• Amtsgeheimnis Corona-Tote
    https://overton-magazin.de/top-story/amtsgeheimnis-corona-tote

    Coronavirus SARS-CoV-2. Bild : NIAID-RML/public domain

    Nous ignorons le nombre d’Allemands morts du coronavirus et les administrations compétentes refusent de publier les statistiques sur la question. Les tribunaux jouent le jeu et refusent d’obliger les administrations à suivre la loi et de mettre à disposition d’un journalist les données à propos du sujet.

    13.6.2026 von Thomas Moser - Der Freiburger Rechtsanwalt Udo Kauß, der wissen will, wie viele Menschen tatsächlich „an“ dem Virus gestorben sind, scheitert nach sechs Jahren endgültig an der Mauer, die Behörden und Gerichte errichtet haben.

    „Im Laufe der Pandemie sind bis Juni 2023 rund 174.400 Menschen in Verbindung mit COVID-19 gestorben.“ – Robert Koch Institut, Stand 1.10.2025

    „…in Verbindung mit Covid-19 gestorben.“ Eine Formulierung, die unklarer nicht sein könnte und die in gewisser Weise einmalig ist. Sie gibt es nur bei Corona. Formulierungen wie „in Verbindung mit Masern gestorben“ oder „in Verbindung mit einem Herzinfarkt gestorben“, hat man noch nicht gehört. Wie viel Menschen an Corona starben, ist Amtsgeheimnis.

    Dieses angeblich aufgeklärte und wohl organisierte Land, genannt Bundesrepublik Deutschland, hat keine Zahl, wie viele Menschen tatsächlich am Sars-Cov 2-Virus gestorben sind. Und das bei dieser einmaligen Pandemie eines nie dagewesenen Killervirus‘. Das entscheidende Datum, um die Gefährlichkeit einer Epidemie zu erkennen, fehlt diesem Land – beziehungsweise kann es nicht vorweisen. Stattdessen vermischt es Menschen, die „an“ Corona gestorben sind, mit Menschen, die „mit“ Corona verstorben sind, also an anderen Ursachen, die aber zur gleichen Zeit mit dem Virus infiziert waren. Doch inzwischen macht sich die Gewissheit breit, dass dieses Land, beziehungsweise seine politische Nomenklatur, die die Führungspositionen besetzt hält, es auch gar nicht wissen will.

    Was wir bisher noch nicht wissen, ist: Weiß diese Nomenklatur es tatsächlich nicht oder spielt sie nur vor, es nicht zu wissen? Kennt sie in Wahrheit doch die tatsächliche Zahl der Corona-Verstorbenen, versteckt sie aber, weil sie so niedrig ist, dass das Corona-Regime mit seinen autoritären Maßnahmen seine Legitimität verloren hätte und das ganze Corona-Brimborium von drei Jahren als Betrug entlarvt werden könnte.

    Soweit die nötige Vorbemerkung zur Geschichte des Freiburger Rechtsanwaltes Udo Kauß, der sechs Jahre lang versucht hat, von Ämtern, Behörden und Gerichten die Frage beantwortet zu bekommen, wie viele Menschen in Freiburg und Umgebung tatsächlich an dem Coronavirus gestorben sind. Er darf es nicht erfahren. Was das Gesundheitsamt ihm vorlegte, waren – wie beim Robert Koch Institut in Berlin – lediglich vermischte Zahlen von Menschen, die „an und mit Corona verstorben“ sind.

    Jetzt, Ende April 2026, erfolgte der letzte Akt des Trauerspiels: Der Verwaltungsgerichtshof von Baden-Württemberg schloss den Vorgang endgültig, indem er ein Urteil des Verwaltungsgerichtes Freiburg bestätigte und Kauß‘ Antrag auf Zulassung der Berufung zurückwies.

    Dass die Gerichte überhaupt ins Spiel kamen, lag daran, dass die Behörden nicht bereit waren, dem Bürger Kauß Auskunft über die Anzahl eindeutiger Coronatoten zu geben und er eine staatliche Gewalt bemühen musste. Dass die Gerichte jedoch für die Behörden entschieden, zeigt wiederum, dass sie sich der von der Exekutive geschaffenen Corona-Ordnung unterordneten und sie mittrugen.

    Begonnen hatte der Hindernislauf des Rechtsanwaltes Kauß im April 2020 nach den ersten Corona-Monaten. Kauß fiel auf, dass die Mitteilungen des Gesundheitsamtes über die ersten Todesfälle wegen Corona allgemein gehalten waren und unterschiedslos nur von „im Zusammenhang mit dem Coronavirus“ gesprochen wurde. Er erbat unter Berufung auf das Informationsfreiheitsgesetz des Landes (LIFG) die Aufschlüsselung der Zahlen nach „an-Covid-verstorben“ und „mit-Covid-verstorben“ sowie, um die Angaben zu überprüfen, um Einblick in die Unterlagen. Was man ihm vorlegte, waren aber keine amtlichen Totenscheine, sondern lediglich 87 Kopien von Todesmitteilungen von Krankenhäusern und Ärzten an das Gesundheitsamt. Und zwar nach den Vorgaben des RKI, nach denen eine laborbestätigte Coronainfektion mit angegeben werden sollte. Es war das Gegenteil dessen, was der Antragsteller Kauß wissen wollte.

    Kauß legte Widerspruch ein und verlangte die Vorlage der amtlichen Totenscheine inklusive des vertraulichen Teils, in dem die Todesursache eines Verstorbenen vermerkt ist. Er wollte die Angaben aber nur in anonymisierter Form, damit die Identität der Verstorbenen geschützt bleibe. Das Regierungspräsidium Freiburg wies den Widerspruch zurück und erklärte, Todesursachen genießen eine besondere Schutzwürdigkeit. Auch in anonymisierter Form sollten die Totenscheine nicht eingesehen werden können, weil trotzdem Rückschlüsse auf die Identität einer konkreten Person gezogen werden könnten. Das regle das Bestattungsgesetz, das Vorrang vor dem Informationsfreiheitsgesetz habe.
    „Kein öffentliches Informationsinteresse“

    Im August 2020 erhob der Jurist Kauß Klage vor dem Verwaltungsgericht Freiburg auf Herausgabe der Unterlagen, um die Zahl der Coronatoten zu erfahren. Gleichzeitig beantragte er zusätzlich eine einstweilige Anordnung. Die einstweilige Anordnung lehnte das Verwaltungsgericht Freiburg ab. Kauß zog daraufhin vor den Verwaltungsgerichtshof in Mannheim, doch auch von dort kam ein Negativbescheid, der inhaltlich den Behördenbescheiden Recht gab: Todesursachen seien vertraulich und nicht zur Veröffentlichung bestimmt. Das gelte auch für eine anonymisierte Form. Es handelte sich nebenbei um denselben Senat des VGH, der später, Ende April 2026, den endgültigen Schlussstrich unter den Vorgang zog.

    Im September 2020 legte Jurist Kauß nun Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht ein. Nun wurde es bizarr. Kauß brachte das Schreiben fristgerecht am letzten Tag nach Karlsruhe und gab es persönlich an der Wache des Gerichtsgebäudes ab. Die Poststelle bestätigte das Eingangsdatum. Dennoch erklärte das höchste deutsche Gericht, die Beschwerde sei „verfristet“ eingegangen, sprich: verspätet, und wies sie zurück.

    Das Hauptsacheverfahren blieb derweil vor dem VG Freiburg anhängig. In der Klageerwiderung des Landratsamtes auf das Auskunftsbegehren des Bürgers Udo Kauß vom Mai 2021 findet sich eine bemerkenswerte Passage. Die Behörde behauptet, es liege bei der Frage der Corona-Todesursache „kein öffentliches Informationsinteresse“ vor, das den Schutz der personenbezogenen Daten der Verstorbenen überwiege. Das ist politisch argumentiert und gewichtet, lässt man außer Betracht, dass es mutmaßlich auch noch falsch ist. Man kann davon ausgehen, dass das öffentliche Informationsinteresse an Corona ungebrochen ist. Das kann man selbst bei den Behörden ablesen. So teilte im April 2024 das Gesundheitsamt Freiburg mit, dass seit dem 1. Februar 2020 in Freiburg 327 Menschen und im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald 423 Menschen „mit oder an Covid-19 verstorben“ seien.

    Am 30. Juli 2024 verhandelte das Verwaltungsgericht Freiburg die im August 2020 erhobene Klage von Udo Kauß gegen das Land Baden-Württemberg und seine Ämter – und gab den Behörden Recht. Im Dezember 2024 wandte sich Kauß erneut an den VGH in Mannheim und beantragte die Zulassung der Berufung gegen das Urteil des VG Freiburg. Eineinhalb Jahre später, jetzt im April 2026, kam der Beschluss: „Abgelehnt“.

    Der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim begründet seine ablehnende Entscheidung unter anderem folgendermaßen: Der Kläger, Udo Kauß, habe keine Begründung für die grundsätzliche Bedeutung der Sache dargelegt, warum der Frage eine „über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung zukomme“. Auch das ist politisch argumentiert, wie seitens des Landratsamtes. Man könnte sagen, dass der Bürger Kauß es wissen möchte, reiche aus, ihm diese Informationen zu geben. Aber zu verneinen, dass die Frage, wie viel Coronatote es tatsächlich gab, von allgemeinem Interesse ist, ignoriert nicht nur die Debatte in der Gesellschaft, sondern auch die Bedeutung der Frage für die Legitimität der Coronamaßnahmen. Damit wird der Corona-Ausnahmezustand in gewisser Weise auf den Kopf gestellt. Was damals unter Corona bedeutungsvoll und zwingend gewesen sein soll, soll heute nach Corona keine Rolle mehr spielen?

    Wie unqualifiziert und substanzlos die Auseinandersetzung um die Zahl der Coronatoten nach wie vor geführt wird, kann man ständig erleben, sogar in Kreisen derjenigen, die es wissen müssten oder beruflich erfahren könnten, zum Beispiel die etablierten Medien. Jedes Jahr von neuem entdecken sie im Herbst eine Coronavirusvariante und versuchen einen neuen Ausnahmezustand herbei zu trommeln. Im Herbst 2025 verbreiteten zahlreiche Medien zum Beispiel die Überschrift „Deutlich mehr Menschen haben Covid“. Wenn man den Artikel überprüfte, ergab sich das Gegenteil. Gegenüber 2024 waren deutlich weniger Menschen mit Corona infiziert, und Corona lag 2025 nur an dritter Stelle mit elf Prozent der an einer Erkältung Erkrankten.

    Ich konfrontierte die Kollegen der Stuttgarter Zeitung, die den Artikel ebenfalls gedruckt hatten, mit dem Widerspruch und erhielt vom verantwortlichen Redakteur der Wissensseite folgende Antwort: „In der Sache kann ich Ihnen natürlich nur Recht geben; die Zahl der Corona-Fälle ist im Vergleich zu Grippe und Erkältung tatsächlich verschwindend gering. Nichtsdestotrotz stimmt die Überschrift aber trotzdem. (…) Und an einer Erkältung ist im Gegensatz zu Corona (und auch der Grippe) in Deutschland noch nie jemand gestorben. Und darum ging es uns im Kern ja auch. Darauf hinzuweisen, dass eine Erkrankung, die noch vor Jahren täglich Tausende von Menschen in Deutschland dahinraffte und in Sorgen versetzte, nach wie vor nicht ausgemerzt und vollständig kontrollierbar ist.“

    Der Kollege scheint nicht zu realisieren, was er da schreibt: „Täglich tausende dahingerafft“ – also mindestens 30.000 jeden Monat. Das Corona-Regime und seine Träger gründen auf Glauben und nicht auf Wissen. Und die Ämter und Gerichte sorgen dafür, dass das so bleiben soll. Der Beschluss des VGH in der Sache Kauß gegen das Land Baden-Württemberg beziehungsweise das Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald ist übrigens „unanfechtbar“.
    Thomas Moser

    Thomas Moser ist freier Journalist und Autor, der unter anderem für das Online-Magazin Overton und ARD-Anstalten arbeitet. Er tritt für eine Erneuerung und Demokratisierung der Öffentlich-Rechtlichen Medien ein. Der Politologe beschäftigte sich mit dem NSU-Komplex und veröffentlichte hierzu mehrere Bücher (u.a. „Ende der Aufklärung. Die offene Wunde NSU“). Er berichtete über die parlamentarischen Untersuchungsausschüsse zum Anschlag vom Berliner Breitscheidplatz und schrieb dazu das Buch „Der Amri-Komplex“.
    Covid-19-Viren
    Coronavirus SARS-CoV-2. Bild: NIAID-RML/public domain

    Der Freiburger Rechtsanwalt Udo Kauß, der wissen will, wie viele Menschen tatsächlich „an“ dem Virus gestorben sind, scheitert nach sechs Jahren endgültig an der Mauer, die Behörden und Gerichte errichtet haben.

    „Im Laufe der Pandemie sind bis Juni 2023 rund 174.400 Menschen in Verbindung mit COVID-19 gestorben.“ – Robert Koch Institut, Stand 1.10.2025

    „…in Verbindung mit Covid-19 gestorben.“ Eine Formulierung, die unklarer nicht sein könnte und die in gewisser Weise einmalig ist. Sie gibt es nur bei Corona. Formulierungen wie „in Verbindung mit Masern gestorben“ oder „in Verbindung mit einem Herzinfarkt gestorben“, hat man noch nicht gehört. Wie viel Menschen an Corona starben, ist Amtsgeheimnis.

    Dieses angeblich aufgeklärte und wohl organisierte Land, genannt Bundesrepublik Deutschland, hat keine Zahl, wie viele Menschen tatsächlich am Sars-Cov 2-Virus gestorben sind. Und das bei dieser einmaligen Pandemie eines nie dagewesenen Killervirus‘. Das entscheidende Datum, um die Gefährlichkeit einer Epidemie zu erkennen, fehlt diesem Land – beziehungsweise kann es nicht vorweisen. Stattdessen vermischt es Menschen, die „an“ Corona gestorben sind, mit Menschen, die „mit“ Corona verstorben sind, also an anderen Ursachen, die aber zur gleichen Zeit mit dem Virus infiziert waren. Doch inzwischen macht sich die Gewissheit breit, dass dieses Land, beziehungsweise seine politische Nomenklatur, die die Führungspositionen besetzt hält, es auch gar nicht wissen will.

    Was wir bisher noch nicht wissen, ist: Weiß diese Nomenklatur es tatsächlich nicht oder spielt sie nur vor, es nicht zu wissen? Kennt sie in Wahrheit doch die tatsächliche Zahl der Corona-Verstorbenen, versteckt sie aber, weil sie so niedrig ist, dass das Corona-Regime mit seinen autoritären Maßnahmen seine Legitimität verloren hätte und das ganze Corona-Brimborium von drei Jahren als Betrug entlarvt werden könnte.

    Soweit die nötige Vorbemerkung zur Geschichte des Freiburger Rechtsanwaltes Udo Kauß, der sechs Jahre lang versucht hat, von Ämtern, Behörden und Gerichten die Frage beantwortet zu bekommen, wie viele Menschen in Freiburg und Umgebung tatsächlich an dem Coronavirus gestorben sind. Er darf es nicht erfahren. Was das Gesundheitsamt ihm vorlegte, waren – wie beim Robert Koch Institut in Berlin – lediglich vermischte Zahlen von Menschen, die „an und mit Corona verstorben“ sind.

    Jetzt, Ende April 2026, erfolgte der letzte Akt des Trauerspiels: Der Verwaltungsgerichtshof von Baden-Württemberg schloss den Vorgang endgültig, indem er ein Urteil des Verwaltungsgerichtes Freiburg bestätigte und Kauß‘ Antrag auf Zulassung der Berufung zurückwies.

    Dass die Gerichte überhaupt ins Spiel kamen, lag daran, dass die Behörden nicht bereit waren, dem Bürger Kauß Auskunft über die Anzahl eindeutiger Coronatoten zu geben und er eine staatliche Gewalt bemühen musste. Dass die Gerichte jedoch für die Behörden entschieden, zeigt wiederum, dass sie sich der von der Exekutive geschaffenen Corona-Ordnung unterordneten und sie mittrugen.

    Begonnen hatte der Hindernislauf des Rechtsanwaltes Kauß im April 2020 nach den ersten Corona-Monaten. Kauß fiel auf, dass die Mitteilungen des Gesundheitsamtes über die ersten Todesfälle wegen Corona allgemein gehalten waren und unterschiedslos nur von „im Zusammenhang mit dem Coronavirus“ gesprochen wurde. Er erbat unter Berufung auf das Informationsfreiheitsgesetz des Landes (LIFG) die Aufschlüsselung der Zahlen nach „an-Covid-verstorben“ und „mit-Covid-verstorben“ sowie, um die Angaben zu überprüfen, um Einblick in die Unterlagen. Was man ihm vorlegte, waren aber keine amtlichen Totenscheine, sondern lediglich 87 Kopien von Todesmitteilungen von Krankenhäusern und Ärzten an das Gesundheitsamt. Und zwar nach den Vorgaben des RKI, nach denen eine laborbestätigte Coronainfektion mit angegeben werden sollte. Es war das Gegenteil dessen, was der Antragsteller Kauß wissen wollte.

    Kauß legte Widerspruch ein und verlangte die Vorlage der amtlichen Totenscheine inklusive des vertraulichen Teils, in dem die Todesursache eines Verstorbenen vermerkt ist. Er wollte die Angaben aber nur in anonymisierter Form, damit die Identität der Verstorbenen geschützt bleibe. Das Regierungspräsidium Freiburg wies den Widerspruch zurück und erklärte, Todesursachen genießen eine besondere Schutzwürdigkeit. Auch in anonymisierter Form sollten die Totenscheine nicht eingesehen werden können, weil trotzdem Rückschlüsse auf die Identität einer konkreten Person gezogen werden könnten. Das regle das Bestattungsgesetz, das Vorrang vor dem Informationsfreiheitsgesetz habe.
    „Kein öffentliches Informationsinteresse“

    Im August 2020 erhob der Jurist Kauß Klage vor dem Verwaltungsgericht Freiburg auf Herausgabe der Unterlagen, um die Zahl der Coronatoten zu erfahren. Gleichzeitig beantragte er zusätzlich eine einstweilige Anordnung. Die einstweilige Anordnung lehnte das Verwaltungsgericht Freiburg ab. Kauß zog daraufhin vor den Verwaltungsgerichtshof in Mannheim, doch auch von dort kam ein Negativbescheid, der inhaltlich den Behördenbescheiden Recht gab: Todesursachen seien vertraulich und nicht zur Veröffentlichung bestimmt. Das gelte auch für eine anonymisierte Form. Es handelte sich nebenbei um denselben Senat des VGH, der später, Ende April 2026, den endgültigen Schlussstrich unter den Vorgang zog.

    Im September 2020 legte Jurist Kauß nun Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht ein. Nun wurde es bizarr. Kauß brachte das Schreiben fristgerecht am letzten Tag nach Karlsruhe und gab es persönlich an der Wache des Gerichtsgebäudes ab. Die Poststelle bestätigte das Eingangsdatum. Dennoch erklärte das höchste deutsche Gericht, die Beschwerde sei „verfristet“ eingegangen, sprich: verspätet, und wies sie zurück.

    Das Hauptsacheverfahren blieb derweil vor dem VG Freiburg anhängig. In der Klageerwiderung des Landratsamtes auf das Auskunftsbegehren des Bürgers Udo Kauß vom Mai 2021 findet sich eine bemerkenswerte Passage. Die Behörde behauptet, es liege bei der Frage der Corona-Todesursache „kein öffentliches Informationsinteresse“ vor, das den Schutz der personenbezogenen Daten der Verstorbenen überwiege. Das ist politisch argumentiert und gewichtet, lässt man außer Betracht, dass es mutmaßlich auch noch falsch ist. Man kann davon ausgehen, dass das öffentliche Informationsinteresse an Corona ungebrochen ist. Das kann man selbst bei den Behörden ablesen. So teilte im April 2024 das Gesundheitsamt Freiburg mit, dass seit dem 1. Februar 2020 in Freiburg 327 Menschen und im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald 423 Menschen „mit oder an Covid-19 verstorben“ seien.

    Am 30. Juli 2024 verhandelte das Verwaltungsgericht Freiburg die im August 2020 erhobene Klage von Udo Kauß gegen das Land Baden-Württemberg und seine Ämter – und gab den Behörden Recht. Im Dezember 2024 wandte sich Kauß erneut an den VGH in Mannheim und beantragte die Zulassung der Berufung gegen das Urteil des VG Freiburg. Eineinhalb Jahre später, jetzt im April 2026, kam der Beschluss: „Abgelehnt“.

    Der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim begründet seine ablehnende Entscheidung unter anderem folgendermaßen: Der Kläger, Udo Kauß, habe keine Begründung für die grundsätzliche Bedeutung der Sache dargelegt, warum der Frage eine „über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung zukomme“. Auch das ist politisch argumentiert, wie seitens des Landratsamtes. Man könnte sagen, dass der Bürger Kauß es wissen möchte, reiche aus, ihm diese Informationen zu geben. Aber zu verneinen, dass die Frage, wie viel Coronatote es tatsächlich gab, von allgemeinem Interesse ist, ignoriert nicht nur die Debatte in der Gesellschaft, sondern auch die Bedeutung der Frage für die Legitimität der Coronamaßnahmen. Damit wird der Corona-Ausnahmezustand in gewisser Weise auf den Kopf gestellt. Was damals unter Corona bedeutungsvoll und zwingend gewesen sein soll, soll heute nach Corona keine Rolle mehr spielen?

    Wie unqualifiziert und substanzlos die Auseinandersetzung um die Zahl der Coronatoten nach wie vor geführt wird, kann man ständig erleben, sogar in Kreisen derjenigen, die es wissen müssten oder beruflich erfahren könnten, zum Beispiel die etablierten Medien. Jedes Jahr von neuem entdecken sie im Herbst eine Coronavirusvariante und versuchen einen neuen Ausnahmezustand herbei zu trommeln. Im Herbst 2025 verbreiteten zahlreiche Medien zum Beispiel die Überschrift „Deutlich mehr Menschen haben Covid“. Wenn man den Artikel überprüfte, ergab sich das Gegenteil. Gegenüber 2024 waren deutlich weniger Menschen mit Corona infiziert, und Corona lag 2025 nur an dritter Stelle mit elf Prozent der an einer Erkältung Erkrankten.

    Ich konfrontierte die Kollegen der Stuttgarter Zeitung, die den Artikel ebenfalls gedruckt hatten, mit dem Widerspruch und erhielt vom verantwortlichen Redakteur der Wissensseite folgende Antwort: „In der Sache kann ich Ihnen natürlich nur Recht geben; die Zahl der Corona-Fälle ist im Vergleich zu Grippe und Erkältung tatsächlich verschwindend gering. Nichtsdestotrotz stimmt die Überschrift aber trotzdem. (…) Und an einer Erkältung ist im Gegensatz zu Corona (und auch der Grippe) in Deutschland noch nie jemand gestorben. Und darum ging es uns im Kern ja auch. Darauf hinzuweisen, dass eine Erkrankung, die noch vor Jahren täglich Tausende von Menschen in Deutschland dahinraffte und in Sorgen versetzte, nach wie vor nicht ausgemerzt und vollständig kontrollierbar ist.“

    Der Kollege scheint nicht zu realisieren, was er da schreibt: „Täglich tausende dahingerafft“ – also mindestens 30.000 jeden Monat. Das Corona-Regime und seine Träger gründen auf Glauben und nicht auf Wissen. Und die Ämter und Gerichte sorgen dafür, dass das so bleiben soll. Der Beschluss des VGH in der Sache Kauß gegen das Land Baden-Württemberg beziehungsweise das Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald ist übrigens „unanfechtbar“.
    Thomas Moser

    Thomas Moser ist freier Journalist und Autor, der unter anderem für das Online-Magazin Overton und ARD-Anstalten arbeitet. Er tritt für eine Erneuerung und Demokratisierung der Öffentlich-Rechtlichen Medien ein. Der Politologe beschäftigte sich mit dem NSU-Komplex und veröffentlichte hierzu mehrere Bücher (u.a. „Ende der Aufklärung. Die offene Wunde NSU“). Er berichtete über die parlamentarischen Untersuchungsausschüsse zum Anschlag vom Berliner Breitscheidplatz und schrieb dazu das Buch „Der Amri-Komplex“.

    #Allemagne #covid-19 #coronavirus #statistique #justice #iatrocratie

  • Estimated Burden of #COVID-19 Illnesses, Medical Visits, Hospitalizations, and Deaths in the US From October 2022 to September 2024 | #Coronavirus (COVID-19) | JAMA Internal Medicine | JAMA Network
    https://jamanetwork.com/journals/jamainternalmedicine/fullarticle/2843383

    Findings In this cross-sectional study, from October 2022 to September 2023, there were an estimated 43.6 million COVID-19–associated illnesses, 10.0 million outpatient visits, 1.1 million hospitalizations, and 101 300 deaths. From October 2023 to September 2024, there were an estimated 33.0 million COVID-19–associated illnesses, 7.7 million outpatient visits, 879 100 hospitalizations, and 100 800 deaths.

    Meaning Despite declines in illnesses, outpatient visits, and hospitalizations from 2022-2023 to 2023-2024, COVID-19 imposed a large annual impact in the US.

