• Wahlrechtsreform beschlossen : Lex Linke lässt auch CSU zittern
    https://www.telepolis.de/features/Wahlrechtsreform-beschlossen-Lex-Linke-laesst-auch-CSU-zittern-7549235.htm

    D’après Claudia Wangerin il n’y a pas d’exception au nouveau règlement qui lie le nombre de sièges qu’un parti obtient au Bundestag à son résultat au vote proportionnel et impose donc le seuil de cinq pour cent au niveau national aussi aux élus du vote majoritaire dans les circonscriptions qui n’entreront alors pas au Bundestag si leur parti n’obtient pas les voix nécessaires à la proportionnelle.

    Dans https://dserver.bundestag.de/btd/20/060/2006015.pdf le comité pour les affaires intérieures et de la patrie explique

    Die insgesamt abgegebenen Zweitstimmen werden zunächst bundesweit ins Verhältnis gesetzt und die Zahl der den einzelnen Parteien zufallenden Mandate bestimmt (Oberverteilung), bevor diese dann auf die einzelnen Landeslisten verteilt werden (Unterverteilung). Die Zahl der Sitze, die auf eine Landesliste entfallen, definiert die Höchstzahl der erfolgreichen Wahlkreisbewerber dieser Partei, die in dem Land aus dem Wahlkreis heraus einen Sitz erringen können.

    Cette explication fait penser que l’Unterverteilung donc le résultat au niveau du Land autorise l’accès au parlement national des élus par vote majoritaire si leur parti dépasse le seuil de cinq pour cent des voix au niveau du Land. Le commentaire critique du parti CSU qualifie le texte de loi d’anticonstitutionnel et invalide cette interprétation.

    Die Koalitionsfraktionen haben das zunächst avisierte Ziel der klaren Begrenzung auf 598 Mandate mit der nunmehrigen Erhöhung auf 630 Mandate aus den Augen verloren. Diese Anzahl minimiere die Gefahr der Kappung von Mandaten von Wahlkreissiegern insgesamt nur minimal, maximiere allerdings die nicht gekappten Mandate für die SPD. Beim Wegfall der Grundmandatsklausel zeige sich, dass die Wählerinnen und Wähler nicht interessieren, sondern die Koalition nur prozesstaktisch darauf aus sei, in Karlsruhe vor dem Bundesverfassungsgericht zu bestehen. Die Streichung der Grundmandatsklausel bedeute, dass möglicherweise ein Großteil von Wahlkreisen nicht mehr durch die Wahlkreissieger vertreten wird. Bezogen auf Bayern und basierend auf der letzten Bundestagswahl könnte dieser Vorschlag dazu führen, dass 2,6 Millionen Wählerstimmen, somit 30 Prozent der Wählerstimmen und 45 gewonnene Direktmandate keine Berücksichtigung im Bundestag finden würden. Dies sei eine
    eklatante Missachtung des Bundestaatsprinzips. Auch verstoße der Wegfall der Grundmandatsklausel gegen die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Berücksichtigung regionaler Besonderheiten beim Wahlrecht. Die Streichung schaffe damit viele neue verfassungsrechtliche Probleme. Die Behauptung, dass bei der Anhörung die Streichung der Grundmandatsklausel in der jetzigen Form eine Rolle gespielt habe, stimme nicht. Die von der CDU/CSU-Fraktion benannten Sachverständigen hätten mit der Grundmandatsklausel argumentiert, um aufzuzeigen, wie stark der Systembruch durch die vorher beabsichtigte Reform sei. Der Gesetzentwurf habe den Grundsatz, wer einen Wahlkreis gewinnt, ziehe in den Bundestag ein, aufgehoben. Verfassungsrechtlich problematisch sei dann auch, ob eine Fünfprozentklausel überhaupt noch haltbar sei. Ferner lösen die Regelungen zu
    den unabhängigen Kandidaten eine Ungleichbehandlung aus.

    Il est alors vrai : Seuls les candidats indépendants et ceux des minorités nationales accéderont au Bundestag sans avoir besoin d’au moins cinq pour cent des voix au niveau national. Je n’ai pas l’habitude de suivre facilement les arguments de la droite, mais les remarques du CSU sur les injustices anticonstitutionnelles de la nouvelle loi ne sont pas fausses.

    17.3.2023 von Claudia Wangerin - Ampel-Mehrheit ändert Bundeswahlgesetz. Gewonnene Direktmandate führen nicht mehr automatisch in den Bundestag. Bundesweite Fünf-Prozent-Hürde gilt nun auch für bayerische Unionsschwester.

    Eine linke Oppositionspartei gäbe es im aktuellen Deutschen Bundestag nicht, wäre diese Wahlrechtsreform zwei Jahre früher beschlossen worden. Als „Lex Linke“ wollten die Parteien der Ampel-Koalition ihren Gesetzentwurf aber nicht verstanden wissen. Schließlich ging es auch um Mandate der CSU, die als bayerische Unionsschwesterpartei nun an die bundesweite Fünf-Prozent-Hürde gebunden ist.

    Die Linke war bei der letzten Bundestagswahl mit 4,9 Prozent nur dank dreier Direktmandate wieder in Fraktionsstärke ins Parlament eingezogen. Das ist mit der nun erfolgreich von SPD, Grünen und FDP auf den Weg gebrachten Änderung des Bundeswahlgesetzes nicht mehr möglich.

    Mit der Reform soll der auf 736 Abgeordnete angewachsene Bundestag ab der nächsten Wahl dauerhaft auf 630 Mandate verkleinert werden, indem auf Überhang- und Ausgleichsmandate ganz verzichtet wird. Überhangmandate entstehen, wenn eine Partei über Direktmandate mehr Sitze im Bundestag erringt, als ihr laut Zweitstimmenergebnis zustünden – sie darf diese Sitze behalten. Die anderen Parteien erhalten dafür Ausgleichsmandate.

    Nach der heute mit 399 Ja-Stimmen, 261 Nein-Stimmen und 23 Enthaltungen beschlossenen Neuregelung muss nicht mehr zwangsläufig in den Bundestag einziehen, wer seinen Wahlkreis direkt gewinnt. Das könnte auch die CSU Mandate kosten.

    Der innenpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Sebastian Hartmann, warb dafür mit den Worten: „Eine Verzerrung des Wahlergebnisses zugunsten der CSU und Privilegierung einzelner Gruppen schließen wir zukünftig sicher aus!“

    Dobrindt sieht „Existenzrecht der CSU“ gefährdet

    CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt reagierte erzürnt und sagte in der letzten Aussprache vor der Abstimmung, der Plan der Ampel-Parteien ziele darauf ab, die Linke aus dem Parlament zu drängen und stelle sogar „das Existenzrecht der CSU“ infrage. Die nun nötige „Zweitstimmendeckung“ bindet sie an eine bundesweite Fünf-Prozent-Hürde, die sie 2021 zwar genommen hatte, aber aus eigener Sicht nicht mit dem nötigen Sicherheitsabstand nach unten.

    Die Grünen-Politikerin Britta Haßelmann sagte in der Aussprache, ihr sei nicht klar gewesen, dass die CSU Angst vor der Fünf-Prozent-Hürde habe. So musste am Ende der Eindruck entstehen, dass es ihr persönlich – und womöglich auch den Grünen insgesamt – vor allem darum ging, Die Linke loszuwerden. Zumal diese Partei heute noch friedenspolitische Gründungsideale der Grünen vertritt, von denen sie sich selbst längst verabschiedet haben.

    Die Ampel-Parteien hatten dennoch allen Ernstes damit argumentiert, dass die Verkleinerung alle Parteien gleichermaßen treffe; die Reform sei somit fair und verfassungsgemäß.

    „Das Parlament wird nach der Reform noch weniger Menschen repräsentieren, bildet die Gesellschaft noch weniger ab“, kommentierte die Linken-Abgeordnete Heidi Reichinnek auf Twitter. Auch „spannend“ fand sie, dass alle von der Verkleinerung des Bundestages redeten, aber niemand „von einem sich immer weiter aufblähenden Regierungsapparat: neues Kanzleramt für mindestens 770 Millionen, 168 neue sehr gut bezahlte Beamt:innen, mehr Staatssekretär:innen“.

    Die CDU/CSU-Fraktion hatte in einem eigenen Antrag eine Wahlrechtsreform auf der Grundlage des personalisierten Verhältniswahlrechts vorgeschlagen, mit der die Zahl der Bundestagsmandate „in Richtung einer Regelgröße von 590 Abgeordneten reduziert“ werden sollte. Außerdem schlugen die Unionsparteien vor, die Zahl der Wahlkreise von auf 270 zu reduzieren und die Regelgröße für Listenmandate auf 320 anzuheben.

    Zugleich plädierten CDU und CSU für eine Erhöhung der Zahl unausgeglichener Überhangmandate von zuletzt drei „auf die vom Bundesverfassungsgericht zugelassene Anzahl“ von 15. Überhangmandate einer Partei in einem Bundesland sollten nach ihrem Willen „wie bisher mit Listenmandaten der gleichen Partei in anderen Bundesländern verrechnet“ werden.

    Die Linksfraktion hatte ganz eigene Vorschläge zur Reform des Wahlrechts gemacht – in drei Anträgen zielte sie darauf ab, das Mindestalter für das aktive Wahlrecht bei Bundestagswahlen von 18 auf 16 Jahre abzusenken, ein Ausländerwahlrecht auf Bundesebene ab einem fünfjährigen legalen Aufenthalt einzuführen – und zur Stärkung des Frauenanteils im Bundestag im Parteiengesetz festzuschreiben, dass Frauen und Männer bei der Aufstellung der Landeslisten gleichermaßen berücksichtigt werden müssen.

    Und wer denkt an das größte Lager?

    Nicht gedacht wurde im Bundestag wieder einmal an das in Wahrheit größte Lager – nämlich die Menschen, die zwar wählen dürfen, sich von keiner wählbaren Partei ausreichend vertreten fühlen, um es zu tun.

    Hierzu hatte der Ex-SPD-Politiker Marco Bülow (Die Partei) bereits einen Vorschlag gemacht: „Fällt die Wahlbeteiligung unter 80 Prozent, müssen Plätze in der Größenordnung der Nichtwähler:innen frei bleiben oder per Los besetzt werden.“ Dann würden die Parteien sich endlich um diese riesige Gruppe bemühen, argumentiert Bülow.

    #Allemagne #Bundestag #élections

  • Deutscher Bundestag - Tagesaktuelles Plenarprotokoll 20/92
    https://www.bundestag.de/dokumente/protokolle/vorlaeufig/20092-938568

    Voici quelques extraits de la dernière session du Bundestag.
    D’abord on a enterré une pacifiste.

    17. März 2023, Tagesaktuelles Plenarprotokoll 20/92 NACH § 117 GOBT AUTORISIERTE FASSUNG

    Deutscher Bundestag
    92. Sitzung
    Berlin, Freitag, den 17. März 2023

    Beginn: 9.00 Uhr
    Präsidentin Bärbel Bas:

    Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich wünsche Ihnen einen schönen guten Morgen. Die Sitzung ist eröffnet. Bitte nehmen Sie Platz.

    Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben eine herausragende Parlamentarierin verloren. Antje Vollmer ist tot. Sie starb vorgestern nach langer Krankheit.

    1983 zog Antje Vollmer auf der Liste der Grünen in den Bundestag ein - zu ihrer eigenen Überraschung. Sie selbst war damals noch nicht mal Parteimitglied. Als sie 2005 aus dem Parlament ausschied, war sie weit über die Grünen hinaus bekannt und anerkannt als eine der profiliertesten Frauen in der deutschen Politik. Dazwischen lagen fünf Wahlperioden, in denen sie ihre Partei und den Deutschen Bundestag mitprägte.

    Immer wieder gehörte sie zu den Ersten: zu den ersten grünen Abgeordneten im Parlament. Und zu den ersten Frauen der Bonner Republik, die selbstbewusst ihren Platz in der Politik einforderten. Sie war Teil des legendären grünen Feminats, des ersten rein weiblichen Fraktionsvorstands in der deutschen Parlamentsgeschichte. Das war eine feministische Machtdemonstration. Den Frauen ging es aber nicht um ihre Person, sondern um das Prinzip. Jahre später sagte Antje Vollmer einmal über sich: „Ich habe viel mitgestaltet. Die vorderen Plätze sind mir nicht so wichtig wie die Autorenschaft an Ideen.“

    1994 war Antje Vollmer wieder einmal eine Pionierin. Sie wurde die erste grüne Vizepräsidentin dieses Hauses. Ihre Wahl war das Ergebnis einer schwarz-grünen Zusammenarbeit. Auch das eine Premiere! Antje Vollmer sah darin - ich zitiere - „das Akzeptieren der Grünen auf allen Ebenen des Parlaments“. Ihrer Partei gab sie zugleich zu bedenken, auch sie sei nun - Zitat - „Teil des zu reformierenden Apparats“. Sie formulierte damit ihren eigenen Anspruch. Sie machte sich immer wieder stark für eine Parlamentsreform.

    Ihr Amt füllte sie mit Leidenschaft aus und mit einer Würde, die den einen oder anderen überraschte. Der „Spiegel“ nannte sie schon bald die „grüne Weizsäckerin“. Das entsprach ihrem Politikverständnis. Sie wollte über Lager- und Milieugrenzen hinweg wirken. Sie besuchte die Sudentendeutschen ebenso wie die Atomkraftgegner in Gorleben. Auch wenn ihr das Kritik einbrachte: Sie setzte auf Dialog - zwischen den Flügeln ihrer Partei ebenso wie zwischen den verhärteten Fronten der Gesellschaft. Sie glaubte an die Kraft des Dialogs auch zwischen Staaten.

    Sie war eine überzeugte Pazifistin und blieb dies auch, über alle Zeitenwenden hinweg. Sie engagierte sich außenpolitisch und betrieb zum Teil eine unermüdliche Reisediplomatie. Besondere Verdienste erwarb sie sich um die deutsch-tschechische Aussöhnung. Dafür wurde sie 1997 mit der Gedenkmedaille der Prager Karls-Universität geehrt. Auch Tibet lag ihr sehr am Herzen. Immer wieder setzte sie sich bei der chinesischen Regierung für die Menschen in dieser Region ein. 1995 empfing sie den Dalai-Lama im Deutschen Bundestag.

    Nach ihrem Ausscheiden aus dem Amt blieb sie dem Parlament verbunden. Sie moderierte ehrenamtlich den Runden Tisch „Heimerziehung in den 50er und 60er Jahren“, den der Deutsche Bundestag angestoßen hatte. Sie schrieb Bücher und Artikel. Bis zum Schluss.

    Antje Vollmer wird uns fehlen. Ich bitte Sie, sich nun für eine Schweigeminute von Ihren Plätzen zu erheben.

    (Die Anwesenden erheben sich)
    – Vielen Dank. Bitte nehmen Sie wieder Platz.
    (Die Anwesenden nehmen wieder Platz)

    Ensuite on est passé aux choses sérieuses.

    Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir steigen nun in die Tagesordnung ein. Ich rufe die Zusatzpunkte 9 a und 9 b auf.

