• Mehr Rechtssicherheit für Spaniens „Rider“ | Telepolis
    https://www.heise.de/tp/features/Mehr-Rechtssicherheit-fuer-Spaniens-Rider-6052684.html


    Bravo !

    Amazon, Glovo, Deliveroo & Co.: Spanien beendet die Scheinselbständigkeit für Fahrer von Lieferdiensten. Doch eine umfassende Regulierung steht weiter aus

    Die Online-Handelsplattformen und Lieferdienste zählen eindeutig zu den Krisengewinnern der Corona-Pandemie: Die „Plattformisierung“ der Ökonomie wurde über die Krise auf eine völlig neue Stufe gehoben. Dass der Online-Gigant Amazon, auch bekannt für sein Vorgehen gegen Gewerkschaften und für ungesunde Arbeitsbedingungen, seinen Gewinn im ersten Quartal 2021 gegenüber dem Vorjahreszeitraum mehr als verdreifacht und somit auf 8,1 Milliarden Dollar erhöht hat, spricht eine deutliche Sprache.

    Ein Grund dafür, dass der Umsatz nur um 44 Prozent auf 108,5 Milliarden Dollar (rund 89,5 Milliarden Euro) zugelegt hat, sind natürlich auch die längst bekannten Strategien der Steuervermeidung, die sogar US-Präsident Joe Biden kritisiert, der deshalb eine weltweite Mindeststeuer für Konzerne durchsetzen will.

    In Deutschland hat die Partei Die Linke kürzlich eine Studie über die „Methode Amazon“ vorgestellt. Martin Schirdewan, Mitglied im Finanz- und Währungsausschuss sowie im Sonderausschuss für Steuerfragen der Linken im Europäischen Parlament, hatte die Untersuchung in Auftrag gegeben. Zusammenfassend erklärte er: „Amazon hat wohl in den vergangenen Jahren durch Steuerumschichtung und Bilanztricks weltweit so gut wie keine Steuern gezahlt. Amazon hat aus Steuervermeidung ein Geschäftsmodell erschaffen. So haben sie sich einen Wettbewerbsvorteil gegenüber ihrer Konkurrenz aufgebaut.“

    Körperschaftssteuer? Doch nicht Amazon!
    Trotz des Rekordumsatzes hat Amazon in Europa 2020 keinen Euro Körperschaftssteuer bezahlt, nicht einmal einen Cent. Dabei erwirtschaftet der von Jeff Bezos gegründete Multi, dessen Wurzeln in Spanien liegen, einen guten Teil seiner Gewinne in Europa, wo er 2020 einen Umsatz von 44 Milliarden Euro gemacht hat. In Deutschland stieg der Umsatz um etwa 33 Prozent auf etwa 24,7 Milliarden Euro. Mehr Umsätze generierte der Multi nur in den USA. Doch Körperschaftssteuer hat der Online-Riese trotz der Mega-Gewinne nicht gezahlt, berichtete Anfang Mai der britische Guardian.

    Offiziell macht das US-Unternehmen, dass seinen Sitz im Steuerparadies und EU-Mitgliedsland Luxemburg hat, sogar Verluste in Europa. Jedem normalen Unternehmer in Europa müsste diese unlautere Konkurrenz die Zornesfalten ins Gesicht treiben, da man mit Amazon praktisch nicht konkurrieren kann. Sie müssten sich eigentlich in dieser Frage auch mit den Gewerkschaften in ein Boot setzen und die Arbeitsbedingungen und Tarife für die Beschäftigten auf digitalen Plattformen regeln, die ebenfalls erheblich zu den real enormen Gewinnen von Firmen wie Amazon beitragen.

    Denn die Firma geht auch rabiat gegen Mitarbeiter vor, die sich organisieren und für bessere Bedingungen kämpfen. In Spanien sollen sogar Spitzel für „Union Busting“ eingesetzt worden sein.

    Arbeitsministerin stolz auf Regulierung
    In dem Land tut sich, wenn auch sehr zaghaft, etwas, wenn es darum geht, die digitalen Plattformen endlich zu regulieren. Erstaunlicherweise sitzen ziehen dabei sogar die Gewerkschaften und Unternehmen einmal an einem Strang mit der Regierung. „Spanien ist zum Vorreiter internationaler Gesetzgebung geworden“, erklärte die spanische Arbeitsministerin Yolanda Díaz vergangene Woche, nachdem das Kabinett das sogenannte „Rider-Gesetz“ als Dekret verabschiedet hatte. Es soll am 12. August in Kraft treten. Den Firmen wird bis dahin Zeit gegeben, sich darauf einzustellen.

    Nach dem Rider-Gesetz soll es selbstständige Fahrer von Internetplattformen wie Glovo, Deliveroo, Uber Eats nicht mehr geben: Sie sollen in der Zukunft normale Beschäftigte sein. Díaz merkte dazu an, dass es sonst „kein Land auf der Welt gibt, das es gewagt hat“, digitale Plattformen zu regulieren. „Erstmals schaut die Welt auf Spanien“, meint sie sogar etwas großspurig. Das hat natürlich mit der sehr schwierigen Lage ihres Linksbündnisses Unidas Podemos (UP) zu tun.

    Die Formation ist dringend auf Erfolge angewiesen. In der Koalition mit den Sozialdemokraten (PSOE) als Seniorpartner hat Ministerpräsident Pedro Sánchez Podemos bisher am langen Arm verhungern lassen. Das Bündnis hat bisher praktisch kaum etwas von seinen Vorstellungen umsetzen können, was zu massiven Spannungen führt. Die „Empörten-Bewegung“, aus der Podemos stammt, ist nach zehn Jahren am Ende. Und die Lage in der Linkskoalition ist nach dem Abgang des Podemos-Chef Pablo Iglesias nun so prekär wie die Arbeitsbedingungen vieler Beschäftigter im Land. So ist dies für die Arbeitsministerin, die auch von Iglesias als Nachfolgerin genannt wurde, der richtige Zeitpunkt, auch mal eine positive Nachricht verkünden zu können.

    Beim Rider-Gesetz handelt es sich um einen Kompromiss, den Díaz mit Gewerkschaften und dem Unternehmerverband CEOE ausgehandelt hat. Aus der Nähe betrachtet ist dies aber bestenfalls ein halber Sieg. Das Gesetz kommt nämlich viel zu spät. Denn über die Frage ist höchstrichterlich längst entschieden worden. Wie Telepolis schon berichtete, waren es „Rider“ wie Isaac Cuende, die in langen Jahren über Proteste, Streiks und über die Justiz bis zum Obersten Gerichthof erkämpft hatten, dass die Fahrer auf Fahrrädern, Motorrädern oder Elektrorollern keine „Selbstständigen“ mehr sind.

    Zuvor hatten auch untergeordnete Gerichte schon deren Scheinselbständigkeit festgestellt. Auch Arbeitsinspekteure kamen nicht selten zu diesem Schluss und verhängten Bußgelder gegen die betreffenden Unternehmen. So wurde nur noch in ein Dekret gegossen, was längst offizielle Rechtslage ist. Auch deshalb wollte sich die CEOE nicht querstellen.

    Positiv angesichts einer sehr unberechenbaren und politisierten Justiz ist aber, dass nun Rechtssicherheit für die Rider geschaffen wurde. Die Fahrer sind nicht mehr darauf angewiesen, ihre Rechte einzeln einzuklagen, sollte das Dekret tatsächlich innerhalb der nächsten drei Monate im Parlament bestätigt werden. Für die Gewerkschaften ist ein „wichtiger erster Schritt“ erreicht worden. Gonzalo Pino von der Arbeiterunion (UGT) erklärt aber auch, dass man eigentlich die Regulierung aller Plattformen angestrebt habe. Das Gesetz sei trotz allem „ein annehmbarer Kompromiss und ein bedeutender Etappensieg im Kampf gegen Scheinselbstständigkeit“, erklärte der Verantwortliche für Gewerkschaftspolitik. Doch damit sei nur ein Teilsieg erreicht:

    Das Rider-Gesetz beendet nicht den Betrug der Plattformen, es beendet die Debatte darüber, ob es ein Arbeitsverhältnis mit den Zustellfahrern gibt oder nicht, aber der Betrug wird weitergehen, und es ist jetzt der Zeitpunkt, an dem wir unsere gewerkschaftlichen Aktionen durchführen müssen, um den Betrug bei der Einstellung zu bekämpfen, bei der Verwendung von Scheinfirmen, um Tätigkeiten und damit das Geschäftsrisiko weiter auszulagern.

    (Gonzalo Pino, UGT)

    Im aktuellen Kampf geht es nicht mehr darum, ob die Rider überhaupt einen Arbeitsvertrag haben oder nicht, sondern welche Tarifvereinbarung auf sie anwendbar ist, wie man es auch schon aus den Amazon-Streiks kennt. Bei der Auslagerung der Beschäftigten in Scheinfirmen sollen Ansprüche wegfallen, die aus einer längeren Betriebszugehörigkeit rühren. „Das ist das neue Szenario mit den Plattformen, die einen Betrug durch einen anderen Betrug ersetzen werden“, meint Pino.

    Insgesamt zieht seine Gewerkschaft, die den regierenden Sozialdemokraten (PSOE) nahesteht, diesen genauso an den Ohren wie der linken Arbeitsministerin Díaz. Das Gesetz sei eine „verpasste Chance“ die digitale Ökonomie umfassend zu regulieren, meint die UGT in einem Kommuniqué zum Rider-Gesetz. Die Plattformen hätten massiv Druck ausgeübt - und das fällt bei der neoliberalen Truppe in der PSOE, allen voran bei der Wirtschaftsministerin Nadia Calviño, die bei allen progressiven Vorstößen massiv auf die Bremse tritt, auf fruchtbaren Boden.

    Druck auf Regierende von Unternehmen
    So ist das Gesetz nur ein Tropfen auf den heißen Stein. Aber es ist heute ja schon fast ein Fortschritt, dass es wenigstens diese Tropfen gibt. Arbeitsministerin Díaz und die Linkskoalition UP sind aber erneut wieder weit hinter ihren Versprechen zurückgeblieben. Versprochen worden war eine umfassende Regelung. Und die hatten auch Fahrer wie Cuende erwartet, schließlich sind Lieferdienste wie Deliveroo, Glovo, Uber Eats bestenfalls die Spitze des Eisbergs. Cuende hatte in seinem zähen Kampf stets auf „ein Modell“ wie das Uber-Modell verwiesen, dass immer breiter benutzt werde. Sogar sein Sohn werde schon als Scheinselbständiger in einem privaten Krankenhaus in Madrid beschäftigt.

    Der Lieferdienst Glovo hatte gehofft, dass die CEOE einen Kompromiss blockieren würde, um die Fahrer zu Einzelklagen zu zwingen. Der Lieferdienst hat deshalb angekündigt, den Unternehmerverband zu verlassen. Unter den bekannteren Lieferdiensten verteidigt nur die Firma Just Eat, die ohnehin längst über eigene Fahrer verfügt, aber bisher ein Mix-Modell angewendet hatte, die Regelung. Glovo wettert im Verband der Lieferdienste (APS) mit Deliveroo, Stuart und Uber Eats gegen das Gesetz, da es die Entwicklung des Sektors „gefährde“.

    Inszenierter Protest
    Der APS, in dem sich Firmen zusammengeschlossen haben, die schon zuvor von Arbeitsinspekteuren sanktioniert worden sind, beschwert sich auch darüber, dass ein Dekret ohne Debatte im Parlament verabschiedet worden sei. Entsetzt ist man auch darüber, dass die Unternehmen ihre Algorithmen offenlegen müssen, nach denen Fahrer ausgewählt werden. Und das, so die Gewerkschaften, soll nun insgesamt Teil der Tarifvereinbarungen werden.

    Allerdings sind offenbar nicht alle Fahrer über ein eher starres Gesetz erfreut, das selbstständige Fahrer praktisch komplett verbietet. Einige fürchten um ihre Flexibilität, andere sogar um ihren - wenn auch prekären - Job, wie sie zum Beispiel gegenüber dem Deutschlandfunk erklärt haben. Die Firmen spielen in der schweren Wirtschaftskrise natürlich mit der Angst vieler in einem Land, in dem vor allem die Arbeitslosigkeit blüht und in dem man leicht durch die großen Maschen des Sozialsystems fallen kann.

    Betroffene verlieren oft schnell auch ihre Wohnung und können auf der Straße landen. So kam es in der vergangenen Woche auch zu Protesten von Fahrern. Und dann machte in einer Live-Sendung im öffentlich-rechtlichen Fernsehen der Rider Fernando García deutlich, dass kurz zuvor ein Glovo-Verantwortlicher als angeblicher Fahrer interviewt worden sei. Gustavo Gaviria, der Sprecher der „Vereinten Fahrer“ sei eingeschleust. Gaviria „tue nur so, als sei er Rider“, um seinen Diskurs gegen die Regelung führen zu können. Hinter ihm und den Protesten stünden Firmen wie Glovo, die sie auch finanzierten, erklärte García.

