2.3.2026 von Nina Scholz - Der Senat lockt sie nach Berlin, sie zahlen viel Geld, um hier zu studieren. Und sie arbeiten meist bei Lieferdiensten. Doch nun bekommen sie Post von der Ausländerbehörde.
Aditya Mishra sitzt in einem Café an der Friedrichstraße in Berlin-Mitte, die Daunenjacke zieht er erst gar nicht aus, und beginnt aufgeregt zu erzählen. Mishra, der anders heißt, ist einer von hunderten Studierenden an der Internationalen Hochschule (IU), deren Visa seit Monaten nicht verlängert werden. Die meisten Betroffenen stammen so wie er aus Indien. Viele von ihnen arbeiten in Berlin nebenbei bei Lieferdiensten wie Lieferando, Wolt oder Uber Eats.
Am 24. Dezember zog Mishra den gelben Umschlag mit der Ausreiseaufforderung aus dem Briefkasten. „An Weihnachten!“, sagt er, noch immer fassungslos. Noch vor zwei Monaten sei er ein normaler Student gewesen, nun gelte er als ausreisepflichtig.
Dabei wirbt das Land Berlin weiter um indische Fachkräfte und Studierende. Wirtschaftssenatorin Franziska Giffey (SPD) war im Juli 2025 mit einer Wirtschaftsdelegation in Indien. Im Mittelpunkt der Reise standen neben dem Ausbau der Wirtschaftsbeziehungen die Anwerbung von Fachkräften für den Standort Berlin. Später hatte Giffey berichtet, junge Inderinnen und Inder hätten sie mehrfach gefragt, ob sie in Deutschland willkommen seien. Hier müsse Berlin ein klares positives Signal senden, hatte Giffey gesagt.
Aditya Mishra ist vor knapp zwei Jahren, am 27. März 2024, nach Deutschland eingereist. Ein Jahr zuvor hatte er zu Hause in einer Kleinstadt bei Mumbai Anzeigen des indischen Bildungsstartups „Upgrad“ bei einer Internetsuche im Internet gefunden, die für „MyStudies“ der IU warben: ein hybrides Studienmodell mit Online-Phasen im Heimatland und anschließender Präsenz am Berliner Standort der Hochschule.
500 Euro Studiengebühren zahlt Mishra jeden Monat
Ein internationaler Masterabschluss in Informatik, durch das hybride Studium zunächst recht günstig – für Mishra, 25 Jahre alt, klang das nach einer Chance. Er ist der Erste in seiner Familie, der überhaupt nach Europa reist.
Immer mehr Inderinnen und Inder studieren in Berlin
Mishra begann sein Studium im Sommersemester 2024. Er teilt sich ein Zimmer in einer Wohnung in Berlin-Friedrichshain mit einem anderen Studierenden – und muss dafür 450 Euro Miete monatlich zahlen. Dazu kommen die Studiengebühren von 500 Euro im Monat, Lebenshaltungskosten, ein Sperrkonto über 11.904 Euro, das er schon vor seiner Ankunft braucht, und Vermittlungsgebühren für Upgrad. Er muss neben dem Studium in einem Restaurant jobben, um das alles bezahlen zu können. Das störe ihn nicht. „Für mich waren das Investitionen in meine Zukunft“, sagt er.
Indische Studierende wie Mishra sind in Deutschland längst keine Ausnahme mehr. Ihre Zahl hat sich in den vergangenen zehn Jahren mehr als verzehnfacht. 2024 studierten hierzulande mehr als 43.000 Inderinnen und Inder. Auch an der IU in Berlin stieg ihre Zahl in den vergangenen Jahren deutlich. Ein Grund ist das Migrationsabkommen zwischen Deutschland und Indien von 2022. Es wurde auch geschlossen, um die hierzulande dringend benötigten Fachkräfte anzuwerben.
Die indischen Studierenden der IU investieren Tausende Euro in ihren Traum vom deutschen Masterabschluss und einer Karriere in Deutschland. Doch nun sind Hunderte von der Abschiebung bedroht, noch bevor sie ihren Traum verwirklichen konnten – und es scheint, als hätten sie die hohen Summen vergeblich in ihre Zukunft investiert. Das hybride Studienmodell, mit dem die IU sie zum Studium in Deutschland verleitet hat, wird für sie zum Problem.
