• Vorwärts und nicht vergessen (Solidaritätslied) - Erinnerungsort
    https://erinnerungsort.de/lied/vorwaerts-und-nicht-vergessen-solidaritaetslied

    Leicht unterschiedlicher Text von in https://seenthis.net/messages/546552

    Text: Bertolt Brecht / Ernst Busch
    Musik: Hanns Eisler

    Fassung 1947

    Vorwärts, und nie vergessen
    Worin unsre Stärke besteht!
    Beim Hungern und beim Essen
    Vorwärts, nicht vergessen
    Die Solidarität!

    Auf, ihr Völker dieser Erde!
    Einigt euch in diesem Sinn:
    Daß sie jetzt die eure werde
    Und die große Nährerin.

    Refrain

    Schwarzer, Weißer, Brauner, Gelber!
    Endet ihre Schlächterein!
    Reden erst die Völker selber
    Werden sie schnell einig sein.

    Refrain

    Wollen wir es schnell erreichen
    Brauchen wir noch dich und dich.
    Wer im Stich läßt seinesgleichen
    Läßt ja nur sich selbst im Stich.

    Refrain

    Unsre Herrn, wer sie auch seien
    Sehen unsre Zwietracht gern
    Denn solang sie uns entzweien
    Bleiben sie doch unsre Herrn.
    Vorwärts, …

    Proletarier aller Länder
    Einigt euch, und ihr seid frei.
    Eure großen Regimenter
    Brechen jede Tyrannei!

    Vorwärts, und nie vergessen
    Die Frage an jeden gestellt
    Willst Du hungern oder essen:

    Wessen Morgen ist der Morgen?
    Wessen Welt ist die Welt?

    #Arbeiterlieder #Agitprop #mouvement_ouvrier

  • INSIKA® Fiskaltaxameter für Taxis - deine Taxicloud
    https://www.starksoft.de

    Schauschau, intelligente Pause heißt das bei Starksoft. Hier werden Bereitschaftszeiten, die Fahrerin oder Fahrer außerhalb des Autos verbringt, etwa um Gymnastik zu machen oder mit Kollegen zu sprechen, zu Pausenzeiten umdefiniert und erfaßt.

    INTELLIGENTE ARBEITSZEITENPRO

    Die DriverApp Pro erkennt automatisch, ob sich dein Personal im Fahrzeug oder außerhalb des Fahrzeugs befindet und sie erkennt auch, ob das Taxi des Personals fährt oder gerade steht und bietet dementsprechend intelligente Pausen vor.

    Hier wird es vollkommen absurd. Pause machen kann ein Arbeitnehmer jederzeit, soweit er nicht gegen betriebliche Vereinbarungen verstößt. Dabei muß die Pause vorhersehbar sein, eine bestimmte Mindestdauer von i.d.R. 15 Minuten haben und darf nicht durch eine Aufforderung zur Arbeit unterbrochern werden können.

    Pause machen am Taxi-Halteplatz, wo jederzeit ein Fahrauftrag erteilt oder eine Fahranfrage gestellt werden kann, ist also per definitionem unmöglich. Erkennt die Software es etwa, wenn das Taxi am Halteplatz steht, und verhindert, dass die Standzeit als Pause erfasst wird?

    In der besten aller Welten wäre das möglich. Hier ist vermutlich eher das Gegenteil der Fall, zumindest wenn man davon ausgeht, dass die schräge Denkungsart der „intelligenten Pause“ auch diese Programmfunktion prägt.

    PAUSENAUFZEICHNUNGEN

    Dein Personal kann während oder nach der Schicht nur zulässige Pausen eintragen. Dadurch kannst du nachvollziehen, ob die gesetzliche Arbeitszeit für den Dienst eingehalten wurde.

    #Taxi #Arbeit #Lohnraub #Software

  • 13.10.2020: Frühkapitalistische Methoden (Tageszeitung junge Welt)
    https://www.jungewelt.de/artikel/388258.arbeitswelt-fr%C3%BChkapitalistische-methoden.html

    13.10.2020 von Daniel Behruzi - Von wegen modern: Bei den Arbeitsbeziehungen herrschen in der #Plattformökonomie Uraltzustände

    Sie steht für eine radikale Transformation der Arbeitswelt: die sogenannte Plattformökonomie. In ihr wird Arbeit über Apps und Websites vermittelt. Die Beschäftigten gelten in der Regel als Selbständige, sind aber oft de facto von den digital erteilten Aufträgen abhängig. Dieser Bereich – für den exemplarisch der Fahrdienstleister Uber steht – ist »hochgradig vermarktlicht«, wie Stefan Kirchner und Wenzel Matiaske in ihrer Einleitung zu einem Schwerpunktheft der Zeitschrift Industrielle Beziehungen schreiben. »Diese Unmittelbarkeit des Marktes geht einher mit einer geringen Sicherheit der Arbeitstätigkeit, einem hohen Wettbewerbsdruck und einer oftmals geringen Entlohnung.« Die »#Uberisierung« stehe für eine »radikale Entbetrieblichung«, bei der die betriebliche Organisation der Arbeit vollständig erodiert – und mit ihr die Regulation von Arbeitsbeziehungen und Rechten der Lohnabhängigen.

    Doch ist der Siegeszug der Plattformökonomie, die auch unter Begriffen wie »Cloudwork« oder »Clickwork« diskutiert wird, ausgemacht? Wie weit geht der mit ihr verbundene radikale Umbruch tatsächlich? Hier wenden sich die Herausgeber gegen einen kapital- oder technik-deterministischen Ansatz. Sie betonen, dass es sich bei der erwarteten Disruption durch die Plattformökonomie bislang eher um eine »imaginierte Zukunft« als um die Realität handelt. Die tatsächliche Verbreitung der Plattformökonomie ist nämlich bisher recht überschaubar, auch wenn die Angaben über die Zahl der so Beschäftigten recht unterschiedlich sind. Kirchner und Matiaske gehen zudem davon aus, dass die Digitalisierung eher schrittweise vonstatten geht.

    Es entstehen freilich auch neue Branchen, in denen sich alles, inklusive der konkreten Beziehungen zwischen Kapital und Arbeit, neu entwickeln muss. Wie das in mikropolitischen Aushandlungsprozessen geschieht, zeichnen Heiner Heiland und Ulrich Brinkmann von der TU Darmstadt in einem Beitrag über den sogenannten Foodtech-Sektor, also plattformvermittelte Essenslieferungen, nach. Die Umsätze in diesem Segment steigen schnell und lagen 2019 bei 1,8 Milliarden Euro.

    Heiland und Brinkmann stellen dar, wie 2017 erstmals ein #Betriebsrat bei »Foodora« in Köln gegründet wurde. »Die vorausgehende Organisierung der Rider war aufgrund des Fehlens einer gemeinsamen Betriebsstätte ein schwieriges Unterfangen.« Denn, so berichtet einer der Kuriere, »eigentlich ist es im Prozess nicht vorgesehen, dass die Fahrer sich treffen oder großartig miteinander kommunizieren«. Ermöglicht wurde die Kontaktaufnahme und Organisierung unter anderem dadurch, dass sich die Kuriere in einem engen Radius um einen zentralen Platz ins System einloggen mussten, weshalb sie sich dann doch begegneten.

    Beim Konkurrenten »Deliveroo« lief die Vernetzung über das Chatprogramm des Unternehmens, das zunächst der kollegialen Selbsthilfe der Fahrer diente. Hier wurde auch deutlich, wie solche Firmen auf die Organisationsversuche reagieren: Sobald in den Chats die Frage einer Betriebsratsgründung diskutiert wurde, stellte »Deliveroo« das Programm ein bzw. zensierte es. Als dennoch ein Betriebsrat entstand, ließ das Unternehmen die Verträge der gewählten Interessenvertreter auslaufen und stellte sein Geschäftsmodell schließlich so um, dass nur noch selbständige Fahrer zum Einsatz kamen. Hier wie in anderen Aspekten ähnelt die Plattformökonomie »einer Wiederkehr der Arbeitsbeziehungen der ›Industrie 1.0‹ in den Frühzeiten des Kapitalismus«, so die Autoren. So viel zu der allzu üblichen Gleichsetzung von Digitalisierung und Modernisierung.

    Die Auseinandersetzungen um Mitbestimmung im Bereich der plattformvermittelten Essenslieferungen zeigen also einerseits die Kreativität, mit der Beschäftigte es auch unter widrigen Bedingungen schaffen, kollektiv zu handeln. Andererseits sind die Plattformbetreiber »durch die jederzeit änderbare Organisation des Arbeitsprozesses (…) in der Lage, auf die kreativen eigensinnigen Praktiken der Arbeitenden flexibel zu reagieren«. Mit dem »Marktaustritt« von »Deliveroo« und dessen Konzept der ausschließlich selbständigen Fahrer scheint sich nun das Modell »Foodoras« mit abhängiger Erwerbsarbeit und vereinzelten Betriebsratsstrukturen durchzusetzen, das, so die Interpretation der Autoren, »eher dem traditionellen Entwicklungspfad des ›deutschen Modells‹ entspricht«.

    #Arbeit

  • Trotz Mindestlohn hat Deutschland nach wie vor einen der größten Ni...
    https://diasp.eu/p/11774489

    Trotz Mindestlohn hat Deutschland nach wie vor einen der größten Niedriglohnsektoren in Europa. Durch die Corona-Krise wird einmal mehr offensichtlich, dass das deutsche Wirtschafts- und Sozialmodell hier über ein grundlegendes Funktionsdefizit verfügt, und der Problemdruck steigt gleich in mehrfacher Hinsicht. #Arbeit #HartzIV https://www.bpb.de/apuz/315575/der-niedriglohnsektor-in-der-corona-krise

  • Die Mobility Data Specification für Berlin verpflichtend einführen: Steuerung, Planung und Lizenzierung von Mobilitätsdienstleistungen: Landesverband Berlin
    https://dielinke.berlin/nc/start/det/news/die-mobility-data-specification-fuer-berlin-verpflichtend-einfuehren-st

    Beschluss 18 / 3 / 7

    DIE LINKE Berlin. setzt sich dafür ein, dass der Berliner Senat eine sich in kommunalem Eigentum befindliche digitale Schnittstelle aufbaut, die alle Anbieter von Mobilitätsdienstleistungen (Miet- und Leihfahrzeuge, Fahrdienste und Personenbeförderungsleistungen aller Art) nutzen müssen.

    Die Erlaubnis zur Erbringung der Dienstleistung ist an die Nutzung der Schnittstelle und die dortige Registrierung jedes einzelnen Fahrzeugs gebunden.

    Die Anbieter müssen standardisiert und datenschutzkonform in Echtzeit Daten über Standort und Verfügbarkeit der Dienstleistungen an die Schnittstelle melden.

    Die Erlaubnis zur Erbringung der Dienstleistung muss an folgende weitere Bedingungen geknüpft werden:
    Tarifliche Entlohnung der Beschäftigten
    Ausstattung der Fahrzeuge mit eingreifenden Sicherheitstechnologien sobald diese verfügbar sind (Speedlimiter, Notbremssysteme, Abstandswahrer)
    Beförderungspflicht
    Erbringung im gesamten Stadtgebiet

    Die Regeleinhaltung bei Rückgabe von Mietfahrzeugen soll über die Schnittstelle kontrollierbar sein: Auf vorher definierten Flächen soll die Rückgabe von Leihfahrzeugen durch das System automatisch verhindert werden, z.B. auf Gehwegen oder im Parkverbot.

    Teilweise sollen die gewonnenen Daten, z.B. Standorte entleihbarer Fahrzeuge, als offene Daten zur Verfügung stehen.

    Weitere gewonnene Daten sollen zur Verbesserung und Erweiterung von Planungsprozessen der öffentlichen Hand und zur Kontrolle der Einhaltung o.g. Bedingungen verwendet werden, allerdings nicht öffentlich zugänglich sein.

    Technisch existiert ein solches System mit der quelloffenen Mobility Data Specification bereits. Diese ist verfügbar und und kann rasch für Berlin einsetzbar gemacht werden.

    #Berlin #Verkehr #OpenData #Arbeit #Tarifvertrag

  • Geplantes Homeoffice-Gesetz soll vor „Entgrenzung der Arbeit“ schützen
    https://diasp.eu/p/11637044

    Geplantes Homeoffice-Gesetz soll vor „Entgrenzung der Arbeit“ schützen

    Arbeitsminister Heil will Arbeitnehmer davor schützen, rund um die Uhr verfügbar zu sein. Homeoffice sei Arbeit, die zum Leben passen müsse. Geplantes Homeoffice-Gesetz soll vor „Entgrenzung der Arbeit“ schützen #Arbeitsministerium #Gesetz #HomeOffice #HubertusHeil #Recht

  • Ausbeutung auf Autopilot
    https://www.freitag.de/autoren/the-guardian/ausbeutung-auf-autopilot

    Von Aaron Benanav - #Uber Das Unternehmen hat viel Geld auf eine fahrerlose Zukunft gewettet – die bis dato nicht Wirklichkeit wurde. Die Zeche zahlen: die FahrerInnen .

    Nach ihrer Drohung, sich komplett aus Kalifornien zurückzuziehen, haben die Fahrten-Vermittlerfirmen Uber und Lyft kürzlich Aufschub erhalten: Sie müssen ihre Fahrer*innen vorerst nicht anstellen, sondern können sie weiter als selbstständige Unternehmer*innen behandeln. Uber und Lyft hatten argumentiert, dass sie nicht in der Lage seien, über Nacht ein entsprechendes Konzept aus der Schublade zu ziehen. Dabei sind mehr als zwei Jahre vergangen, seit Kaliforniens Oberstes Gericht angeordnet hat, dass sie ihr Geschäftsmodell ändern müssen. Das Gericht berief sich auf die kalifornische Arbeitsgesetzgebung.

    Man könnte annehmen, dass die falsche Klassifizierung der Fahrer*innen als selbständige Unternehmer Uber und ähnlichen Unternehmen extrem hohe Profite einbringt. Die Realität ist viel merkwürdiger. Tatsächlich machen Uber und Lyft überhaupt keinen Gewinn. Im Gegenteil verlieren die Unternehmen seit Jahren in großem Stil Geld, weil sie den Kunden zu wenig Geld berechnen, um ihre Marktanteile auf der ganzen Welt aggressiv auszuweiten. Das Einkommen der Fahrer*innen zu kürzen ist nicht ihre Hauptstrategie, um profitabel zu werden. Es verlangsamt nur das Tempo, mit dem sie Geld verheizen.

    In Wahrheit existieren Uber und Lyft vor allem als Verkörperung von über die Wall-Street finanzierten Wetten auf eine #Automatisierung, die nicht verwirklicht worden ist. Eigentlich versuchen die Unternehmen, rechtliche Schritte gegen die illegale Beschäftigungsweise ihrer Mitarbeiter zu überleben, während sie darauf warten, dass sich die Technologie fahrerloser Autos verbessert. Das selbstfahrende Auto würde es Uber und Lyft ermöglichen, ihre Fahrer*innen zu entlassen. Durch ihre Monopol-ähnliche Stellung im Mitfahr-Vermittlungsmarkt könnten die Unternehmen große Profite erzielen. Es gibt schlicht keine Welt, in der es Teil von Ubers und Lyfts langfristigem Geschäftsmodell ist, ihren Fahrer*innen ein Gehalt zu zahlen, von dem man leben kann. Nur in einer Welt, in der profitablere Investitionsmöglichkeiten schmerzlich fehlen, können solche wilden Wetten auf weit hergeholte futuristische Technologien zu riesigen multinationalen Unternehmen werden. Unternehmen und reiche Einzelpersonen haben riesige Geldsummen angehäuft und wissen nicht, was sie damit machen sollen, weil die Gewinne aus Investitionen extrem niedrig sind. Die Kehrseite fallender Gewinnsätze auf Businessinvestitionen ist ein erlahmendes Tempo des Wirtschaftswachstums, das Ökonomen als „langanhaltende Stagnation“ bezeichnen. Es ist diese Jahrzehnte lange Abschwächung, die die Arbeitskräfte ohne festen Arbeitsplatz geschaffen haben, auf die Uber und Lyft sich stützen.

