• #Anarcocrip

    Manifeste anarcocrip.

    L’#antivalidisme_libertaire, (ou #anarco-antivalidisme, ou anarcocrip), professe que l’#antivalidisme est une évidence pour l’anarchie, et inversement, l’anarchisme est une évidence pour l’antivalidisme.
    L’un étant la condition de l’autre.

    L’antivalidisme est une condition structurelle de la pensée anarchiste elle-même, qui doit abolir toutes les #oppressions, toutes les #dominations, toutes les #hiérarchies.
    Inversement, toute critique du validisme qui n’est pas anarchiste reste prisonnière des logiques de #normalisation et d’#adaptation au système capitaliste et au #validarcat.

    L’anarchisme est la seule idéologie qui peut accepter l’antivalidisme sans se contredire.
    Les #handies, exclues de partout, y sont accueillies avec amitié, par l’abolition de toutes les dominations. Même celles auquelles on ne pense pas. Même quand l’anarchisme n’a jamais conceptualisé l’antivalidisme, il était là, quelque part.

    L’antivalidisme force les anarchistes à revoir la définition même de la #force, de la #faiblesse, du #militantisme, de l’#engagement, de la #dépendance, de l’#autonomie, de la #liberté et de l’#égalité.
    En refusant toute #autorité, l’anarchisme pose les bases d’une #émancipation qui ne peut s’arrêter aux portes de la chair.

    L’anarcocrip refuse l’aumône de l’#inclusion. L’inclusion est un piège libéral : elle suppose qu’il y a un centre sain, normal et légitime, d’où inclure la marge. Accepter l’inclusion, c’est valider la légitimité de ceux qui fixent la #norme. C’est mendier une place dans une architecture bâtie sur notre #exclusion.
    Nous ne voulons pas une place à la table, nous voulons la renverser.

    Et si nous sommes pour une transformation de la société et du cadre de vie, nous sommes nécessairement révolutionnaires.
    Ce n’est que dans l’abolition de l’argent et du travail salarié que nous trouverons notre bonheur, notre émancipation et la #liberté_collective.

    La #révolution sera #crip ou ne sera pas. Mais la révolution n’est pas pour après-demain. La rupture avec le validarcat et la #norme_sociale ne commence pas après la chute des institutions, elle se pratique aujourd’hui. Avec une portée radicale, dans l’#entraide et la #solidarité, dans la lutte contre toutes les discriminations, dans le refus de l’#évaluation et de la #compétition, dans l’indépendance de nos existences non conformes, ici et maintenant.

    Anonyme, septembre 2026.

    “Je suis anarchiste individualiste parce que toutes les aspirations de mon moi, tendent vers ce but : le bonheur !
    Je suis anarchiste altruiste parce que j’aime mon prochain comme moi-même, parce que le spectacle de sa souffrance, de sa détresse, de sa misère m’émeut et m’afflige douloureusement !
    Je suis anarchiste révolté parce que, ayant au cœur l’amour profond et sincère de l’amitié, toute iniquité me révolte.”

    #Emile_Rinaldain. Pourquoi je suis anarchiste, 1897.

    https://noblogo.org/anarcocrip
    #anarchie #anarchisme

  • Im Berliner Helmholtzkiez zieht das Elend ein : „Bei uns lag ein Obdachloser im Flur – vor der Wohnung einer Nachbarin“
    https://www.tagesspiegel.de/berlin/bezirke/pankow/im-berliner-helmholtzkiez-zieht-das-elend-ein-bei-uns-lag-ein-obdachlos

    Quand les rues et parcs des quartiers bourgeois sont habités par les exclus pauvres et malades la presse bourgeoise s’intéresse au problème. Pourtant l’idéologie libérale et la concentration du pouvoir dans les mains des nantis empêchent toute solution. Dans le passé la ville de Berlin a prouvé qu’avec un peu de bonne volonté on peut loger tout le monde.

    Pendant l’immédiat après-guerre la ville réquisitionnait les chambres dans les appartements bourgeois et dans les arrondissements sous administration soviétique les communistes chassaient les nazis et capitalistes des villas et immeubles pour loger les nomnreux réfugiés et victimes des bombardements.

    Il serait temps de renouer avec la solidarité des débuts et créer une place pour tout le minde.

    27.8.2026 von Christian Hönicke - Immer mehr Wohnungslose campieren in Prenzlauer Berg. Ein Anwohner spricht über beliebte Schlafplätze, Aggressionen, Ekel und Ängste der Nachbarn – und vergebliche Beschwerden.

    Obdachlose direkt vor der Haustür oder sogar im Hausflur – ist das die neue Normalität im Viertel rund um den Berliner Helmholtzplatz?

    Laut Oliver H. ja. Er wohnt seit fast 20 Jahren im Kiez und berichtet im Interview über die voranschreitende Obdachlosigkeit, von unschönen Begegnungen im Hausflur und appelliert an Politik und Behörden. H. möchte wegen des heiklen Themas nicht mit seinem vollen Namen genannt werden, er ist der Redaktion aber bekannt.

    Herr H., wann war bei Ihnen der Punkt erreicht, an dem Sie merkten, dass sich Ihr Viertel dauerhaft verändert?
    Als ich irgendwann vor unserer Haustür stand und sah, dass dort jetzt ein Obdachloser lebt. Er hat sich mit seiner Matratze über Wochen eingerichtet und schlief dort. Er war ab und zu mal weg, kam aber immer wieder. Das hat uns im Haus natürlich beschäftigt.

    Wie haben die Nachbarn reagiert?
    Wir haben erstmal geredet und uns abgestimmt. Geht das jetzt so weiter, was heißt das für unser Wohnumfeld? Kippt das Viertel jetzt?

    Was hat diese Erfahrung bei Ihnen selbst ausgelöst?
    Das war eine Überraschung, ein kompletter Shift für mich. Man hat sich an Obdachlose an der U-Bahn gewöhnt, leider. Aber dass jemand direkt vor der Haustür campiert und sich dort komplett einrichtet und nicht nur mal eine Nacht dort verbringt, das hat meine Perspektive doch verändert. Bei einigen der Personen, die wir hier erleben, kommen starke Verwahrlosung, Alkohol- oder Drogenprobleme und teilweise schwierige Verhaltensweisen hinzu. Da macht man sich schon Gedanken über eine zunehmende Verwahrlosung des Viertels, in dem man lebt.

    Gab es Obdachlosigkeit nicht auch schon vor 20 Jahren am Helmholtzplatz?
    Ja, schon. Das war eher auf dem Platz selbst, aber dort hat niemand dauerhaft campiert. Das hat sich erst in den letzten Jahren entwickelt.

    Dort lebt nun unter anderem ein Obdachloser namens Manni, der trotz Räumung immer wieder zurückkehrt.
    Das war immer schon ein Treffpunkt, aber inzwischen stehen richtige Zeltlager hinter dem Kindercafé. Dort gibt es einen etwas geschützten, von Büschen umgebenen Bereich, den man beim Vorbeigehen kaum wahrnimmt. Als ich die Zelte zum ersten Mal gesehen habe, dachte ich, das wäre so eine Art Kinderfreizeit (lacht). Mittlerweile hat sich das auf die Straßen rund um den Platz verlagert. Die Entwicklung verlief schleichend.

    Welche Orte fallen Ihnen auf?
    In der Schliemannstraße vor dem Spielplatz oder vor den Geschäften und Lebensmittelläden im Viertel, die haben dort deswegen auch teils massive Probleme mit der Hygiene. Zudem gibt es richtige Camps unter den U-Bahnbögen an der Eberswalder Straße und der Schönhauser Allee. Und dann eben auch bei uns direkt vor dem Haus.

    Ein abstraktes gesellschaftliches Problem ist plötzlich unmittelbar im privaten Lebensumfeld spürbar?
    Wenn es direkt vor oder sogar im Haus ist, ist die Dringlichkeit schon nochmal höher. Als erstes habe ich mich gefragt, wer ist das? Geht es ihm gut? Warum ist er auf der Straße gelandet? Doch je länger er blieb, da haben wir uns gefragt: Was bedeutet das für uns als Anwohner? Ist er aggressiv? Im alkoholisierten Zustand oder unter Drogeneinfluss, kann es zu gefährlichen Situationen kommen? Plötzlich liegen Unrat, Essensreste, schmutzige Sachen an unserem Hauseingang. Mitunter empfinde ich das schon als Ekel erregend.

    Das empfinden vermutlich viele so, aber fast keiner traut sich, es öffentlich auszusprechen.
    Und was auch noch hinzukommt: die Selbstverständlichkeit, mit der manche das durchaus ausnutzen.

    Wie meinen Sie das?
    Einige wissen ganz genau, wo die Grenzen sind. Wenn die Polizei zu uns kam, und den Mann höflich gebeten hat zu gehen, oder ihn wegbegleitet hat, kam er einfach nach einer halben Stunde wieder. Ich gehe davon aus, dass er wusste, dass es keine wirkliche rechtliche Handhabe in dieser Frage gibt.

    Ist auch Ihr Sicherheitsgefühl beeinträchtigt?
    Ja, direkt und indirekt. Bei uns lag sogar schon ein Obdachloser im Hausflur. Eine Nachbarin musste über ihn steigen, als sie aus der Wohnung kam. Sie war geschockt und hat sich auch nicht getraut, ihn anzusprechen. Man weiß ja nicht, wie reagiert jetzt dieser Mann, wenn man ihn auf den Hausfriedensbruch aufmerksam macht und ihn bittet, das Haus zu verlassen? Das habe ich dann gemacht.

    Wie war die Reaktion?
    Er war nicht aggressiv, aber er wollte uns verklagen. Wegen Verleumdung (lacht).

    Das klingt witzig, ist aber vermutlich verstörend.
    Ja, das ist schon ein ungutes Gefühl. Ich bin auch schon einmal fast von einem alkoholisierten Mann angegriffen worden. Ich bin ein Mann und noch relativ fit, da gibt es dann noch eine gewisse Hürde. Aber gerade für Frauen kann das schon gefährlich werden. Zwei Frauen in der Nachbarschaft wurden direkt vor ihrem Haus belästigt und bedroht, es stand wohl kurz vor einer Handgreiflichkeit. Eine hat inzwischen durchaus Angst davor, das Haus zu verlassen. Ich selbst habe vor ein paar Monaten in einem Café erlebt, wie eine junge Frau von einem alkoholisierten Mann aus dem gleichen Milieu verbal attackiert und eingeschüchtert wurde.

    Ist die offensichtliche Obdachlosigkeit in der Nachbarschaft ein großes Thema geworden?
    Ja, den Eindruck habe ich schon. Ich kann mich nicht daran erinnern, dass man das in der Vergangenheit so oft aufgebracht hat. Es ist ein Thema für viele Anwohner. Es gibt auch Störungen und Einschränkungen für die Gewerbetreibenden. Eine Person lag direkt vor dem Schaufenster des Ladens in unserem Haus, gleich nebenan ist ein Café.

    Gehen Sie noch gern zum Helmholtzplatz?
    Ja, immer noch. Es gibt nette Cafés und der Platz selbst ist grundsätzlich auch in einem recht guten Zustand. Aber natürlich, weil der Platz so wichtig für den Kiez ist, schaut man auch genauer hin. Und das Publikum hat sich schon verändert.

    Wenn man heute in Berlin unterwegs ist, kann man Obdachlosigkeit kaum ausblenden.
    Wer sich für diese Stadt interessiert und gern hier lebt, den beschäftigt das schon, auch wenn es nicht vor der direkten Haustür stattfindet. Die Situation kann durchaus in Zukunft Auswirkungen auf den Tourismus-Sektor haben. Das kann schon manche Berlin-Besucher abschrecken. Wenn man in ein Gewerbe oder Eigentum investiert hat, betrachtet man die Entwicklung mit Sorge.

    Leidet die Attraktivität von Berlin und Pankow als Lebensmittelpunkt?
    Auf jeden Fall. Wenn man Obdachlose immer häufiger im Stadtbild sieht, überlegt man sich schon: Will ich wirklich hierherziehen? Ich mache mir auch meine Gedanken und frage mich: Wie geht das weiter? Will ich hier langfristig bleiben? Bekannte und Nachbarn sind schon weggezogen oder überlegen es sich, auch wegen ihrer Kinder. Nehmen wir das Bahnhofsviertel in Frankfurt am Main. Das ist architektonisch eigentlich ein attraktives Viertel mit vielen schönen Altbauten. Gleichzeitig sieht man dort, was passieren kann, wenn sich solche Probleme über Jahre verfestigen: Gewerbetreibende geben auf, Leerstände entstehen und die Attraktivität des Standorts leidet.

    Was haben Sie bisher konkret unternommen, um die Lage im Viertel zu verbessern?
    Wir haben die Polizei und das Ordnungsamt gerufen.

    Was ist daraufhin passiert?
    Als ich bei der Polizei angerufen habe, war man dort verständnisvoll und sehr freundlich. Aber sie meinten sofort, sie hätten keine Handhabe, um längerfristig eine Lösung zu schaffen. Die Polizei kam in der Regel dennoch, wenn wir das gemeldet haben. Sie hat dann die Menschen gebeten, zu gehen – aber nach einer halben Stunde waren sie dann wieder da.

    Und was hat das Ordnungsamt gemacht?
    Nichts. Wir haben es mehrfach telefonisch und über die App versucht, aber leider keine Reaktion erhalten. Ich vermute, dass das Ordnungsamt schlicht überlastet und unterbesetzt ist. Man könnte noch Anzeige erstatten, doch die Aussichten auf Erfolg sind auch hier eher gering.

    Haben Sie das Gefühl, die Behörden haben aufgegeben?
    Ich habe wenig Transparenz darüber, wie ernst die Verantwortlichen die Auswirkungen auf die Anwohner nehmen und was genau auf politischer Ebene aktuell unternommen wird. Was mich irritiert hat: Ein Gastronom im Viertel hat Ärger mit den Behörden gekriegt, weil er die Tische ein paar Zentimeter zu weit nach rechts auf den Gehweg gestellt hat. Aber dass da direkt nebenan ein Mensch seit Wochen ohne Erlaubnis ein Bettenlager aufgebaut hat und den öffentlichen Raum besetzt, das hat keine Konsequenzen. Das passt nicht wirklich zusammen. Da kann man als Gewerbetreibender nur mit dem Kopf schütteln.

    Empfinden Sie selbst Ohnmacht?
    Momentan noch nicht. Aber eine leichte Frustration ist da und die Sorge, dass die Situation sich weiter verschlechtert.

    Was wünschen Sie sich?
    Ein klares Statement von der Politik und den Verantwortlichen des Bezirks. Dass das Thema ernst genommen wird und die Perspektive aus dem Viertel wahrgenommen wird. Man muss sich natürlich um die Menschen kümmern, die obdachlos geworden sind. Aber man muss auch die Sorgen der Anwohner und Gewerbetreibenden ernst nehmen und tätig werden. Ansonsten kann die Situation vollends kippen und der Stadt und dem Bezirk massiv schaden. Die Politik in Berlin und Pankow wird für die Situation verantwortlich gemacht, auch wenn das Problem ein gesamtgesellschaftliches ist. Aber die Lokalpolitik hat schon einen gewissen Einfluss auf die Umstände vor Ort.

    #Berlin #Prenzlauer Berg #Helmholtzplatz #SDF #logement #social #immobilier #inflation #pauvreté #exclusion

  • Berliner ohne eigenes Zuhause : Zahl der Wohnungslosen hat sich fast verzehnfacht
    https://www.tagesspiegel.de/berlin/wohnungslosigkeit-verband-zahl-der-obdachlosen-in-berlin-fast-verzehnfa

    Down and out in Berlin - le nombre de personnes dans des logements temporsires et précaires s’élève à plusieurs dizanes de milliers. L’association Gangway en a averti les médias quelwues semaines avant les élections municipales.

    26.8.2026 - Zehntausende Menschen in Berlin haben keine eigene Wohnung. Stattdessen leben sie in Bezirksunterkünften. Der Kern des Problems ist aus Sicht von Sozialarbeitern offensichtlich.

    In den Wohnungslosenunterkünften in Berlin leben nach Angaben des Paritätischen Wohlfahrtsverbands inzwischen fast zehnmal so viele Menschen wie noch 2012. Im Januar 2026 hätten rund 57.000 Menschen in einer sogenannten Asog-Wohnung gelebt, sagte Timothy Redfern, Referent für Armut und Wohnungsnotfallhilfe, bei einem gemeinsamen Pressegespräch mit dem Verein für Straßensozialarbeit Gangway. Die Zahlen gehen auch aus Daten des Statistischen Bundesamts hervor.

    Im Dezember 2012 waren es nach Angaben von Redfern noch 6200 Menschen. Als wohnungslos werden alle Menschen bezeichnet, die kein eigenes Zuhause haben, aber zum Beispiel in Heimen oder bei Freunden unterkommen. Als obdachlos gelten wiederum lediglich die Menschen, die auf der Straße leben. In Berlin seien derzeit rund 6000 bis 7000 Menschen obdachlos, schätzt Redfern. Gesicherte Zahlen dazu liegen nicht vor.

    Asog ist die Abkürzung für das Berliner Polizeigesetz, das konkret „Allgemeines Gesetz zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung“ heißt. Es verpflichtet die Bezirksämter, wohnungslose Menschen unterzubringen.
    Erheblicher Wohnungsmangel und hohe Armutsquote

    Als Hauptursache sehen die Sozialarbeiter den deutlichen Wohnungsmangel in Berlin. Obdachlosigkeit und Wohnungslosigkeit entstünden nicht nur durch persönliche Schicksale der Betroffenen. „Sie sind die natürliche und strukturelle Folge eines unbezahlbaren Wohnungsmarktes, einer anhaltend hohen Armutsquote in Berlin und eines Unterbringungssystems, das einfach am Limit ist“, sagte Redfern und ergänzte: „Je teurer und knapper Wohnraum ist, desto mehr Menschen werden obdachlos.“ Ein weiterer Faktor seien persönliche Krisen, Krankheit, eine Trennung oder häusliche Gewalt.

    Mit Blick auf die Abgeordnetenhauswahl fordern Gangway und der Paritätische Wohlfahrtsverband bezahlbaren Wohnraum für alle. Wichtig sei es außerdem, niedrigschwellige Angebote für Wohnungslose auszubauen und Unterkünfte anders zu gestalten, sagte Streetworker Tino Kretschmann von Gangway.

    Die Menschen lebten teils über Jahre unter schwierigen Bedingungen in Mehrbettzimmern, Familien wohnten auf sehr engem Raum. Außerdem gebe es nicht überall eine reguläre Unterstützung durch Sozialarbeiter, so Kretschmann. Zudem wünschen sich die Streetworker mehr Empathie für Betroffene und dass Menschen in Berlin diese nicht als reinen Störfaktor sähen. (Tsp, dpa)

    #Berlin #SDF #logement #social #immobilier #inflation #pauvreté #exclusion

  • Aktivistin zur GEAS-Umsetzung in Bayern: „Infrastruktur für Abschiebungen am Fließband"
    https://www.borderline-europe.de/dramen/aktivistin-zur-geas-umsetzung-bayern-%E2%80%9Einfrastruktur-f%C3%B

    Der Münchner Flughafen erhält ein neues Abschiebeterminal, das künftig zwei Charterabschiebungen und 100 Einzelrückführungen täglich ermöglichen soll. Katharina Grote vom Bayerischen Flüchtlingsrat warnt im Interview, das Terminal biete die Infrastruktur für Abschiebungen „am Fließband", sobald Deutschland alle Instrumente des GEAS voll ausschöpft, zudem sollen Asylsuchende künftig in der ehemaligen JVA Ingolstadt im Außengrenzverfahren untergebracht werden.

  • Thomé Newsletter 23/2026 vom 12.07.2026 - Harald Thomé
    https://harald-thome.de/newsletter/archiv/thome-newsletter-23-2026-vom-12-07-2026.html

    Voilà une première impression de la brutalité des nouvelles règles qui jeteront dans la misère absolue de nombreux pauvres d’Allemagne.

    La pire nouveauté est le traitement des ressortissants des autres pays de l’Union Européenne. Jusqu’au premier juillet chaque citoyen de l’UE avait droit à l’aide « Bürgergeld » après cinq années de séjour et de travail en Allemagne.

    A partir de ce mois chaque demande de « Grundsicherung » déclenche une vérification du statut légal de la personne par l’administration des étrangers. Si cette administration décide de ne pas prolonger son permis de séjour, la personne perd le droit aux aides sociales. Puisque la demande d’aide est une raison pour la révocation du permis de séjour, les chômeurs européens seront systématiquement renvoyés « chez eux » après un an de chômage, période pendant laquelle ils on droit au soutien per l’assurance chômage. Les personnes qui n’ont pas assez gagné pour vivre avec 60 pour cent du salaire moyen des derniers six mois sont menacés d’expulsion immédiate.

    Bref, les social-démocrates viennent d’introduire des lois xénophobes d’extrême droite. La liste des mesures nocives et inhumaines est trop longue pour la commenter ici. Lisez le texte de Harald Thomé et suivez ses liens.

    1. Aufruf an die Grünen und die SPD zur Beteiligung an einer abstrakten Normenkontrollklage

    Einige Regelungen des neuen Grundsicherungsgesetzes dürften verfassungswidrig sein. Um das festzustellen, bedarf es eines von drei juristischen Instrumenten: einer abstrakten Normenkontrolle, einer individuellen Verfassungsbeschwerde oder einer Richtervorlage. Bis es zu einer Entscheidung bei den beiden letztgenannten Verfahren kommt, werden Jahre vergehen.

