• Déconfinement : « Il ne faudrait pas que les mesures d’urgence se muent par la suite en mesures ordinaires »
    https://www.lemonde.fr/idees/article/2020/04/24/deconfinement-il-ne-faudrait-pas-que-les-mesures-d-urgence-se-muent-par-la-s

    La consultante en communication Claire Gerardin pointe, dans une tribune au « Monde », le risque que la mise en place d’un tracage des citoyens à l’occasion de la crise sanitaire devienne pérenne. Tribune. En période de crise sanitaire, le gouvernement bénéficie de pouvoirs extraordinaires qui lui permettent de restreindre nos libertés personnelles. En ce moment, c’est le cas pour notre droit d’aller et venir. Et pour vérifier la bonne mise en application de ces restrictions, le gouvernement se dote, (...)

    #surveillance #santé #COVID-19 #BigData #métadonnées #consentement #[fr]Règlement_Général_sur_la_Protection_des_Données_(RGPD)[en]General_Data_Protection_Regulation_(GDPR)[nl]General_Data_Protection_Regulation_(GDPR) #technologisme #géolocalisation #smartphone #Bluetooth (...)

    ##santé ##[fr]Règlement_Général_sur_la_Protection_des_Données__RGPD_[en]General_Data_Protection_Regulation__GDPR_[nl]General_Data_Protection_Regulation__GDPR_ ##contactTracing ##algorithme ##Vodafone ##Telefonica ##Orange ##DeutscheTelekom

    • Déconfinement : « Il ne faudrait pas que les mesures d’urgence se muent par la suite en mesures ordinaires »
      Claire Gerardin, Le Monde, le 24 avril 2020

      Tribune. En période de crise sanitaire, le gouvernement bénéficie de pouvoirs extraordinaires qui lui permettent de restreindre nos libertés personnelles. En ce moment, c’est le cas pour notre droit d’aller et venir. Et pour vérifier la bonne mise en application de ces restrictions, le gouvernement se dote, entre autres, d’instruments numériques de surveillance : le « backtracking » (le traçage, en français).

      Le backtracking est la collecte, par les opérateurs télécoms, de nos données de géolocalisation issues de nos smartphones. A la demande de la Commission européenne, huit opérateurs européens (dont Orange, Deutsche Telekom, Vodafone et Telefonica) ont communiqué ces données aux gouvernements de l’Union afin de lutter contre la pandémie de Covid-19, en cartographiant en temps réel les déplacements des populations, ce qui permet d’identifier les lieux où elles se concentrent et l’intensité des interactions entre les personnes. Le but est, à ce jour, de prédire les zones où le virus se déploiera le plus afin d’adapter le système de soins. Ces informations sont anonymisées, et il n’est pour le moment pas autorisé de remonter à un individu et de l’identifier. Cette collecte de données sans le consentement des individus est permise par le Règlement général de la protection des données (RGPD), en cas de nécessité liée à l’intérêt public. Dans le cas de la pandémie actuelle, elle est utilisée pour des motifs de santé publique et de protection des intérêts vitaux.

      Le backtracking va aussi permettre de développer, dans ce même cadre réglementaire, l’application StopCovid. Celle-ci vise à identifier les personnes qui ont été en contact avec des malades afin de juguler la circulation du virus. Au-delà du fait que la technologie au cœur de cette application (le Bluetooth) n’est pas très performante pour le résultat visé, et que la condition d’atteindre 60 % d’utilisateurs pour qu’elle soit effective est quasi inatteignable, ce projet relève d’un choix politique qui ne fait pas l’unanimité.
      Trois niveaux d’information

      Le risque d’une telle mesure est en effet sa pérennisation, alors qu’elle ne doit concerner que des situations extraordinaires, comme celle que nous vivons actuellement. Certains Etats pourraient décider de conserver ce dispositif en invoquant, par exemple, l’incertitude sur la fin de l’épidémie puisque les médecins affirment qu’elle pourrait ressurgir. Ils le feraient pour instaurer des systèmes de surveillance et de contrôle des populations, en vue de leur sécurité, mais aux dépens de leurs libertés. Plus on s’accoutume à ces systèmes de surveillance, plus on les considère comme anodins, et plus ils sont intégrés à notre quotidien. Par exemple, après les attentats de 2015, plusieurs mesures exceptionnelles instaurées durant le régime temporaire de l’état d’urgence ont été transposées dans le droit commun (à titre expérimental jusqu’au 31 décembre 2020). Parmi celles-ci : les perquisitions administratives, la fermeture de lieux de culte, ou encore la création de périmètres de sécurité lors d’événements publics.

      En temps « normal », voici ce qui se passe derrière la collecte de nos données. Ceux qui le font (opérateurs et entreprises) possèdent trois niveaux d’information sur nous.

      Le premier, qui est sous notre contrôle, recense les informations que nous postons sur les réseaux sociaux et applications mobiles (information de profil, publications, messages privés, inscription à des événements, sites web visités, etc.).

      Le deuxième analyse nos comportements. Il est composé de métadonnées, c’est-à-dire des informations qui fournissent, sans que nous en soyons conscients, un contexte à nos profils. Il s’agit, via des informations de géolocalisation, de cartographie de nos relations intimes et sociales et de nos comportements (récurrence et durée des lieux visités, des contenus consultés, de la nature des achats en ligne, et même de la vitesse à laquelle on tape sur le clavier et du mouvement de nos doigts sur les écrans), de construire le canevas de nos habitudes de vie.

      Le troisième niveau interprète les deux premiers, grâce à des algorithmes qui nous comparent avec d’autres profils afin d’opérer des corrélations statistiques. Il ne s’agit plus de savoir ce que nous faisons, mais qui nous sommes.
      Mine d’or

      Dans le secteur privé, cette collecte d’informations est une mine d’or pour le développement de l’intelligence artificielle. Car avec elle vient la promesse d’automatiser, sur la base de nos profils créés par les algorithmes, les décisions des banques, des assureurs, des recruteurs ou encore des administrations publiques.
      Article réservé à nos abonnés Lire aussi Coronavirus : le gouvernement favorable au traçage numérique de la population, une partie de la majorité s’y oppose

      Dans le cadre d’une politique de surveillance de la mise en application de mesures exceptionnelles, la collecte de données par les gouvernements (ou la demande de leur mise à disposition par les collecteurs) pourrait être élargie à tout moment. A ce jour, elle est partielle – elle ne concerne « que » nos déplacements et le fait d’avoir été ou non en contact avec une personne infectée – et anonymisée. Mais la réglementation européenne permet aux Etats, s’ils en font la demande et pour des raisons d’intérêt général, de légiférer afin de désanonymiser ces données ou d’en collecter d’autres (de niveau un, deux ou trois). On pourra alors identifier les individus auteurs de comportements considérés comme transgressifs et les pénaliser. C’est déjà le cas de la Pologne, qui a lancé une application exigeant des personnes malades de prouver quotidiennement qu’elles restent chez elles, sous peine d’intervention policière.

      Il ne faudrait pas que, en en forçant l’acceptation sociale pour cause d’urgence, ces méthodes se muent par la suite en mesures ordinaires. Ce choix d’utilisation des outils technologiques pourrait alors donner lieu à la mise en place d’un mode de gouvernement basé sur la surveillance sécuritaire, ce qui n’est un idéal pour aucun régime démocratique…

      Claire Gerardin est consultante en communication, spécialiste ­des nouvelles technologies

  • Coronavirus tests Germans’ devotion to privacy - Coda Story
    https://www.codastory.com/authoritarian-tech/coronavirus-germany-privacy

    New initiatives to limit the spread of Covid-19 have sparked a debate over how far the government can go to control the pandemic Last week, a hand-written poster appeared on a fence in my Berlin neighborhood. It bore the slogan : “Fight digital totalitarianism” and appeared to be signed “The Analogs.” Just days earlier, the German government had proposed mass data collection to trace the spread of the new coronavirus. The Academy of Sciences Leopoldina in the central German city of Halle (...)

    #COVID-19 #smartphone #métadonnées #géolocalisation #anonymat #BigData #algorithme #surveillance #santé #contactTracing #DeutscheTelekom (...)

    ##santé ##Telefonica

  • Wie Uber in Deutschland das Recht umfährt
    https://orange.handelsblatt.com/artikel/52927

    23. April 2019 - Uber will in Deutschland endlich Gas geben, doch Gerichtsurteile bremsen den Fahrtenvermittler immer wieder aus. Wir zeigen dir, warum das Start-up trotzdem in acht Städten unterwegs ist.Uber will in Deutschland endlich Gas geben, doch Gerichtsurteile bremsen den Fahrtenvermittler immer wieder aus. Wir zeigen dir, warum das Start-up trotzdem in acht Städten unterwegs ist.

    Und schon wieder hatte Deutschland etwas an Uber zu bemängeln. Im Dezember 2018 entschied der Bundesgerichtshof in Karlsruhe, dass der amerikanische Fahrtenvermittler mit seinem Dienst „UberBlack“ gegen deutsches Recht verstieß – im Jahr 2013, wohlgemerkt. Damals bot das Start-up Kunden per App an, einen hochklassigen Mietwagen samt Fahrer zu bestellen, wobei Uber den Fahrauftrag an eine Mietwagenfirma vermittelte und die Bezahlung abwickelte.

    Uber in Deutschland: diese Städte findest du 2019 in der Uber-App
    Der Witz ist: Das Geschäftsmodell war zu diesem Zeitpunkt in Deutschland längst eingestellt, für Uber hatte das Urteil daher keine Konsequenzen. Inzwischen kannst du in fünf Städten Deutschlands mit der Uber-App Autos bestellen, die dich ähnlich wie ein Taxi von A nach B bringen:

    Berlin
    Düsseldorf
    Frankfurt
    Köln
    München
    Warum das möglich ist und wieso das amerikanische Unternehmen trotzdem nur langsam in Deutschland an den Start kommt, zeigen wir dir hier.

