• Dante en dompteur d’ours
    https://laviedesidees.fr/Potesta-Dante-en-conclave

    Exilée à Avignon, inféodée au roi de France, la papauté semble au début du XIVe siècle abandonner Rome. Dans une Italie désertée par l’autorité de l’Église, refusant les fausses prophéties, Dante s’imagine en nouveau Jérémie.

    #Histoire #Moyen_Âge #Eglise #pape

  • Aux Canaries, le pape Léon XIV dénonce l’indifférence envers les migrants : « Nous ne pouvons pas nous accoutumer à compter les morts »
    https://www.lemonde.fr/international/article/2026/06/11/aux-canaries-le-pape-leon-xiv-denonce-l-indifference-envers-les-migrants-nou

    Aux Canaries, le pape Léon XIV dénonce l’indifférence envers les migrants : « Nous ne pouvons pas nous accoutumer à compter les morts »
    Par Sarah Belouezzane
    Battue par les vents de l’Atlantique, Grande Canarie ne ressemble pas à l’île méditerranéenne de Lampedusa. Le pape Léon XIV, qui est arrivé dans l’archipel espagnol jeudi 11 juin, avant-dernier jour de sa visite dans le pays (du 6 au 12 juin), y a cependant prononcé des mots proches de ceux employés par son prédécesseur, François, en juillet 2013, dans l’île italienne. Le pontife américain y a lancé à son tour un appel vibrant contre l’indifférence à la détresse des migrants.
    En juillet 2013, l’Argentin, élu depuis quatre mois à la tête de l’Eglise catholique, en avait fait le thème de son premier déplacement hors de Rome, marquant par là l’importance que la question migratoire allait prendre dans son pontificat.Le déplacement de Léon aux Canaries ne fait certes partie que de son troisième voyage, mais il serait erroné de sous-estimer le caractère central du sujet pour le Saint-Père.
    Jeudi, il lui a consacré l’un des discours les plus marquants de son jeune pontificat sur le port d’Arguineguin, à Grande Canarie, devant des migrants et des associations qui leur viennent en aide, réunis sous un soleil de plomb pour l’écouter. Avant de jeter une couronne de fleurs à la mer en hommage aux milliers de morts engloutis par les flots de l’Atlantique, comme son prédécesseur l’avait fait treize ans plus tôt, Léon a interpellé bien au-delà des seuls fidèles catholiques en espagnol : « Nous ne pouvons pas nous accoutumer à compter les morts. »
    Le pontife a espéré que « l’histoire n’ait pas à nous accuser d’avoir fait de la douleur de ceux qui souffrent un paysage habituel de nos côtes ». Car « aujourd’hui, ici, a-t-il poursuivi, au bord de la mer, chaque vie qui arrive nous demande ce qu’il reste de notre humanité ». Les hommes et les femmes auront-ils su la préserver, interroge Léon, ou auront-ils laissé « l’indifférence parler à [leur] place ».Évoquant les milliers de personnes qui arrivent sur l’île tous les ans, Léon a déclaré que « l’Eglise ne peut ignorer ces eaux, ni aucun lieu où la faim, la soif, la violence, la peur ou l’exil continuent de porter atteinte à la dignité humaine ».
    Le choix des Canaries n’est pas anodin. Il s’agissait d’un rêve de François que Léon XIV accomplit et, ce faisant, il choisit d’évoquer le sujet des migrants dans un contexte géographique particulièrement difficile. Situées au large du Maroc, les Canaries sont au bout d’une route migratoire considérée comme très dangereuse. Entre janvier et mai 2026, 3 184 personnes y sont arrivées selon le Haut-Commissariat des Nations unies pour les réfugiés (HCR). Et beaucoup sont morts en chemin, plus d’un millier, selon différentes ONG.
    La route migratoire s’étire dans des zones maritimes moins fréquentées qu’en Méditerranée, rendant les sauvetages plus difficiles. Les migrants, eux, viennent du Sénégal, mais aussi de la Mauritanie, de la Guinée et de la Gambie. Selon l’Agence France-Presse, plus d’un millier d’entre eux ont été sauvés lors des seuls dix premiers jours de juin au large de la Mauritanie, signalant justement une reprise des tentatives de traversées sur cette route Atlantique.
    Jeudi, le pape a expliqué que le drame humain en cours au large de ces côtes devait conduire à un « examen de conscience ». Les pays d’origine « doivent créer les conditions de paix, de justice et de développement », les pays de transit sont « appelés à protéger et non à laisser les plus faibles aux mains de réseaux criminels », et l’Europe « ne peut proclamer la dignité humaine et s’habituer à ce que la Méditerranée et l’Atlantique soient des cimetières sans pierres tombales ».Léon a interpellé les pays d’où partent les candidats à l’exil à leurs responsabilités. « S’il existe un droit de chercher refuge lorsque la vie est menacée, a-t-il dit, il existe aussi le droit de ne pas avoir à migrer : le droit de rester chez soi sans faim, sans guerre, sans persécution, sans violence, sans que la terre devienne inhabitable, sans que la corruption vole le pain des pauvres. »
    Le pape a décrit les passeurs comme « des monstres » qui « rôdent sur ces mers » : « des mafias qui font commerce du désespoir, des trafiquants qui réduisent en esclavage des femmes et des enfants, et l’indifférence de nombreux individus qui laissent les pauvres être engloutis par l’exploitation ou l’oubli ».S’adressant directement aux migrants, il a déclaré : « Vous n’êtes ni des numéros ni des dossiers », mais « des personnes avec une famille et une maison laissées derrière vous ; avec des rêves que personne n’a le droit de mépriser. Mais je veux aussi vous dire que votre vie doit être protégée. »
    S’il s’agit là de son premier discours d’envergure sur la question migratoire, Léon a montré depuis le début de son pontificat l’importance que le sujet avait pour lui. Dans Dilexi te (« je t’ai aimé »), sa première lettre adressée aux fidèles catholiques, en octobre 2025, l’Américain utilise le mot « migrants » 14 fois et rappelle, en citant son prédécesseur, que l’accueil et l’aide à ces populations sont une impérieuse nécessité pour le croyant.
    Le natif de Chicago n’a pas caché son hostilité à l’égard de la politique migratoire de traque et d’expulsion mise en place par Donald Trump depuis son retour à la Maison Blanche, en janvier 2025, la critiquant à plusieurs reprises. Léon XIV ne se rendra d’ailleurs pas aux Etats-Unis le 4 juillet pour fêter les 250 ans de l’indépendance de son pays de naissance, comme l’aurait souhaité l’administration américaine – il avait été invité personnellement par le vice-président, J. D. Vance, dès le mois de mai 2025. A la place, il a prévu une visite pastorale à Lampedusa, pour parler des migrants

    #Covid-19#migration#migrant#espagne#canaries#papaute#eglisecatholique#routemigratoire#sante

  • Le pape Léon XIV appelle devant les élus espagnols à l’action pour faire face au « drame tragique de la migration »
    https://www.lemonde.fr/international/article/2026/06/08/le-pape-leon-xiv-appelle-devant-les-elus-espagnols-a-l-action-pour-faire-fac

    Le pape Léon XIV appelle devant les élus espagnols à l’action pour faire face au « drame tragique de la migration »
    Léon XIV a appelé lundi 8 juin à une réponse « coordonnée, solidaire et efficace » au « drame tragique de la migration » lors d’un discours inédit devant les élus espagnols, durant lequel il a jugé que la paix dans le monde était aujourd’hui une « véritable exigence morale ».
    Le chef spirituel des 1,4 milliard de catholiques dans le monde, en visite d’Etat en Espagne, a également enjoint de protéger la vie « depuis sa conception jusqu’à son déclin naturel », un appel loin d’être anodin en Espagne, où le gouvernement du socialiste Pedro Sanchez a légalisé l’euthanasie sous conditions en 2021, et a proposé en octobre 2025 d’inclure dans la Constitution, comme en France, le droit à l’avortement.Le pape, fervent défenseur des migrants, attendu jeudi et vendredi dans l’archipel espagnol des Canaries, l’une des principales portes d’entrée de l’immigration en Europe, a demandé « une réponse coordonnée, solidaire et efficace » à la question migratoire : « Aucune nation ne peut relever seule un défi de cette ampleur », a-t-il estimé.
    A la différence de nombre de ses alliés européens, l’Espagne mène une politique migratoire relativement libérale et a récemment lancé un vaste plan de régularisation de sans-papiers, que le Parti populaire (droite conservatrice) et Vox (extrême droite) reprochent vertement au gouvernement de gauche.
    Très critiqué par le président américain, Donald Trump, pour ses positions contre la guerre, Léon XIV, lui-même né aux Etats-Unis, a également appelé devant les députés et les sénateurs espagnols au « dialogue patient », déplorant la tendance actuelle au « réarmement », y compris en Europe. « Les armes peuvent imposer un silence temporaire, mais elles ne pourront jamais construire une paix authentique et durable », a-t-il mis en garde : « Toute guerre constitue, en fin de compte, une douloureuse défaite de la capacité à négocier. »Son discours, le premier d’un souverain pontife au Parlement espagnol, a été salué par de longs applaudissements des élus présents, certains lançant même « Vive le pape ! ».
    (...)
    Au lendemain d’une messe en plein air célébrée dimanche à Madrid devant plus de 1,5 million de personnes, selon les organisateurs, le pape participera au troisième jour de sa visite en Espagne à un autre grand rassemblement au stade Santiago Bernabeu, la mythique enceinte du Real Madrid, dans la soirée de lundi. Il se rendra ensuite, mardi, à Barcelone, où il bénira, mercredi, la nouvelle tour de la basilique de la Sagrada Familia, à présent plus haute église au monde.
    Enfin, son périple le conduira aux îles Canaries jeudi et vendredi, où il retrouvera Pedro Sanchez pour rendre hommage aux milliers de migrants morts en tentant de rejoindre l’Europe par la mer

    #Covid-19#migration#migrant#espagne#eglisecatholique#droit#sante#mortalite#migrationirreguliere#canaries#routemigratoire

  • Violences sexuelles : Les casseroles de l’abbé Grimaud, directeur de conscience de Vincent Bolloré | Le Canard enchaîné
    https://www.lecanardenchaine.fr/police-justice/53788-les-casseroles-de-l-abbe-grimaud-directeur-de-conscience-de-b


    © Aurel

    L’abbé Grimaud, confesseur et conseiller du milliardaire dans sa croisade pour la défense de l’Occident chrétien, a fait l’objet d’un signalement pour viol et agression sexuelle sur mineur, classé pour cause de prescription.

    Il ne redoute qu’une chose  : se retrouver dans la lumière. L’abbé Gabriel Grimaud – André-Pierre, de son vrai prénom – préfère rester dans l’ombre des puissants, et de l’un d’entre eux en particulier  : Vincent #Bolloré. Cet homme-là, il ne se contente pas de le confesser, il assiste aussi à ses rencontres privées avec les potentiels candidats de droite (dure) à la présidentielle et, tel un Raspoutine du XXIe siècle, n’hésite pas à donner son avis.

    S’il quitte rarement le foyer Jean-Bosco, dans le XVIe arrondissement de Paris, il ne s’est pas fait prier, en décembre 2025, pour prendre place dans le jet privé de Bolloré et accompagner Nicolas Sarkozy, tout juste sorti de prison, lors de son pèlerinage à Lourdes. Même s’il a dû se garder des paparazzi, le jeu en valait le cierge. Depuis, Sarko fréquente ses messes du dimanche soir dans la chapelle du foyer. (...)

    #VSS #Église

  • La fabrique de l’hérétique
    https://laviedesidees.fr/La-fabrique-de-l-heretique

    Le débat sur l’existence des « cathares » divise. Hérétiques dualistes organisés en contre-Église ou fruit d’une construction médiévale reprise et amplifiée au XIXe siècle pour des raisons identitaires ? Le choix s’impose désormais, qui empêche toute synthèse de compromis.

    #Histoire #religion #historiographie #Eglise
    https://laviedesidees.fr/IMG/pdf/20260416_catharesfossier.pdf

  • Die Mächtigen des Erdkreises sind unzurechnungsfähig und haben keine Scheu vor einem Dritten Weltkrieg“
    https://www.nachdenkseiten.de/?p=147217

    Si tu veux la paix ne compte pas sur l’église. Elle est opportuniste et au service des puissants.

    5.3.2026 von: Marcus Klöckner - „Die Passagen zur sogenannten regelbasierten Ordnung lesen sich so, als hätten die Autoren die letzten Jahrzehnte auf einem anderen Planeten verbracht“ – das sagt der Publizist Peter Bürger zum neuen Positionspapier der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) zum Thema Krieg. Im Interview mit den NachDenkSeiten rechnet Bürger mit einer Kirche ab, die „die Gewaltlosigkeit des Evangeliums von Jesus zu einer privaten Frömmigkeitsangelegenheit verharmlost“. Der „Schutz vor Gewalt“ sei in dem Positionspapier zwar ein Schlüsselwort, doch: „Palästinensischen Menschengeschwistern möchte ich die Lektüre aber nicht empfehlen, denn der militärische Massenmord an zehntausenden Menschen in Gaza erschüttert die Kirchenleitung in diesem Zusammenhang offenbar nicht.“

    Von Marcus Klöckner.

    Herr Bürger, wir wollten über die Positionierung der EKD zum Thema Krieg sprechen – nun haben gerade die USA und Israel den Iran angegriffen. Was sind Ihre Gedanken?

    Die Vorstellung von einem Weltkrieg auf Raten bewegt mich nicht erst seit der hiesigen „Zeitenwende“-Propaganda, sondern seit einem Vierteljahrhundert. Aber wie soll man das dauerhaft im Bewusstsein halten und dennoch seinem Tagwerk nachgehen, achtgeben auf die Lebensfreude, ohne die es keine Friedensarbeit geben kann? Also habe ich mir wie viele andere immer wieder eingeredet: Schlimmer kann es nicht mehr kommen. Aber es kommt in immer kürzeren Abständen noch schlimmer.

    Ein Gedanke ist natürlich, dass dieser Angriff gegen den Iran um Himmels Willen keine Kettenreaktionen mit weiteren Brandherden und Leichenbergen nach sich zieht. Beteiligt ist im Hintergrund unter anderem ein faschistoider Christenkomplex in den USA, in dem man förmlich versessen ist auf das Weltende. Der auserwählte Vollstrecker soll ausgerechnet ein areligiöser, wirklich irrer Präsident sein, dessen einzige Gottheiten sein Ego und das eigene Bankkonto sind. Auf israelischer Seite haben wir es mit einer rechtsextremen Regierung zu tun, in der nicht nur die faschistoiden Nationalreligiösen das zweitausendjährige hohe Ethos des rabbinischen Judentums längst zugunsten der Totmachkomplexe verabschiedet haben. Man kommt bei solchen Akteuren aus der Sorge nicht heraus.

    Derweil übt sich ein Kanzler aus meiner sauerländischen Heimat unverdrossen darin, unter den Totengräbern der überlebenswichtigen Vision von Vereinten Nationen und Völkerrecht eine prominente Rolle einzunehmen. – Also zwei Stimmen gibt es da in mir. Die eine hält das alles für surreal, unwirklich. Und die andere ruft mich zur Ordnung: Nein, die Mächtigen des Erdkreises sind tatsächlich weithin völlig unzurechnungsfähig und haben keine Scheu vor einem Dritten Weltkrieg.

    Ob Krieg gegen den Iran, ob der Krieg in der Ukraine, ob das politische Großvorhaben Kriegstüchtigkeit: Der Begriff wird immer fester in der Öffentlichkeit verankert. Politiker, Journalisten, Experten reden über Krieg. Allerdings: Bei all den Äußerungen sind nur wenige friedenspolitische Positionen zu finden. Dann gibt es da aber auch noch die Kirchen. Die Evangelische Kirche in Deutschland hat sich jüngst auch positioniert. Kurz gefasst: Was halten Sie davon?

    In der Ökumene wird der Moskauer Patriarch Kyrill sehr zu Recht kritisiert, weil er mittels reaktionärster weltanschaulicher Ideologie einem Krieg assistiert, in dem hunderttausende junge Ukrainer und Russen für die Herrschenden und Besitzenden ihr Leben lassen müssen. Diese Kriegstheologie hat mit „Rechtgläubigkeit“ rein gar nichts mehr zu tun. Die auf vollständig anderen Grundlagen fußende EKD-Denkschrift „Welt in Unordnung“ entsetzt mich aber nicht minder mit ihren mannigfachen Dienstleistungen für den militärischen Heilsglauben des hiesigen Staatskomplexes. Allen Ernstes wird darin im Rahmen eines Kurswechsels versucht, der Parole „Kriegstüchtigkeit“ irgendwie einen annehmbaren Sinn abzugewinnen. Vom neuen deutschen Großmachtstreben will man nicht reden. Die staatskirchliche Tendenz des Dokumentes haben im November auch einige linksliberale Stimmen sofort erkannt und für hochpeinlich befunden.

    Was sind Ihre zentralen Kritikpunkte?

    Zunächst einmal: Die meisten der 150 Denkschriftseiten enthalten Allgemeinplätze, Richtiges oder Unstrittiges, das in früheren Kundgebungen schon einmal schlüssiger, besser dargelegt worden ist. Das ist die Verpackung, deswegen hätte es kein neues EKD-Dokument geben müssen.

