• BVerfG zur Versammlungsfreiheit - Kein Demo-Verbot am Frankfurter Flughafen
    https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/bverfg-zur-versammlungsfreiheit-kein-demo-verbot-am-frankfurter-flughafen

    22.2.2011 von Dr. jur. Alfred Scheidler22.02.2011 - Karlsruhe spricht mal wieder ein Machtwort. Das BVerfG hat ein von der Fraport AG ausgesprochenes Demonstrationsverbot am Flughafen Frankfurt aufgehoben. Die Entscheidung ist nicht nur ein Sieg für die Demonstranten. Sie definiert auch die Reichweite der Versammlungsfreiheit und die Grundrechtsbindung privater Unternehmen in öffentlicher Hand.

    Der Flughafen Frankfurt wird von der Fraport AG betrieben, in deren Eigentum auch das Flughafengelände steht. Die Anteile der Fraport AG werden mehrheitlich von der öffentlichen Hand gehalten. Im Jahr 2004 demonstrierten elf Aktivisten an einem Abfertigungsschalter des Flughafens gegen die Abschiebung von Ausländern.

    Gestützt auf ihr Hausrecht und die Flughafenbenutzungsordnung sprach die Fraport AG gegenüber den Demonstranten ein Demonstrations- und Meinungskundgabeverbot aus. Alle zivilgerichtlichen Instanzen bestätigten das Verbot. Gegen diese zivilgerichtlichen Entscheidungen legte eine Demonstrantin Verfassungsbeschwerde ein, der nun das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) mit nur einer Gegenstimme stattgegeben hat (Urt. V. 22.01.2011, Az. 1 BvR 699/06).

    Das Urteil hat grundsätzliche Bedeutung, weil die Verfassungsrichter sich erstmals detailliert mit der Frage auseinandersetzen mussten, ob und inwieweit das Grundrecht der Versammlungsfreiheit (Art. 8 Grundgesetz, GG) auch das Recht gewährt, Privateigentum Dritter in Anspruch zu nehmen. Der 1. Senat beantwortet sie deutlich: Der Staat ist „unabhängig davon, in welcher Rechtsform er gegenüber dem Bürger auftritt“, an die Grundrechte gebunden, so der Vorsitzende des Ersten Senats, Ferdinand Kirchhof, in der mündlichen Urteilsbegründung.

    Die überragend wichtige Bedeutung der Meinungs- und Versammlungsfreiheit für ein demokratisches Gemeinwesen hat das BVerfG immer wieder betont (grundlegend im Brokdorf-Beschluss vom 14. Mai 1985, Az. 1 BvR 233/81). Dabei stellte Karlsruhe stets heraus, dass das Grundrecht aus Art. 8 GG auch das Interesse des Veranstalters schützt, einen Beachtungserfolg nach seinen Vorstellungen zu erzielen. Der Veranstalter einer Demonstration kann also den Ort einer Versammlung grundsätzlich frei wählen (BVerfG, Entscheidung vom 6. Juni 2007, 1 BvR 1423/07, NJW 2007, 2168).
    Die Versammlung: Zwischen Freiheit und Eigentum

    Dieses Selbstbestimmungsrecht des Veranstalters über Gegenstand, Zeitpunkt und Ort der Versammlung ist allerdings beschränkt, soweit seine Ausübung zur Kollision mit Rechtsgütern anderer führt (BVerfG, Entscheidung v. 2. Dezember 2005, 1 BvQ 35/05). Es hätte also auch nicht sonderlich verwundert, wenn der 1. Senat das Demonstrationsverbot auf dem Frankfurter Flughafen unter Hinweis auf das Eigentumsrecht der Fraport AG bestätigt hätte.

    Immerhin hat auch schon das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) ausgeführt, dass die Entscheidung über Ort und Zeit einer Versammlung die rechtliche Verfügungsbefugnis über den Versammlungsort voraussetzt. Auch das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit begründet also kein Benutzungsrecht, das nicht schon nach allgemeinen Rechtsgrundsätzen besteht: „Das Recht der freien Ortswahl umfasst mit anderen Worten nicht das Recht, fremdes Grundeigentum nach Belieben in Anspruch zu nehmen“ (BVerwG, Urt. v. 29. Oktober 1992, 7 C 34/91).

    Im selben Sinne hat das Oberverwaltungsgericht Schleswig bezogen auf den in privater Trägerschaft betriebenen Lübecker Herrentunnel entschieden, dass ein Demonstrationszug durch den Tunnel verboten werden kann, wenn der private Betreiber sein Einverständnis nicht erklärt hat (Urt. v. 19. Februar 2008, 3 A 235/07).

    Für den Frankfurter Flughafen kommt das BVerfG in seiner am Dienstag verkündeten Entscheidung zu einem anderen Ergebnis: Entscheidend ist, dass die Anteile der Fraport AG im Eigentum der öffentlichen Hand stehen, nämlich aufgeteilt auf das Land Hessen und die Stadt Frankfurt. Die Fraport AG unterliegt damit einer unmittelbaren Grundrechtsbindung. In solchen Bereichen des Flughafens, die als Orte allgemeinen kommunikativen Verkehrs ausgestaltet sind, muss sie also Versammlungen zulassen.
    Keine Flucht ins Privatrecht

    Beiläufig machen die Bundesrichter in diesem Zusammenhang die interessante Bemerkung, dass Versammlungen an solchen Orten allgemeinen kommunikativen Verkehrs solche unter freiem Himmel sind. Das soll unabhängig davon gelten, ob sie in der freien Natur oder in geschlossenen Gebäuden stattfinden.

    Trotz dieser Entscheidung steht nicht zu befürchten, dass der Flughafenbetrieb in Frankfurt künftig durch groß angelegte Demonstrationen spürbar beeinträchtigt wird. Der Senat hat nämlich auch auf die besondere Störanfälligkeit eines Flughafens hingewiesen. Seine primäre Funktion ist die Abwicklung des Luftverkehrs. Diese Funktion erlaubt Einschränkungen der Versammlungsfreiheit, wie sie im öffentlichen Straßenraum nicht möglich wären. Diese Kernaussage der Entscheidung ist auch auf die Bahnhöfe der privatisierten Deutschen Bahn AG übertragbar.

    Für beide Örtlichkeiten dürfte aber auch gelten, was Kirchhof bei der Urteilsverkündung betonte: Die Versammlungsfreiheit könne eingeschränkt werden, wenn das für die Sicherheit und Funktionsfähigkeit des Flughafenbetriebs erforderlich sei. Dies gelte jedoch nicht, um lediglich „ein angenehmes Konsumklima zu erhalten“.

    Einmal mehr bestätigt Karlsruhe seinen Ruf als Hüter der Freiheitsrechte. Die Richter stärken erneut das Grundrecht der Versammlungsfreiheit, Gleichzeitig gewähren sie Demonstranten aber kein unbeschränktes Zutrittsrecht zu beliebigen Orten. Der Senat macht deutlich, dass Versammlungen auch zukünftig nicht ohne Weiteres auf frei gewählten Privatgrundstücken durchgeführt werden können. Wie so oft ist damit das Urteil des höchsten deutschen Gerichts auch ein salomonisches.

    Der Autor Dr. Alfred Scheidler ist Oberregierungsrat in Neustadt an der Waldnaab und Autor zahlreicher Publikationen zum öffentlichen Recht, u. a. zum Versammlungsrecht.

    Mehr auf LTO.de:

    BVerfG: Unterbliebene Anmeldung lässt Grundrechtsschutz für Versammlung nicht entfallen
    https://www.lto.de/de/html/nachrichten/2330/bverfg-unterbliebene-anmeldung-laesst-grundrechtsschutz-fuer-versammlung-nicht-e

    Alfred Scheidler, BVerfG zur Versammlungsfreiheit: Kein Demo-Verbot am Frankfurter Flughafen . In: Legal Tribune Online, 22.02.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/2603 (abgerufen am: 24.10.2023 )

    #Deutschland #Bundesverfassungsgericht #BVG #Versammlungsfreiheit #Flughafen

  • German politician Beck apologizes for drug scandal – DW – 04/13/2016
    https://www.dw.com/en/german-lawmaker-volker-beck-apologizes-for-drug-scandal/a-19184941

    Ein typischer Grüner : Rebellisch und ökologisch vor laaanger Zeit, dann angepasst, dass verkokst und nun nur noch liberal. Die Bürgerkinder wurden selber Bürger. Wen wunderts.

    High-profile Greens politician Volker Beck has paid a 7,000-euro fine for drug possession, effectively ending the case in the investigation stage. The lawmaker lamented his actions, calling them “wrong and dumb.”

    https://static.dw.com/image/19184629_605.webp
    Image: picture-alliance/dpa/K. Nietfeld

    German authorities ended the probe against Beck, describing the possession charges as a “minor offense,” a spokesman for Berlin prosecutors said on Wednesday.

    The long-time Bundestag member was arrested in early March with 0.6 grams of a “suspicious substance,” which the media claimed to have been crystal meth.

    On Wednesday, Beck confirmed that the officials had ended the preliminary proceedings after agreeing on a 7,000 euro ($7,900) fine.

    “My behavior was wrong, and dumb,” the lawmaker said, reading out a statement to reporters in Berlin.

    Beck also apologized for a statement he made after the arrest, where he referred to his liberal political attitudes towards drug use. His colleagues have since accused the politician of trying to justify breaking the law with party policy.

    Marijuana vs. meth

    Like many members of the Greens party, Beck has called for legalization of cannabis and drug consumption in general. Crystal meth, however, is a highly addictive and damaging drug.


    Beck is a well-known fighter for minority rightsImage: picture-alliance/dpa/K. Nietfeld

    In his address on Wednesday, Beck said that he did not mean to say that his behavior had been harmless.

    The earlier statement “could have been misconstrued, and I apologize for it,” he told reporters.

    Still in Bundestag

    After the arrest, Beck resigned from several of his posts, including his role as Chair of the German-Israeli Parliamentary Friendship Group, and the Greens party spokesman for internal and religious affairs.

    At the same time, Beck did not give up his parliamentary mandate and remains on sick leave.

    According to sources cited by the AFP news agency, Beck now intends to discuss his political future with other Greens party lawmakers. His return to the spokesman post, however, remains unlikely.

    #Deutschland #Politik #Grüne #Drogen

  • Taxigewerbe: Tarifverhandlungen zu Mindestlohn gescheitert
    https://www.verdi.de/presse/pressemitteilungen/++co++ce297188-3bec-11e4-a942-5254008a33df
    Die erfolglosen Tarifverhandlungen anlässlich der Einführung des Mindestlohns war das letzt Engangement des ver.di Bundesverbands für die Taxifahrer Deutschlands.

    Der gesetzliche Mindestlohn betrug zum Zeitpunkt seiner EInführung 1. Januar 2015 € 8,50 brutto pro Stunde und beläuft sich seit dem 1. Oktober 2022 auf € 12,00.
    https://de.wikipedia.org/wiki/Mindestlohngesetz_(Deutschland)#H%C3%B6he_des_Mindestlohns

    Mindestlohngesetz
    https://www.gesetze-im-internet.de/milog/index.html

    Pressemitteilung vom 14.09.2014

    Die Verhandlungen über einen Mindestlohntarifvertrag im deutschen Taxigewerbe sind gescheitert. Das hat die zuständige Tarifkommission der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) nach intensiven Beratungen am Wochenende beschlossen. „Die Arbeitgeber wollten schlechte Arbeitsbedingungen tarifvertraglich festschreiben und gleichzeitig an Löhnen deutlich unter 8,50 Euro pro Stunde festhalten. Das lehnen wir ab. Mit uns gibt es nur klare, nachvollziehbare Regelungen, die Verbesserungen für die Beschäftigtenin der Branche bringen", stellte ver.di-Bundesvorstandsmitglied Christine Behle klar.

    „Unser Ziel war es, eine bislang völlig unzureichend geregelte Branche erstmalig bundesweit einheitlich zu tarifieren und den Beschäftigten verlässliche Löhne und Arbeitsbedingungen zu sichern“, sagte Behle: „Das ist an der Blockadehaltung der Arbeitgeberseite gescheitert.“ Sie seien darauf fixiert gewesen, deutlich niedrigere Stundenlöhne als die ab 1. Januar 2015 gesetzlich geltende Vergütung in Höhe von 8,50 Euro zu vereinbaren. Gleichzeitig hätten sie aber jegliche kostenwirksame Verbesserung bei den Arbeitsbedingungen abgelehnt. Demnach wollten die Taxi-Unternehmen bei Schichtlängen von zwölf Stunden mehr als 40-Wochenstunden ebenso festschreiben wie eine Sechs-Tage-Arbeitswoche. Als Einstieg in den Mindestlohn hätten ihnen 6,80 Euro je Stunde vorgeschwebt. „Dabei wollten sich die Arbeitgeber jegliche Erhöhungen durch Absenkungen an anderer Stelle von den Arbeitnehmern bezahlen lassen“, kritisierte Behle.

    Zudem hatte ver.di gefordert, dass eine individuelle Arbeitszeitdokumentation der Fahrer verbindlich vorgeschrieben werden muss. Dies sollte über geeignete Taxameter geschehen. Auch das hatten die Arbeitgeber aus Kostengründen abgelehnt. Ein verbindlicher Arbeitszeitnachweis sei für die Beschäftigten unverzichtbar, erklärte Behle weiter. Die Verweigerungshaltung der Arbeitgeber sei vor dem Hintergrund der gesetzlichen Regelungen im kommenden Jahr völlig unverständlich: Mit dem Mindestlohngesetz werde die Arbeitszeiterfassung ohnehin zur Pflicht.

    Ohne Tarifvertrag gilt für angestellte Taxifahrer künftig der gesetzliche Mindestlohn von 8,50 Euro je Stunde. ver.di bietet allen angestellten Gewerkschaftsmitgliedern an, sie bei der Durchsetzung ihres Anspruchs auf den gesetzlichen Mindestlohn zu unterstützen.

    Pressekontakt

    Jan Jurczyk
    ver.di-Bundesvorstand
    Paula-Thiede-Ufer 10
    10179 Berlin
    Tel.: 030/6956-1011 bzw. -1012
    E-Mail: pressestelle@verdi.de

    #Deutschland #Taxi #Gewerkschaft #ver.di #Tarifvertrag

  • In Kreuzberg liegen jetzt die ersten Stolpersteine für Schwarze NS-Opfer
    https://www.berliner-zeitung.de/mensch-metropole/in-kreuzberg-wurden-die-ersten-stolpersteine-fuer-schwarze-ns-opfer

    Vor der Alten Jakobstraße 134 liegen nun diese fünf Stolpersteine für die Familie Boholle. Photo : Emmanuele Contini

    Plan / Openstreetmap
    https://www.openstreetmap.org/node/2468915167

    9.10.2023 von Elizabeth Rushton - Das Verfahren zur Verlegung neuer Stolpersteine ist für den Künstler Gunter Demnig inzwischen Routine: Die Messingsteine werden behutsam in das Straßenpflaster eingefügt, sodass ihre golden glänzenden Oberflächen und die Geschichten der Opfer des Nationalsozialismus vor den Häusern, in denen diese einst lebten, zum Vorschein kommen. Mehr als 1000 solcher Steine befinden sich auf den Bürgersteigen in Berlin-Kreuzberg, mehr als 96.000 gibt es in ganz Europa.

    Doch als Gunter Demnig sich am Sonntagmorgen mit seinem vertrauten Werkzeug vor dem Haus Alte Jakobstraße 134 über fünf neue Stolpersteine beugte, war diese Verlegung anders als alle anderen im Bezirk zuvor: Damit wurden die ersten Stolpersteine in Kreuzberg für Schwarze Opfer des NS-Regimes verlegt. In dem Haus wohnte Joseph Bohinge Boholle, der 1880 in Kamerun geboren wurde und im Rahmen der Berliner Kolonialausstellung nach Berlin kam, zusammen mit seiner Frau Stefanie. Joseph und Stefanie brachten drei Kinder zur Welt – Josefa Luise, Rudolf Bohinge und Paul Artur. Im Jahr 1939 wurde der Enkel Peter, der Sohn Josefas und des niederländischen Varieté-Artisten Cornelis van der Want, geboren.

    Nachdem 1943 ein Bombenangriff der Alliierten das Familienhaus in der Alten Jakobstraße zerstört hatte, zogen Josefa, Cornelis, Peter und Stefanie nach Bromberg (heute das polnische Bydgoszcz). Ende 1944 wurden allerdings die drei Erwachsenen verhaftet. Stefanie Boholle kam entweder im Gestapo-Gefängnis in Bromberg oder im KZ Stutthof ums Leben. Josefa, ihre Brüder Paul und Rudolf sowie ihr Mann Cornelis und ihr Sohn Peter überlebten den Nationalsozialismus – Josefa wurde aber während ihrer Gefangenschaft zwangssterilisiert und starb 1955 an den chronischen Erkrankungen infolge ihrer Zeit im Konzentrationslager.


    Frank Boholle (M.) verfolgt mit seiner Familie die Stolpersteinverlegung für ihre Vorfahren. Photo : Emmanuele Contini

    Vor Nachbarn, Aktivisten und Kommunalpolitikern wie Bezirksbürgermeisterin Clara Herrmann (Grüne) sprach Frank Boholle, der Urenkel von Joseph und Stefanie, bei der Zeremonie am Sonntag von einer „großen Ehre“ für seine Familie. „Jetzt werden unsere nachfolgenden Generationen immer einen Ort haben, wo wir dieser Geschichte gedenken können“, sagte er. Er bedankte sich insbesondere bei dem Historiker Robbie Aitken, der nach der Verlegung eine Biografie der Familie Boholle vorlas, sowie bei Christian Kopp vom Verein Berlin Postkolonial, auf dessen Initiative die Verlegung erfolgt war.

    In ihrem Redebeitrag begrüßte Simone Dede Ayivi von der Initiative Schwarze Menschen in Deutschland den Schritt, der einen oft vergessenen Aspekt der NS-Geschichte näher beleuchtet. „Um die Verfolgungsgeschichte des Nationalsozialismus komplett zu erzählen, müssen alle betroffenen Gruppen miteinbezogen werden – und da sind wir noch lange nicht fertig“, sagte sie; es gebe noch große Wissenslücken zu füllen. Eine Erfahrung, die auch die Familie Boholle während der Vorbereitung auf die Stolpersteinverlegung gemacht hat. „Unsere Familiengeschichte bestand lange Zeit aus vielen Puzzlestücken“, sagte Frank Boholle. „Erst jetzt konnten wir sie zusammensetzen und die Lücken füllen.“


    https://de.m.wikipedia.org/wiki/N%C3%BCrnberger_Gesetze

    Siehe auch https://seenthis.net/messages/927660

    Berliner Kolonialausstellung 1896
    https://de.m.wikipedia.org/wiki/Berliner_Kolonialausstellung

    Kolonien des deutschen Kaiserreichs
    https://de.m.wikipedia.org/wiki/Deutsche_Kolonien

    #Deutschland #Kamerun #Berlin #Kreuzberg #Alte-Jakobstraße #Geschichte #Kolonialismus #Rassismus #Nazis

  • Neue Daten zu Immobilienpreisen in Deutschland: Absturz um 9,9 Prozent
    https://www.berliner-zeitung.de/wirtschaft-verantwortung/minus-99-prozent-absturz-bei-immobilien-preisen-li.434190

    Tja, da habta et. Kürzlich jekooft? Dumm jeloofen. Jetz wirds teua, nix mehr mit Betonjold. Mieten sinken trotzdem nich. Wär ja noch scheena wennde Prolls wat vom „Marktjeschehn“ ham würn. So isset ehm.

    22.9.2023 - Noch nie seit Beginn des Index haben Immobilien-Preise einen derartigen Absturz erlebt.

