• AfD - wen wunderts?
    ▻https://diaspora.psyco.fr/p/12513457

    AfD - wen wunderts?

    #Deutschland #Meinungsumfrage #Statistik #Bundestagswahlen #Zentrismus #Wahlumfrage #btw2029 #Sonntagsfrage

    Wen wunderts? - wenn man sich weigert, weder die geopolitische Lage Europas, noch die die soziale Realität der Bürger ernsthaft und transparent zu diskutieren, stattdessen aber mit einer ’Brandmauer’ glaubt die Bürger eines Besseren belehren zu müssen, bekommt man die Quittung postwendend - das Lamentieren hierüber seitens des im Zentrismus vereinten traditionellen Parteienspektrums ist reine Heuchelei. Im übrigen denke ich, dass das gros der Herrschaften nur zu gut wüsste, woran es mangelt, sich aber nolen volens innerhalb der eigenen Seilschaften keine Abweichung von parteiinternen Beschlüssen und den dazugehörigen Narrativen zu riskieren wagt.

    ♲ (…)

  • Georg Elser Institut ( gei@social.antifa.ltd)
    ▻https://social.antifa.ltd/@gei/statuses/01KRMW0EDMC1DMQN9CFDEFCHTJ

    Bundestagspetition zu KI & Sozialstaat
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    [heute beim Petitionsausschuss zur Prüfung eingereicht, eine Mitzeichnung ist noch nicht möglich]

    KI regulieren, Sozialstaat sichern!

    Wortlaut der #Bundestagspetition:

    Mit der Petition wird gefordert, dass der Bundestag prüft, wie besonders wirkmächtige KI-Systeme rechtlich
    zurechenbar, haftbar, prüfbar und begrenzbar gemacht werden können.

    Zudem soll geprüft werden, wie automatisierte Wertschöpfung durch KI angemessen zur Finanzierung von
    Rente, Pflege, Gesundheit und sozialer Sicherung beiträgt, wenn KI menschliche Lohnarbeit ersetzt.
    –—
    Begründung:

    #KünstlicheIntelligenz wirkt zunehmend in nahezu alle Lebensbereiche hinein: Arbeit, Verwaltung, Bildung, Gesundheit, Kommunikation, Wirtschaft, Medien und Rechtsverkehr. Sie erstellt Inhalte, steuert Prozesse, automatisiert Dienstleistungen, bereitet Entscheidungen vor und ermöglicht erhebliche wirtschaftliche Erträge.

    Gleichzeitig ist oft nicht ausreichend klar, wer für besonders wirkmächtige KI-Systeme rechtlich
    verantwortlich ist, wer haftet, wer wirtschaftlich profitiert und unter welchen Voraussetzungen solche Systeme geprüft, begrenzt oder stillgelegt werden können.

    Das ist kein Argument gegen KI. Technischer Fortschritt soll möglich bleiben. Aber je größer die Wirkung eines Systems ist, desto klarer müssen Verantwortung, Prüfung, Haftung und Aufsicht geregelt sein. Für andere risikoreiche Technologien sind Zulassung, Halterschaft, Prüfung und #Haftpflicht selbstverständlich.
    Für besonders wirkmächtige KI-Systeme braucht es eine vergleichbare rechtliche Zurechnung.

    Ein zweites Problem betrifft die Finanzierung von #Rente, #Pflege, #Gesundheit und sozialer Sicherung. KI ersetzt oder verringert zunehmend menschliche #Lohnarbeit. Wenn das geschieht, verschwinden nicht die Menschen. Es verschwinden aber Teile der bisherigen Finanzierungsbasis des Sozialstaats.

    Lohnarbeit finanziert nicht nur private Einkommen. Aus ihr entstehen Lohnsteuer sowie Beiträge zur Renten-,
    Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Wenn Wertschöpfung künftig stärker durch KI-Systeme
    entsteht, darf sie nicht von dieser Beitragslogik entkoppelt werden.

    Sonst entsteht eine Schieflage:
    Unternehmen, die Menschen beschäftigen, tragen weiter über Löhne und Beiträge erheblich zur Finanzierung des Gemeinwesens bei. Unternehmen, die Arbeit durch KI ersetzen, könnten produktiver werden, ohne vergleichbar zur Finanzierung von Rente, Pflege, Gesundheit und sozialer Sicherung beizutragen.

    Der demografische Wandel verschärft den Handlungsbedarf. Eine alternde Gesellschaft muss mehr Renten-, Pflege- und Gesundheitsleistungen finanzieren, während relativ weniger Erwerbstätige diese Aufgaben tragen.

    Wenn zusätzlich immer mehr Wertschöpfung automatisiert wird, braucht der Sozialstaat eine Finanzierungslogik, die dieser Realität entspricht.
    Deshalb sollte frühzeitig geprüft werden, wie besonders wirkmächtige KI-Systeme rechtlich zurechenbar und automatisierte Wertschöpfung sozialstaatlich anschlussfähig gemacht werden können.

    KI darf Lohnarbeit ersetzen. Aber nicht den Beitrag dieser Arbeit zum Gemeinwesen.

    KI ersetzt Arbeit.
    Aber der Mensch bleibt.

  • BSW - Es kommt Bewegung in unseren Wahleinspruch!

    via ▻https://diasp.eu/p/17934048

    #BSW #Bundestagswahlen - #Neuauszählung

    ♲ Fabio De Masi 🦩 - 2025-10-12 09:54:35 GMT

    Es kommt Bewegung in unseren Wahleinspruch! Die BSW-Forderung nach Neuauszählung der Bundestagswahl bekommt Zuspruch von Experten, Wissenschaft, Politik und Medien. Jetzt wollen wir gemeinsam mit Euch den Druck hochhalten.9 Abgeordnete werden dem Bundestag einen Vorschlag machen, ob die Stimmen zur Bundestagswahl neu ausgezählt werden sollen oder nicht. Uns fehlten laut offiziellem Endergebnis nur 9.528 Stimmen und es gibt weiterhin Auffälligkeiten, die bis heute nicht korrigiert wurden.

    Fordert den Wahlprüfungsausschuss mit uns gemeinsam auf, eine Neuauszählung zu beantragen. So geht’s: 1. Klicke auf den Link unter dem Tweet 2. Dein Mailprogramm öffnet sich 3. (...)

  • Sahra Wagenknecht : „Merz ist sehr wahrscheinlich kein demokratisch legitimierter Kanzler“
    ▻https://www.berliner-zeitung.de/politik-gesellschaft/sahra-wagenknecht-kommt-die-bsw-doch-noch-in-den-bundestag-li.23595

    Le système palementaire démocratique allemand a montré récemment par deux décisioms qu’il est les bras institutionnel du capital transatlantique au lieu de représenter le peuple souverain..

    D’abord le Bundestag a voté les crédits de guerre de cent milliards d’Euros (avec le soutien du parti de gauche) sans légitimation par le vote populaire. Les crédits ont été votés après le scrutin de 2025 par les membres élus en 2021 (20. Deutscher Bundestag) qui n’étaient donc plus des élus du peuple. On l’a fait parce que le résultat des élections de 2025 laissait prévoir que les crédits n’allaient pas passer avec la nouvelle repartition des sièges.

    Ensuite le parlement fait trainer le traitement de la plainte du parti BSW qui conteste la validité du résultat qui l’empêche de siéger au Bumdestag. Il lui ne manquent que quelque milliers de voix qui se cachent apparamment dans les cartons avec les bulletins de vote à cause d’erreurs de comptage.

    En principe il n’y a rien de nouveau. On sait que le système politiqie ouest-allemand a été conçu dès 1949 pour garantir la domimation de la classe capitaliste alliée à l’impérialisme états-unien. Les dernières manipulations, contrairement à la fraude par arrangement secret du passé, montrent à tout le monde que le système politique allemand n’est pas exactement démocratique.

    Malheureusement l’extrême droite en tire profit alors que les militants démocratiques sont toujours tenus à l’écart des manettes de l’état.

    25.8.2025 von Elmar Schütze - Das BSW verlangt eine Neuauszählung der Bundestagswahl. Doch noch immer gibt es kein Votum des zuständigen Gremiums. Wissenschaftler hingegen unterstützen sie.

    Knapper geht es kaum: Gerade einmal 9500 Stimmen fehlten dem Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) bei der Neuwahl des Bundestages. Aber alle Hinweise auf mögliche Wahl- und Zählfehler und alle daraus resultierenden juristischen Initiativen brachten bisher nichts. Doch jetzt schöpft die Partei neue Hoffnung, doch noch ins Parlament einziehen zu können. Es gibt neue Zweifel an dem Wahlergebnis von 4,98 Prozent.

    Die beiden Politikwissenschafter Eckhard Jesse und Uwe Wagschal schreiben in einem Gastbeitrag für die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ): Es gebe Indizien, die für ein anderes Ergebnis sprechen. Das dürfe die Rechts- und Politikwissenschaft nicht kalt lassen.

    „Für das BSW, wenige Monate zuvor bei der Europawahl aufgestiegen und bei den drei Landtagswahlen im September als jeweils dritte Kraft etabliert, blieb der denkbar knappe Ausgang ein politischer wie juristischer Zankapfel – und für Beobachter ein Lehrstück über das Gewicht jedes einzelnen Kreuzes auf dem Wahlzettel“, heißt es in dem Gastbeitrag.

    Vor allem der schleppende Umgang mit den Forderungen des BSW, die Wahl und deren Auszählung prüfen zu lassen, sei kritikwürdig, schreiben die beiden Wissenschaftler. So wies das Bundesverfassungsgericht die Klage der Partei, der Bundestag habe es unterlassen, bei einem derart knappen Ergebnis eine umgehende Neuauszählung durchzuführen, am 12. Mai zurück. Dabei müsse der Bundestag über eine Wahlprüfungsbeschwerde „in angemessener Frist“ entscheiden.

    Dennoch erfolgte erst am 26. Juni die Wahl der neun Mitglieder des Wahlprüfungsausschusses, und sechs Monate nach der Bundestagswahl stehe dessen Votum immer noch aus. Solange sei dem BSW die ­Klage beim Bundesverfassungsgericht verwehrt. Beide Autoren sprechen in diesem Zusammenhang von einem „merkwürdigem Schweigen“, in dem die zuständigen Gremien verharrt seien.

    Für Sahra Wagenknecht sieht sich durch den Gastbeitrag der Wissenschaftler bestätigt. In der Konsequenz bedeute das: „Friedrich Merz ist sehr wahrscheinlich kein demokratisch legitimierter Kanzler.“

    In einer Stellungnahme führt Wagenknecht aus, dass es bei der Wahl „belegbar systematische Zählfehler und Unregelmäßigkeiten zulasten des BSW“ gegeben habe. Vieles spreche dafür, dass bei einer flächendeckenden Überprüfung weit mehr als die fehlenden 9500 Stimmen gefunden würden, die von den Wählern für das BSW abgegeben, aber fälschlich anderen Parteien zugerechnet oder als ungültig gewertet wurden. Man sei es den rund 2,5 Millionen Wählern schuldig, „alles zu unternehmen, dass jede Stimme, die für das BSW abgegeben wurde, auch für das BSW gezählt wird“.

    Sahra Wagenknecht: Sie nimmt auch die AfD mit in die Verantwortung

    Für Wagenknecht ist klar: „Es kann nicht sein, dass einer Partei der Einzug in den Bundestag verwehrt wird, die tatsächlich von mehr als 5 Prozent der Wähler gewählt wurde.“ Dabei gehe es nicht nur um ihre Partei, sondern um eine Grundfrage der Demokratie, zu der rechtmäßig ablaufende Wahlen und korrekte Auszählungen elementar dazugehören. „Um das Vertrauen in die Korrektheit der Bundestagswahl wiederherzustellen, braucht es eine Neuauszählung.“ Für die „selbsternannte ‚demokratische Mitte‘“, gemeint sind offenbar CDU, SPD und Grüne, sei das in ihren Augen auch ein Lackmustest in Sachen Demokratie. Der Wahlprüfungsausschuss des Bundestages müsse endlich den Weg für eine Neuauszählung freimachen.

    Doch Wagenknecht nimmt auch die AfD in die Verantwortung – auch bei dieser werde sich zeigen: „Stehen Weidel & Co. auf der Seite der Wähler und der Demokratie oder machen sie gemeinsame Sache mit den ,Systemparteien’, um unrechtmäßig erhaltene Mandate nicht wieder zu verlieren.“

    #Allemagne #démocratie #fraude_électorale #BSW #Bundestag

  • „Aktive politische Absage an queere Sichtbarkeit“ : Regenbogen-Netzwerk des Bundestages darf nicht am Berliner CSD teilnehmen
    ▻https://www.tagesspiegel.de/berlin/aktive-politische-absage-an-queere-sichtbarkeit-regenbogen-netzwerk-des

    Avec la majorité de droite il n’y aura pas de drapeau arc en ciel au dessus du Bundestag et l’association des employés du parlement queer n’aura pas le droit de participer au défilé CSD..

    Le bon vieux temps revient. Enfin la droite se montre comme l’ennemi de toutes et de tous comme à l’époque du film Nicht der Homosexuelle ist pervers sondern die Situation in der er lebt . Madame la présidente Jutta Klöckner et son chef dl’administration jouent les Précieuses ridicules . De vrais réactionnaires. Pour les chrétien-démocrates provinciaux le temps s’est arrête en 1971 . Moi ça me rajeunit énormément.

    ▻https://www.youtube.com/watch?v=hOMGEw66kkg


    Ce n’est pas l’homosexuel qui est pervers mais la société dans laquelle il vit .

    16.6.2025 von Dominik Mai - Der Direktor des Bundestages hat verboten, dass das queere Mitarbeitenden-Netzwerk der Bundestagsverwaltung beim Christopher Street Day mitläuft. Der CSD kritisiert das scharf.

    Das queere Mitarbeitenden-Netzwerk der Bundestagsverwaltung darf in diesem Jahr, anders als in den Vorjahren, nicht am Christopher Street Day (CSD) in Berlin teilnehmen. Die bereits erfolgte Anmeldung einer Fußgruppe des Regenbogen-Netzwerks sei „auf Weisung der Verwaltungsspitze“ zurückgezogen worden, teilte der Trägerverein des CSD am Montag mit.

    Der Bundestag bestätigte das Verbot auf Tagesspiegel-Anfrage. „Der Direktor beim Deutschen Bundestag hat die Entscheidung getroffen, dass die Bundestagsverwaltung als solche, insbesondere aufgrund der gebotenen Neutralitätspflicht, nicht an politischen Demonstrationen und öffentlichen Versammlungen teilnimmt“, sagte eine Sprecherin. Privat dürften die Mitarbeitenden teilnehmen: „Außerhalb des Dienstes steht den Mitarbeitenden der Bundestagsverwaltung eine Teilnahme an solchen Versammlungen selbstverständlich frei“.

    Neuer Direktor und damit Leiter der Bundestagsverwaltung ist seit dem 12. Mai Paul Göttke. Die neue Bundestagspräsidentin Julia Klöckner (CDU) hatte ihn für die Position vorgeschlagen. Ob Göttke auf Weisung von Klöckner handelte, beantwortete die Pressestelle des Bundestages nicht.
    Entscheidung von Julia Klöckner: Keine Regenbogenflagge am Bundestag zum CSD

    Erst vor einem Monat hatte die CDU-Politikerin entschieden, dass – auch anders als in den Vorjahren – auf dem Reichstagsgebäude keine Regenbogenflagge zum Berliner CSD gehisst wird. „An diesem Tag wird die Regenbogenflagge zu Recht auf vielfältige Weise durch die Menschen selbst getragen und verbreitet, nicht durch die Institution Bundestag“, sagte Klöckner.

    Das kritisiert der Berliner CSD in seiner Stellungnahme. „Dass nun auch queere Beschäftigte der Bundestagsverwaltung nicht sichtbar beim CSD mitlaufen dürfen, verstärkt den Eindruck einer politischen Kehrtwende“, schreibt der Verein. Zudem sei es „ein Rückschritt für alle, die in Institutionen für Menschenrechte, Vielfalt und Demokratie eintreten“.

    Der CSD spricht von „einer aktiven politischen Absage an queere Sichtbarkeit“ und einer „bewussten Entscheidung gegen die Community“. CSDs seien gelebte Demokratie. „Wer die Teilnahme von queeren Mitarbeitenden staatlicher Institutionen untersagt, kündigt stillschweigend den Konsens auf, dass Grundrechte sichtbar verteidigt gehören“, so der Vorstand weiter. „Gerade in Zeiten, in denen CSDs zur Zielscheibe rechtsextremer Angriffe werden, wäre politischer Rückhalt mehr als angebracht.“

    CDU-Abgeordneter: Regenbogen-Netzwerk muss beim Berliner CSD sichtbar sein

    Der Berliner CDU-Bundestagsabgeordnete Jan-Marco Luczak forderte in einer Mitteilung, das Regenbogen-Netzwerk müsse beim Berliner CSD sichtbar sein. Er wünsche sich „eine Lösung, die das jenseits der gebotenen Neutralitätspflicht ermöglicht“, so Luczak. Beim CSD würden eine Million Menschen für Gleichberechtigung und Toleranz von LGBTIQ demonstrieren – Werte, für die auch der Bundestag einstehe. „Wenn das durch eine Teilnahme seiner Mitarbeiter zum Ausdruck kommt, finde ich das gut“, sagte Luczak.

    „Entsetzt und sehr enttäuscht“ ist die LSU, die Interessensvertretung queerer Menschen in CDU und CSU. In einer Mitteilung schrieb sie von einem „bedauerlichen Signal“. „Wenn sich LSBTIQ+ Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter engagieren und für Sichtbarkeit beim CSD einstehen wollen, darf das keine Frage von Protokoll oder Formalia sein, sondern eine Selbstverständlichkeit“, so Sönke Siegmann, Bundesvorsitzender der LSU. „Wir appellieren an die Verantwortlichen, diese Haltung zu überdenken und weiterhin stärker auf Teilhabe und Sichtbarkeit zu setzen. Die Entscheidung ist ein Rückschritt für das offene Bild, das unser Parlament ausstrahlen sollte.“

    Der Kurswechsel von Julia Klöckner und der CDU ist kein Zufall – er ist ein gezielter Angriff auf queeres Leben. Maik Brückner, queerpolitischer Sprecher der Linken im Bundestag

    Der queerpolitische Sprecher der Linken im Bundestag, Maik Brückner, sprach auf Instagram von einem „fatalen Symbol“. „Der Kurswechsel von Julia Klöckner und der CDU ist kein Zufall – er ist ein gezielter Angriff auf queeres Leben. Dass queere Sichtbarkeit aus dem Bundestag verbannt wird, ist Ausdruck eines gefährlichen Rechtsrucks – auch innerhalb der Bundesregierung“, so Brückner.
    Nyke Slawik: „ein schwerwiegender politischer Rückschritt“

    Kritik kommt auch von Nyke Slawik, der queerpolitischen Sprecherin der Grünen im Bundestag. Das Verbot sei ein verheerendes Signal. „Die nun untersagte Präsenz des Regenbogen-Netzwerks des Bundestags auf einem der größten CSD des Landes ist ein institutioneller Rückzug aus gesellschaftlicher Verantwortung“, teilte sie mit. „Das ist ein klarer Rückschritt und eine Entscheidung – gegen die Community, gegen Sichtbarkeit und demokratische Vielfalt.“ Wenn queere Beschäftigte staatlicher Institutionen aus der Öffentlichkeit zurückgedrängt werden, sei das „ein schwerwiegender politischer Rückschritt.“

    Bundestagspräsidentin Klöckner müsse erklären, „wie sie in ihrer Rolle sicherstellen will, dass queere Mitarbeitende auch in Zukunft als Teil einer offenen, diversen Parlamentskultur in der Öffentlichkeit sichtbar sein dürfen“, so Slawik weiter: „Wer der queeren Belegschaft in der Verwaltung Sichtbarkeit verweigert, gestaltet damit politische Realität. Und diese Realität darf nicht eine der Ausgrenzung und Unsichtbarmachung sein.“

    Auch der Berliner CSD fordert von Klöckner, „sich klar zur Verantwortung des Bundestags für den Schutz queerer Menschen zu bekennen“. Der Verein hat die Mitglieder des Regenbogen-Netzwerks nun eingeladen, stattdessen auf dem offiziellen CSD-Truck mitzufahren.

    In diesem Jahr findet der Berliner CSD am 26. Juli statt. Erwartet werden wieder Hunderttausende Menschen, die für queere Rechte auf die Straße gehen. Start ist wie in den Vorjahren um 12 Uhr in der Leipziger Straße. Von dort aus geht es Richtung Potsdamer Platz, Nollendorfplatz, vorbei am Großen Stern auf die Straße des 17. Juni zum Brandenburger Tor.