    Zweck der ganzen Übung sind die Tabubrüche und Neuerungen. Diese betreffen wohlwollende Ausführungen zu Aufrüstungspolitik, Waffenlieferungen, Waffenexporten, militärischer Dienstverpflichtung der Jugend, diese im Fall weitergehender Regelungen bitte auch für Frauen, und Überlegungen zur Notwendigkeit präventiver militärischer Defensivschläge. Die Passagen zur sogenannten regelbasierten Ordnung lesen sich so, als hätten die Autoren die letzten Jahrzehnte auf einem anderen Planeten verbracht. Der Sache nach wird die Gewaltlosigkeit des Evangeliums von Jesus zu einer privaten Frömmigkeitsangelegenheit verharmlost, die bei der Weltgestaltung nicht wirklich brauchbar ist.

    Gewarnt wird gemäß der deutschen Ukraine-Linie vor „unethischen Friedensverhandlungen“, die der territorialen Unversehrtheit und Selbstbestimmung nicht dienlich sind. Schutz vor Gewalt ist ein zentrales Schlüsselwort. Palästinensischen Menschengeschwistern möchte ich die Lektüre aber nicht empfehlen, denn der militärische Massenmord an zehntausenden Menschen in Gaza erschüttert die Kirchenleitung in diesem Zusammenhang offenbar nicht. Die Atombombe soll weiterhin als unethisch klassifiziert werden, doch könne sie politisch notwendig sein. Im Klartext: Kirche gegen deutschen Beitritt zum UN-Atomwaffenverbotsvertrag. Der Protestantismus war einmal beschenkt durch beeindruckende Persönlichkeiten wie Gustav Heinemann oder Erhard Eppler. Die Zeiten sind vorbei.

    Sie haben nun eine „Umdenkschrift“ veröffentlicht, worin 35 Widerworte gegen den Kurs der EKD zu finden sind. Wie ist dieses Buch entstanden?

    Die Sammlung „Umdenkschrift“ mit Widerworten aus Kirchenbasis, kirchlichen Initiativen, Friedensbewegung, Theologie und Publizistik liegt inzwischen sogar schon in zwei Bänden vor. Sie erschließt auf 450 Seiten fast 50 kritische Voten. Es kommen aber noch ständig neue. In friedensbewegten christlichen Netzen wurde seit November 2025 gesammelt. Die Gruppe „Solidarische Kirche“ und das unabhängige „Ökumenische Institut für Friedenstheologie“ fanden es gut, das als Sammlung herauszugeben, nur ein erster Schritt. Während andere schon an theologischen bzw. friedensethischen Alternativentwürfen arbeiten, habe ich in dieser Sache weitere Rundfragen und die Gesamtredaktion übernommen. Der Austausch mit nachdenklichen Christenmenschen sowie die Sichtbarkeit der vielen Zeugnisse wider den militärfreundlichen Kurswechsel der Kirchenobrigkeit – das war und ist eine Mutmach-Quelle sondergleichen.

    Sie haben einige Ihrer zentralen Kritikpunkte an der EKD aufgeführt. Gibt es denn einen Austausch zwischen der EKD und ihren Kritikern?

    Das Spektrum der Kritik und der Kritisierenden ist sehr breit, keineswegs einheitlich. Von unten kommen Leserbriefe und auch Schreiben nach oben. Die Kirchenmedien sind ein Ort. Sofern es sich bei Kritikern um kirchlich angebundene Stellen der Friedensarbeit, Kriegsdienstverweigerer-Beratung etc. handelt, stehen sie natürlich im innerkirchlichen Gespräch mit der Leitungsebene. Die Denkschrift wird auch auf länger vorbereiteten Veranstaltungen diskutiert bzw. besser gesagt: beworben. Wie die EKD-Ratsvorsitzende auf die entschiedene Kritik zum Beispiel aus den gewaltfreien Friedenskirchen der Reformation antwortet, bleibt abzuwarten.

    In der aktuellen Märzausgabe der „Herder-Korrespondenz“ wenden sich die Denkschrift-Autorinnen an ihre sehr zahlreichen Kritiker. Sie unterstreichen ihre Sicht einer „Jenseitigkeit des Gottesreiches“ und einer Jenseitigkeit der christlichen Friedenshoffnung. Also haben die Propheten Israels und der Heiland Frieden und Gewaltlosigkeit verheißen für ein zweites Stockwerk der Wirklichkeit, das mit dem menschlichen Drama hienieden nicht sehr viel zu tun hat. Aus dem Römerbrief wollen die Denkschriftmacher unverdrossen Gehorsam gegenüber der Staatsobrigkeit ableiten – sodann auch, „dass die Obrigkeit des Schwerts um ihrer ordnenden Funktion willen bedarf“. Wenn es auf diesem Niveau weitergeht, kann man wohl kaum von Austausch sprechen.

    Was vermuten Sie: Was ist der Grund für die Positionierung der EKD?

    Nicht zuletzt sollte man mit Martin Luther und Karl Marx auch vom Geld reden. Woran dein Herz hängt, da ist auch dein Gott. Das Sein bestimmt das Bewusstsein. In den staatlich privilegierten Großkirchen gilt ja keineswegs die altkirchliche Regel, dass das Bischofsgehalt nicht höher sein darf als die kirchliche Armenfürsorge. Obwohl sich die Kirchen hierzulande rasant pulverisieren, bleibt der aktuellen „Elite“ ja noch die Verfügung über gigantische Vermögen. Da sollte niemand eine aufmüpfige Amtskirche erwarten, die den Mächtigen ins Rad fällt. Die evangelischen Kirchen in der DDR, die alle diese Privilegien nicht hatten, die zeichneten sich durch staatsferne, theologisch fundierte und sehr entschiedene Friedenszeugnisse aus.

    Zum anderen sehe ich die keineswegs staatsunabhängige Militärseelsorge als ein wichtiges Moment im militärfreundlichen Kurs. Die Atombomben-Duldung bzw. Empfehlung gab es in einem Dokument des Militärkirchenwesens schon 2023. Man sehe sich da die Autorennamen und daneben das Team der aktuellen Denkschrift an.

    Wie sieht es im Innern der Kirchen aus? Haben Sie da Einblicke? Tragen denn all die Pfarrer usw. diesen Kurs mit?

    Pazifisten und Antimilitaristinnen sind in der Gesellschaft – jedenfalls was die öffentliche Sichtbarkeit betrifft – eine Minderheit. Die Kirchen sind ein Spiegelbild – und sie reden ja auch in den letzten Jahren mehr denn je so, wie es der Hauptstrom der Medien vorgibt. Zudem hat sich in den neoliberalen Jahrzehnten die Kirche insgesamt durchgreifend gewandelt. Gleichwohl kommt Widerspruch jetzt gerade aus frommen Kreisen. Mit dem Atombomben-Votum hat die EKD schließlich den Bogen überspannt. Der Gegenwind ist schon so vielfältig und kräftig, dass eine wirkungsvolle Revolte wider kirchliche Militärdoktrinen keineswegs unmöglich erscheint.

    Wie würde aus Ihrer Sicht eine kirchliche Positionierung aussehen, die dem christlichen Glauben gerecht wird?

    Krieg? Ohne uns! Israels Propheten und Jesus von Nazareth in den Himmel abzuschieben, wenn sie unbequem werden, damit wäre als erstes aufzuhören. Sodann stünde das Rüstzeug bereit, die völlig irrationalen Heilsversprechen der Militärkomplexe einer Überprüfung zuzuführen und zu entlarven. Unter diesem Vorzeichen ließe sich auch die Unmöglichkeit verstehen, eine moderne Gesellschaft mit den Erzeugnissen der parasitären Totmachkonzerne und Rüstungsbillionen zu verteidigen – statt durch Investitionen in das Leben. Statt vage von einer unerlösten, sündigen Welt daherzureden, sollten in der Kirche jene zu Wort kommen, die das zivilisatorische Drama der letzten fünf Jahrtausende auf der Höhe der Zeit darstellen können.

    Im 3. Jahrtausend nach Christus – im Angesicht der Atombombe und der ökologischen Krise – ist es auf dieser schönen Erde einfach zu spät für den homo sapiens, um noch an seiner „Kulturerrungenschaft Krieg“ festzuhalten. Die totalitären militärtechnologischen Revolutionen und die neue Militarisierung führen hinein in den Abgrund. Eine Kirche, die sich von ihrem Gründer die Blindheit heilen lässt, wird das sehen und sich dem Wahnsinn verweigern. Es gibt keine guten Imperien und es gibt keine gerechten Kriege. Die Kriegspropheten sind immer falsche Propheten. So weit ist die Weltökumene schon lange. So weit waren auch die Kirchen hierzulande schon einmal. „Menschwerdung“, so lautet die Botschaft: Frieden auf Erden! Die himmlischen Gefilde brauchen hingegen in Sachen Frieden keinen Nachhilfeunterricht und auch keine Propheten.

    Da stellen sich die Kirchen hin, angeblich im Geiste von Jesus Christus, der immerhin für seinen Glauben gestorben ist, und agieren so, als ob sie bloß der Politik keine Unannehmlichkeiten bereiten möchten.

    Freiwillig und gerne ist Jesus nicht am Kreuz gestorben. Er wurde vor zwei Jahrtausenden ermordet von einem Imperium, das sein Wirken unter den Leuten klarsichtig als Fundamentalabsage an Roms Programm „Münze – Macht – Militär“ erkannte. Sein Angebot war mitnichten wider die Natur des Menschen, denn Herrschaftsfreiheit (Gleichberechtigung), Hilfsbereitschaft und Solidarität zeichneten den homo sapiens aus, bevor die Staatskomplexe im Dienste der wenigen Besitzenden alle Kultur dirigierten. Für die römische Besatzungsmacht war der gewaltfreie Weg Jesu viel gefährlicher als jene Dolchmänner, die dem Wahn anhingen, eine übermächtige Soldateska mit Waffen aus dem Land zu jagen. Jesus brach – wie vor ihm schon die Propheten Israels und viele Liebhaber des Lebens – mit der maßgeblichen Funktion der überkommenen Religionsapparate, nämlich die Mächtigen und das Totmachen von Menschengeschwistern im Namen einer Gottheit zu legitimieren. Nur im Zusammenhang mit einem solchen radikalen Bruch sollten wir bezogen auf alle Religionen von „Offenbarung“ sprechen.

    Sie kennen bestimmt das Lied von Reinhard Mey „Sei wachsam“. Eine vielzitierte Zeile lautet:

    Sie nennen es das Volk, aber sie meinen Untertanen; All das Leimen, all das Schleimen ist nicht länger zu ertragen; Wenn du erst lernst zu übersetzen, was sie wirklich sagen; Der Minister nimmt flüsternd den Bischof beim Arm: “Halt′ du sie dumm, ich halt’ sie arm!”

    Darin steckt eine uralte Kritik, nämlich: Dass die Kirchen am langen Ende mit der Politik paktieren. Wie sehen Sie das?

    Zur Liedzeile sei angemerkt: Die Armen, aus denen sich die Kriegstruppen für die Weltordnung der Besitzenden vorzugsweise rekrutieren, sind im deutschen Bürgerkirchentum wohl keine Gruppe, die da groß was zu sagen hätte. In zwei Weltkriegen haben die deutschen Großkirchen den Regierenden in Deutschland assistiert. Ich befürchte, es würde bei einem dritten Weltkrieg oder einem neuen „Ostfeldzug“ überwiegend nicht anders sein. Die Argumentationsfiguren ändern sich in den verschiedenen Zeiten; die Strukturen des Zusammenspiels sind im Wesentlichen aber immer noch die alten. Man folge nur Monat für Monat den neuesten Losungen der Herren Militärbischöfe.

    Wie sieht es eigentlich mit den Christen aus im Hinblick auf das Verhalten der Kirchen in Sachen Krieg?

    Drei Jahrhunderte lang blieben die frühen Christen ihrem Heiland treu und somit dem Kriegsapparat des Imperiums fern – gerade weil sie als Erdenmenschen aus Fleisch und Blut „im Himmel“ und nicht im Imperium beheimatet waren. Es kam aber der römische Soldatenkaiser Konstantin und bog sich das Kirchentum so zurecht, dass es nach Art der alten Priesterapparate und Staatskulte wieder zum Führen von Kriegen nützlich wurde. Nur wo dieser fatale Vorgang restlos rückgängig gemacht wird, gibt es für Christsein und kirchliche Gemeinschaft eine Zukunft. Das ist keine Utopie.

    Der im letzten Jahr gestorbene Bischof von Rom, Franziskus, hinterließ ein pazifistisches Vermächtnis. Die evangelische Landeskirche im Rheinland hat noch 2018 gefordert, dass alle Atomwaffen aus diesem Land verschwinden, und auch ihr Präses hat unlängst seine kategorische Ablehnung der Massenvernichtungsbomben bekräftigt. Die evangelische Badische Landeskirche vermittelt schon seit langem Alternativen zu den Militärapparaten, die ja nirgendwo einlösen, was sie versprechen, sondern stets die Welt in ein Reich der Traurigkeit verwandeln. Bekäme die neue skandalöse EKD-Denkschrift eine Mehrheit, wenn alle Getauften abstimmen dürften?

    Lesetipp

    Peter Bürger (Hrsg): Umdenkschrift zum Evangelischen Diskurs über Krieg und Frieden. Kritische Wortmeldungen aus der EKD-Kontroverse – Eine Sammlung, herausgegeben im Auftrag der Solidarischen Kirche im Rheinland und des Ökumenischen Instituts für Friedenstheologie. Band 43: edition pace. Verlag BoD. Paperback. 300 Seiten. 12,99 Euro. ǀ Folgeband: Umdenkschrift II … Weitere kritische Wortmeldungen. 152 Seiten. 7,99 Euro. – Beide Teile digital auch frei abrufbar u.a. auf: solidarischekirche.de

    #Alkemagne #guerre #église #religion

  • L’abbé Pierre, l’apôtre des pauvres qui « confondait l’argent d’Emmaüs avec le sien »
    https://www.lemonde.fr/societe/article/2025/12/19/l-abbe-pierre-l-apotre-des-pauvres-qui-confondait-l-argent-d-emmaus-avec-le-

    [Une des proies de l’abbé écrit, à la fin de sa vie :] « Nombreuses sont les malheureuses dont il a abusé dans sa vie sous prétexte de leur venir en aide, en particulier des étrangères sans papiers dont il me racontait l’histoire, sans aucune honte. »

    Pour y voir plus clair, il est indispensable de se rendre aux Archives nationales du monde du travail rassemblées à Roubaix (Nord) sur le site de l’ancienne filature Motte-Bossut. C’est dans ce spectaculaire bâtiment de brique rouge que sont préservées les données personnelles de l’abbé Pierre confiées à l’institution culturelle par Emmaüs International, seul et unique héritier du prêtre décédé en 2007. Adrien Chaboche a accepté de nous en donner un libre et total accès.

    L’inventaire des documents s’étend sur 317 pages. Une vingtaine de références renseignent sur les ressources du héros des « couche-dehors », nom que le religieux aimait donner à ses protégés à la rue. Une première boîte étiquetée « Imposition » permet d’entrer dans le vif du sujet des revenus officiellement déclarés par « Henri Grouès dit Abbé Pierre, prêtre, fondateur-animateur du mouvement Emmaüs », comme il se présente au Trésor public. Cette collection – incomplète – débute par l’année 1979 pour se terminer avec celle de 2006, un an avant la disparition de l’ecclésiastique.

    Commençons par 1979. Henri Grouès déclare alors 58 384 francs de pensions (âgé de 67 ans, l’abbé perçoit sa retraite d’ancien député et celle de prêtre diocésain) et de rentes viagères à titre gratuit, c’est-à-dire reçues par donations entre vifs ou par testament. Afin d’évaluer ce que représenterait aujourd’hui cette somme, nous avons utilisé le convertisseur officiel franc-euro de l’Insee, qui tient compte de l’érosion monétaire due à l’inflation. Le résultat obtenu s’élève à 33 058 euros (valeur 2024), soit plus que le smic actuel – environ 22 000 euros brut par an.

    Droits d’auteur

    Au fil du temps, les revenus du prêtre font un bond extraordinaire. Devenu l’idole des Français – le cinéma s’est emparé de son histoire en 1989 avec Hiver 54, l’abbé Pierre, un film porté avec fougue par l’acteur Lambert Wilson –, le religieux multiplie les écrits et les livres d’entretiens. A Roubaix, 69 ouvrages signés par lui ou par ses biographes sont offerts à la consultation. Ce vedettariat se traduit dans le volume de ses gains dopés par les droits d’auteur reçus d’éditeurs parmi les plus en vue sur la place de Paris, comme Fayard, Le Seuil, Robert Laffont, Bayard, Actes Sud, Albin Michel et Flammarion. En 1994, l’ensemble de ses rentrées d’argent atteint la somme de 626 980 francs (154 976 euros), dont les trois quarts proviennent de ses ouvrages. Le prêtre doit s’acquitter de 194 892 francs (48 173 euros) auprès du fisc.

    [...]