  • „Keine Infos direkt an die Presse“ : Worüber Berlins Krisenmanager in der Pandemie schweigen sollten
    https://www.berliner-zeitung.de/politik-gesellschaft/keine-infos-direkt-an-die-presse-worueber-berlins-krisenmanager-in-

    Le journal Berliner Zeitung publie une série d’articles sur les processus de décision des mesures contre l"épidémie covid au niveau du _Land, Berlin.

    26.10.2025 von Martin Rücker, Wiebke Hollersen - Die Corona-Krisenmanager rangen immer wieder mit der Informationspolitik – nicht nur gegenüber der Öffentlichkeit. Auch intern gab es Krach.

    Berlins Corona-Protokolle

    Im Juli 2024 hat die Berliner Zeitung unter Berufung auf das Informationsfreiheitsrecht Zugang zu den Protokollen des Krisenstabs der Senatsverwaltung für Gesundheit beantragt. Im August 2025 lagen die Dokumente, soweit auffindbar, vor. Mehr als 1000 Seiten, die den Zeitraum von Februar 2020 bis August 2021 abdecken. Danach wurde der Krisenstab aufgelöst. Die Berliner Zeitung hat die Protokolle analysiert.
    In dieser Folge: Wie wurde mit der Öffentlichkeit kommuniziert?

    Wie sagen wir es der Öffentlichkeit? Diese Frage ist immer wieder Gegenstand der Diskussionen bei den Krisenmanagern der Berliner Gesundheitssenatsverwaltung. Zum Beispiel am Freitag, dem 13. März 2020, nur wenige Tage vor dem ersten Lockdown in Deutschland. Der ist noch nicht beschlossen, und noch einmal steht ein Party-Wochenende in Berlin bevor. Es kommt zu einem Treffen unter anderem mit den Bezirksbürgermeistern. „Klare Kante“ sei nötig, meint einer der Teilnehmer laut Protokoll: Es müsse benannt werden, „was nicht geht“! Ein Abgesandter des Bezirks Lichtenberg weist auf das „Erfordernis wertschätzender Kommunikation ohne Schuldzuweisungen“ hin.

    In der Woche rechnet der Krisenstab damit, dass das Robert-Koch-Institut (RKI) die Gefährdungslage für Berlin bald auf „hoch“ setzen wird. Dennoch gebe es „bisher keine Absicht, in Berlin den Katastrophenfall auszurufen“, berichtet ein Vertreter der Innensenatsverwaltung. Man fürchtet „Panik in der Öffentlichkeit“. Zudem sei es möglich, die „durchgängige Koordination“ auch ohne diese Maßnahme zu erreichen.

    Dies gelingt im Laufe der nächsten Monate mal besser, mal schlechter – auch, weil die Information der Öffentlichkeit nicht reibungslos läuft.

    Auch intern wird um die Kommunikation gerungen – mitunter um Aspekte, die mit der Pandemiepolitik nur am Rande zu tun haben. So kommt es im Juni 2020 zu einem offenbar hitzigen Streit über Sprachregelungen. Eine Debatte kocht hoch, ob der Ausbruch in einer vietnamesischen Community in Lichtenberg mit einem von vietnamesischen Nonnen betriebenen Kloster in Spandau zusammenhängen könne.

    Die entsprechende Aussage eines Mitarbeiters im Landesgesundheitsamt (Lageso) fasst man in einem bezirklichen Gesundheitsamt als „rassebezogene Diskriminierung“ auf. Weil sich das Thema über Tage „nicht beruhigt“, wie es in einer Früh-Telefonkonferenz heißt, erreicht das Thema den Stab der Gesundheitssenatorin. Auch kurz darauf, als es um einen Corona-Ausbruch in einer „rumänischen Glaubensgemeinschaft“ geht, gibt es Streit. Ein Mitarbeiter warnt laut Protokoll vor einer „Ethnisierung der Diskussion und Mediendarstellung“. Dennoch bleibt die Ermittlung von Ausbrüchen in Gruppen von Menschen ein wichtiges Instrument des Pandemiemanagements. Auch in Communitys migrantischer Herkunft.

    Sehr genau, so scheint es, achten die Krisenmanager der Gesundheitssenatsverwaltung auf das eigene Bild in der Öffentlichkeit. In vielen Runden sitzen Mitarbeiter der Pressestelle mit am Tisch. Von Beginn an, so weisen es die Protokolle aus, beobachtet man genau, welche Themen in den Medien diskutiert werden oder welche Resonanz ein Interview der Senatoren erfährt. Die Presselage sei „unkritisch für SenGPG (die damals so benannte Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung, Anm. d. Red.)“, vermerkt beispielsweise das Protokoll einer der morgendlichen Telefonkonferenzen des internen Stabs.

    Corona-Protokolle: Erzieher hatten Angst vor Kindern, wollten Masken, waren gegen Lockerung
    Kritik an der „landläufigen öffentlichen Meinung“

    Man bespricht auch, was die Öffentlichkeit besser nicht erfahren sollte. Am 20. Oktober bittet eine Person, deren Name geschwärzt ist, in der morgendlichen Telefonkonferenz den Krisenstab „aus aktuellem Anlass“ darum, „keine Infos direkt an die Presse“ zu geben. Der aktuelle Anlass: Informationen zu Impfstellen seien durchgesickert. Am selben Tag, in der Sitzung des Krisenstabs, wird im Protokoll mehr festgehalten: Im Tagesspiegel seien „interne Gesprächsinhalte“ über die Impfstrategie aufgetaucht, man ist aber der Meinung, eine „Information der Bevölkerung sei dazu aktuell eher verwirrend“. In diesem Protokoll wird außerdem der Auftritt eines Amtsarztes in der „Abendschau“ als „unglücklich“ kritisiert. Und es geht um die „landläufige öffentliche Meinung eines Teils der Bevölkerung, höhere Fallzahlen resultieren allein aus mehr Testungen.“ Das sei „insgesamt falsch und unterschätzend“!

    Die zweite große Corona-Welle ist da, in keinem Bundesland liegt die Fallzahl pro Einwohner so hoch wie in Berlin. Die Krisenmanager klingen in den Protokollen aufgeregter, die Ausrufezeichen mehren sich. Noch einmal wird gemahnt, jede Anfrage an die Pressestelle zu verweisen. Offenbar ein Versuch, die Kontrolle über den Informationsfluss wiederzugewinnen.

    Im Februar 2021 stellt man fest, dass die bei der Aufbereitung von Impfstoffen vom Land Berlin eingesetzten Apotheker und medizinisch-technischen Assistenten für ihre Dienste „bisher nicht bezahlt wurden“. Offenbar musste zu Beginn der Impfkampagne alles schnell gehen und lief entsprechend ungeordnet. Wer wo und wie viele Stunden im Einsatz war, blieb den Protokollen zufolge zeitweise unklar. Dennoch drängt die Senatskanzlei von Michael Müller (SPD) vor einer Klärung auf „Abschlagszahlungen“. Eine schnelle Lösung müsse her – und zwar „im Interesse der Vermeidung einer Kenntnisnahme des Problems in der Öffentlichkeit (negative Presse)“.

    Corona-Protokolle: „Partylaune“ der jungen Berliner „erfordert zwingend Maßnahmen des Senats“

    Von Martin Rücker, Wiebke Hollersen
    Die Stimmung in der Bevölkerung kippt

    Dass die Stimmung in der Bevölkerung kippt, entgeht den Krisenmanagern nicht. Es rege sich „Kritik am Panikmodus der Corona-Krisenkommunikation“, hält ein Krisenstabsprotokoll am 17. September 2020 fest. Doch häufig ist die Verwaltung mit widersprüchlichen Forderungen konfrontiert: einerseits von Menschen, die Freiheiten zurückerhalten wollen – andererseits von jenen, die Angst vor Infektionen haben. Am 12. Juni 2020 etwa berichtet ein Hotline-Verantwortlicher im Krisenstab von einer steigenden Zahl ängstlicher Bürgeranfragen. Die Anrufer äußerten ihre Sorge vor dem Kontakt mit Infizierten infolge der angedachten Lockerungen, heißt es. Ein schwieriges Abwägen.

    Dass sowohl die Pandemie als auch die Maßnahmen soziale Folgen haben, nehmen die Verantwortlichen früh in den Blick. Am 26. März 2020 kommt es in der „Großen Lagebesprechung“ mit Vertretern verschiedener Senatsverwaltungen und Landesämter zu einer Diskussion: Die Polizei berichtet, dass sie keine Steigerung der Fälle häuslicher Gewalt feststellen könne, Kindesmisshandlungen seien sogar rückläufig. Aus der Gewaltschutzambulanz der Charité hingegen wird ein Anstieg der Fälle von Kindesmisshandlungen berichtet. Das Bild bleibt an diesem Tag diffus – es ist unklar, ob fehlende Meldungen durch geschlossene Schulen und Kitas das Bild verfälschen könnten.

    Nur wenig später, am 27. April 2020, spricht der Krisenstab über sechs Suizidfälle im Zusammenhang mit Covid, offenbar unabhängig von einer Infektion. In mehreren Runden ist daraufhin von einer „psychosozialen Pandemie“ die Rede. Der Bedarf an Seelsorge und Suchtberatung wird erkannt und ausgebaut. Zwei Wochen darauf stößt eine Krisen-Hotline auf reges Interesse. Die im Krisenstab diskutierten Themen aus diesen Anrufen benennt ein Protokoll vom 18. Mai 2020 so: „Existenzängste, wirtschaftliche Zukunftssorgen, weiteres Gefühl eingeschränkter Freiheiten trotz Lockerungen“. Dominant werden diese Aspekte in den Protokollen nicht.
    Erfährt die Feuerwehr zu spät von Problemen eines Impfstoffs?

    Beherrschendes Thema im Krisenstab bleibt das „Infektionsgeschehen“ in der Stadt: Die meisten protokollierten Sitzungen beginnen mit einem Überblick über die Zahlen der Neuansteckungen, der Todesfälle, der größeren Ausbrüche und der Auslastung von Krankenhäusern. „Die epidemiologische Betrachtung wurde sehr hoch gehängt“, sagt ein Mitglied des Krisenstabs im Gespräch mit der Berliner Zeitung.

    Die Kommunikation bleibt ein Dauerthema, es kommt zu Pannen. So auch im März 2021, als Berichte über schwere Nebenwirkungen des Astrazeneca-Vakzins aufkommen. Die Impfung mit dem Mittel wird zunächst gänzlich ausgesetzt, dann auf bestimmte Altersgruppen beschränkt. Menschen, die jünger als 60 sind, sollen den Impfstoff nicht mehr erhalten. Im Krisenstabsprotokoll vom 31. März berichtet ein Vertreter der Krankenhäuser, dass die Berliner Feuerwehr die „mangelnde Kommunikation“ in dieser Sache kritisiere: Die Feuerwehr habe „quasi trotz Einstellung mangels Info weitergeimpft“. Betroffen davon wären eigene Leute sowie Mitarbeiter von Hilfsorganisationen und privaten Krankentransportunternehmen gewesen.

    Was sich damals zutrug – und ob überhaupt etwas –, lässt sich heute jedoch nicht mehr zweifelsfrei klären. „Wir können die entsprechende Protokollnotiz nicht nachvollziehen“, erklärt ein Sprecher der Berliner Feuerwehr auf Anfrage der Berliner Zeitung. Tatsächlich sei man bereits am 15. März durch die Senatsverwaltung über den Stopp für den Impfstoff informiert worden – und habe diesen umgehend umgesetzt.

    #Alkemagne #Berlin #covid-19 #coronavirus #politique #lockdown #iatrocratie

  • Corona : Repressive Gesellschaft hat einer Generation die Jugend gestohlen
    https://www.berliner-zeitung.de/politik-gesellschaft/editorial-li.10002465

    A propos de l’impact des mesures contre le coronavirus

    24.10.2025 von Michael Maier - Die Berliner Corona-Protokolle zeigen: Aus Angst vor dem Virus haben alte Entscheider einer Generation die Jugend gestohlen. Die Folgen sehen wir jetzt.

    Für viele Jugendliche und Kinder war die Corona-Zeit ein lebensverändernder Einschnitt. Viele von ihnen tragen noch heute an den Folgen. Dazu gehören an erster Stelle die Erkrankten und jene, die an Long-Covid oder Post-Vac, also Impffolgen, leiden. Aber die Schäden sind vielfältiger: Gerade Heranwachsende wurden über Nacht in die soziale Isolation getrieben. Viele suchen heute noch einen Ausgang aus dem seelischen Lockdown. Sie haben das Leben nicht gelernt, konnten sich nicht ausprobieren. Sie wurden in die digitale Welt getrieben, wo sie über Selbstbild und Fremdbild beschönigende Filter gelegt haben und sich und andere rund um die Uhr manipulieren und täuschen konnten. Verbote der gemeinsamen Sportausübung, des Feierns und des Musizierens haben dazu geführt, dass ein unbefangenes Miteinander eine fremde Kulturtechnik für eine ganze Generation geworden ist.

    Die umfassende Überwachung und die soziale Kontrolle nehmen sie heute leichter in Kauf, weil ihnen oft keine andere Welt mehr offensteht als die virtuelle. An die Stelle des selbstbestimmten Individuums tritt die digitale Identität. Nicht mehr die Menschen kontrollieren die Mächtigen. Die Menschen werden zu Datenmaterial, zu einem Rohstoff, freigegeben zu globalen Ausbeutung. Diese Entwicklung hat nicht mit Corona begonnen. Doch der jahrelange Ausnahmezustand hat die Vereinzelung der Menschen und ihre Flucht in den digitalen Raum beschleunigt. Unter der Maßgabe, der Staat wolle das Beste und seine Bürger schützen, haben die Corona-Verantwortlichen den flächendeckenden Gehorsam sichergestellt. Um auch die Widerspenstigen aus dem Spiel zu nehmen, wurden Pseudowissenschaft und Angstmache strategisch eingesetzt. „Flatten the curve“ – ein Betrugsslogan, das berüchtigte „Angst-Papier“ des Innenministeriums – ein Dokument aus dem totalitären Versuchslabor.

    Wie konnte es dazu kommen, dass eine Gesellschaft nach Jahrzehnten in Demokratie und Freiheit plötzlich all ihre Grundsätze über Bord wirft, die Grundrechte zu Makulatur erklärt, Diskussionen unterdrückt, Widerspruch ächtet und Maßnahmen durchzieht, die man davor nur aus China kannte? Eine Aufarbeitung findet in Deutschland nicht statt, weder gesellschaftlich noch politisch und schon gar nicht juristisch. Immerhin: Wichtige Protokolle wie die RKI-Files wurden durch einzelne, mutige Journalisten an die Öffentlichkeit gebracht.

    Corona: Erzieher hatten Angst vor Kindern, wollten Masken, waren gegen Lockerung

    Für die Berliner Zeitung hat Martin Rücker die Herausgabe der Protokolle des Berliner Corona-Krisenstabs erwirkt und diese gemeinsame mit Wiebke Hollersen analysiert (die ganze Analyse online und in der Berliner Zeitung am Wochenende vom 25./26.10.2025). Die Papiere zeigen: Es gab einen großen Strom der Angst, in dem die Alten die Jungen dämonisiert haben. Erzieher hatten Angst vor Kindern. Jugendliche wurde als gemeingefährlich und rücksichtslos angesehen, wenn sie es wagten, eine Party zu feiern. Es gab den faustischen Versuch, den Weg jedes einzelnen Virus nachzuvollziehen – ein Irrsinn. Zugleich wurden alle Maßnahmen von oben befolgt, mit denen die in der Verfassung nicht vorgesehene Ministerpräsidenten-Konferenz das tägliche private Leben der Deutschen bis ins letzte Detail zu regulieren versuchte.

    Unsere Autoren berichten: „Am 22. September 2020 ist in den Protokollen die Rede von einem ‚explosionsartigen Anstieg bei den Neuinfektionen, verursacht durch unvernünftiges, verantwortungsloses Verhalten insbesondere der in Partylaune befindlichen Jugendlichen‘. Die Empörung der Krisenstabsmitarbeiter, ihr Unverständnis für das Bedürfnis junger Menschen, zusammenzukommen, scheint in diesen Sätzen spürbar. Wenige Tage später äußert sich auch noch Bundeskanzlerin Angela Merkel besorgt über die Lage in der Hauptstadt. Der Krisenstab diskutiert, dass die ‚Partylaune‘ der jungen Berliner ‚zwingend Maßnahmen des Senats ‘erfordere.“

    Franz Becchi hat für die Berliner Zeitung (25./26.10.) einen mutigen Arzt befragt, der sagt, die Menschen müssten das Vertrauen in die Medizin jetzt erst zurückgewinnen. Sophie-Marie Schulz wiederum schildert die düsteren Monate, die sie als Studentin erlebte. Sie schreibt von „einem Leben, das nie wirklich stattgefunden hat“.

    Die Texte sind wichtig, auch, weil viele Medien bis heute sich um das Thema nur widerwillig kümmern. Ich wünsche Ihnen beim Lesen Erkenntnisgewinn. Und gerne schreiben Sie uns, was Ihnen zu Corona einfällt. Denn die nächste Krise kommt bestimmt, und wir sollten besser wissen, was geht und was nicht.

    #covid-19 #coronavirus #lockdown #jeunesse #maladie #iatrocratie

  • Neue Corona-Variante XFG breitet sich in Deutschland aus
    https://www.telepolis.de/features/Neue-Corona-Variante-XFG-breitet-sich-in-Deutschland-aus-10652851.html

    Le virus s’est dit mutatis mutandur et pouf, le voilà de retour. Le petit dernier s’appelle Stratus d’après le nuage, aucun rapport avec Billy Cobham.

    https://www.youtube.com/watch?v=-N_SqtFerjg

    20.9.2025 von Christoph Jehle - Eine neue Corona-Variante namens „Stratus“ oder XFG erobert Deutschland im Sturm. Typische Symptome sind rasierklingenartige Halsschmerzen.

    In Südostasien erkranken zunehmend Menschen an der Coronavirus-Untervariante XFG. Infizierte klagen hauptsächlich über Heiserkeit, aber auch Husten, hin zu Fieber und Durchfall. Anlass zu großer Sorge besteht aber nicht. Vor allem in Indien, aber auch in südostasiatischen Ländern ist eine neue Untervariante des Coronavirus auf dem Vormarsch.

    Das Coronavirus scheint pünktlich zum Ende der Sommerferien auch wieder in Deutschland zurück zu sein. Mit der neuen Stratus-Varianten XFG meldet es sich derzeit auch in Deutschland wieder zurück. Zwar hat der Erreger seinen Schrecken längst verloren, aber auch fünf Jahre nach der Pandemie sorgt er immer noch für Infektionen. Das Infektionsgeschehen in Deutschland hat in den vergangenen zwei Wochen wieder an Fahrt aufgenommen.

    Vor allem in Asien breitet sich auch die Variante NB.1.8.1 „Nimbus“ aus. In Deutschland spielt diese aber bisher ebenfalls keine große Rolle, wie das Robert Koch-Institut Mitte Juni erklärt hatte. Eine Infektion mit „Nimbus“ produziert mehr Folgeinfektionen als andere Varianten.

    Das in Deutschland aus Kostengründen nicht flächendeckend verfügbare Abwassermonitoring zeigte zuletzt eine zunehmende Viruslast.

    Im aktuellen ARE-Wochenbericht (ARE: „Akute Respiratorische Erkrankungen“) stellt das Robert-Koch-Institut (RKI) fest:

    In den letzten Wochen zeigte sich in allen Systemen eine Zunahme der Sars-CoV-2-Aktivität.

    Angetrieben wird das Infektionsgeschehen aktuell von einer neuen Corona-Variante namens XFG, auch „Stratus“ genannt. Die Zahl schwer verlaufender Atemwegsinfektionen ist bislang erfreulicherweise niedrig. Wie sich die Lage in den nächsten vier, sechs oder acht Wochen entwickeln kann, lässt sich allerdings anhand der aktuell vorliegenden Zahlen bislang nicht ablesen.

    Nimbus und Stratus sind übrigens die ersten Varianten, die seit Pirola (BA.2.86) vor fast zwei Jahren einen Spitznamen erhalten haben. Dieses Mal habe man sich für Arten von Wolken entschieden, während es zuvor Fabelwesen wie Orthrus oder Kraken oder astronomische Namen wie Eris oder Pirola die Namensgeber waren.

    Die neue Corona-Variante ist eine Rekombination aus den zwei bereits bekannten Varianten LF.7 und LP.8.1.2. Laut der Weltgesundheitsorganisation (WHO) weisen die Spike-Proteine von Stratus spezifische Mutationen auf, die der Variante ermöglichen könnten, der Immunabwehr noch besser auszuweichen als ihre Vorgänger.

    Dies ist möglicherweise einer der Gründe für den globalen Siegeszug von XFG. Anfang Juli kamen erste Berichte aus Südostasien, dass sich dort innerhalb kürzester Zeit immer mehr Menschen mit einer neuen Virus-Variante infizieren. Schutzmasken gehören jetzt beispielsweise in Thailand wieder zur täglichen Bekleidung.

    Knapp drei Monate später ist Stratus auch in Deutschland die dominante Variante. Laut RKI ist sie für rund 65 Prozent aller nachgewiesenen Covid-Infektionen verantwortlich. Die zuvor führende Nimbus-Variante (NB.1.8.1) macht inzwischen nicht mal mehr ein Viertel der Fälle aus.

    Und auch international ist Stratus auf dem Vormarsch. Daten der WHO zufolge nahm der Anteil bei Proben im Juli weltweit von knapp 7 auf mehr als 22 Prozent zu, innerhalb von nur wenigen Wochen seit dem ersten Auftauchen. Heute liegt der Anteil der Variante bei über 66 Prozent.
    Für den Schutz vor einer Infektion muss jeder selbst sorgen

    Eine Infektion kann für den Betroffenen durchaus unangenehm werden. Patienten klagen über Heiserkeit und ein teilweise sehr schmerzhaftes Kratzen im Hals. Berichte von US-Patienten beschreiben die Halsschmerzen sogar als „rasierklingenartig“, ein Symptom, das bei früheren Varianten eher untypisch war. Hinzu kommen im Falle einer Infektion aber auch altbekannte Beschwerden wie Fieber, trockener Husten, Halsschmerzen, Müdigkeit und Durchfall.

    Man kann davon ausgehen, dass die aktuellen Impfstoffe und die, die im kommenden Herbst angeboten werden, auch gegen XFG schützen. Es fällt allerdings auf, dass viele inzwischen den Infektionsschutz durch Impfung verdrängen, da die Pandemie schon lange her ist und die Wirkung von Impfungen in alternativen Medien gerne lauthals bestritten wird.

    In den USA haben sich diese alternativen, wissenschaftsfeindlichen Ansichten bis in die Bundesregierung geschafft, was für ein beachtliches Covid-Infektionsrisiko sorgt.

    Die Stiko empfiehlt in Deutschland über 60-Jährigen, Menschen mit Vorerkrankungen oder die in Pflegeeinrichtungen leben oder arbeiten, eine Auffrischimpfung gegen Sars-Cov-2. Gleiches gilt für Angehörige oder Kontaktpersonen von Menschen mit erwarteter eingeschränkter Immunantwort. In der Regel sollten für eine Auffrischungsimpfung zwölf Monate nach der letzten Impfung oder Infektion vergangen sein. Der beste Zeitpunkt ist laut Stiko im Herbst.

    Wer wissen möchte, ob er sich tatsächlich mit Corona und nicht etwa einem anderen Virus infiziert hat, kann nach wie vor einen Antigen-Schnelltest machen. Da sowohl Nimbus als auch Stratus aus der Omikron-Familie stammen, funktionieren diese Tests weiterhin recht zuverlässig.

    Vorausgesetzt, sie haben ihr Haltbarkeitsdatum nicht überschritten und wurden bei der empfohlenen Temperatur gelagert. Konsequenzen im Fall eines positiven Befunds gibt es heute allerdings nicht. Eine Corona-Infektion sollte wie auch eine Erkältung oder Grippe mit viel Ruhe und Tee zu Hause auskuriert werden.

    Jeder Bürger hat inzwischen ausreichend Informationsquellen über Corona zur Verfügung und muss sich nicht mehr auf die staatliche Fürsorge verlassen. Vor allem Rentner, die nicht mehr produktiv tätig sind und nicht für die Landesverteidigung benötigt werden, sollten jetzt nur noch nachrangig versorgt werden.

    #coronavirus #Stratus #XFG

  • Corona-Aufarbeitung: „Der Staat kann Grundrechte nicht einfach beschneiden“
    https://www.berliner-zeitung.de/politik-gesellschaft/corona-aufarbeitung-der-staat-kann-grundrechte-nicht-einfach-beschn

    14.9.2025 von Franz Becchi - Strafverteidiger Gerhard Strate zieht im Interview Bilanz: Warum die juristische Aufarbeitung der Corona-Maßnahmen scheiterte und welche Verantwortung die Politik heute trägt.

    Gerhard Strate ist Strafverteidiger mit langjähriger Erfahrung. Als Mitglied des Verfassungsrechtsausschusses der Bundesrechtsanwaltskammer hat er sich vor allem für die Wahrung von Grundrechten eingesetzt.

    Während der Corona-Pandemie rückte er ins Rampenlicht, als er den Weimarer Richter Christian Dettmar vertrat, der während der Pandemie gegen die Maskenpflicht in Schulen vorgegangen war und sich damit in einen der brisantesten juristischen Konflikte des Landes begab.