    On connait le résultat. On a réduit considérablement les chances d’une représentation efficace des points de vue de gauche au Bundestag. Il est alors plus intéressant de lire le compte rendu du comité pour les affaires intérieures et de la patrie (Ausschuss für Inneres und Heimat) parce qu’on y apprend quels arguments ont été échangés pendant la préparation de la loi sur l’élection du Bundestag.

    https://dserver.bundestag.de/btd/20/060/2006015.pdf

    Die Fraktion DIE LINKE. unterstützt das Anliegen, über den Gesetzentwurf zu einem späteren Zeitpunkt zu beraten. Eine Abstimmung zwei Wochen früher oder später sei auch keine Zeitverschleppung für das Bundesverfassungsgericht.

    Der Änderungsantrag ändere den Gesetzentwurf grundlegend und es wirke, als wolle insbesondere die SPD die Fraktion DIE LINKE. durch die Streichung der Grundmandatsklausel aus dem Parlament drängen. Dabei habe die SPD in der ersten Lesung noch zugesichert, die Grundmandatsklausel beizubehalten.

    Zudem hätten sich in der Anhörung drei Sachverständige, die maßgeblich an der Erarbeitung des Gesetzentwurfs beteiligt gewesen wären, für die Beibehaltung der Grundmandatsklausel ausgesprochen. Zudem seien die Sachverständigen irregeführt worden, die auf Grundlage eines anderen Gesetzentwurfes ihre Expertise zur Verfügung gestellt hätten. Im Sinne eines angemessenen parlamentarischen Verfahrens sollten sie erneut gehört werden. Es bestehe daher ganz erheblicher Diskussionsbedarf.

    Wegen Kurzfristigkeit der Vorlage des Änderungsantrags habe die Fraktion DIE LINKE. keine ausreichende Möglichkeit gehabt, die Verfassungsmäßigkeit der Vorlage zu beurteilen und parlamentarisch zu reagieren. Es verstehe sich mithin von selbst, dass die Fraktion die LINKE. dem Änderungsantrag nicht zustimmen könne. Zudem haben die Koalitionsfraktionen ihre Anträge über das Ausländer- wahlrecht, das Wahlalter ab 16 und die Geschlechterparität in keiner Weise berücksichtigt und es sei ein Schaden für die Demokratie, dass diese Themen nun außen vor blieben.

    Bref cette loi vient d’être votée après une accélération radicale d’une procédure qui a trainé pendant des années lors ce qu’on cherchait encore à trouver un consensus malgré de nombreux intérêts divergeants. Là on a prèsque l’impression d’un putsch contre le public général qui aurait dû participer au débat.

    Le comité et la majorité de l’assemblée plénaire se sont bien évidemment aussi pronocé contre les propositions de la gauche pour le droit de vote à partir de 16 ans, pour les étrangers résident en Allemagne depuis cinq ans et la parité des sexes.

    Vive la démocratie qui sait museler la voix du peuple opposé à la guerre.

    #Allemagne #démocratie #Bundestag

  • Notstand der bürgerlichen Demokratie
    https://www.telepolis.de/features/Notstand-der-buergerlichen-Demokratie-7549942.html

    En Israël, en France et en Allemagne progresse le démontage des acquis sociaux et des lois protégeant les faibles. Le parlement allemand vient de voter en toute tranquillité et sans débat public une modification de la loi sur son élection qui élimine effectivement la gauche de ses rangs.

    17. 3.2023 von Peter Nowak
    ...
    Wo bleiben Proteste gegen die Wahlrechtsreform in Deutschland?

    Willi Hajek und seine Freunde warnten die gesellschaftliche Linke in Deutschland aber auch immer vor einer Mythologisierung der Proteste in Frankreich. Er rief dazu auf, doch hierzulande selbst damit anzufangen, gegen Maßnahmen der Regierung auf die Straße zu gehen.

    Da stellt man sich die Frage, wo denn die Proteste gegen den aktuellen Notstand der Demokratie in Deutschland bleiben? Damit ist die sogenannte Wahlrechtsreform gemeint, die jenseits allen parteipolitischen Streits dazu führen wird, dass ein weiteter Teil der Wähler im Bundestag nicht mehr repräsentiert ist.

    Damit wurde genau das von einer Mehrheit aus Grünen, SPD, FDP sowie drei AfD-Abgeordneten beschlossen, was in den letzten Jahren besonders gegeißelt wurde, wenn es von Rechtskonservativen in den USA praktiziert wurde.

    Man bastelt so lange am Wahlrecht herum und schneidet Wahlkreise neu zu, bis man dann die gewünschten Mehrheiten hat. Auch die US-Republikaner geben für ihre Maßnahmen natürlich immer an, es ginge doch nur darum, den Wählerwillen besser abzubilden oder die Parlamente zu verkleinern. Das ist auch das Argument aller Befürworter der Wahlrechtsreform in Deutschland und macht den undemokratischen Charakter besonders deutlich.

    Was ist denn eigentlich das Problem, wenn der Bundestag wie aktuell 736 Abgeordnete hat? Soll da wirklich das Argument von nicht ausreichend großer Säle dazu herhalten, um eine auch nach bürgerlich-demokratischen Grundsätzen undemokratische Reform durchzusetzen?

    Und das in einer Zeit, wo die technischen Voraussetzungen von Abstimmungen auch einer großen Anzahl von Abgeordneten viel leichter zu bewerkstelligen ist, als vor mehr als 100 Jahren, als auf Rätekongressen Tausende Arbeiter und Arbeiterinnen berieten und auch zu Abstimmungen kamen.

    Gerade Kritiker der repräsentativen Demokratie müssten die aktuelle Wahlrechtsreform entschieden verurteilen. Sie ist ein Teil des Notstands der bürgerlichen Demokratie.

    #Allemagne #politique #démocratie #gauche #Bundestag #élections

  • Deutscher Bundestag - Wahlrechtsreform zur Verkleinerung des Bundestages beschlossen
    https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2023/kw11-de-bundeswahlgesetz-937896

    C’est la fin des petits partis au parlement national d’Allemagne. Vendredi le 17 mars 2023 la majorité des élus du Bundestag a annulé les règles censées garantir la représentation du plus grand nombre possible de votants. L’Allemagne contrebalançait les effets injustes des systèmes de vote majoritaire et proportionnel par une combinaison des deux qui donnait deux voix à chaque électeur et électrice. La répartition des « deuxièmes voix » définissait la répartition des sièges au parlement national et la répartition des « premières voix » décidait dans un vote majoritaire simple quel candidat ou candidate d’une circonscription accédait « directement » au Bundestag. Cette combinaison des principes majoritaires et proportionnels produisant systématiquement une répartition des sièges différente du pourcentage des « deuxièmes voix » censé définir le poids des partis dans l’assemblée, on attribuait des sièges supplémentaires (Ausgleichsmandat) au partis dont le poids était réduit par le résultat du vote majoritaire.

    Désormais ne comptera plus que le résultat de la « deuxième voix » (proportionnelle) pour le nombre de sièges qu’aura un parti au Bundestag (Zweitstimmendeckung). Le Bundestag comptera exactement 630 élus. Les élus de la partie majoritaire du vote, la « première voix » ne pourront exercer leur mandat que si leur parti aura obtenu cinq pour cent des voix au niveau national dans le cadre du vote proportionnel ("deuxième voix").

    Il devient alors impossible pour un parti d’entrer au Bundestag par des élus « directs » s’il obtient moins que cinq pour cent des voix à la proportionnelle . La loi allemande interdisant des listes électorales communes de plusieurs partis politiques la décision du Bundestag signifie l’exclusion effective des petits partis des décisons politiques nationales.

    Fünf-Prozent-Hürde in Deutschland
    https://de.wikipedia.org/wiki/F%C3%BCnf-Prozent-H%C3%BCrde_in_Deutschland

    Voici d’abord le texte du site web du Bundestag qui explique la nouvelle loi. En dessous vous trouvez des informations plus détaillées.

    Nach einer scharfen Kontroverse im Bundestag hat die Ampelkoalition am Freitag, 17. März 2023, ihre umstrittenen Pläne für eine Wahlrechtsreform zur Reduzierung der Abgeordnetenzahl mit 399 Ja- bei 261 Nein-Stimmen und 23 Enthaltungen durch das Parlament gebracht. Für den Gesetzentwurf der Koalition zur Änderung des Bundeswahlgesetzes (20/5370) in der vom Innenausschuss geänderten Fassung (20/6015) votierten in namentlicher Abstimmung 395 Parlamentarier von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP sowie drei AfD-Abgeordnete und ein fraktionsloses Mitglied des Bundestages. Dagegen stimmten neben 184 Unions- und 31 Linken-Abgeordneten auch 41 AfD-Parlamentarier sowie zwei Sozialdemokraten und drei fraktionslose Abgeordnete.

    Neuregelung begrenzt Zahl der Bundestagsmandate

    Mit der Neuregelung wollen die Koalitionsfraktionen die Zahl der Bundestagsmandate künftig verlässlich auf 630 begrenzen. Dazu sehen sie einen Verzicht auf die bisherige Zuteilung sogenannter Überhang- und Ausgleichsmandate vor. Dies könnte dazu führen, dass künftig nicht alle Direktkandidaten, die in ihrem Wahlkreis die meisten Erststimmen erhalten, in das Parlament einziehen. Überhangmandate sind bisher angefallen, wenn eine Partei über die Erststimmen mehr Direktmandate in den Wahlkreisen gewonnen hat, als ihrem Listenergebnis entsprach. Um das mit der Zweitstimme bestimmte Kräfteverhältnis der Parteien im Parlament wiederherzustellen, wurden diese Überhänge mit zusätzlichen Ausgleichsmandaten kompensiert. In der Folge stieg die Zahl der Abgeordneten über die bisherige gesetzliche Sollgröße von 598 hinaus auf derzeit 736 an.

    Dem Gesetzesbeschluss zufolge soll es wie bisher 299 Wahlkreise und zwei Stimmen geben. Dabei wird mit der Zweitstimme, mit der die Wähler für eine Parteiliste votieren können, über die proportionale Verteilung der Mandate an die Parteien entschieden. Mit der Erststimme können wie bisher in den Wahlkreisen Direktkandidaten gewählt werden. Ihnen wird ein Mandat jedoch nur zugeteilt, wenn dies durch das Zweitstimmenergebnis gedeckt ist. Stellt eine Partei in einem Bundesland mehr Wahlkreissieger als ihrem Zweitstimmenergebnis entspricht, sollen – in der Reihenfolge ihrer Ergebnisse bei den Wahlkreisstimmen – entsprechend weniger von ihnen bei der Mandatszuteilung berücksichtigt werden. Ursprünglich hatte der Koalitionsentwurf noch eine Begrenzung der Abgeordnetenzahl auf 598 vorgesehen, doch erhöhte die Ampel diese Sollgröße während der parlamentarischen Beratungen auf 630, um die Wahrscheinlichkeit zu erhöhen, „dass Wahlkreisbewerber, auf die die meisten Erststimmen entfallen, einen Sitz erhalten“.

    Wegfall der Grundmandatsklausel

    Eine weitere Änderung der im Januar eingebrachten Vorlage enthält den Wegfall der sogenannten Grundmandatsklausel. Sie sieht vor, dass eine Partei auch dann entsprechend ihrem Zweitstimmenergebnis im Bundestag vertreten ist, wenn sie weniger als fünf Prozent der Zweitstimmen errungen hat, aber mindestens drei Direktmandate gewinnen konnte.

    Zuletzt profitierte davon Die Linke, die bei der Bundestagswahl 2021 auf einen Zweitstimmenanteil von 4,9 Prozent kam, aber mit drei Direktmandaten in Fraktionsstärke in das Parlament einziehen konnte.
    Vorlagen der Opposition

    Ein Gesetzentwurf der AfD-Fraktion (20/5360), der die Zahl der Bundestagsmitglieder auf 598 begrenzen wollte und dazu ebenfalls einen Wegfall der Grundmandatsklausel sowie der Überhang- und Ausgleichsmandate vorsah, fand keine Mehrheit. Danach sollte zudem mit einer „offenen Listenwahl“ die Möglichkeit geschaffen werden, die Zweitstimme künftig in bis zu drei „Bewerberstimmen“ aufzuteilen und dadurch die von den Parteien vorgegebene Reihenfolge der Landeslisten zu verändern.

    Ebenfalls abgelehnt wurde ein CDU/CSU-Antrag (20/5353). Die Union schlug darin vor, die Zahl der Wahlkreise auf 270 zu reduzieren und die Regelgröße für Listenmandate auf 320 anzuheben, um die Zahl der Bundestagsmitglieder „in Richtung einer Regelgröße von 590 Abgeordneten“ zu reduzieren. Dazu plädierte sie für eine Erhöhung der Zahl unausgeglichener Überhangmandate von derzeit drei „auf die vom Bundesverfassungsgericht zugelassene Anzahl“ von 15 und sprach sich für eine „Anhebung der Grundmandatsklausel“ aus. Danach sollen bei Verteilung der Sitze auf die Landeslisten nur Parteien berücksichtigt werden, die mindestens fünf Prozent der gültigen Zweitstimmen erhalten oder in mindestens fünf statt bisher drei Wahlkreisen einen Sitz errungen haben. Von der Tagesordnung wieder abgesetzt wurden drei Anträge der Fraktion Die Linke (20/5356, 20/5357, 20/5358).
    SPD: Grundlegende und überfällige Reform

    In der Debatte sprach Sebastian Hartmann (SPD) von „einer der grundlegendsten, aber sehr überfälligen Reform des deutschen Wahlrechts“. Die entscheidenden Punkte seien dabei eine „feste Größe“ des Bundestages von 630 Abgeordneten, ein einfaches und nachvollziehbares Wahlrecht mit zwei Stimmen und der Erhalt von 299 Wahlkreisen.

    Zugleich werde eine Verzerrung des Zweitstimmenergebnisses zugunsten einzelner Gruppen werde damit ausgeschlossen. Die „klare Systementscheidung“ liege darin, dass Parteien, die mehr als fünf Prozent der Zweitstimmen errungen haben, an der Sitzverteilung teilnehmen.
    CSU: Versuch einer Wahlrechtsmanipulation

    CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt kritisierte, dass eine Partei künftig in einem Land alle Wahlkreise gewinnen könne, ohne dass ein Kandidat in das Parlament einzieht. Wenn direkt gewählte Abgeordnete nicht mehr in das Parlament einziehen, fördere dies die Politikverdrossenheit. Die Koalition sage, sie wolle den Bundestag verkleinern, verkleinere aber die Opposition.