    Die Preise für Wohnimmobilien (Häuserpreisindex) in Deutschland sind im 2. Quartal 2023 um durchschnittlich 9,9 % gegenüber dem 2. Quartal 2022 gesunken. Das teilte das Statistische Bundesamt (Destatis) am Freitag mit. Es war der stärkste Rückgang der Wohnimmobilienpreise gegenüber einem Vorjahresquartal seit Beginn der Zeitreihe im Jahr 2000. Im 2. Quartal 2022 hatte der Häuserpreisindex seinen bisherigen Höchststand erreicht, seitdem sind die Preise für Wohnimmobilien gegenüber dem jeweiligen Vorquartal rückläufig. Mit -1,5 % zum 1. Quartal 2023 fiel der Rückgang im 2. Quartal 2023 allerdings geringer aus als in den beiden Vorquartalen (1. Quartal 2023: -2,9 % zum Vorquartal, 4. Quartal 2022: -5,1 % zum Vorquartal).

    Der Rückgang der Immobilienpreise für Wohnimmobilien ist der stärkste Rückgang gegenüber einem Vorjahresquartal seit Beginn der Berechnungen im Jahr 2000.

    Im Vergleich zum Vorjahresquartal sind die Wohnimmobilienpreise sowohl in den ländlichen als auch in den städtischen Regionen im Durchschnitt weiter gesunken. Am geringsten waren die Rückgänge in den dünn besiedelten, ländlichen Kreisen. Hier waren Eigentumswohnungen 7,0 % günstiger als im 2. Quartal 2022, Ein- und Zweifamilienhäuser kosteten 8,1 % weniger. Im Vergleich zum 1. Quartal 2023 fielen die Preise in den dünn besiedelten Kreisen für Eigentumswohnungen um 2,1 %, während die Preise für Ein- und Zweifamilienhäuser leicht um 0,7 % stiegen.

    In den Top-7-Metropolen (Berlin, Hamburg, München, Köln, Frankfurt am Main, Stuttgart und Düsseldorf) gingen die Preise für Eigentumswohnungen gegenüber dem Vorjahresquartal um 9,8 % zurück, für Ein- und Zweifamilienhäuser musste 12,6 % weniger gezahlt werden. Im Vergleich zum 1. Quartal 2023 fielen in den Metropolen die Preise für Eigentumswohnungen um 2,1 % und für Ein- und Zweifamilienhäuser um 2,4 %.

    Mit der aktuellen Veröffentlichung wurden die Häuserpreisindizes für das Jahr 2022 sowie für das 1. Quartal 2023 revidiert. Die Veränderungsrate des 1. Quartals 2023 zum 1. Quartal 2022 liegt für den bundesweiten Häuserpreisindex sowohl vor als auch nach Revision bei -6,8 %. Die Veränderungsrate des 1. Quartals 2023 gegenüber dem 4. Quartal 2022 wurde um 0,2 Prozentpunkte nach oben korrigiert (vorläufiger Wert: -3,1 %, revidierter Wert: -2,9 %). Revisionen werden regelmäßig durchgeführt, um nachträgliche Meldungen zu berücksichtigen.

    #Deutschland #Berlin #Immobilien #Spekulation #Wirtschaft

  • In einigen deutschen Orten ist bereits kein Taxi mehr verfügbar

    27.7.2023 von Axel Rühle - In einigen deutschen Orten ist bereits kein Taxi mehr verfügbar

    Im Landkreis Cloppenburg westlich von Oldenburg hat in einer Kleinstadt der letzte Taxibetrieb aufgegeben. Als Grund wird der Corona-bedingte Nachfragerückgang genannt. Nachts gibt es dort nur noch private Mobilität.

    Der Bundesverband Taxi und Mietwagen e. V. (BVTM) warnt seit Längerem davor, dass bei fortgesetztem Taxisterben Regionen ohne Taxi-Verfügbarkeit entstehen und sich ausbreiten könnten. In Niedersachsen ist seit Kurzem zu sehen, dass dies durchaus Wirklichkeit werden kann: „Keine Taxis mehr in Friesoythe: Drohen mehr Trunkenheitsfahrten?“ – so titelte kürzlich der NDR auf seiner Nachrichtenseite. Im Audio-Kurzbeitrag ist die Rede davon, dass das Taxigeschäft sich seit Schließung der örtlichen Diskothek nicht mehr lohne. In der Corona-Zeit hätten die jungen Leute sich darauf umgestellt, zu Hause zu feiern. Die Folge: „In Friesoythe (Landkreis Cloppenburg) fahren ab sofort keine Taxis mehr. Das letzte Unternehmen hat seine Konzession zurückgegeben.“

    Das Zitat, die jungen Leute würden seitdem lieber zuhause trinken, stammt vom bisherigen Taxiunternehmer Heinz Schnieders aus Friesoythe. Bereits zuvor hatte sein Kollege André Stoppelmann aus dem Nachbarort Saterland die Taxis in der Stadt Friesoythe „gestrichen“.

    Statt wie vorher 14 Taxis fährt nun in Friesoythe keins mehr. Das gleiche gilt für das nahe Löningen im Südwesten des Landkreises. Tagsüber können Fahrgäste noch auf Rufbusse zurückgreifen. Der Saterländer Mietwagendienst nehme zudem auf Krankenfahrten auch weitere Fahrgäste mit.

    Im Internet mehren sich laut NDR nun die Angebote von privaten Fahrerinnen und Fahrern. Taxiunternehmer Stoppelmann warnt allerdings davor, da diese Fahrten nicht versichert und nicht ungefährlich seien, was man aus Meldungen über Länder mit privat für Uber tätigen Fahrern kennt: „Private Fahrer könnten betrunken sein oder übergriffig werden.“

    Der Bürgermeister von Friesoythe, Sven Stratmann (SPD), bezeichnet die Situation als „erschreckend – gerade im Hinblick auf viele Sommerpartys und Schützenfeste“. Er sehe die Gefahr, dass auch Betrunkene Auto fahren könnten. Auch um die Sicherheit der Frauen mache er sich Sorgen. „Als Eltern bringe man den Kindern bei, nicht zu fremden Leuten ins Auto zu steigen. Genau das werde nun aber vermehrt praktiziert, weil kein Taxi mehr fahre“, schreibt der NDR. Doch selbst eine Tarifanhebung, wie sie in Niedersachsen vielerorts vom Gewerbe gefordert wird, hält Stratmann nicht für die Lösung des Problems, da viele sich nach seiner Einschätzung dann keine Taxifahrten mehr leisten könnten.

    Im Nachbarlandkreis Vechta profitiert das Taxigewerbe hingegen vom ÖPNV-Taxi-Angebot Moobil-Plus, wo der Landkreis Zuschüsse gewährt – ein mögliches Rettungsmodell auch für den Landkreis Cloppenburg?

    Beitragsfoto: Wikipedia (T. E. Ryen – Eigenes Werk, CC BY-SA 3.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=18156127)

    #Deutschland #Niedersachsen #Cloppenburg #Taxi #Provinz

  • Fahrer sind Opfer organisierter Schwarzarbeit
    https://www.rbb24.de/content/rbb/r24/wirtschaft/beitrag/2023/08/mietwagenfirmen-uber-berlin-bezahlung-app.html

    Das Geschäft mit Uber-Fahrten rechnet sich nicht. Zumindest nicht für die Fahrer. Die Folgen sind Schwarzarbeit, Bezahlung unter Mindestlohn und Sozialleistungsbetrug. Eine Recherche von Kontraste und rbb24-Recherche. Von Jana Göbel und Susett Kleine

    Das Geschäfts-Modell von Mietwagenfirmen, die Fahrdienstleitungen mit Hilfe von Uber und anderen Plattformen anbieten, sei oftmals „organisierte Schwarzarbeit“ – der das sagt, ist nicht irgendwer: Axel Osmenda ist Fachgebietsleiter der Finanzkontrolle Schwarzarbeit beim Hauptzollamt Berlin. Seine Teams sind regelmäßig auf den Berliner Straßen unterwegs, um Mietwagen, die mit dem Etikett von Uber und Bolt fahren, zu kontrollieren. Im Nachgang vergleichen und überprüfen sie dann auch die Geschäftsunterlagen der betreffenden Mietwagen-Unternehmen.

    „Ich würde schon sagen“, so Osmendas Sichtweise, „dass man versucht, in großem Umfang Arbeitnehmer zu beschäftigen und meldet die dann nicht zur Sozialversicherung an - teilweise organisiert, indem man bestimmte Firmen gründet, nur zu dem Zweck.“ Seine Behörde würde immer wieder auf dieselben Firmen und Personen stoßen. Wenn die Finanzkontrolleure des Zolls Indizien für Gesetzesverstöße sehen, schalten sie auch die Staatsanwaltschaft ein.
    Infobox

    Kündigung bei Krankheit oder Urlaub

    Einer der Betroffenen ist Ahmed. Er möchte nicht mit seinem richtigen Namen zitiert werden, deswegen wurde der Name geändert. Der Fahrer ist wütend: Viele Jahre hat er zu viel gearbeitet und zu wenig verdient. Sechs Tage pro Woche bis zu 10 Stunden am Tag sei er unterwegs. Trotzdem erhalte er nicht einmal den Mindestlohn.

    Wenn er krank sei, bekomme er kein Geld: „Mein Chef kündigt mir dann. Dann bin ich raus. Das gleiche gilt, wenn ich Urlaub mache.“ Er müsse außerdem einen Anteil seines Lohns zurückzahlen, wenn er nicht genug Einnahmen durch die Fahrten erziele, berichtet er. Sein Chef verlange darüber hinaus jeden Monat 300 Euro in bar von ihm. Die Summe werde angeblich für seine Sozialabgaben fällig, habe sein Chef ihm erzählt.

    Yasin (Name geändert), ein anderer Fahrer, erzählt ähnliches. Die Einnahmen wären so gering, sie würden nicht reichen, um davon leben zu können.

    Seit Jahren steigt die Anzahl der Fahrzeuge von Mietwagenfirmen, die sich Fahrten von Uber oder Bolt vermitteln lassen, vor allem in großen Städten. Aus der Antwort auf eine parlamentarische Anfrage geht hervor, dass mittlerweile 4.437 Mietwagen auf Berlins Straßen unterwegs sind. Der größte Teil davon kann über Apps wie Uber, Bolt oder FreeNow gebucht werden.

    Konkurrenzkampf zu Lasten der Fahrer

    Die Konkurrenz wird immer größer und durch den Konkurrenzdruck fallen die Preise. Für Kundinnen und Kunden sind das attraktive Bedingungen, doch langfristig können solche Unternehmen, deren Fahrten von Uber, Bolt und anderen vermittelt werden, wirtschaftlich wohl nicht überleben, sofern sie Löhne, Steuern und Sozialabgaben korrekt zahlen.

    Kontraste und rbb24-Recherche liegt ein Konzeptpapier für ein Gutachten vor. Die Auswertung von mehreren zehntausend Uber-Touren in Nordrhein-Westfalen legt dar, dass das Geschäft mit solchen Apps nicht dauerhaft wirtschaftlich betrieben werden könne.

    Uber und Bolt widersprechen der These

    Vertreter von Uber-Deutschland widersprechen und legen eine Beispielrechnung vor: Danach läuft das Geschäft rund, wenn 42,50 Euro je Stunde und 340 Euro am Tag eingenommen werden.

    Auch von Seiten des konkurrierenden App-Fahrtenanbieters Bolt wird die These, das Geschäft sei nicht kostendeckend zu betreiben, zurückgewiesen. Bei Bolt geht man von durchschnittlichen Tageseinnahmen von 330 Euro aus. Beide Unternehmen kalkulieren dabei mit einer regelmäßigen Auslastung der Fahrzeuge von 50 % und mehr, die Auslastung sei oft doppelt so hoch wie die konkurrierender Taxi-Unternehmen, argumentiert man bei Uber.

    Zu den berichteten Missständen erklärt ein Uber-Sprecher: „Die genannten Fälle sind uns nicht bekannt. (...) Für Uber hat gesetzeskonformes Handeln oberste Priorität.“ Die Partner seien auch vertraglich dazu verpflichtet worden, alle arbeitsrechtlichen Vorgaben einzuhalten.

    „Wenn sie sich nicht an die Regeln halten“, heißt es dazu weiter, „und wir davon Kenntnis erlangen, ziehen wir entsprechende Konsequenzen, bis hin zu einer Sperrung auf unserer Plattform.“

    Unterschiedliche Informationen zu Auslastungszahlen

    Auch Thomas Mohnke, der als Generalunternehmer Deutschland für Uber fungiert (s. Infobox oben), berichtet von einem funktionierenden Geschäft. Er erklärt, man könne bei der Schichtplanung flexibel auf Angebot und Nachfrage eingehen und wisse, an welchen Tagen besonders viele Fahrgäste unterwegs sein werden. Dementsprechend könnten die Mietwagenfirmen an diesen Tagen mehr Autos und Fahrer einsetzen. Deswegen seien die Fahrzeuge seiner eigenen Flotte zu 80-90 Prozent der Zeit ausgelastet.

    Allerdings fallen auch die ertragslosen Anfahr- und Wartezeiten in seine Auslastungsbilanz. Mohnke betont, dieses Geschäftsmodell erziele durchaus Gewinne, auch wenn sie nicht riesig seien: „Wenn Sie eine Umsatzrendite erreichen, die im Bereich von 3, 4, 5 Prozent liegen, dann ist das in unserer Branche durchaus üblich.“

    Ahmed, dessen Fahrten vor allem von der Uber-App vermittelt werden, aber auch von Bolt, hat für die Recherche die Daten eines Arbeitsmonats zur Verfügung gestellt. Hier ergibt sich ein ganz anderes Bild: Insgesamt 5127 Euro haben die Fahrgäste in diesem Beispielmonat für die Fahrten mit ihm gezahlt. Davon ziehen die App-Vermittler jeweils 25 Prozent für ihre Servicepauschale ab. Auch 19 Prozent Umsatzsteuer fallen an.

    Übrig bleiben 3026 Euro für den Mietwagenunternehmer, der durchschnittlich 116 Euro für jeden der 26 Arbeitstage von Ahmed eingenommen hat. Doch dieser Betrag reicht nicht, um ihm den Mindestlohn und die Lohnnebenkosten von insgesamt 120 Euro zu bezahlen. Eine Verlustrechnung - dabei sind die Kosten des Mietwagenunternehmers für das Auto, die Versicherung und den Betriebssitz noch nicht eingerechnet.

    Hohe Abgaben bei niedrigen Erträgen

    Im Gegensatz zu den Taxen können Plattform-Anbieter wie Uber und Bolt ihre Fahrpreise selbst festlegen und damit die Taxitarife unterbieten. Doch von den niedrigen Erträgen müssen Mietwagenunternehmer hohe Abgaben zahlen (s.o.). Gewinne gebe es für die Mietwagenfirmen nur, wenn an Lohn und Sozialabgaben unzulässig gespart würde, sagt Herwig Kollar, Präsident des Bundesverbandes Taxi und Mietwagen e.V.: „Also zu den Konditionen ist das Geschäft nicht wirtschaftlich zu betreiben“, erklärt er. Ahmeds Angaben zu seinen durchschnittlichen Einnahmen hält er für realistisch.

    Doch wer ist zuständig, wenn es um die Bekämpfung solcher Missstände geht? Sowohl der Generalunternehmer Thomas Mohnke, als auch die Sprecher von Uber Deutschland, sehen vor allem die Behörden in der Pflicht: „Deutschland hat ein gut funktionierendes Kontrollwesen der zuständigen Organe“, schreibt das Unternehmen.

    In Berlin jedoch wird das Geschäftsgebaren bisher nicht ausreichend kontrolliert. Aus den Antworten auf zahlreiche parlamentarische Anfragen des SPD-Abgeordneten Tino Schopf geht hervor, dass derzeit in der Gewerbeaufsicht im Rahmen der gewerblichen Personenbeförderung nur 16 von 19 Stellen besetzt sind.

    Seit Anfang des Jahres sei ein neues Sachgebiet für „Kontrollen und Ermittlungen“ eingerichtet worden. Von sieben Stellen ist dort bisher nur eine besetzt. Dieses Kontrollpersonal soll nun 9.960 Mietwagen, Taxen und Krankenwagen beaufsichtigen (Stand 1. August 2023).

    Vorbild Hamburg

    Ganz anders läuft es in Hamburg. Hier sind insgesamt nur 15 Mietwagen (Berlin: 4437) konzessioniert, die unter der App-Vermittlung von Uber fahren. In der Regel werden die Genehmigungen in der Hansestadt verweigert. Unter anderem findet hier eine konsequente Prüfung der finanziellen Leistungsfähigkeit statt.

    Die Unternehmen sind in Hamburg unter anderem dazu verpflichtet, einen Businessplan vorzulegen, um eine Zulassung zu bekommen (s. Kasten). Dieser ist für die Hamburger Behörde für Verkehr und Mobilitätswende oft ein Ablehnungsgrund. Von dort heißt es auf rbb-Anfrage: „Bei Ausübung der taxenähnlichen App-vermittelten Mietwagenverkehre liegen erhebliche Zweifel an einer zumindest kostendeckenden Betriebsführung vor, wenn alle abgabenrechtlichen (auch Mindestlohnvorschriften) und personenbeförderungsrechtlichen Vorschriften eingehalten werden.“

    Der ehemalige Uber-Lobbyist und Ex-Mitarbeiter des US-Unternehmens, Mark MacGann, sprach mit Kontraste und rbb24 Recherche über den Stellenwert der Fahrer im Unternehmen. MacGann wurde im vergangenen Jahr als Uber-Whistleblower bekannt, als er Medien Zugang zu über 120.000 internen Dokumenten des Unternehmens gab.

    Sein Urteil über das Uber-System: „Die Fahrer haben nicht die gleichen Rechte und Privilegien wie die anderen Mitglieder der Nahrungskette. Uber wurde nicht auf den Schultern der Fahrer aufgebaut, sondern auf deren Rücken. Und heute sehen diese Fahrer keine faire Gegenleistung für ihre Arbeit, die sie leisten.“

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    Infobox 1

    So funktioniert...
    ... das Uber-System

    Uber ist ein US-amerikanisches Unternehmen, das Fahrten per App vermittelt. Doch in Deutschland gibt es eine Besonderheit. Ein Generalunternehmer, die SafeDriver Group mit Sitz in Berlin, verteilt die Fahrten, die in der Uber-App eingehen, an hunderte Mietwagenfirmen. All diese Firmen brauchen eine Lizenz, um Fahraufträge anzunehmen. Sie besitzen die Autos, Fahrerinnen und Fahrer sind bei ihnen angestellt. Die Firmen zahlen eine Provision von bis zu 25 Prozent für die Vermittlung der Fahrten direkt an Uber, so das Unternehmen. Was der Generalunternehmer für seine Tätigkeit erhält, ist nicht geklärt.

    Infobox 2

    HAMBURG
    Warum in Hamburg kaum Uber-Fahrzeuge zugelassen werden
    Begründung der Hamburger Behörde für Verkehr und Mobilitätswende:
    https://www.hamburg.de/bvm

    „Taxenähnliche App-vermittelte Mietwagenverkehre bieten in der Regel Personenbeförderungen deutlich unterhalb des Taxentarifes an. Zudem beträgt der Umsatzsteuersatz für Personenbeförderungen im Mietwagenverkehr 19%. Im Taxenverkehr hingegen ist nur ein Umsatzsteuersatz von 7 % anzuwenden. Zudem sind von den deutlich unter Taxentarif erzielten Erlösen noch Vermittlungsgebühren an den App-Anbieter abzuführen. Mietwagen können nur auf vorherige Bestellung Personenbeförderungen durchführen und müssen nach Beendigung der Personenbeförderung umgehend den Rückweg zum Betriebssitz antreten. Taxen hingegen können sich im Stadtbild bereithalten und unterliegen nicht der Rückkehrpflicht.