    Für eine abstrakte Normenkontrolle, mit der die Feststellung der Verfassungswidrigkeit beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) beantragt wird, bedarf es eines Viertels der Mitglieder des Bundestages. Das bedeutet: Wenn die Grünen sich beteiligen, bedarf es „nur“ noch neun kritischer Geister aus der SPD, um das notwendige Viertel der Abgeordneten zu erreichen. Eine entsprechende Anfrage ist nach Informationen aus gut unterrichteten Kreisen bereits von der Linkspartei an die Grünen ergangen.

    Verfassungsrechtliche Bedenken wurden u. a. von der AWO, der Caritas, der Diakonie, dem DGB, dem Deutschen Sozialgerichtstag, der Neuen Richter*innenvereinigung, dem Paritätischen Gesamtverband, dem VdK und auch vom Verein Tacheles geäußert und vorgetragen.

    Eine abstrakte Normenkontrolle kann genutzt werden, wenn neue Bundes- oder Landesgesetze erhebliche verfassungsrechtliche Zweifel aufwerfen und eine schnelle Klärung im Interesse der Rechtssicherheit erforderlich ist. Voraussetzung ist, dass die Bundesregierung, eine Landesregierung oder mindestens ein Viertel der Mitglieder des Deutschen Bundestages als antragsberechtigte Verfassungsorgane den Antrag stellt.

    Daher ergeht hier der Aufruf, die Diskussion mit den Parteien und den MdB zu suchen und zu führen, damit diese sich einer abstrakten Normenkontrollklage anschließen.

    Aus meiner Sicht bestehen erhebliche verfassungsrechtliche Zweifel an zentralen Elementen der SGB II-Reform. Hierzu zählen insbesondere:

    Die Nichterreichbarkeitsfiktion in § 7b Abs. 4 SGB II: Vollständiger Verlust des Leistungsanspruchs bei drei aufeinanderfolgenden versäumten Meldeterminen
    Die Begrenzung der Kosten der Unterkunft in § 22 Abs. 1 Satz 6 SGB II: Deckelung auf das 1½-Fache der örtlichen Mietobergrenze bei einer zugleich unbestimmten und zu eng gefassten Ausnahmeregelung in § 22 Abs. 1 Satz 7 SGB II und in § 35 Abs. 1 S. 7 SGB XII.
    Die neu eingeführte Quadratmeter-Mietobergrenze in § 22 Abs. 1 Satz 8 Nr. 1 SGB II: Begrenzung der Unterkunftskosten auf diesen pauschalen Wert.
    Die 100-Prozent-Sanktionen bei Arbeitsverweigerung nach § 31a Abs. 7 SGB II.
    Der Durchsetzungsverwaltungsakt nach § 15a SGB II: Damit können Jobcenter nach einem Terminversäumnis für einen unbestimmten Zeitraum jedwede sanktionsbewehrte Pflicht auferlegen.
    Der unzureichende Schutz vulnerabler Gruppen: Dies widerspricht dem BVerfG-Urteil vom 09.11.2019 bezüglich Sanktionen, Arbeitspflichten und den Unterkunftskosten.

    Sucht daher das Gespräch mit den Parteien und den MdB, damit diese sich am Normenkontrollverfahren beteiligen. Bei offenem Verfassungsbruch muss eine Grenze gesetzt werden!

    2. Kahlschlag mit der Kettensäge: Der gezielte Abriss von Sozialstaat, Grundrechten und Arbeitnehmer*innenrechten

    Der Sozialstaat wird von der schwarz/roten Regierung mit der Kettensäge zerlegt. Fast täglich überbieten sich Politik und unionsnahe Verbände mit neuen Kürzungsvorschlägen, repressiven Gesetzen und Verschlechterungen für die Bevölkerung. Ob bei der Grundsicherung, dem Wohngeld, den Krankenkassen, der Rente, dem Kindersofortzuschlag, der Pflege, im Arbeitsrecht, beim Elterngeld oder beim Unterhaltsvorschuss – an allen Ecken und Enden wird grundlos die soziale Axt angesetzt.

    Jeden Tag erleben wir einen neuen Schritt beim Abbau des Sozialstaats. Niemand bestreitet, dass Reformen notwendig und sinnvoll sein können. Doch was hier und jetzt stattfindet, ist kein Umbau – es ist der systematische Abriss des sozialen Netzes. Flankierend dazu werden unsere Grundrechte Stück für Stück beschnitten, verschärft oder sogar faktisch abgeschafft. Das zeigt sich beim Versammlungsrecht, den neuen Polizeigesetzen, der Einschränkung von Informationsfreiheitsgesetzen, der Demokratieförderung und dem frontalen Angriff auf das Recht auf Asyl.

    Diese zerstörerische „Reformpolitik“ wird so lange gnadenlos weitergehen, bis spürbarer Protest und massiver Widerstand entstehen. Genau dieser Widerstand ist jetzt dringender gefragt denn je! In einigen Teilbereichen regt er sich zwar schon, allerdings noch viel zu zaghaft. Die verschiedenen Interessensgruppen und jewe8ils Betroffenen müssen jetzt ihre Kräfte bündeln, zusammenwirken und gemeinsam unübersehbar laut werden.

    Daran sollten und müssen wir ab sofort mit aller Kraft arbeiten!

    3. Weitere fachliche Weisungen der BA zu den Rechtsänderungen ab 1.7.2026 / Grundsicherungsgeld

    Ergänzend zu den im letzten Newsletter vorgestellten Weisungen ist noch eine neue Weisung zu § 10 SGB II herausgegeben worden. Diese Weisung zu § 10 betrifft die Anwendung der Zumutbarkeitsregelungen.

    Hier sagt die Weisung: „Eltern sind grundsätzlich dazu verpflichtet, Kinderbetreuung in dem entsprechenden Stundenumfang sicherzustellen, der die Aufnahme einer Arbeit in dem jeweils individuell zumutbaren zeitlichen Umfang ermöglicht“ (FW 10, RN 15).

    Dazu möchte ich noch einmal klarstellen: Grundsätzlich besteht zwar die Pflicht, eine zumutbare Arbeit anzunehmen, nicht aber, sein Kind in eine beliebige Betreuung geben zu müssen. Ist keine geeignete oder wohnortnahe Betreuung vorhanden oder das Kind einfach noch nicht so weit, besteht die Arbeitspflicht zwar auf dem Papier, aber bei einer Nichterfüllung dieser Pflicht ist keine Sanktion im Sinne des § 31 SGB II möglich.

    Denn das Aufenthaltsbestimmungsrecht ist ein Teilbereich der elterlichen Sorge gemäß § 1631 Abs. 1 BGB. Es umfasst das Recht, den ständigen oder vorübergehenden Aufenthalt eines minderjährigen Kindes zu bestimmen. Verfassungsrechtlich ist es durch das elterliche Erziehungsrecht aus Art. 6 Abs. 2 GG geschützt.

    Diese Weisungen gibt es hier: https://t1p.de/buca unter den jeweiligen Paragrafen.

    4. BAG-W warnt: § 7 SGB II / § 23 SGB XII vor der Verschärfung: Wie Antragstellung und Verlustfeststellung zusammenhängen

    Die Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe warnt: der Koalitionsausschuss hat am 2.7.2026 beschlossen, dass BMAS und BMI bis Ende Juli einen Maßnahmenkatalog gegen Sozialleistungsmissbrauch vorlegen sollen, umzusetzen bis Ende 2026. Das Kernstück bilden § 7 Abs.1 SGB II und § 23 Abs.3 SGB XII, sie sollen künftig an den „rechtmäßigen" statt den „gewöhnlichen" Aufenthalt anknüpfen. Dieses Vorhaben wird Auswirkungen für die Beratungspraxis haben, ganz zu schweigen von den Folgen für die betroffenen Menschen selbst.

    Nach geltendem Recht erhalten Unionsbürger*innen mit fünf Jahren gewöhnlichem Aufenthalt Zugang zu regulären Leistungen, unabhängig vom formalen Status. Das BSG hat 2023 (B 4 AS 8/22 R) klargestellt: Dieser Anspruch greift gerade dann, wenn kein lückenloses materielles Freizügigkeitsrecht nachweisbar ist. Diese Rechtsprechung liefe mit der Neuregelung ins Leere. Als Auffangnetz bliebe nur die Überbrückungsleistung nach § 23 Abs.3 SGB XII – einmalig, vier Wochen, alle zwei Jahre. Für den Alltag heißt das: kein tragfähiger Ersatz.

    Ihre eigentliche Schärfe bekommt die Änderung erst durch die Verwaltungspraxis. Die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum FreizügG/EU (AVV) von 2016 regelt, wie Ausländerbehörden das Gesetz anwenden. Sie legt fest: Ein Antrag auf SGB-II- oder SGB-XII-Leistungen gilt bereits als „besonderer Anlass", das Freizügigkeitsrecht zu überprüfen (AVV Nr. 5.3.2). Fällt diese Prüfung negativ aus, kann die Behörde eine Verlustfeststellung treffen (§ 5 Abs.4 FreizügG/EU, AVV Nr. 5.4). Dafür braucht es kein Fehlverhalten – der bloße Wegfall der wirtschaftlichen Voraussetzungen genügt. Anders bei der selteneren Verlustfeststellung wegen Gefahr für die öffentliche Sicherheit (§ 6): Dort schreibt EU-Recht einen Verhältnismäßigkeitsmaßstab vor, der Aufenthaltsdauer, familiäre und wirtschaftliche Lage sowie soziale Integration einbezieht. Für den praktisch weitaus relevanteren Fall nach § 5 Abs.4 fehlt dieser Maßstab in der AVV bislang.

    Die Antragstellung wird damit faktisch selbst zum Risiko. Wer Leistungen beantragt, löst eine Überprüfung aus. Die Überprüfung kann zur Verlustfeststellung führen – ohne verbindlichen Prüfmaßstab. Und über die geplante Neuanknüpfung an den rechtmäßigen Aufenthalt verliert diese Verlustfeststellung künftig auch den Zugang zur Fünfjahres-Rückausnahme in § 7 SGB II bzw. § 23 SGB XII – also genau die Leistung, deren Beantragung die Prüfung erst ausgelöst hat.

    Zur Datenlage lohnt ein Rückblick. Er zeigt, wie dünn die empirische Grundlage der aktuellen Verschärfung ist. Ein Bericht des BMI zum Rechtsmissbrauch bei der Arbeitnehmerfreizügigkeit, vorgelegt zur IMK-Herbstsitzung im Dezember 2024, nennt für 2022 bundesweit 1.096 Verlustfeststellungen nach § 5 Abs.4 FreizügG/EU – rund 0,02 Prozent der in Deutschland lebenden Unionsbürger*innen, Datengrundlage ist das Ausländerzentralregister. Es ist also exakt die Vorschrift ohne Verhältnismäßigkeitsmaßstab, die in der Praxis nahezu ausschließlich zur Anwendung kommt. Zur konkret von der geplanten Änderung betroffenen Gruppe gibt es dagegen gar keine Zahl. Der noch unkonkrete Punkt „Änderungen im FreizügigkeitsG/EU" im Beschlusspapier dürfte an die Forderung der Arbeits- und Sozialministerkonferenz vom November 2025 anschließen: unfreiwillige Rückführung bei Rechtsverlust.

    Was bedeutet das für die Praxis?

    Wo Verlustfeststellungsverfahren bereits an SGB-II- oder SGB-XII-Anträge anknüpfen, wird die Dokumentation des tatsächlichen Aufenthalts zur zentralen Anspruchsvoraussetzung – nicht mehr nur zur Beweisfrage. Nachweise zu Erwerbsstatus und Aufenthaltszeiten sollten deshalb jetzt gesichert werden.

    Ob ein Vertrauensschutz für Zeiträume vor Inkrafttreten gilt, ist offen und zeigt sich erst mit dem Referentenentwurf. Bei Klient*innen nahe der Fünfjahresgrenze spricht das für eine frühzeitige Antragstellung.

    Der fehlende Verhältnismäßigkeitsmaßstab in AVV Nr. 5.4 bleibt bis zu deren Überarbeitung ein tragfähiger Einwand. Wo eine Verlustfeststellung allein aus der Antragstellung abgeleitet wird, lässt sich der EU-Kommissionsleitfaden C/2023/1392 anführen: Er verlangt eine individuelle Prüfung von Aufenthaltsdauer, wirtschaftlicher und sozialer Lage.

    5. GEAS-Reform: Aktuelle BAMF-Dienstanweisungen

    Die aktuellen Dienstanweisungen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge - Stand 06/2026, die gem. IFG (!) veröffentlicht wurden (weitere sind bislang noch nicht zur Veröffentlichung freigegeben):

    DA Asyl (ohne Kapitel Grenzverfahren)

    https://fragdenstaat.de/anfrage/dienstanweisung-asyl-2026/1128667/anhang/da-asyl-geas-ohne-kapitel-grenzverfahren_konvertiert.pdf

    DA Asylverfahrenssekretariat (ohne Kapitel Grenzverfahren):

    https://fragdenstaat.de/anfrage/dienstanweisung-asyl-2026/1128667/anhang/da-avs-geas-ohne-kapitel-grenzverfahren_konvertiert.pdf

    Leitfaden Zuständigkeitsbestimmungsverfahren (ABH):

    https://fragdenstaat.de/anfrage/leitfaden-zustaendigkeitsbestimmungsverfahren-zbv/1128097/anhang/abh-leitfaden2026stand03-06-2026.pdf

    6. Kampagne zur Verteidigung des IFG

    Aus einem Text von Frag den Staat: Uns Bürger*innen traut die Merz-Regierung anscheinend gar nicht: Krankschreibungen sollen zukünftig am ersten Fehltag vorliegen und die Video-Überwachung wird aktuell massiv ausgebaut. Wir hingegen sollen dem Staat in Zukunft blind vertrauen. Die Spitzen von Union und SPD wollen das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) de facto abschaffen. Skandale wie Jens Spahns milliardenschwere Maskendeals, die Fördermittelaffären der CDU Berlin oder die Lobbyverflechtungen von Wirtschaftsministerin Katherina Reiche konnten damit überhaupt erst aufgedeckt werden.

    Dagegen wehren wir uns – und wir sind nicht allein! Über 450.000 Menschen haben unsere Petition unterzeichnet, in der wir die SPD auffordern, den Frontalangriff auf das IFG zu stoppen. Tausende E-Mails wurden an SPD-Abgeordnete verschickt und gemeinsam mit uns stellen sich über 120 zivilgesellschaftliche Organisationen, Projekte, Medien und Vereine in einem offenen Brief gegen die Abschaffung des IFG.

    · Unterstütze unsere Forderung! Wir wünschen uns, dass unsere Petition mindestens 1 Million Unterschriften hat, wenn wir sie nach der Sommerpause an die SPD-Fraktionsspitze übergeben. Jetzt Petition unterschreiben und teilen!

    Maile Deinen SPD-Abgeordneten mit unserer Vorlage oder stelle ihnen auf abgeordnetenwatch.de öffentlich Fragen zum IFG.

    Dazu der klare Aufruf von mir: unterschreibt die Petition!

    7. KdU-Richtlinien – bitte auf Aktualität prüfen

    Ich veröffentliche die mir bekannten bundesweiten KdU-Richtlinien. Diese findet ihr hier: https://t1p.de/ixqj

    Zum 1. Juli 2026 haben sich im Bereich der Kosten der Unterkunft (KdU) wichtige Änderungen ergeben. Deshalb müssen die Jobcenter und Sozialämter ihre KdU-Richtlinien an die neue Rechtslage anpassen und aktualisieren.

    Ich möchte euch daher bitten, mir die aktuellen KdU-Richtlinien zuzusenden. Falls euch keine aktuellen Richtlinien vorliegen, schaut bitte in der Übersicht nach. Solltet ihr neuere KdU-Werte oder MOG-Werte für eure Kommune kennen, schickt mir diese bitte ebenfalls zu.

    8. SGB II – Grundlagenseminare / Update zum Grundsicherungsgeld

    Zweitägiges Online-Seminar mit Überblick über das SGB II und Schwerpunkt Leistungsrecht, die geplanten Änderungen im Rahmen des Grundsicherungsgeldes fließen selbstverständlich ein, sowie aktuelle Rechtsprechung.

    Termine:

    24./25. Aug. 2026
    31. Aug./ 01. Sept. 2026
    28./29. Sept. 2026
    12./13. Okt. 2026
    09./10. Nov. 2026

    👉 Ausschreibung & Anmeldung: t1p.de/chgq

    9. Seminar: Basiswissen Sozialberatung – Werkzeuge aus und für die Praxis

    Zweitägiges Online-Seminar zum Handwerkszeug der Sozialberatung: Aufbau der Sozialgesetzbücher, Antrag, Mitwirkungspflichten, Beschleunigung, Bescheide, Widerspruch, Überprüfung und vieles mehr.

    Termine:

    10./11. Aug. 2026
    07./09. Sept. 2026
    24./25. Nov. 2026
    11./12. Jan. 2027

    👉 Ausschreibung & Anmeldung: t1p.de/hdlq

    10. SGB II – Berechnungsseminar: Bescheide prüfen und verstehen lernen

    Diese Fortbildung biete ich im Juli und Sept. dreitägig an, danach wieder nur zweitägig. In den ersten beiden Tagen wird zunächst grundlegend die Systematik der Bedarfsermittlung sowie der Einkommensanrechnung und -bereinigung im SGB II erarbeitet. Es wird vermittelt, wie SGB-II-Bescheide mit der nötigen „Wissenschaft und Detektivarbeit“ zu verstehen und zu prüfen sind. Am dritten Tag geht es zum Rechnen, Bescheide prüfen in Kleingruppen. Solange, bis die Teilnehmenden die Berechnung können.

    Termine:

    13./14./15. Juli 2026
    21./22./23. Sept. 2026
    16./17. Dez. 2026

    👉 Ausschreibung & Anmeldung: t1p.de/pv2v2

    11. Rechtsdurchsetzung in der sozialen Arbeit - SGB I (1. Teil)

    Mit diesem Seminar lernen Sie, die »Klaviatur der Sozialgesetzbücher« zu spielen. In diesem Seminar werden die relevanten Paragrafen des SGB I einzeln behandelt. Vom jeweiligen Paragrafen werden die Praxisbezüge für die sozialrechtliche Beratung erarbeitet. Dabei wird der konkrete Nutzen jedes einzelnen Paragrafen beleuchtet, seine Anwendung in der Praxis dargestellt und anhand konkreter Fallbeispiele vertieft.

    Termine:

    18. Aug. 2026
    01. Okt. 2026
    09. Dez. 2026

    👉 Ausschreibung & Anmeldung: https://t1p.de/93hz

    12. SGB II - Intensivseminar über 5 Tage in 2026 / Intensiv-Update zum neuen Grundsicherungsgeld

    In diesem fünftägigen Online-Seminar geht es geballt und intensiv um das SGB II - Leistungsrecht / Neues Grundsicherungsgeld. Es werden die Details auseinandergenommen, die Gesetzesvorschriften zerpflückt, die Praxispunkte rausgearbeitet und klein fein zerlegt. Wer sich geballt tiefer mit dem SGB II auseinandersetzen will, ist hier genau richtig.

    Termine:

    14. - 18. Sept. 2026

    👉 Ausschreibung & Anmeldung: https://t1p.de/j6vu

    13. SGB II-Leistungen für Schüler, Auszubildende und Studierende

    Überblick über Sozialleistungen neben BAföG, BAB, Ausbildungsvergütung. Aufstockungsmöglichkeiten, Härtefälle, Anrechnung von Einkommen sowie besondere Fragen internationaler Studierender.

    Termine:

    12. Aug. 2026
    06. Okt. 2026

    👉 Ausschreibung & Anmeldung: t1p.de/x47z1

    14. SGB II-Seminar: Sozialrechtliche Ansprüche für Schwangere, Alleinerziehende und Familien

    Eintägiges Online-Seminar mit Überblick über die relevanten Leistungsansprüche im SGB II/Bürgergeld.

    Termine:

    02. Okt. 2026
    23. Nov. 2026
    19. Jan. 2027

    👉 Ausschreibung & Anmeldung: t1p.de/u67n

    15. Seminar: SGB II für die Arbeit mit wohnungs- und obdachlosen Menschen

    Eintägiges Online-Seminar zu Leistungsansprüchen, Durchsetzung gegenüber Behörden und Wahrung von Menschenwürde.

    Termine:

    27. Juli 2026
    24. Sept. 2026
    17. Nov. 2026
    07. Dez. 2026

    👉 Ausschreibung & Anmeldung: t1p.de/xily

    16. Seminar: SGB II für die Migrationsberatung

    Eintägiges Online-Seminar zu den Problemen im Umgang mit Jobcentern für Geflüchtete und die Migrationsberatung.

    Termine:

    04. Aug. 2026
    30. Sept. 2026
    04. Dez. 2026

    👉 Ausschreibung & Anmeldung: t1p.de/85hu

    17. Seminar: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Frauenhäuser

    Eintägiges Online-Seminar mit systematischem Überblick über SGB II-Fragen, relevant für Frauenhäuser und begleitende Dienste.