    Mit scharfsinniger Kritik an politischen Entscheidungen und einem klaren Blick auf die juristischen und gesellschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie hat Strate eine Debatte über Recht, Freiheit und staatliche Macht angestoßen, die bis heute nachhallt. Im Gespräch mit der Berliner Zeitung äußert er sich über seine Rolle in diesen bewegten Zeiten, die Herausforderungen für das Rechtssystem und darüber, wie wir als Gesellschaft aus den Fehlern der Vergangenheit lernen können.

    Herr Strate, wie beurteilen Sie die juristische Aufarbeitung der Corona-Pandemie in Deutschland?

    Die juristische Aufarbeitung der Pandemie und der damit verbundenen Maßnahmen ist bisher unzureichend. Es gab viele fundamentale Entscheidungen, wie die Einführung von Lockdowns, Maskenpflichten und Ausgangsbeschränkungen, die meiner Meinung nach nicht ausreichend durch rechtliche oder wissenschaftliche Fakten gedeckt waren. Zum Beispiel wurde die sogenannte „epidemische Lage von nationaler Tragweite“ im März 2020 ausgerufen, obwohl die tatsächliche Bedrohung durch das Virus weit unter den prognostizierten Zahlen lag. Das war eine rein politisch motivierte Feststellung, die juristisch schwer zu begründen ist, wenn man sich die Sterblichkeitsraten und die Entwicklung des Virus in der breiten Bevölkerung anschaut.

    War also der ausgerufene Notstand nicht gerechtfertigt?

    Das Virus ist eigentlich ein echtes Mysterium. Plötzlich taucht es auf und verdrängt sogar andere Viren wie das Influenza-Virus. Bis Anfang 2020 gab es noch eine erhebliche Ansteckungsrate mit Influenza – in der Saison 2019/2020 waren rund 189.000 Fälle gemeldet, teils schwerwiegend. Im folgenden Jahr sank die Zahl jedoch auf nur noch 500. Es stellt sich die Frage, was passiert ist. Haben sich die Influenza- mit den Corona-Viren „abgesprochen“ und erst einmal pausiert?

    Die Ausbreitung des Coronavirus in Form eines exponentiellen Wachstums wurde des Weiteren zu keinem Zeitpunkt durch die Daten des Statistischen Bundesamtes bestätigt. In den ersten drei Monaten des Jahres 2021, als es über Ostern die ersten massiven Lockdowns mit Ausgehverboten ab 22 Uhr bis zum frühen Morgen gab, war die Sterberate gegenüber dem Durchschnitt in den Jahren 2017 bis 2020 niedriger.

    Ein wichtiger Punkt in diesem Zusammenhang war das Verhalten der Gerichte. Warum wurde der juristische Rahmen nicht stärker hinterfragt, auch angesichts der damals verfügbaren wissenschaftlichen Daten? Das ist eine sehr berechtigte Frage. Die Gerichte hätten hier viel kritischer prüfen müssen, ob die getroffenen Maßnahmen überhaupt verhältnismäßig waren. Es gab bereits zu Beginn der Pandemie zahlreiche wissenschaftliche Studien, die die Wirksamkeit und Notwendigkeit vieler Maßnahmen in Frage stellten. So wusste man etwa, dass Kinder nur eine sehr geringe Ansteckungsgefahr darstellten, und trotzdem wurden Schulen geschlossen und Schüler sowie Lehrer zu massiven Einschränkungen gezwungen.

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    Strafverteidiger Gerhard Strate fordert eine umfassende Corona-Aufarbeitung.Charlie Spiegelfeld/BLZ

    Auch das Robert-Koch-Institut (RKI) hatte schon frühzeitig Erkenntnisse veröffentlicht, dass Masken wenig Einfluss auf die Verhinderung der Virusverbreitung hatten – dennoch wurden sie in vielen Bereichen des öffentlichen Lebens zur Pflicht gemacht. Und dann war da der Fall von Herrn Dettmar, der sich als Richter mit der Frage befasste, ob die Maskenpflicht in Schulen mit dem Kindeswohl vereinbar ist. Er hat Gutachten eingeholt, die seine Bedenken stützten, und er hat dabei völlig korrekt gehandelt. Doch die Gerichte haben sich nur selten kritisch mit den wissenschaftlichen und rechtlichen Grundlagen beschäftigt.

    Sie sprechen die Frage der Grundrechtseinschränkungen an. Was denken Sie über die Einschränkungen der Grundrechte, die während der Pandemie verhängt wurden? Diese Einschränkungen der Grundrechte waren weitreichend und gravierend. Sie wurden mit dem Argument des „Schutzes der öffentlichen Gesundheit“ begründet, aber das ist aus rechtlicher Sicht problematisch. Grundrechte sind Abwehrrechte des Einzelnen gegenüber dem Staat. Sie sind nicht einfach zu beschneiden, nur weil der Staat eine vermeintliche Gefahr vermutet. Gerade die massiven Einschränkungen der Bewegungsfreiheit, die Isolation der Menschen und die Schließung von Geschäften und Schulen waren unverhältnismäßig. Besonders bedenklich war, dass diese Einschränkungen in einem rechtlichen Rahmen stattfanden, der sich nicht an den tatsächlichen Gefahren orientierte, sondern oft an politischen oder medialen Reaktionen auf die Situation. Diese Einschränkungen, die das Leben vieler Menschen stark beeinflussten, hätten meiner Meinung nach sehr viel besser begründet werden müssen.

    Welche Verantwortung tragen Ihrer Meinung nach die Regierungen, insbesondere in Bezug auf die psychischen Folgen der Maßnahmen, vor allem bei jungen Menschen? Die Verantwortung der Regierungen in diesem Bereich ist enorm. Wir haben inzwischen viele Berichte über die psychischen Belastungen, die insbesondere bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen aufgetreten sind. Isolation, Angst vor Ansteckung, der Verlust von Bildung und sozialen Kontakten – all das hat bei vielen Menschen zu massiven psychischen Belastungen geführt. Ich finde es erschreckend, dass diese langfristigen Folgen der Pandemie nicht mehr im öffentlichen Diskurs auftauchen.

    Es gab einen enormen Druck auf die Kinder und Jugendlichen, der zu Ängsten und Problemen in ihrer sozialen Entwicklung führte. Wenn wir uns die Daten anschauen, stellen wir fest, dass diese psychischen Belastungen nicht nur durch die Pandemie selbst, sondern auch durch die Maßnahmen, die zu deren Eindämmung ergriffen wurden, begünstigt wurden. Insofern haben die Regierungen eine sehr hohe Verantwortung für diese langfristigen Schäden, die durch ihre Entscheidungen verursacht wurden.

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    Ein Blick hinter den Schreibtisch des Strafverteidigers.Charlie Spiegelfeld/BLZ

    In Bezug auf die Aufarbeitung der Corona-Zeit: Wie sollte eine umfassende Untersuchung aussehen, um die Fehler aufzuarbeiten und wieder Vertrauen in den Rechtsstaat zu gewinnen? Eine umfassende Aufarbeitung muss mehrere Ebenen abdecken. Zum einen ist es wichtig, dass die juristischen Aspekte der Pandemie, insbesondere die Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen, in den Blick genommen werden. Dazu gehört eine transparente und unabhängige Untersuchung der rechtlichen Grundlagen, auf denen diese Maßnahmen beruhen. Aber auch die gesellschaftlichen und politischen Aspekte müssen berücksichtigt werden – wie wurden Entscheidungen getroffen und warum wurde so wenig auf die wissenschaftlichen Erkenntnisse geachtet, die die Maßnahmen infrage stellten?

    Wir sollten auch einen Blick auf die politische Verantwortung werfen: Was hat die Regierung getan, um den Menschen eine transparente Kommunikation zu ermöglichen, und warum gab es so wenig Raum für kritische Stimmen? Eine solche Aufarbeitung sollte in einem unabhängigen Gremium stattfinden, das nicht politisch beeinflusst ist. Ich halte wenig von Untersuchungsausschüssen, die häufig politisch instrumentalisiert werden. Besser wäre es, wenn diese Themen in einem ordentlichen Rechtsverfahren verhandelt werden, in dem die Fakten durch Sachverständige und Gutachten aufgearbeitet werden.

    Welche Rolle spielen Ihrer Meinung nach Journalisten bei dieser Aufarbeitung? Journalisten spielen eine ganz entscheidende Rolle in der Aufarbeitung, weil sie die Aufgabe haben, die Wahrheit zu suchen und die öffentliche Debatte kritisch zu begleiten. In der Corona-Zeit haben viele Medien zunächst die Linie der Regierung übernommen, ohne diese kritisch zu hinterfragen. Das ist in einem demokratischen Rechtsstaat problematisch. Kritischer Journalismus ist notwendig, um die Lücken und Fehler in der Entscheidungsfindung zu identifizieren. Journalisten müssen die unbequemen Fragen stellen und die Fakten aufdecken, die vielleicht nicht im Interesse der politischen Agenda liegen. Es geht darum, die Öffentlichkeit aufzuklären und eine ausgewogene Diskussion zu fördern, ohne sich von politischen oder wirtschaftlichen Interessen beeinflussen zu lassen.

    Was bedeutet die Corona-Pandemie für die gesellschaftliche Entwicklung in Deutschland?

    Die Corona-Pandemie hat die Gesellschaft tief gespalten. Wir haben eine Kluft zwischen denen, die die Maßnahmen der Regierung unterstützten, und denen, die sie kritisierten. Diese Spaltung hat nicht nur zu politischen Spannungen geführt, sondern auch zu einer Zunahme von Misstrauen gegenüber den staatlichen Institutionen. Wir erleben eine zunehmende Politisierung von Themen, bei denen früher eine breite gesellschaftliche Einigkeit herrschte.

    Die Diskussionen sind heute oft hitziger, und es fehlt an Bereitschaft, andere Perspektiven zu akzeptieren. Das ist besorgniserregend, denn eine funktionierende Demokratie lebt von der Vielfalt der Meinungen und der Fähigkeit, konstruktiv miteinander zu streiten. Corona hat die Gesellschaft in dieser Hinsicht nachhaltig verändert, und die Frage ist, ob wir diese Spaltung überwinden können oder ob sie sich weiter verfestigt.

    Und wie könnte eine solche Aufarbeitung konkret aussehen, um nicht nur juristische, sondern auch gesellschaftliche Versäumnisse anzusprechen?

    Eine konkrete Aufarbeitung sollte sowohl die juristischen als auch die gesellschaftlichen Aspekte ansprechen. Zum einen müsste man untersuchen, welche politischen Entscheidungen getroffen wurden und welche juristischen Fehler gemacht wurden. Zum anderen muss aber auch der gesellschaftliche Schaden berücksichtigt werden – wie die Spaltung, der Vertrauensverlust in die Institutionen und die sozialen Auswirkungen der Maßnahmen. Ich halte es für notwendig, dass auch die Psychologen, Soziologen und anderen Fachleute, die die gesellschaftlichen Auswirkungen der Pandemie untersucht haben, einbezogen werden. Nur so kann man ein umfassendes Bild der Auswirkungen auf die Gesellschaft zeichnen und die notwendigen Schritte zur Heilung und Versöhnung einleiten.

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    Zwischen Kommentaren und Schirmmützen.Charlie Spiegelfeld/BLZ

    Herr Strate, Sie haben auch selbst Erfahrungen mit den Corona-Maßnahmen gemacht, besonders in Bezug auf die Impfpflicht. Könnten Sie dazu mehr erzählen? Ja, gerne. Als Anwalt war ich praktisch gezwungen, mich impfen zu lassen, um meiner beruflichen Tätigkeit nachzugehen. Ich hatte eigentlich nicht vor, mich impfen zu lassen, aber es gab immer mehr Beschränkungen, die es mir unmöglich machten, ohne Impfung weiterzuarbeiten. Ohne den Impfpass konnte ich nicht mehr mit meinen Mandanten sprechen. Das war ein massiver Eingriff in meine persönliche Entscheidung und ein weiteres Beispiel dafür, wie weitreichend die Pandemie-Maßnahmen in das Leben der Menschen eingriffen.

    Was erwarten Sie von der Zukunft in Bezug auf die Aufarbeitung der Corona-Pandemie?

    Ich bin überzeugt, dass eine Aufarbeitung früher oder später erfolgen wird. Die Gerichte werden sich mit der Angelegenheit gründlicher auseinandersetzen müssen. Insbesondere der Bundesgerichtshof (BGH) wird sich voraussichtlich mit Fragen zu den Nebenwirkungen der Impfungen und den damit verbundenen Schadensersatzforderungen befassen müssen. Auch wenn es momentan noch keine umfassende juristische Aufarbeitung gibt, werden in den kommenden Jahren zunehmend Prozesse und Urteile für die notwendige Klärung sorgen. Wir werden uns den begangenen Fehlern stellen müssen – sowohl juristisch als auch gesellschaftlich. Es ist nur eine Frage der Zeit, bis auch die politischen und rechtlichen Verantwortlichkeiten eindeutig geklärt sind.

    #covid-19 #coronavirus #épidémie #politoque #justice #iatrocratie

  • Der unbeugsame Richter aus Weimar : „Es waren sehr, sehr belastende Jahre“
    https://www.berliner-zeitung.de/politik-gesellschaft/fall-christian-dettmar-verurteilter-richter-corona-massnahmen-wuerd

    L’histoire de la persécutikn d’un juge qui n’a pas suvi la ligne erronnée ioficielle de la lutte cintre le coronavirus

    1.8.2025 von Franz Becchi, Michael Maier - Ein Richter entscheidet gegen die Corona-Maßnahmen. Heute weiß man: Er hatte recht. Doch das half ihm nicht. Er verliert seinen Job, steht vor dem Nichts.

    Der Weimarer Familienrichter Christian Dettmar hat seinen Job verloren und steht vor dem Nichts. Er wurde rechtskräftig verurteilt, weil er in einem Urteil zum Maskenzwang Formfehler beging: Er hätte zu seiner Kommunikation mit den Betroffenen Aktenvermerke anlegen müssen. Plötzlich stand er als Verschwörer da. Keine Instanz beschäftigte sich mit der Sache an sich. Die von Dettmar angeforderten Gutachten wurden nicht gewürdigt– obwohl die RKI-Files und andere wissenschaftliche Erkenntnisse die Fragwürdigkeit der Maßnahmen im Nachhinein vollumfänglich bestätigten. Protokoll eines Falls, bei dem man den Glauben an die Gerechtigkeit verlieren könnte.

    Herr Dettmar, wie sind Sie dazu gekommen, richterliche Anordnungen gegen den Maskenzwang und die Testpflicht in Schulen zu erlassen?

    Ende 2020, Anfang 2021 sind immer wieder Eltern an mich herangetreten, manchmal in Sitzungspausen von Verhandlungen oder bei anderen Gelegenheiten. Sie haben mich gefragt, ob man nicht irgendetwas gegen diese Maßnahmen in den Schulen tun kann, die ihre Kinder und indirekt auch die Eltern extrem belasten. Ich hatte mich mit dem Thema bereits beschäftigt. Ich bin Anfang 2021 gemeinsam mit einem Kollegen hier aus Weimar dem Netzwerk „Kritische Richter und Staatsanwälte“ (KRiStA) als Gründungsmitglied beigetreten. Um eine rechtliche Maßnahme zu erwirken, kann ein Betroffener eine „Anregung“ einreichen.

    Irgendwann hatte ich eine Anregung auf dem Tisch von einer Mutter, die zwei Söhne hier in zwei Weimarer Schulen hatte. Einen im Grundschulalter und einen in einer Regelschule, also in einer weiterführenden Schule. Sie hat angeregt, dass die Maßnahmen überprüft werden. Es ging um den Maskenzwang und das Testen. Ich habe das gemacht, was ich schon oft in meiner Berufskarriere gemacht habe. Ich habe ein einstweiliges Anordnungsverfahren eingeleitet und parallel dazu auch ein Hauptsacheverfahren. In dem Hauptsacheverfahren habe ich drei Gutachten eingeholt, nämlich von der Hygiene-Professorin Ines Kappstein, der Biologin Ulrike Kämmerer und dem Psychologen Christof Kuhbandner, die für verschiedene Fachrichtungen stehen.

    Das Gericht hat Ihnen vorgeworfen, dass die Gutachter alte Bekannte von Ihnen seien. Stimmt das?

    Ich hatte mich erst nur an Frau Prof. Kappstein gewendet. Ich habe ihr geschildert, welche Fragestellungen ich habe oder haben könnte. Das habe ich immer so gemacht. Wenn ich Sachverständige hatte, die ich noch nie bei mir im Saal hatte, dann habe ich die immer angerufen und zwei Fragen gestellt. Nämlich erstens, ob sie für bestimmte Fragestellungen von mir die notwendige, wissenschaftliche Expertise mitbringen. Und zweitens, ob sie auch ein mögliches Gutachten in einer vertretbaren Zeit erstellen können. Oft haben Gutachter nämlich gar keine Zeit. Diese Fragen hatte ich auch Frau Kappstein gestellt. Sie hat mir gesagt, dass sie für bestimmte, aber nicht für alle Fragen Expertise habe. Für die weiteren Fragen hat sie mich an die beiden Kollegen verwiesen. Von denen hatte ich zwar vorher schon gehört, kannte sie aber nicht. Ich habe also von drei Professoren mit verschiedenen Fragestellungen Gutachten eingeholt in dem Hauptsachverfahren. Die kamen dann. Sie waren die einzigen Gutachten, die es bis dahin zu der Thematik gab. Auf dieser Grundlage habe ich dann eine einstweilige Anordnung erlassen.

    Der Urteil gegen Sie liest sich, als wäre das eine Verschwörung gewesen. Wer steckt hinter dem Netzwerk KRiStA?

    Also das Wort Verschwörung ist völlig fehl am Platz. Das sind honorige Kollegen, also Staatsanwälte und Richter, entweder aktive oder auch im Ruhestand befindliche. Wir haben eine Homepage. Die kann jeder im Internet finden. Da steht auch unsere Satzung und unser Selbstverständnis. Wir veröffentlichen auf dieser Homepage seit mehreren Jahren inzwischen Beiträge zu rechtlichen Themen. Man kann auch Leserbriefe dazu schreiben. Es ist alles vollkommen transparent. Manche Leute versuchen, den Eindruck zu erwecken, KRiStA sei unseriös. Das ist grundfalsch.

    Würden Sie sagen, dieses Netzwerk ist sozusagen eine Fachinformationsplattform, die es schon vor Ihrem Tätigwerden in der Maskensache gab?

    Ja, das hat sich Anfang 2021 gegründet und meine Entscheidung stammt vom 8. April 2021.

    Haben Sie den Gutachtern gesagt, was in deren Gutachten rauskommen soll?

    Ich habe gesagt, welche Fragen ich habe, und ich habe mir erhofft, wie immer von Gutachtern, dass die in der Lage sind, mir die Fragen mit hoher wissenschaftlicher Qualität zu beantworten. Ich wollte Gutachten haben, die über jeden Zweifel erhaben sind.

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    Primarschüler einer sechsten Klasse tragen im Unterricht Gesichtsmasken im Schulhaus Neuallschwil in Allschwil. Im Kanton Basel-Landschaft müssen Schulkinder ab zehn Jahren wegen der Corona-Pandemie eine Maske tragen.Georgias Kefalas/Keystone/dpa

    Welche Fragen haben Sie gestellt?

    Bei Frau Kappstein ging es vor allen Dingen um die Pflicht zum Maskentragen, ob das Tragen von Masken durch Laien im öffentlichen Raum, im Allgemeinen und von Kindern im Besonderen, irgendeinen Sinn habe. Bei Kuhbandner ging es um die Schäden, die Masken bei Kindern verursachen können. Bei Frau Kämmerer ging es um die Aussagekraft der PCR-Tests und der Schnelltests. Es gibt einen differenzierten Beweisbeschluss. Die Entscheidung, die ich getroffen habe, ist bei openJur veröffentlicht, wo das jeder nachlesen kann.

    Haben die Gerichte beziehungsweise das Bundesverfassungsgericht diese Gutachten studiert oder zumindest gelesen?

    Ob die sie gelesen haben, kann ich nicht mit Sicherheit sagen. Aber es hat sich inhaltlich bisher kein einziges Gericht mit den Gutachten beschäftigt. Auch nicht das Thüringer Oberlandesgericht, das meinen Beschluss aufgehoben hat. Dagegen wurde dann Rechtsbeschwerde eingelegt. Auch der Bundesgerichtshof in Zivilsachen hat sich nicht damit beschäftigt. Und das Landgericht Erfurt, das mich verurteilt hat, hat sich auch nicht damit beschäftigt, ebensowenig der Bundesgerichtshof in dem Verfahren gegen mich und das Bundesverfassungsgericht. Kein einziges Gericht hat die Gutachten gewürdigt. Die haben gemeint, das sei nicht nötig. Mit wurde lediglich vorgeworfen, dass ich Gutachten aus einer bestimmten Richtung beauftragt hätte.

    Wurden die Gutachten nicht in den Plädoyers der Staatsanwaltschaft erwähnt?

    Erwähnt nur in dem Zusammenhang, dass meine angebliche Voreingenommenheit auch darin zum Ausdruck komme, dass ich Gutachter aus einer bestimmten Richtung beauftragt habe.

    Also mit dem Inhalt hat sich niemand befasst?

    Das ist ja das Kuriose: Die Gutachterauswahl war einer der Vorwürfe, die mir gemacht wurden. Aber ob mir da wirklich ein Vorwurf gemacht werden kann, das hätte man nur feststellen können, wenn man sich mit den Gutachten inhaltlich beschäftigt. Das hat man aber nicht.

    Es wurde Ihnen vorgeworfen, Sie hätten vorher gemauschelt. Das ist also unzutreffend?

    Was bitte heißt mauscheln? Ich bin, soweit wir das überblicken, der erste Richter gewesen, zumindest im deutschsprachigen Raum, der überhaupt Gutachten eingeholt hat. Sie können ja einen solchen Beweisbeschluss nicht einfach mal irgendeinem Gutachter per Post schicken.

    Die Gutachten sind deswegen so wichtig, weil sie im Grund zum gleichen Ergebnis wie die RKI-Protokolle kommen. Das hätten die Gerichte doch berücksichtigen müssen.

    Die Gutachten haben sich in vollem Umfang bestätigt, wenn man als Maßstab nimmt, was jetzt nach der Veröffentlichung der RKI-Protokolle bekannt ist. Und das eigentliche Problem ist doch: Es wird immer gesagt, ja, mit dem Wissen von heute ist das doch klar, dass die Maßnahmen eben vielfach keiner kritischen Nachfrage standhalten. Aber mit dem Wissen von damals sei es halt nicht anders gegangen, da wusste man das alles noch nicht. Das stimmt einfach nicht. Die entscheidenden Punkte waren dem RKI schon von Anfang 2020 an bekannt. Es stellt sich die Frage, wenn das von Anfang an bekannt war und man es damals nicht nur besser hätte wissen können, sondern es sogar besser gewusst hat, warum trotzdem diese Maßnahmen angeordnet worden sind. Und das ist für mich die zentrale Frage, mit der sich eigentlich Untersuchungsausschüsse, Staatsanwaltschaften und Gerichte beschäftigen müssten.

    Die Gutachten von Fachleuten hatten damals also schon dieselben Erkenntnisse wie das RKI?

    Ja, was die Gutachter herausgefunden haben, das wusste das RKI damals auch schon, und heute wissen es eigentlich alle. Leider hat die Justiz bisher, soweit ich das sehe, die Veröffentlichung der RKI-Protokolle nicht genutzt, um eine Selbstkorrektur einzuleiten.

    Es wurde Ihnen vorgeworfen, Sie hätten die Eltern selbst herangekarrt und ihnen beim Erstellen ihres Antrags geholfen.

    Die Eltern waren mir völlig unbekannt. Drei oder vier Tage, bevor die Anregung eingegangen ist, hat mir ein Freund, der diese Eltern kannte – aber ich kannte sie eben nicht! –, die Anregung der Eltern geschickt. Er hat mich sinngemäß gefragt, ob man das so einreichen könne. Ich habe ein paar winzige redaktionelle Änderungen vorgenommen. Zum Beispiel habe ich gesehen, dass da irgendwas stand von Vorschriften aus Nordrhein-Westfalen, die ja in Thüringen nicht einschlägig sind. Aber im Grunde wäre es auch egal gewesen, es hätte ein Satz als Anregung genügt. Ich hätte ja das Verfahren auch ganz ohne Anregung eröffnen können.

    Ich bin vielfach gefragt worden, warum ich eigentlich auf eine solche Anregung gewartet habe. Dafür gibt es einen guten Grund. Ich habe vorhin schon erwähnt, dass viele Eltern mich angesprochen haben, ob und was man gegen die Maßnahmen tun könne. Das hätte ich ja zum Anlass nehmen können, rein theoretisch sozusagen, na gut, dann leite ich jetzt mal Verfahren ein. Ich muss nicht auf eine Anregung warten. Ich kann das von Amts wegen tun. Viele Eltern haben aber gesagt, sie haben Angst, dass ihre Kinder durch den Kakao gezogen werden, dass sie dann eine schlechte Behandlung vielleicht in ihrer Schule erfahren, wenn sie keine Masken tragen.

    Ich wollte nicht ein solches Verfahren Kindern und Eltern aufzwingen, die sagten: Wir sind zwar nicht mit den Maßnahmen einverstanden, aber bevor unser Kind in der Klasse gemobbt wird, ertragen wir es lieber still und wütend. Ich wollte Eltern haben, die ganz bewusst zu dem Verfahren stehen und habe deswegen gewartet, bis Eltern das ausdrücklich anregen. Rechtlich nötig wäre es nicht gewesen.