    Langsam wachsende Ökonomien bringen einen unsicheren #Arbeitsmarkt hervor. Ältere Mitarbeiter, die ihren Arbeitsplatz verlieren, haben Schwierigkeiten, äquivalente Stellen zu finden. Gleichzeitig verschicken junge Leute, die am Anfang ihres Arbeitslebens stehen, hunderte Bewerbungen, nur um in perspektivlosen #Jobs im Einzelhandel zu landen. Online-Fahrten-Vermittler wie Uber und #Lyft leben von der Unsicherheit, die in der modernen Wirtschaft allgegenwärtig ist. Wenn die Alternative ist, unregelmäßige Schichten in einem Café zu arbeiten, kann das Fahren für einen Fahrten-Vermittler nach einem Zeitplan, den man sich selbst aussuchen kann, wie ein Traum scheinen. Einen Algorithmus als Manager zu haben, erscheint ähnlich utopisch – verglichen mit einem fiesen Boss. In den Anfangsjahren zahlten die Fahrten-Vermittler verglichen mit vorhandenen Alternativen ja sogar relativ gut.

    Uber kassiert und trickst, wo es möglich ist

    Wäre ihr Plan aufgegangen, hätten Uber und Lyft wahrscheinlich ihre Mitarbeiter bereits entlassen und durch Roboter ersetzt. Aber wie viele Versprechen der Automatisierung sind fahrerlose Autos noch ein ganzes Stück davon entfernt, Realität zu werden. Schließlich begannen Uber und Lyft, das Einkommen der Fahrer zu drücken, um das Ausbluten ihrer Geldreserven zu verlangsamen. An diesem Punkt begannen die Fahrer sich zu wehren.

    Der Kampf für mehr #Arbeitnehmerrechte wurzelt in der wachsenden Erkenntnis, dass die Expansion der digitalen Wirtschaft nicht einfach den Triumph eines nicht aufzuhaltenden technologischen Wandels reflektiert. Hinter der Silicon-Valley-Rhetorik versteckt erweisen sich viele scheinbare technologische Innovationen als Mittel zur Umgehung gesetzlicher Vorgaben – unter anderem des Mindestlohns. Indem Uber seine Arbeitnehmer*innen falsch klassifizierte, umging das Unternehmen die Zahlung von hunderten von Millionen US-Dollar in das staatliche Arbeitslosengeld-System der USA. Dennoch gelang es Uber in der Covid-19-Krise, durch Lobbyarbeit die US-Regierung dazu zu bringen, einzuspringen und das Arbeitslosengeld für seine Fahrer trotzdem zu bezahlen.

    Warum sollte Uber von den Vorteilen beider Seiten profitieren dürfen? Es ist eine sinnvolle Forderung, dass Unternehmen Mitarbeiter*innen fest einstellen sollen. Aber angesichts eines schwachen Wirtschaftswachstums wird sie nicht ausreichen, um ökonomische Sicherheit für alle zu gewährleisten. Kapitalistische Gesellschaften waren bisher nur in Zeiten rapiden Wachstums in der Lage, diese Sicherheit auf einen breiten Kreis von Arbeitnehmern auszuweiten. Die Ära des schnellen ökonomischen Wachstums ist aber lange vorbei und kommt auch nicht wieder.

    Referenzpunkt für jede Politik, die das ökonomische #Wachstum in der Gegenwart wiederherzustellen versucht, sind die hohen Wirtschaftswachstumsraten Mitte des 20. Jahrhunderts. Diese basierten aber auf einer historischen Ausnahmesituation. Die Wiederaufnahme eines stabilen internationalen Handels nach zwei Weltkriegen ermöglichte das größte Wachstum ökonomischer Produktivität in der Geschichte der Menschheit, nicht nur in Europa und den USA, sondern weltweit. In den 1970ern dann wurde die schnelle Expansion von einem zunehmenden globalen Kapazitätsüberhang abgelöst. Der Wettbewerb verschärfte sich und die Investitionsraten in international gehandelte Güter sanken. Arbeit musste im wachsenden Dienstleistungssektor gesucht werden, in dem das Potenzial für eine Steigerung der Arbeitsproduktivität und daher auch ökonomisches Wachstum deutlich geringer ist.

    Die Arbeitswelt muss demokratisiert werden

    Dass Arbeitnehmer keine feste Arbeit finden können, ist daher nicht die Folge jüngster Fortschritte der Automatisierungstechnologien, denn – wie die fahrerlosen Autos – erreichten sie häufig ihr Entwicklungsziel nicht. Die Notlage der Arbeitnehmer resultiert aus der alltäglichen Realität niedriger Profitabilität in mit Kapital gesättigten Ökonomien und nicht ausreichenden Möglichkeiten für die Reinvestition des Kapitals. Das führt dazu, dass Dividenden und Aktienrückkäufe bei Liquiditätsüberschuss zunehmend die Norm geworden sind. Angesichts schrumpfender Investitionsmöglichkeiten sind enorme Kapitalpools in hochspekulative Unternehmen wie Uber und Lyft geflossen, die kaum reelle Chancen auf Profitabilität vorweisen können.

    Dass Regierungen angesichts von Ubers und Lyfts gesetzeswidriger Praxis wegschauten, ist nicht überraschend. Regierungen tragen durchaus dazu bei, Arbeiter angreifbarer zu machen. Wegen eines anhaltend langsamen Wirtschaftswachstums und hohen Arbeitslosenzahlen versuchen Regierungen seit Jahren, Unternehmen Investitionsanreize zu bieten, indem sie ihnen erleichtern, Sozialleistungen zu umgehen und Steuern zu vermeiden. Allerdings ist dieser Versuch, die Bedingungen eines schnellen Wachstums wiederherzustellen, ebenso gescheitert wie Lösungen, die auf die Angebotsseite oder den #Trickle-Down-Effekt setzen, um Wohlstand für alle zu schaffen. Die Corona-Krise macht die wirtschaftlichen Aussichten nur noch ungünstiger.

    Menschen brauchen Sicherheit, die nicht allein an ihren Job geknüpft ist. Dieses Gebot hat die Pandemie mehr denn je offenbart. In einer Welt, die so reich ist wie unsere, und angesichts der Technologien, die wir bereits einsetzen – auch wenn die Verwirklichung von Automatisierungsträumen ausgeblieben ist –, in so einer Welt sollte einfach jeder Zugang zu Nahrung, Wohnraum, Strom- und Gesundheitsversorgung haben können. Aber wenn die Menschen diese Sicherheit hätten – warum sollten sie sich dann noch entscheiden, menschenunwürdige, schlecht bezahlte Jobs zu machen? Die Eigentümer von Uber und Lyft wissen, dass ihr Geschäft auf einer Welt basiert, in der sie die Schlüsselentscheidungen über unsere Zukunft treffen können, ohne unseren Beitrag zu berücksichtigen. Die Welt der Arbeit muss demokratisiert werden. Unternehmen wie Uber und Lyft verzögern nur, was unumgänglich ist.

    Der Historiker Aaron Benanav forscht an der Humboldt Universität in Berlin zu globaler Arbeitslosigkeit. Sein erstes Buch – Automation and the Future of Work – erscheint im November beim Verso-Verlag

  • Durch Corona brach vielen Selbstständigen die Existenzgrundlage weg...
    https://diasp.eu/p/11348499

    Durch Corona brach vielen Selbstständigen die Existenzgrundlage weg. Hamburgs Kultursenator Carsten Brosda fordert Reformen der Grundsicherung - und warnt vor der Idee, die Krise bringe Entschleunigung für alle. Hamburgs Kultursenator Carsten Brosda warnt vor Beschleunigung durch die Coronakrise - DER SPIEGEL - Wirtschaft #Wirtschaft #Soziales #Coronavirus:ArbeitundWirtschaft #Arbeitswelt #Grundeinkommen #Kulturpolitik

  • Detektiveinsatz zur Aufklärung von Arbeitszeitbetrug im Home-Office? | CONSULTING.de
    https://www.consulting.de/hintergruende/meinung/einzelansicht/detektiveinsatz-zur-aufklaerung-von-arbeitszeitbetrug-im-home-office
    Bei uns betrügen die Unternehmen ihre Angestelllten um ihre Arbeitszeit, weil sie nicht bereit sind, wenigstes den Mindestlohn zu zahlen. In anderen Branchen nutzen Angestellte das Homeoffice aus, um bei gleichem Gehalt weniger zu arbeiten, als vertraglich vereinbart. In einer schönen Gesellschaft leben wir.

    Vertrauen ist gut, aber ist Kontrolle wirklich besser?

    15.06.2020 von Michael Fuhlrott - Im Home-Office nicht arbeiten, sondern urlauben? Das soll’s geben! Wo die Grenzen zum Arbeitszeitbetrug verlaufen und was Arbeitgeber bei der Aufklärung solcher Verdachtsfälle unbedingt beachten müssen, verrät der Arbeitsrechtler Prof. Dr. Michael Fuhlrott.

    In den Medien mehren sich in den letzten Wochen Berichte über Arbeitnehmer, die während einer coronabedingten Home-Office-Tätigkeit ganz anderen Beschäftigungen nachgehen. Einige sollen gar nicht arbeiten, sondern urlauben. Andere hingegen sollen sogar sehr viel arbeiten, aber nicht bei ihrem Arbeitgeber, sondern für Dritte. Unternehmen gewinnen diese Erkenntnisse teils durch Mitteilungen von anderen Mitarbeitern, teils durch Einsatz von Detektiven oder sonstigen Überwachungsmaßnahmen der Mitarbeiter wie etwa der Einsicht in E-Mail-Konten. Auch wenn dem Grunde nach Konkurrenztätigkeiten oder Arbeitszeitbetrug eine außerordentlich fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses als sog. wichtiger Grund gem. § 626 Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) rechtfertigen können, dürfen Mitarbeiter durch Arbeitgeber nicht anlassunabhängig und quasi „ins Blaue hinein“ überwacht werden. Tut der Arbeitgeber dies doch, kann dies unangenehme Konsequenzen nach sich ziehen. Wie also sollten Unternehmen hier vorgehen, wann muss man mit einer fristlosen Kündigung rechnen und in welchen Fällen darf überhaupt ein Detektiv zum Einsatz kommen?

    Wirkung und Folgen der fristlosen Kündigung

    Vorab: Die außerordentlich fristlose Kündigung ist eines der schärfsten Mittel im Arbeitsrecht. Kündigt der Arbeitgeber fristlos, endet das Arbeitsverhältnis mit Ablauf des Tages, an dem der Mitarbeiter die Kündigung erhalten hat. Der Jurist spricht hierbei von Zugang, verlangt also nur, dass die Kündigung in den sog. Machtbereich des Arbeitnehmers gelangt ist und dieser unter gewöhnlichen Umständen die Möglichkeit der Kenntnisnahme hat. Machtbereich des Arbeitnehmers ist z. B. der eigene Briefkasten. Wird die Kündigung hier eingeworfen, kann der Arbeitnehmer theoretisch hiervon Kenntnis nehmen. Ob er es tatsächlich tut und die Kündigung liest, ist seine Sache. Die Kündigung gilt also auch dann als zugegangen, selbst wenn der Mitarbeiter sie selbst noch gar nicht gelesen hat. Maßgeblich ist allein, dass dies „unter gewöhnlichen Umständen“ möglich wäre.

    Da das Bundesarbeitsgericht weiterhin davon ausgeht, dass ein Arbeitnehmer einmal am Tag bis zur Mittagszeit in seinen Briefkasten schaut, findet ein Zugang also spätestens am nächsten Werktag statt. Die Wirkungen einer solchen fristlosen Kündigung sind immens: Der Arbeitnehmer bekommt ab dem Folgetag kein Gehalt mehr. Die Kündigung gilt zunächst als wirksam. Diese Wirkung wird nur aufgehoben, wenn der Arbeitnehmer binnen drei Wochen nach Erhalt der Kündigung Kündigungsschutzklage erhebt und das Arbeitsgericht die Unwirksamkeit der Kündigung feststellt (§§ 4, 7 Kündigungsschutzgesetz). Ein Arbeitsgerichtsverfahren kann sich mehrere Monate hinziehen. Der Arbeitnehmer wird für diesen Zeitraum auch Probleme haben, Arbeitslosengeld zu beziehen. Die Agentur für Arbeit wird zudem in derartigen Fällen zunächst eine zwölfwöchige Sperrzeit für den Bezug von Arbeitslosengeld verhängen. Dies muss sie, da der Verdacht naheliegt, dass der Arbeitnehmer durch versicherungswidriges Verhalten Anlass zur Lösung seines Beschäftigungsverhältnisses gegeben hat (§ 159 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 Sozialgesetzbuch III).

    Voraussetzungen einer fristlosen Kündigung

    Daher sind die Anforderungen an fristlose Kündigungen streng. Das Gesetz verlangt das Vorliegen eines wichtigen Grundes, eine Interessenabwägung unter Berücksichtigung der Beschäftigungsdauer, der sozialen Umstände und des Gewichts der Pflichtverletzung. Zudem muss die Kündigung binnen zwei Wochen nach Kenntnisnahme des Arbeitgebers von der Fehlleistung erklärt werden (§ 626 Abs. 2 Bürgerliches Gesetzbuch). Daneben sind noch formale Aspekte zu beachten. So bedarf die Kündigung der Schriftform (§ 623 Bürgerliches Gesetzbuch) und muss ein etwaig bestehender Betriebsrat zuvor beteiligt werden (§ 102 Betriebsverfassungsgesetz).

    In inhaltlicher Hinsicht stellen Arbeitszeitbetrug und Konkurrenztätigkeiten im laufenden Arbeitsverhältnis aber regelmäßig Verhaltensweisen dar, die als wichtiger Grund im Sinne des Gesetzes zu verstehen sind.

    Das Bundesarbeitsgericht hat dies in mehreren Urteilen in seiner ständigen Rechtsprechung bestätigt (vgl. BAG, Urt. v. 13.12.2018, Az.: 2 AZR 370/18 [Arbeitszeitbetrug] oder BAG, Urt. v. 23.10.2014, Az.: 2 AZR 644/13 [Konkurrenztätigkeit]). Zwar wird ein einmaliger Arbeitszeitbetrug von 2 Minuten oder ein einmaliges kurzes Mithelfen beim Ausladen des Lieferwagens des Nachbarn, der ein Konkurrenzunternehmen zum Arbeitgeber betreibt, nicht für eine Kündigung ausreichen. Jedes „Mehr“ bringt einen Arbeitnehmer aber schnell in den Grenzbereich der Gefährdung des Arbeitsverhältnisses. Eine Acht-Stunden-Schicht hat acht Stunden - gleich, ob diese im Home-Office oder im Büro abgeleistet werden. Der Arbeitgeber mindert im Home-Office ja auch nicht das Gehalt.

    Beweislast, Detektive & Datenschutz

    Kommt es zum Streit und klagt der Arbeitnehmer gegen seine Kündigung, ist es am Arbeitgeber, die Pflichtverletzung darzulegen. Er muss die Pflichtverletzung auch beweisen. Im Zweifel muss er dafür Zeugen benennen, Fotos vorlegen oder andere Beweismittel beibringen, aus denen sich die Pflichtverletzung des Arbeitnehmers herleiten lässt. Wenn also in seinem Stundenzettel eingetragen ist, von acht bis 13 Uhr gearbeitet zu haben, derjenige tatsächlich aber bei einem einstündigen Einkaufsbummel gesehen wurde, kann der Arbeitgeber den Beobachter als Zeugen benennen. Ein solcher Zeuge kann natürlich auch ein Detektiv sein, der seine Wahrnehmungen dem Gericht schildert.