    Drohkulisse: Wegfall von Jobs und Arbeitsverdichtung
    Nach Umfragen bei den Firmen, die Rider beschäftigen, sollen von den geschätzt 30.000 Fahrern nur noch etwa 12.000 als sozialversicherungspflichtige Beschäftigte weiterbeschäftigt werden. Wie sie damit das steigende Aufkommen bewältigen wollen, bleibt dabei das Geheimnis der Unternehmen. All das klingt sehr nach Drohkulisse, um für Stimmen im Kongress gegen die Verabschiedung des Gesetzes zu werben. Besonders schwierig ist natürlich die Lage - auch dabei - für Einwanderer und Geflüchtete ohne gültige Papiere, die in diesem Sektor oft ein Einkommen finden konnten. Sie werden zum Teil auch von Ridern angeheuert, die dann ihre Schicht für einen noch geringeren Lohn übernehmen. Im Internet gibt es wiederum Plattformen dafür.

    Somit wäre es dringend nötig, wie es Portugal getan hat, diese Menschen zu „legalisieren“, damit sie nicht in noch schlechtere Arbeitsbedingungen unter totaler Ausbeutung abgedrängt werden. Von extremen Bedingungen hatte UNO-Sonderberichterstatter für extreme Armut schon vor der Corona-Pandemie in Spanien berichtet, wo „die Ärmsten in im Stich gelassen werden“. Der Australier Philip Alston stieß mitten in Europa auf Zustände, „die mit den schlechtesten konkurrieren, die ich je auf der Welt gesehen habe“, sagte er nach seinem Spanien-Besuch.

    #Spanien #Lieferdienste #Plattformwirtschaft #Arbeit #Justiz #Recht

  • China: Nicht gut, aber besser als andere Jobs
    https://www.neues-deutschland.de/artikel/1152403.lieferdienste-nicht-gut-aber-besser-als-andere-jobs.html

    25.05.2021, von Fabian Kretschmer, Peking - Auch in China boomen Essenslieferdienste. Die Arbeitsbedingungen sind prekär, Protest kann gefährlich sein.

    Jeden Nachmittag, wenn die Auftragslage ruhiger wird, parkt Dong seinen Elektro-Scooter vor einem Einkaufszentrum, funktioniert den Sattel zur Liegecouch um und hält mit seinen Kollegen eine Siesta ab: Zigaretten werden geraucht, Handy-Videos angeschaut und blöde Sprüche gerissen. »So schwer ist mein Job eigentlich gar nicht«, sagt der 21-Jährige. »Nur während der Stoßzeiten kann es manchmal ganz schön stressig sein.«

    Der Arbeitsmigrant kommt aus der zentralchinesischen Provinz Shanxi, berühmt für Kohlebergbau und sauer gewürzte Nudelgerichte. Er ist einer von rund sechs Millionen Lieferkurieren, die nicht erst seit der Pandemie aus dem Stadtbild chinesischer Metropolen nicht mehr wegzudenken sind.

    Doch während der Lockdowns im Frühjahr 2020 bekam die Öffentlichkeit vor Augen gehalten, wie sehr die Fahrer auf ihren bunten E-Bikes den wirtschaftlichen Kreislauf der Stadt aufrechterhalten. Die offizielle Propaganda erklärte sie gar zu Helden der Pandemie, gemeinsam mit dem medizinischen Personal. Sie sorgten für zweistelliges Wirtschaftswachstum im ersten Quartal 2020, als viele Branchen praktisch zum Stillstand kamen.

    Lieferkurier Dong zog im Corona-Jahr nach Peking, zuvor arbeitete er in seinem Heimatdorf auf dem Bau. Doch als Lieferkurier, sagt er, seien die Verdienstmöglichkeiten deutlich besser. Bis zu 10 000 Yuan kann er im Monat erwirtschaften, umgerechnet immerhin knapp 1300 Euro. Doch dafür ist der junge Mann gut zehn Stunden am Tag auf der Straße unterwegs. Bis zu 40 Lieferungen fährt er aus - stets im Wettkampf gegen den Algorithmus.

    Denn der Zeitdruck ist erbarmungslos. Für jede Fahrt berechnet die Software eine genaue Frist. Wer länger benötigt, bekommt automatisch Lohnkürzungen aufgebrummt. Auch Dong musste bereits ein paar Mal bis zu 40 Euro Strafe zahlen. »Die meisten Kunden sind aber eigentlich nett zu mir und geben kein negatives Feedback«, sagt er.

    Im April nahm eine Diskussion über die prekären Arbeitsbedingungen von Essenslieferanten Fahrt auf. Damals heuerte ein Regierungsmitarbeiter in Günter-Wallraff-Manier inkognito als Fahrer beim Unternehmen Meituan an. In eine schwarze Funktionsjacke gehüllt, ließ sich Wang Lin bei einer nervenaufreibenden Zwölf-Stunden-Schicht mit versteckter Kamera filmen. »Es ist wirklich zu schwierig, und außerdem fühlte ich mich gekränkt«, schilderte er in der im Staatsfernsehen ausgestrahlten Dokumentation.

    Natürlich hat die Lieferbranche in der vergangenen Dekade Millionen Jobs geschaffen, die für ambitionierte Arbeitsmigranten bessere Verdienstmöglichkeiten bieten als je zuvor. Doch gleichzeitig wurde ein neues Prekariat herangezüchtet, wie es für die Plattform-Ökonomie typisch ist: keine soziale Absicherung, keine festen Arbeitsverträge und trotz hohem Unfallrisiko keine Krankenversicherung.

    Immer wieder kommt es daher zu Streiks von Lieferkurieren. Doch Experten sagen, dass dies nicht das Gesamtbild der Branche widerspiegele: »Landesweit gehen die Löhne von Lieferkurieren nach wie vor weiter nach oben«, sagt Eric Lin, der für die Schweizer Großbank UBS zur Logistikbranche in China forscht.

    Ein spektakulärer Fall zeigt indes die Schattenseiten hinter dem Wirtschaftsboom auf. Chen Guojiang, ein 30-Jähriger Lieferkurier, mobilisierte 2019 Hunderte Kollegen in Peking zum Streik, um gegen Lohnkürzungen zu protestieren. Wenig später steckte ihn die Polizei für knapp einen Monat in Untersuchungshaft. »Streit anfangen und Ärger provozieren«, lautete die diffuse Anklage, auf der bis zu fünf Jahren Haft steht.

    Nach seiner vorübergehenden Freilassung verlagerte Chen seinen Protest in die sozialen Medien. Auf der chinesischen Version von Tiktok lud er kurze Videoclips hoch, in denen er aus seinem Arbeitsalltag berichtet: »Lieferkuriere sind Menschen, keine Roboter. Doch die Lieferplattformen behandeln uns wie Rädchen im Getriebe«, schilderte er. Über eine Chat-App verband er zudem mehrere tausend Lieferkuriere zum Erfahrungsaustausch. Seit Februar ist Chen Guojiang spurlos verspunden. Selbst seine Eltern wissen nur, dass er verhaftet wurde. Wer sich im offiziell kommunistischen China gewerkschaftlich engagiert, kann wie ein Staatsfeind behandelt werden.

    Lieferkurier Dong weiß nichts von dem Fall, was wohl an der verhängten Nachrichtensperre liegt. Doch er sagt auch, dass die Arbeit als Essenslieferant für ihn trotz des fairen Lohns nur eine Zwischenlösung darstellt. »Ich bleibe noch etwa ein Jahr in Peking, dann ziehe ich zurück in die Heimat, um mein eigenes Geschäft zu starten. Ich bin 21, und einen Job wie Essen ausliefern sollte man nicht für immer machen.«

    Doch für manch älteren Kollegen ist der Job weit mehr als ein Sprungbrett. Fang zählt zu den wenigen Frauen in der Branche. Die 47-Jährige sitzt in der futuristisch eingerichteten Filiale eines Pekinger Teeladens und wartet auf ihre nächste Lieferung. Auf einem riesigen LED-Display werden die Bestellungen eingeblendet: hippe Drinks, mit Früchten und Käse versetzt, die bevorzugt von wohlhabenden Millennials geordert werden. Sie kosten deutlich mehr als der Stundenmindestlohn in Peking, der umgerechnet bei ungefähr drei Euro liegt.

    Lieferantin Fang wirkt etwas fremd in dieser urbanen Welt, auch wenn sie bereits seit acht Jahren in Peking lebt. Zunächst arbeitete sie als Au-Pair für reiche Familien, später als Kellnerin in einem Ecklokal. Ob sie den Job als Lieferfahrerin bis zur Rente machen will? »Wir haben sowieso keine stabilen Jobs, also mal schauen«, sagt Fang.

    #China #Krankenversicherung #Arbeit #Lieferfahrer #Covid-19 #Prekariat #Klassenkampf

  • Ein wie immer lesenswerter piqd von Anja C. Wagner: Wenn wir über d...
    https://diasp.eu/p/12900337

    Ein wie immer lesenswerter piqd von Anja C. Wagner: Wenn wir über die Zukunft der #Arbeit sprechen, tauschen sich viele über die Wohlfühlkultur in relativ gut bezahlten Jobs in etablierten Institutionen aus. Was gerne ausgeblendet wird, sind die real existierenden Arbeitsbedingungen der „Working Class“ https://www.piqd.de/zukunft-der-arbeit/uber-den-umgang-mit-unsicheren-berufen

  • Kündigungsschutzstreitigkeiten: Das Druckmittel Datenschutz, um Abfindungen rauszuschlagen oder zu erhöhen. Der Dreh mit dem Auskunftsanspruch – ist doch noch nicht vorbei. | Management-Blog
    https://blog.wiwo.de/management/2021/05/03/kuendigungsschutzstreitigkeiten-das-druckmittel-datenschutz-um-abfindungen

    3. Mai 2021, Autor: Claudia Tödtmann - Das Bundesarbeitsgericht (BAG) wollte wohl einen Trick vermasseln, den Anwälte von Gekündigten oder Kandidaten für Aufhebungsverträge anwenden: Den Wink mit dem Datenschutz, um in Wirklichkeit die Abfindung zu erhöhen oder überhaupt eine Abfindung zu bekommen, die einem gar nicht zusteht. Wie es aussieht, war der Versuch der BAG-Richter nur halbherzig.

    Das Bundesarbeitsgericht hat Arbeitnehmern eine Waffe aus der Hand geschlagen, vielleicht. Denn wenn man genau hinsieht, dann doch wieder nicht. Nicht so richtig. Eher nur ein bisschen. Denn: Das nächste Schlupfloch für clevere Anwälte von Angestellten, Führungskräften und Managern ist wahrscheinlich direkt daneben. Das werden die Juristen erkennen, es nutzen und dann ist wieder alles beim Alten. Die Waffe bleibt ihnen erhalten. Schluss ist jetzt zumindest mit dem „offensichtlichen Anspruch von Querulanten“, urteilt Philipp Byers, Arbeitsrechtler bei Watson Farley & Williams.

    Das probate Druckmittel gegen Arbeitgeber: Der DSGVO-Auskunftsanspruch

    Verwirrend? Nix verstanden? Kein Wunder, die Sache ist auch kompliziert. Aber das ist offenbar das Fazit. Die Waffe der Anwälte der Angestellten ist ein Anspruch auf Auskunft gegen ihren Arbeitgeber nach der Datenschutzgrundverordnung. Was scheinbar harmlos daher kommt und auf erstes Blick nichts zu tun hat mit Kündigungen, hat sich in den vergangenen ein, zwei Jahren zu einem probaten Druckmittel in Kündigungsstreitigkeiten entwickelt. Unternehmern ärgert dieser Auskunftsanspruch so sehr, dass sich die meisten lieber gleich freikaufen und eine Abfindung oder mehr Abfindung zu zahlen – statt ihn zu erfüllen.

    Doch der Reihe nach. Vor wenigen Tagen veröffentlichte das BAG eine Pressemitteilung mit der Überschrift „Erteilung einer „Datenkopie“ nach Art. 15 Abs. 3 DSGVO“. Es geht darin um einen Wirtschaftsjuristen aus Niedersachsen, der nicht das Recht habe auf einen voll umfassenden Auskunftsanspruch gegen seinen – sehr kurzzeitigen – Ex-Arbeitgeber nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).

    Geld – auch ohne Anspruch auf Abfindung

    Dieses Ansinnen, der Auskunftsanspruch nach der DSGVO, bringt Arbeitgeber nämlich an den Rand ihrer Nerven. Denn der Arbeitsaufwand dafür ist enorm – und enorm teuer. Alles aufzuspüren, wo der Name des Betreffenden auftaucht, jede einzelne Mail, kann Wochen dauern. Zumal Unternehmen ihrem Mitarbeiter nicht selbst noch zusätzliches Futter, Beweise, für einen Arbeitsrechtsstreit liefern wollen. Und sowieso weiß niemand, wie umfangreich der Anspruch auf Auskunft ist – sprich: wie viel Datensuche der Arbeitgeber auf sich nehmen muss.