    Afin de saisir le dessous des cartes, il faut remonter au fameux appel à la solidarité lancé par le religieux le 1er février 1954 à l’antenne de Radio Luxembourg : « Mes amis, au secours… Une femme vient de mourir gelée cette nuit (…) serrant sur elle le papier par lequel on l’avait expulsée… » Ce cri du cœur bouleverse la France. Les dons affluent, c’est un raz-de-marée. Les plus modestes apportent couvertures et petits colis tandis que les bourgeoises se délestent de leurs bijoux et de leurs manteaux de fourrure. Chacun y va de son écot. Débordés, les bénévoles ne savent plus où stocker les liasses de billets, des millions de francs sont récoltés. Et puisqu’il faut improviser, les chèques sont encaissés sur le compte chèque postal (CCP) de l’abbé Pierre n°4 537 20 E-Paris.

    [...]

    ... les grands reporters Laetitia Cherel et Marie-France Etchegoin rapportent les propos d’une ancienne secrétaire d’Emmaüs international, Brigitte Mary. Cette dernière fait état d’une décision prise au début des années 1970 pour que les bénéfices des camps internationaux soient répartis en quatre parts égales dont l’une pour le prêtre, sans qu’il ait à rendre compte de l’utilisation des fonds dévolus. 5 % ? 25 % ? « Visiblement, une partie de l’argent généré sur les chantiers était mise à la disposition de l’abbé Pierre pour ses œuvres de charité, admet Adrien Chaboche [délégué général d’Emmaüs International]. Déterminer quelle structure le faisait et quelle somme était donnée représente un énorme travail de recherche, Emmaüs étant loin d’être un tout unique, comme vous le savez », poursuit-il, réitérant sa volonté « que toute cette vérité éclate ».

    A 74 ans, Yves Godard souhaite aussi connaître l’entière vérité sur l’abbé Pierre, qui fut son mentor. Porté par l’utopie de Mai 68, ce militant rejoint Emmaüs un an plus tard. Il a participé à ces camps où des milliers de jeunes bénévoles européens ratissaient une région entière pour vider les caves et les greniers de particuliers. La vente de ces tonnes de bric-à-brac rapportait « des sommes faramineuses », se souvient cet ancien responsable de la communauté de Poitiers. « Pour augmenter les bénéfices, nous vivions à la dure jusqu’à dormir par terre, raconte-t-il. Nous brassions des millions de francs, toujours du cash. A l’époque, nous ne nous sommes jamais demandé comment l’abbé utilisait l’argent qu’il prélevait. Pour nous, il aidait les gens, mais, depuis les révélations, j’ai le sentiment de m’être fait rouler dans la farine. »

    https://justpaste.it/erp48

  • COMMUNIQUE DE PRESSE de la Libre Pensée : Fédération Ardèche-Drôme
    C’est avec surprise, étonnement et colère que nous avons appris via le compte Facebook du Préfet de l’Ardèche et le Dauphiné Libéré, que le groupement de gendarmerie de l’Ardèche a une nouvelle fois, à l’occasion de la célébration de la Sainte-Geneviève, participé à une cérémonie religieuse en présence des plus hautes autorités du département et de la région (Préfet, président du département, élus régionaux et locaux).
    Rappelons que, par décision du 19 mars 2025, le tribunal administratif de Lyon avait annulé la décision du colonel commandant le groupement de gendarmerie de l’Ardèche, en tant qu’elle comportait l’organisation d’un office catholique, pour les motifs suivants :
    « […] une messe célébrée par deux représentants du culte catholique au sein d’une église située hors de l’enceinte
    militaire ne saurait, compte tenu de sa nature même et de son caractère indissociable de la religioncatholique, constituer une célébration susceptible de revêtir une pluralité de significations. […]
    Dès lors, en organisant un office religieux selon les modalités précédemment décrites, et en allouant des moyens,
    notamment humains, pour sa tenue, le colonel commandant le groupement de gendarmerie a expriméla reconnaissance d’un culte et une préférence religieuse en méconnaissance du principe de laïcité telque garanti par l’article 1er de la Constitution. »
    La fédération Ardéchoise et Drômoise de la Libre Pensée s’étonne qu’une institution en
    contact quotidiennement avec la population et chargée de faire respecter la loi organise au mépris de celle-ci un office religieux au cours de la célébration de la Sainte-Geneviève. Le respect des traditions ne peut servir de couverture à cette atteinte au principe fondamental de la liberté de conscience reconnu par les lois de la République. Ainsi, les pompiers fêtent la Sainte-Barbe mais sans messe.
    Alors qu’il ne cesse de parler de laïcité, qu’attend le Ministre de l’Intérieur pour mettre fin à
    ces pratiques attentatoires à la neutralité de l’État.
    La Commission Administrative Fédérale de la Libre Pensée Ardèche-Drôme

    #Prefet_Ardeche #laicite #messe #EgliseCatholique

    https://fnlp.fr

  • Wenn die Kirche den Zeitgeist der Kriegstüchtigkeit umarmt
    https://www.telepolis.de/article/Wenn-die-Kirche-den-Zeitgeist-der-Kriegstuechtigkeit-umarmt-11081345.html

    L’église protestante d’Allemagne confirme son intégration historique dans l’état et publie un texte paradigmatique qui annule son penchant pacifiste et la situe du côté idéologique des partis politiques chrétiens belliqueux. On n’est plus très loin des appels à la guerre ecclésiatiques

    Mit Gott für Kaiser umd Vaterland !

    19.11.2025 von Robert Schwierkus - Die EKD reagiert auf den Ukraine-Krieg – doch Kritiker werfen ihr vor, westliche Narrative zu übernehmen und die Vorgeschichte auszublenden. Ein Kommentar.

    Im Kontext eines Zeitgeistes, der eine sicherheitspolitische Zeitenwende propagiert und mitunter so weit geht, eine allgemeine Kriegstüchtigkeit Deutschlands einzufordern, war es vermutlich nur eine Frage der Zeit, bis die widersprüchliche historische Verbindung zwischen der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) und einem – argumentierbaren – deutschen Hang zum Militarismus wieder Anlass zur Diskussion geben würde.

    Ausgangspunkt für diese Diskussion ist die kürzlich veröffentlichte Friedensdenkschrift der EKD, in der der ihr vorstehende Rat versucht, „mit der Spannung zwischen christlichem Friedensideal und politischer Verantwortung“ gegenüber einer „Realität von Gewalt und Bedrohung“ zu ringen.

    Im Zuge dieser Auseinandersetzung „w[erde] deutlich: Die evangelische Friedensethik befindet sich in einem Prozess der Neuorientierung, der noch nicht abgeschlossen ist“.

    Gleichwohl schlussfolgert mancher Beobachter bereits aus diesen Reflexionen, die „evangelische Kirche vollzieh[e] einen reichlich späten, aber darum nicht weniger richtigen Bruch mit ihrer bisherigen Friedensethik.“

    Hieraus resultiere unter anderem „eine Absage an die realitätsfremden, in der Kirche aber lange Zeit gleichwohl verbreiteten Konzepte, […] Aggressoren [wie Russland] mit gewaltfreiem Widerstand erfolgreich Einhalt zu gebieten“.

    Angesichts dieses Zeitgeistes sowie der kontraintuitiven Tatsache, dass christliche Friedensethik und militaristische Tendenzen sich nicht immer kategorisch ausschließen (oder ausgeschlossen haben), scheint ein fokussierter und vor allem kritischer Blick auf diese Friedensdenkschrift und einige ihrer Rezeptionen geboten.
    Die Welt sei in plötzlicher Unordnung

    Kern des Dokuments ist offenbar die notwendige Reaktion auf eine „Welt“, die „in Unordnung“ geraten sei. Primäre Ursachen dieser Entwicklung, so wie sie der Rat der EKD wahrzunehmen meint, finden sich bereits auf der ersten Seite des Vorworts:

    „Die Welt ist in Unordnung: Der völkerrechtswidrige russische Angriffskrieg gegen die Ukraine geht ins vierte Jahr. Seit dem Terrorakt der Hamas auf Israel am 7. Oktober 2023 verschärft sich die Situation im Nahen Osten immer weiter – mit grausamen humanitären Folgen. […]

    Der Wille zur Verständigung schwindet, Interessenkonflikte und das kaum mehr kaschierte Bemühen, die eigenen Interessen durchzusetzen, sind unübersehbar.“

    Von zentraler Relevanz ist diesbezüglich, ob die EKD den festgestellten „schwindenden Willen zur Verständigung“ als generelles Problem erachtet oder die entsprechende Verortung eher einseitig ausfällt.

    Schließlich lässt sich hieran im Kern ablesen, inwieweit die EKD mit ihrer Intervention versucht, der Problematik entgegenzuwirken – oder sie womöglich sogar verschärft, indem sie Argumenten, die internationaler Verständigung eher aversiv gegenüberstehen, eine vermeintlich ethische Grundlage liefert.

    In diesem Sinne wirkt die fragwürdige Behauptung, der andauernde Nahostkonflikt und dessen erneutes Aufflammen seien zuvorderst auf die umstrittenen Geschehnisse des 7. Oktobers 2023 zurückzuführen, kontraproduktiv und wird im weiteren Verlauf auch nicht ausdifferenziert.

    Tatsächlich entsteht dadurch der Eindruck, dass die EKD, zumindest an der Spitze, als Bestandteil deutscher Gesellschaft in Erscheinung tritt, der sich historisch des Öfteren schwer damit getan hat (und sich auch gegenwärtig tut), das moderne Israel und dessen Geschichte rational zu behandeln.

    Fokus der Denkschrift – und daher auch dieser Betrachtung – sind jedoch die „vielfältigen friedens- und sicherheitspolitischen Herausforderungen“, die mit „dem Beginn des Krieges in der Ukraine“ ins Zentrum deutscher und letztlich auch kirchlicher Aufmerksamkeit gerückt sind.

    Hier liege immerhin eine zentrale Ursache dafür, dass „der Rat der EKD […] im September 2022“ beschlossen hatte, „die friedensethische Positionierung der EKD weiterzuentwickeln“. Ein Unterfangen, das freilich nur erfolgversprechend gelingen kann, wenn es auf einer realistischen Einordnung der zugrunde liegenden internationalen Politik basiert.
    Schwieriges Verhältnis zur internationalen Politikgeschichte

    Diesbezüglich wird jedoch relativ schnell deutlich, dass auch die kontroverse Vorgeschichte des russisch-ukrainischen Krieges einer ernüchternd einseitigen Betrachtung zum Opfer fällt, die letztlich als Fundament der im Dokument gezeichneten Bedrohungslage Deutschlands und Europas fungiert und somit außerordentliches Gewicht trägt.

    So wird etwa unter Punkt 2.1, „Die Wucht des Tötens: Das gewaltvolle Sterben mitten unter uns“, behauptet, dass sich erst „[m]it Russlands Angriff auf die Ukraine Ende Februar 2022 […] das Bewusstsein für Krieg im Raum der EU verändert“ hätte – wodurch unweigerlich der Eindruck entsteht, die EKD würde dem in Deutschland nicht unüblichen geschichtsrevisionistischen Ansatz Vorschub leisten, der die Sezessionskriege Jugoslawiens in den 1990er Jahren, inklusive Deutschlands völkerrechtswidriger Intervention, auszublenden versucht.

    Ebenso wird der von 2014 bis 2022 ausgetragene ukrainische Bürgerkrieg negiert, der der umfassenden russischen Invasion vorausgegangen war und der kontextuell kein einziges Mal Erwähnung findet.

    Stattdessen wird unter Punkt 2.3., „Die Arroganz der Macht: Die manifeste Krise der internationalen prinzipiengeleiteten Politik“, darauf abgestellt, die USA und Deutschland hätten „seit 1990 auf die Stärkung der internationalen regelbasierten Ordnung“ gesetzt, für die „[d]er russische Angriffskrieg auf die Ukraine […] eine markante Disruption“ sei.

    Doch was genau ist die sogenannte „regelbasierte internationale Ordnung“ eigentlich und herrscht diesbezüglich Einigkeit in der internationalen Politik?

    Entgegen des von der EKD übernommenen und aus westlicher Sicht eher selbstgefälligen Allgemeinplatzes, ihr Ziel sei es gewesen, „dem sanktionsbewehrten Recht Anerkennung zu verschaffen und für den Konfliktfall das Militär zu einer Art ’Weltpolizei’ umzuformen“, hat der renommierte US-Historiker Marc Trachtenberg kürzlich, und aus gutem Grund, daran erinnert, dass „diese Art zu denken keineswegs universell akzeptiert worden ist“.

    Im Gegenteil sind nicht-westliche Akteure im internationalen System, insbesondere – aber nicht ausschließlich – Russland, seit 1990 zunehmend zu der Konklusion gelangt, es handele sich bei dieser „Ordnung“ um nicht viel mehr als einen Euphemismus für die westliche Dominanz selbigen Systems.

    Richard Sakwa, renommierter Experte für russische Politik und Kritiker westlicher Hegemonialpolitik, hat dieses Verständnis wie folgt beschrieben:

    „Die Dominanz des demokratischen Internationalismus und seiner hegemonialen Institutionen erzeugte in Russland ein zunehmend bitteres Gefühl von Verrat und Ausgrenzung, das schließlich in einem langwierigen Konflikt um die Ukraine kulminierte.[…]

    Anstelle der Unparteilichkeit und Inklusivität des auf der Charta [der Vereinten Nationen] beruhenden internationalen Systems präsentierte sich der politische Westen (der sich anmaßend als ’regelbasierte internationale Ordnung’ bezeichnet) als Schiedsrichter über die Regeln.“

    Unabhängig davon, ob die Urheber der Denkschrift dies subjektiv für einleuchtend halten, wirft die gänzliche Abstinenz der russischen Perspektive doch bedeutsame objektive Fragen bezüglich des „Willens zur Verständigung“ auf, dessen „schwinden“ die Autoren beklagen.

    Insgesamt offenbaren die betrachteten Abschnitte ein schwieriges Verhältnis zur Geschichte der relevanten internationalen Politik und vermitteln eher den Eindruck einer westlichen „Welt in Unordnung“.
    Bemerkenswerte Kritik aus den eigenen Reihen

    Betont werden sollte daher ausdrücklich, dass die hier artikulierte Skepsis zunächst den verantwortlichen Rat der EKD betrifft und nicht gleich die Kirche in ihrer Gesamtheit. So hat sich etwa die evangelische Initiative Christlicher Friedensruf zu Wort gemeldet und übt „scharfe Kritik“ an den mithilfe der Denkschrift transportierten Überlegungen.

    Besonders eindrücklich wirken im Kontext der vorliegenden Analyse die folgenden Ausführungen, bei denen es sich lohnt, sie in Länge zu zitieren:

    „Leider, so die weitere Kritik, folge die Denkschrift einer eurozentrischen Weltsicht und der westlichen Deutung. Statt kritiklos den Narrativen von Nato, EU und Bundesregierung zu folgen, müssten etwa beim Ukraine-Konflikt auch kritische Stimmen zu Wort kommen.

    Das Völkerrecht und die Menschenrechte würden nicht nur durch Russland, sondern auch durch die auf globale Hegemonie ausgerichtete Politik der USA und ihrer Verbündeten verletzt. Der Irakkrieg und militärische Interventionen, Regime-Change-Operationen und Sanktionen der USA und ihrer Verbündeten hätten Millionen Menschen das Leben gekostet.“

    Dementsprechend fällt es schwer, nicht zu dem Schluss zu gelangen, der Rat der EKD falle mit seiner Darbietung einer notorisch anmutenden deutschen Neigung zur Doppelmoral anheim.

    Ein Eindruck, der einen bitteren Beigeschmack hinterlässt, da man eigentlich annehmen würde, die Aufgabe einer ethisch-religiös begründeten Intervention sei es, mäßigend auf derlei menschliche Verfehlungen einzuwirken.
    Kernprobleme überwiegen eine sonst zur Differenzierung fähige Ethik

    Stattdessen öffnet der Rat der EKD – gewollt oder ungewollt – die ihm unterstehende Institution und deren Mitglieder einer Vereinnahmung durch eingangs erwähnte Teile deutscher Gesellschaft, die die Friedensdenkschrift als „eine Zäsur“ in der kollektiven Erinnerung verankert sehen wollen.

    „Der Text und auch die Kirchenleitung g[ä]ben sich [demnach] zwar alle Mühe, diesen Bruch mit der Beteuerung zu verschleiern, dass die bisherige Friedensethik der EKD bloß ’aktualisiert und konkretisiert’ werde und es sich lediglich um ’Neuakzentuierungen’ der bisherigen Lehre handele.“

    Lege man jedoch die aktuelle Darreichung „neben die bisher gültige Denkschrift aus dem Jahr 2007 […] oder die spätere Friedens-Kundgebung der EKD-Synode von 2019, lässt sich der inhaltliche Bruch schwerlich übersehen.“

    Dies entspricht der hier festgestellten Einseitigkeit zentraler Aspekte, die laut eigener Darstellung den Anstoß zum vom Rat der EKD initiierten „Prozess der Neuorientierung“ gegeben haben, letztlich aber jede noch so differenzierte ethische Erwägung des Dokuments entscheidend schwächen. In der Konklusion lässt die Friedensdenkschrift daher kaum Raum, um sie nicht als bedenkliche Zäsur in historisch sensiblen Zeiten wahrzunehmen.