    Durch die Abschaffung der Grundmandatsklausel als „Ausdruck der regionalen Besonderheiten unseres Landes“ wolle die Koalition die Linksfraktion aus dem Parlament drängen und das Existenzrecht der CSU infrage stellen. Dies sei der Versuch einer Wahlrechtsmanipulation mit dem Ziel, „den Machtanspruch der Ampel zu zementieren“. Die Koalitionsvorlage sei falsch, fehlerhaft, verfassungswidrig und ein „großes Schurkenstück“.
    Grüne: Regionalpartei kann Wahlrecht nicht diktieren

    Britta Haßelmann (Bündnis 90/Die Grünen) entgegnete, sie respektiere die regionale Sonderstellung der CSU, doch könne es nicht sein, dass diese als Regionalpartei das Wahlrecht diktiere. Es gehe nicht um Wahlmanipulation oder Betrug am Wähler, sondern dass der Bundestag nach zehnjährigem Streit das Versprechen einlöse, sich zu verkleinern.

    Dies geschehe auf der Grundlage des Verhältniswahlrechts. Dabei bleibe es bei 299 Wahlkreisen, deren Ergebnis aber auch über die erzielten Zweitstimmen durch das Verhältniswahlrecht abgesichert sein müsse. Damit gelte der Grundsatz, dass die Mehrheit im Parlament von denen dargestellt werden könne, die bei der Wahl auch die Mehrheit der Stimmen erhalten haben. Die Reform sei fair und verfassungsgemäß.
    AfD fordert Möglichkeit „offener Listenwahl“

    Albrecht Glaser (AfD) betonte, dass die Koalition ein Reformkonzept vorgelegt habe, das nahezu identisch sei mit einem bereits vorher eingebrachten Vorschlag seiner Fraktion. Nicht übernommen worden sei das AfD-Anliegen einer „offenen Listenwahl“, die einen direkten Einfluss auf die Reihenfolge der Bewerber auf den Landeslisten gewährleisten solle. Diesen demokratischen Fortschritt wolle die Ampel nicht.

    Mit Blick auf den Wegfall der Grundmandatsklausel sagte Glaser hinzu, dass Dobrindts „Vermutung“ hinsichtlich der „Wirkung dieser Klausel auf Ihr politisches Schicksal in Bayern“ falsch sei. „Die Anwendung ist nicht so, wie Sie glauben, dass sie sei“, fügte er hinzu.
    FDP: Grundentscheidung für kleineren Bundestag

    Konstantin Kuhle (FDP) sagte, der Verzicht auf eine Grundmandatsklausel sei mit weniger verfassungsrechtlichen Risiken behaftet als die Einführung einer neuen Grundmandatsklausel gewesen wäre. Aus diesem Grund erfolge diese Änderung. Um die CSU gehe es dabei nicht. „Lassen Sie uns heute gemeinsam die Grundentscheidung für eine Verkleinerung des Bundestages treffen“ und auf dieser Grundlage „weiter miteinander sprechen“, fügte Kuhle hinzu.

    Stephan Thomae (FDP) unterstrich, wenn sich die CSU Sorgen um die Fünf-Prozent-Hürde in Bayern mache, könne er sagen, dass man „total offen“ sei, nach der heutigen Grundentscheidung „nochmal über Spezifika regionaler Besonderheiten zu sprechen“ und darüber zu diskutieren, „ob für die CSU hier eine Regelung getroffen werden muss“.
    Linke: Grundmandatsklausel im Osten wichtig

    Jan Korte (Die Linke) wertete die Ampel-Vorlage als „größten Anschlag“ seit Jahrzehnten auf das Wahlrecht als entscheidenden Grundpfeiler der parlamentarischen Demokratie. Profitieren würden davon SPD, Grüne und FDP. Zugleich wolle die Koalition „zwei Oppositionsparteien aus dem Bundestag politisch eliminieren“, fügte er hinzu. Dabei sei die CSU „in Bayern eine tief verwurzelte Partei“.

    Auch sei die Grundmandatsklausel gerade für Ostdeutschland wichtig gewesen, weil die damalige PDS einem relevanten Teil der dortigen Bevölkerung eine Stimme gegeben habe und Die Linke dies heute ebenso mache. Mit der Streichung der Klausel überlasse die Koalition „der AfD den Osten“, beklagte Korte und betonte, dass man sich vor dem Bundesverfassungsgericht wiedersehen werde.
    CDU kündigt Klage vor dem Bundesverfassungsgericht an

    Auch der CDU-Abgeordnete Ansgar Heveling, Obmann der Unionsfraktion in der Wahlrechtskommission, kündigte eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht gegen das neue Wahlrecht an. Unionsfraktionschef Friedrich Merz sagte, die Union werde „jederzeit jede Gelegenheit nutzen“, wieder zu ändern, was die Koalition hier beschließen wolle. Zugleich regte er zum Ende der Debatte ein „Innehalten“ und Verschieben der Abstimmung an, um darüber nachdenken zu können, wie man dem Ziel einer gemeinsamen Änderung des Wahlgesetzes näherkommen könne.

    SPD-Fraktionschef Dr. Rolf Mützenich wandte sich unter Verweis auf Gespräche der vergangenen Wochen gegen eine Vertagung: „Drei Wochen intensives Ringen wird nicht besser, wenn wir nochmal 14 Tage warten.“

    Mit den Stimmen von SPD, Grünen und FDP hatte zuvor der Innenausschuss am 15. März einen Änderungsantrag der Koalition gebilligt, der neben der Erhöhung der Sollgröße des Bundestages von derzeit 598 auf 630 Mandate auch einen Wegfall der Grundmandatsklausel vorsah.
    Abgesetzte Anträge der Linken

    Die Fraktion Die Linke drang in ihren drei von der Tagesordnung abgesetzten Anträgen darauf, das Mindestalter für das aktive Wahlrecht bei Bundestagswahlen von 18 auf 16 Jahren abzusenken (20/5358), ein Ausländerwahlrecht auf Bundesebene ab einem fünfjährigen legalen Aufenthalt in der Bundesrepublik einzuführen (20/5356) und zur Stärkung des Frauenanteils im Bundestag im Parteiengesetz festzuschreiben, dass Frauen und Männer bei der Aufstellung der Landeslisten gleichermaßen berücksichtigt werden (20/5357). (sto/17.03.2023)

    P.S. J’ai d’abord compris qu’on avait introduit une exception comfortable en faveur de la droite bavaroise. Il n’en est pas ainsi. L’élimination des élus par vote majoritaire fera l’objet d’une plainte de la part du parti de droite bavarois CSU (Christlich-soziale Union) qui risque de ne pas obtenir cinq pour cent des voix au niveau national mais obtient la majorité dans un nombre élevé de circonscriptions.

    Le parti Die Linke est davantage touché par la suppression de la « clause de mandat de base » (Grundmandatsklausel) qui éliminait le seuil de cinq pour cent pour les partis ayant obtenu au moins trois élus directs. Il est fort probable que le parti continuera à obtenir moins de cinq pour cent des voix aux prochaines élections et ne sera repésentée que par ses élus directs qui compteront entre une et trois têtes. Un si petit nombre de personnes ne peut pas participer effectivement au travail parlementaire.

    La nouvelle loi interdit également que figurent sur les listes électoralres d’un parti des candidats ou candidates qui ne sont pas membres officiels du parti composant la liste. C’est une mesure supplémentaire pour rendre impossible la création de listes communes de plusieurs partis ou mouvements politiques.

    L’autre exception à cette nouvelle règle sont les candidats indépendants et les élus des minorités nationales, les Danois et les Sorabes (aussi connus comme Wendes ou Serbes de Lusace , ou encore Sorbes ). Les candidates ou candidats indépendants doivent gagner leur circonscription et les repésentants des minorités sont élus sans égard de leur score relatif aux autres candidats.

    #Allemagne #politique #démocratie #Bundestag #élection #droit

  • Reform Berliner Bundestagswahlkreise : Wahlsieger am Reißbrett
    https://taz.de/Reform-Berliner-Bundestagswahlkreise/!5895527

    La nouvelle repartition des circonscriptions électorales à Berlin éliminera les candidats du parti de gauche. Avec le même nombre de voix qu’au dernières élections Die Linke n’obtiendra plus aucun député au Bundestag. En 2025 il lui faudra impérativement dépasser le seuil de cinq pour cent des voix électorales au niveau national pour entrer au Bundestag.

    L’Allemagne impose un résultat d’au moins cinq pourcent des voix électorales comme condition d’entrée dans ses parlements politiques.

    Une règle du droit de vote allemand veut qu’à partir de trois élus par vote majoritaire le nombre des autres délégués du parti se calcule proportionellement même si son résultat général est en dessous de cinq pour cent.

    Actuellement Die Linke profite de cette règle.

    Dans toutes les élections politiques allemandes sont élus deux candidats par circonscription. Le premier est élu par vote majoritaire dans un seul tour, alors que le deuxième vote de chaque électeur entre dans le calcul proportionnel au niveau global. Chaque parti y propose une liste de candidats qui entrent au parlement en fonction de leur position sur la liste du parti et des voix obtenus.

    Ce double vote rend nécessaire des calculs compliqués afin de garantir la bonne repartition proportionelle des sièges. Il a fait gonfler le Bundestag au point où il est devenu le deuxième grand parlement du monde après le congrès national de Chine.

    Ce développement est la raison officielle pour les modifications à venir des circonscriptions. A Berlin le parti sicialdémocrate SPD domine la commission chargé de la conception des circonscriptions. Elle propose alors au parlement une nouvelle repartition qui augmentera le nombre des socialdémocrates élus par vote majoritaire. Les perdants seront les chrétiens-démocrates et surtout le parti de gauche.

    Erik Peter - Die Linke wirft der SPD vor, die Wahlkreise für die Berliner Bundestagswahl zu ihren Gunsten zuzuschneiden. Auch Grüne und CDU würden verlieren.

    BERLIN taz | Die Reform der Berliner Bundestagswahlkreise vor der kommenden Wahl 2025 könnte vor allem der SPD zum Vorteil gereichen. Linken, Grünen und CDU droht dagegen der Verlust bisheriger Mandate. Das ergibt sich aus zwei alternativen Vorschlägen der Landeswahlleiterin an die Wahlkreiskommission des Bundestags, die der taz vorliegen. Hintergrund ist die für eine angestrebte Verkleinerung des Bundestages notwendig gewordene Verringerung von bislang 12 auf zukünftig 11 Berliner Wahlkreise.

    Eine erste Variante sieht vor, den 2021 von den Linken gewonnenen Wahlkreis Lichtenberg aufzulösen und auf umliegende Wahlkreise zu verteilen. Das Mandat entfiele ersatzlos. Der Vorschlag treibt insbesondere die Linke um: Bedroht wäre schließlich eines von drei bundesweiten Direktmandaten, das der Partei zuletzt gerade so den Fraktionsstatus im Bundestag gesichert hat. Auch die CDU hätte bei dieser Variante das Nachsehen und könnte ihr Direktmandat in Reinickendorf an die SPD verlieren.

    Ein anderer, von der Landeswahlleitung favorisierter Vorschlag sieht die Aufteilung des Wahlkreises Pankow sowie Umverteilungen in Reinickendorf und Spandau vor. Bei diesem Vorschlag würden die Grünen ihr in Pankow gewonnenes Mandat ersatzlos verlieren und wiederum die SPD einen Wahlkreis gewinnen, der bisher an die CDU fiel.

    In beiden Varianten wäre also die SPD die große Gewinnerin. Holte sie bei der Wahl 2021 noch 4 von 12 Berliner Bundestagswahlkreisen direkt, wären es bei gleichbleibender Stimmenverteilung zukünftig 5 von 11.

    Die vorgeschlagenen Neufassungen gehen auf die turnusgemäßen Prüfungen der Wahlbezirke zurück. Die Landeswahlleitungen müssen dafür Vorschläge an die Wahlkreiskommission des Bundestages übermitteln. Diese legt im Januar ihre Vorschläge dem Bundestag vor, der dann final entscheidet. Grundsätzlich gilt, dass alle Wahlkreise ähnlich groß sein sollen und nicht mehr als 15 Prozent von der durchschnittlichen Wahlkreisgröße (rund 250.000 Wahlberechtigte) abweichen sollen.

    In Berlin liegen derzeit zwei Wahlkreise deutlich unter dem Schnitt: Spandau-Charlottenburg-Nord (–16,8 Prozent) und Reinickendorf (–18,6 Prozent). Erstaunlich scheint angesichts dessen, dass bei den vorliegenden Vorschlägen von Landeswahlleitung und Innenverwaltung die Schere auch in Pankow und Lichtenberg angesetzt wird.

    Entsprechend sind die Vorschläge außerhalb der SPD nicht gerade gut angekommen. Bei den Grünen hat man Bauchschmerzen. Und der Berliner Linken-Abgeordnete Sebastian Schlüsselburg wirft der als Innenverwaltung verantwortlichen SPD gleich „Gerrymandering“ (siehe Kasten) vor: Mit dem im englischen Sprachgebrauch gebräuchlichen Begriff wird die vor allem aus den USA bekannte Unsitte bezeichnet, Wahlkreiszuschnitte für Parteipolitik zu missbrauchen.

    „Beide Varianten sind offensichtliche Fälle von Gerrymandering“, sagt Schlüsselburg, „es gibt kein sachliches Argument, warum Lichtenberg als dynamischer und wachsender Wahlkreis kein eigener Wahlkreis bleiben sollte.“ Die mangelnde Größe Charlottenburg-Nords und Reinickendorfs sollte seiner Ansicht minimalinvasiv vor Ort korrigiert werden.

    Schlüsselburg kritisiert zudem, dass die Innenverwaltung von Iris Spranger (SPD) die Vorschläge aus dem Juli den Parteien erst Mitte November vorlegte – mit gerade einmal einer zweiwöchigen Frist zur Stellungnahme. „Wahlkreiszuschnitte in Hinterzimmern beschädigen das Vertrauen in die Demokratie“, sagt Schlüsselburg, „die SPD und die Landeswahlleitung müssten nach der von ihr verantworteten Wahlwiederholung eigentlich das Vertrauen in die Wahldemokratie stärken – dann aber versuchen sie, den Volksentscheid von der Abstimmung zu trennen, und überraschen uns nun mit kurzer Fristsetzung beim Neuzuschnitt der Wahlkreise.“ Die Linke hat die Vorschläge in ihrer Stellungnahme entsprechend kritisiert und abgelehnt. Sie spricht sich für die zweite Variante mit Änderungen aus und will den Wahlkreis Lichtenberg und Pankow weitgehend unangetastet lassen.

    Die SPD teilte der taz mit, Vorschläge der Wahlkreiskommission zur Kenntnis genommen und keine Stellungsnahme abgegeben zu haben. Die Innenverwaltung äußerte sich auf taz-Anfrage dazu bislang nicht.

    Erinnerung an PDS-Zeiten

    Der Linken könnte damit ein ähnliches Szenario wie der Vorgängerpartei PDS drohen. Nachdem diese 1998 noch vier Direktmandate im Osten Berlins gewonnen hatte, blieben ihr nach der Neuaufteilung der Wahlkreise vor der Bundestagswahl 2002 nur noch zwei sichere Wahlkreise übrig. Weil die Partei dann knapp an der 5-Prozent-Hürde scheiterte, zogen damals nur noch Gesine Lötsch in Lichtenberg und Petra Pau in Marzahn-Hellersdorf als direkt gewählte Abgeordnete in den Bundestag ein – eine PDS-Fraktion gab es nicht mehr.