    Teure Leute mit der aufwändige Suchen nach E-Mails beschäftigen
    Im Klartext: Was der Anwalt des Angestellten alles fordern kann, darüber streiten sich die Geister. Bislang ohne Ergebnisse. Im zweiten Schritt bemängeln die Betroffenen, dass das Unternehmen ihnen zu wenig ausgehändigt habe. Zumal: Gehört der Mitarbeiter schon zehn Jahre und länger zur Belegschaft, umso öfter kommt sein Name vor und umso länger dauert die Suche. Ganz abgesehen davon, dass nicht jeder Praktikant die Aufgabe übernehmen kann. Das müsse mindestens jemand mit rechtlichen Kenntnissen sein, der erkennt, wann etwas brisant ist, urteilt Philipp Byers, Arbeitsrechtler bei Watson Farley & Williams.

    Verhandlungsmasse ergattern mit dem Auskunftsanspruch

    Gewiefte Anwälte von Angestellten machen diesen DSGVO-Auskunftsanspruch schon automatisch geltend, um von vornherein den Druck auf den Arbeitgeber zu erhöhen. Als Verhandlungsmasse. Schließlich setzte man so die Unternehmen unter Zeitdruck und – wenn sie nicht pünktlich reagieren – droht ihnen obendrein ein Schadenersatzzahlung. Im Fall eines Düsseldorfers musste ein Unternehmen bereits 5000 Euro Schadenersatz an den Betroffenen zahlen – und trotzdem weiter Daten suchen und aushändigen (Arbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 05.03.2020, Aktenzeichen 9 Ca 6557/18).

    Viele Unternehmen zahlen dann lieber gleich eine höhere Abfindung, um Ruhe zu haben vor langwierigen Streitereien. Denn klar ist ja auch: Es ist ja nicht einmal damit getan, vier Mitarbeiter eine Woche lang dafür abzustellen, um den Auskunftsanspruch zu erfüllen. Denn danach geht der Streit beim Gericht weiter nach dem Motto: Das Unternehmen habe aber nicht alle Daten rausgerückt. Das kann locker ein halbes Jahr dauern, denn das Gesetz verrät nichts Genaues und ein höchstrichterliches Urteil gibt es – noch immer – nicht, erzählt auch Arbeitsrechtler Sebastian Frahm von Frahm Kuckuk in Stuttgart schon hier im Management-Blog.

    Scheuklappen-Denken statt Unternehmen und Arbeitnehmern Orientierung zu geben

    Genau deshalb hatten die Anwälte, die typischerweise nur Unternehmen vertreten und aus Großkanzleien kommen, auf ein BAG-Urteil gehofft, das für Klarheit sorgt. Doch tatsächlich wirft die Pressemitteilung – die Urteilsbegründung wird erfahrungsgemäß noch Monate dauern – mehr Fragen auf, als dass sie Antworten gibt, kritisiert Byers. Wo beispielsweise die Geschäftsgeheimnisse beginnen und die Dokumente nicht herausgegeben werden brauchen, bleibe eine große Frage. Die BAG-Richter haben es sich – einmal mehr – leicht gemacht und nur eine einzige Frage beantwortet. Statt für umfassende Klarstellung zu sorgen, Arbeitnehmern wie Arbeitgebern Klarheit zu bieten und ihrer Aufgabe, für Rechtsfortbildung zu sorgen, nachzukommen.

    Führen sie dann noch aus, „das brauchten wir hier nicht beantworten“ wirkt das für die Praktiker wie Spott und Hohn. Denn Arbeitsrecht ist Richterrecht und wenn die Richter sich auf ihre Scheuklappen berufen und damit zu immer neuen, teuren und mühsamen Prozessen auffordern, wirkt das nicht nur arrogant, sondern ist für Bürger – die mit ihren Steuergeldern die Arbeitsgerichte finanzieren – auch nicht mehr verstehbar.

    Praktische Probleme: Durchforsten von E-Mail-Fächern der Arbeitskollegen

    Immerhin ist der Arbeitsaufwand langwierig und sehr kleinteilig. Denn mit einer einfachen Volltextsuche nach dem Namen des Betroffenen sei es ja nicht getan, sagt Arbeitsrechtler Byers. Die Sucherei produziert neue Datenschutzprobleme, wenn die Postfächer von den Kollegen durchforstet werden müssen und damit in deren Persönlichkeitsrechte eingegriffen wird, erzählt der Münchner. Denn der Auskunftsanspruch darf kein Einfallstor fürs Durchforsten aller Kollegen-Mails sein. Sein Fazit nach der BAG-Entscheidung: Das Einzige was jetzt definitiv nicht mehr funktioniert, ist die Forderung „ich begehre Auskunft über alles mit meinem Namen“, stellt Byers klar. Oder: „Alle in meinem Postfach eingegangenen und verschickten E-Mails, inklusive Kundenkorrespondenz“. Denn dieses Ansinnen sei zu pauschal und unbegrenzt. Das zumindest brauchen Unternehmen nicht mehr erfüllen.

    Welche Versuche weiter laufen dürften, weil die Richter uns im Unklaren lassen

    Verlangen werden Arbeitnehmeranwälte immer noch dies: Zum Beispiel alle E-Mails mit dem Namen des Betroffen und Schlüsselbegriffen wie zum Beispiel Pflichtverstoß, Compliance oder Kündigung, wo es etwa um seine Position als Arbeitnehmer geht, wenn er Compliance-Vorwürfe bekam. Zum Beispiel wenn ihm sexuelle Belästigung vorgeworfen wird, aber nicht mehr, um Hinweisgeber zu schützen und die Aufklärung nicht zu erschweren. Byers Fazit: Die Forderung nach gezielten Informationen mit Suchbegriffen kann durchaus „hinreichend bestimmt“ sein, wie es das BAG verlangt. Sicher ist aber auch das nicht.

    Eine weitere Möglichkeit, die Arbeitnehmeranwälte nun probieren werden: Die Suche zeitlich einzugrenzen, beispielsweise vom 1.Januar 2019 bis 31. Dezember 2020. Oder auch diese Variante dürfte eine Strategie der Arbeitnehmeranwälte werden, so Byers: Wenn der Betroffene erfahren will, was andere über ihn geschrieben haben wie Kollegen, der Vorgesetzte oder die Personalabteilung. Denn das würde womöglich ihm Munition im Kündigungsschutzprozess liefern.

    Im Klartext: Arbeitnehmer-Anwälte brauchen nur ihren Text ändern und haben immer noch ein formidables Druckmittel, nur weil die BAG-Richter zu wenige Antworten geben. Die Unternehmen stehen dann immer noch vor der Entscheidung: Lassen sie es auf einen jahrelangen Gerichtsstreit vielleicht durch mehrere Instanzen ankommen oder zahlen sie, damit Ruhe ist? „Arbeitgeber haben die Wahl zwischen Pest und Cholera“, meint Byers. Geben sie alles heraus, ist die Menge groß und das Risiko hoch, wenn etwas fehlt, dann begehen sie einen Datenschutzverstoß und der Arbeitnehmer kann Schadenersatz verlangen.

    Sowieso steht der Arbeitgeber dann vor immer neuen Detailfragen: Gibt er alles raus, wie E-Mails mit Preisen für bestimmte Kunden, die andere nicht bekommen sollen – darf er die Informationen schwärzen? Welche anderen vertraulichen Textteile darf er überhaupt schwärzen, ehe er sie herausgibt? Byers: „Ich rate immer, absolut vertrauliche Dokumente nicht herauszugeben und sich lieber auf Geheimhaltungsbedürfnisse zu berufen.“ Oder, wenn es nur der letzte Absatz ist, das Dokument rauszugeben und den Teil zu schwärzen. Hin wie her: es macht eine Höllenarbeit. Und sichert Wirtschaftskanzleien weiterhin für erfreuliche Mehrarbeit.
    Hier die Pressemeldung des BAG:

    https://juris.bundesarbeitsgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bag&Art=pm&Datum=2021&nr=25141&pos=3&

    #Arbeit #Recht #Datenschutz #DSGVO

  • Regelung zum Kurzarbeitsgeld entfällt, Kündigungswelle droht // Offener Brief eines Berliner Taxifahrers an den Bundestagsabgeordneten der Linkspartei und Gewerkschafter Pascal Meiser – Berliner Aktion gegen Arbeitgeberunrecht
    https://berlineraktiongegenarbeitgeberunrecht.wordpress.com/2021/04/19/regelung-zum-kurzarbeitsgeld-entfallt-kundigungswelle-droht-offener-brief-eines-berliner-taxifahrers-an-den-bundestagsabgeordneten-der-linkspartei-und-gewerkschafter-pascal-meiser

    Veröffentlicht am 19. April 2021 von Berliner Aktion gegen Arbeitgeberunrecht
    Liebe Kolleg:innen und Freund:innen,

    wir bitten um Unterstützung der Taxi-Fahrer:innen von der ver.di AG TAXI und um Verbreitung folgender Pressemitteilung:

    Regelung zum Kurzarbeitsgeld entfällt, Kündigungswelle droht

    Linkspartei und Gewerkschaften müssen sich dieser Problematik annehmen!

    Zum 1.7. läuft die bisherige Regelung aus, dass 100% der Sozialabgaben auf das Kurzarbeitsgeld (KUG) von der Bundesagentur für Arbeit übernommen werden. 50% müssten die ArbeitgeberInnen ab dann selber zahlen. Im Dienstleistungsgewerbe droht nun eine Kündigungswelle.

    Viele Kleinbetriebe können die auf sie zukommenden Beträge angesichts fehlender Umsätze nicht zahlen, die großen Betriebe weigern sich. Von den Pandemie-Abzockern wie Karstadt Galeria oder Lufthansa mal ganz abgesehen. Die volle Höhe wird lediglich weitergezahlt, wenn betriebliche Weiterbildungsmaßnahmen eingeleitet werden. Das wird aber den wenigsten Kleinbetrieben möglich sein, schon gar nicht, wenn seit einem Jahr überwiegend der Betrieb ruht und die Zukunft unklar ist. Nützen wird diese Regelung aber wieder jenen Unternehmen, die eh im Zuge der fortschreitenden Digitalisierung eine Umstellung planen, oder ihre Produktangebote verändern. An der Realität vieler Dienstleistungsbetriebe geht das jedoch vorbei.

    Bereits vor Corona arbeiteten viele Beschäftigte prekär. Zahlreiche Minijobber:innen wurden bereits entlassen, ohne überhaupt einen Anspruch auf Kurzabeitergeld zu haben. Dazu kommt noch, dass die Lockerung der Insolvenzantragspflicht nur bis zum 01.05.2021 gilt. Bis dahin konnten Unternehmen, die zahlungsunfähig oder überschuldet waren, die Meldung einer Insolvenz noch etwas verzögern.

    Nicht nur auf Berlin rollt also in Kürze eine bedrohliche Pleite- und Entlassungswelle zu.

    So auch auf viele Berliner Taxiunternehmen und ihren Mitarbeiter:innen und Taxifahrer:innen. Denn die meisten Taxibetriebe in Berlin befinden sich mit ihren Beschäftigten seit über einem Jahr in Kurzarbeit. Das Land Berlin hat ihnen bisher lediglich mit den Impffahrten ein bisschen unter die Arme gegriffen. Aufgrund der nun auslaufenden Regelung zum KUG haben einige Taxibetriebe ihren Angestellten bereits vorsorglich mit einer Kündigung gedroht.

    Der Angestellte und bei ver.di organisierte Taxifahrer Andreas K.* (*Name der Redaktion bekannt) wandte sich in einem Brief an den Bundestagsabgeordneten und Gewerkschafter Pascal Meiser. Andreas K. regt an, dass sich die Linkspartei umgehend dieser Problematik annimmt und sich dafür einsetzt, dass die drohende Pleite- und Entlassungswelle in zahlreichen Kleinbetrieben im Dienstleistungsgewerbe in Berlin abgewandt wird. Er schlägt ein staatlich garantiertes Mindestkurzarbeitergeld vor, mindestens bis zum Ende der Pandemie.

    Wir von der Berliner Aktion Gegen Arbeitgeberunrecht (BAGA) unterstützen diesen Vorschlag.

    Der Druck auf die Lohnabhängigen steigt enorm. Sei es auf dem Wohnungsmarkt, bei der Prekarisierung der Löhne im Gesundheitswesen, beim Ausverkauf der S Bahn oder bei der Deregulierung auf dem Taximarkt, der Rot-Rot-Grüne Senat treibt die Umverteilung von unten nach oben voran. Und von unseren Gewerkschaften kommt kaum Gegenwehr.

    Wir brauchen ein starkes Bündnis gegen die Umverteilung der Krise auf unsere Schultern!

    Gemeinsam gegen Ausbeutung und Prekarisierung!

    #nichtaufunseremrücken

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    Offener Brief

    An: pascal.meiser@bundestag.de, pascal.meiser.wk@bundestag.de
    Kopie (CC): ag.bg@die-linke.de, lag.bug@dielinke.berlin

    Guten Tag Pascal Meiser,

    in dieser Mail wende ich mich an Sie als Wähler Ihrer Partei, vor allem aber als gewählter ver.di Vertrauensmann und als unmittelbar Betroffener.

    Ich bin Taxifahrer und Mitglied der Vertrauensleuteversammlung sowie der Aktivengruppe AG Taxi bei ver.di Berlin.