    Bei Ausübung der taxenähnlichen App-vermittelten Mietwagenverkehre liegen somit erhebliche Zweifel an einer zumindest kostendeckenden Betriebsführung vor , wenn alle abgabenrechtlichen (auch Mindestlohnvorschriften) und personenbeförderungsrechtlichen Vorschriften eingehalten werden, so dass die finanzielle Leistungsfähigkeit in der Regel für die beantragte Anzahl von PKW und der beantragten Genehmigungsdauer nicht positiv beurteilt werden kann und es somit oftmals gar nicht zur erstmaligen Genehmigungserteilung kommt.“

    Sendung: rbb24 Inforadio, 17.08.2023, 06:00 Uhr

    Linkk zum Beitrag auf tagesschau.de
    https://www.tagesschau.de/inland/regional/berlin/rbb-fahrer-sind-opfer-organisierter-schwarzarbeit-100.html

    #Deutschland #Uber #Schwarzarbeit #Verkehr

  • Arbeiten »wie ein Sklave«
    https://www.jungewelt.de/artikel/454502.prime-day-arbeiten-wie-ein-sklave.html

    11.7.2023 von Ralf Wurzbacher - Es ist mal wieder »Prime Day« bei Amazon. Zwei Tage lang ab diesem Dienstag gibt es Angebote satt, zum Schnäppchenpreis und exklusiv für »Prime«-Mitglieder und solche, die es werden wollen, möglich macht’s ein Probeabo. Wer sich locken lässt, spart sich ein paar Euro beim Einkaufen, was allerdings 90 Euro jährlich extra kostet. Dafür ist man dann irgendwie der bessere Kunde, »Prime« steht wahlweise für »prima«, »vorzüglich« oder »erster«. Die Allerletzten sind dagegen diejenigen, die den ganzen Plunder liefern müssen, insbesondere Beschäftigte von Subunternehmen, die für den Onlineriesen von Tür zu Tür müssen. Mehrere von ihnen haben sich in der Vorwoche gegenüber der Presse zu ihren Arbeitsbedingungen geäußert. Einer sagte: »Ich habe getragen wie ein Sklave vom Morgen bis zum Abend.«

    Auch wegen solcher Zustände wird bei Amazon erneut gestreikt – zum gefühlt tausendsten Mal in den vergangenen zehn Jahren. Seit einer Dekade verweigert der US-Konzern seinen Angestellten in den mittlerweile 20 Waren- und Versandzentren in der BRD den Abschluss eines Tarifvertrags nach den Vorgaben des Einzel- und Versandhandels. Aber die Gewerkschaft Verdi lässt nicht locker. Am Standort Winsen in Niedersachsen traten Teile der Belegschaft bereits zur Spätschicht am Sonntag abend in den Ausstand, für knapp 52 Stunden. Zudem rief Verdi zu einem Protestmarsch zum Hamburger Verteilerzentrum Veddel am späten Montag nachmittag auf. Durch die Rabattschlachten am »Prime Day« stünden wieder viele Überstunden bevor, teilte der Verdi-Landesbezirk Niedersachsen/Bremen mit. Die Beschäftigten hätten »für ihre harte Arbeit ein besseres Leben verdient, dafür kämpfen wir«, erklärte Verdi-Sekretär Nonni Morisse.

    Noch übler als den eigenen Leuten wird den an »selbständige« Firmen outgesourcten Paketzustellern mitgespielt. »Wenn um 20.00 Uhr Feierabend ist, dann kommst du heim, duschen, ins Bett«, schilderte einer von acht Fahrern, die täglich vom Verteilzentrum Völklingen-Wehrden ausschwärmen, gegenüber dem Saarländischen Rundfunk (SR). Im Rahmen gemeinsamer Recherchen mit Correctiv und der Nordsee-Zeitung haben die Journalisten die Angaben der Befragten auf ihre Richtigkeit überprüft. Demnach müssen diese regelmäßig bis zu 300 Sendungen täglich zustellen, während in einer offiziellen Amazon-Verlautbarung von einer »Standardroute mit ungefähr 8,5 bis neun Stunden Arbeitszeit« bei »ungefähr (…) 135 Paketen« die Rede ist. Dagegen berichteten die Betroffenen übereinstimmend davon, dass sie kaum leistbare Mengen zustellen mussten, von enormem Zeitdruck und einer hohen körperlichen wie seelischen Belastung. Dazu kommen Klagen wegen zu niedriger Lohnabrechnungen und unbezahlter Überstunden.

    Zitiert wird in den Beiträgen ein ehemaliger Subunternehmer: »Man kann kein erfolgreiches Amazon-Subunternehmen führen mit menschenwürdigen Arbeitsbedingungen«. Um einen Gewinn von 60.000 Euro jährlich einzuspielen, müssten den Recherchen zufolge zwölf Monate lang 20 Lieferwagen im Einsatz sein. Außerdem wären wesentliche Posten vom Autoleasing über die Buchhaltungssoftware bis zu Versicherungen zu vorgegebenen Konditionen über Vertragspartner von Amazon abzuwickeln. Nicht zuletzt ist man als Sub darauf angewiesen, dass Amazon genügend Touren beauftragt, wofür es keine Garantie gibt. Unter solchen Bedingungen wird Ausbeutung zum Regelfall. »Der Druck wird dann wirklich ungefiltert, ungebremst an die eigenen Mitarbeiter weitergegeben«, gab der SR den Sozialwissenschaftler Stefan Sell von der Hochschule Koblenz wieder. Das sei »Kern der Strategie von Amazon«. Der Bremer Fachanwalt für Arbeitsrecht, Frank Ewald, sieht gar Hinweise auf unerlaubte »Arbeitnehmerüberlassung«.

    Immerhin hat sich die Politik des Problems angenommen. Der Bundesrat will das Paketbotenschutzgesetz verschärfen, und in einer Prüfbitte an die Bundesregierung geht es unter anderem um ein Verbot des Subunternehmertums. Ausgenommen werden sollen jedoch Anbieter, die Tariflohn zahlen. Professor Sell ist skeptisch: »Tariflohn für die Paketzusteller, das müsste ja auch kontrolliert werden«, wozu die Behörden aber nicht in der Lage seien. Deshalb werde dieser Vorschlag den Leidtragenden kaum weiterhelfen.

    #Deutschland #Amazon #Botendienst #Lieferant #Ausbeutung #Fahrer #Logistik #Subunternehmer #Überstunden #Bundesrat

  • Parlamentarischer Abend des Bundesverbands: „Taxi-Branche braucht nicht nur Gesetz, sondern auch dessen Umsetzung!“ – Bundesverband Taxi und Mietwagen e.V.
    https://bundesverband.taxi/parlamentarischer-abend-des-bundesverbands-taxi-branche-braucht-nich

    3.7.2023 - Berlin. Auf dem Parlamentarischen Abend des Bundesverbands Taxi und Mietwagen am 22.Juni in Berlin debattierten die drei Verkehrspolitiker Martin Kröber (#SPD), Jürgen Lenders (#FDP) und Stefan Gelbhaar (#Bündnis90-Grüne) über die fehlende Umsetzung der Novelle des Personenbeförderungsgesetzes. Zudem gab es drei Schwerpunktthemen die von Bundesvizepräsidenten Hermann Waldner sowie die beiden Vorstandsmitglieder Bärbel von Teuffel und Gregor Beiner durch einen Impulsvortrag in die Podiumsdiskussion getragen wurden: Die ungleichen Bedingungen für Taxis und Mietwagen, Mobilität im ländlichen Raum sowie die fehlende Förderung der E-Mobilität für die hellelfenbeinfarbene Flotte.

    Gibt es das Taxi in einigen Jahren überhaupt noch?

    Bundesverband-Vizepräsident Hermann Waldner, zugleich auch Geschäftsführer von Taxi Berlin, kennt das Gewerbe wie seine Westentasche. Begonnen hat der Baden-Württemberger einst als Taxifahrer im geteilten Berlin, um sein Studium zu finanzieren. Mit unternehmerischem Können, mit viel Mut, Geschick und Engagement sowie mit noch mehr Arbeit hat er in den vergangenen Jahrzehnten am Erfolg des Taxigewerbes mitgearbeitet. Wer ihn jedoch heute trifft, bemerkt immer öfter Sorgenfalten in seinem Gesicht. Auf der Podiumsdiskussion stellte er eine Grafik vor. Der gelbe Balken symbolisiert die Taxibranche – und geht gen Null! Eine schwarze Linie in dieser Grafik zeigt kontinuierlich nach oben, sie zeigt die Zahl der Mietwagen auf Berlins Straßen. Waldners Fazit: „Wir haben für die Rückkehrpflicht für auftragslose Mietwagen gekämpft, sie steht auch in der Novelle des Personenbeförderungsgesetzes. Aber sie wird nicht umgesetzt!“ Denn müssten die Kunden auch nur 15 oder 30 Minuten auf einen Mietwagen warten, weil der dann erst nach Auftragseinsatz an seinem Betriebssitz losfahren dürfte, wären dem Taxi 80 Prozent mehr Kunden sicher. „Das Ding ist nicht zu Ende“, sagte Stefan Gelbhaar weiter mit Blick auf die PBefG-Novelle und bekam dafür Applaus. Bundesverbands-Präsident Herwig Kollar machte auf dem Podium deutlich: „Ist denn Disruption im Bereich der Daseinsvorsorge aus staatlicher Sicht und aus Sicht der Verbraucher überhaupt wünschenswert? Da habe ich meine großen Zweifel!“ In Deutschland werde über Lieferkettengesetze diskutiert, es gehe die Sorge um ein vernünftiges Auskommen der Menschen in Entwicklungsländern um. „Aber Verstöße gegen den Mindestlohn hierzulande werden nicht geahndet“, so die ernüchternde Bilanz.

    Wie komme ich vom Dorf in die Stadt?

    Ein altes Lied ist die Mobilität im ländlichen Raum. Aber dieses Lied wird immer weiter gespielt werden (müssen), wenn der Bus nur zweimal am Tag und am Wochenende gar nicht fährt. Bärbel von Teuffel, Unternehmerin aus dem Südschwarzwald und Bundesverbands-Vorständin, erklärte ihr Geschäft: „Wir machen alles – wie in einem Bauchladen. Schülerfahrten, Dialysepatienten und Inklusionstaxis. Auf uns ist Verlass, wir kommen! Aber wir sind das einzige Verkehrsmittel im ÖPNV, das sich ausschließlich aus Fahrgasteinnahmen speist“. Allerdings bei rasant steigenden Kosten durch Treibstoff, Mindestlohn, Versicherungen oder schlichtweg Inflation brauche das Taxi Unterstützung, schließlich könnten die Tarife nicht einfach in der Höhe angepasst werden. “Wir brauchen klare Richtlinien”, schlussfolgerte SPD-Mann Martin Kröber. “Das Taxi ist der Schlüssel zu barrierefreier Mobilität für alle. Ich komme von mir zu Hause auch nicht mit dem ÖPNV ins nächste Krankenhaus. Ich kann auch nicht für alles einen Krankenwagen rufen“, sagte Kröber und formulierte im schönsten Politsprech: „Wir müssen jetzt genau definieren und dann müssen wir es finanziell vernünftig ausgestalten“. Übrigens: Finanziell vernünftig heißt aus Sicht des Genossen, hier sei nicht nur der Bund gefragt, sondern auch die Kommunen. „Die sind auch nicht so pleite, wie sie immer sagen…“

    Saubere Mobilität – mit Strom von Tür zu Tür

    Gregor Beiner kann trotz seiner jungen Jahre durchaus als der „Godfather of E-Mobility“ in Deutschland bezeichnet werden. Denn der Taxiunternehmer aus München hat sich schon lange dem Thema verschrieben und ist mit einer respektablen Stromer-Flotte in Bayerns Landeshauptstadt unterwegs. „Alle sind sich einig: E-Taxis sind sauber, ökologisch und absolute Multiplikatoren. Aber auf dem Weg zu umweltfreundlicher Mobilität wird das Taxi leider allein gelassen“, konstatierte Beiner, der auch Vorstandsmitglied im Bundesverband ist. Der Bundesfahrplan e-Taxi, den der Verband aufgestellt hat, ist auch auf offene Ohren im Bundesverkehrsministerium gestoßen. Allerdings ruht der See seither still. Während Busbetreiber bis zu 80 Prozent Förderung für elektrische Busse erhalten, geht die Taxi- und Mietwagenbranche leer aus. Jürgen Lenders, für die Liberalen im Bundestag, sieht allerdings wenig Chancen auf finanzielle Unterstützung aus dem Bundeshaushalt: „Ich glaube, es ist nicht so richtig klug, auf diese Förderungen zu warten. Es handelt sich meist um eine Drittel-Finanzierung, bei der der Bund eben nur ein Drittel trage.“ Und Lenders warb noch einmal für die Idee der synthetischen Kraftstoffe, denn damit könnten auch Verbrenner klimaneutral fahren. Ein Vorteil für die Bestandsflotte.

    Das Fazit dieser Debatte: Der Taxi- und Mietwagenbranche brennen viele Themen unter den Nägeln und die Zeit drängt, dagegen sind die Lösung nicht immer einfach. Der Bundesverband wird weiter für seine Mitglieder kämpfen, damit sie auf deutscher und europäischer Ebene Gehör finden.

    #Taxi #Uber #Deutschland #Politik #Mindestlohn #Personenbeförderungsgesetz

  • Fachkunde: Gestaltung der Online-Prüfung ist völlig offen - Personenbeförderungsrecht (auch PBefG), Taxifahrer | News | taxi heute - das unabhängige und bundesweite Taxi-Magazin - das unabhängige, bundesweite Taxi-Magazin
    https://www.taxi-heute.de/de/news/personenbefoerderungsrecht-auch-pbefg-taxifahrer_fachkunde-gestaltung-der

    30.03.2023 - Die Ausgestaltung der von den Verkehrsministern am 23. März beschlossenen Online-Prüfung für den Erwerb des sogenannten Kleinen Fachkundenachweises wird kaum vor Herbst 2023 feststehen.

    Wie aus Teilnehmerkreisen der Verkehrsministerkonferenz zu hören war, musste die Ende November 2022 eingesetzte Bund-Länder-Arbeitsgruppe allein zwei Mal tagen, um sich im Grundsatz auf eine bundesweite Online-Prüfung zu einigen und eine entsprechende Beschlussvorlage für die Minister zu schreiben. Einzelheiten sollen in weiteren Gesprächen unter Einbeziehung der Verbände festgelegt werden. Es gebe aber verfassungsrechtliche Bedenken, dass mit einer verpflichtenden Online-Prüfung möglicherweise ein Berufszugangshindernis geschaffen werde. Das werde das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) aber vor dem formalen Rechtssetzungsverfahren prüfen lassen.

    In Fachkreisen gibt es Zweifel, ob eine „Online-Prüfung“ ausreichend betrugssicher ist. Von den zu theoretischen Führerscheinprüfungen berechtigten Organisationen (TÜV, Dekra) ist zu hören, dass bei jeder 500. Prüfung ein Täuschungsversuch entdeckt wird; von einer hohen Dunkelziffer sei auszugehen. Vereinzelt wird auch bei der praktischen Prüfung getäuscht, indem eine fahr-erfahrene Person unter Vortäuschung einer falschen Identität für den eigentlichen Prüfling einspringt.

    Nicht abschließend geklärt ist auch, ob die Vorschriften für die Fachkundeprüfung in Form einer Verordnung erlassen werden. Das würde einen erneuten Verzug um mehrere Wochen oder gar Monate bedeuten, weil vorher Länder und Verbände angehört werden müssen. Das BMDV neigt aber nach Auskunft aus Verbandskreisen zu einer solchen Lösung.

    Alternativ zur Prüfung standen eine verpflichtende Schulung – gegebenenfalls online -, eine verpflichtende Schulung mit fakultativer Prüfung – je nach Entscheidung der nach Landesrecht zuständigen Behörde – oder gar keine Regelung zur Wahl. In diesem Fall hätten die Länder oder die Behörden selbst entscheiden können, wie der Fachkundenachweis zu erbringen ist. Matthias Roeser

    #Deutschland #Taxi #Ausbildung

  • „Die Arbeitgeber schießen sich selbst ins Knie“ – Mindestlohn soll um 41 Cent steigen
    https://www.berliner-zeitung.de/wirtschaft-verantwortung/beschaemend-wahnwitzig-nicht-armutsfest-mindestlohn-soll-um-34-cent

    26.6.2023 von Simon Zeise - Gewerkschaft und Ökonomen sind empört über den Alleingang der Mindestlohnkommission: „Beschämend, wahnwitzig, nicht armutsfest“ nennen sie die Erhöhung. Das sind die Reaktionen.

    Es knirschte gehörig in der Mindestlohnkommission. Erst durch das Machtwort der Vorsitzenden, des langjährigen Vorstandsmitglieds der Bundesagentur für Arbeit Christiane Schönefeld, wurde am Montag eine Empfehlung für die staatlich festgesetzte Lohnuntergrenze ausgesprochen. Demnach soll der Mindestlohn zum 1. Januar 2024 von zwölf auf 12,41 Euro und ein Jahr später auf 12,82 Euro steigen.

    Die Arbeitnehmervertreter in dem Gremium tragen den Entschluss nicht mit. DGB-Vorstandsmitglied Stefan Körzell, der auch Mitglied der Mindestlohnkommission ist, sagte am Montag in Berlin: „Für eine Anpassung lediglich im Cent-Bereich konnten wir auf keinen Fall unsere Hand reichen.“ Mit dem Beschluss erlitten die fast sechs Millionen Mindestlohnbeschäftigten einen enormen Reallohnverlust. „Um einen Mindestschutz und einen Ausgleich der Inflation zu gewährleisten, hätte der Mindestlohn zumindest auf 13,50 Euro steigen müssen. Die Arbeitgeber und die Vorsitzende der Kommission haben sich dem verweigert“, sagte Körzell.
    DGB: Berechnung der Arbeitgeber ist „Missachtung des Gesetzgebers“

    Die Kommission hält die Entscheidung hingegen für ausgewogen: „Die Beschlussfassung fällt in eine Zeit schwachen Wirtschaftswachstums und anhaltend hoher Inflation in Deutschland, die für Betriebe und Beschäftigte gleichermaßen große Herausforderungen darstellen.“ Die Mehrheit der Kommission halte es im Rahmen einer Gesamtabwägung für vertretbar, den Mindestlohn in diesem Umfang zu erhöhen.

    Bis Ende 2024 muss die EU-Mindestlohnrichtlinie in nationales Recht umgesetzt werden, wonach die Mindestlöhne in der Europäischen Union mindestens 60 Prozent des Medianlohns von Vollzeitbeschäftigten erreichen sollen. Dies würde einem Mindestlohn in Höhe von mindestens 14 Euro entsprechen.
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    Der DGB bezeichnete es als „vollkommen aberwitzig“, dass die Arbeitgeber als Basis für die nächste Erhöhung nicht den aktuell vom Gesetzgeber festgelegten Mindestlohn von zwölf Euro angesetzt haben. Mit dem neu gefassten Beschluss gehen die Arbeitgeber stattdessen vom alten Mindestlohn in Höhe von 10,45 Euro aus. „Das kommt einer Missachtung des Gesetzgebers gleich, der vor dem sprunghaften Anstieg der Inflation die zwölf Euro festgelegt hatte, um den Mindestlohn armutsfest zu gestalten“, teilte der DGB mit. Die Ampel-Regierung hatte den Mindestlohn zuletzt außer der Reihe, ohne Konsultation der Mindestlohnkommission, auf zwölf Euro angehoben.