    Das Ausspähen von Mitarbeitern stellt andererseits einen Eingriff in deren Persönlichkeitsrecht dar. Anlassloses Überwachen von Mitarbeitern ist daher unzulässig. Der Arbeitgeber darf erst dann tätig werden, wenn es einen konkreten Verdacht einer erheblichen Pflichtverletzung oder Straftat des Arbeitnehmers im Beschäftigungsverhältnis gibt. Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) verbietet anlasslose, heimliche Überwachungen von Beschäftigten. Notwendig ist stets ein Verdacht. Dieser kann z. B. dann bestehen, wenn der Arbeitnehmer im Home-Office kaum erreichbar ist, hierfür keine glaubhafte Erklärung hat und zusätzlich etwa noch die Produktivität abnimmt. Auch sollte der Arbeitgeber die bestehenden Verdachtsmomente vor Einleitung der Überwachungsmaßnahme dokumentieren und einen sog. datenschutzrechtlichen Einleitungsvermerk (§ 26 Abs. 1 S. 2 BDSG) erstellen. Die Überwachung muss zudem angemessen sein; der Eingriff in die Privatsphäre des Arbeitnehmers darf nur soweit erfolgen, wie er zwingend nötig ist. Weniger einschneidende Mittel müssen zunächst erwogen werden.

    Liegt kein derartiger Verdacht vor, ist eine Überwachung des Arbeitnehmers unrechtmäßig. Dies gilt für jedwede arbeitgeberseitige Ermittlungs- und Überwachungsmaßnahme. Die Beweismittel aus einer anlasslosen Überwachung sind vor Gericht grundsätzlich nicht verwertbar. Der Arbeitgeber könnte also die Pflichtverletzung nicht beweisen und würde „sehenden Auges“ den Prozess verlieren. Auch wäre ein solches arbeitgeberseitiges Vorgehen datenschutzrechtlich unrechtmäßig. Dies kann zum einen die Verhängung empfindlicher Bußgelder gegenüber dem Arbeitgeber nach sich ziehen. Zum anderen kann der betroffene Arbeitnehmer eine Entschädigungszahlung geltend machen (Art. 82 DS-GVO).

    Detektiveinsatz zur Aufklärung von arbeitnehmerseitigen Pflichtverletzungen: Ja, aber bitte nicht vorschnell!

    Über den Autor: Prof. Dr. Michael Fuhlrott ist Partner bei FHM Rechtsanwälte. Er ist Professor für Arbeitsrecht an der Fresenius Hochschule und Fachanwalt für Arbeitsrecht. Prof. Dr. Michael Fuhlrott ist Autor diverser Fachpublikationen und als arbeitsrechtlicher Experte regelmäßig in Funk und Fernsehen gefragt. Neben der Ausbildung von Fachanwälten im Arbeitsrecht schult er auch regelmäßig GeschäftsleiterInnen und PersonalerInnen in Unternehmen aller Größenordnungen.

    #Arbeit #Arbeitszeit #Repression #Ausbeutung

  • Migrantinnen in der Pflege: „Niemand überwacht die Arbeitsbedingungen“ in Privathaushalten » LabourNet Germany
    https://www.labournet.de/branchen/dienstleistungen/gesund/gesund-pflege/migrantinnen-der-pflege-niemand-ueberwacht-die-arbeitsbedingungen-privatha

    “Dort, wo kranke oder alte Menschen gepflegt werden müssen, sind die Verwandten oft mit der Aufgabe überfordert. Neben der Lohnarbeit noch den Mann oder die Mutter waschen, für sie kochen und vielleicht sogar Medikamente verabreichen zu müssen, ist anstrengend und braucht viel Zeit. Deshalb beschäftigen viele Familien private Pflegerinnen. In Deutschland kommen die Frauen zum größten Teil aus Mittel- und Osteuropa. Helma Lutz forscht in Frankfurt zur Situation der Pflegerinnen in Privathaushalten. Die Soziologin fordert vor allem eine bessere Bezahlung der Pflegerinnen, ein Ende der 24-Stunden-Arbeit und mehr Unabhängigkeit vom Haushalt der Pflegeperson.” Interview vom 6. Mai 2019 bei Radio Dreyeckland , siehe dazu auch unser Dossier: Pflegenotstand: (Wieder mal) Ausländer rein! Also in die Pflege. Die verzweifelte Hoffnung stirbt offensichtlich zuletzt und hier speziell zu den Arbeitsbedingungen:

