Les spécialistes sont mis au courant quand tu dépenses ton argent liquide. La fin de l’anonymat est proche.
09.07.2025 von Martin Schwarzbeck, Marc Lagies - Bargeld gilt als anonymes Zahlungsmittel. Dabei ist anhand der Seriennummer durchaus ersichtlich, welche Routen Geldscheine nehmen. Die Infrastruktur zum Bargeld-Tracking wird immer weiter ausgebaut. Auch deutsche Sicherheitsbehörden nutzen sie für Ermittlungen.
Er wartet in deinem Portemonnaie auf seinen Einsatz. Schon jahrelang ist er unterwegs und meldet seinen Standort, wann immer er gescannt wird – was ziemlich oft passiert. Er kann deine Interessen und Bedürfnisse nachvollziehbar machen, persönliche Verbindungen und Geschäftsbeziehungen aufzeigen.
Er ist ein Geldschein, ein bedruckter Streifen aus Baumwollfasern mit zwei Buchstaben und einer zehnstelligen Zahlenkette in der oberen rechten Ecke auf seiner Rückseite – seiner einmaligen Seriennummer. Ein beispielhafter Zwanziger vielleicht. Er wird im Laufe seines Lebens an unzähligen Positionen registriert. Er durchläuft etwa Automaten für Fahrkarten, Parkscheine, Snacks, Kaffee, Zigaretten, Fotos oder Glücksspiel, und immer wieder Geräte, die Geld zählen, prüfen und sortieren. Maschinen mit modernen Banknoten-Verarbeitungs-Modulen können Seriennummern tracken.
Selbst wenn ein Mensch die Banknote einkassiert, ist sie nicht vor automatisierter Seriennummern-Erkennung geschützt. Denn die Einnahmen der meisten Geschäfte werden täglich von Geldtransportunternehmen abgeholt. Und die jagen das Geld in ihren Cash-Centern durch Banknotenprüf- und -sortiermaschinen, die auch Seriennummern auslesen können.
Der umfassende Einsatz von automatisierter Seriennummernerkennung bietet die technische Infrastruktur für eine detailreiche Nachverfolgung der Reise von Geldscheinen. Und es gibt zunehmend Bestrebungen, die anfallenden Daten zu speichern und zusammenzuführen. Bargeld wird so zum Überwachungsinstrument.
Strafverfolgungsbehörden nutzen die Seriennummern-Nachverfolgung bereits für Ermittlungen. Die Industrie möchte damit die Bargeldlogistik optimieren. Und auch neugierige Menschen tracken Bargeld als Freizeit-Beschäftigung. „Weil es Spaß macht!“, heißt es auf einer Website für leidenschaftliche Euro-Banknoten-Tracker*innen.
Dabei gibt es eine Menge Zahlungen, die einige Menschen lieber anonym abwickeln: Ausgaben für gesundheitliche Probleme oder sexuelle Spielarten beispielsweise, aber auch Spenden an politische Organisationen. Wenn der Schein, den ein hoher Beamter heute abgehoben hat, morgen in einer Arbeitsstätte für Sexarbeiter*innen auftaucht, kann ihn das erpressbar machen. Wenn ein ungeouteter Mensch mit einem getrackten Geldschein eine queere NGO unterstützt, kann das mancherorts seine Existenz bedrohen.
Bargeld ist populär – auch wegen des Datenschutzes
Über 80 Prozent der Deutschen sehen im Datenschutz ein Argument für Bargeldzahlungen. Mehr als zwei Drittel finden, dass Bargeld eine hohe Bedeutung für die Gesellschaft hat. Laut der aktuellsten Erhebung wurden 2023 immer noch über die Hälfte aller Bezahlvorgänge mit Bargeld abgewickelt. 395 Milliarden Euro bunkern die Menschen in Deutschland in bar.
Datenschützer*innen warnen vor einer neuen Form der Massenüberwachung und dem immensen Grundrechtseingriff, den Bargeld-Tracking potenziell bedeutet. Die Bundesbank verweist darauf, dass der Schutz der Privatsphäre für viele Menschen ein wichtiger Vorteil des Bargelds sei. Menschen in Deutschland hätten ein Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Dabei verfolgt die deutsche Zentralbank selbst zu gewissen Gelegenheiten den Weg bestimmter Banknoten. „Es ist davon auszugehen, dass sich das Seriennummernlesen dauerhaft und irreversibel etablieren wird“, schreibt sie in einem internen Dokument von 2021, das netzpolitik.org per Informationsfreiheitsanfrage veröffentlicht hat.
Wer in die Welt des Bargeld-Trackings eintaucht, nimmt Geld anders wahr. Die Scheine erzählen dann nämlich Geschichten. In diesem Artikel erkunden wir, wie Bargeldindustrie, Strafverfolgungsbehörden und Zentralbanken weltweit an der Nachverfolgung von Bargeld arbeiten. Wir schauen uns an, wie deutsche Polizeien und Staatsanwaltschaften Bargeld-Tracking nutzen. Und wir lernen ein ziemlich unbekanntes Start-up kennen, das Seriennummern an einem zentralen Knoten des Bargeldkreislaufs sammelt und Einblicke in die Datenbank an Ermittlungsbehörden verkauft.
„Eine vielversprechende Technologie“
Die nötige Technik, um den Weg einer Banknote nachzuverfolgen zu können, existiert bereits und wird in zahlreichen Ländern eingesetzt. Der Lobbyverband der Zentralbanken und Unternehmen der Bargeldindustrie, die International Association of Currency Affairs (IACA), hält das Bargeld-Tracking, im Fachsprech „Cycle-Cash Visibility and Collaboration“ genannt, für eine vielversprechende Technologie. Sie soll Bargeld effizienter handhabbar machen.
Wo die Branche die Zukunft sieht, zeigt die Auszeichnung für besonders fortschrittliche Lösungen der Bargeldnachverfolgung, die IACA Ende Mai vergeben hat. Gewonnen hat sie der japanische Konzern Glory Ltd mit einer Reihe von Projekten in Europa, bei denen Banken und Geldtransportunternehmen Seriennummern erfassen und automatisch nach Nummern gesucht wird, die in kriminelle Handlungen verwickelt waren.