    Für Thorsten Schulten, dem Leiter des Bereichs Arbeitsmarkt- und Tarifpolitik am Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Institut (WSI), ist die Entscheidung ein „Skandal“. Die Kommission sei von ihrer bisherigen Praxis abgewichen, einen Kompromiss zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern zu finden. Schulten erläuterte im Gespräch mit der Berliner Zeitung: „Die Arbeitgeber schießen sich mit der Entscheidung selbst ins Knie.“ Denn in einigen Branchen dürfte es bei der geringen Lohnerhöhung schwierig werden, Fachpersonal zu finden. Auch gesamtwirtschaftlich gesehen werde weiterer Kaufkraftverlust fortgeschrieben, und das, obwohl sich Deutschland in der Rezession befände und der Konsum deshalb besonders unter Druck stehe. Das bisherige Verfahren scheint an Grenzen zu stoßen. Man werde darüber nachdenken müssen, das Anpassungsverfahren zu reformieren, sagte Schulten, denn strukturelle Erhöhungen des Mindestlohns seien im Rahmen der Kommission offensichtlich nicht möglich.

    Für mehr als elf Millionen Beschäftigte in Deutschland, die im Niedriglohnsektor tätig sind, sei dies „eine bittere Entscheidung“, hob der Präsident des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW), Marcel Fratzscher, hervor. Mit gerade einmal 41 Cent, also 3,4 Prozent mehr, gleiche die Erhöhung nicht einmal die durchschnittliche Inflation von sieben Prozent im Jahr 2022, voraussichtlich sechs Prozent 2023 und wahrscheinlich drei Prozent 2024 aus. Geringverdiener müssten einen größeren Anteil ihres Einkommens für die Dinge ausgeben, die sehr viel teurer geworden sind, allen voran Lebensmittel, die sich in den vergangenen 15 Monaten um weit mehr als 20 Prozent verteuert haben, beklagte Fratzscher.

    Trotz des Konflikts in der Mindestlohnkommission will die Regierung an dem bisherigen Prozedere festhalten. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) teilte mit, den Beschluss der Mindestlohnkommission umzusetzen. Die Alternative wäre keine Erhöhung des Mindestlohns zum 1. Januar, „was angesichts der Inflationsentwicklung nicht verantwortbar ist“, sagte Heil.

    Die Co-Vorsitzende der SPD, Saskia Esken, erklärte, die Anhebung des Mindestlohns trage der Inflation nicht ausreichend Rechnung. Jetzt komme es darauf an, die Tarifbindung auszuweiten, um attraktive Arbeitsbedingungen zu erhalten, gerade in Zeiten des Fachkräftemangels – dieser sei die Achillesferse der wirtschaftlichen Entwicklung in Deutschland, sagte Esken. „Der Mindestlohn ist eine Erfolgsgeschichte“, sagte die Co-Vorsitzende der SPD. „Dafür braucht es aber auch konsensuale Entscheidungen.“

    Der Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), Steffen Kampeter, äußerte sein Bedauern, dass zum ersten Mal in der Kommission ein Beschluss nicht im Konsens gefallen sei. „Wir waren kompromissbereit.“ Die Entscheidung orientiere sich an der tarifpolitischen Entwicklung seit der letzten Entscheidung der Mindestlohnkommission. Die Arbeitgeberseite in der Mindestlohnkommission habe „Zugeständnisse gemacht“.

    #Arbeit #Mindestlohn #Deutschland

  • Das Haus Oldenburg und die Nazis: Eine schrecklich braune Familie
    https://taz.de/Das-Haus-Oldenburg-und-die-Nazis/!5359430

    5.12.2016 von Andreas Wyputta - Nikolaus von Oldenburg wollte im Vernichtungskrieg von Wehrmacht und SS seinen Clan bereichern. Seine Enkelin ist Beatrix von Storch.
    Die AfD-Politikerin Beatrix von Storch.

    HANNOVER taz | Zumindest 1941 muss Nikolaus von Oldenburg noch an den Endsieg geglaubt haben: „Ich wäre ihnen sehr dankbar, wenn Sie mich kurz wissen lassen würden, ob grundsätzlich die Möglichkeit des Ankaufs größerer Güter im Osten nach Kriegsende für mich gegeben sein wird“, schrieb der letzte Erbgroßherzog Oldenburgs an den „Reichsführer SS“, Heinrich Himmler. Schließlich habe er sechs Söhne, jammerte der einstige Thronfolger, dessen Anspruch auf Oldenburg 1918 die Novemberrevolution hinweggefegt hatte – und er erhielt prompt eine positive Antwort.

    Der Bettelbrief an den millionenfachen Mörder Himmler, geschrieben am 2. Juni 1941 – also 20 Tage vor dem Angriff auf die Sowjetunion – macht deutlich, dass das NSDAP-Mitglied Nikolaus von Oldenburg den Vernichtungskrieg seiner Parteigenossen zur massiven Bereicherung seines Clans nutzen wollte. Der Ex-Großherzog, dessen Titel nach der Weimarer Verfassung nichts mehr galt, schien offenbar zu wissen, dass die Nazis weite Teile Osteuropas entvölkern wollten – und dass der „Reichsführer“ der Mann war, der den Mordplan umsetzen würde.

    Ebenfalls im Juni 1941 kündigte Himmler vor SS-Gruppenführern an, 30 Millionen als „slawisch“ identifizierte Menschen töten lassen zu wollen. Schon in den ersten Monaten des Krieges gegen die Sowjetunion ermordeten Einsatzgruppen seiner „Sicherheitspolizei“ und seines „Sicherheitsdienstes“ SD fast eine Million Menschen. Die Vernichtung der europäischen Juden folgte.
    Typische Anbiederung an die Nazis

    Die Anbiederung des Chefs des Hauses Oldenburg an die Nationalsozialisten war durchaus typisch für den nord- und ostdeutschen Adel. Der Berliner Historiker Stephan Malinowski hat bereits 2003 herausgearbeitet, dass die meisten Adligen die nationalsozialistische „Bewegung“ als nützlich empfanden – schließlich lehnten beide Gruppen die Republik mit ihrer Demokratie und ihren Parteien ebenso ab wie Parlamentarismus und Sozialdemokratie. Außerdem brachten Wiederaufrüstung, Krieg und die Verfolgung von Juden sowie Sozialdemokraten viele Adelige, die nach dem verlorenen Ersten Weltkrieg quasi arbeitslos waren, erneut in als standesgemäß erachtete Positionen – ob in Offizierslaufbahnen oder in den höheren Verwaltungsdienst.

    Das galt auch für Nikolaus von Oldenburg. Im Heer nur Major der Reserve, brachte er es in der SA immerhin zum Standartenführer, was dem militärischen Rang eines Obristen entspricht. Er scheint aber nicht versucht zu haben, unmittelbar aus der „Arisierung“ des Vermögens von Deutschen jüdischen Glaubens zu profitieren. Im zum Freistaat erklärten ehemaligen Großherzogtum, wo die NSDAP 1932, schon ein Jahr vor der „Machtergreifung“ Hitlers, über die absolute Mehrheit im Landtag verfügte, wurden die Juden genauso entrechtet, verfolgt und vernichtet wie im Rest des Deutschen Reiches: Lebten 1925 noch 320 Juden in der Oldenburger Kernstadt, waren es 1939 noch 99 – Ende 1943 gab es hier kein jüdisches Leben mehr.

    Die Enteignung Hunderter Mitbürger war aber auch nach 1945 jahrzehntelang kein Thema im niedersächsischen Oldenburg. Durchbrochen wurde das Schweigen erst durch die Ausstellung „Ein offenes Geheimnis“. Diese Ausstellung zeigte das Ausmaß der „‚Arisierung‘ in Alltag und Wirtschaft in Oldenburg im Zeitraum von 1933 bis 1945“. „Da bleibt nur Verhungern oder Flucht“, wird Gustav Thal zitiert, der damals in Oldenburg drei Fotogeschäfte besaß. Bis 1940 wurden nicht nur jüdische Geschäftsleute gezwungen, weit unter Wert zu verkaufen. Unter dem Begriff „Ausländische Möbel“ oder „Hollandmöbel“ stand die Einrichtung von zur Emigration gezwungenen oder deportierten Juden billig zum Verkauf.

    Immerhin: Seit 2013 erinnert eine Gedenkwand an die 175 ermordeten jüdischen BürgerInnen Oldenburgs. Und bereits seit 1981 wird mit dem „Erinnerungsgang“ an das Schicksal der jüdischen Männer erinnert, die nach den Novemberpogromen 1938 an der noch brennenden Synagoge vorbei zur Polizeikaserne am Pferdemarkt, der heutigen Landesbibliothek, getrieben wurden. Erst nach Wochen und Monaten kehrten sie, gezeichnet von der Haft im Konzentrationslager Sachsenhausen bei Berlin, vorerst zurück.
    Enkelin Beatrix von Storch hetzt gegen Europa

    Ihrer historischen Verantwortung nicht stellen will sich die derzeit wohl bekannteste Vertreterin der einstigen Adelsfamilie Oldenburg, Beatrix von Storch. Die AfD-Hardlinerin, die nach Aussage ihres Vaters Huno von Oldenburg im Ostholsteiner Anzeiger „nach alter deutscher Weise den Namen ihres Mannes“ Sven von Storch angenommen hat, phantasiert lieber vom Schusswaffengebrauch gegen Geflüchtete.

    Für die selbsternannte „Alternative“, deren Vorsitzende Frauke Petry das „Völkische“ positiv besetzen will, sitzt die Enkelin von Nikolaus von Oldenburg im Europaparlament und hetzt dort gegen die europäische Idee – was sie nicht daran hindert, jährlich Diäten und Aufwandsentschädigungen in sechsstelliger Höhe abzugreifen.

    Über so viel Geschäftssinn gefreut hätte sich sicherlich von Storchs Großvater mütterlicherseits: Hitlers Finanzminister, der in Nürnberg wegen der „Arisierung“ des Eigentums deportierter Juden durch die Finanzämter zu zehn Jahren Haft verurteilte Kriegsverbrecher Johann Ludwig Graf Schwerin von Krosigk.

    Das Haus Oldenburg und die Nazis: Eine schrecklich braune Familie

    Nikolaus von Oldenburg wollte im Vernichtungskrieg von Wehrmacht und SS seinen Clan bereichern. Seine Enkelin ist Beatrix von Storch.
    Die AfD-Politikerin Beatrix von Storch.

    HANNOVER taz | Zumindest 1941 muss Nikolaus von Oldenburg noch an den Endsieg geglaubt haben: „Ich wäre ihnen sehr dankbar, wenn Sie mich kurz wissen lassen würden, ob grundsätzlich die Möglichkeit des Ankaufs größerer Güter im Osten nach Kriegsende für mich gegeben sein wird“, schrieb der letzte Erbgroßherzog Oldenburgs an den „Reichsführer SS“, Heinrich Himmler. Schließlich habe er sechs Söhne, jammerte der einstige Thronfolger, dessen Anspruch auf Oldenburg 1918 die Novemberrevolution hinweggefegt hatte – und er erhielt prompt eine positive Antwort.

    Der Bettelbrief an den millionenfachen Mörder Himmler, geschrieben am 2. Juni 1941 – also 20 Tage vor dem Angriff auf die Sowjetunion – macht deutlich, dass das NSDAP-Mitglied Nikolaus von Oldenburg den Vernichtungskrieg seiner Parteigenossen zur massiven Bereicherung seines Clans nutzen wollte. Der Ex-Großherzog, dessen Titel nach der Weimarer Verfassung nichts mehr galt, schien offenbar zu wissen, dass die Nazis weite Teile Osteuropas entvölkern wollten – und dass der „Reichsführer“ der Mann war, der den Mordplan umsetzen würde.

    Ebenfalls im Juni 1941 kündigte Himmler vor SS-Gruppenführern an, 30 Millionen als „slawisch“ identifizierte Menschen töten lassen zu wollen. Schon in den ersten Monaten des Krieges gegen die Sowjetunion ermordeten Einsatzgruppen seiner „Sicherheitspolizei“ und seines „Sicherheitsdienstes“ SD fast eine Million Menschen. Die Vernichtung der europäischen Juden folgte.
    Typische Anbiederung an die Nazis

    Die Anbiederung des Chefs des Hauses Oldenburg an die Nationalsozialisten war durchaus typisch für den nord- und ostdeutschen Adel. Der Berliner Historiker Stephan Malinowski hat bereits 2003 herausgearbeitet, dass die meisten Adligen die nationalsozialistische „Bewegung“ als nützlich empfanden – schließlich lehnten beide Gruppen die Republik mit ihrer Demokratie und ihren Parteien ebenso ab wie Parlamentarismus und Sozialdemokratie. Außerdem brachten Wiederaufrüstung, Krieg und die Verfolgung von Juden sowie Sozialdemokraten viele Adelige, die nach dem verlorenen Ersten Weltkrieg quasi arbeitslos waren, erneut in als standesgemäß erachtete Positionen – ob in Offizierslaufbahnen oder in den höheren Verwaltungsdienst.

    Das galt auch für Nikolaus von Oldenburg. Im Heer nur Major der Reserve, brachte er es in der SA immerhin zum Standartenführer, was dem militärischen Rang eines Obristen entspricht. Er scheint aber nicht versucht zu haben, unmittelbar aus der „Arisierung“ des Vermögens von Deutschen jüdischen Glaubens zu profitieren. Im zum Freistaat erklärten ehemaligen Großherzogtum, wo die NSDAP 1932, schon ein Jahr vor der „Machtergreifung“ Hitlers, über die absolute Mehrheit im Landtag verfügte, wurden die Juden genauso entrechtet, verfolgt und vernichtet wie im Rest des Deutschen Reiches: Lebten 1925 noch 320 Juden in der Oldenburger Kernstadt, waren es 1939 noch 99 – Ende 1943 gab es hier kein jüdisches Leben mehr.

    Die Enteignung Hunderter Mitbürger war aber auch nach 1945 jahrzehntelang kein Thema im niedersächsischen Oldenburg. Durchbrochen wurde das Schweigen erst durch die Ausstellung „Ein offenes Geheimnis“. Diese Ausstellung zeigte das Ausmaß der „‚Arisierung‘ in Alltag und Wirtschaft in Oldenburg im Zeitraum von 1933 bis 1945“. „Da bleibt nur Verhungern oder Flucht“, wird Gustav Thal zitiert, der damals in Oldenburg drei Fotogeschäfte besaß. Bis 1940 wurden nicht nur jüdische Geschäftsleute gezwungen, weit unter Wert zu verkaufen. Unter dem Begriff „Ausländische Möbel“ oder „Hollandmöbel“ stand die Einrichtung von zur Emigration gezwungenen oder deportierten Juden billig zum Verkauf.

    Immerhin: Seit 2013 erinnert eine Gedenkwand an die 175 ermordeten jüdischen BürgerInnen Oldenburgs. Und bereits seit 1981 wird mit dem „Erinnerungsgang“ an das Schicksal der jüdischen Männer erinnert, die nach den Novemberpogromen 1938 an der noch brennenden Synagoge vorbei zur Polizeikaserne am Pferdemarkt, der heutigen Landesbibliothek, getrieben wurden. Erst nach Wochen und Monaten kehrten sie, gezeichnet von der Haft im Konzentrationslager Sachsenhausen bei Berlin, vorerst zurück.

    Enkelin Beatrix von Storch hetzt gegen Europa

    Ihrer historischen Verantwortung nicht stellen will sich die derzeit wohl bekannteste Vertreterin der einstigen Adelsfamilie Oldenburg, Beatrix von Storch. Die AfD-Hardlinerin, die nach Aussage ihres Vaters Huno von Oldenburg im Ostholsteiner Anzeiger „nach alter deutscher Weise den Namen ihres Mannes“ Sven von Storch angenommen hat, phantasiert lieber vom Schusswaffengebrauch gegen Geflüchtete.

    Für die selbsternannte „Alternative“, deren Vorsitzende Frauke Petry das „Völkische“ positiv besetzen will, sitzt die Enkelin von Nikolaus von Oldenburg im Europaparlament und hetzt dort gegen die europäische Idee – was sie nicht daran hindert, jährlich Diäten und Aufwandsentschädigungen in sechsstelliger Höhe abzugreifen.

    Über so viel Geschäftssinn gefreut hätte sich sicherlich von Storchs Großvater mütterlicherseits: Hitlers Finanzminister, der in Nürnberg wegen der „Arisierung“ des Eigentums deportierter Juden durch die Finanzämter zu zehn Jahren Haft verurteilte Kriegsverbrecher Johann Ludwig Graf Schwerin von Krosigk.

    #Deutschland #Oldenburg #Geschichte #Nationalsozialismus #Beatrix_von_Storch #AfD #Adel

    #Allemagne #histoire #nazis #Oldenbourg #shoa #antisemitisme

  • „Eine S-Klasse und ein 7er BMW dürften im Carsharing-Geschäft eher unrentabel sein“
    https://www.wiwo.de/unternehmen/dienstleister/mobilitaets-app-von-mercedes-und-bmw-eine-s-klasse-und-ein-7er-bmw-duerften-im-carsharing-geschaeft-eher-unrentabel-sein/29053214.html

    28.3.2023 von Stephan Knieps - Freenow heißt die App, die von Mercedes’ und BMWs Träumen als Mobilitätsdienstleister geblieben ist. Im Interview erklärt Firmenchef Thomas Zimmermann, wie der ÖPNV bei seinen Kunden ankommt und warum er gegen Uber stichelt.

    Freenow wurde 2009 in Hamburg unter dem Namen „one touch Taxi“ gegründet, kurz darauf erfolgte die Umbenennung in „Mytaxi“: Anfangs digitalisierte die Anwendung bloß die Taxibestellung. 2014 übernahm Mercedes die Mehrheit an Mytaxi; 2019 verschmolzen Mercedes und BMW ihre Mobilitätsdienstleistungen in einem Gemeinschaftsunternehmen namens Freenow. Heute kann man über die App neben Taxifahrten auch Elektroroller, Elektrofahrräder sowie Chauffeur-Dienste buchen. Freenow beschäftigt rund 1000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und operiert in zehn Ländern. In Hamburg und Barcelona unterhält die Firma je einen Tech Hub. Seit April 2022 ist Thomas Zimmermann (39) der Freenow-CEO.

    Wirtschaftswoche: Herr Zimmermann, Sie haben mit der „Rheinbahn“ und dem Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) vor vier Monaten erstmals den ÖPNV auf Ihrer Plattform integriert. Wie läuft das Experiment bislang?

    Thomas Zimmermann: Es ist noch relativ früh für ein Fazit. Mit diesem Testpiloten wollen wir erstmals zeigen, wie gut wir als Mobilitätsplattform die komplette Bandbreite urbaner Verkehrsmittel abbilden können. Darüber hinaus ging es uns auch um die Frage, wie die technische Integration funktioniert. Wir machen das zusammen mit Tranzer, einem niederländischen Dienstleister für Programmierschnittstellen, spezialisiert auf Mobilitätsapps. Die ÖPNV-Unternehmen verfügen nämlich oftmals nicht über allzu große Tech-Abteilungen. Also: Die technische Integration klappt gut.

    Wie viele VRR-Tickets haben Sie über Freenow bisher verkauft?

