• JUSTIZ : Wende zur Pickelhaube - DER SPIEGEL 33/1983
    http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-14020478.html


    A travers l’arrestation de Benny Härlin en 1983 on nous a signalé que la liberté de l’expression est quelque chose d’aléatoire dont la définition incertaine est entre les mains des procureurs d’état.

    Westdeutschlands Staatsanwälte, vorneweg Generalbundesanwalt Rebmann, verfolgen Zeitungsmacher als Terroristenhelfer. *
    Wenn der Rechtsanwalt Christian Ströbele in der Untersuchungshaftanstalt in Berlin-Moabit mit seinem Mandanten Benedikt Härlin, 26, sprechen will, muß er besonders laut reden. Schußfestes Panzerglas verhindert direkten Kontakt zwischen dem Verteidiger und seinem Klienten. „Es ist unerträglich“, beklagt Ströbele den Zustand, „man fühlt sich wie im Aquarium.“
    Auch der Schriftwechsel zwischen den beiden ist behindert. Briefe und Dokumente, die der Anwalt an Härlin schickt, landen bei Dieter Palhoff, einem Vorsitzenden Richter am Berliner Kammergericht - erst liest der Richter, dann der Angeklagte.
    Palhoff entscheidet auch darüber, ob andere Zusendungen den Adressaten erreichen. Kaffeesamen, den eine Hamburgerin
    zur Begrünung der Härlin-Zelle geschickt hatte, ließ er nicht durchgehen: „Der Haftraum ist kein Gewächshaus.“
    Eine private Solidaritätsadresse, die der Berliner Baustadtrat Werner Orlowsky mit Dienstpost des Bezirksamts Kreuzberg hatte befördern lassen, beschlagnahmte Palhoff. Weil der Baustadtrat Privates und Dienstliches nicht streng genug getrennt habe, schaltete der Richter die Staatsanwaltschaft ein - „wegen des Verdachts einer Untreue oder eines Betrugs“.
    Als schließlich der Berliner SPD-Sprecher Wilhelm Wiegreffe dem „lieben Benny Härlin“ wünschte, daß sich baldmöglichst „in Ihrem Fall das Recht gegen die Justiz“ durchsetzen möge, beschlagnahmte Palhoff erneut. Senatspolitiker ereiferten sich, Wiegreffes Zuspruch sei ein „unglaublicher Angriff auf die demokratische Rechtsordnung“.
    Vorletzte Woche beschloß der 6. Strafsenat des Kammergerichts unter Palhoffs Vorsitz, die 81 Seiten starke Anklage gegen Härlin und den Mitbeschuldigten Michael Klöckner, 28, zur Hauptverhandlung zuzulassen.
    Den beiden Journalisten, die schon seit Mitte Juni in Haft sitzen (SPIEGEL 26/1983), wirft die Staatsanwaltschaft vor, im Berliner Szene-Blatt „Radikal“ für eine „terroristische Vereinigung geworben“ zu haben; die Verteidiger halten dagegen, „Radikal“ habe lediglich „die grundgesetzlich garantierte Pressefreiheit in Anspruch genommen“.
    Die Zeitschrift der Anarcho-, Sponti- und Alternativ-Szene (Untertitel: „Zeitung für Freiheit und Abenteuer“) war ins Visier der Berliner Justiz geraten, nachdem sie in sieben Ausgaben Strategiepapiere und Bekennerschreiben der terroristischen „Revolutionären Zellen“ (RZ) abgedruckt hatte, ohne im Impressum einen dafür verantwortlichen Redakteur zu benennen. Klöckner und Härlin mußten in Haft, weil sie laut Anklage als Mitglieder einer „Zeitungskooperative e. V.“, die als Mitherausgeber von „Radikal“ fungierte, für die RZ-Veröffentlichungen presserechtlich verantwortlich gewesen seien.
    Mit der Publikation von RZ-Papieren, so der Vorwurf der Ankläger, sollten in der Öffentlichkeit „bestehende Hemmungen“ gegen die RZ abgebaut, „Sympathien für deren strafbare Aktionen“ geweckt und Nachfolge-Taten „gegen die bestehende Rechts- und Gesellschaftsordnung“ vorbereitet werden.