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    Christian Dettmar, ehemaliger Familienrichter Weimar für Berliner Zeitung Weimar, 30.07.2025 Dominique Wollniok

    Es wurde Ihnen vorgeworfen, befangen zu sein, weil Sie mit den Eltern gesprochen haben.

    Es ist in der Fachkommentarliteratur zum Familienrecht in mehreren Kommentaren ausdrücklich ausgeführt, dass nicht nur der Beamte in der Geschäftsstelle oder der Rechtspfleger, sondern auch ich als zuständiger Familienrichter selber eine solche Anregung aufnehmen darf. Und ich soll sogar darauf hinwirken, dass der mutmaßliche Wille des Anregers erfragt wird. Und soll für eine klare Formulierung des Begehrens sorgen. Das ist ausdrücklich in der Kommentarliteratur ausgeführt. Und das Interessante ist ja, dass der BGH in seiner Entscheidung mir auch ausdrücklich zugestanden hat, dass es so ist. Er hat gesagt, ja, ich durfte an der Formulierung dieser Anregung mitwirken und da Hilfestellung geben. Aber, und jetzt kommt das, was mir der BGH vorwirft, ich hätte darüber einen Aktenvermerk machen müssen. Das hätte ich unterlassen. Und das ist der Vorwurf des BGH.

    Es kann halt nicht jeder so sorgfältig arbeiten wie Frau von der Leyen, die über jeden ihrer Deals genaueste Aktenvermerkte anlegt. Sie haben die Anregung für zwei Kinder aus einer Familie erlassen, aber gleichzeitig auch für zwei Klassen, also für mehrere Schüler.

    Wenn man es ganz genau nimmt, das waren zwei Schulen, eine Regelschule und eine Grundschule. Ich habe die Anordnung für die beiden Kinder und alle Kinder an beiden Schulen erlassen.

    Damit haben Sie allen Kindern, die das auch wollten, die Möglichkeit gegeben, sich den Maßnahmen nicht auszusetzen?

    Ich habe ja nicht nur die Gutachten eingeholt. Ich habe für diese beiden Kinder auch einen Verfahrensbeistand bestellt, eine Rechtsanwältin. Es ist im Gesetz geregelt, dass das in bestimmten Fällen passieren kann oder auch passieren muss. Dieser Verfahrensbeistand ist eine Art Anwalt der Kinder, der muss und soll deren Interessen wahrnehmen. Die Rechtsanwältin hat mir einen ausführlichen Bericht über die Situation der beiden Kinder geliefert. Teile davon sind auch in meiner Entscheidung abgedruckt. Aus dem Bericht wurde für mich deutlich, dass die Lage nicht nur für die beiden Kinder, sondern für alle Kinder an diesen beiden Schulen gleich ist. Das hat mich dazu bewogen, nicht nur für diese beiden Ursprungskinder, wenn ich sie so nennen darf, sondern auch für ihre Mitschüler an beiden Schulen eine Entscheidung im Wege der einstweiligen Anordnung zu erlassen.

    Und diese Entscheidung ist so gewesen, dass man sagte, okay, wer trotzdem freiwillig Maske tragen will, sich testen will, kann das tun?

    Wichtiger Punkt, der häufig falsch berichtet wurde. Ich habe ja nicht „verboten“, dass Kinder Maske tragen oder sich testen, sondern nur verboten, dass ihnen das vorgeschrieben wird. Wer das freiwillig tun wollte, hätte das jederzeit weiter machen können.

    Dann haben Sie diese Anordnung rausgegeben, was ist danach passiert?

    Die wurde gar nicht umgesetzt.

    Oh. Warum?

    Das ist eine gute Frage. Das Ministerium hat vermutlich darauf hingewirkt, dass das nicht umgesetzt wird. Es wurden dann auch Rechtsmittel eingelegt.

    Aber wenn Sie einen Beschluss machen und der wird rechtsverbindlich, dann hätten wir gedacht, dass man sich zunächst mal dran halten muss, bis der aufgehoben wird.

    Nageln Sie mich nicht darauf fest, ich kann Ihnen nicht genau sagen, ob der vielleicht doch für einen halben Tag umgesetzt wurde. Soweit ich weiß, wurde meine Entscheidung überhaupt nicht umgesetzt und es wurden dann Rechtsmittel eingelegt durch den Freistaat Thüringen und das Thüringer Oberlandesgericht hat dann meine Entscheidung aufgehoben.

    Ihnen wurde unter anderem vorgeworfen, dass die Verwaltungsgerichte für einen solchen Beschluss zuständig seien und nicht ein Familiengericht.

    Das war zum Zeitpunkt meiner Entscheidung rechtlich völlig ungeklärt. Meine Entscheidung hat sich da auf eine bestimmte gesetzliche Bestimmung gestützt, nämlich den § 1666 Absatz 4 BGB, wonach ich auch Entscheidungen mit Wirkung gegen einen Dritten treffen kann. Wer ein solcher Dritter ist, zum Beispiel hier die Lehrer und Direktoren oder die Schulverwaltung, und ob ich denen als Familienrichter eine solche Weisung erteilen kann oder nicht, war zum damaligen Zeitpunkt völlig ungeklärt. Erst heute gibt es durch meinen Fall obergerichtliche Rechtsprechung dazu.

    Sie hatten also den Beschluss gefasst. An wen erging der?

    Der ging an alle Beteiligten. An die Eltern, die das angeregt haben. Es ging an die beiden Schulen, an den Freistaat Thüringen, an die Rechtsanwältin, die als Verfahrensbeistand der Kinder eingesetzt war, an das Jugendamt.

    Ein breiter Kreis. Eigentlich hätte jetzt jeder in der Schule sagen können: Hier ist ein richterlicher Spruch, es braucht hier überhaupt niemand Maske zu tragen, richtig?

    Ja, aber so war es eben wohl nicht, weil der Beschluss, soweit ich gehört habe, nicht umgesetzt wurde.

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    An den Kleiderhaken im Flur einer Grundschule in Rietberg hängen Masken, die vor einer Infektion mit dem Coronavirus schützen sollen. Kirchner-Media/imago

    Aber das heißt, irgendjemand muss den Eltern und Lehrern gesagt haben, ja, ihr habt zwar einen Beschluss von einem unabhängigen Richter, aber der gilt nicht. Richtig?

    Wer da was genau gesagt hat, da kann ich jetzt auch nur mutmaßen. Jedenfalls wurde im Ergebnis der Beschluss nicht umgesetzt.

    Innerhalb einer Woche hat dann das Land Thüringen Beschwerde eingelegt.

    Damit waren dann die Schulen fein heraus. Sie haben gesagt, hier ist eine Beschwerde, wir haben nichts mehr damit zu tun.

    Als nächstes kamen die Hausdurchsuchungen?

    Die erste Hausdurchsuchung, ich hatte zwei, kam ziemlich schnell. Die war noch im April 2021, und dann gab es nochmal eine zweite im Juni 2021. Die Entscheidung war am 8. April, die Hausdurchsuchung am 26. April, also nur zwei Wochen später.

    Wie ist die abgelaufen? Die standen bei Ihnen morgens früh vor der Haustür, wieviele Polizisten waren da, waren die vermummt?

    Vermummt waren sie nicht, aber es waren eine ganze Reihe. Es war ein Staatsanwalt dabei, es waren mehrere Polizisten dabei und die haben den Durchsuchungsbeschluss vorgezeigt und haben dann halt meine Wohnung und auch mein Büro und mein Auto durchsucht.

    Was haben Sie damals gedacht?

    Ich war völlig überrascht. Ich hatte damit gerechnet, dass über meine Entscheidung diskutiert wird und dass vor allem die Sachdiskussion in Gang kommt, dass man darüber spricht, ob diese Maßnahmen aufrechterhalten werden können. Aber ich hätte im Leben nicht erwartet, dass jetzt ein Ermittlungsverfahren gegen mich in Gang kommt.

    Wie war Ihre Reaktion?

    Ich war alleine bei der Hausdurchsuchung und ich war erschreckt und völlig verblüfft und musste das erstmal verdauen. Ich erfuhr ja erst in diesem Moment, dass ein Ermittlungsverfahren gegen mich läuft. Sie haben ja auch keinen ruhigen Moment, um das zu verdauen, denn um Sie herum läuft ja die Durchsuchung.

    Haben die die Wohnung richtig auf den Kopf gestellt oder höflich nach dem Computer gefragt?

    Also, die haben sich einigermaßen zivilisiert verhalten, das kann ich schon sagen, aber sie haben halt nach allem Möglichen gesucht: Ich hatte den Eindruck, dass die zwar vordergründig wussten, was sie suchen – Telefone, Computer –, aber im Tieferen eigentlich selber nicht genau wussten, wonach sie suchen sollen.

    Haben Sie darüber mit der Polizei geredet oder schließen Sie das aus dem Zusammenhang?

    Naja, ich habe zum Beispiel gesehen, die haben aus meinem Papierkorb irgendeinen Zettel rausgezogen. Da hatte ich einen Paragrafen notiert, nur den Paragraf so und so, ich weiß nicht mehr, in welchem Zusammenhang. Das mache ich ja schon seit Jahrzehnten so, wahrscheinlich habe ich da über irgendwas nachgedacht und mir eine Notiz gemacht. Und dann gucken die den Zettel an und überlegen sich, ist das nun eine Spur oder nicht? Das hat mir gezeigt, eigentlich wissen die nicht, wonach die suchen sollen.

    Danach sind sie wieder abgezogen mit Ihren Computern?

    Also mein dienstlicher Computer, der steht ja nicht bei mir zu Hause, sondern im Büro. Der wurde natürlich auch durchsucht. Da war auch eine Gruppe von Beamten und Staatsanwälten, die mein Büro durchsuchten. Die haben sich natürlich auch meinen Dienstcomputer angeschaut.

    Es wurde behauptet, auf Ihrem privaten Computer sei nichts mehr zu finden gewesen, weil Sie ein neues Betriebssystem draufgespielt hätten.

    Das ist nicht richtig. Mein Computer, den ich damals hatte, der war schon steinalt und hätte gar kein neues Betriebssystem mehr akzeptiert. Der hat auch keine Software-Updates mehr akzeptiert. Und dann ging er auch noch kaputt und deswegen habe ich ihn ersetzt. Also es war nicht ein neues Betriebssystem, sondern ein neuer Computer, ein neuer Laptop, um genau zu sein. Der hatte natürlich auch ein neues Betriebssystem.

    Wie ging es dann weiter?

    Ich habe noch bis Januar 2023, also noch ungefähr eindreiviertel Jahre, voll weitergearbeitet, auch mit unverändertem Aufgabenzuschnitt in meinem Dezernat. Erst im Januar 2023 wurde ich vorläufig vom Dienst suspendiert.

    Sie wurden suspendiert, nachdem die ganze Pandemie schon vorbei war? Nachdem alle schon eine ganz andere Erkenntnislage hatten?

    Ich kann hier nur Vermutungen anstellen, dass sich das Ermittlungsverfahren so lange hingezogen hat, weil die Staatsanwaltschaft ewig damit beschäftigt war, ihre Daten auszuwerten. Es gab ja auch noch Hausdurchsuchungen bei einem Kollegen und bei den Eltern, bei den Gutachtern und bei zahlreichen Personen. Und da fallen natürlich jede Menge Computer, Mobiltelefone und anderes an. Auch bei der Anwältin, die als Verfahrensbeistand der Kinder aufgetreten ist, gab es eine Hausdurchsuchung.

    Ist das eigentlich okay, dass man bei einer Anwältin so vorgeht?

    Also, ich finde das nicht okay. Ich habe ja schon gesagt, ich weiß nicht, wonach man eigentlich gesucht hatte. Mein Anwalt Dr. Strate hat einmal gesagt, das einzige „Tatwerkzeug“ von mir ist der Beschluss, den ich gefasst habe. Und den muss man nicht suchen, der steht in der Akte. Da hätte man einfach reingucken müssen.

    Sie wurden dann verurteilt, die Berufung und das Verfassungsgericht haben auch letztinstanzlich praktisch alles abgeschmettert, richtig?

    Ich wurde im August 2023 erstinstanzlich verurteilt. Dagegen gibt es keine Berufung, sondern wir haben Revisionen zum Bundesgerichtshof eingelegt. Am 20. November 2024 hat der Bundesgerichtshof seine Entscheidung verkündet, nämlich unsere Revision und auch die der Staatsanwaltschaft zu verwerfen.

    Und jetzt sind Sie endgültig raus aus dem Dienst, haben alles verloren, Ihre Renten, Bezüge, alles?

    Mit der Verkündung der Entscheidung des Bundesgerichtshofs am 20. November 2024 wurde meine Verurteilung, die vorher durch das Landgericht Erfurt erfolgte, rechtskräftig. Ich bin also kein Richter mehr, auch kein Richter außer Dienst, sondern gar keiner mehr. Ich erhalte auch keine Bezüge mehr. Ich bin vollkommen aus dem Justizdienst ausgeschieden.

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    Christian Dettmar, ehemaliger Familienrichter Weimar für Berliner Zeitung Weimar, 30.07.2025 Dominique Wollniok

    Wovon leben Sie jetzt?

    Von der Unterstützung freundlicher Menschen um mich herum. Ich darf ja auch nicht als Anwalt arbeiten. Ich habe keine Anwaltszulassung und würde die auch über Jahre hinaus nicht bekommen. Ich darf auch nicht für irgendeine Partei, egal für welche, zur Wahl antreten. Das ist eine Nebenfolge meiner Verurteilung, dass ich ein solches Amt, ich glaube, für fünf Jahre nicht antreten dürfte. Also da bin ich schon einigermaßen gehandicapt.

    Sie wirken dennoch nicht verbittert, sondern freundlich, fröhlich, ausgeglichen. Ist das alles Show, oder haben Sie irgendwas in der Hinterhand, womit Sie sagen, Sie können mit der Situation umgehen?

    Das ist keine Show. Das waren schon sehr, sehr belastende Jahre für mich. Aber im Moment komme ich klar und freue mich darüber, dass es Menschen gibt, die mich unterstützen. Das gibt mir Halt.

    Fühlen Sie sich gesellschaftlich geächtet oder sehen Sie sich eher als ein stillen Helden?

    Ich sehe mich nicht als Held, auch nicht als stillen. Ich habe nur versucht, meine Arbeit zu machen. Die gesellschaftliche Spaltung, die nehme ich wahr, aber da habe ich nichts Besonderes zu erzählen. Das können Millionen andere Menschen in Deutschland, und nicht nur in Deutschland, auch erzählen.

    Haben Sie eigentlich noch eine Chance auf den Rechtsweg, etwa auf der europäischen Ebene?

    Das müssen wir noch besprechen und bedenken. Es gäbe einen Weg zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, dem EGMR.

    Würden Sie auch heute wieder so entscheiden wie damals, mit dem Wissen über alles, was Ihnen danach widerfahren ist?

    Ich würde dasselbe machen wie damals, nämlich alles sorgfältig zu prüfen und dann eine Entscheidung zu treffen. Es gibt ja auch Unterschiede zur damaligen Situation. Heute gibt es obergerichtliche Rechtsprechung, zum Beispiel zur tatsächlichen oder vermeintlichen Zuständigkeit. Die gab es damals noch nicht.

    Hinweis zum Nachhören: Im folgenden Video ist die Begründung des BGH zu hören. Es wird klar, dass sich der BGH das Narrativ der Vorinstanzen zu eigen macht, es habe sich beim Vorgehen des Richters um eine Art hinterlistige Verschwörung gehandelt. An keiner Stelle erwähnt der BGH den Inhalt der Gutachten, geschweige denn die Erkenntnisse aus den RKI-Files. Der BGH insinuiert die Möglichkeit einer Rechtsprechung quasi im luftleeren Raum, diskreditiert ohne Sachgrundlage die Gutachter („ein Gutachter hat sich zuvor kritisch geäußert“) und ignoriert die Tatsache, dass zum Zeitpunkt der Entscheidung eine öffentliche Debatte über die Maßnahmen von politischer Seite teils mit brachialen Methoden („Panikpapier“ des Innenministeriums) unterbunden wurde. Der Senat des BGH hält die in keiner Weise belegte Möglichkeit aufrecht, der Richter habe sich gar nicht für das Kindeswohl interessiert. Er schlägt sich letztlich auf die Seite des Freistaats Thüringen, der durch die Anregung des Richters Nachteile erfahren habe. Worin diese Nachteile bestanden haben, erläutert der BGH nicht. Es entsteht der Eindruck, dass die Justizorgane in diesem Verfahren - ungeachtet ihrer Verpflichtung zur Neutralität, die gegenüber dem Richter mit Pathos angemahnt wird - der unbedingten Durchsetzung der staatlichen Maßnahmen auch „ex post“ und ohne Würdigung von sachbezogenen, neuen Erkenntnissen den Vorrang einräumen wollten.

    #Allemagne #justice #civid-21 #coronavirus #lock-down #état-de-droit #linerté_d_expression

  • Corona-Impfung : Die 709 Tage des Spike-Proteins
    https://www.telepolis.de/features/Corona-Impfung-Die-709-Tage-des-Spike-Proteins-10378067.html

    Plusieurs nouvelles études scientifiques concluent que le vaccin contre le coronavirus est plus dangereux que le virus contre lequel il est censé protéger. On ne n’aura jamais de chiffres épidémiologiques précis pour comprendre les conséquences du risque car il n’y a pas eu d’étude couvrant plusieurs années de la mortalité de patients vaccinés.

    On s’est fait avoir. Les preuves s’accumulent sans produire le moindre changement du système qui tue.

    12.5.2025 vin Andreas von Westphalen - Deutschland impfte Millionen Menschen gegen Corona. Was die Impfung langfristig bewirkt, wurde bisher nicht systematisch erforscht. Nun gibt es neue Studien.

    In einer Studie, die Akiko Iwasaki von der Universität Yale geleitet hat, wurden 42 Personen mit einem Post-Vac-Syndrom und 22 gesunde geimpfte Probanden untersucht.

    Dabei fanden die Forscher unter anderem bei einer Untergruppe der Post-Vac-Patienten eine erhöhte Konzentration an Spike-Proteinen. In einem Fall sogar 709 Tage nach der Impfung. In einer weiteren Studie, die in der aktuellen Ausgabe des Journal of Clinical Neuroscience veröffentlicht wurde, analysierte ein Team japanischer Wissenschaftler um Nakao Ota retroperspektiv 19 Fälle von hämorrhagischen Schlaganfällen aus den Jahren 2023 bis 2024. Die Ergebnisse:

    Die Expression von Spike-Protein wurde bei 43,8 Prozent der geimpften Patienten nachgewiesen
    Das Sars-CoV-2-Spike-Protein bleibt in den Hirnarterien bis zu 17 Monate nach der Impfung erhalten
    Spike-Protein wurde in der Intima der Hirnarterien exprimiert
    Die In-situ-Hybridisierung bestätigte die aus dem Impfstoff und dem Virus stammende Spike-Protein-mRNA
    Die Ergebnisse geben Anlass zur Sorge über die Biodistribution von mRNA-Impfstoffen und ihre langfristige Sicherheit

    „Nach einigen Tagen abgebaut“

    Der ZDF-Länderspiegel-Beitrag „Die vergessenen Corona-Opfer“ nahm sich vor Kurzem dem Thema Impfgeschädigter an, die weiterhin kaum ein mediales Sprachrohr finden (Auf Telepolis wurde ausführlich über mehr als 50 Impfgeschädigte geschrieben).

    Dabei weist Dr. Anna Brock, Fachärztin für Innere Medizin, die das ZDF als eine von zwei Expertin interviewt, auf die Ergebnisse der Yale-Studie hin. Das Ergebnis ist mehr als bemerkenswert, wie das ZDF kommentiert:

    Brisant ist, dass in den Aufklärungsbögen für BioNTech und moderne Impfungen bestritten wurde, dass das Spike-Protein lange nach der Impfung im Körper bleiben könnte. In dem von Juni 2021 heißt es, „die im Impfstoff enthaltene mRNA wird im Körper nach einigen Tagen abgebaut. Danach wird auch kein Viruseiweiß (Spike-Protein) mehr hergestellt.“

    Tatsächlich hatte das Aufklärungsblatt der Impfung monatelang versprochen: „Die im Impfstoff enthaltene mRNA wird nicht ins menschliche Erbgut eingebaut, sondern im Körper nach einigen Tagen abgebaut.“ (Januar 2021, Mai 2021, Dezember 2021)
    Faktenchecks überall

    Ganz in diesem Sinne berichten auch die Medien. So versprach der BR den Abbau der Spike-Proteine in wenigen Tagen ebenso wie der WDR.

    Auch die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung verspricht:

    Die mRNA wird anschließend schnell abgebaut und hat keine weiteren Auswirkungen im Körper.

    Als im Sommer 2022 die US-amerikanische Gesundheitsbehörde CDC in einem Artikel den Hinweis entfernte, dass sich das Spike-Protein und die mRNA nach einer Covid-19-Impfung schnell im Körper abbauen würde, entbrannten im Internet Diskussionen. Gleich mehrere Faktenchecker nahmen sich der Fragestellung an.

    MDR Wissen betont:

    Die Spike-Proteine werden nach einiger Zeit wieder in die Zelle transportiert, zerlegt und für die zelleigene Proteinproduktion recycelt. Auch die mRNA wird innerhalb von Minuten bis wenigen Tagen vollständig abgebaut.

    Correctiv verweist als Beleg auf das Paul-Ehrlich-Institut, das zu diesem Zeitpunkt schreibt:

    Darüber hinaus ist die in Körperzellen einer geimpften Person nur vorübergehend vorhanden, bevor sie abgebaut wird.

    Zweites Argument ist die Europäische Arzneimittelbehörde EMA, die in einem Experiment mit Ratten zeigen konnten, dass das mRNA nach drei Tagen abgebaut war.

    Im Herbst 2023, also fast drei Jahre nach Beginn der Impfkampagne, betont das RKI weiterhin den Abbau des Spike-Proteins. Allerdings bleibt es hier bei der Benennung des Zeitraums bemerkenswert vage und spricht nicht von „wenigen Tagen“, sondern erklärt:

    Die mRNA, die in den Impfstoffen von BioNTech und Moderna enthalten ist, gelangt nach der Impfung in das Zellplasma der umliegenden Muskelzellen. Dort wird sie abgelesen, genau wie die zelleigene mRNA. So wird das Spike-Protein vom SARS-Coronavirus-2 produziert. Danach wird die mRNA mit der Zeit abgebaut.

    Das aktuelle Aufklärungsmerkblatt bleibt hierzu ebenso vage und lässt wissen:

    Die mRNA aus den Impfstoffen gelangt dabei nicht in den Zellkern und wird nicht in das menschliche Erbgut eingebaut.

    Inwiefern es abgebaut wird oder nicht, findet keine Erwähnung.
    Frühe Hinweise

    Im Herbst 2023 veröffentlichen eine wissenschaftliche Autorengruppe um Prof. Paul Cullien und Prof. Brigitte König in einem Gastbeitrag für Cicero erste Erkenntnisse über einen deutlichen längeren Verbleib der Spike-Proteine im menschlichen Körper nach einer Impfung:

    Der Schutz vor dem Abbau ist aber so wirksam, dass diese modRNA deutlich länger erhalten bleibt, als von Erfinder und Hersteller angegeben wird. Denn sie wird nicht innerhalb von wenigen Tagen abgebaut, wie von BioNTech behauptet, sondern wurde im Blut bis zu 28 Tagen und im Gewebe bis zu acht Wochen nach Impfung nachgewiesen. Die Impf-Spikeproteine wurden sogar sechs Monate nach Injektion in Körpergeweben und -flüssigkeiten gefunden.

    Die Wissenschaftler betonen, dass sie das Spike-Protein der Impfung für gefährlicher halten als nach einer Infektion mit Covid-19:

    Wir gehen davon aus, dass die Spikes, die der eigene Körper nach Erhalt der Impfstoffe bildet, aus verschiedenen Gründen deutlich gefährlicher sind als jene, die das Sars-CoV-2-Virus in uns hineinbringt. Denn die durch die Impfung induzierte Eiweißbildung greift tief in das „Betriebssystem“ unserer Zellen hinein.

    Tatsächlich haben sie sogar den Verdacht, dass Spike-Protein der Impfung für die Übersterblichkeit in den Jahren 2021 und 2022 mitverantwortlich sein könnte.

    Prof. Jürgen Steinacker stellt in dem ZDF-Beitrag zwar keinen Vergleich zwischen der Gefährlichkeit des Spike-Proteins des Corona-Virus und der Impfung, betont aber:

    Dieses Spike-Protein macht immunologisch schwere Schäden. Ob die jetzt nur durch die Impfung oder durch die Krankheit kommen, ist teilweise gar nicht so erheblich. Entscheidend ist, das Spike-Protein macht krank.

    Der kleine Unterschied

    Ob das Spike-Protein nur wenige Tage oder gar fast zwei Jahre im menschlichen Körper verweilt, macht offenkundig auch für einen Laien einen gravierenden Unterschied und führt zwangsläufig einmal mehr zur Frage, wie gut die Datenlage bei Beginn der Impf-Kampagne war und wie es sein kann, dass solche Differenzen auftreten, die direkte Auswirkungen auf die Gesundheit der Menschen haben können.

    Passend dazu moniert das Wissenschaftliche Institut der AOK im ZDF-Beitrag „Corona-Impfung: Segen oder Fluch“ das Fehlen einer repräsentativen Langzeitstudie in Deutschland, die die gesundheitliche Entwicklung einer größeren Gruppe an Geimpften untersucht hat.