    Und schon wieder hatte Deutschland etwas an Uber zu bemängeln. Im Dezember 2018 entschied der Bundesgerichtshof in Karlsruhe, dass der amerikanische Fahrtenvermittler mit seinem Dienst „UberBlack“ gegen deutsches Recht verstieß – im Jahr 2013, wohlgemerkt. Damals bot das Start-up Kunden per App an, einen hochklassigen Mietwagen samt Fahrer zu bestellen, wobei Uber den Fahrauftrag an eine Mietwagenfirma vermittelte und die Bezahlung abwickelte.

    Uber in Deutschland: diese Städte findest du 2019 in der Uber-App
    Der Witz ist: Das Geschäftsmodell war zu diesem Zeitpunkt in Deutschland längst eingestellt, für Uber hatte das Urteil daher keine Konsequenzen. Inzwischen kannst du in fünf Städten Deutschlands mit der Uber-App Autos bestellen, die dich ähnlich wie ein Taxi von A nach B bringen:

    Berlin
    Düsseldorf
    Frankfurt
    Köln
    München
    Warum das möglich ist und wieso das amerikanische Unternehmen trotzdem nur langsam in Deutschland an den Start kommt, zeigen wir dir hier.

    Noch einmal zurück zum Urteil vom Dezember 2018: Geklagt hatte vor etwa fünf Jahren ein Berliner Taxiunternehmen. Das Argument: Uber vermittelt nicht nur zwischen dem Kunden und der Mietwagenfirma, sondern legt auch den Preis fest und rechnet ab. Daher müsse sich das Unternehmen an dieselben Regeln halten, wie alle anderen Mietwagenunternehmen auch.

    Wie Uber in Deutschland das Recht umfährt
    Zum Beispiel muss der Mietwagenpartner den Auftrag an seinem Betriebssitz annehmen. Dies war 2013 nicht der Fall. Damals ging die Bestellung einer Fahrt per App gleichzeitig an den Fahrer und den Betriebssitz. Heute läuft das anders. Der Auftrag geht erst an den Betriebssitz, dann an den Fahrer. Problem gelöst.

    So glimpflich ging es für „UberPop“ nicht aus. Nachdem Uber mit diesem Geschäftsmodell deutsche Straßen erobern wollte, kam es zum Totalschaden. Für die ursprüngliche Idee von Uber – Privatkunden lassen sich von Privatleuten in deren Privatwagen chauffieren – war kurz nach dem Start schon wieder Schluss.

    Wie funktioniert Uber in Deutschland?
    Der Grund: „UberPop“ verstößt gegen das Personenbeförderungsgesetz, urteilte das Oberlandesgericht Frankfurt – und der Europäische Gerichtshof zog nach. Denn die privaten Fahrer besitzen keinen Personenbeförderungsschein und auch keine Mietwagenerlaubnis. Pop verschwand vom deutschen Markt, stattdessen kam „uberX“.

    Dieser Dienst funktioniert ähnlich wie „UberBlack“: Über die App bestellt man Mietwagen und Chauffeur im Doppelpack. Du gibst deinen Zielort ein, Uber leitet deinen Auftrag an einen professionellen Mietwagenfahrer in der Nähe weiter, wenige Minuten später steigst du ein und bezahlst über die App, so die Idee. Der Unterschied: Während dich bei Black luxuriöse, schwarze Wagen abholen, kommen die X-Fahrer meist in ganz normalen Autos – etwa in einem Toyota Auris. Dementsprechend kostet dich die Fahrt auch weniger.

    Der Preis einer Fahrt richtet sich nach Angebot und Nachfrage. Suchen viele Menschen eine Fahrt, sind aber nur wenige Fahrer unterwegs, steigt der Preis. Gibt es viele Fahrer und nur wenige Kunden, sinkt der Preis. Dementsprechend kann es sein, dass du nachts vom Club nach Hause viel bezahlst, vormittags in die Stadt aber vergleichsweise wenig.

    Uber-App: „In deinem Gebiet leider nicht verfügbar“
    Noch gibt es den Dienst aber längst nicht in allen Großstädten. Im Großteil des Landes erscheint in der App nur folgender Hinweis: „Uber ist momentan in deinem Gebiet leider nicht verfügbar.“ Warum eigentlich?

    Der Sprecher Tobias Fröhlich sagt auf Anfrage, dass bei der Auswahl der Städte „natürlich auch wirtschaftliche Überlegungen eine Rolle” spielten. Dabei stelle sich das Unternehmen zwei Fragen: Ist ein gewisser Umsatz möglich? Und gibt es genug Mietwagenunternehmen, mit denen Uber zusammenarbeiten kann? In Düsseldorf zum Beispiel habe man immer eine hohe Nachfrage in der App beobachtet, daher habe sich das Unternehmen entschlossen, dort den Dienst anzubieten.

    Die deutsche Taxi-Szene fürchtet den digitalen Konkurrenten aus den USA und beruft sich auf die Rechte, die für Taxifahrer gelten. Seit 1989 sollen diese das Gewerbe schützen. Darunter fällt auch das Recht, im öffentlichen Raum auf den nächsten Kunden zu warten – ein Privileg nur für Taxifahrer.

    Für die Uber-Fahrer gilt wie für alle Mietwagenfahrer die so genante Rückkehrpflicht. Nachdem die Uber-Fahrer einen Kunden am Zielort abgesetzt haben, müssen sie zurück zum Firmensitz fahren, dürfen also nicht am Straßenrand auf den nächsten Auftrag warten. Es sei denn – und das ist der Vorteil von Uber – den Fahrer erreicht während der Fahrt ein neuer Auftrag.

    Viele Taxifahrer werfen Uber aber vor, die Fahrer würden sich sehr wohl weiterhin im Stadtgebiet aufhalten, obwohl es keinen neuen Auftrag gebe. Uber-Sprecher Tobias Fröhlich dementiert das. Uber lege viel Wert darauf, dass sich die Partner an die Regeln hielten:

    Wenn Uber-Fahrer nicht ganz zurück zum Firmensitz fahren, kann das verschiedene Gründe haben. Zum Beispiel können sie auf dem Rückweg bereits schon einen neuen Auftrag erhalten haben, oder ein anderer Kunde hat sie vorbestellt.

    Neben „uberX“ und „uberGreen“, einer reinen E-Auto-Vermittlung, kannst du über die Uber-App auch ein normales Taxi buchen. „In klassischen Farben durch die Stadt“, bewirbt Uber den Service. Die Taxiunternehmen zahlen für die Vermittlung sieben Prozent des Fahrtpreises an Uber. In der Branche gelten die Taxiunternehmen, die mit Uber zusammenarbeiten, aber als Verräter, die sich mit der Konkurrenz verbünden und damit das gesamte Gewerbe gefährden.

    UberX gibt es unter anderem in Düsseldorf, Frankfurt, München und Berlin
    Freund oder Feind? Die Taxiunternehmen sind sich in dieser Frage nicht einig, die Gesellschaft auch nicht. Die einen feiern Uber als die Zukunft und fordern, dass die Politik die Gesetze zugunsten von Uber ändert. Ihre Argumente: Der Fahrpreis steht schon vor der Fahrt fest und wird auch durch Stau oder Umwege nicht teurer, generell ist der Uber-Service günstiger, bestellen können die Kunden den Service per App und auch das Bezahlen läuft digital.

    Auch die Sicherheit ist immer wieder ein Kriterium: Vor der Fahrt erscheinen auf der App Informationen zum Fahrer und zum Auto, nach der Fahrt kann der Kunde den Fahrer bewerten.

    Viele Taxifahrer werfen Uber aber vor, die Fahrer würden sich sehr wohl weiterhin im Stadtgebiet aufhalten, obwohl es keinen neuen Auftrag gebe. Uber-Sprecher Tobias Fröhlich dementiert das. Uber lege viel Wert darauf, dass sich die Partner an die Regeln hielten:

    Wenn Uber-Fahrer nicht ganz zurück zum Firmensitz fahren, kann das verschiedene Gründe haben. Zum Beispiel können sie auf dem Rückweg bereits schon einen neuen Auftrag erhalten haben, oder ein anderer Kunde hat sie vorbestellt.

    Neben „uberX“ und „uberGreen“, einer reinen E-Auto-Vermittlung, kannst du über die Uber-App auch ein normales Taxi buchen. „In klassischen Farben durch die Stadt“, bewirbt Uber den Service. Die Taxiunternehmen zahlen für die Vermittlung sieben Prozent des Fahrtpreises an Uber. In der Branche gelten die Taxiunternehmen, die mit Uber zusammenarbeiten, aber als Verräter, die sich mit der Konkurrenz verbünden und damit das gesamte Gewerbe gefährden.

    UberX gibt es unter anderem in Düsseldorf, Frankfurt, München und Berlin
    Freund oder Feind? Die Taxiunternehmen sind sich in dieser Frage nicht einig, die Gesellschaft auch nicht. Die einen feiern Uber als die Zukunft und fordern, dass die Politik die Gesetze zugunsten von Uber ändert. Ihre Argumente: Der Fahrpreis steht schon vor der Fahrt fest und wird auch durch Stau oder Umwege nicht teurer, generell ist der Uber-Service günstiger, bestellen können die Kunden den Service per App und auch das Bezahlen läuft digital.

    Auch die Sicherheit ist immer wieder ein Kriterium: Vor der Fahrt erscheinen auf der App Informationen zum Fahrer und zum Auto, nach der Fahrt kann der Kunde den Fahrer bewerten.

    Ubers Gegner finden: Die Vermittlungsplattform macht den Taxifahrern das Geschäft kaputt. Das Taxigewerbe müsse besser geschützt werden. Sie fordern eine stärkere Kontrolle von Uber-Fahrzeugen, damit die Rückkehrpflicht eingehalten wird und der Wettbewerb fair bleibt. Sie feiern das Urteil des Bundesgerichtshof als Erfolg im Kampf gegen das US-Unternehmen und hoffen, dass es als Vorlage für ein Gerichtsverfahren gegen den Dienst „uberX“ dienen kann.

