La réforme du sytème hartz4 n’améliore ni le principe de base ni les conditions de vie des allocataires. Après un an (deux pour les chômeurs à partir de 58 ans) d’allocations chômage tu te mues en bénéficiaire d’aide sociale obligé de se soumettre au dressage à coup de rendez-vous pour des entretiens et « Maßnahme » inutiles sinon on te coupe jusqu’à trent pour cent de tes revenus se situant déjà 400 Euros en dessous du seuil de pauvreté défini par le terme « bescheidene Lebensführumg ».
Si je comprend bien les allocataires « clents » seront désormais appellés allocataires « bourgeois ». On remplace un mensonge absurde contre son superlatif. L’augmentation qui accompagne la campagne de propagande « Bürgergeld » s’élève à 53 Euros alors qu’il aurait fallu une augmentation de 250 pour en finir avec la vie indigne qu’on impose aux exclus du cycle de production capitalistet libéraux
Au début on nous annonçait la suppression des mesures coercitives, une véritable augmentation des allocations, deux ans pendant lesquelles l’administration ne toucherait pas aux modestes épargnes tout en acceptant le loyer que tu paies. Là les chrétiens-démocrates ont réussi à bloquer toute amélioration digne de ce nom.
21.11.2022 von Suitbert Cechura - Umbau. Der Sozialstaat reformiert seinen Zugriff auf die Arbeitskraftverkäufer in diesem Land
»Aus der Grundsicherung«, heißt es von seiten der Bundesregierung, »soll ein modernes Bürgergeld werden. Die staatliche Hilfe soll bürgernäher, unbürokratischer und zielgerichteter sein.« Der Bürger soll sich freuen: In Zeiten, in denen das Anwachsen sozialer Not allenthalben beschworen wird, handelt die Regierung. So feiert Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) das Gesetz: »Das neue Bürgergeld bedeutet mehr Sicherheit, mehr Respekt und mehr Freiheit für ein selbstbestimmtes Leben. Es geht um Würde und Wertschätzung in dieser Gesellschaft.«
Die CDU erkennt in dem am 10. November mit der Stimmenmehrheit der Ampelkoalition im Bundestag beschlossenen und vier Tage später von ihren Vertretern im Bundesrat gestoppten Gesetzentwurf (»Entwurf eines Zwölften Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze – Einführung eines Bürgergeldes«) indes ein Zuviel an Freiheit. So äußerte der CDU-Vizevorsitzende Carsten Linnemann gegenüber Focus, dass das »Bürgergeld« den »Anreiz zum Arbeiten mindert«. Ohne ein Sanktionsregime, das den Beziehern wehtut, gibt die christliche Partei einer Modernisierung des Grundsicherungsbetriebs keine Chance. Über ein paar Nachbesserungen, das heißt Verschlimmerungen, wird sie aber mit sich reden lassen. Tatsächlich ist eine rasche Einigung im mittlerweile von der Koalition angerufenen Vermittlungsausschuss absehbar. Huberts Heil zeigte sich optimistisch, dass man einen Kompromiss finden werde, der bei der nächsten Sitzung des Bundesrats am 25. November zur Abstimmung gelangen könnte.
Die »Alternative für Deutschland« (AfD) wird ihre Opposition gegen das »Bürgergeld« auch dann nicht aufgegeben haben. Wie die CDU mögen auch ihre Vertreter keine Schmarotzer an der Volksgemeinschaft. Und so beschwört die AfD die Gefahr, dass die »hart arbeitenden Bürger (…) von ihren Steuern künftig bis zu zwei Jahren lang den Müßiggang einzelner finanzieren (sollen), die weder kooperieren noch ihre Vermögensverhältnisse offenlegen müssen«, wie Norbert Kleinwächter, stellvertretender Vorsitzender der AfD-Fraktion im Bundestag, bekanntgab.
Auch die Partei Die Linke hält das Gesetz für unzureichend – allerdings aus ganz anderen Gründen. Das »Bürgergeld« komme einer Umetikettierung von Hartz IV gleich. Diesen Versuch der SPD, das Image als Partei der »sozialen Kälte« abzustreifen und einen »Schlussstrich« unter die »Agenda 2010« zu setzen, lässt sie nicht durchgehen. Auch ein »Bürgergeld« bleibe per Gesetz verordnete Armut, und angesichts der Tatsache, dass auch zukünftig Sanktionen vorgesehen seien, könne keineswegs von einer Überwindung von Hartz IV die Rede sein.