    Termine:

    04. Sept. 2026
    13. Nov. 2026
    25. Jan. 2027
    02. April 2027

    👉 Ausschreibung & Anmeldung: t1p.de/qme5

    18. Seminar: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Kliniksozialdienste

    Eintägiges Online-Seminar zu sozialrechtlichen Problemfeldern im Klinikalltag, inkl. Update zum Grundsicherungsgeld.

    Termin:

    05. Feb. 2027

    👉 Ausschreibung & Anmeldung: t1p.de/yq6p

    19. Grundlagenseminar Sozialhilfe (SGB XII)

    Das zweitägige Online-Seminar meines Kollegen Frank Jäger bietet einen Komplettüberblick über die Anspruchsvoraussetzungen und die Leistungen nach dem SGB XII, die Berücksichtigung von Einkommen und Vermögen, den Unterhaltsrückgriff und thematisiert die Schnittstellen zu anderen Sozialleistungen.

    Termine:

    21./22. Sept. 2026 👉 https://t1p.de/ix6xp

    20. Fachseminar: Kosten der Unterkunft und Heizung nach dem SGB II und SGB XII

    Tagesseminar des Kollegen Frank Jäger zu Leistungen für Unterkunft, Heizung, Umzugskosten, Mietschulden und Energiekosten. Unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und Gesetzesänderungen wird die Thematik systematisch aufbereitet und praxisnah diskutiert.

    Termine:

    02. Sept. 2026 👉 https://t1p.de/1ge84

    21. Fachseminar: Was bringt die „Neue Grundsicherung“?

    Neuerungen durch das 13. SGB-II-Änderungsgesetz sowie weiterer Gesetzesvorhaben und ihre praktischen Auswirkungen. In diesem Tagesseminar kurz vor sowie kurz nach dem (geplanten) Inkrafttreten des 13. SGB-II-Änderungsgesetzes am 01.07.2026 vermittelt Frank Jäger einen umfassenden Überblick über anstehenden Änderungen insbesondere im SGB II, SGB XII und in benachbarten Rechtsbereichen. Außerdem sollen die praktischen Folgen der jeweiligen Normen für Leistungsberechtigte, für die Arbeit von (Sozial-) Berater*innen und für die Gewährungspraxis von Behörden diskutiert werden.

    Termine:

    14. Sept. 2026 👉 https://t1p.de/c8o9w

    So, das war es dann für heute.

    Mit besten und kollegialen Grüßen

    Harald Thomé

    #Allemagne #social #politique #xénophobie #exclusion

  • Die Erwerbslosen sind nicht das Problem unserer Gesellschaft
    https://www.berliner-zeitung.de/article/klarstellung-die-erwerbslosen-sind-nicht-das-problem-unserer-gesell

    Un rappel qui décrit les véritables cas sociaux d’Allemagne : les riches. C’est la critique la plus radicale autorisée dans la presse bourgeiise.

    4.6.2026 von Jürgen Köhler - Bürgergeldbezieher werden in Deutschland permanent dämonisiert. Denn der moderne Sozialneid funktioniert nach unten. Nach oben wäre er zu anstrengend.

    Kaum ist das Bürgergeld Geschichte und wird zum 1. Juli 2026 von der neuen Grundsicherung abgelöst, arbeitet sich Deutschland wieder an den Erwerbslosen ab. Das macht Deutschland gern. Andere Länder bauen Hochgeschwindigkeitszüge, wir bauen moralische Überlegenheitsgebäude aus Pressspan und Ressentiment. Kaum steigen die Preise für Butter, meldet sich irgendein Kommentator und erklärt: „Die Erwerbslosen kosten uns den Wohlstand!“ Das ist ungefähr so logisch, als würde man bei einem Wohnungsbrand den Rauchmelder verklagen.

    Mitte Mai sendete das ZDF eine Bürgergeld-Dokumentation voller Verzerrungen, suggestiver Zuspitzungen und haltloser Behauptungen. So durfte ein Mitarbeiter aus der Jobcenter-Verwaltung Bremen einfach behaupten, dass 30 bis 40 Prozent aller Bürgergeld-Beziehenden betrügen würden. Ohne Einordnung und ohne Widerspruch.

    Menschen, verwaltet wie defekte Pfandbons

    Wieder wurde der Eindruck erzeugt, als sitze die größte Bedrohung für die Stabilität dieses Landes im Trainingsanzug auf dem Sofa und esse Tiefkühlpizza auf Staatskosten. Die Republik imaginiert den Bürgergeldbezieher inzwischen wie eine Mischung aus Pablo Escobar, Dagobert Duck und einem Faultier im Winterschlaf. Angeblich organisiert er internationale Betrugsnetzwerke, arbeitet schwarz, fährt SUV und lacht höhnisch über den Steuerzahler.

    Das Erstaunliche daran: Dieselben Leute, die das behaupten, finden gleichzeitig, die Menschen seien völlig ungebildet, faul und zu nichts zu gebrauchen. Also entweder haben wir es mit genialen kriminellen Masterminds zu tun oder mit sozial erschöpften Menschen. Beides gleichzeitig wird schwierig.

    Besonders rührend ist der Furor derer, die morgens um halb sieben in Podcasts erklären, Leistung müsse sich wieder lohnen. Meistens direkt nach einer steueroptimierten Firmenkonstruktion in Luxemburg. Den deutschen Leistungsträger erkennt man heute daran, dass er seine Einkünfte „diversifiziert“, während der Arme „kassiert“. Dabei zeigen zahlreiche Reportagen, die eigentlich das große Bürgergeld-Gruselkabinett eröffnen wollten, etwas ganz anderes: ein System, das Menschen verwaltet wie defekte Pfandbons. Überforderte Jobcenter, prekäre Beschäftigung, psychische Erkrankungen, kaputte Biografien und ein Niedriglohnsektor, der so attraktiv ist, dass man Arbeitnehmer inzwischen mit Obstkorb und Tischkicker ködert.

    Man muss sich das vorstellen: Da arbeitet jemand 40 Stunden pro Woche, kann aber trotzdem die Miete kaum bezahlen. Und wer bekommt den gesellschaftlichen Tritt? Nicht der Konzern mit Rekorddividende. Nicht der Vermieter mit 38 Prozent Mietsteigerung. Nicht die Plattformökonomie, die Menschen wie austauschbare Akkuschrauber behandelt. Nein. Der Feind sitzt angeblich im Wartebereich des Jobcenters und hat die Frechheit, arm zu sein.

    Die Sehnsucht nach dem strafenden Sozialtstaat

    Überhaupt diese deutsche Sehnsucht nach dem strafenden Sozialstaat. Der Erwerbslose soll nicht nur wenig haben, er soll sich dabei auch schlecht fühlen. Bürgergelddebatten sind deshalb oft weniger Wirtschaftsdiskussionen als moderne Bußrituale. Früher stand man im Büßerkleid aus Sackleinen und mit Aschestaub auf dem Marktplatz. Heute muss man im Fernsehen erklären, warum man nach drei Bandscheibenvorfällen nicht als Paketbote arbeitet.

    Interessant ist auch die Wortwahl: „Totalverweigerer“. Das klingt wie eine terroristische Vereinigung. Dabei reden wir über einen statistisch kleinen Anteil von Menschen, die aus ganz unterschiedlichen Gründen nicht in Erwerbsarbeit sind. Aber aus Einzelfällen wird zuverlässig ein gesellschaftlicher Flächenbrand konstruiert. Denn Empörung ist das letzte billige Massenprodukt der deutschen Medienindustrie.

    Und dann kommen diese Kommentare, die behaupten, der Staat verliere seine Legitimation, wenn er Bürgergeld auszahle. Ein interessanter Gedanke. Denn laut Grundgesetz geht alle Staatsgewalt vom Volke aus. Auch vom arbeitslosen Volk. Auch vom depressiven Volk. Auch vom abgebrannten, erschöpften, überforderten Volk. Der Souverän ist keine Gehaltsklasse. Das scheint manche schwer zu kränken. Demokratie wird plötzlich an Lohnabrechnungen gekoppelt. Wer einzahlt, darf sprechen. Wer arm ist, soll dankbar schweigen.

    Das ist keine Republik mehr, das ist ein Bonusprogramm. Dabei wäre die eigentliche Frage doch: Warum haben so viele Menschen Angst vor sozialem Abstieg? Warum reicht ein Arbeitsplatz heute oft nicht mehr zum Leben? Warum explodieren Mieten schneller als Löhne? Warum gelten Pflegerinnen als „systemrelevant“, aber Vermögensverwalter als „Leistungselite“?

    Eigentlich müsste man den Erwerbslosen danken

    Die Erwerbslosen sind nicht das Problem dieser Gesellschaft. Sie sind ihr Symptom. Sie zeigen, wie brüchig das Versprechen geworden ist, dass Leistung automatisch Sicherheit erzeugt. Wer Bürgergeldbezieher permanent dämonisiert, betreibt deshalb keine Problemlösung, sondern psychologische Selbstberuhigung. Der arbeitende Teil der Bevölkerung soll glauben: „Wenn es mir schlecht geht, dann wenigstens nicht so schlecht wie denen.“

    Das ist die eigentliche Funktion dieser Debatten. Nicht Aufklärung. Disziplinierung. Der moderne Sozialneid funktioniert nämlich nach unten. Nach oben wäre er zu anstrengend. Und vielleicht ist genau das der größte Skandal: dass Menschen mit sehr wenig Geld inzwischen die Rolle übernehmen müssen, für die früher Hexen zuständig waren. Sie dienen als Projektionsfläche für gesellschaftliche Angst, Wut und Kontrollverlust. Die Erwerbslosen tragen damit eine enorme Last für dieses Land. Emotional, symbolisch und statistisch. Eigentlich müsste man ihnen danken. Vielleicht sogar mit einer bedingungslosen Grundsicherung.

    Jürgen Köhler ist freier Konzeptioner, Artdirector und bildender Künstler. Ehrenamtlich engagiert er sich gewerkschaftlich und politisch.

    #Allemagne #propagande #exclusion_sociale

  • Thomé Newsletter 17/2026 vom 17.05.2026 - Harald Thomé
    https://harald-thome.de/newsletter/archiv/thome-newsletter-17-2026-vom-17-05-2026.html

    L’intelligence artificielle permet aux pauvres de formuler des recours en justice contre les décisions administratives. Résultat : les tribunaux sociaux s’écroulent sous le nombre de plaintes déposées. C’est la conséquence du mal à trouver des avocats qui sont pêts à travailler pour les tarifs peu élevés qu’impose l’état pour les contentieux du droit social.

    En même temps on a changé la compétence des tribunaux pour contester les coupures de courant électique. Désormais ces contentieux ne sont plus décidés par les « Amtsgericht » mais les « Landgericht » qui traitaient uniquement les cas de code civil graves. Les personnées concernées par les coupures devront attendre beaucoup plus longtemps jusqu’à ce qu’une cour des justice traite leur cas, pour beaucoup de pauvres il sera impossible de se défendre du tout.

    La guerre contre les pauvres continue.
    Voilà pourquoi : https://seenthis.net/messages/1172895

    Liebe Kolleginnen und Kollegen,
    sehr geehrte Damen und Herren,

    mein heutiger Newsletter zu folgenden Themen:

    1. Rechtsschutz bei Strom- und Gassperren von den Amtsgerichten auf die Landgerichte verlegt / Es droht faktisch der Verlust von Rechtsschutz

    Von der Öffentlichkeit weitgehend unbeachtet, wurden durch das Bundesministerium Änderungen im Energiewirtschaftsgesetz eingeführt, die die Zuständigkeit bei Strom- und Gassperren betreffen. Diese sollten nach Darstellung der Bundesregierung nicht nur den Energieversorgern, sondern auch deren Kunden helfen. Von „unmittelbar wirkenden Erleichterungen“ und „praktischen Verbesserungen im Alltag der Menschen“ sprach etwa der CDU-Abgeordnete Lars Rohwer im Bundestag über den Gesetzesentwurf. [1]

    Die Realität sieht jedoch deutlich anders aus: Die Zuständigkeit bei Strom- und Gassperren wurde von den Amtsgerichten auf die Landgerichte verlagert. Das hat massive Folgen, insbesondere wegen des dort geltenden Anwaltszwangs bei solchen Verfahren. Es muss nun zunächst ein Anwalt gefunden werden, der bereit ist, auf Beratungshilfebasis tätig zu werden. Hinzu kommen Fahrtkosten zu den Landgerichten, die sich häufig nicht am Wohnort der Betroffenen befinden.

    Siehe dazu LTO: Wie eine Geset­zes­än­de­rung tau­senden Strom­kunden das Leben schwer macht, Link: https://t1p.de/613ea

    Kommentar:

    Diese Regelung ist sozialpolitisch und rechtsstaatlich ein Desaster. Menschen, denen der Strom oder das Gas gesperrt wurde, wird damit faktisch der Zugang zum Recht abgeschnitten. Wer seine Energierechnung nicht bezahlen kann, kann in der Regel auch keinen Anwalt finanzieren. Durch die Zuständigkeitsverlegung an die Landgerichte ist ein Rechtsbeistand jedoch zwingend vorgeschrieben. Damit wird der Rechtsschutz für Betroffene praktisch unerreichbar. Das gilt umso mehr, wenn erst mühsam ein Anwalt gefunden werden muss, der überhaupt auf Beratungshilfe oder PKH-Basis arbeitet.

    Hinzu kommen zusätzliche Fahrtkosten und organisatorische Hürden durch oft weit entfernte Landgerichte. Die Neuregelung trifft somit ausgerechnet Menschen, die sich ohnehin in existenziellen Notlagen befinden. Genauso absurd ist: Selbst die Energieversorger können sich vor den Landgerichten nicht mehr selbst vertreten. Die Verfahren werden für alle Beteiligten komplizierter, teurer und schwerfälliger – ohne jeden erkennbaren Vorteil oder Bürgernähe.

    Tatsächlich handelt es sich um einen massiven Abbau des effektiven Rechtsschutzes zulasten einkommensarmer Haushalte. Wer ernsthaft meint, Menschen ohne Strom oder Gas könnten problemlos anwaltliche Hilfe organisieren und finanzieren, hat jeden Bezug zur sozialen Realität verloren.

    Solche Verfahren gehören unverzüglich zurück an die Amtsgerichte. Laut dem Monitoringbericht 2025 der Bundesnetzagentur vom 26. November 2025 wurde im Jahr 2024 in mindestens 239.269 Haushalten die Stromversorgung tatsächlich unterbrochen. Das entspricht einer Steigerung von 33 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Zudem wurden bundesweit 34.393 Gassperren durchgeführt.

    Alle Parteien müssen sich dafür einsetzen, dass diese Regelung rückgängig gemacht wird und die Zuständigkeit wieder an die Amtsgerichte fällt!

    2. LSG Mecklenburg-Vorpommern zum SGB II-Anspruch bei Teilzeitstudierenden

    Während das LSG Baden-Württemberg bei Teilzeitstudierenden im Rahmen einer Eilentscheidung aufgrund abstrakter BAföG-Förderungsfähigkeit einen SGB II-Anspruch verneint, bejaht das LSG Mecklenburg-Vorpommern diesen Anspruch, da dort eine abstrakte Förderungsfähigkeit nicht angenommen wird. Das Urteil des LSG Mecklenburg-Vorpommern vom 21.07.2022 – L 14 AS 189/21 – ist beim BSG anhängig. Siehe dazu meinen Newsletter 15/2026 vom 19.04.2026, Download: t1p.de/dbr0j

    Das Landessozialgericht Mecklenburg-Vorpommern sieht mit Urteil vom 21.07.2022 – L 14 AS 189/21 – einen SGB II-Anspruch bei Teilzeitstudium als gegeben an; die Revision zum BSG wurde zugelassen. Download: t1p.de/h4kxt

    3. Ausgleich für steigende Preise beim Bürgergeld weiter unklar

    Nach Ansicht der Bundesregierung droht bei den Regelleistungen lediglich ein unwesentlicher Kaufkraftverlust. Zur Begründung verweist sie auf die „regelbedarfsrelevante Preisentwicklung“, also Liebe Kolleginnen und Kollegen,
    sehr geehrte Damen und Herren,

    mein heutiger Newsletter zu folgenden Themen:

    1. Rechtsschutz bei Strom- und Gassperren von den Amtsgerichten auf die Landgerichte verlegt / Es droht faktisch der Verlust von Rechtsschutz

    Von der Öffentlichkeit weitgehend unbeachtet, wurden durch das Bundesministerium Änderungen im Energiewirtschaftsgesetz eingeführt, die die Zuständigkeit bei Strom- und Gassperren betreffen. Diese sollten nach Darstellung der Bundesregierung nicht nur den Energieversorgern, sondern auch deren Kunden helfen. Von „unmittelbar wirkenden Erleichterungen“ und „praktischen Verbesserungen im Alltag der Menschen“ sprach etwa der CDU-Abgeordnete Lars Rohwer im Bundestag über den Gesetzesentwurf. [1]

    Die Realität sieht jedoch deutlich anders aus: Die Zuständigkeit bei Strom- und Gassperren wurde von den Amtsgerichten auf die Landgerichte verlagert. Das hat massive Folgen, insbesondere wegen des dort geltenden Anwaltszwangs bei solchen Verfahren. Es muss nun zunächst ein Anwalt gefunden werden, der bereit ist, auf Beratungshilfebasis tätig zu werden. Hinzu kommen Fahrtkosten zu den Landgerichten, die sich häufig nicht am Wohnort der Betroffenen befinden.

    Siehe dazu LTO: Wie eine Geset­zes­än­de­rung tau­senden Strom­kunden das Leben schwer macht, Link: https://t1p.de/613ea

    Kommentar:

    Diese Regelung ist sozialpolitisch und rechtsstaatlich ein Desaster. Menschen, denen der Strom oder das Gas gesperrt wurde, wird damit faktisch der Zugang zum Recht abgeschnitten. Wer seine Energierechnung nicht bezahlen kann, kann in der Regel auch keinen Anwalt finanzieren. Durch die Zuständigkeitsverlegung an die Landgerichte ist ein Rechtsbeistand jedoch zwingend vorgeschrieben. Damit wird der Rechtsschutz für Betroffene praktisch unerreichbar. Das gilt umso mehr, wenn erst mühsam ein Anwalt gefunden werden muss, der überhaupt auf Beratungshilfe oder PKH-Basis arbeitet.

    Hinzu kommen zusätzliche Fahrtkosten und organisatorische Hürden durch oft weit entfernte Landgerichte. Die Neuregelung trifft somit ausgerechnet Menschen, die sich ohnehin in existenziellen Notlagen befinden. Genauso absurd ist: Selbst die Energieversorger können sich vor den Landgerichten nicht mehr selbst vertreten. Die Verfahren werden für alle Beteiligten komplizierter, teurer und schwerfälliger – ohne jeden erkennbaren Vorteil oder Bürgernähe.

    Tatsächlich handelt es sich um einen massiven Abbau des effektiven Rechtsschutzes zulasten einkommensarmer Haushalte. Wer ernsthaft meint, Menschen ohne Strom oder Gas könnten problemlos anwaltliche Hilfe organisieren und finanzieren, hat jeden Bezug zur sozialen Realität verloren.

    Solche Verfahren gehören unverzüglich zurück an die Amtsgerichte. Laut dem Monitoringbericht 2025 der Bundesnetzagentur vom 26. November 2025 wurde im Jahr 2024 in mindestens 239.269 Haushalten die Stromversorgung tatsächlich unterbrochen. Das entspricht einer Steigerung von 33 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Zudem wurden bundesweit 34.393 Gassperren durchgeführt.

    Alle Parteien müssen sich dafür einsetzen, dass diese Regelung rückgängig gemacht wird und die Zuständigkeit wieder an die Amtsgerichte fällt!

    2. LSG Mecklenburg-Vorpommern zum SGB II-Anspruch bei Teilzeitstudierenden

    Während das LSG Baden-Württemberg bei Teilzeitstudierenden im Rahmen einer Eilentscheidung aufgrund abstrakter BAföG-Förderungsfähigkeit einen SGB II-Anspruch verneint, bejaht das LSG Mecklenburg-Vorpommern diesen Anspruch, da dort eine abstrakte Förderungsfähigkeit nicht angenommen wird. Das Urteil des LSG Mecklenburg-Vorpommern vom 21.07.2022 – L 14 AS 189/21 – ist beim BSG anhängig. Siehe dazu meinen Newsletter 15/2026 vom 19.04.2026, Download: t1p.de/dbr0j

    Das Landessozialgericht Mecklenburg-Vorpommern sieht mit Urteil vom 21.07.2022 – L 14 AS 189/21 – einen SGB II-Anspruch bei Teilzeitstudium als gegeben an; die Revision zum BSG wurde zugelassen. Download: t1p.de/h4kxt

    3. Ausgleich für steigende Preise beim Bürgergeld weiter unklar

    Nach Ansicht der Bundesregierung droht bei den Regelleistungen lediglich ein unwesentlicher Kaufkraftverlust. Zur Begründung verweist sie auf die „regelbedarfsrelevante Preisentwicklung“, also die Preissteigerungen bei den Gütern und Dienstleistungen, die für Leistungsberechtigte tatsächlich relevant seien. Dieser Wert habe im März 2026 lediglich bei 0,9 Prozent gelegen. Da der derzeitige Regelsatz noch oberhalb der rechnerischen Prognosewerte liege, könnten moderate Preissteigerungen zunächst aufgefangen werden.