    Daß Journalisten wegen der Veröffentlichung von Texten wie Terroristen eingesperrt werden, ist ein Novum in der westdeutschen Justizgeschichte. Wie ein Schlaglicht beleuchtet der Vorgang, wie sehr sich seit der Bonner Wende das Verhältnis zwischen der Staatsgewalt auf der einen, Medien und Randgruppen auf der anderen Seite gewandelt hat.
    Zeitungen aller Art, von der alternativen „Tageszeitung“ ("taz") bis zur „Frankfurter Allgemeinen“ ("FAZ"), hatten mehrfach Schriftliches aus dem terroristischen Untergrund dokumentiert, ohne dafür belangt worden zu sein. Linkslastige Szene-Blätter, kritische Magazine und oppositionelle Bürger jedoch sind nun zunehmend Ziel einschüchternder Polizei- und Justiz-Aktionen.
    Kaum war die Kohl-Regierung im Amt, wurde die „Konkret“-Redaktion wegen angeblichen Verrats von Staatsgeheimnissen durchsucht. Noch bevor die Parteispenden-Affäre Flick rechtlich aufgehellt ist, werden Journalisten von SPIEGEL und „Stern“ wegen der Veröffentlichung von Skandal-Details angeklagt.
    Auch friedliche Demonstranten müssen in einigen unionsregierten Bundesländern neuerdings für Polizeieinsätze zahlen. Und das Demonstrationsrecht soll demnächst derart verschärft werden, daß viele Bürger sich womöglich gar nicht mehr an Protestaktionen beteiligen. „Stell dir vor, es ist Herbst“, ahnen grüne Raketengegner, „und keiner traut sich hin.“
    Weil die Staatsaktion gegen Klöckner und Härlin von vielen als Einschränkung der Pressefreiheit empfunden wurde, formierte sich breiter Protest. Redakteure der „taz“ demonstrierten, die Münder mit Heftpflaster verklebt, vor der Moabiter Haftanstalt gegen die Verhaftung ihrer Kollegen. Die Deutsche Journalisten-Union, der Deutsche Journalisten-Verband, das PEN-Zentrum der Bundesrepublik und der Verband deutscher Schriftsteller warnten unisono „vor der schrittweisen Einführung von Pressezensur“. Die Auffassung des Generalstaatsanwalts beim Kammergericht ("Werbung für eine terroristische Vereinigung ist es, wenn etwas gebracht wird, ohne daß man sich davon distanziert hat") widerspreche „dem verfassungsrechtlichen Zensurverbot“. Es gelte, „solchen Anfängen zu wehren“.
    Der stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, Alfred Emmerlich, hielt die Verhaftung für „rechtspolitisch bedenklich“. Wenn die Presse Erklärungen von Terroristen drucke, nehme sie „ihre Pflicht zur Unterrichtung der Öffentlichkeit“ wahr. Emmerlichs Genosse Walter Momper, Fraktionsvize im Berliner Abgeordnetenhaus, sah die „verbrieften Grundrechte der Meinungs- und Informationsfreiheit in Gefahr“ und warnte vor einer „Wende zum Pickelhaubenstaat“. Die Berliner ÖTV-Fachgruppe der Richter und Staatsanwälte beanstandete die Art und
    Weise, wie im Klöckner/Härlin-Verfahren „mit der im deutschen Strafprozeßrecht immanenten Unschuldsvermutung“ umgegangen werde.
    Das Recht, so massiv gegen eine Zeitung und ihre Macher vorzugehen, nimmt sich die Berliner Justiz aus dem erst 1976 ins Strafgesetzbuch eingeführten Paragraphen 129a ("Bildung terroristischer Vereinigungen"), den sie besonders weit auslegt.
    Zwar richtet sich der Paragraph eigentlich gegen Terroristen, vor allem gegen Gründer und Mitglieder von Vereinigungen, die „Mord, Totschlag oder Völkermord“, „Straftaten gegen die persönliche Freiheit“ und „gemeingefährliche“ Verbrechen begehen wollen. Mit Haftstrafen zwischen sechs Monaten und fünf Jahren muß aber auch rechnen, wer für eine Terror-Bande „wirbt oder sie unterstützt“.
    Was allerdings, genau, unter „Werben“ zu verstehen ist, steht nicht im Gesetz. Wie es von Staats wegen ausgelegt werden müßte, verklarte Generalbundesanwalt Kurt Rebmann Richtern und Staatsanwälten in einem richtungweisenden Aufsatz in der „Neuen Zeitschrift für Strafrecht“: Es bestehe „weitgehende Einigkeit“, schrieb Rebmann, daß die Anwerbung von Mitgliedern und Anhängern für Terror-Vereinigungen wie die „Rote Armee Fraktion (RAF)“ strafbar sei. Umstritten sei lediglich, ob auch schon „die Werbung um Sympathie“ für solche Gruppen ebenso geahndet werden müsse.