    #Allemagne #église #militarisme #guerre #protestantisme #pacifisme

  • Lettre ouverte : « Messieurs les évêques, réagissez contre l’homophobie de vos pairs »

    Des évêques homophobes ont dénoncé de manière injurieuse l’existence d’un pèlerinage de catholiques LGBTQIA+ qui a eu lieu en septembre à Rome. Cela devrait révolter tous les catholiques attachés au message d’amour et d’accueil inconditionnels des Évangiles. Nous, membres du collectif catholique P.A.I.X, nous demandons aux autres évêques de réagir et de condamner l’homophobie de leurs pairs !

    https://blogs.mediapart.fr/collectif-catholique-paix/blog/211025/lettre-ouverte-messieurs-les-eveques-reagissez-contre-l-homophobie-d

    #homophobie #eglise

  • Kirchlicher Sonderweg : Diakonie bekommt Recht
    https://www.jungewelt.de/artikel/511010.kirchlicher-sonderweg-diakonie-bekommt-recht.html

    Les employés des églises allemandes et de leurs entreprises et associations sont toujours exclus du droit du travail national. Les institutions religieuses leur imposent un régime spécial où les droits des employés sont limités à ce que les curés veulent bien leur concéder.

    24.10.2025 von Susanne Knütter - Dürfen kirchliche Unternehmen Konfessionszugehörigkeit verlangen? Karlsruhe hebt Erfurter Urteil auf

    Warum sollte man für ein kirchliches Unternehmen arbeiten, wenn man nicht christlich ist? Eine berechtigte Frage, die aber auf dem bayerischen Land oder im rheinland-pfälzischen Kreis Trier-Saarburg sicherlich anders beantwortet werden würde als in Berlin oder im brandenburgischen Neuruppin. Sich nicht bei einem bestimmten Betrieb zu bewerben, setzt voraus, dass es eine Auswahl gibt. Tatsächlich gehören die christlichen Kirchen zu den größten »Arbeitgebern« des Landes. Nach Angaben der Gewerkschaft Verdi beschäftigten sie und ihre Wohlfahrtsverbände insgesamt 1,8 Millionen Menschen. Nur im öffentlichen Dienst arbeiten noch mehr.

    Das Bundesverfassungsgericht hat nun kirchliche »Arbeitgeber« gestärkt. Es ging um die Frage, ob Diakonie, Caritas und Co. bei Einstellungen eine bestimmte Religionszugehörigkeit von Bewerberinnen und Bewerbern fordern dürfen oder nicht. Das Karlsruher Gericht hob ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts von 2019 auf, das ein Beharren auf Kirchenmitgliedschaft nicht in jedem Fall als gerechtfertigt ansah. Insbesondere nicht, wenn es um Jobs außerhalb seelsorgerischer oder traditionell für das christliche Profil der Institutionen zentraler Felder geht.

    Im verhandelten Fall ging es um eine von der Diakonie ausgeschriebene Referentenstelle für das Projekt »Parallelberichterstattung zur UN-Antirassismuskonvention«. In der Ausschreibung wurde die Zugehörigkeit zu einer protestantischen Kirche verlangt. Die Frau machte in ihrer Bewerbung keine Angaben zu ihrer Konfession, wurde nicht zum Bewerbungsgespräch eingeladen und klagte. Das war 2012.

    Das Bundesarbeitsgericht sah hier einen Verstoß gegen die europäische Antidiskriminierungsrichtlinie und sprach der Bewerberin 3.915 Euro Entschädigung zu. Die Diakonie sah sich durch das Urteil in ihrem religiösen Selbstbestimmungsrecht verletzt und beschwerte sich in Karlsruhe. Der Beschwerde hat das Bundesverfassungsgericht am Donnerstag stattgegeben. In der Begründung hieß es, das Bundesarbeitsgericht habe nicht ausreichend berücksichtigt, dass die europäische Gleichbehandlungsrichtlinie nationalen Gesetzgebern laut EuGH-Auslegung entsprechende »Spielräume« lasse.

    Damit sind alle Interessengruppen zufrieden. »Das höchste deutsche Gericht hat für Klarheit gesorgt. Kirche und Diakonie dürfen in ihrer Einstellungspraxis in begründeten Fällen eine Kirchenmitgliedschaft ihrer Mitarbeitenden voraussetzen«, sagte Diakonie-Vorstand Jörg Kruttschnitt. »Dies steht nicht im Widerspruch zum europäischen Antidiskriminierungsrecht.« Die theologische Wertung und Überprüfung obliege dabei den kirchlichen »Arbeitgebern« und nicht staatlichen Gerichten. »Das Verfassungsgericht hat unseren Spielraum bestätigt – damit gehen wir sehr verantwortungsvoll um«, sagte Stephan Schaede, Vizepräsident der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD).

    Ebenso begrüßte Verdi das Urteil: »Im konkreten Einzelfall hat das Bundesverfassungsgericht zwar gegen die Klägerin entschieden«, erklärte Bundesvorstandsmitglied Sylvia Bühler. »Zugleich hat das Bundesverfassungsgericht aber die grundsätzliche Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs und des Bundesarbeitsgerichts bestätigt, wonach die Kirche nicht einfach deshalb diskriminieren darf, weil sie Kirche ist.« Vielmehr müssten kirchliche »Arbeitgeber« den Gerichten konkrete berufliche Anforderungen darlegen, warum bestimmte Tätigkeiten eine Kirchenmitgliedschaft erforderlich machen.

    Und Bühler appellierte: Es sei höchste Zeit, dass die Kirche im Jahr 2025 ankomme. »Niemand hat etwas dagegen, dass die Pfarrerin oder der Seelsorger Kirchenmitglied sein müssen.« Aber der willkürlichen Ausweitung auf andere Beschäftigte seien nun Grenzen gesetzt. »Schließlich pflegt eine qualifizierte Pflegekraft nicht weniger gut, nur weil sie kein Kirchenmitglied ist.«

    Abgeschlossen ist die Streitfrage indes noch nicht. Karlsruhe wies den Fall zurück nach Erfurt. Des weiteren könnte demnächst schon eine Reaktion aus Luxemburg kommen. Denn dort liegen weitere Fälle zum deutschen Sonderweg des kirchlichen Arbeitsrechts zur Entscheidung vor.

    #Allemagne #église #travail #droit

  • Un documentaire sur les chasses aux sorcière en Europe qui venait tout juste d’entrer dans « l’époque moderne ». On y apprend qu’au Labourd (partie nord du Pays Basque faisant alors partie du royaume de France), les autorités ecclésiastiques se sont particulièrement « distinguées » en 1609 avec plus de 80 procès en sorcellerie suivis de bûchers, visant des femmes jugées beaucoup trop émancipées par rapport à leurs consœurs du reste de l’Europe de cette époque-là. Avec l’intervention de Mona Chollet dans le documentaire.

    https://www.arte.tv/fr/videos/112345-000-A/sorcieres-chronique-d-un-massacre

    Convoquant les témoignages éclairés de spécialistes de la chasse aux sorcières (historiens, archivistes, anthropologues...) de Bayonne à Lausanne en passant par Strasbourg et Pampelune, et également l’essayiste Mona Chollet, autrice de l’essai best-seller Sorcières – La puissance invaincue des femmes (éd. La Découverte), cette enquête saisissante décrypte les mécanismes cruels, irrationnels et misogynes qui conduisirent quatre-vingts personnes à la mort. Grâce à un habile montage d’entretiens, de reconstitutions tirées du film Les sorcières d’Akelarre (2020) de Pablo Agüero, et de séquences animées, la réalisatrice Marie Thiry (Le chevalier au dragon – Le roman disparu de la Table ronde) souligne à quel point les autorités religieuses et politiques s’en prirent aux femmes, mais aussi aux traditions païennes et aux rites dévolus aux solstices d’été et d’hiver, dont serait issu le fameux balai de la sorcière. Nourrie d’extraits du film La sorcellerie à travers les âges de Benjamin Christensen (1922) et de gravures, animées à partir de celles ornant le livre publié par Pierre de Lancre en 1612, cette étude rigoureuse d’une des faces les plus sombres de la Renaissance rend aussi justice à toutes celles que la folie religieuse et misogyne de cette époque a voulu effacer.

    #église_catholique #religions #christianisme #clergé #misogynie

  • The Magdalene Sisters - ARTE (jusqu’au 04/11/2025-)
    https://www.arte.tv/fr/videos/121241-000-A/the-magdalene-sisters

    Pendant des décennies, des adolescentes ont été placées dans les foyers de la Madeleine en Irlande et en Grande-Bretagne, où elles ont connu l’enfer. Une décennie avant Philomena de Stephen Frears, le réalisateur et acteur Peter Mullan (Mum, Top of the Lake) s’empare de faits réels qui ont secoué la société irlandaise après la découverte, en 1993, des restes de plus d’une centaine de pensionnaires dans un ancien couvent racheté par un promoteur immobilier. Adoptant une approche quasi documentaire, The Magdalene Sisters témoigne de l’arbitraire et de la violence à l’œuvre dans ces institutions censées protéger les mineures qui y étaient placées. Au travers des épreuves endurées par ses jeunes protagonistes, une implacable dénonciation d’un système dévoyé, qui a suscité à sa sortie l’ire du quotidien pontifical Osservatore Romano, mais a été récompensée par le Lion d’or à la Mostra.

    On estime que 30 000 femmes y ont été détenues. La dernière « laverie » a fermé en 1996.

    #film #femmes #église #Irlande

  • Les monastères : deux millénaires d’utopie ?
    https://lvsl.fr/les-monasteres-deux-millenaires-dutopie

    Deux mille ans d’histoire des monastères chrétiens peuvent-ils constituer une source d’inspiration pour les militants progressistes ? C’est le pari du journaliste #Timothée_de_Rauglaudre, qui jette un regard original sur cette institution dans #La_grâce_politique_du_monastère. Une utopie pour notre temps (Seuil, 2025). L’idée est provocatrice. Si elle a peu de chance de convaincre les matérialistes endurcis, du moins éveillera-t-elle leur intérêt. Analyse.

    #Idées #christianisme #écologie #Église_catholique #ZAD

  • #Payer_la_terre. À la rencontre des premières nations des #Territoires_du_Nord-Ouest_canadien

    En 2015, Joe Sacco s’est rendu par deux fois dans les territoires du Nord-Ouest du Canada, au-dessous de l’Arctique. Il est allé à la rencontre des Denes, un peuple autochtone. L’auteur nous raconte l’histoire de ce peuple, ses traditions, restées intactes pour certaines, les premières rencontres avec les Anglais.
    Pendant longtemps, les peuples indigènes du Grand Nord, vivant sur des terres non propices à la colonisation agricole, restèrent livrés à eux-mêmes, jusqu’à ce que la découverte de pétrole et d’or incite le gouvernement à officialiser son autorité sur eux, comme sur leurs terres. À cette période, les autorités s’appropriaient les territoires, non plus par les massacres, mais cliniquement, méthodiquement, et de façon administrative – grâce à des traités.
    En lisant ceux-ci, on n’échappe pas à l’impression que les « Indiens » ont donné la terre où ils vivaient en échange de la promesse d’une annuité de quelques dollars, de quelques outils et de médailles pour ceux qui se disaient leurs chefs. Aujourd’hui, la fracturation hydraulique ajoute la pollution à la spoliation initiale.

    https://www.futuropolis.fr/9782754818551/payer-la-terre.html
    #BD #livre #bande-dessinée
    #Joe_Sacco #Canada #peuples_autochtones #Dene
    #nature #forêt #nomadisme #environnement #montagne #animaux #humilité #fracturation_hydraulique #fracking #pétrole #Territoires_du_Nord-Ouest #industrie_pétrolière #Compagnie_de_la_Baie_d'Huston #extractivisme #conflits #résistance #travail #alcoolisme #drogue #alcool #argent #éducation #champs_pétroliers #exploitation_minière #développement #gaz_naturel #Sahtu #Mackenzie_Valley_Land_and_Water_Board #missionnaires #Eglise_catholique #religion #spiritualité #communauté #mines #uranium #ski-doo #fourrures #or #Traité_8 #Traité_11 #René_Fumoleau #oralité #tradition_orale #Wunk_Sheek #Fraternité_indienne_des_Territoires_du_Nord-Ouest #Denedeh #affaire_Paulette #François_Paulette #justice #combat_juridique #gazoduc #prise_de_conscience #identité #Fort_Simpson #Nation_dene #diamants #prospection #droits_miniers #accords_territoriaux #quantum #autonomie_gouvernementale #Fraternité_indienne #logement #harcèlement_policier #Hire_North #Accord_tlicho #colonisation #sédentarisation #genre #langue #violence_domestique #maltraitance #abus_sexuels #suicide #scolarisation #évangélisation #pensionnats #assimilation #acculturation #pensionnats_autochtones #christianisation #châtiments_physiques #commission_de_vérité_et_conciliation #viols #travail_salarié #excuses #génocide_culturel #souffrance #traumatisme #dédommagement #inceste #colère #déculturation #parentalité #Trout_lake #aides_sociales #revendication_territoriale #différend_territorial #Colombie-Britannique #Yukon #Fort_Liard #mer_de_Beaufort #Inuvik #racisme #identité #violence_relationnelle #Dene_Nahjo #Idle_No_More #déracinement #capitalisme #genre #dépossession #mine_Giant #complexe_d'infériorité

    • ’My work is not finished’ : #François_Paulette named officer of Order of Canada

      Denesuline elder has long advocated for Indigenous and treaty rights

      Denesuline Elder François Paulette has many accomplishments under his belt. He’s an educator, activist, spiritualist, father, grandfather, former chief, and a traditional knowledge holder.

      Now he can add one more title to his name — officer of the Order of Canada.

      The national order recognizes people who have made extraordinary contributions to the country. Paulette is among 120 people — six from the North — who are being honoured this year. He is being recognized for his longtime contributions to treaty and Indigenous rights and his promotion of circumpolar health research.

      “My biggest job has always been protecting the Earth and the water. And that’s always for the future of the children. And also the rights of Indigenous people, treaty rights,” he said.

      But Paulette, who is a member of the Smith’s Landing First Nation, said he’s not one for medals and awards. When he learned he was an Order of Canada recipient, he said he had to think about whether or not to accept the honour. He ultimately decided to do it for his 10 grandchildren.

      “It’s not in my blood to get recognition, at least from the Canadian government or the Crown for the work I’ve done, because my work is all about protecting Mother Earth and working on rights of Indigenous people,” he said.

      For Paulette, one of his proudest accomplishments is moving back to his home community where he and his wife built a log home and raised their children in a contemporary-traditional lifestyle.

      “It was a sense of renewal for me,” he said.

      Paulette was born in April 1949, near Fort Fitzgerald, Alta, and lived there until his community was relocated to Fort Smith, N.W.T., by the federal government beginning in 1959.

      Paulette said he’s also proud of his work negotiating outstanding Crown treaty obligations.

      In 1969, Paulette was one of the founding members of the Indian Brotherhood of the Northwest Territories — renamed the Dene Nation in 1978 — which was formed in opposition to The White Paper. That federal document proposed terminating existing treaties and assimilating Indigenous people in Canada.

      A turning point for the Dene

      In 1971, Paulette became the youngest chief in the territory at that time. The following year, he was part of the Paulette Case, something he said was a “turning point for the Dene.”

      In that case, Paulette and 16 other chiefs from the Mackenzie Valley, challenged the Canadian government to recognize Indigenous title to over 1,165,494 square kilometres of land in the N.W.T. They filed a caveat arguing the Dene didn’t surrender their rights or land when they signed Treaty 8 and Treaty 11 and sought to prevent construction of the proposed Mackenzie Valley Gas Pipeline.

      In 1973, Supreme Court Justice William Morrow ruled that the chiefs had established a case for claiming rights to the land. While the ability to register the caveat was overturned by the Supreme Court of Canada, Morrow’s findings regarding Indigenous rights were upheld. The case also helped prompt the Berger Inquiry, which led to a moratorium on the proposed gas pipeline.

      “I think that turned the page of how the Dene were to begin to negotiate … Canada’s outstanding obligation to the First Nations,” Paulette said.

      Paulette said he is also proud to have been one of the delegates that travelled to Geneva, Switzerland, in 1977, to begin talks that led to the United Nations Declaration on the Rights of Indigenous Peoples.

      “That was nice to see that eventually unfold and be recognized by the world.”

      Since then, Paulette has been involved with the Institute for Circumpolar Health Research and is now an adjunct professor at the University of Alberta’s School of Public Health. He has also travelled around the globe speaking to people about Indigenous and treaty rights, spiritualism, healing and environmental protection.

      “If this little token of, this Order of Canada can elevate my profile, I will continue,” he said. “My life in that way is not going to change, my work is not finished.”

      Paulette will be honoured by the Order of Canada at a ceremony in Ottawa later this year.

      https://www.cbc.ca/news/canada/north/francois-paulette-order-of-canada-1.5413265

  • A Toulouse, le désarroi grandissant des catholiques, après la nomination comme chancelier d’un prêtre condamné pour viol
    https://www.lemonde.fr/societe/article/2025/08/06/a-toulouse-le-desarroi-grandissant-des-catholiques-apres-la-nomination-comme

    La nomination comme chancelier d’un prêtre condamné pour violences sexuelles a jeté le trouble au sein des fidèles du diocèse et d’au-delà, qui fustigent la vision archaïque de l’archevêque Guy de Kerimel.