Offenbar ein sehr komplexes Gesetzesvorhaben! In ihm soll es sowohl um die Würde und den Respekt gehen – wie der Name schon sagt, ist der Bürger angesprochen – als auch darum, den Betreffenden so nahezutreten, dass der Zwang zur Arbeit(saufnahme) ganz zielgerichtet als Anreiz wirkt. Die ausführlichen Begründungen des Gesetzentwurfs geben aber Auskunft darüber, wie sich die Regierung zur Armut im Lande ins Verhältnis setzt.
Arbeitskraftverkäufer
Mit dem Gesetzentwurf wird das Zweite Buch SGB (SGB II) verändert. Das Sozialgesetzbuch (SGB) umfasst inzwischen 13 Bücher und dokumentiert allein schon mit seinem Umfang, dass das Leben in Deutschland umfangreicher staatlicher Interventionen bedarf, damit die Bürger über die Runden kommen können. Das Leben im Kapitalismus scheint also keine einfache Angelegenheit zu sein, wenn es für Arbeitslosigkeit, Krankheit, Alter, Unfall, Behinderung oder Pflege und allerlei sonstige Notlagen Unterstützungsleistungen braucht, damit das schiere Überleben gelingt. Sozialpolitik in der Bundesrepublik Deutschland ist eben in erster Linie ein Armutszeugnis über die materielle Lebenslage der Lohnabhängigen.¹
Begründet wird der Handlungsbedarf zur Reform des SGB II mit der Problemstellung des Gesetzes: »Im August 2022 erhalten rund 5,4 Millionen Menschen in Deutschland Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende. In den 405 Jobcentern werden erwerbsfähige und nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte in ganz unterschiedlichen Lebenslagen beraten und gefördert. Dazu gehören Langleistungsbeziehende, Alleinerziehende, Menschen ohne Schul- oder Berufsabschluss, Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen, Geflüchtete, aber auch Beschäftigte und Menschen, die vorübergehend hilfebedürftig sind. Die Jobcenter unterstützen zielgerichtet die rund 3,8 Millionen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten bei der Arbeits- und Ausbildungsmarktintegration«, heißt es im Gesetzentwurf.
Die Leistung für Millionen Menschen, die in der Begründung des Gesetzes angesprochen wird, betrifft Arbeitssuchende. Damit ist klargestellt, warum diese Menschen hilfsbedürftig sind: Sie sind darauf angewiesen, dass sie jemanden finden, der sie als Arbeitskraft benutzen will, weil sich deren Anwendung für ihn lohnt. Es handelt sich also um Menschen, die über nichts verfügen als über sich selbst, was oft als Freiheit der Person gefeiert wird, im Klartext aber heißt: Sie sind darauf angewiesen, sich als Arbeitskraft zu verkaufen, damit sie an das Geld fürs Lebensnotwendige gelangen.
Menschen tauglich machen
Auch wenn gern über Fachkräftemangel geklagt wird, bleibt es dabei, dass viele Menschen als unbrauchbar aussortiert sind. Bei »Langleistungsbeziehenden« spricht allein schon die Tatsache gegen sie, dass sich lange Zeit kein sogenannter Arbeitgeber gefunden hat, der sie beschäftigen will. Alleinerziehende stehen wegen der Kindererziehung nur begrenzt für ihre Benutzung als Arbeitskraft zur Verfügung, und das auch nicht immer auf Abruf, also fallen sie ebenfalls aus dem Arbeitsmarkt heraus. Menschen ohne Schul- oder Berufsabschluss haben sich nicht in ausreichendem Umfang für die Benutzung als Arbeitskraft hergerichtet, ihnen fehlen nicht nur die grundlegenden Kenntnisse, die es an modernen Arbeitsplätzen braucht, sondern oft auch die entsprechende Moral, sich der Arbeitsdisziplin zu unterwerfen. Also ist ihre Unbrauchbarkeit als Arbeitskraft Fakt. Als Lohnarbeiter braucht man zudem eine stabile Physis wie Psyche, um den Anforderungen der sogenannten Arbeitgeber gerecht zu werden. Wer darüber nicht verfügt, ist schnell aussortiert.
