26.11.2025 von Johannes Schirrmeister - Immer öfter verlieren Medien, Politiker, Journalisten und Aktivisten ihre Bankkonten – oft ohne Begründung. Sind das wirklich nur noch Einzelfälle?
Was früher wie ein Ausnahmefall klang, wirkt heute wie ein Muster: politisches Engagement und kurz darauf die Kontokündigung durch die Bank. Ohne Hinweis, ohne Begründung, ohne Vorwarnung.
Inzwischen berichten Medien regelmäßig über solche Fälle und die dokumentierten Beispiele ziehen sich, anders als vermutet, quer durch das politische Spektrum: von linken Publizistinnen und konservativen Sendern über proisraelische Organisationen, propalästinensische Initiativen und Corona-Maßnahmenkritiker.
Benachteiligung einer verfassungsrechtlich geschützten Partei?
Am stärksten betroffen sieht sich die AfD. Ihr Finanzpolitiker Kay Gottschalk hat zahlreiche Fälle gesammelt, in denen Parteimitglieder, Kreisverbände oder Fraktionen Kontokündigungen erhielten. Die Banken weisen politische Motive zurück und verweisen stattdessen auf eigene Werte wie Toleranz und Verfassungstreue. Was damit ganz konkret gemeint sein soll? Unklar.
Tatsächlich wurden in den vergangenen Jahren Konten zahlreicher AfD-Parteiorganisationen auf allen Ebenen geschlossen, von Orts- und Kreisverbänden bis hin zu Landesverbänden und der Bundespartei. Teils auffallend zeitnah zu öffentlichen Debatten oder Petitionen. Die AfD sieht darin eine Benachteiligung einer verfassungsrechtlich geschützten Partei und fordert im Bundestag nun ein gesetzliches Verbot „politisch motivierten Debankings“. Aber was ist das überhaupt und kann der Staat unliebsame Kritik mit dieser Methode tatsächlich zum Schweigen bringen?
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Bafin sieht keine Belege für strukturelles Problem
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) weist auf Nachfragen der Berliner Zeitung die Forderung nach strengeren Regeln zurück. Auf Anfrage erklärt die Behörde, Banken könnten „im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben grundsätzlich frei entscheiden, mit wem sie Geschäftsbeziehungen unterhalten“. Kündigungen seien zivilrechtliche Angelegenheiten zwischen Bank und Kunde.
Grundlage ist § 675h BGB, der Banken erlaubt, einen auf unbestimmte Zeit geschlossenen Zahlungsdiensterahmenvertrag mit einer Frist von zwei Monaten ordentlich zu kündigen – ohne Angabe von Gründen. Eine außerordentliche Kündigung ist nur möglich, wenn ein „wichtiger Grund“ vorliegt, etwa ein gravierender Vertragsverstoß, ein Betrugs- oder Geldwäscheverdacht oder eine erhebliche Gefährdung der Geschäftsbeziehung. Zahlen über Kontokündigungen erfasst die Aufsicht nicht und sieht auch keinen Bedarf für ein Monitoring.
Nach eigenen Angaben ist die AfD besonders häufig von Kontokündigungen betroffen.
Nach eigenen Angaben ist die AfD besonders häufig von Kontokündigungen betroffen.Tobias Schwarz/AFP
Kündigungen quer durch das politische Spektrum
Eine vom Onlinemagazin Multipolar ausgewertete Chronologie zeigt, dass mehrere Kontokündigungen zeitnah zu Medienberichten, Petitionen oder Online-Kampagnen erfolgten. Multipolar wurde 2020 von den Journalisten Paul Schreyer und Stefan Korinth sowie dem Politikwissenschaftler Ulrich Teusch gegründet und finanziert sich überwiegend durch Leserinnen- und Leser-Spenden.
Die von Multipolar zusammengestellte Übersicht dokumentiert, dass in den vergangenen Jahren zahlreiche Journalisten, politische Akteure und Privatpersonen unterschiedlichster politischer Ausrichtungen ohne transparente Begründung Kontokündigungen erhalten haben. Dies betrifft keineswegs nur eine Seite des politischen Spektrums, sondern zeigt ein breites, vielschichtiges Bild.