    Abgeschafft worden waren zuvor die Wahlkreise Hohenschönhausen-Pankow-Weißensee, mit der Folge, dass die Partei im neuen Wahlkreis Pankow ins Hintertreffen geriet. Keine Chance mehr hatte die PDS zudem im neu zusammengesetzten Ost-West-Wahlkreis Mitte, nachdem sie zuvor den alten Wahlkreis Mitte-Prenzlauer Berg dominiert hatte. Die PDS war damit die einzige große Verliererin der damaligen Wahlkreisreform.

    Parallel zur turnusmäßigen Prüfung der Wahlkreise arbeitet die Bundesregierung derzeit an einer grundlegenden Reform des Wahlrechts, um den durch Überhangmandate überdimensionierten Bundestag zu verkleinern. Sollte diese kommen, könnten die nun diskutierten Wahlkreiszuschnitte wiederum Makulatur sein.

    #Berlin #Allemagne #politique #gauche #Die_Linke #élections #Bundestag #droit #Überhangmandat #gerrymandering

  • Bürgergeld - Beton, Flexibilität und Schwäche - freitag.de
    https://www.freitag.de/autoren/alexander-fischer/buergergeld-beton-flexibilitaet-und-schwaeche?s=09

    Alexander Fischer, secretaire d’état auprès de la senatrice pour intégration, travail et questions sociales (#SenIAS) du gouvernement (Land) berlinois du parti de gauche (#Die_Linke) Katja Kipping nous propose cette analyse des nouvelles lois fédérales censées remplacer l’infâme #HartzIV qui s’appellerait désormais #Bürgergeld. Texte essentiel pour comprendre comment l’Allemagne dévéloppe le système inspirant les macronistes.

    23.11.2022 von Alexander Fischer - Die Union hat Verschärfungen des Bürgergeld-Gesetzes erzwungen. Aber ihre Blockade-Mehrheit im Bundesrat wäre keine, wenn andere Parteien andere Entscheidungen getroffen hätten. Die politische Verantwortung tragen viele.

    Wohl weil es sich im Schatten sehr großer Krisen vollzieht, wird in Deutschland nicht noch sehr viel mehr über eine der bedeutendsten Sozialreformen der letzten Jahre diskutiert. Mit dem Label „Bürgergeld“ hat die Ampel eine Reform des SGB II auf den Weg gebracht, die einen Bruch mit der letzten großen Reform des Grundsicherungssystems vollziehen will, die unter dem Namen „Hartz IV“ in die Geschichte der Bundesrepublik eingegangen ist. Wie groß man auch immer diesen Bruch qualitativ bewerten will, unstrittig ist, dass die Bezieher/innen von Grundsicherungsleistungen mit diesem Gesetz auf signifikante Verbesserungen hoffen dürften, ob bei der Höhe des Regelsatzes, dem Sanktionsregime oder der Verpflichtung, zumutbare Arbeit anzunehmen. Es war die CDU/CSU, die diese Reform im Bundesrat vorläufig gestoppt hat, weshalb gegenwärtig weitgehend hinter verschlossenen Türen im Vermittlungsausschuss zwischen Bundestag und Bundesrat über einen Kompromiss verhandelt wird, der noch in dieser Woche Bundestag und Bundesrat passieren muss, damit er überhaupt noch rechtzeitig zum 1.1.2023 praktisch umgesetzt werden kann. Und alles sieht danach aus, als ob die CDU/CSU eine Verschärfung der Sanktionsregelungen erzwingen wird. Die Ampel musste nach rechts verhandeln. Aber ist das ein Naturgesetz? Keinesfalls. Die politische Verantwortung für die weitere Verwässerung einer schon im Ansatz begrenzten Sozialreform tragen viele.

    Es lohnt sich, dafür einen Blick auf das Verfahren im Bundesrat und die Machtarithmetik, die in ihm zum Ausdruck kommt, zu werfen. Die Bürgergeld-Reform ist technisch gesehen ein Zustimmungsgesetz, das nicht nur mit Mehrheit vom Bundestag beschlossen werden muss, sondern auch im Bundesrat eine Mehrheit braucht. Das #Bundestag (@klaus++ c’est une erreur, il s’agit du Der #Bundesrat) ist als „Parlament der Länderregierungen“ (Selbstdarstellung) aus 69 Sitzen zusammen gesetzt, die (mit Unschärfen) nach der Größe auf die Bundesländer verteilt sind. Die Besetzung der Sitze und das Stimmverhalten bestimmen die jeweils amtierenden Landesregierungen. Enthaltungen zählen bei Abstimmungen wie Nein-Stimmen. Und da die Koalitionsverträge in den Bundesländern immer einen Passus enthalten, der bestimmt, dass im Bundesrat bei Uneinigkeit der Koalitionsparteien mit Enthaltung votiert wird, ergibt sich in der gegenwärtigen Zusammensetzung des Bundesrats folgende Machtarithmetik:

    Die Ampel-Parteien können auf insgesamt 16 jedenfalls in der Logik der regierenden Parteifarben sichere Ja-Stimmen bauen, die sich aus den 4 Landesregierungen von Hamburg (SPD/Grüne, 3), Niedersachsen (SPD/Grüne, 6), Saarland (SPD, 3) und Rheinland-Pfalz (Ampel, 4) speisen. Die beiden weiteren für den Bundesrat theoretisch relevanten Parteien sind CDU/CSU und DIE LINKE. Die CDU/CSU kann wegen der oben beschriebenen Logik nicht weniger als 39 Stimmen für eine Blockade versammeln, die sich aus den 8 Landesregierungen von Bayern (CSU/Freie Wähler, 6), Baden-Württemberg (Grüne/CDU, 6), Hessen (CDU/Grüne, 5), Nordrhein-Westfalen (CDU/Grüne, 6), Schleswig-Holstein (CDU/Grüne, 4), Brandenburg (SPD/CDU/Grüne, 4), Sachsen-Anhalt (CDU/SPD/Grüne, 4) und Sachsen (CDU/SPD/Grüne, 4) zusammen setzen. Damit hat die CDU/CSU allein, sofern sie ihre jeweils mitregierenden Landesparteien auf eine Linie verpflichtet (was offenbar geschehen ist), die Möglichkeit, mehr als 35 Enthaltungen im Bundesrat zu mobilisieren, die für eine Blockade nötig sind. Anders sieht das bei der LINKEN aus. Sie kann bis zu 14 Stimmen im Bundesrat für eine Enthaltung mobilisieren, die sich aus den Landesregierungen in Berlin (SPD/Grüne/LINKE, 4), Thüringen (LINKE/SPD/Grüne, 4), Bremen (SPD/Grüne/LINKE, 3) und Mecklenburg-Vorpommern (SPD/LINKE, 3) zusammen setzen.

    Es ist diese Macht-Arithmetik, die die Ampel dazu zwingt, in erster Linie mit der CDU/CSU zu verhandeln, und das heißt materiell über sozialpolitische Verschlechterungen des vorliegenden Entwurfs zu reden. Aber diese Macht-Arithmetik ist nicht vom Himmel gefallen, sondern das Ergebnis politischer Entscheidungen. Es waren die baden-württembergischen Grünen, die 2021 bewusst entschieden haben, keine Ampel-Landesregierung mit SPD und FDP zu bilden, sondern weiter mit der CDU zu regieren. Es waren die nordrhein-westfälischen Grünen, die 2022 sehr bewusst entschieden haben, keine Ampel-Landesregierung unter Führung der SPD zu bilden, sondern eine schwarz-grüne unter Führung der CDU. Hätten sie sich nur in einem Fall anders entschieden, könnte die CDU/CSU heute nur 33 Stimmen, und damit keine Blockade-Enthaltungsmehrheit im Bundesrat mobilisieren. Dann hätte die Ampel 22 sichere Gestaltungs-Stimmen im Bundesrat, und es wäre viel naheliegender, sich statt um die Auflösung des von Friedrich Merz angerührten Betons um die 14 Stimmen aus den Ländern zu bemühen, in denen DIE LINKE mitregiert. Eine erfolgreiche Verhandlung würde dann zu 36 Ja-Stimmen im Bundesrat und damit zur Verabschiedung des Gesetzes führen. Wer also jetzt vor allem darüber klagt, dass die CDU/CSU das macht, was sie eben macht, sollte nicht vergessen, wer sie in diese Machtposition durch landespolitische Entscheidungen gebracht hat.

    Ein schwieriger Abwägungsprozess würde dann vor allem auf DIE LINKE zukommen, zu deren Gründungskonsens die fundamentale Ablehnung von Hartz IV gehört. Für welche Verbesserungen wäre man bereit, dem Gesetz zu einer Mehrheit im Bundesrat zu verhelfen, auch dann, wenn zentrale Funktionsprinzipien von Hartz IV noch nicht überwunden sind? Es wäre keine leichte Debatte, das ist sicher. Allein wenn sich SPD und Grüne im Jahr 2019 in Brandenburg für die rechnerisch und politisch mögliche Bildung einer rot-rot-grünen Landesregierung entschieden hätten, könnten die Ampel-Parteien und die rot-rot-grünen bzw. rot-roten Landesregierung gegenwärtig zusammen 34 Stimmen mobilisieren, nur eine weniger als die Mehrheit von 35 Stimmen. Und die Verhandlungssituation sähe völlig anders aus, weil es ausreichen würde, mit einem weiteren Land einen Deal zu machen. Der Beton des Friedrich Merz wäre äußerst brüchig. Aber zu dieser Wahrheit gehört eben auch die gegenwärtige Schwäche der LINKEN, die dazu führt, dass sie in vielen Bundesländer überhaupt kein Machtfaktor mehr ist .

    Der Beton der CDU/CSU, die machtpolitische Flexibilität der Grünen (und abgestuft auch der SPD) und die Schwäche der LINKEN sind es, die jetzt dazu führen, dass am Ende eben doch wieder CDU und CSU die Chance bekommen, selbst vergleichsweise kleine soziale Verbesserungen für Millionen zu verwässern und schlimmstenfalls zu blockieren.

    #Allemagne #politique #allocations_sociales #HartzIV #Bürgergeld

  • Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/4277
    https://dserver.bundestag.de/btd/20/042/2004277.pdf

    Est-ce que le gouvernement d’Espagne et ses services secrets sont autorisés à espionner leurs comptriotes sur le sol allemand ? C’est le député du parti de gauche Andrej Hunko qui pose cette question au gouvernement allemand.

    Seite 45

    Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz

    68. Abgeordneter Andrej Hunko (DIE LINKE.)

    Inwiefern müssen spanische Polizeibehörden nach
    Rechtsauffassung der Bundesregierung deutsche
    Stellen darüber informieren oder eine Erlaubnis
    beantragen, sofern solche Einsätze erfolgen, wenn
    sie auf deutschem Hoheitsgebiet staatliche Spio-
    nagesoftware zur Überwachung von Mobiltelefo-
    nen einsetzen, und inwiefern ist eine derartige In-
    formation oder Beantragung im Jahr 2018 mög-
    licherweise erfolgt, etwa im Zeitraum als der ehe-
    malige katalanische Regionalpräsident Carles
    Puigdemont am 25. März 2018 nach Schleswig-
    Holstein einreiste, dort verhaftet wurde und meh-
    rere Tage in Gefangenschaft verbrachte (Bundes-
    tagsdrucksache 19/2023)?

    Seite 46

    Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Benjamin Strasser
    vom 4. November 2022

    Die Frage wird so verstanden, dass sie sich auf die Überwachung von
    Mobiltelefonen auf deutschem Hoheitsgebiet durch spanische Behörden
    und ohne technische Unterstützung von Deutschland richtet.
    Die Unterrichtung des Mitgliedstaats (MS), in dem sich die Zielperson
    der Überwachung befindet und dessen Hilfe nicht erforderlich ist, richtet
    sich nach Artikel 31 der Richtlinie 2014/41 des Europäischen Parla-
    ments und des Rates vom 3. April 2014 über die Europäische Ermitt-
    lungsanordnung in Strafsachen (RL EEA). Nach dieser Vorschrift hat
    der überwachende MS die zuständige Behörde des anderen MS von der
    Überwachung nach Maßgabe von Artikel 31 Absatz 1 Buchstabe a und b
    RL EEA zu unterrichten, wenn zum Zwecke der Durchführung einer Er-
    mittlungsmaßnahme die Überwachung des Telekommunikationsverkehrs
    von der zuständigen Behörde des überwachenden MS genehmigt wurde
    und der in der Überwachungsanordnung bezeichnete Kommunikations-
    anschluss der Zielperson im Hoheitsgebiet des anderen, zu unterrichten-
    den MS genutzt wird, von dem für die Durchführung der Überwachung
    keine technische Hilfe benötigt wird. Die zuständige Behörde des unter-
    richteten MS kann gemäß Artikel 31 Absatz 3 RL EEA in dem Fall, dass
    die Überwachung in einem vergleichbaren innerstaatlichen Fall nicht ge-
    nehmigt würde, der zuständigen Behörde des überwachenden MS unver-
    züglich und spätestens innerhalb von 96 Stunden nach Erhalt der Unter-
    richtung mitteilen, dass die Überwachung nicht durchgeführt werden
    kann oder zu beenden ist (Buchstabe a) und erforderlichenfalls, dass das
    Material, das bereits gesammelt wurde, während sich die Zielperson der
    Überwachung im Hoheitsgebiet des unterrichteten MS befand, nicht
    oder nur unter den von ihm festzulegenden Bedingungen verwendet
    werden darf (Buchstabe b).
    Die speziellen nationalen Vorschriften zur Umsetzung der RL EEA fin-
    den sich in den §§ 91a ff. des Gesetzes über die internationale Rechts-
    hilfe in Strafsachen (IRG) (vergleiche zur Auslegung von Artikel 31
    RL EEA; §§ 91a ff. IRG zuletzt auch Bundesgerichtshof, Beschluss vom
    2. März 2022 – 5 StR 457/21). In Deutschland werden Europäische Er-
    mittlungsanordnungen in der Regel ohne Einbindung der Bundesregie-
    rung unmittelbar zwischen den mitgliedstaatlichen Justizbehörden aus-
    getauscht.
    Mit Blick auf die Erwähnung des Falls Carles Puigdemont ist darauf
    hinzuweisen, dass sich die Bundesregierung nicht zu Einzelheiten etwai-
    ger eingegangener Rechtshilfeersuchen sowie zu Einzelheiten etwaiger
    zugrundeliegender Ermittlungsverfahren oder sicherheitsbehördlicher
    internationaler Zusammenarbeit äußert.
    Gerade bei der Zusammenarbeit in Angelegenheiten der Strafrechtshilfe
    ist die international praktizierte Vertraulichkeit des Verfahrens Voraus-
    setzung für zukünftige effektive Zusammenarbeit. Zudem darf der Fort-
    gang etwaiger Ermittlungen nicht durch die Offenlegung von Einzelhei-
    ten gefährdet werden. Trotz der grundsätzlichen verfassungsrechtlichen
    Pflicht der Bundesregierung, Informationsansprüche des Deutschen
    Bundestages zu erfüllen, tritt hier deshalb nach sorgfältiger Abwägung
    der betroffenen Belange das Informationsinteresse des Parlaments hinter
    den berechtigten Interessen an einer effektiven Zusammenarbeit in Be-
    langen der Strafverfolgung zurück. Das Interesse Deutschlands an der
    Gewährleistung einer funktionstüchtigen internationalen Zusammen-

    Seite 47

    arbeit in Strafsachen leitet sich aus dem Rechtsstaatsprinzip ab und hat
    damit ebenfalls Verfassungsrang.