Die Firma entwickelte auch Kibango, eine Software für Analyse und Management von Seriennummern. Darin lassen sich Seriennummern-Suchlisten importieren. Jede Banknote, die von einem Geldautomaten abgehoben werde, könne damit nachverfolgt werden, so Werbematerial der Firma. Derartige Software löst, wenn unser Beispiel-Zwanziger auf einer Suchliste verzeichnet ist, einen Alarm aus, sobald er irgendwo gescannt wird.
Diese Staaten tracken Bargeld bereits sehr genau
In China müssen Geldautomaten die Seriennummer jeder Banknote, die sie auszahlen, einem Konto zuordnen. So ist bei jedem Schein klar, wer ihn in Umlauf gebracht hat. Einige Geräte erfassen sogar biometrische Daten der abhebenden Person.
In Südafrika betreibt die Zentralbank eine Echtzeit-Nachverfolgung von Bargeldbewegungen, so Pearl Kgalegi, Chefin des dortigen Währungsmanagements, auf einer IACA-Tagung. Informationen aus Geldautomaten würden in einer zentralen Datenbank gesammelt und mit Sicherheitsbehörden geteilt. Seit dies geschehe, gäbe es mehr Verhaftungen, zum Beispiel nach Bankautomatensprengungen.
Die kanadische Zentralbank führt eine Datenbank mit Daten zu allen in Umlauf befindlichen kanadischen Banknoten, um Abnutzungserscheinungen zu erfassen. Die Bank of Israel hat ebenfalls eine Banknoten-Datenbank.
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In den USA betreibt ein Zusammenschluss von 10.800 US-Strafverfolgungsbehörden, Regional Information Sharing Systems (RISS) genannt, ein Netzwerk von Geldzählmaschinen und eine Datenbank, in der die erfassten Geldscheine mit Fotos und Seriennummern gespeichert werden. Ermittler*innen teilnehmender Behörden können diese Datenbank durchsuchen. In Hawaii sei damit ein Drogengroßhändler gefasst worden, nachdem man Geld verfolgt hatte, das bei einem Kunden beschlagnahmt, registriert und wieder ausgehändigt worden sei, so eine RISS-Broschüre.
Auch deutsche Sicherheitsbehörden verwenden registrierte Geldscheine aktuell als Ermittlungsinstrument. Und gerade gibt es Bestrebungen, deren Bargeld-Tracking auf ein ganz neues Level zu heben.
Diese Straftaten verfolgt die deutsche Polizei mit Bargeld-Tracking
Die deutsche Polizei nutzt spätestens seit den 70er Jahren Seriennummern von Geldscheinen zur Nachverfolgung von Bargeldströmen. Das kann zum Beispiel so aussehen: Ein Mensch wird entführt, die Entführer*innen stellen eine Lösegeldforderung. Doch bevor das Geld im Koffer übergeben wird, erfassen Polizist*innen die Seriennummern der zu übergebenden Scheine in einer Polizeidatenbank. In dieser Datenbank vermerken sie auch Seriennummern von Banknoten, die bei Bankautomatensprengungen oder Überfällen auf Geldtransporter erbeutet wurden. Wenn dann beispielsweise an einem Grenzübergang oder bei einer Hausdurchsuchung größere Mengen Bargeld auffallen, prüft die Polizei oder der Zoll, ob gesuchte Scheine dabei sind. So können sie, je nachdem, wo das Geld wieder auftaucht, Rückschlüsse auf die Täter*innen ziehen.
Die Seriennummern werden in der Polizeidatenbank auch mit Personen verknüpft. „Im Polizeilichen Informationsverbund ist die Verknüpfung verschiedener Informationskategorien möglich, unter anderem auch personenbezogener Daten“, schreibt die Polizei Bremen. Parallel zur Speicherung in der nationalen Datenbank erfolge auch eine Fahndungsspeicherung im Schengener Informationssystem, in dem sich Banknoten-Seriennummern auch europaweit suchen lassen.
Das heißt: Da draußen zirkulieren Polizei-bekannte Geldscheine. Und es kann sein, dass du einen davon in deinem Portemonnaie hast.
Die Ermittler*innen scheinen nicht gerne über dieses Werkzeug zu sprechen. BKA und Landespolizeien verweisen auf ermittlungstaktische Gründe, aus denen sie keine Angaben machen dürften. Die Polizei Hamburg wehrte Ende Mai sogar eine entsprechende parlamentarische Anfrage des Linken-Abgeordneten Deniz Celik ab. Doch aus dem wenigen, das die Polizeibehörden dann doch geantwortet haben, lässt sich ablesen, dass und wie Banknoten-Seriennummern für Ermittlungen verwendet werden.
Die Polizei Thüringen schreibt: „Bei der Verfolgung von Geldwäsche kann die Kenntnis der Seriennummern helfen, illegale Geldflüsse nachzuvollziehen und die beteiligten Personen oder Organisationen zu identifizieren.“ Die Polizei Bayern nennt als Einsatzbeispiel die Terrorismusfinanzierung, wo Bargeld-Tracking „Bargeldströme oder deren Herkunft“ aufklären könne. Die Polizeien weiterer Bundesländer bestätigen, dass Seriennummern von Banknoten für Ermittlungen in verschiedenen Kriminalitätsbereichen erfasst und gesucht werden.
Bislang müssen die Behörden darauf hoffen, dass die gesuchten Geldscheine irgendwann mal bei einer Polizei- oder Zollkontrolle auftauchen. Die Chance ist relativ klein. Wohl auch deshalb fragen Ermittler*innen regelmäßig bei der Bundesbank an, ob dieser ein bestimmter Geldschein begegnet ist. Das geht aus einer internen Studie von 2020 hervor, die netzpolitik.org per Informationsfreiheitsanfrage öffentlich gemacht hat. Die Bundesbank testete damals, ob sie umfassend Seriennummern verarbeiten könne, auch um den Ermittler*innen entgegen zu kommen. Sie entschied sich letztlich dagegen. Doch die Ermittler*innen können inzwischen in einer anderen Datenbank nach den Scheinen suchen lassen. Eventuell bekommen sie sogar Anschluss an eine Art Echtzeiterfassung des deutschen Bargeldkreislaufs.
“Wir lauschen quasi dem Bargeld“
Gerrit Stehle, Geschäftsführer der Elephant & Castle IP GmbH, will das behördliche Bargeld-Tracking in Deutschland auf eine neue Ebene heben. Stehle bietet einen beständigen, automatisierten Massenabgleich mit zirkulierenden Banknoten-Seriennummern. Eine Schnittstelle in den Maschinenraum der Bargeldinfrastruktur.