    “Diese Entscheidung hat keine Auswirkungen auf unser aktuelles Angebot in Deutschland“, sagt Uber-Sprecher Tobias Fröhlich. Auch in Zukunft werden auf unseren Straßen also von Uber vermittelte Mietwagen rollen. Und während Menschen in Berlin, München, Frankfurt und Düsseldorf innerhalb weniger Sekunden Uber buchen, berät der Bundesgerichtshof jahrelang über eine Vermittlungstechnologie, die Uber längst nicht mehr verwendet.

    Uber muss in Deutschland so manches Hindernis umfahren. Dennoch scheint das Technologieunte

    #Uber #Deutschland #Justiz #Recht

  • Coronoptiques (3/4) : des modèles épidémiologiques au contact tracing, rendre visible la contagion | LINC
    https://linc.cnil.fr/fr/coronoptiques-34-des-modeles-epidemiologiques-au-contact-tracing-rendre-vi

    Les données de déplacements des individus, collectées par les opérateurs téléphoniques, les industriels du marketing ou les individus eux-mêmes, suscitent des convoitises pour mieux comprendre la propagation du virus. Elles sont toutefois d’une fiabilité limitée qui varie selon les dispositifs de recueil. Le second enjeu majeur dans la production de données est la compréhension des processus de circulation du virus. Rendre visible la propagation spatiale du virus poursuit plusieurs finalités pour (...)

    #DeutscheTelekom #Google #Orange #GoogleMaps #FluxVision #Android #Bluetooth #smartphone #TraceTogether #GPS #iOS #SDK #firme #géolocalisation #technologisme #FAI #métadonnées #prédiction #vidéo-surveillance #BigData #marketing #santé (...)

    ##santé ##surveillance

  • Orange recycle son service de géolocalisation pour la pandémie – La Quadrature du Net
    https://www.laquadrature.net/2020/03/28/orange-recycle-son-service-de-geolocalisation-pour-la-pandemie

    Depuis des années, Orange cherche à commercialiser la mine d’or que sont nos données de géolocalisation (la liste des antennes-relais auxquelles nos téléphones se connectent au fil la journée). La pandémie semble être pour l’entreprise une bonne occasion d’ouvrir son marché. Flux Vision En 2013, Orange a lancé une première offre, Flux Vision, qui propose aux villes et lieux touristiques des statistiques sur les « flux de déplacement » de leurs visiteurs : fréquentation, durée de séjour, provenance, (...)

    #Deutsche_Telekom #Orange #Vodafone #algorithme #smartphone #GPS #géolocalisation #métadonnées #BigData #santé #surveillance #CNIL (...)

    ##santé ##LaQuadratureduNet

  • Creating the coronopticon - Countries are using apps and data networks to keep tabs on the pandemic | Briefing | The Economist
    https://www.economist.com/briefing/2020/03/26/countries-are-using-apps-and-data-networks-to-keep-tabs-on-the-pandemic?f

    And also, in the process, their citizens HAVING BEEN quarantined at his parents’ house in the Hebei province in northern China for a month, Elvis Liu arrived back home in Hong Kong on February 23rd. Border officials told him to add their office’s number to his WhatsApp contacts and to fix the app’s location-sharing setting to “always on”, which would let them see where his phone was at all times. They then told him to get home within two hours, close the door and stay there for two weeks. His (...)

    #ByteDance #Deutsche_Telekom #Google #ShinBet #Tencent #Facebook #GoogleMaps #WeChat #WhatsApp #algorithme #Alipay #Android #Bluetooth #QRcode #smartphone #TraceTogether #géolocalisation #BigData #santé (...)

    ##santé ##surveillance
    https://www.economist.com/sites/default/files/images/print-edition/20200328_FBD001_0.jpg

  • Pistage, prévention, modélisation : quelle stratégie numérique en France face au coronavirus ? - Société - Numerama
    https://www.numerama.com/politique/614091-pistage-prevention-modelisation-quelle-strategie-numerique-en-franc

    Quel rôle peut avoir le traçage de la géolocalisation face à l’épidémie de coronavirus en France ? Et surtout, quel type de traçage peut-on envisager et dans quelles conditions ? Alors que plusieurs pays ont opté pour des approches très intrusives, la France et l’Europe empruntent pour l’heure une piste plus modérée. L’annonce a été faite le 24 mars lors de l’installation du Comité Analyse Recherche et Expertise, une nouvelle instance scientifique chargée de conseiller le pouvoir : la France souhaite (...)

    #Deutsche_Telekom #Bouygues #Orange #Telefonica #Telenor #Vodafone #algorithme #smartphone #GPS #géolocalisation #[fr]Règlement_Général_sur_la_Protection_des_Données_(RGPD)[en]General_Data_Protection_Regulation_(GDPR)[nl]General_Data_Protection_Regulation_(GDPR) #métadonnées (...)

    ##[fr]Règlement_Général_sur_la_Protection_des_Données__RGPD_[en]General_Data_Protection_Regulation__GDPR_[nl]General_Data_Protection_Regulation__GDPR_ ##santé ##BigData ##surveillance ##CNIL
    //c2.lestechnophiles.com/www.numerama.com/content/uploads/2020/03/point-geolocalisation.jpg

  • Surveillance de l’épidémie : la Cnil met en garde le gouvernement - Page 1 | Mediapart
    https://www.mediapart.fr/journal/france/250320/surveillance-de-l-epidemie-la-cnil-met-en-garde-le-gouvernement

    Alors qu’un projet « d’identification des personnes ayant été au contact de personnes infectées » se met en place, l’autorité chargée de la protection des données personnelles demande à l’État « de privilégier le traitement de données anonymisées ». Alors que l’Élysée vient de lancer une réflexion sur l’utilisation des données de géolocalisation des téléphones mobiles afin de lutter contre l’épidémie de Covid-19, la Commission nationale de l’informatique et des libertés (Cnil) appelle les autorités, dans une série (...)

    #TraceTogether #Deutsche_Telekom #Orange #ShinBet #smartphone #GPS #anonymat #géolocalisation #[fr]Règlement_Général_sur_la_Protection_des_Données_(RGPD)[en]General_Data_Protection_Regulation_(GDPR)[nl]General_Data_Protection_Regulation_(GDPR) #consentement #législation (...)

    ##[fr]Règlement_Général_sur_la_Protection_des_Données__RGPD_[en]General_Data_Protection_Regulation__GDPR_[nl]General_Data_Protection_Regulation__GDPR_ ##métadonnées ##BigData ##santé ##CNIL

  • Les données de géolocalisation de nos smartphones mises à profit pour stopper le coronavirus ?
    https://www.bfmtv.com/tech/les-donnees-de-geolocalisation-de-nos-smartphones-mises-a-profit-pour-stopper

    La France planche sur une « stratégie numérique d’identification des personnes ». Un comité de scientifiques doit se pencher sur la question à compter de ce 24 mars. Après les recommandations de distanciation sociale, la fermeture des écoles et lycées puis le confinement, quels recours reste-t-il au gouvernement pour enrayer l’épidémie de coronavirus ? La surveillance des données télécom, dont celles de géolocalisation, semble être la prochaine piste à suivre. Ce 24 mars, la France a annoncé la mise en (...)

    #Deutsche_Telekom #Orange #Vodafone #smartphone #GPS #géolocalisation #vidéo-surveillance #santé #surveillance (...)

    ##santé ##CNIL

  • Commission tells carriers to hand over mobile data in coronavirus fight – POLITICO
    https://www.politico.eu/article/european-commission-mobile-phone-data-thierry-breton-coronavirus-covid19

    Thierry Breton held a conference call with telecoms executives to ask for greater access to people’s anonymized information. The European Commission on Monday urged Europe’s telecoms giants including Deutsche Telekom and Orange to share reams of people’s mobile data from across the region to help predict the spread of the coronavirus. In a conference call with telecoms executives, Thierry Breton, Europe’s internal market commissioner, called on the companies to hand over anonymized and (...)

    #Deutsche_Telekom #Orange #Telefonica #Telenor #Vodafone #smartphone #GPS #géolocalisation #métadonnées #BigData #santé #surveillance (...)

    ##santé ##[fr]Règlement_Général_sur_la_Protection_des_Données__RGPD_[en]General_Data_Protection_Regulation__GDPR_[nl]General_Data_Protection_Regulation__GDPR_

  • Tracking the Global Response to COVID-19 | Privacy International
    https://www.privacyinternational.org/examples/tracking-global-response-covid-19

    Tech companies, governments, and international agencies have all announced measures to help contain the spread of the COVID-19 virus. Some of these measures impose severe restrictions on people’s freedoms, including to their privacy and other human rights. Unprecedented levels of surveillance, data exploitation, and misinformation are being tested across the world. Many of those measures are based on extraordinary powers, only to be used temporarily in emergencies. Others use exemptions in (...)

    #BigData #santé #surveillance #géolocalisation #PrivacyInternational #Deutsche_Telekom #Google #Vodafone #Facebook #Twitter #WhatsApp #smartphone #GPS (...)

    ##santé ##[fr]Règlement_Général_sur_la_Protection_des_Données__RGPD_[en]General_Data_Protection_Regulation__GDPR_[nl]General_Data_Protection_Regulation__GDPR_ ##NHS
    /sites/default/files/fav/apple-icon-180x180.png

  • Les opérateurs mobiles européens partagent des données pour la lutte contre les coronavirus - News 24
    https://news-24.fr/les-operateurs-mobiles-europeens-partagent-des-donnees-pour-la-lutte-contre-

    MILAN / BERLIN (Reuters) – Les opérateurs de téléphonie mobile partagent des données avec les autorités sanitaires en Italie, en Allemagne et en Autriche, aidant à lutter contre les coronavirus en contrôlant si les gens respectent les restrictions de circulation tout en respectant les lois européennes sur la confidentialité. Les opérateurs mobiles européens partagent des données pour la lutte contre les coronavirus Les données, anonymes et agrégées, permettent de cartographier les concentrations et les (...)