Sozialistische Parteien und linke Verlage
So wurde etwa der Marxistisch-Leninistischen Partei Deutschlands (MLPD) in mehreren Fällen die Geschäftsbeziehung entzogen: 2017 kündigten die Deutsche Bank und die Postbank sämtliche Konten der Partei auf Bundes-, Landes- und Ortsebene. 2021 folgten nach Angaben der MLPD weitere Kündigungen durch die Commerzbank. Auch im publizistischen Umfeld traf es linke Akteure.
Ende Mai 2025 kündigte die Postbank dem Mehring-Verlag das Geschäftskonto. Kurz darauf verlor auch Geschäftsführer Wolfgang Zimmermann sein Privatkonto. Ebenfalls betroffen war die Sozialistische Gleichheitspartei (SGP): Nach der Kündigung durch die Postbank 2024 versuchte sie vergeblich, bei mehr als zehn Banken, darunter der zur Gleichbehandlung verpflichteten Berliner Sparkasse, ein neues Konto zu eröffnen.
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Wenn Berichterstattung zum Risiko fürs Bankkonto wird
Auch Medienschaffende sind von Kontokündigungen betroffen und das über das gesamte publizistische Spektrum hinweg. So trennte sich die GLS-Bank 2025 von der freien Journalistin und Kulturanthropologin Aya Velázquez, die durch ihre investigativen Recherchen und die Veröffentlichung der sogenannten RKI-Files, geleakte Protokolle des Robert-Koch-Instituts aus der Corona-Pandemie, bekannt wurde und ihr Geschäftskonto zur Finanzierung ihrer Arbeit nutzte.
Die Deutsche Bank beendete nach rund 45 Jahren die Geschäftsbeziehung mit Israel Heute, einem Magazin, das einst von einem Holocaust-Überlebenden gegründet wurde. Nahezu zeitgleich sprach auch die österreichische Raiffeisenbank eine Kündigung aus.
Ebenfalls betroffen war die Journalistin und Publizistin Gaby Weber, der die Comdirect im Februar 2025 ihr Privatkonto entzog. Die seit den 1980er-Jahren unter anderem für die ARD aus Südamerika berichtende Journalistin nutzte dieses Konto seit Jahren, um Spenden für ihre aufwendigen Gerichtsverfahren in Informationsfreiheitsangelegenheiten zu sammeln.
Darunter fallen Klagen gegen zentrale staatliche Institutionen wie das Bundeskanzleramt, den Bundesnachrichtendienst und die Deutsche Bundesbank, mit denen sie ihre investigativen Recherchen zu internationaler Politik und nachrichtendienstlicher Aktivität vorantreibt.
Fall Hüseyin Doğru: Vom Journalisten zum Sanktionsziel
Besonders gravierend war der Fall des in Berlin lebenden Journalisten Hüseyin Doğru, der als deutscher Staatsbürger im Mai 2025 durch das 17. EU-Sanktionspaket gegen Russland mit vollständigen Sanktionen belegt wurde.
Die EU begründete dies damit, dass er mit seiner Berichterstattung über die Palästinasolidaritätsbewegung und durch regimekritische Äußerungen „ethnische, politische und religiöse Zwietracht“ säe und damit russischen Destabilisierungsaktivitäten Vorschub leiste. Als „Belege“ dienten der EU dabei Beiträge seines privaten X-Accounts und seinem Medium Red Media zu Themen wie Aufrüstung, Ukraine-Krieg und Pro-Palästina-Protesten.
Die Sanktionen hatten unmittelbare existenzielle Konsequenzen: Dogru berichtete, er habe zeitweise „ohne Bargeld dagestanden“. Zudem wurde ihm ein faktisches Berufsverbot auferlegt, da es Medienhäusern untersagt ist, ihn zu beschäftigen oder ihm wirtschaftliche Ressourcen bereitzustellen. Selbst ein Angestelltenverhältnis bei der Tageszeitung junge Welt, die anfragte, wurde vom Bundeswirtschaftsministerium mit Verweis auf das Bereitstellungsverbot für unzulässig erklärt.