    Es geht um die Veränderung der Kurzarbeitsregelung und eine dadurch drohende Entlassungswelle im Taxigewerbe und in vielen anderen Dienstleistungsbereichen.

    Viele legal wirtschaftende Taxibetriebe haben bereits seit März 2020 ihre MitarbeiterInnen in Kurzarbeit geschickt, da mit den Lockdowns ein Großteil der Umsätze weggebrochen ist. Zur Zeit stellen nur die
    Impffahrten einen minimalen Lichtblick dar.

    Von meiner Chefin wurde mir bzw. allen Beschäftigten im Unternehmen die Kündigung zum 1. 7.2021 mündlich angekündigt. Hintergrund sei, dass die Bundesanstalt für Arbeit ab diesem Zeitpunkt nur noch die Hälfte der Sozialversicherungsbeiträge des Kurzarbeitergeldes übernimmt. Für sie würde das für alle Beschäftigten zusammen Mehrkosten von 1000 bis 2000 Euro im Monat bedeuten, die sie aus ihrem Privatvermögen leisten müsste. Sie könne (bzw. wolle) das nicht und würde daher zu arbeitsrechtlichen Mitteln gezwungen sein.

    Hier der Link zur Webseite der Arbeitsagentur, bitte herunterscrollen:

    www.arbeitsagentur.de/m/corona-kurzarbeit/

    Nach Angaben der Bundesanstalt werden die SV-Beiträge auf das KUG bis 31.12. in voller Höhe weitergezahlt, wenn betriebliche Weiterbildungsmaßnahmen eingeleitet werden.
    Doch welche sollen das im Taxigewerbe sein; welche wären es im Gastgewerbe ? Die Regelung passt zu Großbetrieben, wo sowieso Umstellung auf weitgehende Digitalisierung oder eine Änderung der Produktpalette aus Umweltschutzgründen ansteht und die pandemiebedingte Ruhezeit genutzt werden kann. An der Realität kleinteiliger Dienstleistungsbetriebe geht das jedoch vorbei. Bereits vor Corona arbeiteten viele Beschäftigte prekär, MinijoberInnen wurden bereits entlassen, ohne einen Anspruch auf Kurzarbeitergeld zu haben.

    Dazu kommt, dass die Lockerung der Insolvenzregeln demnächst fällt:

    www.unternehmensstrafrecht.de/insolvenzverschleppung-und-besonderheiten-in-corona-zeiten/

    Es droht also eine Pleite- und Entlassungswelle in zahlreichen Kleinbetrieben im Dienstleistungsgewerbe. Das Taxigewerbe könnte dabei als „Spitze des Eisbergs“ oder zumindest als ein dringliches Beispiel betrachtet werden, da die Gewinnmargen bei legalem Wirtschaften hier nur gering sind, aufgrund des ruinösen Preiskampfes durch UBER und andere internetvermittelte Fahrdienste.

    Ich möchte anregen, dass sich die Partei Die Linke dieser Problematik annimmt. Als „Gegenmittel“ würde ich u.a. ein staatlich garantiertes Mindestkurzarbeitergeld incl. Sozialversicherung gut finden; mindestens bis zum Ende der Pandemie (also, solange das Infektionsschutzgesetz angewendet wird).

    Über eine Behandlung dieses Themas im Rahmen von Reden und Debatten zum diesjährigen 1. Mai würde ich mich sehr freuen.

    mit solidarischen Grüßen, Andreas K.

    #Taxi #Berlin #Arbeit #Entlassungen #Gewerkschaft

  • ver.di – Taxibetriebe befürchten Entlassungswelle ab Juli
    https://bb.verdi.de/presse/pressemitteilungen/++co++caba006a-a280-11eb-a0f5-001a4a160100

    21.04.2021 - Weil die Kurzarbeitergeldregelung ab Juli das Taxigewerbe erheblich zusätzlich belasten wird, befürchtet ver.di eine Entlassungswelle in der Branche. Die ersten Berliner Taxifahrer*innen sind schon mündlich gekündigt.

    Die Bundesagentur für Arbeit wird die Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge auf das Kurzarbeitergeld zum 1. Juli ändern. Dann bekommen nur noch die Betriebe, die betriebliche Weiterbildungsmaßnahmen eingeleitet haben, 100 Prozent der Beiträge erstattet. Allen anderen anspruchsberechtigten Betrieben werden nur noch 50 Prozent der Sozialversicherungsbeiträge erstattet.

    Für viele Berliner Taxibetriebe und ihre Beschäftigten wird dies vermutlich das endgültige Aus bedeuten. Denn: „Taxibetriebe können keine betrieblichen Weiterbildungsmaßnahmen anbieten. Was soll das sein?“, sagt Andreas Komrowski, ver.di-Vertrauensmann und Mitglied der AG Taxi in ver.di. „Die entstehenden Zusatzkosten für Sozialversicherungsbeiträge summieren sich schnell auf viele hundert oder sogar tausende Euro pro Monat, die die kleinen Taxibetriebe stemmen müssen. Das wird nicht funktionieren. Es gibt bereits die ersten mündlichen Kündigungen.“

    Es droht eine Pleite- und Entlassungswelle in zahlreichen Kleinbetrieben im Dienstleistungsgewerbe. Das Taxigewerbe könnte dabei die Spitze des Eisberges sein. Denn aufgrund des ruinösen Preiskampfes durch UBER und andere internetvermittelte Fahrdienste sind die Gewinnmargen hier bei legalem Wirtschaften nur gering. „Eine Folge könnte sein, dass Billig-Anbieter wie Uber den Berliner Taximarkt übernehmen. Das kann keiner wollen“, sagt ver.di-Vertrauensmann Andreas Komrowski.

    Ver.di fordert daher vom Senat, über Ausnahmen von der 50 %-Regelung für Kleinstbetriebe und zusätzliche Hilfen aus dem Landeshaushalt nachzudenken. „Es geht jetzt darum, den Zeitraum bis zur Normalisierung des öffentlichen Lebens zu überbrücken und den Betrieben und Beschäftigten bis dahin unter die Arme zu greifen“, sagt Frank Wolf, Landesbezirksleiter von ver.di Berlin-Brandenburg. „Es macht wenig Sinn, diese Betriebe wenige Monate vor einer möglichen Rückkehr Richtung Normalität mit dem Problem alleine zu lassen.“

    Für Rückfragen Andreas Komrowski, Tel.: 0177 212 96 20 (bitte erst ab 14:00 Uhr anrufen)

    #Taxi #Berlin #Gewerkschaft #Pressemitteilung #Arbeit #Entlassung

  • Arbeitslosengeld, obwohl das Arbeitsverhältnis weiterbesteht? - DGB Rechtsschutz GmbH
    https://www.dgbrechtsschutz.de/recht/sozialrecht/arbeitslosigkeit/themen/beitrag/ansicht/arbeitslosigkeit/arbeitslosengeld-obwohl-das-arbeitsverhaeltnis-weiterbesteht/details/anzeige

    Arbeitsverhältsverhältnisse im Taxigewerbe werden oft ohne schriftlichen Arbeitsvertrag eingegangen. Die damit verbundene Unsicherheit setzt sich bei der Beendigung dieser Arbeitsverhältnisse fort:
    Wurde gekündigt?
    Wer hat gekündigt?
    Wann und wodurch kommt es zum Ende der Beschäftigung?

    Dieser Artikel gibt wesentliche Hinweise dazu, was zu tun ist, um möglichst wenige Nachteile durch diese unklaren Verhältnisse zu erleiden.

    17.11.2016 - Bezug von Arbeitslosengeld auch bei bestehendem Arbeitsverhältnis möglich.

    Nur wer arbeitslos ist, kann Arbeitslosengeld bekommen. Klingt logisch. Aber: Wann genau liegt eigentlich Arbeitslosigkeit vor?

    Voraussetzung für den Bezug von Arbeitslosengeld ist neben der Arbeitslosmeldung und der Erfüllung der Anwartschaftszeit, dass Arbeitslosigkeit vorliegt.

    Arbeitslosigkeit

    Arbeitslos ist nach der gesetzlichen Regelung unter anderem, „ … wer … nicht in einem Beschäftigungsverhältnis steht …“

    Das Gesetz stellt also gerade nicht darauf ab, ob das Arbeitsverhältnis rechtlich noch fortbesteht oder nicht. Entscheidend ist allein die faktische Beschäftigungslosigkeit. Es sind deshalb Konstellationen denkbar, in denen trotz eines bestehenden Arbeitsverhältnisses Beschäftigungslosigkeit und damit Arbeitslosigkeit vorliegt. Das ist etwa der Fall, wenn eine Mitarbeiterin schon sehr lange wegen Krankheit nicht arbeitet und ihr Arbeitgeber auch kein Interesse daran hat, dass sie an ihre Arbeitsstelle zurückkehrt.

    Das sagen wir dazu:

    Das Urteil des Sozialgerichtes Dortmund ist zu begrüßen, da es - wieder einmal - klar stellt, dass faktische Beschäftigungslosigkeit ausreicht.

    Dabei hat das Gericht jedoch allein entschieden, dass der Ablehnungsbescheid der Bundesagentur für Arbeit rechtswidrig war. Damit ist aber noch nicht abschließend geklärt, in welchem Umfang die Klägerin Arbeitslosengeld I bekommt. Denn es ist durchaus denkbar, dass die Bundesagentur auf die Idee kommt, eine Sperrzeit gegen die Klägerin zu verhängen. Schließlich hat sie sich geweigert, an ihrer alten Arbeitsstelle zu arbeiten. Es könnte also sein, dass die Bundesagentur in ähnlichen Fällen behauptet, die Klägerin habe „ … durch ein arbeitsvertragswidriges Verhalten Anlass für die Lösung des Beschäftigungsverhältnisses gegeben und dadurch … grob fahrlässig die Arbeitslosigkeit herbeigeführt …“ In diesem Fall würde es darauf ankommen, ob die Klägerin für ihre Weigerung einen wichtigen Grund hatte. Hat sie ihn nicht, muss sie mit einer Sperrzeit rechnen.

    Wegen dieses Risikos sollten sich Beschäftigte genau überlegen, ob sie sich weigern wollen, ihre Arbeit wegen Mobbings am bisherigen Platz fortzusetzen und Arbeitslosengeld I zu beantragen.

    Das Urteil des Sozialgerichts Dortmund vom 10.10.2016, AZ: S 31 AL 84/16
    https://www.dgbrechtsschutz.de/fileadmin/media/0_2015_Media_Neu/PDF/Urteile/Sozialrecht/SG_Dortmund_10-10-2016__AZ_S_31_AL_84-16.pdf

    #Arbeit #Arbeitslosgikeit #Arbeitslosengeld #Sperrzeit #Recht #Kündigung #Agentur_für_Arbeit

  • Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz – Wikipedia
    https://de.wikipedia.org/wiki/Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz#

    Das Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG) regelt die berufliche Qualifikation der Kraftfahrer bzw. Fernfahrer und die Weiterbildung der Berufskraftfahrer im gewerblichen Güterkraftverkehr und im Personenverkehr in Deutschland und ist eine Angleichung an EU-Recht (Richtlinie 2003/59/EG).[1] Hierdurch soll eine Verbesserung der Sicherheit im Straßenverkehr durch die Vermittlung tätigkeitsbezogener Fertigkeiten und Kenntnisse bei Kraftfahrern bewirkt werden.

    Die Qualifizierung ist zudem erforderlich für Berufskraftfahrer, die Fahrzeuge im gewerblichen Bereich führen, für die eine Fahrerlaubnis der Klasse C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D oder DE notwendig ist.

    #Arbeit #ÖPNV #Ausbildung

  • Berufskraftfahrerqualifikation – alle Infos | IHK München
    https://www.ihk-muenchen.de/de/Service/Verkehr/Berufskraftfahrerqualifikation

    Berufskraftfahrer sind gesuchte Fachkräfte, deren Kenntnisse und Fähigkeiten über das reine Fahren eines Lkws oder Busses hinausgehen. Zusätzlich zum Erwerb des entsprechenden Führerscheins (Fahrerlaubnis) müssen die Fahrer daher noch als Berufskraftfahrer qualifiziert werden, damit sie gewerblich fahren dürfen. Maßgeblich sind dabei die Vorschriften des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes (BKrFQG). Dieses regelt genau, welche Prüfungen, Unterweisungen und Kurse Fahrer im Personen- oder Güterverkehr absolvieren müssen.

    Inhaltsnavigation

    Welche Punkte sind bei der Berufskraftfahrerqualifikation zu berücksichtigen?
    Anwendungsbereich
    Mindestalter zur Qualifikation
    Besitzstand bei alten Führerscheinen
    Erwerb der Grundqualifikation gemäß § 4 BKrFQG
    Grundqualifikation
    Beschleunigte Grundqualifikation
    Verschiedene Nachweise der Berufszugangsvoraussetzungen (Berufskraftfahrergrundqualifikation)
    Welche Rechtsgrundlagen beinhaltet die Richtlinie 2003/59/EG für die Berufskraftfahrerqualifikation?
    Was ist bei der Verlängerung der Fahrerlaubnis nach fünf Jahren zu beachten?
    Welche Kosten verursacht die Berufskraftfahrerqualifikation?
    Was wird durch die Fahrpersonalverordnung (FPersV) geregelt?
    Werden ADR-Kurse für die Weiterbildung anerkannt?
    Ist eine Weiterbildung für die Berufskraftfahrerqualifikation an Sonn- und Feiertagen erlaubt?