    P.S. Sans égard de ce qu tu penses du reste de la bande il faut voter pour Die Linke afin de permettre aux camarades de l’acabit d’Andrej de faire leur travail.

    #Allemagen #Espagne #espionnage #gauche #Die_Linke #Bundestag

  • Red Flag : Corona Corruption Is Legal in Germany
    https://www.exberliner.com/features/opinion/corona-corruption-legal-germany-georg-nuesslein-alfred-sauter

    Malheureusement il est toujours vrai que la définition de la corruption pour les membres du Bundestag et des autres parlements allemands empêche l’action juridique contre les abus de leur position. On part du principe que l’acceptation de paiements fait partie de leur liberté garantie par la constitution. Cet article explique comment quelques membres particuliers du Bundestag en ont profité.

    November 24, 2021 by Nathaniel Flakin - Half a year ago, we learned that members of Germany’s conservative party had taken in millions of euros from companies selling overpriced masks to the state. These politicians got “provisions” for recommending dubious merchants to their colleagues.

    As Spiegel International reported in English at the time, Georg Nüßlein and Alfred Sauter of the Christian Social Union (CSU) in Bavaria were among the worst offenders. Sauter, a former justice minister and now a parliamentarian in the state, drew up contracts to get masks to the Bavaria’s health ministry. Each politician got about €1.2 million in kickbacks.

    Now, an appellate court in Munich has essentially thrown out the charges, arguing that such high-priced influence-peddling is not actually illegal. Paragraph 108e of the German Criminal code does not prohibit politicians from taking bribes per se — as long as it is for services unrelated to the “exercise of their mandate.” In this case, the politicians were using their contacts for deals outside parliament.

    The court, for its part, called for the law to be changed, as cases like this undermine faith in democracy. When healthcare workers in Germany were desperate for masks, numerous politicians were looking for ways to enrich themselves.

    Now, Nüßlein and Sauter stand to get their money in full. The prosecutor is planning to appeal to the decision, but chances of a conviction are small. It would be up to the Bundestag to change the law. That seems even less likely. As I’ve written before, German politicians are so corrupt they would put Central Asian autocrats to shame.

    This is not just about direct payments like this. Corruption is built into the system. MdBs (members of the Bundestag) are supposed to represent the people. Yet as soon as they are elected, they get a base salary of €10,083 per month, and become wealthier than the vast majority of people in Germany. This is in addition to a monthly expense account of €4,418 and numerous other privileges, like a round-the-clock car service. Even if a politician comes from a working-class background to begin with, they immediately join a wealthy caste.

    What is the justification for such obscene salaries? We’re told that politicians who are fabulously well-to-do will be less susceptible to corruption. It’s also supposed to be a difficult job. Except: MdBs are still allowed to earn unlimited amounts of money on the side — apparently the job is not full-time after all. The only requirement is they make vague declarations about their side hustles.

    Jens Spahn, our hapless health minister, has long been “representing” us in questions of healthcare while simultaneously taking money from the industry he is supposed to regulate — all completely legally. Would he have been slightly less incompetent if he was focussing on his ministerial tasks, instead of accumulating millions?

    What can we call this besides completely legal corruption?

    Voting for the Bundestag is supposed to be an expression of democracy or the rule of the people. But as Marx wrote, it means nothing more than “deciding once in three or six years which member of the ruling class was to misrepresent the people.” The original German is a play on words: they vertreten (represent) and zertreten (crush) the people.

    We are watching this play out in Berlin right now. In September, 59.1% voted to expropriate big landlords. Yet this big majority in the city is barely represented in parliament. Instead, the new government has announced the creation of an expert commission that is supposed to “study” the problem. How is this democratic?

    One can’t help but wonder: would this happen if our “representatives” earned anything like normal wages, and they were in the same housing market as the rest of us? The corruption of Nüßlein and Sauter is shocking. But it is also business as usual in a corrupt system.

    #Allemagne #politique #Bundestag #corruption #civud-19 #masques

  • Zerstörung FINALE : Korruption
    https://www.youtube.com/watch?v=3Ya7pEDndgE

    Vous voulez apprendre comment fonctionne la corruption en Allemagne ? Allumez les sous-titres ou regardez simplement cette vidéo de Rezo si votre allemand le vous permet. Ich est quand même fort comme présentateur.

    Les sources : https://www.youtube.com/redirect?event=video_description&redir_token=QUFFLUhqbTlETEJqWmtGNENNVW1EeD

    #Allemagne #politique #corruption #Bundestag #député

  • Deutscher Bundestag - Koalition will das Per­sonen­beför­derungs­recht moderni­sieren
    https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2021/kw04-de-personenbefoerderungsrecht-818942

    Der Bundestag hat am Freitag, 5. März 2021, das Recht der Personenbeförderung reformiert. Dem Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD (19/26175) in der vom Verkehrsausschuss geänderten Fassung (19/27288) stimmten neben den Koalitionsfraktionen auch Bündnis 90/Die Grünen zu, während AfD, FDP und Linksfraktion dagegen votierten. Einen wortgleichen Gesetzentwurf der Bundesregierung (19/26819, 19/26963) erklärte der Bundestag einstimmig für erledigt.
    Änderungsantrag und Entschließungsantrag abgelehnt

    Zuvor hatte das Parlament in zweiter Beratung bei Enthaltung der AfD einen Änderungsantrag der FDP (19/27294) zum Koalitionsentwurf abgelehnt. Darin hatten die Liberalen die Abschaffung der Rückkehrpflicht als Voraussetzung dafür gefordert, damit neue Mobilitätsanbieter erfolgreich am Mobilitätsmarkt agieren können.

    In dritter Beratung lehnte der Bundestag schließlich einen Entschließungsantrag der AfD-Fraktion (19/27295) zum Gesetzentwurf ab, der für Anbieter plattformbasierter Mobilitätsangebote eine eigene Rechtskategorie forderte, um das Abstandsgebot zwischen Taxen- und Mietwagenverkehr zu gewährleisten und die Nutzung digitaler Mobilitätsangebote dennoch zu ermöglichen.
    Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD

    Ziel des verabschiedeten Gesetzentwurfs von Union und SPD (19/26175) ist es, neuen Formen der Mobilität einen rechtssicheren Rahmen zu geben. So soll durch die reguläre Zulassung eines „bedarfsgesteuerten Linienverkehrs“ – in Stoßzeiten oder im ländlichen Raum beispielsweise – den Verkehrsunternehmen eine zusätzliche Gestaltungsmöglichkeit des lokalen Angebots eingeräumt werden.

    Um auch außerhalb des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) eine reguläre Genehmigungsfähigkeit neuer Bedienformen im Bereich geteilter Nutzungen (Ride Pooling, ähnlich wie Sammeltaxis) sicherzustellen, wird eine neue Gelegenheitsverkehrsform des „gebündelten Bedarfsverkehrs“ eingeführt. Dieser neuen Verkehrsform soll die Einzelsitzplatzvermietung ermöglicht werden, um Fahraufträge verschiedener Fahrgäste entlang ähnlicher Wegstrecken zu bündeln.
    CDU/CSU: Innovationen ermöglichen und Bewährtes erhalten

    In knapp zweijähriger Arbeit sei es gelungen, ein modernes und attraktives Personenbeförderungsrecht zu schaffen, „das Innovationen ermöglicht und Bewährtes erhält“, sagte Alois Rainer (CDU/CSU) zu Beginn der Debatte. Neue, digital basierte Mobilitätsangebote würden durch die Neuregelung rechtssicher ermöglicht, ohne dass es zu Wettbewerbsnachteilen für bisherige Anbieter komme. „Länder und Kommunen erhalten dazu entsprechende Steuerungsmöglichkeiten“, betonte der CSU-Abgeordnete.

    Er stellte klar, das die Möglichkeit, Kunden spontan aufzunehmen, Taxis vorbehalten bleibe. Auch werde an der Rückkehrpflicht zur Betriebsstätte bei Mietwagen festgehalten. Die Kommunen könnten aber statt nur eines Betriebssitzes mehrere geeignete Abstellorte für Mietwagen zulassen. Verzichtet habe man auf die Vorbestellfrist bei Mietwagenbuchung. Neu geschaffen worden sei die Mobilitätsform Pooling – innerhalb und außerhalb des ÖPNV, sagte Rainer. Bedarfsgesteuerte Pooling-Dienste erfüllten für die Verkehrswende eine wichtige Funktion „an der Schnittstelle zwischen Individualverkehr und ÖPNV“.
    AfD: Gesetz ist von politischer Feigheit geprägt

    Von Flickschusterei sprach hingegen Dr.-Ing. Dirk Spaniel (AfD). „Das Gesetz ist auch von politischer Feigheit geprägt“, sagte er. Immer da, wo es darum gehe, politisch Farbe zu bekennen, würden die Entscheidungen auf die kommunale Ebene verschoben. Der AfD-Abgeordnete machte deutlich, dass auch seine Fraktion für den Schutz des Taxigewerbes sei. Es sei aber nicht zu verhindern, dass es neue Angebote gebe, die von den Menschen auch angenommen würden. Daher brauche es Chancengleichheit zwischen dem traditionellen Taxi, den Mietwagenvermittlungsdiensten wie Uber und dem ÖPNV-Angebot.

    „Wir wollen, dass der Kunde letztendlich frei entscheiden kann“, sagte Spaniel. Außerdem müsse es auch bei den Vermittlungsdienstleistern „gewisse Sozialstandards“ geben. Eine staatliche verfügte Verknappung des Angebots lehne seine Fraktion aber ab. „Wir sind schließlich nicht in der DDR“, so Spaniel.
    SPD: Digitalisierung treibt die Mobilitätswende

    Das Gesetz sei notwendig und könne sich auch sehen lassen, befand Sören Bartol (SPD). Anders als bei der letzten Reform des Personenbeförderungsrechts sei derzeit eine dynamische Veränderung des Mobilitätsmarktes und des Verkehrsangebotes zu verzeichnen. „Der Mobilitätsbereich hat sich durch die Digitalisierung und die klimapolitischen Herausforderungen extrem gewandelt“, sagte Bartol. Gerade die Digitalisierung eröffne neue Möglichkeiten und sei Treiberin der Mobilitätswende. Gleichzeitig seien neue Verkehrsangebote entstanden, die die etablierten Verkehrsformen und damit einen funktionierenden Personenverkehrsmarkt bedrohten.

    „Ohne eine neue Regulierung des Marktes würden wir in eine kaum kontrollierbare Konkurrenz zwischen klassischem ÖPNV und dem Taxibereich hineingeraten“, sagte der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der SPD. Das würde zu einem hohen Risiko für die Beschäftigten führen, indem soziale Standards durch Dumping-Angebote unterlaufen würden. Seine Fraktion, so Bartol, hätte sich eine klarstellende Formulierung zu den Vorgaben für Sozialstandards im ÖPNV gewünscht. Dazu habe es aber unterschiedliche Meinungen innerhalb der Koalition gegeben.
    FDP: Überbürokratisiertes und wettbewerbsfeindliches Gesetz

    Torsten Herbst (FDP) verwies darauf, dass am Anfang der Reformbemühungen ein moderner Rechtsrahmen für alle Bereiche der Personenbeförderung geplant gewesen sei. „Was jetzt vorliegt, ist kein Aufbruch in das 21. Jahrhundert und auch kein Aufbruch in das Digitalzeitalter“, kritisierte er. Die Novelle atme vielmehr „den Geist, der die Faxgeräte in deutschen Amtsstuben am Leben erhält“. Das Gesetz sei völlig überbürokratisiert und wettbewerbsfeindlich. Es zementiere Besitzstände und unterdrücke Innovationen.

    „Es ist ein Gesetz der verpassten Chancen“, urteilte der FDP-Abgeordnete. Verlierer des Ganzen seien die Verbraucher, denen vorenthalten werde, was im europäischen Ausland längst gängig sei: Neue Angebote, mehr Auswahl, besserer Service und lukrative Preise. So werde es nicht gelingen, die Menschen davon zu überzeugen, ihr Auto öfter mal stehen zu lassen, sagte Herbst.
    Linke: Anbieterwettbewerb auf dem Rücken der Beschäftigten

    Statt den ÖPNV zu unterstützen, setze die Koalition auf „Markt vor Daseinsvorsorge“, bemängelte Sabine Leidig (Die Linke). Wenn mit einem Rufbus On-Demand oder einer Vermittlungsplattform oder einem Sammeltaxi (Ride-Pooling) Gewinn gemacht werden könne, würden die Modelle auch laufen. Daher gebe es Angebote wie Moia oder Uber auch dort, wo der Bedarf am geringsten sei: in den Städten. Das Problem sei, dass dort auch der ÖPNV mit Gewinn fahren könne. In den dünnbesiedelten ländlichen Regionen aber, wo es einen großen Bedarf gebe, ließen sich die privaten Anbieter nicht blicken.

    Solche eine Rosinenpickerei werde durch das Gesetz nicht ausgeschlossen, kritisierte sie. Die Linken-Abgeordneten sagte außerdem, der Wettbewerb zwischen den Mobilitätsanbietern finde auf dem Rücken der Beschäftigten statt. Die Festlegung gesetzlicher Sozialstandards sei längst überfällig. Stattdessen werde mit Uber und Co. noch eine Tür für prekäre Beschäftigungsverhältnisse aufgemacht.
    Grüne: Preisuntergrenzen gegen Unterbietungswettbewerb

    Es gebe nun einen tragfähigen Kompromiss, der wichtig für die gesamte Branche und die Fahrgäste sei und dem seine Fraktion zustimmen werde, sagte Stefan Gelbhaar (Bündnis 90/Die Grünen). „Das Taxigewerbe wird mit diesem Kompromiss bestehen“, schätzte er ein. Auch weil die Taxitarife flexibler würden und die Rückkehrpflicht für die Mietwagen bleibe.

    „Auf unseren Druck hin können Mietwagenangebote wie Uber strenger reguliert werden“, betonte der Grünen-Abgeordnete. Plattformanbieter müssten sich jetzt, wie alle anderen auch, eine Genehmigung holen: „Und das ist gut so.“ Seine Fraktion habe auch Anti-Dumping-Regeln durchgesetzt. Preisuntergrenzen würden dem Unterbietungswettbewerb einen Riegel vorschieben, sagte Gelbhaar.
    Minister: Moderner Mobilitätsmix

    Zufrieden mit dem gefundenen Kompromiss zeigte sich auch Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU). Es gebe nun einen innovationsfreundlichen Rechtsrahmen, in dem sich alle Mobilitätsangebote einfügen könnten.