Mit seiner Außen- und Wirtschaftspolitik hat Deutschland im Verbund mit EU und »freiem Westen« einiges für die Ruinierung anderer Staaten getan, auch mit seinen Waffenlieferungen für Kriege gesorgt, so dass der Strom der Flüchtlinge nicht versiegt. Diesen Menschen fehlen nicht nur die entsprechenden Sprachkenntnisse, sie brauchen Orientierung bei rechtlichen Regelungen und kulturellen Gewohnheiten, um sich in dieser Gesellschaft zurechtzufinden und die Arbeitsdisziplin zu entwickeln, die den meisten deutschen Bürgerinnen und Bürgern durchs Ausbildungswesen zur zweiten Natur geworden ist. Hinzu kommen die vielen Beschäftigten, die im Niedriglohnsektor arbeiten, von ihrem Lohn nicht leben können und deshalb als »Aufstocker« firmieren.
Die Leistungen, die der Sozialstaat erbringt, zielen nicht darauf, diesen Menschen das Leben angenehm, sondern sie wieder tauglich zu machen, nämlich für besagte Benutzung. Wer von seiner Arbeitskraft leben muss, steht also in einer doppelten Abhängigkeit: Er muss jemanden finden, der ihn benutzen will, und diese unsichere Angelegenheit kann er nicht mit eigenen Mitteln durchstehen, so dass er abhängig von staatlich organisierten Leistungen ist.
Respekt hat einen Preis
Der Sozialstaat, der sich um die Existenz dieser Bürger sorgt, weiß, dass bei ihnen einiges im argen liegt: »Zugleich haben die außergewöhnlichen Herausforderungen, mit denen sich Staat und Gesellschaft infolge des Kriegs in der Ukraine konfrontiert sehen, es vielen Menschen in den sozialen Mindestsicherungssystemen erschwert, ihren Lebensunterhalt zu bestreiten. Gerade die dynamischen Preisentwicklungen bei Energie und Lebensmitteln sorgen hier für erhebliche Probleme. Aufgabe des Sozialstaats ist, die Menschen in dieser Lage zu unterstützen und dafür Sorge zu tragen, dass die Leistungen der Mindestsicherungssysteme auch in dieser Situation auskömmlich sind (…). Eine angemessene Erhöhung der Regelbedarfe ist notwendig, denn die bisherige Fortschreibung der Regelbedarfe bildet die Inflationsentwicklung erst im Nachgang ab«, so der Gesetzentwurf der Bundesregierung.
Dass erst »Putins Krieg« den Menschen, die auf Grundsicherung angewiesen sind, die sozialen Notlagen beschert haben soll, gehört zur hiesigen Legendenbildung und Kriegspropaganda. Schließlich bezeugt die Zahl der Tafeln im Lande – die mit 940 die Zahl der Jobcenter mehr als um das Doppelte übersteigt – oder der Kleiderkammern und Winterhilfsaktionen, dass schon vor dem Krieg die Leistungen der sogenannten Mindestsicherungssysteme kein Auskommen gesichert haben, dass der Staat vielmehr seit Jahrzehnten einen Teil seiner Bürger von privater Wohlfahrt abhängig gemacht hat.
Rosa-Luxemburg-Konferenz 2023
Auch haben sich die Preise nicht einfach »dynamisch« entwickelt. Sie sind vielmehr das – marktwirtschaftlich logische – Resultat des Wirtschaftskrieges, den Deutschland gegen Russland führt. Und wenn die bisherige Berechnung der Regelbedarfe kritisiert wird, so sollte man sich erinnern, dass sie genau aufs Konto der Parteien geht, die jetzt regieren; sowohl SPD als auch Grüne und FDP waren ja in unterschiedlicher Kombination in den letzten Jahrzehnten an der Macht. Mit ihren Regelsätzen haben sie also während der Preissteigerungen der vergangenen Jahre systematisch die Verelendung der Aussortierten betrieben.