    Bei deutlich steigenden Kosten könne dies jedoch nicht mehr ausreichen. So zumindest die Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage von Cansin Köktürk, sozialpolitische Sprecherin der Linken.

    Dafür hat das BMAS eigens einen regelbedarfsrelevanten Preisindex auf seiner Webseite veröffentlicht: https://t1p.de/2xltv

    Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage vom 14.04.2026, Download: https://t1p.de/hcc00

    Kommentar: Die Regelleistungen sind ohnehin zu niedrig bemessen. Selbstverständlich schlagen die inflationsbedingten Preissteigerungen infolge des Nahostkriegs erheblich auf die Lebenshaltungskosten durch. Es ist schon bemerkenswert, dass ausgerechnet im März 2026 die niedrigste Preissteigerung des Jahres festgestellt worden sein soll – und zugleich die niedrigste seit eineinhalb Jahren. Gleichzeitig steigen die Preise für Lebensmittel, allgemeine Konsumgüter und insbesondere für Kraftstoffe deutlich an.

    Alles wird teurer, nur die Regelleistungen bleiben unverändert und sollen dennoch weiterhin verfassungskonform sein. Mit dieser planmäßigen Unterfinanzierung werden arme Menschen weiter verelenden, sozial ausgegrenzt und faktisch zunehmend vom Arbeitsmarkt entfernt.

    4. Sprunghafte Steigerung von KI Klagen vor den Sozialgerichten und was getan werden muss

    Bei den Sozialgerichten gehen vor allem zum Bürgergeld und zur Arbeitslosenversicherung immer mehr mit Künstlicher Intelligenz generierte Anträge und Klagen ein. Die Verfahren im einstweiligen Rechtsschutz seien bei den acht NRW-Sozialgerichten im Jahr 2025 sprunghaft um mehr als 55 Prozent auf 7.615 gestiegen, sagte der Präsident des LSG NRW, Jens Blüggel, bei der Jahres-Pressekonferenz in Essen. Im laufenden Jahr gehe dies ungebremst weiter, das zeichne sich schon jetzt ab, und bringe die Richterinnen und Richter an ihre Grenzen.

    Hintergrund sei auch die seit Jahren sinkende Anzahl von Sozialrechtsanwält*innen angesichts der vergleichsweise geringen Vergütung in diesem Rechtsgebiet, sagte LSG-Präsident Blüggel. „Die Bürger helfen sich selbst mit KI.“
    Infos und Zahlen bei LTO: https://t1p.de/1joe5

    Kommentar: Auch wir in unserer Beratung bemerken deutlich vermehrt KI-generierte Klagen. Aus Sicht der Leistungsberechtigten ist das absolut verständlich. Oft finden sie keine Anwält*innen, die sie vertreten, und helfen sich dann selbst, wie Herr Blüggel grundsätzlich zutreffend sagt. Das Problem ist jedoch: KI fantasiert und erzählt mitunter erheblichen Unsinn. KI kann keine belastbare Beratungs- oder Klagestrategie entwickeln. Sie arbeitet letztlich nur mit Wahrscheinlichkeitsberechnungen.

    Die Sozialgerichte werden weiter mit KI-Klagen und Anträgen überschüttet werden. Dadurch werden sich die Zeiten bis zu gerichtlichen Entscheidungen deutlich verlängern. Eine Steigerung von 55 Prozent ist eine Katastrophe für effektiven Rechtsschutz. Umso gravierender ist dies, weil das SGB II derzeit erheblich verschärft wird und Menschen durch die Rechtsänderungen teils offen verfassungswidrig in ihrer Existenz bedroht werden.

    Jetzt geht es nicht darum, im Kleinklein die Sozialgerichtsordnung weiter zu verschärfen. Vielmehr braucht es umfassend finanzierte, unabhängige außergerichtliche Beratungsstrukturen, an die sich Menschen wenden können. Es reicht eben nicht aus, der Mär hinterherzulaufen, Leistungsbeziehende könnten sich ja von den Behörden beraten lassen – denn genau das geschieht in der Praxis häufig nicht.

    Ebenso müssen die Anwaltsgebühren im Sozialrecht deutlich angehoben werden. Zudem muss sichergestellt werden, dass Sozialleistungsträger die Vergütungsansprüche von Anwält*innen nicht ständig durch formale Einwendungen kürzen. Nur so wird es wieder attraktiv, sich anwaltlich im Sozialrecht zu engagieren.

    5. Neue Weisungen der BA: Zu § 7 SGB II, den Anspruchsvoraussetzungen, und zu § 31a Abs. 7 SGB II, den 100-%-Sanktionen für sogenannte „Totalverweigerer“

    In die Weisung zu § 7 SGB II sind eine Reihe von Änderungen aus Rechtsprechung und Gesetzgebung eingeflossen, die sich nach Ansicht der BA für EU-Bürger*innen, Drittstaatsangehörige sowie hinsichtlich der Datenübermittlung zwischen Ausländerbehörden und Jobcentern ergeben haben.

    Die Weisung zu § 7 SGB II gibt es hier, unter § 7 SGB II: https://t1p.de/buca

    Die Weisung zu den 100-%-Sanktionen für sogenannte „Totalverweigerer“ gibt es hier:
    https://t1p.de/mov70

    6. Sozialrecht-Justament vom Mai 2026

    In der Mai-Ausgabe von Sozialrecht-Justament findet sich der zweite Teil der Darstellung der Neuregelungen im SGB II aufgrund des 13. SGB II-Änderungsgesetzes. Schwerpunkt sind die Sanktionen bei Meldeversäumnissen und Pflichtverletzungen im Rahmen der Eingliederung in Arbeit. Der erste Teil erschien in der April-Ausgabe von Sozialrecht-Justament.

    Sozialrecht-Justament 5/2026 zum Download: https://t1p.de/6b35v

    Liebe Kolleginnen und Kollegen,
    sehr geehrte Damen und Herren,

    mein heutiger Newsletter zu folgenden Themen:

    1. Rechtsschutz bei Strom- und Gassperren von den Amtsgerichten auf die Landgerichte verlegt / Es droht faktisch der Verlust von Rechtsschutz

    Von der Öffentlichkeit weitgehend unbeachtet, wurden durch das Bundesministerium Änderungen im Energiewirtschaftsgesetz eingeführt, die die Zuständigkeit bei Strom- und Gassperren betreffen. Diese sollten nach Darstellung der Bundesregierung nicht nur den Energieversorgern, sondern auch deren Kunden helfen. Von „unmittelbar wirkenden Erleichterungen“ und „praktischen Verbesserungen im Alltag der Menschen“ sprach etwa der CDU-Abgeordnete Lars Rohwer im Bundestag über den Gesetzesentwurf. [1]

    Die Realität sieht jedoch deutlich anders aus: Die Zuständigkeit bei Strom- und Gassperren wurde von den Amtsgerichten auf die Landgerichte verlagert. Das hat massive Folgen, insbesondere wegen des dort geltenden Anwaltszwangs bei solchen Verfahren. Es muss nun zunächst ein Anwalt gefunden werden, der bereit ist, auf Beratungshilfebasis tätig zu werden. Hinzu kommen Fahrtkosten zu den Landgerichten, die sich häufig nicht am Wohnort der Betroffenen befinden.

    Siehe dazu LTO: Wie eine Geset­zes­än­de­rung tau­senden Strom­kunden das Leben schwer macht, Link: https://t1p.de/613ea

    Kommentar:

    Diese Regelung ist sozialpolitisch und rechtsstaatlich ein Desaster. Menschen, denen der Strom oder das Gas gesperrt wurde, wird damit faktisch der Zugang zum Recht abgeschnitten. Wer seine Energierechnung nicht bezahlen kann, kann in der Regel auch keinen Anwalt finanzieren. Durch die Zuständigkeitsverlegung an die Landgerichte ist ein Rechtsbeistand jedoch zwingend vorgeschrieben. Damit wird der Rechtsschutz für Betroffene praktisch unerreichbar. Das gilt umso mehr, wenn erst mühsam ein Anwalt gefunden werden muss, der überhaupt auf Beratungshilfe oder PKH-Basis arbeitet.

    Hinzu kommen zusätzliche Fahrtkosten und organisatorische Hürden durch oft weit entfernte Landgerichte. Die Neuregelung trifft somit ausgerechnet Menschen, die sich ohnehin in existenziellen Notlagen befinden. Genauso absurd ist: Selbst die Energieversorger können sich vor den Landgerichten nicht mehr selbst vertreten. Die Verfahren werden für alle Beteiligten komplizierter, teurer und schwerfälliger – ohne jeden erkennbaren Vorteil oder Bürgernähe.

    Tatsächlich handelt es sich um einen massiven Abbau des effektiven Rechtsschutzes zulasten einkommensarmer Haushalte. Wer ernsthaft meint, Menschen ohne Strom oder Gas könnten problemlos anwaltliche Hilfe organisieren und finanzieren, hat jeden Bezug zur sozialen Realität verloren.

    Solche Verfahren gehören unverzüglich zurück an die Amtsgerichte. Laut dem Monitoringbericht 2025 der Bundesnetzagentur vom 26. November 2025 wurde im Jahr 2024 in mindestens 239.269 Haushalten die Stromversorgung tatsächlich unterbrochen. Das entspricht einer Steigerung von 33 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Zudem wurden bundesweit 34.393 Gassperren durchgeführt.

    Alle Parteien müssen sich dafür einsetzen, dass diese Regelung rückgängig gemacht wird und die Zuständigkeit wieder an die Amtsgerichte fällt!

    2. LSG Mecklenburg-Vorpommern zum SGB II-Anspruch bei Teilzeitstudierenden

    Während das LSG Baden-Württemberg bei Teilzeitstudierenden im Rahmen einer Eilentscheidung aufgrund abstrakter BAföG-Förderungsfähigkeit einen SGB II-Anspruch verneint, bejaht das LSG Mecklenburg-Vorpommern diesen Anspruch, da dort eine abstrakte Förderungsfähigkeit nicht angenommen wird. Das Urteil des LSG Mecklenburg-Vorpommern vom 21.07.2022 – L 14 AS 189/21 – ist beim BSG anhängig. Siehe dazu meinen Newsletter 15/2026 vom 19.04.2026, Download: t1p.de/dbr0j

    Das Landessozialgericht Mecklenburg-Vorpommern sieht mit Urteil vom 21.07.2022 – L 14 AS 189/21 – einen SGB II-Anspruch bei Teilzeitstudium als gegeben an; die Revision zum BSG wurde zugelassen. Download: t1p.de/h4kxt

    3. Ausgleich für steigende Preise beim Bürgergeld weiter unklar

    Nach Ansicht der Bundesregierung droht bei den Regelleistungen lediglich ein unwesentlicher Kaufkraftverlust. Zur Begründung verweist sie auf die „regelbedarfsrelevante Preisentwicklung“, also die Preissteigerungen bei den Gütern und Dienstleistungen, die für Leistungsberechtigte tatsächlich relevant seien. Dieser Wert habe im März 2026 lediglich bei 0,9 Prozent gelegen. Da der derzeitige Regelsatz noch oberhalb der rechnerischen Prognosewerte liege, könnten moderate Preissteigerungen zunächst aufgefangen werden.

    Bei deutlich steigenden Kosten könne dies jedoch nicht mehr ausreichen. So zumindest die Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage von Cansin Köktürk, sozialpolitische Sprecherin der Linken.

    Dafür hat das BMAS eigens einen regelbedarfsrelevanten Preisindex auf seiner Webseite veröffentlicht: https://t1p.de/2xltv

    Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage vom 14.04.2026, Download: https://t1p.de/hcc00

    Kommentar: Die Regelleistungen sind ohnehin zu niedrig bemessen. Selbstverständlich schlagen die inflationsbedingten Preissteigerungen infolge des Nahostkriegs erheblich auf die Lebenshaltungskosten durch. Es ist schon bemerkenswert, dass ausgerechnet im März 2026 die niedrigste Preissteigerung des Jahres festgestellt worden sein soll – und zugleich die niedrigste seit eineinhalb Jahren. Gleichzeitig steigen die Preise für Lebensmittel, allgemeine Konsumgüter und insbesondere für Kraftstoffe deutlich an.

    Alles wird teurer, nur die Regelleistungen bleiben unverändert und sollen dennoch weiterhin verfassungskonform sein. Mit dieser planmäßigen Unterfinanzierung werden arme Menschen weiter verelenden, sozial ausgegrenzt und faktisch zunehmend vom Arbeitsmarkt entfernt.

    4. Sprunghafte Steigerung von KI Klagen vor den Sozialgerichten und was getan werden muss

    Bei den Sozialgerichten gehen vor allem zum Bürgergeld und zur Arbeitslosenversicherung immer mehr mit Künstlicher Intelligenz generierte Anträge und Klagen ein. Die Verfahren im einstweiligen Rechtsschutz seien bei den acht NRW-Sozialgerichten im Jahr 2025 sprunghaft um mehr als 55 Prozent auf 7.615 gestiegen, sagte der Präsident des LSG NRW, Jens Blüggel, bei der Jahres-Pressekonferenz in Essen. Im laufenden Jahr gehe dies ungebremst weiter, das zeichne sich schon jetzt ab, und bringe die Richterinnen und Richter an ihre Grenzen.

    Hintergrund sei auch die seit Jahren sinkende Anzahl von Sozialrechtsanwält*innen angesichts der vergleichsweise geringen Vergütung in diesem Rechtsgebiet, sagte LSG-Präsident Blüggel. „Die Bürger helfen sich selbst mit KI.“
    Infos und Zahlen bei LTO: https://t1p.de/1joe5

    Kommentar: Auch wir in unserer Beratung bemerken deutlich vermehrt KI-generierte Klagen. Aus Sicht der Leistungsberechtigten ist das absolut verständlich. Oft finden sie keine Anwält*innen, die sie vertreten, und helfen sich dann selbst, wie Herr Blüggel grundsätzlich zutreffend sagt. Das Problem ist jedoch: KI fantasiert und erzählt mitunter erheblichen Unsinn. KI kann keine belastbare Beratungs- oder Klagestrategie entwickeln. Sie arbeitet letztlich nur mit Wahrscheinlichkeitsberechnungen.

    Die Sozialgerichte werden weiter mit KI-Klagen und Anträgen überschüttet werden. Dadurch werden sich die Zeiten bis zu gerichtlichen Entscheidungen deutlich verlängern. Eine Steigerung von 55 Prozent ist eine Katastrophe für effektiven Rechtsschutz. Umso gravierender ist dies, weil das SGB II derzeit erheblich verschärft wird und Menschen durch die Rechtsänderungen teils offen verfassungswidrig in ihrer Existenz bedroht werden.

    Jetzt geht es nicht darum, im Kleinklein die Sozialgerichtsordnung weiter zu verschärfen. Vielmehr braucht es umfassend finanzierte, unabhängige außergerichtliche Beratungsstrukturen, an die sich Menschen wenden können. Es reicht eben nicht aus, der Mär hinterherzulaufen, Leistungsbeziehende könnten sich ja von den Behörden beraten lassen – denn genau das geschieht in der Praxis häufig nicht.

    Ebenso müssen die Anwaltsgebühren im Sozialrecht deutlich angehoben werden. Zudem muss sichergestellt werden, dass Sozialleistungsträger die Vergütungsansprüche von Anwält*innen nicht ständig durch formale Einwendungen kürzen. Nur so wird es wieder attraktiv, sich anwaltlich im Sozialrecht zu engagieren.

    5. Neue Weisungen der BA: Zu § 7 SGB II, den Anspruchsvoraussetzungen, und zu § 31a Abs. 7 SGB II, den 100-%-Sanktionen für sogenannte „Totalverweigerer“

    In die Weisung zu § 7 SGB II sind eine Reihe von Änderungen aus Rechtsprechung und Gesetzgebung eingeflossen, die sich nach Ansicht der BA für EU-Bürger*innen, Drittstaatsangehörige sowie hinsichtlich der Datenübermittlung zwischen Ausländerbehörden und Jobcentern ergeben haben.

    Die Weisung zu § 7 SGB II gibt es hier, unter § 7 SGB II: https://t1p.de/buca

    Die Weisung zu den 100-%-Sanktionen für sogenannte „Totalverweigerer“ gibt es hier:
    https://t1p.de/mov70

    6. Sozialrecht-Justament vom Mai 2026

    In der Mai-Ausgabe von Sozialrecht-Justament findet sich der zweite Teil der Darstellung der Neuregelungen im SGB II aufgrund des 13. SGB II-Änderungsgesetzes. Schwerpunkt sind die Sanktionen bei Meldeversäumnissen und Pflichtverletzungen im Rahmen der Eingliederung in Arbeit. Der erste Teil erschien in der April-Ausgabe von Sozialrecht-Justament.

    Sozialrecht-Justament 5/2026 zum Download: https://t1p.de/6b35v

    7. VG Schleswig zu den Voraussetzungen eines erfolgreichen Eilantrages auf Wohngeld

    Das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht hat sich mit dem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung, dem Antragsteller vorläufig Wohngeld zu gewähren, befasst. Am 23.12.2025 hat es unter dem Aktenzeichen 15 B 128/25 beschlossen:

    Mehr https://t1p.de/i6qx9

    7. VG Schleswig zu den Voraussetzungen eines erfolgreichen Eilantrages auf Wohngeld

    Das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht hat sich mit dem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung, dem Antragsteller vorläufig Wohngeld zu gewähren, befasst. Am 23.12.2025 hat es unter dem Aktenzeichen 15 B 128/25 beschlossen:

    Mehr https://t1p.de/i6qx9die Preissteigerungen bei den Gütern und Dienstleistungen, die für Leistungsberechtigte tatsächlich relevant seien. Dieser Wert habe im März 2026 lediglich bei 0,9 Prozent gelegen. Da der derzeitige Regelsatz noch oberhalb der rechnerischen Prognosewerte liege, könnten moderate Preissteigerungen zunächst aufgefangen werden.

    Bei deutlich steigenden Kosten könne dies jedoch nicht mehr ausreichen. So zumindest die Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage von Cansin Köktürk, sozialpolitische Sprecherin der Linken.

    Dafür hat das BMAS eigens einen regelbedarfsrelevanten Preisindex auf seiner Webseite veröffentlicht: https://t1p.de/2xltv

    Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage vom 14.04.2026, Download: https://t1p.de/hcc00

    Kommentar: Die Regelleistungen sind ohnehin zu niedrig bemessen. Selbstverständlich schlagen die inflationsbedingten Preissteigerungen infolge des Nahostkriegs erheblich auf die Lebenshaltungskosten durch. Es ist schon bemerkenswert, dass ausgerechnet im März 2026 die niedrigste Preissteigerung des Jahres festgestellt worden sein soll – und zugleich die niedrigste seit eineinhalb Jahren. Gleichzeitig steigen die Preise für Lebensmittel, allgemeine Konsumgüter und insbesondere für Kraftstoffe deutlich an.

    Alles wird teurer, nur die Regelleistungen bleiben unverändert und sollen dennoch weiterhin verfassungskonform sein. Mit dieser planmäßigen Unterfinanzierung werden arme Menschen weiter verelenden, sozial ausgegrenzt und faktisch zunehmend vom Arbeitsmarkt entfernt.

    4. Sprunghafte Steigerung von KI Klagen vor den Sozialgerichten und was getan werden muss

    Bei den Sozialgerichten gehen vor allem zum Bürgergeld und zur Arbeitslosenversicherung immer mehr mit Künstlicher Intelligenz generierte Anträge und Klagen ein. Die Verfahren im einstweiligen Rechtsschutz seien bei den acht NRW-Sozialgerichten im Jahr 2025 sprunghaft um mehr als 55 Prozent auf 7.615 gestiegen, sagte der Präsident des LSG NRW, Jens Blüggel, bei der Jahres-Pressekonferenz in Essen. Im laufenden Jahr gehe dies ungebremst weiter, das zeichne sich schon jetzt ab, und bringe die Richterinnen und Richter an ihre Grenzen.

    Hintergrund sei auch die seit Jahren sinkende Anzahl von Sozialrechtsanwält*innen angesichts der vergleichsweise geringen Vergütung in diesem Rechtsgebiet, sagte LSG-Präsident Blüggel. „Die Bürger helfen sich selbst mit KI.“
    Infos und Zahlen bei LTO: https://t1p.de/1joe5

    Kommentar: Auch wir in unserer Beratung bemerken deutlich vermehrt KI-generierte Klagen. Aus Sicht der Leistungsberechtigten ist das absolut verständlich. Oft finden sie keine Anwält*innen, die sie vertreten, und helfen sich dann selbst, wie Herr Blüggel grundsätzlich zutreffend sagt. Das Problem ist jedoch: KI fantasiert und erzählt mitunter erheblichen Unsinn. KI kann keine belastbare Beratungs- oder Klagestrategie entwickeln. Sie arbeitet letztlich nur mit Wahrscheinlichkeitsberechnungen.

    Die Sozialgerichte werden weiter mit KI-Klagen und Anträgen überschüttet werden. Dadurch werden sich die Zeiten bis zu gerichtlichen Entscheidungen deutlich verlängern. Eine Steigerung von 55 Prozent ist eine Katastrophe für effektiven Rechtsschutz. Umso gravierender ist dies, weil das SGB II derzeit erheblich verschärft wird und Menschen durch die Rechtsänderungen teils offen verfassungswidrig in ihrer Existenz bedroht werden.