    [...]

    C’est, comme plusieurs autres catholiques, par cette lettre que Margot Ferreira, membre d’une paroisse à Blagnac (Haute-Garonne), dans la banlieue de Toulouse, où elle s’occupe de la pastorale des jeunes, a appris la nouvelle. La fidèle, très impliquée dans l’Eglise, a été choquée au point de publier un texte sur le réseau social professionnel LinkedIn, lequel a fini par faire le tour de toute la sphère catholique française. Auprès du Monde, elle balaie immédiatement l’argumentaire de l’évêque : « On parle de mort sociale, alors qu’il n’en est rien ! Dans la fonction publique, il y a des postes qu’on ne peut pas exercer avec un casier judiciaire, mais pourquoi pas dans l’Eglise ? » D’autant que, dans le droit canonique, il est spécifiquement indiqué que « le chancelier et les notaires doivent être de réputation intacte et au-dessus de tout soupçon ».

    Pour beaucoup, il s’agit là d’une preuve supplémentaire que certains prélats n’ont toujours pas compris la portée de la crise des violences sexuelles qui secoue l’Eglise. Cette affaire serait ainsi emblématique d’un aveuglement qui demeure, quatre ans après la publication du rapport de la commission indépendante sur les abus sexuels dans l’Eglise (Ciase).

    [...]

    Si l’émotion est très vive parmi les fidèles, les réactions du clergé, elles, ont été particulièrement discrètes, voire inexistantes. Seul un évêque a osé publiquement exprimer son incompréhension à l’égard de son collègue : Mgr Hervé Giraud, à la tête du diocèse de Viviers, en Ardèche. Sur Bluesky, le 21 juillet, il s’est interrogé, citant le théologien allemand Johann Baptist Metz (1928-2019) : « D’où vient cette impression que l’Eglise a toujours mieux su faire avec les pécheurs qu’avec les victimes ? » Et de conclure : « La nomination du chancelier du diocèse de Toulouse est inacceptable et intenable. »

    (...) Plusieurs membres du clergé de Toulouse devraient bientôt, selon nos informations, demander à l’évêque de venir expliquer sa décision.

    https://archive.ph/R0IOa

    #église #viol #VSS

  • Besonderheiten einer Kündigung im kirchlichen Arbeitsrecht
    https://www.rechtsanwalt-bach.de/arbeitsrecht-leipzig/kirchliches-arbeitsrecht

    A propos de l’exclusion des employés des églises allemandes du droit du travail en vigeur.

    Das kirchliche Arbeitsrecht ist durch das Selbstbestimmungsrecht der Kirchen geprägt. Ob eine zum Kernbereich des kirchlichen Selbstbestimmungsrechts gehörende Maßnahme im Arbeitsrecht mit den Grundprinzipien der Rechtsordnung vereinbar ist, haben auch im Arbeitsrecht die staatlichen Gerichte zu entscheiden. Daraus folgt aber, dass die Arbeitsverhältnisse der kirchlichen Mitarbeiter nur eingeschränkt dem staatlichen Arbeitsrecht unterliegen. Zudem haben die Arbeitsgerichte die Vorgaben aus dem kirchlichen Arbeitsrecht zu beachten. Das gilt insbesondere bei Kündigungen. Als Fachanwalt für Arbeitsrecht möchte ich deshalb nachfolgend auf die Besonderheiten des Kündigungsschutzes im kirchlichen Arbeitsrecht eingehen.
    1. Selbstbestimmungsrecht der Kirchen

    Den Religionsgemeinschaften ist innerhalb der Schranken der Gesetze die freie Ordnung und Verwaltung der eigenen Angelegenheiten garantiert (Art. 140 GG i.V.m. Art. 137 Abs. 3 WRV). Zu diesem Selbstverwaltungs- und Selbstbestimmungsrecht der Kirchen gehört auch die Freiheit der Personalauswahl.
    Die Kirchen können sich zur Erfüllung ihres Auftrags, z.B. im krankenpflegerischen oder erzieherischen Bereich, auch der Organisationsformen des staatlichen Rechts bedienen und ihre Aufgaben z. B. in Form von Stiftungen und Vereinen durchführen. Sind solche Einrichtungen rechtlich selbstständig, muss sich aber aus der Satzung ergeben, zu welcher verfassten Kirche die Einrichtung gehört. Gegen den Willen der Kirche kann sich kein Verband einer verfassten Kirche zuordnen und sich auch nicht auf das kirchliche Selbstverwaltungs- und Selbstbestimmungsrecht berufen. Die Scientology Kirche kann sich allerdings nicht auf das kirchliche Selbstbestimmungs- und Selbstverwaltungsrecht berufen, da sie keine Religionsgemeinschaft ist (BAG 22.03.1995 Az. 5 AZB 21/94).
    a) Arbeitnehmerbegriff

    Personen, deren Beschäftigung nicht dem Erwerb dient, sondern durch karitative und religiöse Beweggründe bestimmt ist, steht wegen fehlender Arbeitnehmereigenschaft kein Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz (KSchG) im Arbeitsrecht zu. Hierunter fallen z.B. Geistliche, Pfarrer, Diakonissen, Ordensschwestern, Mönche, Missionare und in der Telefonseelsorge ehrenamtlich Tätige (BAG 29.08.2012 Az. 10 AZR 499/11).
    Nicht ordensgebundene Krankenschwestern oder Krankenpfleger sowie hauptamtliche Mitarbeiter der Scientology Kirche sind allerdings Arbeitnehmer nach dem KSchG im Arbeitsrecht.
    b) Arbeitsverhältnisse

    Auch für das kirchliche Arbeitsrecht können sich die Kirchen der Regelungen des staatlichen Dienstvertragsrechts bedienen. Begründen sie dadurch Arbeitsverhältnisse, findet das staatliche Arbeitsvertragsrecht Anwendung. Das Selbstbestimmungsrecht der Kirchen bleibt jedoch für die Gestaltung der Arbeitsverhältnisse im kirchlichen Arbeitsrecht erhalten. So können die gesetzlichen Kündigungsfristen durch kirchliche Arbeitsvertragsrichtlinien (AVR) geändert werden (LAG BB 23.02.2007 Az. 6 Sa 1847/06). Nimmt der Arbeitsvertrag nur Bezug auf die AVR und weist nicht auch die darin enthaltenen Ausschlussfristen im Volltext nach, kann der Arbeitnehmer bei einer Versäumung der Frist verlangen so gestellt zu werden, als ob er die Frist nicht versäumt hätte (§ 2 Abs. 1 NachwG; BAG 30.10.2019 Az. 6 AZR 465/18).

    Ebenso können Arbeitnehmern im kirchlichen Arbeitsrecht besondere Loyalitätspflichten auferlegt werden und die Kirchen in Arbeitsverträgen verlangen, dass die Grundsätze der kirchlichen Glaubens- und Sittenlehre auch im Privatleben beachtet werden.
    Übernimmt ein kirchlicher Träger aber z.B. ein weltliches Krankenhaus im Wege des Betriebsübergangs, müssen die übernommenen Arbeitnehmer die besonderen Loyalitätspflichten im kirchlichen Arbeitsrecht nur beachten, wenn das arbeitsvertraglich vereinbart wurde (BVerfG 22.10.2014 Az. 2 BvR 661/12).
    2. Gleichbehandlung nach dem AGG und kirchliches Arbeitsrecht

    Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) findet auch auf kirchliche Arbeitsverhältnisse Anwendung und schränkt das Selbstbestimmungsrecht der Kirchen ein. Wenn sich das nationale Recht nicht in Einklang mit Art. 4 Abs. 2 der Richtlinie 2000/78/EG bringen lässt, sind die Arbeitsgerichte gehalten, erforderlichenfalls jede entgegenstehende nationale Vorschrift unangewendet zu lassen (EuGH 17.04.2018 Az. C-414/16).
    a) Unterschiedliche Behandlung wegen der Religion

    Nach § 9 Abs. 1 Alt. 1 AGG wäre eine unterschiedliche Behandlung wegen der Religion zulässig, wenn das im Hinblick auf das Selbstverständnis der Religion eine gerechtfertigte berufliche Anforderung darstellt. Die Regelung ist jedoch mit der Richtlinie 2000/78/EG nicht vereinbar und muss deshalb unangewendet bleiben.
    Die Regelung in § 9 Abs. 1 Alt. 2 AGG ist unionsrechtskonform so auszulegen, dass eine unterschiedliche Behandlung wegen der Religion nur zulässig ist, wenn das nach der Art der Tätigkeit oder den Umständen ihrer Ausübung eine wesentliche, rechtmäßige und gerechtfertigte berufliche Anforderung darstellt (BAG 25.10.18 Az. 8 AZR 501/14).
    b) Gerechtfertigte berufliche Anforderung

    Bewirbt sich ein konfessionsloser Arbeitnehmer beim Werk der evangelischen Kirche als Referent und wird die Stelle dann an einen evangelischen Bewerber vergeben, liegt eine unterschiedliche Behandlung wegen der Religion vor. Diese ist nicht gerechtfertigt, wenn der Arbeitnehmer in einen internen Meinungsbildungsprozess eingebunden ist und deshalb in Fragen, die das Ethos der Kirche betreffen, nicht unabhängig handeln konnte. Es besteht dann auch keine Gefahr, dass das Ethos der Kirche beeinträchtigt wird. Dann ist aber auch keine unterschiedliche Behandlung wegen der Religion zulässig, wenn die berufliche Anforderung an die Religionszugehörigkeit nicht gerechtfertigt ist. Wegen der Ungleichbehandlung aufgrund der Religion steht dem Bewerber eine Entschädigung zu (BAG 25.10.18 Az. 8 AZR 501/14).

    Das ein Chefarzt eines katholischen Krankenhauses sich nicht wieder verheiraten darf, ist im Hinblick auf seine Tätigkeit und die Umstände seiner Ausübung ebenfalls keine gerechtfertigte berufliche Anforderung. Eine Loyalitätspflichtverletzung des Arztes, keine nach dem Glaubensverständnis der katholischen Kirche ungültige Ehe zu schließen, rechtfertigt deshalb keine Kündigung. Die unterschiedliche Behandlung wegen der Religion ist nicht nach § 9 Abs. 2 AGG zulässig (BAG 20.02.2019 Az. 2 AZR 746/14; s. hierzu auch Ziff. 3 d).
    3. Besondere Kündigungsgründe im kirchlichen Arbeitsrecht
    a) Verstoß gegen kirchliche Loyalitätspflichten

    Bei Arbeitnehmern kann im kirchlichen Arbeitsrecht auch das außerdienstliche Verhalten, anders als in der Privatwirtschaft, häufig mit den Pflichten im Arbeitsverhältnis unvereinbar sein und damit als Kündigungsgrund in Betracht kommen. Arbeitnehmer, die der Kirche angehören und sich nicht an die Grundsätze der kirchlichen Glaubens- und Sittenlehre halten, können die Glaubwürdigkeit der Kirche beeinträchtigen und damit ihrem Verkündigungsauftrag nicht gerecht werden. Ein solcher Verstoß gegen kirchliche Loyalitätspflichten kommt als verhaltensbedingter oder personenbedingter Kündigungsgrund im kirchlichen Arbeitsrecht in Betracht.
    b) Bewertungsmaßstab der Arbeitsgerichte

    Die Arbeitsgerichte haben die kirchlichen Maßstäbe für die Bewertung der vertraglichen Loyalitätsobliegenheiten zugrunde zu legen (Grundordnung der katholischen Kirche vom 22.11.2022 , Richtlinie des Rates der EKD v. 09.12.2016), es sei denn, sie begeben sich damit in Widerspruch zu Grundprinzipien der Rechtsordnung. Es bleibt also grundsätzlich den verfassten Kirchen auch im Arbeitsrecht überlassen verbindlich zu bestimmen, was „die Glaubwürdigkeit der Kirche und ihrer Verkündigung erfordert“, was „spezifisch kirchliche Aufgaben“ sind, was „Nähe“ zu ihnen bedeutet, welches die „wesentlichen Grundsätze der Glaubenslehre und Sittenlehre“ sind und was als – ggf. schwerer – Verstoß gegen diese anzusehen ist (BVerfG 04.06.1985 Az. 2 BvR 1703/83).
    Der Grundrechtsschutz der Arbeitnehmer muss gegenüber den von Kirchen auf Grund ihres Selbstbestimmungsrechts gestellten Loyalitätsanforderungen regelmäßig zurücktreten.
    aa) Bestimmung der Loyalitätsanforderungen durch die Kirche

    Den Kirchen und nicht den Arbeitsgerichten steht somit die Entscheidung über Inhalte und Abstufungen der besonderen Loyalitätsbindungen kirchlicher Mitarbeiter zu. Im Zweifel wird dabei eine Abstufung im kirchlichen Arbeitsrecht zwischen der Kirche angehörenden Arbeitnehmern und solchen anderer Konfessionen sowie nach der beruflichen Stellung geboten sein (BVerfG 22.10.2014 Az. 2 BvR 661/12).
    Ein der römisch-katholischen Kirche verbundene Einrichtung darf aber leitende Beschäftigte bei der Anforderung, sich loyal und aufrichtig zu verhalten, nur dann nach ihrer Religionszugehörigkeit unterschiedlich behandeln, wenn das für die Art oder die Umstände der Ausübung der beruflichen Tätigkeit eine wesentliche, rechtmäßige und gerechtfertigte berufliche Anforderung darstellt (BAG 20.02.2019 Az. 2 AZR 746/14).
    bb) Bindung der Kirche

    Die Kirchen unterliegen dem Gleichbehandlungsgrundsatz und dem Verbot des widersprüchlichen Verhaltens (BAG 08.09.2011 Az. 2 AZR 543/10). Sie können sich auch hinsichtlich eines einzuhaltenden Verfahrens selbst binden, so dass Verstöße gegen solche bindenden Verfahrensnormen zur Unwirksamkeit einer Kündigung führen können (BAG 16.09.1999 Az. 2 AZR 712/98).
    Ggf. müssen die Arbeitsgerichte die kirchlichen Maßstäbe bei den für das kirchliche Arbeitsrecht zuständigen Autoritäten der verfassten Kirchen erfragen, denn es kommt nicht auf die Auffassung der betroffenen kirchlichen Einrichtung an (LAG DD 10.12.2008 Az. 12 Sa 1190/08). Die Arbeitsgerichte müssen aber sicherstellen, dass die kirchlichen Einrichtungen keine unannehmbaren Forderungen an die Loyalität der Arbeitnehmer stellen.
    c) Interessenabwägung

    Auch bei einer Kündigung wegen Verstoßes gegen die Loyalitätspflichten im kirchlichen Arbeitsrecht ist eine Interessenabwägung erforderlich. Dazu sind die jeweiligen Interessen vollständig und unter Berücksichtigung der jeweiligen Umstände des Einzelfalles gegeneinander abzuwägen (BVerfG 22.10.2014 Az. 2 BvR 661/12). Dabei können für den Arbeitnehmer eine lange Beschäftigungsdauer und ein hohes Lebensalter sprechen. Auf Seiten der kirchlichen Mitarbeiter sind auch grundrechtliche Aspekte zu berücksichtigen. Dabei kommt aber auch der Grundrechtsposition der Kirche besondere Bedeutung zu, weshalb den Interessen der Kirche i.d.R. der Vorrang einzuräumen ist, wenn es um Verstöße gegen wesentliche kirchliche Glaubenssätze und Rechtsnormen im Arbeitsrecht geht.

    Werden die berechtigten Loyalitätserwartungen durch den kirchlichen Arbeitnehmer enttäuscht, kann aber die Interessenabwägung im Einzelfall auch dazu führen, dass dem Arbeitgeber die Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers zumutbar und die Kündigung deshalb unwirksam ist. Abzuwägen sind das Selbstverständnis der Kirchen einerseits und das Recht des Arbeitnehmers auf Achtung seines Privat- und Familienlebens andererseits (BAG 08.09.2011 Az. 2 AZR 543/10).
    d) Rechtsprechung zur Kündigung bei Verletzung von Loyalitätspflichten

    Ob die nachfolgende Rechtsprechung zu Buchst. aa) noch Bestand hat, muss angesichts der zu Buchst. bb) dargestellten Rechtsprechungsänderung zweifelhaft sein. Die Arbeitsgerichte werden wohl zukünftig zu prüfen haben, ob es nach der Art der Tätigkeit oder den Umständen ihrer Ausübung wesentlich, rechtmäßig und gerechtfertigt ist, an den kirchlichen Arbeitnehmer besondere berufliche Anforderungen, wie z.B. besondere Loyalitätspflichten, zu stellen. Ist das nach der Art der Tätigkeit nicht gerechtfertigt wird man davon ausgehen müssen, dass eine Ungleichbehandlung wegen der Religion vorliegt und eine Kündigung wegen der Verletzung der besonderen Loyalitätsanforderungen unwirksam ist (BAG 25.10.18 Az. 8 AZR 501/14; BAG 20.02.2019 Az. 2 AZR 746/14).
    aa) Verletzung von Loyalitätspflichten

    Der Kirchenaustritt eines im verkündigungsnahen Bereich beschäftigten Mitarbeiters (Sozialarbeiter) der katholischen Kirche rechtfertigt i.d.R. die außerordentliche Kündigung (BAG 25.04.2013 Az. 2 AZR 579/12). Dagegen ist die Tätigkeit eines Kochs in einer evangelischen Kindertagesstätte nicht mit dem Verkündigungsauftrag der Kirche verbunden. Der Kirchenaustritt des Kochs rechtfertigt deshalb keine Kündigung, da der Kirchenverbleib auch unter Beachtung des Ethos der Kirche keine „wesentliche“ Anforderung an die Tätigkeit des Kochs darstellen würde (LAG BaWü, 10.02.2021, Az. 4 Sa 27/20).
    Es stellt jedoch, unter der Beachtung des Selbstverständnisses der katholischen Kirche, eine gerechtfertigte berufliche Anforderung dar, die Ausübung der Tätigkeit einer Hebamme davon abhängig zu machen, dass ein Kirchenaustritt nicht erfolgt. Erfährt dann der kirchliche Arbeitgeber von dem Kirchenaustritt während der Wartezeit nach § 1 KSchG, so verstößt eine daraufhin ausgesprochene Kündigung nicht gegen §§ 1, 7 AGG (LAG Hm. 24.09.2020, Az. 18 Sa 210/20).