    Absolute Zahlen kann ich noch nicht nennen. Aber klar ist: Die Leute, die ihre VRR-Monatskarte haben, sind nicht unsere Hauptzielgruppe. Sondern eher diejenigen, die den ÖPNV eher noch sehr sporadisch nutzen, oder Touristen und Geschäftsreisende, die Einzelfahrt- oder Tagestickets kaufen. Und da sehen wir, dass es gut angenommen wird. Im Vergleich zu den ersten beiden Monaten sehen wir aktuell ein Wachstum von knapp 90 Prozent bei den verkauften Tickets. Zwei Drittel aller verkauften Tickets entfallen dabei auf Neukäufer. Dies verdeutlicht, wie wir auch neue Kundengruppen für den ÖPNV erschließen können. Wobei wir anfangs lernen mussten: Es ist vielen Leuten nicht klar, dass man über eine überregionale App wie Freenow auch ÖPNV-Tickets buchen kann. Das sogenannte Ride-Hailing via App, also das digitale Buchen von Taxi- und Mietwagenfahrten, ist mittlerweile gelerntes Verhalten – aber der Kauf einer Straßenbahn-Fahrkarte über dieselbe App noch nicht. Wir sehen hier aber auf jeden Fall eine wachsende Adaptionskurve.

    Wann folgen die nächsten Verkehrsverbunde?

    Wir möchten natürlich weitere deutsche und europäische Verbunde auf unserer Plattform haben, aber das liegt nicht allein in unserer Hand. Die Verkehrsverbunde haben auch ihre Eigeninteressen. Größere Städte haben inzwischen eigene Verkehrs-Apps, die sie pushen wollen. Wir argumentieren in den Verhandlungen, dass wir die Mobilitätswende nur gemeinsam schaffen, und ganz sicher nicht mit staatlich geschützten Monopolstellungen. Und daneben gibt es noch besagte technische Integration, deren Umsetzung sich zum Teil stark von Stadt zu Stadt unterscheidet. Also: Wir sind mit mehreren ÖPNV-Verbunden in Gesprächen und sind optimistisch, dass wir zeitnah weitere Integrationen vermelden können.

    Sie sind in zehn Märkten aktiv. Wie sieht es diesbezüglich außerhalb Deutschlands aus?

    Es gibt leichte Unterschiede. In England und zum Teil auch in Italien setzt sich mehr und mehr das Bezahlen mit dem Handy durch. In London verdrängt es etwa langsam die bekannte Oyster-Karte. Also: Beim Ein- und Aussteigen der Tube hält man das Handy vor den Kartenleser und via Apple-Pay oder Google-Pay wird der Betrag abgebucht. Die technischen Details unterscheiden sich also zu jenen in Deutschland. Aber bezogen auf die Prozesse: Es sticht in den europäischen Märkten, in denen wir aktiv sind, kein Land besonders hervor, wo die Integration des ÖPNV super einfach ist. Sonst wären wir dort gestartet mit unserem ÖPNV-Test.

    In Deutschland soll es bald aber sehr viel einfacher werden: mit dem berühmten 49-Euro-Ticket. Wird man das Ticket über Freenow kaufen können?

    Das hoffe ich! Wir arbeiten daran, es anbieten zu dürfen. Der Grund für das 49-Euro-Ticket ist ja, das Verkehrsnutzungsverhalten der Leute positiv zu verändern. Das gelingt am besten, wenn man es auf möglichst vielen Kanälen zur Verfügung stellt.

    Mit wem verhandeln Sie hierzu?

    Natürlich nicht mit allen deutschen ÖPNV-Verbünden, es reicht ja, wenn einer es uns technisch ermöglicht, denn das Ticket gilt ja deutschlandweit. Wir sprechen aber auch mit der Deutschen Bahn. Die sind ja das einzige Unternehmen in Deutschland, das das Ticket außerhalb der ÖPNV-Verbunde auch noch verkaufen darf.

    Wird man eines Tages auch ICE-Tickets bei Freenow kaufen können?

    Wir konzentrieren uns ganz klar auf die urbane Mobilität und nicht auf den Fernverkehr. Ähnlich wäre es bei Tickets für Fernverkehrsbusse, die wir ebenfalls nicht anbieten. Zudem ist die Bahn bei ICE-Tickets auch eher restriktiv. Wir haben jüngst mit unserer Mobility Benefits Card ein Produkt an den Start gebracht, mit dem es auch jenseits von unserer App möglich ist, sämtliche Mobilitätsangebote über Freenow zu buchen, auch ICE-Tickets.

    Freenow vermittelt Taxifahrten, E-Scooter, Elektroräder, Carsharing-Fahrzeuge sowie Mietwagen mit lizenzierten Fahrern, das sogenannte Ride-Hailing. Wie viel steuert jedes Segment zum Gesamtumsatz bei, was ist das wichtigste Segment?

    Unser Rückgrat ist definitiv das Taxi- und Ride-Hailing-Geschäft. Damit ist das Unternehmen vor 14 Jahren gestartet, und das macht zwischen 70 und 80 Prozent unseres Umsatzes aus. Das Geschäft ist im vergangenen Jahr um rund 50 Prozent gewachsen. Gleichzeitig ist der neue Mobilitätsbereich, zum Beispiel in Deutschland, um mehr als das Dreifache gewachsen. Die Verteilung kommt dabei stark auf die Stadt und die Saison an. Bei schlechtem Wetter werden Taxi und Carsharing stärker nachgefragt. Bei gutem Wetter sind es Elektro-Scooter und Elektro-Räder.

    Inzwischen haben sich viele Autohersteller wieder von der Idee verabschiedet, Mobilitätsdienstleister zu werden. Vergangenes Jahr haben sowohl BMW und Mercedes ihr Carsharing-Angebot „Share Now“ an Stellantis verkauft, als auch VW sein Unternehmen „Weshare“ an das Berliner Carsharing-Unternehmen Miles Mobility. Sind Sie froh, nur eine Vermittler-Plattform zu betreiben, ohne Verantwortung für all die E-Scooter, Autos und Räder übernehmen zu müssen? Wenn wieder mal E-Scooter aus dem Rhein gefischt werden müssen, ist das nicht Ihre Aufgabe.

    Das ist richtig. Unsere Stärke liegt in der Vermittlung von Mobilitätsdienstleistungen. Wir haben uns bewusst dazu entschieden, keine eigenen Fahrzeuge zu betreiben. Und zu den genannten Beispielen: BMW und Mercedes sind Premium-Hersteller. Eine S-Klasse und ein 7er BMW dürften im Carsharing-Geschäft eher unrentabel sein. Daher verstehe ich die strategische Entscheidung zum Verkauf.

    BMW und Mercedes sind auch die Eigentümer Ihrer Firma. Wieso haben die mit „Share Now“ eigentlich einen Wettbewerber aufgebaut, der auch noch sehr ähnlich klingt? Wie sinnvoll ist das?

    Als Wettbewerber betrachte ich Share Now keineswegs. Das Unternehmen ist ein wichtiger Partner in ganz Europa. Richtig ist, dass es mit „Charge Now“, „Reach Now“ und auch „Park Now“ eine komplette Markenfamilie gegeben hat, die es in dieser Form heute nicht mehr gibt. Mercedes hatte „Car2Go“ und BMW hatte „Drivenow“. 2019 haben sie beide Unternehmen zusammengelegt, daraus ist „Share Now“ entstanden. Da gab es uns ja schon zehn Jahre, allerdings als reinen Anbieter fürs Ride-Hailing-Geschäft. Über unsere App kann man die Carsharing-Flotte von „Share Now“ buchen – für uns spielt es demnach keine Rolle, ob das Unternehmen nun BMW und Mercedes oder Stellantis gehört. Das gleiche gilt übrigens auch für Miles und die „Weshare“-Flotte. Wir wollen einfach möglichst viele Angebote in unserer App zur Auswahl bereitstellen.

    Andere Anbieter betrachten Sie aber sehr wohl als Wettbewerber. Zusammen mit dem Taxiverband forderten Sie kürzlich zahlreiche deutsche Stadtverwaltungen auf, die dort tätigen Vermittlungsplattformen von Mietwagen zu überprüfen, ob sie die Vorgaben des Personenbeförderungsgesetzes einhalten. Diese Spitze zielte doch eindeutig auf Uber. Wollen Sie so den Konkurrenten loswerden?

    Wir appellieren daran, dass sich alle Marktteilnehmer an die gültigen Regeln halten. Freenow setzt seit jeher auf den engen Dialog und Austausch mit Vertretern der Städte, um gemeinsam die bestmöglichen Lösungen zu finden. Andere versuchen es hingegen mit dem Vorschlaghammer, Dumping-Preisen oder mit Geschäftsmodellen, die eben nicht im Einklang zur hiesigen Gesetzeslage stehen.

    Es hieß, „Share Now“ wie auch „Weshare“ sollen Verluste geschrieben haben. Wie ist es bei Ihnen?

    Der Großteil unserer Märkte ist profitabel. Unser Ziel ist es, im nächsten Jahr insgesamt als Unternehmen profitabel zu werden.

    Passend dazu erhöhen Sie zum 1. April die Gebühren.

    Hier muss man unterscheiden: Die Preise der Taxis sind ja geregelt übers Taxameter und werden festgelegt vom Staat oder den Kommunen. Zurzeit werden die Taxipreise in vielen europäischen Ländern erhöht, darauf haben wir keinen Einfluss. Bei Fahrten mit Privatfahrern gibt es eine gewisse Preisflexibilität: Hier legt der Mietwagenunternehmer den Preis fest. Wir flexibilisieren ab April unsere Gebühr für die Vermittlung solcher Fahrten, einen kleinen Aufschlag beim Endverbraucher. Das machen wir sowohl für private als auch für geschäftliche Fahrten in verschiedenen Ländern. Im Übrigen ermöglicht uns die aktuelle Anpassung, die Servicegebühr je nach Marktlage auch nach unten zu korrigieren, um mitunter die Nachfrage nach Taxifahrten kurzfristig zu stimulieren.

    Welcher ist Ihr stärkster Markt?

    Deutschland gehört zur Spitze, aber auch England, Irland und – von der Anzahl der Fahrten – Polen.

    Vor der Pandemie erwirtschafteten Sie rund zwei Milliarden Euro. Wieviel ist es heute?

    Oberhalb einer Milliarde Euro.

    #Deutschland #Uber #FreeNow #Taxi #Business

  • Free Now will Uber und Bolt verbieten lassen: Kampf der Fahrdienst-Apps
    https://www.rnd.de/wirtschaft/free-now-will-uber-und-bolt-verbieten-lassen-kampf-der-fahrdienst-apps-4BNUYGYT7

    17.2.2023 von Frank-Thomas Wenzel - Neue Mobilitätsplattformen wie Uber verstoßen nach Ansicht des Rivalen Free Now gegen die Bestimmungen des Personenbeförderungsgesetzes. Das könnte bis zum Verbot der Fahrdienste führen. Ein Rechtsexperte empfiehlt den Stadtverwaltungen, die Unternehmen genau zu kontrollieren.

    Frankfurt am Main. Muss nun das Totenglöckchen für das Taxi, so wie wir es kennen, geläutet werden? Immerhin nimmt die Zahl der beigen Limousinen mit der schwarz-gelben Leuchte auf dem Dach deutlich ab – wegen wachsender Billigkonkurrenz durch Fahrdienste wie Uber oder Bolt. Doch nun wird ein anderer Fahrdienst aktiv: Free Now will erreichen, dass den Rivalen die Geschäftstätigkeit verboten wird, weil sie gegen Gesetze verstießen.

    „Die Zeit rennt davon und die Behörden ducken sich weg. Wenn sie nicht bald aufwachen, sind die Taxis weg aus den Städten. Das geht verdammt schnell“, sagte Michael Oppermann, Geschäftsführer des Bundesverbandes Taxi und Mietwagen, dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND).

    Einer der Hotspots des Zoffs im Beförderungsgewerbe ist Berlin. Uber hat für die Hauptstadt einen neuen Service angekündigt. Kunden können künftig „ihren Uber“ vorbestellen. Diese Dienstleistung gab es bislang nur von den beigen Autos. Das Berliner Taxigewerbe hat prompt eine Demo organisiert, wollte am Donnerstagabend vor dem BER-Airport gegen „Fahrgastklau“ protestieren. Mit den Vorbestellungen wird der Konkurrenzkampf in der Personenbeförderung noch härter. Dabei ist bereits ein klarer Trend erkennbar.

    Zahl der Taxis schrumpft

    In Berlin ist nach Angaben des Senats die Zahl der Taxis zwischen Januar 2022 und Januar 2023 um 530 Fahrzeuge auf 5375 geschrumpft, während die offiziell registrierten Mietwagen um 189 auf 4441 zulegten – wobei die Vermutung kursiert, dass zusätzlich bis zu 4000 nicht gemeldete Fahrzeuge unterwegs sind. Uber, Bolt und andere Internetplattformen arbeiten mit den Mietwagenunternehmen zusammen, die auch den Fahrer stellen. Der Hauptgrund für den Erfolg der Newcomer: Sie sind häufig billiger als die traditionellen Kraftdroschken. Das hat viel mit den enormen rechtlichen Grauzonen in dem Gewerbe zu tun, die von den neuen Anbietern nach Ansicht von Insidern geschickt ausgenutzt werden.

    Das Hamburger Unternehmen Free Now, ein Joint Venture von BMW und Mercedes, will nun gegen die Rivalen vorgehen. Es sieht sich als „einzige legale Mobilitätsplattform in Deutschland“ und hat sich gerade bescheinigen lassen, ausschließlich als Vermittler aktiv zu sein. Das geht aus einem Schreiben der Hamburger Behörde für Verkehr und Mobilitätswende hervor, die dem RND vorliegt. Begründung: Free Now bietet über seine App Vielfalt – unter anderem Taxis. Aber auch Fahrten, die Mietwagenunternehmen nebst Fahrern offerieren. Die Firmen könnten weitgehend autonom agieren, weil sie Einfluss auf die Preisgestaltung hätten und es keinerlei gegenseitige Exklusivvereinbarungen gebe.

    Das ist für den juristischen Status einer Fahrdienst-Plattform maßgeblich. Free Now ist damit davon befreit, sich an das Regelwerk des Personenbeförderungsgesetzes (PBeFG) zu halten – der Bescheid der Hamburger Behörde hat bundesweit Geltung. Ganz anders sieht es aus, wenn der Betreiber einer Mobilitätsapp auch Preise vorgibt oder mit Mietwagenfirmen diverse Vereinbarungen über den Einsatz der Fahrzeuge trifft. So können beispielsweise Uber oder Bolt den Geschäftsbetrieb optimieren, ihre Umsätze steigern und die Kosten niedrig halten. Doch für eine derart weitgreifende Tätigkeit braucht es laut Gesetz eine Lizenz von der jeweiligen Kommune.

    „Der Ehrliche darf nicht der Dumme sein“

    Aber: „Andere Plattformen halten die Vorgaben des PBEfG nicht ein und haben bei den zuständigen Genehmigungsbehörden auch keinen Antrag auf Befreiung gestellt“, sagte Free-Now-Chef Alexander Mönch dem RND. Diese Wettbewerber würden ein erlaubnispflichtiges Gewerbe betreiben, ohne über eine entsprechende Erlaubnis zu verfügen. Eine solche Konstellation bringt einen doppelten Wettbewerbsvorteil: gegenüber Free Now und gegenüber den klassischen Taxis, deren Dienstleistungen dem PBEfG und anderen Reglementierungen unterliegen.

    Mönch: „Dass der Ehrliche zum Dummen wird, kann und darf keine akzeptable Strategie sein.“ Er hat nun einen Brief an eine Reihe von Rathäusern – auch in Berlin – geschickt mit einem eindringlichen Ersuchen. Die Behörden sollen die Betreiber von Fahrdienst-Plattformen auffordern, „ihr Geschäftsmodell zu präsentieren und gegebenenfalls den weiteren Dienst in ihrer Stadt untersagen“.

    Unbezahlbar

    Der Free-Now-Chef wird von Taxi-Funktionär Oppermann unterstützt: „Die Behörden müssen jetzt schnell handeln und vor allem kontrollieren, kontrollieren, kontrollieren. Es muss wieder gelten: Wer sich nicht an die Regeln hält, fliegt raus aus der Stadt.“

    Ein Sprecher Berliner Senatsverwaltung für Umwelt und Mobilität teilte mit: Das zuständige Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheit habe – längst vor dem Schreiben von Free Now – bereits die Unterlagen aller hier tätigen Vermittler abgefordert, um die in Berlin von den Unternehmen umgesetzten Geschäftsmodelle zu bewerten. „Diese Verfahren sind noch nicht abgeschlossen.“

    Experte hält Ubers Praktiken für illegal

    Die Muttergesellschaft von Bolt reagierte nicht auf eine RND-Anfrage. Ein Uber-Sprecher ließ wissen: „Uber ist eine genehmigungsfreie Vermittlungsplattform. Dies wurde uns von verschiedenen Behörden in der Vergangenheit bestätigt.“

    Laut Christian Solmecke, Experte für Internetrecht, hat die Stadt Hannover in einem Rechtsgutachten tatsächlich bestätigt, dass Uber nur als Vermittler tätig wird. Der Rechtsanwalt weist aber auch darauf hin, dass das Unternehmen immer wieder wegen fehlender Lizenzen nach dem Personenbeförderungsgesetz sein Geschäftsmodell anpassen musste. „Gegenwärtig gibt Uber an, lediglich Fahrgäste an einen gewerblichen Mietwagenunternehmer zu vermitteln. Doch auch das aktuelle Modell wurde inzwischen von mehreren Gerichten als nicht vereinbar mit dem Personenbeförderungsgesetz beurteilt“, sagte Solmecke dem RND. Er fügt hinzu: „Das Oberlandesgericht Frankfurt stellte dabei explizit darauf ab, dass die Tätigkeit gerade nicht nur als reine Vermittlung anzusehen ist. Allerdings gibt es noch kein höchstrichterliches Urteil.“

    Dennoch hält Solmecke es „für sehr wahrscheinlich, dass auch das bestehende Modell nicht legal ist“. Die aktuellen Gerichtsentscheidungen verpflichteten die Kommunen allerdings nicht, Uber zu verbieten. „Das müssen sie selbst entscheiden.“ Um Rechtsicherheit herzustellen, empfiehlt er den Stadtverwaltungen sowohl die Mietwagenkonzessionen als auch die gesetzlichen Vorgaben aus dem Personenbeförderungsgesetz zu überwachen. Weiterhin sei es ratsam, ein stadteigenes Rechtsgutachten durchzuführen, um die gesetzlichen Anforderungen mit den Maßnahmen von Uber am jeweiligen Standort abzugleichen.

    #Deutschland #Uber #Free_Now

  • Plattform, Lieferdienst und Co. - ZDFmediathek
    https://www.zdf.de/dokumentation/zdfzoom/zdfzoom-plattform-lieferdienst-und-co-100.html
    https://www.zdf.de/assets/zdfzoom-plattformen-arbeitswelt-100~1280x720?cb=1675845020831

    Verfügbarkeit:
    Video verfügbar bis 08.02.2025

    ZDFzoom
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    Für Menschen mit schlechter formaler Ausbildung oder fehlenden Deutschkenntnissen, die sich auf dem herkömmlichen Arbeitsmarkt schwertun, bieten Plattformwirtschaft und Lieferdienste die Möglichkeit, überhaupt einen Job zu finden.

    Das Prinzip: Über eine App ordert der Kunde seine Einkäufe, bestellt eine Putzhilfe oder eine Betreuungskraft. Die Vorteile: Verbraucher sparen Wege, können den günstigsten Anbieter auswählen, es entstehen neue Jobs. Die Schattenseite: Es herrscht harte Konkurrenz unter den Plattform-Arbeiter*innen, viele sind arbeitsrechtlich kaum abgesichert.

