• Schmarotzer aller Länder !
    https://www.akweb.de/politik/buergergeld-wird-umbenannt-die-spaltung-der-armen-bleibt-hartz-iv-schmarotzer-

    Eine »Wohltätigkeitsspeisung« durch die evangelische Kirchengemeinde 1931 in Berlin. Foto : Bundesarchiv, Bild 183-T0706-501, CC BY-SA 3.0

    Les changements de l’appelation de l’aide sociales ne changent rien à la reproche que les pauvres sont responsables de leur sort à cause de leur fainéantise et incompétence. La discrimination persiste, les bon bourgeois ont besoin de prétextes pour justifier les injustices qui leur vont très bien.

    21.19.2025 von Christian Frings - Das Bürgergeld wird umbenannt, die Idee von »selbstverschuldeter« und »unverdienter« Armut bleibt

    Von Christian Frings
    Eine »Wohltätigkeitsspeisung« durch die evangelische Kirchengemeinde 1931 in Berlin. Foto: Bundesarchiv, Bild 183-T0706-501, CC BY-SA 3.0

    Mit großem Getöse haben CDU und SPD Anfang Oktober die »Abschaffung« des Bürgergeldes verkündet. Regierungsvertreter*innen nannten die beschlossene Reform der Leistungen nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) einen Schlag gegen »mafiösen« Bürgergeld-Betrug. Im Vordergrund der Maßnahme steht eindeutig die Übernahme des von der AfD repräsentierten Rassismus, der sich am Bürgergeld austoben kann, weil mittlerweile fast die Hälfte der 5,5 Millionen Bezieher*innen aus dem Ausland stammen – davon etwa 800.000 aus der Ukraine.

    Das populistische Reden von einer »Abschaffung« ist indes genauso ein Etikettenschwindel, wie es die Umbenennung von »Hartz IV« in »Bürgergeld« 2023 war. Niemand will ernsthaft das SGB II abschaffen. Zur Aufrechterhaltung des sozialen Friedens an einem der weltweit führenden Produktionsstandorte des globalen Kapitals verspricht der bürgerliche Staat den in diesem Land ausgebeuteten Menschen in seiner Verfassung, dass er niemanden verhungern lassen wird. Der seit dem Ende des 19. Jahrhunderts in Industrieländern eingeführte Sozialstaat war ein konterrevolutionäres Projekt. Er war und ist eine Reaktion auf die Gefahr revolutionärer Klassenkämpfe, die zwangsläufig mit der kapitalistischen Produktionsweise verbunden ist – aber er ist keine »Errungenschaft der Arbeiter*innenbewegung«, als die er in linken Kreisen oft idealisiert wird. Denn seine konkrete Ausgestaltung diente von Anfang an der Aufspaltung des Proletariats in verschiedene Kategorien, die gegeneinander ausgespielt werden können.

    Die wichtigste dieser Spaltungslinien war – neben nationalistischen, rassistischen und sexistischen Spaltungen – die zwischen »selbstverschuldeter« und »unverdienter« Armut, rechtlich zementiert in der Unterscheidung zwischen Leistung nach Bedarf und Leistungsansprüchen aus einer Sozialversicherung. Erstere sind mit der moralischen Abwertung als Almosenempfänger*in und »Schmarotzer*in« verbunden, letztere wie die Rente gelten als eine respektable »Treue- und Durchhalteprämie« für lebenslange Lohnschufterei. Beide dienen also der Absicherung des Arbeitszwangs, nur dass erstere mit einem höheren Maß an gezielter Schikane und Repression verbunden sind. Diese werden nun wieder verschärft, nachdem sich die SPD mit der Umbenennung in »Bürgergeld« und einigen Entschärfungen von unangenehmen Erinnerungen hatte freimachen wollen – von den von Wohlfahrtsverbänden geforderten Verbesserungen, insbesondere bei der Höhe der Leistungen, war das schon 2023 weit entfernt.

    Radikale Kämpfe gegen die Schikanen des Sozialstaats – die uns aktuell auch beim Streit um die Krankschreibung, Leistungen der Pflegeversicherung oder eine vor Altersarmut schützende Rente betreffen – werden sich nur entwickeln können, wenn wir nicht mehr von den vom Sozialstaat erst geschaffenen Kategorien der proletarischen Armut an Produktionsmitteln ausgehen, sondern das gesamte System des Arbeitszwangs infrage stellen.

    Christian Frings ist Aktivist, Autor und Übersetzer (u.a. von David Harvey).

    #Allemagne #mouvement_ouvrier #pauvreté #Bürgergeld #Hartz_IV#allocations_sociales #état_de_providence

  • En Allemagne, la coalition s’accorde pour restreindre l’accès aux minima sociaux
    https://www.lemonde.fr/international/article/2025/10/10/en-allemagne-la-coalition-s-accorde-pour-restreindre-l-acces-aux-minima-soci

    La réforme la plus attendue était donc celle du #Bürgergeld (« #allocation citoyenne »), prestation sociale notamment versée aux #chômeurs arrivés en fin de droits, qui alimente un débat en Allemagne sur la désincitation au #travail. Le Bürgergeld, qui s’élève actuellement à 563 euros pour une personne seule, coûte 47 milliards d’euros par an aux finances publiques. Le fait que près de la moitié des bénéficiaires soient étrangers suscite aussi des critiques.

    Les partenaires de la coalition « noire rouge » se sont entendus pour réformer cette allocation, lointaine héritière des réformes de Gerhard Schröder au début des années 2000, en introduisant un système de #sanctions progressives. Les bénéficiaires refusant de se rendre aux rendez-vous de contrôle ou de reprendre un emploi pourraient perdre l’intégralité de la prestation, ainsi que des aides au logement s’ils en touchent. Un tour de vis par rapport au système actuel, dont les sanctions étaient moins sévères et qui ne prévoyait pas la suppression totale de l’allocation.

    Initialement réticent, le SPD s’est finalement rangé derrière le chancelier et les conservateurs. « Les sociaux-démocrates ont à cœur de montrer qu’ils demeurent le parti du travail et pas celui des “assistés “ », résume Uwe Jun, professeur de sciences politiques à l’université de Trêves. Un reproche fréquemment formulé à l’encontre du parti dans les régions industrielles de l’ouest de l’Allemagne, bastion historique du SPD, où Alternative für Deutschland (AfD, #extrême_droite) gagne du terrain avec un discours dénonçant à la fois l’immigration et le dévoiement de l’Etat social. «  Nous exigeons du travail plutôt que du chômage », a martelé Bärbel Bas jeudi, qui s’est gardée de donner un montant d’économies. La ministre a en revanche indiqué qu’en faisant revenir 100 000 bénéficiaires de l’allocation dans le marché du travail, l’Etat récupérerait un milliard d’euros.

    En guise de sanction, supprimer l’allocation logement. Suffit de lire le journal pour trouver des pistes utiles, de Lecornu à Roussel.

    #droits_sociaux #société_punitive

  • Die Jobcenter-Falle : Was läuft falsch beim Bürgergeld ?
    https://presseportal.zdf.de/pressemappe/frontal-2

    Regarder en ligne : https://www.zdf.de/play/dokus/frontal-doku-100/die-jobcenter-fall-was-laeuft-falsch-beim-buergergeld-100

    La production de la ZDF n’est pas un reportage, même si elle utilise des éléments formels propres à ce genre, mais un morceau de propagande brutale. Elle a manifestement été produite dans le but de démolir le système actuel de revenu citoyen. Cela ne fonctionnera pas immédiatement, car il y a trop de résistance et presque tout le monde dans ce pays s’accorde à dire qu’un tel système est nécessaire, mais en raison de ses nombreuses observations présentées sans contexte, qui dans l’ensemble prêtent à confusion, cette œuvre remplit parfaitement son objectif.

    Ce qui manque dans cette pièce, c’est une description précise des causes de la misère dénoncée. Cela aurait été possible pour chaque partie du récit en utilisant le classique « cui bono » comme fil conducteur. Pour chaque cas individuel, on aurait pu se demander qui souffre, qui profite et comment les deux s’articulent. Il en aurait résulté des généralisations fondées, et tous les téléspectateurs qui ne sont pas complètement bornés auraient alors trouvé d’eux-mêmes des solutions pragmatiques aux problèmes.

    Ce n’était manifestement pas l’objectif des responsables de l’émission.

    Au lieu de cela, pendant près de 44 minutes, on présente des situations insolubles, des actions caritatives comme solution à des cas individuels, et on exige principalement une mesure libératrice de la part du gouvernement fédéral et du parlement, formulée de manière ambiguë, bien sûr, afin d’éviter toute accusation de manipulation de l’opinion. Avant cette libération, une pression supplémentaire sur les bénéficiaires prétendument non nécessiteux est suggérée comme mesure à court terme.

    La manière dont le problème Uber pourrait être résolu est montrée à petite échelle, mais pas la manière dont l’approche douanière présentée dans le reportage pourrait être étendue et empêcher complètement les abus.

    On vise les petits, qui, en tant que rouages du système économique et social, n’ont d’autre choix que de faire avec. Les véritables bénéficiaires des mesures prises par les douanes et les agences pour l’emploi, à savoir les profiteurs du secteur de la construction, de l’hôtellerie, du transport de personnes et de tous les autres secteurs qui n’emploient pas exclusivement des personnes hautement qualifiées et rémunérées, sont à peine mentionnés. Il n’est pas question des profiteurs malhonnêtes de la situation politique et administrative.

    L’exploitation, c’est OK, tel est le message véhiculé par cette émission, mais respectez les règles suffisamment pour que cela ne se remarque pas.

    frontal-Dokumentation 12. August 2025, ZDF

    Film von Tonja Pölitz

    Kamera: Fabian Brandino, Ken Kabelitz, Andrea Rumpler
    Schnitt: Anna Cussen
    Produktion: ZDF
    Redaktion: Jörg Göbel
    Länge: ca. 43 Minuten

    Millionen ohne Job – wer einmal drin ist im Bürgergeld, findet oft nicht mehr raus, zurück in den Arbeitsmarkt. Die Union setzt auf mehr Druck und Sanktionen, auf ein Comeback von Fordern und Fördern, bis hin zur kompletten Kürzung der Leistungen. Die Arbeitsministerin von der SPD dagegen will gezielter Sozialbetrüger und Terminschwänzer ins Visier nehmen.

    Feststeht: die Kosten explodieren. 52 Milliarden Euro sind für das Bürgergeld 2025 eingeplant. Das entspricht etwa zehn Prozent des gesamten Bundeshaushalts. Ein immer größerer Teil entfällt auf die Verwaltung. Nur noch 5,5 Prozent der vermittelten Jobs aber kommen noch von den Jobcentern.

    Zwei Arbeitsvermittler auf Hausbesuch bei Kunden berichten im ZDF offen: Wie soll man Menschen in Arbeit bringen, zu denen es seit Jahren keinen Kontakt mehr gibt? Mehr als die Hälfte der Termine im Jobcenter bleibt inzwischen ungenutzt. Und im Film zeigt sich das Problem: Selbst jene Kunden, die offensichtlich zuhause sind, öffnen dem Jobcenter nicht mal die Tür.

    Die „frontal“-Doku „Die Jobcenter-Falle“ richtet den Fokus auch auf die Perspektive der Betroffenen. Menschen, hineingeboren in den staatlichen Leistungsbezug, für die ein Leben mit Arbeit eher die Ausnahme ist. Jene, die sich vom Jobcenter befreien wollen, aber dort nicht die immer richtige Unterstützung finden. Und auf die, die schwarzarbeiten und beim Amt die Hand weiter aufhalten.

    Die „frontal“-Doku sucht nach Auswegen und findet erfolgreiche Arbeitsgelegenheiten. Und sie zeigt Schwachstellen im System – fehlende Arbeitsanreize und zu geringe Hinzuverdienstgrenzen, die eine Rückkehr in Vollzeit erschweren oder ganz verhindern. Alleinerziehende, gefangen in Teilzeit- oder Minijob, weil sie den Unterschied zu Mehrarbeit auf dem Konto kaum spüren. Sind drastischere Sanktionen da wirklich das Mittel der Wahl?

    Wie viel Sozialstaat können – und wollen – wir uns leisten? Befeuert von der aktuellen politische Debatte steht die gesellschaftliche Akzeptanz des Systems auf dem Spiel. Sind die, die im System festhängen, einfach nur zu faul zum Arbeiten? Was, wenn das System inzwischen selbst scheitert?

    #Allemagne #Bürgergeld #Uber

    • „Warum arbeiten?“ ZDF-Doku offenbart eklatante Schwächen des Bürgergelds
      https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/warum-soll-ich-arbeiten-zdf-doku-offenbart-eklatante-schw%C3%A4chen-des-b%C3%BCrgergelds/ar-AA1Kq8OG

      12.8.2025 von Josef Seitz - „Warum soll ich arbeiten gehen?“ Das ist der erste Satz der ZDF-Doku „Die Jobcenter-Falle: Was läuft falsch beim Bürgergeld?“ Einfacher lässt sich das Problem jener knapp 47 Milliarden Euro, die sich Deutschland das Bürgergeld im vergangenen Jahr kosten ließ, kaum auf den Punkt bringen. „Warum“, so geht das Einstiegszitat weiter, „soll ich 40 Stunden die Woche arbeiten gehen für 1200 Euro, wenn ich 1100 Euro kriege fürs Nichtstun?“
      Jobcenter-Mitarbeiter: „Für wenige wünsche ich mir ein schärferes Schwert …“

      Es ist ein Verdienst der ZDF-Dokumentation, das riesengroße Thema auf die ganz kleine Ebene herunterzubrechen. Das Fernsehteam begleitet Arbeitsvermittlerin Silke Pusakowski vom Jobcenter Berlin Tempelhof-Schöneberg auf ihrer Tour zu Menschen, die Termine im Amt nicht wahrgenommen haben – Klinkenputzen bei einer schwierigen Kundschaft. Willkommenskultur geht anders.

      Zusammen mit ihrem Kollegen steht Pusakowski vor der verschlossenen Tür. Seit 2018 lebt eine Ukrainerin mit Mann und zwei schulpflichtigen Kindern vom Jobcenter. „Für wenige Kunden wünsche ich mir ein schärferes Schwert“, sagt ihr Kollege Marcel Eichenseher: „Also jetzt mal ehrlich – die Wohnung kann doch untervermietet sein und die ganze Familie ist nicht mehr da, wir wissen es nicht.“

      Wir sehen die Hilflosigkeit unseres Staates beim Bürgergeld

      Es ist bitter, dem Team vom Amt zuzuschauen. Wir sehen die Hilflosigkeit unseres Staates gegenüber Menschen, die das soziale System gezielt missbrauchen. Daten fehlen, weil der Datenzugriff fehlt. Sanktionen kommen zu spät gegenüber Leuten, die arbeiten könnten, aber nicht arbeiten wollen. Tatsächlich ist Arbeit ja auch mühsam. Wie mühsam sie sein kann, zeigen gerade auch die beiden Klinkenputzer. In ihrem Jobcenter platzt fast jeder zehnte Termin. „Ich sitz‘ da im Jobcenter“, sagt Eichenseher, „und keiner kommt – was soll ich machen: Den ganzen Tag Kaffee trinken geht auch nicht.“

      Er hat Kunden, zu denen er seit zehn Jahren keinen Kontakt mehr hatte. Wieder steht das Team an einer verschlossenen Wohnungstür. „Sie haben Dielen, das quietscht!“, ruft Pusakowski. Die Tür bleibt zu. Das ist Detektivarbeit der ganz bitteren Art. Mit Arbeitsvermittlung hat das kaum etwas zu tun.

      ZDF-Doku offenbart mangelnden Druck

      Die Drohung der Politik, die Leistungen auf Null zu kürzen? Ein anonymer Andy, der sich seit Jahren sehr kommod im System eingerichtet hat, nicht: „Das wäre auf jeden Fall eine Option, die mehr Leute animieren würde – mich eingeschlossen. Es gibt im Moment keinen Druck, es gibt im Moment keine Strafen.“

      Tatsächlich fehlen Anreize für die Arbeit. Die ZDF-Doku rechnet es an einem Beispiel vor. Wenn eine Alleinerziehende mit zwei Kindern für 3000 Euro den Monat arbeitet, bleiben ihr unterm Strich nur 59 Euro mehr. Da hat die Hängematte, die soziale, durchaus ihren Reiz. Wer nachrechnet, arbeitet eher nicht.

      Wer arbeitet, ist – zu oft – der Dumme

      Es geht noch dreister. Die ZDF-Doku beschreibt den Fall eines Paares, das von einer Wohngemeinschaft ins Häuschen mit Garten umgezogen ist. Die Miete beträgt nun 2100 Euro im Monat. Das Amt zahlt – und zwar einen Betrag, den sich die zuständige Sachbearbeiterin für sich selber nicht leisten könnte. Fehlanreize im System? Eine Mitarbeiterin erinnert an eines: „Wir reden von Steuergeldern – und das sind ja Gelder, die von den Menschen erwirtschaftet werden, die arbeiten gehen. Dieses Ungerechtigkeitsgefühl stellt sich schon ein.“

      Wer den Jobcenter-Mitarbeitern zuschaut, dem bleibt nur ein Gedanke: Wer arbeitet, ist – zu oft – der Dumme.

    • frontal-Dokumentation: Die Jobcenter-Falle: Was läuft falsch beim Bürgergeld?: Schiefstand im Sozialsystem
      https://www.msn.com/de-de/unterhaltung/partnerfeed-swyrltv/frontal-dokumentation-die-jobcenter-falle-was-l%C3%A4uft-falsch-beim-b%C3%BCrgergeld-schiefstand-im-sozialsystem/ar-AA1KhpGV

      11.8.2025 von Hans Czerny - Hilfsbedürftig muss man sein, arbeitsfähig und in Deutschland leben. Dann bekommt man Bürgergeld, übrigens auch als Asylantragsteller. Doch immer häufiger scheinen die Jobcenter den Kontakt zu den Empfängern zu verlieren. Eine „frontal-Dokumentation“ nimmt sich des Themas an.

      Man soll in Deutschland leben und an Werktagen für das zuständige Jobcenter erreichbar sein. Hilfsbedürftig muss man sein, mindestens drei Stunden am Tag arbeiten können und das Einkommen muss unter dem Existenzminimum liegen. Das sind die Voraussetzungen, um Bürgergeld bekommen zu können. Doch immer mehr Jobcenter scheinen den Kontakt zu ihrer Klientel zu verlieren. Eine ZDF-"frontal"-Doku forscht nun nach: Geht es den Jobsuchern und Bürgergeldempfänger zu gut, oder sind die vermittelnden Beamten zu schlecht und die Gesetze zu löchrig und ungenau?

      Der Film „Was läuft falsch beim Bürgergeld?“ versucht zu klären, warum die Mitarbeiter der Jobcenter immer weniger erfolgreich bei der Arbeitsvermittlung sind. „Nur jeder zweite erscheint noch zum Termin“, so hat die Autorin Tonja Pölitz erkannt, viele Vermittler berichteten, dass sie zu manchen der zu Betreuenden „über Jahre keinerlei Kontakt“ aufbauen könnten. Sind die Leistungsgesetze, die durchaus Meldepflichten und Ansprechbarkeit verlangen, zu lasch - oder womöglich die Unterhaltsleistungen einschließlich Miete einfach zu verlockend, um sich Sanktionen gefallen zu lassen?

      Schuld sei der Fachkräftemangel, der den Misserfolg weniger gut Ausgebildeter nach sich ziehe, behaupten die Mitarbeiter der Jobcenter. Doch, dass es „Fehlanreize im Sozialsystem“ gebe, weist die „frontal“-Reportage nach - aber auch, dass manche Arbeitgeber den Schiefstand zum eigenen Vorteil nützen.

      frontal-Dokumentation: Die Jobcenter-Falle: Was läuft falsch beim Bürgergeld? - Di. 12.08. - ZDF: 21.00 Uhr

    • Die Jobcenter-Falle: Was läuft falsch beim Bürgergeld?
      https://tv.de/sendung/die-jobcenter-falle-was-lauft-falsch-beim-burgerg

      Jobcentermitarbeiter vermitteln kaum noch in Arbeit, nur jeder zweite Kunde erscheint noch zum Termin. Was läuft falsch beim Bürgergeld?
      Jobcentermitarbeiter berichten, dass sie zu etlichen Bürgergeldempfängern über Jahre keinerlei Kontakt aufbauen können. Helfen da mehr Druck und härtere Sanktionen? Wer landet im Bürgergeld? Und weshalb bleiben viele dort hängen?
      Die „frontal“-Doku zeigt: Es gibt Fehlanreize im Sozialsystem und Arbeitgeber, die mit der Not anderer Kasse machen.

    • „Die Jobcenter-Falle: Was läuft falsch beim Bürgergeld?“ bei ZDF verpasst?: Wiederholung der Dokumentation im TV und online
      https://www.spielfilm.de/news/93781/die-jobcenter-falle-was-laeuft-falsch-beim-buergergeld-bei-zdf-verpasst-wi

      14.08.2025 von Roy Schreiber - Wo und wann Sie die Wiederholung der Dokumentation „Die Jobcenter-Falle: Was läuft falsch beim Bürgergeld?“ vom Donnerstag (14.08.2025) sehen können, ob im Fernsehen oder auch online in der Mediathek, erfahren Sie hier.

      Sie haben „Die Jobcenter-Falle: Was läuft falsch beim Bürgergeld?“ nicht schauen können, wollen die Ausgabe aber unbedingt noch sehen? Werfen Sie doch mal einen Blick in die ZDF-Mediathek. Dort finden Sie zahlreiche TV-Beiträge nach der Ausstrahlung online als Video on Demand zum streamen. In der Regel finden Sie die Sendung nach der TV-Ausstrahlung online vor. Leider gilt dies nicht für alle Sendungen. Eine Wiederholung im klassischen Fernsehen wird es bei ZDF in der nächsten Zeit leider nicht geben.
      „Die Jobcenter-Falle: Was läuft falsch beim Bürgergeld?“ im TV: Darum geht es in der Dokumentation

      Es wird berichtet, dass die Mitarbeiter der Jobcenter zu etlichen Bürgergeldempfängern über Jahre keinerlei Kontakt aufbauen können. Nur jeder zweite Kunde erscheint noch zum Termin. Helfen da mehr Druck und härtere Sanktionen? Wer landet im Bürgergeld? Und weshalb bleiben viele dort hängen? Die Reportage zeigt: Es gibt Fehlanreize im Sozialsystem und Arbeitgeber, die mit der Not anderer Kasse machen. (Quelle: ZDF, übermittelt durch FUNKE Programmzeitschriften)
      „Die Jobcenter-Falle: Was läuft falsch beim Bürgergeld?“ im TV: Alle Infos nochmal auf einen Blick

      Thema: Dokumentation

      Bei: ZDF

      Produktionsjahr: 2025

      Länge: 45 Minuten

      In HD: Ja

    • Dreiste Bürgergeld-Abzocke: Uber-Fahrer kassieren Steuerzahler ab
      https://www.derwesten.de/politik/buergergeld-uber-bolt-laeuft-id301791442.html

      21.09.2025 von Marcel Görmann - Ein dreistes Geschäftsmodell! Wird der deutsche Staat systematisch von vielen Uber- und Bolt-Fahrern ausgenutzt?