    #Deutsche_Telekom #smartphone #géolocalisation #BigData #santé #métadonnées

    ##santé

  • European mobile operators share data for coronavirus fight - Reuters
    https://uk.reuters.com/article/us-health-coronavirus-europe-telecoms/european-mobile-operators-share-data-for-coronavirus-fight-idUKKBN2152C2

    MILAN/BERLIN (Reuters) - Mobile carriers are sharing data with the health authorities in Italy, Germany and Austria, helping to fight coronavirus by monitoring whether people are complying with curbs on movement while at the same time respecting Europe’s privacy laws. The data, which are anonymous and aggregated, make it possible to map concentrations and movements of customers in ‘hot zones’ where COVID-19 has taken hold. That is less invasive than the approach taken by countries like (...)

    #Deutsche_Telekom #Vodafone #smartphone #géolocalisation #BigData #santé

    ##santé
    https://s4.reutersmedia.net/resources/r

  • Umsatzeinbruch wegen Corona: Taxi braucht finanzielle Hilfe
    https://www.taxi-times.com/umsatzeinbruch-wegen-corona-taxibranche-braucht-schnelle-finanzielle-hil

    11. März 2020 von Jürgen Hartmann - „Im Taxigewerbe brennt die Hütte. Die Unternehmer haben Umsatzeinbußen um bis zu 80 Prozent“, sagt Hans-Peter Kratz, Vorstand der Taxivereinigung Frankfurt. Er fordert von der Politik ein mehrmonatiges zinsloses Darlehen pro Taxi und Monat über 1.500 Euro.

    Nach und nach legt das Corona-Virus das gesamte öffentliche Leben in Deutschland lahm. Das trifft auch die Taxibranche sehr hart, denn ohne Messen, ohne Theater ohne Fußballspiele ist kein Bedarf an Taxis. Wenn die Airlines tausende Flüge wegen Nachfragemangel stornieren, fehlen demzufolge auch die Zubringerfahrten. Ebenso an den Bahnhöfen. „Wir haben ähnlich wie in der Hotellerie Umsatzrückgänge zwischen 60 und 80 Prozent“, berichtet Hans-Peter Kratz. Einen vergleichbaren Einbruch hätte es bisher noch nie gegeben.

    Die vom Staat aktuell beschlossenen Maßnahmen für Überbrückungshilfen seien auf das Taxigewerbe nicht anwendbar. „Kurzarbeitergeld hilft dem Einzelunternehmer gar nichts und dem angestellten Fahrer aufgrund fehlender Tarifverträge nur sehr wenig.“ Würden Unternehmer zudem ihre Fahrer mangels Fahrgästen nach Hause schicken, würden der Umsatz schlagartig auf Null zurückgehen, während die Fixkosten erhalten bleiben.

    Zudem würde der Unternehmer gegen die Betriebspflicht verstoßen, so Kratz weiter. Er hat deshalb nun bei der Handelskammer und beim Frankfurter Oberbürgermeister eine Überbrückungshilfe in Form eines zinslosen Darlehens zur Diskussion gestellt. Pro Taxi und Monat sollen die Unternehmer zur Überbrückung der Liquiditätsengpässe 1.500 Euro für mindestens drei Monate erhalten. Diese Hilfe müsse schnell und unbürokratisch erfolgen und dürfe nicht auf Basis von seitenlangen Förderanträgen der KfW-Bank erfolgen, bei denen man schon eine Woche brauche, um sämtliche Bonitäts- und andere Nachweise einzusammeln.

    Kratz hofft bei dieser Forderung auf breite Unterstützung von seinen Taxi-Funktionärskollegen und auch vom Bundesverband Taxi und Mietwagen.

    #Taxi #Deutschland #Corona #Politik #Subventionen

  • Corona-Virus: Entschädigung auch für Taxibetriebe?
    https://www.taxi-times.com/corona-virus-entschaedigung-auch-fuer-taxibetriebe

    10. März 2020 von Hayrettin Şimşek - Unter den zahlreichen Absagen diverser Großveranstaltungen leidet auch die Taxibranche. Wo niemand tagt oder feiert, werden auch keine Taxis benötigt. Helfen die nun verkündeten Unterstützungsprogramme der Bundesregierung auch den betroffenen Taxibetrieben?

    Wegen der Ausweitung der Corona-Virus-Epidemie sind bereits Kongresse, Messen und Veranstaltungen abgesagt worden. Ein schwerer Schlag auch für das Taxigewerbe, das im städtischen Bereich sowieso bereits durch viele illegal agierende Mietwagenbetriebe mit Umsatzeinbußen zu kämpfen hat.

    Besonders betroffenen Unternehmen wie Messebauern, Hotels und Gaststätten sowie der Tourismusbranche will die Regierung nun finanziell unter die Arme greifen: Die große Koalition kündigt Vorschläge für Liquiditätshilfen und ein Gespräch mit den Spitzenverbänden der Wirtschaft und den Gewerkschaften an. Die Neuerungen sollen bereits an diesem Mittwoch vom Bundeskabinett beschlossen werden.

    Doch werden davon auch die betroffenen Taxibetriebe profitieren? Iordanis Georgiadis, Vorstand der Taxi Auto Zentrale Stuttgart (TAZ), berichtet in der Facebook-Gruppe „5010000″ von einem Gespräch mit der IHK Stuttgart: „Geplant, aber noch nicht beschlossen ist bei Betrieben, die in Kurzarbeit eintreten, von der Agentur für Arbeit die Lohnkosten teilweise zu übernehmen. Als weiterer Punkt wird über die Aussetzung von Ratenzahlungen bei Finanzierungen ohne Sanktionen gesprochen. Entschieden ist auch da noch nichts. Direkte Unterstützung von Verdienstausgleich oder ähnliches ist zur Zeit bei keinem Gewerbezweig geplant. Da sich aber täglich was ändert, bleiben wir dran und versuchen alles.“

    Mehrwagenbetriebe mit vielen Angestellten sollten sich daher informieren, ob Kurzarbeit ein gängiges Mittel wäre, um Fahrerentlassungen zu vermeiden. Kurzarbeit muss bei der Bundesagentur für Arbeit beantragt werden. Zu den Voraussetzungen informiert die Behörde auf ihrer Homepage.

    #Taxi #Deutschland #Corona #Politik #Subventionen

  • Alle Taxidemos, Korsos, Kundgebungen Mahnwachen a. 10. April
    https://www.taxi-times.com/fakten-taxiaktionstag

    3. April 2019 - Für den 10. April 2019 hat der Bundesverband Taxi und Mietwagen e.V. zum bundesweiten Taxitaktionstag „Scheuerwehr“ aufgerufen. Taxiunternehmer und Fahrer werden sich in vielen Städen an dieser Aktion beteiligen. Hier finden Sie alphabetisch sortiert alle Infos und Daten zu Treffpunkten, Routen und Kundgebungen.
    ...
    Aktuell finden in mehr als 20 Städten Aktionen statt.

    #Deutschland #Uber #Taxi #Demonstration #Scheuer #Politik

  • GVN-Currywurstabend fand trotz Corona-Virus statt - GVN – Gesamtverband Verkehrsgewerbe Niedersachsen | taxi heute
    https://www.taxi-heute.de/de/news/gvn-gesamtverband-verkehrsgewerbe-niedersachsen-gvn-currywurstabend-fand-

    In NIedersachen spricht man anscheinend über die Abschaffung der Ortskundeprüfung für Taxifahrer. Wie weit soll die Dequalifizierung noch gehen? Sollte es soweit kommen, wären die Löhne im Taxi dauerhaft im Keller und kein vernünftiger junger Mensch würde diese Areit mehr anstreben.

    Um das Taxigewerbe zukunftsfähig zu machen, muss im Gegenteil die Qualifikation der Fahrerinnen und Fahrer massiv verbessert werden und während einer Übergangszeit die Arbeit im Taxi zum Lehrberuf „Personenbeförderer“ entwickelt werden. Die Ansprüche an IT und andere technische Kenntnissen werden gesellschaftlich immer größer ebenso wie die Qualität im Dienstleistungsgewerbe insgesant steigen muss.

    Um das Argument anschaulich zu machen: Welche Rolle wird der Taxifahrer in Zukunft im autonom fahrenden Fahrzeug spielen? Antwort: Er wird eine Mischung aus Stadtführer, technischem Betreuer, Butler und Notfallassistent sein. Dazu wird er Fremdsprachen beherrschen, über umfangreiche kulturelle und technische Kenntnisse verfügen und vor allem permanent dazulernen, um angesichts der rasanten technologische und gesellschaftlichen Entwicklungen auf der Höhe zu sein.

    Menschen von A nach B fahren können schon jetzt vielerorts Maschinen.

    29.02.2020 von Dietmar Fund - Am 26. Februar 2020 konnte der Gesamtverband Verkehrsgewerbe Niedersachsen zu seinem traditionellen Currywurstabend rund 220 Gäste begrüßen. Sie waren zur siebten Veranstaltung dieser Art ins Brauhaus Ernst August nach Hannover gekommen, um sich untereinander auch über gewerbepolitische Themen aus dem Taxi-Gewerbe auszutauschen. Zu diesem niedersächsischen Parlamentarischen Abend war wie im Vorjahr auch der Wirtschafts- und Verkehrsminister und stellvertretende Ministerpräsident Dr. Bernd Althusmann gekommen.

    GVN-Hauptgeschäftsführer Benjamin Sokolovic sprach gegenüber den niedersächsischen Landtagsabgeordneten auch Themen an, die der Fachvereinigung Personenverkehr am Herzen liegen. Es ging um die Einrichtung eines Taxitarif-Korridors, die geplante Streichung der Ortskundeprüfung, die Karenzzeit für Mietwagen zwischen der Annahme eines Auftrags und seiner Durchführung und die Standplatzpflicht für Taxis.

    #Taxi #Deutschland #Niedersachsen #Politik #Verbände #Bildung #Arbeit

  • Infotipp
    https://diasp.eu/p/10330165

    Infotipp

    „Die Banken handeln in Milisekunden, die Steuerbehörden brauchen Jahrzehnte“

    Cum-Ex: US-Bank plünderte deutsche Staatskassen

    Ein Beitrag von #Panorama über die Historie von #CumEx. Besonders brisant: Die illegalen Geschäfte wurden in den #USA bereits 2008 verboten - und die #Banker zogen einfach nach Europa weiter, insbesondere nach #Deutschland. Keine Kooperation der #Finanzbehörden, keine Warnung.