    Frauen in der häuslichen Betreuung nicht systemrelevant?! Der private Haushalt als rechtliche Grauzone und wie sich ein Pflegesystem zweiter Klasse entwickelt
    “Die Probleme in der Altenpflege treten in der Covid19-Pandemie besonders stark hervor. Sie betreffen vor allem die Arbeitsbedingungen des Pflegepersonals, ihre Schutzrechte und ihre Vergütung. Letzteres soll sich jetzt für (qualifizierte) Pflegehilfskräfte und Pflegefachkräfte verbessern. Die Erhöhung des Pflegemindestlohns soll ein Zeichen der Anerkennung der Pflege als wichtige Tätigkeit sein. 1,2 Mio Pflegekräfte werden von der Neuregelung profitieren. Doch ein wichtiger Bereich wird in der Regelung einfach ausgeschlossen, die privaten Haushalte, in denen vor allem Frauen aus Mittel- und Osteuropa arbeiten. Ist ihre Pflegeleistung weniger wert? (…) Man sollte jedoch einen genaueren Blick darauf werfen, wie die Bundesregierung versucht die Probleme in der Altenpflege zu lösen. Bei der Verkündung der Verordnung wurde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass 1,2 Mio. Beschäftigte von der Neuregelung profitieren werden. Niemand sagt aber, wer explizit ausgeschlossen wird. Dieser Pflege-Mindestlohn soll nämlich gerade nicht bei Beschäftigungsverhältnissen in Privathaushalten gelten. So soll z.B. für sogenannte Live-Ins – Pflegebetreuer*innen, die mit der pflegebedürftigen Person in einem Haushalt leben und sie betreuen – weiterhin der „normale“ Mindestlohn von derzeit 9,35 € gelten. Je nach Qualifikation kann es im Jahr 2022 einen Unterschied der Vergütung von ca. 3-6 € pro Stunde zwischen den Mindestlohngruppen geben und das obwohl sich die Arbeit in ihrer Arbeitsleistung im Privathaushalt von denen in der stationären oder ambulanten Pflege wohl kaum unterscheidet. Es scheint also eher ein Mindestlohn zu sein, der nicht an der Arbeitsleistung gemessen wird, sondern vom Arbeitsort abhängig ist. Es stellt sich die Frage nach dem „Warum?“. Naheliegend ist, dass die Regierung hier unterstellt, die Leistung in Privathaushalten sei nun doch keine Pflege im herkömmlichen Sinne, sondern irgendetwas anderes. Etwas was sich vielleicht zwischen Arbeit und Ehrenamt qualifizieren ließe. (…) In wenigen Worten erklärt sich die Entwicklung auf dem Pflegemarkt so: Zunächst folgt Deutschland immer noch einem konservativ ausgerichtetem Pflegesystem. Anders als z.B. in den skandinavischen Ländern , kennzeichnet sich dieses dadurch, dass man primär die Familienangehörigen des Pflegebedürftigen in der Verantwortung der Betreuung und Pflege sieht. Aufgrund der vergeschlechtlichten Arbeitsteilung werden zum Großteil Frauen in die Pflicht genommen, diese Aufgaben zu erledigen. Die familiäre Ausrichtung des Pflegesystems geht daher an der heutigen Arbeitswelt vorbei. (…) Letztlich wird verkannt, dass die Live-In eine Lücke schließt, die aus dem veralteten Modell unseres Pflegesystems resultiert. Während sich die Lebensrealitäten weiterentwickelt haben, geht das Pflegemodell von einer familiären Verantwortungsübernahme aus, die für viele Familien nicht mehr umsetzbar ist. Durch die Duldung des Live-In-System tut der Staat so, als würde es seiner Verpflichtung allen Bürger*innen eine menschenwürdige Pflege zu gewähren, nachkommen. Doch das ist eine Illusion, die auf Kosten von Arbeitsmigrant*innen aufrechterhalten wird…“ Beitrag von Adrian Deckert vom 28.05.2020 im GRUNDUNDMENSCHENRECHTSBLOG 
    [Petition] Beschäftigungsverhältnisse in der häuslichen Betreuung jetzt legalisieren! 
    “Wir fordern Beschäftigungsverhältnisse in der häuslichen Betreuung nach deutschem Recht! Osteuropäische Wanderarbeitnehmer/-innen arbeiten in Deutschland in vielen Branchen zu menschenunwürdigen Bedingungen, ohne (gültige) Arbeitsverträge, als Scheinselbstständige, in Leiharbeit oder mit Werksverträgen. Neben der Fleischindustrie und der Landwirtschaft ist hier besonders der häusliche Pflege- und Betreuungssektor betroffen. Die Einreise aus den EU-Staaten ist ausländischen Pflege- und Betreuungskräften zwar auch momentan gestattet. Sie müssen dazu einen Arbeitsvertrag oder Auftragsunterlagen vorlegen. Häufig leben und arbeiten die so genannten „Live-ins“ jedoch unter prekären Bedingungen, unsicher, ungeregelt, unterbezahlt – weil die Gesetze es bisher zulassen. Wer ältere, behinderte oder andere hilfsbedürftige Menschen betreut, soll davon selbst würdig leben können. Wir fordern daher die umfassende Legalisierung der Beschäftigungsverhältnisse der Live-ins. Flankierend zu einer gesetzlichen und tarifrechtlichen Neuregelung gilt es, die soziale Situation der Frauen zu verbessern. Allem voran die prekäre Wohnsituation: Es mangelt oft an Privatsphäre, Schutz vor Übergriffen, jetzt vor Ansteckung mit dem Coronavirus. Wir meinen: Die häusliche Versorgung pflegebedürftiger Menschen ist eine sozialstaatliche Aufgabe. Daher müssen Ausgestaltung, Finanzierung und Beratung dieser Arbeit mittelfristig in staatliche Hände. Wir fordern konkret: 1. Sozialversicherungspflichtige und tariflich entlohnte Beschäftigungsverhältnisse für Live-ins nach deutschem Recht. 2. Arbeitsverträge, inklusive Arbeitsplatzbeschreibung, in deutscher Sprache und gleichlautend in der Muttersprache des Herkunftslandes der Arbeitnehmer*innen. 3. Klare Regelungen zu Arbeitszeit, Urlaub und Freizeit: 38,5 Wochenarbeitsstunden, bei einer 6-Tage-Woche und bezahlten Urlaub von 3 Tagen je Monat. 4. Ermöglichung legaler Beschäftigungsverhältnisse durch Vermittlung über die Wohlfahrtsverbände, z.B. über Carifair bei den Caritasverbänden oder FairCare bei der Diakonie. 5. Förderung der Betreuungs-, Beratungs- und Selbsthilfestrukturen für die Live-ins; Sprachkurse in deutscher Sprache; Entwicklung eines Startersets zur Kultur, Sprache und Gegebenheiten in Deutschland. 6. Bereitstellung eines eigenen, abschließbaren Zimmers mit kostenlosem Telefon und Internetanschluss. 7. Vorhaltung von Schutzmaßnahmen wie Schutzkleidung, Handschuhe, Desinfektionsmittel, Mundschutz. 8. Schaffung von Rahmenbedingungen zur Legalisierung durch den Gesetzgeber. 9. Überprüfung und Sanktionierung von Scheinselbstständigkeit und Schwarzarbeit. Dazu sollte die zuständige Behörde Finanzkontrolle Schwarzarbeit ausgebaut werden, um die Überprüfung gewährleisten zu können…“ Petition „Legalisierung jetzt“ bei Campact 
    Häusliche Betreuung: Ausbeutung rund um die Uhr 
    “Viele alte Menschen in Deutschland wünschen sich, zuhause gepflegt zu werden. Doch das ist eigentlich viel zu teuer. Möglich machen es Betreuungskräfte aus Osteuropa – meist unter kaum tragbaren Bedingungen. (…) Davon, wie gut die Senioren schlafen können, hängen ganze Tage von Ruslana und Izabela ab. Als sogenannte „Live-In-Pflegerinnen“ wohnen sie bei den alten Menschen und betreuen sie Tag und Nacht. 24 Stunden am Tag sind sie auf Abruf bereit. Ruslana kommt aus der Ukraine und arbeitet als Altenbetreuerin in Polen. Izabela kommt aus Polen und arbeitet in Deutschland. „Wir haben separate Zimmer, aber es gibt keine Tür. Sie schaut mich die ganze Zeit an, denn wenn ich nicht zu sehen bin, dann hat sie Angst, dass da niemand mehr sei. Und so muss ich mit ihr quasi in einem Zimmer sein. Das ist das Schlimmste. Weil ich die ganze Zeit bei ihr sein muss.“ „Ich kann meine Tür zu meinem Zimmer nicht zu machen. Ja, die Tür muss offenbleiben. Und ich muss immer zu Verfügung sein. Ja, so, wie sie möchte.“ (…) Um die 300.000 Haushalte in Deutschland beschäftigen häusliche Betreuungskräfte aus dem Ausland. Wie sieht der Alltag der Betreuerinnen aus, eingeschlossen in vier Wände mit alten, pflegebedürftigen Menschen? Basiert das deutsche Pflegesystem auf Ausbeutung im Schattenbereich? Und wer kümmert sich um die Alten in den Herkunftsländern der Frauen? Gerade die aktuelle Coronaepidemie offenbart, wie wichtig die häuslichen Betreuerinnen für das deutsche Pflegesystem sind. Ohne Hilfe aus dem Ausland müssten viele Familien ihren Alltag komplett umkrempeln. (…) In der Coronakrise werden Betreuungspersonen für Menschen wie Claudias Vater plötzlich knapp. Die große Mehrheit der Betreuungskräfte arbeitet ohne einen Arbeitsvertrag. Sie können jetzt nicht mehr nach Deutschland einreisen. Auch legal Beschäftigte, wie die Betreuungskraft von Claudia, bleiben Zuhause. Ein Grund ist, dass die Reise zu Zeiten der Coronakrise unsicher und beschwerlich ist, erklärt Daniel Schlör von der Vermittlungsagentur SunaCare. (…) Justyna Oblacewicz arbeitet für das Projekt Faire Mobilität vom Deutschen Gewerkschaftsbund und setzt sich dort für die Rechte der Betreuerinnen ein. „Es ist einfach eine für alle unglückliche Situation. Und was es offenbart, ist, dass das System dieser häuslichen Betreuung, so, wie es aufgebaut ist, einfach für den Moment gedacht ist, dass eine 24-Stunden-Pflege mit nur einer Person an sich überhaupt nicht machbar ist. Und genau diese Schwächen werden jetzt sehr offen zu Tage gefördert im Rahmen von der Coronakrise.“ (…) „Die Agenturen versprechen ihnen eine Frau, die 24 Stunden am Tag, sieben Tage die Woche da ist, und eigentlich für 1300 Euro Netto tatsächlich rund um die Uhr zur Verfügung stehen soll.“ Viele der Vermittlungsagenturen tragen die Idee der 24-Stunden-Pflege schon in ihrem Namen: EuroPflege-24, Senior@Home24 oder Lebenshilfe24. „Dieses Versprechen der 24-Stunden-Pflege ruft dann ja auch falsche Erwartungen hervor, ganz oft. Was dann auch zu Missverständnissen und Konflikten führen kann.“ (…) Im 21. Jahrhundert kommen die „dienstbaren Geister“ aus ärmeren Ländern. In Europa bedeutet das, immer weiter östlich nach Betreuungskräften zu suchen. Polnische Frauen kommen nach Deutschland, um hier alte Menschen zu betreuen. Aber was passiert mit den alten Menschen in Polen? In Polen arbeiten Ukrainerinnen in der häuslichen Betreuung. Seit 2014 haben Ausländer leichteren Zugang zum polnischen Arbeitsmarkt. Polen wird zum Einwanderungsland. Etwa zwei Millionen Ukrainer sind seitdem in das Land gekommen…“ Beitrag von Pia Rauschenberger und Grzegorz Szymanowski vom 18.05.2020 bei Deutschlandfunk Kultur 
    “24-Stunden-Pflege”: Das Geschäftsmodell steht auf dem Prüfstand 
    “Es könnte juristisch eng werden für die Anbieter sogenannter “24-Stunden-Pflege”. Ende Januar verhandelte das Arbeitsgericht Berlin über den Fall einer bulgarischen Beschäftigten, die über mehrere Jahre eine deutsche Seniorin in ihrer Wohnung betreut hatte. Angestellt war sie bei einer bulgarischen Pflegeagentur, mit einem Vertrag über 30 Wochenstunden zum Bruttolohn von 1562 Euro. Tatsächlich aber musste sie rund um die Uhr für Pflege und Hausarbeit zur Verfügung stehen. Festgelegte Freizeiten und bezahlten Urlaub gab es nicht. Die Klägerin fordert für ihre Tätigkeit im Jahr 2016, dass ihr der in Deutschland geltende gesetzliche Mindestlohn gezahlt wird. Einer entsprechenden Klage für 2015 hatte das Arbeitsgericht Berlin im Sommer stattgegeben. Da die Gegenseite in die Berufung ging, ist das Urteil noch nicht rechtskräftig. Mit einer Entscheidung des Landesarbeitsgerichts wird in der zweiten Jahreshälfte gerechnet. Erst wenn diese vorliegt, wird auch über die Lohnnachforderungen für 2016 entschieden. Die Vorsitzende Richterin unterstrich: “Das Geschäftsmodell als solches steht hier auf dem Prüfstand.” Europäischer Gerichtshof und Bundesarbeitsgericht haben in den letzten Jahren klargestellt: Auch Bereitschaftszeit ist Arbeitszeit und muss mit dem gesetzlichen Mindestlohn vergütet werden. Verwundert zeigte sich die Richterin darüber, dass nicht schon viel früher ähnliche Klagen am Berliner Arbeitsgericht eingereicht wurden. Immerhin habe sich das Modell in den letzten Jahren stark verbreitet. Auf 100.000 bis eine halbe Million schätzen Fachleute die Zahl osteuropäischer Migrantinnen, die in deutschen Haushalten leben und pflegebedürftige Seniorinnen und Senioren betreuen. (…) Die Gründe, warum Beschäftigte nur selten vor Gericht ziehen, sind vielfältig. Sprachbarrieren, Kostenrisiko, zeitlicher Aufwand, Unkenntnis des Rechtssystems. (…) Im aktuell in Berlin verhandelten Fall ist die Klägerin ver.di-Mitglied und erhält gewerkschaftlichen Rechtsschutz. Die Dienstleistungsgewerkschaft setzt sich für faire und gute Arbeit für Angestellte auch in Privathaushalten ein. Neben transparenten gesetzlichen Grundlagen und wirksamen Kontrollen fordert ver.di strukturelle Reformen im Pflegesystem. Denn “24-Stunden-Pflege” ist nicht nur juristisch und moralisch fragwürdig, sondern darüber hinaus auch nur für Besserverdiener erschwinglich. Aktuell werden diese Arrangements sogar durch die Pflegeversicherung mit dem Pflegegeld mitfinanziert. Kommunale ambulante Versorgungsmodelle dagegen, wie es sie in skandinavischen Ländern gibt, können bezahlbare und menschenwürdige Altenpflege für alle gewährleisten und machen den “grauen Pflegemarkt” überflüssig.“ Beitrag in Ausgabe 01/2020 von fair bei Faire Mobilität beim DGB 
    Pflegekräfte aus Osteuropa: “Wenn man wegschaut, schafft man den Schwarzmarkt” 
    “Mehr als eine halbe Million Betreuungskräfte aus Osteuropa kümmern sich um deutsche Senioren. Agenturen, die sie vermitteln, arbeiten in einer rechtlichen Grauzone. Vollkommen legale Beschäftigung ist kaum möglich. (…) Seit November letzten Jahres arbeitet Anja für CareWork. Die deutsch-polnische Agentur hat ein Büro unter anderem in Poznan und in Berlin. Geschäftsführer Michael Gomola vermittelt rund 1.100 Betreuungskräfte an deutsche Haushalte. (…) Dennoch unterliegt auch Gomola dem deutschen Arbeitsrecht, wenn er seine Betreuungskräfte nach Deutschland schickt. Das erlaubt derzeit keine rechtssichere Beschäftigung. Denn entweder arbeiten die Betreuungskräfte als Selbständige, die nach Deutschland entsandt werden – dann droht in vielen Fällen Scheinselbständigkeit. Oder sie arbeiten als Angestellte einer Agentur – und können dann oft das Arbeitszeitgesetz nicht einhalten, das eigentlich für 24 Stunden Arbeitszeit drei Schichten nötig macht. “Es ist ein sehr dunkler Bereich, in dem sie sich da bewegen. Wir halten diese Beschäftigungsarrangements für illegal”, sagt Justyna Oblacewicz vom Projekt “Faire Mobilität” des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB). Sie arbeitet in einer Beratungsstelle für 24-Stunden-Betreuungskräfte – und berät doch nur einen kleinen Teil der Betreuungskräfte. Denn geschätzt 90 Prozent der (zumeist) Frauen verrichten ihre Arbeit schwarz, nur etwa zehn Prozent der Betreuungskräfte werden über Agenturen vermittelt. Insgesamt versorgen mehr als eine halbe Million Menschen, meist aus osteuropäischen EU-Ländern, deutsche Senioren. (…) Entscheidend sei aber nicht, was auf dem Papier stehe, sondern das gelebte Verhältnis, sagt Justyna Oblacewicz vom DGB: “Den Betreuungskräften wird im Haushalt gesagt, wie und wann sie etwas zu tun haben, da wird also Weisungsrecht ausgeübt. Mit Blick auf die Arbeitszeit müssen wir häufig von einer abhängigen Beschäftigung sprechen.” Faktisch müssten diese Frauen als Arbeitnehmerinnen betrachtet werden und fielen somit unter das Arbeitsschutzgesetz…“ Beitrag von Katharina Zabrzynski vom 29.01.2020 bei RBB 
    Pflegekräfte aus Osteuropa: “Eine 24-Stunden-Betreuung ist rechtlich unmöglich” 
    “Eine 24-Stunden-Pflegekraft aus Osteuropa legal im eigenen Haushalt beschäftigen – wie geht das? Gar nicht, sagt Theresa Tschenker, Arbeitsrechtlerin an der Europa-Universität Viadrina in Frankfurt (Oder). (…) “Eine 24-Stunden-Betreuung ist rechtlich unmöglich”, stellte Theresa Tschenker klar. Insbesondere das Arbeitszeitgesetz, das über jedem Arbeitsvertrag stehe, lasse eine Rund-um-die-Uhr-Pflege durch eine Person nicht zu. So seien per Gesetz pro Tag elf Stunden Ruhezeit garantiert, die maximale Wochenarbeitszeit liege bei 48 Stunden, in vorübergehenden Ausnahmefällen bei 60 Stunden. Auch “Bereitschaft” gelte als Arbeitszeit und verlange nach Ruhezeiten für die Beschäftigten, und von “Rufbereitschaft” im rechtlichen Sinne könne in der Regel keine Rede sein. Bei Rufbereitschaft, die nicht als Arbeitszeit gilt, können Beschäftigte ihren Aufenthaltsort frei wählen. In der Pflege werde aber erwartet, dass die Leute sofort vor Ort verfügbar sind. (…) Und was nun? Die 300.000 Pflegekräfte sofort nach Hause schicken? “Das ist gar nicht möglich. Sie werden ja gebraucht”, sagt Angela Lehnert. Sie vermittelt Pflegekräfte aus Osteuropa nach Deutschland. Die Auflagen des Arbeitszeitgesetzes seien nicht erfüllbar, räumt sie ein. Hier sei der Gesetzgeber gefragt, eine Lösung zu finden. Zudem möge ein Lizenzierungsverfahren dafür sorgen, dass nur jene Vermittlungsagenturen zum Zuge kommen, die faire Gehälter zahlen und Ruhezeiten der Beschäftigten respektieren. In ihrem Unternehmen würden die versicherten Pflegekräfte mindestens 1.400 Euro netto im Monat verdienen, sagt Angela Lehnert. Damit liege der Mindestpreis für die Familien bei 2.700 Euro im Monat. “Billig ist das nicht, aber fair”, betont Angela Lehnert.“ Beitrag von Mathias Hausding vom 06.12.2019 in der Märkischen Oderzeitung online 
    Pflegemigration: Pflegenotstand wird durch Ausbeutung kompensiert 
    “Mindestens 500.000 Pflegebedürftige in Deutschland werden von Care-Migrantinnen betreut, ungelernten Pflegekräften aus dem Ausland. Es sind fast immer Frauen, die gemeinsam mit den Pflegebedürftigen in einem Haushalt leben, »Live-In« nennt sich das. Die Zahl beruht auf einer Schätzung von Aranka Benazha von der Goethe-Universität Frankfurt – vermutlich sind es aber weitaus mehr. (…) Demnach stammen rund 46 Prozent aus Polen, elf Prozent aus der Slowakei, zehn Prozent aus Rumänien und jeweils sechs Prozent aus Bulgarien, Ungarn und Litauen. (…) dass zunehmend auch Frauen aus Drittstaaten kämen, vor allem aus südamerikanischen Ländern. (…) Aufgrund der hohen Kosten für ambulante Pflegedienste oder stationäre Pflege und den gleichzeitigen Mangel an Fachpersonal bieten Agenturen die Vermittlung von Care-Migrantinnen an. Sie sollen die Versorgungslücke schließen. In Deutschland werden sie zu 70 Prozent über das sogenannte Entsendemodell engagiert. Mittlerweile gibt es über 300 deutsche Vermittlungsagenturen,8 die eine 24-Stunden-Betreuung versprechen. In den meisten Fällen wechseln sich zwei oder mehr Pflegehilfen ab. Jede von ihnen verbringt dann einen vorher vereinbarten Zeitraum von einigen Wochen im Pflegehaushalt. (…) Das zweite Modell setzt auf Care-Migrantinnen als selbstständige Betreuungskräfte. Sie werden jedoch weiterhin über Agenturen an Familien vermittelt. Für sie gelten weder Mindestlohn noch die deutsche Arbeitszeitregelung. Häufig handelt sich um Scheinselbständige, da die Frauen tatsächlich stark an die Agenturen und die Anweisungen der Pflegebedürftigen oder deren Angehöriger gebunden sind. Die dritte, bisher wenig genutzte Möglichkeit, eine Care-Migrantin zu beschäftigen, ist die Vermittlung durch Wohlfahrtsverbände. Mit Hilfe von »Carifair«, einem Angebot der Caritas, können deutsche Privathaushalte als Arbeitgeber fungieren. Dabei stellen sie Care-Migrantinnen über einen regulären Arbeitsvertrag nach deutschem Recht an. Die Caritas begleitet und berät die Pflegehaushalte und alle beteiligten Personen vor und nach der Vermittlung. Alle anderen Live-Ins werden nicht kontrolliert. Im Bereich der Schwarzarbeit kommen sie immer noch durch informelle Netzwerke zustande: Mund-zu-Mund-Propaganda zwischen Pflegehaushalten und Hilfskräften regeln die Vermittlung. Intransparente Geschäftspraktiken, hohe und illegale Abgaben an Agenturen, Verbote, über Geld zu sprechen, und der Verbleib der Care-Arbeit im privaten Raum sind Facetten des Geschäfts mit Care-Migrantinnen. Rechtlich liegt die Care-Migration in einer Grauzone voller juristischer Fallstricke. (…) Die Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages veröffentlichten zuletzt im September 2016 ein Papier zum rechtlichen Status quo der »24-Stunden-Pflege in Privathaushalten durch Pflegekräfte aus Mittel- und Osteuropa« in Deutschland und ausgewählten EU-Ländern. Darin wird festgestellt, dass es hinsichtlich der Care-Migration keine gesetzlichen Regelungen gebe. Ansätze zur Verbesserung der Situation in der Pflege fehlten. Vor allem in Deutschland findet keine politische Diskussion statt. Und das, obwohl die Versorgungskrise in der Pflege allgegenwärtig und die Zunahme von Care-Migration bekannt ist…“ Beitrag von Eva Pasch in der 15. Ausgabe von KATAPULT Magazin vom 25.10.2019
    Bulgarische Pflegerin klagt erfolgreich auf Lohnnachzahlung 
    “24-Stunden-Pflege” und “Betreuung rund um die Uhr”, nicht in einem Altenheim, sondern in der vertrauten häuslichen Umgebung: Das Versprechen, mit dem eine inzwischen kaum noch überschaubare Branche wirbt, hört sich gut an. Doch was nach einer menschenwürdigen Alternative zur Unterbringung alter Menschen in Pflegeheimen klingt, hat eine hässliche Kehrseite. Wie die aussieht, zeigt exemplarisch der Fall einer bulgarischen “24-Stunden-Pflegerin”, in dem das Arbeitsgericht Berlin im August ein Urteil fällte. Die bulgarische Staatsbürgerin Frau Alekseva (Name geändert) war seit Juni 2013 über eine deutsche Vermittlungsagentur als 24-Stunden-Pflegerin und Haushaltshilfe nach Deutschland gekommen. Hier betreute sie von Januar 2014 bis Ende September 2016 eine 96-jährige Seniorin in deren Wohnung in einer Seniorenresidenz. Angestellt war Frau Alekseva während der Zeit nacheinander bei zwei verschiedenen bulgarischen Firmen, die beide unter dem Dach derselben deutschen Vermittlungsagentur agierten. Ihr erster Arbeitsvertrag sah eine Wochenarbeitszeit von 40 Stunden bei einem Entgelt von umgerechnet 400 Euro vor. Im April 2015 bekam sie dann über eine andere bulgarische Firma einen neuen Arbeitsvertrag im Umfang von nur noch 30 Stunden und einem Entgelt in Höhe von 1.562 Euro brutto. Nach Abzug aller Nebenkosten für Steuern, Krankenversicherung, Unfallversicherung sowie nicht näher definierte “Zusatzausgaben für die Realisierung der Tätigkeit” erhielt sie monatlich 950 Euro. Frau Alekseva war im Besitz einer sogenannten A1-Bescheinigung, die bestätigte, dass sie über das bulgarische System sozialversichert war. (…) Durch das aktuelle Urteil des Berlin-Brandenburgischen Arbeitsgerichts rückt eine Klärung immerhin näher. Osteuropäische Betreuungs- und Pflegekräfte sind nicht so rechtlos, wie man ihnen einreden will. Frau Alekseva hat gute Chancen, wenigstens einen Teil des Lohnes zu erhalten, den ihr ihr Arbeitgeber vorenthalten wollte. Und: Das Urteil wirft ein Schlaglicht auf eine Branche, die ihre Geschäftsmodelle und die Arbeitsbedingungen ihrer Beschäftigten lieber vom Blick der Öffentlichkeit fernhalten will. Es wirft auch ein Schlaglicht auf eine verfehlte Politik, die Altenpflege weitgehend zur Privatsache erklärt, menschenunwürdige Beschäftigungsmodelle fördert und als scheinbar praktikable Lösung für die Nöte von Familien mit pflegebedürftigen Angehörigen präsentiert. Und vielleicht zwingt das Urteil aus Berlin die Öffentlichkeit, endlich ehrlich darüber zu diskutieren, wie wir uns im reichen Deutschland menschenwürdige Versorgung alter Menschen vorstellen.” DGB-Artikel aus Faire Mobilität September 2019
    Pflege in Privathaushalten: Viele Überstunden, wenig Privatsphäre 
    “Laut Schätzungen gibt es in Deutschland 500.000 Migrantinnen und Migranten, die pflegebedürftige Menschen zuhause betreuen. Viele sind rund um die Uhr im Einsatz und arbeiten unter prekären Bedingungen. Ein Blick auf die Zahlen und Fakten. (…) Ein weiteres Modell, das in den letzten Jahren an Bedeutung gewonnen hat, ist die sogenannte “24-Stunden-Pflege”. Dabei lebt eine Pflegekraft im Haus der betreuten Person und ist rund um die Uhr in Bereitschaft. Die meisten der sogenannten “Live-ins” kommen aus Mittel- und Osteuropa. Laut einer Studie aus dem Jahr 2017 beschäftigt jeder zwölfte Haushalt mit pflegebedürftiger Person eine “osteuropäische Hilfskraft”, die mit im Haus lebt. Pro Monat koste das durchschnittlich 1.800 Euro. Das Modell werde daher eher von einkommensstärkeren Haushalten genutzt, so die Autoren. Verlässliche Zahlen dazu liegen nicht vor. Ein Forschungsteam der Goethe-Universität Frankfurt geht aber davon aus, dass etwa 500.000 Migrantinnen und Migranten in Deutschland als sogenannte “Live-ins” arbeiten. Die überwiegende Mehrheit sind Frauen, die meisten kommen aus Polen. Häufig wechseln sie sich mit der Arbeit ab: In einem Rotationssystem von zwei bis drei Monaten pendeln die Pflegekräfte zwischen Deutschland und ihrem Herkunftsland. Das erschwert es, die Zahl der “Live-ins” genau zu bestimmen. “Live-ins” sind durchschnittlich zehn Stunden am Tag im Einsatz. Wenn sie sich bei Beratungsstellen melden, berichten sie von zu langen Arbeitszeiten, Übermüdung, mangelnder Privatsphäre und unangemessener Unterbringung – manchmal auch von Gewalterfahrungen. Zum Teil arbeiten die “Live-ins” undokumentiert in den Haushalten. Wer sie irregulär bei sich arbeiten lässt, macht sich zwar strafbar. Aber für die Behörden ist es schwierig, das zu kontrollieren…” Beitrag von Joseph Bauer vom 18.07.2019 bei mediendienst-integration.de

    #Arbeit #Ausbeutung

  • Die Ökonomie des Trinkgelds: Warum sich die Sitte so hartnäckig hält
    https://app.handelsblatt.com/finanzen/konjunktur/wirtschaftswissenschaften-die-oekonomie-des-trinkgelds-warum-sich-die-sitte-so-hartnaeckig-haelt/25848040.html

    Ganz nett ist dieser Artikel dennoch mit Vorsicht zu genießen. Er enthält zum Beispiel die Behauptung, dass Trinkgeld den Anspruch auf Mindestlohn ersetzen kann. Dem ist nicht so. Trinkgeld darf nicht mit dem vereinbarten Lohn verrechnet werden und gehört auch nie dem Chef. Wer nur den Mindestlohn verdient, erhält Trinkgeld immer zusätzlich. Nur eine Vereinbarung über die Aufteilung der Trinkgelder unter allen Beschäftigten kann die Höhe des Trinkgelder für Einzelne verringern nie jedoch darf mit dem Arbeitslohn verrechnet werden.

