrecht.de/insolvenzverschleppung-und-besonderheiten-in-corona-zeiten/

    Es droht also eine Pleite- und Entlassungswelle in zahlreichen Kleinbetrieben im Dienstleistungsgewerbe. Das Taxigewerbe könnte dabei als „Spitze des Eisbergs“ oder zumindest als ein dringliches Beispiel betrachtet werden, da die Gewinnmargen bei legalem Wirtschaften hier nur gering sind, aufgrund des ruinösen Preiskampfes durch UBER und andere internetvermittelte Fahrdienste.

    Ich möchte anregen, dass sich die Partei Die Linke dieser Problematik annimmt. Als „Gegenmittel“ würde ich u.a. ein staatlich garantiertes Mindestkurzarbeitergeld incl. Sozialversicherung gut finden; mindestens bis zum Ende der Pandemie (also, solange das Infektionsschutzgesetz angewendet wird).

    Über eine Behandlung dieses Themas im Rahmen von Reden und Debatten zum diesjährigen 1. Mai würde ich mich sehr freuen.

    mit solidarischen Grüßen, Andreas K.

    #Taxi #Berlin #Arbeit #Entlassungen #Gewerkschaft

  • ver.di – Taxibetriebe befürchten Entlassungswelle ab Juli
    https://bb.verdi.de/presse/pressemitteilungen/++co++caba006a-a280-11eb-a0f5-001a4a160100

    21.04.2021 - Weil die Kurzarbeitergeldregelung ab Juli das Taxigewerbe erheblich zusätzlich belasten wird, befürchtet ver.di eine Entlassungswelle in der Branche. Die ersten Berliner Taxifahrer*innen sind schon mündlich gekündigt.

    Die Bundesagentur für Arbeit wird die Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge auf das Kurzarbeitergeld zum 1. Juli ändern. Dann bekommen nur noch die Betriebe, die betriebliche Weiterbildungsmaßnahmen eingeleitet haben, 100 Prozent der Beiträge erstattet. Allen anderen anspruchsberechtigten Betrieben werden nur noch 50 Prozent der Sozialversicherungsbeiträge erstattet.

    Für viele Berliner Taxibetriebe und ihre Beschäftigten wird dies vermutlich das endgültige Aus bedeuten. Denn: „Taxibetriebe können keine betrieblichen Weiterbildungsmaßnahmen anbieten. Was soll das sein?“, sagt Andreas Komrowski, ver.di-Vertrauensmann und Mitglied der AG Taxi in ver.di. „Die entstehenden Zusatzkosten für Sozialversicherungsbeiträge summieren sich schnell auf viele hundert oder sogar tausende Euro pro Monat, die die kleinen Taxibetriebe stemmen müssen. Das wird nicht funktionieren. Es gibt bereits die ersten mündlichen Kündigungen.“

    Es droht eine Pleite- und Entlassungswelle in zahlreichen Kleinbetrieben im Dienstleistungsgewerbe. Das Taxigewerbe könnte dabei die Spitze des Eisberges sein. Denn aufgrund des ruinösen Preiskampfes durch UBER und andere internetvermittelte Fahrdienste sind die Gewinnmargen hier bei legalem Wirtschaften nur gering. „Eine Folge könnte sein, dass Billig-Anbieter wie Uber den Berliner Taximarkt übernehmen. Das kann keiner wollen“, sagt ver.di-Vertrauensmann Andreas Komrowski.

    Ver.di fordert daher vom Senat, über Ausnahmen von der 50 %-Regelung für Kleinstbetriebe und zusätzliche Hilfen aus dem Landeshaushalt nachzudenken. „Es geht jetzt darum, den Zeitraum bis zur Normalisierung des öffentlichen Lebens zu überbrücken und den Betrieben und Beschäftigten bis dahin unter die Arme zu greifen“, sagt Frank Wolf, Landesbezirksleiter von ver.di Berlin-Brandenburg. „Es macht wenig Sinn, diese Betriebe wenige Monate vor einer möglichen Rückkehr Richtung Normalität mit dem Problem alleine zu lassen.“

    Für Rückfragen Andreas Komrowski, Tel.: 0177 212 96 20 (bitte erst ab 14:00 Uhr anrufen)

    #Taxi #Berlin #Gewerkschaft #Pressemitteilung #Arbeit #Entlassung

  • In der Schweiz wird eine riesige Batterie aus Beton gebaut - Magazin - 1E9
    https://1e9.community/t/in-der-schweiz-wird-eine-riesige-batterie-aus-beton-gebaut/3384

    Au Tessin, dispositif de stockage gravitaire d’énergie par empilement de blocs de béton. Fonctionnellement équivalent au STEP (station de turbinage et de pompage d’eau) sauf que ce sont des blocs de béton qu’on empile et qu’on dépile, le complément idéal (?) aux énergies intermittentes.

    Reste à convaincre les populations qu’à côté du champ d’éoliennes on va monter des tours de blocs de béton de 80 mètres de haut…

    #yapuka

    via @cdb_77

    Jan. ’20
    Im schweizerischen Tessin wird derzeit eine gigantische Batterie gebaut. Rund 120 Meter soll sie in den Himmel ragen – und jede Menge Energie speichern. Dabei kommt diese Batterie ganz ohne Lithium oder Säuren aus. Denn der Erfinder der Mega-Batterie setzt auf ein so einfaches wie uraltes Konzept.

    Sie tut sich schwer, aber sie geht voran, die Energiewende. Bereits jetzt werden 35 Prozent des Stromverbrauchs in Deutschland durch erneuerbaren Energien gedeckt. Aber diese Energiequellen haben ein Problem. Zumindest Wind- und Sonnenkraft gibt es nur, wenn der Wind weht oder die Sonne scheint. Und wenn zu viel Energie fließt, geht die gerne mal sinnlos verloren, wenn es an Verbrauchern mangelt. Denn bislang fehlen vielfach Möglichkeiten, um überschüssige Energie sofort, langfristig, schnell abrufbar und auch günstig zu speichern. Wasserpumpspeicherwerke brauchen viel Platz, virtuelle Kraftwerke aus Heimspeichern wie von Sonnen aus dem Allgäu stehen noch am Anfang und Batteriekaskaden wie die Powerpacks von Tesla sind teuer.

    Der Schweizer Ingenieur Andrea Pedretti aus Lugano schlägt daher noch eine andere Lösung vor – eine ziemlich einfache, die er mit seinem Start-up Energy Vault verwirklichen will. Er will überschüssige Energie in Betonklötzen speichern. Denn seine Batterie soll aus einem Kran mit sechs Armen bestehen. Und eben zahlreichen Betonblöcken. Gibt es eine Überproduktion von elektrischem Strom, wird der Kran genutzt, um die aus Bauschutt gepressten 35-Tonnen-Blöcke aufeinander zu stapeln. Dadurch wird der Strom in potentielle Energie umgewandelt – also jene Art von Energie, die ein Objekt durch Masse und Höhe gewinnt. Es ist das gleiche Prinzip, das bei Wasser- und Pumpspeicherkraftwerken genutzt wird.

    Je höher ein Betonblock sitzt, umso mehr Energie speichert er – auf physikalisch natürliche Weise. Hunderte davon sollen sich in einer Turm-artigen Struktur aufeinanderstapeln lassen. Wird die Energie wieder benötigt, greift der Kran die Betonblöcke und lässt sie zur Erde zurückfahren, wo sie als Mauer um den Turm herum aufgestapelt werden. Dabei wird die Energie über Rollen und einen Generator wieder in elektrischen Strom umgewandelt – und das mit einer Effizienz von 85 Prozent. Im Gegensatz zu anderen Speichermöglichkeiten soll der Turm nahezu überall installierbar sein. Er funktioniert in Wüsten- wie auch Eis- und Tropenregionen. Dazu ließe sich das Konzept anpassen. Statt Betonklötzen könnte der Kran ebenso Steinquader oder ausgemusterte Schiffscontainer aufnehmen und aufeinandersetzen. Eben das, was in der entsprechenden Region einfach herstellbar und verfügbar ist.

