• Persönlicher Erfahrungsbericht: Sexuelle Übergriffe und Schweigen an der Universität Basel*

    – von Esther Uzar –

    In diesem Text erzählt eine Person von Übergriffen, die sie durch einen Professor an der Universität Basel erfahren hat. Er enthält detaillierte Beschreibungen von sexualisierter Gewalt. Aus diesem Grund möchten wir Euch bitten bei der Lektüre achtsam zu sein.
    Inhaltswarnungen: Sexualisierte Gewalt (physisch und verbal), Machtmissbrauch, psychische Gewalt, soziale Ausgrenzung.

    Die Autorin trägt die volle Verantwortung für den Inhalt dieses Beitrags.

    Kontakt: esther.uzar@gmail.com

    Die «Transparenzunibas-Gruppe» übernimmt keinerlei Haftung für die Darstellung und Verwendung der darin erhaltenen Angaben.
    Für den Professor gilt die Unschuldsvermutung. Er formulierte den Medien gegenüber, er hätte «ein intimes Verhältnis initiiert» (Tagesanzeiger, 18.02.2019). Er schrieb: «Ich schäme mich zugeben zu müssen, dass es für die von Frau Esther Uzar gegen mich gemachten Vorwürfe eine Basis gibt.» (30.03.2018)

    Ich verliess die Universität Basel nach sieben Jahren Doktorat ohne Abschluss.

    Es ist Zeit zu erzählen.
    Sexuelle Übergriffe

    Auf einer Forschungsreise im Ausland erlebte ich sexuelle Übergriffe durch meinen Professor.

    Der Professor und ich sassen eines Abends am Tisch. Wir arbeiteten an unseren Laptops. Plötzlich stand er auf, beugte sich zu mir und drückte mir einen Kuss auf den Mund. Er ging wieder zu seinem Platz, setzte sich und arbeitete weiter. Ich konnte es kaum glauben. Ich sagte nichts. Später erklärte er auf dem Weg zu seinem Hotelzimmer: ‘Er möchte mich küssen.’ Ich sagte «Nein.» Er küsste mich dennoch. Er fasste an die Brüste. Er sagte zu mir:

    ‘Ich solle Georg Simmel lesen; der würde mich befreien…
    Ich solle nichts sagen und denken; sondern einfach nur fühlen, weil es so schön sei…
    Er hätte zuvor daran gedacht, mich zu küssen…
    Meine Lippen würden sich so schön anfühlen. Er hätte daran gedacht, meinen Hals zu küssen und meine Ohren und meinen Rücken, rauf und runter; ich würde ihn dann verrückt machen…’

    Ich war völlig überrumpelt. Ich wusste damit nichts anzufangen. Ich ging in mein Zimmer. Ich konnte nicht schlafen. Es gab niemanden, mit dem ich hätte sprechen können.

    – Dies war der Anfang. Es folgten sexuelle Aufforderungen. Er machte Bemerkungen über meinen Körper. Er schilderte intime Fantasien. Er drängte. Er ignorierte jede Zurückweisung. Meine Ablehnung stellte er als Verklemmtheit und Schüchternheit dar. Er sagte vier Tage später:

    ‘Mein Körper sei so weiblich. Er würde gerne wissen, wie sich mein Körper anfühlt…
    Wenn ich mich nicht traue, abends in sein Zimmer zu kommen, dann könnte er ja auch zu mir kommen.’

    Ich antwortete direkt «Nein.» Und: «Ich werde nicht mit dir schlafen.»

    Er erwiderte: ‘Was genau heisst «schlafen»? Für ihn sei das Kommen an sich nicht das Wichtigste. Am Schönsten fände er es, wenn er in eine Frau eindringt. Es wäre wirklich eine Ehre für ihn, mit mir zu schlafen…
    Ich sollte das geniessen, so einen schönen Körper zu haben…
    Er möchte mich gerne zwischen meinen Beinen küssen.’

    Ich protestierte lautstark.

