Hohe Heizkostenabrechnung? Das sollten Mieter in Berlin jetzt wissen
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20.1.3p24 von Ulrich Paul - Der Mieterverein gibt Tipps, in welche Unterlagen Verbraucher Einsicht nehmen sollten – und sagt, wann es sinnvoll ist, eine Nachzahlung unter Vorbehalt zu leisten.
Viele Mieter sehen sich mit teils sehr hohen Nachzahlungen aus der Heizkostenabrechnung für 2022 konfrontiert. Der Berliner Mieterverein hat zu diesem Thema die folgenden Hinweise zusammengetragen, die für Mieter wichtig sind.
Belegeinsicht fordern: Wer bis zum 31. Dezember 2023 eine Heizkostenabrechnung für 2022 mit unklaren Kosten oder auffällig hohen Nachzahlungen erhalten hat, sollte so schnell wie möglich, spätestens aber bis Ende Januar, schriftlich die Einsicht in wichtige Belege verlangen, mindestens in die Energielieferrechnung sowie in den Vertrag mit dem Wärmeenergielieferanten. Im gleichen Schreiben sollten die Auffälligkeiten aufgeführt werden. Vorsicht: Ohne Belegeinsicht können Einwendungen in der Regel nicht hinreichend begründet werden und sind dann unbeachtlich.
Kopien bezahlen: Vermieter, die weder ihren Sitz noch eine Hausverwaltung in Berlin haben, müssen die Belege übersenden, sofern der Mieter sich bereit erklärt, die Kopierkosten von höchstens 50 Cent je Kopie zu übernehmen. Gleiches gilt, wenn es sich um eine Sozialwohnung handelt.
In den übrigen Fällen kann der Vermieter auf eine Einsichtnahme bei ihm vor Ort verweisen. In einem solchen Fall sollte man dennoch unter Fristsetzung um Übersendung der Belege bitten und zeitgleich alternativ drei Termine zur Einsichtnahme vorschlagen. Reagiert der Vermieter oder die Hausverwaltung hierauf nicht, sollten Mieter anschließend einen Termin benennen, an dem sie möglichst in Begleitung eines Zeugen vor Ort erscheinen, um Einsicht zu nehmen.
Berlin: Mieterverein fordert von Vonovia Überprüfung aller Heizkosten-Abrechnungen
Geld zurückbehalten: Solange der Vermieter die Belegeinsicht nicht gewährt, besteht an der Nachforderung und an einer etwaigen Vorschusserhöhung ein Zurückbehaltungsrecht. Mit anderen Worten: Die Nachzahlung, egal wie hoch, muss in der gesetzlichen Zahlungsfrist von 30 Tagen nach Erhalt der Abrechnung erst einmal nicht geleistet werden.
Angemessene Vorauszahlungen: Meist geht mit zweifelhaften Abrechnungen auch eine exorbitante Erhöhung der Vorauszahlungen für das Abrechnungsjahr 2024 einher – Mieter sollten sich darauf nicht ohne vorausgegangene Beratung einlassen, da die Energiekosten im vergangenen Jahr wieder gesunken sind.
Faustformel für einen angemessenen monatlichen Vorschuss: Die 2021 und 2022 tatsächlich entstandenen Heizkosten, also ohne die geleisteten Vorauszahlungen, addieren und durch 24 Monate teilen.
Kostenübernahme beantragen: Wer die Nachzahlung nicht mit eigenen Mitteln stemmen kann, sollte zusätzlich zur Geltendmachung der Belegeinsicht und zum Zurückbehaltungsrecht einen Antrag auf Kostenübernahme beim Jobcenter beziehungsweise – für Rentner – beim Sozialamt stellen. Dann wird, so weit unter Berücksichtigung des Einkommens, der laufenden Kosten sowie der Nachforderung die Voraussetzungen für eine finanzielle Hilfe erfüllt sind, für einen Monat Bürgergeld ausgezahlt – um die Nachforderung aus der Heizkostenabrechnung zu decken.
Der Antrag auf dieses Bürgergeld muss erst einmal nicht begründet werden; beizufügen ist nur die Abrechnung. Bei Heizkostenabrechnungen, die bis zum 31. Dezember 2023 zugegangen sind, kann der Antrag auf Übernahme der Nachforderungen gemäß § 37 Absatz 2 Sozialgesetzbuch II noch bis zum Ablauf des dritten Monats nach dem Fälligkeitsmonat gestellt werden. Geht die Abrechnung beispielsweise am 31. Dezember zu, ist der Antrag bis zum 31. März 2024 möglich.
Unter Vorbehalt nur ausnahmsweise zahlen: Eine Nachzahlung unter Vorbehalt bietet sich nur an, wenn entweder die Abrechnung im Vergleich zur Vorjahresabrechnung keine Auffälligkeiten aufweist und eine Überprüfung der Abrechnung erst nach Ablauf von 30 Tagen möglich ist oder wenn der Vermieter die Einsicht in die Belege gewährt hat und die Abrechnung rechnerisch korrekt ist.
Sobald die Belege vorliegen, sollte eine Überprüfung der Abrechnung in der Regel innerhalb von 14 Tagen erfolgen. Sofern die Nachzahlung unter Vorbehalt geleistet wurde, kann zu viel Gezahltes später zurückverlangt werden, sofern die Einwände gegen die Abrechnung begründet wurden und der Vermieter die Unstimmigkeiten nicht ausräumen konnte.