    Andere Rechtsauffassungen werden gelegentlich vorgebracht, haben jedoch keine Bedeutung oder Wirksamkeit.

    23.5.2020 von Norbert Häring - Viele Argumente sprechen gegen das Trinkgeld, denn es ist weder besonders fair noch wirklich effizient. Es einfach abzuschaffen ist jedoch schwierig.

    Wer ein Trinkgeld bekommt, kann sich damit Ärger einhandeln. In München musste sich 2016 ein Mitarbeiter der kommunalen Entsorgungsbetriebe wegen Bestechlichkeit vor Gericht verantworten. Er soll zu Weihnachten Trinkgeld angenommen haben, gegen die Geber wurde wegen Bestechung ermittelt.

    In anderen Städten ist weihnachtliches Trinkgeld für die Müllabfuhr bis heute verbreitet. Aber die Münchener Stadtverwaltung beschloss 2010, die Annahme solcher Zuwendungen zu verbieten, um Gleichbehandlung bei allen anderen kommunalen Beschäftigten zu gewährleisten.

    Taxifahrer und Servicekräfte in Münchner Bars und Restaurants dürfen aber weiterhin Trinkgeld annehmen, ohne Angst vor dem Staatsanwalt haben zu müssen, obwohl das zu Ungleichbehandlung mit Busfahrern oder Küchenpersonal führt. Dabei haben die Menschen in der Küche oft den härteren Job.

    Trinkgeld ist in Deutschland Alltag, doch es gibt über diesen Fall hinaus gute Argumente gegen die althergebrachte Sitte. Als Überbleibsel aus unseligen Zeiten der Herren-Diener-Beziehungen waren Trinkgelder Anfang des 20. Jahrhunderts in weiten Teilen der USA verboten. Gegen die Sitte wird auch vorgebracht, sie schaffe ein Machtgefälle, das zu sexualisierter Übergriffigkeit oder zu Diskriminierung verleite. Trotzdem hält sich die soziale Norm in vielen Ländern hartnäckig.

    Allzu viele Daten und wirtschaftswissenschaftliche Forschungsarbeiten dazu gibt es allerdings nicht, obwohl ein nicht unerheblicher Teil der arbeitenden Bevölkerung Trinkgeld bezieht und es mehr als die Hälfte ihres Einkommens ausmachen kann, vor allem in der Gastronomie. Ofer Azar von der israelischen Ben-Gurion-Universität hat im „Journal of Economic Perspectives“ zusammengetragen, was die Forschung bisher ergeben hat. Die meisten Erkenntnisse beziehen sich auf die USA.

    Argumente gegen Trinkgeld

    Die Argumente gegen das Trinkgeld finden, mit Ausnahme der Verleitung zur sexualisierten Übergriffigkeit, reichlich Bestätigung. Weiße bekommen deutlich mehr Trinkgeld als Menschen mit dunkler Hautfarbe. Weiße geben auch mehr Trinkgeld, was mit dem höheren Einkommensniveau zusammenhängen könnte.

    Ob die Tatsache, dass sie auch besseren Service bekommen, mit der höheren Trinkgelderwartung zusammenhängt, oder ob die Bedienungen unabhängig davon gegen Dunkelhäutige diskriminieren, ist unklar. Auch, wer sich beim ersten Kontakt kleinmacht, indem er sich an den Tisch hockt, bekommt mehr Trinkgeld.

    Erhebliche Einkommensunterschiede zwischen ähnlichen Berufen mit und ohne Trinkgeld lassen sich nicht mit Qualifikationsanforderungen oder der Schwere des Jobs erklären. Bedienungen verdienen aufgrund des Trinkgelds deutlich besser als andere Menschen mit Jobs auf ähnlich geringem Qualifikationsniveau und oft auch deutlich besser als Köchinnen und Köche, obwohl Letztere eine Ausbildung absolvieren mussten, die in den USA noch dazu recht teuer ist.

    Da das Restaurantgeschäft im Durchschnitt margenschwach ist, stellt das für die Betreiber ein Problem dar. Sie haben Schwierigkeiten, Personal für die Küche zu finden, können aber schwer einfach dem Küchenpersonal deutlich mehr bezahlen, ohne dem Servicepersonal etwas wegzunehmen.

    Argumente für Trinkgeld

    Offenkundig gibt es aber auch Vorteile des Systems Trinkgeld, sonst würde es sich nicht so stabil halten. Dabei denkt fast jeder zunächst einmal daran, dass der Service besser wird, wenn von der Qualität der Dienstleistung abhängt, wie viel Trinkgeld man bekommt. Als Motivation für das Geben von Trinkgeld taugt diese Überlegung allerdings nicht, jedenfalls nicht unter der üblichen Annahme der individuellen Nutzenmaximierung.

    Die Menschen geben fast genauso viel Trinkgeld, wenn sie nicht damit rechnen müssen, mit der gleichen Bedienung oder dem gleichen Taxifahrer noch einmal in Kontakt zu kommen, wie in ihrer Stammkneipe.

    In Umfragen in den USA und Israel gaben nur 14 beziehungsweise drei Prozent der Befragten als eine Motivation für das Trinkgeld-Geben an, dass sie andernfalls schlechten Service in der Zukunft erwarteten. Eine viel stärkere Rolle spielten Beweggründe, die klar damit zusammenhängen, dass man eine soziale Norm nicht verletzen möchte.

    Die Trinkgeld-Norm zu unterstützen könnte im Interesse der Arbeitgeber liegen. Der Gedanke ist, dass Überwachung der Leistung der Mitarbeiter, bis hin zur Frage, ob sie Kunden freundlich anlächeln, ein schwieriges Geschäft ist. In Bereichen, in denen die Mitarbeiter viel Kundenkontakt haben und die Kunden die Servicequalität gut einschätzen können, kann es effizient sein, leistungsbezogene Vergütungen teilweise die Kunden zuteilen zu lassen.

    Forschungen zeigen, dass da einiges dran ist. Allerdings trägt das Argument nicht allzu weit. Denn die Höhe des Trinkgeldes hängt zwar von der wahrgenommenen Servicequalität ab, aber der Zusammenhang ist eher schwach. Verschiedenen Studien zufolge erklärte die Kundeneinschätzung der Servicequalität die Unterschiede in der Höhe der gegebenen Trinkgelder nur zu zwei bis fünf Prozent.

    Ein anderer Vorteil von Trinkgeld ist, dass es von Reich zu Arm umverteilt, wenn auch nicht unbedingt systematisch. Empfänger von Trinkgeld sind ganz überwiegend gering qualifizierte Menschen in Niedriglohnbeschäftigungen. Je höher andererseits das Einkommen, desto mehr und eher wird Trinkgeld gegeben.

    Das führt zu einem weiteren Vorteil. Psychologisch hat es einen anderen Effekt, ob man etwas mehr für ein Essen zahlt oder ob man einen niedrigeren Preis mit einer zumindest grundsätzlich freiwilligen Trinkgeld-Gabe aufstockt.

    Zu wissen, dass man das Einkommen eines Geringverdieners erhöht, gibt vielen Menschen ein gutes Gefühl, das den Schmerz des Geld-Hergebens mindestens teilweise kompensiert. Ähnliches gilt bei vielen wohl auch für das Machtgefühl, das damit verbunden ist, Trinkgeld geben oder verweigern zu können, je nachdem, wie wichtig man sich genommen fühlt.

    Forscher Azar hat anhand der historischen Entwicklung in den USA gezeigt, dass viele Menschen zumindest aus dem Geben von Trinkgeld einen Nutzen ziehen müssen, der über das Erfüllen der sozialen Norm hinausgeht. Die Höhe der Trinkgeldnorm in den USA hat sich in den letzten 100 Jahren in etwa verdoppelt, auf etwa 15 Prozent in einfachen und bis zu 25 Prozent in eleganteren Restaurants. Das bedeutet, dass das durchschnittliche Trinkgeld regelmäßig etwas oberhalb der Norm lag und sich so die Norm nach oben verschob.

    Eine Umfrage in den USA und Israel zeigte denn auch, dass die Trinkgeld-Norm bei den Kunden sehr viel populärer ist als die alternativ angebotene Erhöhung der Preise um 15 Prozent in den USA oder zwölf Prozent in Israel.

    Auch organisatorisch hat das Trinkgeld Vorteile. Wenn in einer Schicht viel los ist, ist die Arbeit anstrengender. Gleichzeitig verdienen die Mitarbeiter dann pro Stunde mehr und haben so einen Anreiz, diese Schichten zu übernehmen.

    Abschaffen ist schwierig

    Trotz der Vorteile auch für die Arbeitgeber kommt Azar zu der Einschätzung, dass für viele von ihnen die Nachteile überwiegen, vor allem, weil erheblich mehr vom Kundengeld beim Servicepersonal hängen bleibt als unter alternativen Arrangements.

    Umfragen zufolge ist die Zufriedenheit mit dem Service meist hoch. Gleichzeitig ist die Abhängigkeit der Trinkgelder von der Servicequalität gering. Das deutet darauf hin, dass das Servicepersonal aus anderen Gründen als der Sorge vor Trinkgeldverlust sein Bestes gibt. Offenbar haben Arbeitgeber Möglichkeiten, durch Auswahl ihrer Mitarbeiter, Wertschätzung von Leistung und andere Maßnahmen für eine hohe Servicequalität zu sorgen.

    Im Prinzip hätten Restaurantbetreiber die Macht, die Trinkgeld-Sitte für ihre Einrichtung abzustellen. Sie können zum Beispiel eine Bedienungspauschale erheben, die den Kunden ausdrücklich als Ersatz für Trinkgeld präsentiert wird. Das kann allerdings teuer für sie sein. Da die meisten Kunden offenbar lieber Trinkgeld geben als höhere Preise zu bezahlen, können sie im Wettbewerb Kunden verlieren, wenn sie auf inklusive Preise umstellen.

    Ein ähnliches Wettbewerbsproblem haben sie auch auf dem Arbeitsmarkt. Die aus welchen Gründen auch immer überdurchschnittlich mit Trinkgeld bedachten Servicekräfte könnten zu Konkurrenten abwandern, wo sie noch Trinkgeld verdienen können. Sie besser zu bezahlen als andere stößt wegen der Gleichbehandlungsnorm an enge Grenzen.

    Untersuchungen von Restaurants, die trinkgeldfrei gemacht wurden, zeigen denn auch, dass deren Beurteilung durch die Kunden schlechter wurde. Das betraf am stärksten die billigeren Restaurants. Das deutet darauf hin, dass Personalselektion eine wichtige Rolle spielt. Die gehobeneren Restaurants, die tendenziell besser bezahlen, dürften geringere Schwierigkeiten haben, gute Mitarbeiter auch ohne die Trinkgeld-Option zu halten.

    Die gleichen Probleme ergeben sich für die Arbeitgeber, wenn sie versuchen, das Trinkgeld zu poolen, um etwa dem Küchenpersonal einen Teil davon zukommen zu lassen.

    Die meisten Restaurants in den USA verlegen sich deshalb darauf, sich einen Teil vom Trinkgeld-Kuchen zu holen, indem sie den Servicekräften ein geringes Gehalt zahlen, jedenfalls dort, wo das erlaubt ist. Der bundesgesetzliche Mindestlohn für Trinkgeldempfänger beträgt nur gut zwei Dollar.

    Einige Bundesstaaten haben allerdings auch höhere Mindestsätze im Bereich von fünf oder 7,5 Dollar, manche haben auch gar keine Ausnahmeregelung für Trinkgeldempfänger. Der allgemeine Mindestlohn ist viel höher, je nach Bundesstaat kann er bis 15 Dollar betragen.

    Das durchschnittliche Trinkgeld in den USA ist allerdings so hoch, dass Trinkgeldempfänger auch bei niedrigem Grundgehalt im Durchschnitt besser verdienen als vergleichbar ausgebildete Beschäftigte ohne Kundenkontakt.

    Auch in Deutschland gilt die Regel, dass für Mitarbeiter, die Trinkgeld bekommen, der Mindestlohn nur insoweit gilt, als Lohn und Trinkgeld zusammen mindestens den Mindestlohn erreichen müssen.

    Poolung von Trinkgeld ist nur möglich, wenn alle betroffenen Beschäftigten mit einer Umstellung einverstanden sind oder wenn sie der Poolung bereits bei Unterzeichnung ihres Arbeitsvertrags zugestimmt haben, erläutert der Berliner Fachanwalt für Arbeitsrecht, Pascal Croset. Auf keinen Fall darf der Arbeitgeber das Trinkgeld ganz oder teilweise einbehalten

    siehe auch:

    Trinkgeld / Arbeitsrecht
    https://www.haufe.de/personal/haufe-personal-office-platin/trinkgeld-arbeitsrecht_idesk_PI42323_HI727370.html

    Anrechnung von Trinkgeld auf Mindestlohn?https://www.stralsund-arbeitsrecht.de/anrechnung-von-trinkgeld-auf-mindestlohn
    .. und ...
    https://www.arbeitsrechte.de/trinkgeld
    #Taxi #Wirtschaft #Arbeit #Trinkgeld #Recht #Mindestlohn

  • Uber lays off 6,700 white-collar workers as it continues restructuring - World Socialist Web Site
    https://www.wsws.org/en/articles/2020/05/23/uber-m23.html

    Arbeitsplatzsicherheit bei Uber? Kann man einfach vergessen. Nur wer die Entwicklung hin zur Dikatatur privater Megakonzerne unterstützt, weil er daran vierdient, darf deren „Mobilitätsangebote“ nutzen. Alle anderen sollten verstehen, dass auch sie den Preis für den brutalen Abbau sozialer Errungeschaften durch Uber & Co. bezahlen werden, sollte der Kampf gegen diese neue Form des Imperialismus scheitern.

    Jeder Bürgermeiter, jeder Stadtverordnete und jeder Gemeindevertreter sollte sich überlegen, was er dem Begehren der Gesellschaftszerstörer entgegensetzen kann. Da geht noch was.