    • Test positivi e ospiti illustri: la grande torre continua a stupire
      https://www.cdt.ch/ticino/bellinzona/test-positivi-e-ospiti-illustri-la-grande-torre-continua-a-stupire-HE4053081


      Test positivi e ospiti illustri: la grande torre continua a stupire
      Una fotografia scattata lo scorso luglio, quando la torre è entrata in funzione.
      © CdT/Zocchetti

      INNOVAZIONE Castione, la gru per lo stoccaggio di energia realizzata da una start-up ticinese suscita interesse non solo da parte dei potenziali clienti, ma anche di visitatori importanti - Il prototipo risponde in modo soddisfacente alla fase sperimentale: «Confermate le nostre aspettative» - LE FOTO

      Dapprima il presidente della Direzione generale della Banca nazionale svizzera Thomas J. Jordan. Ed ora l’ambasciatrice della Gran Bretagna nel nostro Paese ed in Liechtenstein Jane Caroline Owen. L’imponente torre energetica realizzata dalla start-up luganese Energy Vault nella zona industriale di Castione non smette di suscitare interesse. I due illustri ospiti l’hanno visitata negli scorsi mesi il primo e la scorsa settimana la seconda, rimanendo entrambi affascinati dall’idea innovativa sviluppata dal team guidato dal CEO Robert Piconi e dal capotecnico Andrea Pedretti.

      Per l’azienda ticinese non è che la conferma di quanto va dicendo dal novembre 2019, quando i suoi vertici presentarono la loro «creatura» durante una serata pubblica raccogliendo consensi anche da parte della popolazione...

      bon, au moment de la photo, y a même pas de quoi recharger un smartphone ;-)

    • Nouvelles de mars 2020, donc d’il y a un an...

      La #tour de #Arbedo est un prototype avec fonction démonstrative, dit le journal La Regione (traduction deepl) :

      "si tout se passe bien, si le projet garantit effectivement ce que les simulations informatiques annoncent aujourd’hui, il sera ensuite démantelé et destiné à un groupe indien engagé dans le développement de systèmes de production d’énergie propre dans l’un des coins les plus pollués de la planète. Pendant des mois à Castione devraient donc venir - si le coronavirus le permet, étant donné le frein sur les vols - des ingénieurs du monde entier intéressés à radiographier l’invention développée par l’équipe coordonnée par l’administrateur délégué #Robert_Piconi et le technicien en chef #Andrea_Pedretti, ingénieur tessinois qui a des connaissances approfondies dans le domaine des énergies renouvelables mais qui est aussi de retour de la faillite de la société #Airlight, jusqu’en 2016 présente sur la Riviera avec trois sociétés et qui n’a pas réussi à activer au Maroc le système photovoltaïque révolutionnaire développé à Biasca également grâce à des fonds publics. En outre, à Castione, selon les intentions, il est prévu d’installer la « salle de contrôle », c’est-à-dire le siège où Energy Vault pourrait gérer à distance les différentes installations vendues en « se déplaçant » sur quatre grands fuseaux horaires. Beaucoup dépendra du succès commercial et de la capacité réelle de la centrale à produire suffisamment d’#électricité au moment où les grands consommateurs, en premier lieu les mégapoles assoiffées d’#énergie_renouvelable pour remplacer le charbon et le nucléaire, en auront besoin."

      Luce verde alla maxi torre energetica di Castione

      Il Municipio ha rilasciato oggi la licenza edilizia sulla base del preavviso cantonale positivo. Ritirata l’opposizione delle Ffs.


      Stando alla tabella di marcia avrebbe dovuto essere funzionante già da alcune settimane, invece la licenza edilizia che dà il via libera alla sua installazione è arrivata oggi. A rilasciarla, durante la seduta odierna, il Municipio di Arbedo-Castione sulla base di due attesi documenti: il preavviso positivo espresso dal Dipartimento del territorio e il recente ritiro dell’opposizione inoltrata dalle Ffs contro la domanda di costruzione. Luce verde dunque alla maxi torre energetica che la Energy Vault, start-up di Biasca, inizierà a elevare prossimamente fino a un massimo di 60 metri dal suolo con l’intento di avviare la fase test di produzione di energia nel corso della primavera e per la durata massima di un paio d’anni. Gli ideatori e promotori, ascoltate le richieste delle Ferrovie, le hanno assecondate spostando di qualche metro una parte dell’installazione di cantiere, così da non intralciare eventuali future esigenze di spazio per la posa di condotte e cavi elettrici necessari alla nuova Officina di manutenzione dei treni prevista nelle vicinanze.

      Ingegneri da tutto il mondo (Coronavirus permettendo)

      Il prototipo della Energy Vault a Castione a avrà una funzione dimostrativa: se tutto filerà liscio, se il progetto garantirà concretamente quanto dicono ora le simulazioni al computer, sarà poi smontato e destinato a un gruppo indiano impegnato nello sviluppo di sistemi di produzione di energia pulita in uno degli angoli più inquinati del pianeta. Per mesi a Castione dovrebbero dunque giungere - Coronavirus permettendo, considerato il freno ai voli - ingegneri da tutto il mondo interessati a radiografare l’invenzione messa a punto dal team coordinato dal Ceo Robert Piconi e dal capotecnico Andrea Pedretti, ingegnere ticinese che vanta un’ampia conoscenza nel campo delle energie rinnovabili ma che è anche reduce dal fallimento della ditta Airlight, fino al 2016 presente in Riviera con tre società e che non è riuscita ad attivare in Marocco il rivoluzionario impianto fotovoltaico sviluppato a Biasca anche grazie a finanziamenti pubblici. Peraltro proprio a Castione, stando alle intenzioni, si prevede di installare la cosiddetta ‘control room’, ossia la sede nella quale Energy Vault potrebbe gestire in remoto i vari impianti venduti ‘muovendosi’ su quattro grandi fusi orari. Il condizionale è d’obbligo e molto dipenderà dal successo commerciale e dalla reale capacità dell’impianto di produrre corrente elettrica a sufficienza e nel momento in cui essa viene richiesta dai grandi consumatori, in primis le megalopoli assetate di energia rinnovabile in sostituzione di carbone e nucleare.

      Dal Ticino all’India

      La torre dotata in cima di sei gru alzerà e abbasserà un centinaio di blocchi da 35 tonnellate l’uno per generare corrente elettrica in discesa. Il prototipo castionese tuttavia non produrrà corrente ma servirà a testare il cervello (software) e il processo di produzione e spostamento dei blocchi (hardware). Saranno pure testate la linea di produzione dei blocchi costituiti da cemento povero e terra, come pure la strumentazione tecnica prodotta in Italia che è stata già acquistata dall’azienda indiana Tata Power che la ritirerà una volta ultimata la fase test di Castione.
      Il guadagno? Alzare di notte e abbassare di giorno

      Il principio di produzione energetica è lo stesso dei bacini idroelettrici ad accumulazione, dove cioè l’acqua viene ripompata in quota di notte consumando corrente elettrica a basso costo e turbinata di giorno producendo corrente venduta a prezzi più elevati di quella notturna. La torre consuma corrente elettrica alzando i mattoni e ne produce, abbassandoli, nel momento di grande richiesta, quando la corrente messa in rete ha un costo maggiore. Stando agli sviluppatori di #Energy_Vault l’utilizzo di motori elettrici e componenti meccaniche di ultima generazione assicurano un’efficienza molto elevata, calcolata fra il 78 e l’80%. In soldoni, se si consuma un kWh in salita se ne produce 0,8 in discesa, che venduto al prezzo previsto nelle ore di maggior consumo genera il guadagno destinato a rendere il progetto una soluzione sostenibile sul piano finanziario e su quello ambientale.

      https://www.laregione.ch/cantone/bellinzonese/1424508/corrente-castione-torre-luce-produzione

      #énergie #stockage_d'énergie #Inde #Maroc #Tessin #Suisse

  • Arbeitslosengeld, obwohl das Arbeitsverhältnis weiterbesteht? - DGB Rechtsschutz GmbH
    https://www.dgbrechtsschutz.de/recht/sozialrecht/arbeitslosigkeit/themen/beitrag/ansicht/arbeitslosigkeit/arbeitslosengeld-obwohl-das-arbeitsverhaeltnis-weiterbesteht/details/anzeige

    Arbeitsverhältsverhältnisse im Taxigewerbe werden oft ohne schriftlichen Arbeitsvertrag eingegangen. Die damit verbundene Unsicherheit setzt sich bei der Beendigung dieser Arbeitsverhältnisse fort:
    Wurde gekündigt?
    Wer hat gekündigt?
    Wann und wodurch kommt es zum Ende der Beschäftigung?