    Am darauffolgenden Tag äusserte er, während wir durch die Stadt gingen:

    ‘Er möchte mit mir schlafen. Das sei ein Problem, hm? Ich müsse ihm ja nicht gleich was dazu sagen. Er sei wie ein westafrikanischer Händler, der verhandelt um zu kriegen was er will.’

    Zwei weitere Tage später kam er mittags in mein Zimmer. Er wollte meine Jeans aufmachen. Ich widersprach und schob seine Hände weg. Er reagierte, indem er sagte:

    ‘Er hätte sich schon so oft ausgemalt, wie er mit mir schlafen würde, wie er in mich eindringt, mich küssen würde, er mich von hinten nimmt – und das sei so schön gewesen. Die Fantasie sei eh das Schönste.’

    12 Male hatte ich den Professor zurückgewiesen. Dann schlief ich mit ihm.

    Nach der Forschungsreise kamen die sexuellen Avancen immer mal wieder. Er schrieb mir Emails. Er rief mich an. Er fragte im Büro, auf Konferenzen, bei Institutsveranstaltungen und bei Besprechungen meiner Dissertation. Einige Male schlief ich mit ihm. 24 weitere Male sagte ich «Nein.» Ohne Effekt.
    Isolation am Institut, akademische Ausgrenzung, Betreuerwechsel und Fachwechsel

    Im dritten PhD-Jahr entschied ich, mich vom Institut fernzuhalten. Zuerst arbeitete ich nur nachts, wenn niemand im Büro war. Dann blieb ich ganz fern.

    Ich empfand so viel Wut, Kränkung, Entwürdigung, Ohnmacht und Enttäuschung. Ich empfand Hass und Schmerz.

    Ein halbes Jahr später sah ich eine Veranstaltungsankündigung: Mitarbeiter und Professor hatten eine Konferenz geplant und organisiert – zu meinem Themenbereich. Sie hatten mich nicht einbezogen. Das war ein Schock. Ich konnte nicht mehr atmen. Ich sprach den Institutskoordinator darauf an. Er antwortete, ‘Oops, sorry, sie hätten mich vergessen.‘ Der Professor sagte zu mir, ‘Ich sei ja nicht sichtbar, weil ich nicht ins Büro komme‘ (15.07.2015).

    Bei der darauffolgenden Konferenz wurde ich wieder ausgeschlossen. Der Geschäftsführer merkte, dass ich aufgehört hatte, ins Büro zu kommen. Er kam auf mich zu und sprach mit mir: ‘Da ich kaum noch im Büro schaffen würde, sollte ich auch keinen Büroschlüssel mehr haben!‘

    Im März 2018 sah ich im Internet einen Sammelband, den der Professor zu meinem Dissertationsthema herausgab. Er hatte nicht gefragt, ob ich einen Beitrag schreiben wolle.

    Betreuerwechsel war schwierig. Zweimal hatte ich andere Professoren gefragt, ob sie die Arbeit betreuen würden. Sie hatten Interesse; doch mein Professor war nicht einverstanden. Beim ersten Mal reagierte er per Email: «Ich verstehe, dass es für dich besser wäre, einen anderen Betreuer zu haben. [Prof. B] kann dir sicherlich gut helfen. Er müsste aber eine Ablöse zahlen, denn ich möchte deine Arbeit weiterhin betreuen!» Beim zweiten Versuch fand mein Professor, der Prof. C würde meine Dissertation nicht kritisch genug prüfen; ausserdem würde ein Wechsel nicht gut ausschauen.

    Beim dritten Anlauf fragte ich nicht. Ich informierte ihn per Email: «Ich habe entschieden, unser Betreuungsverhältnis aufzulösen» (07.02.2018). Inzwischen war ich Doktorandin im siebten Jahr. Mein «Zweitbetreuer» wollte die Arbeit ungern übernehmen. Er sagte: «Eigentlich möchte ich diese Dissertation nicht übernehmen. Aber ich möchte Sie auch nicht im Regen stehen lassen. Ich werde die Arbeit später mit einer 4 – 4.5 bewerten» (06.03.2018).