Der Abgeordnete Orkan Özdemir (SPD) erkundigte sich im Januar in einer schriftlichen Anfrage an die Senatsinnenverwaltung danach, wie viele indische IU-Studierende aktuell von „aufenthaltsrechtlichen Schwierigkeiten“ in Berlin betroffen seien. Die Antwort lautete dann: „Nach Kenntnis des Senats fanden 665 Anhörungen statt, es wurden knapp 200 ablehnende Bescheide erstellt und 173 Klagen bzw. Rechtsschutzanträge gestellt.“
Ein Sprecher des Landesamts für Einwanderung (LEA) begründet das Verweigern eines Aufenthaltstitels unter anderem mit dem „Fehlen einer hinreichenden Lebensunterhaltssicherung oder das Nutzen des Aufenthalts zu anderen Zwecken als des Studiums.“
Schon im Februar 2025, erzählt Mishra, hörte er zum ersten Mal von anderen südasiatischen Kommilitonen an der IU, dass sie Probleme mit der Verlängerung ihrer Visa hätten. Darüber hat der Tagesspiegel bereits berichtet. Er sei formal in einem Fernstudium eingeschrieben, heißt es vom Landesamt, und habe daher keinen Anspruch auf ein Studierendenvisum mehr.
Statt der Verlängerung, die er für eine Formsache gehalten hatte, erhielt er Anfang April 2025 zunächst nur eine Fiktionsbescheinigung – ein Übergangsdokument, während sein Aufenthaltsstatus von der Behörde geprüft wird. Das irritierte ihn: Mishra hatte gedacht, die Verlängerung seines Studierendenvisums nach einem Jahr sei nur eine Formsache. Doch statt einer Verlängerung folgte an Heiligabend die Aufforderung zur Ausreise.
Ausreise vor dem Masterabschluss?
Mishra versteht die Welt nicht mehr. „Wir haben uns nichts zuschulden kommen lassen“, sagt er. Und dass er keine Sozialleistungen beziehe, niemanden in Deutschland etwas koste. Diese Sätze wird er im Lauf des Gesprächs noch häufiger sagen. „Warum wurde uns überhaupt ein Studierendenvisum in Indien ausgestellt, wenn es dann nach einem Jahr nicht mehr verlängert wird?“, fragt er.
Als er die Fiktionsbescheinigung bekam, hatte er gehofft, dass er bis zum Masterabschluss in Berlin bleiben kann, um dann zu einem Visum zur Arbeitsplatzsuche („Jobseeker Visa“) zu wechseln. „Ich bin aber erst im kommenden Sommer fertig mit meinem Studium“, sagt er. Zu seinen Uniseminaren würde er immer noch gehen. Er wolle die Hoffnung noch nicht aufgeben.
Am 21. Januar hätte Aditya Mishra ausreisen müssen. Mittlerweile werde er aber von einem Anwalt vertreten, wie er sagt, die Unterstützung laufe über die Hochschule. Persönlichen Kontakt zum Anwalt habe er bislang jedoch nicht gehabt. Es sei auch schwierig, einen Termin bei der Studienberatung der IU zu bekommen. Aber immerhin könne er, solange die rechtliche Klärung noch laufe, nicht abgeschoben werden.
Auch andere Studierende verdienen nebenher Geld. Warum wird es den indischen Studierenden der IU jetzt zum Verhängnis? Rechtsanwalt Bilal Alkatout
Seit seiner Ankunft in Deutschland absolviere er kein Fernstudium, sagt Mishra, sondern er nehme mehrmals in der Woche an Lehrveranstaltungen der IU teil. Er habe auch genug Geld, um seinen Unterhalt zu sichern. Die Studiengebühren habe er vorab bezahlt. Er habe das nötige Geld auf dem verpflichtenden Sperrkonto hinterlegt, den Rest habe er sich dazu verdient.