    Dieser Artikel gibt wesentliche Hinweise dazu, was zu tun ist, um möglichst wenige Nachteile durch diese unklaren Verhältnisse zu erleiden.

    17.11.2016 - Bezug von Arbeitslosengeld auch bei bestehendem Arbeitsverhältnis möglich.

    Nur wer arbeitslos ist, kann Arbeitslosengeld bekommen. Klingt logisch. Aber: Wann genau liegt eigentlich Arbeitslosigkeit vor?

    Voraussetzung für den Bezug von Arbeitslosengeld ist neben der Arbeitslosmeldung und der Erfüllung der Anwartschaftszeit, dass Arbeitslosigkeit vorliegt.

    Arbeitslosigkeit

    Arbeitslos ist nach der gesetzlichen Regelung unter anderem, „ … wer … nicht in einem Beschäftigungsverhältnis steht …“

    Das Gesetz stellt also gerade nicht darauf ab, ob das Arbeitsverhältnis rechtlich noch fortbesteht oder nicht. Entscheidend ist allein die faktische Beschäftigungslosigkeit. Es sind deshalb Konstellationen denkbar, in denen trotz eines bestehenden Arbeitsverhältnisses Beschäftigungslosigkeit und damit Arbeitslosigkeit vorliegt. Das ist etwa der Fall, wenn eine Mitarbeiterin schon sehr lange wegen Krankheit nicht arbeitet und ihr Arbeitgeber auch kein Interesse daran hat, dass sie an ihre Arbeitsstelle zurückkehrt.

    Das sagen wir dazu:

    Das Urteil des Sozialgerichtes Dortmund ist zu begrüßen, da es - wieder einmal - klar stellt, dass faktische Beschäftigungslosigkeit ausreicht.

    Dabei hat das Gericht jedoch allein entschieden, dass der Ablehnungsbescheid der Bundesagentur für Arbeit rechtswidrig war. Damit ist aber noch nicht abschließend geklärt, in welchem Umfang die Klägerin Arbeitslosengeld I bekommt. Denn es ist durchaus denkbar, dass die Bundesagentur auf die Idee kommt, eine Sperrzeit gegen die Klägerin zu verhängen. Schließlich hat sie sich geweigert, an ihrer alten Arbeitsstelle zu arbeiten. Es könnte also sein, dass die Bundesagentur in ähnlichen Fällen behauptet, die Klägerin habe „ … durch ein arbeitsvertragswidriges Verhalten Anlass für die Lösung des Beschäftigungsverhältnisses gegeben und dadurch … grob fahrlässig die Arbeitslosigkeit herbeigeführt …“ In diesem Fall würde es darauf ankommen, ob die Klägerin für ihre Weigerung einen wichtigen Grund hatte. Hat sie ihn nicht, muss sie mit einer Sperrzeit rechnen.

    Wegen dieses Risikos sollten sich Beschäftigte genau überlegen, ob sie sich weigern wollen, ihre Arbeit wegen Mobbings am bisherigen Platz fortzusetzen und Arbeitslosengeld I zu beantragen.

    Das Urteil des Sozialgerichts Dortmund vom 10.10.2016, AZ: S 31 AL 84/16
    https://www.dgbrechtsschutz.de/fileadmin/media/0_2015_Media_Neu/PDF/Urteile/Sozialrecht/SG_Dortmund_10-10-2016__AZ_S_31_AL_84-16.pdf

    #Arbeit #Arbeitslosgikeit #Arbeitslosengeld #Sperrzeit #Recht #Kündigung #Agentur_für_Arbeit

  • Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz – Wikipedia
    https://de.wikipedia.org/wiki/Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz#

    Das Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG) regelt die berufliche Qualifikation der Kraftfahrer bzw. Fernfahrer und die Weiterbildung der Berufskraftfahrer im gewerblichen Güterkraftverkehr und im Personenverkehr in Deutschland und ist eine Angleichung an EU-Recht (Richtlinie 2003/59/EG).[1] Hierdurch soll eine Verbesserung der Sicherheit im Straßenverkehr durch die Vermittlung tätigkeitsbezogener Fertigkeiten und Kenntnisse bei Kraftfahrern bewirkt werden.

    Die Qualifizierung ist zudem erforderlich für Berufskraftfahrer, die Fahrzeuge im gewerblichen Bereich führen, für die eine Fahrerlaubnis der Klasse C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D oder DE notwendig ist.

    #Arbeit #ÖPNV #Ausbildung

  • Berufskraftfahrerqualifikation – alle Infos | IHK München
    https://www.ihk-muenchen.de/de/Service/Verkehr/Berufskraftfahrerqualifikation

    Berufskraftfahrer sind gesuchte Fachkräfte, deren Kenntnisse und Fähigkeiten über das reine Fahren eines Lkws oder Busses hinausgehen. Zusätzlich zum Erwerb des entsprechenden Führerscheins (Fahrerlaubnis) müssen die Fahrer daher noch als Berufskraftfahrer qualifiziert werden, damit sie gewerblich fahren dürfen. Maßgeblich sind dabei die Vorschriften des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes (BKrFQG). Dieses regelt genau, welche Prüfungen, Unterweisungen und Kurse Fahrer im Personen- oder Güterverkehr absolvieren müssen.

    Inhaltsnavigation

    Welche Punkte sind bei der Berufskraftfahrerqualifikation zu berücksichtigen?
    Anwendungsbereich
    Mindestalter zur Qualifikation
    Besitzstand bei alten Führerscheinen
    Erwerb der Grundqualifikation gemäß § 4 BKrFQG
    Grundqualifikation
    Beschleunigte Grundqualifikation
    Verschiedene Nachweise der Berufszugangsvoraussetzungen (Berufskraftfahrergrundqualifikation)
    Welche Rechtsgrundlagen beinhaltet die Richtlinie 2003/59/EG für die Berufskraftfahrerqualifikation?
    Was ist bei der Verlängerung der Fahrerlaubnis nach fünf Jahren zu beachten?
    Welche Kosten verursacht die Berufskraftfahrerqualifikation?
    Was wird durch die Fahrpersonalverordnung (FPersV) geregelt?
    Werden ADR-Kurse für die Weiterbildung anerkannt?
    Ist eine Weiterbildung für die Berufskraftfahrerqualifikation an Sonn- und Feiertagen erlaubt?

    #Arbeit #ÖPNV #Ausbildung #Deutschland

  • BKrFQG - Gesetz über die Grundqualifikation und die Weiterbildung der Fahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güter- oder Personenkraftverkehr
    https://www.gesetze-im-internet.de/bkrfqg_2020/index.html#BJNR257510020BJNE000600000

    Was für LKW- und Busfahrer gilt, kann Kutschern genauso helfen.

    Na schön, seit ein paar Tagen haben wir ein neues #Personenbeförderungsgesetz, dass voraussichtlich problemlos vom Bundesrat durchgewunken werden wird, da im Bundestag die CDU/CSU Koalition mit der SPD gemeinsam mit den Grünen dafür gestimmt hat. Die Ortskundeprüfung für Taxifahrer wird durch eine allgemeine Fachkundeprüfung ersetzt, da heute #Navigationssysteme die Orientierung im Stadtraum übernehmen können, so sagt man.