      Die ZDF-Doku „Die Jobcenter-Falle: Was läuft falsch beim Bürgergeld?“ zeigt auf, was bei der staatlichen Leistung nicht passt. In der Reportage geht es auch darum, dass auffällig viele Bezieher in Teilzeit arbeiten. Jobcenter-Mitarbeiter Marcel Eichenseher drückt es so aus: „Es ist schon komisch! Es gibt ja so bestimmte Branchen, wo eigentlich eine Teilzeitbeschäftigung unüblich ist. Aber bei Kunden im Jobcenter dann doch irgendwie üblich ist…“

      Rund 90 Prozent der Bürgergeld-Aufstocker arbeiten in Teilzeit, beispielsweise als Fahrer bei Uber. Dabei sei bei vielen gar nicht der geringe Lohn Grund für die Inanspruchnahme der staatlichen Leistung, sondern die geringe Arbeitszeit.

      Ein Drittel Bürgergeld, ein Drittel Schwarzarbeit, ein Drittel regulärer Lohn

      Dann beleuchtet die ZDF-Doku das Beispiel von Uber- und Bolt-Fahrern, also den Taxi-Fahrern, die über die Apps angefordert werden können. Viele würden nur Teilzeit fahren und aufstocken – legal. Allerdings steht der Verdacht im Raum, dass nicht wenige ihr Einkommen mit Schwarzarbeit aufpimpen, heißt es in der „frontal21“-Doku.

      Diese Kombination aus Bürgergeld und Schwarzarbeit sei bei Bolt- und Uber-Fahrern weit verbreitet, bestätigt der Zoll der ZDF-Redaktion. Der Beamte Axel Osmenda vom Hauptzollamt Berlin spricht von der „Drittellösung“ – 1/3 Bürgergeld, 1/3 regulärer Lohn, 1/3 Schwarzlohn!

      Um dem Treiben auf die Spur zu kommen, muss sich der Zoll bei Kontrollen die Fahrerdaten aus der App besorgen.
      Geschäftsmodell zu Lasten des Sozialsystems

      Bolt und Uber weisen die Verantwortung auf ZDF-Anfrage weit von sich, die Unternehmen seien nur Vermittler. Die Verantwortung würden die Subunternehmer tragen. Außerdem versichern sie, dass bei Verstößen „umgehend reagiert“ werden, „bis hin zur Sperrung auf der Plattform“.

      #Allemagne #Uber

    • ZDF zeigt: Jobcenter klopft an verschlossener Tür – Bürgergeld fließt
      https://www.merkur.de/boulevard/zdf-zeigt-jobcenter-klopft-an-verschlossener-tuer-buergergeld-fliesst-weiter-

      30.8.2025 von Rebecca Holzapfel - ZDF dokumentiert Schwächen im Bürgergeld-System: Minimale Kontrollen und bürokratische Hürden führen dazu, dass Jobcenter zahlen, selbst wenn Empfänger nicht erscheinen.

      Das Bürgergeld sorgt seit seiner Einführung immer wieder für hitzige Diskussionen in Politik und Gesellschaft. Kritiker bemängeln zu geringe Kontrollen, Befürworter betonen die soziale Absicherung. Eine neue ZDF-Dokumentation mit dem Titel „Die Jobcenter-Falle: Was läuft falsch beim Bürgergeld?“ beleuchtet nun konkrete Schwachstellen im System – und zeigt auf, dass im Umgang mit dem Bürgergeld tatsächlich einiges schiefläuft.

      Arbeitsvermittler Marcel Eichenseher wurde von der Bürgergeld-Kundin trotz Termin nicht reingelassen - und sitzt vor verschlossener Tür. © ZDF

      Während die meisten Personen, die auf Hilfe durch das Jobcenter angewiesen sind, mit diesem kooperieren, gibt es laut dem in der Dokumentation gezeigten Arbeitsvermittler Marcel Eichenseher auch Menschen, die den Kontakt mit dem Jobcenter verweigern – und trotzdem weiterhin Bezüge erhalten.
      Bürgergeld-Doku im ZDF: Arbeitsvermittler sagt „Zu manchen haben wir seit Jahren keinen Kontakt“

      In der ZDF-Dokumentation begleitet das Fernsehteam Arbeitsvermittler Marcel Eichenseher und seine Arbeitskollegin Silke Pusakowski zu Hausbesuchen – und sie stehen vor verschlossenen Türen. Dabei hatte das Jobcenter die Besuche vorher schriftlich angekündigt. Eine weitere Kundin des Jobcenters soll bereits dreieinhalb Jahre nicht mehr im Amt gewesen sein – lediglich telefonischer Kontakt habe bestanden. Das reiche aber nicht aus, wie Eichenseher betont. Übrigens: Ein Paar, das Bürgergeld bezieht, steht wegen Betrugs vor Gericht. Die Höhe der erschlichenen Leistungen und das gefällte Urteil sorgen für Aufsehen.

      „Wir haben Leute, zu denen haben wir seit zehn Jahren keinen Kontakt“, erklärt der Arbeitsvermittler in der Dokumentation. In einem Fall gäbe es seit Jahren keinen direkten Kontakt – nur einen Nachbarn, der für die Kundin beim Amt anrufen würde. Die Bürgergeld-Empfängerin selber wünsche keinen Besuch. Zahlen muss das Amt trotzdem.

      Der Arbeitsvermittler erzählt in der ZDF-Doku von den bürokratischen Hürden, die es für das Jobcenter gibt, das Bürgergeld einmal anzuhalten. „Zu manchen haben wir seit Jahren keinen Kontakt – und erst jetzt können wir die Entscheidung fällen: Wir halten die Zahlung an“, sagt Eichenseher. Dabei dürfe das Jobcenter Zahlungen nur für zwei Monate aussetzen – ein kompletter Entzug sei nicht vorgesehen. Meldet sich jemand, würde nachgezahlt werden. Der bürokratische Aufwand fürs Anhalten der Zahlung sei jedoch enorm: Einladung, Anhörung, Nachweise der Zustellung, zählt Marcel Eichenseher auf. „Für wenige Kunden wünsche ich mir ein schärferes Schwert“, sagt Eichenseher.

      Weniger Arbeitsvermittlung und mehr Sozialarbeit

      Arbeitsvermittler Eichenseher erklärt, dass unter den gegebenen Umständen ihr Job immer weniger mit Arbeitsvermittlung und mehr mit Sozialarbeit zu tun habe. Auch ein in der ZDF-Doku gezeigter Arbeitssuchender, der sich aktuell auf das Geld vom Jobcenter verlässt, kritisiert das System. Der 30-jährige Andy würde nach eigener Aussage gerne arbeiten, erhalte aber keine Jobangebote vom Jobcenter. „Es wäre ja schön, wenn die beim Jobcenter Jobs vermitteln würden“, so seine Kritik. Die Dokumentation des ZDF-Formats „frontal“ kann übrigens in der ZDF-Mediathek angesehen werden (Link zur ZDF-Doku).

      In der RTLZWEI-Doku-Soap „Hartz Rot Gold“ sorgt aktuell ein besonderer Fall für Aufsehen: Ein Bürgergeld-Empfänger wurde mit einem Arbeitsverbot bis zum Jahr 2028 belegt. Über die Entscheidung der Behörde zeigt er sich unzufrieden und sagt: „Die haben einen Schuss, ey. Das heißt jetzt: Beine hoch, andere Leute für mich arbeiten lassen.“

    • Kaum noch Arbeitsvermittlung:Das stille Scheitern der Jobcenter
      https://www.zdfheute.de/politik/deutschland/buergergeld-jobcenter-arbeitslos-vermittlung-leistungen-100.html

      12.8.2025 von Tonja Pölitz - Die Politik setzt auf Druck: Wer Arbeit ablehnt, soll keine Leistungen mehr beziehen. Doch Jobcenter vermitteln kaum noch Jobs - zu manchem Kunden fehlt jahrelang jeder Kontakt.

      Jobcenter vermitteln kaum noch in Arbeit. Wer einmal Bürgergeld bezieht, kommt oft nicht wieder davon weg. Die ZDF-Dokumentation zeigt die Schwachstellen im System und den Sozialstaat am Limit.

      Arbeitsvermittler Marcel Eichenseher steht mit seiner Kollegin Silke Pusakowski vor einer verschlossenen Wohnungstür in Berlin - und klopft: „Frau U.? Wir wissen doch, dass jemand da ist…“ Zwischen der Kundin und dem Jobcenter herrscht schon fast ein Jahr lang Funkstille. Seinen Besuch hatte das Jobcenter vorher schriftlich angekündigt.

      Während die meisten Kunden mit dem Jobcenter kooperierten und sich über ihr Hilfsangebot freuten, wünscht sich Marcel Eichenseher für einige wenige schnellere Handlungsmöglichkeiten: „Zu manchen haben wir seit Jahren keinen Kontakt - und erst jetzt können wir die Entscheidung fällen: Wir halten die Zahlung an“, erzählt er ZDF frontal von seinen Schwierigkeiten. Das Jobcenter darf Zahlungen nur für zwei Monate aussetzen - ein kompletter Entzug ist nicht vorgesehen. Meldet sich jemand, wird nachgezahlt.

      Jobcenter-Mitarbeiter: Immer mehr Sozialarbeit statt Arbeitsvermittlung

      Der bürokratische Aufwand fürs Anhalten der Zahlung sei jedoch enorm: Einladung, Anhörung, Nachweise der Zustellung, zählt Marcel Eichenseher auf. Und der Steuerzahler müsse bereit sein, dies alles mitzutragen. Ihr Job bedeute immer weniger Arbeitsvermittlung und immer mehr Sozialarbeit.

      Wenn Familien wegziehen, erfährt das das Amt nicht unbedingt. Zwar melden Schulen fehlende Kinder - aber nicht dem Jobcenter. Mit direktem Datenzugriff wüsste die Behörde sofort Bescheid und nicht erst Monate oder Jahre später. Noch etwas, was sich Marcel Eichenseher für seine Arbeit wünscht.

      Die falschen Klischees rund ums Bürgergeld
      20 Jahre Hartz IV - was hat es gebracht?

      Die nächste Kundin war schon dreieinhalb Jahre nicht mehr im Amt. Es bestanden nur telefonische Kontakte. Das reiche eigentlich nicht aus, sagt der Arbeitsvermittler und ergänzt leicht resigniert: „Wir haben Leute, zu denen haben wir seit zehn Jahren keinen Kontakt.“ Der Arbeitsvermittler hockt auf der Treppe vor der Wohnung der Kundin:

      Das hier hat recht wenig mit Arbeitsvermittlung zu tun, oder? Auch wir Vermittler sagen uns, das kann jetzt nicht sein.„
      Marcel Eichenseher, Arbeitsvermittler

      Jobcenter-Ausgaben: Bundesrechnungshof nennt 9,4 Milliarden Euro für 2025

      Und die Zahlen geben ihm recht. Von ihrem eigentlichen Kerngeschäft, Leistungsempfänger in Arbeit zu vermitteln, ist kaum noch etwas übrig. An gerade mal fünf Prozent aller Arbeitsplatzvermittlungen sind Jobcenter überhaupt noch beteiligt: Zu diesem Ergebnis kam eine Untersuchung der Bertelsmann-Stiftung, die Zahlen der Bundesagentur für Arbeit auswertete.

      Dafür steigen die Kosten der Jobcenter und mit ihnen die Kritik an der Wirtschaftlichkeit. Im Jahr 2024 hatten die Verwaltungskosten bereits einen Anteil von zwölf Prozent an den Gesamtausgaben beim Bürgergeld. Grund sind unter anderem gestiegene Tariflöhne für Mitarbeiter. Laut Bundesrechnungshof werden die Jobcenter dieses Jahr 9,4 Milliarden Euro ausgeben: 5,3 Milliarden sind für die Verwaltung und 4,1 Milliarden für Eingliederungsmaßnahmen der Kunden vorgesehen.

      Doch vom Ziel, mit den eingesetzten Mitteln erwerbsfähige Personen in den Arbeitsmarkt zu integrieren, entfernen sich die Jobcenter immer mehr.

      Keine statistische Erfassung zu ausfallenden Terminen

      Bei ihnen in Berlin würden inzwischen mehr als die Hälfte der Termine mit Jobcenter-Kunden platzen, berichten die Arbeitsvermittler Pusakowski und Eichenseher. Woran das liegt und wie viele Terminschwänzer es tatsächlich gibt, beziehungsweise wie viele es bundesweit sind, wird statistisch nicht erfasst. Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) hat beim Tag der Jobcenter in Berlin versprochen, den Mitarbeitern mehr Respekt zu verschaffen. Nur wie sie das machen will, hat sie nicht verraten.

      In einem Fall, den Arbeitsvermittler Eichenseher an diesem Tag aufsucht, gibt es seit Jahren keinen Kontakt. Nur einen Nachbarn, der für die Kundin beim Amt anruft und erklärt: Sie wünsche keinen Besuch. Zahlen muss das Amt trotzdem. „Es könnte sogar sein, dass die Person bereits verstorben ist“, sagt Marcel Eichenseher.

      Tonja Pölitz ist Redakteurin in der ZDF-Redaktion frontal.

    • „frontal-Dokumentation: Die Jobcenter-Falle: Was läuft falsch beim Bürgergeld?“ Bürgergeld in der Kritik: Ist das System zu bequem für Empfänger?
      https://www.prisma.de/news/tv/Buergergeld-unter-der-Lupe-brisante-Erkenntnisse-der-ZDF-frontal-Doku,5272606

      12.08.2025 von Hans Czerny - Die ZDF-Doku „frontal“ untersucht die Herausforderungen bei der Arbeitsvermittlung von Bürgergeldempfängern. Verliert das System den Draht zu den Menschen oder sind die Gesetze das Problem?

      Man soll in Deutschland leben und an Werktagen für das zuständige Jobcenter erreichbar sein. Hilfsbedürftig muss man sein, mindestens drei Stunden am Tag arbeiten können und das Einkommen muss unter dem Existenzminimum liegen. Das sind die Voraussetzungen, um Bürgergeld bekommen zu können. Doch immer mehr Jobcenter scheinen den Kontakt zu ihrer Klientel zu verlieren. Eine ZDF-"frontal"-Doku forscht nun nach: Geht es den Jobsuchern und Bürgergeldempfänger zu gut, oder sind die vermittelnden Beamten zu schlecht und die Gesetze zu löchrig und ungenau?

      Man soll in Deutschland leben und an Werktagen für das zuständige Jobcenter erreichbar sein. Hilfsbedürftig muss man sein, mindestens drei Stunden am Tag arbeiten können und das Einkommen muss unter dem Existenzminimum liegen. Das sind die Voraussetzungen, um Bürgergeld bekommen zu können. Doch immer mehr Jobcenter scheinen den Kontakt zu ihrer Klientel zu verlieren. Eine ZDF-"frontal"-Doku forscht nun nach: Geht es den Jobsuchern und Bürgergeldempfänger zu gut, oder sind die vermittelnden Beamten zu schlecht und die Gesetze zu löchrig und ungenau?

      „Nur jeder zweite erscheint noch zum Termin“

      Der Film „Was läuft falsch beim Bürgergeld?“ versucht zu klären, warum die Mitarbeiter der Jobcenter immer weniger erfolgreich bei der Arbeitsvermittlung sind. „Nur jeder zweite erscheint noch zum Termin“, so hat die Autorin Tonja Pölitz erkannt, viele Vermittler berichteten, dass sie zu manchen der zu Betreuenden „über Jahre keinerlei Kontakt“ aufbauen könnten. Sind die Leistungsgesetze, die durchaus Meldepflichten und Ansprechbarkeit verlangen, zu lasch – oder womöglich die Unterhaltsleistungen einschließlich Miete einfach zu verlockend, um sich Sanktionen gefallen zu lassen?

  • La CAF a encore trouvé le moyen de gruger les pauvres en assimilant les dons familiaux à une pension alimentaire | Michel Abhervé
    http://blogs.alternatives-economiques.fr/abherve/2025/08/31/la-caf-a-encore-trouve-le-moyen-de-gruger-les-pauvres

    Le Décret n° 2025-185 du 26 février 2025 portant généralisation des déclarations préremplies de ressources pour l’attribution du #revenu de solidarité active et de la prime d’activité prévoyait "l’exclusion des dons et secours des proches dans les ressources prises en compte pour le calcul du revenu de solidarité active. " selon les termes utilisés dans la présentation du décret (...)

    Cette mesure bienvenue devient effective le 1 er septembre et montre, une nouvelle fois, l’imagination de l’administration pour gruger les pauvres

    Sur le site de la #CAF figure en effet la mention suivante

    "Attention, à partir du 1er juillet 2025, ne pas déclarer les aides et secours financiers versés par des proches (personnes avec qui vous entretenez des liens étroits et stables à l’exception de vos parents). Si l’aide est versée par vos parents (père/mère), un ex conjoint ou vos enfants, dans ce cas il s’agit d’une pension alimentaire qui doit être déclarée dans la rubrique dédiée."

    Alors que le décret parlait des « proches », la CAF exclut les plus proches et transforme un don volontaire en obligation juridique.

    #guerre_aux_pauvres #droits_sociaux #DTR #RSA #dons #ressources

    • La France ne fait que suivre l’exemple allemand. Depuis l’abolition de l’allocation « Arbeitslosenhilfe » et la transformation de l’aide sociale en allocation « Hartz IV » par les verts et les social-démocrates chaque don est comptabilisé dans le calcul du montant d’aide. Le terme technique est #Zuflussprinzip.
      Depuis même les pourboires et revenus de la mendicité sont obligatoirement à déclarer. Le cas échéant l’administration décide un montant fictif qu’elle déduit du montant du « Bürgergeld » (nouvelle appellation de l’allocation Hartz IV).

      Zuflusstheorie
      https://www.bpb.de/kurz-knapp/lexika/recht-a-z/324394/zuflusstheorie

      Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG)

      #Hartz_IV #Agenda_2010 #Bürgergeld

    • Le mépris officiel des pauvres situe la politique allemande dans la lignée idéologie nazie qui considère les pauvres comme gangrène de la société qu’il faut soigner en éliminant ses porteurs. La pauvreté est considérée comme biologiquement héréditaire et contagieuse. On extermina dans les camps les « Asoziale » et #Berufsverbrecher" considérés comme moins nocifs que les juifs mais toujours incurables à la limite de la définition de « lebensunwertes Leben » à euthanasier.

      Avec la propagande contre et la persécution des pauvres nous ne sommes pas loin d’un nouveau régime fasciste. Sous un régime de guerre cet élément krypto-fasciste de la société libérale prendra de l’ampleur jusqu’à l’établissement d’un régime ouvertement fasciste.

      Berufsverbrecher
      https://de.m.wikipedia.org/wiki/Berufsverbrecher

      Berufsverbrecher ist ein Rechtsbegriff aus der Weimarer Republik für Wiederholungstäter. In der Zeit des Nationalsozialismus führte er zum Gewohnheitsverbrechergesetz von 1933, das eine unbefristete Sicherungsverwahrung vorsah.

      Asoziale (Nationalsozialismus)
      https://de.m.wikipedia.org/wiki/Asoziale_(Nationalsozialismus)

      in der Zeit des Nationalsozialismus übliche Sammelbezeichnung für als „minderwertig“ bezeichnete Menschen aus den sozialen Unterschichten

      #sélection #biologisme #fascisme

  • Banden betrügen massiv bei Rekord-Bürgergeld : Auf die Regierung kommt ein harter Brocken zu
    https://www.berliner-zeitung.de/politik-gesellschaft/buergergeld-missbrauch-rekordkosten-mehr-arbeitslose-auf-die-regier

    421 cas de fraude organisée par des bandes est-européennes est une quantité négligeable par rapport aux millions de chômuirs qui tombent sous le régime d’aide sociale « Bürgerheld » après seulement un an de chômage. La propagande anti-pauvres s’en sert comme prétexte pour rendre la vie insupportable aux plus pauvres :

    Les allocations de base (Grundsicherung) n’augmenteront plus suivant l’inflation mais après une décision politique, et le régime de sanctions sera plus sévère pour les bénéficiaires capables de travailler. Le vrai problème est la disparition des postes de travail simples et le refus des entreprises d’embaucher des personmes au dela de la cinquantaine.

    Les chefs de gare, les balyeurs de rue , la concierge et le cordonnier, ont disparu et été remplacés par des « solutions » technologiques. Bientôt les Uber seront conduit par des machines. Le chômage a toujours été indispenssble pour les capitalistes pour faire presdion sur les salaires et le progrès technologique ne fait qu’accélérer la disparition de métiers et de tâches à accomplir par des humains.

    La politique anti-pauvres n’est qu’un élément du terrorisme d’état qui sert à faire accepter l’austérité et dépenses militaires gigantesques. Du travsil il n’xyen a que pour les jeunes dipllomés pas trop exigeants par rapport au salaire.

    29.7.2023 von Anne-Kattrin Palmer - Die geplante Bürgergeld-Reform wird zur Nagelprobe für die Koalition. Gelingt sie nicht, droht ein politisches und gesellschaftliches Fiasko.

    Missbrauch, Milliardenkosten, kaum Vermittlungserfolge – das Bürgergeld steht am Pranger. Was die Ampel einst als soziale Modernisierung feierte, soll nun unter Kanzler Friedrich Merz (CDU) radikal zurechtgestutzt werden. Die neue schwarz-rote Koalition will das System nicht reformieren, sondern umbauen, verschärfen – und eindämmen.

    Hinter den Kulissen tobt längst ein Machtkampf. Nach dem kommunikativen Debakel um die Stromsteuer (Privathaushalte gehen vorerst leer aus) will die Union kein zweites Prestigeprojekt scheitern sehen. Die Gangart ist entsprechend scharf. CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann kündigte bei Welt TV bereits eine umfassende Sozialstaatsreform für den Herbst an. Der neue Grundsatz: Wer Arbeit verweigert, ist nicht bedürftig.

    Auch Kanzler Merz selbst hat klare Linien gezogen: Er sprach von „falschen Anreizen“, forderte härtere Maßnahmen gegen Leistungsbetrug und will die Jobcenter zu Kontrollbehörden aufrüsten. Das Ziel der Koalition ist unmissverständlich: Den Sozialstaat verschlanken, Fehlanreize beseitigen, Milliarden einsparen.

    Im Zentrum der Reform: Bundesarbeitsministerin und SPD-Chefin Bärbel Bas. Sie muss das Projekt schultern – und den Spagat zwischen sozialer Absicherung und fiskalischer Disziplin meistern. Geplant ist ein Zwei-Stufen-Modell: Schon im Herbst soll ein erstes Maßnahmenpaket kommen – inklusive verschärfter Sanktionen für Arbeitsverweigerer. Das könnte ohne Zustimmung des Bundesrats umgesetzt werden. 2026 folgt dann der zweite Teil, etwa zu den Kosten der Unterkunft, der nur mit den Ländern beschlossen werden kann.