    Das gilt für auch potentielle Kunden der „neuen Mobilitätsangebote“. Es geht nicht nur um Uber. Sixt, FreeNow, Daimler und VW sind auch nicht viel besser. Nur staatliche und kommunale Angebote unter demokratischer Kontrolle taugen für den lokalen und Regionalverkehr.

    23 May 2020 - Uber has carried out the layoff of 6,700 full time employees; 3,000 on May 18 and another 3,700 on May 6, and the shutdown of 45 offices. This action comes in response to an 80 percent drop in rides due to the outbreak of COVID-19, leading to a drastic drop in the company’s share values. Since it announced the layoffs, Uber’s stock has sharply risen. On the May 18 announcement shares rose 3.8 percent.

    CEO Dara Khosrowshahi (net worth of at least $200 million) took the cynical step of renouncing his salary for 2020 in supposed solidarity with the workers he fired. Khosrowshahi was previously the CEO of Expedia Group, a member of the board of directors of BET.com, Hotels.com, and served on the board of the New York Times. He was tasked with the job of “cleaning up” Uber’s public image after co-founder and former CEO Travis Kalanick stepped down after being caught on video insulting an Uber driver. Kalanick, seated as a passenger with two young women, responded to the driver’s concerns on fare cuts by responding “Some people don’t like to take responsibility for their own actions.”

    The firings account for a 25 percent reduction of full-time employees for Uber and the company says more firings will follow. The cuts in jobs and closure of offices is a result of the company’s decision to shut down its program Incubator, envisioned as a means to utilize the mental labor of employees and independent startups to develop products and services on top of Uber’s platform. Uber has also discontinued and is looking for alternatives for its program Uber Works, which sought to pair gig workers with small businesses in need of temporary labor.

    The layoffs are expected to save the company over $1 billion per year. Uber is seeking to utilize these savings to expand its food delivery business; the company is currently in talks to buy its rival Grubhub.

    Alongside Uber, the rideshare company Lyft announced layoffs of over 1,000 employees, and Uber’s Middle Eastern subsidiary Careem has slashed headcount by over 30 percent and suspended its bus transport app.

    The job cuts are among Uber’s white-collar labor force such as customer service representatives and recruitment agents, to whom the company will be providing severance pay. The layoffs mark a continuation of Uber’s attacks on its entire workforce. The brunt of this attack has been shouldered by Uber drivers, a 3 million-strong force globally at the beginning of 2020, who are not classified as employees but as “independent contractors.” This designation allows the multi-billion dollar company to evade providing the bulk of its workforce with benefits and securities such as health insurance. These workers collectively made 6.9 billion trips for Uber in 2019, creating over $14 billion in revenue for the company.

    With the drastic decrease in rides and the high risk of COVID-19 infection, working for Uber is no longer a sustainable venture for the majority of drivers. Drivers are increasingly reliant on unemployment benefits, although many have been unable to collect jobless pay due to being classified as self employed.

    Michael O’Dell, a driver in Columbus Ohio told National Public Radio, “I have really cut my driving down, probably like 90 percent. If I do need available cash to pay a bill or two or even buy food, I’ll go out and drive for a little bit. But I definitely don’t put the time into it like I normally did, because I’m not going to get good rides." As for unemployment, “I’ve been applying every week, every single week I get denied regular unemployment."

    According to a 1,000 person survey of California Uber and Lyft drivers commissioned by the Service Employees International Union (SEIU), two-thirds of respondents said they may not be able to pay their May rent or mortgage and nearly half will need food assistance this month.

    Under these conditions, 100 workers staged a caravan protest outside Uber’s headquarters in San Francisco on May 11. The protest was organized by We Drive Progress, a group under the arm of the SEIU. On the part of the union, which is notorious for maintaining substandard pay for service workers while pocketing their dues payments, the action amounted to merely a token protest designed to release workers’ anger. The SEIU action was directed toward appealing to the conscience of Uber executives. It asked the company to comply with gig worker protections law AB 5, pay into the California unemployment insurance fund and drop the ballot initiative that Uber along with Lyft and DoorDash aims to use to keep gig workers classified as independent contractors. Meanwhile, Uber has indicated that it will further escalate layoffs and restructuring.

    The SEIU, in spite of having 1.9 million members, primarily in healthcare, has not organized a single mass strike despite the fact the hundreds of thousands of nurses and other essential workers are being exposed to COVID-19 due to a lack of adequate personal protective equipment. Recently in Illinois, the union forced 10,000 nursing home workers to remain on the job with poverty wages and no serious protections against COVID-19. On top of this, millions of dollars of dues collected by the union goes towards funding Democratic Party politicians. In 2016, it gave over $17 million worth of workers’ dues to the Super PAC United We Can, which then spent over a million dollars to support the election of war hawk and corporate stooge Hillary Clinton.

    Uber workers are determined to resist the ongoing decimation of their jobs and income. They will not find leadership in the pro corporate unions. The Socialist Equality Party and the World Socialist Web Site call for the building of factory and workplace committees to mobilize the independent strength of workers in a fight to defend jobs and basic workplace protections.

    #Uber #Entlassungen #Krise #Gewerkschaft #Arbeit

  • Kommentar : Deutsche Fleischpolitik: Unbeirrt egoistisch
    https://www.berliner-zeitung.de/gesundheit-oekologie/deutsche-fleischpolitik-unbeirrt-egoistisch-li.83848

    Böcke und Gärtner, Aushilfsdocs und Religionspauker sind die ausführenden Organe von Konzernen und Schlachthofbetreibern. Als Landwirtschafts- und Verkehrsminister tun Klöckner und Scheuer alles, damit Fleisch und Mietwagen billig bleiben, während Taxi- und Handwerksbetriebe ihre Leute nicht mehr bezahlen können.

    Was sich kaum jemand klar macht: Wenn in einer Brnache legal kein Geld mehr zu verdienen ist, übernehmen die Kriminellen. Die profitieren vom Risikozuschlag, der beim Ignorieren von Gesetzen des Gesundheits- Lebensmittel und Arbeitsschutz verdient wird.

    Wer zahlt? Zunächst die ausgebeuteten Arbeiter und Scheinselbständigen, alle Armen, die Hormonfleisch kaufen, und später alle einfachen Mitglieder der gesetzlichen Sozialversicherung, wenn Kosten für Unfälle, Krankheiten und Sozialleistungen übernommen werden müssen. Gut verdienenden Unternehmern und Beamten bleibt die Kostenbeteiligung erspart, denn sie sind meist privat versichert.

    Die ausgebeuteten Arbeitern haben es schwer, sich zu wehren. Sie müssen die kriminellen Machenschaften ihrer Bosse mitmachen oder verlieren ihr Einkommen. Anders als die Bosse können Sie sich der Strafverfolgung nur schlecht entziehen. Das Geld reicht ihnen einnfach nicht für Grundbesitz und Pass eines Landes ohne Auslieferungsabkommen mit der BRD.

    19.5.2020 von Annika Leister - Die Zahlen sind deutlich: In vier Bundesländern vermelden Schlachthöfe insgesamt Hunderte Infizierte. Zum allergrößten Teil sind die Betroffenen Arbeitsmigranten sowie deren Familien aus Osteuropa, besonders aus Polen, Rumänien und Bulgarien. Nordrhein-Westfalen verzeichnet das Maximum von rund 300 infizierten Angestellten in zwei Schlachthöfen, der Kreis Coesfeld kratzt deswegen an der Grenze zum Shutdown.

    Arbeitsmarkt-Experten und Branchenkenner verblüffen diese Zahlen nicht. Sie kritisieren seit Jahren massive Rechtsverstöße in der Branche, ein undurchsichtiges Subunternehmersystem und ausbleibende Kontrollen der Behörden. NRW hat sich 2019 gegen den Trend des Wegschauens gestemmt und in einer „Überwachungsaktion“ von Juli bis September 30 Fleischbetriebe und 90 Subunternehmer mit 17.000 Beschäftigten unter die Lupe genommen. Das katastrophale Ergebnis: In ausnahmslos allen Betrieben wurden Arbeitsschutzmängel festgestellt, in 85 Prozent der Betriebe in „gravierendem“ Ausmaß – 16-Stunden-Schichten inklusive.

    Das ist Ausbeutung mit System. Wer, wie Bundesagrarministerin Julia Klöckner (CDU), da noch über „schwarze Schafe“ lamentiert, die eine Branche in Verruf bringen, der drückt die Augen lobbyhörig zu.

    Der Aushilfsdoc
    https://de.wikipedia.org/wiki/Andreas_Scheuer#Schule_und_Studium

    Dieser akademische Grad, der heute der sogenannten 2. Bologna-Stufe (Master-Ebene) zugehört, ist heute im Gegensatz zu 2004 nicht mehr äquivalent zu einer Promotion, berechtigt seinen Inhaber aber zur Führung des Titels PhDr. Dessen ungeachtet – und obwohl in Deutschland nur im Gebiet der Bundesländer Bayern und Berlin erlaubt – stellte Scheuer seinem Namen bundesweit den Zusatz Dr. voran. Als Dr. Andreas Scheuer bestritt er auch den Wahlkampf zur Bundestagswahl 2005.

    Die Religionspaukerin
    https://de.wikipedia.org/wiki/Julia_Kl%C3%B6ckner#Familie,_Ausbildung_und_Beruf

    Politikwissenschaft, katholische Theologie und Pädagogik an der Johannes-Gutenberg-Universität Mainz. Ihre Studienschwerpunkte waren Internationale Politik, Agrarpolitik sowie Sozialethik, Wirtschafts- und Bioethik. Das Thema ihrer Magisterarbeit lautete „Struktur und Entwicklung der europäischen Weinmarktpolitik“. 1998 schloss sie das Studium mit dem Grad der Magistra Artium in den Fächern Theologie, Politikwissenschaft und Pädagogik ab; zusätzlich legte sie das Erste Staatsexamen für ein Lehramt an Gymnasien für die Fächer Sozialkunde und Katholische Religion ab

    Scherz beiseite: Das Schöne ander Politik ist, dass auf der parlamentarischhen Bühne jeder und jede alles sein kann, was die Parteifreunde ihm zutrauen. Für einfache Arbeitslose geht das nur als Videophantasie.

    Passend zum Thema ein Arbeitsloser als Brathähnchenwitwer.
    https://www.youtube.com/watch?v=hYJIAHpDRMs

    #Arbeit #Ausbeutung #Ernährung

  • Uber to offer drivers 14 days sick leave if sicked or quarantined due to coronavirus - CNN
    https://www.cnn.com/2020/03/07/tech/uber-coronavirus-sick-leave/index.html
    Da geht noch was. Mal sehen, welche Zusagen eingehalten werden. In Deutschland haben es die „ridesharing Anbieter“ leichter. Hierzulande sollten alle Fahrer über die gesetzliche Krankenversicherung und die Sozialleistungen abgesichert sein. Die so oft von den disruptiven Konzernen kritisierten und vermiedenen Nebenkosten zahlen sich also auch für sie aus.

    Da die örtlichen Uber-Partner die Einkommen ihrer Fahrer häufig nur teilweise bei Finanzamt und Sozialversicherung anmelden, reichen den Angestellten die Unterstützungsleistungen jedoch oft nicht zu überleben. Dann ist der Gang zum Jobcenter angesagt.

    Eigentlich wäre die Corona-Krise eine gute Gelegenheit, den schwärzesten Schafen im Gewerbe auf die Schliche zu kommen, aber bisher ist davon nichts zu hören.

    9.3.2020 - New York (CNN Business)Uber said it will offer drivers and delivery people 14 days of paid sick leave if they fall ill with coronavirus or are placed in quarantine.

    It’s a change in policy for the ride-share service, which largely views such workers as independent contractors not eligible for benefits.
    “We are supporting drivers and delivery people who are diagnosed with COVID-19 or placed in quarantine by a public health authority,” Andrew Macdonald, senior vice president of Rides and Platform, said in a statement Saturday. “Drivers and delivery people in these situations will receive compensation for a period of up to 14 days. This has already begun in some markets and we are working to implement mechanisms to do this worldwide. We believe this is the right thing to do.”

    The company did not say how much money workers who need to take sick leave will receive. The policy shift comes as coronavirus cases exceed 100,000 worldwide and continue to rise in the United States.
    ...
    No federal law requires companies to provide paid sick leave, and almost a quarter of all US workers don’t get it, according to 2019 government data.
    On-demand companies like Uber (UBER) and Lyft (LYFT) previously sent out guidance that encouraged washing hands and sanitizing vehicles. Both companies said they have teams devoted to the issue.
    Lyft said in a statement Saturday it “will provide funds to drivers should they be diagnosed with COVID-19 or put under individual quarantine by a public health agency.” The company did not elaborate.

    #Uber #Arbeit #covid-19

  • Uber and Lyft have coronavirus tips for drivers, but not health insurance or paid sick days
    https://mashable.com/article/uber-lyft-ride-sharing-coronavirus

    Uber und Lyft haben für ihre Fahrer vor allem Tipps auf Lager. Echte Hilfe um die Corona-Krise zu überdauern gibt es nicht, kein Geld, keine Ausstattung, keine verlässlichen Zusagen.

    https://pbs.twimg.com/media/ESH1vucUUAUTRG2?format=jpg&name=large
    https://pbs.twimg.com/media/ESH1vucUUAUTRG2?format=jpg&name=large

    Uber and Lyft are giving drivers tips on how to the avoid the coronavirus. What drivers aren’t getting: money to see a doctor or stay at home if they’re feeling sick.

    Already there have been 62 recorded cases of the respiratory illness, and six related deaths, in the U.S. Worldwide the death toll is over 3,056 with China, South Korea, Iran, and Italy hit the hardest.

    In response to the crisis, on Friday, Uber sent advice to drivers and delivery workers, including, “If you feel sick, stay home,” and, “Clean and disinfect frequently touched surfaces in your vehicle.” Lyft’s coronavirus site offered advice like, “Take care of yourself,” "Keep your car clean," and “Stay informed.”

    #Uber#Lyft #covid-19 #Arbeit

  • Wiener Studie deckt große Mängel bei Uber und Bolt auf
    https://www.taxi-times.com/wiener-studie-deckt-grosse-maengel-bei-uber-und-bolt-auf
    In Wien ist es auch nicht anders als in Berlin, Uber lohnt sich nicht.


    Unsere auf eigenen Beobactungen beruhende Vermutung, dass die mit Uber verbundenen Mietwagenunternehmen Umsätze und, wenn solche erzielt werden, Gewinne nur auf Kosten extrem niedrig entlohnter Fahrer machen, wird von einer Studie mit wissenschatlichem Anspruch gestützt.

    4. März 2020 von Jürgen Hartmann - Eine von der Wirtschaftskammer Österreich in Auftrag gegebene Vergleichsstudie lässt Wiener Taxis größtenteils gut dastehen – ganz im Gegensatz zu den Wettbewerbern Uber und Bolt.
    ...
    (Die Studie enthält Berechnungen,) wonach Unternehmer, die für die App-vermittler Uber bzw. Bolt unterwegs sind, mit jeder Fahrt Geld verlieren. Dies habe die Studie selbst bei Fahrten nachgewiesen, bei denen der Fahrpreis aufgrund einer hohen Nachfrage und des zugrunde liegenden Surge-Pricing-Verfahrens über dem eines Wiener Taxis liegt.

    Noch drastischer wird der Verlust für den einzelnen Unternehmer bei einer niedrigen Auslastung, wenn Uber und Bolt also günstiger als das Taxi agieren. Unter Einberechnung der Vermittlungsgebühr, der Treibstoffkosten, von Wartung, Verschleiß, Wertverlust und nicht zu vergessen dem kalkulatorischen Unternehmerlohn entsteht bei Uber-Partnern ein Verlust von 42 Prozent, bei Bolt von 40 Prozent. Die Berechnung basiert auf einer Fahrt in der Wiener Innenstadt, die 6,7 Kilometer lang war und für die man 17 Minuten Fahrzeit veranschlagt hat.