    Das diesjährige Motto ist „Nie wieder still”. Das solle zeigen, dass die queere Community laut bleibe, sich nicht verdrängen, übersehen oder unsichtbar machen lasse, begründete der CSD das Motto.

    Les Précieuses ridicules (1659)
    ▻https://fr.m.wikipedia.org/wiki/Les_Pr%C3%A9cieuses_ridicules

    Ce n’est pas l’homosexuel qui est pervers mais la société dans laquelle il vit (1971)
    ▻https://fr.m.wikipedia.org/wiki/Ce_n%27est_pas_l%27homosexuel_qui_est_pervers_mais_la_soci%C3%A9t%C3

    Julia Klöckner (1972)
    ▻https://fr.m.wikipedia.org/wiki/Julia_Kl%C3%B6ckner

    #Allemagne #politique #droite #queer #Bundestag

  • Mathematiker weist auf Widersprüche bei der Fünf-Prozent-Hürde hin
    ▻https://multipolar-magazin.de/meldungen/0198

    28.2.2025 - Für fünf Prozent der Parlamentssitze genügen weniger als fünf Prozent der Zweitstimmen / Verfassungsgericht: Sperrklausel dient parlamentarischer Arbeitsfähigkeit durch Fraktionsbildung / Fraktionsstatus ab fünf Prozent Sitzanteil / Mathematiker: BSW erfüllt Bedingungen

    Die derzeitige Anwendung der Fünf-Prozent-Hürde bei Wahlen in Deutschland widerspricht der geltenden Rechtsprechung. Darauf weist der Mathematiker Jens Winkler in einer Ausarbeitung hin, die Multipolar vorliegt. Mathematisch sei es möglich, die fünf Prozent sowohl auf den Anteil aller abgegebenen Zweitstimmen als auch auf den Anteil der Parlamentssitze zu beziehen, erläutert Winkler. Nur die zweite Möglichkeit entspreche jedoch der Argumentation des Bundesverfassungsgerichts. Um einen Sitzanteil von fünf Prozent im Parlament zu erreichen, genügen beim Zweitstimmenanteil in der Regel bereits einige Zehntelprozentpunkte unter fünf Prozent. Der genaue Wert hängt vom Wahlergebnis ab und muss iterativ – also in schrittweise sich wiederholenden Rechengängen – für jede weitere Partei unter fünf Prozent ermittelt werden. Er liegt immer bei weniger als fünf Prozent der Zweitstimmen. Grund ist die Nicht-Berücksichtigung der Stimmen für „sonstige“ Parteien. Dies sei ein Detail der Prozentrechnung, das bisher anscheinend unbeachtet geblieben ist, erläuterte Winkler gegenüber Multipolar.

    Der Mathematiker weist darauf hin, dass das BSW mit einem Anteil von 4,972 Prozent der Zweitstimmen fünf Prozent der Bundestagssitze erhalten und daher mit Fraktionsstärke in den Bundestag einziehen würde. Das Bundesverfassungsgericht begründe die Sperrklausel mit der Verhinderung eines in Gruppen zersplitterten Parlaments. Die Richter sehen – beispielsweise in einem Urteil aus dem Jahr 2024 – den einzigen Grund für die Legitimation einer ansonsten „verfassungswidrigen Sperrklausel“ darin, dass diese als Mindestgröße von Abgeordneten-Zusammenschlüssen dient. Die Fraktionen, deren Status sich aus einem Sitzanteil von mindestens fünf Prozent ergibt, sicherten „die Funktionsfähigkeit des Bundestages“.

    Die Höhe der Sperrklausel von fünf Prozent der bundesweiten gültigen Zweitstimmen sei „für diesen Zweck sachgerecht“, erklärten die Verfassungsrichter. „Aber fünf Prozent der Zweitstimmen ist nicht exakt das gleiche wie fünf Prozent der Parlamentssitze“, sagte Winkler im Gespräch mit Multipolar. Die Argumentation des Bundesverfassungsgerichts beziehe sich stets auf die Arbeit des Parlaments und auf die Fraktionsdefinition. Angesichts der Begründung für die Legitimität der Sperrklausel habe der Gesetzgeber die Grenze mit der Festlegung auf fünf Prozent der Zweitstimmen „willkürlich“ verschärft, kritisiert er. Es handele sich hier um eine mathematische „Lücke“, die jedoch regelmäßig Parteien betreffe. Bei der Bundestagswahl 2021 wäre auch die Linke (4,9 Prozent) betroffen gewesen, wenn sie nicht drei Direktmandate errungen hätte. („Grundmandatsklausel“) Bei der Wahl 2013 fielen FDP (4,8 Prozent) und AfD (4,7 Prozent) in die Lücke. Bei Landtagswahlen habe es zahlreiche weitere Fälle gegeben.

    Zudem hat das Verfassungsgericht in seinem Urteil von 2024 festgehalten, dass es zur „Sicherstellung der Arbeits- und Funktionsfähigkeit des Bundestages“ nicht notwendig sei, eine Partei vom Bundestag auszuschließen, deren Abgeordnete eine gemeinsame Fraktion mit den Abgeordneten einer anderen Partei bilden würden. Dies gelte dann, wenn beide Parteien gemeinsam das Fünf-Prozent-Quorum erreichen. Die Ausnahme ermöglicht es beispielsweise der CSU, auch mit einem Zweitstimmenanteil von weniger als fünf Prozent in den Bundestag einzuziehen.

    Die Verfassungsrichter hatten in ihrer Entscheidung außerdem darauf hingewiesen, dass eine Sperrklausel von fünf Prozent generell nicht mit dem Grundgesetz (Artikel 38: Gleichheit der Wahl und Artikel 21: Chancengleichheit der Parteien) vereinbar ist. Der Verein „Mehr Demokratie“ wertete das Urteil als Begründung für eine Absenkung der Fünf-Prozent-Hürde. Denn an der Sperrklausel scheiterten „Millionen von Stimmen der Wählerinnen und Wähler“, die dann nicht im Bundestag repräsentiert seien. Der Verein hatte zur Entscheidung des Verfassungsgerichts mit einer Bürgerklage gegen die von der Ampel-Koalition eingebrachte Reform des Bundeswahlgesetzes beigetragen. Dagegen hatten unter anderem auch die Bayrische Staatsregierung, die CDU/CSU-Bundestagsfraktion sowie die Linke geklagt.

    #Allemagne #élections #Bundestag #mathématique #quotient_électoral

  • Chance für Wagenknecht ? Früherer Präsident des Verfassungsgerichts nennt Wahlablauf „nicht unproblematisch“
    ▻https://www.berliner-zeitung.de/politik-gesellschaft/chance-fuer-wagenknecht-frueherer-praesident-des-verfassungsgericht

    Sans vote par procuration un nombre inconnu d’Allemands vivant à l’étranger n’a pas pu participer aux élections du Bundestag. Seulement 13.400 voix ont manqué au parti BSW pour atteindre le seuil de cinq pour cent du suffrage et lui ouvrir la porte du parlement fédéral.
    Est-ce que le déroulement des élections a été conforme aux lois en vigeur ?

    24.2.2025 von Maximilian Beer - Da viele Auslandsdeutsche nicht abstimmen konnten, will das BSW die Wahl juristisch prüfen lassen. Steht eine Neuwahl bevor? Die Berliner Zeitung hat Verfassungsrechtler befragt.

    Am Ende fehlten rund 13.400 Stimmen. Das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW), das in seiner kurzen Geschichte erstaunliche Erfolge bei Wahlen einfuhr, scheiterte bei der Bundestagswahl knapp an der Fünf-Prozent-Hürde. Somit wird die Partei nicht im Parlament sitzen – wenn es denn dabei bleibt. Am Montag kündigte die BSW-Führung an, das Ergebnis „juristisch überprüfen“ zu lassen.

    Sahra Wagenknecht, die Parteivorsitzende, begründete das mit den 230.000 registrierten Wahlberechtigten im Ausland: Wegen der kurzen Fristen vor der Neuwahl hätten viele ihre Stimme nicht abgeben können. Zuvor hatten Medien berichtet, dass zahlreiche Deutsche im Ausland ihre Briefwahlunterlagen nicht erhielten. Für das BSW könnte das entscheidend gewesen sein, theoretisch. Der Europaabgeordnete Fabio De Masi deutete gar eine mögliche Klage vor dem Bundesverfassungsgericht an. Kann das Erfolg haben?

    Hans-Jürgen Papier war bis 2010 Präsident des Verfassungsgerichts. Vor dem Hintergrund, dass eine Wahl laut Gesetz den Grundsatz der Allgemeinheit erfüllen muss, sei der „Vorgang um die jetzigen Wahlen der Deutschen im Ausland verfassungsrechtlich nicht unproblematisch“, sagt Papier der Berliner Zeitung. „Alle Staatsbürger sollen grundsätzlich an der Wahl teilnehmen können.“

    Hans-Jürgen Papier über Wahl: Bundestag entscheidet in eigener Sache

    Zwar seien die knappen Fristen vom Grundgesetz vorgegeben, sagt Papier. Im Falle einer Auflösung des Bundestags findet eine Neuwahl demnach innerhalb von 60 Tagen statt. „Das Wahlverfahren für Auslandsdeutsche hätte aber rechtzeitig diesen Zeitvorgaben und den aktuellen Gegebenheiten angepasst werden können, damit diese Gruppe von Wahlberechtigten ihr Wahlrecht auch tatsächlich ausüben kann“, sagt der Ex-Präsident des Verfassungsgerichts.

    Ob etwaige Wahlfehler zu beachten seien, hänge davon ab, inwiefern sie wahlrelevant sind. „Es muss also die konkrete und nicht ganz fernliegende Möglichkeit bestehen, dass sich die Wahlfehler auf die Sitzverteilung auswirken können.“ Möglich ist das: Immerhin fehlen dem BSW nur ein paar Tausend Stimmen. Zum jetzigen Zeitpunkt könne er das nicht beurteilen, da der Wahlablauf noch aufgeklärt wird, so Papier.

    Bevor das Verfassungsgericht sich mit der Wahl beschäftigen könnte, muss sich der Bundestag der Sache annehmen. Dort prüft der Wahlausschuss die Beschwerden. Hans-Jürgen Papier sieht darin ein Problem, das Verfahren der Wahlprüfung sei „im Grundgesetz sehr unbefriedigend geregelt“, sagt er. „Die Wahlprüfung ist zunächst Sache des Bundestags, der gewissermaßen in eigener Sache entscheidet. Erst gegen die Entscheidung des Bundestags ist die Beschwerde an das Bundesverfassungsgericht zulässig. Zeitnahe Entscheidungen im Rahmen einer Wahlprüfung sind daher kaum zu erwarten.“ Eine Rechtsreform werde seit langem angemahnt. Doch geschehen sei nichts.

    Die Parteienrechtlerin Sophie Schönberger kann den Frust der Wagenknecht-Partei nachvollziehen. „Ich verstehe den Ärger sehr gut und sehe hier unbedingt rechtspolitischen Handlungsbedarf“, sagt die Rechtswissenschaftlerin. Eine Anfechtung der Wahl hält sie trotzdem nicht für aussichtsreich. Aus juristischer Sicht gebe es keinen „Anspruch auf den bequemsten Weg, an der Wahl teilnehmen zu können“. Das habe das Bundesverfassungsgericht für die letzte Wahl in Berlin explizit festgestellt. „Die Briefwahl erweitert insofern nur die Möglichkeiten der Auslandsdeutschen“, sagt Schönberger dieser Zeitung. Theoretisch hätten schließlich alle die Möglichkeit, vor Ort zu wählen, also in Deutschland, und seien somit nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen.

    „Dass dies faktisch in sehr vielen Fällen für die Betroffenen nicht möglich ist, ist dann im Grunde ihr eigenes Lebensrisiko durch ihre Entscheidung, ins Ausland zu ziehen“, meint die Parteienrechtlerin. Dennoch solle dringend überlegt werden, ob man die Möglichkeiten zur Wahl für Auslandsdeutsche nicht deutlich vereinfachen könnte. Denkbar sei etwa, dass ihnen erlaubt würde, in Botschaften zu wählen.

    Einfluss auf Sitzverteilung? Einen exakten Nachweis braucht es wohl nicht

    Niklas Simon von der Universität Freiburg hält eine Anfechtung der Wahl ebenfalls nicht für vielversprechend. Der wissenschaftliche Mitarbeiter promoviert am Institut für öffentliches Recht und schrieb kürzlich für den „Verfassungsblog“ über die Stimmabgabe von Auslandsdeutschen. Zwar sei es grundsätzlich denkbar, dass sich weitere BSW-Stimmen auf die Sitzverteilung auswirken würden. „Zumal das Bundesverfassungsgericht hierfür keinen exakten Nachweis, sondern lediglich eine konkrete Möglichkeit ausreichen lässt“, sagt Simon. „Allerdings gab es die meisten Probleme bei der Briefwahl der Auslandsdeutschen mit Wohnsitz außerhalb Europas, die jedoch nur einen kleinen Teil der Auslandsdeutschen ausmachen.“

    Außerdem dürfe laut Verfassungsgericht das potenzielle Wahlverhalten berücksichtigt werden. „Das BSW wird also nicht einfach argumentieren können, man müsse davon ausgehen, dass all diejenigen, deren Stimmzettel nicht ankamen, BSW gewählt hätten.“ Eine Mandatsrelevanz sei also keinesfalls sicher.

    Das Wahlprüfungsverfahren würde wohl scheitern, meint Niklas Simon. Derzeit sehe es so aus, als hätten die Bundeswahlleiterin, die Gemeindebehörden und die Auslandsvertretungen alles Mögliche getan, um eine Wahlteilnahme durchzuführen – „insbesondere durch die Erweiterung der Mitbenutzung des amtlichen Kurierwegs“, sagt er. „Sie haben somit gegen keine Vorschriften verstoßen.“ Sollte das Verfassungsgericht anderer Meinung sein, müsste laut Simon womöglich die ganze Bundestagswahl für ungültig erklärt werden, also nicht nur ein Teil. „Denn die Probleme der Briefwahl der Auslandsdeutschen betrafen nicht lediglich einzelne Wahlbezirke, sondern die gesamte Wahl.“ Dies sei laut Rechtssprechung nur in Ausnahmefällen möglich.

    #Bundestag #élections #Allemagne #politique

  • Ergebnisse Deutschland - Die Bundeswahlleiterin
    ▻https://bundeswahlleiterin.de/bundestagswahlen/2025/ergebnisse/bund-99.html

    Résultat des élections au Bundestag : Le parti petit-bourgeois anti-guerre BSW manque de justesse son entrée au parlement fédéral allemand. La gauche obtient un bon score au niveau fédéral et devient le parti le plus fort à Berlin. La majorité des allemands se montre comme conservateurs voire connards finis ou les deux à la fois. La compétition franco-allemande au palmarès du roi des cons n’est pas encore terminée ;-)

    parti : voix, pourcentage, gain/perte
    SPD : 8.148.284, 16,4 % -9,3
    CDU : 11.194.700, 22,6% +3,6
    GRÜNE : 5.761.476, 11,%6 -3,1
    AfD : 10.327.148, 20,8% +10,4
    CSU :2.963.732 6,0% +0,8
    Die Linke : 4.355.382, 8,8% +3,9
    ...
    BSW : 2.468.670, 4,972%. +4,9
    FDP : 2.148.878, 4,3% -7,1

    The show must go on , on commence une nouvelle série de séances dans le style du théâtre absurde et de la cruauté .

    Le parti des assassins d’enfants est désormais la deuxième plus grande force politique officielle. Puis on aura un PDG de Blackrock comme chancelier. Ça change du pâle chancelier des banquiers corrompus régionaux. Que le spectacle commence !

    Sont éliminés par un score désastreux les ultras-libéraux FDP. Les extrémistes de droite et les verts se partageront leur rôle. Ce sera difficile face à un gouvernement trans-atlantiste belliqueux.

    #Allemagne #élections #Bundestag #démocratie #politique #guerre #wtf

  • Qui a vote pour ou contre la loi pour la limitation de la marée d’immigration (Zustrombegrenzungsgesetz)
    ▻https://berliner-zeitung.de/blz-public/files/2025/01/31/df207109-0326-4954-a488-b54889d2b2b3.pdf

    Voici un lien de téléchargement de la liste officielle des ennemis de notre liberté à nous tous. Il faut noter qu’il y a aussi des personnes peu fiables parmi ceux qui se sont abstenus ou ont voté contre la proposition de loi. L’obligation de voter suivant la décision du chef de son groupe parlementaire ( Fraktionszwang ) est respectée par la majorité des membres du Bundestag.

    Ceux qui ont voté pour cette loi inhumaine essayeront de nous imposer encore davantage de lois liberticides en tous les domaines.

    Le nouveau parti #BSW s’est placé du côté des extrémistes de doite en votant pour la loi contre l’immigration.

    Cette proposition de loi est anticonstitutionnelle et enfreint les règles européennes. Seulement les personnes prêtes à sacrifier le reste des libertés garanties dans la constitution de 1949 ont pu se prononcer en faveur du texte de loi infâme.

    Gesetzes zur Begrenzung des illegalen Zustroms von Drittstaatsangehörigen
    nach Deutschland

    La motion n’a finalement pas eu du succès. Restons optimistes et vigilants.

    Zustrombegrenzungsgesetz
    ▻https://de.m.wikipedia.org/wiki/Zustrombegrenzungsgesetz

    Gesetzentwurf zur Änderung des deutschen Migrationsrechts
    ...
    Der Gesetzesentwurf wurde am 9. September 2024 durch die CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag als Drucksache 20/12804 in den Deutschen Bundestag eingebracht.

    Am 31. Januar 2025 wurde es in zweiter Lesung durch den Deutschen Bundestag abgelehnt. Die 733 Bundestagsabgeordneten stimmten 338-mal mit Ja, 349-mal mit Nein, 41-mal nicht ab und enthielten sich 5-mal:

    Von der Union stimmten 184 Abgeordnete zu – darunter alle der CSU – und 12 Abgeordnete der CDU stimmten nicht ab. Bei der AfD stimmten 75 Abgeordnete zu und Klaus Stöber nicht ab. Bei der FDP-Fraktion gab es 67 Zustimmungen, 5 Enthaltungen, 16 nicht abgegebene Stimmen und 2 Nein-Stimmen (Anikó Glogowski-Merten und Ulrich Lechte). Beim BSW gab es 7 Zustimmungen und 2 nicht abgegebene Stimmen. Bei den Fraktionslosen stimmten von den 7 Ex-AfD-Abgeordneten 5 zu und 2 nicht ab; der Ex-FDP-Abgeordnete Volker Wissing und der SSW-Abgeordnete stimmten mit Nein. In der SPD stimmten 203 Abgeordnete mit Nein und 4 nicht ab. Bei den Grünen gab es 115 Gegenstimmen und 2 nicht abgegebene Stimmen. Bei den Linken stimmten 27 mit Nein und Gökay Akbulut nicht ab.[4]

    Damit entfiel die dritte Lesung mit der Schlussabstimmung.

    #Allemagne #politique #immigration #extrème_droite #Bundestag #Fraktionszwang

  • Antje Tillmann nimmt Abschied vom Bundestag : „Ich bleibe ein politischer Mensch“
    ▻https://www.tlz.de/politik/article408043679/antje-tillmann-nimmt-abschied-vom-bundestag-ich-bleibe-ein-politischer-mensch.ht


    Les membres du Bundestag osent uniquement voter suivant leurs convictions individuelles lors ce qu’ils ne comptent plus faire partie du parlement dans l’avenir. Antje Tillmann n’en fait pas exception. Elle est membre du parti chrétien-démocrate (CDU) mais l’abus des procédures démocratiques permettant faire chanter des élus fait partie du quotidien des fonctionnaires et chefs au sein de tous les partis dites démocratiques.

    9.1.2025 von von Antje Tillmann - Erfurt. In ihrem Gastbeitrag zur Lage im Land geht die Thüringer CDU-Bundestagsabgeordnete Antje Tillmann aus Erfurt anlässlich ihres Abschieds vom Bundestag auf Erreichtes, Versäumtes und Ausstehendes ein

    Prüft alles und behaltet das Gute! So lautet die diesjährige Losung der Sternsinger. Auch ich tue das, und für mich ist das diesmal ein längerer Blick zurück.

    Im Februar werde ich nach 22 Jahren nicht erneut für den Deutschen Bundestag kandidieren. Was ist gut oder weniger gut gelungen, was ist mir wichtig?