    Die Erwartungen sind hoch, der Druck immens. In Koalitionskreisen heißt es: Scheitert die Reform, droht der nächste gesellschaftliche Spaltpilz – wie bei der Migrationsdebatte. Denn das Bürgergeld hat sich längst vom reinen Verwaltungsthema zur politischen Projektionsfläche entwickelt.

    Was auf dem Papier nach Ordnung und haushaltspolitischer Vernunft klingt, entpuppt sich in der Realität als Drahtseilakt an der Grenze zur Verfassungswidrigkeit. Die heiklen Fragen liegen auf dem Tisch: Wie weit darf der Staat kürzen? Wer gilt als bedürftig? Und was bedeutet soziale Gerechtigkeit in Zeiten leerer Kassen?

    Reformdruck durch Kostenexplosion und Systemversagen

    Die Bilanz der Reformvorgänger ist ernüchternd. Seit seiner Einführung 2023 gilt das Bürgergeld als Symbol für gut gemeinte, aber schlecht gemachte Sozialpolitik. Die nackten Zahlen sprechen eine klare Sprache: Allein 2024 stiegen die Bürgergeld-Ausgaben auf über 40,7 Milliarden Euro, 2025 werden mehr als 43 Milliarden erwartet – ein Rekordwert. Gleichzeitig hat sich das System als ineffektiv erwiesen. Der von SPD-Minister Hubertus Heil 2023 ausgerufene „Job-Turbo“ blieb eine Luftnummer: Die versprochenen 400.000 Arbeitsvermittlungen sind nie eingetreten. Die Jobcenter melden Stagnation statt Aufbruch.

    Bürgergeld-Betrug: Banden plündern Sozialkassen

    Noch brisanter ist der Blick auf die massiven Missbrauchszahlen: 421 bandenmäßige Betrugsfälle gab es im Jahr 2024 – fast doppelt so viele wie im Vorjahr, zeigen jetzt neue Zahlen. Die Tricks sind immer raffinierter: Scheinmietverträge, gefälschte Identitäten, Mehrfachanträge. Bis Mai 2025 kamen 195 weitere Verdachtsfälle hinzu. Der Vertrauensverlust ist gewaltig – und treibt die Regierung zum Handeln.

    In der Berliner Zeitung packte der Geschäftsführer des Jobcenters Berlin-Spandau aus. Winfried Leitke beobachtet eine alarmierende Professionalisierung der Methoden. Zur Berliner Zeitung sagt er: „Die Betrugsstrukturen zeigen leider einen hohen Professionalisierungsgrad – etwa durch gefälschte Anmeldungen bei der Sozialversicherung, Miet- und Arbeitsverträge sowie Übersetzerdienste, die bei Terminen im Jobcenter begleiten.“

    Die Betroffenen dagegen leben häufig in menschenunwürdigen Verhältnissen, werden ausgebeutet und fungieren gleichzeitig als Strohpersonen für ein lukratives Betrugsmodell. Oft ist der angebliche Arbeitgeber zugleich auch Vermieter, Dolmetscher und Kontaktperson – ein undurchsichtiges System. „Viele dieser Menschen sind selbst Opfer der Strukturen“, sagt Leitke. Er fügt hinzu: „Die Hintermänner profitieren mehrfach – über Mieten, vermittelte Jobs und letztlich die erschlichenen Sozialleistungen.“ Die Behörden dagegen sind meistens machtlos, auch, weil es keinen Datenaustausch gibt.

    Der Umbau: Von Bürgergeld zur Grundsicherung

    Was nun folgen soll, ist eine Rückabwicklung des Bürgergelds im Rekordtempo. Die Koalition aus CDU, CSU und SPD plant die schärfste Reform seit seiner Einführung. Das ist geplant: Wer Termine im Jobcenter schwänzt oder Jobs ablehnt, muss künftig sofort mit 30 Prozent Kürzung rechnen. Bei Wiederholung: kompletter Leistungsentzug, ausgenommen Miete und Heizkosten. Dabei sind diese Sanktionen bereits heute möglich – sie wurden bisher nur praktisch nie umgesetzt. Seit März 2024 erlaubt das Gesetz eine Totalkürzung, aber kein einziger Fall wurde bislang dokumentiert. Jetzt soll das geändert werden – mit Druck von oben.

    Weniger Schonvermögen, kürzere Karenzzeiten: Statt eines Jahres bleiben Hilfsempfängern künftig nur sechs Monate, bis eigenes Vermögen angetastet wird. Auch das geschützte Vermögen wird reduziert – abhängig von Alter und Erwerbsbiografie. Die Pauschalregelungen fallen. Auch soll der Inflationsausgleich wegfallen. Die automatische Anpassung der Regelsätze an die Preisentwicklung wird gestrichen. Künftig entscheidet die Politik wieder nach Haushaltslage – ein klarer Sparkurs.

    47 Prozent der Bürgergeld-Empfänger sind Ausländer

    Die größte politische Brisanz liegt jedoch nicht in den Sanktionsmechanismen, sondern in einer Zahl: 47 Prozent der Bürgergeldbezieher sind Ausländer. Die Ursachen sind vielschichtig – Migration, Sprachbarrieren, nicht anerkannte Abschlüsse – doch in der öffentlichen Debatte wird zunehmend der Eindruck vermittelt: Migration sei ein Haupttreiber der Sozialausgaben. Der Begriff „Sozialtourismus“ ist zurück im Diskurs – nicht nur am rechten Rand, sondern auch in der bürgerlichen Mitte. Die neue Härte im System wird so nicht nur als ökonomische Notwendigkeit verkauft – sondern auch als migrationspolitisches Signal.

    Die derzeitige Regelung ist klar: Ausländische Staatsangehörige haben grundsätzlich nur dann Anspruch auf Bürgergeld, wenn sie dieselben Voraussetzungen erfüllen wie Deutsche. Sie müssen mindestens 15 Jahre alt sein, ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben, hilfsbedürftig sein – und ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen bestreiten können. Zentrale Voraussetzung ist zudem ein rechtmäßiger Aufenthaltstitel, der sie ausdrücklich zur Erwerbstätigkeit berechtigt. Wer lediglich mit einem Visum zur Jobsuche eingereist ist, hat in der Regel keinen Anspruch auf Bürgergeld.

    Fest steht bereits: Ukrainer sollen künftig kein Bürgergeld mehr erhalten – und das sogar rückwirkend zum 1. April 2025. Stattdessen sollen sie unter das deutlich niedrigere Asylbewerberleistungsgesetz fallen. Doch wie genau dieser Systemwechsel funktionieren soll, ist völlig unklar. Vor allem die rückwirkende Umsetzung wirft rechtliche und verwaltungstechnische Fragen auf. Wer zahlt zurück? Wie wird umgestellt? In den Behörden herrscht aktuell mehr Verwirrung als Klarheit.

    Das sind die Bedenken: Verfassungsrechtlich hochriskant

    Die Reformpläne bewegen sich auf juristisch dünnem Eis. Das Bundesverfassungsgericht urteilte 2019, dass Kürzungen über 30 Prozent des Existenzminimums grundrechtswidrig sind – außer bei schwersten Pflichtverletzungen. Ob der geplante vollständige Leistungsstopp im Wiederholungsfall Bestand hat, ist fraglich. Artikel 1 und 20 des Grundgesetzes garantieren eine menschenwürdige Grundsicherung – auch für Totalverweigerer.

    Dazu kommt: Die Jobcenter sind bereits jetzt überfordert. Neue Sanktionsmechanismen, schnellere Verfahren und individuelle Prüfungen brauchen Personal, Digitalisierung und klare Standards – all das fehlt. Schon heute führen viele Sanktionen ins Leere, weil sie nicht vollzogen werden. Der angekündigte Umbau könnte das System in den Kollaps treiben – verwaltungstechnisch und moralisch.

    #Allemagne #trvail #chômage #ssnctions #Bürgergeld

  • Berliner Jobcenter-Chef packt über massiven Bürgergeld-Betrug aus: „Wir haben es mit lernenden Banden zu tun“
    https://www.berliner-zeitung.de/politik-gesellschaft/berliner-jobcenter-chef-packt-ueber-buergergeld-betrug-aus-wir-habe

    Grgen die oszeiropâische OK wird Stimmung gemscht. Was ist mit der US-amerikamischen Uner-Krimimellen?

    28.7.2025 von Anne-Kattrin Palmer - Neue Zahlen zeigen: Der Betrug beim Bürgergeld nimmt bundesweit zu, auch Berlin ist betroffen. Ein Behördenleiter liefert der Berliner Zeitung nun exklusive Einblicke.

    Banden zocken beim Bürgergeld ab – und der Steuerzahler zahlt. Jetzt zeigen neue Zahlen das ganze Ausmaß des Betrugs: Laut einer Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der Grünen wurden allein im Jahr 2024 421 Fälle von bandenmäßigem Bürgergeldmissbrauch registriert. In 209 Fällen erstatteten die Behörden Strafanzeige. Im Jahr zuvor waren es noch 229 Fälle – und nur 52 Anzeigen. Und das Jahr 2025 hat gerade erst begonnen – doch schon bis Mai wurden 195 neue Verdachtsfälle gemeldet. Fast jeder zweite landete bei der Polizei.

    Die Masche ist perfide: falsche Jobs, Scheinmieten, gefälschte Papiere, alles sieht echt aus, doch dahinter steckt organisierter Betrug. Was wie ein harmloser Antrag wirkt, besteht eigentlich aus einem ausgeklügelten System aus Ausbeutung, Abzocke und Sozialleistungsraub. Gelsenkirchen, Duisburg, Berlin schlagen schon länger Alarm und fordern endlich einen besseren Datenaustausch und mehr Befugnisse. Auch, weil die Täter immer dreister werden.

    Winfried Leitke, Geschäftsführer des Jobcenters Berlin Spandau, beobachtet eine alarmierende Professionalisierung der Methoden. Zur Berliner Zeitung sagt er: „Die Betrugsstrukturen zeigen leider einen hohen Professionalisierungsgrad – etwa durch gefälschte Anmeldungen bei der Sozialversicherung, Miet- und Arbeitsverträge sowie Übersetzerdienste, die bei Terminen im Jobcenter begleiten.“

    Bürgergeld-Betrug: Betroffene oft selbst Opfer

    Er nennt Beispiele: Bei Stichproben und Prüfungen war Anfang Juli in dem Wohnkomplex in der Habersaathstraße festgestellt worden, dass an zwei Hausnummern in den vergangenen Monaten 82 Anmeldungen erfolgt waren. Die angemeldeten Personen hielten sich dort aber nicht auf. Leitke sagt dazu: „Das Vorgehen in der Habersaathstraße, das vom Bezirksamt Mitte jüngst vereitelt wurde, entspricht dabei dem eher klassischen Muster, das wir wiederholt sehen.“

    Menschen – meist EU-Bürger aus Osteuropa – werden mit Versprechungen nach Deutschland gelockt, erklärt der Jobcenter-Geschäftsführer. Die Hinterleute versorgten sie mit täuschend echt gefälschten Papieren, die einen rechtmäßigen Aufenthalt und einen Anspruch auf Bürgergeld suggerieren. Die Betroffenen dagegen leben häufig in menschenunwürdigen Verhältnissen, werden ausgebeutet und fungieren gleichzeitig als Strohpersonen für ein lukratives Betrugsmodell. Oft ist der angebliche Arbeitgeber zugleich auch Vermieter, Dolmetscher und Kontaktperson – ein undurchsichtiges Komplettsystem. „Viele dieser Menschen sind selbst Opfer der Strukturen“, sagt Leitke zur Berliner Zeitung. Er fügt hinzu: „Die Hintermänner profitieren mehrfach – über Mieten, vermittelte Jobs und letztlich die erschlichenen Sozialleistungen.“

    Die Jobcenter, in der Hauptstadt sind es zwölf, sehen sich massiv belastet. Die Fälle von Leistungsbetrug erfordern einen hohen Prüfaufwand – bei ohnehin angespannter Personallage. „Um die betrügerischen Strukturen zu erkennen und zu verfolgen, sind große Anstrengungen nötig – bei bereits hoher Arbeitsbelastung“, sagt Leitke. Bereits jetzt arbeiteten die Jobcenter eng mit dem Hauptzollamt und der Justiz zusammen.

    Jobcenter-Chef in Spandau: Wir sind keine Ermittlungsbehörden

    Auf organisatorischer Ebene versuchen die Berliner Jobcenter gegenzusteuern. Man setzt auf technische Warnsysteme innerhalb der Fachverfahren, Amtshilfeersuchen an andere Behörden und den eigenen Außen- und Ermittlungsdienst. Zudem gibt es feste Ansprechpartner für die Zusammenarbeit mit dem Hauptzollamt und der Staatsanwaltschaft. Parallel dazu unterhält jedes Berliner Jobcenter eine eigene Stelle zur Bearbeitung von Ordnungswidrigkeiten und als Schnittstelle zu den Ermittlungsbehörden. Klar sei jedoch: „Die Jobcenter sind keine Ermittlungsbehörden – wir sind auf die enge Kooperation mit Polizei und Zoll angewiesen“, betont Leitke. Häufig würden allerdings datenschutzrechtliche Vorgaben die effektive Aufklärung behindern. Daher unterstützt er die politische Forderung nach automatisierten Datenabgleichen mit Familienkassen, Finanzämtern, Schulen und Sicherheitsbehörden.
    Bürgergeld-Betrug: Netzwerke kalkulieren Rechtslage gleich mit ein

    Doch die Justiz macht es den Behörden oft nicht einfacher. In zahlreichen Fällen scheitern Jobcenter bei dem Versuch, Leistungen zu stoppen – weil Gerichte zugunsten der Antragsteller entscheiden. „Selbst wenn das Jobcenter Zweifel an der Arbeitnehmer-Eigenschaft hat, reicht oft ein Minijob, um im Eilverfahren vor dem Sozialgericht Leistungen zuzusprechen. Gerichte entscheiden im Zweifel gegen die Empfehlung des Jobcenters“, weiß Leitke. Die Konsequenz: Netzwerke kalkulieren die Rechtslage gleich mit ein.

    Dabei, so erklärt der Geschäftsführer des Jobcenters Spandau, dürfe der Blick auf organisierte Tätergruppen nicht in einen Generalverdacht gegen alle EU-Bürger umschlagen. „Wir prüfen jeden Antrag individuell“, sagt er und fügt hinzu: „Die überwiegende Mehrheit der EU-Bürger lebt rechtmäßig hier und ist dringend auf dem deutschen Arbeitsmarkt gebraucht – gerade in Mangelberufen.“

    Doch es bleibe ein Kampf unter schwierigen Bedingungen. Die Hinterleute lernten schnell, passten ihre Methoden an und seien oft kaum zu fassen. „Wir haben es mit lernenden Banden zu tun“, resümiert Leitke. „Und wir müssen ebenfalls lernen – schneller, digitaler, vernetzter.“
    Bürgergeld wird reformiert: Der politische Druck wächst

    Die Debatte um Missbrauch beim Bürgergeld ebbt auch angesichts der neuen Zahlen nicht ab. In der schwarz-roten Koalition läuft bereits die Reform der Reform. Sanktionen sollen wieder früher greifen, Jobcenter mehr Befugnisse bekommen. CDU und CSU fordern ein entschlossenes Vorgehen. Carsten Linnemann (CDU) kündigte jüngst bei Welt TV eine umfassende Sozialstaatsreform für den Herbst an.

    Wer Arbeit verweigere, sei nicht bedürftig, so lautet die neue Lesart. Für Ukrainer soll das Bürgergeld rückwirkend zum 1. April gestrichen werden – sie würden dann in das Asylbewerberleistungsgesetz überführt. Auch CDU-Chef Friedrich Merz forderte jüngst ein härteres Vorgehen gegen Leistungsbetrug, sprach von „falschen Anreizen“ und kündigte eine umfassende Sozialstaatsreform an. Unter anderem sollen Jobcenter gestärkt und Kontrollen verschärft werden.
    Bärbel Bas (SPD) soll jetzt Vorschläge erarbeiten

    Jetzt liegt der Ball bei Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD). Sie soll Vorschläge erarbeiten – eine Kommission prüft bis Jahresende, wo das Bürgergeld nachgeschärft werden kann. Im Fokus steht auch der Bürgergeld-Missbrauch, bestätigt eine Sprecherin aus dem Ministerium der Berliner Zeitung: „Die Bundesregierung prüft derzeit, wie die im Koalitionsvertrag vereinbarten Maßnahmen umgesetzt werden können.“ Dort heißt es: „Groß angelegter Sozialleistungsmissbrauch im Inland sowie durch im Ausland lebende Menschen muss beendet werden.“ Konkrete gesetzgeberische Schritte befänden sich „aktuell in Vorbereitung bzw. Abstimmung“.

    Bis auf weiteres bleibt der Alltag in den Berliner Behörden ein Wettlauf gegen gut organisierte Kriminalität.

    #Bürgergeld #Organisierte_Kriminalität #Uber

  • Wohnen und Bürgergeld : Zur Not dann auf den Campingplatz
    https://taz.de/Wohnen-und-Buergergeld/!6101127

    Le chancelier Merz accélère re rythme de la chasse aux pauvres. Les loyers élevés suivant la définition arbitraire des social-darwinistes au pouvoir ne seront plus pris en charge pour les nécessiteux, alors de nombreuses familles perdront leur logement. Les hébergement de secours sont plus chers dans la plupart des cas, mais c’est un détail qui n’intéresse pas le monsieur-cent-milliards. L’important c’est de faire pression sur les fainéants.

    18.7.2025 von Barbara Dribbusch, Jasmin Kalarickal - Laut Bundeskanzler Merz zahlen die Jobcenter vielerorts zu hohe Wohnkosten. Aber wie sieht die Wirklichkeit aus?

    Berlin taz | Die Mutter zweier Kinder in Hannover hatte schon genug Probleme, als sich ihr Ehemann nach Kolumbien absetzte. Die Familie bezog Bürgergeld und hatte bis dato eine normale Wohnung. Doch jetzt, mit nur einem Drei-Personen-Haushalt, war die Wohnung zu teuer – um monatlich etwa 500 Euro überstieg sie die Mietobergrenze des Jobcenters in Hannover. Monatlich fehlten der nun Alleinerziehenden 500 Euro für die Miete. Inzwischen hat sie die Kündigung für ihre Wohnung erhalten und weiß nicht, wohin.

    „So etwas kommt oft vor“, sagt Nana Steinke, Sozialrechtsanwältin in Laatzen bei Hannover, die von diesem Fall berichtet. Die Mutter musste wegen der Wohnungssuche ihre Ausbildung zur Physiotherapeutin unterbrechen. Eine Weile hatte sie sich von Bekannten jeden Monat Geld geliehen, um die Miete zu bezahlen, doch das ließ sich nicht lange durchhalten.

    Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) könnte sich über solche Fälle informieren lassen. Jeder achte Haushalt im Bürgergeldbezug bekam im Jahr 2023 nicht die tatsächlichen Ausgaben für Unterkunft und Heizung vom Jobcenter erstattet, ergab eine Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Linken im August vergangenen Jahres. Im Schnitt fehlten diesen betroffenen Haushalten im Monat 103 Euro für die Miete, die sie zum Beispiel dann aus dem Regelsatz bezahlen mussten, der eigentlich für den Lebensunterhalt gedacht ist.

    Doch Merz machte kürzlich im Sommerinterview in der ARD eine andere Rechnung auf. Zurückgelehnt, die Beine übergeschlagen, sprach er über Fälle, in denen das Jobcenter sehr hohe Mieten übernehme. „Sie haben in den Großstädten heute teilweise bis zu 20 Euro pro Quadratmeter, die Sie vom Sozialamt oder von der Bundesagentur bekommen für Miete, und wenn Sie das mal hochrechnen, dann sind das bei 100 Quadratmetern schon 2.000 Euro im Monat“, sagte der Bundeskanzler.
    13 Milliarden Euro für Mietkosten

    Im Haushalt 2025 werden 52 Milliarden Euro für die Grundsicherung für Arbeitsuchende veranschlagt. 13 Milliarden davon sind für die Kosten der Unterkunft und Heizung von Bür­ger­geld­emp­fän­ge­r:in­nen vorgesehen. Genau da will Merz nun kürzen. Denkbar für ihn ist „eine Deckelung der Mietkosten“, eine Überprüfung der Wohnungsgröße oder Wohnkostenpauschalen für Bürgergeldempfänger:innen.

    Doch die Sachlage ist vielschichtig. Die Mietzahlungen der Jobcenter richten sich nach Haushaltsgröße und nach Region. Die hohen Kosten ergeben sich durch die drohende Obdachlosigkeit in den Metropolen und nicht durch luxuriöses Wohnen. Laut der Statistik der Bundesagentur für Arbeit vom März 2025 zahlen die Jobcenter für eine alleinstehende Bür­ger­geld­emp­fän­ge­r:in im Bundesdurchschnitt 475 Euro an monatlichen Unterkunftskosten, inklusive Betriebs- und Heizkosten.

    Dieser Betrag liegt im Schnitt noch um 15 Euro unter den tatsächlichen monatlichen Kosten der Wohnung. Für manche Emp­fän­ge­r:in­nen bleibt also ein Rest aus dem Regelsatz zu zahlen. Für einen fünfköpfigen Haushalt übernimmt das Jobcenter im Bundesdurchschnitt 995 Euro an Unterkunftskosten. Mit diesen Zahlen lässt sich keine Hetze gegen Bürgergeldempfänger betreiben.

    Anders sehen die Zahlen in den Metropolen aus. In der Stadt München beispielsweise weist die Statistik der Bundesagentur für März 2025 für einen fünfköpfigen Haushalt durchschnittliche vom Jobcenter bezahlte Unterkunftskosten von 1.364 Euro im Monat aus, inklusive Betriebskosten und Heizung. Die Mietobergrenze der Jobcenter für eine so große Familie liegt bei 1.900 Euro bruttokalt. Das ist ein Wert, der in Talkshows für Neiddebatten sorgen könnte.

    Dabei werden in München grundsätzlich auch nur die Kosten übernommen, die als angemessen gelten, erklärt Frank Boos, Sprecher aus dem Sozialreferat München, gegenüber der taz. Doch der „angespannte Wohnungsmarkt und die hohen Mieten spiegeln sich natürlich auch hier wider“. Zu einem weiteren Anstieg bei Unterkunftskosten führe auch die 2023 eingeführte „Karenzzeit“.

    Bür­ger­geld­emp­fän­ge­r*in­nen bekommen im ersten Jahr des Hilfebezugs die Mietkosten in voller Höhe anerkannt. Die Idee dahinter ist, dass sich Betroffene zunächst auf die Arbeitssuche konzentrieren können und nicht Job, Wohnung und ihr vertrautes Umfeld gleichzeitig verlieren. Diese Regelung führe dazu, sagt Boos, dass Mieten übernommen werden „die jeden Mietspiegel und jede Mietobergrenze weit übersteigen“. Genau diese Regelung möchte Schwarz-Rot nun auch wieder ändern. „Dort, wo unverhältnismäßig hohe Kosten für die Unterkunft vorliegen, entfällt die Karenzzeit“, heißt es im Koalitionsvertrag.