Typische Langzeitstudierende gibt es kaum
Der Rechtsanwalt Bilal Alkatout vertritt mehrere Studierende der IU. Auch er weist den Vorwurf zurück, die ausländischen Studierenden seien nur zum Schein eingeschrieben und sie wären nach Berlin gekommen, um in Restaurants oder bei Lieferdiensten zu arbeiten.
„Das sind keine Studierenden, die die Universität nicht von innen kennen“, sagt der Jurist. Eine seiner Mandantinnen stehe unmittelbar vor dem Masterabschluss. Gleichzeitig müsse ausgerechnet sie sich wegen angeblich fehlendem Studienfortschritt zur gleichen Zeit vor Gericht behaupten.
Der Großteil seiner Mandanten schließe das Studium regulär innerhalb der vorgesehenen Zeit ab, typische Langzeitstudierende gebe es unter ihnen kaum. „Auch andere Studierende verdienen nebenher Geld. Warum wird es den indischen Studierenden der IU jetzt zum Verhängnis?“, fragt Anwalt Alkatout.
Was sagt die IU eigentlich selbst dazu? Geschäftsführer Sven Schütt erklärt, seine Hochschule habe inzwischen alle Studierenden des Hybridstudiengangs am Berliner Standort in ein Präsenzstudium „überführt“. Das neue Format sei für die Hochschule mit höheren Kosten verbunden, für die Studierenden sei der Wechsel jedoch zum gleichen Preis erfolgt. Bis auf wenige Ausnahmen seien seit dem 1. Oktober sämtliche Studierenden im Präsenzstudiengang eingeschrieben.
Dr Sven Schütt, CEO IU Berlin
Sven Schütt ist der Geschäftsführer der Internationalen Hochschule (IU) in Berlin. © PR/ IUDass dies aus Sicht des Landesamts nicht ausreicht, versteht Schütt nicht. Es gibt noch eine weitere Unstimmigkeit. Das LEA erklärte auf Anfrage, dass auch andere private Hochschulen von den Visaablehnungen betroffen seien, „wie die BSBI“. Diese ist eine weitere große private Hochschule mit hohem Anteil indischer Studierender mit Sitz in Neukölln. Ein Pressesprecher widerspricht der Darstellung aber.
Studienerfolg ist Voraussetzung für Aufenthalt
Schon im vergangenen November hatte eine indische Studentin gegen die Ablehnung der Verlängerung ihrer Aufenthaltserlaubnis geklagt – ohne Erfolg. Das Verwaltungsgericht bestätigte die Entscheidung des Landesamts. Eine Aufenthaltserlaubnis nach Paragraf 16 des Aufenthaltsgesetzes setze voraus, dass der Aufenthalt in Deutschland für den Studienerfolg zwingend erforderlich ist. Dies sei nicht der Fall, wenn Prüfungen online abgelegt werden könnten und eine vereinbarte Präsenzpflicht seitens der Hochschule nicht durchgesetzt werde.
Inzwischen befasst sich auch die Berliner Politik verstärkt mit dem Vorgang. Mitte Februar erkundigte sich der Abgeordnete Tobias Schulze (Linke) in einer Fragestunde im Abgeordnetenhaus bei Innensenatorin Iris Spranger (SPD) nach den Hintergründen. Doch auch Spranger erklärte, von der Ablehnung einer Visaverlängerung seien ausschließlich Studierende betroffen, die online studierten: „Diejenigen, die wirklich hier studieren, sind nicht davon betroffen.“ Zugleich kündigte sie an, sich mit anderen Ressorts über die Situation der indischen Studierenden auszutauschen.