    Ein Arzt eines katholischen Krankenhauses, der sich öffentlich gegen das Verbot des Schwangerschaftsabbruches ausspricht, begeht einen schweren Loyalitätspflichtverstoß (BAG 15.01.1986 Az. 7 AZR 545/85).
    Die standesamtliche Ehe einer Lehrerin einer katholischen Schule mit einem geschiedenen katholischen Mann oder die Wiederverheiratung eines geschiedenen katholischen Kirchenmusikers, stellen einen fortdauernden und schwerwiegenden Verstoß gegen den Grundsatz der Unauflöslichkeit der Ehe dar, der zu den wesentlichen Grundsätzen der katholischen Glaubens- und Sittenlehre gehört (BAG 18.11.1986 Az. 7 AZR 274/85; BAG 16.09.2004 Az. 2 AZR 447/03). Gleiches gilt, wenn ein katholischer Kirchenmusiker in einer ehebrecherischen Beziehung lebt (BAG 16.09.1999 Az. 2 AZR 712/98).

    Eine fristlose Kündigung ist auch gegenüber der Arbeitnehmerin in einem evangelischen Kindergarten gerechtfertigt, wenn diese in der Öffentlichkeit die von den evangelischen Glaubenssätzen abweichende Lehre der „Universalen Kirche“ verbreitet (BAG 21.02.2001 Az. 2 AZR 139/00).
    Wird einer katholischen Gemeindeassistentin und Religionslehrerin die kirchliche Lehrbefugnis (missio canonica) entzogen, rechtfertigt das eine ordentliche Kündigung. Die Entziehung der Erlaubnis selbst, darf nicht von den staatlichen Arbeitsgerichten auf ihre Rechtmäßigkeit überprüft werden (BAG 25.05.1988 Az. 7 AZR 506/87).
    Die Weigerung eines kirchlichen Arbeitnehmers, einer Verschlechterung der Arbeitsbedingungen zuzustimmen, die von allen anderen Arbeitnehmern akzeptiert wurde, ist kein Verstoß gegen die Loyalitätspflichten und rechtfertigt keine Kündigung (BAG 25.10.2001 Az. 2 AZR 216/00).

    Eine Krankenpflegerin muslimischen Glaubens, die in einem evangelischen Krankenhaus tätig ist und trotz wiederholter Abmahnung darauf beharrt, ihren Dienst kopftuchtragend zu versehen, verletzt ihre Neutralitätspflicht. Das kann den Ausspruch einer außerordentlichen Kündigung rechtfertigen (LAG Hm. 25.03.2021, Az. 18 Sa 1197/20).
    bb) Keine Verletzung von Loyalitätspflichten bei Verstoß gegen das AGG

    Die Kündigung eines Chefarztes eines katholischen Krankenhauses nach Wiederheirat ist unwirksam, denn durch die Wiederverheiratung hat der Chefarzt keine wirksam vereinbarte Loyalitätspflicht oder berechtigte Loyalitätserwartung verletzt. Zwar sieht Art. 5 Abs. 2 GO 1993 vor, dass die Wiederverheiratung einen schwerwiegenden Loyalitätsverstoß darstellt. Aber die entsprechende Vereinbarung der GO im Dienstvertrag ist nach § 7 Abs. 2 AGG unwirksam, soweit dadurch das Leben in kirchlich ungültiger Ehe als schwerwiegender Loyalitätsverstoß bestimmt ist. Die Regelung benachteiligt den Chefarzt gegenüber nicht der katholischen Kirche angehörenden leitenden Mitarbeitern wegen seiner Religionszugehörigkeit, ohne dass dies nach § 9 Abs. 2 AGG gerechtfertigt ist. Das folgt aus der unionsrechtskonformen Auslegung von § 9 Abs. 2 AGG. Die Loyalitätspflicht, keine nach dem Glaubensverständnis der katholischen Kirche ungültige Ehe zu schließen, ist im Hinblick auf die Art der Tätigkeit als Chefarzt, keine wesentliche und gerechtfertigte berufliche Anforderung (BAG 20.02.2019 Az. 2 AZR 746/14).
    4. Beteiligung der Mitarbeitervertretung nach kirchlichem Arbeitsrecht

    Wegen dem kirchlichen Selbstbestimmungsrecht (Art. 140 GG i.V.m. Art. 137 Abs. 3 WRV), finden die staatlichen Mitarbeitervertretungsgesetze im Arbeitsrecht, auf die Kirchen keine Anwendung (§ 118 BetrVG, § 1 Abs. 2 BPersVG). Die Kirchen haben von ihrem Recht Gebrauch gemacht, eigene Regeln der betrieblichen Mitbestimmung im kirchlichen Arbeitsrecht zu schaffen.
    a) Römisch-katholische Kirche

    In der katholischen Kirche wurde für die betriebliche Mitbestimmung die „Rahmenordnung für eine Mitarbeitervertretungsordnung“ beschlossen (MAVO vom 20.11.1995, geä. 20.06.2011). Die Rahmenordnung ist ein durch Beschluss empfohlenes Muster für die Mitarbeitervertretungsordnung in der Diözese. Der Diözesanbischof ist der örtlich zuständige Gesetzgeber der Diözese. Die Regelung der Mitarbeitervertretungsordnung wird deshalb für die jeweilige Diözese erst dann verbindlich, wenn der Bischof der Diözese die MAVO für verbindlich erklärt hat, wobei er von der Rahmenordnung abweichen kann.
    In Sachsen bestehen die Bistümer Dresden-Meißen, Görlitz und Magdeburg. Demzufolge bestehen für die 3 Bistümer in Sachsen auch 3 Mitarbeitervertretungsgesetze:
    –Dresden-Meißen Kirchl. ABl. 2011, Nr. 119, S. 122;
    –Görlitz ABl. 10/2011, Nr. 88 und
    –Magdeburg ABl. 2011, Nr. 184, S. 51.
    aa) Regelungen der MAVO

    Die Mitarbeitervertretung hat bei der MAVO ein Anhörungs- und Mitberatungsrecht. Die Zustimmung zur ordentlichen Kündigung ist aber nicht erforderlich. Gem. § 30 Abs. 1 MAVO sind der Mitarbeitervertretung nach Ablauf der Probezeit vor jeder ordentlichen Kündigung durch den Dienstgeber die Absicht der Kündigung und die Kündigungsgründe mitzuteilen. Ebenso ist nach § 31 Abs. 1 MAVO die Absicht einer außerordentlichen Kündigung mitzuteilen. Eine Kündigung, die das Verfahren nicht einhält, ist nach § 13 Abs. 3 KSchG unwirksam (§ 30 Abs. 5, § 31 Abs. 3 MAVO; BAG 10.12.1992 Az. 2 AZR 271/92).
    bb) Rechtsprechung zur Mitarbeiterbeteiligung

    Die staatlichen Gerichte haben im Arbeitsrecht die Beteiligung der Mitarbeitervertretung auf Fehler zu überprüfen (BAG 31.05.2007 Az. 2 AZR 306/06). Auch zu einer außerordentlichen Änderungskündigung ist die Mitarbeitervertretung ordnungsgemäß anzuhören (BAG 22.04.2010 Az. 2 AZR 80/09).
    Bei der Anhörung der Mitarbeitervertretung nach § 31 MAVO hat der Arbeitgeber die Kündigungsgründe mitzuteilen. Es gelten insoweit die gleichen Grundsätze wie im Rahmen der Betriebsratsanhörung nach § 102 BetrVG. Hat der Arbeitnehmer sich nach Begehung einer Sachbeschädigung beim Arbeitgeber entschuldigt und den Ausgleich des Schadens angeboten, ist dies im Rahmen der Anhörung der Mitarbeitervertretung zu einer beabsichtigten Kündigung mitzuteilen (LAG Kn 26.10.2010 Az. 12 Sa 936/10).
    Kündigungsgründe, die dem Dienstgeber zum Zeitpunkt der Kündigung objektiv nicht bekannt waren, sind im Kündigungsschutzprozess nur zu verwerten, wenn der Dienstgeber die Mitarbeitervertretung hierzu nachträglich angehört hat (LAG Hm. 29.03.2007 Az. 16 Sa 435/06).

    Die Kündigung durch einen der MAVO unterfallenden Arbeitgeber, die noch während des Laufs der in § 31 Abs. 2 MAVO vorgesehenen Frist ausgesprochen wird, ist unwirksam, es sei denn die Mitarbeitervertretung hatte bereits ihre abschließende Stellungnahme abgegeben. Die Erklärung „Die Mitarbeitervertretung nimmt die Maßnahme zur Kenntnis“ ist grundsätzlich nicht als eine solche abschließende Stellungnahme zu werten. Verkürzt der Arbeitgeber die der Mitarbeitervertretung in § 31 Abs. 2 MAVO eingeräumte Frist zur Stellungnahme über das zulässige Maß hinaus, ist bereits die Einleitung des Anhörungsverfahrens mangelhaft. Der Mangel wird nicht dadurch geheilt, daß die Mitarbeitervertretung noch innerhalb der zu kurzen Frist eine abschließende Stellungnahme abgibt, die nicht in einer ausdrücklichen Zustimmung besteht (LAG Kn 02.02.2001 Az. 11 Sa 1292/00).
    b) Evangelische Kirche

    In der evangelischen Kirche und für das Diakonische Werk der EKD gilt das Mitarbeitervertretungsgesetz der Evangelischen Kirche in Deutschland 2019 (MVG-EKD vom 01.01.2019).
    In der evangelischen Kirche kommt es darauf an, ob die MVG-EKD durch Gesetz von den einzelnen Landeskirchen übernommen wurde. Die Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens hat das MVG-EKD übernommen.
    aa) Regelungen der MVG-EKD

    Zur Zeit der Erklärung der Kündigung muss eine Mitarbeitervertretung bestanden haben, was durch das Arbeitsgericht zu prüfen ist. Bei Personen, die im pfarramtlichen Dienst stehen, findet keine Beteiligung der Mitarbeitervertretung statt (§ 44 MVG, BAG 21.11.2013 Az. 6 AZR 664/12).
    (1) Zustimmung zur Kündigung

    Eine ordentliche Kündigung nach Ablauf der Probezeit, die ohne Zustimmung der Mitarbeitervertretung ausgesprochen wurde, ist auch im kirchlichen Arbeitsrecht unwirksam (§ 38 Abs. 1 MVG). Die Zustimmung gilt als erteilt, wenn sie nicht rechtzeitig schriftlich verweigert wurde oder kirchengerichtlich ersetzt wurde (BAG 22.10.2015 Az. 2 AZR 124/14).
    (2) Anhörung vor der Kündigung (Mitberatung)

    Bei einer ordentlichen Kündigung in der Probezeit oder bei einer außerordentlichen Kündigung hat im kirchlichen Arbeitsrecht lediglich die Anhörung der Mitarbeitervertretung (Mitberatung) zu erfolgen (§§ 45 Abs. 2, 46 MVG).
    Auch in den Fällen der Mitberatung bei einer ordentlichen Kündigung in der Probezeit und einer außerordentlichen Kündigung ist die Kündigung unwirksam, wenn die Mitarbeitervertretung nicht ordnungsgemäß beteiligt wurde (§ 45 Abs. 2 MVG-EKD). In den Fällen der Mitberatung kann die Dienststelle auch ohne Zustimmung der Mitarbeitervertretung oder Ersetzung der Zustimmung durch das Kirchengericht die Kündigung erklären. Ist die Mitberatung nicht ordnungsgemäß abgeschlossen, ist die Kündigung unwirksam.
    (3) Ersetzung der Zustimmung durch das Kirchengericht

    Der Inhalt des Antrags an die Mitarbeitervertretung zur Zustimmung bei der ordentlichen Kündigung richtet sich auch im kirchlichen Arbeitsrecht nach den Anforderungen, die an eine Betriebsratsanhörung gem. § 102 BetrVG gestellt werden. Wird die Zustimmung der Dienststellenleitung zur ordentlichen Kündigung verweigert, kann die Zustimmung nicht durch das Kirchengericht aus Gründen ersetzt werden, die nicht zuvor der Mitarbeitervertretung mitgeteilt wurden.
    Die schriftliche Zustimmungsverweigerung der Mitarbeitervertretung zur Kündigung muss erkennen lassen, aus welchen Gründen die Zustimmung verweigert wurde. Die bloße Wiederholung des Gesetzestextes (z.B. der Ablehnungsgründe in § 41 MVG-EKD) reicht hierzu nicht aus (BAG 25.04.2013 Az. 2 AZR 299/12). Genügt die Begründung nicht diesen Anforderungen, gilt die Zustimmung der Mitarbeitervertretung als erteilt (§ 38 Abs. 3 MVG-EKD). Die Kündigung kann dann erklärt werden, ohne dass vorher das Kirchengericht angerufen werden muss. Die Gründe für die Verweigerung der Zustimmung zur Kündigung, müssen innerhalb der Äußerungsfrist vorgebracht werden. Sie können nicht nachgeschoben werden.
    (4) Umfang der Überprüfung durch das Arbeitsgericht

    Hat das Kirchengericht die von der Mitarbeitervertretung verweigerte Kündigung nach kirchlichem Arbeitsrecht rechtskräftig ersetzt, ist das Arbeitsgericht hieran gebunden.
    Hat die Mitarbeitervertretung die Zustimmung zur Kündigung erteilt, hat das Arbeitsgericht aber zu überprüfen, ob die Mitarbeitervertretung ordnungsgemäß beteiligt wurde, wenn der Arbeitnehmer das rügt (BAG 10.12.1992 Az. 2 AZR 271/92).
    In dem Antrag an die Mitarbeitervertretung muss deutlich werden, auf welche Pflichtverletzung der Dienstgeber die Kündigung stützen will. Er muss den Sachverhalt schildern und den Kündigungsgrund mitteilen. Es darf z.B. nicht offen bleiben, ob die Kündigung auf vorgetäuschte Arbeitsunfähigkeit oder genesungswidriges Verhalten während der Arbeitsunfähigkeit gestützt wird (Thür. LAG 11.11.2008 Az. 7 Sa 4/08).
    bb) Rechtsprechung zur Mitarbeiterbeteiligung

    Geht die Kündigung dem Arbeitnehmer vor Ablauf der Zweiwochenfrist zu, ist die Kündigung nach kirchlichem Arbeitsrecht unwirksam (§ 38 Abs. 3 MKV-EKD, BAG 22.10.2015 Az. 2 AZR 124/14). Wird die Frist zur Stellungnahme der Mitarbeitervertretung wegen einem dringenden Fall auf drei Arbeitstage abgekürzt, sind der Mitarbeitervertretung die Gründe für die Eilbedürftigkeit mitzuteilen. Die Zulässigkeit der Fristverkürzung ist durch das Arbeitsgericht zu überprüfen. Die unberechtigte Abkürzung der Frist wird nicht deshalb wirksam, weil sie die Mitarbeitervertretung nicht gerügt hat (LAG Nds. 25.04.2006 Az. 13 Sa 1795/05).

    Kündigungsgründe, die der Mitarbeitervertretung nicht mitgeteilt wurden, können vor dem Arbeitsgericht nicht berücksichtigt werden. Es sind die Maßstäbe wie bei einer Anhörung des Betriebsrates nach § 102 BetrVG anzulegen (LAG Kn. 18.01.1995 Az. 8 Sa 1167/94).
    Bei der Unterrichtung der kirchlichen Mitarbeitervertretung haben, ebenso wie bei der Anhörung des Betriebsrats nach § 102 BetrVG, interne Fehler bei der Beschlussfassung des Gremiums auf die Korrektheit der Anhörung und die Wirksamkeit der Kündigung keine Auswirkungen (BAG 26.09.2013 Az. 2 AZR 741/12).
    5. Sonderkündigungsschutz im kirchlichen Arbeitsrecht
    a) Römisch-Katholische Kirche

    Mitarbeitervertreter, Sprecher der Jugendlichen und Auszubildenden, Schwerbehindertenvertreter, Mitglieder des Wahlausschusses und Wahlbewerber haben nach kirchlichem Arbeitsrecht einen besonderen Kündigungsschutz vor ordentlichen Kündigungen (§§ 19, 51 Abs. 2, 52 Abs. 5 MAVO). Die außerordentliche Kündigung ist allerdings dennoch möglich.
    b) Evangelische Kirche

    Auch in der evangelischen Kirche sind Mitarbeitervertreter, Vertreter der Jugendlichen und Auszubildenden, die Vertrauensperson von Schwerbehinderten, Mitglieder des Kirchengerichts und Mitglieder des Wahlvorstandes nach kirchlichem Arbeitsrecht vor ordentlichen Kündigungen geschützt (§§ 21 Abs. 2, 49 Abs. 4, 52 Abs. 1, 59 Abs. 4, 13 Abs. 3 MVG-EKD).