    Eine andere Professorin meinte, ‘Sie wisse nicht, was vorgefallen sei; und sie müsse das auch nicht wissen‘ (17.04.2018).

    Ich arrangierte ein komplett neues Betreuungsteam. Dafür musste ich mein gewünschtes Promotionsfach aufgeben. Ich bat den Promotionsausschuss, mein Fach beibehalten zu dürfen. Dies war nicht möglich.
    Beratung: “Schweig und verlass die Uni Basel!”

    Ich schämte mich unendlich. Fünf Jahre sprach ich mit niemandem darüber.

    Im Frühsemester 2017 launchte die Universität die Kampagne «Wer zu nah kommt, geht zu weit». Überall hingen Poster gegen sexuelle Belästigung. Ich ging mit zwei Studentinnen in der Mensa essen; beide erzählten von ihren Erfahrungen: Avancen durch einen Gastdozenten sowie Übergriffe durch einen Lehrer in der Schulzeit. Eine Studentin meinte, die Rektorin nähme dieses Thema ernst. Nach diesem Essen ging ich zu meinem Institut; in der Eingangstür hing ein Flyer gegen sexuelle Belästigung. Ich sah es als ein Zeichen.

    Ich machte ein Beratungsgespräch an der Universität, am 19 Juni 2017. Die beratende Person empfahl mir: Ich solle die Erlebnisse für mich persönlich aufarbeiten; an der Universität jedoch still schweigen. Er habe ähnliche Fälle bei Doktorandinnen mehrfach mitbekommen. Dabei habe er noch nicht erlebt, dass eine Doktorandin ein Verfahren gewonnen hätte. Selbst ein Betreuerwechsel wäre riskant: Der Professor könnte destruktiv reagieren und mir schaden. Ich solle versuchen, die Dissertation bei ihm abzuschliessen, niemandem am Institut etwas sagen und anschliessend an eine andere Universität gehen.

    In diesem Sinne meinte auch die beratende Person für Nachwuchsförderung, mir bliebe wohl nichts anderes übrig, als die Uni Basel nach der Dissertation zu verlassen (05.02.2018).

    Ich machte einen weiteren Termin bei einer Uni-Ansprechperson für sexuelle Belästigung. Diese sagte mir am 22 Juni 2017, eine «Affäre» sei kein Fall für ein Verfahren; und Nachteile hätte ich dadurch nicht erfahren. Ich solle ‘den Professor zum Zweitbetreuer machen.‘
    Professor entschuldigt sich; Institut möchte nichts wissen

    Ein Jahr später beschwerte ich mich erneut. Ich schrieb eine offensive Email an den Institutskoordinator, die Forschungsdekanin und den Human Resources Leiter (25.03.2018). Eine Woche später lud eine Anwältin mich zu einer Beratung ein. Die externe Juristin war von dem Human Resources Leiter informiert worden. Ich wollte kein formelles Verfahren. Ich hatte Angst. Ich wollte eine Aussprache, eine Aufarbeitung und eine Entschuldigung.

    Zwei Wochen später schrieb die Anwältin, der Professor hätte eine sechs-seitige Stellungnahme geschrieben. Ich wollte diese Stellungnahme nicht lesen. Ich fragte den Professor per Email nach dem Inhalt. Er antwortete, Gegenstand seiner Stellungnahme wäre sein «Versagen» und sein «gravierendes Fehlverhalten». Der Professor schrieb:

    «Wenn die Universität mich rauswirft, und dazu wäre sie berechtigt, muss ich diese Entscheidung akzeptieren und respektieren.
    Dich trifft keine Schuld. Du bist ein Opfer.» (24.04.2018)

    Eine Woche später bekam ich die schriftliche Stellungnahme von der Anwältin zugeschickt. Mich traf der Schlag. Er leugnete alles. Es waren sechs Seiten Herabwertungen über mich. Ich stand drei Tage unter Schock. Der Professor hatte seine Stellungnahme nicht allein geschrieben; der Geschäftsführer des Instituts hatte ihm geholfen.