    Als Finanzpolitikerin schaue ich besonders auf die Schuldenkrise in der Eurozone ab 2010 und die weitreichenden Entscheidungen des Deutschen Bundestages wie Rettungsschirme, Hilfsprogramme und Regulierungen zurück. Mit entschlossenen Signalen gelang es, Eurokrise, Schuldenkrise, Weltwirtschaftskrise zu überwinden. Die Finanzmärkte sind heute sicherer in Europa, aber nicht unverwundbar.

    Verteidigung gegen Aggressor

    Heute sind die Krisen um uns herum nicht so leicht mit Geld zu lösen: Ukraine, Israel-Gaza. Beide Auseinandersetzungen sind nicht vergleichbar. Hier ein Aggressor, der ein souveränes Land überfällt; auf der anderen Seite ein Staat, der sich berechtigt gegen brutale Überfälle wehrt. Von allen Beteiligten wünsche ich mir mehr Vorsicht im Umgang mit Zivilisten, insbesondere Kindern.

    Eine ähnliche Situation hatten wir 2015 in Syrien. Viele sehen hier vorrangig die tatsächlich auch existierenden Probleme, insbesondere die Gewalttaten. Trotzdem ist 2015 eine Erfolgsgeschichte: Aktuelle Zahlen der Bundesanstalt für Arbeit zeigen, dass von den nach Deutschland geflüchteten Syrern über 60 Prozent erwerbstätig sind, bei den Männern sogar 85 Prozent. Bedenkt man, dass ein Großteil der Geflüchteten Kinder waren, ist das ein guter Schnitt.

    Vorsicht bei pauschaler Rückführungsforderung

    Mein inzwischen 25-jähriger syrischer „Ziehsohn“, der als 15-Jähriger allein in Erfurt ankam und für den ich die Vormundschaft übernommen hatte, beginnt gerade seine Meisterausbildung zum dringend gebrauchten Industriemechaniker. Wir sollten daher vorsichtig sein mit pauschalen Rückführungsforderungen.

    Leider ist es uns nicht gut gelungen, allen Kindern gleiche Chancen zu eröffnen, obwohl wir beispielsweise mit dem Bildungs- und Teilhabepaket, Anspruch auf den Kita-Platz mit einem Jahr, Kinderzuschlag, Ganztagsschulplatz und frühkindlichem Sprachförderprogramm – in Thüringen profitieren 211 Einrichtungen – erhebliche Mittel investiert haben. Die neue Landesregierung muss hier einen Schwerpunkt setzen.

    Ich verstehe Eltern, die gerne den Kindergartenplatz beitragsfrei stellen wollen. Wichtiger ist aus meiner Sicht aber, zurückgehende Kinderzahlen zur deutlichen Verbesserung des Betreuungsschlüssels zu nutzen. Im Kindergarten entscheidet sich mit, welche Zukunftschancen Kinder haben. Gut, dass Thüringen hier einen ersten Schritt unternommen hat. Das reicht aber noch nicht.

    Vieles ist gut gelungen

    In Thüringen ist eine Regierung aus CDU, BSW und SPD zustande gekommen. Ich war zu Beginn skeptisch. Aber die Partner sind aufeinander zugegangen, haben einander zugehört und Kompromisse gefunden. Gerade in einer Zeit, die von Unsicherheiten und Umbrüchen geprägt ist, ist es wichtig, Thüringen Orientierung und Stabilität zu geben. Ich wünsche der neuen Regierung Gottes Segen und eine glückliche Hand.

    Wenn ich durch Erfurt und Weimar gehe, sehe ich vieles, was gut gelungen ist – beispielsweise die Sanierung des Petersberges, die Bundesgartenschau mit Ega und Gera-Auen oder das neue Bauhausmuseum, die Sanierungen auf dem Historischen Friedhof und die anstehende Renaturierung des EOW-Geländes. Demnächst gibt es wieder Baustellenführungen durch das DNT, wo allein der Bund 83 Millionen Euro investieren wird.

    Was überhaupt nicht gut läuft und was auch einer der Gründe für meine Entscheidung war, abseits von Politik eine Tätigkeit zu suchen, ist der Umgang miteinander. Lassen Sie uns einander besser zuhören statt zu verurteilen, aufeinander zugehen, umeinander kümmern und Verantwortung übernehmen. Das können wir als Familienmitglieder, als Nachbarn oder als Engagierte bei den Projekten der Ehrenamtsstiftung wie „Weimars gute Nachbarn“.

    Ganz persönlich und über meine Bundestagsbüros habe ich zugehört und konnte häufig direkt oder vermittelnd helfen. Darin sehe ich auch zukünftig meine Aufgabe. Während die Mühlen der Bundespolitik eher langsam mahlen, möchte ich gerne direkt wirken, vielleicht als Dozentin für Steuerrecht, auf jeden Fall als Betreuerin von Menschen, die Unterstützung brauchen.

    Ich habe bereits Mitte vergangenen Jahres alles in meinem beruflichen Leben geprüft und behalte gerade die vielen Gespräche mit Bürgerinnen und Bürgern in guter Erinnerung. Diese werde ich auch fortsetzen: Ich bleibe ein politischer Mensch und freue mich auf den weiteren Austausch mit Ihnen am Infostand oder in Veranstaltungen.

    Zur Person

    Antje Tillmann, Jahrgang 1964 und Diplom-Finanzwirtin, kam 1993 als Finanzbeamtin nach Thüringen und gehört seit 2002 dem Bundestag an. Seit 2014 ist sie finanzpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion. Zur Bundestagswahl im Februar tritt sie nicht wieder an. In ihrem Beitrag in der TLZ-Reihe zur Lage im Land blickt sie zurück und voraus.

    Nur diese CDU-Abgeordnete stimmte gegen Merz
    ▻https://www.t-online.de/nachrichten/deutschland/innenpolitik/id_100587624/abstimmung-mit-afd-nur-eine-cdu-abgeordnete-stellte-sich-gegen-merz.html
    ▻https://images.t-online.de/2025/01/wKP9XHKCrU4S/886x269:2659x1495/fit-in/1366x0/antje-tillmann-im-bundestag-sie-war-das-einzige-mitglied-der-cdu-csu. Antje Tillmann im Bundestag : Sie war das einzige Mitglied der CDU/CSU-Fraktion, das am Mittwoch mit Nein stimmte. (Quelle : IMAGO/dts Nachrichtenagentur)

    Les autres réfractaires chrétien-démkcrates n’ont pas voté pour ou contre Merz.

    29.1.2025 - Die radikalen Pläne der Union zur Migration sind auch in der CDU umstritten. Doch nur wenige Abgeordnete enthielten sich – oder stimmten ab wie Antje Tillmann.

    Die CDU-Abgeordnete Antje Tillmann hat nach der offiziellen Aufstellung der Bundestagsverwaltung gegen den Antrag ihrer Fraktion für mehr Zurückweisungen an den Grenzen gestimmt. Tillmann sitzt für den Wahlkreis Erfurt – Weimar – Weimarer Land II im Bundestag und will bei der nächsten Bundestagswahl nicht erneut antreten.

    Acht Abgeordnete der Unionsfraktion gaben ihre Stimme nicht ab, darunter prominente Politiker wie die frühere Integrationsbeauftragte Annette Widmann-Mauz , der ehemalige Ostbeauftragte Marco Wanderwitz , Bundestags-Vizepräsidentin Yvonne Magwas , der Außenpolitiker Roderich Kiesewetter sowie die ehemalige Staatsministerin für Kultur und Medien, Monika Grütters . Alle gehören der CDU an.

    Bei der Abstimmung wurden 702 Stimmen abgegeben, darunter 348 Ja-Stimmen und 344 Nein-Stimmen. Es gab 10 Enthaltungen. 31 Stimmen wurden nicht abgegeben.

    Der sogenannte Fünf-Punkte-Plan fordert dauerhafte Grenzkontrollen zu allen Nachbarländern, ein Einreiseverbot für alle Menschen ohne gültige Einreisedokumente, auch wenn sie ein Schutzgesuch äußern. Ausreisepflichtige sollen inhaftiert werden und Abschiebungen müssten täglich erfolgen. Der Bund soll die Länder beim Vollzug der Ausreisepflicht unterstützen – es sollen Bundesausreisezentren geschaffen werden. Ausreisepflichtige Straftäter und Gefährder sollen in einem unbefristeten Ausreisearrest bleiben, bis sie freiwillig in ihr Heimatland zurückkehren oder die Abschiebung vollzogen werden kann.

    #Allemagne #Thuringe #démocratie #CDU #Bundestag

  • Abstimmung über Anträge der Union zur Migrationspolitik : Die Reaktionen der Parteien
    ▻https://www.berliner-zeitung.de/politik-gesellschaft/abstimmung-ueber-antraege-der-union-zur-migrationspolitik-die-reakt

    Au Bundestag l’extrême droite xénophobe remporte son premier grand succès. Les chrétien-démocrates, les libéraux FDP et l’AfD votent ensemble contre les règles européennes et pour l’isolement de l’Allemagne. Leur but à toutes et tous est l’introduction de mesures imhumaines pour se débarasser d’un nombre important de réfugiés indésirables. Pour l’extrême droite c’est la fin de l’isolement. L’AfD accède au rang de partenaire potentiel lors de l’investiture d’un gouvernement fédéral de droite après les élections du 23 février.

    Notons le nom d’ Antje Tillmann l’unique élue chrétien-démocrate à s’être prononcée contre la motion de son chef de parti Friedrich Merz. On s’intéressera à son destin politique après son acte d’insubordination.

    Une étape supplémentaire vers la fachisatiion de l’Allemagne vient d’avoir lieu. On se rappellera de ce jour lors de la prochaine « incendie du Reichstag ». Les géants de l’internet fourniront alors sans hésiter les listes des ennemis du prochain Reich si ce n’est pas déjà fait. Là on construit les camps pour quelques centaines de milliers d’immigrés á expulser. On les réutiliserait volontiers pour les ennemis politiques intérieurs.

    29.1.2024 von Maximilian Beer, Len Sander, Sophie-Marie Schulz, Elmar Schütze - Die Berliner Zeitung hat linke CDUler, Realos von den Grünen und das enthaltsame BSW zum Erfolg von Friedrich Merz’ Antrag zur Einwanderung befragt. Die Antworten überraschen.

    Mehr Zurückweisungen an den Grenzen, unbefristeter Arrest für ausreisepflichtige Straftäter, dauerhafte Grenzkontrollen: Die Union hat ihren Antrag für eine striktere Migrationspolitik durch den Bundestag gebracht. Am Mittwoch gab es 348 Ja-Stimmen und 345 Nein-Stimmen für den sogenannten Fünf-Punkte-Plan des Unions-Kanzlerkandidaten Friedrich Merz – zehn Abgeordnete enthielten sich.

    „Ich trage alle fünf Punkte unseres Antrags mit“, sagt die CDU-Bundestagsabgeordnete Serap Güler der Berliner Zeitung. „Wer im Wahlkampf mit Bürgern spricht, der weiß: Kaum jemand will das Argument hören, etwas sei rechtlich nicht möglich.“ In den vergangenen Tagen hatten SPD und Grüne angesichts der Forderungen wiederholt rechtliche Bedenken geäußert – sei es wegen der deutschen oder europäischen Gesetzgebung.

    Politik sei dafür da, Gesetze zu schaffen, sagt die CDU-Abgeordnete Güler. „Und wenn Deutschland jetzt handelt, könnte es einen Kaskadeneffekt in ganz Europa geben – indem unsere Nachbarländer ebenfalls ihr Recht anpassen. “

    Link zu Artikel: Showdown im Bundestag: Knappe Mehrheit für Fünf-Punkte-Plan zur Migration – mit Stimmen der AfD, Von Maximilian Beer, Paul Hoffmann

    Grünen-Politikerin Polat: „Wer soll Friedrich Merz jetzt noch glauben?“

    CDU und CSU fordern in ihrem Antrag unter anderem dauerhafte Grenzkontrollen, ein Einreiseverbot für Menschen ohne gültige Papiere, Inhaftierungen von Ausreisepflichtigen und die Etablierung von täglichen Abschiebeflügen. Bundesausreisezentren sollen geschaffen werden sowie ausreisepflichtige Straftäter und Gefährder so lange im Ausreisearrest bleiben, bis sie freiwillig in ihre Heimat zurückgehen oder abgeschoben werden können. Da es sich um einen Entschließungsantrag handelt, ist er rechtlich nicht verbindlich – durch die Zustimmung des Bundestags wird die Regierung lediglich zu Maßnahmen aufgefordert.

    Im Voraus hatte die AfD angekündigt, für den Antrag der Union zu stimmen – und das, obwohl sie im Text als staatsfeindliche Partei beschrieben wird. Das tat sie auch ausnahmslos. In der Union stimmte mit Antje Tillmann nur eine Abgeordnete dagegen. Bei der FDP befürworteten bis auf zwei Enthaltungen alle anwesenden Fraktionsmitglieder den Fünf-Punkte-Plan. Von acht anwesenden fraktionslosen Abgeordneten stimmten sechs mit Ja und zwei mit Nein.

    Johannes Arlt (SPD): „Das war ein schamloser Tabubruch von Friedrich Merz“

    „Friedrich Merz hat heute sein Wort gebrochen“, sagt die Grünen-Bundestagsabgeordnete Filiz Polat , deren Fraktion den Antrag der Union geschlossen ablehnte – genauso wie die Linke und die SPD. „Die Brandmauer ist Geschichte, Union und FDP haben bewusst und sehenden Auges zusammen mit Rechtsextremen abgestimmt“, sagt Polat dieser Zeitung. Sie spricht von einem historischen „Tabubruch“ und einem unverzeihlichen Angriff auf die Demokratie. „Wer soll Friedrich Merz jetzt noch glauben, dass er nach der Wahl nicht mit den Rechtsextremen zusammenarbeitet?“

    Ähnlich äußert sich der SPD-Bundestagsabgeordnete Johannes Arlt . „Das war ein schamloser Tabubruch von Friedrich Merz“, sagt der Abgeordnete aus Mecklenburg-Vorpommern. „Gut, dass er vor der Wahl seine Bereitschaft demonstriert, auf dem Weg zur Macht Rechtspopulisten die Steigbügel zu halten.“

    Bildunterdchrift: „Mehrheiten jenseits Rot-Grün sind erstmals auch in der Migrationspolitik möglich geworden“, sagt der AfD-Politiker Brandner.

    AfD-Abgeordneter Brandner: „Sehr guter Tag für die Demokratie“

    Nach dem Attentat von Aschaffenburg, bei dem ein abgelehnter und ausreisepflichtiger Asylbewerber aus Afghanistan einen Mann und ein Kind getötet hatte, war die Migrationspolitik zum bestimmenden Thema des Wahlkampfes geworden. Dabei ging es auch um die Frage, inwieweit die Union mit ihren asylpolitischen Forderungen die Politik der AfD rechtfertige. SPD und Grüne warfen Merz vor, er reiße die sogenannte Brandmauer ein, indem er eine Zustimmung der Rechtsaußenpartei für seine Anträge in Kauf nehme. Ein zweiter Antrag, der sich vorranging mit innerer Sicherheit befasst, wurde am Mittwoch vom Parlament jedoch abgelehnt.

    Dies sei ein „sehr guter Tag für die Demokratie und für Deutschland überhaupt“, sagt Stephan Brandner , einer der parlamentarischen Geschäftsführer der AfD. „Mehrheiten jenseits Rot-Grün sind erstmals auch in der Migrationspolitik möglich geworden, weil die Union, leider um Jahre verspätet und nach sehr vielen Toten und anderen Opfern, unsere Politikansätze übernommen hat.“

    Karl Lauterbach: „30 Prozent der Geflüchteten sind psychisch krank“

    Im Gespräch mit der Berliner Zeitung kritisiert die CDU-Politikerin Güler die Vorwürfe aus den Reihen von SPD und Grünen. Sie hätte sich gewünscht, dass alle „demokratischen Fraktionen über ihren Schatten gesprungen wären“. Außerdem hätte die Union alleine mit der AfD gar keine Mehrheit im Parlament – „auch deshalb ist diese ganze Brandmauer-Debatte von SPD und Grünen verlogen“, so Güler. „Erstens ist es doch selbstverständlich, dass wir für unsere eigenen Anträge stimmen. Und zweitens war es die Ampelkoalition, die in der Migrationspolitik vieles hat schleifen lassen.“

    In den Augen Gülers scheinen das vor allem die Grünen nicht wahrhaben zu wollen. „Dass sie sich auf ihrem Parteitag für eine Erleichterung des Familiennachzugs ausgesprochen haben, geht komplett an der Realität vorbei. Die Kommunen sind weit über der Belastungsgrenze“, sagt die Abgeordnete aus Nordrhein-Westfalen.

    Während die Linke geschlossen gegen den Antrag stimmte, enthielt sich das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) wie angekündigt – acht der insgesamt zehn Enthaltungen kamen vom BSW. Beide Parteien sind seit dem Abgang von Sahra Wagenknecht und deren Unterstützern aus der Linke-Fraktion nur noch als Gruppen im Bundestag vertreten. Aus der BSW-Gruppe hieß es, man stimme zwar in einigen Positionen mit der Union überein. Dass in dem Antrag aber Russland die Hauptschuld an den hohen Flüchtlingszahlen gegeben werde, sei nicht zustimmungsfähig.

    „Dass der Fünf-Punkte-Plan eine Mehrheit gefunden hat, ist leider auch Ergebnis einer völligen Ignoranz von Rot-Grün bei diesem Thema“, sagt der BSW-Abgeordnete Alexander Ulrich . „Wer die Probleme der illegalen Migration und der Kriminalität in der Vergangenheit benannt hat – wie Sahra Wagenknecht und das BSW – wurde als ‚Rechter‘ in die Ecke gestellt.“ Das Schlimme an dem Beschluss sei, so Ulrich, dass sich dadurch nichts ändern werde im Land. „Das wird neue Enttäuschungen in der Bevölkerung hervorrufen. Die Menschen werden schnell merken, dass Merz nicht geliefert hat.“

    Grünen-Politiker Gelbhaar: „Merz ist so als Kanzler ungeeignet“

    Nach der Abstimmung im Parlament äußerten sich auch mehrere Berliner Bundestagsabgeordnete zum Vorstoß der Union unter Friedrich Merz. „Bei mir hat das Vorgehen der Union heute ein tiefes Nachdenken ausgelöst“, sagt der Grünen-Politiker Stephan Gelbhaar. Der Abgeordnete aus Pankow wird dem Bundestag in der kommenden Legislaturperiode nicht mehr angehören, nachdem er seinen Listenplatz und seine Direktkandidatur nach teils falschen Belästigungsvorwürfen aus der eigenen Partei verloren hat. Die Union sei „auf einen Irrweg geraten“, sagt Gelbhaar dieser Zeitung. Merz habe „sein Wort gebrochen, den europäischen Gedanken fallen gelassen, und seine Partei gegenüber ihren Feinden angreifbar gemacht. Das spricht massiv gegen seinen politischen Instinkt. Merz ist so als Kanzler ungeeignet.“

    Die Berliner Zeitung hat außerdem alle fünf Berliner CDU-Abgeordneten angefragt, wie sie heute abgestimmt haben. Auch wollte sie wissen, wie die Politiker am Freitag abstimmen wollen, wenn die Union ihren Gesetzentwurf zur „Zustrombegrenzung“ einbringen will – und wie sie zur Brandmauer-Debatte stehen. Nicht alle antworteten.

    Jan-Marco Luczak (CDU): Keine Zusammenarbeit mit AfD, BSW und Linkspartei

    Jan-Marco Luczak , Wohnungsbaupolitiker und Spitzenkandidat der Berliner CDU bei der Wahl am 23. Februar, sagt, er „gehe den Weg von Friedrich Merz mit“, weil „die Menschen die sehr klare Erwartung“ hätten, dass sich die Dinge verändern. Die Integrationskraft sei an ganz vielen Stellen aufgebraucht. Das Zustrombegrenzungsgesetz liege seit September im Bundestag, sei jedoch von der Ampel – inklusive FDP – im Innenausschuss niedergestimmt worden. Dennoch sei es jetzt, nach Magdeburg und Aschaffenburg, an SPD und Grünen, Verantwortung zu übernehmen. Soll heißen: mitzustimmen. Für Luczak, der sein Bundestagsmandat in Tempelhof-Schöneberg verteidigen will, sei klar: „Niemand bei uns sucht eine Zusammenarbeit, oder gar eine Mehrheit mit der AfD, dem BSW und der Linken.“

    Auch Ottilie Klein , Nummer 2 der Berliner CDU bei der Bundestagswahl und deren Generalsekretärin, unterstützt den Unions-Versuch ebenfalls eindeutig. Viel zu oft habe man feststellen müssen, dass „die Ampel den Schutz von Straftätern über den Schutz der Bevölkerung stelle“. Diesen Zustand werde die Union „nicht weiter akzeptieren“. Die Nachfrage zur Brandmauer-Debatte lässt Klein, die sich in Neukölln um ein Direktmandat bewirbt, unbeantwortet.