    Zwar sind viele Fahrradkuriere, sogenannte „Rider“, mittlerweile in Deutschland angestellt, jedoch haben viele befristete Verträge, anderen wird noch während der Probezeit gekündigt. Die Angst vor Job- und Einkommensverlust fährt bei vielen mit. „Wenn ich stürze und es passiert nichts Ernstes, nur etwas Schmerzen hier und da - dann ziehe ich es vor weiterzuarbeiten, statt mich krank zu melden,“ berichtet ein Rider, der nicht erkannt werden möchte. Gesteuert von einer App sind die Beschäftigten der neuen Arbeitswelt oftmals vereinzelt und austauschbar. Viele kennen ihre Rechte nicht oder scheuen sich, diese gerichtlich einzufordern, weiß Rechtsanwalt Martin Bechert. In Brüssel hat man erkannt, dass die neue Arbeitswelt bessere Regeln braucht.
    „Es kann nicht sein, dass wir einen neuen Wirtschaftszweig aufbauen, der auch seine Wichtigkeit hat, (…) und dass die sozialen Regeln dem nicht entsprechen.“, sagt EU-Kommissar Nicolas Schmit im Interview mit „ZDFzoom“-Reporter Arne Lorenz.

    #Deutschland #Arbeit #Gigwork #Plattformkapitalismus

  • Uber Reserve: Angriff auf Taxis in Frankfurt, Berlin und München
    https://www.faz.net/aktuell/rhein-main/frankfurt/uber-reserve-angriff-auf-taxis-in-frankfurt-berlin-und-muenchen-18672725.html

    12.02.2023 von Falk Heunemann - Fahrten mit dem Fahrtenvermittler Uber können fortan im Voraus gebucht werden. Die neue Funktion „Uber Reserve“ ist von Montag an zunächst in Frankfurt, Berlin und München nutzbar.

    Mit einer neuen Reservierungs-Option attackiert der Konzern eine weitere Domäne von Taxiunternehmen. Bisher konnten Uber-Touren nur spontan gebucht werden, wer langfristig planen wollte, konnte meist nur ein Taxi bestellen. Ein Grund dafür war, dass Uber die Preise für jede Tour nach der aktuellen Nachfrage und dem Fahrzeugangebot berechnet, was bei vorgeplanten Touren aber nicht möglich ist. Taxigebühren dagegen sind staatlich festgelegt und richten sich nach Uhrzeit und Entfernung.

    Von Montag an können jedoch auch Uber-Fahrten bis zu 30 Tage im Voraus und spätestens 30 Minuten im Voraus reserviert werden. Eine kostenfreie Stornierung ist bis 60 Minuten vor Fahrtenbeginn möglich, danach ist eine Stornierungsgebühr in Höhe des Mindestpreises zu zahlen. Für eine Fahrt in Frankfurt werden mindestens 20 Euro berechnet, in Berlin und München 25 Euro. In diesen drei Städten startet das Angebot nun in Deutschland, das schon seit knapp zwei Jahren in Großbritannien und in den Vereinigten Staaten verfügbar ist. Andere deutsche Städte sollen „zeitnah“ folgen, teilte das amerikanische Unternehmen mit. Die neue Option sei„perfekt für die Situationen im Leben, in denen man wirklich sicher gehen möchte“, sagte Uber-Deutschlandchef Christoph Weigler.

    Seit einem Jahrzehnt Konflikte mit Taxis

    Da der Preis bei „Uber Reserve“ zum Zeitpunkt der Buchung errechnet wird, kann es sein, dass eine Spontanbuchung zur eigentlichen Fahrtzeit günstiger oder auch teurer wäre. Angesichts der Mindestgebühr dürfte sich das Angebot weniger für Kurzstrecken durch die Innenstadt, sondern eher für Touren in die Nachbarstadt oder zum Flughafen eignen – oder generell für Geschäftsreisende, die ihre Reisekosten abrechnen. Diese sind bislang für Taxis eine wichtige Kundengruppe.

    Der Konkurrenzkampf zwischen Taxis und Uber wird sowohl auf der Straße als auch regelmäßig vor Gerichten ausgetragen, seitdem der Fahrtenanbieter 2013 nach Deutschland kam. Taxi Deutschland, die in Frankfurt beheimatete Genossenschaft der deutschen Taxizentralen, wirft dem Unternehmen immer wieder vor, gegen das Personenbeförderungsgesetz zu verstoßen oder es zu unterlaufen. 2014 hatte die Taxibranche beispielsweise das Verbot des früheren Geschäftsmodells UberPop gerichtlich erwirkt.

    Uber nutzt nun die sogenannte Mietwagen-Regelung des Gesetzes, in dem der Konzern Touren über die App an externe und lizensierte Fahrtenunternehmen vermittelt. Diese haben weniger Privilegien als Taxifahrer, aber auch weniger Auflagen: So können sie ihre Einsatzzeiten und ihre Preise völlig frei gestalten. Dafür dürfen sie nicht an belebten Orten auf Kunden warten, etwa an Bahnhöfen, Theatern und Flughäfen, und dürfen auch keine winkenden Kunden vom Straßenrand aufnehmen.

    Allein das erste Quartal 2023 erwartet der Konzern einen weltweiten Umsatz von mehr als 30 Milliarden Dollar, etwa eine Hälfte davon mit Fahrtenvermittlung, die andere Hälfte hauptsächlich mit dem Lieferdienst Uber Eats. 2022 sei das wirtschaftlich stärkste Jahr des Konzerns gewesen, sagte der amerikanische Uber-Chef Dara Khosrowshahi. Zahlen für Deutschland veröffentlicht der Konzern nicht.

    #Uber #Deutschland

  • Neue Photographische Gesellschaft-Steglitz
    http://www.npg-steglitz.de/index.htm

    Das wohl bekannteste Steglitzer Aushängeschild der Zeit um 1900 war wohl die Neue Photographische Gesellschaft, die ihr großes Fabrikationsareal zwischen Siemens-, Birkbusch und Luisenstraße (seit 1931 Nicolaistraße) hatte. Der äußerst tatkräftige Ostpreuße, Arthur Schwarz, 1862 in Braunsberg/Ostpreußen geboren, gründete am 5. Juli 1894 in Schöneberg mit zehn Angestellten seinen ersten fotografischen Betrieb als GmbH mit einem Grundkapital von 75.000 Mark. Man beschäftigte sich mit der maschinellen Herstellung von Fotografien, gleichzeitig mit der Fabrikation fotografischer Papiere und Bedarfsartikel. Schon 1895 wuchs die Gesellschaft auf 35 Mitarbeiter an, so dass die gemieteten Räumlichkeiten in Schöneberg nicht mehr ausreichten und nach dem Kauf des Steglitzer Grundstückes 1896 schon im Frühjahr 1897 das neue Fabrikgebäude bezogen werden konnte. Zwei Jahre später fand die Umwandlung in eine Aktiengesellschaft statt, so dass der Aufschwung mit Tochterunternehmen in London, Paris, Rom und New York nicht mehr zu übersehen war. Zum zehnjährigen Bestehen verfügte man über 650 Angestellte, einige Jahre später waren es etwa 1.200.

    Für die Angestellten vorbildlich waren die verschiedenen Wohltätigkeitseinrichtungen der Neuen Photographischen Gesellschaft wie eine Fabrikkrankenkasse, die den Beschäftigten neben freier ärztlicher Behandlung und Arznei ein angemessenes Krankengeld gewährte. Weihnachten bekamen sämtliche Angestellte Geldgeschenke, im Jahre 1903 waren dies immerhin insgesamt 20.000 Mark. Wer länger als ein Jahr in der Fabrik arbeitete, erhielt Urlaub bei voller Lohnzahlung. Generaldirektor und Kommerzienrat Arthur Schwarz stiftete eine Bibliothek für die Fabrik mit über 1.600 Bänden, die den Angestellten kostenlos zur Verfügung standen. Darüber hinaus gab es eine freiwillige Fabrik-Feuerwehr, die im Jahre 1904 aus 37 Mann bestand. Etwas Besonderes war das Kasino, dessen Speisesaal 36m lang, 14m breit und 12m hoch war. Hier erhielten die Mitarbeiter Speisen und Getränke zum Selbstkostenpreis, dem weiblichen Personal wurde freier Mittagstisch gewährt. Das Kasino besaß einen Lesesaal, in der Saalmitte befand sich eine Bühne, die für Theateraufführungen vorgesehen war, hier gab es auch gesellige Veranstaltungen mit Vorträgen usw.

    Die NPG ist damals weit über die Berliner Grenzen zu einem Begriff geworden. Allein auf dem Gebiet der Post- und Stereoskopkartenherstellung wurde in großer Vielfältigkeit produziert. Bilder der Hohenzollernfamilie, bekannter Militärs, von Kriegsschiffen, Abbildungen von Skulpturen verschiedenster Bildhauer, Berliner Zoobilder, Glückwunschkarten, Landschafts- und Städteansichten und eine Menge so genannter Kitschkarten waren ein Teil des Repertoires, alles in bester Qualität, schwarzweiß und koloriert. Für die große Zahl von Kaiserbildern, die in Schulen, Kasernen und sonstigen öffentlichen Gebäuden hingen, bedankte sich Wilhelm II. bei der Neuen Photographischen Gesellschaft für die Ausführung in einem besonderen Schreiben.

    Diese Erfolge waren vor allem Arthur Schwarz zu verdanken, der sich auf unzähligen Reisen u. a. nach England, USA (60 Städte in 75 Tagen), Kanada, Mexiko, Russland, Griechenland, Italien und Frankreich vielfältige Erfahrungen und Kenntnisse erwarb und Kontakte schloss, die ihm für den Aufbau seiner Unternehmung, die er 1890 in London und 1892 in New York mit der Vertretung photografischer Spezialitäten begründete, in hohem Maße zugute kamen.

    Große Verdienste erwarb man sich in der NPG bei der Herstellung lichtempfindlichen, fotografischen Papiers, speziell Bromsilberpapiers, sowie der Verwendung desselben im Rotationsverfahren. Automatisch arbeitende Belichtungs- und Entwicklungsmaschinen beschleunigten das Verfahren und lösten die Fotoherstellung mit Hilfe von Glasplatten ab.

    Die „Kilometerphotographie“ machte es möglich, dass an einem Tag mehr als 40.000 Karten hergestellt werden konnten.

    Die Grundlagen der heutigen Farbfotografie wurden durch den Chemiker Dr. Rudolf Fischer und seinem Mitarbeiter Dr. Hans Sigrist in den Jahren 1910-1912 in den Laboratorien der NPG entwickelt.

    1912 zog sich Arthur Schwarz von seinen leitenden Stellen zurück, die Konkurrenz und die allgemeine wirtschaftliche Situation machte ihm und der Firma zu schaffen. Der 1. Weltkrieg ließ vor allem die internationalen Geschäftsbeziehungen schrumpfen, so dass die Nachfrage und damit die Fabrikation stark nachließ.

    Im Jahre1921 kam das Aus. Die NPG wurde von der Dresdener „Mimosa“ übernommen und als Tochter bis 1948 weitergeführt.

    Auf dem Gelände siedelte sich u. a. zwischen Oktober 1932 bis April 1933 das Dessauer Bauhaus unter Mies van der Rohe an.

    Wolfgang Holtz

    https://de.wikipedia.org/wiki/Neue_Photographische_Gesellschaft

    Die Neue Photographische Gesellschaft m.b.H. (NPG) war ein deutsches Unternehmen, das von 1894 bis 1948 bestand. Es entwickelte das NPG Pigmentverfahren, vereinfachte die Massenherstellung von Fotografien und gilt als der Erfinder der „Kilometer-Fotografie“. Dabei wurde statt einzelner Bögen das Fotopapier erstmals in „kilometerlangen“ Rollen eingesetzt. Ebenso war sie als Verlag aktiv.

    #Deutschland #Preußen #Steglitz #Siemensstraße #Birkbuschstraße #Nicolaistraße #Geschichte #Photographie #Arbeit #Technologie #Kaiserreich

  • Das rote Tuch (Nr. 161, Januar 2023)
    http://www.bund-revolutionaerer-arbeiter.org

    pdf : http://www.bund-revolutionaerer-arbeiter.org/IMG/pdf/-139.pdf

    Leitartikel
    #Lützerath: Der Schutz der Profite – egal um welchen Preis
    Ihre Gesellschaft
    – Wenn selbst die Tafeln nichts mehr haben…
    #Borbet (Solingen): Proteste gegen die Werksschließung
    – Wohnen in der #Krise
    – Schule ohne Lehrer
    – Die Regierung belohnt die gefährliche Politik der Pharmakonzerne
    Internationales
    – Massive Aufrüstung: Eine Gefahr für alle Arbeitenden – weltweit
    #China: Arbeiter*innen in vielen Städten fordern ihren Lohn ein
    #Russland: Ein Ausdruck wachsender Kriegs-Ablehnung

    #Bund_Revolutionärer_Arbeiter (#BRA) #deutschland
    http://www.bund-revolutionaerer-arbeiter.org/spip.php?article29

  • Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung
    https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Arbeit/Bekaempfung-der-Schwarzarbeit-und-illegalen-Beschaeftigung/bekaempfung-der-schwarzarbeit-und-illegalen-beschaeftigung_node.html

    Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung vernichten dauerhaft legale Arbeitsplätze, erhöhen damit die Arbeitslosigkeit und bringen den Staat um Steuern und die Sozialversicherungen um Beiträge. Über 8.100 Zöllnerinnen und Zöllner gehen bundesweit gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung vor.

    Aufgaben und Befugnisse
    https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Arbeit/Bekaempfung-der-Schwarzarbeit-und-illegalen-Beschaeftigung/Aufgaben-und-Befugnisse/aufgaben-und-befugnisse_node.html;jsessionid=C5D65FC0F5588F36A51172513FA849DE.i

    Der Begriff Schwarzarbeit, die Prüfungsaufgaben der Zollverwaltung und die Befugnisse bei der Wahrnehmung der Aufgaben sind rechtlich genau definiert.

    https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Arbeit/Bekaempfung-der-Schwarzarbeit-und-illegalen-Beschaeftigung/Aufgaben-und-Befugnisse/aufgaben-und-befugnisse_node.html;jsessionid=C5D65FC0F5588F36A51172513FA849DE.i

    Ahndung und Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten und Straftaten
    https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Arbeit/Bekaempfung-der-Schwarzarbeit-und-illegalen-Beschaeftigung/Ahndung-Verfolgung-Ordnungswidrigkeiten-Straftaten/ahndung-verfolgung-ordnungswidrigkeiten-straftaten_node.html;jsessionid=C5D65FC

    Die rechtliche Stellung der Behörden der Zollverwaltung im Ordnungswidrigkeiten- und Strafverfahren und damit ihre Befugnisse sind gesetzlich genau bestimmt.
    https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Arbeit/Bekaempfung-der-Schwarzarbeit-und-illegalen-Beschaeftigung/Ahndung-Verfolgung-Ordnungswidrigkeiten-Straftaten/ahndung-verfolgung-ordnungswidrigkeiten-straftaten_node.html;jsessionid=C5D65FC

    Zusammenarbeit
    https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Arbeit/Bekaempfung-der-Schwarzarbeit-und-illegalen-Beschaeftigung/Zusammenarbeit/zusammenarbeit_node.html;jsessionid=C5D65FC0F5588F36A51172513FA849DE.internet73

    Nationale und internationale Behörden und Stellen arbeiten zusammen. Auch die Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften sind eingebunden.

    https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Arbeit/Bekaempfung-der-Schwarzarbeit-und-illegalen-Beschaeftigung/Zusammenarbeit/zusammenarbeit_node.html;jsessionid=C5D65FC0F5588F36A51172513FA849DE.internet73

    Ansprechperson
    https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Arbeit/Bekaempfung-der-Schwarzarbeit-und-illegalen-Beschaeftigung/Ansprechperson/ansprechperson_node.html;jsessionid=C5D65FC0F5588F36A51172513FA849DE.internet73

    Ansprechperson für die Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung ist Ihr zuständiges Hauptzollamt.

    https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Arbeit/Bekaempfung-der-Schwarzarbeit-und-illegalen-Beschaeftigung/Ansprechperson/ansprechperson_node.html;jsessionid=C5D65FC0F5588F36A51172513FA849DE.internet73

    #Deutschland #Zoll #Schwarzarbeit #FKS

  • #Nachrichten_leicht (soit « news faciles »)

    Auf dieser Internet-Seite finden Sie Nachrichten in einfacher Sprache.
    Jeden Freitag veröffentlichen wir am Nachmittag die wichtigsten Nachrichten der Woche.
    Alle Menschen brauchen Informationen. Wir wollen wissen, was in unserer Familie und bei den Freunden passiert, oder bei den Nachbarn und bei der Arbeit. Darum kümmern wir uns selbst.
    Aber wir müssen auch wissen, was in der Politik in Deutschland passiert oder auch in anderen Ländern. Wir sollten wissen, was in der Wirtschaft geschieht, im Sport oder in der Kultur. Dafür gibt es Nachrichten in Zeitungen, im Radio, im Fernsehen oder im Internet. Diese Nachrichten sind aber meistens kompliziert. Dann verstehen sie nicht alle. Das soll anders werden.
    Die Nachrichten auf der Seite nachrichtenleicht kommen vom Radio-Sender Deutschlandfunk. Der Deutschlandfunk sendet für ganz Deutschland. Die Redakteure vom Deutschlandfunk arbeiten in Köln.

    https://www.nachrichtenleicht.de

    #news #allemand #Allemagne #radio #Deutschlandfunk

    ping @_kg_

  • Handelsregister.de: Onlineabfrage verrät private Daten
    https://www.heise.de/news/Digitalisierung-Handelsregister-de-verraet-private-Daten-7202516.html

    05.8.2022 von Jo Bager - Auf der zentralen Registerplattform des Bundes unter handelsregister.de lassen sich seit dem 1. August sämtliche Einträge im Handels-, Genossenschafts-, Partnerschafts- und Vereinsregister abrufen – einfach so, per Webformular. Die für die Allgemeinheit nun leicht zugänglichen Dokumente enthalten oft sensible persönliche Daten wie Adressen, Geburtsdaten, Bankverbindungen oder auch Unterschriften.

    Bisher musste man sich für Auskünfte beim Portalbetreiber Amtsgericht Hamm per Fax registrieren und für viele Dokumente auch Gebühren entrichten. Das Portal diente bisher als zentrale Onlineauskunft der deutschen Registergerichte. Auf Grundlage des Gesetzes zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie der EU, dessen Umsetzungsfrist am 1. August ablief, wurde die Registerauskunft vereinheitlicht und die Zugangsbeschränkungen entfielen. Mit der Richtlinie will die EU die Gründung von Gesellschaften und die Verfügbarkeit von Registerinformationen vereinfachen.

    Ist Martin Kind noch Geschäftsführer bei Hannover 96? Solche und ähnliche Fragen lassen sich nun gratis und schnell bei Handelsregister.de checken.

    Ein Portal, in dem jeder Bürger mal schnell nachsehen kann, wer hinter einem bestimmten Unternehmen steht, ist grundsätzlich eine gute Sache. Das fördert die Transparenz. Allerdings hat ein Leser, seines Zeichens Datenschutzbeauftragter in einem Unternehmen, einige Schönheitsfehler gefunden. Ihm ist aufgefallen, dass man in vielen Datensätzen private Daten oder Daten mit Missbrauchspotenzial findet.

