Berliner Senatorin : Wer ein Messer in der U-Bahn mit sich führt, riskiert seinen Führerschein
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Face à son incapacité de résoudre les énormes problemes sociaux hantant la ville de Berlin le gouvernement municipal imterdit tout objet dangereux dans les transports en commun. Une liste d’exceptions pour artisans et d’autres usagers qui ont besoin de leurs outils et objets potentiellement dangereux rendra peu pertinent le nouveau règlement.
Cette manière de procéder est typique pour les social-démocrates contemporains. On identifie un problème (trop de jeunes gens ont des coutesux sur eux) on ne peut pas changer l’origine du problème (les jeunes exclus font expérience de menaces inimaginables pour le politicien de parti bourgeois moyen), alors on « fait quelque chose » avec l’arsenal disponible (on publie un décret) et passe à autre chose. Ce procédé protège assez bien contre l’accusation d’inactivité.
Le fait que police a désormais.le droit de contrôler et fouiller sans raison particulière les passagers agrandit le risque d’un profilage racial qui ferait monter.les tensions. Toute somme faite la sénatrice (ministre) de l’intérieur Spranger (SPD) agrandit le risque d’une situation ingérable plutôt que de désamorcer les dangers à son origine.
24.6.2025 von Elmar Schütze - Der Berliner Senat beschließt ein generelles Messer- und Waffenverbot für den ÖPNV. Was das bringen soll – und was das mit der Fahrerlaubnis zu tun hat.
Die Debatte um die Gefahren durch Messer und die Zunahme von Kriminalität geht weiter. Jetzt will Berlin ein generelles Messer- und Waffenverbot in U- und S-Bahnen, Straßenbahnen, Bussen, auf Bahnsteigen und in Bahnhöfen erlassen. Auf eine entsprechende neue Rechtsverordnung einigte sich der Senat in seiner Sitzung am Dienstag. Sie soll voraussichtlich am 17. Juli in Kraft treten.
Wenn Waffen und Messer in U- und S-Bahnen, Straßenbahnen, Bussen, auf Bahnsteigen und in Bahnhöfen verboten sind, bekommt die Polizei die Möglichkeit, unabhängig von konkreten Verdachtsmomenten zu kontrollieren. Das ist bisher nicht erlaubt.
Messerverbot in Bus und Bahn: Polizei darf anlasslos kontrollieren
Ein generelles Waffen- und Messerverbot gilt seit 15. Februar bereits im Görlitzer Park, am Kottbusser Tor in Kreuzberg und am Leopoldplatz in Wedding. Bei dortigen Kontrollen wurden nach den Worten von Innensenatorin Iris Spranger (SPD) fast 100 Messer festgestellt.
Erfahrungen mit einem Verbot von gefährlichen Gegenständen hat auch die Bundespolizei. Es gilt in Berlin noch bis zum 30. Juni – eine neue, einheitliche Regelung ist also notwendig. Betroffen sind die Bahnhöfe Hauptbahnhof, Südkreuz, Zoologischer Garten, Friedrichstraße, Alexanderplatz, Gesundbrunnen, Spandau, Ostbahnhof, Warschauer Straße, Ostkreuz, Lichtenberg und Neukölln. Das Verbot umfasst Messer, Äxte, Reizgas und Baseballschläger, aber auch Schusswaffen aller Art. Solche Formulierungen finden sich bereits auch in der BVG-Nutzungsordnung und den Beförderungsbedingungen des Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg (VBB).
Spranger erinnerte auf der Pressekonferenz nach der Senatssitzung an eine dramatisch verlaufene Eskalation im April dieses Jahres, die in einer U-Bahn am Sophie-Charlotte-Platz in Charlottenburg ihren Anfang nahm, und bei der zwei Menschen starben. Ein Mann wurde durch Messerstiche eines anderen Mannes tödlich verletzt, der Täter wurde schließlich von Polizisten erschossen, als er auch noch diese angriff.
Spranger sprach davon, wie wichtig präventive Maßnahmen seien. Für sie ist klar: „Mit unserer Strategie entfernen wir Messer Schritt für Schritt aus dem öffentlichen Raum. Den Menschen werde nach und nach bewusst, dass sie jederzeit kontrolliert werden können.“ Es drohen Bußgelder in Höhe bis zu 10.000 Euro. Die Aussage sei eindeutig: „Man muss das Messer zu Hause lassen!“ Und: „Diese Regelung kann Leben retten.“
Die Berliner Regelung soll sich an diejenige anpassen, die seit Herbst bereits für den Fern- und den S-Bahnverkehr gilt. Dort ist seit Oktober vergangenen Jahres das Führen von Waffen und Messern verboten. Gemeint sind damit auch Schreckschuss- sowie Signalwaffen, außerdem alle Messer, auch kleine Taschenmesser. Ausgenommen sind zum Beispiel gesondert verpackte Messer, die nicht mit wenigen Handgriffen zugriffsbereit sind. Dasselbe gelte auch für „Fälle berechtigten Interesses“, wenn beispielsweise Gastronomen Werkzeug transportieren würden.