    Doch auch darüber, belehrte Rebmann seine Kollegen, dürfe es „keine Zweifel“ geben: „Sympathiewerbung“ könne „zu einer Stärkung des Gefährdungspotentials terroristischer Vereinigungen führen“ und sei „deshalb als ebenso gefährlich wie andere Formen der Werbung zu beurteilen“. Verfolgt und bestraft werden müsse schon, wer „etwa nur das Symbol einer terroristischen Vereinigung ... z. B. durch Farbsprühen“ an Hauswände schreibe.
    Strafbar sei es auch, so Rebmann, wenn „im Bereich der Presse“ etwa Bekennerbriefe von Straftätern oder Hungerstreikerklärungen inhaftierter Terroristen veröffentlicht würden. Die Publizierung solcher Originaltöne könne sogar dann „strafbares Werben“ sein, „wenn sie als ’Dokumentation’ gekennzeichnet ist“.
    Ein vom westdeutschen Chefankläger definiertes Tatbestandsmerkmal halten Justizkritiker für besonders bedenklich: Laut Rebmann hängt die Bestrafung von Journalisten davon ab, was die Leser von veröffentlichten Texten denken könnten. Strafbar soll die Veröffentlichung eines Artikels nämlich schon dann sein, wenn er „geeignet“ ist, vom normalen Leser ("Durchschnittsadressat") als „Propaganda für eine bestimmte Vereinigung im Sinne des Paragraphen 129 a StGB aufgefaßt zu werden“.
    Weil mithin die Gesinnung des Lesers ausschlaggebend für eine mögliche Verfolgung des Publizisten durch den Staat ist, könnten, wie die „taz“ witzelte, „Zeitungen in Zukunft von den Regierenden gleich selbst geschrieben werden“. Der Berliner Rechtsprofessor Uwe Wesel beklagte, daß bei dieser Gesetzesinterpretation „der Staatsschutz ganz weit vorverlagert“ und „die Entwicklung eines Gesinnungsstrafrechts“ gefördert werde.
    In der Berliner Justiz, die nun erstmals nach Rebmanns Rezept Journalisten als Terroristen-Werber hinter Gitter steckte, hatte die Wende schon früher begonnen. Das Kammergericht verurteilte 1979 vier Mitarbeiter der „Agit“-Druckerei zu neun bis zwölf Monaten Haft. Sie hatten in einer Randgruppen-Zeitung ("Info Bug") angeblich zuviel Verständnis für Terroristen erkennen lassen, obwohl sie nur die Drucker waren. Überdies hatte das Blatt neben RAF-Erklärungen auch Kritik an der RAF veröffentlicht.
    Anderswo führten wohl erst die Rebmann-Gedanken zu strafrechtlicher Verfolgung. In Oldenburg ermittelte die Staatsanwaltschaft gegen die Redakteure der Alternativ-Zeitung „Nordwind“, weil das Blatt eine Hungerstreikerklärung von inhaftierten RAF-Mitgliedern abgedruckt hatte. Dabei war erkennbar, daß sich die „Nordwind“-Macher nicht mit den Terroristen-Parolen identifiziert hatten: „Eine Front mit der Guerilla? - Nee danke.“
    Als das Stuttgarter „Blättle“ die „Nordwind“-Affäre dokumentierte, griffen auch baden-württembergische Staatsanwälte zu. Wegen „Werbung für eine terroristische Vereinigung“ wurden Büros, Druckerei und Wohnungen der „Blättle“-Herausgeber durchsucht. In Göttingen filzten Kripo-Beamte und Staatsanwälte die Redaktionsräume des Göttinger „Atom-Express“, weil die Zeitung eine RZ-Erklärung zum Protest gegen den Schnellen Brüter in Kalkar gedruckt hatte.
    In Hamburg ermitteln Fahnder gegen „Verfasser, Hersteller und Verbreiter“ der „Großen Freiheit“ (Untertitel: „Zeitung aus Hamburg für die Subversion durch Wissen“) wegen eines Artikels über die Verhaftung von RAF-Mitgliedern. Und in Hannover läuft ein Verfahren gegen den Leiter eines Jugendzentrums, in dem ein RZ-Bekennerbrief ans Schwarze Brett gehängt worden war.