    So sind in etlichen Dokumenten Unterschriften nicht geschwärzt. Es finden sich private Anschriften im Klartext, häufig werden Geburtstage genannt. Bei Schriftsätzen von Vereinen sind auch im Klartext persönliche Kontonummern enthalten und bei Bestätigungen von Notaren sind zum Teil die Verifikationsnummern des Personalausweises enthalten.
    Transparenz sticht Datenschutz

    Wir haben bei der Bundesdatenschutzbehörde nachgefragt, was sie zu den Einwänden sagt. Diese hat uns an die Landesdatenschutzbehörde in Nordrhein-Westfalen verwiesen, weil das Portal vom dortigen Justizministerium betrieben wird. Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit in NRW betont, dass es das Portal schon länger gibt. Neu sei nur, „dass Abrufe aus dem Register nicht mehr kostenpflichtig sind und keine Nutzerregistrierung mehr vorgesehen ist.“

    Die Datenschützer verweisen auf die rechtlichen Grundlagen, die sich aus einer Reihe von Paragrafen unter anderem des Handelsgesetzbuches (HGB) und der Handelsregisterverordnung ergeben. Insbesondere betont die Behörde unter Verweis auf Paragraf 10a HGB, das Portal diene „der Transparenz im Rechtsverkehr und der damit verbundenen Wirkungen gegenüber Dritten. Daher finden die Rechte nach der Datenschutzgrundverordnung grundsätzlich nur sehr eingeschränkt Anwendung.“
    Möglicher Missbrauch

    Die nordrhein-westfälischen Datenschützer sehen aber auch, dass der neue Zugang zum Handelsregister „eine höhere Sensibilität bei den Betroffenen ausgelöst hat, die sich um einen möglichen Missbrauch ihrer Daten sorgen“. Sie regen daher an, rechtliche Einschränkungen der freien Veröffentlichung aller Registerdaten im Netz im Interesse des Schutzes der betroffenen Personen zu erwägen, soweit europarechtliche Vorgaben dem nicht entgegenstehen.

    Das scheint angezeigt, denn die Daten bergen Missbrauchspotenzial. Die Sicherheitsexpertin und „Krawall-Influencerin“ Lilith Wittmann hat bereits angekündigt, eine Programmierschnittstelle (API) für das Handelsregister-Portal zu bauen. Eine solche Schnittstelle dürfte es noch einmal einfacher machen, schnell viele Inhalte aus dem Portal abzurufen – auch sensible.
    „Krasses Versagen des Gesetzgebers“

    Den Justiziar und Datenschutzbeauftragten des Heise-Verlags, Joerg Heidrich, lässt die aktuelle Umsetzung des Handelsregisterportals ratlos zurück: „Ich halte das für ein krasses Versagen des Gesetzgebers bei der Abwägung zwischen berechtigten Forderungen nach Transparenz auf der einen und den Rechten der Betroffenen auf der anderen Seite.“ Das Portal sei gut mit dem Domain-Register vergleichbar, meint Heidrich: „Dort sind die Einträge ja auch nicht öffentlich einsehbar und nur ausnahmsweise mit berechtigtem Interesse abrufbar. Warum die Ungleichbehandlung?“

    Auskunft aus dem Handelsregister
    https://www.handelsregister.de

    Handelsregister API
    https://github.com/bundesAPI/handelsregister

    Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie der EU
    https://www.bmj.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/DE/Digitalisierungsrichtlinie.html?nn=6705022

    https://www.heise.de/news/GmbH-Gruendungen-und-Handelsregistereintragungen-jetzt-online-moeglich-7194185

    https://www.heise.de/news/GmbH-Gruendungen-und-Handelsregistereintragungen-jetzt-online-moeglich-7194185

    #Deutschland #Recht #Wirtschaft

  • Uber ist illegal, na und ? - AG Taxi Berlin
    https://www.ag-taxi.de/uber_illegal_na_und.html


    Man fragt sich, weshalb die Geschäftsführung von Uber noch nicht in Beuge- oder Untersuchungshaft genommen wurde.

    Ein mittlerweile zweieinhalb Jahre altes Urteil gegen Uber wird nicht durchgesetzt.

    Leider ist es keine Ausnahme sondern die Regel im deutschen Rechtsbetrieb, daß Urteile kaum etwas ändern, wenn Klein gegen Groß gewinnt . Da kann Klein noch so sehr Recht haben und bekommen, es nützt nichts, wenn Groß am längeren Hebel sitzt. Die deutsche Justiz ist immer dann am wirkungsvollsten, wenn sie über leicht verständliche Konflikte zwischen Gleichen urteilt: Nachbar gegen Nachbar, Bäcker gegen Bäcker. Bus- gegen Autofahrer.

    Die Justiz der kleinen Leute ...

    Kennen Sie Heinrich von Kleists Dorfrichter Adam aus dem Theaterstück Der zerbrochne Krug? [2] Das Königlich Bayerische Amtsgericht im Zweiten Deutschen Fernsehen? [3] Neuere Gerichtssendungen im Privat-TV? [4] So etwas kann die deutsche Justiz gut und die Streitenden halten sich an ihre Urteile, weil sie sonst mit harten Sanktionen belegt werden.

    ... gilt nicht für alle.

    Multinationale Konzerne rufen eher private Schiedsgerichte an. Bevor es dazu kommt, verhandeln die Justiziare aller Seiten, denn Krähen hacken sich bekanntlich die Augen nicht gegenseitig aus. Die Bundesrepublik Deutschland hat große Teile dieser privaten Gerichtsbarkeit anerkannt, und sich damit zum Spielball privatwirtschaftlicher Interessen gemacht. Die Führer multinationaler Strukturen wie Uber sind deshalb der Meinung, daß sie und ihre Vertreter vor Ort nur dieser überstaatlichen Privatjustiz unterliegen. Entscheidungen staatlicher Gerichte und sogar die des EUGH sind in ihren Augen belanglos. Mit dieser Haltung stellen sie sich auf eine Stufe mit den internationalen Strukturen der Organisierten Kriminalität, auch bekannt als „Mafia“.

    Der kleine Klaus und der große Klaus

    Beispiele für diese Haltung von Großkonzernen gibt es viele. Kurz gesagt: Der große Klaus gewinnt. Dem ist nur mit List beizukommen. [5]

    – Mit dreckigen Dieselkisten geprellte Autokäufer vs. VW/BMW/Mercedes und andere : die Industrie zahlt und produziert ihre Raum- und umweltfressenden Kisten einfach weiter.
    – Durch Contergan Geschädigte vs. Pharma: die Firma zahlt, aber Big und Small Pharma vergiften die Menschen einfach weiter. [6] [7]
    – Haftung von Anstiftern zum Lohnraub durch Subunternehmen in der Baubranche: das funktioniert so gut wie nie.
    – Noch wirkunsgloser sind die Haftungsregeln im internationalen Textilbusiness: kein Gericht der Welt setzt hier Schadensersatz oder gute Arbeitsbedingungen gegenüber den Konzernen durch.
    Alle tun es

    In keiner Subbranche der individuellen Personenbeförderung wird Mindestlohn gezahlt, wobei interessante Ausnahmen die Regel bestätigen. Die Ausnahmen sind deshalb interessant, weil sie beweisen, daß existenzsichernde Löhne auch in diesen Branchen möglich sind. Wenn unter Milo-Niveau gezahlt wird, handelt es sich auf Seiten der Unternehmer ausnahmslos um Fälle von Gier gepaart mit Abwesenheit von Rechtsbewußtsein.

    Liebe Leserin, Sie haben bestimmt verstanden: Obwohl multimationale Unternehmen mehr Schaden anrichten können, gibt es rechtlich keinen Unterschied zwischen „bösen“ Großkonzernen und „guten“ Kleinunternehmern. Das gilt überall, für Mietwagen- ebenso wie für Taxibetriebe. Ob ein Unternehmer persönlich mehr oder weniger als den gesetzlichen Mindestlohn verdient spielt dabei keine Rolle. Es ist auch nebensächlich, ob seine Lage durch die kriminelle Uber-Konkurrenz oder handlungsunfähige Behörden ausgelöst wurde. Wenn er seine Angestellten nicht richtig beschäftigt und entlohnt, also entsprechen dem MiloG (Mindestlohngesetz), dem Arbeitszeit- und dem Arbeitsschutzgesetz, sondern wie üblich Angestellte zum Akzeptieren von Einkommen unterhalb des Mindestlohns zwingt, dann verkürzt er Steuern, Abgaben an Berufsgenossenschaft und Sozialversicherungen, und macht sich strafbar.

    Verantwortlich sind ...

    Kräht ein Hahn danach? Nein. Die Zuständigen (Hähne) heiraten auf Sylt [8] und lassen durch ihre Untergebenen erklären, daß es beim Schutz der Arbeitnehmer vor Ausbeutung zum Besten stehe. [9]

    Keine Ausnahme: Uber vs. Taxi.

    Seit Uber von Gerichten in München und Frankfurt an Main [10] das Vermittlungsgeschäft untersagt wurde, ist genau das passiert, was wir immer wieder beobachten können, wenn die Ziviljustiz betrügerische Unternehmer zu Zahlungen an kleine Handwerker, Arbeitnehmer und Verbraucher verurteilt: Es geschieht nichts. Das Urteil bleibt folgenlos. Sollte das verurteilte Großunternehmen in die Berufung gehen können, wird es das tun, um möglichst viel Zeit zu schinden. Die Berufungsgerichte sind gut ausgelastet und es verstreicht oft ein Jahr und länger, bis ein Termin in der Sache zustande kommt. Im Berufungsverfahren kann wieder auf Zeit gespielt werden, so daß zwischen ursprünglicher Klage und endgültigem Urteil Jahre vergehen können. Im Lauf dieser Zeit geht immer mal wieder einem Kläger die Luft aus und das Verfahren endet sang- und klanglos.

    Die Taxibranche läßt jedoch nicht nach, und so bestätigt der Bundesgerichtshof am 21.04.2022 ein Urteil des OLG Frankfurt (Az. 6 U 18/20) bestätigt, das Uber untersagt, ohne die hierzu erforderliche behördliche Genehmigung Fahrten anzubieten. Nach dem Personenbeförderungsgesetz kann das Befördern von Personen ohne die hierzu erforderliche Erlaubnis in jedem einzelnen Fall mit Geldstrafen bis zu 20.000 € sanktioniert werden. Was ist seitdem passiert? Uber hat einen Laden in der Köpenicker Straße aufgemacht und vermittelt fleißig weiter. Immerhin kann jetzt gegen eine in Deutschland ansässige Firma vorgegangen werden. Das ist besser als Klage gegen eine ominöse Unternehmen Uber BV, Niederlande zu führen.

    Juristische Winkelzüge

    In der Zeit zwischen den Gerichtsterminen werden von den Beklagten immer wieder Änderungen am Gegenstand der Klage, am liebsten an „der App“, gemacht, so daß bei jedem Verfahrensschritt vorgebracht werden kann, die Klage sei hinfällig, weil der beklagte Umstand bzw. das beklagte Verhalten abgestellt wäre oder nicht mehr vorliege. [11] Damit soll das Verfahren ins Leere laufen oder im schlimmsten Fall ein neues Verfahren erzwungen werden. Das zieht sich dann wieder über Jahre hin. Zum Glück enthält das neue PBefG in § 6 einen Passus, der es erlaubt, aus dieser Endlosschleife auszubrechen. [12]

    Bislang kein mutiges Handeln von Politik und Justiz

    Dabei ist im Fall Uber die Sache im Grunde klar. Es gibt eine Uber Germany GmbH, 10179 Köpenicker Straße 126, eingetragen beim AG Charlottenburg unter „HRB 146780 B“, die vermutlich für alle Gesetzesverstöße ihrer Erfüllungsgehilfen, vulgo „Uber Fahrer“ und „Mietwagenunternehmen“ verantwortlich ist. Als „Beförderer“ unterliegt sie den Regeln und Sanktionen des PBefG. Da diese Firma und alle ihre Konzern- und Partnerunternehmen seit Jahren immer wieder gegen alle erdenklichen deutschen Gesetze, europäischen Richtlinien und Urteile verstoßen, sollte ihre Zuverlässigkeit grundsätzlich in Frage gestellt und der Konzern in Deutschland genauso verboten werden wie ein krimineller Rockerklub. So eine Idee kann von kompetenten Juristinnen mit Sicherheit in Verwaltungshandeln übersetzt werden.

    Nachbemerkung

    Dieser Text ist keine kabarettistische Fingerübung und kein laienhaftes Sich-Luft-Machen. Es geht um zehntausende Uber- und Taxifahrer und Fahrerinnen in Deutschland, denen der Mindestlohn und damit ein menschenwürdiges Leben in Folge der Praktiken des Uber-Konzerns vorenthalten wird.

    In Mietwagenbetrieben werden viele arglose Anfänger durch kriminelle Bosse zum Unterlassen der Angaben über ihrer vollständigen Bezüge gegenüber den Jobcenter angeleitet und damit in die Abhängigkeit einer Gaunergemeinschaft mit ihren ausbeuterischen Chefs manövriert. Uber macht das möglich, weil der US- Konzern bislang den deutschen Behörden keine Daten zur Verfügung stellt. Das neue PBefG sollte hier zusammen mit dem MiloG Abhilfe ermöglichen.

    Wenn es nicht gelingt, das Grundsatzurteil eines hohen Gerichts durchzusetzen, wie soll es dann gelingen, die Voraussetzungen für die wirkliche Zahlung des Mindestlohns für jede geleistete Arbeitsstunde in Mietwagen und Taxis zu schaffen?

    Wir brauchen offensichtlich tiefgreifende Reformen der Aufsichtsbehörden, neue politische Herangehensweisen und ein Bewußtsein für Gute Arbeit, um das Verharren im Elend zu beenden. Das gilt vor allem in Berllin.

    Logo / Illustration: Fluid traffic in SF for two days? Or the opposite ? von Antoine Imbert Lizenz CC-by 2.0

    [1] Bundesgerichtshof: Uber ohne Lizenz illegal / Taxi-Genossenschaft Chef Dieter Schlenker: Wie lange tolerieren Politik und Behörden noch das rechtswidrige Geschäftsmodell von Uber? 27.04.2022
    https://www.wallstreet-online.de/nachricht/15370910-bundesgerichtshof-uber-lizenz-illegal-taxi-genossenschaft

    [2] Heinrich von Kleist - Der zerbrochne Krug
    https://de.wikipedia.org/wiki/Der_zerbrochne_Krug

    [3] ZDF - Königlich Bayerisches Amtsgericht
    https://de.wikipedia.org/wiki/K%C3%B6niglich_Bayerisches_Amtsgericht

    [4] Gerichtssendung
    https://de.wikipedia.org/wiki/Gerichtssendung#Vorl%C3%A4ufer

    [5] Der kleine Klaus und der große Klaus
    https://de.wikipedia.org/wiki/Der_kleine_Klaus_und_der_gro%C3%9Fe_Klaus

    [6] Contergan-Skandal
    https://de.wikipedia.org/wiki/Contergan-Skandal

    [7] Insektenkiller - Wie Chemieriesen unser Ökosystem zerstören (verfügbar bis zum 3.8.2022)
    https://www.arte.tv/de/videos/098073-000-A/insektenkiller

    [8] 9.7.2022 - Es hagelt Spott und Kritik an Lindner-Hochzeit auf Sylt: Merz im Privatjet angereist
    https://de.euronews.com/2022/07/09/es-hagelt-spott-und-kritik-an-lindner-hochzeit-auf-sylt-merz-im-privatj

    [9] 1.10.2020 - Antwort des Bundesfinanzministrium auf eine Anfrage der Linken zu Kontrollen durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit
    https://www.bundestag.de/webarchiv/presse/hib/2020_10/795922-795922

    [10] 22.05.2021 Taxi vs Uber: OLG bestätigt Verbot der Mietwagenvermittlung​ per Uber-App
    https://www.heise.de/news/Taxi-vs-Uber-OLG-bestaetigt-Verbot-der-Mietwagenvermittlung-per-Uber-App-60523
    „Uber ist mit seiner Berufung gegen ein gerichtliches Verbot der Mietwagenvermittlung durch die App des US-Unternehmens gescheitert. Das Oberlandesgericht Frankfurt hat Ubers Berufung am Freitag zurückgewiesen und damit das Urteil der Vorinstanz bestätigt (Az. 6 U 18/20). Die hatte Uber die Vermittlung von Fahrten mit Mietwagen in der App unter anderem deshalb untersagt, weil Uber dafür keine Lizenz habe. Uber sieht keine Konsequenzen für sein Deutschlandgeschäft.“

    [11] 28.12.2019 - Verhindert Ubers neues Geschäftsmodell ein Verbot der App?
    https://www.taxi-times.com/verhindert-ubers-neues-geschaeftsmodell-ein-verbot-der-app

    [12] Personenbeförderungsgesetz (PBefG) § 6 Umgehungsverbot
    https://www.gesetze-im-internet.de/pbefg/__6.html
    Die Verpflichtungen des Unternehmers nach diesem Gesetz werden durch rechtsgeschäftliche oder firmenrechtliche Gestaltungen oder Scheintatbestände, die zur Umgehung der Bestimmungen des Gesetzes geeignet sind, nicht berührt.

    #Uber #Deutschland #Recht #Klassenjustiz

  • Urteil des Landgerichts Frankfurt/Main: Das Geschäftsmodell von Uber ist rechtswidrig - Politik - Tagesspiegel
    https://www.tagesspiegel.de/politik/urteil-des-landgerichts-frankfurt-main-das-geschaeftsmodell-von-uber-ist-rechtswidrig/25354296.html
    EIn mittlerweile zweieinhalb Jahre altes Urteil wird nicht durchgesetzt.

    Interessant daran ist der Umstand, dass dies keine Ausnahme sondern die Regel im deutschen Rechtsbetrieb darstellt, wenn es um Klein gegen Gross geht. Da kann Klein noch so Recht haben und bekommen, es nützt nichts, wenn Gross am längeren Hebel sitzt. Die deutsche Justiz ist immer dann am wirkungsvollsten, wenn sie über leicht zu verständliche Konflikte zwischen Gleichen kümmert: Nachbar gegen Nachbar, Bäcker gegen Bäcker. Bus- gegen Autofahrer.

    Kenen Sie Heinrich von Kleists Richter Adam aus dem Theaterstück Der zerbrochne Krug? Das Königlich Bayerische Amtsgericht im Zweiten Deutschen Fernsehen? So etwas kann die deutsche Justiz gut und die Streitenden halten sich in der Regel an ihre Urteile, weil sie anderenfalls mit ausreichend harten Sanktionen belegt werden.

    Multinationnale Konzerne rufen eher private Schiedsgerichte an. Bevor es dazu kommt, verhandeln die Justiziare aller Seiten, denn Krähen hacken sich bekanntlich nicht gegenseitig die Augen aus. Die Bundesrepublik Deutschland hat große Teile dieser privaten Gerichtsbarkeit anerkannt, und sich damit zum Spielball privatwirtschaftlicher Interessen gemacht. Die Leiter von Strukuren wie Uber gehen deshalb davon aus, dass sie und ihre Vertreter vor Ort nur dieser überstaatlichen Privatjustiz unterstehen, und rechtsstaatliche Entscheidungen, sei es von Amts- Land- oder Verfassungsgerichten oder sogar durch den EUGH, für sie keine Bedeutung haben.

    Beispiele für diese Haltung gibt es genug, und wir begeben uns hier in Gefahr, vom Thema Uber vs. Taxi abzukommen.

    – Mit dreckigen Dieselkisten geprellte Autokäufer vs. VW/BMW/Mercedes und andere : die Industrie zahlt und produziert ihre Raum- und Umweltfressenden Kisten einfach weiter.
    – Von Contergan-. Geschädigte vs. Pharma: die Firma zahlt, aber Big und Small Pharma injizieren der Menscheit einfach weitere krankmachende Gifte.
    – Haftung von Anstiftern von Lohnraub in der Baubranche durch Subunternehmer: das funktioniert so gut wie nie.
    – Noch wirkunsgloser sind die Haftungsregeln im internationalen Textilbusiness: kein Gericht der Welt setzt hier Schadensersatz oder gute Arbeitsbedingungen gegenüber den Konzernen durch.