    Bezahlbarer Wohnraum fehlt

    Doch der Kern des Problems – das Fehlen von bezahlbarem Wohnraum – wird damit nicht berührt. Die Suche nach einer günstigeren Wohnung sei in München „häufig aussichtslos“ oder könne zumindest lange dauern, sagt Boos. Die Stadt München fordert deshalb schon seit Jahren von der Bundesregierung, das Mietrecht strenger zu regulieren, unter anderem durch eine Nachschärfung der Mietpreisbremse.

    Pikant ist: Derzeit wird staatlich gar nicht überprüft, ob die von Ver­mie­te­r:in­nen aufgerufenen Mieten für Bür­ger­geld­emp­fän­ge­r:in­nen überhaupt gesetzlich legitim sind. Die Stadt habe keine Befugnisse, „in ein privatrechtliches Vertragsverhältnis einzugreifen“, erklärt Boos. Es existiere „kein Wohnungsaufsichtsgesetz, mit dem Missstände behördlich unterbunden werden könnten.“ Sprich: Im Fall von überteuerten Mieten müssten die Betroffenen selbst den Weg über die Zivilgerichte gehen.

    Die Jobcenter und Sozialämter stellt die aktuelle Lage vor ein Di­lem­ma: Denn ­die Alternative, So­zi­al­leis­tungs­emp­fän­ge­r:in­nen in die Obdachlosigkeit zu schicken und dann womöglich in Heimen unterbringen zu müssen, ist nicht nur moralisch verwerflich, sondern meist noch viel teurer.
    Hetze in den Medien

    Laut eines Infoblatts des Sozialreferats in München über die Unterbringung in Wohnungslosenheimen oder auch einer einschlägigen Gebührenordnung in Berlin werden pro Person und „Bettplatz“ für eine Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften im Monat um die 750 Euro oder mehr an Unterkunftskosten fällig. In einem fünfköpfigen Haushalt summiert sich das auf über 3.500 Euro im Monat an Unterkunftskosten.

    Das ist Anlass für Hetze in den Medien, obwohl die Betroffenen nicht mal ein eigenes Zimmer haben. Manche privaten Heimbetreiber verlangen noch höhere Tagessätze von der öffentlichen Hand und machen dadurch mit der Wohnungsnot ein großes Geschäft.

    Betroffenenverbände fordern nun, die Mietobergrenzen der Jobcenter zu erhöhen. Dies würde den Leis­tungs­emp­fän­ge­r:in­nen Erleichterung verschaffen. Allerdings nutzen die Wohnungsunternehmen die Mietobergrenzen der Jobcenter auch aus, beklagt das Pestel-Institut in Hannover schon seit Längerem. 2024 stellte das Institut eine Studie vor, die sich genau mit den steigenden Staatsausgaben für Wohngeld und Kosten der Unterkunft befasste – und führte das auf den Mangel an Sozial­wohnungen zurück.

    „Der Staat ist erpressbar“, weil er überteuerte Mieten in Kauf nehmen müsse, erklärte der Leiter des Instituts, Matthias Günther, damals. Er plädiert deshalb für ein Sondervermögen für den Sozialen Wohnungsbau. Der deutsche Mieterbund geht davon aus, dass 11 Millionen Mieterhaushalte Anspruch auf eine Sozialwohnung haben – es existierten 2024 aber nur noch etwa 1,05 Millionen Sozialwohnungen.
    Unregulierter Wohnungsmarkt

    Die Jobcenter verschicken derweil zu Tausenden Kostensenkungsaufforderungen an ihre Klient:innen, wenn die Mieten die Obergrenzen übersteigen oder auch die einjährige Karenzzeit vorbei ist, in der das Jobcenter höhere Wohnkosten übernimmt.

    Davon weiß auch Helena Steinhaus vom Verein Sanktionsfrei zu berichten, der Menschen im Bürgergeldbezug unterstützt. „Die Leute haben große Angst, ihre Wohnung zu verlieren“, sagt sie der taz. Oft werde ein Kostensenkungsverfahren eingeleitet, wenn sich die Wohnsituation von Menschen verändere. „Zum Beispiel wenn ein Kind auszieht oder wenn der Partner verstirbt.“

    In der Folge gilt die bewohnte Wohnung dann nicht mehr als angemessen. Merz suggeriere, dass Bür­ger­geld­emp­fän­ge­r:in­nen in Luxuswohnungen lebten, die sich eine Arbeiterfamilie nicht leisten könne, sagt Steinhaus. Der Kanzler befeuere damit „den Konkurrenzkampf zwischen Arm und Ärmer“. Dabei seien das eigentliche Problem geringe Löhne und ein unregulierter Wohnungsmarkt, „der vielen Unsicherheit und nur wenigen Profit bringt“.

    Nur wenn Bür­ger­geld­emp­fän­ge­r:in­nen umfangreich nachweisen, dass sie sich erfolglos in einem engen Wohnungsmarkt um eine Wohnalternative bemüht haben, darf ihnen das Jobcenter die Leistung für die Unterkunft nach der Karenzzeit nicht kürzen. Ein Urteil des Bundessozialgerichtes aus dem Jahre 2006 hatte bereits festgestellt, dass bei der Festlegung von „angemessenen Wohnkosten“ von den Behörden auch ermittelt werden müsse, ob in der Gegend überhaupt als Alternative günstige „Wohnungen mit einfachem Ausstattungsniveau konkret zur Verfügung stehen“ (Az B 7b AS 18/06 R).
    Defizit aus dem Regelsatz zahlen

    „Die Leis­tungs­emp­fän­ge­r:in­nen müssen allerdings nachweisen, dass sie sich beständig und ausreichend um eine günstigere Wohnung kümmern, aber diese nicht finden“, sagt Moritz Duncker, Vorsitzender der Jobcenter-Personalräte, zur taz. Erst bei diesem umfangreichen und beständigen Nachweis zahlt das Jobcenter auch Unterkunftskosten, die über den Obergrenzen liegen. Wer sich den Stress nicht antun kann und will, zahlt das Defizit dann eben aus dem Regelsatz oder aus anderen Einkommensquellen.

    Steinke hat eine Mandantin aus Dortmund mit einer Wohnung, deren Miete über der Angemessenheitsgrenze des Jobcenters liegt. Sie müsse eine „sehr, sehr lange Liste mit Wohnungssuchbemühungen nachweisen, steht bei allen Vermietern auf der Warteliste“, erzählt die Anwältin. Die Frau bekommt auch weiterhin ihre um etwa 220 Euro „zu teure“ Miete vom Jobcenter bezahlt. Allerdings: Einen Vollzeitjob kann die Frau nicht mehr suchen. „Sie ist mit Wohnungssuche und Teilzeitjob voll ausgelastet“ sagt Steinke.

    Die Anwältin beobachtet auf dem Wohnungsmarkt für So­zi­al­leis­tungs­emp­fän­ge­r:in­nen inzwischen „Parallelstrukturen“ zum Mietmarkt, berichtet sie. Menschen bildeten Wohngemeinschaften oder suchten sich andere Alternativen. Eine Leistungsempfängerin aus Celle habe sich nach dem Kampf mit dem Jobcenter entschlossen, „in ein Wohnmobil auf dem Campingplatz zu ziehen“, schildert die Anwältin. Doch auch der Mietpreis für die luftige Unterbringung liegt nur 10 Euro unter der Obergrenze des Jobcenters.

    #Allemagne #logement #Bürgergeld

  • Thomé Newsletter 21/2025 vom 29.06.2025
    https://harald-thome.de/newsletter/archiv/thome-newsletter-21-2025-vom-29-06-2025.html

    zum 1. Juli 2025 werden die Beträge der Pfändungstabelle um über 4 % angehoben. Die neuen Werte lauten wie folgt:

    – Der unpfändbare Betrag für einen Schuldner ohne Unterhassitance_socialealtspflichten steigt von aktuell 1.491,75 Euro auf 555,00 Euro.

    Der Erhöhungsbetrag für die erste Unterhaltspflicht steigt von 561,43 Euro auf 585,23 Euro.
    Für die zweite bis fünfte Unterhaltspflicht steigt der Erhöhungsbeitrag von 312,78 Euro auf 326,04 Euro

    Weitere Informationen gibt es hier: https://t1p.de/7jx8b

    Wie geht es den Menschen im Bürgergeldbezug?
    https://sanktionsfrei.de/studie25

    Ein Stimmungsbild nach zwei Jahren Bürgergeld

    Bundesfachstelle Barrierefreiheit - Barrierefreiheitsstärkungsgesetz
    https://www.bundesfachstelle-barrierefreiheit.de/DE/Fachwissen/Produkte-und-Dienstleistungen/Barrierefreiheitsstaerkungsgesetz/barrierefreiheitsstaerkungsgesetz_node.html

    Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz ist ab dem 28. Juni 2025 anzuwenden, das heißt ab diesem Zeitpunkt müssen die im Gesetz erwähnten Produkte und Dienstleistungen barrierefrei sein.

    Für einige Produkte und Dienstleistungen gibt es jedoch Übergangsbestimmungen, nach denen die Barrierefreiheitsanforderungen erst zu einem späteren Zeitpunkt erfüllt sein müssen. Sie sind unter § 38 BFSG nachzulesen. So gibt es für bestimmte Dienstleistungen eine Übergangsfrist von fünf Jahren, für Selbstbedienungsterminals wiederum eine Übergangsfrist von 15 Jahren.

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    Welche Produkte barrierefrei zu gestalten sind

    Unter anderem folgende Produkte müssen Unternehmen künftig barrierefrei anbieten:

    Computer, Notebooks, Tablets, Smartphones, Mobiltelefone
    Geldautomaten, Fahrausweis- und Check-in-Automaten
    Fernsehgeräte mit Internetzugang
    E-Book-Lesegeräte
    Router

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    Welche Dienstleistungen barrierefrei zu gestalten sind

    Unter anderem folgende Dienstleistungen müssen Unternehmen künftig barrierefrei anbieten:

    Telefondienste
    E-Books
    Messenger-Dienste
    auf Mobilgeräten angebotene Dienstleistungen (inklusive Apps) im überregionalen Personenverkehr
    Bankdienstleistungen
    elektronischer Geschäftsverkehr
    Personenbeförderungsdienste (für Stadt-, Vorort- und Regionalverkehrsdienste nur interaktive Selbstbedienungsterminals)

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    Unternehmen, die unter das BFSG fallen

    Unter das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz fallen Hersteller, Händler und Importeure der oben genannten Produkte sowie die Erbringer der oben genannten Dienstleistungen. Kleinstunternehmen (weniger als zehn Beschäftigte und höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz), die Dienstleistungen anbieten, sind vom Gesetz ausgenommen. Kleinstunternehmen, die Produkte in Umlauf bringen, fallen jedoch unter das BFSG.

    #Allemagne #Bürgergeld #allocations_sociales

  • Organisierter Missbrauch von Sozialleistungen: Bas will „mafiöse Strukturen“ bei Bürgergeld-Empfängern zerschlagen
    https://www.tagesspiegel.de/politik/organisierter-missbrauch-von-sozialleistungen-bas-will-mafiose-struktur

    Nicole - Die Grossen lässt man laufen (1996)
    https://www.youtube.com/watch?v=AFRNzpjyFhc

    Frau Bas (SPD) will gegen organisierte Kleinkriminelle vorgehen umd übersieht die wirklich gefährliche Mafia, die den größeren Schaden anrichtet. Im Vergleich zu den Verlusten, die das Uber-System den deutschen Sozialkassen zufügt, sind die von Frau Minister anvisierten europäischen Strukturen kleine Fische.

    Uber lenkt jedes Jahr dutzende Millionen Bürgergeld auf seine Konten um und zahlt seinen Fahrern illegal niedrige Hungerlöhne. Im Vergleich zur Organisation, die der US Konzern dazu auf die Beine gestellt hat, sind die europäischen Unternehmen, die Arme aus Osteuropa vor Sozialeinrichtungen in Deutschland abladen, nur Kleinkriminelle.

    Gegen die EU Halbwelt will die Ministerin nun neue Gesetze machen, wâhrend die Anwendung geltenden Rechts vollkommen ausreichen würde, um die Uber-Kriminellen unschädlich zu machen.

    Ironie der Geschichte : Die EU Kriminellen betreiben das gleiche Business wie Uber jedoch auf handwerklichem Niveau, wo der US Konzern industrielle Strukturen ins Feld führt.

    Was läuft hier falsch ?

    Vielleicht sind es die gut geölten Verbindungen zu deutschen Spitzenpolitikern, die jedes Vorgehen gegen die Machenschaften des Uber-Monopolkonzerns verhindern. Wenn dem so wäre, bliebe immer noch die Frage: Ist es nur das ? Sind US Konzerne womöglich tiefer verflochten mit Kreisen deutscher Entscheider als die vielgerühmten zivilgesellschaftlichen Organisationen ? Wem gehört Deutschland ? Ist das eine Klassenfrage ? Ist das Unwort vom #Vasallenstaat womöglich doch ein angemessener Begriff ?

    Wie dem auch sein. Es läuft wie immer. Die kleinen Diebe hängt man, die großen läßt man laufen.

    4.6.2025 - Beim Bürgergeld haben sich Union und SPD auf Änderungen geeinigt – und auch der Name soll verschwinden. Arbeitsministerin Bas hat aber noch ein weiteres Anliegen.

    Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas will gegen den organisierten Missbrauch von Sozialleistungen vorgehen. Wer nicht genügend Geld verdiene, könne ergänzend Bürgergeld beantragen. „Es gibt jedoch ausbeuterische Strukturen, die Menschen aus anderen europäischen Ländern nach Deutschland locken und ihnen Mini-Arbeitsverträge anbieten“, sagte die SPD-Politikerin dem Magazin „stern“. „Gleichzeitig lassen sie diese Menschen Bürgergeld beantragen und schöpfen die staatlichen Mittel dann selbst ab! Das sind mafiöse Strukturen, die wir zerschlagen müssen.“

    Notwendig sei hierfür vor allem ein besserer Datenaustausch zwischen Finanzämtern, Jobcentern, Familienkassen und Sicherheitsbehörden. „Und wir müssen stärker überprüfen, ob jemand wirklich Anspruch auf Freizügigkeit hat. Denn zum Teil hat das System – und es gibt Menschen, die werden in einem Van abgeholt und als Tagelöhner ausgebeutet.“
    Bas will Bürgergeld-Reform noch 2025 anschieben

    Die neue Bundesregierung wolle das Bürgergeld in seiner heutigen Form im Grunde beibehalten, nur der Name werde geändert, betonte Bas. „Das Wort dafür ist schließlich erst mal egal.“ Es solle aber Änderungen bei der Anpassung des Bürgergelds beziehungsweise der Grundsicherung an die Preisentwicklung sowie schnellere Sanktionen geben. Eine rote Linie ziehe sie jedoch bei Haushalten mit Kindern. „Da kann man nicht einfach auf null sanktionieren, wie es sich einige erträumen. Aber alle, die Leistungen erhalten, haben eine Mitwirkungspflicht.“

    Für die Neuregelung will Bas zunächst Studien und Berichte auswerten und dann „noch in diesem Jahr“ Vorschläge vorlegen, sagte sie dem „stern“. (dpa)

    Songtext

    https://www.songtexte.com/songtext/nicole/die-grossen-lasst-man-laufen-bf84d3e.html

    Die Großen lässt man laufen

    Der eine klaut’ ne Flasche Schnaps,
    wird erwischt und kommt in’ Kanst
    und wird seines Lebens dann nie mehr froh.
    Der andre zockt Millionen ab,
    aber, der wird nicht geschnappt
    und liegt in der Sonne irgendwo.
    Und die Moral von der Geschicht’,
    die haste gleich kapiert:
    Haste nix, dann biste angeschmiert.

    Denn die Großen läßt man laufen
    und die Kleinen sperrt man ein.
    Justitia scheint ein bißchen blind zu sein.
    Ja, ja die Großen läßt man laufen
    und die Kleinen hängt man auf.
    Die Gerechtigkeit, die hat ein Herz aus Stein

    Den einen schleppt man vor Gericht,
    er zahlte seine Zinsen nicht.
    Hat kein Geld für’n Anwalt, also Knast.
    Der andere, der verdient zu viel
    macht ganz schnell ’nen coolen Deal
    und zahlt so viel Steuern wie’s ihm paßt.
    Und die Moral von der Geschicht’,
    die ist ganz schnell erzählt:
    Alles nicht so schlimm, du brauchst bloß Geld.

    Denn die Großen läßt man laufen
    und die Kleinen sperrt man ein.
    Justitia scheint ein bißchen blind zu sein.
    Ja, ja die Großen läßt man laufen
    und die Kleinen hängt man auf.

    Die Gerechtigkeit, die hat ein Herz aus Stein
    Denn Schuld und Schuld sind zweierlei,
    Klein hat Pech und Groß kommt frei.
    Und wer zahlt, der hat auch immer recht,
    Betrug ist ein Kavaliersdelikt,
    ein guter Anwalt kennt den Trick.
    kannst’n dir nicht leisten? So’n Pech!
    Und die Moral von der Geschicht’,
    Verbrechen lohnt sich schon,
    aber erst ab mehr als ’ner Million.

    Denn die Großen läßt man laufen
    und die Kleinen sperrt man ein.
    Justitia scheint ein bißchen blind zu sein.
    Ja, ja die Großen läßt man laufen
    und die Kleinen hängt man auf.
    Die Gerechtigkeit, die hat ein Herz aus Stein.

    #Uber #Exekutive #Politik #Betrug #Bürgergeld

  • Darauf sollten Bürgergeld-Empfänger beim Gesundheitsfragebogen vom Jobcenter achten
    https://www.fr.de/verbraucher/darauf-sollten-buergergeld-empfaenger-beim-gesundheitsfragebogen-vom-jobcenter-ac

    30.3.2025 von Stella Henrich - Wer den Gesundheitsfragebogen des Jobcenters ausfüllt, sollte dabei auf einige Details achten. Bei Fehlern kann es Leistungskürzungen kommen.

    Kassel – Bei der Agentur für Arbeit lassen sich etliche Anträge stellen. Auf Arbeitslosen- oder Kurzarbeitergeld beispielsweise, auf Bürgergeld, aber auch Vermittlungsgutscheine, Verträge für Au-Pair-Gasteltern, Eingliederungskurse, Ferienbeschäftigungen oder auch das Insolvenzgeld gehören zum Angebot des Amtes. Stets müssen die Antragstellenden viele Formulare ausfüllen, um eine Leistung zu erhalten. Bei Drittanbieter-Services, die Hilfe bei den Formularen versprechen, sollten Antragstellende allerdings vorsichtig sein.

    Wer krank ist und gesundheitliche Probleme hat, kann als Leistungsempfängerin oder Leistungsempfänger seine gesundheitliche Eignung überprüfen lassen. Darauf weist das Verbraucherportal gegen-hartz.de hin. Sie müssen dazu nur den Gesundheitsfragebogen des Amtes ausfüllen.

    Wer erwerbsfähig ist und seinen Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen decken kann, kann Bürgergeld beantragen.
    Bereitet der Gesundheitszustand Probleme bei der Jobsuche, kann es für Bürgergeld-Empfänger sinnvoll sein, das Amt mit dem Gesundheitsfragebogen darüber zu informieren. (Symbolbild) © Bode/imago
    Gesundheitsfragebogen der Agentur ist ein freiwilliges Instrument

    Der Gesundheitsfragebogen des Jobcenters diene dazu, die Erwerbsfähigkeit eines bzw. einer Leistungsbeziehenden auf seine bzw. ihre gesundheitliche Eignung hin zu überprüfen, berichtet das Online-Portal. Er wird vom Jobcenter verschickt, sofern Zweifel bestehen, ob eine Person in dem vorgesehenen Umfang arbeiten kann oder nicht. Im Anschluss daran beurteilt der ärztliche Dienst der Behörde die Arbeitstauglichkeit eines bzw. einer jeden Einzelnen im Hinblick auf folgende Fragen:

    Gibt es gesundheitliche Einschränkungen?
    Wie steht es um die Leistungsfähigkeit oder Erwerbsfähigkeit?
    Besteht eine Eignung für bestimmte Berufe?
    Kann eine Reha bei einer Erkrankung oder nach einem Unfall helfen?

    Quelle: Bundesagentur für Arbeit

    Eine Unterstützung durch einen Sachbearbeiter der Arbeitsagentur beim Ausfüllen des Gesundheitsfragebogens darf nur auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vonseiten des Leistungsempfängers oder der Leistungsempfängerin erfolgen, heißt es im „Informationsblatt zur Vorstellung im ärztlichen Dienst“. Wer einen Antrag stellt, der ausdrücklich als freiwilliges Instrument bezeichnet wird, kann dies online tun und alle erforderlichen Dokumente wie ärztliche Befunde und die Schweigepflichtentbindung an die Agentur übermitteln. Die neue Regierung plant, eine Arbeitspflicht für die Empfängerinnen und Empfänger von Bürgergeld einzuführen. Denn offenbar senkt die Leistung den Anreiz, arbeiten zu gehen.

    Wer einen Gesundheitsbogen ausfüllt, sollte aber bedenken, dass er bzw. sie anschließend auch zum Mitwirken verpflichtet ist. Wer sich weigert, muss mit Sanktionen rechnen. „Sofern Sie weder die erforderliche Schweigepflichtentbindungserklärung erteilen, noch bereits vorhandene medizinische Befunde zur Verfügung stellen und die Aufklärung des Sachverhaltes dadurch erheblich erschwert ist, kann dies bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen des § 66 SGB I zu einer vollständigen oder teilweisen Versagung oder Entziehung der Leistungen führen“, so die Mitteilung der Arbeitsagentur.

    Weiter heißt es dazu: „Die Aufklärung des Sachverhalts ist zum Beispiel dann erheblich erschwert, wenn eine erneute Untersuchung durch den ärztlichen Dienst erforderlich wird, die ansonsten entbehrlich wäre und die von Ihnen vorgebrachten Gründe zur Verweigerung der Mitwirkung keine erneute Untersuchung durch den ärztlichen Dienst der Agentur für Arbeit rechtfertigen.“

    Das sagen Experten dazu: Widerspruch zwischen Praxis und rechtlicher Auslegung

    Es gibt zwar eine rechtliche Grundlage bei der Mitwirkung einer ärztlichen Untersuchung, Antragstellende seien aber nicht verpflichtet, „zum Einreichen eines aufgefüllten Fragebogens“, darauf weist der Bericht ausdrücklich hin. Denn das bloße Nicht-Ausfüllen des Fragebogens sei juristisch umstritten und werde von einigen Juristinnen und Juristen nicht als Verstoß angesehen. Sie gingen davon aus, dass die Behörde den Fragebogen als Teil der Mitwirkungspflicht betrachte, obwohl das Sozialgesetzbuch (SGB I) lediglich zur ärztlichen Untersuchung verpflichte. Damit ist ihrer Ansicht aber nicht gemeint, dass Antragstellende sämtliche Gesundheitsdetails preisgeben müssen.

    Jobcenter bestehen aber anscheinend oftmals darauf, den Gesundheitsfragebogen ausgefüllt zurückzugeben. Das berichtet Anwalt Utz Anhalt gegenüber dem Verbraucherportal aus seiner beruflichen Erfahrung. Ansonsten drohte das Amt mit Leistungssperren.