    Jetzt geht es nicht darum, im Kleinklein die Sozialgerichtsordnung weiter zu verschärfen. Vielmehr braucht es umfassend finanzierte, unabhängige außergerichtliche Beratungsstrukturen, an die sich Menschen wenden können. Es reicht eben nicht aus, der Mär hinterherzulaufen, Leistungsbeziehende könnten sich ja von den Behörden beraten lassen – denn genau das geschieht in der Praxis häufig nicht.

    Ebenso müssen die Anwaltsgebühren im Sozialrecht deutlich angehoben werden. Zudem muss sichergestellt werden, dass Sozialleistungsträger die Vergütungsansprüche von Anwält*innen nicht ständig durch formale Einwendungen kürzen. Nur so wird es wieder attraktiv, sich anwaltlich im Sozialrecht zu engagieren.

    5. Neue Weisungen der BA: Zu § 7 SGB II, den Anspruchsvoraussetzungen, und zu § 31a Abs. 7 SGB II, den 100-%-Sanktionen für sogenannte „Totalverweigerer“

    In die Weisung zu § 7 SGB II sind eine Reihe von Änderungen aus Rechtsprechung und Gesetzgebung eingeflossen, die sich nach Ansicht der BA für EU-Bürger*innen, Drittstaatsangehörige sowie hinsichtlich der Datenübermittlung zwischen Ausländerbehörden und Jobcentern ergeben haben.

    Die Weisung zu § 7 SGB II gibt es hier, unter § 7 SGB II: https://t1p.de/buca

    Die Weisung zu den 100-%-Sanktionen für sogenannte „Totalverweigerer“ gibt es hier:
    https://t1p.de/mov70

    6. Sozialrecht-Justament vom Mai 2026

    In der Mai-Ausgabe von Sozialrecht-Justament findet sich der zweite Teil der Darstellung der Neuregelungen im SGB II aufgrund des 13. SGB II-Änderungsgesetzes. Schwerpunkt sind die Sanktionen bei Meldeversäumnissen und Pflichtverletzungen im Rahmen der Eingliederung in Arbeit. Der erste Teil erschien in der April-Ausgabe von Sozialrecht-Justament.

    Sozialrecht-Justament 5/2026 zum Download: https://t1p.de/6b35v

    7. VG Schleswig zu den Voraussetzungen eines erfolgreichen Eilantrages auf Wohngeld

    Das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht hat sich mit dem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung, dem Antragsteller vorläufig Wohngeld zu gewähren, befasst. Am 23.12.2025 hat es unter dem Aktenzeichen 15 B 128/25 beschlossen:

    Mehr https://t1p.de/i6qx9

    8. SGB II – Grundlagenseminare / Update zum Grundsicherungsgeld

    Zweitägiges Online-Seminar mit Überblick über das SGB II und Schwerpunkt Leistungsrecht, die geplanten Änderungen im Rahmen des Grundsicherungsgeldes fließen selbstverständlich ein, sowie aktuelle Rechtsprechung.

    Termine:

    08./09. Juni 2026
    20./21. Juli 2026
    05./06. Aug. 2026

    24./25. Aug. 2026

    👉 Ausschreibung & Anmeldung: t1p.de/chgq

    9. Seminar: Basiswissen Sozialberatung – Werkzeuge aus und für die Praxis

    Zweitägiges Online-Seminar zum Handwerkszeug der Sozialberatung: Aufbau der Sozialgesetzbücher, Antrag, Mitwirkungspflichten, Beschleunigung, Bescheide, Widerspruch, Überprüfung und vieles mehr.

    Termine:

    27./28. Mai 2026

    22./23. Juli 2026
    10./11. Aug. 2026
    07./09. Sept. 2026

    👉 Ausschreibung & Anmeldung: t1p.de/hdlq

    10. SGB II – Berechnungsseminar: Bescheide prüfen und verstehen lernen

    Diese Fortbildung biete ich nur noch dreitägig an. In den ersten beiden Tagen wird zunächst grundlegend die Systematik der Bedarfsermittlung sowie der Einkommensanrechnung und -bereinigung im SGB II erarbeitet. Es wird vermittelt,
    wie SGB-II-Bescheide mit der nötigen „Wissenschaft und Detektivarbeit“ zu verstehen und zu prüfen sind. Am dritten Tag geht es zum Rechnen, Bescheide prüfen in Kleingruppen. Solange, bis die Teilnehmenden die Berechnung können.

    Termine:

    13./14./15. Juli 2026
    21./22./23. Sept. 2026

    👉 Ausschreibung & Anmeldung: t1p.de/pv2v2

    11. Rechtsdurchsetzung in der sozialen Arbeit - SGB I (1. Teil)

    Mit diesem Seminar lernen Sie, die »Klaviatur der Sozialgesetzbücher« zu spielen. In diesem Seminar werden die relevanten Paragrafen des SGB I einzeln behandelt. Vom jeweiligen Paragrafen werden die Praxisbezüge für die sozialrechtliche Beratung erarbeitet. Dabei wird der konkrete Nutzen jedes einzelnen Paragrafen beleuchtet, seine Anwendung in der Praxis dargestellt und anhand konkreter Fallbeispiele vertieft.

    Termine:

    16. Juli 2026
    18. Aug. 2026
    01. Okt. 2026

    👉 Ausschreibung & Anmeldung: https://t1p.de/93hz

    12. SGB II - Intensivseminar über 5 Tage in 2026 / Intensiv-Update zum neuen Grundsicherungsgeld

    In diesem fünftägigen Online-Seminar geht es geballt und intensiv um das SGB II - Leistungsrecht / Neues Grundsicherungsgeld. Es werden die Details auseinandergenommen, die Gesetzesvorschriften zerpflückt, die Praxispunkte rausgearbeitet und klein fein zerlegt. Wer sich geballt tiefer mit dem SGB II auseinandersetzen will, ist hier genau richtig.

    Termine:

    14. - 18. Sept. 2026

    👉 Ausschreibung & Anmeldung: https://t1p.de/j6vu

    13. SGB II-Leistungen für Schüler, Auszubildende und Studierende

    Überblick über Sozialleistungen neben BAföG, BAB, Ausbildungsvergütung. Aufstockungsmöglichkeiten, Härtefälle, Anrechnung von Einkommen sowie besondere Fragen internationaler Studierender.

    Termine:

    12. Aug. 2026
    06. Okt. 2026

    👉 Ausschreibung & Anmeldung: t1p.de/x47z1

    14. SGB II-Seminar: Sozialrechtliche Ansprüche für Schwangere, Alleinerziehende und Familien

    Eintägiges Online-Seminar mit Überblick über die relevanten Leistungsansprüche im SGB II/Bürgergeld.

    Termine:

    26. Mai 2026
    28. Juli 2026
    01. Sept. 2026
    23. Nov. 2026

    👉 Ausschreibung & Anmeldung: t1p.de/u67n

    15. Seminar: SGB II für die Arbeit mit wohnungs- und obdachlosen Menschen

    Eintägiges Online-Seminar zu Leistungsansprüchen, Durchsetzung gegenüber Behörden und Wahrung von Menschenwürde.

    Termine:

    27. Juli 2026
    24. Sept. 2026
    17. Nov. 2026

    👉 Ausschreibung & Anmeldung: t1p.de/xily

    16. Seminar: SGB II für die Migrationsberatung

    Eintägiges Online-Seminar zu den Problemen im Umgang mit Jobcentern für Geflüchtete und die Migrationsberatung.

    Termine:

    29. Mai 2026
    04. Aug. 2026
    30. Sept. 2026

    👉 Ausschreibung & Anmeldung: t1p.de/85hu

    17. Seminar: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Frauenhäuser

    Eintägiges Online-Seminar mit systematischem Überblick über SGB II-Fragen, relevant für Frauenhäuser und begleitende Dienste.

    Termine:

    29. Juli 2026
    04. Sept. 2026
    13. Nov. 2026

    👉 Ausschreibung & Anmeldung: t1p.de/qme5

    18. Seminar: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Kliniksozialdienste

    Eintägiges Online-Seminar zu sozialrechtlichen Problemfeldern im Klinikalltag, inkl. Update zum Bürgergeldgesetz.

    Termin:

    09. Okt. 2026

    👉 Ausschreibung & Anmeldung: t1p.de/yq6p

    19. Grundlagenseminar Sozialhilfe (SGB XII)

    Das zweitägige Online-Seminar meines Kollegen Frank Jäger bietet einen Komplettüberblick über die Anspruchsvoraussetzungen und die Leistungen nach dem SGB XII, die Berücksichtigung von Einkommen und Vermögen, den Unterhaltsrückgriff und thematisiert die Schnittstellen zu anderen Sozialleistungen.

    Termine:

    18./19. Mai 2026 👉 https://t1p.de/t291k

    21./22. Sept. 2026 👉 https://t1p.de/ix6xp

    20. Fachseminar: Kosten der Unterkunft und Heizung nach dem SGB II und SGB XII

    Tagesseminar des Kollegen Frank Jäger zu Leistungen für Unterkunft, Heizung, Umzugskosten, Mietschulden und Energiekosten. Unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und Gesetzesänderungen wird die Thematik systematisch aufbereitet und praxisnah diskutiert.

    Termine:

    02. Sept. 2026 👉 https://t1p.de/1ge84

    21. Fachseminar: Bürgergeld (Grundsicherung) oder Sozialhilfe? Schnittstellen, Unterschiede, Verschiebebahnhof

    Die eintägige Fortbildung meines Kollegen Frank Jäger thematisiert die Anspruchsvoraussetzungen der jeweiligen Existenzsicherungsleistungen und deren Unterscheidung, aber auch die Harmonisierung von SGB II und SGB XII. Im Fokus stehen die Unterschiede bei der Berücksichtigung von Einkommen und Vermögen, bei bestimmten Leistungsarten und im Verfahrensrecht.

    Termine:

    14. Juli 2026, *Präsenzseminar in München 👉 https://t1p.de/c5lt9

    22. Fachseminar: Was bringt die „Neue Grundsicherung“?

    Neuerungen durch das 13. SGB-II-Änderungsgesetz sowie weiterer Gesetzesvorhaben und ihre praktischen Auswirkungen. In diesem Tagesseminar kurz vor sowie kurz nach dem (geplanten) Inkrafttreten des 13. SGB-II-Änderungsgesetzes am 01.07.2026 vermittelt Frank Jäger einen umfassenden Überblick über anstehenden Änderungen insbesondere im SGB II, SGB XII und in benachbarten Rechtsbereichen. Außerdem sollen die praktischen Folgen der jeweiligen Normen für Leistungsberechtigte, für die Arbeit von (Sozial-) Berater*innen und für die Gewährungspraxis von Behörden diskutiert werden.

    Termine:

    13. Juli 2026, *Präsenzseminar in München 👉 https://t1p.de/j1thm

    14. Sept. 2026 👉 https://t1p.de/c8o9w

    So, das war es dann für heute.

    Mit besten und kollegialen Grüßen

    Harald Thomé

    #Allemagne #social #droit #justice #exclusion_sociale

  • Dans les #banlieues pauvres, la #lutte contre les #déserts_alimentaires s’organise

    Dans les quartiers défavorisés, les #produits_alimentaires accessibles sont peu diversifiés et de qualité médiocre. Collectivités et associations s’emparent peu à peu du sujet. Exemple en #Seine-Saint-Denis.

    Depuis un an, #Aulnay-sous-Bois est le laboratoire d’un nouveau type de #hard-discount, importé du Brésil par Carrefour. Le géant de la #grande_distribution a installé dans la commune de Seine-Saint-Denis son premier #supermarché #Atacadao, une marque brésilienne de #cash_and_carry, de la vente en gros à #prix cassés. Plus on achète et plus les prix sont dégressifs sur une gamme de produits resserrés : deux fois moins de références que dans un supermarché classique.

    Quand l’enseigne brésilienne a remplacé l’ancien Carrefour dans le nord de la ville, non loin de la cité des 3 000, habitants et élus locaux ont lancé une pétition contre l’ouverture du nouveau #discounter.

    « On enferme une population stigmatisée dans la #malbouffe. Le maire [Bruno Beschizza, Les Républicains, NDLR] n’aurait jamais accepté qu’on installe cette enseigne dans le centre-ville, s’indigne Oussouf Siby, élu socialiste d’opposition. Dans le cœur de ville, la mairie a une politique volontariste d’installation de petits commerces de bouche, de boutiques bio. Dans les #quartiers_populaires, rien. »

    Le nord d’Aulnay-sous-Bois a été identifié par le conseil départemental de Seine-Saint-Denis comme un « #désert_alimentaire » aux côtés d’autres communes dont #Tremblay-en-France, #Noisy-le-Sec, Bondy ou #Dugny. Dans son #plan_alimentaire_territorial 2024-2028, la collectivité s’alarme de l’existence de ces territoires où une offre alimentaire très limitée pénalise des villes enclavées, peu desservies par les transports en commun et qui affichent des taux de pauvreté importants.

    « Selon les personnes interrogées, il semble complexe dans ces villes de trouver à proximité de chez soi une alimentation saine, de qualité et accessible », pointe le diagnostic alimentaire de Seine-Saint-Denis, réalisé par l’association Lab3S (Laboratoire sols savoirs saveurs ) pour le compte du conseil départemental.

    « Quand il faut prendre deux bus pour aller acheter des produits frais ou bio, les gens laissent logiquement tomber », constate Assata Doumbia, bénévole gérante de l’antenne dionysienne (Saint-Denis) de #Vrac, un réseau national de #groupements_d’achats de fruits et légumes basés dans les quartiers prioritaires de la politique de la ville.

    Un réseau d’achats en commun avec Vrac

    Tous les mois, 400 adhérents de #Stains, #Aubervilliers, #Saint-Denis et quelques autres communes achètent à bas prix des #produits_frais qu’ils ont préalablement sélectionnés ensemble. Dans certaines villes, comme à #Pierrefitte-sur-Seine, qui a récemment fusionné avec Saint-Denis, les 33 000 habitants n’ont qu’un Lidl à disposition.

    Créé il y a plus de dix ans à l’initiative du bailleur social lyonnais Est Métropole Habitat et de la Fondation pour le logement des défavorisés afin d’aider ses locataires à mieux manger et à lutter contre l’isolement, Vrac s’est développé en France et compte aujourd’hui 22 antennes. Le réseau de groupements d’achats a récemment publié une étude réalisée auprès de 500 adhérents qui a mis en exergue le sentiment général d’une « alimentation à deux vitesses » où « les plus pauvres ont le choix entre se déplacer loin de chez eux ou choisir par défaut des produits d’une qualité significativement moindre et indignes ».

    Forgé par des sociologues et géographes américains dans les années 1990, le concept de « désert alimentaire » a été pensé comme une clé explicative à l’épidémie de #diabète et d’#obésité qui touche le pays depuis plusieurs décennies. Outre-Atlantique, le ministère de l’Agriculture définit ces « #territoires_de_l’obésité » comme des secteurs cumulant un taux de pauvreté élevé et une #distance du supermarché le plus proche de plus d’un mile (1,6 km) en zone urbaine et 10 miles en zone rurale.

    En France, où les distances sont plus courtes et l’histoire sociale différente, ce concept peine à décrire des territoires pourtant également frappés par des #inégalités d’#accès_à_l’alimentation. Pour mieux saisir leur réalité, certains chercheurs préfèrent utiliser le terme de « #marécage_alimentaire », des zones où l’offre de « #junk_food » et de #produits_transformés est surabondante par rapport aux produits frais et où le réseau de #transports_en_commun ne permet pas aux habitants de se déplacer facilement.

    Des logiques de #ségrégation à l’œuvre

    « La diversité commerciale doit se retrouver à une échelle assez fine pour répondre aux contraintes temporelles et budgétaires des ménages », explique Simon Vonthron, géographe à l’Institut national de recherche pour l’agriculture, l’alimentation et l’environnement (Inrae).

    Auteur de plusieurs articles sur le sujet, il a participé à #Obsolim_43, un projet de #cartographie des « #environnements_alimentaires_appauvris » au niveau national. On y constate que certaines banlieues cossues de l’Ouest parisien peuvent aussi être touchées par le phénomène. « Mais ce n’est pas comparable, car les ménages y sont bien plus mobiles », précise le géographe.

    Simon Vonthron se montre assez critique sur le concept de désert alimentaire : « Cela a tendance à invisibiliser les #inégalités_territoriales et à imposer des réponses autoritaires du type : on va installer un supermarché ici, et les gens seront contents. »

    Outre-Atlantique, des associations comme #Move_for_Hunger vont plus loin en liant la rareté de l’offre alimentaire à l’histoire de la ségrégation raciale et de la #ghettoïsation des quartiers afro-américains. En #France, si le contexte historique est différent, des logiques similaires de ségrégation sont à l’œuvre. Le Commissariat général à l’égalité des territoires (CGET) en fait lui-même le constat, en relevant dans une étude sur le sujet qu’il existerait deux fois plus de supermarchés dans les centres-villes que dans les #quartiers_prioritaires de la ville des grandes agglomérations.

    « L’#exclusion_urbaine, la #désaffiliation_sociale ont aussi contribué à dévaloriser les savoir-faire domestiques des habitants. Les #pratiques_culinaires traditionnelles de nombreux habitants issus de l’immigration se sont perdues, en partie en raison d’un accès très facile à des #aliments_ultratransformés », pointe Assata Doumbia, qui connaît bien le sujet pour être diététicienne depuis vingt ans à Saint-Denis en plus de son engagement associatif.

    Lab3S entend « Nourrir Bondy »

    A #Bondy_Nord, la fermeture en juin dernier du seul Lidl dont disposaient les 20 000 habitants pour faire leurs courses a mis en lumière la #fragilité_alimentaire du territoire. En 2023, le même Lidl avait déjà fermé pendant quelques mois, ce qui avait conduit Aurélie Trouvé, députée La France insoumise (LFI) de la circonscription, à interpeller le gouvernement sur la « ségrégation géographique que subissent particulièrement les habitants de certains quartiers populaires. A Bondy Nord, la dégradation du supermarché Lidl et sa fermeture temporaire ont créé un véritable désert alimentaire ».

    Lorsqu’on lui parle de « désert alimentaire », Stephen Hervé, le maire de #Bondy, réfute le terme, en faisant la liste des supérettes qui bordent le nord de la ville. L’élu local reconnaît tout de même que « cela peut être ressenti comme tel par des habitants peu mobiles ».
    L’élu s’inquiète surtout de la prolifération d’enseignes de #restauration_rapide dans sa commune, sur un territoire déjà frappé de plein fouet par l’obésité, qui touche 20 % des adultes en Seine-Saint-Denis, le taux le plus élevé de France :

    « Quand un nouveau commerce alimentaire cherche à s’installer en ville, on refuse les offres de restauration rapide. On privilégie les #épiceries. Hélas, quand il s’agit de reprises de commerces existants, nous n’avons pas la main. »

    Pour pallier l’absence d’#offre_alimentaire de qualité à Bondy Nord, #Lab3S, qui gère un potager de près de 1 000 m² en plein cœur du quartier, a mis en place le projet « #Nourrir_Bondy ». L’association réfléchit à lancer des groupements d’achats participatifs sur le modèle de Vrac. L’idée : faire venir des produits frais dans une zone sous-dotée en commerces et où la moitié des habitants n’a pas de voiture.
    Aujourd’hui, une cinquantaine de bénévoles s’occupent du potager et gèrent une #cuisine_collective, qui permet l’organisation de #repas_partagés avec les fruits et légumes du jardin. Pour favoriser l’accès à une alimentation de qualité pour tous, l’association cherche à s’inspirer des « #cuisines_communautaires » nées au Québec dans les années 1980. L’idée est simple : mettre en commun, à l’échelle d’un quartier, des moyens financiers et humains pour #cuisiner des plats sains et économiques et apprendre à mieux se nourrir en s’ouvrant à de nouvelles façons de s’alimenter, plus diététiques et écologiques.

    #Vital’im, le #chèque_alimentation_durable du département

    En Seine-Saint-Denis, l’accès à une alimentation de qualité est devenu une question politique, qui ne doit plus seulement reposer sur la charité associative. Il y a un an, le conseil départemental a lancé une expérimentation autour d’un chèque alimentation durable, baptisé Vital’im.

    Distribuée à un peu plus de 600 ménages de #Montreuil, #Sevran, #Villetaneuse et #Clichy-sous-Bois, cette carte de paiement créditée mensuellement de 50 euros pendant six mois est utilisable dans tous les commerces. A chaque achat dans un magasin « durable » (selon les critères définis par le département, principalement des magasins bio), 50 % du montant dépensé sont recrédités sur la carte par la collectivité territoriale.

    A Montreuil, où le centre-ville regorge de magasins bio qui ont fleuri à mesure que la gentrification progressait, 60 % des usagers ont profité de ce système de bonification, contre 25 % à Sevran, une commune qui attire moins les CSP+. « Ce projet met en évidence l’existence de ces marécages alimentaires », commente Mathilde Fassolette, chargée du projet Vital’im pour Action contre la faim, partenaire de la Seine-Saint-Denis sur cette expérimentation qui doit se terminer à la fin de l’année.