Sein Unternehmen bekommt Banknoten-Seriennummern mit Ort und Zeit der Erfassung von einem der Geldtransportunternehmen, die in Deutschland operieren. Die Geldtransporter sind zentrale Punkte im Bargeldkreislauf – hier kommen die meisten Scheine regelmäßig vorbei. Gerrit Stehle recherchiert für Sicherheitsbehörden als Gutachter in dieser Datenbank. Die Seriennummern der Scheine, deren Geschichten er für Behörden nachspürt, speichert Stehle ebenfalls in seinem System. Seine Firma arbeite bereits mit mehreren deutschen Staatsanwaltschaften zusammen und auch mit Sicherheitsbehörden aus anderen Ländern, sagt er.
„Unsere Technologie ermöglicht es, auf Knopfdruck die Historie von Banknoten nachzuvollziehen“, sagt Stehle. Es ließe sich etwa herausfinden, welche Scheine wie oft im Umlauf waren, welche verschwunden sind oder welche das Land verlassen haben. „Wir nutzen die Datenanalyse, um ein tiefes Verständnis für die Bewegungen von Bargeld zu entwickeln und Zahlungsströme zu identifizieren, die potenziell verdächtige Muster aufweisen. Wir ,lauschen’ quasi dem Bargeld“, sagt er. Seit sieben Jahren arbeite er an dem Projekt, inzwischen seien 15 Menschen daran beteiligt.
Die Cybercrime-Staatsanwaltschaft von Nordrhein-Westfalen (ZAC NRW) hat das System getestet und es in einer Online-Schulung Fachdezernenten von Staatsanwaltschaften aus den Bereichen Organisierte Kriminalität, Betrug und Korruption vorgestellt. Die ZAC NRW verleiht auch eine Geldzählmaschine, die Seriennummern liest und bietet Hilfe bei der Datenerfassung an. ZAC-NRW-Leiter Markus Hartmann sagt, die Datenbank sei ein „Instrument, das in einer überschaubaren Anzahl von Fällen genutzt wurde“.
Stehle und sein Partnerunternehmen setzen bei der Seriennummernerfassung auf ein bestimmtes Geldzählgerät des Herstellers Glory Ltd aus Japan, das sei am zuverlässigsten. Die gewonnenen Informationen teilt Stehle in Form von Gutachten mit Ermittlungsbehörden. Die könnten die Daten dann mit den Aussagen von Beschuldigten abgleichen und Ungereimtheiten aufdecken oder Einlassungen bestätigen. „Ein Beispiel aus der Praxis: In einem Fall behauptete eine Person, das Geld stamme frisch von der Bank, doch durch unsere Analyse konnten wir nachweisen, dass das Bargeld schon wesentlich älter war“, sagt Stehle.
Behörden sollen direkte Schnittstelle bekommen
Am liebsten möchte Stehle noch weitere Kontrollpunkte an sein Bargeldüberwachungsnetz anschließen. „Geldzählgeräte sind bereits weit verbreitet, etwa im Backoffice von Supermärkten, was ein erhebliches Potenzial bietet. Wenn Seriennummern von Banknoten systematisch erfasst würden, könnten Überfälle auf ältere Bevölkerungsschichten, Geldtransporter, Bankautomaten oder Einzelhandelsgeschäfte deutlich an Attraktivität verlieren.“
Dabei sieht Stehle durchaus die Gefahr. Die Möglichkeit, anonyme Transaktionen durchzuführen, „stellt eine fundamentale Säule der Freiheit dar“, sagt er. Aber er sehe eben auch die Schattenseite: Bargeld könne missbraucht werden, um illegale Aktivitäten zu unterstützen.
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Stehles Ziel ist, sein System Ermittler*innen über entgeltpflichtige Softwarelizenzen direkt zugänglich zu machen. Ohne Umweg über den Gutachter. „Über eine benutzerfreundliche Schnittstelle könnten sie sich dann an das System 24/7 anbinden und die entsprechenden Auswertungen eigenständig durchführen“, sagt Stehle.
Das Werttransportunternehmen, von dem die Daten stammen, erhält dafür kein Geld. „Das Unternehmen hat den Vorteil, dass Kosten sinken können, weil es tendenziell weniger Angriffe gibt und dass es Einzelhändlern und Banken die Nutzung dieser neuen Technologie anbieten kann“, sagt Stehle. Welches der Unternehmen mit ihm zusammenarbeitet, will er nicht verraten.
Die erhobenen Daten lägen, mit Kopien an mehreren Orten, in einer Cloud, die in einer Kooperation mit Google und Telekom entwickelt wurde, sagt Stehle. Dort seien sie auch geschützt vor dem unbefugten Zugriff durch US-amerikanische Sicherheitsbehörden.
Wie sensibel sind die Daten?
Datenschutzrechtlich sieht Stehle keine Probleme. „Es handelt sich hierbei um Sachdaten, die nicht dem Datenschutz unterliegen. Wir erheben keinerlei personenbezogene Daten der Bürgerinnen und Bürger“, sagt er. Die DSGVO schützt nur personenbezogene Daten – also solche, die sich auf eine direkt oder indirekt identifizierbare Person beziehen. Jede Menge andere Daten fallen nicht darunter, zum Beispiel Wetteraufzeichnungen. Aber haben Daten über Bargeldströme wirklich so wenig mit einzelnen Personen zu tun wie etwa die Windstärke?
Luke Hoß, Bundestagsabgeordneter der Linken, sieht im Bargeld-Tracking durchaus eine Bedrohung der Privatsphäre: „Eine umfassende Nachverfolgung von Bargeld-Seriennummern würde tiefgreifende Einblicke in das Privatleben von Menschen ermöglichen. Nicht nur der Gang zum Bäcker, auch die Fahrt zu einer Klinik für Schwangerschaftsabbrüche wäre nachvollziehbar.“ Das Recht auf Privatsphäre dürfe nicht unter Verweis auf Sicherheitsaspekte weiter eingeschränkt werden. „Bei einer Machtübernahme autoritärer Parteien wie der AfD besteht die Gefahr, dass die hierbei erfassten Vorgänge zu Verfolgung führen, auch wenn sie nach aktueller Rechtslage legal sind“, sagt er.