    „Von diesem modernen Mobilitätsmix profitieren die Städte, die ländlichen Regionen, die Menschen und auch die Umwelt“, sagte der Minister.
    Digitale Angebote nur für den Bestellmarkt

    Dem Gesetzesbeschluss zufolge dürfen digitalbasierte Angebote für gebündelten Bedarfsverkehr ausschließlich den Bestellmarkt bedienen. Sie unterliegen nicht der Betriebs- und Beförderungspflicht und sind grundsätzlich auch nicht zur Rückkehr zum Betriebssitz verpflichtet. „Um die öffentlichen Verkehrsinteressen vor Ort zu schützen, erhalten die Kommunen die notwendigen Steuerungsmöglichkeiten sowie die Möglichkeit, die von den neuen Angeboten zu erfüllenden Standards selbst festzulegen“, heißt es im Gesetzentwurf.

    Zugleich wurden einzelne Regelungen zum Taxen- und Mietwagenverkehr geändert. Festgehalten wird an der Rückkehrpflicht für auftragslose Mietwagen wie beispielsweise Fahrzeugen des Mietwagenvermittlers Uber zum Betriebssitz. Die Rückkehrpflicht kann jedoch durch Festlegung weiterer Abstellorte ab einer bestimmten Distanz zum Hauptbetriebssitz näher ausgestaltet werden.
    Navigationsgerät statt Ortskundeprüfung für Taxifahrer

    Um das Taxigewerbe regulatorisch zu entlasten, wird den Genehmigungsbehörden die Möglichkeit eingeräumt, die Taxitarifpflicht für den Bestellmarkt durch Einführung eines kommunal festgelegten Tarifkorridors mit Höchst- und Mindestpreisen zu lockern sowie zu häufig frequentierten Zielen wie etwa Messen, Flughäfen und Bahnhöfen Streckentarife festzulegen.

    Abgeschafft wurde die Ortskundeprüfung für Taxifahrer, eingeführt hingegen die Pflicht, ein dem Stand der Technik entsprechendes Navigationsgerät vorzuhalten.
    Änderungen im Verkehrsausschuss

    Der federführende Verkehrsausschuss hatte am 3. März 2021 einen Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen zu ihrem eigenen Gesetzentwurf angenommen und damit Anregungen des Bundesrates aufgegriffen.

    Unter anderem wird künftig in Städten mit mehr als 100.000 Einwohnern die Genehmigungsbehörde zum Schutz der öffentlichen Verkehrsinteressen die in ihrem Bezirk geltenden Regelungen für den gebündelten Bedarfsverkehr auch auf den Verkehr mit Mietwagen anwenden können, „wenn per App vermittelter Verkehr mit Mietwagen einen Marktanteil von 25 Prozent am Fahrtaufkommen im Gelegenheitsverkehr mit Taxen, Mietwagen und gebündeltem Bedarfsverkehr überschreitet“.
    Linienbedarfsverkehr und gebündelter Bedarfsverkehr

    Durch eine Änderung des Personenbeförderungsgesetzes führte der Bundestag sowohl eine neue Form des Linienverkehrs innerhalb des ÖPNV, den sogenannten Linienbedarfsverkehr, als auch eine neue Form des Gelegenheitsverkehrs außerhalb des ÖPNV, den sogenannten gebündelten Bedarfsverkehr, ein.

    Einzelne Regelungen zum Taxen- und Mietwagenverkehr wurden zudem geändert. Die Änderungen sind dabei so ausgestaltet, dass zwischen den unterschiedlichen Beförderungsformen ein fairer Ausgleich gewahrt bleibt und die Länder oder die nachgeordneten Kommunen entsprechende Steuerungsmöglichkeiten erhalten, heißt es im Gesetzentwurf.
    „Motorisierten Individualverkehr in den Städten reduzieren“

    Zur Begründung schreiben die Fraktionen, dass plattformbasierte On-Demand-Mobilitätsdienste das Potenzial besitzen würden, den motorisierten Individualverkehr in den Städten zu reduzieren und die Menschen in ländlichen Räumen mit effizienten und bezahlbaren Mobilitätsleistungen zu versorgen.

    Durch die reguläre Zulassung eines bedarfsgesteuerten Linienverkehrs werde den Verkehrsunternehmen eine zusätzliche Möglichkeit eingeräumt, das lokale Angebot zu gestalten.
    Entschließung verabschiedet

    Mit der Mehrheit von CDU/CSU, SPD und Grünen gegen die Stimmen von AfD und FDP bei Enthaltung der Linken verabschiedete der Bundestag eine Entschließung. Darin wird die Bundesregierung aufgefordert, die Verordnung über die Befreiung bestimmter Beförderungsfälle von den Vorschriften des Personenbeförderungsgesetzes (sogenannte Freistellungsverordnung) zu überarbeiten, um Abschlepp- und Pannendienste bei der Mitnahme von havarierten Personen in Abschleppfahrzeugen vom Ort der Panne von den Vorschriften des Personenbeförderungsgesetzes freizustellen.

    Darüber hinaus sollen das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur ein gemeinsames Rechtsgutachten zur Untersuchung der Regelungen zur Absicherung von Sozialstandards im Mobilitätsgewerbe vorlegen. Das Gutachten soll vor allem die neue Verkehrsform „gebündelter Bedarfsverkehr“ und die eigenwirtschaftlichen Verkehre im öffentlichen Personennahverkehr umfassen. Das Gutachten soll dem Bundestag zur Unterrichtung und Beratung übermittelt werden.
    Oppositionsinitiativen abgelehnt

    Abgelehnt wurden nach einstündiger Aussprache ein Antrag der FDP für ein „Update für das Personenförderungsgesetz“ (19/26186) und zwei Anträge der Linken zur Regulierung von Mietwagen wie Uber (19/26173) sowie zum Schutz des Taxigewerbes (19/10350). Beim FDP-Antrag enthielt sich die AfD, die übrigen Fraktionen außer den Antragstellern stimmten dagegen. Beim Mietwagen-Antrag der Linken (19/26173) enthielten sich die Grünen, die übrigen Fraktionen außer den Antragstellern stimmten dagegen. Zu beiden Anträgen lag eine Beschlussempfehlung des Verkehrsausschusses vor (19/27288).

    Beim Antrag der Linken zum Taxigewerbe (19/10350) enthielten sich AfD und Grüne, die übrigen Fraktionen außer den Antragstellern lehnten ihn ab. Auch dazu lag eine Beschlussempfehlung des Verkehrsausschusses vor (19/15195). Mit den Stimmen aller übrigen Fraktionen wurde schließlich ein Antrag der AfD zu Nutzungslizenzen für Fahrplandaten (19/22436) abgelehnt, zu dem der Verkehrsausschuss ebenfalls eine Beschlussempfehlung (19/23531) abgegeben hatte.
    Abgelehnter Antrag der AfD

    „Digitaler Staat für mehr Nachhaltigkeit - Echtzeitfahrgastinformationen des öffentlichen Personennahverkehrs unverzüglich integrieren“ lautete der Titel des abgelehnten Antrags der AfD-Fraktion (19/22436). Darin sollte die Bundesregierung unter anderem aufgefordert werden, vorrangig einen nationalen, digitalen Verkehrsinformationsverbundes mit dem Ziel einer harmonisierten Bereitstellung von Soll- und Ist-Fahrplandaten über eine Plattform aufzubauen.

    Außerdem müssten Anbieter konzessionspflichtig betriebener ÖPNV-Leistungen verpflichtet werden, ihre Fahrplandaten unter einer standardisierten Nutzungslizenz diskriminierungsfrei zu veröffentlichen. Bedarfsträger von Fahrplandaten sollten diese kostenfrei und ohne Zweckbindung nutzen dürfen. „Dies soll bei Neuvergabe oder Verlängerungen von Gebiets- und Streckenkonzessionen zum Vertragsbestandteil werden“, verlangte die AfD-Fraktion.
    Abgelehnter Antrag der FDP

    Die abgelehnte Antrag der FDP-Fraktion mit dem Titel „Update für das Personenbeförderungsgesetz – Chancen der Digitalisierung nutzen“ (19/26186) zielte darauf ab, „ein Level-Playing-Field für alle Mobilitätsdienstleister“ zu schaffen, „um den Wettbewerb zu beleben und das Potenzial innovativer Mobilitätsdienste für eine gesteigerte Effizienz des Personenverkehrs, die Entlastung der Infrastruktur sowie den Schutz der Umwelt zu nutzen“.

    Die Bundesregierung sollte deshalb „faire Wettbewerbsbedingungen“ für alle Marktteilnehmer schaffen. Es gelte Wettbewerbsverzerrungen abzuschaffen, schrieb die Fraktion.
    Erster abgelehnter Antrag der Linken

    Die Fraktion Die Linke drang in ihrem ersten abgelehnten Antrag (19/26173) auf eine Regulierung sogenannten Pooling-Dienste, die ausschließlich als Teil beziehungswiese zur Ergänzung des ÖPNV zugelassen werden sollen. Insofern sollte die vorgesehene neue Kategorie des gebündelten Bedarfsverkehrs nicht gesetzlich eingeführt werden. Zudem sollten verbindliche Beförderungsentgelte für Mietwagen eingeführt werden, wie sie für den gebündelten Bedarfsverkehr vorgesehen sind.

    Darüber hinaus forderte die Fraktion soziale Standards im Mietwagengewerbe und bei gebündelten Bedarfsverkehren festzusetzen. Damit sollte sichergestellt werden, dass das Personal der Bedarfsverkehre zu den gleichen Lohn- und Arbeitsbedingungen beschäftigt wird wie das Personal des öffentlichen Personennahverkehrs.
    Zweiter abgelehnter Antrag der Linken

    Die Linksfraktion forderte in ihrem zweiten abgelehnten Antrag (19/10350) von der Bundesregierung Maßnahmen, um das Taxigewerbe zu schützen. Mit der Liberalisierung bei den Mietwagendiensten, mit dem Wegfall des Pooling-Verbots (Sammeln von Fahrgästen mit ähnlichem Ziel) und der Rückkehrpflicht (keine Aufnahme von Fahrgästen unterwegs) würden absehbar „finanzstarke Töchter von Automobilkonzernen“ in den Taximarkt eindringen und das bereits jetzt unter Druck stehende Taxigewerbe weiter schwächen. Ohne Auflagen bezüglich einer Beförderungspflicht und festgesetzter Tarife würden Mietwagendienste vorrangig profitable Strecken bedienen und Taxidienste mit Dumpingpreisen aus dem Markt drängen können, warnte die Linksfraktion.

    Das Taxigewerbe sei aber „unverzichtbarer Bestandteil des öffentlichen Personennahverkehrs“. Es leiste in Ergänzung der Linienverkehre des ÖPNV einen wichtigen Beitrag zur Abdeckung mit Mobilitätsangeboten und unterliege der Beförderungspflicht und festen Preisen, hieß es in dem Antrag. Dies ermögliche beispielsweise chronisch kranken oder betagten Menschen in ländlichen Räumen eine gesicherte Mobilität „ohne Ausnutzung ihrer Notsituation durch überhöhte Preise“.
    „Am Pooling-Verbot für Mietwagen festhalten“

    Die Bundesregierung sollte daher aufgefordert werden, am Pooling-Verbot für Mietwagen und an der Rückkehrpflicht des Mietwagengewerbes festzuhalten und eine Kontrolle der Einhaltung dieser Vorschriften sicherzustellen. Sie sollte zudem auf die Möglichkeit der Einführung bedarfsgesteuerter ÖPNV-Ride-Pooling-Dienste (Sammeltaxis) für kommunale Verkehrsunternehmen als Sonderform des Linienverkehrs hinwirken, die der Betriebs- und Beförderungspflicht sowie den Vorschriften über die Beförderungsentgelte und -bedingungen unterliegen.

    Die Linksfraktion forderte darüber hinaus, soziale Standards im Mietwagengewerbe festzusetzen, welche die stark verbreitete prekäre Entlohnung und Nichteinhaltung arbeitsrechtlicher Vorschriften zurückdrängen. Benötigt werde zudem eine höhere Kontrolldichte des Zolls im Mietwagengewerbe, um Schwarzarbeit, Lohndumping und Steuerhinterziehung wirksamer zu bekämpfen, hieß es in dem Antrag. (hau/vom/sas/05.03.2021)

    #Uber #Taxi #Bundestag #Recht

  • Deutscher BundestagDrucksache 19/27288, Vorabfassung des neuen Personenbeförderungsgesetz
    https://dserver.bundestag.de/btd/19/272/1927288.pdf

    So wie es aussieht, wird Berlin die Taxi-Regelungen auf die von Uber und Freenow vermittelten Mietwagen ausdehnen können.

    m) In Nummer 25 wird in Buchstabe a nach Doppelbuchstabe ee der
    folgende Doppelbuchstabe ff eingefügt:

    ff) Nach Satz 6 wird folgender neuer Satz 7 eingefügt:

    „In Städten mit mehr als 100.000 Einwohnern kann die Genehmigungsbehörde zum Schutz der öffentlichen Verkehrsinteressen die in ihrem Bezirk geltenden Regelungen für den gebündelten Bedarfsverkehr auch auf den in ihrem Bezirk betriebenen Verkehr mit Mietwagen anwenden, wenn per App vermittelter Verkehr mit Mietwagen einen Marktanteil von 25 Prozent am Fahrtaufkommen im Gelegenheitsverkehr mit Taxen, Mietwagen und gebündeltem Bedarfsverkehr überschreitet.“

    #Uber #Taxi #Bundestag #Recht

  • 06.03.2021: Digitaldroschken on Tour (Tageszeitung junge Welt)
    https://www.jungewelt.de/artikel/397866.digitaldroschken-on-tour.html

    6.3.2021on Ralf Wurzbacher - Bundestag beschließt Uber-Gesetz

    Die Befürchtungen waren groß. Ganz so schlimm wie erwartet dürfte es für das hiesige Taxigewerbe indes nicht kommen. Am Freitag verabschiedete der Deutsche Bundestag das »Gesetz zur Modernisierung des Personenbeförderungsrechts« (PbefG). Auf den letzten Metern der parlamentarischen Beratung wurden Schranken in den neuen Rechtsrahmen eingezogen, die den Siegeszug App-gestützter Anbieter wie Uber, Moia oder Free Now vielleicht ein wenig verlangsamen könnten. So unterliegen künftig sämtliche Dienste einer Genehmigungspflicht. Alle Beschäftigten, egal ob im Taxi-, Mietwagen- oder Poolingverkehr tätig, brauchen einen einheitlichen Qualifikationsnachweis. Und die Kommunen bekommen Hebel in die Hand, um die absehbare Unterbietungsschlacht bei Löhnen und Arbeitsbedingungen wenigstens einzuhegen.