    Rebmann, der nach dem Gerichtsverfassungsgesetz für die Einleitung aller 129a-Verfahren zuständig ist, beruft sich bei seiner Rechtsauslegung vor allem auf zwei Autoritäten: Zum einen entspreche die Strafverfolgung von Sympathie-Werbung der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH); zum anderen habe das Parlament bei der Verabschiedung der Anti-Terror-Gesetze genau dies im Sinn gehabt. Doch da argumentiert der Generalbundesanwalt, daß sich die Balken biegen.
    Zwar entschied der BGH, daß nicht nur das Anwerben neuer Mitglieder zu bestrafen sei, sondern auch das Werben um Sympathie für eine kriminelle Vereinigung. Aber das Urteil, gesprochen im Jahr nach der Ermordung von Rebmann-Vorgänger Siegfried Buback, Bankchef Jürgen Ponto und Arbeitgeberpräsident Hans-Martin Schleyer, ist umstritten.
    Der renommierte Strafrechtskommentar von Schönke/Schröder etwa hält - trotz der BGH-Entscheidung - „eine
    bloße Sympathiewerbung“ für „nicht ausreichend“, um einen Beschuldigten zu verurteilen. Die „Überdehnung“ des Werbebegriffs durch den BGH, kritisierte der ehemalige Vorsitzende des Staatsschutzsenats beim Hamburger Oberlandesgericht, Helmut Plambeck, habe „zu rechtspolitisch ganz unangemessenen Ergebnissen geführt“.
    Mit seinem zweiten Argument liegt Rebmann völlig daneben. Zwar weiß er, daß ein Vertreter des Justizministeriums bei der Beratung der Anti-Terror-Gesetze erklärt hatte: „Die Werbung bedeutet - diese Einschränkung ist wichtig - eine auf Gewinnung von Anhängern gerichtete Tätigkeit, also nicht sonstige Werbungsakte.“ Der Gesetzgeber, behauptet Rebmann, habe sich „diese Auffassung“ nicht „zu eigen gemacht“.
    Das Gegenteil ist richtig. Die damaligen sozialliberalen Bundesminister Gerhart Baum (Inneres) und Jürgen Schmude (Justiz) erklärten nach der BGH-Entscheidung übereinstimmend, eine solche Ausdehnung des Werbebegriffs sei „vom Gesetzgeber nicht gewollt gewesen“. Sollten Staatsanwälte und Richter auf BGH-Kurs bleiben, müsse das Gesetz eben geändert werden. Auch Sozialdemokrat Emmerlich erinnert sich: „Das war keineswegs im Sinne des Gesetzgebers.“
    Ein ehemaliger Bundestagsabgeordneter, der Rebmann politisch näher steht, hat das sogar zu Protokoll gegeben. Während der Parlamentsdebatte zur Einführung der Anti-Terror-Gesetze 1976 erklärte der Christdemokrat Gerhard Kunz für die CDU/CSU-Fraktion, daß „unter Werben für eine kriminelle Vereinigung nichts anderes als das Werben von Mitgliedern“ zu verstehen sei. Kunz ist heute Finanzsenator in Berlin und mag sich dazu nicht mehr äußern.
    Ganz unabhängig von der Debatte um den Werbebegriff haben die Beschuldigten Klöckner und Härlin noch einen anderen Einwand parat: In jener Zeit, in der die beanstandeten „Radikal“-Ausgaben erschienen waren, hätten sie nichts mehr mit der Zeitungskooperative und mit dem Blatt zu tun gehabt. Anwalt Ströbele hat auch deshalb bereits Haftbeschwerde beim Bundesgerichtshof eingelegt.
    Weitere Hilfsaktionen sind im Gange. Per Aufruf in der „taz“ werden „mindestens 200 juristisch verantwortliche Personen und/oder Gruppen“ gesucht, die bereit sind, sich als presserechtlich verantwortliche Herausgeber von „Radikal“ zu bekennen. Ein „Autonomes Plenum“ der Grünen-Ortsgruppe Hanau hat dies gegenüber der Berliner Justiz bereits per Brief getan.
    Der Vorsitzende Richter Palhoff beschlagnahmte das Bekennerschreiben „wegen des Verdachts eines Vergehens nach 129 a StGB“. Er wertete auch den Brief aus Hessen als Werbung für eine terroristische Vereinigung.