    #Arbeit #ÖPNV #Ausbildung #Deutschland

  • BKrFQG - Gesetz über die Grundqualifikation und die Weiterbildung der Fahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güter- oder Personenkraftverkehr
    https://www.gesetze-im-internet.de/bkrfqg_2020/index.html#BJNR257510020BJNE000600000

    Was für LKW- und Busfahrer gilt, kann Kutschern genauso helfen.

    Na schön, seit ein paar Tagen haben wir ein neues #Personenbeförderungsgesetz, dass voraussichtlich problemlos vom Bundesrat durchgewunken werden wird, da im Bundestag die CDU/CSU Koalition mit der SPD gemeinsam mit den Grünen dafür gestimmt hat. Die Ortskundeprüfung für Taxifahrer wird durch eine allgemeine Fachkundeprüfung ersetzt, da heute #Navigationssysteme die Orientierung im Stadtraum übernehmen können, so sagt man.

    Unabhängig davon, ob das alles so richtig und gut oder falsch und schlecht ist, fragt sich, was das novellierte Gesetz für Taxi- und Mietwagenfahrer bedeutet. Es gibt grundsätzlich zwei Richtungen, in welche die Entwicklung des individuellen Personennahverkehrs von staatlichen und gesellschaftlichen Akteuren gelenkt werden kann:

    – Wenn das bisherige laissez-faire fortgesetzt wird, erhalten alle zerstörerischen Kräfte freie Bahn, welche in fünfzig Jahren das Taxibewerbe zu einer immer brutaleren Maschine gemacht haben, die Menschen ins soziale Abseits stösst und sie dort mit Gewalt festhält.

    – Wenn die von den Kräften hinter der Gesetzesnovelle behauptete Modernisierung gesellschaftlichen Nutzen bringen soll, muss für die Fahreinnen und Fahrer der Berliner Taxis und Mietwagen erforderliche Ausbildung auf ein zeitgemäßen Niveau gebracht werden.

    Das Zeitalter von Taxi- und Mietwagenjobs als niedrigschwellige Einstiegsmöglichkeit für Einwanderer ist bereits jetzt Vergangenheit. Ein Aufstieg vom Taxifahrer zum Millionär oder auch nur Kleinunternehmer ist bei den aktuellen Hungerlöhnen unmöglich. Nur wer skrupellos betrügt, hat noch Chancen auf sozialen Aufstieg.

    Modernisierte Eingangsvoraussetzungen für die Ausübung des risikoreichen und in vielerlei HInsicht anspruchsvollen Berufs des Personenbeförderers PKW/Taxi/Mietwagen (bisher bekannt als Taxifahrer) liegen im Interesse der Kunden, der abhängig Beschäftigten und der ehrlichen Betriebe . Die Menschen am Steuer müssen in die Lage versetzt werden, als souveräne Staatsbürger im digitalen Zeitalter ihren Fahrgästen einen umfassenden Zugang zu ihrem Heimatort zu bieten. Sie erweitern ihre hervorragenden Ortskenntnisse durch den Einsatz digitaler Technologien. Sie verfügen über gute Kenntnisse der Digital- und Fahrzeugtechnik ebenso wie über essentielle Kenntnisse der wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhänge sowie der Geschichte ihrer Stadt.

    Die zwingend vorgeschriebene anspruchsvolle Ausbildung sichert den abhängig Beschäftigten in Taxi und MIetwagen armutsfeste Einkommen und zukunftsssichere Arbeitsplätze. Für das Taxi- und Mietwagengewerbe bricht ein neues goldenes Zeitalter an, in dem Taxis eine hochprofitable Integration in urbane Wertschöpfungsketten erfahren.

    Als erster Schritt in diese Richtung sollte den aktuell gängigen Betrugs- und Ausbeutungsmethoden ein Ende gemacht werden. Bereits heute gibt es intelligente Technologien für die Arbeitszeiterfassung die keine Umgehung erlaubt und von den Aufsichtsbehörden in Echtzeit konsultiert werden könnten. Eingeführt werden müssten sie in ausnahmslos allen vom ÖPNV-Gesetz erfassten Beförderungsangeboten, um sektorübergreifendes Lohndumping zu verhindern.

    – EIne Rechtsgrundlage dafür hat der EUGH kürzlich geschaffen.
    – Hard- und Software dafür kommt bereits heute in den Car-Sharing-Flotten zum Einsatz.
    – Die IHK-Prüfung für Berufskraftfahrer könnte als Blaupause für die Prüfung zum Personenbeförderer PKW/Taxi/Mietwagen dienen.

    Es bleibt spannend.

    § 4 Besitzstand
    Die Regelungen zur Erlangung der Grundqualifikation und der beschleunigten Grundqualifikation finden keine Anwendung auf Fahrer, die eine Fahrerlaubnis besitzen oder eine Fahrerlaubnis besessen haben, die ihnen entzogen worden ist, auf die sie verzichtet haben oder deren Geltungsdauer abgelaufen ist, sofern es sich um eine Fahrerlaubnis handelt, die

    1. vor dem 10. September 2008 erteilt wurde und für die Klassen D1, D1E, D, DE oder eine gleichwertige Klasse gilt;
    2. vor dem 10. September 2009 erteilt wurde und für die Klassen C1, C1E, C, CE oder eine gleichwertige Klasse gilt.

    Die Pflicht zur Weiterbildung bleibt bestehen.

    BKrFQV - Verordnung zur Durchführung des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes
    https://www.gesetze-im-internet.de/bkrfqv_2020/index.html

    § 1 Erwerb der Grundqualifikation
    § 2 Erwerb der beschleunigten Grundqualifikation
    § 3 Unterrichts- und Prüfungsanforderungen in besonderen Fällen
    § 4 Weiterbildung
    § 5 Anerkennung von Ausbildungsstätten
    § 6 Anforderungen an den Unterricht
    § 7 Fortbildung der Ausbilder
    § 8 Ausstellung des Fahrerqualifizierungsnachweises
    § 9 Ausstellung eines neuen Fahrerqualifizierungsnachweises bei Änderungen, Verlust, Diebstahl und Beschädigung
    § 10 Ordnungswidrigkeiten

    Prüfung Berufskraftfahrer - IHK Nord Westfalen
    https://www.ihk-nordwestfalen.de/branchen/verkehr-und-logistik/eu-bkf-zusatzqualifikation/pruefungberufskraftfahrer-3596790

    Auszug aus dem Gebührentarif der IHK Nord Westfalen
    IV. Sachkundeprüfungen und Unterrichtungsverfahren
    Ziffer 6: Prüfung gemäß Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz
    6.1

    Gebühren
    Für die Durchführung der Prüfungen werden folgende Gebühren gemäß Gebührentarif der IHK Nord Westfalen erhoben:
    Auszug aus dem Gebührentarif der IHK Nord Westfalen
    IV. Sachkundeprüfungen und Unterrichtungsverfahren
    Ziffer 6: Prüfung gemäß Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz
    6.1
    Grundqualifikation
    • Gesamtprüfung - 1.420,00 Euro
    • Gesamtprüfung Quereinsteiger - 1.365,00 Euro
    • Gesamtprüfung Umsteiger - 960,00 Euro

    6.2
    Wiederholungs-/Teilprüfung Grundqualifikation
    • Theoretische Prüfung - 270,00 Euro
    • Theoretische Prüfung Quereinsteiger - 215,00 Euro
    • Theoretische Prüfung Umsteiger - 130,00 Euro
    • Praktische Prüfung -1.150,00 Euro
    • Praktische Prüfung Quereinsteiger - 1.150,00 Euro
    • Praktische Prüfung Umsteiger - 830,00 Euro

    6.3
    beschleunigte Grundqualifikation
    • Theoretische Prüfung - 140,00 Euro
    • Theoretische Prüfung Quereinsteiger - 115,00 Euro
    • Theoretische Prüfung Umsteiger - 100,00 Euro

    6.4
    Ausstellung einer Ersatzbescheinigung - 30,00 Euro

    #Arbeit #ÖPNV #Ausbildung

  • Was ist und wie geht Nationalismus?
    https://www.heise.de/tp/features/Was-ist-und-wie-geht-Nationalismus-5060280.html

    Hier ist eine wunderbare Erklärung dafür, weshalb sich Taxifahrerinnen und Taxifahrer nicht verhalten wie das organisierte Industrieproletariat und ihre schlechte Lage infragestellen. Was Georg Schuster im Großen für den Nationalismus sagt, gilt im Kleinen auch für das Land der Taxifahrer und ihrer seltenen Kolleginnen.

    27. Februar 2021 Georg Schuster
    ...
    Die Unausweichlichkeit und Alternativlosigkeit der Lebensverhältnisse, der stumme Zwang, der von ihnen ausgeht und der praktisch nicht infrage zu stellen ist, führen zu einer Parteinahme für sie und für die Macht, die sie bewahrt und ordnet. Weil die Mittel, welche die staatlich verfasste Marktwirtschaft den Bürgern eröffnet und zuweist, die einzig verfügbaren sind, gelten sie ihnen auch schon als die ihrigen.

    Zugleich ergibt sich aus diesen Feststellungen die Bedeutung von Bildung für jede Selbstbefreiung. Wer Ursachen und Zusammenhänge der eigenen Lage versteht, wird diese infragestellen, wenn sie ihm nicht zum Vorteil gereichen.

    #Taxi #Arbeit #Ideologie

  • 80.000 Taxifahrer könnten bis Ende 2021 aufgeben
    https://www.nachdenkseiten.de/?p=67599

    02. Dezember 2020 von: Redaktion - Joachim Schäfer, Taxifahrer in Berlin und Leser der NachDenkSeiten, berichtet über die dramatische und nicht nur corona-bedingte, sondern auch politisch gemachte Situation. Im Leserbrief wird auch sichtbar, wie sehr die Interessen internationaler Konzerne wie Uber und der damit verbundenen Finanzkonzerne Gesetzgebung und vor allem den Gesetzesvollzug beeinflussen – bis hin zur Missachtung.

    In Berlin war die Einführung des Mindestlohns zum 1.1.2015 für die meisten Kollegen vor allem aus der Tagschicht eine Lohnerhöhung. De Jure zumindest. Schnell verordnete der Finanzminister des Bundes, seine Großherrlichkeit Wolfgang Schäuble, dass an mobilen Arbeitsplätzen eine tägliche Gesamtstundenzahl mit Pausenzeit als Dokumentation ausreichend wäre. Zusammen mit der Erfindung der ‘passiven Pause’ durch die Taxameterhersteller, bei der nach vom Unternehmer festgelegten Takten sich das Meßgerät Taxameter auf Pause stellte, sobald das Kfz stand, wurden die Bereitschaftszeiten an den Halten der Mindestlohnentgeltung entzogen. 10 Stunden auf’m Bock waren dann schon mal nur 5-6 Stunden Arbeit. Diesem Treiben wurde auch kein Einhalt geboten, obwohl das Arbeitsgericht am Magdeburger Platz allen klagenden angestellten Taxifahrern Recht gab und die betroffenen Unternehmer den entzogenen Lohn nachzahlen mussten. Nun die Berliner Senatsverwaltung ist da recht resilient, wenn es um Achtung von Gerichtsurteilen zu Gunsten der Bürger geht. Da herrscht das große Verweigern, wie es ja auch an anderen Stellen deutlich geworden ist.

    Und nun nicht nur UBER, die sich mittlerweile in Berlin eine Flotte von rund 5000 Wagen halten, alles prekärst, denn UBER vermittelt ja nur, aber dies sei an anderer Stelle ausführlichst beschrieben (taxi-agentur.de), sondern noch der komplett verdrehte Irrsinn mit der pandemischen Lage nationalen Ausmaßes. Die Betriebe sterben wie die Fliegen. Natürlich nicht sofort, denn so einfach ist das ja alles nicht, wenn z.B. 20 Wagen in Betrieb sind und es dafür 50 Fahrer im Unternehmen gibt. Und der alleinfahrende Einwagenunternehmer, bar jeder Sozialversicherung hat jeden Monat die Kreditrate an den Autohersteller im Nacken. Kurzarbeitergeld für alle Angestellten (von den bürokratischen Exzessen bei dieser Versicherungsleistung der Arbeitslosenversicherung und auch bei den avisierten Coronahilfspaketen sei hier nicht berichtet) und H4 für alle anderen, und die Grundsicherung muß jeden Monat neu ausgerechnet werden, da ja die Einkommen, die Mickergroschen, nicht reichen, um überhaupt auf ‘n 1000er zum Leben zu kommen. Schmalhans ist angesagt mit Gürtel enger schnallen und einem Finanzhorizont, der weit unterhalb der 1000er Marke liegt. Noch ist es nicht Wasser und Brot.