    Allerdings gibt es auch Antragstellende, die freiwillig den Bogen ausfüllen. Schließlich geht es ihnen darum, ihre eingeschränkte Erwerbsfähigkeit nachvollziehbar zu machen. Wer also will, dass der Antrag rasch bearbeitet wird, sollte abwägen, ob und inwieweit er mitwirkt. Fest steht jedenfalls, dass Antragstellende an einer ärztlichen Untersuchung teilnehmen müssen; sie müssen aber nicht alle persönlichen Gesundheitsdaten offenlegen.

    #Bürgergeld #iatrocratie

  • Ist das Bürgergeld zu hoch ? Warum das ein Trugschluss ist
    https://www.fr.de/wirtschaft/ist-das-buergergeld-zu-hoch-warum-das-ein-trugschluss-ist-zr-93526185.html

    En Allemagne les allocations pour les pauvres ne prennent pas en compte une bonne partie des besoins effectifs. Pour couvir les véritables besoins d’une personne il faudrait augmenter l’allocation « Bürgergeld » de 563 Euros à 813 Euros.

    28.01.2025 von Max Schäfer - Es wird oft behauptet, das Bürgergeld sei zu hoch. Jedoch bleibt der Basisbetrag im Vergleich zu Einkommen und Preisen von notwendigen Gütern zurück. Was ist wirklich notwendig?

    Berlin – Die Bürgergeld-Höhe war 2024 ein großer Streitpunkt innerhalb der Ampel-Koalition. Auch vor der Bundestagswahl ist die Höhe ein Streitpunkt. Die FDP will das Bürgergeld kürzen, auch die AfD plant diesen Schritt. Im Wahlprogramm von CDU und CSU findet sich keine konkrete Angabe, allerdings ist dort von einer „überproportionalen Erhöhung“ die Rede – damit verbunden ist die Forderung, die jährliche Anpassung zu „modernisieren“. Letztendlich läuft das auch auf Kürzungen hinaus.

    Kritik an Bürgergeld-Höhe: „Der Regelsatz wird kleingerechnet, er deckt nicht den wahren Bedarf“

    Zum 1. Januar 2024 war das Bürgergeld um zwölf Prozent erhöht worden – von 502 Euro monatlich für Alleinstehende auf 563 Euro. Hintergrund war eine Änderung bei der Berechnung, welche die Inflation stärker berücksichtigt hat. 2025 gab es jedoch eine Nullrunde, die Höhe blieb also gleich. Auch daran gibt es jedoch Kritik.

    Joachim Rock vom Paritätischen Gesamtverband kritisiert die Bürgergeld-Höhe, die aufgrund methodischer Fehler bei der Berechnung nicht den wahren Bedarf decke. (Montage) © Jan Woitas/dpa/Studio Monbijou/Paritätischer Gesamtverband

    „Beim Bürgergeld bleibt 2025 leider alles beim Alten: Der Regelsatz wird weiterhin kleingerechnet. Er deckt nicht den wahren Bedarf. Er schützt nicht vor Armut“, erklärte Joachim Rock, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands, IPPEN.MEDIA. Trotz steigender Preise gebe es „nicht einmal einen Inflationsausgleich“. Die drohende Konsequenz: „Das treibt die soziale Spaltung weiter voran.“

    Bei Berechnung der Bürgergeld-Höhe werden nur zwei Drittel der Ausgaben berücksichtigt

    Bei der Berechnung der Bürgergeld-Höhe gibt es laut dem Paritätischen Gesamtverband methodische Mängel. Bei der Orientierung nach den Ausgaben an der Referenzgruppe werde nicht geprüft, ob diese überhaupt ihre Bedarfe decken kann oder eine Mangellage auf das Existenzminimum übertragen werde.

    Zudem werden bei der Ermittlung des Bürgergeld-Regelsatzes nur zwei Drittel der tatsächlichen Ausgaben der Gruppe als relevant angesehen. Die übrigen Ausgaben fließen bei der Ermittlung des Existenzminimums nicht ein. Laut einer Auflistung der Diakonie fallen etwa Versicherungen wie eine Kfz-Haftpflicht und Kaskoversicherungen für ein eigenes Auto weg, das Bürgergeld-Beziehenden besitzen dürfen. Auch in den zentralen Bereichen Bildung, Gesundheit und Verkehr werden Summen als nicht bedarfsrelevant angesehen. Das gilt auch für Aspekte der sozialen Teilhabe.
    813 Euro statt 563 Euro: Wie hoch müsste das Bürgergeld eigentlich sein?

    Der Paritätische Gesamtverband sieht dagegen ein Bürgergeld in Höhe von 813 Euro statt der aktuellen 563 Euro im Monat als nötig an. Die Summe ergibt sich, wenn sie das Statistikmodell bei der Bildung des Regelsatzes konsequent anwenden und die Streichung „nicht-regelbedarfsrelevanter“ Bereiche wegfällt.

    Unterstützung erhält der Verband von der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung. Die Nullrunde bedeute reale Verluste für Bedürftige. Das Bürgergeld zu kürzen, wäre „eine fatale Fehlentscheidung, gerade für diejenigen, die zu den Schwächsten der Gesellschaft gehören“, erklärte Jutta Schmitz-Kießler, Professorin für Politikwissenschaft im Fachbereich Sozialwesen an der Hochschule Bielefeld.

    Extreme Preisentwicklungen für einzelne Güter werden beim Bürgergeld nicht berücksichtigt

    Laut Schmitz-Kießlers Analyse ist der Regelsatz der Grundsicherung, also des Bürgergelds und dessen Vorgänger Hartz IV, seit 2005 bis 2023 in etwa gleich gestiegen wie die Preise. Im Vergleich zur Lohnentwicklung blieb der Regelsatz jedoch zurück. Auch die Erhöhung 2024 ändere nichts daran.

    Es sei zudem „problematisch“, dass die Entwicklung der Verbraucherpreise den Durchschnitt aller Konsumgüterpreise darstelle, da sich einzelne Güter „extremer“ entwickelt haben. Das gelte für Nahrungsmittel und alkoholfreie Getränke, deren Preise um 80 Prozent gestiegen sind. Auch der Strompreis sei um 143 Prozent gestiegen. „Beides sind existenzielle Güter, die aus dem Regelbedarf bestritten werden müssen. Das wird bei der Regelbedarfsanpassung aber nicht in besonderer Weise berücksichtigt“, heißt es in der Analyse für die Hans-Böckler-Stiftung, die bereits im August 2024 veröffentlicht wurde.

    Höherer Mindestlohn als „einfaches Mittel“ gegen zu geringen Lohnabstand zum Bürgergeld

    Kritikerinnen und Kritiker führen jedoch bereits jetzt einen zu geringen Abstand zwischen dem Bürgergeld und dem Niedriglohnbereich an, obwohl Erwerbstätige immer mehr haben. „Gegen einen vermeintlich zu geringen Lohnabstand gibt es ein einfaches Mittel: Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns“, sagte dagegen Joachim Rock vom Paritätischen Gesamtverband.

    „Mit der Höhe des Bürgergeldes steht und fällt auch das steuerfreie Existenzminimum aller Beschäftigten“, sagte Rock. „Das Bürgergeld unterstützt schon jetzt Aufstockende und andere Beschäftigte mit geringen Einkommen, es schützt Arbeitnehmende vor Ausbeutung.“ Ein höherer Mindestlohn von 15 Euro sei ein „wichtiger Beitrag, um effektiv Armut zu bekämpfen.“

    #Allemagne #Bürgergeld #allocations_sociales #pauvreté

  • Geplante Änderungen im Bürgergeldgesetz - Umsetzung der « Wachstumsinitiative » - Der Paritätische - Spitzenverband der Freien Wohlfahrtspflege
    https://www.der-paritaetische.de/alle-meldungen/geplante-aenderungen-im-buergergeldgesetz-umsetzung-der-wachstumsi

    Voilà les dernières idées antisociales de notre gouvernement social-démocrate, vert et libéral. En bref : les sanctions seront pires qu’à l’époque de Hartz IV et on vous impose jusqu’á trois heure de trajet par jour pour un boulot de six heures par jour. Je passe sur les détails désagréables.

    02. Oktober 2024 Fachinfo
    Sozialpolitik, Arbeit und Europa
    ArmutBürgergeldArbeitsmarktpolitikSozialpolitik

    Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat eine sog. Formulierungshilfe für die Regierungsfraktionen vorgelegt, mit dem hauptsächlich die in der „Wachstumsinitiative“ angekündigten Änderungen im Bürgergeld rechtlich verbindlich umgesetzt werden sollen. Die Frist für die Erarbeitung einer Stellungnahme war extrem kurzfristig. Daher hat der Paritätische keine Stellungnahme abgegeben. An dieser Stelle soll gleichwohl über die zentralen Inhalte informiert werden.

    Am Freitag, den 27. September hatte das Bundesministerium eine Formulierungshilfe für einen Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, von BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und der FDP: „Neuregelungen im SGB II und SGB III zur Umsetzung von Vorhaben der Wachstumsinitiative im Bereich Arbeitsmarkt“ an die Verbände mit der Gelegenheit zur Abgabe einer Stellungnahme bis zum Montag, den 30. September, 16 Uhr geschickt. Angesichts der Komplexität der Regelungsinhalte ist dies eine unangemessen kurze Frist. Eine fundierte Auseinandersetzung war in dieser Frist nicht möglich. Der Paritätische hat daher auf die Abgabe einer Stellungnahme verzichtet.

    Die Formulierungshilfe soll nunmehr als Änderungsantrag der Regierungsfraktionen in ein laufendes Gesetzgebungsverfahren zur „Modernisierung der Arbeitslosenversicherung und Arbeitsförderung“ (Drucksache 20/12779) eingebracht und beschlossen werden. Zu diesem Gesetz ist für den 4. November eine Anhörung im Bundestagausschuss Arbeit und Soziales geplant. Ob die Formulierungshilfe ebenfalls Gegenstand der parlamentarischen Anhörung sein wird, ist derzeit noch nicht ersichtlich.

    An dieser Stelle sollen gleichwohl die Inhalte der Formulierungshilfe dargestellt und summarisch bewertet werden. Die Inhalte gehen zum größten Teil auf die „Wachstumsinitiative“ der Bundesregierung zurück (vgl. dazu: Fachinfo vom 8. Juli 2024). Der Druck auf die Leistungsberechtigten im Bürgergeld eine Beschäftigung anzunehmen, soll erhöht werden, inbesondere durch die verschärfte Androhung von Sanktionen und die Verschärfung von Vorschriften zur zumutbaren Pendelzeit oder zum Umzug. Daneben gibt es einzelne unterstützende Änderungen, wie die Anschubfinanzierung für die erfolgreiche Aufnahme von bedarfsdeckender sozialversicherungspflichtigter Erwerbsarbeit und Ergänzungen bei der Arbeitsförderung, die nicht Gegenstand der Wachstumsinitiative waren.

    Im Einzelnen:

    Änderungen im SGB II:

    Die zentrale Maßnahme ist die (erneute) Verschärfungen der Sanktionsregeln. Hier wird zunächst Schwarzarbeit als zusätzliche sanktionsbewehrte Pflichtverletzung eingeführt. Wer wegen Schwarzarbeit rechtskräftig belangt wurde, wird darüber hinaus zusätzlich noch einmal im Bürgergeld sanktioniert. Die Rechtsfolgen einer sog. Pflichtverletzung, also die Ablehnung oder der Abbruch einer zumutbaren Arbeit, Ausbildung oder Eingliederungsmaßnahme, werden verschärft: es werden nunmehr (wieder) 30 Prozent des Regelbedarfs für drei Monate gekürzt. Auch bei Meldeversäumnissen soll der Regelbedarf nunmehr um 30 Prozent (für einen Monat) gekürzt werden. Dies ist sogar strenger als zu den Hartz IV Zeiten vor der Bürgergeldreform.

    Die Zumutbarkeitsbedingungen nach § 10 SGB II werden gesetzlich verschärft: die zumutbare Pendelzeit soll um eine halbe Stunde verlängert werden, d.h. bei einer Beschäftigungszeit von mehr (weniger) als 6 Stunden wird eine Pendelzeit von 3 Stunden (2 1/2 Stunden) als zumutbar normiert. Dramatischer noch: ein Umzug soll bereits zumutbar sein, wenn eine Verringerung der Hilfebedürftigkeit realisiert werden kann. Für Leistungsberechtigte mit „familiären Bindungen“ gelten diese Regeln nicht.

    Die Karenzzeit beim Schonvermögen soll von 12 Monaten auf 6 Monate verkürzt werden.

    Für Geflüchtete wird die Einführung einers verpflichtenden „Integrationspraktikums“ rechtlich verankert (§ 16j SGB II). Gefüchtete können sechs Monate nach Beendigung eines Integrationskurses zu einem derartigen Praktikum verpflichtet werden.

    Die Aufnahme einer bedarfsdeckenden sozialversicherungspflichtigen Erwerbsarbeit durch Langzeitarbeitslose soll mit einer sogenannten Anschubfinanzierung prämiert werden. Nach 12 Monate Erwerbsarbeit (davon zumindest die letzten sechs Monate: bedarfsdeckend) soll auf Antrag eine Prämie von 1.000 Euro gezahlt werden.

    Desweiteren wird die Möglichkeit passive Leistungen für die Arbeitsförderung einzusetzen ("Passiv-Aktiv-Transfers") gesetzlich im SGB II geregelt und ausgeweitet. Bislang war ein Passiv-Aktiv-Transfers lediglich auf der Grundlage eines Haushaltsvermerks bei dem Instrument „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ (§ 16i SGB II) möglich. Zukünftig sollen eingesparte Mittel für die Deckung des Lebensunterhalts bis zu max. 50 Prozent für weitere Maßnahmen der Arbeitsförderung eingesetzt werden können (bei Aufnahme einer soz-ver. Beschäftigung nach § 16 Abs 1 S. 2 Nr. 5, § 16b, 16e SGB II). Diese Umwidmung der Mittel ist bis zu einer Gesamthöhe von max. 700 Mio. Euro / Jahr möglich.

    SGB III:

    Neu eingeführt wird die sog. Erprobung einer Beschäftigungsperspektive (§ 45a SGB III). Danach soll es zukünftig mit Unterstützung der Agentur für Arbeit ermöglicht werden, in einem bestehenden Beschäftigungsverhältnis für vier Wochen eine andere Arbeit bei einer anderen Arbeitsstelle zu erproben.

    Arbeitgeber, die Beschäftigte für berufsbegleitende Berufssprachkursen ( § 134) freistellen, werden zukünftig - je nach Größe des Betriebs unterschiedlich - finanziell unterstützt.

    Aufenthaltsgesetz

    * Für Drittstaatengehörige, die in Deutschland im Rahmen von Leiharbeit erwerbstätig sind, wird unter bestimmten Bedingungen ein Aufenthaltstitel erteilt. Für diese Leiharbeitenden gilt der Grundsatz des „Equal Pay“, also Bezahlung nach den Standards der inländischen Beschäftigten.

    Die Änderungen im SGB II stellen eine Rolle rückwärts in der Politik der Bundesregierung dar. Die Maßnahmen konterkarieren die Ziele und Absichten der Bürgergeldreform und nehmen Verbesserungen - insbesondere bei den Sanktionen und beim Schonvermögen - wieder zurück. Statt bessere Qualifizierung, soziale Sicherheit und Respekt zu realisieren, wird wieder auf mehr Druck, Kontrolle und weniger Rechte für die Leistungsberechtigten gesetzt.

    #Allemagne #aide_sociale #Bürgergeld

  • Allemagne : le Bundestag vote une loi réduisant de 100% les allocations sociales pour quelques personnes.
    https://harald-thome.de/newsletter/archiv/thome-newsletter-05-2024-vom-04-02-2024.html

    La sanction est prévue pour à partir de la deuxième sanction pour refus d’un travail ou non-collaboration avec le Jobcenter . Le loyer des bénéficiaires continue à être payé et ils ne perdent pas leur assurance maladie mais ne touchent plus d’argent pour se nourrir et les autres dépenses essentielles (Bedarf).

    La mesure touche d’abord les personnes en crise, les malades psy, les handicapé mentaux, analphabètes, bref les plus vulnérables qui ne sont souvent pas capables de « collaborer » avec le Jobcenter, cad de fournir des document en bonne et due forme et de se rendre aux rendez-vous imposés par l’administration.

    Le nombre de cas est assez réduite pour empêcher le nouveau règlement de permettre des économies sur budget social de l’état mais assez élevé pour empirer les situations de crise dans un nombre de cas qui va se faire sentir pour tout le monde. Bonjour les nouveaux mendiant, SDF et patients placés en institution.

    Thomé Newsletter 05/2024 vom 04.02.2024 - Harald Thomé

    1. Verschärftes 100 % - Sanktionsrecht vom Bundestag verabschiedet / „Neue Richtervereinigung“ hat gravierende verfassungsrechtliche Bedenken
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    Der Bundestag hat den Bundeshaushalt 2024 beschlossen, Teil des Haushaltsgesetz 2024 waren die verschärften 100 % - Sanktionen. Details hier nachzulesen: https://t1p.de/dfhy9

    Die Neue Richtervereinigung macht diesbezüglich auf gravierende verfassungsrechtliche Bedenken gegen die beabsichtigte Einführung einer den gesamten Regelbedarf umfassenden Leistungsminderung (vormals: Sanktion) und die drohende Zweckverfehlung des Vorschlages aufmerksam. Sie sieht eine Gefahr, “denn auflaufende Stromschulden und Zahlungsprobleme bei Ausgaben für Kommunikation, Verkehr und Gesundheitskosten (Zuzahlungen und verschreibungsfreie Medikamente) werden regelmäßig entstehen und nach dem Vorschlag nicht durch Sachleistungen aufgefangen. Sie belasten die Betroffenen nicht nur in besonderer Weise, sondern behindern sie in der Wahrnehmung von Aktivitäten zur Arbeitsaufnahme.” Die Stellungnahme zum Nachlesen: https://t1p.de/cr1s7

    Auch die Diakonie kritisiert die Wiedereinführung der 100%-Sanktionierung deutlich. Sie meldet ebenfalls verfassungsrechtliche Bedenken an und erklärt, dass Sanktionen in erster Linie Menschen mit psychischen Erkrankungen, Leseschwierigkeiten, mangelnden Sprachkenntnissen, persönlichen Krisen oder Suchtkrankheiten trifft. Aus der Praxis der Beratung ist bekannt, dass Sanktionierungen die Lage Betroffener verschärfen und nicht zur Lösung ihrer individuellen Problemlagen beitragen. Hier geht’s zur Stellungnahme des DW: https://t1p.de/zmh3f
    ...

    #Allemagne #allocations_sociales #Bürgergeld #sanctions

  • Die Bürgergeld-Armutsspirale : Dispo gekündigt, Handy kaputt, Hungertage
    https://www.freitag.de/autoren/janina-luett/die-buergergeld-armutsspirale-dispo-gekuendigt-handy-kaputt-hungertage

    La vie de pauvre en Allemagne te ronge. Voilà comment ça se passe. Après une certaine durée de la vie comme bénéficiare de Bürgergeld tu n’a pas seulement des dettes que tu ne pourras jamais rembourser, en sus tu te coltines des troubles anxieux sans remède.

    La politique de la terreur contre les pauvres n’est pas une exclusivité allemande. Ailleurs on crève sur les trottoirs de sa ville ou sous le soleil du paysage transformé en désert. Il y a plus qu’assez de raisons pour s’engager dans la lutte solidaire contre les responsables de la pauvreté dans le monde.

    Von Janina Lütt - Sie überlegen, ob Sie mit dem Bürgergeld ganz gut hinkommen würden? Unsere Kolumnistin Janina Lütt erklärt, wie das Geld erst ausreicht – aber dann ein kaputtes Handy und ein übersehenes Abo langsam, aber sicher in die Armut ziehen

    Und wieder geht sie los, die Hetze gegen Bürgergeld-Beziehende. 3,25 Milliarden Euro mehr braucht der Sozialminister Hubertus Heil aus dem Etat, und schon hetzt die CDU wieder gegen Armutsbetroffene und will Bürgergeldempfänger dazu zwingen, zu arbeiten. Sonst, so lautet der Tenor, kündigen ja alle ihre Jobs, um sich das Leben mit Bürgergeld einfacher zu machen! Da sich nicht-armutsbetroffene Menschen kaum vorstellen können, wie man mit Bürgergeldbezug in die Armutsspirale gerät, schreibe ich es mal auf. Damit Hubertus Heil das nicht ganz alleine erklären muss.

    Das vorweg: Es gibt durchaus Beispiele von Menschen, die eine Weile gut mit Bürgergeld leben können – temporär. Dabei kommt es darauf an, wie die Ausgangssituation aussieht: Mussten Sie noch nie Sozialleistungen beantragen? Haben Sie Rücklagen? Dann ist die Situation vorerst nicht schlimm. Aber je länger Sie von Bürgergeld leben müssen, desto schlimmer wird es. Wenn Sie armutsbetroffen sind, leben Sie ein Leben auf Verschleiß.

    Die erste Zeit kommen sie noch ganz gut mit ihrem Geld aus: Ihre Wohnung ist ja bereits eingerichtet, mit etwas Glück haben Sie schon ein Auto und sogar ein bisschen angespart, als Sie gearbeitet haben. Das monatliche Bürgergeld ist knapp, aber die Einkäufe können Sie damit bestreiten (wenn Sie den Bio-Laden meiden), und wenn der Toaster kaputtgeht, gibt es ja Kleinanzeigen. Dann geht Ihre Waschmaschine kaputt. Sie lesen nach: Ah, Sie können beim Amt ein Darlehen bekommen! Prima, das machen Sie. Sie diskutieren ein wenig über den Preis, aber Sie haben Glück: Das Darlehen wird bewilligt. In den kommenden Monaten spüren Sie die monatlichen Abzüge, denn das Darlehen zahlen Sie nun zurück. Es wird enger. Natürlich, denn sie bekommen nun faktisch weniger Geld, als Sie für das Existenzminimum brauchen.
    Bei Bürgergeld kündigt Ihnen die Bank den Dispo

    Vielleicht kriegen Sie das noch kompensiert, die Rücklagen sind zwar kleiner, aber okay, zur Not, denken Sie sich, gibt es ja noch den Dispo. Dann springt Ihr Auto nicht mehr an. Oder Ihnen fällt im Stress das Handy runter und zersplittert, der Touchscreen funktioniert nicht mehr. Sie bekommen einen Brief von Ihrer Bank: Da diese inzwischen mitbekommen hat, dass Sie Bürgergeld beziehen, wird Ihnen der Dispo aufgekündigt.

    Jetzt schauen Sie schon panischer auf die Kontoauszüge. Sie sehen, dass da monatlich noch Zahlungen abgehen, die Sie nicht bedacht haben: Ein Online-Abo für eine Zeitung, und Spotify, oder die Bahncard, was haben Sie sich dabei gedacht? Schnell kündigen Sie, aber: Die Kündigung gilt erst in drei Monaten. Ihre Rücklagen schmelzen dahin.