    Den informativen Beitrag findet ihr hier: https://daserste.ndr.de/panorama/archiv/2020/Cum-Ex-US-Bank-pluenderte-deutsche-Staatskassen,cumex198.html

    Mehr Infos zu den CumEx-Recherchen gibt es hier: https://www.otto-brenner-preis.de/dokumentation/2019/preistraeger/1-preis

    #Steuern #Banken #Finanzmärkte #Finanzen #Geld #Ungleichheit #Reichtum #Armut #Ungerechtigkeit #Raub #Diebstahl (...)

  • Keine allgemeine Belegausgabepflicht für Taxis und Mietwagen - Taxen-Union-Hamburg e.V.
    https://www.taxen-union-hamburg.de/home/aktuelles-news-details/keine-allgemeine-belegausgabepflicht-f%C3%BCr-taxis-und-mietwage

    Rundschreiben des Bundesverbandes Taxi- und Mietwagen e.V.
    Durch Medienberichte über die ab 1.1.2020 beginnende Belegausgabepflicht erreichen uns aktuell viele Anfragen, ob diese auch für Taxis und Mietwagen gilt.

    Die Kurzantwort lautet „Nein“.

    146 AO ist die allgemeine Ordnungsvorschrift für die Buchführung und für Aufzeichnungen. Durch das „Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen“ vom 22.12.2016 wurde diese Vorschrift durch den § 146 a AO ergänzt, der die Erfassung aufzeichnungspflichtiger Geschäftsvorfälle mit Hilfe elektronischer Aufzeichnungssysteme regelt. Hier ist u.a. geregelt, dass das elektronische Aufzeichnungssystem und die digitalen Aufzeichnungen durch eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung zu schützen sind, Stichwort „Fiskalkasse“. Dies war eigentlich bis spätestens zum 01.01.2020 vorgesehen, jüngst wurde durch ein BMF-Schreiben (vom 6.11.2019) eine „Gnadenfrist“ bis zum 30.09.2020 eingeräumt.
     

    146 a Abs. 2 AO ordnet eine allgemeine Belegausgabepflicht für derartige Kassensysteme an, ohne dass hierzu explizit ein Datum für den Beginn der Pflicht festgelegt wird. Gleichzeitig wird das Bundesministerium der Finanzen ermächtigt, durch Rechtsverordnung u.a. zu bestimmen, welche elektronischen Aufzeichnungssysteme über eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung verfügen (und welche Anforderungen diese erfüllen) müssen.
    Dieses wurde durch die „Verordnung zur Bestimmung der technischen Anforderungen an elektronische Aufzeichnungs- und Sicherungssysteme im Geschäftsverkehr“, kurz die Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) vom 26.09.2017 umgesetzt, die vor allem die technischen Anforderungen präzisiert. Nach § 1 Satz 2 der KassenSichV gehören Taxameter und Wegstreckenzähler nicht zu den elektronischen Aufzeichnungssystemen im Sinne des § 146a Absatz 1 Satz 1 AO.

    Dies ist zwar nicht auf Dauer in Stein gemeißelt. Derzeit wird an einer Novelle der KassenSichV gearbeitet und der Verordnungsgeber kann jederzeit (mit einer angemessenen Übergangsfrist) anordnen, dass Taxameter und Wegstreckenzähler als solche Kassensysteme gelten. Die rechtliche Einordnung von Taxametern und Wegstreckenzähler als Kassensystem mit entsprechenden fiskalischen Pflichten wird auch seit vielen Jahren vom Bundesverband Taxi und Mietwagen e.V. gefordert, um Wettbewerbsverzerrungen durch unlauter arbeitende Betriebe entgegenzutreten.

    Festzuhalten bleibt aber, dass aktuell auf bundesgesetzlicher bzw. entsprechender Verordnungsebene Taxameter nicht zu den Registrierkassen i.S.d. Abgabenordnung zählen.

    Damit gilt auch nicht die allgemeine Belegerteilungspflicht aus Abgabenordnung, die übrigens in einem eigenen „Anwendungserlass zur Abgabenordnung“ geregelt ist. (Link zu einem diesbezüglichen BMF-Schreiben vom 17. Juni 2019)

    Hier ist ausdrücklich festgehalten, dass die Belegausgabepflicht nur derjenige zu befolgen hat, der Geschäftsvorfälle mit Hilfe eines elektronischen Aufzeichnungssystems i. S. d. § 146a Abs. 1 Satz 1 AO erfasst, die Belegausgabepflicht selbst beginnt am 1.1.2020 (BMF-Schreiben Punkt 6.1).

    Die Belegausgabepflicht als solche entstammt also nicht etwa einer Neuregelung, sie wurde vielmehr nur zum 1.1.2020 „scharf gestellt.“ Sie besteht unabhängig von dem (seit jeher bestehenden) Anspruch des Kunden auf die Ausstellung einer Quittung (§ 368 BGB), der selbstverständlich auch bei Taxis und Mietwagen besteht.

    https://www.taxen-union-hamburg.de/files/Dokumente/Verband/BZP/ar_37_19_Recht6_Belegausgabepflicht_nach_AO.pdf

    http://www.pay-co.de/pdf/taxipresent.pdf

    Muss die Registrierkasse im Taxi ein Taxameter sein? Nein! Nur wenn Sie Ihren Taxameter zu einer Registrierkasse aufrüsten, muss der Taxameter als Registrierkasse verwendet werden. Eine Verbindung zu einem Taxameter, der über die notwendige Schnittstelle verfügt , kann aus Komfortgründen hergestellt werden - muss aber nicht.

    #Taxi #Deutschland #Taxameter

  • Backdoors « officielles » détournées : de quoi les USA accusent-ils Huawei ? - Cyberguerre
    https://cyberguerre.numerama.com/2913-backdoors-officielles-detournees-de-quoi-les-usa-accusent

    Les États-Unis auraient enfin des preuves concrètes de l’espionnage de Huawei. Ironiquement, le géant chinois utiliserait des portes dérobées... demandées par les gouvernements pour leur propre espionnage. Les États-Unis seraient-ils enfin prêts à apporter des preuves pour soutenir leurs accusations d’espionnage contre Huawei ? Le gouvernement de Donald Trump a exclu le constructeur de réseaux télécoms de son pays depuis presque un an. Et il incite fortement ses alliés occidentaux à faire de même. Les (...)

    #Bouygues #Deutsche_Telekom #Huawei #Nokia_Siemens #Orange #Sony-Ericsson_ #SFR #backdoor #écoutes #lutte (...)

    ##surveillance
    //c1.lestechnophiles.com/cyberguerre.numerama.com/content/uploads/sites/2/2019/01/will-huawei-be-the-next-failure.jpg

  • Zobeltitzstraße 3-118 in Berlin - KAUPERTS
    https://berlin.kauperts.de/Strassen/Zobeltitzstrasse-13403-Berlin


    Was der Kaupert nur ahnen läßt: Diese Reinickendorfer Straße ist einem der wichtigsten, zum Glück inzwischen fast vergessenen, Propagandisten der reaktionären Hohenzollernherrschaft gewidmet. Heute am 10.2.2020 jährt sich sein Tod zum sechundachtzigsten Mal. Zwei Jahre nach seinem Tod widmeten die Renickendorfer Nazis ihm eine Straße. Nach 1945 sorgten die nun zu lupenreinen Demokraten und Antikommunisten mutierten Verbrecher dafür, dass sein Name im Gedächtnis der Stadt erhalten blieb. In der DDR hingegen wurde seine Geschichtsklitterung über die Novemberrevolution aus den Bücherregalen entfernt.

    Straßenverlauf von Belowstraße bis Auguste-Viktoria-Allee und Quäkerstraße, rechts gerade, links ungerade
    Ortsteil: Reinickendorf
    Name seit 1.12.1936
    Alte Namen Wacholderstraße (vor 1887-1936 und 1945-1946)

    Zobeltitz, Fedor Carl Maria Hermann August von, geb. 5.10.1857 Spiegelberg, + 10.2.1934 Berlin, Schriftsteller.

    Zobeltitz, Fedor Carl Maria Hermann August von, geb. 5.10.1857 Spiegelberg, † 10.2.1934 Berlin, Schriftsteller.Er besuchte eine Kadettenanstalt, trat dann in ein Kavallerieregiment ein, nahm bald darauf aber seinen Abschied, um das väterliche Gut zu übernehmen. Danach wurde er Redakteur der „Militärischen Blätter“ in Berlin, gründete die „Gesellschaft der Bibliophilen“ und übernahm von 1897 bis 1909 die Redaktion für deren „Zeitschrift für Bücherfreunde“. Ab 1904 gab er die „Neudrucke literaturhistorischer Seltenheiten“ heraus. Er bereiste u. a. Italien, Frankreich, Algerien und Marokko. Zobeltitz schrieb wie sein Bruder Hanns Friedrich Gottlieb Ägidius Ehrenreich von Zobeltitz (1853-1918) vorrangig Gesellschaftsromane, deren Gestalten sie aus einer idealisierten Welt des Adels erfanden. Fedor Zobeltitz publizierte u. a. „Fürst Bismarck. Ein Lebensbild für Volk und Heer“ (1881), „Die Pflicht gegen sich selbst“ (1894), „Besser Herr als Knecht“ (1900), „Heinz Stirlings Abenteuer“ (1915/16) und die Autobiographie „Ich hab so gern gelebt“ (1934). Das Urnengrab des Schriftstellers befindet sich auf dem Städtischen Friedhof Wilmersdorf, Berliner Straße 81–103.

    1936 erhielten #Wacholderstraße und Straße Nr. 58 den Namen Zobeltitzstraße. 1945/46 trug der Weg kurzzeitig wieder den Namen Wacholderstraße, der jedoch wieder rückgängig gemacht wurde. Am 1.10.1963 wurde die Verlängerung der Zobeltitzstraße, die Straße Nr. 407, ebenso benannt.