    Unabhängig davon, ob das alles so richtig und gut oder falsch und schlecht ist, fragt sich, was das novellierte Gesetz für Taxi- und Mietwagenfahrer bedeutet. Es gibt grundsätzlich zwei Richtungen, in welche die Entwicklung des individuellen Personennahverkehrs von staatlichen und gesellschaftlichen Akteuren gelenkt werden kann:

    – Wenn das bisherige laissez-faire fortgesetzt wird, erhalten alle zerstörerischen Kräfte freie Bahn, welche in fünfzig Jahren das Taxibewerbe zu einer immer brutaleren Maschine gemacht haben, die Menschen ins soziale Abseits stösst und sie dort mit Gewalt festhält.

    – Wenn die von den Kräften hinter der Gesetzesnovelle behauptete Modernisierung gesellschaftlichen Nutzen bringen soll, muss für die Fahreinnen und Fahrer der Berliner Taxis und Mietwagen erforderliche Ausbildung auf ein zeitgemäßen Niveau gebracht werden.

    Das Zeitalter von Taxi- und Mietwagenjobs als niedrigschwellige Einstiegsmöglichkeit für Einwanderer ist bereits jetzt Vergangenheit. Ein Aufstieg vom Taxifahrer zum Millionär oder auch nur Kleinunternehmer ist bei den aktuellen Hungerlöhnen unmöglich. Nur wer skrupellos betrügt, hat noch Chancen auf sozialen Aufstieg.

    Modernisierte Eingangsvoraussetzungen für die Ausübung des risikoreichen und in vielerlei HInsicht anspruchsvollen Berufs des Personenbeförderers PKW/Taxi/Mietwagen (bisher bekannt als Taxifahrer) liegen im Interesse der Kunden, der abhängig Beschäftigten und der ehrlichen Betriebe . Die Menschen am Steuer müssen in die Lage versetzt werden, als souveräne Staatsbürger im digitalen Zeitalter ihren Fahrgästen einen umfassenden Zugang zu ihrem Heimatort zu bieten. Sie erweitern ihre hervorragenden Ortskenntnisse durch den Einsatz digitaler Technologien. Sie verfügen über gute Kenntnisse der Digital- und Fahrzeugtechnik ebenso wie über essentielle Kenntnisse der wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhänge sowie der Geschichte ihrer Stadt.

    Die zwingend vorgeschriebene anspruchsvolle Ausbildung sichert den abhängig Beschäftigten in Taxi und MIetwagen armutsfeste Einkommen und zukunftsssichere Arbeitsplätze. Für das Taxi- und Mietwagengewerbe bricht ein neues goldenes Zeitalter an, in dem Taxis eine hochprofitable Integration in urbane Wertschöpfungsketten erfahren.

    Als erster Schritt in diese Richtung sollte den aktuell gängigen Betrugs- und Ausbeutungsmethoden ein Ende gemacht werden. Bereits heute gibt es intelligente Technologien für die Arbeitszeiterfassung die keine Umgehung erlaubt und von den Aufsichtsbehörden in Echtzeit konsultiert werden könnten. Eingeführt werden müssten sie in ausnahmslos allen vom ÖPNV-Gesetz erfassten Beförderungsangeboten, um sektorübergreifendes Lohndumping zu verhindern.

    – EIne Rechtsgrundlage dafür hat der EUGH kürzlich geschaffen.
    – Hard- und Software dafür kommt bereits heute in den Car-Sharing-Flotten zum Einsatz.
    – Die IHK-Prüfung für Berufskraftfahrer könnte als Blaupause für die Prüfung zum Personenbeförderer PKW/Taxi/Mietwagen dienen.

    Es bleibt spannend.

    § 4 Besitzstand
    Die Regelungen zur Erlangung der Grundqualifikation und der beschleunigten Grundqualifikation finden keine Anwendung auf Fahrer, die eine Fahrerlaubnis besitzen oder eine Fahrerlaubnis besessen haben, die ihnen entzogen worden ist, auf die sie verzichtet haben oder deren Geltungsdauer abgelaufen ist, sofern es sich um eine Fahrerlaubnis handelt, die

    1. vor dem 10. September 2008 erteilt wurde und für die Klassen D1, D1E, D, DE oder eine gleichwertige Klasse gilt;
    2. vor dem 10. September 2009 erteilt wurde und für die Klassen C1, C1E, C, CE oder eine gleichwertige Klasse gilt.

    Die Pflicht zur Weiterbildung bleibt bestehen.

    BKrFQV - Verordnung zur Durchführung des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes
    https://www.gesetze-im-internet.de/bkrfqv_2020/index.html

    § 1 Erwerb der Grundqualifikation
    § 2 Erwerb der beschleunigten Grundqualifikation
    § 3 Unterrichts- und Prüfungsanforderungen in besonderen Fällen
    § 4 Weiterbildung
    § 5 Anerkennung von Ausbildungsstätten
    § 6 Anforderungen an den Unterricht
    § 7 Fortbildung der Ausbilder
    § 8 Ausstellung des Fahrerqualifizierungsnachweises
    § 9 Ausstellung eines neuen Fahrerqualifizierungsnachweises bei Änderungen, Verlust, Diebstahl und Beschädigung
    § 10 Ordnungswidrigkeiten

    Prüfung Berufskraftfahrer - IHK Nord Westfalen
    https://www.ihk-nordwestfalen.de/branchen/verkehr-und-logistik/eu-bkf-zusatzqualifikation/pruefungberufskraftfahrer-3596790

    Auszug aus dem Gebührentarif der IHK Nord Westfalen
    IV. Sachkundeprüfungen und Unterrichtungsverfahren
    Ziffer 6: Prüfung gemäß Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz
    6.1

    Gebühren
    Für die Durchführung der Prüfungen werden folgende Gebühren gemäß Gebührentarif der IHK Nord Westfalen erhoben:
    Auszug aus dem Gebührentarif der IHK Nord Westfalen
    IV. Sachkundeprüfungen und Unterrichtungsverfahren
    Ziffer 6: Prüfung gemäß Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz
    6.1
    Grundqualifikation
    • Gesamtprüfung - 1.420,00 Euro
    • Gesamtprüfung Quereinsteiger - 1.365,00 Euro
    • Gesamtprüfung Umsteiger - 960,00 Euro

    6.2
    Wiederholungs-/Teilprüfung Grundqualifikation
    • Theoretische Prüfung - 270,00 Euro
    • Theoretische Prüfung Quereinsteiger - 215,00 Euro
    • Theoretische Prüfung Umsteiger - 130,00 Euro
    • Praktische Prüfung -1.150,00 Euro
    • Praktische Prüfung Quereinsteiger - 1.150,00 Euro
    • Praktische Prüfung Umsteiger - 830,00 Euro

    6.3
    beschleunigte Grundqualifikation
    • Theoretische Prüfung - 140,00 Euro
    • Theoretische Prüfung Quereinsteiger - 115,00 Euro
    • Theoretische Prüfung Umsteiger - 100,00 Euro

    6.4
    Ausstellung einer Ersatzbescheinigung - 30,00 Euro

    #Arbeit #ÖPNV #Ausbildung

  • Was ist und wie geht Nationalismus?
    https://www.heise.de/tp/features/Was-ist-und-wie-geht-Nationalismus-5060280.html

    Hier ist eine wunderbare Erklärung dafür, weshalb sich Taxifahrerinnen und Taxifahrer nicht verhalten wie das organisierte Industrieproletariat und ihre schlechte Lage infragestellen. Was Georg Schuster im Großen für den Nationalismus sagt, gilt im Kleinen auch für das Land der Taxifahrer und ihrer seltenen Kolleginnen.