    Dass nun der Spiegel grad dies Thema bringt, na das ist erwähnenswert, aber für mich nur eine diese ‘Ach schaut mal wie schlimm Geschichten’, die täglich in den Springerblättern BILD und BZ zu finden sind, halt ein wenig elaborierter. UBER fahren die aus dem Berliner Spiegelbüro doch auch. Kein Wort vom drohenden Kollaps der Daseinsfürsorge Taxi durch die Novellierung des PBeFG durch die weise Führung des Herrn Scheuer und der Vorarbeit seiner bayrischen Vorgänger zu Gunsten der ‘neuen’ Plattformanbieter. Kein Wort von der Mißachtung der Regulierungsbehörden, was den Schutz vor unlauterem Wettbewerb auf der Straße betrifft. Tja, Pleite gehen sie, die selbständigen Kollegen und für mich als Angestellten ist eine Rückkehr auf den Arbeitsplatz Taxi nach 35jähriger Tätigkeit wohl gestorben. Mit 60 bin ich ja schon altes Eisen, aber noch nicht rentenwürdig.

    Titelzeilen zu liefern, dafür sind all die Menschen in minderbezahlten Jobs noch gut. Klatschen kost nix und bei den Tarifverhandlungen geht’s nicht mehr um Wertschätzung sondern um Wertminderung.

    Aber, und jeder der sich ein wenig mit der Arbeitergeschichte beschäftigt hat, weiß das, es wird der Punkt kommen, wo die nonames des Prekariates aufstehen und sich wehren, doch dann wird es spät sein noch zu reden.

    Friedliche Grüße
    Joachim Schäfer

    #Taxi #Berlin #

    Joachim Schäfer, Taxifahrer in Berlin und Leser der NachDenkSeiten, berichtet über die dramatische und nicht nur corona-bedingte, sondern auch politisch gemachte Situation. Im Leserbrief wird auch sichtbar, wie sehr die Interessen internationaler Konzerne wie Uber und der damit verbundenen Finanzkonzerne Gesetzgebung und vor allem den Gesetzesvollzug beeinflussen – bis hin zur Missachtung.

    In Berlin war die Einführung des Mindestlohns zum 1.1.2015 für die meisten Kollegen vor allem aus der Tagschicht eine Lohnerhöhung. De Jure zumindest. Schnell verordnete der Finanzminister des Bundes, seine Großherrlichkeit Wolfgang Schäuble, dass an mobilen Arbeitsplätzen eine tägliche Gesamtstundenzahl mit Pausenzeit als Dokumentation ausreichend wäre. Zusammen mit der Erfindung der ‘passiven Pause’ durch die Taxameterhersteller, bei der nach vom Unternehmer festgelegten Takten sich das Meßgerät Taxameter auf Pause stellte, sobald das Kfz stand, wurden die Bereitschaftszeiten an den Halten der Mindestlohnentgeltung entzogen. 10 Stunden auf’m Bock waren dann schon mal nur 5-6 Stunden Arbeit. Diesem Treiben wurde auch kein Einhalt geboten, obwohl das Arbeitsgericht am Magdeburger Platz allen klagenden angestellten Taxifahrern Recht gab und die betroffenen Unternehmer den entzogenen Lohn nachzahlen mussten. Nun die Berliner Senatsverwaltung ist da recht resilient, wenn es um Achtung von Gerichtsurteilen zu Gunsten der Bürger geht. Da herrscht das große Verweigern, wie es ja auch an anderen Stellen deutlich geworden ist.

    Und nun nicht nur UBER, die sich mittlerweile in Berlin eine Flotte von rund 5000 Wagen halten, alles prekärst, denn UBER vermittelt ja nur, aber dies sei an anderer Stelle ausführlichst beschrieben (taxi-agentur.de), sondern noch der komplett verdrehte Irrsinn mit der pandemischen Lage nationalen Ausmaßes. Die Betriebe sterben wie die Fliegen. Natürlich nicht sofort, denn so einfach ist das ja alles nicht, wenn z.B. 20 Wagen in Betrieb sind und es dafür 50 Fahrer im Unternehmen gibt. Und der alleinfahrende Einwagenunternehmer, bar jeder Sozialversicherung hat jeden Monat die Kreditrate an den Autohersteller im Nacken. Kurzarbeitergeld für alle Angestellten (von den bürokratischen Exzessen bei dieser Versicherungsleistung der Arbeitslosenversicherung und auch bei den avisierten Coronahilfspaketen sei hier nicht berichtet) und H4 für alle anderen, und die Grundsicherung muß jeden Monat neu ausgerechnet werden, da ja die Einkommen, die Mickergroschen, nicht reichen, um überhaupt auf ‘n 1000er zum Leben zu kommen. Schmalhans ist angesagt mit Gürtel enger schnallen und einem Finanzhorizont, der weit unterhalb der 1000er Marke liegt. Noch ist es nicht Wasser und Brot.

    Dass nun der Spiegel grad dies Thema bringt, na das ist erwähnenswert, aber für mich nur eine diese ‘Ach schaut mal wie schlimm Geschichten’, die täglich in den Springerblättern BILD und BZ zu finden sind, halt ein wenig elaborierter. UBER fahren die aus dem Berliner Spiegelbüro doch auch. Kein Wort vom drohenden Kollaps der Daseinsfürsorge Taxi durch die Novellierung des PBeFG durch die weise Führung des Herrn Scheuer und der Vorarbeit seiner bayrischen Vorgänger zu Gunsten der ‘neuen’ Plattformanbieter. Kein Wort von der Mißachtung der Regulierungsbehörden, was den Schutz vor unlauterem Wettbewerb auf der Straße betrifft. Tja, Pleite gehen sie, die selbständigen Kollegen und für mich als Angestellten ist eine Rückkehr auf den Arbeitsplatz Taxi nach 35jähriger Tätigkeit wohl gestorben. Mit 60 bin ich ja schon altes Eisen, aber noch nicht rentenwürdig.

    Titelzeilen zu liefern, dafür sind all die Menschen in minderbezahlten Jobs noch gut. Klatschen kost nix und bei den Tarifverhandlungen geht’s nicht mehr um Wertschätzung sondern um Wertminderung.

    Aber, und jeder der sich ein wenig mit der Arbeitergeschichte beschäftigt hat, weiß das, es wird der Punkt kommen, wo die nonames des Prekariates aufstehen und sich wehren, doch dann wird es spät sein noch zu reden.

    Friedliche Grüße
    Joachim Schäfer❞

    #Arbeitsmarkt #Arbeitsmarktpolitik #Wirtschaftspolitik #Konjunktur #Arbeitsbedingungen #Kurzarbeit #Mindestlohn #prekäre_Beschäftigung #Uber

  • Mit Zeiten in (Open/Libre)Office rechnen
    https://www.stefanmoosmann.de/mit-zeiten-in-open-libreoffice-rechnen


    Wer die vom Chef angegebenen Arbeitszeiten mit einem kostenlosen Werkzeug nachrechnen möchte, kann dafür dieses LibreOffice Calc einsetzen. Mit MS Excel geht das auch, wobei wie zufällig gerade bei diesem Thema das kleine freie Programm besser ist, als die cash cow des US-Softwaregeganten.

    In einigen Situationen möchte man mit Zeitdifferenzen und nicht mit Uhrzeiten rechnen. Da aber (Open/Libre)Office bei Uhrzeiten im Format hh:mm automatisch eine Uhrzeit annimmt, gibt es Probleme bei Berechnungen von Zeiten die größer als 24 Stunden sind. Dies kann einfach umgangen werden in dem die Zeilenformatierung geändert wird.

    [hh]:mm wird die Zeit auch über die 24 Stunden korrekt gezählt.
    [mm] werden die Gesamtminuten angezeigt.

    Diese Formatierungen bringen nur etwas bei Funktionen wie SUMME() oder bei Additionen von zwei oder mehr Zeilen.

    Für alle mit Nachtschichten

    In Excel Uhrzeiten tagesübergreifend berechnen
    https://www.pctipp.ch/praxis/office/in-excel-uhrzeiten-tagesuebergreifend-berechnen-1788289.html

    Wie kann ich in Excel tagesübergreifend eine Stunden- und Minuten-Differenz berechnen? Zum Beispiel: Arbeitsbeginn am 1.4.2000 um 23:00 Uhr Arbeitsende am 2.4.2000 um 01:30 Uhr.
    Versuchen Sie es mit folgender WENN-Formel:

    =WENN(C5-C4<0,(C5-C4)*24+24,((C5-C4)*24)

    #Arbeitszeit #Arbeit

  • Arbeitszeitschutz 4.0 für Arbeit 4.0 | Neue Richtervereinigung e.V.
    https://www.neuerichter.de/details/artikel/article/arbeitszeitschutz-40-fuer-arbeit-40-629.html

    Die Pausenmodule zum #Fiskaltaxameter genügen den Ansprüchen des EuGh nicht und sind illegal.

    15.05.2019 - Der Europäische Gerichtshof hat am 14.5.2019 (C-55/18) entschieden, dass ein objektives, verlässliches und zugängliches System einzurichten ist, mit dem die von jedem Arbeitnehmer geleistete Arbeitszeit gemessen werden kann.

    Ohne ein System, mit dem die tägliche Arbeitszeit eines jeden Arbeitnehmers gemessen werden könne, könne weder die Zahl der geleisteten Arbeitsstunden und ihre Verteilung noch die Zahl der Überstunden verlässlich und objektiv ermittelt werden.

    Die objektive und verlässliche Bestimmung der täglichen und wöchentlichen Arbeitszeit sei für die Einhaltung des Arbeitszeitschutzes unerlässlich.

    Artikel zum Download: https://www.neuerichter.de/fileadmin/user_upload/fg_arbeitsrecht/FG_ArbR_2019_05_PM_EUGH_Arbeitszeiterfassung.pdf

    #Recht #Lohnraub #Deutschland #Europa #Taxi #Arbeit #Arbeitszeit

  • Kinos neu starten und das Colosseum retten – M – Menschen Machen Medien (ver.di)
    https://mmm.verdi.de/medienwirtschaft/kinos-neu-starten-und-das-colosseum-retten-67281

    3. JULI 2020 VON HELMA NEHRLICH - Der Neustart der Kinos unter Hygienevorgaben löst in der ersten Juliwoche vielerorts Freude aus – beim entwöhnten Publikum, bei Filmschaffenden, die endlich ihre neuen Streifen zeigen wollen, bei Verleihern und nicht zuletzt den Beschäftigten der Filmtheater. Am Berliner Traditionshaus UCI Kinowelt „Colosseum“ blieb die Wiedereröffnung wegen Insolvenz leider aus – nach fast 100 Jahren Betrieb. Stattdessen wurde diskutiert und demonstriert.

    Noch stehen Serviceinformationen auf der Webseite des „Colosseum“. Und an Corona als Totengräber glauben die 43 Beschäftigten nicht. Sie kamen am 2. Juli vor ihr geschlossenes Haus, verschenkten nachmittags symbolisch Kinokarten und echtes Popcorn, suchten das Gespräch mit Publikum, Bezirkspolitikern und Anwohnern im Prenzlauer Berg, wo das 1924 eröffnete Kino seit Generationen eine Institution ist. Filmlegende Artur Brauner kaufte es Anfang der 1990er Jahre, modernisierte und baute es aus. Das große Kino 1 mit 525 Sitzen und das Foyer stehen unter Denkmalschutz. Seit 1997 wurde das „Colosseum“ als Multiplex mit zehn Sälen und 2650 Plätzen unter der Geschäftsführung von Brauner-Sohn Sammy betrieben. 350 000 Besucher kamen 2019 ins Haus Schönhauser Allee/ Ecke Gleimstraße. Nicht nur zur Berlinale war es Festspielort, hier gab es auch Spatzen-Kino für Kita-Kinder, eine Türkische Filmwoche und Veranstaltungen wie Jugendweihen oder Firmenevents. Tempi passati?

    Hilfen nicht beansprucht

    „Wir wollen lieber heute als morgen wieder öffnen“, sagt Betriebsratsvorsitzender Martin Rathke. Doch so schnell wird das wohl nicht gehen. Als die Interessenvertretung mit dem Chef der Betreiberfirma Sammy Brauner zum Shutdown eine Betriebsvereinbarung zur Kurzarbeit unterzeichnete, wies noch nichts auf ein nahes Ende hin. Das deutete sich erst an, als Ende Mai ein vorläufiger Insolvenzverwalter von Zahlungsunfähigkeit schrieb. Seither hat die Belegschaft kein Geld mehr gesehen. Sammy Brauner stellte die Beschäftigten ab 10. Juni frei, sprach aber erst am 25. Juni mit dem Betriebsrat. Das Kino sei wegen sinkender Besucherzahlen und unter Corona-Bedingungen nicht mehr wirtschaftlich zu betreiben. Die Erbengemeinschaft des im Vorjahr 100-jährig verstorbenen Filmmoguls Atze Brauner sehe die Lage aussichtslos, erklärte Brauner jr. mittlerweile auch der Presse. „Nichts davon wurde mit Zahlen unterfüttert“, kritisiert der Kino-Betriebsratsvorsitzende. Die Beschäftigten bemängeln auch, dass Corona-Soforthilfen für das „Colosseum“ gar nicht in Anspruch genommen wurden. „Wir haben rechtzeitig alle Möglichkeiten aufgelistet. Als es vom Land Berlin einen speziellen Kulturfonds mit Hilfen für Unternehmen bis 50 Mitarbeiter gab, wurde nochmals nachgestoßen – nichts“, beklagt Rathke.