    Fedor von Zobeltitz – Wikipedia
    https://de.wikipedia.org/wiki/Fedor_von_Zobeltitz

    Fedor Karl Maria Hermann August von Zobeltitz (geb. 5. Oktober 1857 auf Gut Spiegelberg, Provinz Brandenburg; † 10. Februar 1934 in Berlin) war ein deutscher Schriftsteller und Journalist.
    ...
    Neben seiner Bücherleidenschaft reiste Zobeltitz ausgesprochen gern. Seine Reisen führten ihn bis nach Afrika und Asien.
    ...
    Kurz vor seinem Tod schrieb Fedor von Zobeltitz seine Autobiographie Ich habe so gern gelebt, die im Todesjahr 1934 [posthum] erschien. Sein Urnengrab befindet sich auf dem Städtischen #Friedhof #Wilmersdorf im Kreuzgang, Wand B, Nische 123.

    Fedor von Zobeltitz veröffentlichte auch unter dem Pseudonym F. Gruenewald.

    Im Dezember 1936 wurde eine Straße in Berlin-Reinickendorf nach ihm Zobeltitzstraße benannt.

    1953 wurde sein Werk Die von Schebitz. Geschichte einer Adelsfamilie im Revolutionsjahr (Ullstein 1920) in der DDR auf die Liste der auszusondernden Literatur gesetzt.

    EIne Leseprobe aus dem Werk des Hohenzollern-Bewunderers folgt als Beispiel für die devote Haltung gegenüber den damals herrschenden Berufsmördern, Räubern und Ausbeutern. Es sind die selben, deren Nachkommen heute die zwischen 1945 und 1949 von der Sowjetmacht vergesellschafteten Besitztümer zurück verlangen. Dank der Gesetz gewordenen Kohlschen Doktrin von Rückgabe vor Entschädigung konnten sie sich bereits den von der Regierung der DDR zwischen 1949 und 1989 in Volkseigentum überführten Besitz erneut aneignen.

    Dieser Text zeigt die preussischen Adligen, wie sie sich selber gerne porträtiert sahen. Aus „Besser Herr als Knecht“ spricht der arrogante Hochmut von Zobeltitz und seinen Klassengenossen auf dem Höhepunkt ihrer Macht.

    Besser Herr als Knecht
    https://www.projekt-gutenberg.org/zobeltit/bessherr/bessherr.html

    »Je bois à la santé de Sa Majesté l’empereur d’Allemagne et roi de Prusse et à la santé de l’impératrice et reine! ...«

    Der Schah sprach diesen kurzen Toast mit ziemlich leiser Stimme, so daß ihn nur die umsitzenden hohen Herrschaften verstehen konnten. An den entfernteren Tischen reckte man die Hälse. Ein paar Kammerherrn flüsterten sich mit ernst bleibenden Gesichtern boshafte Bemerkungen zu, und ein junges Mädchen, das erst bei der letzten Cour am Hofe eingeführt worden, kicherte verstohlen in ihre Serviette hinein.

    An der Tafel der Majestäten reihte sich Fürstlichkeit an Fürstlichkeit mit den Trägern berühmter Namen. Da sah man die Siegfriedserscheinung des Kronprinzen, noch stolz, kraftvoll und unberührt von dem Gifthauche jener dämonischen Krankheit, der er erliegen sollte, als ihn kaum das Diadem der Kaiserwürde schmückte – und ein paar Plätze weiter den Prinzen Friedrich Karl in seiner roten Attila, wie er soeben das Sektglas erhob, um seiner ältesten Tochter freundlich zuzutrinken, der Prinzessin Elisabeth, die neben dem Herzog Elimar von Oldenburg saß. Da sah man auch noch die meisten der Paladine des alten kaiserlichen Herrn – den schweigsamen Moltke mit seinem ausdrucksvollen Cäsarenkopf, Roon, Manteuffel, Göben und den gewaltigen Eisenfresser Steinmetz mit seiner schönen blutjungen Gattin. Nur Bismarck war daheim in seinem Sachsenwalde geblieben; die Neuralgie plagte ihn wieder, und so hatte er darauf verzichten müssen, sich im Glanze Persiens zu sonnen.

    Mohammed Ali Schah – Wikipedia
    https://de.wikipedia.org/wiki/Mohammed_Ali_Schah

    Mohammed Ali Schah oder Mohammad Ali Schah (Kadschar) (persisch محمدعلی شاه; geb. 21. Juni 1872; † 5. April 1925 in Sanremo) war als sechster Kadscharenkönig von 1907 bis 1909 Schah von Persien. Er war mit zwei Frauen verheiratet, die zusammen sechs Söhne und zwei Töchter gebaren.

    Friedrich III. (Deutsches Reich) – Wikipedia
    https://de.wikipedia.org/wiki/Friedrich_III._(Deutsches_Reich)#Deutscher_Kronprinz

    Seit 1871 in der Doppelrolle als „Deutscher Kronprinz und Kronprinz von Preußen“, wurde Friedrich Wilhelm durch die Langlebigkeit seines Vaters und die Dauer-Herrschaft Bismarcks politisch immer stärker zermürbt. Lediglich nach einem Attentat auf Wilhelm I. führte der Kronprinz 1878 vorübergehend die Regierungsgeschäfte, wurde von Bismarck aber so geschickt ausmanövriert, dass er auf dessen Politik keinerlei Einfluss nehmen konnte. Nach diesem Stellvertretungs-Semester wurde er schließlich wieder in einen machtlosen Wartestand zurückgestuft.

    Helmuth von Moltke (Generalfeldmarschall) – Wikipedia
    https://de.wikipedia.org/wiki/Helmuth_von_Moltke_(Generalfeldmarschall)

    Karl Bernhard von Moltke, ab 1870 Graf von Moltke, genannt der Ältere, volkstümlich Der große Schweiger (geb. 26. Oktober 1800 in Parchim; † 24. April 1891 in Berlin), war ein preußischer Generalfeldmarschall. Als Chef des Generalstabs hatte er wesentlichen Anteil am Erfolg Preußens in den deutschen Einigungskriegen. Laut Heinrich Walle gehört er zu den erfolgreichsten Feldherren seiner Zeit.

    Friedrich Karl von Preußen (1828–1885) – Wikipedia
    https://de.wikipedia.org/wiki/Friedrich_Karl_von_Preu%C3%9Fen_(1828%E2%80%931885)

    Friedrich Karl Nikolaus von Preußen (geb. 20. März 1828 in Berlin; † 15. Juni 1885 in Klein Glienicke) war ein preußischer Prinz und Generalfeldmarschall.

    Elisabeth Anna von Preußen – Wikipedia
    https://de.wikipedia.org/wiki/Elisabeth_Anna_von_Preu%C3%9Fen

    Elisabeth Anna von Preußen (geb. 8. Februar 1857 in Potsdam; † 28. August 1895 in Fulda) war ein Mitglied des Hauses Hohenzollern und durch Heirat Erbgroßherzogin von Oldenburg (1878–1895).

    Elimar Herzog von Oldenburg – Wikipedia
    https://de.wikipedia.org/wiki/Elimar_Herzog_von_Oldenburg

    Anton Günther Friedrich Elimar Herzog von Oldenburg (geb. 23. Januar 1844 in Oldenburg; † 17. Oktober 1895 in Wien-Erlaa) war ein deutscher Komponist, Schriftsteller und Militär.

    Albrecht von Roon – Wikipedia
    https://de.wikipedia.org/wiki/Albrecht_von_Roon

    Albrecht Theodor Emil von Roon, ab 1871 Graf von Roon (geb. 30. April 1803 in Pleushagen bei Kolberg; † 23. Februar 1879 in Berlin), war ein preußischer Generalfeldmarschall. Als Kriegsminister hatte er wesentlichen Anteil am Erfolg Preußens in den deutschen Einigungskriegen.

    Edwin Karl Rochus Freiherr von Manteuffel – Wikipedia
    https://de.wikipedia.org/wiki/Edwin_von_Manteuffel

    Am 18. Oktober 1861 wurde Manteuffel zum Generalleutnant befördert, gleichzeitig wurde er zusammen mit Roon, dessen Ernennung Manteuffel betrieben hatte, ständiger Berater des Monarchen. Auch um die Berufung Moltkes zum Generalstabschef hat er sich verdient gemacht, so dass man sagen muss, dieser Chef des Militärkabinetts besaß eine fast beispiellos glückliche Hand. Man überschätzte aber seine politische Tätigkeit und schrieb ihm vielfach einen sehr nachteiligen reaktionären Einfluss zu. So nannte ihn 1861 Karl Twesten in seiner Broschüre Was uns noch retten kann einen unheilvollen Mann in unheilvoller Stellung. Diesen Angriff auf seine amtliche Stellung beantwortete Manteuffel mit einer Herausforderung zum Duell, welcher Twesten eine Verwundung und Manteuffel einen kurzen Arrest in Magdeburg eintrug.

    August Karl von Goeben – Wikipedia
    https://de.wikipedia.org/wiki/August_Karl_von_Goeben

    August Karl Friedrich Christian von Goeben (10. Dezember 1816 in Stade; † 13. November 1880 in Koblenz) war ein preußischer General der Infanterie.

    Karl Friedrich von Steinmetz – Wikipedia
    https://de.wikipedia.org/wiki/Karl_Friedrich_von_Steinmetz

    Karl Friedrich von Steinmetz (27. Dezember 1796 in Eisenach; † 4. August 1877 in Bad Landeck) war ein preußischer Generalfeldmarschall.
    ...
    Am 19. November 1863 war seine erste Gattin verstorben, 1867 heiratete er auf Burg Hohenzollern die 52 Jahre jüngere Else von Krosigk (geb. 21. November 1848; † 3. Oktober 1905).