Obwohl Gerrit Stehle von „Sachdaten“ spricht, zeigt er dennoch Verständnis dafür, dass die Daten nicht ganz harmlos sind. „Sie besitzen eine gewisse Potenz, solche Informationen sollten nicht in privaten Händen liegen“, sagt er. Deshalb biete er seine Dienste nur staatlichen Stellen an. Zum Teil gäbe es schon Schnittstellen zwischen polizeilichen Fallbearbeitungstools und seinem System. „Deren Tools laden unsere Daten in ihre Tools hoch“, sagt er.
Welche Zukunft Stehle sich vorstellen kann, zeigt ein internationales Patent, das er 2018 angemeldet hat. Er nennt es den „Nukleus des Projekts“. Stehle beschreibt darin einen Automaten, der Bargeld annimmt und mittels der Seriennummern auf den Scheinen erkennt, ob dieses Geld gestohlen gemeldet oder im Rahmen einer Lösegelderpressung übergeben wurde. Bei entsprechenden Funden soll er automatisch Polizei oder Sicherheitsdienste benachrichtigen können. Und an Tankstellen könnten, so Stehles Patentschrift, Einzahlungsautomaten bei einem Fund von gesuchtem Geld automatisch die Speicherung der passenden Videobilder initiieren.
Zoll-Gewerkschaftschef fordert umfassendes Bargeld-Tracking
Frank Buckenhofer, Vorsitzender der Gewerkschaft der Polizei im Zoll, ist ein engagierter Fürsprecher der Technologie zum Bargeld-Tracking. „Banken und auch Geldkurierdienste erfassen die Nummern der Geldscheine und deren zeitlich-örtliche Zuordnung. Hilfreich wäre, wenn diese Daten zusammengeführt und den Polizei- und Zollbehörden verfügbar gemacht würden“, sagt er. Die Daten ergäben ein relativ dichtes Netz von wichtigen Informationen über Weg und Herkunft des Bargeldes. „Und weil die bloßen Nummern keine personenbezogenen Daten sind, spielt auch der Datenschutz keine Rolle“, behauptet er. Die Datenschutzbeauftragte von Schleswig-Holstein sieht das anders – dazu gleich mehr.
Wenn von Polizei- und Zollbehörden größere Mengen Bargeld aufgefunden würden, so Buckenhofers Hoffnung, könnten mit Hilfe registrierter Seriennummern Widersprüche in den Aussagen ermittelt werden. „Wird zum Beispiel jemand an der Grenze mit einer Million Euro Bargeld oder mehr aufgegriffen, was immer wieder vorkommt, kann er den Beamten jede Geschichte erzählen. Zum Beispiel die, dass es ,Erspartes von der Oma‘ sei“, sagt Buckenhofer. Wenn dann aber mit einer Geldzählmaschine Scheine identifiziert würden, die in den letzten 48 Stunden noch in vielen verschiedenen Geldautomaten, an Tankstellen oder Supermärkten waren, dann breche die Geschichte des Geldkuriers zusammen. „Wir brauchen also dringend diese Daten, sonst können uns die Leute die Hucke vollügen.“
Mit der Technologie lasse sich auch ehemaliges Lösegeld und Geld aus geknackten Geldautomaten aufspüren. So kann beispielsweise die Suche nach Verdächtigen in Regionen intensiviert werden, in denen gesuchte Geldscheine auftauchen. „Die systematische Erfassung der Geldscheine in einer Datenbank ermöglicht eine ganze Reihe von Nutzungen für die kriminalistische Arbeit von Zoll und Polizei“, sagt Buckenhofer. Er hätte gerne Gesetze zum Bargeld-Tracking und eine privatwirtschaftliche Seriennummern-Datenbank, auf die Zoll- und Polizei-, Steuer- Finanz- und Geldwäscheaufsichts-Behörden online zugreifen können.
Datenschutzbeauftragte in Sorge
Marit Hansen, Landesbeauftragte für Datenschutz Schleswig-Holstein, sieht umfassendes Bargeld-Tracking kritisch. Sie sagt: „Wenn Seriennummern mit Zeit und Ort der Erfassung gespeichert und diese Daten immer granularer gesammelt werden, verliert man die Anonymität des Bargelds.“ Auch wenn die Erfassung jeweils berechtigte Interessen verfolge, könne sie problematisch sein. „In der Gesamtschau entsteht das Risiko, dass die einzelnen Daten einen Personenbezug ergeben. Ab einer gewissen Schwelle könnten beispielsweise Standortdaten von Personen abgeleitet werden. Ebenso ließe sich dann ablesen, wer sich wofür interessiert“, sagt sie.
Durch umfassendes Bargeld-Tracking entstünden nicht nur Risiken für Individuen, sondern auch für Geschäftsgeheimnisse und womöglich gar für die innere Sicherheit, sagt Hansen. So könnten damit beispielsweise geheimdienstlich verwertbare Informationen über sicherheitsrelevante Personen gewonnen werden.
Hansen vergleicht die Seriennummern mit den Drucker-IDs, sogenannten Yellow Dots, die in Farbausdrucken enthalten sind. „Das sind auch erstmal nur technische Daten und dennoch lassen sie sich beispielsweise dazu nutzen, Whistleblower zu identifizieren.“
Hansen hält es für wichtig, dass Menschen eine wirklich anonyme Zahlungsmöglichkeit zur Verfügung steht. Denn aus den Zahlungsspuren ließen sich persönliche oder gar intime Details ablesen: mehr oder weniger gesunde Ernährung, Süchte, Liebschaften. „Das sind Informationen, die andere nichts angehen. Hier haben Menschen das legitime Interesse, keine Spuren zu hinterlassen“, sagt sie.
In einem weiteren Teil dieser Recherche verfolgen wir das Leben einer Banknote vom Druck bis zum Schredder und sehen, wo überall bereits Seriennummern erfasst werden. Die Rundreise im Bargeldkreislauf zeigt eindrücklich, wie die drohende Vernetzung der Datenpunkte das Bargeld deanonymisieren würde.
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Über die Autor:in
Martin Schwarzbeck
Martin ist seit 2024 Redakteur bei netzpolitik.org. Er hat Soziologie studiert, als Journalist für zahlreiche Medien gearbeitet, von ARD bis taz, und war zuletzt lange Redakteur bei Berliner Stadtmagazinen, wo er oft Digitalthemen aufgegriffen hat. Martin interessiert sich für Machtstrukturen und die Beziehungen zwischen Menschen und Staaten und Menschen und Konzernen. Ein Fokus dabei sind Techniken und Systeme der Überwachung, egal ob von Staatsorganen oder Unternehmen.