    #Allemagen #droit #travail #église

  • Streit um Kirchenasyl für Afghanen in Berlin eskaliert : Zwischen BAMF und Kirchen knallt es
    https://www.berliner-zeitung.de/politik-gesellschaft/aerger-ueber-kirchenasyl-in-berlin-das-steckt-hinter-dem-streit-zwi

    Les églises berlinoises soutiennent des demandeurs d’aysle convertis au christianisme et leur accordent un refuge dans les locaux des églises. Contrairement aux administrations hambourgeoises les administrations berlinoises respectent l’asyle temporaire des églises et ne pénètrent pas les lieux de culte.

    Maximilian Beer - Der Umgang mit Kirchenasyl bringt nicht nur die Senate von Berlin und Hamburg gegeneinander auf. Auch Kirchen und BAMF beschuldigen einander. Das steckt dahinter.

    Seit Beginn des Jahres sind beim Berliner Senat 77 Mitteilungen über Kirchenasyle in der Hauptstadt eingegangen. Das teilt die Senatsverwaltung für Inneres und Sport auf Anfrage dieser Zeitung mit. Insgesamt seien in diesem Zuge 101 Menschen in Berliner Kirchen untergekommen. Wie viele von ihnen sich weiterhin in einem Kirchenasyl befinden, sei nicht bekannt, heißt es.

    Vergangene Woche sorgte der Fall dreier Afghanen für Aufsehen, die von der Dreieinigkeits-Gemeinde in Berlin-Steglitz aufgenommen worden waren. Nach Angaben der Kirche handelt es sich um konvertierte Christen. Ihre ersten Asylanträge hatten sie in Schweden gestellt – wo sie nach EU-Recht auch weiterhin sein sollten. Allerdings waren die Männer von dort weiter nach Hamburg und schließlich nach Berlin gezogen. Die Rede ist also von sogenannten Dublin-Fällen: von Personen, für deren Asylverfahren jener EU-Staat zuständig wäre, wo sie zuerst registriert wurden.

    Da die Afghanen mittlerweile Kirchenasyl in der Berliner Gemeinde erhalten haben, ist ein Streit zwischen den Regierungen der Stadtstaaten ausgebrochen. Die Berliner Zeitung berichtete über einen außergewöhnlich strengen Brief des Ersten Bürgermeisters von Hamburg, Peter Tschentscher (SPD), an seinen Amtskollegen Kai Wegner (CDU). Im Kern geht es um die Frage, wer die Afghanen aus der Kirche herausholen soll.

    Hamburg hatte bei der Berliner Polizei um Amtshilfe gebeten, was jedoch abgelehnt wurde – denn der Berliner Senat will Kirchenasyl grundsätzlich nicht brechen. Derweil heißt es aus der Hauptstadt, die Hanseaten seien zuständig. Und die tun sich offenkundig schwer damit, in einem anderen Bundesland in Kirchenräume einzudringen.
    Berliner Pfarrer berichtet von Kontakten mit BAMF

    Überhaupt handhaben Bundesländer das Kirchenasyl unterschiedlich. So hat etwa Hamburg im vergangenen Jahr einen Afghanen aus einer Kirche nach Schweden zurückgewiesen, nachdem das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) sein sogenanntes Härtefalldossier abgelehnt hatte. Damit wollte die Kirche begründen, dass die Sicherheit des Mannes bedroht wäre, sollte dieser von Schweden nach Afghanistan abgeschoben werden. Es war der erste Bruch eines Kirchenasyls in Hamburg.

    Bei den Afghanen in der Berliner Kirche hatte das BAMF ähnlich entschieden. Das Amtsgericht Tiergarten erließ deshalb Durchsuchungsbeschlüsse. Der Pfarrer der evangelischen Gemeinde, Gottfried Martens, beklagt jedoch, das Amt habe die Härtefalldossiers formaljuristisch und ausdrücklich nicht inhaltlich geprüft. Auf die „inhaltlichen Argumente“ seiner Kirche sei das BAMF nicht eingegangen. Grundsätzlich würden die allermeisten Dossiers abgelehnt.

    Seine Gemeinde kümmere sich vor allem um afghanische Christen, sagt Martens der Berliner Zeitung. Wegen der „Ablehnungspraxis“ in Schweden drohe ihnen die Abschiebung nach Afghanistan. In den erforderlichen Härtefalldossiers erkläre die Kirche, dass die Personen „ernsthaft zum christlichen Glauben konvertiert“ seien und somit in Afghanistan in Lebensgefahr geraten würden. Für solche Fälle ist das Kirchenasyl in Deutschland gedacht: Es soll etwa vor lebensbedrohlichen Situationen im Heimatland schützen, auch vor gesundheitlichen Risiken, und erschwert Abschiebungen erheblich.

    Nach Angaben des BAMF hat die Zahl der Kirchenasyl-Fälle in ganz Deutschland zuletzt deutlich zugenommen. Demnach wurden im vergangenen Jahr 2386 Fälle registriert. 2023 seien es noch 2065 gewesen – also rund 300 weniger.

    Der Pfarrer Gottfried Martens hatte wegen der Härtefalldossiers schon öfter Kontakt mit dem BAMF. Wenn ein anderer EU-Mitgliedstaat einen Asylantrag abgelehnt habe, antworte das Amt, man könne und wolle die Entscheidung der ausländischen Behörden inhaltlich nicht prüfen, solange Deutschland nicht zuständig sei. Im aktuellen Fall bedeute dies, das Amt müsse sich formal an die Entscheidung der Behörden in Schweden halten. Martens beschreibt die Antwort des BAMF wie folgt: „Da können Sie 20 Seiten lang etwas über die Person schreiben – das ist uns egal. Wir überprüfen nicht inhaltlich, sondern stellen nur formal fest, dass der Asylantrag bereits in Schweden abgelehnt worden ist. Darum lehnen wir das Härtefalldossier ab.“

    Seine Gemeinde nehme auch Flüchtlinge auf, deren Asylantrag nicht von einem anderen Staat abgelehnt wurde. Die Kirche erkläre dann, weshalb im Falle einer Abschiebung ein Verstoß gegen die Europäische Menschenrechtskonvention drohe. „Die Antwort des BAMF ist, wenn denn überprüft wird, immer dieselbe“, sagt Martens: „Diese Argumente überzeugen uns nicht.“ Martens spricht von einer Ablehnungsquote von 99 Prozent. In den allermeisten Fällen nehme das BAMF gar keine Prüfung vor, sondern lasse Dossiers liegen, bis die Überstellungsfrist abgelaufen sei. Dann ist Deutschland für die Asylverfahren zuständig.

    „Nur, wenn ein Bundesland in Einzelfällen Druck macht, wird überprüft – und dann eben immer mit demselben Ergebnis“, sagt der Pfarrer. Genau das habe Hamburg gemacht. „Es hat auf das BAMF Druck gemacht, dass sie unsere Dossiers überprüfen. Und dann wussten wir auch gleich, was dabei herauskommt.“

    Der Streit um die Afghanen in der Berliner Gemeinde gibt einen Eindruck davon, wie angespannt das Verhältnis zwischen Kirchen und BAMF offenbar ist. Beide Seiten beschuldigen einander, es mit den Härtefalldossiers nicht so genau zu nehmen.

    Zu den drei Afghanen – oder Einzelfällen generell – will sich das BAMF zwar nicht äußern. Allerdings kennt man dort den Vorwurf, im Bundesamt werde meist nicht inhaltlich über die Dossiers entschieden. Tatsächlich, so ein BAMF-Sprecher auf Anfrage dieser Zeitung, gehe aber bei rund 30 Prozent der Fälle entweder gar kein Dossier beim Amt ein oder es lande dort nicht fristgerecht.

    Sofern das Dossier beim BAMF ankomme, werde es vielfach „kurz vor Ablauf der Überstellungsfrist“ eingereicht. Und das widerspreche einer Vereinbarung zwischen dem Bundesamt und den christlichen Kirchen in Deutschland von 2015. Demnach sei das Dokument so früh wie möglich vor dem Ablauf der Überstellungsfrist einzureichen, sagt der BAMF-Sprecher. Geschieht dies nicht, erschwere das „eine Sachentscheidung erheblich“. Sie könne dann „überwiegend nicht mehr gewährleistet werden“.

    Die Vereinbarung zum Kirchenasyl sei ausschließlich für Fälle mit Dublin-Bezug gedacht, betont das BAMF. Es gehe um die Zuständigkeit für die Prüfung eines Asylverfahrens. Die Gründe für ein Kirchenasyl müssten durch „neue Beweise“ oder „Indizien“ über das hinausgehen, was bereits beim Dublin-Verfahren nachgewiesen worden sei.

    Geht es nach dem BAMF, handelt es sich bei den gemeldeten Personen „ganz überwiegend“ nicht um Härtefälle. In den Dossiers würden „mehrheitlich dieselben Gründe vorgetragen, die bereits im Rahmen des regulären Dublin-Verfahrens geprüft“ wurden. Auch werde auf Mängel der Asylverfahren in anderen Staaten verwiesen – wie etwa in Schweden. Das BAMF nennt das „Systemkritik am Dublin-Verfahren“. Und betont: Auch das sei laut der Vereinbarung zum Kirchenasyl „als Härtefallgrund nicht zulässig“.

    Derweil will der Berliner Senat auch bei einer Ablehnung durch das BAMF an seiner Haltung zum Kirchenasyl festhalten. „Aus Respekt vor den Kirchen“, so die Innenverwaltung, „und dem historisch gewachsenen Kirchenasyl als Ausdruck einer christlich-humanitären Tradition“ gebe es keine „Rückführungen aus den Räumlichkeiten von Religionsgemeinschaften“. Das gilt jedenfalls, solange sich die Männer in den Räumen der Gemeinde aufhalten. „Wurde das Prüfverfahren abschlägig abgeschlossen und werden Betroffene außerhalb der Räumlichkeiten der Religionsgemeinschaft angetroffen, kann die Rückführung erfolgen“, heißt es.

    #Europe #Suède #Allemagne #réfugiés #asyle #expulsions #église

  • L’évêque de Manchester en faveur d’une exemption religieuse à la loi sur la maltraitance des enfants

    Un évêque de l’église d’Angleterre a profité de son siège « de droit » à la chambre des lords pour plaider en faveur d’exemptions religieuses au signalement obligatoire des abus sexuels sur les enfants. L’évêque de Manchester, David Walker a déclaré qu’il existait des « arguments plausibles » en faveur de l’exemption des abus sexuels sur enfants révélés lors de la confession.
    . . . . .
    Source : Newsline, lettre électronique hebdomadaire de la National Secular Sociéty, La Raison N°703
    https://www.secularism.org.uk/news/2025/04/lord-spiritual-argues-for-religious-exemption-to-child-abuse-law

    Lord spiritual argues for religious exemption to child abuse law Posted: Wed, 23rd Apr 2025
    Bishop of Manchester, who sits by right in the Lords, suggests abuse revealed during confession should be exempt from reporting law.


    A Church of England bishop has used his reserved seat in the House of Lords to argue for religious exemptions to mandatory reporting of child sexual abuse.

    Speaking in a debate on Tuesday, the bishop of Manchester David Walker (pictured) said there was an “arguable case” for exempting child sexual abuse revealed during confession.

    The bishop’s claim contradicts the recommendation of the Independent Inquiry into Child Sexual Abuse (IICSA) that mandatory reporting should “not be subject” to religious exemptions, including abuse revealed during “sacramental confession”.

    Walker said the tradition of “the seal of the confessional” had been "honoured for many centuries "and was “established in canon law in this land”.

    “I know my Catholic colleagues will particularly be concerned around that”, he added.

    Research has found that sexual abusers within Catholic clergy have used confession to disclose their abuse and absolve themselves of guilt, in the knowledge that their abuse would not be reported. This enabled the continuation of abuse.

    Walker’s intervention comes as the Government seeks to introduce a mandatory reporting law through its Crime and Policing Bill.

    The National Secular Society has long campaigned for mandatory reporting with no religious exemptions. It also works to end reserved seats for 26 Church of England bishops in the Lords.

    In November, the erstwhile archbishop of Canterbury Justin Welby was forced to resign after a review found he “could and should” have done more in response to abuse perpetrated by John Smyth.
    . . . . . . .
    https://www.secularism.org.uk/news/2025/04/lord-spiritual-argues-for-religious-exemption-to-child-abuse-law
    #église d’#Angleterre #enfants #pédophilie #sexe #viols chambre des #lords

    • RIFIUTI ? UNA RISORSA

      Questo volume rappresenta un riassunto di carattere divulgativo di problematiche ambientali ben note e già studiate in maniera approfondita; vuole essere semplicemente uno strumento di diffusione della cultura ambientale e un aiuto, suggerimento per le Amministrazioni Locali ed i cittadini, affinché possano sensibilizzarsi ulteriormente di fronte alle problematiche sorte con la società consumistica. Questo libretto potrebbe essere uno strumento per i Comuni per realizzare incontri partecipativi estesi alla cittadinanza, in maniera tale da spingere il singolo a dare il proprio contributo nel corretto comportamento riguardo la questione dei rifiuti, generando, sul medio lungo periodo, un beneficio sulla collettività in termine di salute e di risparmio economico. Il problema ambientale è un problema che riguarda tutti, per cui la responsabilità è collettiva e non individuale; a tal proposito la politica in genere ha un ruolo determinante come motore che inneschi e regoli comportamenti virtuosi nei cittadini, che a loro volta devono prendere coscienza di trattare l’ambiente come la propria persona o la propria casa.

      https://libri.editorialedelfino.it/prodotto/rifiuti-una-risorsa

      #livre

  • Ruhe in Frieden, Franziskus ! Eine persönliche Erinnerung
    https://overton-magazin.de/top-story/ruhe-in-frieden-franziskus-eine-persoenliche-erinnerung

    Le dernier pape a fait preuve d’une rare combinaison de défense sans réserve de son organisation mondiale et de tentatives d’humanisme. Gaby Weber raconte comment elle a obtenu son soutien pour élucider un chapitre particulièrement odieux de l’histoire argentine.

    23.4.2025 von Gaby Weber - Nach schwerer Krankheit verstarb der Argentinier Jorge Bergoglio, und, ehrlich gesagt, mir ging sein Tod sehr nahe. Ist oder war er nicht einer der wenigen oder vielleicht sogar der einzige Anführer eines europäischen (Klein-)Staates, des Vatikans, vor dem die Welt Respekt hatte? Diesen Respekt hatte er sich nicht qua seines Amtes, des Heiligen Stuhls, verdient, sondern aufgrund seiner Haltung und seiner Handlungen. Er suchte uneigennützig nach Lösungen und Verbesserungen. Von welchem Politiker kann man das heute sagen? Dort, wo die politische Macht ist, tummelt sich schon lange eine negative Auslese. Ruhe also in Frieden, Franziskus!

    Vorweg zwei Dinge: 1. Ich bin nicht katholisch und 2. ich habe den damaligen Erzbischof von Buenos Aires persönlich kennengelernt. Das war 2012/2013, als ich Nebenklägerin in einem Strafverfahren war, in dem es um die Aufklärung des Babyraubes während der Militärdiktatur (1976-83) ging. Priester waren in den Folterzentren ein- und ausgegangen; dort waren Schwangere gefangen, die nach der Niederkunft ermordet wurden. Die Neugeborenen wurden Militärs und ihren zivilen Helfern übergeben, darunter Managern von Mercedes-Benz.

    Diese Fälle recherchierte ich, weshalb mich die Justiz als Nebenklägerin einsetzte und mir Einsicht in Ermittlungsakten gewährte, darunter war das Verfahren gegen die katholische Organisation Movimiento Familiar Cristiano. Ihr Archiv samt der teilweise gefälschten Adoptionsunterlagen war bereits beschlagnahmt worden, ich beantragte die Verhaftung des noch lebenden MFC-Koordinators sowie die Taufregister der Folterzentren. Ihre Auswertung hätte den Menschen, die noch ihre wahre Herkunft suchten, helfen können, begründete ich und machte mich auf die Suche nach den Unterlagen der Bistümer und des Vatikans.