    Helmut Schröder vom Wissenschaftlichen Institut der AOK konstatiert ernüchtert:

    Wir haben, wenn wir ehrlich sind, ein Stück weit einen Blindflug hinter uns. Das heißt, wir haben Impfungen durchgeführt, aber wir haben nicht nachvollziehen können, ob Menschen irgendwie konkret daran erkrankt sind, ob sie vielleicht auch verstorben sind. Solche Untersuchungen können wir in Deutschland nicht durchführen, haben wir nicht durchführen können und werden wir auch rückwirkend nicht durchführen können.

    Fast gebetsmühlenartig wird der Verlust des Vertrauens in die Politik betrauert. Eine Politik, die wieder das Vertrauen der Bevölkerung zurückgewinnen will, sollte dringend transparent die Aufklärung auch dieser Frage betreiben: Wie konnte es zu solch einer Fehleinschätzung kommen?

    Und warum gibt es in einem Land, das sich den Wahlspruch „Folge der Wissenschaft“ stolz auf die Fahnen schrieb, nicht einmal die Grundbasis einer wissenschaftlichen Arbeitsweise: Langzeitstudien?

    #covid-19 #coronavirus #iatrocratie

  • Karl Lauterbauch wollte nur einen Krankenschwester-Film sehen, dann wurde er gejagt
    https://www.berliner-zeitung.de/news/1-mai-in-berlin-wird-hier-karl-lauterbach-angegriffen-video-li.2321

    Le ministre de « santé » responsable pour les mesures « anti-covid » mortelles s’étonne qu’il se fasse huer.

    2.5.2025 von Anna Maria Braungart - Der Gesundheitsminister wurde am 1. Mai als „Faschistenschwein“ beschimpft. Jetzt gibt es mehr Details, wie der SPD-Politiker in die Demonstration geriet.

    Ein Video von der Revolutionären 1. Mai-Demonstration in Berlin sorgt in den sozialen Medien derzeit für Aufsehen. Dario Schramm, ehemaliger Generalsekretär der Bundesschülerkonferenz und SPD-Mitglied, veröffentlichte einen Ausschnitt auf der Plattform X. Zu sehen sein soll, wie der Noch-Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) von Teilnehmern der Versammlung bedrängt und beschimpft wird.

    Umringt ist er zudem von mehreren Menschen, die ihn abschirmen und durch die Menge eskortieren. Ein unbekannt gebliebener Teilnehmer rief: „Sie Faschistenschwein“. Schramm schrieb dazu: „Was für eine absolute Pennertruppe, die hier Karl Lauterbach bedroht. Dass führende Politiker nur noch schwer geschützt sich im Alltag bewegen können, ist jedes Mal wieder erschreckend“.
    Lauterbach: „Wurde sofort angepöbelt“

    Auf Anfrage der Berliner Zeitung sagte eine Sprecherin der Berliner Polizei, dass der Vorfall der Behörde noch nicht bekannt sei, sie nun jedoch Untersuchungen zu dem Vorfall anstelle. Auf Anfrage teilte der Pressesprecher des Referats für soziale Netzwerke des Bundesgesundheitsministeriums, Hanno Kautz, mit: „Gestern Abend hatte sich der Minister den Kinofilm ‚Heldin‘, der das Leben einer Pflegekraft erzählt, im Sputnik Kino am Südstern angeschaut. Nach Ende des Films war die Straße gesperrt. Der Minister musste durch die Menge, wurde dabei direkt angepöbelt, hat sich aber schnell in Sicherheit gebracht. Geschützt wurde der Minister dabei von Mitarbeitern des BKA“. Strafrechtliche Schritte erwäge Lauterbach jedoch nicht, so Kautz.

    Was für eine absolute Pennertruppe, die hier Karl Lauterbach bedroht.

    Dass führende Politiker nur noch schwer geschützt sich im Alltag bewegen können, ist jedes Mal wieder erschrecken. pic.twitter.com/ewIGdTxThD
    — Dario Schramm (@darioschramm) May 1, 2025

    Auch Lauterbach selbst äußerte sich auf der Plattform X zu dem Vorfall. Die Straße sei gesperrt gewesen und er habe durch die Maidemo gemusst. „Wurde dort sofort angepöbelt und habe mich in Sicherheit gebracht“, so Lauterbach. Er bedankte sich zudem beim BKA für die gute Arbeit.

    #Alkemagne #politique #covid-19 #coronavirus #iatrocratie

  • 13 Millionen Euro : Wie Pharma-Anwälte mit Steuergeld über 1.000 Klagen von Corona-Impfgeschädigten abwehren
    https://multipolar-magazin.de/artikel/corona-haftungsfreistellung

    Dans un article scientifique une statistique montre que les vaccins européens contre le covid-19 ont fait plus de mal que du bien. Aujourd’hui les milliers de patients qui en ont souffert se trouvent face à un mur juridique érigé par les entreprises pharmaceutiques et financé par l’état allemand.

    Dans les contrats de livraison les politiciens et fonctionnaires ont garanti aux managers et entreprises de couvrir tous les frais juridiques et de leur rembourses les sommes de dédommagement en cas de jugements en leur défaveur.

    Je disais qu’on s’est fait avoir. Le soupçon se confirme.

    9.4.2025 von Karsten Montag - In den Kaufverträgen für die Corona-mRNA-Präparate hat sich die Bundesregierung auf eine Haftungsfreistellung für die Hersteller eingelassen: Klagen Geschädigte vor Gericht, übernimmt der Staat die Kosten der Pharma-Anwälte. In über 1.000 Gerichtsverfahren ist so bislang ein zweistelliger Millionenbetrag an Biontech & Co. geflossen. Die Gerichte verlassen sich bei ihren Entscheidungen auf Gutachter, die von der Regierung abhängig sind – ein gravierender Interessenkonflikt, der von den Richtern ignoriert wird. Die AfD spricht vom „größten Justizskandal“ in der Geschichte der Bundesrepublik.

    KARSTEN MONTAG, 9. April 2025, 7 Kommentare, PDF

    Am 11. November 2020 schloss die EU-Kommission mit Pfizer und Biontech Verträge über die Abnahme der zu diesem Zeitpunkt noch nicht zugelassenen Corona-mRNA-Präparate. Ähnliche Verträge wurden im gleichen Zeitraum auch mit den anderen Herstellern unterzeichnet. Bereits während der Verhandlungen war bekannt geworden, dass die Hersteller eine begrenzte Haftung forderten, falls die Präparate unerwartete Nebenwirkungen zeigen sollten. In den von der EU-Kommission veröffentlichten Verträgen sind die entsprechenden Passagen größtenteils geschwärzt. Mittlerweile sind jedoch vollständige Versionen aufgetaucht. So heißt es etwa im Vertrag mit Biontech/Pfizer unter Punkt I.12:

    „Die Kommission erklärt im Namen der teilnehmenden Mitgliedstaaten, dass die Verwendung der (…) Impfstoffe unter epidemischen Bedingungen erfolgt (…) und (…) daher unter der alleinigen Verantwortung der teilnehmenden Mitgliedstaaten durchgeführt wird. Daher entschädigt jeder teilnehmende Mitgliedstaat den Auftragnehmer, seine verbundenen Unternehmen, Unterauftragnehmer, Lizenzgeber und Unterlizenznehmer sowie die leitenden Angestellten, Direktoren, Mitarbeiter und sonstigen Beauftragten und Vertreter jedes dieser Unternehmen (…) und hält sie schadlos gegen alle entstandenen Verbindlichkeiten, Abfindungen (…) und angemessenen direkten externen Rechtskosten, die bei der Abwehr von Ansprüchen Dritter (einschließlich angemessener Anwaltshonorare und sonstiger Auslagen) im Zusammenhang mit Schäden und Verlusten (…) entstehen, die sich aus der Verwendung und dem Einsatz der Impfstoffe im Hoheitsgebiet des betreffenden teilnehmenden Mitgliedstaates ergeben oder damit zusammenhängen.“

    Eine Haftungsfreistellung der Hersteller ist lediglich ausgeschlossen, wenn Impfschäden durch „vorsätzlich und wissentlich begangene unerlaubte Handlungen mit dem Vorsatz, schädliche Auswirkungen zu verursachen“ oder durch einen „wesentlichen Verstoß gegen die Gute Herstellungspraxis“ hervorgerufen wurden, gemäß den Anforderungen der EU nach Titel IV der Richtlinie 2001/83/EG. Betroffene können zwar weiterhin auf Basis der Gefährdungshaftung nach Paragraf 84 des Arzneimittelgesetzes von den Herstellern Schadensersatz fordern. Allerdings haben die EU-Mitgliedsstaaten hierfür größtenteils die Haftung übernommen. Die gleichen Regierungen sind jedoch auch für die Zulassung der Präparate verantwortlich. Hierdurch ist ein schwerwiegender Interessenkonflikt entstanden. Der Staat hat keinerlei Anreiz, die Risiken der Produkte zu durchleuchten, im Gegenteil.
    13,2 Millionen Euro für Anwälte in 1.118 Gerichtsverfahren

    Auf eine Anfrage der BSW-Politikerin Jessica Tatti, ob die Bundesregierung plane, die Haftungsfreistellung für die Hersteller der COVID-19-Impfpräparate zu beenden und in welcher Höhe sie bislang Anwaltskosten für die Hersteller übernommen hat, antwortete das Bundesgesundheitsministerium (BMG) Anfang Februar:

    „Mit Unterzeichnung der COVID-19-Impfstoffbeschaffungsverträge haben alle beteiligten Staaten, einschließlich der Bundesrepublik Deutschland, der jeweiligen Haftungsfreistellung zugestimmt. Sowohl auf Bundesebene als auch auf europäischer Ebene wird sichergestellt, dass die Hersteller ausschließlich zulässige und vertretbare Kosten gemäß der Haftungsfreistellung in den europäischen Impfstoffbeschaffungsverträgen ersetzt erhalten. Bisher sind durch die Bundesregierung entsprechende Auszahlungen in Höhe von 13,2 Millionen Euro brutto erfolgt.“

    Multipolar wollte daraufhin vom BMG erfahren, nach welchen Kriterien die Zulässigkeit und Vertretbarkeit der Kosten geprüft werde, in welchen Fällen zu übernehmende Kosten nicht zulässig und vertretbar wären, ob bisher alle angefragten Kosten übernommen wurden und ob auch nationale Vereinbarungen zur Haftungsfreistellung getroffen worden sind. Der Sprecher des Ministers antwortete darauf, letzteres sei nicht der Fall. Die eingereichten Anwaltskosten würden „vom Zentrum für Pandemie-Impfstoffe und -Therapeutika (ZEPAI) beim Paul-Ehrlich-Institut (PEI) in Zusammenarbeit mit einer unabhängigen Rechtsanwaltskanzlei“ überprüft. Zurückgewiesen würden Kosten, die etwa „durch die Beauftragung zweier Kanzleien durch nur einen Hersteller, die Beauftragung privatärztlicher Gutachten im außergerichtlichen Verfahren oder Übersetzungskosten für ausländische Anwälte der beauftragten (internationalen) Kanzlei entstanden sind“. Und weiter:

    „Mit Stand zum 12. Februar 2025 wurden Kosten im Zusammenhang mit insgesamt 1.118 Gerichtsverfahren, in denen Schadensersatz für Impfschäden geltend gemacht wird, übernommen. Hiervon sind 34 rechtskräftig abgeschlossen.“

    Das in der Antwort erwähnte ZEPAI wurde im September 2021 beim PEI eingerichtet und ist seit Mai 2022 zuständig für die „Steuerung der Versorgung der Bevölkerung mit Pandemie-Impfstoffen“. Aufgabe des ZEPAI ist es unter anderem, jederzeit „verfügbare Impfstoffherstellungskapazitäten (Anlagen, Personal, Rohstoffe, technische Verbrauchsmaterialien)“ bereitzuhalten und „die Lieferketten für alle kritischen Zulieferprodukte“ sicherzustellen. Des Weiteren übernimmt die Behörde eine „operative und eine überwachende Funktion“ in der flächendeckenden Verteilung der mRNA-Präparate in Deutschland und überwacht „die Beschaffung, Lagerung und gegebenenfalls Verteilung von pandemierelevanten Therapeutika“. Zu diesem Zweck wurden 2022 mit den Herstellern Biontech, IDT Biologika und Wacker/Corden Pharma so genannte Pandemiebereitschaftsverträge mit einer Laufzeit von maximal acht Jahren abgeschlossen. Die Verträge decken jährliche Herstellungskapazitäten im dreistelligen Millionenbereich ab.

    Eine Anfrage von Multipolar, welche Aufgaben das ZEPAI bei der Überprüfung der Anwaltskosten im Rahmen der Haftungsfreistellung der Hersteller übernimmt, welche Anwaltskanzlei an der Prüfung beteiligt ist und unter welchem Haushaltsposten die Erstattungen und Kosten dieser Kanzlei verbucht werden, beantwortete die Behörde nicht.
    Anwaltshonorare: Das Doppelte des Mindestsatzes

    Multipolar kontaktierte daraufhin Rechtsanwalt Tobias Ulbrich, der mit seiner Kanzlei „Rogert und Ulbrich“ circa 2.500 Mandanten vertritt, die Rechtsansprüche wegen Schäden durch die COVID-Präparate gegenüber Impfstoffherstellern und Versorgungsämtern geltend machen. Auf die Frage, ob die Anwälte der Hersteller aufgrund der staatlichen Finanzierung anders agieren, als dies ohne Haftungsfreistellung zu erwarten gewesen wäre, schildert Ulbrich, dass die Anwählte von Biontech und Moderna in der Regel mit zwei Anwälten zu Gerichtsterminen anreisen würden. Zu Vergleichen sei die Gegenseite generell nicht bereit.

    Ulbrich weist darauf hin, dass bei 1.118 Fällen nach der im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelten Mindestvergütung Anwaltskosten von schätzungsweise zwei bis drei Millionen Euro angefallen wären, nicht 13 Millionen. Er geht daher davon aus, dass die Anwälte der Hersteller nach Stundensatz bezahlt werden. Eine Stichprobe der bisher gefällten Urteile zeigt, dass die Anwaltsgebühren, wenn sie nach RVG abgerechnet würden, zwischen 2.800 und 8.600 Euro je Fall liegen und nicht – wie vom Bundesgesundheitsministerium finanziert – bei knapp 12.000 Euro je Fall. Auf Nachfrage von Multipolar zu den hohen Anwaltsgebühren antwortete das BMG nicht.
    Fast alle Klagen abgewiesen, nur drei Teilurteile zugunsten der Geschädigten

    Ulbrich erklärt des Weiteren, dass bisher noch kein einziges Verfahren zugunsten der Kläger ausgegangen sei. In circa 210 Verfahren wurden die Klagen abgewiesen. Lediglich in drei Fällen sei es zu einem Teilurteil gekommen: beim Landgericht Ravensburg, beim Oberlandesgericht Dresden und beim Oberlandesgericht Bamberg. Alle drei Urteile verpflichten die Hersteller, ihre Pharmakovigilanz-Daten hinsichtlich der ihnen vorgeworfenen Impfschäden offenzulegen und darzulegen, wie es zu den Schäden gekommen ist.

    Aus Sicht Ulbrichs sind die Teilurteile bereits die Vorstufe des Endurteils zugunsten der Geschädigten, denn er geht davon aus, dass die Hersteller dem Auskunftsanspruch nicht nachkommen werden. Konkret nennt er einen Vortrag zum Schadpotential von Biontechs Präparat Comirnaty, zu dem der Hersteller anhand seiner Daten Stellung beziehen soll. Wie im Abgasskandal, in dem Volkswagen die Daten seiner mutmaßlichen Abschaltvorrichtung nicht offengelegt hat, dürften die Richter demnach bei ausbleibender Auskunft auch bei den Schadensersatzklagen gegen die Impfstoffhersteller zugunsten der Kläger entscheiden, so der Anwalt.

    Doch nur in circa 30 Prozent der Verfahren würden die Gerichte überhaupt in die Beweisaufnahme gehen, so Ulbrich weiter. Diese Beweisaufnahmen seien „mehr oder weniger abhängig von den Sachverständigen“. Die Richter an den Landgerichten würden dazu neigen, Pharmakologen zur Beurteilung der Kausalität des Impfschadens und des Nutzen-Risiko-Verhältnisses der Präparate zu laden. Als Beispiele für derartige Sachverständige nannte er die Vizepräsidentin des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), Julia Stingl, den Leiter der Abteilung Klinische Pharmakologie des Universitätsklinikums Tübingen, Klaus Mörike, sowie Gunther Hartmann, Professor für Klinische Pharmakologie am Universitätsklinikum der Universität Bonn und Gründer des biopharmazeutischen Unternehmens Rigontec.

    Das BfArM ist in Deutschland für die Zulassung und Registrierung von Arzneimitteln, worunter auch Impfstoffe fallen, zuständig und dem BMG direkt unterstellt. Zudem ist das Institut im Ausschuss der Europäischen Arzneimittelagentur für Humanarzneimittel (CHMP), vertreten. Das CHMP bereitet die Bewertungen der Europäischen Arzneimittelagentur (EMA) vor und beschäftigt sich mit der Zulassung und der Risikobewertung von Arzneimitteln. Klaus Mörike hat in der Corona-Zeit für die COVID-19-Impfung von Schwangeren geworben. Und Rigontec wurde 2017 für über 400 Millionen Euro von dem Biontech-Zulieferer Merck übernommen. Zudem habe Hartmann an Aufsätzen mitgewirkt, in denen Pfizer eine Rolle gespielt habe, wie Ulbrich erläutert.
    Arzneimittelgesetz „ins Gegenteil verkehrt“

    Der Rechtsanwalt, der einen großen Teil der mutmaßlich Impfgeschädigten in Deutschland vor Gericht vertritt, ist der Auffassung, dass die Gerichte, die ein positives Nutzen-Risiko-Verhältnis aufgrund von Zulassungsentscheidungen oder Auskünften von Gremien im Zulassungsverfahren annehmen und den Vortrag des Gegenteils nicht zuließen, den Gesetzestext des Arzneimittelgesetzes in sein Gegenteil verkehren würden. Allerdings seien die divergierenden Rechtsauffassungen bisher noch nicht höchstrichterlich geklärt und auch die meisten Oberlandesgerichte hätten sich dazu noch nicht positioniert.

    So seien die Schadensersatzansprüche der Impfgeschädigten in zwei wesentlichen Abschnitten des Arzneimittelgesetzes festgelegt. In Paragraf 25, Absatz 10 heißt es: „Die Zulassung lässt die zivil- und strafrechtliche Verantwortlichkeit des pharmazeutischen Unternehmers unberührt“. Und in Paragraf 84, Absatz 1: „Die Ersatzpflicht besteht nur, wenn 1. das Arzneimittel bei bestimmungsgemäßem Gebrauch schädliche Wirkungen hat, die über ein nach den Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaft vertretbares Maß hinausgehen oder 2. der Schaden infolge einer nicht den Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaft entsprechenden Kennzeichnung, Fachinformation oder Gebrauchsinformation eingetreten ist“. [Hervorhebungen durch den Verfasser]

    Laut Ulbrich würden die Gerichte argumentieren, dass zwar in den bedingten und unbedingten Zulassungen der Impfpräparate überhaupt nichts von einem positiven Nutzen-Risiko-Verhältnis stehe, aber nach Paragraf 25 Absatz 2 Satz 5 Arzneimittelgesetz müsse ein positives Nutzen-Risiko-Verhältnis ja vorliegen, ansonsten hätte es keine Zulassung gegeben. Dies sei die erste „rechtliche Fiktion“, so der Rechtsanwalt. Nicht die tatsächliche Prüfung werde in den Verfahren zum Gegenstand gemacht, sondern sie werde durch eine Rechtsfiktion ersetzt.

    Diese werde durch eine weitere Fiktion gesteigert. Denn die Richter würden die Unterausschüsse der EMA wie das CHMP und den Ausschuss für Risikobewertung im Bereich der Pharmakovigilanz (PRAC) sowie das dem BMG unterstellte PEI zum „Wissenschaftsolymp“ emporheben, um das positive Nutzen-Risiko-Verhältnis der COVID-19-Impfpräparate als erwiesen anzusehen. Am Beispiel eines Urteils des Oberlandesgerichts Koblenz verdeutlicht Ulbrich, wie der Gesetzestext aus seiner Sicht in sein Gegenteil verdreht wird. So heißt es im Urteil:

    „Die Einschätzungen der genannten medizinisch-pharmazeutischen und damit wissenschaftlichen Fachgremien zur Arzneimittelsicherheit stehen einer sachverständigen Begutachtung gleich, da bereits die gesetzlichen Vorgaben für deren Besetzung sie als sachverständige Stellen qualifizieren. (…) Vor dem erläuterten Hintergrund des maximalen Fachwissens in den Expertengremien ist nicht zu erwarten, dass die Begutachtung durch einen einzelnen Virologen, Pharmakologen oder sonstigen Wissenschaftler als Sachverständigen im hiesigen Einzelfall zu anderen Erkenntnissen führen würde (…). Es wäre lebensfremd anzunehmen, ein einzelner Sachverständiger könnte über weitere Quellen, eine größere Datengrundlage und umfangreicheres Wissen verfügen als die aus jeweils mindestens 27 Personen bestehenden genannten Expertengremien.“

    Fast alle Mitglieder des CHMP unterstehen jedoch der Weisungsbefugnis der Regierungen ihrer Länder – die zugleich Vertriebspartner der Impfstoffhersteller sind und letztendlich für die Schäden haften. Da alle Vertragsstaaten gemeinsam für zweistellige Milliardenbeträge Impfstoffe bestellten, ziehe diese Beschaffungsentscheidung und Bezahlung eine Vorfestlegung für das Prüfergebnis nach sich, argumentiert Ulbrich.

    Eine unabhängige Überprüfung der Einschätzungen dieser Institutionen, die sich in einem Interessenkonflikt befinden, würde im Urteil nicht berücksichtigt, obwohl dies im Arzneimittelgesetz festgelegt sei. Denn die „Erkenntnisse der Wissenschaft“ bezögen sich auf die gesamte peer-reviewte Literatur zu diesem Thema und „gerade nicht“ auf die Expertise der Zulassungsstellen. Damit werde das Gesetz „um 180 Grad ins Gegenteil“ verkehrt – und zwar, so der Rechtsanwalt, „mit einer absoluten Schamlosigkeit“ allen Geschädigten gegenüber. Alle Landgerichte, die Klagen der Geschädigten auf diese Art und Weise abgewiesen haben, würden diesen „Wahnsinn“ mitmachen – ein Vorgehen, das jedoch dem Maßstab widerspreche, den das Oberlandesgericht Schleswig-Holstein in einem 2013 gefällten Urteil gesetzt hätte.
    Vorsatz der Hersteller?

    Laut Ulbrich bestehen erhebliche Zweifel, ob die Präparate überhaupt ein positives Nutzen-Risiko-Verhältnis aufweisen. So würde ein peer-reviewter Aufsatz im „International Journal of Vaccine Theory, Practice, and Research“ ein negatives Verhältnis bescheinigen. Ferner verweist er auf eine Re-Analyse der veröffentlichten Daten aus den Zulassungsstudien der Hersteller. Die Analyse wird von einem der Autoren – Robert Rockenfeller von der Universität Koblenz-Landau – in einem Vortrag näher erläutert. Daraus geht hervor, dass beim Präparat von Biontech 25 mal mehr schwere Impfnebenwirkungen aufgetreten seien, als schwere COVID-19-Krankheitsverläufe verhindert wurden. Das Nutzen-Risiko-Verhältnis sei also deutlich negativ. Bei Moderna liege das Verhältnis bei eins. Das bedeute, so Rockenfeller, dass ungefähr genauso viele schwere Impfnebenwirkungen aufgetreten sind, wie schwere Krankheitsverläufe verhindert wurden.

    Rechtsanwalt Ulbrich geht daher davon aus, dass Biontech bereits vor der massenhaften Verabreichung Kenntnis vom negativen Nutzen-Risiko-Verhältnis hatte. Dies würde einen „bedingten Vorsatz“ bedeuten. Biontech habe auch als einziger Hersteller im Vorkaufvertrag mit der EU eine Haftung bei Vorsatz ausgeschlossen. Lediglich bei dem absichtlichem Vorsatz, schädliche Auswirkungen zu verursachen, sei das Unternehmen haftbar (siehe Punk I.12.3 des Vorkaufvertrags).

    Gegen die Haftungsfreistellung für vorsätzliches Handeln würde der so genannte Ordre public sprechen, den es in allen europäischen Staaten gebe. Letztendlich sei dies das Gleiche, als wenn man in eine Allgemeine Geschäftsbedingung einen Passus setze, wonach selbst bei einer sittenwidrigen Schädigung kein Anspruch auf Ersatz bestehe, so Ulbrich. Aufgrund der verhandelten Haftungsfreistellung für Vorsatz könne man dem Hersteller Biontech unterstellen, von dem Schädigungspotenzial gewusst zu haben.