    27. Februar 2021 Georg Schuster
    ...
    Die Unausweichlichkeit und Alternativlosigkeit der Lebensverhältnisse, der stumme Zwang, der von ihnen ausgeht und der praktisch nicht infrage zu stellen ist, führen zu einer Parteinahme für sie und für die Macht, die sie bewahrt und ordnet. Weil die Mittel, welche die staatlich verfasste Marktwirtschaft den Bürgern eröffnet und zuweist, die einzig verfügbaren sind, gelten sie ihnen auch schon als die ihrigen.

    Zugleich ergibt sich aus diesen Feststellungen die Bedeutung von Bildung für jede Selbstbefreiung. Wer Ursachen und Zusammenhänge der eigenen Lage versteht, wird diese infragestellen, wenn sie ihm nicht zum Vorteil gereichen.

    #Taxi #Arbeit #Ideologie

  • 80.000 Taxifahrer könnten bis Ende 2021 aufgeben
    https://www.nachdenkseiten.de/?p=67599

    02. Dezember 2020 von: Redaktion - Joachim Schäfer, Taxifahrer in Berlin und Leser der NachDenkSeiten, berichtet über die dramatische und nicht nur corona-bedingte, sondern auch politisch gemachte Situation. Im Leserbrief wird auch sichtbar, wie sehr die Interessen internationaler Konzerne wie Uber und der damit verbundenen Finanzkonzerne Gesetzgebung und vor allem den Gesetzesvollzug beeinflussen – bis hin zur Missachtung.

    In Berlin war die Einführung des Mindestlohns zum 1.1.2015 für die meisten Kollegen vor allem aus der Tagschicht eine Lohnerhöhung. De Jure zumindest. Schnell verordnete der Finanzminister des Bundes, seine Großherrlichkeit Wolfgang Schäuble, dass an mobilen Arbeitsplätzen eine tägliche Gesamtstundenzahl mit Pausenzeit als Dokumentation ausreichend wäre. Zusammen mit der Erfindung der ‘passiven Pause’ durch die Taxameterhersteller, bei der nach vom Unternehmer festgelegten Takten sich das Meßgerät Taxameter auf Pause stellte, sobald das Kfz stand, wurden die Bereitschaftszeiten an den Halten der Mindestlohnentgeltung entzogen. 10 Stunden auf’m Bock waren dann schon mal nur 5-6 Stunden Arbeit. Diesem Treiben wurde auch kein Einhalt geboten, obwohl das Arbeitsgericht am Magdeburger Platz allen klagenden angestellten Taxifahrern Recht gab und die betroffenen Unternehmer den entzogenen Lohn nachzahlen mussten. Nun die Berliner Senatsverwaltung ist da recht resilient, wenn es um Achtung von Gerichtsurteilen zu Gunsten der Bürger geht. Da herrscht das große Verweigern, wie es ja auch an anderen Stellen deutlich geworden ist.

    Und nun nicht nur UBER, die sich mittlerweile in Berlin eine Flotte von rund 5000 Wagen halten, alles prekärst, denn UBER vermittelt ja nur, aber dies sei an anderer Stelle ausführlichst beschrieben (taxi-agentur.de), sondern noch der komplett verdrehte Irrsinn mit der pandemischen Lage nationalen Ausmaßes. Die Betriebe sterben wie die Fliegen. Natürlich nicht sofort, denn so einfach ist das ja alles nicht, wenn z.B. 20 Wagen in Betrieb sind und es dafür 50 Fahrer im Unternehmen gibt. Und der alleinfahrende Einwagenunternehmer, bar jeder Sozialversicherung hat jeden Monat die Kreditrate an den Autohersteller im Nacken. Kurzarbeitergeld für alle Angestellten (von den bürokratischen Exzessen bei dieser Versicherungsleistung der Arbeitslosenversicherung und auch bei den avisierten Coronahilfspaketen sei hier nicht berichtet) und H4 für alle anderen, und die Grundsicherung muß jeden Monat neu ausgerechnet werden, da ja die Einkommen, die Mickergroschen, nicht reichen, um überhaupt auf ‘n 1000er zum Leben zu kommen. Schmalhans ist angesagt mit Gürtel enger schnallen und einem Finanzhorizont, der weit unterhalb der 1000er Marke liegt. Noch ist es nicht Wasser und Brot.

    Dass nun der Spiegel grad dies Thema bringt, na das ist erwähnenswert, aber für mich nur eine diese ‘Ach schaut mal wie schlimm Geschichten’, die täglich in den Springerblättern BILD und BZ zu finden sind, halt ein wenig elaborierter. UBER fahren die aus dem Berliner Spiegelbüro doch auch. Kein Wort vom drohenden Kollaps der Daseinsfürsorge Taxi durch die Novellierung des PBeFG durch die weise Führung des Herrn Scheuer und der Vorarbeit seiner bayrischen Vorgänger zu Gunsten der ‘neuen’ Plattformanbieter. Kein Wort von der Mißachtung der Regulierungsbehörden, was den Schutz vor unlauterem Wettbewerb auf der Straße betrifft. Tja, Pleite gehen sie, die selbständigen Kollegen und für mich als Angestellten ist eine Rückkehr auf den Arbeitsplatz Taxi nach 35jähriger Tätigkeit wohl gestorben. Mit 60 bin ich ja schon altes Eisen, aber noch nicht rentenwürdig.

    Titelzeilen zu liefern, dafür sind all die Menschen in minderbezahlten Jobs noch gut. Klatschen kost nix und bei den Tarifverhandlungen geht’s nicht mehr um Wertschätzung sondern um Wertminderung.

    Aber, und jeder der sich ein wenig mit der Arbeitergeschichte beschäftigt hat, weiß das, es wird der Punkt kommen, wo die nonames des Prekariates aufstehen und sich wehren, doch dann wird es spät sein noch zu reden.

    Friedliche Grüße
    Joachim Schäfer

    #Taxi #Berlin #

    Joachim Schäfer, Taxifahrer in Berlin und Leser der NachDenkSeiten, berichtet über die dramatische und nicht nur corona-bedingte, sondern auch politisch gemachte Situation. Im Leserbrief wird auch sichtbar, wie sehr die Interessen internationaler Konzerne wie Uber und der damit verbundenen Finanzkonzerne Gesetzgebung und vor allem den Gesetzesvollzug beeinflussen – bis hin zur Missachtung.

    In Berlin war die Einführung des Mindestlohns zum 1.1.2015 für die meisten Kollegen vor allem aus der Tagschicht eine Lohnerhöhung. De Jure zumindest. Schnell verordnete der Finanzminister des Bundes, seine Großherrlichkeit Wolfgang Schäuble, dass an mobilen Arbeitsplätzen eine tägliche Gesamtstundenzahl mit Pausenzeit als Dokumentation ausreichend wäre. Zusammen mit der Erfindung der ‘passiven Pause’ durch die Taxameterhersteller, bei der nach vom Unternehmer festgelegten Takten sich das Meßgerät Taxameter auf Pause stellte, sobald das Kfz stand, wurden die Bereitschaftszeiten an den Halten der Mindestlohnentgeltung entzogen. 10 Stunden auf’m Bock waren dann schon mal nur 5-6 Stunden Arbeit. Diesem Treiben wurde auch kein Einhalt geboten, obwohl das Arbeitsgericht am Magdeburger Platz allen klagenden angestellten Taxifahrern Recht gab und die betroffenen Unternehmer den entzogenen Lohn nachzahlen mussten. Nun die Berliner Senatsverwaltung ist da recht resilient, wenn es um Achtung von Gerichtsurteilen zu Gunsten der Bürger geht. Da herrscht das große Verweigern, wie es ja auch an anderen Stellen deutlich geworden ist.