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Von Raphael Schmeller, Simon Zeise
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Von Rechtsaußen bis zu Systemkritikern
Auch Medien aus dem Bereich der regierungskritischen bis verschwörungsideologischen Berichterstattung waren und sind betroffen. So verlor der Internetsender Kontrafunk sein Konto bei der Volksbank Pirna. Dem Magazin Compact, das dem rechtspopulistischen bis rechtsextremen Spektrum zugeordnet wird, wurde 2024 gleich von mehreren Sparkassen gekündigt. Auch Plattformen wie Apolut, EingeschenktTV und Report24, die häufig corona-kritische, verschwörungsideologische Inhalte verbreiten, berichten regelmäßig über gesperrte oder verlorene Spendenkonten.
Auch Internetblogger wie Boris Reitschuster oder Hadmut Danisch erhielten Kündigungen oder Kontosperrungen, häufig ohne Angabe von Gründen.
EU-Sanktionen führten 2025 zur Sperrung der Konten des Journalisten Hüseyin Do<a data-li-document-ref="10005566" href="▻https://www.replace-delivery-host.com/artikel/eu-sanktionen-deutscher-journalist-russland-propaganda-10005566">ğa>ru.
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Gezieltes Debanking der Corona-Kritik?
Im Umfeld der Corona-Proteste wurden mehreren prominenten Maßnahmenkritikern Konten gekündigt. So beendete die Volksbank am Württemberg im Mai 2022 die Geschäftsbeziehung mit Michael Ballweg, dem Gründer der „Querdenken“-Bewegung, und schloss mehrere seiner Konten, über die zuvor rund 1,3 Millionen Euro an Spendengeldern geflossen sein sollen.
Nach Angaben seiner Verteidiger erklärte ein Bankvertreter später vor Gericht, man habe auf Beschwerden anderer Kunden reagiert.
Dem Anwalt Markus Haintz, einem der sichtbarsten Akteure der Querdenken-Bewegung, wurden in den vergangenen Jahren mehrere Konten gekündigt:
2020 durch die Comdirect, im Januar 2021 ein Privatkonto der DKB, und im Juni 2022 schließlich das Kanzleikonto bei der GLS-Bank. Die Kündigung der GLS erfolgte nur zwei Tage, nachdem der Jurist Chan-jo Jun die Bank auf Twitter öffentlich auf die Geschäftsbeziehung mit Haintz aufmerksam gemacht hatte; die Bank kommentierte mögliche Hintergründe jedoch nicht.
Selbst Einzelpersonen waren betroffen. So wurden dem Bundeswehrsoldaten Alexander Bittner sowie seiner Familie nach seiner Verhaftung wegen Verweigerung der Corona-Impfung und nicht gezahlter Geldstrafe sämtliche Konten bei der Deutschen Kreditbank (DKB) gekündigt. Zumindest stellen die Betroffenen diese Verbindung her.
Die Chronologie lässt auf ein Muster schließen, das politisch Andersdenkende – von linksaußen bis rechtsaußen – ebenso betreffen kann wie Journalistinnen, Aktivisten oder Privatpersonen. Selbst Sparkassen, die einem Neutralitätsgebot unterliegen, haben Konten politischer Akteure gekündigt und wurden teils erst durch Gerichtsentscheidungen zur Fortführung verpflichtet. Zudem macht die von Multipolar ausgewertete Übersicht deutlich, dass mehrere Kündigungen zeitlich auffällig nah an Medienberichten, Petitionen oder Online-Kampagnen erfolgten.