    Mario Czaja , auch für die Neuwahl Direktkandidat für Marzahn-Hellersdorf, argumentiert, dass, wer die Migration bekämpfe, „auch Populisten ihre politische Arbeitsgrundlage“ entziehe. Die AfD nutze „Probleme, Sorgen und Ängste, die durch die massenhafte illegale Migration entstanden sind, um Fremdenfeindlichkeit zu schüren und Verschwörungstheorien in Umlauf zu bringen“, sagt der ehemalige Generalsekretär der Bundes-CDU.

    Thomas Heilmann aus Steglitz-Zehlendorf, der dem nächsten Bundestag nicht mehr angehören wird, lässt mitteilen, er wolle sich „aktuell nicht äußern, weil er den Kollegen, die Wahlkampf machen, nicht die Bühne nehmen will“.

    Monika Grütters , unter Angela Merkel Kulturstaatsministerin und seitdem einfache Abgeordnete, will sich zu ihrem Abstimmungsverhalten bei einem ihrer letzten Auftritte im Bundestag nicht äußern. Auch zur Brandmauer-Debatte sagt sie nichts.

    #Allemagne #extrême_droite #politiqie #Bundestag #xénophobie #réfugiés #expulsion

  • Mario Czaja und Michael Müller: Zwei Außenseiter machen jetzt in Berlin gemeinsame Sache
    ▻https://www.berliner-zeitung.de/politik-gesellschaft/mario-czaja-und-michael-mueller-zwei-aussenseiter-machen-jetzt-in-b

    Michael Müller und Mario Czaja (r.) Klaus-Dietmar Gabbert/dpa

    9.1.2024 von Elmar Schütze - Mario Czaja und Michael Müller sind die ungeliebten Kandidaten von CDU und SPD im Berliner Bundestagswahlkampf. Die spornt das eher an.

    Sie sind die Parias der Berliner Politik, ausgebremst von den eigenen Parteien: Mario Czaja von der CDU, Michael Müller von der SPD. Beide wurden von ihren eigenen Leuten für die Bundestagswahl nicht für einen sicheren Platz auf der Berliner Landesliste aufgestellt. Beide müssen ihr Direktmandat gewinnen, um ihren Sitz im Bundestag zu behalten: Mario Czaja mit recht guten Chancen gegen die AfD in Marzahn-Hellersdorf, Michael Müller mit recht geringen Aussichten gegen die CDU in Charlottenburg-Wilmersdorf.

    Die Gründe für die Ausbootung der beiden Politiker unterscheiden sich. So ist Czaja im Selbstbild ein schon vor Jahren von der westzentrierten Berliner CDU um Kai Wegner ausgestoßener Ost-Berliner, der seitdem von seiner regionalen Bekanntheit und einem überparteilichen Netzwerk lebt. Zu diesem gehören selbst Linke, wie die jetzt aus dem Bundestag ausscheidende Vizepräsidentin Petra Pau.

    Mario Czaja (CDU): Chaos-Bilanz als Flüchtlingssenator

    Diesen Eigensinn sehen viele Christdemokraten außerhalb Marzahn-Hellersdorfs und Lichtenbergs skeptisch. Wegner und Co halten Czaja für einen Politiker, der vor allem den eigenen Vorteil im Blick habe und als Teamplayer nicht geeignet sei. Czajas Zeit als Sozial- und Gesundheitssenator wurde überschattet von den chaotischen Verhältnissen während der Flüchtlingskrise 2015/16 rund um das völlig überforderte Lageso. Czaja wurde damals von seiner eigenen Partei im Stich gelassen, und auch der damalige Koalitionspartner SPD arbeitete sich genüsslich an dem CDU-Mann ab.

    Es mag mit diesen Erfahrungen zusammenhängen, dass Mario Czaja immer mehr dazu überging, sein Ding zu machen. Der Frust wuchs, das Gefühl, in der Berliner CDU ausgebremst zu werden. Czaja zog die Konsequenzen, er kandidierte nicht mehr fürs Berliner Abgeordnetenhaus, sondern für den Bundestag.

    Die Listenaufstellung der CDU für die Wahl 2021 wurde zu Eklat: Parteichef Wegner verweigerte Mario Czaja einen aussichtsreichen Platz und damit ein Zeichen der Wertschätzung. Czaja sprach von einer West-Berliner Intrige und konzentrierte sich komplett auf Marzahn-Hellersdorf.

    Die Bundestagswahl 2021, bei der er als erster für die CDU einen Ost-Berliner Wahlkreis direkt holte, wurde zu seinem Triumphzug. Dieser führte ihn völlig überraschend in die Arme des frisch gewählten CDU-Vorsitzenden Friedrich Merz, der Czaja zum Generalsekretär der Bundespartei machte. Nach anderthalb Jahren und einiger Entfremdung trennte man sich wieder.

    Wie tief der Riss mit der Berliner CDU ist, wurde in den Monaten vor der Wiederholung der Abgeordnetenhauswahl Anfang 2023 noch einmal überdeutlich, da kam es auch zum endgültigen Bruch Kai Wegners mit Friedrich Merz. Damals erstickte Merz die innerparteilichen Versuche nicht, Jens Spahn statt Wegner zum Spitzenkandidaten zu machen. Wegner wehrte den Angriff ab. Sein Umfeld glaubte damals zu wissen, dass Czaja der Urheber der Spahn-Gerüchte gewesen sei.

    Michael Müller (SPD): Der verkniffene, ungeliebte Onkel der Partei

    Während Mario Czaja für viele vielleicht so etwas wie der ungeliebte Bruder in der Berliner CDU ist, erfüllt Michael Müller schon seit Jahren die Rolle des ungeliebten Onkels der Berliner SPD. Da rettete ihn auch seine politische Vita nicht. Müller war jahrelang Vorsitzender der SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus, bevor er Senator für Stadtentwicklung und schließlich Klaus Wowereits Nachfolger als Regierender Bürgermeister wurde.

    Aus dieser Zeit– es war das Jahr 2014 – stammt auch seine Feindschaft zu Raed Saleh. Der Spandauer ist seit Jahren als Fraktionsvorsitzender der starke Mann der Berliner SPD und bis heute Müllers Erzfeind. Regelmäßig ließ dieser ihn seine Macht in der Partei spüren, wenn er dem oftmals verkniffen wirkenden Müller zum Beispiel desaströse Ergebnisse bei Parteitagen organisierte. Jetzt, bei der Aufstellung der Berliner Landesliste, sei ihm aus Salehs Lager bedeutet worden, er sei „zu alt, zu weiß und zu rechts“, sagt Müller.

    Saleh setzte auf den chancenreichen vorderen Plätzen seine Leute durch, Müller hatte keine Chance. Das lag auch daran, dass das noch immer recht schwache Vorsitzenden-Duo Martin Hikel/Nicola Böcker-Giannini sich nicht wirklich stark für Müller gemacht hat. Ob es viel gebracht hätte, muss offen bleiben.

    Müllers weiteres Manko: Er ist in Charlottenburg-Wilmersdorf nicht annähernd so gut vernetzt, wie Czaja in Marzahn-Hellersdorf. Und auch aus seinem eigentlichen Haus-Kreisverband Tempelhof-Schöneberg hat Müller zuletzt nur wenig Unterstützung erfahren. Unvergessen, dass er vor der Bundestagswahl 2021 von den eigenen Leuten verstoßen wurde und mit Ach und Krach in Charlottenburg-Wilmersdorf unterkriechen konnte. Damals machte ihm seine eigene Staatssekretärin Sawsan Chebli den Platz streitig und unterlag letztlich nur knapp.

    Über Parteigrenzen: Czaja und Müller planen gemeinsamen Auftritt

    Jetzt wollen sich die von den Establishments ihrer Parteien zu Einzelkämpfer degradierten Mario Czaja und Michael Müller im Wahlkampf zusammentun. Geplant sei eine gemeinsame Veranstaltung, bei der der im Bundestag zum Außenpolitiker gewendete Müller mit dem Gesundheitspolitiker und aktuellen Präsidenten des Berliner Landesverbands des Deutschen Roten Kreuzes, Czaja, auftreten will. „Ja, wir wollen eine gemeinsame Veranstaltung machen“, bestätigt Müller der Berliner Zeitung, „das müssen wir noch abstimmen“. Im besten Fall könnten beide profitieren, so die gegenseitige Hoffnung.

    Bevor es so weit kommt, dass das CDU-Opfer Czaja und das SPD-Opfer Müller gemeinsame Sache machen, erhielt Müller Anfang der Woche recht unverhoffte Unterstützung. Parteichef Lars Klingbeil schlug in Müllers Wahlkreisbüro an der Bleibtreustraße in Charlottenburg auf – allerdings nicht etwa, um diesem in seinem einsamen Kampf sonderlich den Rücken zu stärken. Vielmehr war Müller an diesem Abend schlicht Gastgeber für den Parteipromi, der mit seiner Reihe „Klingbeil im Gespräch“ seit Jahren durch die Republik tourt.

    Bei der Gelegenheit rief Lars Klingbeil den rund hundert Gästen das zu, was diese sich in großer Mehrheit wahrscheinlich ohnehin fest vorgenommen hatten: „Wir sollten alles dafür tun, dass Michael Müller dem nächsten Bundestag angehört.“

    Ansonsten ging es um Bundespolitik. Um Merz-Bashing: „Merz wird im nächsten Jahr 70 und hat noch keinen Tag in Regierungsverantwortung verbracht. Seine Partei fürchtet Pannen, deshalb versteckt sie ihn regelrecht.“ Um ein bisschen Habeck-Kritik: „Das Heizungsgesetz war schlecht gemacht. Wir wollen den Menschen nicht vorgeben, wie sie leben sollen.“ Um Warnungen vor der AfD, aber auch die Skepsis vor einem schnellen Verbotsverfahren: „Die Aussicht, dass es am Ende zu einem Verbot kommt, geht derzeit fast gegen null.“ Und, ach ja, natürlich um jede Menge Scholz-Lob. Gängige Handelsware, null Schlagzeile.

    Auf die Frage der Berliner Zeitung, wie er denn die Entscheidung der Berliner SPD gegen Michael Müller einschätze, sagte Klingbeil nichts. Doch auch kein Kommentar ist manchmal ein Kommentar: Zumindest war der Auftritt bei Müller in Charlottenburg schon vor Monaten verabredet worden, lange bevor dieser von den eigenen Leuten kaltgestellt wurde. Nein, weitere Termine mit Müller im Wahlkampf seien nicht geplant, heißt es aus Klingbeils Team.

    Dagegen will Lars Klingbeil am 23. Januar zusammen mit den Top 4 der SPD-Landesliste auftreten – jenem Club der Abgesicherten, dem Michael Müller auch so gerne angehört hätte.

    #Berlin #Politik #SPD #CDU #Bundestagswahl #2025

  • Wahlrechtsreform beschlossen : Lex Linke lässt auch CSU zittern
    ▻https://www.telepolis.de/features/Wahlrechtsreform-beschlossen-Lex-Linke-laesst-auch-CSU-zittern-7549235.htm

    D’après Claudia Wangerin il n’y a pas d’exception au nouveau règlement qui lie le nombre de sièges qu’un parti obtient au Bundestag à son résultat au vote proportionnel et impose donc le seuil de cinq pour cent au niveau national aussi aux élus du vote majoritaire dans les circonscriptions qui n’entreront alors pas au Bundestag si leur parti n’obtient pas les voix nécessaires à la proportionnelle.

    Dans ►https://dserver.bundestag.de/btd/20/060/2006015.pdf le comité pour les affaires intérieures et de la patrie explique

    Die insgesamt abgegebenen Zweitstimmen werden zunächst bundesweit ins Verhältnis gesetzt und die Zahl der den einzelnen Parteien zufallenden Mandate bestimmt (Oberverteilung), bevor diese dann auf die einzelnen Landeslisten verteilt werden (Unterverteilung). Die Zahl der Sitze, die auf eine Landesliste entfallen, definiert die Höchstzahl der erfolgreichen Wahlkreisbewerber dieser Partei, die in dem Land aus dem Wahlkreis heraus einen Sitz erringen können.

    Cette explication fait penser que l’Unterverteilung donc le résultat au niveau du Land autorise l’accès au parlement national des élus par vote majoritaire si leur parti dépasse le seuil de cinq pour cent des voix au niveau du Land. Le commentaire critique du parti CSU qualifie le texte de loi d’anticonstitutionnel et invalide cette interprétation.

    Die Koalitionsfraktionen haben das zunächst avisierte Ziel der klaren Begrenzung auf 598 Mandate mit der nunmehrigen Erhöhung auf 630 Mandate aus den Augen verloren. Diese Anzahl minimiere die Gefahr der Kappung von Mandaten von Wahlkreissiegern insgesamt nur minimal, maximiere allerdings die nicht gekappten Mandate für die SPD. Beim Wegfall der Grundmandatsklausel zeige sich, dass die Wählerinnen und Wähler nicht interessieren, sondern die Koalition nur prozesstaktisch darauf aus sei, in Karlsruhe vor dem Bundesverfassungsgericht zu bestehen. Die Streichung der Grundmandatsklausel bedeute, dass möglicherweise ein Großteil von Wahlkreisen nicht mehr durch die Wahlkreissieger vertreten wird. Bezogen auf Bayern und basierend auf der letzten Bundestagswahl könnte dieser Vorschlag dazu führen, dass 2,6 Millionen Wählerstimmen, somit 30 Prozent der Wählerstimmen und 45 gewonnene Direktmandate keine Berücksichtigung im Bundestag finden würden. Dies sei eine
    eklatante Missachtung des Bundestaatsprinzips. Auch verstoße der Wegfall der Grundmandatsklausel gegen die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Berücksichtigung regionaler Besonderheiten beim Wahlrecht. Die Streichung schaffe damit viele neue verfassungsrechtliche Probleme. Die Behauptung, dass bei der Anhörung die Streichung der Grundmandatsklausel in der jetzigen Form eine Rolle gespielt habe, stimme nicht. Die von der CDU/CSU-Fraktion benannten Sachverständigen hätten mit der Grundmandatsklausel argumentiert, um aufzuzeigen, wie stark der Systembruch durch die vorher beabsichtigte Reform sei. Der Gesetzentwurf habe den Grundsatz, wer einen Wahlkreis gewinnt, ziehe in den Bundestag ein, aufgehoben. Verfassungsrechtlich problematisch sei dann auch, ob eine Fünfprozentklausel überhaupt noch haltbar sei. Ferner lösen die Regelungen zu
    den unabhängigen Kandidaten eine Ungleichbehandlung aus.

    Il est alors vrai : Seuls les candidats indépendants et ceux des minorités nationales accéderont au Bundestag sans avoir besoin d’au moins cinq pour cent des voix au niveau national. Je n’ai pas l’habitude de suivre facilement les arguments de la droite, mais les remarques du CSU sur les injustices anticonstitutionnelles de la nouvelle loi ne sont pas fausses.

    17.3.2023 von Claudia Wangerin - Ampel-Mehrheit ändert Bundeswahlgesetz. Gewonnene Direktmandate führen nicht mehr automatisch in den Bundestag. Bundesweite Fünf-Prozent-Hürde gilt nun auch für bayerische Unionsschwester.

    Eine linke Oppositionspartei gäbe es im aktuellen Deutschen Bundestag nicht, wäre diese Wahlrechtsreform zwei Jahre früher beschlossen worden. Als „Lex Linke“ wollten die Parteien der Ampel-Koalition ihren Gesetzentwurf aber nicht verstanden wissen. Schließlich ging es auch um Mandate der CSU, die als bayerische Unionsschwesterpartei nun an die bundesweite Fünf-Prozent-Hürde gebunden ist.

    Die Linke war bei der letzten Bundestagswahl mit 4,9 Prozent nur dank dreier Direktmandate wieder in Fraktionsstärke ins Parlament eingezogen. Das ist mit der nun erfolgreich von SPD, Grünen und FDP auf den Weg gebrachten Änderung des Bundeswahlgesetzes nicht mehr möglich.

    Mit der Reform soll der auf 736 Abgeordnete angewachsene Bundestag ab der nächsten Wahl dauerhaft auf 630 Mandate verkleinert werden, indem auf Überhang- und Ausgleichsmandate ganz verzichtet wird. Überhangmandate entstehen, wenn eine Partei über Direktmandate mehr Sitze im Bundestag erringt, als ihr laut Zweitstimmenergebnis zustünden – sie darf diese Sitze behalten. Die anderen Parteien erhalten dafür Ausgleichsmandate.

    Nach der heute mit 399 Ja-Stimmen, 261 Nein-Stimmen und 23 Enthaltungen beschlossenen Neuregelung muss nicht mehr zwangsläufig in den Bundestag einziehen, wer seinen Wahlkreis direkt gewinnt. Das könnte auch die CSU Mandate kosten.

    Der innenpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Sebastian Hartmann, warb dafür mit den Worten: „Eine Verzerrung des Wahlergebnisses zugunsten der CSU und Privilegierung einzelner Gruppen schließen wir zukünftig sicher aus!“

    Dobrindt sieht „Existenzrecht der CSU“ gefährdet

    CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt reagierte erzürnt und sagte in der letzten Aussprache vor der Abstimmung, der Plan der Ampel-Parteien ziele darauf ab, die Linke aus dem Parlament zu drängen und stelle sogar „das Existenzrecht der CSU“ infrage. Die nun nötige „Zweitstimmendeckung“ bindet sie an eine bundesweite Fünf-Prozent-Hürde, die sie 2021 zwar genommen hatte, aber aus eigener Sicht nicht mit dem nötigen Sicherheitsabstand nach unten.

    Die Grünen-Politikerin Britta Haßelmann sagte in der Aussprache, ihr sei nicht klar gewesen, dass die CSU Angst vor der Fünf-Prozent-Hürde habe. So musste am Ende der Eindruck entstehen, dass es ihr persönlich – und womöglich auch den Grünen insgesamt – vor allem darum ging, Die Linke loszuwerden. Zumal diese Partei heute noch friedenspolitische Gründungsideale der Grünen vertritt, von denen sie sich selbst längst verabschiedet haben.

    Die Ampel-Parteien hatten dennoch allen Ernstes damit argumentiert, dass die Verkleinerung alle Parteien gleichermaßen treffe; die Reform sei somit fair und verfassungsgemäß.

    „Das Parlament wird nach der Reform noch weniger Menschen repräsentieren, bildet die Gesellschaft noch weniger ab“, kommentierte die Linken-Abgeordnete Heidi Reichinnek auf Twitter. Auch „spannend“ fand sie, dass alle von der Verkleinerung des Bundestages redeten, aber niemand „von einem sich immer weiter aufblähenden Regierungsapparat: neues Kanzleramt für mindestens 770 Millionen, 168 neue sehr gut bezahlte Beamt:innen, mehr Staatssekretär:innen“.

    Die CDU/CSU-Fraktion hatte in einem eigenen Antrag eine Wahlrechtsreform auf der Grundlage des personalisierten Verhältniswahlrechts vorgeschlagen, mit der die Zahl der Bundestagsmandate „in Richtung einer Regelgröße von 590 Abgeordneten reduziert“ werden sollte. Außerdem schlugen die Unionsparteien vor, die Zahl der Wahlkreise von auf 270 zu reduzieren und die Regelgröße für Listenmandate auf 320 anzuheben.

    Zugleich plädierten CDU und CSU für eine Erhöhung der Zahl unausgeglichener Überhangmandate von zuletzt drei „auf die vom Bundesverfassungsgericht zugelassene Anzahl“ von 15. Überhangmandate einer Partei in einem Bundesland sollten nach ihrem Willen „wie bisher mit Listenmandaten der gleichen Partei in anderen Bundesländern verrechnet“ werden.

    Die Linksfraktion hatte ganz eigene Vorschläge zur Reform des Wahlrechts gemacht – in drei Anträgen zielte sie darauf ab, das Mindestalter für das aktive Wahlrecht bei Bundestagswahlen von 18 auf 16 Jahre abzusenken, ein Ausländerwahlrecht auf Bundesebene ab einem fünfjährigen legalen Aufenthalt einzuführen – und zur Stärkung des Frauenanteils im Bundestag im Parteiengesetz festzuschreiben, dass Frauen und Männer bei der Aufstellung der Landeslisten gleichermaßen berücksichtigt werden müssen.

    Und wer denkt an das größte Lager?