    Ulbrich weist auch darauf hin, dass eine generelle Haftungsfreistellung den Artikeln 1 und 12 der EU-Richtlinie 85/374/EWG widerspricht. Dies sei auch in einer Entscheidung des Gerichts der Europäischen Union (EuG) deutlich gemacht worden. Dort findet sich unter Randnummer 151 die Feststellung:

    „Vorab ist darauf hinzuweisen, dass nach den Art. 1 und 12 der Richtlinie 85/374/EWG des Rates vom 25. Juli 1985 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Haftung für fehlerhafte Produkte (…) der Hersteller eines Produkts für den Schaden haftet, der durch einen Fehler dieses Produkts verursacht worden ist und seine Haftung gegenüber dem Geschädigten nicht durch eine die Haftung begrenzende oder von der Haftung befreiende Klausel begrenzt oder ausgeschlossen werden kann. Wie die Kommission in der mündlichen Verhandlung eingeräumt hat, konnten daher weder die Kommission noch die Mitgliedstaaten mangels einer Änderung der Richtlinie 85/374 von deren Bestimmungen abweichen.“

    Was sagen die Parteien im Bundestag?

    Multipolar hat bei den Parteien im Bundestag nachgefragt, ob sie die Haftungsfreistellung für richtig halten, wie sie den Interessenkonflikt der Bundesregierung bewerten und was sie konkret unternehmen wollen, um Impfgeschädigte zu unterstützen. Da die bisherigen gesundheitspolitischen Sprecher von SPD und Linke in der aktuellen Legislaturperiode nicht mehr im Bundestag vertreten sind, hat Multipolar die beiden Parteien nach einem neuen Ansprechpartner gefragt. Nur die Fraktion der Linken hat geantwortet, dass ein neuer Sprecher noch nicht gewählt sei. Von den übrigen Fraktionen hat lediglich der gesundheitspolitische Sprecher der AfD, Martin Sichert, Stellung genommen.

    Sichert vertritt den Standpunkt, dass die Haftungsfreistellung vertraglich nie hätte vereinbart werden dürfen. Dass der Staat für Schäden bei einem experimentellen Präparat aufkomme, sei „hochgradig problematisch“, weil so staatliche Stellen ein besonderes Interesse daran hätten, „Schäden zu vertuschen oder herunterzuspielen“. Da der Staat die Zulassung prüfe und zugleich für Schäden aufkommen müsse, hätte dies eigentlich dazu führen müssen, dass keine staatliche Stelle in Verfahren über Impfschäden mehr angehört werden dürfe, da diese „betroffen vom Ausgang und damit befangen“ seien. Dass Zulassung und Vertrieb aus einer Hand kommen, bedeute, „dass es keinen Schutz der Patienten mehr gibt“. Das müsse dringend geändert werden, indem die „Prüfinstanzen unabhängig von der Regierung“ werden.

    Die Zahlungen an die Anwälte seien hoch, doch das passe zur Coronazeit. Impf-Ärzte hätten sich genauso „eine goldene Nase“ verdienen können wie Betreiber von Testzentren. Biontech habe 2021 und 2022 jeweils über zehn Milliarden Euro Gewinn gemacht – auf Kosten der Steuerzahler. Die Botschaft der Regierung dahinter sei laut Sichert eindeutig: Wer willfährig mitmache und die Regierung unterstütze, würde dafür „mit Steuerzahlergeld reich“. Des Weiteren sieht der AfD-Politiker das Hauptproblem bei den Gerichten, die zwar wüssten, dass RKI und PEI weisungsgebunden dem Gesundheitsminister unterstehen, aber so täten, als wären sie unabhängige Behörden. Es sei „der wohl größte Justizskandal“ in der Geschichte der Bundesrepublik, dass hunderte Gerichte ihre Urteile auf Basis politisch motivierter Einschätzungen von PEI und RKI oder von Sachverständigen der Regierung gefällt hätten, ohne diese als einseitig parteiisch anzusehen.

    Sichert forderte angesichts der „hunderttausenden Geschädigten durch die Corona-Impfungen“ eine Beweislastumkehr, so dass im Zweifelsfall nachgewiesen werden müsse, dass kein Impfschaden vorliegt. Nur so bekämen die Impfgeschädigten schnell Anspruch auf Entschädigungen. Zudem müssten die Kosten der Behandlungen der Impfgeschädigten vom Staat übernommen werden. Denn der Staat habe die Menschen mit Berufsverboten oder Regelungen wie 2G und 3G massiv zur Injektion mit den Präparaten genötigt, so der Politiker.

    CDU, SPD und Grüne äußerten sich auf Nachfrage gegenüber Multipolar nicht.

    Über den Autor: Karsten Montag, Jahrgang 1968, hat Maschinenbau an der RWTH Aachen, Philosophie, Geschichte und Physik an der Universität in Köln sowie Bildungswissenschaften in Hagen studiert. Er war viele Jahre Mitarbeiter einer gewerkschaftsnahen Unternehmensberatung, zuletzt Abteilungs- und Projektleiter in einer Softwarefirma, die ein Energiedatenmanagement- und Abrechnungssystem für den Energiehandel hergestellt und vertrieben hat. Seine bei Multipolar veröffentlichten Recherchen zu den Abrechnungsdaten der Krankenkassen mit Blick auf COVID-19 wurden von verschiedenen Medien aufgegriffen – und erschienen anschließend auch im International Journal of Epidemiology.

    Titelfoto: Biontech-Chef Ugur Sahin, EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen und Biontech-Vorstand Özlem Türeci (2023) | Bild: picture alliance/dpa / Hannes P. Albert

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    Der Anstieg der Todesfälle im zeitlichen Zusammenhang mit den Impfungen: Ein Sicherheitssignal wird ignoriert (Christof Kuhbandner, 21.2.2022)

    #covid-19 #coronavirus #politique #Allemagne #Europe #justice #iatrocratie

  • 2019 World Military Games - Office of the Under Secretary of Defense for Personnel and Readiness - December 2022
    https://aurores.org/wp-content/uploads/2025/04/2019-World-Military-Games-Report-1.pdf

    This report covers participation in the 2019 World Military Games in #Wuhan, China specifically related to questions posed in section 1068 of the NDAA for FY 2022. Answers to the questions are provided below.
    The number of United States athletes and staff who attended the 2019 World Military Games and became ill with #coronavirus disease #2019 (#COVID-19)-like symptoms during or shortly after their return to the United States.

    Alors, ce n’était donc pas totalement faux, ce qu’on te disait dès 2020, au sujet des jeux olympiques militaires d’octobre 2019 ?

    https://seenthis.net/messages/853676
    https://seenthis.net/messages/807359#message853677

    #in_retrospect #jmme #wmg

  • Ne dites plus gastro, diarrhée, vomissement, mais dites NOROVIRUS !
    les journalistes n’ont qu’une seule utilité, vous faire peur.

    Source : Un bus entier évacué près de Bienne en raison d’une contamination au norovirus
    https://www.rts.ch/info/regions/berne/2025/article/alerte-sanitaire-un-bus-evacue-pres-de-bienne-pour-contamination-au-norovirus-28
    . . . . .
    Selon les premières constatations, un norovirus serait à l’origine de la contamination. Ce type de virus, plutôt fréquent, est notamment la cause principale de gastroentérite non bactérienne dans la plupart des pays.


    Il se transmet par les mains sales, l’eau et les aliments. Environ 400’000 personnes sont atteintes chaque année en Suisse de diarrhées avec vomissements dues à des norovirus.
    . . . . .
    #peur #presse #journullistes #journalisme #_journaliste #en_vedette #alimentation #santé #coronavirus #réseaux_sociaux #fumisterie #manipulation #pharma #big_pharma #santé_publique

  • Pas d’épidémie, mais de nombreuses victimes des injections ! Décoder l’éco - Pierre Chaillot

    Pierre Chaillot explique que les décisions prises par les gouvernements ont aggravé la situation, notamment en abandonnant les soins classiques et en prenant des mesures délétères. Il souligne que les tests PCR, souvent utilisés pour diagnostiquer le Covid-19, étaient en réalité inefficaces et produisaient de nombreux faux positifs. Ces tests n’avaient aucun lien avec la maladie elle-même, ce qui a conduit à une surévaluation des cas et à une panique généralisée.

    Le statisticien insiste sur le fait que les vaccins, loin de protéger la population, ont en réalité causé des dommages significatifs, y compris des décès et des effets secondaires graves. Il met en avant des études et des données statistiques qui montrent une corrélation entre les campagnes de vaccination et les pics de décès, suggérant que les vaccins ont contribué à une augmentation de la mortalité.

    Pierre Chaillot, statisticien de formation, affirme que les chiffres officiels ne soutiennent pas l’idée d’une pandémie. Il critique les tests PCR, qu’il juge non fiables, et pointe du doigt les effets néfastes des vaccins.

    https://www.youtube.com/watch?v=G9aAarO3rVI

    #covid-19 #sante #coronavirus #santé #france #confinement #pandémie #covid #vaccination #statistiques #Insee #enfumage #manipulation #argent #santé #gros_sous #capitalisme #big_pharma #laboratoires_pharmaceutiques #Pierre_Chaillot #victimes

  • Origine du Covid : entretien avec La Décroissance et Moins !
    https://www.piecesetmaindoeuvre.com/necrotechnologies/origine-du-covid-entretien-avec-la-decroissance-et-moins

    Toujours en librairie : Le Règne machinal (la crise sanitaire et au-delà). La Décroissance et Moins !, journaux d’écologie politiques français et suisse publient à l’automne 2024 un entretien avec Pièces et main d’œuvre sur les origines du Covid et l’hypothèse de la fuite de laboratoire. Où l’on fait le point sur l’enquête en cours. Pour lire l’entretien, ouvrir le PDF ci-dessus. Lire aussi : Fuite du Covid : des aveux scientifiques #Nécrotechnologies

    https://www.piecesetmaindoeuvre.com/IMG/pdf/entretien_avec_la_de_croissance_et_moins_.pdf

    • Rappelons que nul parmi les enquêteurs de bonne foi n’affirme qu’une hypothèse l’emporte à 100 %. Les éléments collectés jusqu’ici penchent en faveur de la fuite de laboratoire, mais nous restons prudents et attentifs aux éventuelles trouvailles.

      Pour l’heure, très peu de données accréditent la piste de la zoonose. Quatre ans après le début de l’épidémie, il n’y a nulle trace d’un animal infecté, qui aurait servi d’intermédiaire entre les chauve-souris porteuses de coronavirus et les humains – hormis les souris de laboratoire. En particulier sur le marché aux animaux de Wuhan, présenté comme l’origine probable de l’épidémie, aucun échantillon animal n’a révélé la présence du SARS-CoV2 (le virus qui cause le Covid-19) ou d’anticorps signalant une contamination. Il n’existe pas de commerce d’animaux entre Wuhan et les zones où vivent les chauve-souris infectées, dans le Yunnan et au Laos, à plus de 1000 km.
      Tous ces indices manquants avaient été trouvés dans les zoonoses du SRAS en 2002 ou du virus MERS en 2012.

      En outre, l’histoire génétique du SARS-CoV2 est troublante. Le virus aurait dû connaître une adaptation progressive, par des mutations dont on aurait trouvé des traces, jusqu’à devenir contagieux pour les humains (en passant par des animaux intermédiaires). Or, non seulement on ne trouve pas d’animaux infectés par des variants antérieurs du virus, mais on trouve dans tous les échantillons, depuis le début, des caractéristiques inédites qui le rendent immédiatement adapté à l’homme. Contrairement à tous les virus respiratoires, le SARS-CoV2 n’a eu besoin d’aucune adaptation pour se diffuser rapidement.

      #enquête #zoonose #laboratoire #covid-19 #coronavirus #virus #pandémie

    • En Afrique, les urgences des hôpitaux sont en bien meilleur état que les urgences en France.
      Le reste de l’hôpital aussi.

      On ne peut donc que se féliciter l’action des gouvernements d’emmanuel macron afin d’appliquer les ordres de l’union européenne.

  • Qui veut la peau de l’autodéfense sanitaire ? | À ta santé camarade ! #6
    https://ricochets.cc/Qui-veut-la-peau-de-l-autodefense-sanitaire-A-ta-sante-camarade-6-7897.htm

    « À ta santé camarade ! » est une chronique mensuelle des Canards Masquées. Cette sixième mouture s’interroge sur les attaques contre l’autodéfense sanitaire. D’études « scientifiques » frelatées en interdictions de port du masque jusqu’au foisonnement de productions culturelles qui font la promotion des microbes et des virus, c’est la santé publique comme bien commun à protéger qui est attaquée. Qui veut la peau de l’autodéfense sanitaire ? On mesure les avancées d’une lutte à sa (...) #Les_Articles

    / #coronavirus

    https://rebellyon.info/Qui-veut-la-peau-de-l-autodefense-26286

  • Corona-Impfstoffe – Pathologin warnt : „Diese mRNA-Technik ist nicht ausreichend getestet“
    https://www.berliner-zeitung.de/open-source/corona-impfstoffe-pathologin-warnt-diese-mrna-technik-ist-nicht-aus

    Avec le temps on apprend comment plusieurs mécanismes de censure, de népotisme et d’autres dysfonctionnements de l’économie et de la société capitaliste convergent vers un système complexe et contradictoire qui permet à quelques personnes de gagner des fortunes en tuant un nombre considérable d’autres par la vaccination avec des substances qui modifient le comportement cellulaire d’une manière imprévisible.

    Cet article est un appel à la vigilance de toutes et tous parce que le complexe médico-pharmaceutique empêche la réalisation d’études scientifiques systématiques assez larges pour obtenir une vue précise du problème.

    2.10.2024 von Ute Krüger - Unsere Autorin arbeitete als Oberärztin in der Klinischen Pathologie mehrerer schwedischer Kliniken. Seit den Corona-Impfungen beobachtete sie einen neuartigen „Turbo-Krebs“.

    Dies ist ein Open-Source-Beitrag. Der Berliner Verlag gibt allen Interessierten die Möglichkeit, Texte mit inhaltlicher Relevanz und professionellen Qualitätsstandards anzubieten.

    Seit meiner Kindheit hatte ich den Wunsch, Ärztin zu werden, um Menschen helfen zu können. In der Oberschule in Seelow/Brandenburg wurde mein Interesse für das Mikroskop in einem Biologiekurs geweckt. Der Aufbau der Pflanzen bei starker Vergrößerung faszinierte mich sehr. Nach meinem vorpraktischen Jahr 1989 auf der Herz-Akutstation in der Berliner Charité studierte ich an der Humboldt-Universität zu Berlin Medizin. In meiner Doktorarbeit analysierte ich fast 7500 Obduktionsfälle. Hier verglich ich die von den klinisch tätigen Ärzten gestellten Diagnosen, wie zum Beispiel Todesursachen, mit den Ergebnissen der Obduktion zum Zwecke der Qualitätskontrolle. In den folgenden Jahren arbeitete ich als Assistenzärztin in der Klinischen Pathologie des Oskar-Ziethen-Krankenhauses Lichtenberg und bestand im Jahr 2004 die Facharztprüfung für Pathologie. Das Mikroskop wurde mein täglicher Begleiter.

    Aufgrund der Aussicht, dass Arbeit und Familie als Ärztin in Deutschland nicht unter einen Hut zu bringen waren, ging ich mit meinem damaligen Partner im Jahr 2005 nach Växjö in Südschweden. Hier arbeitete ich zehn Jahre lang als Oberärztin in der Klinischen Pathologie des Zentralkrankenhauses und war in den letzten vier Jahren auch Ärztliche Leiterin. In den darauffolgenden acht Jahren war ich als Oberärztin in der Klinischen Pathologie des Landeskrankenhauses Kalmar, Schweden, und gleichzeitig als Oberärztin am Institut für Klinische Wissenschaften der Universität in Lund, Schweden, tätig.

    An der Universität habe ich zum Thema Brustkrebs geforscht, um ein besseres Verständnis der Tumorbiologie und der Risikofaktoren für Brustkrebs zu erlangen. Das Ziel war, herauszufinden, wie diese Erkrankung verhindert werden kann. Zeitgleich mit dem Beginn meiner Tätigkeit in Kalmar und Lund wirkte ich in einem Zeitraum von fünf Jahren als Vorstandsmitglied der Schwedischen Gesellschaft für Pathologie mit, um die Qualität in der Pathologie in Schweden zu verbessern. So blicke ich insgesamt auf eine 25-jährige Tätigkeit in der Pathologie zurück. Bis zum Jahr 2022 diagnostizierte ich in meiner klinischen Tätigkeit als Brustkrebsspezialistin Tausende von Krebserkrankungen und anderen Krankheiten.
    Im Herbst 2021 mehrten sich seltsame Krebsfälle

    Im Herbst des Jahres 2021 bemerkte ich eine Veränderung beim Auftreten des Brustkrebses in meiner Routinearbeit im Krankenhaus. Ich sah häufiger als gewohnt Tumore jüngerer Patientinnen, oft zwischen 30 und 50 Jahre alt, und ich sah mehr aggressiv wachsende Tumore und somit größere Tumore. Es fanden sich gehäuft nicht nur ein, sondern mehrere Tumore gleichzeitig in einer Brust. Auch schien häufiger Brustkrebs in beiden Brüsten gleichzeitig aufzutreten. Dazu fiel mir auf, dass es bei früher vom Brustkrebs geheilten Patientinnen scheinbar mehr Rückfälle gab. Hier handelte es sich dann um sehr aggressives Tumorwachstum mit sehr rascher Tumorstreuung im ganzen Körper, welches wiederholt wenige Monate nach der Corona-Impfung auftrat.

    Da ich einen Zusammenhang dieser „neuartigen“ Tumore mit der Impfung gegen Covid-19 (im Folgenden der Einfachheit halber Corona-Impfung genannt) sah, meldete ich zahlreiche Fälle der schwedischen Arzneimittelbehörde. Zudem versuchte ich, in der zweiten Pathologiekonferenz in Berlin deutschsprachige Kollegen zu finden, um meine Hypothese des, so wie ich ihn nannte, „Turbokrebses“ nach Corona-Impfung zu widerlegen oder zu bestätigen. Ich wollte eine groß angelegte Studie ins Leben rufen. Mein Bestreben war, alle Corona-Impfungen zu stoppen, bevor diese Frage nicht geklärt war. Leider fand sich nur ein interessierter österreichischer Pathologenkollege, der meinem Aufruf gefolgt ist. Zu zweit und vor allem neben der tagesfüllenden klinischen Tätigkeit war eine solche Arbeit nicht zu bewältigen.

    Im Laufe der Monate erreichten mich zahlreiche E-Mails von Kollegen, Angehörigen und Betroffenen zum Thema Turbokrebs. Es schien also nicht nur mir ein möglicher Zusammenhang zwischen den Corona-Impfungen und aggressiven Krebsfällen aufgefallen zu sein.

    In einer Studie aus Großbritannien vom Oktober 2023 wurde die Krebssterblichkeit von 15- bis 44-Jährigen untersucht. Es handelt sich hierbei also um sehr junge Menschen, bei denen Krebs als Todesursache bisher eher selten war. Es zeigte sich für Brustkrebs bei Frauen, dass es im Jahr 2022 einen Anstieg der Krebstodesfälle um 28 Prozent gab. Noch alarmierendere Zahlen lagen für Bauchspeicheldrüsenkrebs vor: Hier fand sich ein Anstieg der Todesfälle um 80 Prozent für Frauen und 60 Prozent für Männer. Zudem wurde eine 120-pozentige Zunahme der Todesfälle für Männer, verursacht durch den schwarzen Hautkrebs (Melanom), gefunden.
    Ungeklärte Übersterblichkeit

    Das ist auch deswegen so brisant, weil wir es ja in der Tat seit 2021 mit einer ungeklärten Übersterblichkeit zu tun haben.

    Schaut man sich die Sterbeziffern der vergangenen vier Jahre in Deutschland an, ist vor allem für die letzten Jahre eine deutliche Übersterblichkeit zu verzeichnen. In dem Vorabdruck einer Veröffentlichung dieses Jahres ist ersichtlich, dass die Übersterblichkeit in der ersten Phase der Pandemie ohne Impfungen mit den Corona-Infektionen und Todesfällen korreliert. Im zweiten und dritten Pandemiejahr findet sich jedoch ein beträchtlicher Anstieg der Übersterblichkeit, der nicht durch die Corona-Infektionen erklärt werden kann, sondern im Zusammenhang mit den Corona-Impfungen zu sehen ist.

    Je mehr Impfungen verabreicht wurden, desto höher war der Studie zufolge die Übersterblichkeit. Zudem variierte die Übersterblichkeit während der beiden letzten Pandemiejahre erheblich zwischen den Bundesländern. So wurde für das dritte Pandemiejahr die Übersterblichkeit für Berlin, Brandenburg und Sachsen mit 5 bis 6 Prozent angegeben, im Gegensatz dazu fand sich eine etwa doppelt so hohe Übersterblichkeit in Bremen und dem Saarland mit 11 Prozent. Die Übersterblichkeit korreliert mit der Anzahl der corona-geimpften Personen in den Bundesländern. In der Studie heißt es wörtlich: „Je mehr Impfungen in einem Bundesland verabreicht wurden, desto größer war der Anstieg der Übersterblichkeit.“ (Übersetzung der Autorin)

    Corona und Übersterblichkeit: Warum die Impfstoffe als Ursache nicht auszuschließen sind
    https://www.berliner-zeitung.de/open-source/corona-und-uebersterblichkeit-warum-die-impfstoffe-als-ursache-nich

    In dieser wissenschaftlichen Arbeit wurde auch die Anzahl der Totgeburten untersucht. Auch hier zeigt sich: Die Anzahl der Totgeburten korreliert im dritten Pandemiejahr mit der Anzahl der Corona-Impfungen in der Bevölkerung.

    In dem im August 2024 erschienenen Vorabdruck einer anderen Veröffentlichung wird die Übersterblichkeit in Österreich untersucht. Hier fließt unter anderem auch das Alter der Verstorbenen mit ein. Es zeigt sich, dass die Übersterblichkeit von 15–29-Jährigen für das Jahr 2023 unglaubliche 34 Prozent beträgt.

    Bereits im August 2021 warnte der renommierte Pathologe und Direktor des Pathologischen Instituts der Universitätsklinik Heidelberg, Prof. Dr. med. Peter Schirmacher, vor einer hohen Dunkelziffer an Impftoten. Ende November 2022 veröffentlichte er eine Studie, im Gespräch mit der Welt erläuterte er kurz darauf die Ergebnisse seiner Forschung. Untersucht worden seien Menschen, die in den ersten 14 Tagen nach der Impfung aus scheinbarer Gesundheit heraus unerwartet verstorben seien. Bei 30 Prozent habe es einen Zusammenhang zwischen Impfung und Versterben gegeben. Schirmacher betonte, dass weitere Untersuchungen notwendig seien und mutmaßte, dass „im einen oder anderen Fall vielleicht auch die Sorge vor unliebsamen Ergebnissen“ weiterer Forschung im Weg stehen könnte.

    Obduktionen liefern wichtige Erkenntnisse

    Ohne Obduktion ist es nicht möglich, Todesfälle aufgrund von Impfnebenwirkungen an das Paul-Ehrlich-Institut, Bundesinstitut für Impfstoffe und biomedizinische Arzneimittel, zu melden. In diesem Zusammenhang ist noch zu nennen, dass viele Geimpfte plötzlich zu Hause verstorben sind. Bei der äußeren Leichenschau wurde dann als Todesart „natürlich“ angekreuzt, eine Obduktion unterblieb. Somit wurden Todesfälle, die eventuell in Zusammenhang mit den Corona-Impfungen standen, von der Statistik nicht erfasst.

    Im Jahr 2021 lernte ich Prof. Dr. med. Arne Burkhardt kennen, einen sehr kompetenten Pathologenkollegen. Er hatte zusammen mit Rechtsanwalt Elmar Becker beschlossen, Todesfälle nach Corona-Impfungen zu untersuchen. Burkhardt wollte herausfinden, ob ein ursächlicher Zusammenhang zwischen Impfung und Tod besteht. Es hatten sich viele Menschen aus dem europäischen Raum an ihn gewandt, nachdem Angehörige nach der Impfung verstorben waren. In den Obduktionsberichten der Pathologen oder Rechtsmediziner konnte jedoch kein Zusammenhang mit der Corona-Impfung festgestellt werden. Die Angehörigen zweifelten aber an diesem Ergebnis und sorgten dafür, dass die Pathologie- oder rechtsmedizinischen Institute Gewebeproben ihrer Verstorbenen an Prof. Burkhardt schickten.

    Kritik an WHO-Studie: Hat die Corona-Impfung wirklich Millionen Leben gerettet?
    https://www.berliner-zeitung.de/open-source/kritik-an-who-studie-hat-die-corona-impfung-wirklich-millionen-lebe

    Diese weltweit wohl einzigartige Arbeit begann in der ersten Hälfte des Jahres 2021 in seinem Pathologielabor in Reutlingen. Im Sommer 2021 kam der erfahrene Pathologe Prof. Dr. med. Walter Lang mit ins Team.

    In fast drei Viertel der bis Juni 2023 untersuchten 89 Todesfälle deuten die Befunde laut Burkhardt auf einen Zusammenhang des Todes mit der Corona-Impfung hin. Es wurde festgestellt, dass die Gewebeschäden in Abhängigkeit von der Anzahl der Corona-Impfungen stehen. So waren schwere Gewebeschäden bei den Verstorbenen nach mehrfacher Corona-Impfung deutlich häufiger als nach nur einmaliger Impfung. In mehr als der Hälfte der Fälle war die Todesursache auf eine Entzündung des Herzmuskels zurückzuführen. Die jüngste Verstorbene war eine 16-jährige Schülerin. Es war bekannt, dass alle neuartigen Corona-Impfstoffe eine Herzmuskelentzündung auslösen können. Das findet sich auch in der Analyse der Berichte über unerwünschte Nebenwirkungen des Impfstoffes der Firma Pfizer. Allerdings scheint, in Anbetracht der Ergebnisse der Professoren Burkhardt und Lang, die in der Analyse von Pfizer angegebene Häufigkeit noch deutlich untertrieben zu sein.