34 Ergänzungen
Pranee sagt:
9. Juli 2025 um 08:26 Uhr
Gut.
Dann werden wir Datenschützer uns Methoden überlegen müssen, wie Bargeldnutzung in Zukunft untrackbar wird. Und, wenn nicht alle von uns in einer Partei sind, wie wir entsprechende Gesetze in die Wege leiten.
Der Geheimdienst möchte doch auch nicht getrackt werden, im eigenen Interesse. Die Deutschen hängen zudem noch an ihrem Bargeld. Nur Bares ist wahres. Nutzen wir das aus, um sie auf unsere Seite zu ziehen!
Antworten
Titus von Unhold sagt:
10. Juli 2025 um 07:51 Uhr
Faktentreu sind die Deutschen, trotz anderslautender Witze, nicht einmal Spitzennutzer in Sachen Bargeld. DE liegt in der Summe der Bargeldtransaktionen pro Kopf nur im Mittelfeld liegt und hat in absoluten Zahlen lediglich 210 Mio. Transaktionen mehr als Frankreich – mit einem Drittel mehr Bevölkerung.
▻https://de.statista.com/statistik/daten/studie/324934/umfrage/eu-laender-mit-den-meisten-pro-kopf-transaktionen-bargeldloser-zahlungs
▻https://de.statista.com/statistik/daten/studie/202813/umfrage/eu-laender-mit-den-meisten-transaktionen-im-bargeldlosen-zahlungsverkeh
Ansonsten lässt sich ein Bargeldtauschring genauso gut etableiren wie ein SIM-Karten-Tauschring.
Antworten
Marvin sagt:
9. Juli 2025 um 08:42 Uhr
Das Problem ist weniger das Tracking als die mangelnde Aufsicht und die fehlende Schutz der Privatsphäre. Die genannten Szenarien – meist die Aufklärung des Verbleibs großer Mengen an Geldscheinen nach Überfällen oder der Sprengung von Automaten – erklären plausibel das Interesse und vielleicht sogar die Notwendigkeit, Geldscheine nachverfolgen zu können.
Was sie weder erklären noch rechtfertigen, ist das Begehren nach unkontrollierter Echtzeitüberwachung. Wobei die große Gefahr hier gemeinsame Interessen von Herstellern – die viele Geräte und Lizenzen verkaufen wollen – und Behörden – die möglichst viel überwachen wollen.
Sorge macht hier vor allem das mangelnde Bewusstsein – oder das mangelnde Interesse? – etwa der Zollbeamten, die möglichst viel und möglichst unkontrolliert überwachen wollen. Für den Fall, dass da was sinnvolles rauskommt. Und Risiken dabei ausblendet.
Antworten
Thomas Schöffel sagt:
9. Juli 2025 um 10:05 Uhr
Das verfolgen von Bargeldscheinen anhand der Nummern ist theoretisch zwar möglich, dazu müßte jedoch bei jeder Bargeldzahlung der Name des Bezahlers zu den Nummern erfaßt werden. Daß das geschieht, habe ich jedenfalls noch nie feststellen können. Das dürfte einen Ausnahmefall darstellen. Bei der Onlinebezahlung ist jedoch bei jedem Bezahlvorgang der Name erforderlich, weil das System ja bei jedem Zahlvorgang prüfen muß, ob der Zahler solvent ist. Selbst beim Kauf einer Bratwurst und einer Cola ist der Kunde gläsern, denn auf dem Kontoauszug ist ja dieser Kauf für immer und ewig nachvollziehbar. Wer das gutfindet, von mir aus. Ich mag es nicht.
Antworten
Anynümus sagt:
13. Juli 2025 um 19:48 Uhr
Freiheit ist das höchste Gut der Menschen! Ich finde das einfach nur pervers! Theoretisch muss Jedem Menschen,die Freiheit gewährt werden, tun und lassen zu dürfen, was Er will. Es gibt Dinge, die gehen den Staat, einen Scheissdr3ck an! Theoretisch muss auch Jeder Mensch, einen Mord begehen „dürfen“, solange er sich danach vor einem Gericht/Richter danach verantwortet.
Daraus würde für Mich erstmal resultieren, sein Eigenes Bezahlungssystem zu etablieren.Dann handeln Wir eben, wieder bald mit Muscheln und Knöpfen! Und begeben Uns damit in die Steinzeit zurück! Auch der digitale Euro ist noch perverser. Wer seine Rechte und Freiheiten nicht kennt/Nicht weiss was (seine Freiheit) bedeutet,oder seine Rechte und Freiheiten, so leicht hergibt,ist für Mich, ein ganz dummer Mensch!
Antworten
Anybode sagt:
14. Juli 2025 um 09:40 Uhr
Das ist nur teilweise richtig.
1. Beim Abheben vom Geldautomaten kann sehr leicht ein Personenbezug hergestellt werden. Und wenn dieses Geld an einer Ladenkasse ausgegeben und gescanned wird (egal ob vom Ladenbesitzer oder dem Geldtransporteur), gibt es zumindest einen begründeten Verdacht, von wem das Geld ausgegeben wurde.
2. Schwieriger ist es mit dem Geld, das man als Wechselgeld zurückbekommt. Da müßten die Überwachungsmethoden noch stark verfeinert werden, um eine Zuordnung zur Person zu erreichen.
Antworten
Notorisch Rhetorisch sagt:
9. Juli 2025 um 10:28 Uhr
Zwei Gedanken dazu:
1. Ein Geldschein ist ein Geldschein. Sein Wert ist entscheidend, nicht seine Seriennummer.
So sollte es sein.
2. Es gibt ebenfalls keinen Zwingenden Grund Bargeldlose Zahlungen zu tracken.
So sollte es nicht sein.
Seriennummern-abgleiche finden sich als Ermittlungsmethode doch schon seit Jahrzehnten in Krimis u.a. Ich bin nicht überrascht das dies nun AUCH weiter ausgedehnt wird. Aber auch hier sollte man nicht übers Ziel hinaus schießen. Was die im Artikel angedeuteten Pläne aber nahe legen. Und wieder mal: Ohne Internet wäre das so nicht möglich, nicht schnell und Effizient.