    In keiner Subbranche der individuellen Personenbeförderung in deutschsprachigen Raum wird Mindestlohn gezahlt, wobei interessante Ausnahemn die Regel bestätigen. Die Ausnahmen sind deshalb interessant, weil sie beweisen, dass existenzsichernde Löhne auch in diesen Branchen möglich sind. Wenn unter Milo-Niveau gezahlt wird, handelt es sich auf Seiten der Unternehmer ausnahmslos um Fälle von Gier gepaart mit Abwesenheit von Rechtsbewußtsein.

    Liebe Leserin, Sie haben die Pointe verstanden: Es gibt keinen Unterschied zwischen „bösen“ Großkonzernen und „guten“ Kleinunternehmern. Ob ein selbst fahrender Taxiunternehmer mehr oder weniger als den Milo verdient spielt keine Rolle. Wenn er seine Angestellten nicht richtig entlohnt und beschäftigt, also entsprechen dem Milo-Gesetz, dem Artbeitszeit- und Arbeitsschutzgesetz, sondern wie üblich Angestellte zum Akzeptieren von Sub-Milo-Einkommen zwingt, dann verkürzt er Steuern, die Abgaben an Berufsgenossenschaft und Sozialversicherung, und macht sich strafbar.

    Kräht ein Hahn danach? Nein. Die Zuständigen (Hähne) heiraten auf Sylt und lassen durch ihre Untergebenen erklären, dass bei der Durchsetzung des Schutz der Arbeitnehmer vor Ausbeutung alles zum Besten stehe.

    Zurück zu Uber vs. Taxi.

    Seit Uber vom Landgericht München und damit quasi für ganz Deutschland das Vermittlungsgeschäft untersagt wurde, passiert genau das, was wir immer wieder beobachten können, wenn die Ziviljustiz betrügerische Unternehmer zu Zahlungen an kleine Handwerker, Arbeitnehmer und Verbraucher verurteilt: Es geschieht zuunächst nicht. Sollte das verurteilte Großunternehmen in die Berufung gehen können, wird es das tun, um möglichst viel Zeit zu gewinnen. Die Berufungsgerichte sind gut ausgelastet und es vergeht viel Zeit, manchmal ein Jahr und länger, bis ein Termin in der Sache zustande kommt. Im Berufungsverfahren kann wieder auf Zeit gespielt werden, so dass zwischen ursprünglicher Klage und endgültigem Urteil Jahre liegen können.

    In dieser Zeit werden von den Beklagten immer wieder Änderungen am Klagegenstand, am liebsten „der App“ gemacht, so dass bei jedem Verfahrensschritt vorgebracht werden kann, dass die Klage hinfällig sei, weil der beklagte Umstand bzw. das beklagte Verhalten abgestellt wäre bzw. nicht mehr vorliege. Damit soll ein neues Verdahren erzwungen werden, das sich erneut über Jahre hinzieht. Zum Glück enthält das neue PBefG mit § 6 (Umgehungsverbot) einen Passus, der es erlaubt, aus dieser Endlosschleife auzubrechen. Es wird intelligentes und mutiges Handeln von Politik und Justizverwaltung brauchen, um das Urteil von 2019 durchzusetzen.

    Im Fall der Geschäftstätigkeit von Uber ist die Sache im Grunde klar. Es gibt eine Uber Germany GmbH, 10179 Köpenicker Straße 126, eigetragen beim AG Charlottenburg unter „HRB 146780 B“, die vermutlich für alle Gesetzesverstöße ihrer Erfüllungsgehilfen, vulgo „Uber Fahrer“ und „Mietwagenunternehmen“ verantwortlich ist. Als „Beförderer“ unterliegt sie den Regeln und Sanktionen des PBefG. Da diese Firma und alle ihre Konzern- und Partnerunternehmen seit Jahren immer wieder gegen alle erdenklichen deutschen Gesetze und europäischen Richtlinien und Urteile verstoßen, sollte ihre Zuverlässigkeit grundsätzlich in Frage gestellt und der Konzern genauso verboten werden wie ein Rockerklub aus der traditionellen Halbwelt. Soweit die Idee die von kompetenten Juristinnen mit Sicherheit in Verwaltungshandeln übersetzt werden kann.

    Wie wäre es mit einem europäischen Haftbefehl gegen sämtliche Uber Vorstände und Manager der Welt? Die Mißachtung der staatlichen Gerichtsbarkeit und damit auch der deutschen Rechtsstaatlichkeit vertreten sie allesamt.

    Der vorstehende Text ist keine kabarettistische FIngerübung und kein amateurjuristisches Sich-Luft-Machen. Es geht um die zehntausenden Uber- und Taxifahrer und Fahrinnen, denen der Mindestlohn und damit ein menschenwürdiges Leben durch die Praktiken des Uber-Konzerns vorenthalten wird.

    Wenn es nicht gelingt, das Grundsatzurteil des hohen Gerichts eines Bundeslandes durchzusetzen, wie soll es dann gelingen, die Voraussetzungen für die wirkliche Zahlung des Mindestlohns für jede geleistete Arbeitsstunde in Mietwagen und Taxis zu schaffen?

    Wir brauchen offensichtlich tiefgreifende Reformen der Aufsichtsbehörden, neue politischen Herangehensweisen und ein Bewußtsein für Gute Arbeit, um das Verharren im Elend vor allem in Berlin zu beenden.

    19.12.2009 von JANA KUGOTH - Ein Gerichtsurteil untersagt dem Fahrdienst Uber die Vermittlung von Beförderungsaufträgen. Der App-Dienst will weitermachen, obwohl das Verbot ab sofort gilt.

    Schlappe für Uber: Das Landgericht Frankfurt am Main hat dem App-Dienst untersagt, in Deutschland Beförderungsaufträge an Mietwagenunternehmer nach dem bisherigen Verfahren zu vermitteln. Das Gericht gab in dem am Donnerstag verkündeten Urteil damit der Unterlassungsklage von Taxi Deutschland, einem Zusammenschluss verschiedener deutscher Taxizentralen, statt.

    Die mit dem heutigen Urteil (Az.: 3-08 O 44/19) ausgesprochene Untersagung der Fahrvermittlung durch Uber gilt ab sofort, teilte das Landgericht mit. Uber habe wegen einer vorangegangenen Abmahnung und anderer gerichtlicher Verfahren mit einer Untersagung rechnen müssen, sagte eine Justizsprecherin.

    Das heißt jedoch nicht, dass Uber-Kunden den Dienst nun nicht mehr nutzen können: „Wir werden die Urteilsbegründung genau prüfen und dann die notwendigen Schritte einleiten, um unseren Service in Deutschland weiterhin zuverlässig anbieten zu können“, sagte ein Uber-Sprecher.

    Aus Sicht von Uber wurden lediglich einzelne Aspekte des Vermittlungsmodells beanstandet. Die Firma betont, dass man in Deutschland nur mit professionellen und lizenzierten Mietwagen- und Taxiunternehmen zusammenarbeite.

    Laut Urteil ist Uber als „Unternehmer im Sinne des Personenbeförderungsgesetzes“ anzusehen, der zur Geschäftstätigkeit über eine entsprechende Konzession verfügen müsse. „Diese Konzession hat Uber unzweifelhaft nicht“, sagte die Vorsitzende Richterin Annette Theimer in der Urteilsbegründung.

    Sichtweise der Fahrgäste entscheidend

    Zur Feststellung der Unternehmereigenschaft sei dabei die „Sichtweise der Fahrgäste“ entscheidend. Uber nehme die Aufträge entgegen, entscheide über die Auswahl der entsprechenden Fahrer und bestimme den Fahrpreis. Dass sich Uber selbst nur als Vermittler von Dienstleistungen an selbstständige Mietwagen-Unternehmer sehe, entnehme man lediglich dem Kleingedruckten, was den normalen Fahrgast aber in der Regel nicht interessiere.

    „Wir begrüßen das Urteil, denn das Landgericht Frankfurt hat klargestellt, dass das System Uber in Deutschland rechtswidrig ist“, erklärte der Geschäftsführer des Bundesverbandes Taxi und Mietwagen, Michael Oppermann. „Wir fordern Uber auf, seine illegale Tätigkeit unverzüglich einzustellen.“ Betreibt Uber sein derzeitiges Geschäftsmodell weiter, drohten pro Verstoß Ordnungsgelder im sechsstelligen Bereich.

    Die Daimler- und Mietwagen-Tochter Free Now operiert ähnlich wie Uber. In Berlin und fünf weiteren deutschen Städten vermittelt das im Zuge der Fusion der Mobilitätsdienste von Daimler und BMW umbenannte Unternehmen (früher: Mytaxi) Mietwagen über seine Plattform. Das Uber-Urteil hat jedoch keine Konsequenzen für diesen Dienst – dafür müsste erst jemand separat gegen Free Now klagen.

    Verhindert Ubers neues Geschäftsmodell ein Verbot der App?
    https://www.taxi-times.com/verhindert-ubers-neues-geschaeftsmodell-ein-verbot-der-app

    1.10.2020 - Antwort des Bundesfinanzministrium auf eine Anfrage der Linken zu Kontrollen durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit
    https://www.bundestag.de/webarchiv/presse/hib/2020_10/795922-795922

    ZDF - Königlich Bayerisches Amtsgericht
    https://de.wikipedia.org/wiki/K%C3%B6niglich_Bayerisches_Amtsgericht

    Heinrich von Kleist - Der zerbrochne Krug
    https://de.wikipedia.org/wiki/Der_zerbrochne_Krug

    Gerichtssendung
    https://de.wikipedia.org/wiki/Gerichtssendung#Vorl%C3%A4ufer

    Contergan-Skandal
    https://de.wikipedia.org/wiki/Contergan-Skandal

    Insektenkiller - Wie Chemieriesen unser Ökosystem zerstören (verfügbar bis zum 3.8.2022)
    https://www.arte.tv/de/videos/098073-000-A/insektenkiller

    Es hagelt Spott und Kritik an Lindner-Hochzeit auf Sylt: Merz im Privatjet angereist
    https://de.euronews.com/2022/07/09/es-hagelt-spott-und-kritik-an-lindner-hochzeit-auf-sylt-merz-im-privatj

    #Uber #Deutschland #Recht #Justiz #Urteil #Verbot #Konzerne #Disruption #USA

  • Mindestlohnverstöße bei Landwirten: Kontrollen finden kaum statt
    https://taz.de/Mindestlohnverstoesse-bei-Landwirten/!5858361

    Das Mindestlohngesetz erweist sich dank der Untätigkeit seiner Kontrollbehörde FKS (Finanzkontrolle Schwarzarbeit) als zahnloser Tiger. Sind unter FDP-Finanzminister Lindner Kontrollen im Personennahverkehr selten und ergebnisarm, so ist ihre Bedeutung für die Agrarbranche gleich null. Die Bundesrepublik erweist sich als Staat seiner herrschenden Klasse. Die Interessen von Kapitaleignern und von zu „Arbeitgebern“ geadelten Ausbeutern werden mit Macht vertreten, während die abhängig Beschäftigten um die Verwirklichung ihrer gesetzlichen Rechte verlustreiche Kämpfe führen müssen.

    18.6.2022 von Hans-Peter Schönherr - Bevor bei niedersächsischen Bauern der Zoll kontrolliert, können Jahrzehnte vergehen. Sai­son­ar­bei­te­r:in­nen sind den Betrieben ausgeliefert.

    OSNABRÜCK taz | Wer in Niedersachsen einen Hof betreibt, hat gute Chancen, niemals eine staatliche Kontrolle zu erleben. Auch die Kinder nicht. Auch die Enkel nicht. Auch die Urenkel nicht. Das gilt besonders für Kontrollen zu Mindestlohnverstößen durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Hauptzollämter: Von den rund 35.000 landwirtschaftlichen Betrieben Niedersachsens wurden von Januar bis Mai 2022 nur 28 kontrolliert.

    Angestoßen durch Berichte über prekäre Beschäftigungsverhältnisse im Spargelanbau hatte der Linke-Bundestagsabgeordnete Victor Perli beim Bundesfinanzministerium nachgefragt, auch nach Straf- und Ordnungswidrigkeitsverfahren, die infolge von Prüfungen durch den Zoll eingeleitet wurden. Die Antwort ernüchtert ihn: „Statistisch gesehen wird ein landwirtschaftlicher Betrieb in Niedersachsen nur alle 350 Jahre auf die Einhaltung des Mindestlohns kontrolliert. Selbst die geringen Kontrollen aus dem Vorjahr werden nochmal unterboten.“ Von Januar bis Mai 2021 waren es immerhin doppelt so viele, 56, ­gewesen.

    Was Perli besonders empört: Nach den insgesamt 104 Kon­trollen im Jahr 2021 war es zu 91 Straf- oder Ordnungswidrigkeitsverfahren gekommen. Fast jede Kontrolle war also ein Treffer. Die 28 Kontrollen bis Mai 2022 haben zu 23 Straf- oder Ordnungswidrigkeitsverfahren geführt. Das sei „erschütternd“, sagt Perli. „Mindestlohnbetrug ist kein Bagatelldelikt, sondern knallharte Wirtschaftskriminalität, die besser geahndet werden muss. Das würde auch dem Schutz der vielen ehrlichen Betriebe dienen, die anständige Löhne zahlen.“ Die „Kontrollblindheit“ sei „komplett inakzeptabel“ und lade zum Betrug ein, sagte Perli der taz.

    Perli, Initiator des Meldeportals „Mindestlohnbetrug“, ist überzeugt davon, dass Ernte-Saisonarbeiter auch in Niedersachsen „oft Ausbeutung der schlimmsten Form“ erleben. Viele kommen aus dem Ausland, vor allem aus Osteuropa. Um sie kümmern sich unter anderem fünf Beratungsstellen für mobile Beschäftigte, angesiedelt bei der hannoverschen Bildungsvereinigung Arbeit und Leben. Eines der Haupt-Beratungsthemen dort ist die Einhaltung des Mindestlohns. In einem Drittel aller Beratungen kam das Thema 2021 zur Sprache, weit vor Themen wie Arbeitsvertrag, Kündigung, Sozialleistungen und Krankenversicherung.

    „Die Zahl der Kontrollen ist viel zu gering“, bestätigt Eva Viehoff der taz, arbeitsmarktpolitische Sprecherin der Grünen im niedersächsischen Landtag. „Und das ist nicht nur bei den Kontrollen des Zolls so, der dringend personell aufgestockt werden muss, moderner aufgestellt, digitaler. Das gilt auch für die Gewerbe­aufsicht, zuständig für Arbeitsschutz.“ Hier liege die Besichtigungsquote derzeit bei unter einem Prozent aller Betriebe pro Jahr. Bis 2026 soll sie auf fünf Prozent steigen, nach EU-Vorgaben. „Dann würde jeder Betrieb ungefähr alle zehn Jahre kontrolliert.“

    Schnell beheben lässt sich dieser Missstand nicht. Es dauert Jahre, neues Personal auszubilden. Und damit ist es nicht getan, sagt Lars Niggemeyer, Abteilungsleiter Arbeitsmarktpolitik des Deutschen Gewerkschaftsbundes für Niedersachsen, Bremen und Sachsen-Anhalt: „Bei gravierenden Verstößen muss es weit höhere Strafen geben. Die bisherigen Bußgelder sind so gering, dass es sich wirtschaftlich lohnen kann, das Risiko einzugehen, erwischt zu werden.“ Dass es von Januar bis Mai nur 28 Zollkontrollen gab, findet er „unfassbar“.

    Und selbst wenn ein Verstoß dokumentiert ist: Für ausländische Saisonbeschäftigte ist es extrem schwer, Ansprüche an den Arbeitgeber durchzusetzen. „Die müssen das dann ja individuell hier in Deutschland vor Gericht durchfechten“, sagt Niggemeyer. Wer wenig Geld hat, weit weg in Osteuropa wohnt, überlegt sich das natürlich. Und der Arbeitgeber ist fein raus.

    Das ist er auch schon dank der spärlichen Kontrollen. „Jede fünfte Stelle beim Zoll ist unbesetzt“, sagt Perli, der zuweilen undercover Beschäftigte bei der Arbeit begleitet, die um den Mindestlohn betrogen werden. „Da sind im Prinzip nur Stichproben möglich.“ Perli geht davon aus, dass die meisten Landwirte sich korrekt verhalten. Dass die Trefferquote bei den Kontrollen so „erschreckend krass“ ist, erklärt er sich auch damit, „dass der Zoll nicht blind kontrolliert, sondern oft schon eine Vorahnung hat“. Besonders jetzt, zur Erntezeit, müsse kontrolliert werden. „Im Oktober oder November lohnt sich das nicht mehr.“

    #Deutschland #Mindestlohn #Arbeit #Ausbeutung #Landwirtschaft #Saisonarbeit #Finanzminister

  • Linne + Krause - Hamburger Modell
    http://www.linne-krause.de/service/hintergrunde/hamburger-modell
    Die Taxigutachter aus Hambirg bieten einen Workshop für Kommunen, die Fehlentwicklungen im Taxi- und Mietwagengewerbe beenden wollen.

    Das „Hamburger Modell“ bezeichnet eine erfolgreiche Verwaltungspraxis, die die Funktionsfähigkeit im Taxi- und Mietwagengewerbe sichert. Den Anstoß zur Entwicklung dieses Modells gab unser 2006 vorgelegter Bericht zur wirtschaftlichen Lage des Hamburger Taxigewerbes. Wir fanden heraus, dass knapp 60 Prozent der Taxiflotte teilweise weit jenseits der betriebswirtschaftlichen Logik agierten. In anderen Städten zeigt sich – tendenziell – ein ähnliches Bild.
    Funktionsfähigkeit im Taxi- und Mietwagengewerbe

    Mit unserer Unterstützung entwickelte die Freie und Hansestadt Hamburg ein effektives Instrumentarium. Es basiert auf der systematischen Nutzung aller rechtlichen Möglichkeiten des Personenbeförderungsrechts, des Steuerrechts und des Arbeitsrechts. Diese werden mit den Mitteln der Betriebswirtschaft kombiniert.

    Die durchschlagenden Erfolge des Hamburger Modells können sich sehen lassen:

    Die Schattenwirtschaft konnte in der Hansestadt nachhaltig zurückgedrängt werden. Dabei reduzierte sich die Zahl der Taxis von ca. 4.100 auf ca. 3.100.
    Die verbleibenden Unternehmen wurden zu mehr Steuerehrlichkeit gedrängt. Seitdem haben sich die steuerlich erklärten Umsätze nahezu verdoppelt.
    Das Durchschnittsalter der Hamburger Taxiflotte wurde um 50 Prozent verjüngt.
    Die Servicequalität des Taxigewerbes verbesserte sich spürbar.
    Das Taxigewerbe ist stabil und funktionsfähig – auch ohne Mengenbegrenzung.
    Eine effektive Aufsicht über das Mietwagengewerbe ist nun möglich.

    Übernahme durch weitere Städte und Landkreise

    Aufgrund seines großen Erfolgs entfaltet das Hamburger Modell bundesweite Strahlkraft. Eine Reihe von Städten und Landkreise haben Instrumente des „Hamburger Modells“ in ihre Verwaltungspraxis übernommen – unabhängig davon, ob sie an der Mengenregulierung festhalten oder nicht. Die meisten dieser Kommunen haben wir bei der Implementierung unterstützt – und tun dies im Zuge der Umsetzung weiterhin:

    Mainz (seit 2013)
    Wiesbaden (seit 2013)
    Oldenburg (seit 2014)
    Wilhelmshaven (seit 2014)
    Landkreis Esslingen (seit 2014)
    Stuttgart (seit 2014)
    Heilbronn (seit 2016)
    Dresden (seit 2018)

    Der passende Workshop

    Wie funktioniert das Hamburger Modell genau? Wie können Genehmigungsbehörden davon profitieren? Das vermitteln wir Ihnen in unserem:

    Workshop zur Innovativen Genehmigungspraxis
    http://www.linne-krause.de/expertise/workshops/hamburger-modell

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