Differenzierungen gibt es auch beim Pfefferspray. Dies gilt nach Bundesgesetz als Waffe – und ist deshalb ebenfalls verboten. Jedoch sei Spray nicht gleich Spray, so Spranger. So führten viele Menschen aus einem Sicherheitsbedürfnis heraus ein Tierabwehrspray mit sich. Dies sei nicht verboten, weil es zum Beispiel keinen zielgerichteten Strahl absondere. Allerdings gelte ein Mindestalter von 14 beziehungsweise 16 Jahren, je nach Art des Sprays.
Waffenverbot: Beim Pfefferspray wird differenziert
Spranger bekräftigte bei der Gelegenheit noch einmal, dass jemand, der mehrfach mit einem auffälligen Messer angetroffen wird, seinen Führerschein respektive seine Fahrerlaubnis verlieren kann – beziehungsweise ihn/sie nicht erwerben darf. So habe das zuständige Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (Labo) bereits vier Männern aus diesem Grund den Führerschein entzogen. Für welchen Zeitraum das gelte, wusste sie nicht zu berichten. Zwei weitere Personen mussten seitdem zur psychologischen Untersuchung.
Der Zusammenhang zwischen Messern und Autofahren liegt für die Innensenatorin klar auf der Hand. „Für eine Fahrerlaubnis braucht man eine charakterliche Eignung. Und demjenigen, der ein großes, am besten auch noch sichtbares Messer mit sich führt, dem mangelt es an charakterlicher Eignung“, sagte Spranger. Ein Autofahrverbot treffe diese Täter besonders empfindlich. Außerdem: „Diese Leute fahren meistens gerne Auto und dann meistens auch zu schnell.“ Entschieden werde jedoch jeweils im Einzelfall, weil es immer auch um die Schwere der Tat gehen müsse, so Spranger.
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Am Leopoldplatz in Wedding hat die Polizei jetzt schon mehr Durchgriffsrechte. Künftig soll dies für alle Busse und Bahnen in Berlin gelten.Maurice Weiss/Ostkreuz
Die Rechtsverordnung trete in Kraft, sobald sie im Berliner Amtsblatt veröffentlicht werde, hieß es am Dienstag. Dies werde voraussichtlich am 17. Juli geschehen. Danach würden die Sicherheitskräfte in den ersten zwei Wochen Schwerpunkteinsätze fahren, aber stets „mit Augenmaß“, so die Politikerin. Gerade anfangs sei vor allem auch gute Kommunikation gefragt. Man dürfe nicht nur durchsetzen, sondern müsse auch erklären, so Spranger. Dazu sei man auch mit der Gewerkschaft der Polizei (GdP) und der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG) „in guten Gesprächen“.
Wie gut diese Gespräche tatsächlich gewesen sein mögen, muss offen bleiben. Der stellvertretende Berliner DPolG-Landesvorsitzende Frank Teichert bringt auf Anfrage der Berliner Zeitung jedenfalls seine Skepsis zum Messerverbot zum Ausdruck.
Er sehe schon wieder „zehn Seiten mit Ausnahmen“ vor seinem geistigen Auge, weil auch Handwerker mit der Bahn fahren und dabei ihre Werkzeuge mitführen. „Und es sind, wie ein Déjà-vu, Parallelen zur Wackelpuddingverordnung zu erkennen.“ Damit meint Teichert die Formulierungen zu den Waffenverbotszonen.
Für die Grünen sind Messerverbote „Einfallstor für Racial Profiling“
Und auch bei der politischen Konkurrenz findet die Entscheidung keinen Beifall. So hält Grünen-Innenpolitiker Vasili Franco eine Ausweitung des Verbots für fatal. „Eine falsche Maßnahme wird nicht dadurch richtig, dass man sie ausweitet“, sagte Franco auf Anfrage der Berliner Zeitung. Für ihn sind Messerverbotszonen „symbolpolitischer Aktivismus“. Nicht zuletzt seien anlasslose Kontrollen ohne Verdacht „keine Kriminalitätsbekämpfungsstrategie, sondern ein Einfallstor für Racial Profiling“.
Racial Profiling bedeutet, Polizisten würden Personen aufgrund ihres Aussehens, insbesondere ihrer Hautfarbe oder ethnischer Zugehörigkeit, gezielt kontrollieren oder verdächtigen, ohne dass ein konkreter Verdacht auf eine Straftat vorliegt. Das sei diskriminierend.
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