    Nicht gedacht wurde im Bundestag wieder einmal an das in Wahrheit größte Lager – nämlich die Menschen, die zwar wählen dürfen, sich von keiner wählbaren Partei ausreichend vertreten fühlen, um es zu tun.

    Hierzu hatte der Ex-SPD-Politiker Marco Bülow (Die Partei) bereits einen Vorschlag gemacht: „Fällt die Wahlbeteiligung unter 80 Prozent, müssen Plätze in der Größenordnung der Nichtwähler:innen frei bleiben oder per Los besetzt werden.“ Dann würden die Parteien sich endlich um diese riesige Gruppe bemühen, argumentiert Bülow.

    #Allemagne #Bundestag #élections

  • Deutscher Bundestag - Tagesaktuelles Plenarprotokoll 20/92
    ▻https://www.bundestag.de/dokumente/protokolle/vorlaeufig/20092-938568

    Voici quelques extraits de la dernière session du Bundestag.
    D’abord on a enterré une pacifiste.

    17. März 2023, Tagesaktuelles Plenarprotokoll 20/92 NACH § 117 GOBT AUTORISIERTE FASSUNG

    Deutscher Bundestag
    92. Sitzung
    Berlin, Freitag, den 17. März 2023

    Beginn: 9.00 Uhr
    Präsidentin Bärbel Bas:

    Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich wünsche Ihnen einen schönen guten Morgen. Die Sitzung ist eröffnet. Bitte nehmen Sie Platz.

    Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben eine herausragende Parlamentarierin verloren. Antje Vollmer ist tot. Sie starb vorgestern nach langer Krankheit.

    1983 zog Antje Vollmer auf der Liste der Grünen in den Bundestag ein - zu ihrer eigenen Überraschung. Sie selbst war damals noch nicht mal Parteimitglied. Als sie 2005 aus dem Parlament ausschied, war sie weit über die Grünen hinaus bekannt und anerkannt als eine der profiliertesten Frauen in der deutschen Politik. Dazwischen lagen fünf Wahlperioden, in denen sie ihre Partei und den Deutschen Bundestag mitprägte.

    Immer wieder gehörte sie zu den Ersten: zu den ersten grünen Abgeordneten im Parlament. Und zu den ersten Frauen der Bonner Republik, die selbstbewusst ihren Platz in der Politik einforderten. Sie war Teil des legendären grünen Feminats, des ersten rein weiblichen Fraktionsvorstands in der deutschen Parlamentsgeschichte. Das war eine feministische Machtdemonstration. Den Frauen ging es aber nicht um ihre Person, sondern um das Prinzip. Jahre später sagte Antje Vollmer einmal über sich: „Ich habe viel mitgestaltet. Die vorderen Plätze sind mir nicht so wichtig wie die Autorenschaft an Ideen.“

    1994 war Antje Vollmer wieder einmal eine Pionierin. Sie wurde die erste grüne Vizepräsidentin dieses Hauses. Ihre Wahl war das Ergebnis einer schwarz-grünen Zusammenarbeit. Auch das eine Premiere! Antje Vollmer sah darin - ich zitiere - „das Akzeptieren der Grünen auf allen Ebenen des Parlaments“. Ihrer Partei gab sie zugleich zu bedenken, auch sie sei nun - Zitat - „Teil des zu reformierenden Apparats“. Sie formulierte damit ihren eigenen Anspruch. Sie machte sich immer wieder stark für eine Parlamentsreform.

    Ihr Amt füllte sie mit Leidenschaft aus und mit einer Würde, die den einen oder anderen überraschte. Der „Spiegel“ nannte sie schon bald die „grüne Weizsäckerin“. Das entsprach ihrem Politikverständnis. Sie wollte über Lager- und Milieugrenzen hinweg wirken. Sie besuchte die Sudentendeutschen ebenso wie die Atomkraftgegner in Gorleben. Auch wenn ihr das Kritik einbrachte: Sie setzte auf Dialog - zwischen den Flügeln ihrer Partei ebenso wie zwischen den verhärteten Fronten der Gesellschaft. Sie glaubte an die Kraft des Dialogs auch zwischen Staaten.

    Sie war eine überzeugte Pazifistin und blieb dies auch, über alle Zeitenwenden hinweg. Sie engagierte sich außenpolitisch und betrieb zum Teil eine unermüdliche Reisediplomatie. Besondere Verdienste erwarb sie sich um die deutsch-tschechische Aussöhnung. Dafür wurde sie 1997 mit der Gedenkmedaille der Prager Karls-Universität geehrt. Auch Tibet lag ihr sehr am Herzen. Immer wieder setzte sie sich bei der chinesischen Regierung für die Menschen in dieser Region ein. 1995 empfing sie den Dalai-Lama im Deutschen Bundestag.

    Nach ihrem Ausscheiden aus dem Amt blieb sie dem Parlament verbunden. Sie moderierte ehrenamtlich den Runden Tisch „Heimerziehung in den 50er und 60er Jahren“, den der Deutsche Bundestag angestoßen hatte. Sie schrieb Bücher und Artikel. Bis zum Schluss.

    Antje Vollmer wird uns fehlen. Ich bitte Sie, sich nun für eine Schweigeminute von Ihren Plätzen zu erheben.

    (Die Anwesenden erheben sich)
    – Vielen Dank. Bitte nehmen Sie wieder Platz.
    (Die Anwesenden nehmen wieder Platz)

    Ensuite on est passé aux choses sérieuses.

    Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir steigen nun in die Tagesordnung ein. Ich rufe die Zusatzpunkte 9 a und 9 b auf.

    On connait le résultat. On a réduit considérablement les chances d’une représentation efficace des points de vue de gauche au Bundestag. Il est alors plus intéressant de lire le compte rendu du comité pour les affaires intérieures et de la patrie (Ausschuss für Inneres und Heimat) parce qu’on y apprend quels arguments ont été échangés pendant la préparation de la loi sur l’élection du Bundestag.

    ►https://dserver.bundestag.de/btd/20/060/2006015.pdf

    Die Fraktion DIE LINKE. unterstützt das Anliegen, über den Gesetzentwurf zu einem späteren Zeitpunkt zu beraten. Eine Abstimmung zwei Wochen früher oder später sei auch keine Zeitverschleppung für das Bundesverfassungsgericht.

    Der Änderungsantrag ändere den Gesetzentwurf grundlegend und es wirke, als wolle insbesondere die SPD die Fraktion DIE LINKE. durch die Streichung der Grundmandatsklausel aus dem Parlament drängen. Dabei habe die SPD in der ersten Lesung noch zugesichert, die Grundmandatsklausel beizubehalten.

    Zudem hätten sich in der Anhörung drei Sachverständige, die maßgeblich an der Erarbeitung des Gesetzentwurfs beteiligt gewesen wären, für die Beibehaltung der Grundmandatsklausel ausgesprochen. Zudem seien die Sachverständigen irregeführt worden, die auf Grundlage eines anderen Gesetzentwurfes ihre Expertise zur Verfügung gestellt hätten. Im Sinne eines angemessenen parlamentarischen Verfahrens sollten sie erneut gehört werden. Es bestehe daher ganz erheblicher Diskussionsbedarf.

    Wegen Kurzfristigkeit der Vorlage des Änderungsantrags habe die Fraktion DIE LINKE. keine ausreichende Möglichkeit gehabt, die Verfassungsmäßigkeit der Vorlage zu beurteilen und parlamentarisch zu reagieren. Es verstehe sich mithin von selbst, dass die Fraktion die LINKE. dem Änderungsantrag nicht zustimmen könne. Zudem haben die Koalitionsfraktionen ihre Anträge über das Ausländer- wahlrecht, das Wahlalter ab 16 und die Geschlechterparität in keiner Weise berücksichtigt und es sei ein Schaden für die Demokratie, dass diese Themen nun außen vor blieben.

    Bref cette loi vient d’être votée après une accélération radicale d’une procédure qui a trainé pendant des années lors ce qu’on cherchait encore à trouver un consensus malgré de nombreux intérêts divergeants. Là on a prèsque l’impression d’un putsch contre le public général qui aurait dû participer au débat.

    Le comité et la majorité de l’assemblée plénaire se sont bien évidemment aussi pronocé contre les propositions de la gauche pour le droit de vote à partir de 16 ans, pour les étrangers résident en Allemagne depuis cinq ans et la parité des sexes.

    Vive la démocratie qui sait museler la voix du peuple opposé à la guerre.

    #Allemagne #démocratie #Bundestag

  • Notstand der bürgerlichen Demokratie
    ▻https://www.telepolis.de/features/Notstand-der-buergerlichen-Demokratie-7549942.html

    En Israël, en France et en Allemagne progresse le démontage des acquis sociaux et des lois protégeant les faibles. Le parlement allemand vient de voter en toute tranquillité et sans débat public une modification de la loi sur son élection qui élimine effectivement la gauche de ses rangs.

    17. 3.2023 von Peter Nowak
    ...
    Wo bleiben Proteste gegen die Wahlrechtsreform in Deutschland?

    Willi Hajek und seine Freunde warnten die gesellschaftliche Linke in Deutschland aber auch immer vor einer Mythologisierung der Proteste in Frankreich. Er rief dazu auf, doch hierzulande selbst damit anzufangen, gegen Maßnahmen der Regierung auf die Straße zu gehen.

    Da stellt man sich die Frage, wo denn die Proteste gegen den aktuellen Notstand der Demokratie in Deutschland bleiben? Damit ist die sogenannte Wahlrechtsreform gemeint, die jenseits allen parteipolitischen Streits dazu führen wird, dass ein weiteter Teil der Wähler im Bundestag nicht mehr repräsentiert ist.

    Damit wurde genau das von einer Mehrheit aus Grünen, SPD, FDP sowie drei AfD-Abgeordneten beschlossen, was in den letzten Jahren besonders gegeißelt wurde, wenn es von Rechtskonservativen in den USA praktiziert wurde.

    Man bastelt so lange am Wahlrecht herum und schneidet Wahlkreise neu zu, bis man dann die gewünschten Mehrheiten hat. Auch die US-Republikaner geben für ihre Maßnahmen natürlich immer an, es ginge doch nur darum, den Wählerwillen besser abzubilden oder die Parlamente zu verkleinern. Das ist auch das Argument aller Befürworter der Wahlrechtsreform in Deutschland und macht den undemokratischen Charakter besonders deutlich.

    Was ist denn eigentlich das Problem, wenn der Bundestag wie aktuell 736 Abgeordnete hat? Soll da wirklich das Argument von nicht ausreichend großer Säle dazu herhalten, um eine auch nach bürgerlich-demokratischen Grundsätzen undemokratische Reform durchzusetzen?

    Und das in einer Zeit, wo die technischen Voraussetzungen von Abstimmungen auch einer großen Anzahl von Abgeordneten viel leichter zu bewerkstelligen ist, als vor mehr als 100 Jahren, als auf Rätekongressen Tausende Arbeiter und Arbeiterinnen berieten und auch zu Abstimmungen kamen.

    Gerade Kritiker der repräsentativen Demokratie müssten die aktuelle Wahlrechtsreform entschieden verurteilen. Sie ist ein Teil des Notstands der bürgerlichen Demokratie.

    #Allemagne #politique #démocratie #gauche #Bundestag #élections

  • Deutscher Bundestag - Wahlrechtsreform zur Verkleinerung des Bundestages beschlossen
    ▻https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2023/kw11-de-bundeswahlgesetz-937896

    C’est la fin des petits partis au parlement national d’Allemagne. Vendredi le 17 mars 2023 la majorité des élus du Bundestag a annulé les règles censées garantir la représentation du plus grand nombre possible de votants. L’Allemagne contrebalançait les effets injustes des systèmes de vote majoritaire et proportionnel par une combinaison des deux qui donnait deux voix à chaque électeur et électrice. La répartition des « deuxièmes voix » définissait la répartition des sièges au parlement national et la répartition des « premières voix » décidait dans un vote majoritaire simple quel candidat ou candidate d’une circonscription accédait « directement » au Bundestag. Cette combinaison des principes majoritaires et proportionnels produisant systématiquement une répartition des sièges différente du pourcentage des « deuxièmes voix » censé définir le poids des partis dans l’assemblée, on attribuait des sièges supplémentaires (Ausgleichsmandat) au partis dont le poids était réduit par le résultat du vote majoritaire.

    Désormais ne comptera plus que le résultat de la « deuxième voix » (proportionnelle) pour le nombre de sièges qu’aura un parti au Bundestag (Zweitstimmendeckung). Le Bundestag comptera exactement 630 élus. Les élus de la partie majoritaire du vote, la « première voix » ne pourront exercer leur mandat que si leur parti aura obtenu cinq pour cent des voix au niveau national dans le cadre du vote proportionnel ("deuxième voix").

    Il devient alors impossible pour un parti d’entrer au Bundestag par des élus « directs » s’il obtient moins que cinq pour cent des voix à la proportionnelle . La loi allemande interdisant des listes électorales communes de plusieurs partis politiques la décision du Bundestag signifie l’exclusion effective des petits partis des décisons politiques nationales.

    Fünf-Prozent-Hürde in Deutschland
    ▻https://de.wikipedia.org/wiki/F%C3%BCnf-Prozent-H%C3%BCrde_in_Deutschland

    Voici d’abord le texte du site web du Bundestag qui explique la nouvelle loi. En dessous vous trouvez des informations plus détaillées.

    Nach einer scharfen Kontroverse im Bundestag hat die Ampelkoalition am Freitag, 17. März 2023, ihre umstrittenen Pläne für eine Wahlrechtsreform zur Reduzierung der Abgeordnetenzahl mit 399 Ja- bei 261 Nein-Stimmen und 23 Enthaltungen durch das Parlament gebracht. Für den Gesetzentwurf der Koalition zur Änderung des Bundeswahlgesetzes (20/5370) in der vom Innenausschuss geänderten Fassung (20/6015) votierten in namentlicher Abstimmung 395 Parlamentarier von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP sowie drei AfD-Abgeordnete und ein fraktionsloses Mitglied des Bundestages. Dagegen stimmten neben 184 Unions- und 31 Linken-Abgeordneten auch 41 AfD-Parlamentarier sowie zwei Sozialdemokraten und drei fraktionslose Abgeordnete.

    Neuregelung begrenzt Zahl der Bundestagsmandate

    Mit der Neuregelung wollen die Koalitionsfraktionen die Zahl der Bundestagsmandate künftig verlässlich auf 630 begrenzen. Dazu sehen sie einen Verzicht auf die bisherige Zuteilung sogenannter Überhang- und Ausgleichsmandate vor. Dies könnte dazu führen, dass künftig nicht alle Direktkandidaten, die in ihrem Wahlkreis die meisten Erststimmen erhalten, in das Parlament einziehen. Überhangmandate sind bisher angefallen, wenn eine Partei über die Erststimmen mehr Direktmandate in den Wahlkreisen gewonnen hat, als ihrem Listenergebnis entsprach. Um das mit der Zweitstimme bestimmte Kräfteverhältnis der Parteien im Parlament wiederherzustellen, wurden diese Überhänge mit zusätzlichen Ausgleichsmandaten kompensiert. In der Folge stieg die Zahl der Abgeordneten über die bisherige gesetzliche Sollgröße von 598 hinaus auf derzeit 736 an.

    Dem Gesetzesbeschluss zufolge soll es wie bisher 299 Wahlkreise und zwei Stimmen geben. Dabei wird mit der Zweitstimme, mit der die Wähler für eine Parteiliste votieren können, über die proportionale Verteilung der Mandate an die Parteien entschieden. Mit der Erststimme können wie bisher in den Wahlkreisen Direktkandidaten gewählt werden. Ihnen wird ein Mandat jedoch nur zugeteilt, wenn dies durch das Zweitstimmenergebnis gedeckt ist. Stellt eine Partei in einem Bundesland mehr Wahlkreissieger als ihrem Zweitstimmenergebnis entspricht, sollen – in der Reihenfolge ihrer Ergebnisse bei den Wahlkreisstimmen – entsprechend weniger von ihnen bei der Mandatszuteilung berücksichtigt werden. Ursprünglich hatte der Koalitionsentwurf noch eine Begrenzung der Abgeordnetenzahl auf 598 vorgesehen, doch erhöhte die Ampel diese Sollgröße während der parlamentarischen Beratungen auf 630, um die Wahrscheinlichkeit zu erhöhen, „dass Wahlkreisbewerber, auf die die meisten Erststimmen entfallen, einen Sitz erhalten“.

    Wegfall der Grundmandatsklausel

    Eine weitere Änderung der im Januar eingebrachten Vorlage enthält den Wegfall der sogenannten Grundmandatsklausel. Sie sieht vor, dass eine Partei auch dann entsprechend ihrem Zweitstimmenergebnis im Bundestag vertreten ist, wenn sie weniger als fünf Prozent der Zweitstimmen errungen hat, aber mindestens drei Direktmandate gewinnen konnte.

    Zuletzt profitierte davon Die Linke, die bei der Bundestagswahl 2021 auf einen Zweitstimmenanteil von 4,9 Prozent kam, aber mit drei Direktmandaten in Fraktionsstärke in das Parlament einziehen konnte.
    Vorlagen der Opposition

    Ein Gesetzentwurf der AfD-Fraktion (20/5360), der die Zahl der Bundestagsmitglieder auf 598 begrenzen wollte und dazu ebenfalls einen Wegfall der Grundmandatsklausel sowie der Überhang- und Ausgleichsmandate vorsah, fand keine Mehrheit. Danach sollte zudem mit einer „offenen Listenwahl“ die Möglichkeit geschaffen werden, die Zweitstimme künftig in bis zu drei „Bewerberstimmen“ aufzuteilen und dadurch die von den Parteien vorgegebene Reihenfolge der Landeslisten zu verändern.

    Ebenfalls abgelehnt wurde ein CDU/CSU-Antrag (20/5353). Die Union schlug darin vor, die Zahl der Wahlkreise auf 270 zu reduzieren und die Regelgröße für Listenmandate auf 320 anzuheben, um die Zahl der Bundestagsmitglieder „in Richtung einer Regelgröße von 590 Abgeordneten“ zu reduzieren. Dazu plädierte sie für eine Erhöhung der Zahl unausgeglichener Überhangmandate von derzeit drei „auf die vom Bundesverfassungsgericht zugelassene Anzahl“ von 15 und sprach sich für eine „Anhebung der Grundmandatsklausel“ aus. Danach sollen bei Verteilung der Sitze auf die Landeslisten nur Parteien berücksichtigt werden, die mindestens fünf Prozent der gültigen Zweitstimmen erhalten oder in mindestens fünf statt bisher drei Wahlkreisen einen Sitz errungen haben. Von der Tagesordnung wieder abgesetzt wurden drei Anträge der Fraktion Die Linke (20/5356, 20/5357, 20/5358).
    SPD: Grundlegende und überfällige Reform

    In der Debatte sprach Sebastian Hartmann (SPD) von „einer der grundlegendsten, aber sehr überfälligen Reform des deutschen Wahlrechts“. Die entscheidenden Punkte seien dabei eine „feste Größe“ des Bundestages von 630 Abgeordneten, ein einfaches und nachvollziehbares Wahlrecht mit zwei Stimmen und der Erhalt von 299 Wahlkreisen.

    Zugleich werde eine Verzerrung des Zweitstimmenergebnisses zugunsten einzelner Gruppen werde damit ausgeschlossen. Die „klare Systementscheidung“ liege darin, dass Parteien, die mehr als fünf Prozent der Zweitstimmen errungen haben, an der Sitzverteilung teilnehmen.
    CSU: Versuch einer Wahlrechtsmanipulation

    CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt kritisierte, dass eine Partei künftig in einem Land alle Wahlkreise gewinnen könne, ohne dass ein Kandidat in das Parlament einzieht. Wenn direkt gewählte Abgeordnete nicht mehr in das Parlament einziehen, fördere dies die Politikverdrossenheit. Die Koalition sage, sie wolle den Bundestag verkleinern, verkleinere aber die Opposition.

    Durch die Abschaffung der Grundmandatsklausel als „Ausdruck der regionalen Besonderheiten unseres Landes“ wolle die Koalition die Linksfraktion aus dem Parlament drängen und das Existenzrecht der CSU infrage stellen. Dies sei der Versuch einer Wahlrechtsmanipulation mit dem Ziel, „den Machtanspruch der Ampel zu zementieren“. Die Koalitionsvorlage sei falsch, fehlerhaft, verfassungswidrig und ein „großes Schurkenstück“.
    Grüne: Regionalpartei kann Wahlrecht nicht diktieren

    Britta Haßelmann (Bündnis 90/Die Grünen) entgegnete, sie respektiere die regionale Sonderstellung der CSU, doch könne es nicht sein, dass diese als Regionalpartei das Wahlrecht diktiere. Es gehe nicht um Wahlmanipulation oder Betrug am Wähler, sondern dass der Bundestag nach zehnjährigem Streit das Versprechen einlöse, sich zu verkleinern.