    Da zerbrach etwas in mir. Ich dachte, ich verliere den Glauben an die Menschheit. Noch einmal suchte ich das Gespräch mit dem Institut. Der Geschäftsführer lehnte ab. Er schrieb mir:

    «Ich muss mich auch schützen. Mir reicht der Umstand, dass Ihr eine Beziehung hattet. Relevant ist in diesem Sinne lediglich, zu welchen Zeitpunkten … etwas passiert ist, was dann eben für das Betreuungsverhältnis relevant ist. Details, wie Du sie unten beschreibst, möchte ich jedoch nicht kennen und ich bitte Dich, das zu berücksichtigen.» (07.05.2018).

    Ich war fassungslos. Relevant? Eine «Beziehung»? «Details» wolle er nicht kennen? Ich möge bitte auf ihn Rücksicht nehmen? Er bräuchte für sich einen schützenden Raum?

    Der Geschäftsführer schrieb eine weitere Email: Wenn er etwas gewusst hätte, «Ich hätte da auf jeden Fall interveniert und frühzeitig eine andere Betreuung oder sogar einen Wechsel der Universität vorgeschlagen» (04.05.2018). Diese Antwort kennen wir bereits: Ein Professor benutzt eine Doktorandin und Assistierende für Sex und die Lösung soll sein, dass SIE die Universität verlässt.
    Verfahren; Doktoranden-Kollegen haben Angst

    Die Anwältin beriet mich. Sie informierte mich, dass man eine Strafanzeige stellen könnte wegen «sexueller Ausnützung eines Abhängigkeitsverhältnisses» (StGB 193, d.h. in einem Arbeits-, Beratungs-, Behandlungs- oder Betreuungsverhältnis).

    Darüber hinaus würde die Universität die Kosten für eine psychologische Betreuung übernehmen. Am 21. Mai 2018 reichte ich eine formelle Beschwerde an der Universität ein. Das «Abklärungsverfahren» wurde eingeleitet. Zwei externe Juristinnen führten die Anhörungen und Befragungen von Auskunftspersonen in einer Anwaltskanzlei durch.

    Die Reaktionen von Doktoranden aus der Graduiertenschule waren ambivalent:

    ‘Ich solle den Mund halten; der Professor würde mich wegen Verleumdung verklagen!‘ ‘Wie könne man nur so dumm sein; jeder wisse doch, dass man mit seinem Professor nichts anfängt!‘

    Eine Kollegin empfahl mir, während des Verfahrens nicht im kurzen, roten Kleid herumzulaufen. Meine Chancen stünden ausserdem besser, wenn ich zum Professor nicht so «fies» sein würde. Ob es wirklich nötig sei, intime Details anzugeben; ich hätte schliesslich «eingewilligt»?

    Eine Kollegin beschwerte sich, ich würde mich ihr gegenüber so «aggressiv» und «angriffig» verhalten.

    Ich wollte meinen Fall innerhalb der Graduiertenschule teilen. Eine Doktorandin warnte mich: ‘Die Mit-Doktoranden hätten vermutlich wenig Verständnis; es würde mir schaden; dann könnte ich meinen Abschluss vergessen; der Professor würde eventuell seinen Job verlieren; alle wären auf ihn sauer; und die Strukturen würde es nicht ändern.‘
    Persönliche Aufarbeitung

    Ich brauchte einen Raum zum Erzählen. Ich brauchte jemanden zum Zuhören. Ich ging zu einer Psychologin, acht Monate lang. Ich hatte Glück: Ich landete bei der besten Psychologin der Welt. Ja, wirklich – die weiseste Frau, die ich je kennenlernte.

    Ich machte einen Wen-Do-Selbstverteidigungskurs, von Limit finanziert.