BTW. Ich sehe kein Optimierungspotential darin Geldscheinnummern zu speichern. Welcher übliche Geschäftsvorgang sollte damit wohl Effizienter werden können?
Antworten
Philip Engstrand sagt:
9. Juli 2025 um 10:55 Uhr
Ich lach mich schräg. Ich hatte vor Jahren einen Kommentar hier über das Tracking von Geldscheinen und wurde von der gesammelten Manschaft ausgelacht, das das ja nicht möglich wäre.
Antworten
Gegenmaßnahmen? sagt:
9. Juli 2025 um 12:32 Uhr
Mach Dir nichts draus, das „Unglaubwürdigmachen“ ist sicher gewollt.
Antworten
Constanze sagt:
9. Juli 2025 um 12:46 Uhr
Zeig mal her.
Antworten
Zeit für einen Engstrand’schen Imperativ sagt:
9. Juli 2025 um 14:53 Uhr
Lebe stets so, dass Dir deine Erinnerungen keinen Streich spielen!
Seit dem 22.09.2009 hat Philip Engstrand genau 1332 Ergänzungen geschrieben.
In diesen 1332 Ergänzungen kam das Wort „Geldschein“ genau einmal vor, nämlich in der Ergänzung wo er sich „schräg lacht“ (oben).
Ha, Ha, Ha!!! Wer zuletzt lacht, lacht am Besten.
Antworten
Philip Engstrand sagt:
9. Juli 2025 um 17:07 Uhr
Stimmt, war nicht hier und nicht unter diesem Namen (und natürlich kommentiere ich das nur um auf die 1333 zu kommen).
Antworten
adfhbn sagt:
10. Juli 2025 um 14:24 Uhr
Hatte ich auch schon vor Jahren versucht,
durchaus auch mit EDV-Leuten zu besprechen,
erntete nur Hohn.
(so ein Schein geht durch soo viele Hände…)
Nun könnte sich netzpolitik ja mal der unsinnigen Behauptung,
alle Postsendungen würden allseitig fotografiert und ausgewertet,
widmen.
Notorisch Rhetorisch sagt:
14. Juli 2025 um 00:00 Uhr
Wo kann man den das nachlesen/prüfen? Oder, wenn es interne Informationen sind:
Ist es rechtens diese hier Öffentlich zu machen, in der (anonymen/Pseudonymen Kommentarfunktion eines Blogs das auf Datenschutzverstöße zielt?
Das hat schon; mit einem Augenzwinkern; das G’schmäckle das die Antwort mehr über den Antwortenden aussagen könnte – als über den Adressaten.
Sorry, ich MUSSTE einfach fragen. ;)
Antworten
Postdemocracy sagt:
9. Juli 2025 um 13:02 Uhr
Danke für den interessanten Bericht. Dass das so weit geht war mir nicht klar.
Der Privatsphäre-Vorteil gegenüber digitalen Bezahlformen oder des „Digitalen Euros“ bleibt dann aber wohl trotzdem beim Bargeld, so lange nicht der Name oder die Identität der Bezahlenden festgestellt wird (wäre das denn möglich? Mit Biometrie an den Kassen?). Außerdem lässt es sich nicht programmieren und damit Menschen und Waren vom Zahlungsverkehr ausschließen, so wie das bei der Bargeldbekämpfung bei Geflüchteten mit der Bezahlkarte passiert.
Aber dass trotzdem alles, was irgendwie überwacht werden kann, auch überwacht wird, kann man nicht nur schon lange als These bei Zuboff lesen sondern es gerade live und in Farbe miterleben.
Antworten
Wenn wir schon beim Thema sind sagt:
9. Juli 2025 um 18:05 Uhr
▻https://www.telepolis.de/features/Visa-bietet-Gaststaetten-Geld-wenn-sie-kein-Bargeld-mehr-nehmen-3772481.ht
Antworten
Anonym sagt:
9. Juli 2025 um 20:39 Uhr
▻https://multipolar-magazin.de/artikel/de-banking-chronik
Regimekritikern und echten Journalisten wie Gaby Weber wird das Bankkonto gekündigt.
Antworten
schnuffelkeks sagt:
11. Juli 2025 um 15:33 Uhr
Es besteht ein massiver Unterschied zwischen „Regimekritikern“ und Menschen, die gewerbsmäßig die Pressefreiheit zur Verbreitung von Lügen missbrauchen (z. B. Kontrafunk, Apolut, AUF1) und/oder ihre Leserschaft finanziell und gesundheitlich schädigen (z. B. Michael Ballweg, Stefan Homburg, Sucharit Bhakdi). Da herrscht eindeutiger Aufarbeitungsbedarf, damit die Taten möglichst nicht verjähren.
Antworten
Paul sagt:
9. Juli 2025 um 22:27 Uhr
Zu „Biometrie an den Kassen“
Einfach mal nach oben schauen. Die meisten Domkameras kommen ab Werk schon mit Facial Recognition. Das Häckchen ist natürlich im Webpanel nicht gesetzt Zwinker. Technische Infrastruktur wäre schon soweit.
Antworten
Notorisch Rhetorisch sagt:
13. Juli 2025 um 23:53 Uhr
Also ich trage beim Einkauf oft ein Basecap weil es mir Zwinker die Sonne aus dem Gesicht hält. Und nach oben gucken muß ich im Markt auch nicht weil ich schon weiß das da eine Weiße Decke ist – und „Zwinker“ einige Halbrunde Kamerakugeln. Bedenklicher sind da doch die „Wegen erschwerter Bargeldversorgung bitte auch kleinbeträge mit Karte zahlen“ Hinweise an der Kasse. Oder die teils renitente Werbung mit Payback-Punkten – für die man auch eine solche Karte braucht aber auch Bar zahlen kann (Vermute ich). Mit beiden ist man dann wieder Identifiziert und korreliert (Zahlung zu Ort, Datum Kunde, u.s.w.).
Antworten
Anonym sagt:
9. Juli 2025 um 18:40 Uhr
Das kann theoretisch wie mit z.T. mit Ortszuordnungen auch gehen.
Also Nummern, die irgendwo reingehen, und irgendwo wieder rausgehen. Nun reicht aus meiner Sicht die Überwachung beim Bäcker vermutlich nicht hin, da kaum vorhanden bei hoher Fluktuation.