    Die Darlehensabzüge von Ihrem Bürgergeldsatz wegen Ihres finanziellen Super-Gaus – Sie erinnern sich: die Waschmaschine – werden nun immer höher, Sie haben immer weniger Geld zur Verfügung. Jetzt steigen die Lebensmittelpreise, auch die ganz normalen Einkäufe werden Ende des Monats zu teuer. Ihr Konto geht gen Null. Sie bekommen einen Schweißausbruch, Ihnen wird klar: Sie müssen Ihren Bruder um etwas Geld bitten, oder Ihre Eltern, oder Freunde – wenn Sie welche haben. Sehr unangenehm, wenn Sie an den letzten Streit denken, stimmt’s? Aber Sie bekommen 100 Euro, und die Situation entspannt sich.
    Dann ist die Wohnung zu groß: Sie zahlen einen Teil der Miete selbst

    Dann steigen die Energiekosten. Nun gut, die meisten Heizkosten werden ja übernommen! Da finden Sie einen Brief im Briefkasten, vom Jobcenter: Ihre Wohnung ist nicht angemessen. Sie wohnen auf 60 Quadratmetern allein, damit ist die Wohnung zehn Quadratmeter zu groß, und die Heizkostenrechnung wird nicht komplett übernommen. Dann kommt die Stromrechnung. Auch sie übersteigt den Anteil im Bürgergeld von 42,55 Euro bei Weitem.

    Sie bekommen eine E-Mail von Ihrem Vermieter: Die Mietzahlungen von dem Jobcenter sind nicht ausreichend, Sie müssen bitte die Restmiete für die vergangenen drei Monate überweisen. Wie, dafür haben Sie nichts zur Seite gelegt, als der Brief vom Jobcenter kam? Nicht gut. Natürlich wird ihnen nahegelegt, eine kleinere Wohnung zu suchen, und vor allem eine günstigere. Ich muss Ihnen nicht sagen, wie die Verhältnisse auf dem Wohnungsmarkt sind, oder? Sie haben kaum eine Chance.

    Sie gehen zum Termin mit Ihrem Sachbearbeiter. Sie überzeugen ihn, in der Wohnung wohnen bleiben zu dürfen, wenn Sie die Differenz selbst zahlen. 50 bis 70 Euro, die Ihnen nun monatlich fehlen.
    Manche Bürgergeldempfänger legen Hungertage ein

    Die Armutsspirale dreht sich nun: kaputte Schuhe, kaputte Kleidung, kaputter Wasserkocher, teure Medikamente, Zuzahlungen, Cranberry-Saft gegen Blasenentzündung. Hoffentlich sind Sie nicht chronisch krank, das ist teuer.

    Ihrer Familie schulden Sie inzwischen Hunderte Euro, und allen wird langsam klar, dass Sie es nie zurückzahlen können, solange sie weiter von Bürgergeld leben. Was tun Sie? Verzichten Sie auf bestimmte Lebensmittel? Ich kenne Bürgergeldempfänger, die „Hungertage“ einlegen, oder die so lange schlafen, wie sie können, damit Sie auf eine Mahlzeit am Tag verzichten können.

    Und nun wird Ihnen gesagt: Sparen Sie! Ich hatte eine Phase, da trug ich löchrige Unterhemden und hatte Plastiktüten in den Schuhen, weil die Sohle unten Löcher hatte und der Regen reinlief. Damals war meine bis jetzt schlimmste Zeit als Armutsbetroffene.

    Es ist schwer, sich ein Leben als Arme vorzustellen, wenn man nie arm war, daher versuche ich so gut es geht, Ihnen diese Situation nahezubringen. Als Armutsbetroffene haben Sie immer Stress, weil der ständige Mangel Ängste schürt: Kann ich meine Wohnung behalten? Kann ich nächsten Monat genug zu Essen kaufen? Kann ich meine Rechnungen bezahlen? Kann ich meine Medikamente bezahlen? Zahlt das Amt diesen Monat?

    Ich habe immer noch Angst davor, dass ich am Anfang des Monats kein Geld bekomme, weil in früheren Jahren das Amt nicht regelmäßig gezahlt hatte, dabei ist das Jahre her. Armut prägt einen Menschen für das Leben.

    #IchbinArmutsbetroffen

    Janina Lütt lebt mit ihrem Kind in Elmshorn. Auf freitag.de schreibt sie eine regelmäßige Kolumne über den Kampf mit und gegen Armut

    #Allemagne #Bürgergeld #Hartz_IV #pauvres

  • Réduire le chômage en faisant des chômeur·euses des esclaves

    Les allocataires du RSA vont-ils vraiment être forcés à travailler ? | Alternatives Economiques
    https://www.alternatives-economiques.fr/allocataires-rsa-vraiment-etre-forces-a-travailler/00108506

    Le versement du RSA devrait être conditionné à 15 heures d’activité par semaine. Des dérogations sont prévues, mais la réforme questionne : va-t-on vers le travail gratuit ?

    https://justpaste.it/aozkk

  • Mit Bestätigungsmail für die Spende
    https://taz.de/Obdachloser-mit-Kartenleser/!5946349
    Le TAZ, ancien journal de gauche mué en organe du néolibéralisme vert nous présente le nouveau mendiant high-tech qui n’oublie jamais son lecteur de cartes. Pourtant la mendicité par carte bancaire est un leurre. Lors de la prochaîne demande d’aide sociale le Jobcenter soustraira chaque don de l’allocation. Les lois allemandes et commentaires de loi sont formels : chaque entrée d’argent est à soustraire du montant à verser à l’ayant-droit.

    26. 7. 2023 von Eva Müller-Foell - Ein Obdachloser taucht in einem Café auf und fragt nach Bargeld. Gäste entschuldigen sich, keins dabei zu haben – doch er kennt einen anderen Weg.

    Ich saß in einem Café in Kreuzberg, als ein Obdachloser auftauchte. Er war schon älter, das Leben auf der Straße hatte seine Spuren hinterlassen. Er lief zu einem Tisch, an dem zwei jüngere Leute saßen, und meinte: „Hallo, ich habe keine Zähne und keine Wohnung, dafür viel Hunger. Habt ihr vielleicht eine kleine Spende für mich?“ Die Frau schüttelte den Kopf, sagte freundlich: „Nein, tut mir leid.“ Und der Mann meinte: „Ich hab leider auch kein Bargeld dabei.“ Anstatt weiterzuziehen, holte der Obdachlose etwas aus seiner Umhängetasche heraus. Es war ein kleines Kartenlesegerät.

    „Kein Problem, du kannst auch mit Karte spenden. Wie viel möchtest du mir denn geben?“ Verwunderte Blicke. „Äh, zwei Euro“, sagte der Mann und holte zaghaft seine Kreditkarte aus dem Geldbeutel.

    Der Obdachlose tippte etwas in sein Smartphone und hielt dem Mann das kleine Gerät vors Gesicht. Dieser legte seine Karte darauf, ein leises Piepgeräusch ertönte und schon war das Spendengeschäft abgewickelt. „Vielen Dank“, sagte der Obdachlose und verstaute Handy und Kartenlesegerät wieder in seine Umhängetasche. Es dauerte vielleicht zwei Minuten, bis der Mann am Nebentisch aufsprang und losrannte. „Was ist passiert?“, fragte ich die Frau. Sie lächelte und meinte, dass er gar nicht darauf geachtet habe, welche Summe er mit seiner Karte gespendet hätte.

    Wenig später kam der Mann zurück und musste erst mal lachen. „Er hat mir tatsächlich eine Bestätigungsmail für die Spende in Höhe von zwei Euro geschickt.“ Er zeigte uns die Mail. „Vielleicht haben wir ja gerade die Zukunft gesehen“, meinte ich. „Ist ja eigentlich voll die gute Idee für Obdachlose, wenn immer weniger Leute Bargeld einstecken haben“, sagte der Mann, der auch ein wenig stolz wirkte, sich auf dieses Novum eingelassen zu haben.

    #Allemagne #Berlin #mendicité #pauvreté #aide_sociale #Bürgergeld

  • 21.12.2022 – Jobcenter können und sollten psychisch Erkrankten helfen
    https://www.deutscher-verein.de/de/presse-2022-jobcenter-koennen-und-sollten-psychisch-erkrankten-helf

    En Allemagne 40% des bénéficiaires d’allocations sociales Hartz IV / Bürgergeld souffrent de maladies mentales. On peut constater que la pauvreté rend fou. C’est un fait prouvé par l’histoire.
    cf. https://seenthis.net/messages/986050

    J’en tire la conclusion que ce ne sont pas les conditions de vie générales (chez nous on parle de die Verhältnisse ) ou des défauts génétiques (on aime évoquer des gens « plus ou moins doués ») qui en sont responsables mais des personnes précises qui profitent de l’exclusion sociale, de bas salaires et de la transformation d’hommes, femmes et enfants en « patients » incapables de participer à « la vie active » (encore un euphémisme pour l’exploitation capitaliste).

    L’association Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e. V. adresse au Jobcenter une collection de recommendations sur l’acceuil et le suivi des ayants droit avec problèmes psychiques.
    https://www.deutscher-verein.de/de/uploads/empfehlungen-stellungnahmen/2022/dv-6-21_psychisch-beeintraechtigte-grundsicherung.pdf

    communiqué de presse

    21.12.2022 – Jobcenter können und sollten psychisch Erkrankten helfen

    Der Deutsche Verein beschließt Empfehlungen zur Unterstützung von Personen mit psychischen Beeinträchtigungen und Erkrankungen

    Überdurchschnittlich viele Personen in der Grundsicherung für Arbeitsuchende sind psychisch beeinträchtigt oder erkrankt, viele von ihnen wollen erwerbstätig sein. Es ist eine besondere Anforderung an die Jobcenter, diese Personen zu unterstützen.

    Jobcenter beraten Menschen, die verunsichert oder aggressiv sind, die Termine nicht einhalten oder Maßnahmen nach kurzer Zeit abbrechen, die engagiert eine Erwerbstätigkeit beginnen, aber nicht durchhalten. Fachkräfte in Jobcentern können das ansprechen. Wenn sie dafür sensibilisiert sind und wissen, worauf dabei zu achten ist.

    Jobcenter können Kunden unterstützen, ihren Weg in das Versorgungssystem zu finden. Das ist in Deutschland alles andere als einfach, aber oft die Voraussetzung dafür, dass Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen und Erkrankungen eine realistische Chance auf eine Erwerbsintegration haben. Die Fachkräfte in den Jobcentern müssen auf ein einfaches, zugängliches und qualifiziertes Clearingverfahren zugreifen und ihren Kunden empfehlen können.

    Die Grundsicherung für Arbeitsuchende bietet Eingliederungsleistungen, die Personen mit psychischen Beeinträchtigungen und Erkrankungen helfen können, ein selbstbestimmtes Leben zu führen. Die Jobcenter vermitteln psychosoziale Betreuung oder reguläre Arbeitsplätze, für die der Lohn oder das Gehalt zunächst aus Steuermitteln finanziert und für die ein Coaching angeboten wird. Jobcenter können Arbeitsplätze anbieten, die psychische Erkrankten helfen, ihren Alltag zu strukturieren und zu stabilisieren. Sie können auch eine Ausbildung zu sog. Genesungsbegleitern fördern.

    „Jobcenter können eine Menge tun für Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen und Erkrankungen, und sie tun das auch“, sagt die Präsidentin des Deutschen Vereins, Dr. Irme Stetter-Karp. „Der Deutsche Verein will den Jobcentern mit den Empfehlungen einen Anstoß und eine Orientierung dafür geben, noch einmal hinzuschauen, wie viele psychisch erkrankte Betroffene es unter ihren Kunden gibt, was sie bisher für diese getan haben und was sie tun können, um ihre Möglichkeiten besser auszuschöpfen und die Bedürfnisse von psychisch Erkrankten zu berücksichtigen. Jobcenter können auch für diese Personen den Weg in den Arbeitsmarkt ebnen. Das ist ein Gewinn für alle Beteiligten.“

    Die Empfehlungen sind abrufbar unter https://www.deutscher-verein.de/de/uploads/empfehlungen-stellungnahmen/2022/dv-6-21_psychisch-beeintraechtigte-grundsicherung.pdf

    Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. ist das gemeinsame Forum von Kommunen und Wohlfahrtsorganisationen sowie ihrer Einrichtungen, der Bundesländer, der privatgewerblichen Anbieter sozialer Dienste und von den Vertretern der Wissenschaft für alle Bereiche der Sozialen Arbeit, der Sozialpolitik und des Sozialrechts. Er begleitet und gestaltet durch seine Expertise und Erfahrung die Entwicklungen u.a. der Kinder-, Jugend- und Familienpolitik, der Sozial- und Altenhilfe, der Grundsicherungssysteme, der Pflege und Rehabilitation sowie der Migration und Integration. Der Deutsche Verein wird gefördert aus Mitteln des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

    #Allemagne #Bürgergeld #maladie #iatrocratie

  • Thomé Newsletter 47/2022 vom 27.11.2022
    https://tacheles-sozialhilfe.de/newsletter.html

    La coalition Rouge/Jaune/Vert vient de voter une loi qui change l’appellation de l’allocation « Hartz IV » en « Bürgergeld ». Je vous transmets le commentaire du meilleur spécialiste de la question Harald Thomé dans sa l’ettre d’information. Vous pouvez l’abonner gratuitement en suivant le lien plus haut.

    Liebe Kolleginnen und Kollegen,
    sehr geehrte Damen und Herren,

    mein heutiger Newsletter zu folgenden Themen:

    1. Bürgergeldgesetz verabschiedet: Armut, Sanktion und Drangsalierung per
    Gesetz bleibt Realität
    –----------------------------------------------------------------
    Auch wenn sich die SPD das Ende von Hartz IV gerne herbeisehnt, das jetzt
    verabschiedete Gesetz bleibt eine Modifikation vom bisherigen Hartz IV -
    System.

    Das Bürgergeldgesetz ist weiterhin Armut, Drangsalierung und Sanktion per
    Gesetz. Ich fasse die Eckpunkte nachfolgend zusammen.

    Zu geringe Regelleistungen: Mit den neu festgesetzten Regelleistungen
    wird noch nicht einmal die Inflationsrate kompensiert. Mit den
    Regelleistungen ist ein Leben in Würde und in gesellschaftlicher Teilhabe
    nicht ausreichend sicherzustellen, daher ist das Bürgergeldgesetz
    weiterhin „Armut per Gesetz“.

    Wohnkostenlücke: an den Regeln zur „Wohnkostenlücke“, also
    Unterfinanzierung durch Nichtberücksichtigung der tatsächlichen
    Unterkunftskosten wegen „Unangemessenheit“ und/oder „fehlender
    Umzugserfordernis“ wurde nichts geändert ( https://t1p.de/ymhro [https://t1p.de/ymhro] ).
    400.000 SGB II - Haushalte müssen durchschnittlich 91 € der
    Unterkunftskosten im Monat selbst aufbringen. Grade in der schwersten je
    dagewesenen Wirtschaftskrise und bei akuter Wohnungsnot wären hier
    Änderungen zwingend notwendig gewesen.
    Stattdessen wird die Begrenzung der Unterkunftskosten wegen „fehlender
    Umzugserfordernis“ sogar noch ins SGB XII übernommen, um dort die
    verheerenden Kürzungen auch noch durchexerzieren zu können.

    Kein Aufrechnungsmoratorium: Die Möglichkeit der Aufrechnung von
    behördlichen Ansprüchen bis unter das Existenzminimum ist eigentlich nach
    § 51 SGB I grundsätzlich nicht zulässig. Durch Grundsicherungssonderrecht
    ist es aber im SGB II und SGB XII doch jederzeit möglich, das
    „Existenzminimum“ durch Aufrechnung von Behördenansprüchen zu
    unterschreiten. Diese Sonderregelung wurde nicht ausgesetzt, obwohl die
    Preissteigerungen durch Inflation dies dringend gebieten würde. Immerhin
    wurde die Höhe von Aufrechnungen bei Darlehen auf 5 %, in anderen Fällen
    auf 20 % des Regelsatzes reduziert.

    Sanktionsrecht
    Die Sanktionen gehen weiter. Das war ein Herzensanliegen der Union, mit
    Sicherheit auch der FDP und weiten Teilen der SPD. Die ursprünglich
    geplante Vertrauenszeit wurde gestrichen, das Sanktionsmoratorium nach §
    84 SGB II wurde auf ein halbes Jahr verkürzt. Das Sanktionssystem geht
    weiter, wenn auch modifiziert und jetzt auf gesetzlicher Grundlage und
    nicht durch Anordnung des BVerfG.

    100 % Sanktionen durch vorläufige Leistungseinstellung und Entsagungs-
    und Entziehungsbescheide wegen fehlender Mitwirkung
    Die 100 % - Sanktionen durch vorläufige Leistungsversagungen und
    Entsagungs- und Entziehungsbescheide wegen fehlender Mitwirkung wurde im
    Bürgergeldgesetz nicht angepackt. Die hier stattfindenden Sanktionen sind
    nicht auf 30 % begrenzt, sondern regelmäßig und sehr häufig rechtswidrig
    100 % Sanktionen, dh. komplette Leistungseinstellungen, keine
    Regelleistung, keine Miete, keine Krankenkasse.
    Auf diesen Missstand wurde im Gesetzgebungsverfahren intensiv
    hingewiesen, geändert wurde nichts. Daher bleibt das Bürgergeld ein
    Drangsalierungssystem.

    Alte, kranke und behinderte Menschen werden sich selbst überlassen
    Im Bürgergeldgesetz wurden auch Änderungen im SGB XII, der
    „Grundsicherung im Alter und voller Erwerbsminderung“ durchgeführt. Hier
    hat Bundesregierung, selbstredend auch die christliche Opposition,
    komplett versagt. In einer Vielzahl von Fällen sind im SGB XII die
    gesetzlichen Regeln viel schärfer als im SGB II. Hier sind Reformen für
    die alten-, kranken- und behindertenspezifischen Bedarfe überfällig. Das
    SGB XII ist im Verhältnis zum SGB II ein diskriminierendes Gesetz. Die
    Regierung hätte im Gesetzgebungsverfahren hier die überfälligen und
    notwendigen Änderungen vorzunehmen. Tacheles hat diese in 30 Seiten
    seiner Stellungnahme im Gesetzgebungsverfahren aufgezeigt. Der Umgang der
    Regierung mit den alten, kranken und behinderten Menschen in diesem
    Gesetzgebungsverfahren ist erbärmlich.

    In der Gesamtheit ist das Bürgergeldgesetz eine Fortsetzung von Armut,
    Sanktion und Diskriminierung per Gesetz, daher ist die Bezeichnung
    „Bürgerhartz“ richtig.
    Natürlich gibt es auch einige positive Änderungen. Am wichtigsten ist die
    Abschaffung des Vermittlungsvorrangs und vielmehr die Förderung von Aus-
    und Weiterbildung. Aber das Gesetz ist weiterhin als ein Gesetz aufgebaut
    und konzeptioniert, das die Leistungsbeziehenden in bittere Armut bringt
    und ein menschenwürdiges Leben nicht ermöglicht. Besonders bitter dabei
    ist der Nichtumgang mit den SGB XII’ern, die damit ein „lebenslang in
    bitterer Armut“ bekommen.

    Stellungnahmen anderer: Christoph Butterwegge in der Faz:
    https://t1p.de/tockg [https://t1p.de/tockg]
    und Irene Becker zu den Regelbedarfe im Konzept des Bürgergelds – das
    neue Fortschreibungsverfahren: https://t1p.de/ffob7 [https://t1p.de/ffob7]

    Wenn es die ersten komplett lesbaren Zusammenstellungen an Gesetzestexten
    zu der Bürgergeldreform gibt, werden diese unverzüglich auf der
    Tacheleswebseite veröffentlicht. Wenn jemand Zugang zu einer
    konsolidierten Fassung der Rechtsänderungen hat, bitte übersenden!

    #Allemagne #Hartz4 #HartzIV #Bürgergeld #aide_sociale #allocations_sociales

  • Das Bürgergeld ist keine Überwindung von #HartzIV, sondern Etikettenschwindel.
    https://linke.social/@linksfraktion@social.linksfraktion.de/109403859158737940
    linksfraktion
    @linksfraktion@social.linksfraktion.de

    Gesine @gesine_loetzsch: Im Vermittlungsausschuss wurde das #Bürgergeld nicht verbessert, sondern verschlechtert. Das Bürgergeld ist keine Überwindung von #HartzIV, sondern Etikettenschwindel. DIE LINKE unterstützt die Forderung des @Paritaet​ischen nach 725 € #Regelsatz/Monat.

  • Armut per Gesetz
    https://linke.social/@petra_pau@social.linksfraktion.de/109403568285819925
    Petra Pau
    @petra_pau@social.linksfraktion.de

    Am 19. Dezember 2003 beschloss der Bundestag #HartzIV. @gesine_loetzsch und ich sagten damals, das ist Armut per Gesetz. @gesine_loetzsch spricht es aus: Der Kern des #Buergergeld es bleibt #HartzIV .
    RT @dieLinke: Soziale Sicherheit für alle. Dem #Bürgergeld das #HartzIV austreiben. Eine gemeinsame Erklärung zur heutigen Abstimmung im #Bundesrat zur Einführung des Bürgergeldes.

    https://www.die-linke.de/start/nachrichten/detail/soziale-sicherheit-fuer-alle-dem-buergergeld-das-hartz-iv-austreiben

  • Berliner Arbeitslosenzentrum : Das Bürgergeld ist nur ein halber Fortschritt
    https://www.berliner-zeitung.de/mensch-metropole/interview-soziales-reform-berliner-arbeitslosenzentrum-das-buergerg

    La réforme du système Hartz IV contient quelques menus avantages pour les ayants-droit. Il sera rebâtisé en « Bürgergeld » et l’obligation première d’accepter n’importe quel travail sera adoucie. On ne sera plus obligé de vendre sa voiture, ce qui n’est pas un progrès car déjà maintenant tu peux la garder si ce n’est pas une caisse de luxe. Il y a encore d’autres petites avantages en comparaison avec le statut quo. Le problème de fond gravissime perdure : On te terrorise avec la menace constante de te couper les vives si tu ne coopères pas. Cette menace donne au système d’allocations sociales sa qualité de terrorisme d’état.

    Beaucoup d’ayants-droit n’en font pas la demande une fois qu’ils ont vécus le calvaire kafkaesque imposé par les mesures du « Amt ». Si tu ne trouves pas assez vite un plan pour échapper au pillonage des mortiers bureaucratiques, on te fera mijoter à petit feu jusqu’à ce que tu tombes sérieusement malade. On t’alimente et on te harcèle en même temps. La réforme reste pathogène.

    Ce sont des choses à savoir pour saisir le sens des informations transmises dans cette interview.

    24.11.2022 von Anne-Kattrin Palmer - Wochenlang haben die Parteien um das Bürgergeld gerungen. „Wir hätten uns eine weitergehende Reform gewünscht“, sagt Frank Steger vom Arbeitslosenzentrum.