    In fast 90 Prozent der von Burkhardt und Lang untersuchten Todesfälle fand sich eine Entzündung der Blutgefäße, der großen wie der kleinen. Überdurchschnittlich häufig fand sich eine Entzündung der Aorta, des größten blutführenden Gefäßes unseres Körpers. Sie können sich sicher denken, dass eine Entzündung in der Gefäßwand zur Brüchigkeit des Gefäßes führt und dieses durch den herrschenden Druck dann reißen kann, welches zum raschen Verbluten der Person führt.
    Autoimmunerkrankungen als Folge der Impfung?

    Weiterhin beschrieben die beiden Pathologen entzündliche Veränderungen in den Organen, sogenannte Autoimmunerkrankungen. Also Erkrankungen, bei denen das Immunsystem des Körpers körpereigenes Gewebe angreift. An dieser Stelle möchte ich gerne kurz erläutern, wie die mRNA-Impfstoffe nach gegenwärtigem Erkenntnisstand wirken. Es wird durch diese Impfung die Zellprogrammierung gesunder Körperzellen verändert. Für unsere Körper gab es eine Produktion des sogenannten Spikeproteins vor diesen Corona-Impfungen nicht. Seit diesen mRNA-basierten Corona-Impfungen produzieren aber unsere gesunden Körperzellen diese Teile des Coronavirus und präsentieren es auf der Zelloberfläche. Für Zellen der körpereigenen Immunabwehr sind diese Zellen fremd und sie werden bekämpft.

    So werden also gesunde (Spikeprotein präsentierende Zellen) angegriffen und es entsteht eine Entzündung, die als Autoimmunreaktion bezeichnet wird. In einer im Juli dieses Jahres im anerkannten Wissenschaftsjournal Nature veröffentlichten Studie aus Korea zeigt sich, dass nach einer Booster-Impfung, also einer zweiten Corona-Impfung, ein erhöhtes Risiko für bestimmte Autoimmunerkrankungen zu finden ist. Hier werden kreisrunder Haarausfall, die Schuppenflechte und Gelenkrheumatismus genannt. Wichtig ist an dieser Stelle zu erwähnen, dass diese Impfkomplikationen an grundsätzlich allen Organen auftreten können.

    Nach dem unerwarteten und plötzlichen Tod unseres lieben Kollegen Burkhardt habe ich es als meine Pflicht angesehen, die von ihm gefundenen Befunde der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Innerhalb eines Jahres stellte ich diese Befunde zusammen und veröffentlichte sie in dem Buch „Geimpft – gestorben – Histopathologischer Atlas der Corona-Impfschäden“, das im August 2024 erschienen ist. Es werden 57 Patientenfälle vorgestellt, deren Tod in der großen Mehrheit der Fälle in einem nachweisbaren Zusammenhang mit der Injektion der mRNA-Impfung gegen Covid-19 steht. Das Buch richtet sich vorrangig an Pathologen, aber auch an Mediziner anderer Fachrichtungen sowie gesundheitsinteressierte Nichtmediziner.

    Es werden einerseits die Bilder von Gewebeschnitten präsentiert, um die in der Routinepathologie und Rechtsmedizin tätigen Kollegen hinsichtlich dieser völlig neuen Befunde zu sensibilisieren und auf die für die mRNA-Injektionen typischen Veränderungen hinzuweisen. Andererseits sind die entsprechenden Fallbeschreibungen enthalten, welche die tragischen Umstände und vielgestaltigen Leiden der Menschen nach diesen Impfungen dokumentieren.
    Gehäuftes Auftreten neurologischer Erkrankungen

    Auch neurologische Erkrankungen finden sich gehäuft nach den Corona-Impfungen. Hier ein Beispiel aus meiner Tätigkeit als Pathologin: Ich hatte einen verstorbenen Patienten obduziert, der nach zweimaliger Corona-Impfung verstorben war. Er hatte aufgrund einer bösartigen Vorerkrankung eine Chemotherapie und eine Therapie zur Dämpfung der Immunantwort erhalten hatte. Zur gleichen Zeit bekam er zwei Dosen des Impfstoffes gegen Covid-19.

    Ich behaupte, dass jeder Nicht-Mediziner versteht, dass man nicht einerseits das Immunsystem dämpfen kann und andererseits einen Impfstoff gibt, der die Aktivität des Immunsystems in allerhöchstem Grade voraussetzt. Der Mann entwickelte relativ kurze Zeit nach den Impfungen Lähmungen am ganzen Körper und verstarb drei Monate später. Diesen Fall wollte ich zusammen mit zwei sehr erfahrenen Professoren aus der Universitätsklinik Lund, Schweden, und der Berliner Charité veröffentlichen. Über ein halbes Jahr lang hatte ich deshalb Kontakt mit dem British Medical Journal, einer anerkannten Fachzeitschrift. Ich wurde wiederholt gebeten, Textänderungen und neue Färbungen im Labor vorzunehmen, um dann nach zahlreichen Mailkontakten die kurze Mitteilung zu erhalten, dass ein ähnlicher Fall soeben veröffentlicht worden und das Journal nicht länger an meinem Artikel interessiert sei.

    Corona-Impfstoffe: „Zum Fremdschutz haben sich vorwiegend immunologische Dilettanten geäußert“
    https://www.berliner-zeitung.de/open-source/corona-impfstoffe-zum-fremdschutz-haben-sich-vorwiegend-immunologis

    Daraufhin habe ich mich an ein anderes Journal gewandt, dort wurde der Text im Dezember 2022 veröffentlicht. Leider ist dieser Artikel aber nicht auf Pubmed, der Plattform mit wissenschaftlichen Veröffentlichungen – ich möchte es das „Wikipedia der Wissenschaftler und Ärzte“ nennen – zu finden. So stellt sich mir die Frage, wie viele veröffentlichte wissenschaftliche Studien und Fallbeschreibungen ebenfalls nicht auf dieser Plattform zu finden sind.

    Impfstoffe wurden bislang normalerweise vor der Zulassung sieben bis acht Jahre lang entwickelt und erprobt. Der Corona-Impfstoff hingegen ist nach nicht mal einem Jahr, völlig unzureichend getestet, auf den Markt gekommen.

    Es sind nicht nur unzählige Menschen nach diesen Corona-Impfungen erkrankt, sondern es sind auch zahlreiche Menschen nach diesen Impfungen verstorben. In einer Studie vom Juni 2024 konnten für Pfizer-Impfstoffe in 11 Prozent und für Moderna-Impfstoffe in 21 Prozent schwere Nebenwirkungen nach diesen mRNA-Impfungen nachgewiesen werden. Im Vergleich hierzu wurden für die bisherigen Influenza-Impfungen schwere Nebenwirkungen mit nur null bis vier Prozent angegeben. Demgegenüber wird die Wahrscheinlichkeit, an einer Corona-Infektion zu versterben, mittlerweile mit nur 0,1 Prozent angegeben. In meinen Augen war und ist die Corona-Impfung leider immer noch ein Experiment an uns Menschen.

    Weitere alarmierende Zahlen betreffen die Geburtenrate. Eine Untersuchung der Lebendgeburten in Europa aus dem Jahr 2022 zeigt, dass in allen untersuchten Ländern ein Rückgang der Geburtenzahlen mit bis über 10 Prozent zu verzeichnen ist. In diesem Zusammenhang konnte in den Gewebeschnitten aus dem Institut von Burkhardts Labor gezeigt werden, dass das Spikeprotein in den Eierstöcken aufzufinden war. Diese Tatsache lässt schlussfolgern, dass auch hier eine Entzündung auftreten kann, die wiederum zu Narbenbildung und möglicher Unfruchtbarkeit führen kann. In den Gewebeschnitten von Hoden junger Verstorbener fand sich eine erheblich reduzierte Anzahl von Spermien, ein Fall ist auch bildlich im oben beschriebenen Buch festgehalten. Diese Veränderungen in den Geschlechtsorganen sind erschreckend und könnten den Geburtenrückgang erklären.

    Zensur beim MDR? Beitrag über verunreinigte Corona-Impfstoffe bleibt ohne Begründung gelöscht
    https://www.berliner-zeitung.de/open-source/zensur-beim-mdr-beitrag-ueber-verunreinigte-corona-impfstoffe-bleib

    Politik statt Wissenschaft

    Mittlerweile weiß man, nach Bekanntwerden der zunächst geheimen Krisenstabs-Dokumente des Robert-Koch-Institutes (RKI) in Deutschland, dass es keine wissenschaftliche Grundlage für zahlreiche von der Politik vorgegebene Maßnahmen im Zusammenhang mit Corona gab und gibt.

    Wissenschaftler und Ärzte, die sich ausgiebig mit den Folgen dieser Corona-Impfungen auseinandergesetzt haben, werden als Schwurbler, Verschwörungstheoretiker oder gar Rechtsextreme tituliert. Mein Versuch, vor dem sogenannten Turbokrebs nach Corona-Impfungen zu warnen, wurde in den schwedischen Medien als Sabotage bezeichnet – Sabotage gegen die Impfkampagne, die vorsah, alle Menschen der Region gegen Corona zu impfen.

    Aufgrund des Umstandes, dass die Politik über die Wissenschaft bestimmte, habe ich meine Anstellungen als Oberärztin sowohl im Krankenhaus in Kalmar als auch am Universitätsklinikum in Lund gekündigt. Ich war zutiefst schockiert und konnte es mit meinem Gewissen nicht mehr vereinbaren, Teil eines solch unwissenschaftlichen Gesundheitssystems zu sein. Einer meiner Grundsätze besteht darin, dem Menschen keinen Schaden zuzufügen, wie ich es auch im Eid des Hippokrates (der Formulierung der ärztlichen Ethik) geschworen haben.

    Ich möchte an Sie appellieren, werden Sie aktiv. Informieren Sie sich. Stellen Sie alles infrage, auch das, was Ihnen auf einem Silbertablett immer wieder in den Medien serviert wird. Kontrollieren Sie auch die von mir angeführten Literaturangaben.

    Welche Schäden diese mRNA-basierten Impfstoffe gegen Corona angerichtet haben, ist nun bekannt. Diese mRNA-Technik ist noch nicht ausreichend erprobt und getestet. Bitte informieren Sie sich, auf welcher Basis die Impfstoffe hergestellt sind, mit denen Sie sich in Zukunft impfen lassen wollen.

    Und denken Sie daran, Angst schwächt unser Immunsystem. Seien Sie so viel wie möglich in der Natur und stärken Sie es auf diese Weise. Unser Körper ist fantastisch, unterstützen Sie ihn und vertrauen Sie ihm und sich!

    Dr. med. Ute Krüger ist Fachärztin für Pathologie mit 25-jähriger Berufserfahrung. Seit nahezu 20 Jahren lebt sie in Schweden. Heute ist sie in eigener ganzheitlicher Praxis tätig.

    CC BY-NC-ND 4.0

    #Suède #Allemagne #covid-19 #coronavirus #vaccination #médecine #iatrocratie

  • Contre l’expertise
    Retour sur un savoir inaudible
    Revue Zilzel 2023/2 no 13. https://shs-cairn-info/revue-zilsel-2023-2-page-333?lang=fr
    "En 2015, l’introduction du Dictionnaire critique de l’expertise rappelait la phrase de Philippe Roqueplo selon laquelle « l’expression d’une connaissance scientifique ne revêt valeur d’expertise que dans la mesure où elle s’articule à un processus décisionnel et c’est précisément cette articulation qui lui confère sa valeur d’expertise. » [1] Le Dictionnaire lui-même possède deux entrées incluant le terme de sciences : « Sciences réglementaires » et « Sciences sociales », mais pas d’entrée pour les sciences naturelles, comme si ces dernières étaient en deçà du processus d’#expertise. Il se pourrait que la crise sanitaire ait éclairé d’un jour cruel cet « en deçà ». Les premières années de la pandémie de Covid-19 ont donné lieu à une débauche d’expertises allant des cabinets de consultance privés aux cabinets ministériels, des agences sanitaires aux médias, en passant par des comités scientifiques. Mais il a été très difficile aux #scientifiques de se faire entendre sur de nombreux points parmi lesquels la transmission de SARS-CoV-2 par voie d’aérosol. Au travers d’un retour d’expérience, détaillant comment cette donnée scientifique majeure a été, dans ces circonstances de crise, écoutée par des agents économiques privés et occultée par le pouvoir #politique, cette étude entend analyser et montrer les limites de la stratégie de contre-expertise [2] prétendant retourner la rhétorique expertale pour en faire un levier d’action publique.
    L’expertise par temps de crise : rappel du contexte

    Rien ne me prédisposait au rôle d’expert sur un quelconque sujet, a fortiori sur la sécurisation des centres commerciaux vis-à-vis du risque de transmission épidémique du #coronavirus SARS-CoV-2. Universitaire et physicien, je suis fermement attaché au principe d’autonomie de la recherche scientifique vis-à-vis de toutes les formes de pouvoir – politique, religieux et économique – et n’en fais pas mystère. Par ailleurs, je suis de ceux qui déplorent les conséquences sociales et climatiques du développement conjoint de l’usage de la voiture et des centres commerciaux. Enfin, je travaillais depuis quelques mois intensivement sur la micro-physique des brouillards et des nuages lorsque le #Covid-19 a fait irruption dans nos vies, et n’avais alors que de vagues notions d’épidémiologie. Aussi, recevoir le 3 février 2021 un message électronique informel d’un cadre dirigeant d’Unibail-Rodamco-Westfield (URW) me demandant un entretien présentait-il un caractère improbable. Le problème posé alors par cette firme qui exploite de grands centres commerciaux est simple à exposer. Fin janvier 2021, le gouvernement a pris la décision de maintenir fermés les centres commerciaux de plus de 20 000 m2, ce qui engendre une perte de plusieurs millions d’euros par jour pour le groupe URW. Les cadres du groupe n’ont qu’une urgence : obtenir de l’exécutif la réouverture des centres commerciaux."
    https://justpaste.it/c6mz4

    • Décidément, c’est une perle cet article même si cela demande du temps pour le lire jusqu’au bout :

      "Cette défiance vis-à-vis des résultats scientifiques provient-elle exclusivement de la volonté de préserver des positions de pouvoir, ou d’un biais lié à la formation des médecins ? Enfin, il y a cette étrange affirmation sur les masques FFP2. Le pouvoir filtrant des couches de matériau intissé dont ils sont constitués a été mesuré en laboratoire de longue date, ainsi que les fuites des masques à la jonction avec le visage. Comment cette immense littérature technique a-t-elle pu être balayée au profit de croyances non justifiées du milieu hygiéniste ? M. Véran, demandant le pardon à la radio en septembre 2022 nous en livre une clé : « Quand on est à l’aune des connaissances scientifiques contemporaines, il est plus facile de regarder en arrière et de se dire : est-ce qu’on a bien fait ou est-ce qu’on a mal fait ? […] En février, en mars, en avril 2020, toutes les recommandations, de l’OMS, des comités scientifiques internationaux, écrivent noir sur blanc que le port du masque en population générale n’est pas utile contre le Covid. » Il n’existe que trois essais cliniques méthodologiquement corrects sur le port du #FFP2, mais neuf méta-analyses qui, à une exception près, ont dupliqué les mêmes erreurs, ignorant les études montrant que la protection n’est significative que si le masque est porté en continu et non par intermittence, à proximité des patients, voire en agrégeant les données des bras d’essais cliniques de ces études [26]. Cette erreur démontre que les « experts » d’agences sanitaires lisent rarement les articles scientifiques et ont donc tendance à reprendre les conclusions d’autres rapports. Parmi les personnalités occupant une position stratégie au sein de l’OMS, figure un opposant au masque, J.-M. Conly, qui est membre du « WHO Health Emergencies Programme (WHE) » et surtout « Chair WHO Infection Prevention & Control R&D Expert Group ». Ce groupe d’experts est supposé commander des revues externes et indépendantes. Mais en l’occurrence, les 17 synthèses rémunérées sur SARS-CoV-2 sont échues à trois membres du WHE, T. Jefferson, C. Heneghan, du « Centre for evidence-based medicine » et à J.-M. Conly lui-même. Aucun coauteur de ces synthèses n’a ni formation ni production savante sur les aérosols. On retrouve C. Heneghan et T. Jefferson dans ce qu’il est difficile d’appeler autrement que le réseau de désinformation sur le Covid, depuis les officines contre toute politique sanitaire, Collateral Global, Brownstone Institute et PANDA jusqu’à la Great Barrington Declaration [27], tract pseudo-scientifique de promotion de l’immunité naturelle financé par l’un des think tanks libertariens des frères #Koch"

  • Corona-Aufarbeitung : Die entschwärzten RKI-Protokolle über Kinder und Schulschließungen
    https://www.berliner-zeitung.de/open-source/corona-aufarbeitung-die-entschwaerzten-rki-protokolle-ueber-kinder-

    Cet auteur s’intéresse aux protocoles des processus de prise de décision des mesures anti-covid en général.et pariculièrement à celles concernant les fermetures d’écoles et jardins d’enfants. Résultat : il n’y a pas eu de prise en compte de résultats d’enquêtes et leurs analyses scientifiques mais un comportement alarmiste sur base d’opinions médicales au pif et au détriment des enfants et adolescent et leurs familles. Les mesures anti-covid se révèlent après la lecture des documents tenus secrets jusqu’il y a peu de temps comme l’expression aléatoire du règne de médecins dépourvus de moyens efficaces contre l’épidémie à la recherche de moyens de défendre leur pouvoir.

    17.6.2024 von Bastian Barucker - Die RKI-Protokolle bis April 2021 sind nun größtenteils entschwärzt. Unser Autor hat sich angeschaut, was sie über den Umgang mit Kindern während der Pandemie offenbaren.

    Dies ist ein Open-Source-Beitrag. Der Berliner Verlag gibt allen Interessierten die Möglichkeit, Texte mit inhaltlicher Relevanz und professionellen Qualitätsstandards anzubieten.

    Die nun größtenteils entschwärzten Protokolle des Covid-19-Krisenstabs des Robert-Koch-Instituts (RKI) erlauben neue Einblicke in das politische Geschehen während Corona. In diesem Text geht es um die Erkenntnisse, die die Protokolle in Hinblick auf den Umgang mit Kindern während dieser Zeit zulassen.

    Doch wagen wir zuerst einen Blick zurück, denn die Kinder standen bereits früh im Zentrum politischer Überlegungen: In einem internen Strategiepapier des Innenministeriums vom März 2020, welches sich mit dem Covid-Krisenmanagement beschäftigte, ging es um die Kommunikation eines möglichen Worst-Case-Szenarios. Dort hieß es bezüglich der Rolle der Kinder:

    „Kinder werden sich leicht anstecken, selbst bei Ausgangsbeschränkungen, z.B. bei den Nachbarskindern. Wenn sie dann ihre Eltern anstecken, und einer davon qualvoll zu Hause stirbt und sie das Gefühl haben, schuld daran zu sein, weil sie z.B. vergessen haben, sich nach dem Spielen die Hände zu waschen, ist es das Schrecklichste, was ein Kind je erleben kann.“

    Im gleichen Zeitraum diskutierte man bereits Schulschließungen. Am 26. Februar 2020 – also mehrere Wochen bevor man tatsächlich die Kinder nicht mehr in die Schule ließ – wurden in den Protokollen des RKI-Krisenstabs folgende Erkenntnisse aus dem Chinabesuch eines – weiterhin anonymen– Mitarbeiters dokumentiert:

    „Altersverteilung: Kinder 2 % der Fälle in großer Studie, Kinderkrankenhaus bestätigt alle ohne Komplikationen; auch in Transmissionsketten nicht prävalent; Schulen, Kitas stehen nicht im Vordergrund, Kinder keine wichtigen Glieder in Transmissionsketten; scheiden lange im Stuhl aus, aber unklar, ob lebendes Virus; Rolle der Kinder eher untypisch untergeordnet (anders als Influenza), mehr Studien müssen erfolgen.“

    Entsprechend hielt man Schulschließungen hierzulande zunächst für keine gute Idee. Am 12. März 2020 kam der Krisenstab zu folgender Formulierung: „Das RKI hält Schulschließungen nur in besonders betroffenen Gebieten für sinnvoll.“

    Am gleichen Tag wurden auf der Ministerpräsidentenkonferenz die Schulschließungen beschlossen. Dies geschah unter Beteiligung von Christian Drosten, der aufgrund eines Aufsatzes über die spanische Grippe aus dem Jahr 2007 über Nacht seine Meinung zu Schulschließungen radikal geändert hatte und sie plötzlich befürwortete.

    Auch Horst Seehofer erinnerte sich im Juni 2020 im Innenausschuss des Bundestages an die seltsame Kehrtwende: „Ich werde nie vergessen, wie zwei der namhaftesten Virologen bei mir im Hause waren mit allen Spezialisten, die wir im Haus haben, und die These vertreten haben: Schulschließung ist gefährlich. Am nächsten Tag in der Ministerpräsidentinnenkonferenz: Schulschließung muss stattfinden.“

    Keine nachvollziehbare Begründung für Schulschließungen

    In den RKI-Protokollen sucht man vergebens nach einer nachvollziehbaren Begründung. Am Tag nach den Schulschließungen (13. März 2020) heißt es: „In einer weiteren Publikation (zitiert von [geschwärzt]) wurde die Effektivität von Schulschließungen modelliert, Publikation bezieht sich aber auf Influenza.“

    Wer das Schriftstück eingebracht hat, ist weiterhin unklar. Entschwärzt wurde hingegen der Name von Jens Spahn in folgender Protokollnotiz des gleichen Tages: „[Gesundheitsminister Jens] Spahn hat angeordnet, dass eine Passage zu Schulschließungen in die Kriterien für die Risikoeinschätzung von Großveranstaltungen eingefügt wird.“

    Dennoch wurden Schulen geschlossen. Nachvollziehbar wären die Schulschließungen allenfalls gewesen, wenn Kinder eine wesentliche Rolle bei der Virusverbreitung gespielt hätten. Offenbar versuchte man, das nachträglich plausibel zu machen: Am 30. April 2020 erschien eine Studie zur Viruslast verschiedener Altersgruppen mit Drosten als Hauptautor. Die Studie behauptete, dass Kinder genauso infektiös wie Erwachsene seien, und warnte vor einem uneingeschränkten Schulbetrieb. Diese nicht begutachtete Studie erschien kurz nach der Veröffentlichung zweier Studien, die darauf hinwiesen, dass Kinder eben keine „Pandemietreiber“ gewesen seien.

    Am 12. März 2020 kam der Krisenstab zu folgender Formulierung: „Das RKI hält Schulschließungen nur in besonders betroffenen Gebieten für sinnvoll.“ Am gleichen Tag wurden auf der Ministerpräsidentenkonferenz die Schulschließungen beschlossen.

    Am 12. März 2020 kam der Krisenstab zu folgender Formulierung: „Das RKI hält Schulschließungen nur in besonders betroffenen Gebieten für sinnvoll.“ Am gleichen Tag wurden auf der Ministerpräsidentenkonferenz die Schulschließungen beschlossen.Christoph Hardt/Imago

    Auch in den entschwärzten RKI-Protokollen wird noch am 24. April in einem Abschnitt zur „Rolle von Kindern bei der Übertragung von Sars-CoV-2“ eine Übersichtsarbeit zitiert, aus der Folgendes hervorgeht: „Schulschließungen haben vermutlich keinen großen Einfluss auf die Kontrolle der Epidemie gehabt.“ Es wird auch auf mehrere Veröffentlichungen Bezug genommen, die vorläufig zeigten, dass Kinder sehr selten andere Menschen anstecken und „die Weitergabe der Infektion erst in höheren Altersgruppen“ geschieht. Weitere Hinweise also, die die Erkenntnisse vom Februar 2020 bestätigten.

    Der Virologe Alexander Kekule hielt die nicht begutachtete Studie mit Drosten als Co-Autor nach Bekanntwerden eklatanter Mängel sowie nach massiver Kritik anderer Wissenschaftler an der Auswertung von Daten für nicht mehr haltbar.

    Ende April bis Anfang Mai 2020 entschieden die verschiedenen Bundesländer, die Schulen für Kinder und Jugendlichen wieder zu öffnen.

    Schulen wurden erneut geschlossen

    Im Mai 2020 veröffentlichten mehrere zuständige deutsche Fachgesellschaften eine Stellungnahme, die klarstellte, dass Sars-CoV-2 für Kinder ungefährlicher sei als Influenza und Kinder „keine herausragende Rolle in der Ausbreitungsdynamik spielen“. Das bekam auch das RKI mit. Sieben Tage nach Veröffentlichung der Stellungnahme hielt das Institut in den Protokollen fest, dass „erste Anrufe zur Stellungnahme der Fachgesellschaften zu Schulschließungen an das RKI“ eingingen.

    Am 30. November 2020 wurde in den RKI-Protokollen festgehalten: „Schulen sind eher nicht die treibenden Quellen, und Schulschließungen würden die Lage wohl noch eher verschärfen, allerdings müssten auch die Hygienekonzepte strikter umgesetzt werden.“

    Aber trotz dieser Erkenntnisse wurden Mitte Dezember 2020 abermals bundesweit Schulen und Kitas geschlossen. Deutschland wird dann mit Polen zusammen die längsten Schulschließungen in Europa anordnen und damit immense und lang anhaltende psychische Schäden verursachen.