Prinzipiell ist aber z.B. beim Auszahlen am Automaten eine Zuordnung wahrscheinlich. Wird der Schein irgendwo „gefunden“, also vom Bäcker bei Bank in Hartgeld getauscht, gibt es einen weiteren Datenpunkt. Oder zwei, wenn man die Abrechnungen des Bäckers kennt. Solange das nicht auf den Bon runtergeht, bleibt das aber auch noch Sci-Fi.
D.h. die Hopdistanz für eine sinnvolle Zuordnung ist wohl nicht sehr hoch, außer vielleicht bei regelrechten Scheinmengen. Das nützt beim Bordellbeispiel allerdings nichts, wenn der Schein direkt vom Automaten kommt.
Antworten
Anonym sagt:
10. Juli 2025 um 03:01 Uhr
Mal eine rein hypothetische Überlegung: Euronoten bleiben ja gültig, solange noch mehr als die Hälfte des Scheins da ist. Eine Schwärzung der Seriennummer an beiden Stellen auf der Rückseite mit Edding sollte den Schein also eigentlich nicht ungültig machen. Die Schwärzung müsste ja nicht mal perfekt sein, nur gut genug, damit die Nummer nicht mehr automatisiert gelesen werden kann.
Antworten
Notorisch Rhetorisch sagt:
13. Juli 2025 um 23:37 Uhr
Da würde ich; als eine Art Educated Guess; mal annehmen das der Schein bei nächster Verwendung (Computerkasse, Einzahlung per Automat, ???) aus dem Verkehr gezogen wird weil eben eines der „Sicherheitsmerkmale“ (Eben die Nummer) nicht mehr lesbar ist. An seine Stelle tritt dann ein Intakter Schein und nichts ist gewonnen. Wenn der untersucht und die Nr. Rekonstruiert wird droht dem letzten Verwender/Einlieferer evtl. sogar Unbill. Würde mich auch nicht wundern wenn ähnliches in Irgendwelchen Gesetzen (zur Währung) oder Verordnungen (für Banken und Geschäftsverkehr) stünde. Und, es gibt dann eben DOCH einen Datenpunkt dazu.
Warum sollten Automaten Scheine mit geschwärzter Nummer überhaupt annehmen? Könnte ja SCHWARZgeld sein! ;-) Aber bitte, Probiere es aus. Nr. schwärzen und bei deiner Bank am Automat einzahlen. Und… was kam dabei raus – neben einer Anklage wg. Betrug oder Geldfälschung?
Antworten
Christoph Schmees pc-fluesterer.info sagt:
10. Juli 2025 um 07:59 Uhr
Wir müssen hier, glaube ich, unterscheiden zwischen der geheimdienstlichen Verfolgung konkreter Zielpersonen einerseits, und Massenüberwachung andererseits. Für letztere scheint mir das Geldschein-Tracking nicht geeignet. Insofern kann ich weiterhin beruhigt schlafen. Und wenn du Zielperson der Schlapphüte bist, dann kriegen sie dich so oder so, mit oder ohne Geldschein-Tracking.
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Anonym sagt:
10. Juli 2025 um 13:01 Uhr
Wobei vielleicht die Bargeldprüfer irgendwann vernetzt werden, und wann geprüft werden soll, kommt dann per elektronischer Post rein.
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Alfred Schmidt sagt:
10. Juli 2025 um 13:23 Uhr
Ich halte die Darstellung der Möglichkeiten des Bargeld-Trackings für welt- und praxisfremd. Die beteiligten Institutionen (Werttransportunternehmen, Banken) stehen unter Kostendruck und sind nicht gewillt, ohne gesetzliche Grundlage solche Daten zu erheben und zur Verfügung zu stellen. Zudem gibt es Lesefehler bei der Erkennung der Seriennummer von Banknoten, so dass sie im Einzelfall gar nichts beweisen.
Zum sensitivsten Beispiel (Arbeitsstätte für Sexarbeiter*innen) mag ich nur ergänzen, dass das Kennzeichen des parkenden Autos (vielleicht sogar mit Fotobeweis!) wahrscheinlich den weit einfacheren Plan für eine Verfolgung bzw. Erpressung darstellt. Die Sexarbeiterin gibt den Schein vielleicht am nächsten Tag im nächsten Supermarkt aus (bei einem menschlichen Kassier, der sich weder an den Schein noch an die Person erinnert), der Schein landet als Wechselgeld bei einem anderen Kunden usw. Bargeld ist und bleibt die anonymste Form der Bezahlung, selbst wenn manchmal Seriennummern für bestimmte Zwecke erfasst werden. Daraus ein „Überwachungsinstrument im Portemonnaie“ zu machen, ist weit übertrieben. Bargeld ist die volkswirtschaftlich günstigste (weil niemand daran Gebühren verdient) und die anonymste Bezahlmethode.
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Anonym sagt:
13. Juli 2025 um 13:40 Uhr
Direkt im zweiten Absatz des Artikels wurde auf die „Möglichkeiten“ eingegangen:(…)Maschinen mit modernen Banknoten-Verarbeitungs-Modulen können Seriennummern tracken.(…)
An jeder Kasse, „um sich vor Falschgeld zu schützen“, bspw.
Der Kostendruck ist eher ein Argument für das Tracking. Durch die Daten lassen sich Kaufverhalten, Einkaufswege, durch Analyse der Produktkäufe Vorlieben erfassen und so Warenlogistik, Einkauf und Preisgestaltung optimieren. Selbst zusätzliche Einnahmen, durch Verkauf der Daten kann lukrativ sein. Warum sonst investiert der Handel seit Jahren in Infrastruktur und Datenbanken für PayBack und Deutschland-Card?
Ein anderer Aspekt ist die Ermittlungstätigkeit der Strafverfolger. Theoretisch reicht es „den falschen, geflaggten Geldschein“ an der Tankstelle zu nutzen und schon kommen Geldschein, Gesichtserfassung (Kassenkamera) und Nummernschild (Außenkameras) zusammen, und landen evtl im Rahmen von Ermittlungen mit Namen und Adresse in den Datenbanken der Polizei.
Und schwupps, wird man bei einer Abfrage der Strafverfolgungsdatenbank „gefunden“ und , vielleicht ganz anders behandelt, als ein „unbescholtener Bürger“?