    Krosigk (Adelsgeschlecht) – Wikipedia
    https://de.wikipedia.org/wiki/Krosigk_(Adelsgeschlecht)

    Otto von Bismarck – Wikipedia
    https://de.wikipedia.org/wiki/Otto_von_Bismarck

    Projekt Gutenberg-DE - Startseite
    https://www.projekt-gutenberg.org

    Das Projekt Gutenberg-DE besteht seit 1994 und hat schon einige Umzüge hinter sich. Unser erstes Büro war in einem Hinterzimmer in Hamburg Bahrenfeld, die gesamte technische Ausstattung bestand aus einem selbst zusammengebauten PC, Betriebssystem Windows 3.1. Auch der Webserver war selbstgebastelt und hieß Web4ham. Die ganze Sache war zuerst nur ein leidenschaftlich betriebenes Hobby, denn wir waren schon immer große Leseratten. Mit der Zeit aber kam der Erfolg und damit auch ein großes Problem, denn wir mußten für jede abgerufene Seite bezahlen. Als unsere Kosten 2000 DM pro Monat überstiegen standen wir vor der Wahl, entweder Gutenberg einzustellen oder einen Sponsor zu finden. Glücklicherweise fand der sich auch in der AOL Deutschland GmbH. Nach einigen Jahren endete diese Zusammenarbeit jedoch abrupt, und so standen wir wieder vor dem gleichen, aber inzwischen auf ein Vielfaches angewachsenen Problem der hohen Kosten, die wir mit Auftragsarbeiten und dem Verkauf der Gutenberg-DE Editionen einbringen mußten. Nach einigen Wochen offline nahm uns dankenswerterweise Spiegel Online unter seine technischen Fittiche, hat unsere Seiten fast 20 Jahre kostenlos gehostet und uns finanziell beim Buchkauf unterstützt. Diese Zusammenarbeit endet am 8. 1. 2020, die technischen Fittiche bietet uns ab jetzt n@work.

    #Deutschland #Berlin #Renickendorf #Zobeltitzstraße #Straßenumbenennung #Geschichte #Adel #Kaiserreich #Nazis #immernoch #DDR #Literatur #Wende

  • UberPremium – Der Rückzug von UberX, um weitermachen zu können?
    https://www.taxi-times.com/uberpremium-der-rueckzug-von-uberx-um-weitermachen-zu-koennen

    5. Dezember 2019 - Uber hat heute mit einem neuen Geschäftsmodell begonnen. Zunächst nur in Berlin können Kunden nun anstelle eines bisherigen UberX-Fahrzeugs ein Auto der gehobenen Mittelklasse oder der Oberklasse bestellen, darunter teure Modelle von Jaguar, Mercedes und Audi. Das heißt dann „Uber Premium“. Was steckt dahinter?

    Wie der amerikanische Fahrdienstanbieter Uber, der sich selbst als „Mobilitätsvermittler“ bezeichnet, in seinem „Newsroom“ in einem Text von heute Vormittag online mitteilt, können Nutzer „ihrem Fahrer individuelle Präferenzen schon vor der Fahrt mitteilen“. Nach Berlin sollen weitere Städte folgen.

    In den Ausführungen mit den typischen Reklameformulierungen wie „eignet sich optimal für Geschäftsfahrten und besondere Anlässe“ usw. werden die „individuellen Präferenzen“ dann konkreter beschrieben: „Kunden können ihren Fahrer bereits im Zuge der Bestellung per App mitteilen, welche Raumtemperatur sie im Fahrzeug bevorzugen, ob sie Lust auf Unterhaltung haben oder unterwegs lieber in Ruhe entspannen möchten – und ob sie Hilfe beim Be- und Entladen von Gepäck wünschen.“

    Erfahrungsgemäß können Fahrgäste ihrem Fahrer solche Wünsche auch problemlos beim Einsteigen oder während der Fahrt mitteilen, wie man im Taxigewerbe weiß. Uber möchte seinen Kunden offenbar das Gefühl geben, König zu sein – für einen Dienstleister eine durchaus sinnvolle Strategie. Der vermeintliche Vorteil ist unter dem Strich aber eher gering: Dass ein Fahrgast sich vor einer Fahrt Gedanken darüber macht, ob er im Auto lieber 21 als 23 Grad haben möchte, klingt weniger wahrscheinlich als die Bitte an einen Fahrer, die Lüftung „etwas kühler“ oder „ein bisschen wärmer“ zu drehen. Schließlich ist die Temperatur als Teil des Raumklimas doch eine sehr stark der individuellen Wahrnehmung unterliegende Größe. Abgesehen davon dürften die wenigsten Heizungen oder sogenannten Klimaanlagen in Autos in der Lage sein, die Innentemperatur tatsächlich gradgenau zu regeln. Gerade im Winter und im Hochsommer verändert jedes kurze Öffnen von Türen die Temperatur schnell erheblich. Auch ob man sich mit einem Fahrer unterhalten möchte, dürften die meisten Fahrgäste eher entscheiden, nachdem sie einen persönlichen Eindruck von ihm gewonnen haben.

    Das, was Uber seinen Premium-Fahrgästen da verspricht, kann aber eine gute und leicht umsetzbare Erinnerung an Taxifahrer sein, wie man seine Fahrgäste zufriedenstellt: Während der Fahrt mal fragen, ob die Temperatur so angenehm ist, ob die Musik gut ankommt oder ob man andere oder gar keine abspielen soll, und sensibel dafür sein, ob der Fahrgast in Plauderlaune ist oder eher seine Ruhe haben möchte – für die meisten Taxifahrer normaler Teil der Dienstleistung. Hilfe beim Kofferein- und ausladen ist selbstverständlich. Dass dies bei Uber als Extrawunsch angegeben werden soll, lässt tief in den Service-Charakter der „normalen“ Uber-Fahrten blicken. 

    Weiter weist Uber darauf hin, dass der Fahrpreis in der Bestell-App bereits vor Abschluss der Buchung angezeigt wird. „Er ändert sich auch bei längeren Fahrzeiten oder Umwegen nicht.“ Zudem sehe der Kunde im Voraus das Profil des Fahrers mit Foto, Kennzeichen und Service-Bewertungen. Das „Premium“-Segment werde durch „besonders erfahrene, für den neuen Premium-Service extra geschulte“ Fahrer bedient, die „über ausgezeichnete Bewertungen durch andere Fahrgäste“ verfügen.

    Auffällig an der Sache sind zwei Dinge: Zum einen werden die Uber-Kunden in der Online-Mitteilung nicht auf die preisliche Diskrepanz hingewiesen – immerhin ist der „Premium“-Dienst rund 60 Prozent teurer als die Fahrt für Normalsterbliche (UberX). Auch kann er, ähnlich wie bei allen Uber-Sparten, von Minute zu Minute ein anderer sein, wie zwei Probe-Screenshots von heute aus der Uber-App mit Anfragen für die gleiche Fahrt im Abstand von einer knappen Viertelstunde belegen.

    Die zweite Auffälligkeit ist der Zeitpunkt der Einführung des neuen Geschäftsmodells, nämlich zwei Wochen vor dem zu erhoffenden bundesweiten Uber-Verbot durch das Landgericht Frankfurt am Main, das im Unterschied zum bereits im Sommer in Köln verhängten Verbot auch tatsächlich gute Aussichten auf eine Umsetzung hat. Möglicherweise befürchtet man bei Uber, dass es diesmal wirklich schlecht aussieht, und dass den Partnern, die sich größtenteils nicht um die Rückkehrpflicht scheren, tatsächlich demnächst das Handwerk gelegt werden könnte. „Und braucht man keine Klempner mehr, dann werd‘ ich halt Installateur“ – die zeitlose Ironie von Reinhard Mey beschreibt Ubers halbseidenes Geschäftsmodell recht treffend, wenn auch harmlos: Wird das eine Angebot gerichtlich untersagt, hat man längst schon das nächste bzw. die nächsten drei am Start, mit denen man sich über die Zeit hinwegrettet, bis auch deren offensichtliche Widerrechtlichkeit gerichtlich bestätigt ist.

    So hat man es beim Verbot von „UberBlack“ erlebt, das zum Zeitpunkt des gerichtlichen Verbots nahtlos von UberX abgelöst wurde. In der Mythologie wird ein Subjekt wie Uber durch die Wasserschlange Hydra verkörpert: Schlägt man dem Ungeheuer einen Kopf ab, wachsen ihm zwei neue nach, und der mittlere Kopf ist unsterblich. So wurde nun angesichts des drohenden UberX-Verbots schnell das nächste Angebot auf die Beine gestellt, denn die Investoren und Aktionäre wollen Profit sehen.

    #Uber #Deutschland

  • SafeDriver: Die Verflechtungen eines Uber-Partners
    https://www.taxi-times.com/safedriver-die-verflechtungen-eines-uber-partners

    12. Februar 2019 - Ein Beitrag der Rheinischen Post rückte vergangenes Wochenende die SafeDriver Enno GmbH ins Rampenlicht. Das Mietwagenunternehmen fährt für Uber, gehört selbst aber einer Holding, deren Besitzer wiederum ein Großspender der FDP ist. 

    Hinter dem Namen Safedriver Ennoo steckt eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) mit Hauptsitz in Berlin und weiterer Geschäftsstelle in Frankfurt. Zusätzlich existieren zwei weitere Firmenbezeichnungen, deren Name jeweils den Betriebssitz der GmbH bestimmt: die SafeDriver Ennoo Dus GmbH sitzt in Düsseldorf, die SafeDriver Ennoo Muc GmbH in München.

    Im Internet beschreibt sich Ennoo selbst als „Mobilitätsunternehmen mit über 400 Mitarbeitern“ und als „Vorreiter bei der Digitalisierung der Mobilitätsbranche“, das „moderne Verkehrskonzepte in großen Städten umsetzt.“ Auf einer anderen Internetseite findet sich der Hinweis: „Buchung und Disposition erfolgen über die Uber-App.“

    SafeDriver Ennoo ist ein Unternehmen der SafeDriver Group. Zu der wiederum gehören unter anderem SafeDriver Rocvin und die SafeDriver NG. Während letztere als Full-Service-Agentur für Mobilität und automobilnahe Dienstleistungen beschrieben ist, wird Rocvin als „Deutschlands größter, privater Limousinendienst“ gepriesen.

    Als „Grundlagen unseren Handels“ sieht die SafeDriver Group unter anderem den fairen Umgang mit allen Partnern sowie die Gewährung angemessener und jederzeit korrekter Bezahlung der Mitarbeiter/innen. Die Rheinische Post hat in ihrem Beitrag vom Wochenende andere Fakten geschildert.