    DER SPIEGEL 33/1983

    Happy Birthday, Haftbefehl !
    http://www.tolmein.de/vid02.html

    Ein Videofilm von Oliver Tolmein und Bertram Rotermund
    BRD 1995, 36 Min.

    #Allemagne #presse #censure #histoire #chilling_effect

  • Le dessinateur le mieux connu d’Allemage efface un dessin sur les curés muselmans par peur de fous dangereux

    Charlie Hebdo : Ralf König zieht kontroverse Islam-Karikatur zurück
    http://www.tagesspiegel.de/kultur/comics/nach-dem-anschlag-auf-charlie-hebdo-ralf-koenig-zieht-kontroverse-islam-karikatur-zurueck/11211122.html

    Der Comiczeichner Ralf König löscht eine kritische Islam-Zeichnung von seiner Internetseite aus Angst vor „vereinzelten kranken Irren“. Der Tagesspiegel veröffentlicht am Sonntag Karikaturen von Berliner Zeichnern.

    Ralf König ist nicht nur der wohl bekannteste und populärste Comiczeichner Deutschlands. Er ist auch einer der kritischsten und schonungslosesten Vertreter seiner Zunft, wenn es darum geht, den Missbrauch von Religion zur Ausgrenzung oder Unterdrückung anderer Menschen anzuprangern. In seinen Büchern und Strips hat er sich immer wieder kritisch sowohl mit den offiziellen oder selbsternannten Vertretern des Christentums als auch mit denen des Islam auseinandergesetzt.

    2006 war er für seine zeichnerische Reaktion auf den Karikaturenstreit um die dänischen Mohammed-Bilder mit einem Spezialpreis des Comic-Salons Erlangen geehrt worden. „Wenn der Westen da nicht gegenhält und seine demokratischen Werte ohne Wenn und Aber und Entschuldigungen verteidigt, ist’s bald vorbei mit Presse- und Meinungsfreiheit“, hat er mal gesagt.

    Nun ist er dabei nach eigener Einschätzung offenbar einen Schritt zu weit gegangen. Nach den Anschlägen auf die Zeitschrift „Charlie Hebdo“ hatte König auf seiner Facebook-Seite einen älteren Strip gepostet. Der zeigte „wie sich die Meinungsfreiheit vor einem humorbefreiten Islam klein macht“, wie die Comic-Nachrichtenseite „Dreimalalles“ schreibt. Zu sehen sind drei Menschen, die sich vor einem muslimischen Würdenträger auf den Boden werfen und sich für die westliche Meinungs- und Pressefreiheit entschuldigen. Dessen Antwort: „Und wer entschuldigt sich für euren Sinn für Humor?!!“

    Am Sonnabendvormittag jedoch löschte König den Strip wieder – auf Anraten von Freunden und aus Angst vor Fanatikern, wie er selbst auf Facebook schreibt. Außerdem habe er sich davon überzeugen lassen, in dieser aufgeheizten Situation den Medien keine aktuellen Statements zu geben. „Das mich letztlich überzeugende Argument war, dass da draußen inzwischen jede Menge vereinzelte kranke Irre rumlaufen, die sich in irgendwelchen Wüsten zu hirnlosen Zombies ausbilden lassen, zurückkehren und nun auch mal so was Tolles hinlegen wollen wie diese Mörder von Paris und anderswo, und denen es mittlerweile auch egal sein könnte, ob man konkret den Propheten gezeichnet hat oder nicht“, schreibt König.