    Ähnlich desaströs sieht die Entlohnung der Fahrer aus. Hier errechnet die Studie sowohl bei Bolt- als auch bei Uber-Vermittlungen einen durchschnittlichen Anteil von 35 Prozent des Fahrpreises – fast so viel, wie beispielsweise Uber als Vermittlungsprovision einbehält (30 Prozent). Der auf dieser Basis berechnete kalkulatorische Fahrerlohn liegt zwischen 3,58 Euro und 6,81 Euro pro Stunde. „Bolt- oder Uber-Fahrer sein lohnt sich nicht“, fasst Professor Dr. Sebastian Kummer die von ihm erstellte Studie zusammen und gibt auch eine klare Handlungsempfehlung, in dem er die „Kontrolle des Fahrerlohns hinsichtlich Mindestlohnstandards“ vorschlägt.
    ...
    Auftraggeber der Studie war die Wirtschaftskammer Österreich, die – ähnlich der IHKs in Deutschland – sowohl die Taxibranche als auch die Mietwagenbetriebe vertritt. Grundlage war die Untersuchung der „Wirtschaftlichkeit und Preise im Beförderungsgewerbe mit Personenkraftwagen“, durchgeführt vom Institut für Transportwirtschaft und Logistik der Wirtschaftsuniversität Wien unter Federführung des bereits erwähnten Prof. Dr. Kummer.

    #Österreich #Taxi #Uber #Arbeit #Studie

  • Nach Kalifornien: Uber-Fahrer auch in Frankreich Angestellte
    https://www.taxi-times.com/nach-kalifornien-uber-fahrer-auch-in-frankreich-angestellte

    Im Lichte des Kommentar der Taxi Times zeit sich die eigentliche Bedeutung des letzten höchstrichterlichen Uber-Urteils in Frankreich:

    – Uber wird das Urteil weitgehend ignorieren und seine „Partner“ zum Unterzeichnen geänderter Knebelverträge zwingen.
    – Für die beschäftigten anderer Gig-Ökonomie-Branchen kann das Urteil hingegen deutlich positive Auswirkungen haben.
    – Die im Vergleich zu Deutschland bessere Position der französischen und vor allem Pariser Taxifahrer ist das Ergebnis lang andauernder und teilweise historischer Kämpfe.

    Die Macron-Regierung versucht heute mit Deutschland gleichzuziehen und alle sozialen Errungenschaften und öffentlichen Dienstleistungen im Namen des Marktes abzuschaffen oder zu privatisieren. Der Kampf dagegen wird von gut der Hälfte aller Franzosen geführt oder unterstützt. Das ist anders als in Deutschland, wo seit der Regierung Helmut Schmidt der arbeitenden Bevölkerung und ihren gewerkschaftlichen Vetretungen schrittweise verdaubare Opfer aufgezwungen wurden, deren Summe heute die katastrophalen Auswirkungen zeitigt, wo es um die Abwehr der neofaschistischen Marktradikalen aus den USA geht.

    5. März 2020 von Wim Faber - Mit dieser Entscheidung können die Fahrer eine Neueinstufung ihrer Arbeitsbeziehung zu Uber beantragen. Uber zahlt im Moment keine Steuern, die das französische Sozialsystem finanzieren. „Das Urteil spiegelt nicht die Gründe wider, warum sich Fahrer für Uber entscheiden: die Unabhängigkeit und die Freiheit zu arbeiten, wenn, wann und wo sie wollen“, sagte Uber in einer schriftlichen Erklärung. „In den letzten zwei Jahren haben wir viele Änderungen vorgenommen, um den Fahrern neben einem stärkeren sozialen Schutz noch mehr Kontrolle darüber zu geben, wie sie Uber nutzen“, fügte das Unternehmen hinzu und stellte fest, dass der Gerichtsentscheid nicht zu einer automatischen Neueinstufung der Fahrer führen würde.

    Eben dieser Entscheid könnte auch Auswirkungen auf Frankreichs ‘Gig Economy’ (beispielsweise Uber Eats, Deliveroo, Just Eat-Takeaway) haben. Deren Apps für die Durchführung der Dienstleistungen sehr stark von ‚selbständigen‘ Fahrern abhängig sind. Sie führen ihre Geschäfte, ohne sich an den Sozialabgaben ihrer Partner zu beteiligen und liefern deswegen auch keinen echten Mehrwert für die Gesellschaft.

    Die Entscheidung folgt auf eine Reihe von rechtlichen ‚Herausforderung#Frankreich #Justiz #Urteil #Uber #Arbeitsrecht #Mindestlohn #SMICen‘ für Uber und ähnliche Unternehmen von Brasilien bis Kolumbien und den Vereinigten Staaten. In Kalifornien, wo Uber seinen Sitz hat (San Francisco), wurde kürzlich ein Gesetz (AB5) verabschiedet, dass es den Gig-Unternehmen erschwert, ihre Mitarbeiter als unabhängige Auftragnehmer anstatt als Mitarbeiter einzustufen.

    #Frankreich #Justiz #Urteil #Uber #Arbeitsrecht #Mindestlohn #SMIC

  • Communiqué de presse - la Cour de cassation a décidé de requalifier en contrat de travail la relation contractuelle entre la société Uber et un chauffeur.
    https://www.courdecassation.fr/jurisprudence_2/communiques_presse_8004/prestation_chauffeur_9665/press_release_44526.html

    Gute Nachrichten aus Frankreich ? Nicht so ganz, weil schon feststeht, was der Uber-Konzern mit Unterstützung der macronistischen Liberalen als Nächstes tun wird, um den „Taximarkt“ zu erobern.

    In Deutschland hat Uber bereits eine Lösung für das Problem Scheinselbständigkeit gefunden. Hierzulande werden sociétés d’écran eingesetzt, welche pro forma die Autos und Fahrer beschaffen, mit denen Uber seine Dienste anbietet. Damit ist die Bombe der #Scheinselbständigkeit entschärft, und die Gegenwehr der Taxiunternehmen auf die Frage der #Rückkehrpflicht zum Standort des Mietwagenunternehmens begrenzt worden. In wieweit die Safedriver und anderen Mietwagenausbeuter von Uber finanziert und gesteuert werden oder vielleicht wirklich selbständig tätige Fahrdienste sind, kann hier nicht geklärt werden.

    Sicher jedoch ist, dass alle Fahrdienste menschliche Chauffeure benötigen und das Gerede von autonomen Taxis nicht der Realität in der individuellen Personenbeförderung entspricht. Das wird für mindestens 10 bis 20 Jahre auch so bleiben, so dass Fahrerlöhne für Taxi- und Mietwagenbetriebe heute und in Zukunft den größten Kostenfaktor darstellen.

    Wie konnte es also gelingen, dem Taxigewerbe, das sich bei Einführung des deutschen gesetzlichen MIndestlohns am 1. Januar 2015 ausserstande sah, Löhne in gesetzlich vorgeschriebener Höhe zu zahlen, einen ansatzweise rentabel wirtschaftenden Konkurrenten entgegenzusetzen?

    Durch massives Lobbying gelang es Uber und seinen Verbündeten durchzusetzen, dass im Juli 2017 die #Ortskundeprüfung für Mietwagenfahrer abgeschafft wurde. Damit eröffnete sich den Mietwagenbetreibern ein riesiges Reservoir an armen, mit ihren Rechten nicht vertrauten Arbeitskräften, die daran gewohnt waren jeden Lohn zu akzeptieren und unter den unerträglichsten Bedingungen zu arbeiten. Kriege und Zerstörung ganzer Volkswirtschaften hatten hunderttausende junger Männer nach Deutschland getrieben, die nun von Uber als Arbeitsarmee im Krieg gegen Mindestlohn und soziale Absicherung ins Feld geschickt werden konnten.

    Aufgrund der Abwesenheit jeglicher Erfassung von Arbeitszeiten oder Fahrstrecken in den Mietwagen können die Betreiber ihre Fahrer gnadenlos ausbeuten. Es genügt zu wissen, dass die Betriebskosten eines Taxis und eines Mietwagens so gut wie identisch sind, um zu verstehen, dass die von Uber einbehaltenen 30 Prozent Vermittlungsgebühr nur aus dem Fahrerlohn abgezweigt werden können. Wenn man weiterhin davon ausgeht, dass bei Uber die selbe Fahrtstrecke 20 Prozent billiger als mit dem Taxi ist, muss man diese Differenz ebenfalls vom Fahrerlohn abziehen.

    So sieht die Rechnung für Unternehmer und Fahrer aus:

    Taxi

    € 120,00 Umsatz (gleiche Strecke 20% teurer)
    € 8,40 Umsatzsteuer (7%)
    € 48,00 Fahrzeugkosten usw. (40%)
    € 9,60 Gewinn (8%)
    € 54,00 Fahrerlohn (45 %)

    Uber-Mietwagen

    € 100,00 Umsatz
    € 19,00 Umsatzsteuer (19%)
    € 40,00 Fahrzeugkosten usw. (40%)
    € 30,00 Uber-Provision (30%)
    € 8,00 Gewinn (8%)
    € 3,00 Fahrerlohn (3%)

    Die Rechnung ist nicht exakt, weil weder schwankende Benzinpreise noch der Umsatzsteuer-Vorabzug einbezogen sind. Sie sollte jedoch klar zeigen, dass ein Uber-Fahrer mit der gleichen Arbeit erheblich weniger als ein Taxifahrer verdient. Vielleicht ist der Unterschied nicht ganz so groß wie in der Beispielrechnung, jedoch wären schon 30% bis 50% des Taxifahrereinkommens für Uber-Chauffeure hoch geschätzt.

    Wir wissen, dass es Taxiunternehmen mit Mühe gelingt, den gesetzlichen Mindestlohn zu zahlen. In Anbetracht dieser Zahlen dürfte kein Mietwagenunternehmen, das hauptsächlich für Uber fährt, eine gründliche Betriebsprüfung überstehen. Wir müssen deshalb davon ausgehen, dass die Angabe falscher Arbeitszeiten bei Mietwagen noch verbreiteter ist als bei Taxiunternehmen. In Wirklichkeit wird viel länger gearbeit, als die Lohnabrechnungen ausweisen.

    Wir müssen auch davon ausgehen, dass Uber seine lokalen Partner subventioniert, und die Fahrpreise im Grunde illegales Dumping darstellen. Dagegen ist seit Wegfall des deutschen Rabattgesetzes jedoch kaum ein Kraut gewachsen.

    Im Ergebnis sind die Einnahmen der Berliner Taxiunternehmen sind seit Abschaffung der Ortskundeprüfung für Mietwagenfahrer um 30 bis 50 Prozent gefallen. Die Zahl der in Berlin zugelassenen Taxis hat zwischen Dezember 2019 und März 2020 um etwa 300 abgenommen, weil die Betreiber ihre Rechnungen nicht mehr bezahlen konnten.

    Die Schlacht hat in Frankreich noch nicht richtig begonnen.

    La Cour de cassation a décidé de requalifier en contrat de travail la relation contractuelle entre la société Uber et un chauffeur. En effet, lors de la connexion à la plateforme numérique Uber, il existe un lien de subordination entre le chauffeur et la société. Dès lors, le chauffeur ne réalise pas sa prestation en qualité de travailleur indépendant mais en qualité de salarié.

    Faits et procédure

    La société Uber met en relation, via une plateforme numérique, des chauffeurs VTC et des clients.
    Une fois son compte clôturé par Uber, un de ces chauffeurs a demandé à la justice prud’homale de requalifier la relation contractuelle avec cette société en contrat de travail.
    La cour d’appel a fait droit à sa demande.

    La question posée à la Cour de cassation

    Lorsqu’il réalise une prestation pour Uber, un chauffeur, inscrit au registre des métiers comme travailleur indépendant, est-il lié par un lien de subordination avec cette société, situation de nature à justifier la requalification de la relation contractuelle en contrat de travail ?

    La réponse de la Cour de cassation

    Les critères du travail indépendant tiennent notamment à la possibilité de se constituer sa propre clientèle, la liberté de fixer ses tarifs et la liberté de définir les conditions d’exécution de sa prestation de service.

    A l’inverse, dans le cadre d’un contrat de travail, le lien de subordination repose sur le pouvoir de l’employeur de donner des instructions, d’en contrôler l’exécution et de sanctionner le non-respect des instructions données.

    Le chauffeur qui a recours à l’application Uber ne se constitue pas sa propre clientèle, ne fixe pas librement ses tarifs et ne détermine pas les conditions d’exécution de sa prestation de transport. L’itinéraire lui est imposé par la société et, s’il ne le suit pas, des corrections tarifaires sont appliquées. La destination n’est pas connue du chauffeur, révélant ainsi qu’il ne peut choisir librement la course qui lui convient.
    Par ailleurs, à partir de trois refus de courses, la société Uber peut déconnecter temporairement le chauffeur de son application. En cas de dépassement d’un taux d’annulation de commandes ou de signalements de « comportements problématiques », le chauffeur peut perdre l’accès à son compte.
    Enfin, le chauffeur participe à un service organisé de transport dont la société Uber définit unilatéralement les conditions d’exercice.

    Ainsi, l’ensemble de ces éléments caractérise l’existence d’un lien de subordination entre le chauffeur et la société Uber lors de la connexion à la plateforme numérique, son statut d’indépendant n’étant que fictif.
    Le fait que le chauffeur n’ait pas l’obligation de se connecter à la plateforme et que cette absence de connexion, quelle qu’en soit la durée, ne l’expose à aucune sanction, n’entre pas en compte dans la caractérisation du lien de subordination.

    Arrêt n°374 du 4 mars 2020 (19-13.316) - Cour de cassation - Chambre sociale - ECLI:FR:CCAS:2020:SO00374 | Cour de cassation
    https://www.courdecassation.fr/jurisprudence_2/chambre_sociale_576/374_4_44522.html

    Résumé
    Le lien de subordination est caractérisé par l’exécution d’un travail sous l’autorité d’un employeur qui a le pouvoir de donner des ordres et des directives, d’en contrôler l’exécution et de sanctionner les manquements de son subordonné. Peut constituer un indice de subordination le travail au sein d’un service organisé lorsque l’employeur en détermine unilatéralement les conditions d’exécution.

    Justifie légalement sa décision une cour d’appel qui, pour qualifier de contrat de travail la relation entre un chauffeur VTC et la société utilisant une plate-forme numérique et une application afin de mettre en relation des clients et des chauffeurs exerçant sous le statut de travailleur indépendant, retient :

    1°) que ce chauffeur a intégré un service de prestation de transport créé et entièrement organisé par cette société, service qui n’existe que grâce à cette plate-forme, à travers l’utilisation duquel il ne constitue aucune clientèle propre, ne fixe pas librement ses tarifs ni les conditions d’exercice de sa prestation de transport,

    2°) que le chauffeur se voit imposer un itinéraire particulier dont il n’a pas le libre choix et pour lequel des corrections tarifaires sont appliquées si le chauffeur ne suit pas cet itinéraire,

    3°) que la destination finale de la course n’est parfois pas connue du chauffeur, lequel ne peut réellement choisir librement, comme le ferait un chauffeur indépendant, la course qui lui convient ou non,

    4°) que la société a la faculté de déconnecter temporairement le chauffeur de son application à partir de trois refus de courses et que le chauffeur peut perdre l’accès à son compte en cas de dépassement d’un taux d’annulation de commandes ou de signalements de « comportements problématiques », et déduit de l’ensemble de ces éléments l’exécution d’un travail sous l’autorité d’un employeur qui a le pouvoir de donner des ordres et des directives, d’en contrôler l’exécution et de sanctionner les manquements et que, dès lors, le statut de travailleur indépendant du chauffeur était fictif.

    Mindestlohngesetz
    https://de.wikipedia.org/wiki/Mindestlohngesetz_(Deutschland)

    Ortskundeprüfung – Wikipedia
    https://de.wikipedia.org/wiki/Ortskundepr%C3%BCfung

    Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 7. Juli 2017 der Abschaffung der Ortskundeprüfung für Krankenwagen- und Mietwagenfahrer in Orten mit mehr als 50.000 Einwohnern zugestimmt. Bisher musste diese Prüfung auch bei Betriebssitzgemeinden mit einer Größe von mehr als 50.000 Einwohnern beim Führerschein zur Fahrgastbeförderung mit Mietwagen oder Krankenwagen abgelegt werden.