    Und nun nicht nur UBER, die sich mittlerweile in Berlin eine Flotte von rund 5000 Wagen halten, alles prekärst, denn UBER vermittelt ja nur, aber dies sei an anderer Stelle ausführlichst beschrieben (taxi-agentur.de), sondern noch der komplett verdrehte Irrsinn mit der pandemischen Lage nationalen Ausmaßes. Die Betriebe sterben wie die Fliegen. Natürlich nicht sofort, denn so einfach ist das ja alles nicht, wenn z.B. 20 Wagen in Betrieb sind und es dafür 50 Fahrer im Unternehmen gibt. Und der alleinfahrende Einwagenunternehmer, bar jeder Sozialversicherung hat jeden Monat die Kreditrate an den Autohersteller im Nacken. Kurzarbeitergeld für alle Angestellten (von den bürokratischen Exzessen bei dieser Versicherungsleistung der Arbeitslosenversicherung und auch bei den avisierten Coronahilfspaketen sei hier nicht berichtet) und H4 für alle anderen, und die Grundsicherung muß jeden Monat neu ausgerechnet werden, da ja die Einkommen, die Mickergroschen, nicht reichen, um überhaupt auf ‘n 1000er zum Leben zu kommen. Schmalhans ist angesagt mit Gürtel enger schnallen und einem Finanzhorizont, der weit unterhalb der 1000er Marke liegt. Noch ist es nicht Wasser und Brot.

    Dass nun der Spiegel grad dies Thema bringt, na das ist erwähnenswert, aber für mich nur eine diese ‘Ach schaut mal wie schlimm Geschichten’, die täglich in den Springerblättern BILD und BZ zu finden sind, halt ein wenig elaborierter. UBER fahren die aus dem Berliner Spiegelbüro doch auch. Kein Wort vom drohenden Kollaps der Daseinsfürsorge Taxi durch die Novellierung des PBeFG durch die weise Führung des Herrn Scheuer und der Vorarbeit seiner bayrischen Vorgänger zu Gunsten der ‘neuen’ Plattformanbieter. Kein Wort von der Mißachtung der Regulierungsbehörden, was den Schutz vor unlauterem Wettbewerb auf der Straße betrifft. Tja, Pleite gehen sie, die selbständigen Kollegen und für mich als Angestellten ist eine Rückkehr auf den Arbeitsplatz Taxi nach 35jähriger Tätigkeit wohl gestorben. Mit 60 bin ich ja schon altes Eisen, aber noch nicht rentenwürdig.

    Titelzeilen zu liefern, dafür sind all die Menschen in minderbezahlten Jobs noch gut. Klatschen kost nix und bei den Tarifverhandlungen geht’s nicht mehr um Wertschätzung sondern um Wertminderung.

    Aber, und jeder der sich ein wenig mit der Arbeitergeschichte beschäftigt hat, weiß das, es wird der Punkt kommen, wo die nonames des Prekariates aufstehen und sich wehren, doch dann wird es spät sein noch zu reden.

    Friedliche Grüße
    Joachim Schäfer❞

    #Arbeitsmarkt #Arbeitsmarktpolitik #Wirtschaftspolitik #Konjunktur #Arbeitsbedingungen #Kurzarbeit #Mindestlohn #prekäre_Beschäftigung #Uber

  • Mit Zeiten in (Open/Libre)Office rechnen
    https://www.stefanmoosmann.de/mit-zeiten-in-open-libreoffice-rechnen


    Wer die vom Chef angegebenen Arbeitszeiten mit einem kostenlosen Werkzeug nachrechnen möchte, kann dafür dieses LibreOffice Calc einsetzen. Mit MS Excel geht das auch, wobei wie zufällig gerade bei diesem Thema das kleine freie Programm besser ist, als die cash cow des US-Softwaregeganten.

    In einigen Situationen möchte man mit Zeitdifferenzen und nicht mit Uhrzeiten rechnen. Da aber (Open/Libre)Office bei Uhrzeiten im Format hh:mm automatisch eine Uhrzeit annimmt, gibt es Probleme bei Berechnungen von Zeiten die größer als 24 Stunden sind. Dies kann einfach umgangen werden in dem die Zeilenformatierung geändert wird.

    [hh]:mm wird die Zeit auch über die 24 Stunden korrekt gezählt.
    [mm] werden die Gesamtminuten angezeigt.

    Diese Formatierungen bringen nur etwas bei Funktionen wie SUMME() oder bei Additionen von zwei oder mehr Zeilen.

    Für alle mit Nachtschichten

    In Excel Uhrzeiten tagesübergreifend berechnen
    https://www.pctipp.ch/praxis/office/in-excel-uhrzeiten-tagesuebergreifend-berechnen-1788289.html

    Wie kann ich in Excel tagesübergreifend eine Stunden- und Minuten-Differenz berechnen? Zum Beispiel: Arbeitsbeginn am 1.4.2000 um 23:00 Uhr Arbeitsende am 2.4.2000 um 01:30 Uhr.
    Versuchen Sie es mit folgender WENN-Formel:

    =WENN(C5-C4<0,(C5-C4)*24+24,((C5-C4)*24)

    #Arbeitszeit #Arbeit

  • Arbeitszeitschutz 4.0 für Arbeit 4.0 | Neue Richtervereinigung e.V.
    https://www.neuerichter.de/details/artikel/article/arbeitszeitschutz-40-fuer-arbeit-40-629.html

    Die Pausenmodule zum #Fiskaltaxameter genügen den Ansprüchen des EuGh nicht und sind illegal.

    15.05.2019 - Der Europäische Gerichtshof hat am 14.5.2019 (C-55/18) entschieden, dass ein objektives, verlässliches und zugängliches System einzurichten ist, mit dem die von jedem Arbeitnehmer geleistete Arbeitszeit gemessen werden kann.

    Ohne ein System, mit dem die tägliche Arbeitszeit eines jeden Arbeitnehmers gemessen werden könne, könne weder die Zahl der geleisteten Arbeitsstunden und ihre Verteilung noch die Zahl der Überstunden verlässlich und objektiv ermittelt werden.

    Die objektive und verlässliche Bestimmung der täglichen und wöchentlichen Arbeitszeit sei für die Einhaltung des Arbeitszeitschutzes unerlässlich.

    Artikel zum Download: https://www.neuerichter.de/fileadmin/user_upload/fg_arbeitsrecht/FG_ArbR_2019_05_PM_EUGH_Arbeitszeiterfassung.pdf

    #Recht #Lohnraub #Deutschland #Europa #Taxi #Arbeit #Arbeitszeit

  • Kinos neu starten und das Colosseum retten – M – Menschen Machen Medien (ver.di)
    https://mmm.verdi.de/medienwirtschaft/kinos-neu-starten-und-das-colosseum-retten-67281

    3. JULI 2020 VON HELMA NEHRLICH - Der Neustart der Kinos unter Hygienevorgaben löst in der ersten Juliwoche vielerorts Freude aus – beim entwöhnten Publikum, bei Filmschaffenden, die endlich ihre neuen Streifen zeigen wollen, bei Verleihern und nicht zuletzt den Beschäftigten der Filmtheater. Am Berliner Traditionshaus UCI Kinowelt „Colosseum“ blieb die Wiedereröffnung wegen Insolvenz leider aus – nach fast 100 Jahren Betrieb. Stattdessen wurde diskutiert und demonstriert.

    Noch stehen Serviceinformationen auf der Webseite des „Colosseum“. Und an Corona als Totengräber glauben die 43 Beschäftigten nicht. Sie kamen am 2. Juli vor ihr geschlossenes Haus, verschenkten nachmittags symbolisch Kinokarten und echtes Popcorn, suchten das Gespräch mit Publikum, Bezirkspolitikern und Anwohnern im Prenzlauer Berg, wo das 1924 eröffnete Kino seit Generationen eine Institution ist. Filmlegende Artur Brauner kaufte es Anfang der 1990er Jahre, modernisierte und baute es aus. Das große Kino 1 mit 525 Sitzen und das Foyer stehen unter Denkmalschutz. Seit 1997 wurde das „Colosseum“ als Multiplex mit zehn Sälen und 2650 Plätzen unter der Geschäftsführung von Brauner-Sohn Sammy betrieben. 350 000 Besucher kamen 2019 ins Haus Schönhauser Allee/ Ecke Gleimstraße. Nicht nur zur Berlinale war es Festspielort, hier gab es auch Spatzen-Kino für Kita-Kinder, eine Türkische Filmwoche und Veranstaltungen wie Jugendweihen oder Firmenevents. Tempi passati?