    Pour ne pas pénaliser les Sevranais par rapport aux Montreuillois, l’ONG a élargi le système de bonification aux communes limitrophes de Sevran et à tous les commerces à proximité de la ligne de train francilien qui relie Villetaneuse à Paris. « On veut aussi montrer comment un système de #compensation_financière permet de lutter contre les inégalités alimentaires », poursuit la responsable de l’ONG.

    Toutes ces initiatives partagent une même philosophie : démonter l’idée reçue selon laquelle le « #manger_mieux » n’intéresserait pas les quartiers populaires.

    https://www.alternatives-economiques.fr/banlieues-pauvres-lutte-contre-deserts-alimentaires-sorganise/00115873
    #pauvreté #France #alimentation #résistance

  • Nicolas Guillou, Richter am IStGH - Debanking und digitale Isolation

    via https://diaspora.psyco.fr/p/12351890

    #Hegemonie #Ditalisierung #Monopol #IStGH #debanking #Erpressung #Überwachung

    ♲ Weltzeitgeist - 2026-03-21 18:04:23 GMT

    ’US-Sanktionen gegen Gericht - Leben in der digitalen Isolation wegen Haftbefehl gegen #Netanjahu Er war beteiligt am Erlass des Haftbefehls gegen Israels Premier Netanjahu. Jetzt kann Nicolas Guillou, Richter am Internationalen Strafgerichtshof, kein Bankkonto mehr eröffnen, und auch von der digitalen Welt ist er komplett ausgeschlossen.’

    https://www.srf.ch/news/dialog/us-sanktionen-gegen-gericht-leben-in-der-digitalen-isolation-wegen-haftbefehl-ge

    (....)

  • Die peruanische ICC-Richterin Luz del Carmen Ibáñez - ausgelöscht aus dem digitalen Leben, weil sie ihren Job machte.

    via https://diaspora.psyco.fr/p/12338440

    #Judikative #Erpressung #IStGh #Hegemonie #Überwachung #Digitalisierung

    ♲ Adfichter - 2026-03-15 18:58:18 GMT

    https://infosec.exchange/@adfichter/116234721614536779

    Die peruanische ICC-Richterin Luz del Carmen Ibáñez...von ihrer Bank in der Niederlande gecancelt (weil diese sonst von den USA sanktioniert wird), ihre Apple/Google-Konten ebenfalls alle gesperrt (wie sie in einem anderen Interview sagte), und ausgelöscht aus dem digitalen Leben...

    weil sie ihren Job machte.

    „Darüber hinaus erstrecken sich die Sanktionen auch auf die Familien der Richter. Und genau da liegt das größte Problem. Meiner Tochter, einer internationalen Anwältin, wurden Visum und Kreditkarte entzogen . Sogar ihre Google-Konten, E-Mails usw. wurden gesperrt. Es ist unfassbar, denn sie lebt nicht bei mir, arbeitet nicht mit mir zusammen und hat keinerlei Verbindung zum IStGH. Dieselben Maßnahmen wurden auch gegen die Familien meiner Kollegen verhängt – gegen ihre Ehemänner, Partner, Mütter und sogar gegen ihre Ex-Frauen, die aufgrund ihrer Unterhaltszahlungen ebenfalls als potenzielle Sanktionskandidaten gelten.

    Welche Rechtfertigung gibt es also für die Misshandlung und willkürliche Angriffe auf Familien? Der einzige Zweck ist, die Macht der Stärksten auszuüben und diejenigen einzuschüchtern und anzugreifen, von denen man glaubt, dass sie diesen Gewalttaten erliegen werden . Das ist nicht nur ungerecht, sondern völlig unverdient und willkürlich.“

    [Source:] https://www.rfi.fr/es/programas/programa-especial/20260210-luz-del-carmen-ib%C3%A1%C3%B1ez-la-jueza-peruana-de-la-cpi-sancionada-p

    • oAnth:

      Wer gegen die hegemonialen Interessen der #USA,

      sprich denjenigen des US- #Dollars als #Weltwährung und seiner gesellschaftlich-wirtschaftlich weltumspannenden Absicherungsmechanismen, wie dem unantastbaren internationalen Digital- und Medienmonopol und seiner vorgeschriebenen Diskurse, einer direkten oder stellvertretenden militärischen Dominanz, der Beherrschung der Energie- und Rohstoffmärkte, (inkl. der organisierten Kriminalität und des Terrorismus),

      ernsthaft, d.h. mit spürbaren Konsequenzen für die angloamerikanischen Drahtzieher, sachkundig Einwände ins Feld führt, oder gar zu juristischen und exekutiven Mitteln greift, der muss auf vergleichbare schikanöse Methoden gefasst sein, wie hier im vorliegenden Falle angesichts einer erschreckend zur Schau gestellten Skrupellosigkeit unter Einbezug aller privaten und beruflichen Belange gegenüber der peruanischen IStGH-Richterin Luz del Carmen Ibáñez zu berichten ist. Der Fall lässt sich auch auf jemanden mit dem untrüglichen militärischen und geopolitischen Sachverstand eines Jacques Baud erweitern, dem auf Grund seiner analytischen Expertise, u.a. im #Ukraine -Krieg, ein vergleichbares Schicksal zuteil wurde.

  • Thomé Newsletter 01/2026 vom 04.01.2026
    https://harald-thome.de/newsletter/archiv/thome-newsletter-01-2026-vom-04-01-2026.html
    https://www.tagesspiegel.de/images/13206508/alternates/BASE_21_9_W1000/1739542022000/schnee-in-berlin.jpeg
    L’an 2026 commence bien - pour certains, pour d’autres c’est la catastrophe permanente.

    Liebe Kolleginnen und Kollegen,
    sehr geehrte Damen und Herren,

    dies ist nun der erste Newsletter in diesem Jahr.

    1. Ein paar Gedanken zur Zeit - Lasst es uns anpacken. Zusammen sind wir stark.

    Ich sitze an meinem Schreibtisch. Draußen liegen rund 20 cm Schnee, und gleich werde ich heute aushilfsweise für das Projekt „Mampferando“ https://t1p.de/ben1l eine wachsende Zahl von wohnungs- und obdachlosen Menschen mit warmem Essen und Getränken versorgen. Ich bin gespannt, wie es wird und was wir erleben werden.

    Spätestens der Angriff der USA auf Venezuela und die Entführung des Präsidenten markieren einen weiteren Meilenstein im Niedergang der regelbasierten Weltordnung, wie wir sie seit dem Zweiten Weltkrieg kannten. An ihre Stelle tritt zunehmend das Recht des Stärkeren – oder eine neue, tripolare Weltordnung.

    Auch innenpolitisch zeichnen sich klare Brüche ab. Kanzler Merz hat mit seiner Rede am Wahlvorabend die politische Richtung in Deutschland deutlich gemacht: „Links ist vorbei“.

    „Links ist vorbei“ bedeutet konkret: den Abbau von Arbeitnehmer*innenrechten beim Arbeitsschutz, längere und flexiblere Arbeitszeiten, sowie geringere Renten. Es bedeutet weniger Krankenversicherungsschutz und Leistungsabbau, Kürzungen bei Sozialleistungen und die Einführung von 100-Prozent-Sanktionen im Bürgergeld. Es bedeutet Einschränkungen von Grundrechten – von der Versammlungs- und Meinungsfreiheit bis hin zum Asylrecht. Zugleich steht es für Untätigkeit angesichts der Klimakatastrophe und für eine Politik nach dem Motto „Auto zuerst“.

    Kurz: mehr Kapitalismus – also mehr für die Besitzenden und noch weniger für diejenigen, die ohnehin kaum etwas haben.

    Es werden harte Zeiten auf dieses Land zukommen. Umso mehr sind die demokratischen Kräfte gefordert, zusammenzustehen, Menschenrechte und Menschenwürde entschieden zu verteidigen, sich aktiv gegen den geplanten Abbau von Sozial- und Grundrechten durch Union und SPD zu stellen und für Solidarität, Demokratie und gegen Faschismus einzutreten.

    Lasst es uns anpacken. Zusammen sind wir stark.

    2. Zeitplan der SGB II-Änderungen: Vom Bürgergeld zum Grundsicherungsgeld

    17.12.2025, Kabinettsbeschluss
    15./16.01.2026, Erste Lesung Bundestag
    28.01.2026, Einführung im Ausschuss für Arbeit und Soziales (AuS)
    23.02.2026. Anhörung im AuS
    04.03.2026, Abschluss der Anhörung im AuS
    5./6. 03.2026, Zweite und dritte Lesung im Bundestag
    27.03.2026, Zweiter Durchgang im Bundesrat

    Quelle: https://t1p.de/exujf

    Wenn das Gesetz verkündet ist, also im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde, sind nach der Planung der Regierung die verschärften Sanktionen bereits anwendbar. Von der Verabschiedung bis zur Verkündigung vergehen im Normalfall ein bis drei Wochen; bei eilbedürftigen Gesetzen mitunter nur wenige Tage. Es ist daher davon auszugehen, dass das verschärfte Sanktionsrecht ab einem Zeitpunkt im April 2026 gelten wird (siehe dazu meinen letzten Newsletter 43/2025, dort unter Ziffer 1: https://t1p.de/lzkci).

    3. Thomé Newsletter-Reader 2025 fertig

    Es gibt wieder zum Jahreswechsel einen Reader mit allen Newslettern des Jahres 2025. Der Newslettereader für das Jahr 2025 umfasst 167 Seiten.
    Diesmal sogar mit einem rudimentären Register zu Beginn. Der Newslettereader beinhaltet alle inhaltlichen Beiträge vom letzten Jahr und ist immer ganz hilfreich, das Jahr Revue passieren zu lassen und zu schauen, was da sozialpolitisch passiert ist.

    Hier geht es zum NL-Reader 2024, hier zum Download: https://t1p.de/b3t3d

    Und hier zu allen NL-Readern seit 2015: https://t1p.de/1lbi2

    4. Erhöhung des Mindestlohns 2026

    Der Mindestlohn ist zum 1. Januar 2026 von 12,82 EUR auf nunmehr 13,90 EUR gestiegen. Gerade prekär Beschäftigte sollten dies im Blick behalten, ebenso Beratungsstellen.

    Infos: https://t1p.de/tyvw4

    5. Zur Übernahme von Betriebskostenabrechnungen

    Im Dezember sind viele Betriebskostenabrechnungen für das Jahr 2024 ergangen, denn Vermieter*innen müssen diese spätestens bis zum Jahresende vorlegen. Viele Abrechnungen werden diesmal recht hoch ausfallen.

    Für Leistungsbeziehende nach SGB II und SGB XII besteht in der Regel ein Anspruch auf Übernahmedieser Nachforderungen durch das zuständige Amt. Denn die Kosten der Unterkunft (KdU) sind in tatsächlicher Höhe zu übernehmen (§ 22 Abs. 1 S. 1 SGB II; § 35 Abs. 1 S. 1 SGB XII).

    Grundsätzlich gilt:

    Betriebs- und Heizkostennachzahlungen sind immer sozialrechtlicher Bedarf im Monat der Fälligkeit der Forderung bzw. der Rechnungsstellung

    (BSG, 10.04.2024 – B 7 AS 21/22 R; BSG, 22.03.2010 – B 4 AS 62/09 R).

    Diese Nachforderungen sind in tatsächlicher Höhe als Unterkunfts- und Heizkosten zu berücksichtigen – unabhängig davon, ob die Kosten in Zeiten ohne Leistungsbezug entstanden sind (BSG, 24.11.2011 – B 14 AS 121/10 R).

    Das gilt sowohl für Leistungsbeziehende nach SGB II und SGB XII als auch für Personen, die derzeit keine Leistungen beziehen.

    Betriebskostennachzahlungen sind auch dann zu übernehmen, wenn im SGB II die laufenden KdU wegen fehlender Umzugserfordernis gemäß § 22 Abs. 1 S. 6 SGB II gedeckelt wurden (BSG, 23.08.2012 – B 4 AS 32/12 R).

    Auch Kinderzuschlags- und Wohngeldhaushalte können einmalige SGB II-Leistungen erhalten (§ 6a Abs. 7 Satz 3 BKGG und BMI-Durchführungserlass vom 04.08.2020 – Az. SW II 4 - 72307/2#29, Download: https://t1p.de/pikxm ).

    Der BMI-Erlass stellt klar:

    „Der Bezug von einmaligen Leistungen wie Betriebskostennachzahlungen und Brennstoffkosten führt nicht zum Ausschluss bzw. zur Unwirksamkeit des Wohngeldbescheides.“ (Erlass, S. 2)

    Übernahmeanspruch auch für Nichtleistungsbeziehende:

    Auch Personen, die nicht im laufenden SGB II-/SGB XII-Bezug stehen, können anspruchsberechtigt sein, wenn sie durch die Nachforderung nur für diesen einen Monat hilfebedürftig werden.

    Bei dieser temporären Hilfebedürftigkeit gilt keine Vermögenskarenz (§ 12 Abs. 6 SGB II).

    Umfassende Informationen: https://energie-hilfe.org

    6. KdU – Richtlinien bitte auf Aktualität prüfen

    Wie wahrscheinlich bekannt ist, veröffentliche ich die mir bekannten bundesweiten KdU Richtlinien, diese gibt es hier: https://t1p.de/ixqj

    Diese müssen regelmäßig auf Aktualität geprüft werden. Ich möchte euch daher bitten, schaut in der Liste nach und wenn ihr aktuelle Zahlen für KdU-Richtlinien/MOG-Werte habt, übersendet diese bitte.

    7. SOZIALRECHT-JUSTAMENT Dezember 2025

    Thema der Dezember-Ausgabe 2025 von SOZIALRECHT-JUSTAMENT sind die geplanten Änderungen des SGB II aufgrund des Kabinettentwurfs eines 13. SGB II-Änderungsgesetzes (Seiten 19 bis 26)

    Kern des 13. SGB II-Änderungsgesetzes sind die Verschärfungen der Sanktionen bei Pflichtverletzungen bei der Eingliederung in Arbeit und bei Meldeversäumnissen. Diese Änderungen werde ich ausführlich in der Januar-Ausgabe 2026 von SOZIALRECHT-JUSTAMENT behandeln.

    Hier zum Download: https://t1p.de/7mm50

    8. SGB II – Grundlagenseminare / Update zum Grundsicherungsgeld

    Zweitägiges Online-Seminar mit Überblick über das SGB II und Schwerpunkt Leistungsrecht, die geplanten Änderungen im Rahmen des Grundsicherungsgeldes fließen selbstverständlich ein, sowie aktuelle Rechtsprechung.

    Termine:

    12./13. Jan. 2026
    26./27. Jan. 2026
    09./10. Feb. 2026
    19./20. März 2026
    11./12. Mai 2026

    👉 Ausschreibung & Anmeldung: t1p.de/chgq

    9. Seminar: Basiswissen Sozialberatung – Werkzeuge aus und für die Praxis

    Zweitägiges Online-Seminar zum Handwerkszeug der Sozialberatung: Aufbau der Sozialgesetzbücher, Antrag, Mitwirkungspflichten, Beschleunigung, Bescheide, Widerspruch, Überprüfung und vieles mehr.

    Termine:

    21./22. Jan. 2026
    02./03. Feb. 2026
    17./18. Feb. 2026
    25./26. März 2026

    👉 Ausschreibung & Anmeldung: t1p.de/hdlq

    10. SGB II – Berechnungsseminar: Bescheide prüfen und verstehen lernen

    Die Februar-Fortbildung ist noch zweitägig, danach dreitägig. In den ersten beiden Tagen wird zunächst grundlegend die Systematik der Bedarfsermittlung sowie der Einkommensanrechnung und -bereinigung im SGB II erarbeitet. Es wird vermittelt,
    wie SGB-II-Bescheide mit der nötigen „Wissenschaft und Detektivarbeit“ zu verstehen und zu prüfen sind. Am dritten Tag geht es zum Rechnen, Bescheide prüfen in Kleingruppen. Solange, bis die Teilnehmenden die Berechnung können.

    Termine:

    23./24. Feb. 2026 (zwei Tage)
    13./14./15. April 2026 (drei Tage)

    👉 Ausschreibung & Anmeldung: t1p.de/pv2v2

    11. Rechtsdurchsetzung in der sozialen Arbeit - SGB I (1. Teil)

    Mit diesem Seminar lernen Sie, die »Klaviatur der Sozialgesetzbücher« zu spielen. In diesem Seminar werden die relevanten Paragrafen des SGB I einzeln behandelt. Vom jeweiligen Paragrafen werden die Praxisbezüge für die sozialrechtliche Beratung erarbeitet. Dabei wird der konkrete Nutzen jedes einzelnen Paragrafen beleuchtet, seine Anwendung in der Praxis dargestellt und anhand konkreter Fallbeispiele vertieft.

    Termine:

    30. März 2026
    05. Mai 2026

    👉 Ausschreibung & Anmeldung: https://t1p.de/k3u7j

    12. SGB II - Intensivseminar über 5 Tage in 2026 / Intensiv-Update zum neuen Grundsicherungsgeld

    In diesem fünftägigen Online-Seminar geht es geballt und intensiv um das SGB II - Leistungsrecht / Neues Grundsicherungsgeld. Es werden die Details auseinandergenommen, die Gesetzesvorschriften zerpflückt, die Praxispunkte rausgearbeitet und klein fein zerlegt. Wer sich geballt tiefer mit dem SGB II auseinandersetzen will, ist hier genau richtig.

    Termine:

    18. - 22. Mai 2026
    14. - 18. Sept. 2026

    👉 Ausschreibung & Anmeldung: https://t1p.de/j6vu

    13. SGB II-Leistungen für Schüler, Auszubildende und Studierende

    Überblick über Sozialleistungen neben BAföG, BAB, Ausbildungsvergütung. Aufstockungsmöglichkeiten, Härtefälle, Anrechnung von Einkommen sowie besondere Fragen internationaler Studierender.

    Termine:

    20. Feb. 2026
    23. März 2026

    👉 Ausschreibung & Anmeldung: t1p.de/x47z1

    14. SGB II-Seminar: Sozialrechtliche Ansprüche für Schwangere, Alleinerziehende und Familien

    Eintägiges Online-Seminar mit Überblick über die relevanten Leistungsansprüche im SGB II/Bürgergeld.

    Termine:

    20. Jan. 2026
    24. März 2026
    20. April 2026
    26. Mai 2026

    👉 Ausschreibung & Anmeldung: t1p.de/u67n

    15. Seminar: SGB II für die Arbeit mit wohnungs- und obdachlosen Menschen

    Eintägiges Online-Seminar zu Leistungsansprüchen, Durchsetzung gegenüber Behörden und Wahrung von Menschenwürde.

    Termine:

    29. Jan. 2026
    19. Feb. 2026
    07. April 2026

    👉 Ausschreibung & Anmeldung: t1p.de/xily

    16. Seminar: SGB II für die Migrationsberatung

    Eintägiges Online-Seminar zu den Problemen im Umgang mit Jobcentern für Geflüchtete und die Migrationsberatung.

    Termine:

    15. Dez. 2025
    19. Jan. 2026
    25. Feb. 2026

    👉 Ausschreibung & Anmeldung: t1p.de/85hu

    17. Seminar: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Frauenhäuser

    Eintägiges Online-Seminar mit systematischem Überblick über SGB II-Fragen, relevant für Frauenhäuser und begleitende Dienste.

    Termine:

    26. Feb. 2026
    10. April 2026

    👉 Ausschreibung & Anmeldung: t1p.de/qme5

    18. Grundlagenseminar Sozialhilfe (SGB XII)

    Das zweitägige Online-Seminar meines Kollegen Frank Jäger bietet einen Komplettüberblick über die Anspruchsvoraussetzungen und die Leistungen nach dem SGB XII, die Berücksichtigung von Einkommen und Vermögen, den Unterhaltsrückgriff und thematisiert die Schnittstellen zu anderen Sozialleistungen.

    Termine:

    16./17. Feb. 2026 👉 https://t1p.de/9pewp
    18./19. Mai 2026 👉 https://t1p.de/t291k

    19. Fachseminar: Kosten der Unterkunft und Heizung nach dem SGB II und SGB XII

    Tagesseminar des Kollegen Frank Jäger zu Leistungen für Unterkunft, Heizung, Umzugskosten, Mietschulden und Energiekosten. Unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und Gesetzesänderungen wird die Thematik systematisch aufbereitet und praxisnah diskutiert.

    Termine:

    02. Feb. 2026 👉 Direktlink: https://t1p.de/9pewp
    01. Juni 2026 👉 Direktlink: https://t1p.de/1ge84

    20. Fachseminar: Bürgergeld (Grundsicherung) oder Sozialhilfe? Schnittstellen, Unterschiede, Verschiebebahnhof

    Die eintägige Fortbildung meines Kollegen Frank Jäger thematisiert die Anspruchsvoraussetzungen der jeweiligen Existenzsicherungsleistungen und deren Unterscheidung aber auch die Harmonisierung von SGB II und SGB XII. Im Fokus stehen die Unterschiede bei der Berücksichtigung von Einkommen und Vermögen, bei bestimmten Leistungsarten und im Verfahrensrecht.

    Termine:

    09. März 2026 👉 https://t1p.de/78887
    29. Juni 2026 👉 https://t1p.de/c5lt9

    So, das war es dann für heute.