    Dies geschehe auf der Grundlage des Verhältniswahlrechts. Dabei bleibe es bei 299 Wahlkreisen, deren Ergebnis aber auch über die erzielten Zweitstimmen durch das Verhältniswahlrecht abgesichert sein müsse. Damit gelte der Grundsatz, dass die Mehrheit im Parlament von denen dargestellt werden könne, die bei der Wahl auch die Mehrheit der Stimmen erhalten haben. Die Reform sei fair und verfassungsgemäß.
    AfD fordert Möglichkeit „offener Listenwahl“

    Albrecht Glaser (AfD) betonte, dass die Koalition ein Reformkonzept vorgelegt habe, das nahezu identisch sei mit einem bereits vorher eingebrachten Vorschlag seiner Fraktion. Nicht übernommen worden sei das AfD-Anliegen einer „offenen Listenwahl“, die einen direkten Einfluss auf die Reihenfolge der Bewerber auf den Landeslisten gewährleisten solle. Diesen demokratischen Fortschritt wolle die Ampel nicht.

    Mit Blick auf den Wegfall der Grundmandatsklausel sagte Glaser hinzu, dass Dobrindts „Vermutung“ hinsichtlich der „Wirkung dieser Klausel auf Ihr politisches Schicksal in Bayern“ falsch sei. „Die Anwendung ist nicht so, wie Sie glauben, dass sie sei“, fügte er hinzu.
    FDP: Grundentscheidung für kleineren Bundestag

    Konstantin Kuhle (FDP) sagte, der Verzicht auf eine Grundmandatsklausel sei mit weniger verfassungsrechtlichen Risiken behaftet als die Einführung einer neuen Grundmandatsklausel gewesen wäre. Aus diesem Grund erfolge diese Änderung. Um die CSU gehe es dabei nicht. „Lassen Sie uns heute gemeinsam die Grundentscheidung für eine Verkleinerung des Bundestages treffen“ und auf dieser Grundlage „weiter miteinander sprechen“, fügte Kuhle hinzu.

    Stephan Thomae (FDP) unterstrich, wenn sich die CSU Sorgen um die Fünf-Prozent-Hürde in Bayern mache, könne er sagen, dass man „total offen“ sei, nach der heutigen Grundentscheidung „nochmal über Spezifika regionaler Besonderheiten zu sprechen“ und darüber zu diskutieren, „ob für die CSU hier eine Regelung getroffen werden muss“.
    Linke: Grundmandatsklausel im Osten wichtig

    Jan Korte (Die Linke) wertete die Ampel-Vorlage als „größten Anschlag“ seit Jahrzehnten auf das Wahlrecht als entscheidenden Grundpfeiler der parlamentarischen Demokratie. Profitieren würden davon SPD, Grüne und FDP. Zugleich wolle die Koalition „zwei Oppositionsparteien aus dem Bundestag politisch eliminieren“, fügte er hinzu. Dabei sei die CSU „in Bayern eine tief verwurzelte Partei“.

    Auch sei die Grundmandatsklausel gerade für Ostdeutschland wichtig gewesen, weil die damalige PDS einem relevanten Teil der dortigen Bevölkerung eine Stimme gegeben habe und Die Linke dies heute ebenso mache. Mit der Streichung der Klausel überlasse die Koalition „der AfD den Osten“, beklagte Korte und betonte, dass man sich vor dem Bundesverfassungsgericht wiedersehen werde.
    CDU kündigt Klage vor dem Bundesverfassungsgericht an

    Auch der CDU-Abgeordnete Ansgar Heveling, Obmann der Unionsfraktion in der Wahlrechtskommission, kündigte eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht gegen das neue Wahlrecht an. Unionsfraktionschef Friedrich Merz sagte, die Union werde „jederzeit jede Gelegenheit nutzen“, wieder zu ändern, was die Koalition hier beschließen wolle. Zugleich regte er zum Ende der Debatte ein „Innehalten“ und Verschieben der Abstimmung an, um darüber nachdenken zu können, wie man dem Ziel einer gemeinsamen Änderung des Wahlgesetzes näherkommen könne.

    SPD-Fraktionschef Dr. Rolf Mützenich wandte sich unter Verweis auf Gespräche der vergangenen Wochen gegen eine Vertagung: „Drei Wochen intensives Ringen wird nicht besser, wenn wir nochmal 14 Tage warten.“

    Mit den Stimmen von SPD, Grünen und FDP hatte zuvor der Innenausschuss am 15. März einen Änderungsantrag der Koalition gebilligt, der neben der Erhöhung der Sollgröße des Bundestages von derzeit 598 auf 630 Mandate auch einen Wegfall der Grundmandatsklausel vorsah.
    Abgesetzte Anträge der Linken

    Die Fraktion Die Linke drang in ihren drei von der Tagesordnung abgesetzten Anträgen darauf, das Mindestalter für das aktive Wahlrecht bei Bundestagswahlen von 18 auf 16 Jahren abzusenken (20/5358), ein Ausländerwahlrecht auf Bundesebene ab einem fünfjährigen legalen Aufenthalt in der Bundesrepublik einzuführen (20/5356) und zur Stärkung des Frauenanteils im Bundestag im Parteiengesetz festzuschreiben, dass Frauen und Männer bei der Aufstellung der Landeslisten gleichermaßen berücksichtigt werden (20/5357). (sto/17.03.2023)

    P.S. J’ai d’abord compris qu’on avait introduit une exception comfortable en faveur de la droite bavaroise. Il n’en est pas ainsi. L’élimination des élus par vote majoritaire fera l’objet d’une plainte de la part du parti de droite bavarois CSU (Christlich-soziale Union) qui risque de ne pas obtenir cinq pour cent des voix au niveau national mais obtient la majorité dans un nombre élevé de circonscriptions.

    Le parti Die Linke est davantage touché par la suppression de la « clause de mandat de base » (Grundmandatsklausel) qui éliminait le seuil de cinq pour cent pour les partis ayant obtenu au moins trois élus directs. Il est fort probable que le parti continuera à obtenir moins de cinq pour cent des voix aux prochaines élections et ne sera repésentée que par ses élus directs qui compteront entre une et trois têtes. Un si petit nombre de personnes ne peut pas participer effectivement au travail parlementaire.

    La nouvelle loi interdit également que figurent sur les listes électoralres d’un parti des candidats ou candidates qui ne sont pas membres officiels du parti composant la liste. C’est une mesure supplémentaire pour rendre impossible la création de listes communes de plusieurs partis ou mouvements politiques.

    L’autre exception à cette nouvelle règle sont les candidats indépendants et les élus des minorités nationales, les Danois et les Sorabes (aussi connus comme Wendes ou Serbes de Lusace , ou encore Sorbes ). Les candidates ou candidats indépendants doivent gagner leur circonscription et les repésentants des minorités sont élus sans égard de leur score relatif aux autres candidats.

    #Allemagne #politique #démocratie #Bundestag #élection #droit

  • Reform Berliner Bundestagswahlkreise : Wahlsieger am Reißbrett
    ▻https://taz.de/Reform-Berliner-Bundestagswahlkreise/!5895527

    La nouvelle repartition des circonscriptions électorales à Berlin éliminera les candidats du parti de gauche. Avec le même nombre de voix qu’au dernières élections Die Linke n’obtiendra plus aucun député au Bundestag. En 2025 il lui faudra impérativement dépasser le seuil de cinq pour cent des voix électorales au niveau national pour entrer au Bundestag.

    L’Allemagne impose un résultat d’au moins cinq pourcent des voix électorales comme condition d’entrée dans ses parlements politiques.

    Une règle du droit de vote allemand veut qu’à partir de trois élus par vote majoritaire le nombre des autres délégués du parti se calcule proportionellement même si son résultat général est en dessous de cinq pour cent.

    Actuellement Die Linke profite de cette règle.

    Dans toutes les élections politiques allemandes sont élus deux candidats par circonscription. Le premier est élu par vote majoritaire dans un seul tour, alors que le deuxième vote de chaque électeur entre dans le calcul proportionnel au niveau global. Chaque parti y propose une liste de candidats qui entrent au parlement en fonction de leur position sur la liste du parti et des voix obtenus.

    Ce double vote rend nécessaire des calculs compliqués afin de garantir la bonne repartition proportionelle des sièges. Il a fait gonfler le Bundestag au point où il est devenu le deuxième grand parlement du monde après le congrès national de Chine.

    Ce développement est la raison officielle pour les modifications à venir des circonscriptions. A Berlin le parti sicialdémocrate SPD domine la commission chargé de la conception des circonscriptions. Elle propose alors au parlement une nouvelle repartition qui augmentera le nombre des socialdémocrates élus par vote majoritaire. Les perdants seront les chrétiens-démocrates et surtout le parti de gauche.

    Erik Peter - Die Linke wirft der SPD vor, die Wahlkreise für die Berliner Bundestagswahl zu ihren Gunsten zuzuschneiden. Auch Grüne und CDU würden verlieren.

    BERLIN taz | Die Reform der Berliner Bundestagswahlkreise vor der kommenden Wahl 2025 könnte vor allem der SPD zum Vorteil gereichen. Linken, Grünen und CDU droht dagegen der Verlust bisheriger Mandate. Das ergibt sich aus zwei alternativen Vorschlägen der Landeswahlleiterin an die Wahlkreiskommission des Bundestags, die der taz vorliegen. Hintergrund ist die für eine angestrebte Verkleinerung des Bundestages notwendig gewordene Verringerung von bislang 12 auf zukünftig 11 Berliner Wahlkreise.

    Eine erste Variante sieht vor, den 2021 von den Linken gewonnenen Wahlkreis Lichtenberg aufzulösen und auf umliegende Wahlkreise zu verteilen. Das Mandat entfiele ersatzlos. Der Vorschlag treibt insbesondere die Linke um: Bedroht wäre schließlich eines von drei bundesweiten Direktmandaten, das der Partei zuletzt gerade so den Fraktionsstatus im Bundestag gesichert hat. Auch die CDU hätte bei dieser Variante das Nachsehen und könnte ihr Direktmandat in Reinickendorf an die SPD verlieren.

    Ein anderer, von der Landeswahlleitung favorisierter Vorschlag sieht die Aufteilung des Wahlkreises Pankow sowie Umverteilungen in Reinickendorf und Spandau vor. Bei diesem Vorschlag würden die Grünen ihr in Pankow gewonnenes Mandat ersatzlos verlieren und wiederum die SPD einen Wahlkreis gewinnen, der bisher an die CDU fiel.

    In beiden Varianten wäre also die SPD die große Gewinnerin. Holte sie bei der Wahl 2021 noch 4 von 12 Berliner Bundestagswahlkreisen direkt, wären es bei gleichbleibender Stimmenverteilung zukünftig 5 von 11.

    Die vorgeschlagenen Neufassungen gehen auf die turnusgemäßen Prüfungen der Wahlbezirke zurück. Die Landeswahlleitungen müssen dafür Vorschläge an die Wahlkreiskommission des Bundestages übermitteln. Diese legt im Januar ihre Vorschläge dem Bundestag vor, der dann final entscheidet. Grundsätzlich gilt, dass alle Wahlkreise ähnlich groß sein sollen und nicht mehr als 15 Prozent von der durchschnittlichen Wahlkreisgröße (rund 250.000 Wahlberechtigte) abweichen sollen.

    In Berlin liegen derzeit zwei Wahlkreise deutlich unter dem Schnitt: Spandau-Charlottenburg-Nord (–16,8 Prozent) und Reinickendorf (–18,6 Prozent). Erstaunlich scheint angesichts dessen, dass bei den vorliegenden Vorschlägen von Landeswahlleitung und Innenverwaltung die Schere auch in Pankow und Lichtenberg angesetzt wird.

    Entsprechend sind die Vorschläge außerhalb der SPD nicht gerade gut angekommen. Bei den Grünen hat man Bauchschmerzen. Und der Berliner Linken-Abgeordnete Sebastian Schlüsselburg wirft der als Innenverwaltung verantwortlichen SPD gleich „Gerrymandering“ (siehe Kasten) vor: Mit dem im englischen Sprachgebrauch gebräuchlichen Begriff wird die vor allem aus den USA bekannte Unsitte bezeichnet, Wahlkreiszuschnitte für Parteipolitik zu missbrauchen.

    „Beide Varianten sind offensichtliche Fälle von Gerrymandering“, sagt Schlüsselburg, „es gibt kein sachliches Argument, warum Lichtenberg als dynamischer und wachsender Wahlkreis kein eigener Wahlkreis bleiben sollte.“ Die mangelnde Größe Charlottenburg-Nords und Reinickendorfs sollte seiner Ansicht minimalinvasiv vor Ort korrigiert werden.

    Schlüsselburg kritisiert zudem, dass die Innenverwaltung von Iris Spranger (SPD) die Vorschläge aus dem Juli den Parteien erst Mitte November vorlegte – mit gerade einmal einer zweiwöchigen Frist zur Stellungnahme. „Wahlkreiszuschnitte in Hinterzimmern beschädigen das Vertrauen in die Demokratie“, sagt Schlüsselburg, „die SPD und die Landeswahlleitung müssten nach der von ihr verantworteten Wahlwiederholung eigentlich das Vertrauen in die Wahldemokratie stärken – dann aber versuchen sie, den Volksentscheid von der Abstimmung zu trennen, und überraschen uns nun mit kurzer Fristsetzung beim Neuzuschnitt der Wahlkreise.“ Die Linke hat die Vorschläge in ihrer Stellungnahme entsprechend kritisiert und abgelehnt. Sie spricht sich für die zweite Variante mit Änderungen aus und will den Wahlkreis Lichtenberg und Pankow weitgehend unangetastet lassen.

    Die SPD teilte der taz mit, Vorschläge der Wahlkreiskommission zur Kenntnis genommen und keine Stellungsnahme abgegeben zu haben. Die Innenverwaltung äußerte sich auf taz-Anfrage dazu bislang nicht.

    Erinnerung an PDS-Zeiten

    Der Linken könnte damit ein ähnliches Szenario wie der Vorgängerpartei PDS drohen. Nachdem diese 1998 noch vier Direktmandate im Osten Berlins gewonnen hatte, blieben ihr nach der Neuaufteilung der Wahlkreise vor der Bundestagswahl 2002 nur noch zwei sichere Wahlkreise übrig. Weil die Partei dann knapp an der 5-Prozent-Hürde scheiterte, zogen damals nur noch Gesine Lötsch in Lichtenberg und Petra Pau in Marzahn-Hellersdorf als direkt gewählte Abgeordnete in den Bundestag ein – eine PDS-Fraktion gab es nicht mehr.

    Abgeschafft worden waren zuvor die Wahlkreise Hohenschönhausen-Pankow-Weißensee, mit der Folge, dass die Partei im neuen Wahlkreis Pankow ins Hintertreffen geriet. Keine Chance mehr hatte die PDS zudem im neu zusammengesetzten Ost-West-Wahlkreis Mitte, nachdem sie zuvor den alten Wahlkreis Mitte-Prenzlauer Berg dominiert hatte. Die PDS war damit die einzige große Verliererin der damaligen Wahlkreisreform.

    Parallel zur turnusmäßigen Prüfung der Wahlkreise arbeitet die Bundesregierung derzeit an einer grundlegenden Reform des Wahlrechts, um den durch Überhangmandate überdimensionierten Bundestag zu verkleinern. Sollte diese kommen, könnten die nun diskutierten Wahlkreiszuschnitte wiederum Makulatur sein.

    #Berlin #Allemagne #politique #gauche #Die_Linke #élections #Bundestag #droit #Überhangmandat #gerrymandering

  • Bürgergeld - Beton, Flexibilität und Schwäche - freitag.de
    ▻https://www.freitag.de/autoren/alexander-fischer/buergergeld-beton-flexibilitaet-und-schwaeche?s=09

    Alexander Fischer, secretaire d’état auprès de la senatrice pour intégration, travail et questions sociales (#SenIAS) du gouvernement (Land) berlinois du parti de gauche (#Die_Linke) Katja Kipping nous propose cette analyse des nouvelles lois fédérales censées remplacer l’infâme #HartzIV qui s’appellerait désormais #Bürgergeld. Texte essentiel pour comprendre comment l’Allemagne dévéloppe le système inspirant les macronistes.

    23.11.2022 von Alexander Fischer - Die Union hat Verschärfungen des Bürgergeld-Gesetzes erzwungen. Aber ihre Blockade-Mehrheit im Bundesrat wäre keine, wenn andere Parteien andere Entscheidungen getroffen hätten. Die politische Verantwortung tragen viele.

    Wohl weil es sich im Schatten sehr großer Krisen vollzieht, wird in Deutschland nicht noch sehr viel mehr über eine der bedeutendsten Sozialreformen der letzten Jahre diskutiert. Mit dem Label „Bürgergeld“ hat die Ampel eine Reform des SGB II auf den Weg gebracht, die einen Bruch mit der letzten großen Reform des Grundsicherungssystems vollziehen will, die unter dem Namen „Hartz IV“ in die Geschichte der Bundesrepublik eingegangen ist. Wie groß man auch immer diesen Bruch qualitativ bewerten will, unstrittig ist, dass die Bezieher/innen von Grundsicherungsleistungen mit diesem Gesetz auf signifikante Verbesserungen hoffen dürften, ob bei der Höhe des Regelsatzes, dem Sanktionsregime oder der Verpflichtung, zumutbare Arbeit anzunehmen. Es war die CDU/CSU, die diese Reform im Bundesrat vorläufig gestoppt hat, weshalb gegenwärtig weitgehend hinter verschlossenen Türen im Vermittlungsausschuss zwischen Bundestag und Bundesrat über einen Kompromiss verhandelt wird, der noch in dieser Woche Bundestag und Bundesrat passieren muss, damit er überhaupt noch rechtzeitig zum 1.1.2023 praktisch umgesetzt werden kann. Und alles sieht danach aus, als ob die CDU/CSU eine Verschärfung der Sanktionsregelungen erzwingen wird. Die Ampel musste nach rechts verhandeln. Aber ist das ein Naturgesetz? Keinesfalls. Die politische Verantwortung für die weitere Verwässerung einer schon im Ansatz begrenzten Sozialreform tragen viele.

    Es lohnt sich, dafür einen Blick auf das Verfahren im Bundesrat und die Machtarithmetik, die in ihm zum Ausdruck kommt, zu werfen. Die Bürgergeld-Reform ist technisch gesehen ein Zustimmungsgesetz, das nicht nur mit Mehrheit vom Bundestag beschlossen werden muss, sondern auch im Bundesrat eine Mehrheit braucht. Das #Bundestag (@klaus++ c’est une erreur, il s’agit du Der #Bundesrat) ist als „Parlament der Länderregierungen“ (Selbstdarstellung) aus 69 Sitzen zusammen gesetzt, die (mit Unschärfen) nach der Größe auf die Bundesländer verteilt sind. Die Besetzung der Sitze und das Stimmverhalten bestimmen die jeweils amtierenden Landesregierungen. Enthaltungen zählen bei Abstimmungen wie Nein-Stimmen. Und da die Koalitionsverträge in den Bundesländern immer einen Passus enthalten, der bestimmt, dass im Bundesrat bei Uneinigkeit der Koalitionsparteien mit Enthaltung votiert wird, ergibt sich in der gegenwärtigen Zusammensetzung des Bundesrats folgende Machtarithmetik:

    Die Ampel-Parteien können auf insgesamt 16 jedenfalls in der Logik der regierenden Parteifarben sichere Ja-Stimmen bauen, die sich aus den 4 Landesregierungen von Hamburg (SPD/Grüne, 3), Niedersachsen (SPD/Grüne, 6), Saarland (SPD, 3) und Rheinland-Pfalz (Ampel, 4) speisen. Die beiden weiteren für den Bundesrat theoretisch relevanten Parteien sind CDU/CSU und DIE LINKE. Die CDU/CSU kann wegen der oben beschriebenen Logik nicht weniger als 39 Stimmen für eine Blockade versammeln, die sich aus den 8 Landesregierungen von Bayern (CSU/Freie Wähler, 6), Baden-Württemberg (Grüne/CDU, 6), Hessen (CDU/Grüne, 5), Nordrhein-Westfalen (CDU/Grüne, 6), Schleswig-Holstein (CDU/Grüne, 4), Brandenburg (SPD/CDU/Grüne, 4), Sachsen-Anhalt (CDU/SPD/Grüne, 4) und Sachsen (CDU/SPD/Grüne, 4) zusammen setzen. Damit hat die CDU/CSU allein, sofern sie ihre jeweils mitregierenden Landesparteien auf eine Linie verpflichtet (was offenbar geschehen ist), die Möglichkeit, mehr als 35 Enthaltungen im Bundesrat zu mobilisieren, die für eine Blockade nötig sind. Anders sieht das bei der LINKEN aus. Sie kann bis zu 14 Stimmen im Bundesrat für eine Enthaltung mobilisieren, die sich aus den Landesregierungen in Berlin (SPD/Grüne/LINKE, 4), Thüringen (LINKE/SPD/Grüne, 4), Bremen (SPD/Grüne/LINKE, 3) und Mecklenburg-Vorpommern (SPD/LINKE, 3) zusammen setzen.