    Ortskundewegfall für Mietwagen im Bundesrat beschlossen
    https://www.taxi-times.com/ortskundewegfall-fuer-mietwagen-im-bundesrat-beschlossen

    Der aus Sicht des Taxigewerbes zweifelhafte Beschluss ist Teil der „Zwölften Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung (FEV) und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften“. In ihm wurde das festgehalten, was eine Expertengruppe „Fahrerlaubniswesen“ innerhalb des Bund-Länder-Fachausschusses ausgearbeitet hatte.

    Im Punkt 5 der 12. Verordnung wird eine Änderung des § 48 FEV bestimmt. Demnach wird dort folgender Nebensatz gestrichen: „oder – falls die Erlaubnis für Mietwagen oder Krankenkraftwagen gelten soll – die erforderlichen Ortskenntnisse am Ort des Betriebssitzes besitzt; dies gilt nicht, wenn der Ort des Betriebssitzes weniger als 50 000 Einwohner hat“.
    ...
    Der mit dieser Änderung verbundene künftige Wegfall der Ortskundeprüfung für Kranken- und Mietwagenfahrer wird von der Taxibranche seit Wochen heftig kritisiert, ebenso eine Empfehlung der Bayerischen Staatsregierung an die Führerscheinstellen, „im Vorgriff auf die zu erwartende Gesetzesänderung“ bereits jetzt auf die Ortskundeprüfung für Krankenwagen und Mietwagen zu verzichten.

    Da man aber seitens des Taxi- und Mietwagenverbands BZP von dieser Entwicklung überrascht wurde und selbst erst vor wenigen Wochen von den Änderungsplänen erfahren hatte, war die Zeit für eine wirksame Lobbyarbeit offenbar zu kurz.

    #Frankreich #Justiz #Urteil #Uber #Arbeitsrecht #Mindestlohn #SMIC

  • Investition in Taxi-Trainings lohnt sich - Unfälle, Taxithemen (allg.) | News | taxi heute - das unabhängige und bundesweite Taxi-Magazin - das unabhängige, bundesweite Taxi-Magazin
    https://www.taxi-heute.de/de/news/unfaelle-taxithemen-allg-investition-taxi-trainings-lohnt-sich-20348.html

    01.03.2020 von Dietmar Fund - Wie kann man von Taxifahrern selbst verursachte Schäden vermeiden oder sich von dauerhaft unvorsichtigen Fahrern trennen? Diese beiden Fragen kamen auch bei der Sitzung der Taxi-Erfa-Gruppe in Oldenburg zur Sprache. Sie tagte am 29. Februar 2020 auf Einladung der Taxizentrale Acht-Elf-Elf im dtz Dienstleistungs-Zentrum Oldenburg.

    Der Nürnberger Mehrwagenunternehmer Christian Linz sagte dort, dass eine hohe Selbstbeteiligung in der Versicherung auch die Möglichkeiten verbessere, sich von notorisch unvorsichtigen 1 / 1
    Barbara Kottowski-Klima (hier mit Joscha Päffgen) hat mit Sicherheitstrainings für ihre Taxifahrer gute Erfahrungen gemacht. (Foto: Dietmar Fund)Fahrern zu trennen. Er habe vom Arbeitsgericht seine Linie bestätigt bekommen, das Ignorieren von Fahrerassistenzsystemen als grobe Fahrlässigkeit zu werten. Der Hannoveraner Frank Wienke merkte dazu an, dass er durch die Beteiligung seiner Fahrer an selbst verursachten Schäden seine Schadenquote gesenkt habe.

    Gastgeber Remmer Witte berichtete, dass alle Fahrer der Oldenburger Taxizentrale Acht-Elf-Elf zu einem ADAC-Sicherheitstraining geschickt würden, bei dem die Berufsgenossenschaft einen hohen Anteil der Kosten übernehme. Die Fahrer nähmen das positiv wahr, weil ein solches Training auch Spaß mache. Die Zentrale habe daher damit gute Erfahrungen gemacht.

    Barbara Kottowski-Klima aus Paderborn sagte dazu, Taxi-Klima habe allen Mitarbeitern ein solches Training geschenkt und allen auch ein Mittagessen bezahlt. Die Teilnahme habe aber als Freizeit gegolten. Der Münchner Peter Köhl ergänzte, dass er seinen Mitarbeitern nicht nur das Training bezahlt, sondern auch dessen Dauer auch als Arbeitszeit vergütet habe. Die dabei gemachte Erfahrung der Fahrer habe sich ausgezahlt.

    #Taxi #Weiterbildung #Arbeit

  • GVN-Currywurstabend fand trotz Corona-Virus statt - GVN – Gesamtverband Verkehrsgewerbe Niedersachsen | taxi heute
    https://www.taxi-heute.de/de/news/gvn-gesamtverband-verkehrsgewerbe-niedersachsen-gvn-currywurstabend-fand-

    In NIedersachen spricht man anscheinend über die Abschaffung der Ortskundeprüfung für Taxifahrer. Wie weit soll die Dequalifizierung noch gehen? Sollte es soweit kommen, wären die Löhne im Taxi dauerhaft im Keller und kein vernünftiger junger Mensch würde diese Areit mehr anstreben.

    Um das Taxigewerbe zukunftsfähig zu machen, muss im Gegenteil die Qualifikation der Fahrerinnen und Fahrer massiv verbessert werden und während einer Übergangszeit die Arbeit im Taxi zum Lehrberuf „Personenbeförderer“ entwickelt werden. Die Ansprüche an IT und andere technische Kenntnissen werden gesellschaftlich immer größer ebenso wie die Qualität im Dienstleistungsgewerbe insgesant steigen muss.

    Um das Argument anschaulich zu machen: Welche Rolle wird der Taxifahrer in Zukunft im autonom fahrenden Fahrzeug spielen? Antwort: Er wird eine Mischung aus Stadtführer, technischem Betreuer, Butler und Notfallassistent sein. Dazu wird er Fremdsprachen beherrschen, über umfangreiche kulturelle und technische Kenntnisse verfügen und vor allem permanent dazulernen, um angesichts der rasanten technologische und gesellschaftlichen Entwicklungen auf der Höhe zu sein.

    Menschen von A nach B fahren können schon jetzt vielerorts Maschinen.

    29.02.2020 von Dietmar Fund - Am 26. Februar 2020 konnte der Gesamtverband Verkehrsgewerbe Niedersachsen zu seinem traditionellen Currywurstabend rund 220 Gäste begrüßen. Sie waren zur siebten Veranstaltung dieser Art ins Brauhaus Ernst August nach Hannover gekommen, um sich untereinander auch über gewerbepolitische Themen aus dem Taxi-Gewerbe auszutauschen. Zu diesem niedersächsischen Parlamentarischen Abend war wie im Vorjahr auch der Wirtschafts- und Verkehrsminister und stellvertretende Ministerpräsident Dr. Bernd Althusmann gekommen.

    GVN-Hauptgeschäftsführer Benjamin Sokolovic sprach gegenüber den niedersächsischen Landtagsabgeordneten auch Themen an, die der Fachvereinigung Personenverkehr am Herzen liegen. Es ging um die Einrichtung eines Taxitarif-Korridors, die geplante Streichung der Ortskundeprüfung, die Karenzzeit für Mietwagen zwischen der Annahme eines Auftrags und seiner Durchführung und die Standplatzpflicht für Taxis.

    #Taxi #Deutschland #Niedersachsen #Politik #Verbände #Bildung #Arbeit

  • „Rund 200 Unternehmen dicht gemacht“ – Senat will Berliner Taxi-Gewerbe schützen – B.Z. Berlin
    https://www.bz-berlin.de/berlin/rund-200-unternehmen-dicht-gemacht-senat-will-berliner-taxi-gewerbe-schuet

    Das Interessante kommt in Absatz 4. 200 Betriebe haben dicht gemacht - aber die Zahl der Taxis ist nicht um 200 gesunken. Daraus müssen wir schlußfolgern, dass noch mehr angestellte Fahrerinnen und Fahrer für weniger als den gesetzlichen Mindestlohn arbeiten.

    Von Lohndumping oder Lohnraub ist in der BZ natürlich nicht die rede. Woher auch, die Perspektive der Lohnabhängigen ist nicht die der bürgerlichen Presse. In diesen Blättern sind alle Taxifahrer gleich und Teil eines Kartells, das sich gegen das andere kartell aus Übersee wehrt. Schöne Geschichte aber so richtig verlogen.

    Die Worte von Frau Pop sind so schwammig, dass man sie sich am besten in die regennassen Haare schmiert. Eine Bundesratsinitiative! Wie schön, so etwas dauert Jahre und wird im parlamentarischen Betrieb zerredet und verwässert, bis irgendwann etwas ganz anderes abgestimmt wird. Der Kommentar vom SPD-Heinz ist vom geichen Kaliber. Unwillen trifft auf Ahnungslosigkeit. So sei es. Arschlecken.

    Die Senatsverwaltung für Verkehr setzt sich für die Berliner Taxiunternehmen ein. In einer Besprechungsgrundlage, die am Dienstag Thema im Senat war, fordert Verkehrssenatorin Regine Günther (Grüne), das Taxigewerbe zu erhalten und zu schützen.

    Die Senatsverwaltung für Umwelt und Verkehr setzt sich für die Berliner Taxiunternehmen ein. In einer Besprechungsgrundlage, die am Dienstag Thema im Senat war, fordert Verkehrssenatorin Regine Günther (Grüne), das Taxigewerbe zu erhalten und zu schützen. Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) will den Markt stärker öffnen.

    Er hatte schon im Februar 2019 Eckpunkte für eine Reform des Personenbeförderungsgesetzes vorgelegt, die aus Sicht der Verkehrsverwaltung erhebliche Wettbewerbsnachteile für Taxiunternehmen bedeuten würden. Die Berliner Taxi-Innung begrüßte den Vorstoß der Senatsverwaltung am Dienstag.

    Zuvor hatte die „Berliner Zeitung“ darüber berichtet.

    Taxi-Innung: Rund 200 Taxiunternehmen haben dicht gemacht

    „In den vergangenen sechs Monaten haben rund 200 Taxiunternehmen dicht gemacht, weil sie ihre Rechnungen nicht mehr bezahlen konnten“, sagte Leszek Nadolski, Vorsitzender der Taxi-Innung, zu der aktuell 7928 Unternehmen gehören. Nadolski klagt über „unfaire Konkurrenz“ durch Anbieter wie Uber oder Free Now. Deren Kunden buchen ihre Fahrten per App, die dann von Subunternehmen übernommen werden und oft günstiger als Taxis sind, weil sie anders als Taxiunternehmen nicht an Tarife gebunden sind.

    Günther fordert, das Bundesgesetz müsse den Ländern die Möglichkeit geben, Dienste wie Uber & Co. zu regulieren. Nach Einschätzung der Senatsverwaltung gingen die „regulatorischen Entlastungen“, die Scheuer plant, auf Kosten der Taxiunternehmen. Dazu gehört etwa die Abschaffung der Rückkehrpflicht für Anbieter wie Uber und Free Now. Bislang müssen diese nach jeder Fahrt an den Hauptstandort zurückkehren und dürfen anders als Taxis nicht auf der Straße auf Kunden warten.

    Die Senatsverwaltung ist außerdem dafür, dass die Fahrzeuge von Diensten wie Uber von außen erkennbar sein sollen, damit sie kontrolliert werden können. „Das begrüßen wir enorm“, sagte Nadolski. Uber war bis Dienstagnachmittag für eine Stellungnahme nicht zu erreichen.

    Tino Schopf, verkehrspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion, sagte, es sei toll, dass die Verkehrssenatorin das Thema für sich erkannt habe. „Den Vorstoß hätte sie aber schon vor einem halben Jahr machen können. Für Taxifahrer ist es fünf vor zwölf.“ Der Senat hat am Dienstag zu dem Thema noch keinen Beschluss gefasst. Offen ist, ob etwa eine Bundesratsinitiative dazu gestartet werden soll.

    #Berlin #Taxi #Uber #SenUVK #Arbeit #Dumpingpreise

  • Ein Kassenautomat spart Zeit bei der Schicht-Abrechnung
    https://www.taxi-times.com/ein-kassenautomat-spart-zeit-bei-der-schicht-abrechnung


    Hale-Geschäftsführer Stefan Leitner (rechts), Taxiunternehmer Michael Much (Mitte) und Produktbetreuer Andrejs Berzajs

    5. Februar 2020 - Nach einer mehrmonatigen Pilotphase hat der Salzburger Taxameterhersteller Hale den offiziellen Verkaufsstart eines Kassenautomaten verkündet. Er fungiert als digitale Abrechnungshilfe und kann gleichzeitig zum Geldwechseln genutzt werden.

    Die Produktpräsentation fand im bayerischen Bad Tölz statt, wo Michael Much, Chef des gleichnamigen Taxiunternehmens, während der letzten Monate die ersten Erfahrungen mit dem Prototypen sammelte. Nun soll der 1,55 Meter hohe Apparat im gesamten Taxigewerbe vertrieben werden – als „wertvolle Hilfe speziell für Mehrwagenbetriebe“, wie es Hale-Geschäftsführer Stefan Leitner bei der Gerätevorstellung betonte.
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    Jede einzelne Fahrerabrechnung wird per LAN-Kabel oder über W-LAN unmittelbar vom Mini-PC im Automaten in das Kassenbuch überspielt und geht zusätzlich per E-Mail an die vom Taxiunternehmer ausgewählten Empfänger. Diese haben somit in Echtzeit einen Überblick, welche Fahrer wann und welchem Umsatz abgerechnet haben.

    „Bisher hat unser Disponent pro Tag etwa zwei Stunden mit Geldzählen verbracht“, erzählt Much. „Jetzt ist es maximal ein Viertel. Wir sparen uns dadurch rund 40 Arbeitsstunden pro Monat.“

    Im Falle eines Stundenlohns von 15 Euro wären das monatlich 600 Euro. Die Anschaffungskosten des Kassenautomats, der laut Hale 7.910 Euro netto kostet, wäre damit nach rund 14 Monaten amortisiert. Die Anlieferung, der Aufbau und die Einweisung werden je nach Aufwand gesondert berechnet. Für die Aufschaltung und Wartung der Software wird quartalsweise eine Pauschale über 150 Euro fällig. Auf Anfrage sei auch ein Mietkauf möglich, berichtet Stefan Leitner.

    Leitner und sein Produktbetreuer Andrejs Berzajs wiesen bei der Präsentation explizit auf die Geldwechselfunktion des Kassenautomaten hin. Von Muchs Fahrern werde diese regelmäßig genutzt, wenn mal wieder während einer Schicht fast jeder Fahrgast mit großen Gelscheinen bezahlt oder die Münzen ausgehen. Ein Münchner Mehrwagenbetrieb will den Automaten zunächst einmal nur für diese Funktion freischalten, damit sich die Fahrer schon mal an das Gerät gewöhnen. „Zur Abrechnung ist es danach nur ein kleiner Schritt“, sagt Leitner.

    Ebenso wie zu weiteren Funktionen, die nach und nach integrierbar sind. „Beispielsweise können wir dem Fahrer schon bei der Abrechnung anzeigen, wann und wie lange der Taxameter nicht eingeschaltet war. Der Fahrer kann dann nachtragen, falls er zu diesen Zeiten eine Pause gemacht hat“, berichtet Berzajs. Über das NFC-Modul soll bald auch eine Führerscheinabfrage möglich werden.

    „Mit dem Kassenautomat HKA-01 machen Taxiunternehmen einen großen Schritt in die digitale Zukunft“, ist man sich beim Salzburger Hersteller sicher. Man automatisiere die laufenden Prozesse der Fahrerabrechnung und helfe somit, ständige Aufwände zu reduzieren und Kosten zu senken.

    Unter diesem Aspekt ist es sehr passend, dass der bisherige Pilotversuch bei einem Taxibetrieb stattfand, der mit über 134 Jahren Firmenhistorie das älteste Taxiunternehmen ist. Was mal wieder beweist, dass Taxibetriebe den digitalen Wandel aktiv mitgehen.

    #Taxi #Arbeitsbedingungen