Jetzt wird eine Korrektur angemeldet. Die soll dazu führen, dass erwachsene Leistungsbezieher ab dem 1. Januar 2023 ganze 53 Euro mehr im Monat erhalten. Die kümmerliche Erhöhung macht deutlich, dass die Ampelkoalition auch weiter darauf achten will, dass der Zwang zur Arbeit für die Sozialleistungsbezieher erhalten bleibt. Dabei gesteht die Regierung zudem ein, dass sie nicht einfach an eine Verbesserung gedacht hat, sondern gerichtlichen Vorgaben folgt: »Damit soll auch der im Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 23. Juli 2014 enthaltenen Vorgabe einer zeitnahen Reaktion auf eine offensichtliche und erhebliche Diskrepanz zwischen der tatsächlichen Preisentwicklung und der bei der Fortschreibung der Regelbedarfsstufen berücksichtigten Entwicklung der Preise für regelbedarfsrelevante Güter und Dienstleistungen entsprochen werden.«
Ein Skandal und eine Gemeinheit gegenüber den Betroffenen ist es offenbar nicht, wenn Regierungen acht Jahre lang ein Verfassungsgerichtsurteil ignorieren. Dass sie es jetzt zur Kenntnis nehmen bzw. als Begründung für ihr Handeln heranziehen, soll offenbar für sie sprechen. Mit der Anpassung der Regelsätze wollen sie aber nicht nur die Not der Leistungsbezieher abmildern, sondern verfolgen gleich höhere Ziele: »Es geht darum, mehr Respekt, mehr Chancen auf neue Perspektiven und mehr soziale Sicherheit in einer modernen Arbeitswelt zu verankern und unnötige bürokratische Belastungen abzubauen.«
Wie alles in dieser Gesellschaft hat offenbar auch der Respekt seinen Preis und ist in dem Fall billig zu haben. Etwas diffiziler sind die Ansagen zur Verankerung von mehr Chancen und neuen Perspektiven in einer modernen Arbeitswelt. Werfen wir dazu einen Blick auf die (un-)nötigen bürokratischen Belastungen.
Korrekturen am Schikanesystem
»Ziel der Einführung des Bürgergeldes ist es (…), gesetzliche Rahmenbedingungen zu schaffen, dass es Menschen im Leistungsbezug möglich wird, sich stärker auf Qualifizierung, Weiterbildung und Arbeitssuche zu konzentrieren.«
Zunächst wird wieder klargestellt, wozu die Menschen in dieser Gesellschaft da sind: zum Arbeiten. Ihnen dazu zu verhelfen, darin besteht die Leistung des Staates. Dass es dieser Hilfe bedarf, liegt – aus sozialstaatlicher Perspektive – nicht an der Wirtschaft, die den jeweils Betroffenen nicht benutzen will, sondern an den Menschen selbst und ihrer mangelnden Benutzbarkeit. Hat der Staat in der Vergangenheit den Mangel meist an ihrem unzureichenden Arbeitswillen festgemacht und sie darauf verpflichtet, möglichst schnell jede Arbeit anzunehmen – Vorrang der Vermittlung für die Jobcenter –, entdeckt er nun einen Mangel bei der Qualifikation. Denn der Arbeitsmarkt hat sich verändert: »Auch hat sich die Situation auf dem Arbeitsmarkt seit der Einführung der Grundsicherung für Arbeitssuchende im Jahr 2005 grundlegend geändert. Arbeitskräfte, insbesondere qualifizierte Arbeitskräfte, werden vielerorts gesucht. Der Arbeitsmarkt ist insgesamt in einer guten Verfassung. Die Zahlen zeigen aber auch, dass Langzeitarbeitslose von dieser positiven Entwicklung oft nicht profitieren können.«
Also braucht es zusätzliche Mittel, um die Menschen wieder tauglich für den Arbeitsmarkt und damit unabhängiger von staatlicher Hilfe zu machen. Dass sie als Lohn- und Gehaltsempfänger auch weiter in Abhängigkeit bleiben, davon zeugen natürlich die anderen Sozialgesetzbücher. Damit aber das staatlich anvisierte Ziel der »Modernisierung« erreicht werden kann, bedarf es der Änderung bisheriger Regelungen. Dazu gehört neben einer etwas aktualisierten Fortschreibung der Regelsätze ein anderer Umgang der Jobcenter mit ihrer »Kundschaft«: »Menschen im Leistungsbezug sollen sich stärker auf Qualifizierung, Weiterbildung und Arbeitssuche konzentrieren können, die Potentiale der Menschen und die Unterstützung für eine dauerhafte Arbeitsmarktintegration sollen stärker im Fokus stehen.«