    Mit besten und kollegialen Grüßen

    Harald Thomé

    #Allemagne #exclusion_sociale

  • Dossier : #Pauvreté, un enjeu collectif

    « Nous nous appauvrissons ! » Ce constat actuel et généralisé occupe de plus en plus d’espace médiatique, bien plus qu’au moment où le collectif de notre revue a envisagé pour la première fois de consacrer un dossier à la question de la pauvreté. La multiplication du nombre d’articles et de reportages traitant d’une manière ou d’une autre de cette question nous a réjoui·es – enfin on commence à dénoncer que certaines personnes vivent dans des situations inexcusables de pauvreté ! Cette couverture élargie nous a aussi inquiété·es : si les réalités de la pauvreté sont grandement exposées, les racines du problème semblent trop souvent écartées.

    https://www.ababord.org/-Dossier-Pauvrete-un-enjeu-collectif-

    #pauvreté #grande_pauvreté #aide_alimentaire #alimentation #individualisme #itinérance #droits_humains #précarité_économique #précarité #sécurité_sociale #droits #travail #Canada #Québec #exclusion_sociale #capitalisme

    ping @karine4

  • Ce qu’il faudra faire pour vaincre l’#extrême_droite

    L’extrême droite se nourrit du #désespoir économique, de l’#insécurité et de l’#exclusion. Pour la priver de ses ressources, ceux qui veulent préserver la #démocratie doivent proposer un contre-discours axé sur la #dignité et l’#appartenance, ainsi qu’un programme politique conçu pour favoriser l’#inclusion_économique et la #résilience_climatique.

    De l’Allemagne aux États-Unis en passant par le Brésil et au-delà, l’extrême droite gagne du terrain. Si les détails varient d’un pays à l’autre, le schéma est étonnamment cohérent : l’extrême droite prospère lorsque les économies ne parviennent pas à assurer le #bien-être, l’#équité et la #sécurité.

    Ce n’est pas une observation nouvelle. #Antonio_Gramsci, #Karl_Polanyi et d’autres penseurs du XXe siècle ont diagnostiqué le #fascisme comme une réponse réactionnaire à l’#instabilité_capitaliste et aux mouvements progressistes qui avaient émergé pour contrer ses excès. Dans The Great Transformation, Polanyi a fait valoir que le « #déracinement » des marchés des #relations_sociales avait créé un terrain fertile dans lequel l’#autoritarisme pouvait s’enraciner.

    À notre époque, #Nancy_Fraser, de la New School for Social Research, a décrit comment le #néolibéralisme érode la #solidarité_sociale, alimentant le #populisme exclusif. D’autres analystes soulignent que l’#austérité et la #précarité rendent les citoyens vulnérables aux #discours_simplistes qui désignent des #boucs_émissaires.

    Ainsi, l’histoire montre comment le #chômage_de_masse, l’#inflation et la baisse du #niveau_de_vie peuvent favoriser l’#extrémisme, en particulier lorsqu’ils s’accompagnent d’institutions faibles, d’une #polarisation_politique ou de discours exploitant les #griefs et les #peurs. Tout comme la #Grande_Dépression a ouvert la voie au fascisme en Europe, la #crise_financière mondiale de #2008 a créé les conditions d’un retour du #nationalisme à travers le monde.

    Aujourd’hui, nous sommes confrontés à une nouvelle itération du même cycle. Bien que l’#Allemagne ait initialement fait preuve de résilience pendant la pandémie de COVID-19, la crise énergétique déclenchée par l’invasion de l’Ukraine par la Russie l’a particulièrement touchée. Comme l’ont montré les économistes Isabella M. Weber et Tom Krebs, la hausse des #coûts_énergétiques s’est répercutée sur l’ensemble de l’#économie, la fixation des prix par les entreprises amplifiant les pressions inflationnistes. Alors que les ménages étaient en difficulté, le parti d’extrême droite Alternative für Deutschland a vu sa popularité monter en flèche.

    Aux États-Unis, des décennies de #désindustrialisation, de stagnation des #salaires et d’augmentation des inégalités ont érodé l’idée que chaque génération fera mieux que la précédente. L’Inflation Reduction Act de l’ancien président Joe Biden était une initiative ambitieuse visant à relancer la politique industrielle et à stimuler la fabrication écologique, mais son héritage s’est avéré éphémère. Donald Trump a exploité le mécontentement suscité par la hausse des prix après la pandémie et a remporté les élections de 2024 en utilisant comme arme l’#aliénation et le #ressentiment, en désignant comme boucs émissaires les immigrants, la #mondialisation et les « #élites_urbaines ».

    Le #Brésil illustre une autre dynamique. Des millions de personnes sont sorties de la #pauvreté sous le gouvernement du Parti des travailleurs du président Luiz Inácio Lula da Silva dans les années 2000, mais beaucoup ont vu ces acquis s’inverser, tandis que d’autres ressentent de l’amertume d’être exclus des programmes sociaux. La révolution numérique rend le travail plus précaire. Lula a tenté de restaurer certains des acquis perdus depuis son retour au pouvoir en 2023, mais il est confronté à un Congrès dominé par l’extrême droite et ses alliés.

    Même si Jair Bolsonaro a été condamné pour tentative de coup d’État, d’autres dirigeants d’extrême droite au Brésil promettent également un retour à l’ordre, à la stabilité et à la foi religieuse. Leur rhétorique met l’accent sur l’#esprit_d’entreprise et l’#autonomie. Bien que séduisante sur le plan émotionnel, l’idée selon laquelle les individus sont responsables de la pauvreté ignore cyniquement les obstacles structurels qui bloquent la mobilité socio-économique.

    Les #chocs_internationaux – ruptures de la chaîne d’approvisionnement pendant la pandémie, volatilité des marchés énergétiques, #conflits prolongés, effets inflationnistes du #changement_climatique – ont également alimenté la montée des forces d’extrême droite. Ces problèmes exigent une coopération transfrontalière, mais les extrémistes les exploitent pour attaquer le #multilatéralisme, le présentant comme un « #complot mondialiste ». Les #droits_de_douane punitifs de Trump incarnent cette réponse, présentant le commerce mondial comme une lutte à somme nulle dans laquelle les étrangers sont les ennemis des travailleurs américains.

    Ces discours simplistes unissent les mouvements d’extrême droite plus que n’importe quel ensemble de politiques communes. Chacun repose sur une opposition fondamentale entre « nous » et « eux ». Comme le note la sociologue brésilienne Esther Solano, ces discours séduisent ceux qui se sentent abandonnés, en faisant des immigrants, des minorités, des féministes, des militants pour le climat et d’autres groupes des ennemis. Dans un monde binaire de gagnants et de perdants, la #complexité disparaît dans les mythes d’une #pureté_culturelle et d’une grandeur nationale révolues.

    Pour contrer ces discours, il faut plus qu’une réfutation raisonnée. Si les racines de l’ascension de l’extrême droite sont en grande partie économiques, il sera impossible de la vaincre sans une nouvelle #vision_économique.

    Cela signifie, pour commencer, s’attaquer à l’inflation à sa source. La récente vague d’inflation était moins liée à une demande excessive qu’à des chocs d’offre, à la #spéculation et à des fragilités structurelles. Pourtant, l’orthodoxie économique a continué à privilégier les hausses de taux d’intérêt et l’austérité, pénalisant les travailleurs et les plus vulnérables. Les gouvernements doivent plutôt utiliser des #outils_fiscaux – soutien au revenu, #allégements_fiscaux sur les produits de première nécessité, renforcement des #services_publics – pour protéger les ménages, tout en investissant dans les capacités nationales en matière d’#énergies_renouvelables, de #sécurité_alimentaire et de production durable. Il faut lutter de front contre la spéculation des entreprises en appliquant les #lois_antitrust, en renforçant les règles de #transparence et en sanctionnant les pratiques abusives en matière de #prix.

    Une deuxième priorité consiste à investir massivement (et stratégiquement) dans les #infrastructures_publiques. Des #transports au #logement, en passant par la #santé et l’#éducation, le domaine public doit être reconstruit. La propriété publique ou la réglementation des secteurs clés garantirait la fiabilité, l’équité et la #résilience_climatique des services. Mais l’#investissement seul ne suffit pas. Les institutions doivent être rendues plus transparentes, responsables et participatives, afin de restaurer la #confiance dans le fait que les gouvernements servent l’#intérêt_général.

    Troisièmement, nous avons besoin d’une transition véritablement juste vers une économie à faible émission de carbone. Une politique industrielle verte peut créer des emplois et revitaliser les régions laissées pour compte tout en décarbonisant l’activité économique. Mais si elle est trop laissée au marché, la transition verte risque d’aggraver les inégalités. La #transition_énergétique doit donner du pouvoir aux travailleurs, et non les abandonner. Les emplois verts doivent être des #emplois de qualité : sûrs, bien rémunérés, syndiqués et ancrés dans les communautés. À cette fin, la #politique_industrielle devrait se concentrer sur les énergies propres, la régénération des écosystèmes et les secteurs des soins.

    Quatrièmement, nous devons restaurer la confiance dans les institutions. Cela signifie apporter des améliorations tangibles dans des domaines tels que le #logement_abordable, les #soins_de_santé publics et les infrastructures résilientes. Cela signifie également démocratiser la prise de décision. Des mécanismes tels que la #budgétisation_participative, les #assemblées_citoyennes et les #initiatives_communautaires en faveur du climat peuvent permettre aux citoyens non seulement d’être témoins du changement, mais aussi de le façonner.

    Enfin, pour contrer les discours simplistes de l’extrême droite, il faut élaborer de nouveaux discours audacieux. Un message de renouveau culturel et politique doit accompagner la réforme économique. Là où l’extrême droite offre la peur, la #division et des boucs émissaires, les forces démocratiques doivent offrir la #solidarité, la dignité et l’#espoir, en s’appuyant sur un #discours qui met l’accent sur le #bien-être_collectif, célèbre la #diversité et donne le sentiment que le #progrès est possible et réel.

    L’extrême droite se nourrit du désespoir, de l’insécurité et de l’exclusion. Bricoler les contours du néolibéralisme ne permettra pas d’apporter la sécurité, la dignité et le sentiment d’appartenance nécessaires pour l’affamer. Pour cela, nous avons besoin d’un nouveau modèle économique, fondé sur la #durabilité, la #justice et la solidarité.

    https://www.reseau-bastille.org/2025/12/26/ce-quil-faudra-faire-pour-vaincre-lextreme-droite
    #à_faire #résistance #fisc #fiscalité #économie #gauche #contre-discours
    ping @karine4

  • Bürgergeld unter Generalverdacht - Gemeinnützige Gesellschaft zur Unterstützung Asylsuchender e.V.
    https://www.ggua.de/aktuelles/einzelansicht/buergergeld-unter-generalverdacht

    La chasse aux pauvres en Allemagne est une campagne médiatique mis en scène pour justifier la suppression des aides aux plus défavorisés. On raconte l’histoire des réseaux mafieux qui se servent d’immigrés europées pour s’enrichir par la fraude de l’aide sociale. On évite soigneusement de nommer les grands groupes et entreprises capitalistes internationales qui créent le contexte nécessaire pour les abus et savent en profiter en détruisant les éléments de l’état de providence encore présents . On préfère dessiner l’image de bandes sombres est-européennes qui s’enrichissent grâce à la fraude sociale commise par leurs compatriotes.

    Il est évident que les mesures prévues pour combattre les abus ne changeront rien aux problèmes et ne feront pas baisser les dépenses sociales. Nous constatons la présence d’un front commun des partis au gouvernement avec les forces politiques les plus réactionnaire qui considèrent les pauvres comme mangeurs superflus dont il faut se débarasser par la faim si on ne peut pas les déporter ou exterminer par d’autres moyens.

    Vu sous la cet angle on ne peut que donner raison aux communistes historiques pour leur qualification des social-démocrates comme social-fascistes, terme inapproprié à l’époque mais évident aujourd’hui .

    La résistance contre cett politique se forme et vient de publier un appel de plus de 60 organisations sociales.

    Dienstag 14. Oktober 2025

    Die Hetze, die momentan gegen von Armut betroffene EU-Bürger*innen betrieben wird, ist unerträglich. Auf Initiative von Armut und Gesundheit in Deutschland e.V., Medinetz Mainz, Medinetz Koblenz, Clearingstelle Krankenversicherung Rheinland-Pfalz und dem Initiativausschuss für Migrationspolitik haben über 60 Organisationen und Einzelpersonen folgenden Aufruf veröffentlicht:

    Seit einigen Wochen dominieren Berichte über angeblich „bandenmäßigen Sozialmissbrauch durch EU-Bürger*innen“ die öffentliche Debatte. Ob Tagesschau, WELT oder Talkshows – immer wieder werden Menschen gezeigt, die in prekären Verhältnissen leben. Doch statt Empathie zu wecken, werden sie als „Betrüger*innen“ und „Sozialschmarotzer“ diffamiert. Diese Berichterstattung folgt einem bekannten Muster: Armut wird skandalisiert, Betroffene werden zu Täter*innen gemacht, und komplexe soziale Zusammenhänge werden auf Schlagzeilen verkürzt.

    Medien greifen damit Bilder und Worte auf, die rechtspopulistische Erzählungen bedienen. Wenn von „Banden“ und „mafiösen Strukturen“ die Rede ist, werden Angst und Abgrenzung produziert. Die zugrunde liegenden Ursachen – strukturell bedingte Armut, Ausbeutung und fehlender Schutz für Beschäftigte aus anderen EU-Staaten – geraten aus dem Blick. So entsteht eine Debatte, die auf Klicks und Empörung zielt, nicht auf Aufklärung.

    Dass führende CDU-Politiker wie der Bundeskanzler und Carsten Linnemann und selbst SPD-Arbeitsministerin Bärbel Bas diese Erzählungen aufgreifen und politische Verschärfungen fordern, ist gefährlich. Die Arbeitnehmerfreizügigkeit ist geltendes EU-Recht, das vom Europäischen Gerichtshof immer wieder bestätigt wurde. Wer hier arbeitet, hat Anspruch auf soziale Absicherung, wenn der Lohn zum Leben nicht reicht. Das Bürgergeld ist kein Geschenk, sondern sichert das Existenzminimum. Wer daran rüttelt, stellt nicht nur Solidarität infrage, sondern auch die rechtliche Grundlage der Europäischen Union.

    Für viele EU-Bürger*innen in Deutschland ist ein Minijob in Kombination mit aufstockenden Sozialleistungen oft der einzige Weg, Zugang zum Gesundheitssystem zu erhalten. Wenn diese Regelungen geändert oder eingeschränkt werden, verlieren viele Menschen den Versicherungsschutz und damit den Zugang zu medizinischer Versorgung. Das wäre nicht nur sozialpolitisch höchst verantwortungslos, sondern auch ein Bruch mit den grundlegenden Menschenrechten. Ein Ausschluss von EU-Bürger*innen aus dem Gesundheitssystem würde die ohnehin bestehende soziale Ungleichheit nochmals massiv verschärfen und langfristig auch das öffentliche Gesundheitswesen destabilisieren.

    Die Wirklichkeit sieht ohnehin anders aus, als sie derzeit medial gezeichnet wird. Organisierter Sozialbetrug kommt vor, betrifft aber einen minimalen Bruchteil der Leistungsbeziehenden: Von 5,5 Millionen Menschen wurden im letzten Jahr 421 Fälle des „bandenmäßigen“ Betrugs erfasst. Die große Mehrheit handelt korrekt, arbeitet, zahlt Steuern und lebt trotzdem unter dem Existenzminimum. Sie haben ein Recht auf Sozialleistungen, also auf Aufstockung und darauf, nicht öffentlich an den Pranger gestellt zu werden.

    Ein zusätzlicher Blick auf die Zahlen zeigt, wie unverhältnismäßig die aktuelle Diskussion ist: Die Bundesagentur für Arbeit schätzt den Schaden durch „bandenmäßigen Bürgergeld-Missbrauch“ auf ca. 110 Millionen Euro. Demgegenüber stehen mindestens 100 Milliarden(!) Euro jährlich, die dem Staat durch Steuerhinterziehung entgehen, sowie Schäden aus Wirtschaftskriminalität, die allein jährlich fast 3 Milliarden Euro ausmachen – Tendenz steigend. Diese Zahlen zeigen: Bürgergeldbeziehende werden überwacht und unter Generalverdacht gestellt, während deutlich größere Finanzschäden kaum Aufmerksamkeit erzeugen.

    Bemerkenswert ist, welche Formen von Betrug Empörung auslösen – und welche nicht. Steuerhinterziehung gilt als Kavaliersdelikt, obwohl der Schaden um ein Vielfaches höher ist als bei allen bekannten Fällen von Sozialleistungsmissbrauch zusammen. Wer also von Gerechtigkeit spricht, muss diese Relation sehen.

    WIR ERWARTEN VON POLITIKER*INNEN, dass sie ihre Verantwortung wahrnehmen, die Fakten im Blick behalten und im Sinne unseres Sozialstaates agieren. Ein besonderer Appell geht an die, die ein C oder ein S im Parteinamen tragen: Christlich, sozial und demokratisch heißt nicht, Menschen in Not zu diffamieren, sondern soziale Gerechtigkeit und Menschenwürde mit den Mitteln der Demokratie und sozialer Politik zu verteidigen!

    WIR FORDERN MEDIENHÄUSER AUF, ihrer journalistischen Sorgfaltspflicht nachzukommen und differenziert zu berichten. Bilder und Sprache prägen gesellschaftliche Haltung. Tragen Sie nicht weiter dazu bei, Armutsbetroffene zu entmenschlichen. Das widerspricht nicht nur dem Pressekodex, sondern auch jeder Vorstellung von Verantwortung im Journalismus. Und bleiben auch Sie bei den Fakten, statt populistische Parolen zu wiederholen. Es ist Ihre Aufgabe, politische Aussagen kritisch zu überprüfen und in den Kontext der Realität zu setzen!

    Armut, unsichere Beschäftigung und Ausgrenzung sind keine Vergehen, sondern Folgen politischer Entscheidungen. Wir müssen Demokratie, Sozialstaat und den gesellschaftlichen Zusammenhalt schützen. Das schaffen wir nicht, indem wir Betroffene kriminalisieren, sondern indem wir hinschauen, bei den Fakten bleiben und Armut politisch angehen.

    #Allemagne #exploitation #exclusion_sociale

  • Rainer Schlegel - „Alle Bürgergeld-Leistungen zu streichen, ist mit Grundgesetz vereinbar“, sagt der Ex-Sozialrichter
    https://www.welt.de/politik/deutschland/article68ef335c06329773ec6726c2/rainer-schlegel-alle-buergergeld-leistungen-zu-streichen-ist-mit-grundgesetz-ve


    Ce monsieur veut supprimer les aides aux plus défavorisés quand ils ne sont pas capables de satisfaire les exigences administratives imposées par le gouvernement fédéral illégitime actuel.

    15.10.2025 - Ein neues Gutachten sorgt in der Debatte um das Bürgergeld für Zündstoff: Ex-Sozialgerichtspräsident Rainer Schlegel hält auch vollständige Leistungskürzungen für verfassungsgemäß. Damit stärkt er die Linie der Bundesregierung – und widerspricht Verfassungsrichtern von 2019.

    Der frühere Präsident des Bundessozialgerichts, Rainer Schlegel, hält die verschärften Sanktionen in der neuen Grundsicherung für verfassungsgemäß. In einem Gutachten kommt er zu dem Schluss, dass auch Totalsanktionen – also die vollständige Streichung der Leistungen – mit dem Grundgesetz vereinbar sein können, insbesondere bei Alleinstehenden. Das Gutachten liegt der „Süddeutschen Zeitung“ vor.

    Geschrieben hat Schlegel es im Auftrag der arbeitgeberfinanzierten Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM). Die Jusos, die Grünen und die Linkspartei halten die Pläne von Schwarz-Rot für verfassungswidrig.

    Ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2019 hatte die Möglichkeit, Sanktionen zu verhängen, stark eingeschränkt. Doch Schlegel schreibt nun: „Der Gesetzgeber darf sich nicht hinter dem Bundesverfassungsgericht verstecken.“ Karlsruhe habe zwar hohe Hürden für Sanktionen aufgestellt, diese seien aber überwindbar.

    Entscheidend dafür sind laut Schlegel verhältnismäßig gestaltete Härtefallregeln. Ohne solche Ausnahmen könnten vollständige Leistungskürzungen zu unzumutbaren Folgen führen, speziell für Partner und Kinder. Bei Alleinstehenden plädiert er für eine strengere Auslegung der Härtefälle, beispielsweise nur bei konkret drohender Obdachlosigkeit.

    Schlegel war Berater von CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann, der mit SPD-Chefin und Arbeitsministerin Bärbel Bas die Reform des Bürgergelds verhandelt hatte. Schlegels Argumente gelten daher als politisch einflussreich.
    Totalsanktionen, wenn Menschen gar nicht zu Terminen erscheinen

    Totalsanktionen sind bisher schon möglich, werden aber wegen zu hoher Hürden in der Praxis nahezu nie verhängt. Die Beweispflicht ist streng. Schlegel will diese Hürden stark senken. Jobcenter könnten schon dann alle Leistungen streichen, wenn sie lediglich vermuten, dass ein Betroffener nicht mitwirken will, ohne ihm das nachweisen zu müssen.