    Die gesamte DriverSafe Group ist seit 1.Juni 2017 Mitglied der Ceterum-Holding, die als Gesellschafter mit 74,9 Prozent am Unternehmen beteiligt ist. Die anderen 25,1 Prozent gehören Thomas Mohnke, der auch als Geschäftsführer der Ennoo GmbH fungiert.

    Der große Macher hinter Ceterum ist wiederum der Milliardär Lutz Helmig, der Gründer der Helios- und Asklepios-Kliniken. Helmig hat am 13.1.2017 an die FDP 300.000 Euro (in Worten: dreihunderttausend Euro) gespendet. Zum Vergleich: Im gesamten Jahr 2018 (dem Jahr nach der Bundestagswahl) hat die FDP insgesamt „nur“ 276.000 Euro bekommen.

    Wir fassen zusammen: Uber agiert mit seinem Dienst UberX aktuell in den Städten Berlin, München, Düsseldorf und Frankfurt und arbeitet dort mit konzessionierten Mietwagenbetrieben zusammen. Den Fahrern dieser Mietwagenunternehmen werden tägliche Gesetzes-Verstöße gegen die Rückkehrpflicht vorgeworfen.

    In allen vier Uber-Städten ist die Firma SafeDriver Ennoo GmbH tätig, die offen zugibt, dass Fahrtaufträge über die Uber-App gebucht werden. Mehrheitsgesellschafter der SafeDriver Group ist die Ceterum Holding, deren Besitzer wiederum als Großspender der FDP aufgetreten ist. Die wiederum lässt keine Gelegenheit aus, die Liberalisierung des Personenbeförderungsgesetzes zu fordern, um Firmen wie Uber und Co den Marktzutritt zu erleichtern.

    Auch wenn die Großspende im Jahr 2017 vier Monate vor der Übernahme der SafeDriver Group erfolgte, dürfte sie doch „weiterhin ihre Früchte tragen“, wie es ein Taxi-Insider treffend formulierte.

    Apropos Taxi: Für alle Taxifahrerinnen und Taxifahrer bzw. Unternehmerinnen und Unternehmer muss sich die Aussage von Lutz Helmig wie blanker Sarkasmus anfühlen: „Ich erwarte, dass meine Beteiligungen Vorzeigeunternehmen sind“. jh + hs + sg

    #Uber #Deutschland #business

  • Bis 250 000 Euro pro Fahrt: Taxi Deutschland vollstreckt Frankfurter Uber-Urteil - Aktuell - Abendzeitung München
    https://www.idowa.de/inhalt.bis-250-000-euro-pro-fahrt-taxi-deutschland-vollstreckt-frankfurter-ube

    16.01.2020 - Seit Jahren gibt es Streit zwischen der Taxi-Branche und Uber. Nach einer Niederlage des Fahrdienstvermittler vor Gericht will Taxi Deutschland nun gerichtsfeste Beweise für Verstöße sammeln.

     Der Konflikt zwischen Uber und deutschen Taxi-Unternehmen geht in die nächste Eskalationsstufe. Die Vereinigung Taxi Deutschland vollstreckte ein Urteil des Frankfurter Landgerichts vom Dezember und will nun Ordnungsgeldanträge einreichen.

    Das Gericht hatte im Geschäft von Uber Mitte Dezember mehrere Wettbewerbsverstöße festgestellt und deshalb einer Unterlassungsklage von Taxi Deutschland stattgegeben.

    Uber hatte kurz nach dem Urteil das Modell zur Vermittlung von Fahrten in Deutschland umgestellt und sieht damit die Vorgaben des Gerichts erfüllt, um weitermachen zu können. Taxi Deutschland bekräftigte am Mittwoch hingegen die Auffassung, dass die Änderungen nicht ausreichen. Die Taxi-Genossenschaft verwies deshalb darauf, dass bei Verstößen gegen das Urteil bis zu 250 000 Euro pro Fahrt fällig werden könnten.

    Uber arbeitet in Deutschland - anders als in anderen Ländern - mit Mietwagen-Unternehmen zusammen, von denen die Aufträge ausgeführt werden. Das Unternehmen sieht sich selbst nur als Betreiber einer Vermittlungsplattform. Das Landgericht entschied aber, dass Uber auch selbst eine Mietwagenkonzession benötige - weil das Unternehmen dem Kunden als Anbieter der Beförderungsleistung erscheine, den konkreten Fahrer auswähle und den Preis bestimme.

    Nach den von Uber kurz vor Weihnachten umgesetzten Änderungen werden diese Aufgaben nun von einem Generalunternehmer übernommen. Die übrigen Fahrdienstleister, die bislang für Uber unterwegs waren, agieren wiederum als seine Subunternehmer. Zudem sollen die Kunden vor jeder Fahrt darauf hingewiesen werden, wer die Tour ausführt. Der Fahrdienst-Vermittler erwägt auch, gegen das Urteil Berufung einzulegen.

    Taxi Deutschland sprach von einem „Winkelzug“ und stellte den Uber-Anwälten am Mittwoch die vollstreckbare Ausfertigung des Urteils und die Hinterlegungsbescheinigung über die vom Landgericht festgelegte Sicherungsleistung von 150 000 Euro zu. Nun sollen gerichtsfeste Beweise gesammelt werden. Nach den Ordnungsgeldanträgen wird das Gericht prüfen müssen, ob Uber gegen das Urteil verstößt.

    #Deutschland #Taxi #Uber #Urteil

  • Kein Bußgeld für Warten außerhalb von Taxi-Standplätzen - taxi heute
    https://www.taxi-heute.de/de/news/taxithemen-allg-personenbefoerderungsrecht-auch-pbefg-kein-bussgeld-fuer-

    Wie hier (https://seenthis.net/messages/822711) berichtet, feiert der überhaupt nicht fröhliche Franz Urständ, wann immer es dem Taxigott gefällt. Manchmal entdeckt ein genauer Blick dann doch Justiz- und Taxiwahn-Sinn. Der klagende Kollege hat in taxi heute einen Namen und genau das von uns vermutete Anliegen.

    Wir kennen das in Berlin. Vor dem Waldorf-Astoria warten Taxis und Mietwagen, beide illegal, wenn man die Straßenverkehrsordnung fragt. Am nahen zuständigen #Halteplatz #Bahnhof_Zoo kommen keine Aufträge an, denn der Hotelportier setzt seine Gäste in die Fahrzeuge vor der Tür.

    Warum soll ausgerechnet ich mich an Gesetze und Verordnungen halten, die sonst niemand scheren, sagt sich der Münchner Kollege und klagt gegen die Stellplatzpflicht. Das klappt und prompt verliert Taxi in München die Vorschrift, die alle Kollegen vor unlauterer Konkurrenz untereinander schützt. Seit Mietwagenfahrer Rechtsverstöße im Minutentakt begehen dürfen, ergibt diese Stellplatzpflicht keinen Sinn mehr, auf den ersten Blick.

    Stadt und Polizei ignorieren das Problem. Das ist kein Wunder in Scheuers CSU-Bayern. Hier wurde die Ortskundeprüfung für Mietwagenfahrer nach Uber-Lobbying zuerst gekippt. Seitdem verdienen legal betriebene Taxis kein Geld mehr. Dafür schafft kein Gericht die Lösung. Hier ist Politik gefragt. Die muss entscheiden: Sollen Taxis weiterhin durch kriminelles Lohndumping der Uber-Partner in den Ruin getrieben werden?

    Wenn alle klauen hat jeder was davon , ist heute politische Linie in Bayern. Absurd aber wahr, das Bundesverwaltungsgericht folgt dem Gesetzeschaos. Wie wäre es, wenn München wieder die richtigen Gesetze durchsetzen würde? Dann hätten Mietwagen die Langstrecke, Taxis die Stadt und für alle wäre gesorgt.

    Jetzt aber Knöllchen weg, Stellplatzpflicht Geschichte, schön für Peter Löw. Ein Pyrrhussieg für alle Kutscher.

    23.01.2020 von Dietmar Fund - Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat entschieden, dass die Stadt München kein Bußgeld für Taxifahrer verhängen darf, die außerhalb eines Standplatzes auf Fahrgäste warten.

    Die Stadt München hat keine Ermächtigungsgrundlage für eine bußgeldbewehrte Regelung der Standplatzpflicht. Sie darf also kein Bußgeld von einem Taxifahrer verlangen, der beispielsweise ordnungsgemäß vor einer viel frequentierten Bar parkt, um dort auf Fahrgäste zu warten. Diesen bereits vom Verwaltungsgericht München am 19. Juni 2018 bekräftigten Grundsatz hat das Bundesverwaltungsgericht Leipzig am 22. Januar 2020 in einem Urteil mit dem Aktenzeichen BVerwG 8 CN 2.19 bekräftigt.

    In ihrer Begründung schreiben die Leipziger Richter, das Personenbeförderungsgesetz enthalte keine Verordnungsermächtigung zur Regelung einer Standplatzpflicht für Taxen. Es ermächtige nur zum Erlass einer Rechtsverordnung, die den Umfang der Betriebspflicht, die Ordnung auf Taxenständen sowie Einzelheiten des Dienstbetriebs regle. Die Standplatzpflicht unterfalle keinem dieser drei Regelungsbereiche. Insbesondere stelle sie keine Einzelheit des Dienstbetriebs dar, sondern gehöre zu den grundlegenden Elementen des Verkehrs mit Taxen. Das Personenbeförderungsgesetz ermächtige nicht zum Erlass einer Rechtsverordnung, die gebiete, dass Taxis nur an behördlich zugelassenen Stellen bereitgehalten werden dürfen.

    Laut der Süddeutschen Zeitung hatte der Münchner Taxifahrer Peter Löw gegen die Stadt geklagt. Sie hatte gegen ihn ein Bußgeld von 200 Euro verhängt, weil er vor einer Bar am Odeonsplatz auf Fahrgäste wartete. An diesem weitläufigen Platz gibt es auch einen ausgewiesenen Taxi-Standplatz.

    #Deutschand #München #Taxi #Recht #Urteil