Das bisherige Schikanesystem, das die Menschen – obgleich »vom Markt« als untauglich und damit nicht gefragt befunden – ständig dazu anhielt, ihre Arbeitsbereitschaft unter Beweis zu stellen, gilt nun als ineffektiv; es habe Menschen nur gelegentlich zu Kurzzeitjobs verholfen und damit zu Dauerkunden der Jobcenter gemacht. Deshalb sollen nun andere Regeln im Umgang mit den »Klienten« her. Dazu gehören Vertrauens- und Karenzzeiten: »Um den Leistungsberechtigten zu ermöglichen, sich bei gleichzeitiger Existenzsicherung auf die Arbeitssuche zu konzentrieren, sollen in den ersten zwei Jahren des Bürgergeldbezugs Karenzzeiten für die zu übernehmenden Kosten der Unterkunft und Heizung und für die Berücksichtigung von Vermögen eingeführt werden. In diesem Zeitraum wird bei der Bedürftigkeitsprüfung Vermögen nicht berücksichtigt, sofern es nicht erheblich ist.«
Wer sich um seine Weiterbildung für einen neuen Job kümmern muss, soll sich ganz darauf konzentrieren können. Vom Streit mit der Sozialbürokratie darüber, wie sehr er sein Vermögen aufzubrauchen hat und wovon er leben soll, wird er für einige Zeit befreit. Wobei der Umfang der Kostenübernahme für Unterkunft und Heizung sowie die Höhe der Vermögensfreistellung zu den Posten gehören, über die der Vermittlungsausschuss beraten wird.
Die Höhe des Schonvermögens – Beträge von 60.000 Euro und mehr sind in der Diskussion – monieren vor allem die Kritiker des Gesetzes. Stellt sich nur die Frage, wie kommen Menschen, die auf Hartz IV angewiesen sind, zu solchen Beträgen? Lohnabhängige müssen lange sparen, um soviel zusammenzubekommen. Es gibt natürlich nach langer Berufstätigkeit Abfindungen für Entlassene, wenn sie in den Genuss eines Sozialplans kommen. Solche Gelder sofort für die Existenzsicherung einzusetzen, verbietet sich aber aus Sicht der Politik. Sie hat ja seit der Rentenreform und den umfangreichen Rentensenkungen unter »Rot-Grün« den Bürgern immer wieder vor Augen geführt, dass die Altersrenten nicht zum Leben reichen, man daher private Vorsorge zu betreiben hat. Nicht zuletzt wurde dazu die Riester-Rente eingeführt. Diese Vorsorgegelder im Notfall der Arbeitslosigkeit sofort für den Lebensunterhalt einzusetzen würde nur die Unmöglichkeit der eigenen Altersvorsorge offenkundig machen.
Doch nicht nur an die Alten haben die Sozialpolitiker der Koalition gedacht: »Anlässlich der Einführung des Bürgergeldes werden die Grundabsetzbeträge für Schülerinnen und Schüler, Studierende und Auszubildende erhöht, um die Erfahrung zu verstärken, dass sich die Arbeitsaufnahme auszahlt.« Eine wahrlich großzügige Leistung, dass diejenigen, die arbeiten und Geld verdienen, davon einen größeren Teil behalten dürfen. Zur reformerischen Tat wird es nur dadurch, dass bislang diese Gelder auf das Einkommen der Bedarfsgemeinschaft angerechnet wurden. Haben Jugendliche damit die schlechte Erfahrung gemacht, dass sich die Aufnahme von Ferienjobs oder Ausbildungsverhältnissen für sie nicht lohnt? Der Sozialstaat hegt immer den Verdacht, dass sich Menschen in der staatlich zugelassenen Armut einrichten, also braucht der Nachwuchs hier »Verstärker«, die ihn im richtigen Sinne konditionieren.