    Hilfen nicht beansprucht

    „Wir wollen lieber heute als morgen wieder öffnen“, sagt Betriebsratsvorsitzender Martin Rathke. Doch so schnell wird das wohl nicht gehen. Als die Interessenvertretung mit dem Chef der Betreiberfirma Sammy Brauner zum Shutdown eine Betriebsvereinbarung zur Kurzarbeit unterzeichnete, wies noch nichts auf ein nahes Ende hin. Das deutete sich erst an, als Ende Mai ein vorläufiger Insolvenzverwalter von Zahlungsunfähigkeit schrieb. Seither hat die Belegschaft kein Geld mehr gesehen. Sammy Brauner stellte die Beschäftigten ab 10. Juni frei, sprach aber erst am 25. Juni mit dem Betriebsrat. Das Kino sei wegen sinkender Besucherzahlen und unter Corona-Bedingungen nicht mehr wirtschaftlich zu betreiben. Die Erbengemeinschaft des im Vorjahr 100-jährig verstorbenen Filmmoguls Atze Brauner sehe die Lage aussichtslos, erklärte Brauner jr. mittlerweile auch der Presse. „Nichts davon wurde mit Zahlen unterfüttert“, kritisiert der Kino-Betriebsratsvorsitzende. Die Beschäftigten bemängeln auch, dass Corona-Soforthilfen für das „Colosseum“ gar nicht in Anspruch genommen wurden. „Wir haben rechtzeitig alle Möglichkeiten aufgelistet. Als es vom Land Berlin einen speziellen Kulturfonds mit Hilfen für Unternehmen bis 50 Mitarbeiter gab, wurde nochmals nachgestoßen – nichts“, beklagt Rathke.

    Baupläne von unbekannt

    Dafür, dass die Pandemie als Grund nur vorgeschoben wird, spreche auch anderes. Hat sich doch herausgestellt, dass ein Hamburger Immobilienkonsortium bereits im Herbst 2019 einen Bauvorbeschied für einen Campus mit modernen Büroflächen auf dem Grundstück beantragt hat. Die Genehmigung unter Beachtung denkmalgerechter Ausführung wurde Ende November vom Stadtentwicklungsamt des Bezirks Pankow in Aussicht gestellt. Doch damit, so Sammy Brauner, habe er gar nichts zu tun. Die Erbengemeinschaft verfolge mit der Immobilie, wo zusätzlich auch Gewerbe angesiedelt ist, keine Pläne.

    läne schmiedet nun dagegen die Belegschaft. Und sie sucht Verbündete, um das Aus für den 1924 eröffneten Kinostandort zu verhindern und Arbeitsplätze zu erhalten. ver.di ist im Boot. „Das Colosseum gehört zum kulturellen Erbe der Hauptstadt, es braucht unbedingt eine Chance“, sagt ver.di-Gewerkschaftssekretär Jörg Reichel und setzt darauf, dass die zuständigen Bezirkspolitiker jetzt doch wach werden und die Brauner-Erben einlenken.

    Suche nach stimmigem Konzept

    „Wir sind bereit, das Kino zu übernehmen – ob als Genossenschaft oder kommunales Kino“, erklären die Beschäftigten. Dazu brauchen sie freilich ein stimmiges Konzept. Der Standort sei allein mit dem Kino sicher nicht zu halten. Eine breitere künstlerische Nutzung im Zusammenspiel mit Gewerbe scheint dagegen eine gangbare Lösung. Zusätzliche Büroflächen brauche hier jedenfalls niemand. Die Interessenvertretung führt derzeit Gespräche, lotet Möglichkeiten aus. „Das geht nur gemeinsam mit Anwohnern und Publikum, dazu brauchen wir politische Unterstützung und das wird nicht gegen die Eigentümer gelingen“, ist der Betriebsratschef überzeugt.

    Dem Ruf „Das Colosseum muss bleiben!“ und der Einladung zu einer gemeinsamen Demo durch den Kiez sind am ausgefallenen Kinoabend jedenfalls hunderte Sympathisanten gefolgt – „mehr als wir in unseren kühnsten Träumen erhofft hatten“, freut sich der Betriebsratsvorsitzende. Es gab Gespräche und Ansprachen von Kiezvertretern aus dem Gleimviertel-Verein, die Mut machten. Bundestagsabgeordnete von SPD und Linken sagten Unterstützung zu, Bezirksbürgermeister Sören Benn (Linke) wiederholte seine Vorstellung von einem „Haus der Kultur- und Kreativwirtschaft“ auf dem Areal, wozu unbedingt auch ein Kino gehören müsse. Die kampfesmutigen „Collosseum“-Beschäftigten zeigten sich angesichts der breiten Solidarität schlicht überwältigt. Das Eigentliche liegt freilich noch vor ihnen…

    Die Wiederaufnahmen des Kinobetriebes nach fast vier Monaten wurde auch andernorts skeptisch gesehen, etwa bei den hauptstädtischen Programmkinos. Abstandsregeln, ausgebaute Sitze, mangelnde Auslastung werden vielen Betreibern arg zu schaffen machen. Doch es gibt auch Lichtblicke und Ideen jenseits von Autokino. Die Deutsche Bahn startet am Berliner S-Bahnhof Charlottenburg ein Sommerkino für internationale Streifen im Original mit Untertiteln. Und das „Klick“ in der nahen Windtscheidstraße ist auch zurück! Zur Wiedereröffnung des ambitionierten Kiezkinos gibt es ein ganzes Wochenende der Offenen Tür. Mit Lars Eidinger als Filmpaten des Monats.

    #Berlin #Prenzlauer_Berg #Schönhauser_Allee #Arbeit #Kino #covid-19 #Insolvenz #Gewerkschaft

  • Ausbeutung und Erschleichung von Lohnsubventionen für Uber
    http://www.txsl.de/alg-uber-lohnsubvention.html

    Der RBB-Beitrag
    Der Beitrag mit dem Titel Aus dem Alltag eines Uber-Fahrers bestätigt, was alle kundigen Spatzen von den Dächern pfeifen:

    – Wie Taxis befördern Uber-Fahrzeuge in Berlin zur Zeit einen Fahrgast oder weniger pro Stunde.
    – Die Uber-Fahrer verdienen kaum 4 Euro pro Stunde. Sie erhalten 20 bis 25 Prozent vom Umsatz, nachdem der Uber-Konzern 30 bis 35 Prozent und das Mietwagenunternehmen 45 Prozent einbehalten haben.
    – Viele arbeiten deshalb ohne Pausen 12 Stunden an jedem Tagen der Woche.
    – Die Uber-Fahrer erhalten den größen Teil ihres Gehalts unter der Hand.
    – Sie werden bei Steuer und Krankenkasse als Minijobber mit beispielsweise 450 Euro monatlichem Einkommen angemeldet, obwohl sie bis zu 1500 Euro netto verdienen.
    – Die Fahrer erhalten zusätzlich Arbeitslosengeld II und kommen so auf Monatseinkommen von 2000 Euro und mehr.
    – Uber vertritt den Standpunkt, dass derartige Praktiken in den Verträgen mit ihren Subunternehmern ausdrücklich verboten sind.

    Hintergrund

    Wir wissen, dass die Mietwagenfirmen, welche Fahrten im Auftrag von Uber ausführen, ihre Buchhaltung leicht manipulieren können, ohne eine Entdeckung fürchten zu müssen, denn es gibt keine Wegstrecken- Umsatz- oder Arbeitszeiterfassung in ihren Autos.

    Das US-Unternehmen Uber kennt Umsätze und Strecken der gefahrenen Touren dafür umso genauer und verfügt über alle Möglichkeiten, Verstösse gegen Arbeitszeitgesetz und Abgabengesetze zu erkennen.