    Der Streit um das Bürgergeld ist beigelegt, dennoch musste die Ampel-Koalition von vielen ihrer Pläne abweichen. Frank Steger ist Vorsitzender des Berliner Arbeitslosenzentrums (BALZ). Wir fragten ihn, wie die Debatte um das Bürgergeld an der Basis aufgenommen worden ist und was auf Leistungsempfänger zukommt.

    Herr Steger, wie ist der Stand beim Bürgergeld?

    Die Berater warten noch auf handfeste Fakten, weil es bislang nur die politische Debatte gab. Bislang fehlen die rechtlichen Details. Das werden Bundesrat und Bundestag nun nachliefern.

    Nun ist wochenlang um das Thema Bürgergeld gerungen worden. Es gab einen Vermittlungsausschuss und all das war begleitet von teils sehr unschönen Debatten. Wie haben Sie das empfunden?

    Wir, als Verein, der Menschen in Not berät und hilft, und auch die Betroffenen hätten sich eine durchaus weitergehende Reform gewünscht. Dass was die Ampel vorgelegt hat, haben wir als deutliche Verbesserung, aber nicht als eine Überwindung von Hartz IV angesehen. Die jüngste Debatte hat nun leider dazu geführt, dass wichtige Punkte in dem Ampelvorhaben verwässert wurden. Das finde ich tragisch. Ich habe kein Verständnis für die Union. Viele der haltlosen Argumente waren vorgeschoben. Es ging nur darum, politisch zu punkten.

    Viele haben die Debatte auch als gefährlich empfunden, auch weil Leistungsempfänger mit Geringverdienern verglichen worden waren. Leistung müsse sich lohnen und das sei mit dem neuen Bürgergeld nicht gegeben, argumentierte die Union. Wie kam das bei den Betroffenen an?

    Die Behauptung geht an der Realität vorbei. Wir wissen durch die Sozialforschung, dass es viele Menschen in unserem Land gibt, die einen Leistungsanspruch hätten, aber diesen gar nicht wahrnehmen. Das gilt insbesondere für die Menschen, die mit Leistungen der Jobcenter ein unzureichendes Arbeitsentgelt aufstocken. Studien nach sind dies 30 bis 50 Prozent. Viele sind zu stolz. Hinzu kommt ein Klima, in dem Bedürftige stigmatisiert werden. Die Debatte der Union hat dazu geführt, dass dieses Stigma verstärkt worden ist.

    Gekippt worden ist auch das Schonvermögen von 60.000 Euro, es ist auf 40.000 Euro reduziert worden, und dass Betroffene zwei Jahre lang nicht umziehen müssen, wenn sie Bürgergeld beziehen. Diese Karenzzeit gilt nur für ein Jahr. Was bedeutet das für Leistungsempfänger?

    Es wird Bedürftige mehr unter Druck setzen. Sie müssen sich eventuell bereits nach einem Jahr eine neue Wohnung suchen. Die Angst schwingt dann immer mit. In der Zeit können sie sich nicht vor allem darauf konzentrieren, einen neuen Job zu finden oder sich weiterzubilden. Und zum Schonvermögen: So viel Geld hat von den Leistungsberechtigten kaum jemand auf der hohen Kante – und wenn, dann Menschen, die jahrelang erwerbstätig waren und sich was aufgebaut haben. Diese langjährig hart arbeitenden Menschen, die die Union vermeintlich im Blick hatte, haben nun einen Tritt bekommen und werden, wenn sie ins Bürgergeld fallen, früh in Angst und Schrecken versetzt.

    Das, was die Leute jetzt umtreibt, sind die gegenwärtigen Probleme. Sie leiden unter der Inflation, den gestiegenen Lebensmittelpreisen und hohen Heiz- und Gaskosten.

    Wie erleben Sie das vor Ort, wenn Sie mit Betroffenen reden?

    Dass, was die Leute jetzt umtreibt, sind die gegenwärtigen Probleme. Sie leiden unter der Inflation, den gestiegenen Lebensmittelpreisen und hohen Heiz- und Gaskosten. Ihnen geht es um die Leistung. Die Regelsätze sind einfach nicht den Lebensumständen angepasst, auch die geplante Anhebung des Bürgergelds auf 502 Euro ist zu niedrig, weil die hohen Kosten derzeit alles auffressen. Viele Betroffene erleben auch die Jobcenter nicht als bürgerfreundlich. Da wäre die halbjährige Vertrauenszeit, in denen Menschen weniger Sanktionen erhalten, ein gutes Experiment gewesen, um Leistungsempfänger gezielter in langfristige Jobs zu vermitteln. Auch etliche Jobcenter-Leitungen waren an der Vertrauenszeit interessiert.

    Die Ampel wollte dies, nannte es einen Kulturwandel in der Behörde. Kann davon keine Rede mehr sein?

    Mit den Änderungen am ursprünglichen Entwurf der Ampel ist nicht alles schlecht geworden. Es gibt aber auch eine ganze Reihe von Punkten, die verbessert worden sind. Die Vermögensgegenstände, wie eine Eigentumswohnung bis zu einer bestimmten Größe oder ein Auto, gelten künftig als angemessen und müssen nicht verkauft werden, bevor es das Bürgergeld gibt. Die Freibeträge für Ferienjobs von Schülern und Auszubildenden sind erhöht worden. Außerdem gibt es ab 2023 einen Bürgergeld-Bonus und ein Weiterbildungsgeld, wenn Betroffene sich weiterbilden. Die Zwangsverrentung ab 63 wird abgeschafft und es gibt die Entfristung des sozialen Arbeitsmarktes. Wichtig ist insbesondere die Abschaffung des Vermittlungsvorgangs, es geht jetzt nicht mehr nur darum, die Menschen schnellstmöglich zu vermitteln, sondern darum, sie langfristig und dauerhaft in den Arbeitsmarkt zu bringen. Das sind Verbesserungen gegenüber dem jetzigen Rechtszustand, die bleiben werden.

    Viele beklagen die Bürokratie in den Jobcentern – bleibt die?

    Ja, das wird sich nicht grundlegend ändern. Viele, die zu uns kommen, es sind im Jahr etwa 5000, verstehen die Formulare nicht oder empfinden die Schreiben der Jobcenter als bedrohlich. Wenn man am Existenzminimum lebt und ständig Bescheide und Hinweise zu Nachweispflichten per Post erhält, ist man ständig in Angst, was die Behörde jetzt schon wieder von einem möchte. Viele fühlen sich auch als Bittsteller und sind zermürbt, das schieben sie dann auf die Bürokratie. Doch daran wird sich kaum etwas ändern. Eine Jobcenter-Chefin hat jüngst festgestellt, man könne im Jobcenter gar nicht auf Augenhöhe beraten, da der eine das Geld braucht und der andere es genehmigt. Sie hat meines Erachtens recht.

    Das zeigt, wie weltfremd die Debatte ist, in der es ja im Zusammenhang mit Hartz IV immer um das Schreckgespenst des renitenten Arbeitslosen geht.

    Werden die Jobcenter Probleme bei der Umsetzung bekommen?

    Das werden sie, es sind ja gerade noch sechs Wochen bis zum 1. Januar 2023. Ich gehe davon aus, dass die höheren Regelsätze pünktlich zu Jahresbeginn ausgezahlt werden, weitere Änderungen kommen später. Die Behörde ist Umstellungen inzwischen gewohnt, es gab schon immer rechtliche Änderungen. Seit Jahren sind neue Gruppen zur SGB-II-Grundsicherung hinzugekommen – seit Juni 600.000 Ukrainer, durch den Syrien-Krieg kamen ebenso neue Gruppen hinzu – und das mussten die Jobcenter alles stemmen. Insgesamt betreuen sie fast 6 Millionen Menschen, davon sind 1,9 Millionen nicht erwerbstätig wie Kinder und Behinderte, weitere 600.000 sind alleinerziehend, 800.000 arbeiten und erhalten eine Aufstockung. Nur eine Minderheit der Leistungsberechtigten ist arbeitslos. Das zeigt wie weltfremd die Debatte ist, in der es ja im Zusammenhang mit Hartz IV immer um das Schreckgespenst des renitenten Arbeitslosen geht.

    Zur Person
    Frank Steger (65) ist seit 1988 Mitarbeiter des Evangelischen Kirchenkreises Zehlendorf, heute Teltow-Zehlendorf. Er war Sozialsekretär, später für Bildungsarbeit und inzwischen für Gesellschaftsdiakonie und Fundraising zuständig. Seit 1993 ist der Diplom-Politologe als Vereinsvorsitzender verantwortlich für die Geschäftsführung des Berliner Arbeitslosenzentrums evangelischer Kirchenkreise e. V. (BALZ).

    #Allemagne #Bürgergeld #HartzIV #allocations_sociales #politique

  • Ganzheitlich betreut
    https://www.jungewelt.de/artikel/439231.kapitalismus-und-sozialstaat-ganzheitlich-betreut.html

    La réforme du sytème hartz4 n’améliore ni le principe de base ni les conditions de vie des allocataires. Après un an (deux pour les chômeurs à partir de 58 ans) d’allocations chômage tu te mues en bénéficiaire d’aide sociale obligé de se soumettre au dressage à coup de rendez-vous pour des entretiens et « Maßnahme » inutiles sinon on te coupe jusqu’à trent pour cent de tes revenus se situant déjà 400 Euros en dessous du seuil de pauvreté défini par le terme « bescheidene Lebensführumg ».

    Si je comprend bien les allocataires « clents » seront désormais appellés allocataires « bourgeois ». On remplace un mensonge absurde contre son superlatif. L’augmentation qui accompagne la campagne de propagande « Bürgergeld » s’élève à 53 Euros alors qu’il aurait fallu une augmentation de 250 pour en finir avec la vie indigne qu’on impose aux exclus du cycle de production capitalistet libéraux

    Au début on nous annonçait la suppression des mesures coercitives, une véritable augmentation des allocations, deux ans pendant lesquelles l’administration ne toucherait pas aux modestes épargnes tout en acceptant le loyer que tu paies. Là les chrétiens-démocrates ont réussi à bloquer toute amélioration digne de ce nom.

    21.11.2022 von Suitbert Cechura - Umbau. Der Sozialstaat reformiert seinen Zugriff auf die Arbeitskraftverkäufer in diesem Land

    »Aus der Grundsicherung«, heißt es von seiten der Bundesregierung, »soll ein modernes Bürgergeld werden. Die staatliche Hilfe soll bürgernäher, unbürokratischer und zielgerichteter sein.« Der Bürger soll sich freuen: In Zeiten, in denen das Anwachsen sozialer Not allenthalben beschworen wird, handelt die Regierung. So feiert Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) das Gesetz: »Das neue Bürgergeld bedeutet mehr Sicherheit, mehr Respekt und mehr Freiheit für ein selbstbestimmtes Leben. Es geht um Würde und Wertschätzung in dieser Gesellschaft.«

    Die CDU erkennt in dem am 10. November mit der Stimmenmehrheit der Ampelkoalition im Bundestag beschlossenen und vier Tage später von ihren Vertretern im Bundesrat gestoppten Gesetzentwurf (»Entwurf eines Zwölften Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze – Einführung eines Bürgergeldes«) indes ein Zuviel an Freiheit. So äußerte der CDU-Vizevorsitzende Carsten Linnemann gegenüber Focus, dass das »Bürgergeld« den »Anreiz zum Arbeiten mindert«. Ohne ein Sanktionsregime, das den Beziehern wehtut, gibt die christliche Partei einer Modernisierung des Grundsicherungsbetriebs keine Chance. Über ein paar Nachbesserungen, das heißt Verschlimmerungen, wird sie aber mit sich reden lassen. Tatsächlich ist eine rasche Einigung im mittlerweile von der Koalition angerufenen Vermittlungsausschuss absehbar. Huberts Heil zeigte sich optimistisch, dass man einen Kompromiss finden werde, der bei der nächsten Sitzung des Bundesrats am 25. November zur Abstimmung gelangen könnte.

    Die »Alternative für Deutschland« (AfD) wird ihre Opposition gegen das »Bürgergeld« auch dann nicht aufgegeben haben. Wie die CDU mögen auch ihre Vertreter keine Schmarotzer an der Volksgemeinschaft. Und so beschwört die AfD die Gefahr, dass die »hart arbeitenden Bürger (…) von ihren Steuern künftig bis zu zwei Jahren lang den Müßiggang einzelner finanzieren (sollen), die weder kooperieren noch ihre Vermögensverhältnisse offenlegen müssen«, wie Norbert Kleinwächter, stellvertretender Vorsitzender der AfD-Fraktion im Bundestag, bekanntgab.

    Auch die Partei Die Linke hält das Gesetz für unzureichend – allerdings aus ganz anderen Gründen. Das »Bürgergeld« komme einer Umetikettierung von Hartz IV gleich. Diesen Versuch der SPD, das Image als Partei der »sozialen Kälte« abzustreifen und einen »Schlussstrich« unter die »Agenda 2010« zu setzen, lässt sie nicht durchgehen. Auch ein »Bürgergeld« bleibe per Gesetz verordnete Armut, und angesichts der Tatsache, dass auch zukünftig Sanktionen vorgesehen seien, könne keineswegs von einer Überwindung von Hartz IV die Rede sein.

    Offenbar ein sehr komplexes Gesetzesvorhaben! In ihm soll es sowohl um die Würde und den Respekt gehen – wie der Name schon sagt, ist der Bürger angesprochen – als auch darum, den Betreffenden so nahezutreten, dass der Zwang zur Arbeit(saufnahme) ganz zielgerichtet als Anreiz wirkt. Die ausführlichen Begründungen des Gesetzentwurfs geben aber Auskunft darüber, wie sich die Regierung zur Armut im Lande ins Verhältnis setzt.
    Arbeitskraftverkäufer

    Mit dem Gesetzentwurf wird das Zweite Buch SGB (SGB II) verändert. Das Sozialgesetzbuch (SGB) umfasst inzwischen 13 Bücher und dokumentiert allein schon mit seinem Umfang, dass das Leben in Deutschland umfangreicher staatlicher Interventionen bedarf, damit die Bürger über die Runden kommen können. Das Leben im Kapitalismus scheint also keine einfache Angelegenheit zu sein, wenn es für Arbeitslosigkeit, Krankheit, Alter, Unfall, Behinderung oder Pflege und allerlei sonstige Notlagen Unterstützungsleistungen braucht, damit das schiere Überleben gelingt. Sozialpolitik in der Bundesrepublik Deutschland ist eben in erster Linie ein Armutszeugnis über die materielle Lebenslage der Lohnabhängigen.¹

    Begründet wird der Handlungsbedarf zur Reform des SGB II mit der Problemstellung des Gesetzes: »Im August 2022 erhalten rund 5,4 Millionen Menschen in Deutschland Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende. In den 405 Jobcentern werden erwerbsfähige und nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte in ganz unterschiedlichen Lebenslagen beraten und gefördert. Dazu gehören Langleistungsbeziehende, Alleinerziehende, Menschen ohne Schul- oder Berufsabschluss, Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen, Geflüchtete, aber auch Beschäftigte und Menschen, die vorübergehend hilfebedürftig sind. Die Jobcenter unterstützen zielgerichtet die rund 3,8 Millionen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten bei der Arbeits- und Ausbildungsmarktintegration«, heißt es im Gesetzentwurf.

    Die Leistung für Millionen Menschen, die in der Begründung des Gesetzes angesprochen wird, betrifft Arbeitssuchende. Damit ist klargestellt, warum diese Menschen hilfsbedürftig sind: Sie sind darauf angewiesen, dass sie jemanden finden, der sie als Arbeitskraft benutzen will, weil sich deren Anwendung für ihn lohnt. Es handelt sich also um Menschen, die über nichts verfügen als über sich selbst, was oft als Freiheit der Person gefeiert wird, im Klartext aber heißt: Sie sind darauf angewiesen, sich als Arbeitskraft zu verkaufen, damit sie an das Geld fürs Lebensnotwendige gelangen.
    Menschen tauglich machen

    Auch wenn gern über Fachkräftemangel geklagt wird, bleibt es dabei, dass viele Menschen als unbrauchbar aussortiert sind. Bei »Langleistungsbeziehenden« spricht allein schon die Tatsache gegen sie, dass sich lange Zeit kein sogenannter Arbeitgeber gefunden hat, der sie beschäftigen will. Alleinerziehende stehen wegen der Kindererziehung nur begrenzt für ihre Benutzung als Arbeitskraft zur Verfügung, und das auch nicht immer auf Abruf, also fallen sie ebenfalls aus dem Arbeitsmarkt heraus. Menschen ohne Schul- oder Berufsabschluss haben sich nicht in ausreichendem Umfang für die Benutzung als Arbeitskraft hergerichtet, ihnen fehlen nicht nur die grundlegenden Kenntnisse, die es an modernen Arbeitsplätzen braucht, sondern oft auch die entsprechende Moral, sich der Arbeitsdisziplin zu unterwerfen. Also ist ihre Unbrauchbarkeit als Arbeitskraft Fakt. Als Lohnarbeiter braucht man zudem eine stabile Physis wie Psyche, um den Anforderungen der sogenannten Arbeitgeber gerecht zu werden. Wer darüber nicht verfügt, ist schnell aussortiert.

    Mit seiner Außen- und Wirtschaftspolitik hat Deutschland im Verbund mit EU und »freiem Westen« einiges für die Ruinierung anderer Staaten getan, auch mit seinen Waffenlieferungen für Kriege gesorgt, so dass der Strom der Flüchtlinge nicht versiegt. Diesen Menschen fehlen nicht nur die entsprechenden Sprachkenntnisse, sie brauchen Orientierung bei rechtlichen Regelungen und kulturellen Gewohnheiten, um sich in dieser Gesellschaft zurechtzufinden und die Arbeitsdisziplin zu entwickeln, die den meisten deutschen Bürgerinnen und Bürgern durchs Ausbildungswesen zur zweiten Natur geworden ist. Hinzu kommen die vielen Beschäftigten, die im Niedriglohnsektor arbeiten, von ihrem Lohn nicht leben können und deshalb als »Aufstocker« firmieren.

    Die Leistungen, die der Sozialstaat erbringt, zielen nicht darauf, diesen Menschen das Leben angenehm, sondern sie wieder tauglich zu machen, nämlich für besagte Benutzung. Wer von seiner Arbeitskraft leben muss, steht also in einer doppelten Abhängigkeit: Er muss jemanden finden, der ihn benutzen will, und diese unsichere Angelegenheit kann er nicht mit eigenen Mitteln durchstehen, so dass er abhängig von staatlich organisierten Leistungen ist.
    Respekt hat einen Preis

    Der Sozialstaat, der sich um die Existenz dieser Bürger sorgt, weiß, dass bei ihnen einiges im argen liegt: »Zugleich haben die außergewöhnlichen Herausforderungen, mit denen sich Staat und Gesellschaft infolge des Kriegs in der Ukraine konfrontiert sehen, es vielen Menschen in den sozialen Mindestsicherungssystemen erschwert, ihren Lebensunterhalt zu bestreiten. Gerade die dynamischen Preisentwicklungen bei Energie und Lebensmitteln sorgen hier für erhebliche Probleme. Aufgabe des Sozialstaats ist, die Menschen in dieser Lage zu unterstützen und dafür Sorge zu tragen, dass die Leistungen der Mindestsicherungssysteme auch in dieser Situation auskömmlich sind (…). Eine angemessene Erhöhung der Regelbedarfe ist notwendig, denn die bisherige Fortschreibung der Regelbedarfe bildet die Inflationsentwicklung erst im Nachgang ab«, so der Gesetzentwurf der Bundesregierung.

    Dass erst »Putins Krieg« den Menschen, die auf Grundsicherung angewiesen sind, die sozialen Notlagen beschert haben soll, gehört zur hiesigen Legendenbildung und Kriegspropaganda. Schließlich bezeugt die Zahl der Tafeln im Lande – die mit 940 die Zahl der Jobcenter mehr als um das Doppelte übersteigt – oder der Kleiderkammern und Winterhilfsaktionen, dass schon vor dem Krieg die Leistungen der sogenannten Mindestsicherungssysteme kein Auskommen gesichert haben, dass der Staat vielmehr seit Jahrzehnten einen Teil seiner Bürger von privater Wohlfahrt abhängig gemacht hat.

    Rosa-Luxemburg-Konferenz 2023

    Auch haben sich die Preise nicht einfach »dynamisch« entwickelt. Sie sind vielmehr das – marktwirtschaftlich logische – Resultat des Wirtschaftskrieges, den Deutschland gegen Russland führt. Und wenn die bisherige Berechnung der Regelbedarfe kritisiert wird, so sollte man sich erinnern, dass sie genau aufs Konto der Parteien geht, die jetzt regieren; sowohl SPD als auch Grüne und FDP waren ja in unterschiedlicher Kombination in den letzten Jahrzehnten an der Macht. Mit ihren Regelsätzen haben sie also während der Preissteigerungen der vergangenen Jahre systematisch die Verelendung der Aussortierten betrieben.