    Baupläne von unbekannt

    Dafür, dass die Pandemie als Grund nur vorgeschoben wird, spreche auch anderes. Hat sich doch herausgestellt, dass ein Hamburger Immobilienkonsortium bereits im Herbst 2019 einen Bauvorbeschied für einen Campus mit modernen Büroflächen auf dem Grundstück beantragt hat. Die Genehmigung unter Beachtung denkmalgerechter Ausführung wurde Ende November vom Stadtentwicklungsamt des Bezirks Pankow in Aussicht gestellt. Doch damit, so Sammy Brauner, habe er gar nichts zu tun. Die Erbengemeinschaft verfolge mit der Immobilie, wo zusätzlich auch Gewerbe angesiedelt ist, keine Pläne.

    läne schmiedet nun dagegen die Belegschaft. Und sie sucht Verbündete, um das Aus für den 1924 eröffneten Kinostandort zu verhindern und Arbeitsplätze zu erhalten. ver.di ist im Boot. „Das Colosseum gehört zum kulturellen Erbe der Hauptstadt, es braucht unbedingt eine Chance“, sagt ver.di-Gewerkschaftssekretär Jörg Reichel und setzt darauf, dass die zuständigen Bezirkspolitiker jetzt doch wach werden und die Brauner-Erben einlenken.

    Suche nach stimmigem Konzept

    „Wir sind bereit, das Kino zu übernehmen – ob als Genossenschaft oder kommunales Kino“, erklären die Beschäftigten. Dazu brauchen sie freilich ein stimmiges Konzept. Der Standort sei allein mit dem Kino sicher nicht zu halten. Eine breitere künstlerische Nutzung im Zusammenspiel mit Gewerbe scheint dagegen eine gangbare Lösung. Zusätzliche Büroflächen brauche hier jedenfalls niemand. Die Interessenvertretung führt derzeit Gespräche, lotet Möglichkeiten aus. „Das geht nur gemeinsam mit Anwohnern und Publikum, dazu brauchen wir politische Unterstützung und das wird nicht gegen die Eigentümer gelingen“, ist der Betriebsratschef überzeugt.

    Dem Ruf „Das Colosseum muss bleiben!“ und der Einladung zu einer gemeinsamen Demo durch den Kiez sind am ausgefallenen Kinoabend jedenfalls hunderte Sympathisanten gefolgt – „mehr als wir in unseren kühnsten Träumen erhofft hatten“, freut sich der Betriebsratsvorsitzende. Es gab Gespräche und Ansprachen von Kiezvertretern aus dem Gleimviertel-Verein, die Mut machten. Bundestagsabgeordnete von SPD und Linken sagten Unterstützung zu, Bezirksbürgermeister Sören Benn (Linke) wiederholte seine Vorstellung von einem „Haus der Kultur- und Kreativwirtschaft“ auf dem Areal, wozu unbedingt auch ein Kino gehören müsse. Die kampfesmutigen „Collosseum“-Beschäftigten zeigten sich angesichts der breiten Solidarität schlicht überwältigt. Das Eigentliche liegt freilich noch vor ihnen…

    Die Wiederaufnahmen des Kinobetriebes nach fast vier Monaten wurde auch andernorts skeptisch gesehen, etwa bei den hauptstädtischen Programmkinos. Abstandsregeln, ausgebaute Sitze, mangelnde Auslastung werden vielen Betreibern arg zu schaffen machen. Doch es gibt auch Lichtblicke und Ideen jenseits von Autokino. Die Deutsche Bahn startet am Berliner S-Bahnhof Charlottenburg ein Sommerkino für internationale Streifen im Original mit Untertiteln. Und das „Klick“ in der nahen Windtscheidstraße ist auch zurück! Zur Wiedereröffnung des ambitionierten Kiezkinos gibt es ein ganzes Wochenende der Offenen Tür. Mit Lars Eidinger als Filmpaten des Monats.

    #Berlin #Prenzlauer_Berg #Schönhauser_Allee #Arbeit #Kino #covid-19 #Insolvenz #Gewerkschaft

  • Ausbeutung und Erschleichung von Lohnsubventionen für Uber
    http://www.txsl.de/alg-uber-lohnsubvention.html

    Der RBB-Beitrag
    Der Beitrag mit dem Titel Aus dem Alltag eines Uber-Fahrers bestätigt, was alle kundigen Spatzen von den Dächern pfeifen:

    – Wie Taxis befördern Uber-Fahrzeuge in Berlin zur Zeit einen Fahrgast oder weniger pro Stunde.
    – Die Uber-Fahrer verdienen kaum 4 Euro pro Stunde. Sie erhalten 20 bis 25 Prozent vom Umsatz, nachdem der Uber-Konzern 30 bis 35 Prozent und das Mietwagenunternehmen 45 Prozent einbehalten haben.
    – Viele arbeiten deshalb ohne Pausen 12 Stunden an jedem Tagen der Woche.
    – Die Uber-Fahrer erhalten den größen Teil ihres Gehalts unter der Hand.
    – Sie werden bei Steuer und Krankenkasse als Minijobber mit beispielsweise 450 Euro monatlichem Einkommen angemeldet, obwohl sie bis zu 1500 Euro netto verdienen.
    – Die Fahrer erhalten zusätzlich Arbeitslosengeld II und kommen so auf Monatseinkommen von 2000 Euro und mehr.
    – Uber vertritt den Standpunkt, dass derartige Praktiken in den Verträgen mit ihren Subunternehmern ausdrücklich verboten sind.

    Hintergrund

    Wir wissen, dass die Mietwagenfirmen, welche Fahrten im Auftrag von Uber ausführen, ihre Buchhaltung leicht manipulieren können, ohne eine Entdeckung fürchten zu müssen, denn es gibt keine Wegstrecken- Umsatz- oder Arbeitszeiterfassung in ihren Autos.

    Das US-Unternehmen Uber kennt Umsätze und Strecken der gefahrenen Touren dafür umso genauer und verfügt über alle Möglichkeiten, Verstösse gegen Arbeitszeitgesetz und Abgabengesetze zu erkennen.

    In bemerkenswerten Größenordnungen hat erst die Abschaffung der Ortskundeprüfung für Mietwagenfahrer am 7.7.2017 das im Beitrag beschriebene betrügerische Geschäftsmodell in grossem Umfang möglich gemacht. Vorher gab es nicht genügend Fahreinnen und Fahrer, die bereit waren, für so wenig Geld zu arbeiten. Die Mühen der Vorbereitung auf die Ortskundeprüfung und ihre hohe Durchfallquote begrenzten die Zahl der potentiellen Ausbeutungsopfer. [2] [3]

    Wirtschaftliche Folgen sind bereits sichtbar

    Der systematische MIssbrauch des Arbeitslosengeld II als Lohnsubvention durch Uber und seine Auftragnehmer hat die Entstehung eines weiteren Sektors der Armutsökonomie in Deutschland bewirkt. Man könnte auch sagen, dass die Taxi- und Mietwagenbranche in den Ruin getrieben wird, so lange sie sich an Recht und Gesetz hält.

    Dennoch braucht die Mehrheit der Taxi- Unternehmen die Zukunft nicht zu befürchten, denn für sie werden zur Zeit vom Verkehrsministerium die Abschaffung der Ortskundeprüfung und eine Lockerung der Tarifpflicht in die Wege geleitet. Diese beiden Massnahmen werden auch den Taxiunternehmen Lohnzahlungen unterhalb des Mindestlohnniveaus wesentlich erleichtern.

    Cui Bono ?

    Der US-Konzern Uber darf sich das alles als einen Erfolg seiner Lobbyarbeit gutschreiben. Nach dem Uber-Taxi geht es weiter mit Uber in der Fläche, Uber Eats, Uber Works [4] , ff. Das klappt nicht immer, die Uber-Versuche der Zerstörung durch Disruption können jedoch nicht in Abrede gestellt werden.

    [1] Die Abendschaubeiträge verbleiben nur eine kurze Zeit in der ARD Mediathek. Es ist deshalb sinnvoll, sich ein Belegexemplar herunterzuladen. Das ist vollkommen legal möglich auf der Seite MediathekViewWeb. Titel in die Suchmaske eingeben und Download starten.

    [2] In Berlin erreichte die Zahl der Uber-Fahrzeuge ab dem Sommer 2018 eine nennenswerte Größenordnung. Zum Jahreswechsel 2019/2020 war der Berliner Taxi-Umsatz trotz des anhaltenden Tourismusbooms um 20 bis 30 Prozent gefallen, und zahlreiche Betriebe beabsichtigten ihre Tätigkeit einzustellen. Da die Verluste vor allem von den Angestellten getragen und teilweise durch längere Arbeitszeiten ausgeglichen wurden, blieb die Zahl der geschlossenen Taxibetriebe gering. Erst der wirtschaftliche Shutdown im Frühjahr 2020 erzwang dann Rückgabe von ungefähr 1000 Taxikonzessionen.

    [3] Die Abschaffung der Ortskundeprüfung wurde vom Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer vorangetrieben. Damit erschloss er den Mietwagenunternehmen ein riesiges Arbeitskräftepotenziel. Sie können nun Arbeitslosen zusagen, ihnen jeden Monat über 1000 Euro völlig risikolos schwarz auszuzahlen.

    [4] Bei diesem, mittlerweile vom Konzern in den Winterschlaf geschickten, Projekt wird Uber zum universellen Arbeitsvermittler. Wie alle Startups verspricht das Unternehmen seinen Investoren enorme Profite durch das Erreichen des Status eines Unicorn, eine schöne Umschreibung für die de facto Monopolstellung in einer Branche. Uber übernimmt bei der Arbeitsvermittlung keine Verantwortung, sondern verschiebt sie zu Zeitarbeitsfirmen, die wiederum nur zahlen, was die eigentlichen Ausbeuter bewilligen.

    #Berlin #Uber #disruption #Arbeit #Ausbeutung #Wirtschaft

  • Solidaritätslied
    https://de.wikipedia.org/wiki/Solidarit%C3%A4tslied

    Das Solidaritätslied, geschrieben von Bertolt Brecht, vertont von Hanns Eisler, ist ein Arbeiterlied. Das Lied ist zwischen 1929 und 1931, vor dem Hintergrund der Weltwirtschaftskrise (1929), dem vergangenen Weltkrieg (1914–1918) und der sozialen Frage für den Film Kuhle Wampe oder: Wem gehört die Welt? entstanden.

    Von dem Liedtext existieren zwei verschiedene Versionen, die beide von Brecht stammen. Weitaus bekannter ist der zweite, während des Spanienkriegs entstandene Liedtext, der die Situation abstrakter und ideologischer ausdrückt, während der frühe Text sich konkret auf den Film Kuhle Wampe bezog.
    ...
    Der Urtext beginnt mit den Zeilen: „ Kommt heraus aus eurem Loche, das man eine Wohnung nennt / Und nach einer grauen Woche folgt ein rotes Wochenend! “.

    Solidaritätslied - Fassung aus dem Film Kuhle Wampe
    https://sites.google.com/site/ernstbush/pesni-i-ih-istoria-mp3-file-1/spisok/pesna-solidarnosti-1931
    Песня солидарности (1931) - Эрнст Буш (Ernst Busch) : хроника ХХ века в песнях

    Solidaritätslied
    (Strophen aus dem Film)

    [Refrain:]
    Vorwärts, und nicht vergessen,
    worin unsre Stärke besteht!
    Beim Hungern und beim Essen,
    vorwärts, nicht vergessen
    die Solidarität!

    Erstens sind hier nicht wir alle,
    zweitens ist es nur ein Tag,
    wo die Arbeit einer Woche
    uns noch in den Knochen lag.

    [Refrain...]

    Erstens sind es nicht wir alle,
    zweitens ist es nur ein Tag,
    und zwar liegt da auf der Wiese,
    was sonst auf der Straße lag.

    Vorwärts, und nicht vergessen
    unsre Strasse und unser Feld!
    Vorwärts, und nicht vergessen:
    Wessen Straße ist die Straße?
    Wessen Welt ist die Welt?

    [Refrain...]

    Sahen wir die Sonne scheinen
    auf die Straße, auf das Feld,
    konnten wir doch niemals meinen,
    dies sei unsre wahre Welt.

    [Refrain...]

    Denn wir wissen, das ist nur ein
    Tropfen auf den heißen Stein.
    Aber damit kann die Sache
    nicht für uns bereinigt sein.

    Vorwärts, und nicht vergessen
    unsre Strasse und unser Feld!
    Vorwärts, und nicht vergessen:
    Wessen Straße ist die Straße?
    Wessen Welt ist die Welt?