    Le dessin en question :


    « En tant que représentants des valeurs occidentales et de la tolérance nous nous excusons pour les libertés de la presse et de l’opinion. »
    Réponse : « Et pour votre sens de l’humour ? Qui est-ce qui s’excuse pour votre sens de l’humour ? »

    Karikaturenstreit
    http://www.ralf-koenig.com/karikaturenstreit.html

    Anfang Februar 2006 reagierte Ralf König spontan mit diesen acht Karikaturen und kurzen Strips auf die Eruption der Gewalt, die zwölf dänische Mohammed-Cartoons in der arabischen Welt ausgelöst hatten.

    Seine Zeichnungen wurden in etlichen Tageszeitungen und Magazinen abgedruckt, die FAZ kommentierte: „Die Reaktion auf die zwölf Karikaturen in Jyllands-Posten ließ Ralf König zu der Form greifen, die verfemt werden soll: Der Comic-Zeichner wird zum Karikaturisten, und dem Spötter ist es diesmal bitterernst: ‚Wenn der Westen da nicht gegenhält und seine demokratischen Werte ohne Wenn und Aber und Entschuldigungen verteidigt, ist’s bald vorbei mit Presse- und Meinungsfreiheit.’“

    Für seine „künstlerische Stellungnahme im Streit um die Mohammed-Karikaturen“ wurde Ralf König im Juni 2006 auf dem Internationalen Comic-Salon in Erlangen mit dem Max-und-Moritz-Preis („Spezialpreis der Jury“) ausgezeichnet. Aus der Laudatio:

    „Ralf König ist dem Versuch, eine grafisch artikulierte Meinung durch gewalttätige Proteste zu unterdrücken, seinerseits mit grafisch artikulierter Meinung entgegen getreten. Als homosexueller Künstler, der die Homosexualität zum Hauptthema seiner Arbeit erhob, hat Ralf König stets selbst in einem repressiven und Diskriminierungen ausgesetzten Klima gewirkt. Der Zuspitzung des Zensur-Falls Mohammed zu witziger Kritik liegen bei König also soziale und persönliche Erfahrungen zugrunde, die ihn die Feder gegen jede Art von Meinungsunterdrückung erheben lassen. Seine Arbeit impliziert die Forderung, dass in einer freien Gesellschaft auch die so genannte Verletzung religiöser Gefühle ausgehalten werden muss. Daher hat die Jury ihren Spezialpreis 2006 Ralf König für seine künstlerische Stellungnahme im Streit um die Mohammed-Karikaturen zuerkannt.“

    #chilling_effect #auto-censure #Allemage #Charlie_Hebdo #terrorisme

    • Ce qui est fantastique avec ce genre de présentation c’est que l’"Occident" n’y est plus que « tolérance » et n’y a que des « valeurs ».

      Exit le crime contre l’Irak, Bush, Blair, Guantanamo, les tortures, les dommages collatéraux, les migrants refoulés, les Roms persécutés, l’appui aux dictateurs musulmans (y compris les financeurs de « djihadistes ») l’appui aux criminels israéliens, l’islamophobie, les banksters, les paradis fiscaux, etc.., etc...

      « #nos_valeurs » #éclipses_amaurotiques

    • Je comprends Ralf König. Il s’est d’abord fait connaître comme chroniqueur du mouvement gay à une époque quand ses protagonistes se souvenaient encore de leurs annnées underground .

      Depuis les bobos homos ont transformé une partie de l’ancien quartier des squats à Berlin-Schöneberg en Marais berlinois. Problème : leurs voisins sont les jeunes défavorisés de la troisième génération d’immigrés qui habitent les logements sociaux du même quartier. En principe c’est calme, mais il y a des phases d’agression contre les homosexuels et les locaux de leurs associations.

      Que Ralf König ne veuille pas alimenter les sentiments haineux de quelques uns de ses voisins cela se comprend, peut-être il a compris aussi que son dessin n’avait pas sa place dans les discussions d’aujourd’hui.

      #LGBT #Berlin #homophobie