    Das alles sind nette Versuche unter dem Label Regulierung statt Liberalisierung, die aber am Durchmarsch der Gig Economy (kleine Aufträge, kurzfristig vergeben an eine Vielzahl von unabhängigen Freiberuflern) nichts ändern werden – und sollen. Michael Oppermann, Geschäftsführer beim Bundesverband Taxi und Mietwagen (BVTM), ahnt Ungemach: »Der Wettbewerb der Taxiunternehmen mit den internationalen Plattformen ist ein Kampf David gegen Goliath.« Die Bundesregierung habe entschieden, »dass die Regeln für Goliath nicht gelten«. Schon 2019 verdingten sich 90 Prozent aller vollzeitbeschäftigten Berliner Taxifahrer mit einem Verdienst unterhalb der Niedriglohnschwelle. Wenn demnächst die »Digitaldroschken« nicht länger nur per Experimentierklausel kutschieren dürfen, sondern als »gleichberechtigte Marktteilnehmer«: Wie tief soll das Taxigewerbe dann noch sinken?

    Im Gesetzestext ist von einem »fairen Ausgleich zwischen den unterschiedlichen Beförderungsformen« die Rede und »entsprechenden Steuerungsmöglichkeiten«. Eine solche bestand bereits in Form der sogenannten Rückkehrpflicht für Mietwagen. Danach müssen Uber und Co. ihre Chauffeure nach jeder Fahrt zum Firmensitz beordern. Allerdings ließen sich die Vorgaben bisher schon gefahrlos unterlaufen, weil es wegen kaputtgesparter öffentlicher Verwaltungen an den nötigen Kontrollen fehlt. Nun bekommt der Papiertiger sogar Nachwuchs. Die neuen Bestimmungen halten zwar an der »Rückkehrpflicht« für Mietwagen vom Grundsatz her fest. Allerdings erlauben sie diverse Ausnahmen, die sich mit ein bisschen Lobbyarbeit auf Städte- und Gemeindeebene leicht werden durchsetzen lassen.

    Die von Taxiverbänden geforderte Vorbestellfrist von mindestens einer halben Stunde für Mietwagen fand keinen Eingang ins Gesetz, ebensowenig wie eine »klare Plattformregulierung«, womit Lohn- und Sozialdumping der Regelfall bleiben werden. Die Verantwortlichen wissen das. In einer Beschlussempfehlung des Verkehrsausschusses heißt es: »In großen Städten (über 100.000 Einwohner) wird von einer erhöhten Gefahr eines ruinösen Wettbewerbs und einer daraus folgenden Beeinträchtigung der öffentlichen Verkehrsinteressen ausgegangen.«

    #Uber #Taxi #Bundestag #Recht #disruption

  • Fleischbranche geknebelt? Alle Branchen geregelt? - Fraktion DIE LINKE. im Bundestag
    https://www.linksfraktion.de/termine/detail/fleischbranche-geknebelt-alle-branchen-geregelt

    Diskussionsrunde, 02. Oktober 2020, 13:30 - 16:30, Deutscher Bundestag, Marie-Elisabeth-Lüders-Haus, 10117 Berlin

    Anwesende MdB: Susanne Ferschl, Jutta Krellmann

    Impressum | MdB Susanne Ferschl
    https://www.susanne-ferschl.de/beispiel-seite

    Susanne Ferschl
    Platz der Republik 1
    11011 Berlin

    Tel.: +49 (0) 30/227-74247
    E-Mail: susanne.ferschl@bundestag.de

    Deutscher Bundestag - Susanne Ferschl
    https://www.bundestag.de/abgeordnete/biografien/F/519424-519424

    Geboren am 10. März 1973 in Schwaz, Österreich; konfessionslos; verheiratet.

    1992 Abitur; 1992 bis 1995 Ausbildung zur Chemielaborantin;

    2014 Ausbildung zum Business Coach (IHK); November 2016 Abschluss als Wirtschaftsmediatorin;

    1992 Eintritt in die Gewerkschaft NGG (Nahrung Genuss Gasstätten);

    1994 bis 1998 Jugend- und Auszubildendenvertreterin im Nestlé Werk in Biessenhofen, ab 1998 dort Betriebsrätin, 2000 bis einschließlich August 2019 freigestellte Betriebsratsvorsitzende, 2006 bis 2018 Gesamtbetriebsratsvorsitzende der Nestlé Deutschland AG; 2002 bis 2017 Mitglied im Europäischen Betriebsrat; 2000 bis 2015 Mitglied im Landes- und Bundesvorstand der Gewerkschaft NGG; Bis Anfang 2018 Regionsvorsitzende der Gewerkschaft NGG im Allgäu.

    Seit Juli 2016 Mitglied im Landesvorstand DIE LINKE. Bayern, seit 2017 Mitglied im geschäftsführendem Landesvorstand.

    German Bundestag - Jutta Krellmann
    https://www.bundestag.dehttps://www.bundestag.de/en/members/krellmann_jutta-521296
    https://www.bundestag.dehttps://www.bundestag.de/resource/image/521294/2x3/316/475/34b794de112bf102554b6abd20efe2eb/SD/krellmann_jutta_gross.jpg

    Gewerkschaftssekretärin

    Abgeordnetenbüro
    Deutscher Bundestag
    Platz der Republik 1
    11011 Berlin

    #Politik #Bundestag #Linke #Ausbeutung #Prekarität

  • Fahrdienst des Bundestags meldet Insolvenz an - Bild.de
    https://www.bild.de/politik/inland/bundestag/fahrdienst-des-bundestages-pleite-46634122.bild.html

    04.07.2016 von RALF SCHULER - Es ist die zweite Pleite in zwei Jahren: Die Berliner Firma Rocvin, die unter anderem den Fahrdienst des Bundestags (rd. 150 Limousinen, 250 Mitarbeiter) betreibt, hat nach BILD-Informationen am Montag nach 2014 erneut einen Insolvenzantrag gestellt.

    Hintergrund ist offenbar die für 2017 geplante Übernahme der Fahrbereitschaft durch den Fuhrpark der Bundeswehr, die Rocvin-Investoren zum Rückzug bewogen hat. Zu Fuß gehen müssen die Abgeordneten aber nicht: Der Betrieb wird vorerst weiter aufrechterhalten.

    Im Februar hatte der Ältestenrat des Bundestags beschlossen, die Fahrbereitschaft für die 630 Abgeordneten nach dem Auslaufen des Vertrags mit Rocvin 2017 in die Regie des Bundestagsfuhrparks zu überführen. Zur Begründung wurde u.a. eine stärkere Umrüstung auf E-Autos genannt. Genau das ist allerdings nicht ganz so einfach. In der Ausschreibung wird die Beförderung der Abgeordneten mit Autos der oberen Mittelklasse vereinbart.

    Doch in dieser Klasse gibt es – abgesehen vom sehr teuren Tesla – keine Fahrzeuge. Der Bundestag müsste also auf deutlich kleinere Modelle umsteigen.

    Und: In einer Schicht legen die Fahrer heute durchschnittlich 215 Km zurück. Die verfügbaren E-Autos haben eine Reichweite um die 250 Km. Unerwartete längere Fahrten könnten so zum Problem werden.

    Bereits 2014 hatte Rocvin erstmals Insolvenz anmelden müssen, konnte das Geschäft jedoch zwischenzeitlich stabilisieren.

    Als Grund für die damaligen Zahlungsschwierigkeiten hatte die Firma unter anderem die außergewöhnlich langen Koalitionsverhandlungen von Union und SPD 2013 angegeben, die die Konstituierung des Bundestages und die einhergehenden Fahrten verzögert hätten.

    #Bundestag #Mietwagen #Uber

  • ver.di – RocVin Dienste GmbH - Protest gegen Kündigung der Fahrer
    https://bb.verdi.de/presse/pressemitteilungen/++co++35507f2a-dca2-11e6-bb09-52540077a3af

    Grundsätzlich ist nichts gegen die Übernahme einer Aufgabe durch öffentliche Betriebe zu sagen, aber was ist wirklich aus den Kolleginnen und Kollegen geworden? Der Bundeswehrfuhrpark ist ein Privatunternehmen im Besitz des Bundes und damit prinzipiell nicht besser und fürsorglicher seinen Beschäftigeten gegenüber als jedes andere Privatunternehmen.

    17.01.2017 - Mandatsfahrten für den Deutschen Bundestag: Protest gegen Kündigung der Fahrer

    Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) ruft am 18. Januar 2017 von 10:00 Uhr bis 11:00 Uhr vor dem Reichstag Nord, Paul-Löbe-Allee/Ecke Konrad-Adenauer-Straße zu einer Aktion der Fahrerinnen und Fahrer des Bundestags auf. Seit fast 20 Jahren ist die Firma RocVin Dienste GmbH mit den Mandatsfahrten für den Deutschen Bundestag betraut, jetzt droht den 200 Beschäftigten die Entlassung, weil der Ältestenrat beschlossen hat, den Fahrauftrag für die Mandatsfahrten im Zuge der Direktvergabe an die Bundeswehr zu vergeben.

    Daher haben die RocVin-Beschäftigten am 27. Dezember 2016 ihre Kündigung zum 30. Juni 2017 erhalten. Der Fahrauftrag selbst wird aber durch die Bundeswehr erst ab 01. August 2017 durchgeführt. Das bedeutet wiederum, dass alle betroffenen Beschäftigten erst einmal zumindest für einen Monat arbeitslos werden, vorausgesetzt, dass sie ab August von der Bundeswehr erneut beschäftigt werden.

    Die derzeitig Beschäftigten der Firma RocVin Dienste müssen sich bei der Bundeswehr neu bewerben und erhalten würden dann, bei erfolgreichem Auswahlverfahren, einen befristeten Einjahresvertrag mit einer sechsmonatigen Probezeit erhalten.

    Der Betriebsrat der RocVin Dienste sollte in die Verhandlungen bei der Vergabe des Auftrages an die Bundeswehr einbezogen werden, was jedoch nicht erfolgt ist.

    Am morgigen Mittwoch werden die Demonstrierenden dem Präsidenten des Deutschen Bundestages, Prof. Dr. Norbert Lammert (CDU), symbolisch über 200 Kündigungen überreichen, da er als Vorsitzender des Ältestenrates die öffentliche Ausschreibung des Auftrages der Mandatsfahrten für den Dt. Bundestag nicht zugelassen hat.

    Für Rückfragen: Susanne Meinke, zuständige ver.di-Gewerkschaftssekretärin, Tel. 030 / 8866-5530, mobil: 0170 / 57 48 544.

    #Mietwagen #Bundestag #Gewerkschaft

  • Fahrdienst für Bundestagsabgeordnete: Chauffeure bangen um ihre Jobs - taz.de
    http://www.taz.de/!5401782

    Ralph Ungefroren hat schon fast jeden Politiker durch Berlin gefahren. Doch damit könnte bald Schluss sein. Der Bundestag hat den Vertrag mit seinem Arbeitgeber, dem Fahrdienst Rocvin, nicht verlängert. Ungefroren ist nach Ende der Legislaturperiode möglicherweise arbeitslos. Gleiches droht seinen 240 KollegInnen. Ab Herbst übernimmt der Fahrdienst der Bundeswehr, die BWFuhrparkservice GmbH.

    Alexander Ulrich (Linke), der dem Ältestenrat des Bundestags angehört, begründet dies mit den Arbeitsbedingungen bei Rocvin: „In der Vergangenheit haben sich die Fahrer immer wieder über ihre Situation dort beschwert.“ Viele von ihnen waren nur als Minijobber auf 450-Euro-Basis angestellt. Deshalb entschied der Ältestenrat schon 2016, den Fahrdienstleister zu wechseln – nach fast 20 Jahren Vertrag.

    Mike Eberschulz, Betriebsratsvorsitzender von Rocvin, ist dennoch besorgt. Denn inzwischen seien von den 240 Mitarbeitern alle fest angestellt – 60 davon in Vollzeit. Zwar können die Chauffeure darauf hoffen, vom neuen Dienstleister übernommen zu werden. Das hatte der Ältestenrat dem BWFuhrpark nahegelegt. Doch laut Eberschulz bot der neue Fahrdienstleister in ersten Bewerbungsgesprächen nur an, 18 Beschäftigte in Vollzeit und 60 in Teilzeit zu übernehmen. Der Großteil der Fahrer würde wieder als Minijobber Spitzenpolitiker durch Berlin fahren, noch dazu mit einer sechsmonatigen Probezeit.

    „Dass viele Fahrer, die bei uns fest angestellt waren, jetzt mit einem Minijob abgespeist werden und zusätzlich noch mal eine Eignungsprüfung beim BWFuhrpark durchlaufen müssen, obwohl sie seit Jahren ihren Job ausführen, ist eine Sauerei“, sagt Eberschulz. Auch Susanne Meinke von Verdi findet die Vorgehensweise „skandalös und nicht nachvollziehbar“. Die Politik habe Hilfe versprochen und bislang nichts eingehalten.

    Linken-Mann Ulrich sieht den Fahrdienstwechsel ambivalent. Er stehe nach wie vor hinter der Entscheidung, da es wiederholt Unstimmigkeiten mit Rocvin gegeben habe, darunter zwei Insolvenzverfahren. Aber mit den bisherigen Konditionen – den Befristungen und der Probezeit – sei er unzufrieden.

    Hauptsache „Limousinen der gehobenen Mittelklasse“
    Der Betriebsrat von Rocvin fühlt sich vom Ältestenrat ungerecht behandelt. Schließlich hätten sich mit dem neuen Geschäftsführer 2014 die Arbeitsbedingungen verbessert – was Susanne Meinke von Verdi bestätigt. Dennoch, klagt Eberschulz, halte der Bundestag an seiner Entscheidung fest. „Der Ältestenrat wollte einfach seinen Job zu Ende führen, den er 2014 begonnen hatte.“

    BETRIEBSRAT MIKE EBERSCHULZ
    „Dass viele Fahrer Minijobs erhalten sollen, ist eine Sauerei“

    Das macht der Betriebsrat auch an einem zweiten Punkt fest: Laut einem internen Schreiben, das der taz vorliegt, setzte sich der Bundestag 2016 auch das Ziel, die Abgeordneten mit einer klimafreundlichen Ökoflotte zu kutschieren, teilweise aus Elektrofahrzeugen. Dies war das zweite Argument des Bundestags, mit dem BWFuhrparkservice zu kooperieren. Tatsächlich entschied sich die Bundestagsverwaltung vergangene Woche wieder für „Limousinen der gehobenen Mittelklasse“ – sprich Audi, BMW und Mercedes. Die deutschen Autohersteller produzieren aber gar keine reinen Elektrofahrzeuge.

    Fraglich bleibt, ob die BWFuhrparkservice GmbH in der nächsten Verhandlungsrunde Ende April den Angestellten von Rocvin ein besseres Angebot unterbreiten wird als das derzeitige, das dem Betriebsrat vorliegt. Das Unternehmen beteuerte gegenüber der taz, dass man „auf die individuellen Wünsche der Fahrer eingehen will“.

    Susanne Meinke von Verdi hat da nur wenig Hoffnung. Sie wandte sich mit einem Schreiben direkt an Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen (CDU), Wirtschaftsministerin Brigitte Zypris (SPD) und Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) und wies auf die verschlechterten Arbeitsbedingungen hin. Bis heute, sagt Meinke, habe sie nicht einmal Empfangsbestätigungen der Ministerien erhalten.