    Sogar das Bundesverfassungsgericht bewertete Schulschließungen noch im November 2021 als zulässig und berücksichtigte dabei eine mangelhafte und zu spät eingereichte Stellungnahme der Charité, unterzeichnet von Christian Drosten.

    Auch die Maskenpflicht bei Schulkindern wurde im RKI thematisiert. Im Herbst 2020 erließen alle Bundesländer Verordnungen, die Schüler und Schülerinnen zum stundenlangen Tragen von Masken zwangen. In den RKI-Protokollen heißt es an einer nun entschwärzten Stelle vom 21. Oktober 2020: „[Die] Maskenpflicht für Grundschüler [wird] kritisch diskutiert wegen evtl. Langzeitfolgen; Einzelschicksale: Depressionen, Suchtmittelkonsum steigen.“

    Die eventuellen Langzeitfolgen sollten Realität werden. So heißt es in einer Evaluation der Maskenpflicht vom Facharzt für Hygiene und Umweltmediziner Günter Kampf: „Alltagsmasken führen bei Kindern in unterschiedlicher Häufigkeit zu verschiedenen gesundheitlichen Beschwerden wie Kopfschmerzen, Unwohlsein oder Atemnot. Durch mehrmaliges Tragen entsteht ein höheres Kontaminationsrisiko der Maske, das Bakterien mit einer Antibiotikaresistenz einschließen kann.“
    Wann wird dieser historische Verrat aufgearbeitet?

    Die Fachleute im Krisenstab diskutierten fast seit Anbeginn des Corona-Geschehens kontrovers über den pandemischen Umgang mit Kindern. Doch trotz aller Zweifel und teils wider besseres Wissen folgten dann all die fragwürdigen, größtenteils medizinisch sinnlosen Maßnahmen zulasten der Kinder – Schulschließungen, Testen, Masken. Alles bei näherer Betrachtung nur schwer mit der UN-Kinderrechtskonvention zu vereinbaren.

    Die Begründung lautete stets, dass Kinder und Jugendliche in signifikanter Weise am Infektionsgeschehen teilnehmen würden. Viele Maßnahmen waren viel gesundheitsschädlicher als das kindliche Risiko einer schweren Covid-Erkrankung oder die mögliche Virusübertragung an andere.

    Wann wird dieser historische Verrat an den Kindern und Jugendlichen aufgearbeitet und wann übernehmen die zuständigen Entscheidungsträger und anderweitig Beteiligte dafür die Verantwortung?

    Bastian Barucker, Jahrgang 1983, ist ausgebildeter Wildnispädagoge und lehrte auch an verschiedenen Hochschulen. Seit vier Jahren arbeitet er aufgrund des Corona-Geschehens als freier Journalist und Publizist. Sein Buch „Auf Spurensuche nach Natürlichkeit“ erschien im Sommer 2022 beim Massel-Verlag.

    #Allemagne #politique #iatrocratie #covid-19 #coronavirus

  • Covid : Autodéfense sanitaire - un guide express à destination de militant·es
    https://ricochets.cc/Covid-Autodefense-sanitaire-un-guide-express-a-destination-de-militant-es-

    Des infos et recommandations toujours d’actualité, avec des mises à jour. Pourquoi accepterait-on les effets d’un virus dangereux (attisé ou fabriqué par la civilisation industrielle) alors qu’on n’aime pas bouffer des PFAS et des pesticides ? Vaste sujet... Autodéfense sanitaire : un guide express à destination de militant·es d’extrême-gauche Avertissement : Il se pourrait que certaines des informations qui suivent vous fassent peur ou vous fassent culpabiliser. Ce n’est pas l’objectif de (...) #Les_Articles

    / #coronavirus

    https://iaata.info/Autodefense-sanitaire-un-guide-express-a-destination-de-militant-es-d-extrem

  • Travailler sur le Covid Long m’a appris à devenir un meilleur journaliste
    https://ricochets.cc/Travailler-sur-le-Covid-Long-m-a-appris-a-devenir-un-meilleur-journaliste-

    Travailler sur le Covid Long m’a appris à devenir un meilleur journaliste En tant que journaliste scientifique, j’ai écrit sur de nombreux sujets au cours de ma carrière. Aucun ne m’a autant affecté que le Covid Long. Aucun n’a changé ma vision de ce que le journalisme peut faire et de comment il peut le faire de manière aussi profonde. (...) Des personnes atteintes de Covid Long m’ont dit que ces articles leur avaient permis de mieux comprendre ce qui leur arrivait, de trouver une (...) #Les_Articles

    / #coronavirus

    https://iaata.info/Travailler-sur-le-Covid-Long-m-a-appris-a-devenir-un-meilleur-journaliste-64

  • Le monde Diplomatique  : Soignants suspendus, autopsie d’une erreur

    « Antivax », « complotistes »… Les soignants qui ont refusé la vaccination ont subi l’opprobre, en plus des suspensions. Leurs décisions n’étaient pourtant pas étrangères à la rationalité mais l’exécutif ne les a pas écoutés. Trop occupé à faire entendre sa raison. . . . . . .

    Source et suite : https://www.monde-diplomatique.fr/2024/02/FAUQUETTE/66566

    #Santé #Soignants #Antivax #complotistes #complotisme #vaccins #covid #covid-19 #coronavirus #pandémie #diplo #Monde-Diplomatique

  • Un reportage de la RTS sur le Covid a violé le principe de neutralité, selon le Tribunal fédéral ther avec l’ats - RTS

    Un reportage de l’émission « Mise au Point » de la RTS avant la votation sur la loi Covid fin 2021 a violé le principe de pluralité des opinions, selon le Tribunal fédéral (TF). En donnant la parole principalement aux partisans des mesures, le sujet a donné une impression unilatérale des responsables de la dégradation de l’ambiance politique, estime le TF.

    Ce reproche avait déjà été formulé en juin 2022 par l’Autorité indépendante d’examen des plaintes en matière de radio-télévision (AIEP), qui avait admis une plainte populaire contre le média de service public. La SSR avait porté l’affaire au TF. Ce dernier confirme l’analyse de l’AIEP et rejette le recours de la SSR, a-t-il indiqué mercredi dans un communiqué.

    Le reportage, intitulé « La haine avant la votation sur la loi Covid », avait été diffusé deux semaines avant le scrutin du 28 novembre 2021. Il portait notamment sur les messages de haine à l’encontre de politiciens dans le cadre des mesures pour lutter contre la pandémie.

    Important pour la formation de l’opinion
    Lors d’une audience publique mercredi, le TF a rappelé que le principe de pluralité des opinions inscrit dans la loi fédérale sur la radio et la télévision (LRTV) est particulièrement important dans le contexte d’une votation. Il doit empêcher que la formation de l’opinion des votants soit influencée unilatéralement et que le résultat des votations soit ainsi faussé. Le TF y voit un « principe central du fonctionnement de la démocratie directe ».

    Le reportage ne donne guère la parole aux opposants à la loi Covid et donne par trop l’impression que ces derniers sont « majoritairement rustres et violents », écrit le TF. « Il ne relève pas suffisamment le fait que les opposants à la loi Covid ne se réduisent en aucun cas à des théoriciens du complot et à des personnes enclines à la violence », ajoute la cour.

    #covid #covid-19 #coronavirus #pandémie #propagande #opinion #bobards #médias #gafam #santé #santé_public #économie

    Source : https://www.rts.ch/info/suisse/14326977-un-reportage-de-la-rts-sur-le-covid-a-viole-le-principe-de-neutralite-s

  • Pandémies : l’éternel retour | CNRS Le journal
    https://lejournal.cnrs.fr/articles/pandemies-leternel-retour

    Les conditions restent propices à l’émergence de nouveaux pathogènes capables de causer des #pandémies. La dégradation environnementale et l’accélération des mouvements de personnes et de marchandises s’ajoutent à l’extraordinaire capacité d’adaptation des bactéries, virus et champignons.

    Les épidémiologistes sont à nouveau sur le qui-vive. Au cours des derniers mois, des milliers d’otaries ont été retrouvés mortes sur les plages du Chili et du Pérou. La cause : #H5N1, la grippe aviaire, un virus que l’on surveille comme du lait sur le feu depuis vingt ans. Depuis sa réémergence en Chine en 2003, on craint qu’il ne soit à l’origine d’une pandémie de grande ampleur. Pour ce faire, il ne manque au virus qu’une chose : la capacité à se transmettre d’humain à humain de manière efficace. Jusqu’à présent, la plupart des infections humaines par cette souche provenaient de contacts avec des oiseaux contaminés.

    C’est pourquoi la mort soudaine de tant d’otaries inquiète : une telle mortalité pourrait être le signe que la grippe aviaire s’est propagée d’un individu à l’autre. « Si cela se confirme, ce serait un fait de la plus haute importance, indique Martin Blackledge, directeur adjoint de l’Institut de biologie structurale. Cela voudrait dire que le virus est en train de s’adapter aux mammifères. » Et voilà que nos souvenirs de l’atroce année 2020 reviennent nous hanter.

    La fin de l’optimisme

    Qu’elle semble loin cette époque dorée, les années 1950 et 1960, lorsque les médecins et les autorités sanitaires des pays développés pensaient que la menace des maladies infectieuses serait bientôt du passé. « On voyait les progrès de l’hygiène, de l’infrastructure hospitalière, des vaccins et des antibiotiques. On venait d’un énorme succès contre la polio. C’était bon, on avait tout compris, il était temps de passer à autre chose », ironise Serge Morand, directeur de recherche au laboratoire Maladies infectieuses et vecteurs : écologie, génétique, évolution et contrôle.

    #écologie #zoonoses #épidémies

    • Pour les scientifiques, le Covid-19 a constitué un extraordinaire observatoire de l’évolution d’un pathogène. « On a vu à quel point l’adaptation du virus était fondamentale dans le processus épidémique », explique François Blanquart, chercheur au Centre interdisciplinaire de recherche en biologie. La succession des variants a été particulièrement riche en enseignements. « Avec les variants, on a observé une dynamique de balayage sélectif extraordinaire. Chaque nouveau variant remplaçait les précédents en un temps record. » Ainsi, le variant Alpha, plus virulent et plus transmissible que son prédécesseur, a balayé la souche originale de Wuhan. Peu après, c’est Delta, encore plus virulent et transmissible qu’Alpha, qui a poussé ses concurrents à l’extinction.

      L’arrivée des vaccins a changé le cours de l’évolution du virus. « Omicron a éliminé les variants antérieurs en partie parce qu’il se propageait très bien parmi la population vaccinée », explique François Blanquart. Les scientifiques pensent qu’à l’avenir, ce #coronavirus, comme la grippe, présentera de nombreux #variants en même temps, qui évolueront dans un paysage immunitaire hétérogène . Il sera impossible en tout cas de s’en débarrasser. Homo sapiens est désormais son réservoir naturel.

      #Covid-19 #bactéries #antibiorésistance #virus #champignons #antifongiques #résistance_aux_antifongiques #agriculture #laboratoires_L3 #laboratoires_L4 #one_health

  • Surmortalité 2022 : l’Insee montre que les jeunes meurent trop !

    Le 22 décembre 2020, je montrais déjà en vidéo que le bilan de la crise Covid-19 du point de vue de la mortalité était trop faible pour justifier la moindre panique, et certainement pas les mesures prises. Le 13 septembre 2021, je montrais, en vidéo, grâce aux travaux que nous avons menés avec Steve Ohana et Alexandra Henrion-Caude, que la vaccination des jeunes en Israël s’est immédiatement accompagnée d’une forte hausse de mortalité. Nos travaux furent censurés. Dès le 22 mars 2022, j’ai tenté d’alerter en vidéo, que les campagnes de vaccination partout en Europe ont été très fréquemment accompagnées de hausses de mortalité sur toutes les tranches d’âge concernées. Nous savons depuis plus d’un an que les jeunes meurent trop. Ce mardi 6 juin 2023 va peut-être amorcer une brèche dans le mur de la Doxa de la crise Covid-19, puisque l’article de l’Insee titre sur la surmortalité observée en 2022, même chez les jeunes. On ne peut plus accuser le méchant virus tueur. Il va falloir apporter des réponses.

    https://www.youtube.com/watch?v=4P-Bxl-5g9I

    Trop de morts 
    Le titre de la publication de l’Insee "53 800 décès de plus qu’attendus en 2022 : une surmortalité plus élevée qu’en 2020 et 2021", annonce la couleur. On se demande alors 
    • si le modèle qui permet de calculer une surmortalité est pertinent, puisqu’on trouve de la surmortalité tout le temps ; 
    • à quoi est due la surmortalité de 2022 


    L’entrée en matière de l’article est encore plus surprenante : "En 2022, les décès observés ont nettement dépassé ceux attendus en l’absence d’épidémie de Covid-19 ou d’autres événements inhabituels tels que des épisodes de grippe ou de fortes chaleurs, etc." 

    Mais alors, est-on sûr que ce qui a été appelé “décès du Covid-19” en 2020 était vraiment pertinent, ou faut-il le remettre en question ? Puisque visiblement, même quand on arrête de compter du Covid-19, il y a toujours autant de morts, même plus… 

    Certaines de ces questions sont posées et d’autres soigneusement évitées par l’Institut. La recherche de la vérité semble se limiter à ce qu’on est capable d’admettre ou à ce qui ne vexe personne. 

    Un “modèle” qui se trompe tout le temps 

    L’Insee nous informe que la surmortalité persiste. Autrement dit, le nombre de morts est plus important que ce qu’a prévu son modèle. Pour poursuivre la réflexion, il serait peut-être temps de se demander si son modèle qui a fait pousser des cris d’orfraie en 2020 était pertinent. Voilà le graphique de l’article : 

    La courbe bleue correspond aux décès observés et la courbe rouge aux décès attendus. On voit bien que les décès observés sont bien au-dessus de l’attendu depuis 3 ans. J’ai montré dans mon livre “Covid-19 : ce que révèlent les chiffres officiels” un certain nombre de problèmes découlant du choix de ce modèle. Déjà l’Insee a testé plusieurs modèles, mais a choisi celui qui minimise les décès attendus, autrement dit celui qui donne la plus grosse surmortalité possible pour 2020. C’est un choix inhabituel et qui n’est pas neutre. Il participe à augmenter la peur. 

    Aujourd’hui, un autre problème se voit comme le nez au milieu de la figure. Normalement pour faire un modèle, on prend une partie des données à notre disposition, puis on vérifie qu’il fonctionne sur d’autres données à disposition. Or, ce modèle est construit à partir de toute la période 2010-2019. Il n’y a donc aucune donnée pour le valider.

    De fait, cela revient à annoncer que ce modèle est forcément le meilleur sans vérification, et de conclure directement qu’il y a une surmortalité en 2020. Chacun peut voir aujourd’hui que le modèle construit sur la tendance 2010-2019 ne s’est jamais vérifié depuis. Ni en 2020, ni en 2021, ni en 2022. Autrement dit, il est faux tout le temps. Il serait peut-être temps d’avouer que toutes les conclusions tirées de ce modèle ont toujours été fausses et que ce sont les taux de mortalité entre 2016 et 2019 qui étaient exceptionnellement bas. Les hivers doux et l’absence de canicule de ces années-là ont biaisé le résultat. 2020, 2021 et 2022 ont donc des mortalités plus hautes que des années de mortalité basse. On ne peut rien dire d’autre. La panique n’était pas justifiée et il n’y a jamais eu d’hécatombe. Ni en France, ni nulle part. 

    Les morts Covid incohérents pour cacher l’abandon 
    L’article persiste dans l’idée de la surmortalité de 2020 en disant que la hausse des décès est due au Covid-19. On peut lire : “La surmortalité, soit l’excédent de décès observés par rapport à ceux attendus, a été un peu plus forte en 2022 (8,7 %) qu’en 2021 (6,9 %) et 2020 (7,8% ). Pourtant, probablement grâce à la vaccination et à l’immunité collective, l’épidémie de Covid-19 a été moins meurtrière en 2022”.

    Cette phrase n’a absolument rien à faire dans une étude de l’Insee. L’Insee n’a aucun moyen de savoir de quoi sont décédés les Français. Ce sont Santé Publique France et le CépidC qui publient des études à ce sujet. Or les méthodes de collecte de données de Santé Publique France et du CépidC ne sont pas du tout dans les standards de l’institut. L’Insee n’a pas la main sur la qualité des données et sur ce que l’on peut en dire. C’est donc une erreur de les considérer justes, sans plus de recul. Cela les valide et c’est lourd de conséquence sur la psychose. 

    Pourtant l’article fournit toutes les armes pour comprendre que les données des “décès Covid-19” sont parfaitement bidons. Elles ne sont pas le fruit d’un protocole de collecte fiable lié à une enquête scientifiquement contrôlée, mais découlent de règles administratives. C’est donc de la bureaucratie et pas de la science. 

    En mars-avril 2020, le nombre de décès estampillés “Covid-19”, que l’on voit dans les 2 courbes bleues est quasiment égal à la surmortalité en rouge. L’Insee n’a pas le droit d’en conclure que c’est le Covid-19 qui tue. Comme je le rappelle dans mon livre, sur cette période, les français n’ont pas été soignés. En l’occurrence, toute personne qui était malade ne pouvait pas recevoir de traitement.

    En effet, un malade de Covid-19 est une personne qui peut avoir n’importe quel symptôme : toux, fièvre, maux de tête, perte de goût ou d’odorat, frissons, douleurs musculaires, fatigue, nausée, vomissement, ou même diarrhée. Tous les malades pouvaient donc être considérés Covid-19.

    Or, il était dit que le Covid-19 n’avait pas de traitement. Les malades de toutes les pathologies, soupçonnés Covid-19, n’ont pas été soignés. On a d’ailleurs observé un effondrement de l’utilisation des médicaments, notamment des antibiotiques. 

    Quand on ne soigne pas les gens, ils survivent moins bien. 
    Parallèlement, la maladie étant réputée non soignable, de nombreuses personnes âgées, sur simple soupçon de Covid-19, ont reçu une injection de médicament palliatif, notamment le Rivotril, en lieu et place des soins habituels. 

    Or, quand on accompagne les plus âgés vers le décès, ils ont tendance à mourir un peu plus. 

    Il est donc parfaitement normal d’observer une hausse de décès pendant une période où on ne soigne pas les personnes âgées et où on les accompagne vers le décès. Toutes ces personnes âgées ont été “déclarées décédées du Covid-19”, aussi bien auprès de Santé Public France, via la source SiVIC, qu’auprès du CépidC via les certificats de décès. 

    Le non-soin pour les personnes âgées malades et l’utilisation du Rivotril, explique très bien aussi la mortalité d’octobre 2020 attribuée au Covid-19. On rappelle que c’est exactement la période de la vaccination anti-grippale, qui donne exactement les symptômes de ce que l’on appelle “Covid-19”. 

    Au creux de l’hiver, entre décembre 2020 et janvier 2021, ou entre janvier et février 2022, on voit bien que la mortalité estampillée Covid-19, en bleu, n’a rien à voir avec la surmortalité, en rouge. Il n’y a pas plus de décès que d’habitude sur la période, mais plein de décès sont attribués au Covid-19 quand même. Ce n’est pas logique et nous fait comprendre que tout est affaire d’enregistrement. 

    Le site ScanSanté nous permet de connaître les pathologies des personnes hospitalisées ces dernières années. Les patients enregistrés comme “Covid-19” à l’hôpital, ont été placés dans le Groupement Homogène de Malades (GHM) “Infections et inflammations respiratoires”.

    On voit que le nombre de malades chaque année de cette pathologie est d’environ 50 000. Depuis l’arrivée de la codification “Covid-19”, le nombre de malades d’infections et inflammations respiratoires est passé à 266 000 en 2020 et 309 000 en 2021. C’est une explosion ! Or, on remarque que dans le même temps, le nombre de malades de toutes les autres pathologies respiratoires, que ce soit les infections ou même les problèmes chroniques, s’est effondré !

    Depuis le Covid-19, il y a bien moins de #bronchites, d’ #asthme, de #pneumonies, de #pleurésies, de #bronchopneumopathies chroniques, d’ #œdèmes pulmonaires, de maladies pulmonaires interstitielles, de #bronchiolites, de #tuberculoses et de #grippes ! Finalement, ce qu’on appelle Covid-19 c’est un transfert de codage. Le Covid-19 correspond à toutes les maladies respiratoires habituelles qui ont juste changé de nom. C’est pour cela que les statistiques ne sont pas cohérentes. On a juste compté n’importe quoi.

    C’est donc normal que l’hiver, quand les Français sont malades comme d’habitude, on trouve plein de décès estampillés Covid-19, puisqu’on met dans la case Covid-19 tous les morts habituels, ce sont les courbes bleues. Il n’y a donc pas plus de décès que d’habitude en hiver, la courbe rouge reste près de 0. 

    En revanche, depuis que presque tous les Français sont vaccinés, mais surtout, que le "pass sanitaire" n’existe plus, on ne teste plus personne et on n’attribue presque plus de décès au Covid-19. La cassure se voit très clairement pile à la fin du "pass sanitaire" en mars 2023. Depuis ce moment, il meurt trop de Français, mais on a cessé d’accuser arbitrairement le Covid-19, alors que c’était le non-soin, l’abandon, tout particulièrement des plus âgés, qui les tuait. 

    Les jeunes décèdent trop ! 
    L’article dévoile que les Français meurent trop. Même les jeunes. Sur ce graphique on observe la surmortalité chaque année. Même si je remets en cause le niveau global de surmortalité, cela ne change pas le fait qu’il y a plus décès en 2022 qu’en 2020, surtout chez les jeunes. L’année de la grande pandémie qui a ravagé l’humanité en 2020 a engendré une sous-mortalité chez les jeunes. Comme on le voit avec les bâtons bleus. Cela valait vraiment le coup de paniquer. Mais, depuis 2021, il y a trop de morts par rapport à ce qui est prévu, comme le matérialisent les bâtons jaunes. Le nombre de morts devient très élevé en 2022, en rose. Ainsi tant que la pandémie ravageait l’humanité, les jeunes mourraient moins que d’habitude, alors que, maintenant qu’ils sont vaccinés et que le virus a disparu, il meurent bien plus.

    L’article ne regarde pas les dates des campagnes de vaccination des jeunes afin de comprendre de quoi ils meurent. Pourtant, toutes ces données sont publiques. J’ai d’ailleurs fait le travail et je le mets à disposition de tous. 

    Si la surmortalité de 2021, n’est pas aussi forte que 2022, c’est notamment parce que la surmortalité ne démarre pas avant juillet. Il n’y a pas de surmortalité des jeunes avant le début de la vaccination anti-Covid-19. C’est bizarre. 

    Pour le voir, j’ai découpé l’année du 1er juillet au 30 juin. Sur ce graphique, je calcule le cumul des décès standardisés des 15-24 ans en France chaque année. La courbe verte va du 1er juillet 2020 au 30 juin 2021. On voit qu’on a alors enregistré une belle sous-mortalité. Depuis qu’on vaccine, la tendance a changé. La courbe bleue du 1er juillet 2021 au 30 juin 2022 est largement au-dessus. C’est une grosse rupture. La courbe orange qui démarre depuis juillet 2022 suit la même tendance : les jeunes meurent trop !

    On fait exactement le même constat pour les 25-49 ans : ils meurent plus depuis qu’on les vaccine que pendant la prétendue pandémie !  

    Si vous faites tourner mes programmes, vous trouverez les mêmes résultats pour l’Allemagne, l’Autriche, la Croatie, l’Espagne, la Grèce, la Hongrie, l’Italie, les Pays-Bas, la Pologne ou la Suisse. 

    Vous trouverez également qu’on observe des hausses de mortalité, pile pendant les campagnes de vaccination. Il serait temps de vérifier tout ça non ? 

    Enfin, l’article de l’Insee s’étonne que “Chez les femmes âgées de 15 à 34 ans, la surmortalité est particulièrement élevée en 2022 (16 %), alors qu’elle était modérée en 2021 (3 %). La surmortalité des hommes du même âge a également augmenté (8 %, contre 3 % en 2021).”

    De même, Christine MacKoi a montré que la mortalité néonatale précoce a explosé pour les bébé nés en juin 2021, c’est-à-dire, pile pendant la vaccination des femmes enceintes. 157 bébés nés en juin 2021 sont décédés dans les 6 jours après la naissance contre 111 attendus.

    La mortalité néonatale précoce arrive surtout quand les femmes accouchent prématurément. Si la vaccination a rendu malade des femmes enceintes, il est possible que certaines aient accouché prématurément, entraînant la perte du bébé. 

    Finalement, grâce à cet article de l’Insee, on apprend officiellement que le modèle de surmortalité n’a jamais été vérifié en 3 ans. Toutes les conclusions fondées sur ce modèle sont donc fausses. On apprend également que la mortalité Covid n’a rien à voir avec la surmortalité. Donc, ce qui a été appelé “décès Covid-19” a toujours été du n’importe quoi. De la bureaucratie et pas de la science. Pour finir, l’Insee admet dorénavant que les jeunes meurent trop. Un peu trop en 2021 et beaucoup trop en 2022. La réalité est que les jeunes meurent beaucoup trop depuis la moitié de l’année 2021. 

    Nous n’avons plus qu’à espérer que ce papier soit la première brèche qui fasse s’écrouler le discours de la peur et la propagande qui empêche les victimes de parler. Le combat pour la vérité est loin d’être fini.

    Source, tableaux, liens : https://www.francesoir.fr/opinions-tribunes/chaillot-surmortalite-2022-insee-montre-que-les-jeunes-meurent

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