    Es ist diese Macht-Arithmetik, die die Ampel dazu zwingt, in erster Linie mit der CDU/CSU zu verhandeln, und das heißt materiell über sozialpolitische Verschlechterungen des vorliegenden Entwurfs zu reden. Aber diese Macht-Arithmetik ist nicht vom Himmel gefallen, sondern das Ergebnis politischer Entscheidungen. Es waren die baden-württembergischen Grünen, die 2021 bewusst entschieden haben, keine Ampel-Landesregierung mit SPD und FDP zu bilden, sondern weiter mit der CDU zu regieren. Es waren die nordrhein-westfälischen Grünen, die 2022 sehr bewusst entschieden haben, keine Ampel-Landesregierung unter Führung der SPD zu bilden, sondern eine schwarz-grüne unter Führung der CDU. Hätten sie sich nur in einem Fall anders entschieden, könnte die CDU/CSU heute nur 33 Stimmen, und damit keine Blockade-Enthaltungsmehrheit im Bundesrat mobilisieren. Dann hätte die Ampel 22 sichere Gestaltungs-Stimmen im Bundesrat, und es wäre viel naheliegender, sich statt um die Auflösung des von Friedrich Merz angerührten Betons um die 14 Stimmen aus den Ländern zu bemühen, in denen DIE LINKE mitregiert. Eine erfolgreiche Verhandlung würde dann zu 36 Ja-Stimmen im Bundesrat und damit zur Verabschiedung des Gesetzes führen. Wer also jetzt vor allem darüber klagt, dass die CDU/CSU das macht, was sie eben macht, sollte nicht vergessen, wer sie in diese Machtposition durch landespolitische Entscheidungen gebracht hat.

    Ein schwieriger Abwägungsprozess würde dann vor allem auf DIE LINKE zukommen, zu deren Gründungskonsens die fundamentale Ablehnung von Hartz IV gehört. Für welche Verbesserungen wäre man bereit, dem Gesetz zu einer Mehrheit im Bundesrat zu verhelfen, auch dann, wenn zentrale Funktionsprinzipien von Hartz IV noch nicht überwunden sind? Es wäre keine leichte Debatte, das ist sicher. Allein wenn sich SPD und Grüne im Jahr 2019 in Brandenburg für die rechnerisch und politisch mögliche Bildung einer rot-rot-grünen Landesregierung entschieden hätten, könnten die Ampel-Parteien und die rot-rot-grünen bzw. rot-roten Landesregierung gegenwärtig zusammen 34 Stimmen mobilisieren, nur eine weniger als die Mehrheit von 35 Stimmen. Und die Verhandlungssituation sähe völlig anders aus, weil es ausreichen würde, mit einem weiteren Land einen Deal zu machen. Der Beton des Friedrich Merz wäre äußerst brüchig. Aber zu dieser Wahrheit gehört eben auch die gegenwärtige Schwäche der LINKEN, die dazu führt, dass sie in vielen Bundesländer überhaupt kein Machtfaktor mehr ist .

    Der Beton der CDU/CSU, die machtpolitische Flexibilität der Grünen (und abgestuft auch der SPD) und die Schwäche der LINKEN sind es, die jetzt dazu führen, dass am Ende eben doch wieder CDU und CSU die Chance bekommen, selbst vergleichsweise kleine soziale Verbesserungen für Millionen zu verwässern und schlimmstenfalls zu blockieren.

    #Allemagne #politique #allocations_sociales #HartzIV #Bürgergeld

  • Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/4277
    ▻https://dserver.bundestag.de/btd/20/042/2004277.pdf

    Est-ce que le gouvernement d’Espagne et ses services secrets sont autorisés à espionner leurs comptriotes sur le sol allemand ? C’est le député du parti de gauche Andrej Hunko qui pose cette question au gouvernement allemand.

    Seite 45

    Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz

    68. Abgeordneter Andrej Hunko (DIE LINKE.)

    Inwiefern müssen spanische Polizeibehörden nach
    Rechtsauffassung der Bundesregierung deutsche
    Stellen darüber informieren oder eine Erlaubnis
    beantragen, sofern solche Einsätze erfolgen, wenn
    sie auf deutschem Hoheitsgebiet staatliche Spio-
    nagesoftware zur Überwachung von Mobiltelefo-
    nen einsetzen, und inwiefern ist eine derartige In-
    formation oder Beantragung im Jahr 2018 mög-
    licherweise erfolgt, etwa im Zeitraum als der ehe-
    malige katalanische Regionalpräsident Carles
    Puigdemont am 25. März 2018 nach Schleswig-
    Holstein einreiste, dort verhaftet wurde und meh-
    rere Tage in Gefangenschaft verbrachte (Bundes-
    tagsdrucksache 19/2023)?

    Seite 46

    Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Benjamin Strasser
    vom 4. November 2022

    Die Frage wird so verstanden, dass sie sich auf die Überwachung von
    Mobiltelefonen auf deutschem Hoheitsgebiet durch spanische Behörden
    und ohne technische Unterstützung von Deutschland richtet.
    Die Unterrichtung des Mitgliedstaats (MS), in dem sich die Zielperson
    der Überwachung befindet und dessen Hilfe nicht erforderlich ist, richtet
    sich nach Artikel 31 der Richtlinie 2014/41 des Europäischen Parla-
    ments und des Rates vom 3. April 2014 über die Europäische Ermitt-
    lungsanordnung in Strafsachen (RL EEA). Nach dieser Vorschrift hat
    der überwachende MS die zuständige Behörde des anderen MS von der
    Überwachung nach Maßgabe von Artikel 31 Absatz 1 Buchstabe a und b
    RL EEA zu unterrichten, wenn zum Zwecke der Durchführung einer Er-
    mittlungsmaßnahme die Überwachung des Telekommunikationsverkehrs
    von der zuständigen Behörde des überwachenden MS genehmigt wurde
    und der in der Überwachungsanordnung bezeichnete Kommunikations-
    anschluss der Zielperson im Hoheitsgebiet des anderen, zu unterrichten-
    den MS genutzt wird, von dem für die Durchführung der Überwachung
    keine technische Hilfe benötigt wird. Die zuständige Behörde des unter-
    richteten MS kann gemäß Artikel 31 Absatz 3 RL EEA in dem Fall, dass
    die Überwachung in einem vergleichbaren innerstaatlichen Fall nicht ge-
    nehmigt würde, der zuständigen Behörde des überwachenden MS unver-
    züglich und spätestens innerhalb von 96 Stunden nach Erhalt der Unter-
    richtung mitteilen, dass die Überwachung nicht durchgeführt werden
    kann oder zu beenden ist (Buchstabe a) und erforderlichenfalls, dass das
    Material, das bereits gesammelt wurde, während sich die Zielperson der
    Überwachung im Hoheitsgebiet des unterrichteten MS befand, nicht
    oder nur unter den von ihm festzulegenden Bedingungen verwendet
    werden darf (Buchstabe b).
    Die speziellen nationalen Vorschriften zur Umsetzung der RL EEA fin-
    den sich in den §§ 91a ff. des Gesetzes über die internationale Rechts-
    hilfe in Strafsachen (IRG) (vergleiche zur Auslegung von Artikel 31
    RL EEA; §§ 91a ff. IRG zuletzt auch Bundesgerichtshof, Beschluss vom
    2. März 2022 – 5 StR 457/21). In Deutschland werden Europäische Er-
    mittlungsanordnungen in der Regel ohne Einbindung der Bundesregie-
    rung unmittelbar zwischen den mitgliedstaatlichen Justizbehörden aus-
    getauscht.
    Mit Blick auf die Erwähnung des Falls Carles Puigdemont ist darauf
    hinzuweisen, dass sich die Bundesregierung nicht zu Einzelheiten etwai-
    ger eingegangener Rechtshilfeersuchen sowie zu Einzelheiten etwaiger
    zugrundeliegender Ermittlungsverfahren oder sicherheitsbehördlicher
    internationaler Zusammenarbeit äußert.
    Gerade bei der Zusammenarbeit in Angelegenheiten der Strafrechtshilfe
    ist die international praktizierte Vertraulichkeit des Verfahrens Voraus-
    setzung für zukünftige effektive Zusammenarbeit. Zudem darf der Fort-
    gang etwaiger Ermittlungen nicht durch die Offenlegung von Einzelhei-
    ten gefährdet werden. Trotz der grundsätzlichen verfassungsrechtlichen
    Pflicht der Bundesregierung, Informationsansprüche des Deutschen
    Bundestages zu erfüllen, tritt hier deshalb nach sorgfältiger Abwägung
    der betroffenen Belange das Informationsinteresse des Parlaments hinter
    den berechtigten Interessen an einer effektiven Zusammenarbeit in Be-
    langen der Strafverfolgung zurück. Das Interesse Deutschlands an der
    Gewährleistung einer funktionstüchtigen internationalen Zusammen-

    Seite 47

    arbeit in Strafsachen leitet sich aus dem Rechtsstaatsprinzip ab und hat
    damit ebenfalls Verfassungsrang.

    P.S. Sans égard de ce qu tu penses du reste de la bande il faut voter pour Die Linke afin de permettre aux camarades de l’acabit d’Andrej de faire leur travail.

    #Allemagen #Espagne #espionnage #gauche #Die_Linke #Bundestag

  • Red Flag : Corona Corruption Is Legal in Germany
    ▻https://www.exberliner.com/features/opinion/corona-corruption-legal-germany-georg-nuesslein-alfred-sauter

    Malheureusement il est toujours vrai que la définition de la corruption pour les membres du Bundestag et des autres parlements allemands empêche l’action juridique contre les abus de leur position. On part du principe que l’acceptation de paiements fait partie de leur liberté garantie par la constitution. Cet article explique comment quelques membres particuliers du Bundestag en ont profité.

    November 24, 2021 by Nathaniel Flakin - Half a year ago, we learned that members of Germany’s conservative party had taken in millions of euros from companies selling overpriced masks to the state. These politicians got “provisions” for recommending dubious merchants to their colleagues.

    As Spiegel International reported in English at the time, Georg Nüßlein and Alfred Sauter of the Christian Social Union (CSU) in Bavaria were among the worst offenders. Sauter, a former justice minister and now a parliamentarian in the state, drew up contracts to get masks to the Bavaria’s health ministry. Each politician got about €1.2 million in kickbacks.

    Now, an appellate court in Munich has essentially thrown out the charges, arguing that such high-priced influence-peddling is not actually illegal. Paragraph 108e of the German Criminal code does not prohibit politicians from taking bribes per se — as long as it is for services unrelated to the “exercise of their mandate.” In this case, the politicians were using their contacts for deals outside parliament.

    The court, for its part, called for the law to be changed, as cases like this undermine faith in democracy. When healthcare workers in Germany were desperate for masks, numerous politicians were looking for ways to enrich themselves.

    Now, Nüßlein and Sauter stand to get their money in full. The prosecutor is planning to appeal to the decision, but chances of a conviction are small. It would be up to the Bundestag to change the law. That seems even less likely. As I’ve written before, German politicians are so corrupt they would put Central Asian autocrats to shame.

    This is not just about direct payments like this. Corruption is built into the system. MdBs (members of the Bundestag) are supposed to represent the people. Yet as soon as they are elected, they get a base salary of €10,083 per month, and become wealthier than the vast majority of people in Germany. This is in addition to a monthly expense account of €4,418 and numerous other privileges, like a round-the-clock car service. Even if a politician comes from a working-class background to begin with, they immediately join a wealthy caste.

    What is the justification for such obscene salaries? We’re told that politicians who are fabulously well-to-do will be less susceptible to corruption. It’s also supposed to be a difficult job. Except: MdBs are still allowed to earn unlimited amounts of money on the side — apparently the job is not full-time after all. The only requirement is they make vague declarations about their side hustles.

    Jens Spahn, our hapless health minister, has long been “representing” us in questions of healthcare while simultaneously taking money from the industry he is supposed to regulate — all completely legally. Would he have been slightly less incompetent if he was focussing on his ministerial tasks, instead of accumulating millions?

    What can we call this besides completely legal corruption?

    Voting for the Bundestag is supposed to be an expression of democracy or the rule of the people. But as Marx wrote, it means nothing more than “deciding once in three or six years which member of the ruling class was to misrepresent the people.” The original German is a play on words: they vertreten (represent) and zertreten (crush) the people.

    We are watching this play out in Berlin right now. In September, 59.1% voted to expropriate big landlords. Yet this big majority in the city is barely represented in parliament. Instead, the new government has announced the creation of an expert commission that is supposed to “study” the problem. How is this democratic?

    One can’t help but wonder: would this happen if our “representatives” earned anything like normal wages, and they were in the same housing market as the rest of us? The corruption of Nüßlein and Sauter is shocking. But it is also business as usual in a corrupt system.

    #Allemagne #politique #Bundestag #corruption #civud-19 #masques

  • Zerstörung FINALE : Korruption
    ▻https://www.youtube.com/watch?v=3Ya7pEDndgE

    Vous voulez apprendre comment fonctionne la corruption en Allemagne ? Allumez les sous-titres ou regardez simplement cette vidéo de Rezo si votre allemand le vous permet. Ich est quand même fort comme présentateur.

    Les sources : ▻https://www.youtube.com/redirect?event=video_description&redir_token=QUFFLUhqbTlETEJqWmtGNENNVW1EeD

    #Allemagne #politique #corruption #Bundestag #député

  • Deutscher Bundestag - Koalition will das Per­sonen­beför­derungs­recht moderni­sieren
    ▻https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2021/kw04-de-personenbefoerderungsrecht-818942

    Der Bundestag hat am Freitag, 5. März 2021, das Recht der Personenbeförderung reformiert. Dem Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD (19/26175) in der vom Verkehrsausschuss geänderten Fassung (19/27288) stimmten neben den Koalitionsfraktionen auch Bündnis 90/Die Grünen zu, während AfD, FDP und Linksfraktion dagegen votierten. Einen wortgleichen Gesetzentwurf der Bundesregierung (19/26819, 19/26963) erklärte der Bundestag einstimmig für erledigt.
    Änderungsantrag und Entschließungsantrag abgelehnt

    Zuvor hatte das Parlament in zweiter Beratung bei Enthaltung der AfD einen Änderungsantrag der FDP (19/27294) zum Koalitionsentwurf abgelehnt. Darin hatten die Liberalen die Abschaffung der Rückkehrpflicht als Voraussetzung dafür gefordert, damit neue Mobilitätsanbieter erfolgreich am Mobilitätsmarkt agieren können.

    In dritter Beratung lehnte der Bundestag schließlich einen Entschließungsantrag der AfD-Fraktion (19/27295) zum Gesetzentwurf ab, der für Anbieter plattformbasierter Mobilitätsangebote eine eigene Rechtskategorie forderte, um das Abstandsgebot zwischen Taxen- und Mietwagenverkehr zu gewährleisten und die Nutzung digitaler Mobilitätsangebote dennoch zu ermöglichen.
    Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD

    Ziel des verabschiedeten Gesetzentwurfs von Union und SPD (19/26175) ist es, neuen Formen der Mobilität einen rechtssicheren Rahmen zu geben. So soll durch die reguläre Zulassung eines „bedarfsgesteuerten Linienverkehrs“ – in Stoßzeiten oder im ländlichen Raum beispielsweise – den Verkehrsunternehmen eine zusätzliche Gestaltungsmöglichkeit des lokalen Angebots eingeräumt werden.

    Um auch außerhalb des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) eine reguläre Genehmigungsfähigkeit neuer Bedienformen im Bereich geteilter Nutzungen (Ride Pooling, ähnlich wie Sammeltaxis) sicherzustellen, wird eine neue Gelegenheitsverkehrsform des „gebündelten Bedarfsverkehrs“ eingeführt. Dieser neuen Verkehrsform soll die Einzelsitzplatzvermietung ermöglicht werden, um Fahraufträge verschiedener Fahrgäste entlang ähnlicher Wegstrecken zu bündeln.
    CDU/CSU: Innovationen ermöglichen und Bewährtes erhalten

    In knapp zweijähriger Arbeit sei es gelungen, ein modernes und attraktives Personenbeförderungsrecht zu schaffen, „das Innovationen ermöglicht und Bewährtes erhält“, sagte Alois Rainer (CDU/CSU) zu Beginn der Debatte. Neue, digital basierte Mobilitätsangebote würden durch die Neuregelung rechtssicher ermöglicht, ohne dass es zu Wettbewerbsnachteilen für bisherige Anbieter komme. „Länder und Kommunen erhalten dazu entsprechende Steuerungsmöglichkeiten“, betonte der CSU-Abgeordnete.

    Er stellte klar, das die Möglichkeit, Kunden spontan aufzunehmen, Taxis vorbehalten bleibe. Auch werde an der Rückkehrpflicht zur Betriebsstätte bei Mietwagen festgehalten. Die Kommunen könnten aber statt nur eines Betriebssitzes mehrere geeignete Abstellorte für Mietwagen zulassen. Verzichtet habe man auf die Vorbestellfrist bei Mietwagenbuchung. Neu geschaffen worden sei die Mobilitätsform Pooling – innerhalb und außerhalb des ÖPNV, sagte Rainer. Bedarfsgesteuerte Pooling-Dienste erfüllten für die Verkehrswende eine wichtige Funktion „an der Schnittstelle zwischen Individualverkehr und ÖPNV“.
    AfD: Gesetz ist von politischer Feigheit geprägt

    Von Flickschusterei sprach hingegen Dr.-Ing. Dirk Spaniel (AfD). „Das Gesetz ist auch von politischer Feigheit geprägt“, sagte er. Immer da, wo es darum gehe, politisch Farbe zu bekennen, würden die Entscheidungen auf die kommunale Ebene verschoben. Der AfD-Abgeordnete machte deutlich, dass auch seine Fraktion für den Schutz des Taxigewerbes sei. Es sei aber nicht zu verhindern, dass es neue Angebote gebe, die von den Menschen auch angenommen würden. Daher brauche es Chancengleichheit zwischen dem traditionellen Taxi, den Mietwagenvermittlungsdiensten wie Uber und dem ÖPNV-Angebot.

    „Wir wollen, dass der Kunde letztendlich frei entscheiden kann“, sagte Spaniel. Außerdem müsse es auch bei den Vermittlungsdienstleistern „gewisse Sozialstandards“ geben. Eine staatliche verfügte Verknappung des Angebots lehne seine Fraktion aber ab. „Wir sind schließlich nicht in der DDR“, so Spaniel.
    SPD: Digitalisierung treibt die Mobilitätswende

    Das Gesetz sei notwendig und könne sich auch sehen lassen, befand Sören Bartol (SPD). Anders als bei der letzten Reform des Personenbeförderungsrechts sei derzeit eine dynamische Veränderung des Mobilitätsmarktes und des Verkehrsangebotes zu verzeichnen. „Der Mobilitätsbereich hat sich durch die Digitalisierung und die klimapolitischen Herausforderungen extrem gewandelt“, sagte Bartol. Gerade die Digitalisierung eröffne neue Möglichkeiten und sei Treiberin der Mobilitätswende. Gleichzeitig seien neue Verkehrsangebote entstanden, die die etablierten Verkehrsformen und damit einen funktionierenden Personenverkehrsmarkt bedrohten.

    „Ohne eine neue Regulierung des Marktes würden wir in eine kaum kontrollierbare Konkurrenz zwischen klassischem ÖPNV und dem Taxibereich hineingeraten“, sagte der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der SPD. Das würde zu einem hohen Risiko für die Beschäftigten führen, indem soziale Standards durch Dumping-Angebote unterlaufen würden. Seine Fraktion, so Bartol, hätte sich eine klarstellende Formulierung zu den Vorgaben für Sozialstandards im ÖPNV gewünscht. Dazu habe es aber unterschiedliche Meinungen innerhalb der Koalition gegeben.
    FDP: Überbürokratisiertes und wettbewerbsfeindliches Gesetz

    Torsten Herbst (FDP) verwies darauf, dass am Anfang der Reformbemühungen ein moderner Rechtsrahmen für alle Bereiche der Personenbeförderung geplant gewesen sei. „Was jetzt vorliegt, ist kein Aufbruch in das 21. Jahrhundert und auch kein Aufbruch in das Digitalzeitalter“, kritisierte er. Die Novelle atme vielmehr „den Geist, der die Faxgeräte in deutschen Amtsstuben am Leben erhält“. Das Gesetz sei völlig überbürokratisiert und wettbewerbsfeindlich. Es zementiere Besitzstände und unterdrücke Innovationen.