Internationaler Kontext: Eingefrorene Konten in Kanada
Ein Blick ins Ausland zeigt, welche Bedeutung der Zugang zum Finanzsystem in politischen Konflikten haben kann. In Kanada setzte die Regierung von Premierminister Justin Trudeau im Februar 2022 das Notstandsgesetz ein, um gegen die wochenlangen „Freedom Convoy“-Proteste vorzugehen.
Auf dieser Grundlage konnten Bankkonten von Teilnehmern und Unterstützern vorübergehend eingefroren, Crowdfunding-Gelder blockiert und Zahlungsströme unterbrochen werden. Die Maßnahmen zielten darauf ab, die als Gefährdung der öffentlichen Ordnung eingestuften Blockaden in Ottawa zu beenden und die wirtschaftliche Versorgung sicherzustellen.
Das Beispiel zeigt, dass Finanzmaßnahmen in demokratischen Staaten grundsätzlich eine Rolle bei der Durchsetzung staatlicher Entscheidungen spielen können. In Deutschland existiert ein solches Notstandsinstrument nicht; dennoch wird das kanadische Vorgehen im internationalen Vergleich herangezogen, um die Bedeutung transparenter und rechtssicherer Regeln beim Zugang zu Bankdienstleistungen zu verdeutlichen.
Schwaches Echo von Medienverbänden – klare Warnung vom PEN
Während der politische Streit über die Einordnung weitergeht, fallen die Reaktionen der Medienverbände auffallend zurückhaltend aus. Organisationen wie der Deutsche Journalisten-Verband, Reporter ohne Grenzen oder europäische Pressefreiheitsinstitutionen äußerten sich kaum auf Nachfragen Multipolars und wenn, dann meist nur in formalen, juristisch gehaltenen Stellungnahmen.
Eine klare Position kam hingegen vom Autorenverband PEN International auf Nachfragen des Onlinemagazins Multipolar, der die willkürliche Schließung von Konten unabhängiger Medien oder Journalisten als „indirekte Form der Zensur“ und „schwerwiegenden Eingriff in die Pressefreiheit“ bezeichnet. Die Einschränkung des Zugangs zu Finanzdienstleistungen könne kritische Stimmen faktisch zum Schweigen bringen.
Grauzone zwischen Vertragsfreiheit und demokratischer Vielfalt
Zwar sollen Basiskonten verhindern, dass Menschen vollständig vom Zahlungsverkehr ausgeschlossen werden, doch sie funktionieren nur auf Guthabenbasis und schützen nicht vor dem Verlust geschäftlicher Konten – für spendenfinanzierte Medien, Vereine oder Parteien oft existenziell.
Wie weitreichend solche Eingriffe sein können, zeigt auch der Fall des belgischen Ex-Lobbyisten Frédéric Baldan: Als er im „Pfizergate“-Verfahren gegen EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen juristisch vorging, wurden gleich mehrere seiner Konten, darunter auch die seines minderjährigen Sohnes, geschlossen.
PEN International und verschiedene betroffene Medien warnen, dass ein Zusammenspiel aus Vertragsfreiheit, öffentlichem Druck und Geldwäschevorschriften eine Grauzone schafft, in der politisch unerwünschte Stimmen finanziell unter Druck geraten können. Die Finanzaufsicht Bafin hingegen sieht keinen Bedarf für zusätzliche Regulierung und verweist auf zivilrechtliche Klärungen vor Gericht.
Bargeld als einzige Garantie für finanziellen Zugang
Mit der fortschreitenden Digitalisierung des Zahlungsverkehrs, bis hin zum geplanten digitalen Euro, verschärft sich die Debatte zusätzlich. Bargeld bleibt als einziges gesetzliches Zahlungsmittel die letzte Garantie für finanziellen Zugang, der niemandem verwehrt werden kann.
Während digitale Alternativen wie der digitale Euro neue Möglichkeiten bieten, wirft ihre technische Umsetzung auch Fragen auf: Jede digitale Zahlung hinterlässt zwangsläufig Datenspuren und setzt die Nutzung von Konten oder digitalen Geldbörsen voraus, beides kann im Falle einer Kontosperrung versagen.