Zurück auf den Arbeitsmarkt
Auch der Eingliederungsprozess selbst kommt ins Visier der Reformer: »Die Eingliederungsvereinbarung im SGB II wird durch einen von den Leistungsberechtigten und Integrationsfachkräften gemeinsam erarbeiteten Kooperationsplan abgelöst. Dieser dokumentiert in klarer und verständlicher Sprache die gemeinsam entwickelte Eingliederungsstrategie. Er dient als ›roter Faden‹ im Eingliederungsprozess und stellt ein Kernelement des Bürgergeld-Gesetzes dar. Er enthält keine Rechtsfolgebelehrung. Im Hinblick auf vereinbarte Mitwirkungshandlungen (Eigenbemühungen, Maßnahmeteilnahmen und Bewerbungen auf Vermittlungsvorschläge) wird im Kooperationsplan die Selbstverantwortung der Leistungsberechtigten und ihre Vertrauensbeziehung zur Integrationsfachkraft mit dem Ziel einer vertrauensvollen Zusammenarbeit gestärkt. Mit Erstellung des Kooperationsplans beginnt eine sechsmonatige Vertrauenszeit.«
Die Ersetzung der Eingliederungsvereinbarung durch einen Kooperationsplan erscheint zunächst als reine Umbenennung, ist es aber nicht, was der Verweis auf die Rechtsfolgebelehrung deutlich macht. In der Eingliederungsvereinbarung wurde bisher festgelegt, was der Hartz-IV-Bezieher zu leisten hatte. Es handelte sich um einen rechtlich bindenden Vertrag, wobei der Schein gleicher Vertragspartner sehr durchsichtig war: War die eine Seite doch auf Geld angewiesen, während die andere Seite diktieren konnte, was dafür an Leistungen zu erbringen war.
Weil es sich um eine Rechtsregelung handelte, war dieser Vertrag auch entsprechend formuliert und nicht unbedingt verständlich für den Leistungsbezieher, was in der Vorgabe für den neuen Kooperationsplan angesprochen wird. Verstöße gegen diesen Vertrag wurden sanktioniert, landeten sehr häufig vor Gericht, und nicht selten bekamen die klagenden Leistungsbezieher recht. Von daher wird nun diese Form der Vereinbarung als ineffektiv aufgegeben und durch einen Plan ersetzt, der während der Vertrauenszeit fast ganz auf Sanktionen verzichtet. Bei wiederholtem Versäumnis von Terminen kann aber auch während der Vertrauenszeit das staatlich fixierte Existenzminimum um zehn Prozent gekürzt werden.
»Außerhalb dieser sechs Monate besteht die Kooperationszeit. Die Zusammenarbeit zwischen Integrationsfachkräften in den Jobcentern und erwerbsfähigen Leistungsberechtigten erfolgt in dieser Zeit grundsätzlich ohne Rechtsfolgenbelehrungen. Wenn in der Kooperationszeit jedoch Absprachen zu Mitwirkungshandlungen (Eigenbemühungen, Maßnahmeteilnahmen und Bewerbungen auf Vermittlungsvorschläge) von Leistungsberechtigten nicht eingehalten werden, sollen diese Pflichten durch Aufforderungen mit Rechtsfolgenbelehrungen rechtlich verbindlich festgelegt werden.«
Womit klargestellt wird, wie sich die Kooperation zwischen Jobcenter-Mitarbeitern und Arbeitslosen auf »Augenhöhe« vollzieht. Eben nach dem Motto: »Bist du nicht willig, so brauch’ ich Gewalt.« Das Bundesverfassungsgericht hatte jedoch die Sanktionsmöglichkeiten eingeschränkt, indem es darauf hinwies, dass es sich bei den Hartz-IV-Leistungen um die Sicherung des Existenzminimums und damit um die Gewährleistung eines menschenwürdigen Daseins handele. Dessen Senkung widerspreche somit den eigenen Maßstäben. Dieses Bedenken greift der Gesetzgeber jetzt auf: »Leistungsminderungen wegen wiederholter Pflichtverletzungen und Meldeversäumnisse betragen höchstens 30 Prozent des maßgebenden monatlichen Regelbedarfs. Kosten der Unterkunft und Heizung werden nicht gemindert. Die Leistungsminderung beträgt bei einer Pflichtverletzung 20 Prozent des maßgebenden Regelbedarfs. Bei jeder weiteren Pflichtverletzung mindert sich das Bürgergeld um 30 Prozent des maßgebenden Regelbedarfs (…). Die bisherigen verschärften Sonderregelungen für die unter 25jährigen Hilfeempfänger entfallen.«