    Jetzt wird eine Korrektur angemeldet. Die soll dazu führen, dass erwachsene Leistungsbezieher ab dem 1. Januar 2023 ganze 53 Euro mehr im Monat erhalten. Die kümmerliche Erhöhung macht deutlich, dass die Ampelkoalition auch weiter darauf achten will, dass der Zwang zur Arbeit für die Sozialleistungsbezieher erhalten bleibt. Dabei gesteht die Regierung zudem ein, dass sie nicht einfach an eine Verbesserung gedacht hat, sondern gerichtlichen Vorgaben folgt: »Damit soll auch der im Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 23. Juli 2014 enthaltenen Vorgabe einer zeitnahen Reaktion auf eine offensichtliche und erhebliche Diskrepanz zwischen der tatsächlichen Preisentwicklung und der bei der Fortschreibung der Regelbedarfsstufen berücksichtigten Entwicklung der Preise für regelbedarfsrelevante Güter und Dienstleistungen entsprochen werden.«

    Ein Skandal und eine Gemeinheit gegenüber den Betroffenen ist es offenbar nicht, wenn Regierungen acht Jahre lang ein Verfassungsgerichtsurteil ignorieren. Dass sie es jetzt zur Kenntnis nehmen bzw. als Begründung für ihr Handeln heranziehen, soll offenbar für sie sprechen. Mit der Anpassung der Regelsätze wollen sie aber nicht nur die Not der Leistungsbezieher abmildern, sondern verfolgen gleich höhere Ziele: »Es geht darum, mehr Respekt, mehr Chancen auf neue Perspektiven und mehr soziale Sicherheit in einer modernen Arbeitswelt zu verankern und unnötige bürokratische Belastungen abzubauen.«

    Wie alles in dieser Gesellschaft hat offenbar auch der Respekt seinen Preis und ist in dem Fall billig zu haben. Etwas diffiziler sind die Ansagen zur Verankerung von mehr Chancen und neuen Perspektiven in einer modernen Arbeitswelt. Werfen wir dazu einen Blick auf die (un-)nötigen bürokratischen Belastungen.
    Korrekturen am Schikanesystem

    »Ziel der Einführung des Bürgergeldes ist es (…), gesetzliche Rahmenbedingungen zu schaffen, dass es Menschen im Leistungsbezug möglich wird, sich stärker auf Qualifizierung, Weiterbildung und Arbeitssuche zu konzentrieren.«

    Zunächst wird wieder klargestellt, wozu die Menschen in dieser Gesellschaft da sind: zum Arbeiten. Ihnen dazu zu verhelfen, darin besteht die Leistung des Staates. Dass es dieser Hilfe bedarf, liegt – aus sozialstaatlicher Perspektive – nicht an der Wirtschaft, die den jeweils Betroffenen nicht benutzen will, sondern an den Menschen selbst und ihrer mangelnden Benutzbarkeit. Hat der Staat in der Vergangenheit den Mangel meist an ihrem unzureichenden Arbeitswillen festgemacht und sie darauf verpflichtet, möglichst schnell jede Arbeit anzunehmen – Vorrang der Vermittlung für die Jobcenter –, entdeckt er nun einen Mangel bei der Qualifikation. Denn der Arbeitsmarkt hat sich verändert: »Auch hat sich die Situation auf dem Arbeitsmarkt seit der Einführung der Grundsicherung für Arbeitssuchende im Jahr 2005 grundlegend geändert. Arbeitskräfte, insbesondere qualifizierte Arbeitskräfte, werden vielerorts gesucht. Der Arbeitsmarkt ist insgesamt in einer guten Verfassung. Die Zahlen zeigen aber auch, dass Langzeitarbeitslose von dieser positiven Entwicklung oft nicht profitieren können.«

    Also braucht es zusätzliche Mittel, um die Menschen wieder tauglich für den Arbeitsmarkt und damit unabhängiger von staatlicher Hilfe zu machen. Dass sie als Lohn- und Gehaltsempfänger auch weiter in Abhängigkeit bleiben, davon zeugen natürlich die anderen Sozialgesetzbücher. Damit aber das staatlich anvisierte Ziel der »Modernisierung« erreicht werden kann, bedarf es der Änderung bisheriger Regelungen. Dazu gehört neben einer etwas aktualisierten Fortschreibung der Regelsätze ein anderer Umgang der Jobcenter mit ihrer »Kundschaft«: »Menschen im Leistungsbezug sollen sich stärker auf Qualifizierung, Weiterbildung und Arbeitssuche konzentrieren können, die Potentiale der Menschen und die Unterstützung für eine dauerhafte Arbeitsmarktintegration sollen stärker im Fokus stehen.«

    Das bisherige Schikanesystem, das die Menschen – obgleich »vom Markt« als untauglich und damit nicht gefragt befunden – ständig dazu anhielt, ihre Arbeitsbereitschaft unter Beweis zu stellen, gilt nun als ineffektiv; es habe Menschen nur gelegentlich zu Kurzzeitjobs verholfen und damit zu Dauerkunden der Jobcenter gemacht. Deshalb sollen nun andere Regeln im Umgang mit den »Klienten« her. Dazu gehören Vertrauens- und Karenzzeiten: »Um den Leistungsberechtigten zu ermöglichen, sich bei gleichzeitiger Existenzsicherung auf die Arbeitssuche zu konzentrieren, sollen in den ersten zwei Jahren des Bürgergeldbezugs Karenzzeiten für die zu übernehmenden Kosten der Unterkunft und Heizung und für die Berücksichtigung von Vermögen eingeführt werden. In diesem Zeitraum wird bei der Bedürftigkeitsprüfung Vermögen nicht berücksichtigt, sofern es nicht erheblich ist.«

    Wer sich um seine Weiterbildung für einen neuen Job kümmern muss, soll sich ganz darauf konzentrieren können. Vom Streit mit der Sozialbürokratie darüber, wie sehr er sein Vermögen aufzubrauchen hat und wovon er leben soll, wird er für einige Zeit befreit. Wobei der Umfang der Kostenübernahme für Unterkunft und Heizung sowie die Höhe der Vermögensfreistellung zu den Posten gehören, über die der Vermittlungsausschuss beraten wird.

    Die Höhe des Schonvermögens – Beträge von 60.000 Euro und mehr sind in der Diskussion – monieren vor allem die Kritiker des Gesetzes. Stellt sich nur die Frage, wie kommen Menschen, die auf Hartz IV angewiesen sind, zu solchen Beträgen? Lohnabhängige müssen lange sparen, um soviel zusammenzubekommen. Es gibt natürlich nach langer Berufstätigkeit Abfindungen für Entlassene, wenn sie in den Genuss eines Sozialplans kommen. Solche Gelder sofort für die Existenzsicherung einzusetzen, verbietet sich aber aus Sicht der Politik. Sie hat ja seit der Rentenreform und den umfangreichen Rentensenkungen unter »Rot-Grün« den Bürgern immer wieder vor Augen geführt, dass die Altersrenten nicht zum Leben reichen, man daher private Vorsorge zu betreiben hat. Nicht zuletzt wurde dazu die Riester-Rente eingeführt. Diese Vorsorgegelder im Notfall der Arbeitslosigkeit sofort für den Lebensunterhalt einzusetzen würde nur die Unmöglichkeit der eigenen Altersvorsorge offenkundig machen.

    Doch nicht nur an die Alten haben die Sozialpolitiker der Koalition gedacht: »Anlässlich der Einführung des Bürgergeldes werden die Grundabsetzbeträge für Schülerinnen und Schüler, Studierende und Auszubildende erhöht, um die Erfahrung zu verstärken, dass sich die Arbeitsaufnahme auszahlt.« Eine wahrlich großzügige Leistung, dass diejenigen, die arbeiten und Geld verdienen, davon einen größeren Teil behalten dürfen. Zur reformerischen Tat wird es nur dadurch, dass bislang diese Gelder auf das Einkommen der Bedarfsgemeinschaft angerechnet wurden. Haben Jugendliche damit die schlechte Erfahrung gemacht, dass sich die Aufnahme von Ferienjobs oder Ausbildungsverhältnissen für sie nicht lohnt? Der Sozialstaat hegt immer den Verdacht, dass sich Menschen in der staatlich zugelassenen Armut einrichten, also braucht der Nachwuchs hier »Verstärker«, die ihn im richtigen Sinne konditionieren.
    Zurück auf den Arbeitsmarkt

    Auch der Eingliederungsprozess selbst kommt ins Visier der Reformer: »Die Eingliederungsvereinbarung im SGB II wird durch einen von den Leistungsberechtigten und Integrationsfachkräften gemeinsam erarbeiteten Kooperationsplan abgelöst. Dieser dokumentiert in klarer und verständlicher Sprache die gemeinsam entwickelte Eingliederungsstrategie. Er dient als ›roter Faden‹ im Eingliederungsprozess und stellt ein Kernelement des Bürgergeld-Gesetzes dar. Er enthält keine Rechtsfolgebelehrung. Im Hinblick auf vereinbarte Mitwirkungshandlungen (Eigenbemühungen, Maßnahmeteilnahmen und Bewerbungen auf Vermittlungsvorschläge) wird im Kooperationsplan die Selbstverantwortung der Leistungsberechtigten und ihre Vertrauensbeziehung zur Integrationsfachkraft mit dem Ziel einer vertrauensvollen Zusammenarbeit gestärkt. Mit Erstellung des Kooperationsplans beginnt eine sechsmonatige Vertrauenszeit.«

    Die Ersetzung der Eingliederungsvereinbarung durch einen Kooperationsplan erscheint zunächst als reine Umbenennung, ist es aber nicht, was der Verweis auf die Rechtsfolgebelehrung deutlich macht. In der Eingliederungsvereinbarung wurde bisher festgelegt, was der Hartz-IV-Bezieher zu leisten hatte. Es handelte sich um einen rechtlich bindenden Vertrag, wobei der Schein gleicher Vertragspartner sehr durchsichtig war: War die eine Seite doch auf Geld angewiesen, während die andere Seite diktieren konnte, was dafür an Leistungen zu erbringen war.

    Weil es sich um eine Rechtsregelung handelte, war dieser Vertrag auch entsprechend formuliert und nicht unbedingt verständlich für den Leistungsbezieher, was in der Vorgabe für den neuen Kooperationsplan angesprochen wird. Verstöße gegen diesen Vertrag wurden sanktioniert, landeten sehr häufig vor Gericht, und nicht selten bekamen die klagenden Leistungsbezieher recht. Von daher wird nun diese Form der Vereinbarung als ineffektiv aufgegeben und durch einen Plan ersetzt, der während der Vertrauenszeit fast ganz auf Sanktionen verzichtet. Bei wiederholtem Versäumnis von Terminen kann aber auch während der Vertrauenszeit das staatlich fixierte Existenzminimum um zehn Prozent gekürzt werden.

    »Außerhalb dieser sechs Monate besteht die Kooperationszeit. Die Zusammenarbeit zwischen Integrationsfachkräften in den Jobcentern und erwerbsfähigen Leistungsberechtigten erfolgt in dieser Zeit grundsätzlich ohne Rechtsfolgenbelehrungen. Wenn in der Kooperationszeit jedoch Absprachen zu Mitwirkungshandlungen (Eigenbemühungen, Maßnahmeteilnahmen und Bewerbungen auf Vermittlungsvorschläge) von Leistungsberechtigten nicht eingehalten werden, sollen diese Pflichten durch Aufforderungen mit Rechtsfolgenbelehrungen rechtlich verbindlich festgelegt werden.«

    Womit klargestellt wird, wie sich die Kooperation zwischen Jobcenter-Mitarbeitern und Arbeitslosen auf »Augenhöhe« vollzieht. Eben nach dem Motto: »Bist du nicht willig, so brauch’ ich Gewalt.« Das Bundesverfassungsgericht hatte jedoch die Sanktionsmöglichkeiten eingeschränkt, indem es darauf hinwies, dass es sich bei den Hartz-IV-Leistungen um die Sicherung des Existenzminimums und damit um die Gewährleistung eines menschenwürdigen Daseins handele. Dessen Senkung widerspreche somit den eigenen Maßstäben. Dieses Bedenken greift der Gesetzgeber jetzt auf: »Leistungsminderungen wegen wiederholter Pflichtverletzungen und Meldeversäumnisse betragen höchstens 30 Prozent des maßgebenden monatlichen Regelbedarfs. Kosten der Unterkunft und Heizung werden nicht gemindert. Die Leistungsminderung beträgt bei einer Pflichtverletzung 20 Prozent des maßgebenden Regelbedarfs. Bei jeder weiteren Pflichtverletzung mindert sich das Bürgergeld um 30 Prozent des maßgebenden Regelbedarfs (…). Die bisherigen verschärften Sonderregelungen für die unter 25jährigen Hilfeempfänger entfallen.«
    Anreiz und Strafe

    Auf diese Weise kann auch der Betrag für die Menschenwürde gesenkt werden. Doch nicht nur mit Strafen sollen die Hilfeempfänger zu tauglichen Arbeitskräften gemacht werden, es gibt auch Anreize: »Um weitere Anreize zu schaffen, Geringqualifizierte auf dem Weg zu einer abgeschlossenen Berufsausbildung zu unterstützen und ihnen damit den Zugang zum Fachkräftearbeitsmarkt und zu den am Arbeitsmarkt besonders nachgefragten Berufen zu öffnen, erhalten Teilnehmende an einer berufsabschlussbezogenen Weiterbildung im SGB II und SGB III künftig ein monatliches Weiterbildungsgeld in Höhe von 150 Euro, wenn sie arbeitslos sind oder als Beschäftigte aufstockende SGB-II-Leistungen beziehen.«

    Wer sich diesen Lockungen dennoch verschließt und sich nicht als Kunde ins Jobcenter begibt, ist freilich nicht vor sozialstaatlicher Fürsorge sicher: »Zur Verbreiterung ihres Förderspektrums kann die Agentur für Arbeit oder ein durch diese beauftragter Dritter künftig eine ganzheitliche Betreuung (Coaching) durchführen. Diese verfolgt das Ziel eines grundlegenden Aufbaus der Beschäftigungsfähigkeit von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, die aufgrund von vielfältigen individuellen Problemen besondere Schwierigkeiten haben, Arbeit aufzunehmen. Das Coaching kann auch aufsuchend oder beschäftigungsbegleitend erfolgen.«

    Sich den Anforderungen des Arbeitsalltags zu unterwerfen erfordert eben eine gewisse Selbstorganisation und Disziplin. Wem das fehlt, dem soll auf die Sprünge geholfen werden. Jugendliche, die in der Arbeitssuche keine Perspektive für sich sehen und möglicherweise auf Abwege geraten, werden als Sicherheitsproblem ins Auge gefasst, dem es vorzubeugen gilt. Also muss man sie aufsuchen, um die »Beschäftigungsfähigkeit« an ihnen vor Ort herzustellen.

    Wie das »Bürgergeld«-Gesetz genau gestaltet sein wird, wird sich erst nach der Arbeit des Vermittlungsausschusses zeigen. Änderungen zum Besseren wird es aber nicht geben, denn schon der jetzt gescheiterte Entwurf basiert auf einem im Grunde von allen Parteien getragenen Grundkonsens, den die AfD so formuliert: Deutschland brauche eine »aktivierende Grundsicherung, die sicherstellt, dass wirklich Bedürftige die Hilfe erhalten, die sie benötigen«.

    Und genau so ist ja auch der Grundsatz der Hilfen im Paragraph 1 SGB I gemeint: Es braucht eine Grundsicherung, damit die Menschen wieder tauglich gemacht und in Arbeit gebracht werden. Sie selber sind dafür verantwortlich, obwohl sie die Sache nicht in der Hand haben. Zur Ausgestaltung des Drucks, der dazu auf sie ausgeübt wird, bieten sich dann viele Varianten an: ein bisschen mehr Regelsatz hier, mehr Zwang zur Arbeit da, mehr Verstärkung der Anreize, größere Nähe zum Klienten etc. Darüber darf munter gestritten werden, denn das zeichnet unsere demokratische Kultur schließlich aus.

    Anmerkung

    1 Siehe hierzu die Studie »Der soziale Staat. Über nützliche Armut und ihre Verwaltung« von Renate Dillmann und Arian Schiffer-Nasserie (Köln 2018)

    Suitbert Cechura ist Diplompsychologe und Psychotherapeut. Er lehrt an der Evangelischen Fachhochschule Rheinland-Westfalen-Lippe in Bochum Soziale Arbeit im Gesundheitswesen/Sozialmedizin

    #Allemagne #HartzIV #Bürgergeld #allocations_sociales #réforme #droit #WTF

  • Bürgergeld - Beton, Flexibilität und Schwäche - freitag.de
    https://www.freitag.de/autoren/alexander-fischer/buergergeld-beton-flexibilitaet-und-schwaeche?s=09

    Alexander Fischer, secretaire d’état auprès de la senatrice pour intégration, travail et questions sociales (#SenIAS) du gouvernement (Land) berlinois du parti de gauche (#Die_Linke) Katja Kipping nous propose cette analyse des nouvelles lois fédérales censées remplacer l’infâme #HartzIV qui s’appellerait désormais #Bürgergeld. Texte essentiel pour comprendre comment l’Allemagne dévéloppe le système inspirant les macronistes.

    23.11.2022 von Alexander Fischer - Die Union hat Verschärfungen des Bürgergeld-Gesetzes erzwungen. Aber ihre Blockade-Mehrheit im Bundesrat wäre keine, wenn andere Parteien andere Entscheidungen getroffen hätten. Die politische Verantwortung tragen viele.

    Wohl weil es sich im Schatten sehr großer Krisen vollzieht, wird in Deutschland nicht noch sehr viel mehr über eine der bedeutendsten Sozialreformen der letzten Jahre diskutiert. Mit dem Label „Bürgergeld“ hat die Ampel eine Reform des SGB II auf den Weg gebracht, die einen Bruch mit der letzten großen Reform des Grundsicherungssystems vollziehen will, die unter dem Namen „Hartz IV“ in die Geschichte der Bundesrepublik eingegangen ist. Wie groß man auch immer diesen Bruch qualitativ bewerten will, unstrittig ist, dass die Bezieher/innen von Grundsicherungsleistungen mit diesem Gesetz auf signifikante Verbesserungen hoffen dürften, ob bei der Höhe des Regelsatzes, dem Sanktionsregime oder der Verpflichtung, zumutbare Arbeit anzunehmen. Es war die CDU/CSU, die diese Reform im Bundesrat vorläufig gestoppt hat, weshalb gegenwärtig weitgehend hinter verschlossenen Türen im Vermittlungsausschuss zwischen Bundestag und Bundesrat über einen Kompromiss verhandelt wird, der noch in dieser Woche Bundestag und Bundesrat passieren muss, damit er überhaupt noch rechtzeitig zum 1.1.2023 praktisch umgesetzt werden kann. Und alles sieht danach aus, als ob die CDU/CSU eine Verschärfung der Sanktionsregelungen erzwingen wird. Die Ampel musste nach rechts verhandeln. Aber ist das ein Naturgesetz? Keinesfalls. Die politische Verantwortung für die weitere Verwässerung einer schon im Ansatz begrenzten Sozialreform tragen viele.

    Es lohnt sich, dafür einen Blick auf das Verfahren im Bundesrat und die Machtarithmetik, die in ihm zum Ausdruck kommt, zu werfen. Die Bürgergeld-Reform ist technisch gesehen ein Zustimmungsgesetz, das nicht nur mit Mehrheit vom Bundestag beschlossen werden muss, sondern auch im Bundesrat eine Mehrheit braucht. Das #Bundestag (@klaus++ c’est une erreur, il s’agit du Der #Bundesrat) ist als „Parlament der Länderregierungen“ (Selbstdarstellung) aus 69 Sitzen zusammen gesetzt, die (mit Unschärfen) nach der Größe auf die Bundesländer verteilt sind. Die Besetzung der Sitze und das Stimmverhalten bestimmen die jeweils amtierenden Landesregierungen. Enthaltungen zählen bei Abstimmungen wie Nein-Stimmen. Und da die Koalitionsverträge in den Bundesländern immer einen Passus enthalten, der bestimmt, dass im Bundesrat bei Uneinigkeit der Koalitionsparteien mit Enthaltung votiert wird, ergibt sich in der gegenwärtigen Zusammensetzung des Bundesrats folgende Machtarithmetik:

    Die Ampel-Parteien können auf insgesamt 16 jedenfalls in der Logik der regierenden Parteifarben sichere Ja-Stimmen bauen, die sich aus den 4 Landesregierungen von Hamburg (SPD/Grüne, 3), Niedersachsen (SPD/Grüne, 6), Saarland (SPD, 3) und Rheinland-Pfalz (Ampel, 4) speisen. Die beiden weiteren für den Bundesrat theoretisch relevanten Parteien sind CDU/CSU und DIE LINKE. Die CDU/CSU kann wegen der oben beschriebenen Logik nicht weniger als 39 Stimmen für eine Blockade versammeln, die sich aus den 8 Landesregierungen von Bayern (CSU/Freie Wähler, 6), Baden-Württemberg (Grüne/CDU, 6), Hessen (CDU/Grüne, 5), Nordrhein-Westfalen (CDU/Grüne, 6), Schleswig-Holstein (CDU/Grüne, 4), Brandenburg (SPD/CDU/Grüne, 4), Sachsen-Anhalt (CDU/SPD/Grüne, 4) und Sachsen (CDU/SPD/Grüne, 4) zusammen setzen. Damit hat die CDU/CSU allein, sofern sie ihre jeweils mitregierenden Landesparteien auf eine Linie verpflichtet (was offenbar geschehen ist), die Möglichkeit, mehr als 35 Enthaltungen im Bundesrat zu mobilisieren, die für eine Blockade nötig sind. Anders sieht das bei der LINKEN aus. Sie kann bis zu 14 Stimmen im Bundesrat für eine Enthaltung mobilisieren, die sich aus den Landesregierungen in Berlin (SPD/Grüne/LINKE, 4), Thüringen (LINKE/SPD/Grüne, 4), Bremen (SPD/Grüne/LINKE, 3) und Mecklenburg-Vorpommern (SPD/LINKE, 3) zusammen setzen.

    Es ist diese Macht-Arithmetik, die die Ampel dazu zwingt, in erster Linie mit der CDU/CSU zu verhandeln, und das heißt materiell über sozialpolitische Verschlechterungen des vorliegenden Entwurfs zu reden. Aber diese Macht-Arithmetik ist nicht vom Himmel gefallen, sondern das Ergebnis politischer Entscheidungen. Es waren die baden-württembergischen Grünen, die 2021 bewusst entschieden haben, keine Ampel-Landesregierung mit SPD und FDP zu bilden, sondern weiter mit der CDU zu regieren. Es waren die nordrhein-westfälischen Grünen, die 2022 sehr bewusst entschieden haben, keine Ampel-Landesregierung unter Führung der SPD zu bilden, sondern eine schwarz-grüne unter Führung der CDU. Hätten sie sich nur in einem Fall anders entschieden, könnte die CDU/CSU heute nur 33 Stimmen, und damit keine Blockade-Enthaltungsmehrheit im Bundesrat mobilisieren. Dann hätte die Ampel 22 sichere Gestaltungs-Stimmen im Bundesrat, und es wäre viel naheliegender, sich statt um die Auflösung des von Friedrich Merz angerührten Betons um die 14 Stimmen aus den Ländern zu bemühen, in denen DIE LINKE mitregiert. Eine erfolgreiche Verhandlung würde dann zu 36 Ja-Stimmen im Bundesrat und damit zur Verabschiedung des Gesetzes führen. Wer also jetzt vor allem darüber klagt, dass die CDU/CSU das macht, was sie eben macht, sollte nicht vergessen, wer sie in diese Machtposition durch landespolitische Entscheidungen gebracht hat.

    Ein schwieriger Abwägungsprozess würde dann vor allem auf DIE LINKE zukommen, zu deren Gründungskonsens die fundamentale Ablehnung von Hartz IV gehört. Für welche Verbesserungen wäre man bereit, dem Gesetz zu einer Mehrheit im Bundesrat zu verhelfen, auch dann, wenn zentrale Funktionsprinzipien von Hartz IV noch nicht überwunden sind? Es wäre keine leichte Debatte, das ist sicher. Allein wenn sich SPD und Grüne im Jahr 2019 in Brandenburg für die rechnerisch und politisch mögliche Bildung einer rot-rot-grünen Landesregierung entschieden hätten, könnten die Ampel-Parteien und die rot-rot-grünen bzw. rot-roten Landesregierung gegenwärtig zusammen 34 Stimmen mobilisieren, nur eine weniger als die Mehrheit von 35 Stimmen. Und die Verhandlungssituation sähe völlig anders aus, weil es ausreichen würde, mit einem weiteren Land einen Deal zu machen. Der Beton des Friedrich Merz wäre äußerst brüchig. Aber zu dieser Wahrheit gehört eben auch die gegenwärtige Schwäche der LINKEN, die dazu führt, dass sie in vielen Bundesländer überhaupt kein Machtfaktor mehr ist .

    Der Beton der CDU/CSU, die machtpolitische Flexibilität der Grünen (und abgestuft auch der SPD) und die Schwäche der LINKEN sind es, die jetzt dazu führen, dass am Ende eben doch wieder CDU und CSU die Chance bekommen, selbst vergleichsweise kleine soziale Verbesserungen für Millionen zu verwässern und schlimmstenfalls zu blockieren.

    #Allemagne #politique #allocations_sociales #HartzIV #Bürgergeld