    Die argentinische Amtskirche hatte, bis auf wenige Ausnahmen, zu den Menschenrechtsverletzungen geschwiegen und die Kurie in Rom sich auffällig zurückgehalten. Ich schickte einen Brief an den deutschen Papst Benedikt, aber der erklärte sich für nicht zuständig und verwies mich an den Erzbischof von Buenos Aires, Jorge Bergoglio. Der empfing mich schon am nächsten Tag, hörte mir sehr lange zu und bot mir am Ende seine Hilfe an. Dass ich einen Haftbefehl und Beschlagnahmung beantragt hatte, kommentierte er mit Stirnrunzeln, er fürchtete wohl schlechte Schlagzeilen. Aber dass die Kirchenarchive den Opfern des Menschenhandels helfen konnten, sah er sofort ein.

    Auf seine Initiative hin veröffentlichte die argentinische Bischofskonferenz wenige Tage später einen Aufruf unter dem Titel „Die Wahrheit wird Euch frei machen“ (Johannes 8,32) und forderte alle Gläubigen auf, zur Aufklärung von Menschenrechtsverletzungen und der Klärung der Identitäten beizutragen. Er gewährte mir in den folgenden Monaten umfassenden Zugang auch zu sensiblen Informationen, die zum Teil an merkwürdigen Orten gelagert wurden. Dann fuhr er nach Rom und kam von dort nicht mehr zurück.

    Die peronistische Regierung ließ das Verfahren gegen die Movimiento Familiar Cristiano in Einzelteile zerlegen und stoppte die Ermittlungen, die von ihr bezahlten Menschenrechtsorganisationen waren dabei hilfreich. Ich wurde als Nebenklägerin abgesetzt, sogar die Sekretärinnen des Richters wurden in eine andere Abteilungen versetzt, den Opfern verweigerte man jegliche Hilfe. Ich vermute, dass sich Präsidentin Cristina Kirchner auf diese Weise im Vatikan einschmeicheln wollte – eine völlig falsche Vorstellung, denn einige Jahre später ließ mir Seine Heiligkeit eine komplette Kopie der Taufurkunden des Folterzentrums der Marine, der ESMA, zukommen, die ich auf meiner Homepage veröffentlicht habe. Auf diesen Urkunden sind die Taufpaten verzeichnet, was bei der Suche nach den biologischen Wurzeln hilfreich ist. Dazu siehe: Die geraubten Babys.

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    Bis zu seiner Ernennung zum Papst hatten die regierenden Peronisten Bergoglio regelrecht gehasst

    Von den Peronisten wurde er als Strippenzieher der Rechten bezeichnet. Für sie war und ist jeder Andersdenkende automatisch ein Feind, und der Erzbischof hatte das Präsidentenehepaar Néstor und Cristina Kirchner wiederholt wegen ihrer Korruption und ihrer unzureichenden Sozialpolitik kritisiert. Vor allem der frühere Guerilla-Anführer Horacio Verbitsky verunglimpfte ihn in der Tageszeitung Página 12 regelmäßig und beschuldigte ihn der Kollaboration mit den Militärs. Verbitsky hatte dieses Gerücht bereits bei der Papstwahl 2005 gestreut und damit dem Deutschen Joseph Ratzinger zum Sieg gegen seinen Konkurrenten aus Argentinien verholfen. Die damals in der Konklave versammelten Kardinäle hatten sich nicht daran gestört, dass Verbitsky selbst während der Diktatur unter seinem Namen für die argentinische Luftwaffe gearbeitet hatte. Verbitsky war enger Vertrauter der Präsidentin.

    Als dann 2013 aus Rom die Nachricht kam, dass ausgerechnet dieser Bergoglio zum neuen Papst auserkoren worden war, waren die Peronisten entsetzt, vermuteten eine Verschwörung und wollten wieder die Dreckschleuder ankurbeln. Jedenfalls in den ersten beiden Tagen. Dann erinnerte sie jemand daran, dass schon Juan Perón den Machtkampf 1955 gegen den Vatikan verloren hatte, und fortan pilgerten Politiker, Gewerkschafter und NGOs zu ihrem heiligen Landsmann. Nur der heutige Präsident Javier Milei hielt weiter an seiner Ablehnung des „Volltrottels in Rom“ fest, den „Vertreter des Teufels“, der den Raub, nämlich das Prinzip der sozialen Gerechtigkeit, propagiere. Am vergangenen Dienstag griff das „Radio Con Vos” tief ins Archiv und spielte seinen Hörern das jahrelange Gekeife des ultrarechten Neoliberalen vor, „Faschist“, „Dreck“ usw. Aber jetzt, wo Franziskus tot ist, hat er Kreide gefressen und lobt ihn in den höchsten Tönen.
    Franziskus, der erste Jesuit auf dem Heiligen Stuhl, überraschte die ganze Welt

    Seine erste Reise führte ihn auf die Insel Lampedusa, wo er für die im Mittelmeer ertrunkenen Flüchtlinge betete und europäische Politiker anklagte. Das brachte ihm von rechten Parteien einen regelrechten Shitstorm ein, er solle sich nicht in Dinge einmischen, die ihn nichts angingen, hieß es. Aber auch die linken Medien brauchten lange für die Erkenntnis, dass dort in Rom ein frischer Wind blies.

    In der Tat standen gewaltige Reformen auf seiner Tagesordnung, um den fast 2000 Jahre alten Apparat, fast immer an der Seite der politischen und militärischen Macht, an moderne Zeiten anzupassen. In La Paz hielt er eine bewegende Rede vor den Indigenen, die seit der Konquista auch mit Hilfe seiner Institution unterdrückt und ihrer Identität beraubt worden seien. In seiner ersten Enzyklika forderte er eine radikale Abkehr vom hemmungslosen Raubbau an der Natur und bekannte sich zur Ökologie. In Amazonien ließ er verheiratete Männer zum Priester weihen, und förderte innerhalb der katholischen Institutionen die Frauen. Er stellte sich gegen die Diskriminierung von Homosexuellen und erlaubte in diesen Fällen eine Art Eheschließung. In Argentinien machte er sich bei der immer noch konservativen Amtskirche unbeliebt, als er eine umfassende Selbstkritik der Bischöfe und Priester während der Militärdiktatur in Auftrag gab und 2023 veröffentlichen ließ (Die Wahrheit wird euch frei machen).

    Merkwürdigerweise wurde dieses Werk von den großen Medien so gut wie gar nicht zur Kenntnis genommen.

    Und immer wieder betrat er politisches Parkett, wünschte dem ukrainischen Präsidenten den Mut, die weiße Flagge zu ergreifen und dem Morden ein Ende zu bereiten. Er empfing Milei und wünschte ihm Einsicht in die Sozialpolitik (im engeren Kreis bezeichnete er ihn als einen „schlechten Menschen“) und ermunterte die Priester in den Armenvierteln, Widerspruch gegen die Kettensäge zu organisieren.

    Und er ließ sich demonstrativ vor der Krippe mit einem Baby auf einem Palästinensertuch fotografieren. Jeden Abend um 20 Uhr rief er den katholischen Geistlichen, den Argentinier Gabriel Romanelli, in seiner Kapelle im Gaza-Streifen an, wo 500 Flüchtlinge Zuflucht gefunden haben. Das tat er sogar noch, als er schon im Krankenhaus lag.

    Kritikern, vor allem aus dem Globalen Norden, waren seine Reformen zu halbherzig und zu langsam. Und das war ja auch nicht falsch: Bergoglio lehnte die Abtreibung strikt ab, und wollte weder das Zölibat aufheben noch Frauen zu Priestern weihen. Vermutlich fürchtete er eine Spaltung seiner Glaubensgemeinschaft, die aus fast 1,5 Milliarden Menschen besteht, die aus sehr unterschiedlichen Kulturkreisen kommen. Bergoglio war immer ein Mann der Institution, und für ihn standen nicht die Empfindlichkeiten der Bewohner vom Prenzlauer Berg im Vordergrund, sondern die Notwendigkeiten in den Slums von Kinshasa, Manila und Rio de Janeiro.
    „Jesus war ein Migrant, der nach Ägypten flüchten musste“

    Im Februar erst hatte er einen Brandbrief an 280 US-Bischöfe verfasst: „Jesus war ein Migrant, der nach Ägypten flüchten musste.“ Der frisch gekürte US-Vizepräsident DJ Vance, selbst gläubiger Katholik, antwortete ihm, dass er sich „zuerst auf die eigene Familie, dann auf die eigene Gemeinschaft, dann auf das eigene Land und erst danach auf den Rest der Welt konzentrieren“ könne. Der Papst hielt ihm eine „offene Brüderlichkeit, ohne Ausnahmen“ entgegen.

    Einen Tag vor seinem Tod besuchte ihn Vance in Rom und wurde erneut von Franziskus ermahnt. Ob seine Worte die US-Migrationspolitik ändern werden, ist eher fraglich. Doch sie sind ärgerlich in einer Zeit, in der der politische Kannibalismus voranschreitet und die Habsucht als erstrebenswertes Gut angesehen wird.

    Christliche Werte wie Barmherzigkeit und Parteinahme für die Schwachen, die scheinheilige Politiker gerne im Munde führen, wirken in der heutigen Welt als gestrig, überflüssig, lächerlich. Das hat nicht erst mit den rechtspopulistischen Wahlsiegen begonnen, sondern seit Anfang der sechziger Jahre, als in Südamerika die Theologie der Befreiung entstand und viele Priester zum Widerstand aufriefen und den Armen erzählten, dass ihr Herr Jesus Christus ein Revolutionär gewesen sei. Das Zweite Vatikanische Konzil (1962-65) brach den verkrusteten Apparat auf und stärkte die Rechte von Frauen und Armen. In manchen Bürostuben begann schon damals eine regelrechte Kampagne gegen die Katholische Kirche, und weltweit wurden die evangelikalen Sekten stark, denen eine Unterstützung durch die CIA nachgesagt wurde.

    Bergoglio ist noch nicht unter der Erde, da lässt ihn schon der Deutschlandfunk von irgendeinem Kirchenhistoriker seinen Umgang mit den Kriegen in der Ukraine und in Gaza als „unklug“ darstellen und eine Theologin bedauern, dass „Papst Franziskus Frauen in der Kirche nicht gestärkt hat“.

    Dieselben Kräfte, die jetzt dem gerade Verstorbenen Bergoglio ausgebliebene Reformen vorwerfen, haben in der Vergangenheit ultra-reaktionäre Päpste laut gefeiert: den Polen Józef Wojtyła, einen radikalen Anti-Kommunisten und Vertreter des rechten Flügels, Papst von 1978 bis 2005, sowie seinen Nachfolger, den Deutschen Joseph Ratzinger, geboren 1927 und einst Hitlerjunge.

    Der Vatikan hat nach 1945 die Flucht der Nazis nach Argentinien organisiert, weil die dortige Perón-Regierung eine der wenigen war, die die Ausweise des Vatikanischen Flüchtlingsbüros als gültige Einreisedokumente anerkannte. Zeitweise sollen sich bis zu 50.000 deutsche Nationalsozialisten nach Kriegsende am Rio de la Plata aufgehalten haben. Wie sie von der katholischen Kirche dort seelsorgerisch versorgt worden sind und welche Rolle Leute wie Ratzinger dabei spielten – das ist bis heute nicht aufgearbeitet. Auch Bergoglio hat sich an dieses Thema nicht herangewagt, jedenfalls nicht öffentlich. Ratzinger machte in Deutschland Karriere und wurde 1982 Kardinalpräfekt für die Glaubenslehre (die frühere Heilige Inquisition) und 2005 Papst, Bergoglio war ihm knapp unterlegen. Er konnte ihn erst acht Jahre später zu einem „freiwilligen“ Rücktritt überreden – mit welchem Argument ist bis heute ein Geheimnis. Schade, denn eigentlich gilt noch immer der weise Spruch jenes Jesus von Nazareth: „Die Wahrheit wird Euch freimachen.“ Wird, nicht würde…

    #Argentine #histoire #dictature_militaire #église_catholique

  • Violences sexuelles, scandale de Bétharram : ce que révèlent les archives de l’Église

    Avec le scandale de Notre-Dame de Bétharram, la question des violences sexuelles au sein de l’Église et des établissements d’enseignement catholiques est à nouveau au cœur de l’actualité. Le rapport Sauvé (2021) estimait à 330 000 le nombre de victimes depuis les années 1950 (un tiers des abus auraient été commis dans les établissements scolaires). L’Église, qui a multiplié les dispositifs et communications depuis les années 2000, agit-elle efficacement contre ces crimes ? L’État et la justice civile ont-ils changé de posture face à une institution religieuse très autonome qui a longtemps dissimulé ces violences ? Quid du cas particulier de Bétharram et de François Bayrou ? Entretien avec Thomas Boullu, historien du droit, qui a enquêté au sein des diocèses et des communautés afin de comprendre l’évolution du phénomène.

    https://theconversation.com/violences-sexuelles-scandale-de-betharram-ce-que-revelent-les-archi

    #eglise

  • En Italie, nouvelle passe d’armes entre Giorgia Meloni et la justice
    https://www.lemonde.fr/international/article/2025/03/08/en-italie-nouvelle-passe-d-armes-entre-giorgia-meloni-et-la-justice_6577324_

    En Italie, nouvelle passe d’armes entre Giorgia Meloni et la justice
    Par Olivier Bonnel (Rome, correspondance)
    C’est un nouvel épisode de l’affrontement qui se joue entre la magistrature italienne et le gouvernement de Giorgia Meloni sur la question migratoire. Jeudi 6 mars, la Cour de cassation a condamné le gouvernement italien, dominé par l’extrême droite, à indemniser des migrants pour avoir refusé de les faire débarquer sur les côtes italiennes.
    L’affaire remonte à août 2018. Plusieurs dizaines de personnes sont bloquées, dans le port de Catane, en Sicile, sur le Diciotti, un navire des gardes-côtes italiens, après avoir été secourues au large de Malte. Le ministre de l’intérieur, Matteo Salvini (Ligue, extrême droite), est inflexible : il n’est pas question d’ouvrir les ports de la Péninsule. L’affaire tourne au psychodrame européen quand Rome exige que les passagers du Diciotti soient pris en charge par d’autres pays membres de l’Union européenne. Rome va jusqu’à menacer de ne plus contribuer au budget communautaire si aucune solution n’est trouvée – un ultimatum dénoncé par Bruxelles.
    Dans son arrêt, la Cour de cassation a donné raison à un groupe d’Erythréens qui demandaient des dommages et intérêts à l’Etat italien pour avoir été retenus abusivement à bord. Leur première demande avait été rejetée par la cour d’appel de Rome, en 2024, avant qu’ils se pourvoient en cassation. Jeudi, les juges ont rappelé la primauté du droit international, à commencer par le droit maritime, sur le droit italien. « L’Etat responsable des opérations de sauvetage doit organiser le débarquement dans les plus brefs délais possibles », a souligné la cour, précisant que « les conventions internationales en la matière, auxquelles l’Italie a adhéré, constituent, par voie de conséquence, une limite à la puissance législative de l’Etat ».
    La décision a été vertement critiquée par Giorgia Meloni. « Le gouvernement devra indemniser, avec l’argent d’honnêtes citoyens italiens qui paient des impôts, des personnes qui ont tenté d’entrer illégalement en Italie, c’est-à-dire en violation de la loi de l’Etat italien », a dénoncé la présidente du conseil sur les réseaux sociaux. « Je ne pense pas que ce soit le genre de décisions qui rapprochent les citoyens des institutions », a-t-elle ajouté, accusant implicitement les juges d’avoir rendu une décision politique.
    Sans surprise, c’est Matteo Salvini, protagoniste de ce feuilleton judiciaire et aujourd’hui ministre des transports, qui a le plus violemment répondu, voyant dans la sentence de la Cour de cassation une « honte de plus » et invitant les juges à payer eux-mêmes les indemnités et à accueillir les migrants « s’ils y tiennent tant ».
    Cette nouvelle attaque de la part de la coalition des droites au pouvoir contre la magistrature a fait sèchement réagir la présidente de la Cour de cassation, Margherita Cassano, jugeant « inacceptables les insultes remettant en question la séparation des pouvoirs ». L’opposition italienne s’est également insurgée contre la réaction du gouvernement.« Plutôt que de faire payer les citoyens italiens comme elle l’entend, Giorgia Meloni devrait faire payer Matteo Salvini, car c’est lui le responsable, explique au Monde Sandro Ruotolo, eurodéputé (Parti démocrate, centre gauche). C’est lui qui a pris cette décision illégitime sur le dos de pauvres gens qui ont risqué leur vie en mer. » Même avis du côté de l’Eglise catholique, qui a accueilli plusieurs migrants érythréens dans ses structures. « Ce n’est que la réparation d’un droit qui avait été violé et non un gaspillage d’argent public », a commenté l’évêque de Ferrare, Mgr Gian Carlo Perego, président de la commission migratoire au sein de l’épiscopat italien.
    Le montant des indemnités, dont l’Etat italien sera contraint de s’acquitter, n’a pas encore été fixé par la cour d’appel de Rome. « Ce qui m’intéresse, ce n’est pas d’obtenir une indemnisation, mais d’établir la responsabilité de ceux qui ont appliqué ces décisions, a commenté, par la voix de son avocat, un ressortissant érythréen qui vit aujourd’hui au Royaume-Uni. C’était une injustice. [Les autorités italiennes] nous ont privés de notre liberté et de la possibilité de demander l’asile sans que nous ayons commis le moindre délit. »

    #Covid-19#migrant#migration#italie#droit#sante#erythree#asile#eglise#magistrature