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nik sagt:
10. Juli 2025 um 19:34 Uhr
Ab heute also nur noch Münzgeld 😉
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Notorisch Rhetorisch sagt:
13. Juli 2025 um 23:44 Uhr
Dein AG liefert dir deinen Monatslohn per Geldtransporter, eine Palette voll 2€ Münzen, Gerollt, gestapelt und eingeschweißt. Die Transportfirma freut sich bestimmt, und hält bei DIR die Hand auf. Oder sie liefern dir nur eine Halbe Palette. Die andere Hälfte haben sie (Sparzwang ähh Effizienzsteigerung) nicht mitgenommen, die blieb als Bezahlung gleich in deren Depot. ;-) Und nun?
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Fritz Bauer sagt:
13. Juli 2025 um 08:43 Uhr
Das hatte ich nicht auf dem Schirm!
Ich beschäftige mich mit dem Gedanken an pazifistische Verteidigungsmöglichkeiten – zivilen Widerstand.
Beim Lesen dieses Artikels kam mir der Gedanke, dass wir – und nicht nur wir!, solche Dinge sammeln sollten um sie im Fall eines
Überfalles (Ukraine!) flächendeckend boykotieren zu können. Fragen wir doch mal bei den Datenschutzbeauftragten nach, was es noch alles abzuschalten, zu boykotieren gilt im Fall des Falles. Auch Pazifisten sollten ein Verteidigungsministerium für den Zivilen Widerstand aufbauen!
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Sebastian sagt:
13. Juli 2025 um 11:31 Uhr
Die Speicherdauer ist wieder ein so ein maßgeblicher Datenschutzfaktor. Natürlich können einmal erhobene Daten faktisch für die Ewigkeit sein. Wer weiß, was mit ihnen wirklich passiert? Wie zum Beispiel die Polizei damit umgeht, sieht man anhand Helene Fischer. Das die Polizei in Deutschland traditionell Narrenfreiheit besitzt, weil sie effektiv vor der Strafverfolgung von weiten Teilen des Staates geschützt wird, solange keine „gewichtigten“ Interessen beeinträchtigt werden, ist so eine Sache. Datenschutzvergehen ist in Deutschland das missliebige Stiefkind, auch wenn die GenZ das anders sieht und ein Veränderung der Mentalität eintritt.
Zumindest wäre die Anerkennung als persönliche Information von Zahlungsmitteldaten auch beim Bargeld ein wichtiger Schritt, Speicherdauern und Zugriffe zu begrenzen.
Es ist leider nämlich viel schwieriger, immer wieder etwas zu verhindern, was noch nicht da ist. Viel leichter ist es zu fordern, es einzuführen.
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Rösch sagt:
13. Juli 2025 um 14:20 Uhr
Schlimmer wird die Überwachung wenn nur noch Onlinebezahlungen erlaubt werden.
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DavidW sagt:
13. Juli 2025 um 19:11 Uhr
Insgesamt schätze ich diese Seite sehr und finde sie unterrepräsentiert. Aber…
Wahrscheinlich hat man Euch auch nicht so ganz die Wahrheit erzählt. Eines der ersten Texterkennungsprogramme wurde ca. 1985 zum Zweck der automatisierten Erfassung der Banknotenkennziffer entwickelt:
Das mithilfe einer Gratissoftware aus der CT (oder einer ähnlichen Fachzeitschrift), einem „neuronalen Netz“ (so hießen die KI-Vorformen damals).
Der PC meines Vaters rechnete wochen- oder eher monatelang, bis dieses neuronale Netz die Ziffern 0 bis 9 auf Bilddateien sicher genug auseinanderhalten konnte. & irgendwann durfte ich, damals ungefähr 8 Jahre alt, halt zuschauen.
Damals konnten PCs so etwas nicht, mehr als das Dateiformat (bspw. „jpg“) konnten Sie Dir über eine Bilddatei nicht sagen. Zu heute ist das kein Vergleich… man kann ein Hady gegen einen Text halten, und es übersetzt ihn Dir ihn alle möglichen ziemlich exotischen Sprachen.
Was mein Vater damals als Prüfsumme und Kontrollgruppe verwendete, weiß ich heute auch noch, benenne es aber nicht (also das „wie“… beschreibe ich nicht, das bleibt „Geheimnis“).
Einsatz gefunden haben dürfte die Software in dem BPS 2000 von Giesecke und Devrient, das es heute auch noch gibt. Damalige Begründung war (auch) die Suche nach Falschgeld und Beschmutzungen von Banknoten. (BPS = Banknotenprüfsystem).
Dass das Kriminalitätsmuster des „bewaffneten Banküberfalls“ (und ähnliches) komplett ‚aus der Mode gekommen‘ ist, dürfte also auch daran liegen, dass man recht schnell herausfinden würde, wo der theoretische Bankräuber seine Zigaretten oder Brötchen kauft. An „nur Videoüberwachung“ glaube ich nicht.
Wahrscheinlich weiß man staatlicherseits doch, welche Banknote in welcher Sparkasse oder welchem Bankautomaten landet. Und dass man es weiß, wissen am besten es die potentiellen Kriminellen, besser als ich Du und ich.
„Gesetze“ sehe ich kritisch, eigentlich sollte ein Ermittlungsurteil…
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Pixi sagt:
14. Juli 2025 um 15:53 Uhr
Ich nehme mal an, der Artikel soll sagen, „Beharrt nicht auf Bargeld, es ist ja auch überwachbar“.
Nein, ist es nicht. Jedenfalls nicht so sehr wie bargeldlose Zahlung. Selbst wenn jemand einen Schein am Geldautomaten bekommt und ihn morgen einer Prostituierten gibt, kann niemals bewiesen werden, dass nicht genau dieser Schein zwischendurch in den Besitz von jemand anderem gelangt war. Selbst wenn nur eine sehr kurze Zeit dazwischen liegt. Denn der Mensch kann ihn verloren haben oder bestohlen worden sein.
Erst mit anderen Überwachungsmechanismen, wie z.B. Verfolgung seines Autos mit automatischen Systemen zieht sich die Schlinge weiter zu.
Also vielleicht Geldscheine abheben und erstmal eine Weile liegenlassen? Nun, wir werden schon Möglichkeiten finden.
Aber lasst Euch nicht einreden, Bargeld sei genauso überwachbar wie Plastikgeld.
UND Bargeld habt Ihr. Zu Geld auf der Bank kann Euch in Sekundenbruchteilen der Zugang abgeschnitten werden. Beweise dafür gibt es zuhauf.