Laut Innensenatorin Iris Spranger (SPD) sind ausschließlich jene Studierenden betroffen, die nur online studieren. © imago/Stefan Zeitz
Ansonsten schließt sich die Senatsinnenverwaltung, der das LEA untersteht, grundsätzlich der Rechtsauffassung der Behörde an. Zugleich erklärt sie aber: „Der Senat sieht es unter Wahrung des herausragenden Hochschulstandorts Berlins und der Freiheit von Forschung und Lehre mit Sorge, wenn ausländische Studierende in Berlin gezwungen sind, in erheblichem Umfang, häufig in prekären Beschäftigungsverhältnissen, arbeiten zu müssen, um ihren Lebensunterhalt neben sehr hohen Studiengebühren sichern zu können.“
Wenn Hunderte Studierende mitten im Studium zur Ausreise aufgefordert werden, ist das kein bloßer Verwaltungsvorgang, sondern ein politisches und strukturelles Problem. Landtagsabgeordnete Jihan Omar (Grüne)
Bleibt also die Frage, ob die indischen Studierenden der IU faktisch für Berichte über schwierige Arbeitsbedingungen sanktioniert werden. Der Landtagsabgeordnete Jihan Omar (Grüne) sieht LEA und Senat in der Verantwortung. Er ist flüchtlingspolitischer Sprecher der Grünen-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus und sagt: „Wenn Hunderte Studierende mitten im Studium zur Ausreise aufgefordert werden, ist das kein bloßer Verwaltungsvorgang, sondern ein politisches und strukturelles Problem.“
Wirtschaftssenatorin Giffey reist im März nach Indien
Omar fordert, dass „Übergangsfristen und aufenthaltsrechtliche Spielräume konsequent genutzt werden, damit Studierende nicht durch laufende Verfahren in die Illegalität oder einen Studienabbruch gedrängt werden, während rechtliche und organisatorische Fragen ungeklärt sind. Das Aufenthaltsrecht bietet hier Ermessensspielräume, diese müssen im Sinne der Verhältnismäßigkeit ausgeschöpft werden“, sagt Omar.
Für Wirtschaftssenatorin Giffey steht im März die nächste Reise nach Indien an. Diesmal soll sogar ein Büro in Bengaluru eröffnet werden, um Inderinnen und Inder anzuwerben. Aber was für ein Signal sendet es nach Indien, wenn jetzt eingeschriebene Studierende zur Ausreise aufgefordert werden und auf ihren hohen Kosten sitzen bleiben? Dazu wollte Giffey auf Anfrage nichts sagen. Sie verwies nur darauf, dass das LEA zuständig sei.
Aktuell scheint sich niemand für die Klärung all dieser Fragen zuständig zu fühlen. Die Senatswissenschaftsverwaltung verweist auf das Bildungsministerium in Thüringen, wo die IU ihren Hauptsitz hat. Die Zuständigkeit des Wissenschaftsministeriums des Freistaats beschränke sich jedoch „auf die Prüfung der gesetzlichen Voraussetzungen, die entsprechende Bescheidung sowie die laufende Kontrolle ihres Fortbestehens“, antwortet man dort.
Für die Studierenden an der IU ist die Lage unübersichtlich. Viele fürchten eine Ausweisung, einige sind bereits freiwillig ausgereist. Dazu gehört auch Kiran Kumar (Name geändert), die ebenfalls an der IU studierte und eine Ausreiseaufforderung des LEA erhielt. Am 24. November 2025 habe sie das Schreiben bekommen, in dem sie aufgefordert wurde, Deutschland bis zum 5. Dezember 2025 zu verlassen. „Das sind gerade einmal zwei Wochen“, sagt Kumar in einer WhatsApp-Sprachnachricht an den Tagesspiegel. Sie sei enttäuscht.
Für ihr Studium habe sie in Indien einen Kredit über 20.000 Euro aufgenommen. Nach Ablauf der Frist hätte sie keine Arbeitserlaubnis mehr gehabt und damit keine Möglichkeit, ihr Studium und ihr Leben in Berlin weiter zu finanzieren. Sie reiste schließlich nach Indien zurück und lebt nun wieder bei ihren Eltern.
Mishra sagt, dass er auch bald ausreisen müsse. Ohne Fiktionsbescheinigung und Visum fehle ihm die Arbeitserlaubnis. Aktuell bekomme er noch Unterstützung von seinen Eltern, doch das könnten sie sich nicht mehr lange leisten. Der Ruf Berlins als guter Studienstandort für indische Studierende scheint angeknackst zu sein, sagt Mishra noch, bevor er sich im Café verabschiedet. „Aktuell warnen sich Studierende in Indien gegenseitig davor, hier bloß kein Studium mehr anzufangen.“