    Kuhle Wampe oder : Wem gehört die Welt ?
    https://de.wikipedia.org/wiki/Kuhle_Wampe_oder:_Wem_geh%C3%B6rt_die_Welt%3F

    Der Film endet mit dem Singen des Solidaritätsliedes.
    Ursprüngliche Fassung des Films

    Aus der Schlussfassung des Films wird nicht recht deutlich, dass Anni ihr Kind abtreiben lassen will, die 90 Mark aber nicht besitzt, die für einen illegalen Schwangerschaftsabbruch von ihr selbst aufzubringen sind. Das Problem wird dadurch gelöst, dass die Arbeitersportler Solidarität zeigen, indem sie den Betrag sammeln, und Anni das Kind abtreiben kann.

    Ebenso legten die Zensoren Wert darauf, dass eine Szene gestrichen wird, in der dazu aufgefordert wird, Wohnungsräumungen durch kollektiven Widerstand der Arbeiter zu verhindern.

    Solidarität (1970) - Ton Steine Scherben
    https://www.youtube.com/watch?v=AivmnmH4dg4

    #Arbeiterlieder #Agitprop #mouvement_ouvrier #cinéma #musique

  • Vorwärts und nicht vergessen (Solidaritätslied) - Erinnerungsort
    https://erinnerungsort.de/lied/vorwaerts-und-nicht-vergessen-solidaritaetslied

    Leicht unterschiedlicher Text von in https://seenthis.net/messages/546552

    Text: Bertolt Brecht / Ernst Busch
    Musik: Hanns Eisler

    Fassung 1947

    Vorwärts, und nie vergessen
    Worin unsre Stärke besteht!
    Beim Hungern und beim Essen
    Vorwärts, nicht vergessen
    Die Solidarität!

    Auf, ihr Völker dieser Erde!
    Einigt euch in diesem Sinn:
    Daß sie jetzt die eure werde
    Und die große Nährerin.

    Refrain

    Schwarzer, Weißer, Brauner, Gelber!
    Endet ihre Schlächterein!
    Reden erst die Völker selber
    Werden sie schnell einig sein.

    Refrain

    Wollen wir es schnell erreichen
    Brauchen wir noch dich und dich.
    Wer im Stich läßt seinesgleichen
    Läßt ja nur sich selbst im Stich.

    Refrain

    Unsre Herrn, wer sie auch seien
    Sehen unsre Zwietracht gern
    Denn solang sie uns entzweien
    Bleiben sie doch unsre Herrn.
    Vorwärts, …

    Proletarier aller Länder
    Einigt euch, und ihr seid frei.
    Eure großen Regimenter
    Brechen jede Tyrannei!

    Vorwärts, und nie vergessen
    Die Frage an jeden gestellt
    Willst Du hungern oder essen:

    Wessen Morgen ist der Morgen?
    Wessen Welt ist die Welt?

    #Arbeiterlieder #Agitprop #mouvement_ouvrier

  • INSIKA® Fiskaltaxameter für Taxis - deine Taxicloud
    https://www.starksoft.de

    Schauschau, intelligente Pause heißt das bei Starksoft. Hier werden Bereitschaftszeiten, die Fahrerin oder Fahrer außerhalb des Autos verbringt, etwa um Gymnastik zu machen oder mit Kollegen zu sprechen, zu Pausenzeiten umdefiniert und erfaßt.

    INTELLIGENTE ARBEITSZEITENPRO

    Die DriverApp Pro erkennt automatisch, ob sich dein Personal im Fahrzeug oder außerhalb des Fahrzeugs befindet und sie erkennt auch, ob das Taxi des Personals fährt oder gerade steht und bietet dementsprechend intelligente Pausen vor.

    Hier wird es vollkommen absurd. Pause machen kann ein Arbeitnehmer jederzeit, soweit er nicht gegen betriebliche Vereinbarungen verstößt. Dabei muß die Pause vorhersehbar sein, eine bestimmte Mindestdauer von i.d.R. 15 Minuten haben und darf nicht durch eine Aufforderung zur Arbeit unterbrochern werden können.

    Pause machen am Taxi-Halteplatz, wo jederzeit ein Fahrauftrag erteilt oder eine Fahranfrage gestellt werden kann, ist also per definitionem unmöglich. Erkennt die Software es etwa, wenn das Taxi am Halteplatz steht, und verhindert, dass die Standzeit als Pause erfasst wird?

    In der besten aller Welten wäre das möglich. Hier ist vermutlich eher das Gegenteil der Fall, zumindest wenn man davon ausgeht, dass die schräge Denkungsart der „intelligenten Pause“ auch diese Programmfunktion prägt.

    PAUSENAUFZEICHNUNGEN

    Dein Personal kann während oder nach der Schicht nur zulässige Pausen eintragen. Dadurch kannst du nachvollziehen, ob die gesetzliche Arbeitszeit für den Dienst eingehalten wurde.

    #Taxi #Arbeit #Lohnraub #Software

  • 13.10.2020: Frühkapitalistische Methoden (Tageszeitung junge Welt)
    https://www.jungewelt.de/artikel/388258.arbeitswelt-fr%C3%BChkapitalistische-methoden.html

    13.10.2020 von Daniel Behruzi - Von wegen modern: Bei den Arbeitsbeziehungen herrschen in der #Plattformökonomie Uraltzustände

    Sie steht für eine radikale Transformation der Arbeitswelt: die sogenannte Plattformökonomie. In ihr wird Arbeit über Apps und Websites vermittelt. Die Beschäftigten gelten in der Regel als Selbständige, sind aber oft de facto von den digital erteilten Aufträgen abhängig. Dieser Bereich – für den exemplarisch der Fahrdienstleister Uber steht – ist »hochgradig vermarktlicht«, wie Stefan Kirchner und Wenzel Matiaske in ihrer Einleitung zu einem Schwerpunktheft der Zeitschrift Industrielle Beziehungen schreiben. »Diese Unmittelbarkeit des Marktes geht einher mit einer geringen Sicherheit der Arbeitstätigkeit, einem hohen Wettbewerbsdruck und einer oftmals geringen Entlohnung.« Die »#Uberisierung« stehe für eine »radikale Entbetrieblichung«, bei der die betriebliche Organisation der Arbeit vollständig erodiert – und mit ihr die Regulation von Arbeitsbeziehungen und Rechten der Lohnabhängigen.

    Doch ist der Siegeszug der Plattformökonomie, die auch unter Begriffen wie »Cloudwork« oder »Clickwork« diskutiert wird, ausgemacht? Wie weit geht der mit ihr verbundene radikale Umbruch tatsächlich? Hier wenden sich die Herausgeber gegen einen kapital- oder technik-deterministischen Ansatz. Sie betonen, dass es sich bei der erwarteten Disruption durch die Plattformökonomie bislang eher um eine »imaginierte Zukunft« als um die Realität handelt. Die tatsächliche Verbreitung der Plattformökonomie ist nämlich bisher recht überschaubar, auch wenn die Angaben über die Zahl der so Beschäftigten recht unterschiedlich sind. Kirchner und Matiaske gehen zudem davon aus, dass die Digitalisierung eher schrittweise vonstatten geht.

    Es entstehen freilich auch neue Branchen, in denen sich alles, inklusive der konkreten Beziehungen zwischen Kapital und Arbeit, neu entwickeln muss. Wie das in mikropolitischen Aushandlungsprozessen geschieht, zeichnen Heiner Heiland und Ulrich Brinkmann von der TU Darmstadt in einem Beitrag über den sogenannten Foodtech-Sektor, also plattformvermittelte Essenslieferungen, nach. Die Umsätze in diesem Segment steigen schnell und lagen 2019 bei 1,8 Milliarden Euro.

    Heiland und Brinkmann stellen dar, wie 2017 erstmals ein #Betriebsrat bei »Foodora« in Köln gegründet wurde. »Die vorausgehende Organisierung der Rider war aufgrund des Fehlens einer gemeinsamen Betriebsstätte ein schwieriges Unterfangen.« Denn, so berichtet einer der Kuriere, »eigentlich ist es im Prozess nicht vorgesehen, dass die Fahrer sich treffen oder großartig miteinander kommunizieren«. Ermöglicht wurde die Kontaktaufnahme und Organisierung unter anderem dadurch, dass sich die Kuriere in einem engen Radius um einen zentralen Platz ins System einloggen mussten, weshalb sie sich dann doch begegneten.

    Beim Konkurrenten »Deliveroo« lief die Vernetzung über das Chatprogramm des Unternehmens, das zunächst der kollegialen Selbsthilfe der Fahrer diente. Hier wurde auch deutlich, wie solche Firmen auf die Organisationsversuche reagieren: Sobald in den Chats die Frage einer Betriebsratsgründung diskutiert wurde, stellte »Deliveroo« das Programm ein bzw. zensierte es. Als dennoch ein Betriebsrat entstand, ließ das Unternehmen die Verträge der gewählten Interessenvertreter auslaufen und stellte sein Geschäftsmodell schließlich so um, dass nur noch selbständige Fahrer zum Einsatz kamen. Hier wie in anderen Aspekten ähnelt die Plattformökonomie »einer Wiederkehr der Arbeitsbeziehungen der ›Industrie 1.0‹ in den Frühzeiten des Kapitalismus«, so die Autoren. So viel zu der allzu üblichen Gleichsetzung von Digitalisierung und Modernisierung.

    Die Auseinandersetzungen um Mitbestimmung im Bereich der plattformvermittelten Essenslieferungen zeigen also einerseits die Kreativität, mit der Beschäftigte es auch unter widrigen Bedingungen schaffen, kollektiv zu handeln. Andererseits sind die Plattformbetreiber »durch die jederzeit änderbare Organisation des Arbeitsprozesses (…) in der Lage, auf die kreativen eigensinnigen Praktiken der Arbeitenden flexibel zu reagieren«. Mit dem »Marktaustritt« von »Deliveroo« und dessen Konzept der ausschließlich selbständigen Fahrer scheint sich nun das Modell »Foodoras« mit abhängiger Erwerbsarbeit und vereinzelten Betriebsratsstrukturen durchzusetzen, das, so die Interpretation der Autoren, »eher dem traditionellen Entwicklungspfad des ›deutschen Modells‹ entspricht«.

    #Arbeit

  • Trotz Mindestlohn hat Deutschland nach wie vor einen der größten Ni...
    https://diasp.eu/p/11774489

    Trotz Mindestlohn hat Deutschland nach wie vor einen der größten Niedriglohnsektoren in Europa. Durch die Corona-Krise wird einmal mehr offensichtlich, dass das deutsche Wirtschafts- und Sozialmodell hier über ein grundlegendes Funktionsdefizit verfügt, und der Problemdruck steigt gleich in mehrfacher Hinsicht. #Arbeit #HartzIV https://www.bpb.de/apuz/315575/der-niedriglohnsektor-in-der-corona-krise

  • Die Mobility Data Specification für Berlin verpflichtend einführen: Steuerung, Planung und Lizenzierung von Mobilitätsdienstleistungen: Landesverband Berlin
    https://dielinke.berlin/nc/start/det/news/die-mobility-data-specification-fuer-berlin-verpflichtend-einfuehren-st

    Beschluss 18 / 3 / 7

    DIE LINKE Berlin. setzt sich dafür ein, dass der Berliner Senat eine sich in kommunalem Eigentum befindliche digitale Schnittstelle aufbaut, die alle Anbieter von Mobilitätsdienstleistungen (Miet- und Leihfahrzeuge, Fahrdienste und Personenbeförderungsleistungen aller Art) nutzen müssen.

    Die Erlaubnis zur Erbringung der Dienstleistung ist an die Nutzung der Schnittstelle und die dortige Registrierung jedes einzelnen Fahrzeugs gebunden.

    Die Anbieter müssen standardisiert und datenschutzkonform in Echtzeit Daten über Standort und Verfügbarkeit der Dienstleistungen an die Schnittstelle melden.

    Die Erlaubnis zur Erbringung der Dienstleistung muss an folgende weitere Bedingungen geknüpft werden:
    Tarifliche Entlohnung der Beschäftigten
    Ausstattung der Fahrzeuge mit eingreifenden Sicherheitstechnologien sobald diese verfügbar sind (Speedlimiter, Notbremssysteme, Abstandswahrer)
    Beförderungspflicht
    Erbringung im gesamten Stadtgebiet

    Die Regeleinhaltung bei Rückgabe von Mietfahrzeugen soll über die Schnittstelle kontrollierbar sein: Auf vorher definierten Flächen soll die Rückgabe von Leihfahrzeugen durch das System automatisch verhindert werden, z.B. auf Gehwegen oder im Parkverbot.

    Teilweise sollen die gewonnenen Daten, z.B. Standorte entleihbarer Fahrzeuge, als offene Daten zur Verfügung stehen.

    Weitere gewonnene Daten sollen zur Verbesserung und Erweiterung von Planungsprozessen der öffentlichen Hand und zur Kontrolle der Einhaltung o.g. Bedingungen verwendet werden, allerdings nicht öffentlich zugänglich sein.

    Technisch existiert ein solches System mit der quelloffenen Mobility Data Specification bereits. Diese ist verfügbar und und kann rasch für Berlin einsetzbar gemacht werden.

    #Berlin #Verkehr #OpenData #Arbeit #Tarifvertrag