    In bemerkenswerten Größenordnungen hat erst die Abschaffung der Ortskundeprüfung für Mietwagenfahrer am 7.7.2017 das im Beitrag beschriebene betrügerische Geschäftsmodell in grossem Umfang möglich gemacht. Vorher gab es nicht genügend Fahreinnen und Fahrer, die bereit waren, für so wenig Geld zu arbeiten. Die Mühen der Vorbereitung auf die Ortskundeprüfung und ihre hohe Durchfallquote begrenzten die Zahl der potentiellen Ausbeutungsopfer. [2] [3]

    Wirtschaftliche Folgen sind bereits sichtbar

    Der systematische MIssbrauch des Arbeitslosengeld II als Lohnsubvention durch Uber und seine Auftragnehmer hat die Entstehung eines weiteren Sektors der Armutsökonomie in Deutschland bewirkt. Man könnte auch sagen, dass die Taxi- und Mietwagenbranche in den Ruin getrieben wird, so lange sie sich an Recht und Gesetz hält.

    Dennoch braucht die Mehrheit der Taxi- Unternehmen die Zukunft nicht zu befürchten, denn für sie werden zur Zeit vom Verkehrsministerium die Abschaffung der Ortskundeprüfung und eine Lockerung der Tarifpflicht in die Wege geleitet. Diese beiden Massnahmen werden auch den Taxiunternehmen Lohnzahlungen unterhalb des Mindestlohnniveaus wesentlich erleichtern.

    Cui Bono ?

    Der US-Konzern Uber darf sich das alles als einen Erfolg seiner Lobbyarbeit gutschreiben. Nach dem Uber-Taxi geht es weiter mit Uber in der Fläche, Uber Eats, Uber Works [4] , ff. Das klappt nicht immer, die Uber-Versuche der Zerstörung durch Disruption können jedoch nicht in Abrede gestellt werden.

    [1] Die Abendschaubeiträge verbleiben nur eine kurze Zeit in der ARD Mediathek. Es ist deshalb sinnvoll, sich ein Belegexemplar herunterzuladen. Das ist vollkommen legal möglich auf der Seite MediathekViewWeb. Titel in die Suchmaske eingeben und Download starten.

    [2] In Berlin erreichte die Zahl der Uber-Fahrzeuge ab dem Sommer 2018 eine nennenswerte Größenordnung. Zum Jahreswechsel 2019/2020 war der Berliner Taxi-Umsatz trotz des anhaltenden Tourismusbooms um 20 bis 30 Prozent gefallen, und zahlreiche Betriebe beabsichtigten ihre Tätigkeit einzustellen. Da die Verluste vor allem von den Angestellten getragen und teilweise durch längere Arbeitszeiten ausgeglichen wurden, blieb die Zahl der geschlossenen Taxibetriebe gering. Erst der wirtschaftliche Shutdown im Frühjahr 2020 erzwang dann Rückgabe von ungefähr 1000 Taxikonzessionen.

    [3] Die Abschaffung der Ortskundeprüfung wurde vom Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer vorangetrieben. Damit erschloss er den Mietwagenunternehmen ein riesiges Arbeitskräftepotenziel. Sie können nun Arbeitslosen zusagen, ihnen jeden Monat über 1000 Euro völlig risikolos schwarz auszuzahlen.

    [4] Bei diesem, mittlerweile vom Konzern in den Winterschlaf geschickten, Projekt wird Uber zum universellen Arbeitsvermittler. Wie alle Startups verspricht das Unternehmen seinen Investoren enorme Profite durch das Erreichen des Status eines Unicorn, eine schöne Umschreibung für die de facto Monopolstellung in einer Branche. Uber übernimmt bei der Arbeitsvermittlung keine Verantwortung, sondern verschiebt sie zu Zeitarbeitsfirmen, die wiederum nur zahlen, was die eigentlichen Ausbeuter bewilligen.

    #Berlin #Uber #disruption #Arbeit #Ausbeutung #Wirtschaft

  • Solidaritätslied
    https://de.wikipedia.org/wiki/Solidarit%C3%A4tslied

    Das Solidaritätslied, geschrieben von Bertolt Brecht, vertont von Hanns Eisler, ist ein Arbeiterlied. Das Lied ist zwischen 1929 und 1931, vor dem Hintergrund der Weltwirtschaftskrise (1929), dem vergangenen Weltkrieg (1914–1918) und der sozialen Frage für den Film Kuhle Wampe oder: Wem gehört die Welt? entstanden.

    Von dem Liedtext existieren zwei verschiedene Versionen, die beide von Brecht stammen. Weitaus bekannter ist der zweite, während des Spanienkriegs entstandene Liedtext, der die Situation abstrakter und ideologischer ausdrückt, während der frühe Text sich konkret auf den Film Kuhle Wampe bezog.
    ...
    Der Urtext beginnt mit den Zeilen: „ Kommt heraus aus eurem Loche, das man eine Wohnung nennt / Und nach einer grauen Woche folgt ein rotes Wochenend! “.

    Solidaritätslied - Fassung aus dem Film Kuhle Wampe
    https://sites.google.com/site/ernstbush/pesni-i-ih-istoria-mp3-file-1/spisok/pesna-solidarnosti-1931
    Песня солидарности (1931) - Эрнст Буш (Ernst Busch) : хроника ХХ века в песнях

    Solidaritätslied
    (Strophen aus dem Film)

    [Refrain:]
    Vorwärts, und nicht vergessen,
    worin unsre Stärke besteht!
    Beim Hungern und beim Essen,
    vorwärts, nicht vergessen
    die Solidarität!

    Erstens sind hier nicht wir alle,
    zweitens ist es nur ein Tag,
    wo die Arbeit einer Woche
    uns noch in den Knochen lag.

    [Refrain...]

    Erstens sind es nicht wir alle,
    zweitens ist es nur ein Tag,
    und zwar liegt da auf der Wiese,
    was sonst auf der Straße lag.

    Vorwärts, und nicht vergessen
    unsre Strasse und unser Feld!
    Vorwärts, und nicht vergessen:
    Wessen Straße ist die Straße?
    Wessen Welt ist die Welt?

    [Refrain...]

    Sahen wir die Sonne scheinen
    auf die Straße, auf das Feld,
    konnten wir doch niemals meinen,
    dies sei unsre wahre Welt.

    [Refrain...]

    Denn wir wissen, das ist nur ein
    Tropfen auf den heißen Stein.
    Aber damit kann die Sache
    nicht für uns bereinigt sein.

    Vorwärts, und nicht vergessen
    unsre Strasse und unser Feld!
    Vorwärts, und nicht vergessen:
    Wessen Straße ist die Straße?
    Wessen Welt ist die Welt?

    Kuhle Wampe oder : Wem gehört die Welt ?
    https://de.wikipedia.org/wiki/Kuhle_Wampe_oder:_Wem_geh%C3%B6rt_die_Welt%3F

    Der Film endet mit dem Singen des Solidaritätsliedes.
    Ursprüngliche Fassung des Films

    Aus der Schlussfassung des Films wird nicht recht deutlich, dass Anni ihr Kind abtreiben lassen will, die 90 Mark aber nicht besitzt, die für einen illegalen Schwangerschaftsabbruch von ihr selbst aufzubringen sind. Das Problem wird dadurch gelöst, dass die Arbeitersportler Solidarität zeigen, indem sie den Betrag sammeln, und Anni das Kind abtreiben kann.

    Ebenso legten die Zensoren Wert darauf, dass eine Szene gestrichen wird, in der dazu aufgefordert wird, Wohnungsräumungen durch kollektiven Widerstand der Arbeiter zu verhindern.

    Solidarität (1970) - Ton Steine Scherben
    https://www.youtube.com/watch?v=AivmnmH4dg4

    #Arbeiterlieder #Agitprop #mouvement_ouvrier #cinéma #musique