Anreiz und Strafe
Auf diese Weise kann auch der Betrag für die Menschenwürde gesenkt werden. Doch nicht nur mit Strafen sollen die Hilfeempfänger zu tauglichen Arbeitskräften gemacht werden, es gibt auch Anreize: »Um weitere Anreize zu schaffen, Geringqualifizierte auf dem Weg zu einer abgeschlossenen Berufsausbildung zu unterstützen und ihnen damit den Zugang zum Fachkräftearbeitsmarkt und zu den am Arbeitsmarkt besonders nachgefragten Berufen zu öffnen, erhalten Teilnehmende an einer berufsabschlussbezogenen Weiterbildung im SGB II und SGB III künftig ein monatliches Weiterbildungsgeld in Höhe von 150 Euro, wenn sie arbeitslos sind oder als Beschäftigte aufstockende SGB-II-Leistungen beziehen.«
Wer sich diesen Lockungen dennoch verschließt und sich nicht als Kunde ins Jobcenter begibt, ist freilich nicht vor sozialstaatlicher Fürsorge sicher: »Zur Verbreiterung ihres Förderspektrums kann die Agentur für Arbeit oder ein durch diese beauftragter Dritter künftig eine ganzheitliche Betreuung (Coaching) durchführen. Diese verfolgt das Ziel eines grundlegenden Aufbaus der Beschäftigungsfähigkeit von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, die aufgrund von vielfältigen individuellen Problemen besondere Schwierigkeiten haben, Arbeit aufzunehmen. Das Coaching kann auch aufsuchend oder beschäftigungsbegleitend erfolgen.«
Sich den Anforderungen des Arbeitsalltags zu unterwerfen erfordert eben eine gewisse Selbstorganisation und Disziplin. Wem das fehlt, dem soll auf die Sprünge geholfen werden. Jugendliche, die in der Arbeitssuche keine Perspektive für sich sehen und möglicherweise auf Abwege geraten, werden als Sicherheitsproblem ins Auge gefasst, dem es vorzubeugen gilt. Also muss man sie aufsuchen, um die »Beschäftigungsfähigkeit« an ihnen vor Ort herzustellen.
Wie das »Bürgergeld«-Gesetz genau gestaltet sein wird, wird sich erst nach der Arbeit des Vermittlungsausschusses zeigen. Änderungen zum Besseren wird es aber nicht geben, denn schon der jetzt gescheiterte Entwurf basiert auf einem im Grunde von allen Parteien getragenen Grundkonsens, den die AfD so formuliert: Deutschland brauche eine »aktivierende Grundsicherung, die sicherstellt, dass wirklich Bedürftige die Hilfe erhalten, die sie benötigen«.
Und genau so ist ja auch der Grundsatz der Hilfen im Paragraph 1 SGB I gemeint: Es braucht eine Grundsicherung, damit die Menschen wieder tauglich gemacht und in Arbeit gebracht werden. Sie selber sind dafür verantwortlich, obwohl sie die Sache nicht in der Hand haben. Zur Ausgestaltung des Drucks, der dazu auf sie ausgeübt wird, bieten sich dann viele Varianten an: ein bisschen mehr Regelsatz hier, mehr Zwang zur Arbeit da, mehr Verstärkung der Anreize, größere Nähe zum Klienten etc. Darüber darf munter gestritten werden, denn das zeichnet unsere demokratische Kultur schließlich aus.
Anmerkung
1 Siehe hierzu die Studie »Der soziale Staat. Über nützliche Armut und ihre Verwaltung« von Renate Dillmann und Arian Schiffer-Nasserie (Köln 2018)
Suitbert Cechura ist Diplompsychologe und Psychotherapeut. Er lehrt an der Evangelischen Fachhochschule Rheinland-Westfalen-Lippe in Bochum Soziale Arbeit im Gesundheitswesen/Sozialmedizin