    Eberschulz und Meinke wollen Ende April nun einen Protest-Autokorso veranstalten. Denn die BWFuhrparkservice GmbH hatte dem Rocvin-Betriebsrat zugesichert, noch diesen Monat die ersten Arbeitsverträge vorzulegen. Dann wird sich zeigen, ob – und zu welchen Konditionen – Ralph Ungefroren und seine KollegInnen noch Politiker durch Berlin fahren werden.

    #Berlin #Bundestag #Fahrdienste

  • Protestkorso durchs Regierungsviertel - Bundestags-Fahrer kämpfen um ihre Jobs | rbb|24 - Nachrichten aus Berlin und Brandenburg
    https://www.rbb24.de/politik/beitrag/2017/04/Bundestag-Fahrer-Protestkorso-Regierungsviertel.html

    Protestkorso durchs Regierungsviertel
    – Bundestags-Fahrer kämpfen um ihre Jobs
    28.04.17 | 19:16 Uhr
    Eine lange Schlange schwarzer Limousinen fährt am Freitag mit Polizeieskorte durch das Regierungsviertel. Der Anlass ist kein Staatsbesuch: Rund 60 Fahrer des Bundestags-Fahrdienstes protestieren mit diesem Autokorso für ihre Jobs. Von Robin Avram

    Als Ralph Ungefroren am Brandenburger Tor wendet, zeigt er aufgeregt auf die gegenüberliegende Fahrspur: „Schauen Sie mal, wir legen ganz Unter den Linden lahm“, ruft der RocVin-Betriebsrat und freut sich. Ein schwarzer Mercedes nach dem anderen fährt um den Bogen am Brandenburger Tor, rund sechzig Limousinen, am Schluss die Polizei, die den ungewöhnlichen Zug mit Blaulicht sichert. Die Passanten auf den Bürgersteigen schauen neugierig: Welcher Staatsgast hier wohl durch die Stadt rollt?
    Doch in den blank polierten Dienst-Limousinen sitzen an diesem Freitag keine Prominenten, keine gewählten Volkvertreter - sondern einzig und allein die Fahrer der Mächtigen. Seit teilweise fast 20 Jahren kutschieren sie die derzeit 630 Bundestagsabgeordneten zu Terminen, zum Flughafen oder nach Hause. Doch nun müssen viele von ihnen um ihre berufliche Zukunft bangen.

    240 Arbeitsplätze sind in Gefahr, warnen die RocVin-Fahrer | Bild: rbb24/Robin Avram
    Eigentlich sollten Arbeitsbedingungen der Fahrer verbessert werden
    Der Grund: Der Ältestenrat des Bundestages beschloss im Januar 2016, den Bundestags-Fahrservice zum 1. August 2017 neu zu vergeben - an den Bundeswehr-Fuhrpark Service. Verbunden war das mit der Erwartung, mehr Elektroautos einzusetzen - aber auch die Arbeitsbedingungen der Fahrer sollten sich verbessern. Denn RocVin, der bisherige Dienstleister, stand in der Kritik, weil er seine Beschäftigten lange nur knapp über Mindestlohn zahlte. Durch den Einsatz von Betriebsrat und Verdi besserte sich das, erzählen Fahrer - doch zu spät. Das Tragische dabei ist: Statt besseren Arbeitsbedingungen droht vielen Fahrern nun der Verlust ihrer Vollzeit-Jobs.

    Nach dem Protestkorso durch das Regierungsviertel haben sie ihre Limousinen neben dem Marie-Elisabeth-Lüders-Haus brav am Straßenrand geparkt, um die Fluchtwege frei zu halten. Die rund 60 Männer tragen ihre Dienstkleidung: schwarze Anzüge, weiße Hemden und blaue Krawatten, viele sind schon älter. Mit Verdi-Flaggen in der Hand versammeln sie sich vor dem Lüders-Haus, in dem die Abgeordneten ihre Büros haben, und entrollen ein Protest-Plakat, auf dem steht „Von der Politik allein gelassen“.

    Susanne Stumpenhusen, immerhin die Verdi-Landeschefin, ist gekommen, um den Fahrern Mut zu machen. Sie ruft: „Bundestagspräsident Lammert hat zugesagt, dass man Euch eine Perspektive bietet. Wir bleiben dran, damit das auch passiert.“

    Feiner Zwirn - unsichere Zukunft: RocVin-Fahrer bei der Protest-Kundgebung vor dem Lüders-Haus, in dem die Bundestagsabgeordneten ihre Büros haben | Bild: rbb24/Robin Avram
    Familienfreundliche Arbeitszeiten? Fehlanzeige
    Denn bislang haben laut dem RocVin-Betriebsrat Mike Eberschulz erst rund 20 Fahrer von der BwFuhrpark das Angebot erhalten, weiterhin Vollzeit zu fahren. Die anderen Fahrer haben nur Angebote für Teilzeit- und Minijobs bekommen. Bei RocVin haben immerhin rund drei mal so viele Fahrer Vollzeit-Stellen, vor allem sie fürchten nun um ihre Jobs. „Das Geld reicht nicht mehr zum Leben, wenn ich nur noch Teilzeit fahren kann“, fürchtet einer.

    „Wir fordern eine klare Zusage, hey Mitarbeiter von RocVin, wir wollen weiter mit Euch fahren, wir übernehmen Euch“, fordert deshalb Betriebsrat Eberschulz. Die BwFuhrpark teilt dazu auf rbb-Anfrage mit: „Die konkreten Beschäftigungsstrukturen werden derzeit noch ermittelt und stehen noch nicht fest.“ Dabei werden die RocVin-Fahrer schon in zwei Monaten gekündigt - und hängen immer noch in der Luft.
    Auch auf alleinerziehende Familienväter will BwFuhrpark offenbar wenig Rücksicht nehmen. Michael Krebel berichtet, dass er bei RocVin ausschließlich Frühschichten fährt, damit er sich am Nachmittag um seinen Sohn kümmern kann. Die Bundeswehr wirbt zwar inzwischen damit, ein familienfreundlicher Arbeitgeber zu sein. Beim Bewerbungsgespräch bekam Krebel aber zu hören, „dass ich - so wie jeder andere auch - Früh- Spät- und Nachtschichten arbeiten muss.“

    Die BwFuhrpark teilt dazu mit, dass persönliche Dienstplan-Wünsche „wie bei anderen Unternehmen auch“ Berücksichtigung finden. Allerdings müsse man „die vertraglich geschuldete Leistung auch zu wirtschaftlichen Bedingungen erbringen.“

    Verdi-Landeschefin Susanne Stumpenhusen erwartet, dass die Berliner Bundestagsabgeordneten sich für die Fahrer einsetzen. | Bild: rbb24/Robin Avram
    Was tun während der sitzungsfreien Zeit?
    Die Vorgaben der Politik, deutet BwFuhrpark damit offenbar an, ließen dem Unternehmen wenig Spielraum. Tatsächlich gibt es ein Grundproblem, mit dem wohl jeder Auftragnehmer zu kämpfen hätte. Die Bundestagsabgeordneten haben im Schnitt nur zwei Sitzungswochen pro Monat. „Die übrigen beiden Wochen können die Fahrer ja schlecht fürs Rumsitzen bezahlt werden“, räumt ein RocVin-Fahrer, der ungenannt bleiben will, ein. RocVin konnte hier nachbessern, indem es nach und nach andere Fahr-Aufträge bekam, vom Bundeskanzleramt etwa oder anderen Bundesministerien. Dadurch waren mehr Vollzeit-Stellen möglich. Diese Fahr-Aufträge behält RocVin jedoch, wird sie künftig unter anderem Namen ausführen.
    Die BwFuhrpark muss nun zusehen, wie sie ihre Fahrer in den sitzungsfreien Wochen beschäftigen kann. Eine vertrackte Situation - allerdings hatten die Beteiligten auch über ein Jahr Zeit, eine Lösung zu finden. Verdi-Chefin Susanne Stumpenhusen findet es „unsäglich“, dass das noch nicht passiert ist. Sie hat nun die Berliner Bundestagsabgeordneten gebeten, sich der Sache anzunehmen. „Wir erwarten natürlich, dass die uns unterstützen, dass sie sich dafür einsetzen, dass Bewegung reinkommt“, sagt Stumpenhusen. „Denn zum 30.6. sind die Fahrer alle ihren Job los, und die wollen eine Perspektive haben.“

    #Berlin #Bundestag #Fahrdienste

  • Berlin hat gewählt - interaktive Karte
    https://wahl.tagesspiegel.de/2017/karten/wahlbezirke


    Bundestagwahl 2017 - wo die Stärken und Schwächen der einzelnen Parteien liegen zeigt schön im Überblick diese Karte des Tagesspiegel.

    INTERAKTIV : Wie die Hauptstadt tickt

    Noch mehr ins Detail gehen die Seiten der Landeswahlleiterin.
    https://www.wahlen-berlin.de/wahlen/BU2017/AFSPRAES/zweitstimmen_gemeinde-11000000-berlin_gesamt.html

    #Berlin #Bundestagswahl_2017 #Politik #Kartografie

  • Le #Bundestag conquis par les forces conservatrices et réactionnaires
    https://www.mediapart.fr/journal/international/250917/le-bundestag-conquis-par-les-forces-conservatrices-et-reactionnaires

    La CDU/CSU d’Angela Merkel remporte les élections. Mais elle fait le pire score de son histoire, tandis que l’extrême droite entre massivement au parlement, où les libéraux reviennent en force. Les futurs membres de la coalition gouvernementale vont avoir du mal à s’accorder. #Angela_Merkel le soir des résultats, dimanche 24 septembre © Reuters

    #International #AFD #Allemagne #CDU/CSU #Martin_Schulz #SPD

  • Raciste et nationaliste, l’extrême droite accède au Parlement allemand
    https://www.mediapart.fr/journal/international/240917/raciste-et-nationaliste-l-extreme-droite-accede-au-parlement-allemand

    L’AfD (Alternative pour l’Allemagne) est assurée d’envoyer des députés au Parlement fédéral. Les premières projections lui donnent, dimanche 24 septembre, plus de 13% des suffrages. Du jamais vu. Quelle stratégie et quel personnel politique pour ce parti d’extrême droite ? Rencontre avec un de ses candidats. Klaus Riedelsdorf à la tribune. © TS/Mediapart

    #International #AFD #Allemagne #Alternative_pour_l'Allemagne #Angela_Merkel #Bundestag #CDU #élections_fédérales #Martin_Schulz #SPD

    • Editorial paru dans @lacite :

      Coup de tonnerre dans le ciel allemand

      Avec un résultat en hausse de huit points par rapport au scrutin de 2013, le parti Alternative für Deutschland (AfD) est incontestablement le grand vainqueur de ces législatives allemandes. Dans un pays où toute poussée électorale de l’extrême droite inquiète et suscite une prise de conscience bien plus importante qu’ailleurs – notamment en raison de son histoire -, les 13% récoltés par le duo eurosceptique et populiste Alice Weidel-Alexander Gauland viennent entacher le succès de l’autre grande gagnante de la soirée : Angela Merkel.

      https://www.lacite.info/editorial/afd-coup-tonnerre-allemand

    • Je lis partout ces propos scandalisés par le succès de l’AfD aux élections législatives allemandes. Je les comprends, mais je m’étonne que si peu de gens en déduisent l’étendue du problème.

      En effet, si l’AfD fait peur, c’est qu’elle rappelle les sombres heures de l’Allemagne, l’époque où il existait des députés nazis, dont l’élection a donné libre cours à un antisémitisme qui a fait plusieurs millions de morts civils, par pur racisme.

      Aujourd’hui, personne n’en doute, l’AfD ne s’en prend plus aux juifs, mais aux musulmans.

      Le scandale soulevé par le score important de l’AfD aux élections devrait donc, avec la plus grande évidence, démontrer à tous ces éditorialistes qu’aujourd’hui c’est donc bien l’islamophobie qui a remplacé l’antisémitisme.

      Et puisque c’est le cas, alors il est également aussi important de s’attaquer à l’islamophobie aujourd’hui qu’il était, ou qu’il aurait été, important de s’attaquer à l’antisémitisme dans les années 1930.

      Et il est donc aussi important de s’attaquer à l’islamophobie « respectable » qu’à celle ultra-violente de l’AfD qui n’a pu proliférer que grâce à ses relais médiatiques et étatiques. Comme dans les années 1930, le nazisme (désolé, point Godwin obligatoire ici) a prospéré sur un antisémitisme bourgeois de bon aloi, qui parcourait le monde occidental, d’Allemagne aux Etats-Unis en passant par la France, son Juif Suss, son capitaine Dreyfus, son Protocole des sages de sion, ses quotas et ses discriminations.

      Puisque c’est le cas, c’est donc bien à l’islamophobie de la presse française qu’il faut s’attaquer, et à celle des discours politiques haineux, et pas seulement au FN, mais aussi des Républicains au PS, de la République en Marche au PCF, et même à la France Insoumise.

      C’est cette #islamophobie là qui a conduit aux scores élevés de tous les partis d’extrême droite en occident aujourd’hui, et qui sera responsable des massacres à venir (qui nous seront heureusement épargnés grâce à la Fin du Monde qui surviendra auparavant...).

  • #Allemagne : raciste et nationaliste, l’AfD va accéder au Parlement
    https://www.mediapart.fr/journal/international/170917/allemagne-raciste-et-nationaliste-l-afd-va-acceder-au-parlement

    Le 24 septembre, l’AfD (Alternative pour l’Allemagne) est assuré d’envoyer des députés au parlement fédéral. Sur quelle stratégie médiatique et sur quel personnel politique le parti d’extrême droite s’appuie-t-il pour arriver au pouvoir ? Rencontre avec un candidat de l’AfD.

    #International #AFD #Alternative_pour_l'Allemagne #Angela_Merkel #Bundestag #élections_fédérales

  • #Allemagne : xénophobe et nationaliste, l’AfD va accéder au Parlement
    https://www.mediapart.fr/journal/international/170917/allemagne-xenophobe-et-nationaliste-l-afd-va-acceder-au-parlement

    Le 24 septembre, l’AfD (Alternative pour l’Allemagne) est assuré d’envoyer des députés au parlement fédéral. Sur quelle stratégie médiatique et sur quel personnel politique le parti d’extrême droite s’appuie-t-il pour arriver au pouvoir ? Rencontre avec un candidat de l’AfD.

    #International #AFD #Alternative_pour_l'Allemagne #Angela_Merkel #Bundestag #élections_fédérales

  • Là où l’Allemagne penche à l’extrême droite
    https://www.mediapart.fr/journal/international/170917/la-ou-lallemagne-penche-lextreme-droite

    La géographie électorale de l’extrême droite révèle la polarisation de l’électorat allemand entre l’Est et l’Ouest, les territoires urbains et ruraux et les zones plus ou moins prospères. Une affiche électorale de l’AfD, à Kehl (Allemagne) : « L’islam ne fait pas partie de l’Allemagne. La liberté des femmes n’est pas négociable. » © DH/Mediapart

    #International #Allemagne #Allemagne_de_l'Est #Alternative_pour_l'Allemagne #Angela_Merkel #Bundestag #élections_fédérales #NPD