    Das Verfahren war eine extreme Belastung; aber unendlich wertvoll, weil es meine Aufarbeitung in Gang setzte. Ich las alte Emails, Nachrichten und Tagebücher. Dabei begleitete mich ein Buch: Der Basler Experte Dr. Werner Tschan beschäftigt sich seit 30 Jahren mit dem Thema; «Missbrauchtes Vertrauen. Sexuelle Grenzverletzungen in professionellen Beziehungen (2005).» Tschan beschreibt Täter-Opfer-Dynamiken. Er gibt Empfehlungen für Institutionen.
    Abschluss: Nach dem Schweigen ist vor dem Schweigen

    Das Verfahren wurde abgeschlossen. Die Anwältin schrieb mir:

    «Ich kann Ihnen mitteilen, dass das von Ihnen angehobene Beschwerdeverfahren abgeschlossen ist. Die Universitätsleitung hat entsprechend reagiert und mit Herrn Prof. hat ein Gespräch stattgefunden» (28.11.2018).

    Ein «Gespräch» ist die geringste Sanktion, nach Reglement von 2010. Im Reglement von 2015 steht kein Massnahmenkatalog.

    Ich informierte das Institut in einer Email. Die Mitarbeiter waren schockiert. Sie hatten nicht gewusst, dass ein Verfahren lief. Es tat gut, sich auszutauschen. Eine Mitarbeiterin war «wenig überrascht»; sie hatte am Institut «so viel Alltags-Sexismus, Diskriminierung und blinde Flecken erfahren und beobachtet» (10.12.2018).

    Dann passierte etwas Verheerendes: Der Pressesprecher und der HR Leiter wiesen das Institut an, keinerlei Informationen zu den Geschehnissen herauszugeben. Der Geschäftsführer erzählte daraufhin allen: Über meinen Fall dürfe nicht gesprochen werden!

    Das Institut lud zur Vollversammlung ein. Das Thema: «Schaffen einer sicheren Lern- und Arbeitsatmosphäre». Zuvor instruierte der Geschäftsführer mich: «Entscheidend ist, dass allgemein und zukunftsgerichtet orientiert und diskutiert wird, und nicht über einen konkreten Fall – da setzen die Regeln der Universität klare Grenzen» (30.01.2019). Ich ging zu dieser Vollversammlung. Die Mitarbeiter sprachen zwei Stunden über «den Fall», ohne über das Vorgefallene zu sprechen. Ich fühlte mich wie ein Geist bei meiner eigenen Beerdigung.

    Die Instituts-Sprecherin erklärte mir: Das Institut wolle sich nicht mit meinem Fall auseinandersetzen, sondern «die grössere Dimension, die hinter dem Sie betreffenden Fall steht, aufgreifen» (30.01.2019).

    Das Institut lud eine Expertin zu sexueller Belästigung ein. Sie führte einen Workshop mit Doktoranden durch. Die Expertin schrieb mir vorher: ‘Es sei nicht zu empfehlen, dass ich an dem Workshop teilnehme – zu meinem eigenen Schutz‘ (17.12.2018).

    Die Graduiertenschule organisierte eine Gesprächsrunde über «Machtmissbrauch und sexuelle Belästigung». In der Rundmail hiess es: «Wir wollen Eure Bedürfnisse und Vorschläge anhören. Es geht darum, Eure Anliegen zu hören und nächste Schritte zu planen. Bitte nimm zur Kenntnis, dass an dem Treffen nicht diskutiert werden soll, was passierte.» (29.01.2019) Ich ging nicht hin.

    Auch das Departement organisierte eine Informationsveranstaltung zu sexueller Belästigung. Dazu erhielt ich keine Einladung.

    Ich hatte meine institutionelle Heimat verloren. Ich war sieben Jahre Doktorandin; aber habe mit keiner Person aus meinem Fachbereich eine Freundschaft aufrecht erhalten.

    Ich exmatrikulierte mich am 21. Februar 2019.
    Entscheid: Entschädigung für Betroffene? Boundary-Training für Professor?