    „Es ist ein Gesetz der verpassten Chancen“, urteilte der FDP-Abgeordnete. Verlierer des Ganzen seien die Verbraucher, denen vorenthalten werde, was im europäischen Ausland längst gängig sei: Neue Angebote, mehr Auswahl, besserer Service und lukrative Preise. So werde es nicht gelingen, die Menschen davon zu überzeugen, ihr Auto öfter mal stehen zu lassen, sagte Herbst.
    Linke: Anbieterwettbewerb auf dem Rücken der Beschäftigten

    Statt den ÖPNV zu unterstützen, setze die Koalition auf „Markt vor Daseinsvorsorge“, bemängelte Sabine Leidig (Die Linke). Wenn mit einem Rufbus On-Demand oder einer Vermittlungsplattform oder einem Sammeltaxi (Ride-Pooling) Gewinn gemacht werden könne, würden die Modelle auch laufen. Daher gebe es Angebote wie Moia oder Uber auch dort, wo der Bedarf am geringsten sei: in den Städten. Das Problem sei, dass dort auch der ÖPNV mit Gewinn fahren könne. In den dünnbesiedelten ländlichen Regionen aber, wo es einen großen Bedarf gebe, ließen sich die privaten Anbieter nicht blicken.

    Solche eine Rosinenpickerei werde durch das Gesetz nicht ausgeschlossen, kritisierte sie. Die Linken-Abgeordneten sagte außerdem, der Wettbewerb zwischen den Mobilitätsanbietern finde auf dem Rücken der Beschäftigten statt. Die Festlegung gesetzlicher Sozialstandards sei längst überfällig. Stattdessen werde mit Uber und Co. noch eine Tür für prekäre Beschäftigungsverhältnisse aufgemacht.
    Grüne: Preisuntergrenzen gegen Unterbietungswettbewerb

    Es gebe nun einen tragfähigen Kompromiss, der wichtig für die gesamte Branche und die Fahrgäste sei und dem seine Fraktion zustimmen werde, sagte Stefan Gelbhaar (Bündnis 90/Die Grünen). „Das Taxigewerbe wird mit diesem Kompromiss bestehen“, schätzte er ein. Auch weil die Taxitarife flexibler würden und die Rückkehrpflicht für die Mietwagen bleibe.

    „Auf unseren Druck hin können Mietwagenangebote wie Uber strenger reguliert werden“, betonte der Grünen-Abgeordnete. Plattformanbieter müssten sich jetzt, wie alle anderen auch, eine Genehmigung holen: „Und das ist gut so.“ Seine Fraktion habe auch Anti-Dumping-Regeln durchgesetzt. Preisuntergrenzen würden dem Unterbietungswettbewerb einen Riegel vorschieben, sagte Gelbhaar.
    Minister: Moderner Mobilitätsmix

    Zufrieden mit dem gefundenen Kompromiss zeigte sich auch Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU). Es gebe nun einen innovationsfreundlichen Rechtsrahmen, in dem sich alle Mobilitätsangebote einfügen könnten.

    „Von diesem modernen Mobilitätsmix profitieren die Städte, die ländlichen Regionen, die Menschen und auch die Umwelt“, sagte der Minister.
    Digitale Angebote nur für den Bestellmarkt

    Dem Gesetzesbeschluss zufolge dürfen digitalbasierte Angebote für gebündelten Bedarfsverkehr ausschließlich den Bestellmarkt bedienen. Sie unterliegen nicht der Betriebs- und Beförderungspflicht und sind grundsätzlich auch nicht zur Rückkehr zum Betriebssitz verpflichtet. „Um die öffentlichen Verkehrsinteressen vor Ort zu schützen, erhalten die Kommunen die notwendigen Steuerungsmöglichkeiten sowie die Möglichkeit, die von den neuen Angeboten zu erfüllenden Standards selbst festzulegen“, heißt es im Gesetzentwurf.

    Zugleich wurden einzelne Regelungen zum Taxen- und Mietwagenverkehr geändert. Festgehalten wird an der Rückkehrpflicht für auftragslose Mietwagen wie beispielsweise Fahrzeugen des Mietwagenvermittlers Uber zum Betriebssitz. Die Rückkehrpflicht kann jedoch durch Festlegung weiterer Abstellorte ab einer bestimmten Distanz zum Hauptbetriebssitz näher ausgestaltet werden.
    Navigationsgerät statt Ortskundeprüfung für Taxifahrer

    Um das Taxigewerbe regulatorisch zu entlasten, wird den Genehmigungsbehörden die Möglichkeit eingeräumt, die Taxitarifpflicht für den Bestellmarkt durch Einführung eines kommunal festgelegten Tarifkorridors mit Höchst- und Mindestpreisen zu lockern sowie zu häufig frequentierten Zielen wie etwa Messen, Flughäfen und Bahnhöfen Streckentarife festzulegen.

    Abgeschafft wurde die Ortskundeprüfung für Taxifahrer, eingeführt hingegen die Pflicht, ein dem Stand der Technik entsprechendes Navigationsgerät vorzuhalten.
    Änderungen im Verkehrsausschuss

    Der federführende Verkehrsausschuss hatte am 3. März 2021 einen Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen zu ihrem eigenen Gesetzentwurf angenommen und damit Anregungen des Bundesrates aufgegriffen.

    Unter anderem wird künftig in Städten mit mehr als 100.000 Einwohnern die Genehmigungsbehörde zum Schutz der öffentlichen Verkehrsinteressen die in ihrem Bezirk geltenden Regelungen für den gebündelten Bedarfsverkehr auch auf den Verkehr mit Mietwagen anwenden können, „wenn per App vermittelter Verkehr mit Mietwagen einen Marktanteil von 25 Prozent am Fahrtaufkommen im Gelegenheitsverkehr mit Taxen, Mietwagen und gebündeltem Bedarfsverkehr überschreitet“.
    Linienbedarfsverkehr und gebündelter Bedarfsverkehr

    Durch eine Änderung des Personenbeförderungsgesetzes führte der Bundestag sowohl eine neue Form des Linienverkehrs innerhalb des ÖPNV, den sogenannten Linienbedarfsverkehr, als auch eine neue Form des Gelegenheitsverkehrs außerhalb des ÖPNV, den sogenannten gebündelten Bedarfsverkehr, ein.

    Einzelne Regelungen zum Taxen- und Mietwagenverkehr wurden zudem geändert. Die Änderungen sind dabei so ausgestaltet, dass zwischen den unterschiedlichen Beförderungsformen ein fairer Ausgleich gewahrt bleibt und die Länder oder die nachgeordneten Kommunen entsprechende Steuerungsmöglichkeiten erhalten, heißt es im Gesetzentwurf.
    „Motorisierten Individualverkehr in den Städten reduzieren“

    Zur Begründung schreiben die Fraktionen, dass plattformbasierte On-Demand-Mobilitätsdienste das Potenzial besitzen würden, den motorisierten Individualverkehr in den Städten zu reduzieren und die Menschen in ländlichen Räumen mit effizienten und bezahlbaren Mobilitätsleistungen zu versorgen.

    Durch die reguläre Zulassung eines bedarfsgesteuerten Linienverkehrs werde den Verkehrsunternehmen eine zusätzliche Möglichkeit eingeräumt, das lokale Angebot zu gestalten.
    Entschließung verabschiedet

    Mit der Mehrheit von CDU/CSU, SPD und Grünen gegen die Stimmen von AfD und FDP bei Enthaltung der Linken verabschiedete der Bundestag eine Entschließung. Darin wird die Bundesregierung aufgefordert, die Verordnung über die Befreiung bestimmter Beförderungsfälle von den Vorschriften des Personenbeförderungsgesetzes (sogenannte Freistellungsverordnung) zu überarbeiten, um Abschlepp- und Pannendienste bei der Mitnahme von havarierten Personen in Abschleppfahrzeugen vom Ort der Panne von den Vorschriften des Personenbeförderungsgesetzes freizustellen.

    Darüber hinaus sollen das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur ein gemeinsames Rechtsgutachten zur Untersuchung der Regelungen zur Absicherung von Sozialstandards im Mobilitätsgewerbe vorlegen. Das Gutachten soll vor allem die neue Verkehrsform „gebündelter Bedarfsverkehr“ und die eigenwirtschaftlichen Verkehre im öffentlichen Personennahverkehr umfassen. Das Gutachten soll dem Bundestag zur Unterrichtung und Beratung übermittelt werden.
    Oppositionsinitiativen abgelehnt

    Abgelehnt wurden nach einstündiger Aussprache ein Antrag der FDP für ein „Update für das Personenförderungsgesetz“ (19/26186) und zwei Anträge der Linken zur Regulierung von Mietwagen wie Uber (19/26173) sowie zum Schutz des Taxigewerbes (19/10350). Beim FDP-Antrag enthielt sich die AfD, die übrigen Fraktionen außer den Antragstellern stimmten dagegen. Beim Mietwagen-Antrag der Linken (19/26173) enthielten sich die Grünen, die übrigen Fraktionen außer den Antragstellern stimmten dagegen. Zu beiden Anträgen lag eine Beschlussempfehlung des Verkehrsausschusses vor (19/27288).

    Beim Antrag der Linken zum Taxigewerbe (19/10350) enthielten sich AfD und Grüne, die übrigen Fraktionen außer den Antragstellern lehnten ihn ab. Auch dazu lag eine Beschlussempfehlung des Verkehrsausschusses vor (19/15195). Mit den Stimmen aller übrigen Fraktionen wurde schließlich ein Antrag der AfD zu Nutzungslizenzen für Fahrplandaten (19/22436) abgelehnt, zu dem der Verkehrsausschuss ebenfalls eine Beschlussempfehlung (19/23531) abgegeben hatte.
    Abgelehnter Antrag der AfD

    „Digitaler Staat für mehr Nachhaltigkeit - Echtzeitfahrgastinformationen des öffentlichen Personennahverkehrs unverzüglich integrieren“ lautete der Titel des abgelehnten Antrags der AfD-Fraktion (19/22436). Darin sollte die Bundesregierung unter anderem aufgefordert werden, vorrangig einen nationalen, digitalen Verkehrsinformationsverbundes mit dem Ziel einer harmonisierten Bereitstellung von Soll- und Ist-Fahrplandaten über eine Plattform aufzubauen.

    Außerdem müssten Anbieter konzessionspflichtig betriebener ÖPNV-Leistungen verpflichtet werden, ihre Fahrplandaten unter einer standardisierten Nutzungslizenz diskriminierungsfrei zu veröffentlichen. Bedarfsträger von Fahrplandaten sollten diese kostenfrei und ohne Zweckbindung nutzen dürfen. „Dies soll bei Neuvergabe oder Verlängerungen von Gebiets- und Streckenkonzessionen zum Vertragsbestandteil werden“, verlangte die AfD-Fraktion.
    Abgelehnter Antrag der FDP

    Die abgelehnte Antrag der FDP-Fraktion mit dem Titel „Update für das Personenbeförderungsgesetz – Chancen der Digitalisierung nutzen“ (19/26186) zielte darauf ab, „ein Level-Playing-Field für alle Mobilitätsdienstleister“ zu schaffen, „um den Wettbewerb zu beleben und das Potenzial innovativer Mobilitätsdienste für eine gesteigerte Effizienz des Personenverkehrs, die Entlastung der Infrastruktur sowie den Schutz der Umwelt zu nutzen“.

    Die Bundesregierung sollte deshalb „faire Wettbewerbsbedingungen“ für alle Marktteilnehmer schaffen. Es gelte Wettbewerbsverzerrungen abzuschaffen, schrieb die Fraktion.
    Erster abgelehnter Antrag der Linken

    Die Fraktion Die Linke drang in ihrem ersten abgelehnten Antrag (19/26173) auf eine Regulierung sogenannten Pooling-Dienste, die ausschließlich als Teil beziehungswiese zur Ergänzung des ÖPNV zugelassen werden sollen. Insofern sollte die vorgesehene neue Kategorie des gebündelten Bedarfsverkehrs nicht gesetzlich eingeführt werden. Zudem sollten verbindliche Beförderungsentgelte für Mietwagen eingeführt werden, wie sie für den gebündelten Bedarfsverkehr vorgesehen sind.

    Darüber hinaus forderte die Fraktion soziale Standards im Mietwagengewerbe und bei gebündelten Bedarfsverkehren festzusetzen. Damit sollte sichergestellt werden, dass das Personal der Bedarfsverkehre zu den gleichen Lohn- und Arbeitsbedingungen beschäftigt wird wie das Personal des öffentlichen Personennahverkehrs.
    Zweiter abgelehnter Antrag der Linken

    Die Linksfraktion forderte in ihrem zweiten abgelehnten Antrag (19/10350) von der Bundesregierung Maßnahmen, um das Taxigewerbe zu schützen. Mit der Liberalisierung bei den Mietwagendiensten, mit dem Wegfall des Pooling-Verbots (Sammeln von Fahrgästen mit ähnlichem Ziel) und der Rückkehrpflicht (keine Aufnahme von Fahrgästen unterwegs) würden absehbar „finanzstarke Töchter von Automobilkonzernen“ in den Taximarkt eindringen und das bereits jetzt unter Druck stehende Taxigewerbe weiter schwächen. Ohne Auflagen bezüglich einer Beförderungspflicht und festgesetzter Tarife würden Mietwagendienste vorrangig profitable Strecken bedienen und Taxidienste mit Dumpingpreisen aus dem Markt drängen können, warnte die Linksfraktion.

    Das Taxigewerbe sei aber „unverzichtbarer Bestandteil des öffentlichen Personennahverkehrs“. Es leiste in Ergänzung der Linienverkehre des ÖPNV einen wichtigen Beitrag zur Abdeckung mit Mobilitätsangeboten und unterliege der Beförderungspflicht und festen Preisen, hieß es in dem Antrag. Dies ermögliche beispielsweise chronisch kranken oder betagten Menschen in ländlichen Räumen eine gesicherte Mobilität „ohne Ausnutzung ihrer Notsituation durch überhöhte Preise“.
    „Am Pooling-Verbot für Mietwagen festhalten“

    Die Bundesregierung sollte daher aufgefordert werden, am Pooling-Verbot für Mietwagen und an der Rückkehrpflicht des Mietwagengewerbes festzuhalten und eine Kontrolle der Einhaltung dieser Vorschriften sicherzustellen. Sie sollte zudem auf die Möglichkeit der Einführung bedarfsgesteuerter ÖPNV-Ride-Pooling-Dienste (Sammeltaxis) für kommunale Verkehrsunternehmen als Sonderform des Linienverkehrs hinwirken, die der Betriebs- und Beförderungspflicht sowie den Vorschriften über die Beförderungsentgelte und -bedingungen unterliegen.

    Die Linksfraktion forderte darüber hinaus, soziale Standards im Mietwagengewerbe festzusetzen, welche die stark verbreitete prekäre Entlohnung und Nichteinhaltung arbeitsrechtlicher Vorschriften zurückdrängen. Benötigt werde zudem eine höhere Kontrolldichte des Zolls im Mietwagengewerbe, um Schwarzarbeit, Lohndumping und Steuerhinterziehung wirksamer zu bekämpfen, hieß es in dem Antrag. (hau/vom/sas/05.03.2021)

    #Uber #Taxi #Bundestag #Recht

  • Deutscher BundestagDrucksache 19/27288, Vorabfassung des neuen Personenbeförderungsgesetz
    ▻https://dserver.bundestag.de/btd/19/272/1927288.pdf

    So wie es aussieht, wird Berlin die Taxi-Regelungen auf die von Uber und Freenow vermittelten Mietwagen ausdehnen können.

    m) In Nummer 25 wird in Buchstabe a nach Doppelbuchstabe ee der
    folgende Doppelbuchstabe ff eingefügt:

    ff) Nach Satz 6 wird folgender neuer Satz 7 eingefügt:

    „In Städten mit mehr als 100.000 Einwohnern kann die Genehmigungsbehörde zum Schutz der öffentlichen Verkehrsinteressen die in ihrem Bezirk geltenden Regelungen für den gebündelten Bedarfsverkehr auch auf den in ihrem Bezirk betriebenen Verkehr mit Mietwagen anwenden, wenn per App vermittelter Verkehr mit Mietwagen einen Marktanteil von 25 Prozent am Fahrtaufkommen im Gelegenheitsverkehr mit Taxen, Mietwagen und gebündeltem Bedarfsverkehr überschreitet.“

    #Uber #Taxi #Bundestag #Recht

  • 06.03.2021: Digitaldroschken on Tour (Tageszeitung junge Welt)
    ▻https://www.jungewelt.de/artikel/397866.digitaldroschken-on-tour.html

    6.3.2021on Ralf Wurzbacher - Bundestag beschließt Uber-Gesetz

    Die Befürchtungen waren groß. Ganz so schlimm wie erwartet dürfte es für das hiesige Taxigewerbe indes nicht kommen. Am Freitag verabschiedete der Deutsche Bundestag das »Gesetz zur Modernisierung des Personenbeförderungsrechts« (PbefG). Auf den letzten Metern der parlamentarischen Beratung wurden Schranken in den neuen Rechtsrahmen eingezogen, die den Siegeszug App-gestützter Anbieter wie Uber, Moia oder Free Now vielleicht ein wenig verlangsamen könnten. So unterliegen künftig sämtliche Dienste einer Genehmigungspflicht. Alle Beschäftigten, egal ob im Taxi-, Mietwagen- oder Poolingverkehr tätig, brauchen einen einheitlichen Qualifikationsnachweis. Und die Kommunen bekommen Hebel in die Hand, um die absehbare Unterbietungsschlacht bei Löhnen und Arbeitsbedingungen wenigstens einzuhegen.

    Das alles sind nette Versuche unter dem Label Regulierung statt Liberalisierung, die aber am Durchmarsch der Gig Economy (kleine Aufträge, kurzfristig vergeben an eine Vielzahl von unabhängigen Freiberuflern) nichts ändern werden – und sollen. Michael Oppermann, Geschäftsführer beim Bundesverband Taxi und Mietwagen (BVTM), ahnt Ungemach: »Der Wettbewerb der Taxiunternehmen mit den internationalen Plattformen ist ein Kampf David gegen Goliath.« Die Bundesregierung habe entschieden, »dass die Regeln für Goliath nicht gelten«. Schon 2019 verdingten sich 90 Prozent aller vollzeitbeschäftigten Berliner Taxifahrer mit einem Verdienst unterhalb der Niedriglohnschwelle. Wenn demnächst die »Digitaldroschken« nicht länger nur per Experimentierklausel kutschieren dürfen, sondern als »gleichberechtigte Marktteilnehmer«: Wie tief soll das Taxigewerbe dann noch sinken?

    Im Gesetzestext ist von einem »fairen Ausgleich zwischen den unterschiedlichen Beförderungsformen« die Rede und »entsprechenden Steuerungsmöglichkeiten«. Eine solche bestand bereits in Form der sogenannten Rückkehrpflicht für Mietwagen. Danach müssen Uber und Co. ihre Chauffeure nach jeder Fahrt zum Firmensitz beordern. Allerdings ließen sich die Vorgaben bisher schon gefahrlos unterlaufen, weil es wegen kaputtgesparter öffentlicher Verwaltungen an den nötigen Kontrollen fehlt. Nun bekommt der Papiertiger sogar Nachwuchs. Die neuen Bestimmungen halten zwar an der »Rückkehrpflicht« für Mietwagen vom Grundsatz her fest. Allerdings erlauben sie diverse Ausnahmen, die sich mit ein bisschen Lobbyarbeit auf Städte- und Gemeindeebene leicht werden durchsetzen lassen.

    Die von Taxiverbänden geforderte Vorbestellfrist von mindestens einer halben Stunde für Mietwagen fand keinen Eingang ins Gesetz, ebensowenig wie eine »klare Plattformregulierung«, womit Lohn- und Sozialdumping der Regelfall bleiben werden. Die Verantwortlichen wissen das. In einer Beschlussempfehlung des Verkehrsausschusses heißt es: »In großen Städten (über 100.000 Einwohner) wird von einer erhöhten Gefahr eines ruinösen Wettbewerbs und einer daraus folgenden Beeinträchtigung der öffentlichen Verkehrsinteressen ausgegangen.«

    #Uber #Taxi #Bundestag #Recht #disruption