    Der Tagesanzeiger berichtete über das Schweigen und die Ausgrenzung:

    Simone Rau, 18.02.2019, «Du bist ein Opfer»
    https://m.tagesanzeiger.ch/articles/14990208

    Daraufhin teilte die Rektorin mir den Entscheid mit. Dieses Abschlussgespräch bedeutete mir viel. Ich war froh. Die Rektorin sagte: «Es tut uns furchtbar leid, dass solche Dinge passiert sind. Wir finden das scheusslich. Es ist unglaublich. Es passiert immer wieder auf der Doktorandenstufe» (25.02.2019). Auch das verantwortliche Rektoratsmitglied drückte Mitgefühl aus: «Es tut mir ausserordentlich leid, was Sie erlebt haben an der Universität Basel. Es hat mich auch erschüttert, als ich diesen Fall gesehen habe.»

    Den Sanktionsentscheid vom 06.11.2018 erfuhr ich mündlich am 25.02.2019:

    1. Der Professor verstoss gegen das Reglement der Universität Basel.

    2. Sein Verhalten ist nicht vereinbar mit dem geltenden Verbot jeglicher sexueller Belästigung. Er hat sich zu verpflichten, fortan diese Richtlinien einzuhalten.

    3. Dem Professor wird eine schriftliche Abmahnung erteilt; unter Androhung weiterer personalrechtlicher Massnahmen im Wiederholungsfall, bis hin zur Kündigung.

    4. Der Professor wird verpflichtet, sämtliches Bildmaterial, wie Video oder Fotos von sexuellen Handlungen, zu löschen und zu bestätigen, diese nicht weiterverbreitet zu haben.

    Der Entscheid enthält vier Punkte. Die Rektorin bezeichnete ihn als «eine recht grosse Strafe» (25.02.2019). Dabei fehlen zwei Massnahmen, die während des Verfahrens besprochen worden sind:

    (1) Ich hatte eine Therapie für den Professor gefordert (Email an Anwältin und Human Resources Leiter; 21.05.2018; an Institut am 07.12.2018): Das Basler «Beratungszentrum Sexuelle Grenzverletzungen in professionellen Beziehungen» bietet Boundary-Training für Führungskräfte an.

    (2) Zweitens hatte die Anwältin am 5. Juli 2018 gesagt: Sie werde dem Professor unterbreiten, eine finanzielle Entschädigung zwischen CHF 60’000 bis 160’000 zu zahlen. Die beiden Anwältinnen selbst schlugen dies vor.

    Ob diese Massnahmen an der Universität besprochen worden sind, weiss ich nicht. Die Tagesanzeiger-Journalistin Simone Rau schrieb mir am 12. Dezember 2019: Der Professor hatte der Anwältin „Ja“ zu einer Entschädigung gesagt. Dies erfahre ich 13 Monate nach Verfahrensabschluss.

    Rektoratsentscheide sind ausschliesslich «Sanktionen». Der Entscheid fokussiert auf die Tat_Person und gilt als deren private Angelegenheit. Die Bereiche «Prävention» und «Wiedergutmachung» sind bisher kein Bestandteil von Verfahrensabschlüssen. Die Interessen von Betroffenen, von Mit- und zukünftigen Studierenden sind bisher nicht enthalten.

    Studierende der Universität Basel haben in Reaktion auf Beschriebenes gemeinsam einen offenen Brief formuliert, in dem sie Umstrukturierungen an der Uni fordern, um ein antidiskriminatorisches Klima zu schaffen. Der Brief, sowie weitere Beiträge können auf dem Blog eingesehen werden.

    #sexualized_harassment #Basel #university #academia #PhD #power_abuse #Esther_Uzar

    https://transparenzunibas.wordpress.com/2019/12/18/personlicher-erfahrungsbericht-sexuelle-ubergriffe-und-

    ping @cdb_77 —> tu peux ajouter à la métaliste https://seenthis.net/messages/863594 tout au début pour #Suisse?