    Arbeitsministerin Bas will darüber hinaus Totalsanktionen verhängen, wenn Menschen gar nicht mehr zu Terminen im Jobcenter erscheinen. Ein entsprechender Gesetzentwurf wird nach den Beschlüssen im Koalitionsausschuss vorige Woche erarbeitet. Laut Bas soll er im November in den Bundestag eingebracht werden.

    cvb

    #Allemagne #exclusion_sociale #aide_sociale

  • Thomé Newsletter 33/2025 vom 19.10.2025
    https://harald-thome.de/newsletter/archiv/thome-newsletter-33-2025-vom-19-10-2025-19-10-2025.html

    En Allemagne la chasse aux pauvres continue. Les mesures brutales introduites comme modifications de l’aide sociale se dessinent de plus en plus clairement. Elles sont pour la plupart anticonstitutionnelles parce qu’elles feront perdre leur docmicile à un grand nombre des plus défavorisées.

    Merci les chrétiens- et socialdémocrates , vous êtes les complices idéales des fachos et libéraux.

    Liebe Kolleginnen und Kollegen,
    sehr geehrte Damen und Herren,

    mein heutiger Newsletter behandelt folgende Themen:
    1.) Zu den geplanten SGB-II-Änderungen

    Medial sickern immer weitere Details zu den geplanten Änderungen im SGB II durch. Die erste Version des Referentenentwurfs wurde noch vor der Ressortabstimmung durchgestochen, sodass zunehmend deutlich wird, welche Maßnahmen die Bundesregierung plant.

    Die derzeit beste Zusammenfassung findet sich in einem Artikel des Merkur.de vom 19.10.:
    👉 https://t1p.de/13rxv

    Geplant ist unter anderem die vollständige (100 %) Streichung der SGB-II-Leistungen bei wiederholten Meldeversäumnissen sowie bei Ablehnung von Arbeitsangeboten. Das bedeutet: keine Regelleistung, keine Mietkostenübernahme, keine Krankenversicherung.

    Lebensmittelgutscheine sind nicht vorgesehen – stattdessen soll es behördliche Hausbesuche geben.
    Der neue Ansatz lautet also nicht mehr „Sanktion“, sondern Leistungsversagung bei fehlender Mitwirkung, verbunden mit der Annahme, wer nicht mitwirke, sei offensichtlich nicht hilfebedürftig. Dieselbe Argumentation gilt bei Stellenablehnungen.

    Diese Idee basiert auf einem Gutachten des ehemaligen BSG-Präsidenten Rainer Schlegel, das er für die Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM) verfasst hat. Schlegel soll laut Süddeutscher Zeitung Carsten Linnemann beraten haben, der gemeinsam mit SPD-Chefin und Arbeitsministerin Bärbel Bas die neuen Regelungen verhandelt.
    Details (Paywall): https://t1p.de/v0a6q
    Ohne Paywall (Welt): https://t1p.de/38fsw

    Zu Herrn Schlegel hatte ich bereits in meinem Newsletter vom 03.03.2024 angemerkt: „Manchmal ist es gut, wenn Richter gehen.“
    ➡️ https://t1p.de/3bjhq
    Konkrete Sanktionspläne

    Bei Terminversäumnissen

    Nach zwei versäumten Terminen: 30 % Kürzung

    Nach drei Terminen: 100 % Kürzung

    Nach vier Terminen: kompletter Wegfall von Regelsatz, Unterkunftskosten und Krankenversicherung

    Bei Pflichtverletzungen

    30 % Kürzung bereits beim ersten Verstoß

    Ablehnung eines Arbeitsangebots: kompletter Leistungsentzug der Regelleistung

    Wiederholte Ablehnungen: kompletter Wegfall von Regelsatz, Miete und Krankenversicherung

    Bemerkung

    Mit der „Vermutung des Wegfalls der Hilfebedürftigkeit“ wird versucht, das Sanktionsurteil des Bundesverfassungsgerichts zu umgehen. Die geplanten 100 %-Sanktionen dürften klar verfassungswidrig sein. Für eine endgültige Bewertung muss der Gesetzestext abgewartet werden – sicher ist jedoch, dass es zu harten Auseinandersetzungen kommen wird.
    Bewertung

    Das Sanktionsregime wird vor allem „schwierige“ bzw. gesundheitlich beeinträchtigte Menschen treffen – daran ändert auch kein Hausbesuch etwas. Entgegen der Beschönigungen von Herrn Merz wird dies unweigerlich zu mehr Obdachlosigkeit führen.

    Zudem werden Vermieter künftig noch seltener an SGB-II-Beziehende vermieten, da sie befürchten müssen, dass das Amt aufgrund von Sanktionen keine Miete mehr zahlt.

    Es sollte jetzt schon überlegt werden, solidarische Beistandsstrukturen (z. B. durch Wohlfahrtsverbände oder „Die Linke hilft“) bundesweit aufzubauen, um Menschen mit Behördenängsten zu unterstützen.

    Die Union – mit Zustimmung der SPD – führt mit diesem Gesetz ein härteres Sanktionsregime als unter Hartz IV ein. Die Urteile des Bundesverfassungsgerichts sollen mit juristischen Tricks umgangen werden. Damit wird eine „unwürdige Existenz“ geschaffen.

    BVerfG, Urt. v. 05.11.2019 – 1 BvL 7/16:
    „Das menschenwürdige Existenzminimum (Art. 1 Abs. 1 i. V. m. Art. 20 Abs. 1 GG) darf nicht gekürzt werden. Die Menschenwürde steht allen zu – und geht auch durch vermeintlich ‘unwürdiges’ Verhalten nicht verloren.“

    Es ist zu hoffen, dass sich Parteien, Verbände und Initiativen gegen diese geplanten Regelungen stellen. Denn sie bedeuten nichts weniger als eine Demontage des Sozialstaats mit der Brechstange – zur weiteren Ausweitung des Niedriglohnsektors und prekärer Beschäftigung.
    2.) Bürgergeld unter Generalverdacht – EU-Bürger*innen als Zielscheibe von Populismus und Medien

    Die derzeitige Hetze gegen armutsbetroffene EU-Bürger*innen ist unerträglich.
    Auf Initiative von Armut und Gesundheit in Deutschland e. V., Medinetz Mainz, Medinetz Koblenz, der Clearingstelle Krankenversicherung Rheinland-Pfalz und des Initiativausschusses für Migrationspolitik haben über 60 Organisationen und Einzelpersonen einen Aufruf veröffentlicht:
    👉 https://t1p.de/dbdz3

    Aus dem Aufruf:

    Wir fordern Medienhäuser auf, ihrer journalistischen Sorgfaltspflicht nachzukommen und differenziert zu berichten. Bilder und Sprache prägen gesellschaftliche Haltung. Tragen Sie nicht dazu bei, Armutsbetroffene zu entmenschlichen.
    Armut, unsichere Beschäftigung und Ausgrenzung sind keine Vergehen, sondern Folgen politischer Entscheidungen. Demokratie, Sozialstaat und gesellschaftlicher Zusammenhalt müssen geschützt werden – nicht durch Kriminalisierung, sondern durch faktenbasierte und verantwortungsvolle Berichterstattung.

    3.) Sozialstaat gemessen am BIP nicht teurer als 2015

    Die Union behauptet in Vorbereitung auf Sozialkürzungen, der Sozialstaat „explodiere“ und sei nicht mehr finanzierbar.
    Das Statistische Bundesamt stellt jedoch klar: Gemessen an der Wirtschaftskraft sind die Sozialausgaben des Bundes nicht gewachsen.
    ➡️ Näheres in der Tagesschau: https://t1p.de/dtwnm
    4.) Bürgergeld im Realitätstest – materielle Entbehrung und wachsende Armutslücke

    Eine aktuelle Studie des Paritätischen Gesamtverbands zeigt: Das Bürgergeld schützt nicht vor Armut und verfehlt die UN- und EU-Vorgaben (SDGs, Empfehlung zur Mindestsicherung).
    Es sichert das nackte Überleben, aber nicht soziale Teilhabe und kein würdiges Leben.

    Erschreckende Befunde

    Fast jede*r Fünfte besitzt kein zweites Paar Schuhe

    Jede*r Dritte kann sich keine vollwertige Mahlzeit jeden zweiten Tag leisten

    Über die Hälfte kann kaputte Möbel nicht ersetzen

    Dies geschieht trotz Tafeln und Sozialkaufhäusern – während gleichzeitig verschärfte Sanktionen geplant werden.
    ➡️ Weitere Infos: https://t1p.de/pa0hp
    5.) Gesellschaft für Freiheitsrechte – Individualbeschwerde gegen den Leistungsausschluss von Dublin-Flüchtlingen

    Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) hat erstmals aus Deutschland eine Individualbeschwerde beim UN-Sozialausschuss eingereicht – gegen den Leistungsausschluss von Dublin-Flüchtlingen. Gefordert werden einstweilige Maßnahmen und die Abschaffung dieses Ausschlusses, der gegen die sozialen Menschenrechte des UN-Sozialpakts verstößt.
    ➡️ Mehr: https://freiheitsrechte.org/existenzielle-not
    ➡️ Grundlageninfos: https://t1p.de/0tvet
    6.) Leistungsausschluss in Dublin-Fällen rechtlich und tatsächlich unanwendbar

    Die GGUA berichtet: Das Flüchtlingsministerium (MFFKI Rheinland-Pfalz) hat einen aktualisierten Erlass zu den Leistungsausschlüssen in Dublin- und Anerkannten-Fällen (§ 1 Abs. 4 Nr. 1 und 2 AsylbLG) herausgegeben.
    Rheinland-Pfalz ist derzeit das einzige Bundesland, das seine Sozialbehörden ausdrücklich auffordert, bei Entscheidungen Verfassung und EU-Recht (Aufnahmerichtlinie) zu beachten.
    Ergebnis: Ein vollständiger Leistungsausschluss ist stets unzulässig, selbst eine Kürzung nicht mit EU-Recht vereinbar.
    ➡️ Mehr: https://t1p.de/iwjjt
    7.) Schockierende Dunkelziffer – bis zu 800.000 Menschen ohne Krankenversicherung

    Nach Expertenschätzungen leben in Deutschland bis zu 800.000 Menschen ohne Krankenversicherung.
    „Man geht von einer sehr hohen Dunkelziffer aus“, sagte Sophie Pauligk, Vorständin des Bundesverbands Anonymer Behandlungsschein und Clearingstellen für Menschen ohne Krankenversicherung, der KNA.

    Bemerkung:
    Auch aus unserer Beratungspraxis kennen wir viele Fälle: Menschen ohne Krankenversicherung, mit hohen Krankenkassenschulden (teils fünfstellig), mit ruhender Versicherung oder privater Krankenversicherung in Armut.
    All diese Situationen sind massive Probleme. Es braucht dringend eine Regelung zum Schuldenschnitt und eine Rückkehrmöglichkeit von der PKV in die GKV.

    #Allemagne #exclusion_sociale

  • Krankenversicherung für Geflüchtete "Rechtswidrig und betrugsartig"
    https://www.borderline-europe.de/dramen/krankenversicherung-f%C3%BCr-gefl%C3%BCchtete-rechtswidrig-und-bet

    Tausende Geflüchtete sitzen in der Schuldenfalle – nicht, weil sie etwas falsch gemacht haben, sondern wegen des baden-württembergischen Ministeriums für Justiz und Migration. Ein Gericht spricht sogar von Betrug. Doch statt einer einfachen Korrektur kommt nun eine Gesetzesänderung, die alles komplizierter macht.

    • L’état allemand prouve qu’il est - selon ses propres critères juridiques - l’instrument de bandes criminelles capitalistes (pléonasme) organisées.

      Am 21. Juli entschied die Kammer in gleich vier Fällen zum Thema OAV-Beiträge und holte dabei zum Rundumschlag gegen das Justizministerium aus.

      Das Ministerium lässt den Rechtsbruch „wissentlich und willentlich ungestraft“ geschehen.

      Das Ministerium würde die beklagte Behörde – in diesem Fall das Landratsamt Rastatt – „gleichermaßen wissentlich und willentlich ungestraft rechtswidrige und betrugsartige Methoden anwenden lassen“. Das Gericht ließ es sich aus diesem Anlass auch nicht nehmen, einige grundsätzliche Gedanken dazu loszuwerden, was es für eine Gesellschaft heißt, wenn der Staat regelmäßig im Umgang mit geflüchteten Menschen das Recht bricht und es aufgrund von Gleichgültigkeit keinen öffentlichen Aufschrei dagegen gibt. Es sprach von einer Entwicklung, in der „[...] die freiheitlich-demokratische und sozialstaatliche sowie weltoffene Grundordnung unter dem Deckmantel ihres vorgeblichen Fortbestehens [...] zu einem rechtspopulistisch unterformten und willkürlich geführten Polizeistaat erodiert“.

      #Allemagne #capitalisme #état_de_droit #crime_organisé #exclusion_sociale #fraude #réfugiés #droit #assurance_maladie

  • Überleben auf dem „fünften Arbeitsmarkt“
    https://www.deutschlandfunkkultur.de/betteln-und-flaschensammeln-ueberleben-auf-dem-fuenften-100.ht

    6.8.2019 von Ulrike Köppchen - Podcast Zeitfragen Das Betteln galt hierzulande einmal als ein bald überwundenes Phänomen. Heute gehören bettelnde Menschen wieder fest zum Stadtbild. Sie treffen auf eine Gesellschaft, die sie mit einer Mischung aus Mitleid, Furcht und Verachtung betrachtet.

    „Ich glaube, es gibt keinen Ort, keine Straße in Berlin, wo Betteln nicht irgendeine Relevanz hat“, sagt die Sozialarbeiterin Anna-Sofie Gerth, die in Berlin-Wilmersdorf eine Tagesstätte für Wohnungslose leitet. „In jeder S-Bahn, in jeder U-Bahn, an den großen Plätzen in Berlin, ich würde sagen, an jedem zweiten Supermarkt. Auch in Banken, wo Menschen einem die Tür aufmachen, in der Hoffnung, dass man ihnen etwas in ihren Becher wirft.“
    Doch auch wenn man die Bettler in der Hauptstadt an jeder Ecke sieht, bleiben sie für den Rest der Gesellschaft in gewisser Weise unsichtbar. Man steckt ihnen Geld zu oder Essen, man ignoriert sie oder ist genervt, wenn man auf einer S-Bahn-Fahrt zum gefühlt hundertsten Mal mit einer vermutlich ausgedachten Elendsgeschichte konfrontiert wird. Was weiß man schon über ihr Leben, wie sie ihren Alltag organisieren und wie sie es schaffen, in Berlin auf der Straße zu überleben?
    Ronny, 33, Straßenpunk am Bahnhof Zoo
    Es sind Menschen wie Ronny, Straßenpunk und 33 Jahre alt. Ein kleiner, kräftiger Mann mit hellen Augen und vielen Zahnlücken. Ein freundliches, offenes Gesicht, schwer gezeichnet durch Alkohol, Drogen und neun Jahre auf der Straße. Eigentlich sei er Gärtner, sagt Ronny. „Schule beendet und die Ausbildung beendet. Und dann sollen sie mir mal Obdachlose zeigen, die Schule und Ausbildung beendet haben. Das sind nicht viele.“

    Ronny lebt in der Nähe des Bahnhofs Zoologischer Garten, seit Jahrzehnten ein Hotspot für Obdachlose, Stricher und Drogenabhängige. Sein Geld verdient er als Bettler:
    „Ich setze mich irgendwo hin, wo Leute vorbeikommen, stell den Becher hin, die Leute kommen direkt zu mir und schmeißen es rein.“ Manche würden sich auch mit ihm unterhalten. Er selbst spreche die Leute allerdings nie an. „Weil ich einen Respekt habe vor die Leute“, so Ronny. „Weil ich obdachlos bin, habe ich Respekt.“
    Von Kindern will Ronny kein Geld
    Über die Jahre hat sich Ronny einen Stammplatz zum Betteln erkämpft, vor einem großen Supermarkt. Ein Premiumplatz, denn das Geschäft ist jeden Tag geöffnet und hat viel Laufkundschaft. Zwischen 10 und 30 Euro bekomme er täglich in seinen Becher, sagt er. Und dann sind da noch die Leute, die ihm kein Geld geben, aber ihm etwas kaufen wollen.
    Zwei Personen betteln vor einem Supermarkt in Frankfurt am Main.
    Einen Stammplatz vor einem großen Supermarkt müssen sich bettelnde Menschen regelrecht erkämpfen.© picture-alliance / dpa / Wolfram Steinberg
    „Einige fragen mich, bevor sie in den Laden reingehen: Brauchst du irgendwas?“, erzählt Ronny. „Nee, ick hab alles“, sage er dann. Aber wenn sie dann fragen: Brauchst du noch ein Bier? – „Ja, gern.“
    Nur von Kindern will er kein Geld haben: „Es gibt auch Familien, die geben den Kinder das Geld in die Hand und die Kinder schmeißen das Geld in den Becher rein.“ Für Ronny ein „No-Go“: Warum machen die Eltern es nicht selbst, sondern schicken die Kinder vor?

    Die Jahre auf der Straße und der Alkohol haben Ronnys Gesundheit angegriffen. Er leidet unter Krampfanfällen – und hat inzwischen auch keine Lust mehr, auf der Straße zu leben. Schon gar nicht in Berlin: „Die Osteuropäer, Südländer, also die ganzen, die vom Ausland kommen, es wird mir zu viel“, erklärt er. Ronny träumt davon, nach Hamburg zu gehen und dort sesshaft zu werden.

    Nicht nur, weil dort weniger Ausländer seien. Auch wegen des FC St. Pauli, dessen Fan er ist. Und wegen des frischen Fischs: „Kann sein, dass ich dann auch mit auf einen Kutter gehe, zum Arbeiten, zum Fischfang.“

    Neue Formen des Bettelns
    Straßenpunks wie Ronny, die vom Schnorren leben, gehören in Berlin gewissermaßen zum Lokalkolorit, genauso wie die Musiker in den S- und U-Bahnen. Doch in den letzten Jahren sind neue Formen des Bettelns hinzugekommen: Straßenzeitungsverkäufer oder Flaschensammler etwa, die zwar etwas tun, aber ebenfalls auf guten Willen ihrer Umgebung angewiesen sind, ihnen etwas zukommen zu lassen.

    So hat sich am unteren Rand der Gesellschaft in den letzten Jahren eine Art Schattenökonomie des Bettelns entwickelt, von der niemand so genau weiß, wie viele Menschen sie ernährt:

    „Es gibt keinerlei Statistik“, sagt die Sozialarbeiterin Anna-Sofie Gerth. Die Zahl der Bettler in der Stadt sei aber auf jeden Fall vierstellig. Denn es gebe etwa 6000 Obdachlose in Berlin. Von denen betteln zwar nicht alle. Aber umgekehrt ist auch nicht jeder Bettler obdachlos.
    „Pfandsammeln und Zeitungverkaufen – das machen schon eher Leute, die noch Wohnraum haben, die mit ihrem Geld nicht klarkommen oder die sanktioniert sind vom Jobcenter, weil sie irgendwelchen Mitwirkungspflichten nicht nachgekommen sind,“ erklärt Wilhelm Nadolny, Leiter der Bahnhofsmission am Zoologischen Garten in Berlin.

    Die Hemmschwelle ist gesunken
    Das Aufkommen dieser „Nebenerwerbsbettler“ liegt zum einen daran, dass sich die soziale Lage für viele Menschen in Berlin in den letzten Jahren verschlechtert hat.

    Zum anderen könnte es aber auch Ausdruck eines Kulturwandels sein: Denn seit der Hartz-IV-Debatte ist der Umgang mit Armut offener und offensiver geworden.
    Armut wird nicht mehr so versteckt wie früher, sondern viele Menschen haben weniger Scheu, Hilfe in Anspruch zu nehmen: Zum Beispiel zu den Tafeln zu gehen, um günstig Lebensmittel zu kaufen.
    Inzwischen scheinen auch manche Formen des Bettelns nicht mehr tabuisiert zu sein: „Ich würde sagen, Flaschensammeln ist nicht mehr so schambehaftet“, sagt Anna-Sofie Gerth.

    „Wenn ich sehe, es gibt Leute, die haben Einkaufswagen, die besonders präpariert sind, damit man besonders viele Flaschen sammeln und es ganz toll stapeln kann, dann zeigt das ja auch: Ich kann was. Ich kann nicht nur Flaschen sammeln, sondern auch noch ein Konzept entwickeln, wie ich besonders viele sammele. Und das wird schon anerkannt. Dass da so eine Hemmschwelle gesunken ist, das würde ich schon sagen.“

    Für Anna-Sofie Gerth von der Berliner „City-Station“ steht dahinter auch eine Generationenfrage: „Die Älteren, die hier zu Gast sind, die Nachkriegsgeneration, die wissen, wie die mit zwei Scheiben Brot und Butter die Woche überleben, die kriegen das irgendwie hin“, sagt sie. „Ich glaube, dass das Menschen, die ein bisschen jünger sind, die solche Zeiten nicht durchmachen mussten, dass da auch Kompetenzen fehlen, wie überlebe ich mit zwei Scheiben Brot die Woche.“

    Für die sei es dann einfacher, rauszugehen und Flaschen zu sammeln. „Weil sie eben nicht mehr dumm angemacht werden, weil es gesellschaftlich minimal akzeptierter ist oder da so eine Toleranz entsteht.“
    Klaus, 63, Hartz-IV-Empfänger und Flaschensammler

    Klaus ist 63, ein großer, schwer übergewichtiger Mann, der sich nur noch mit Mühe ohne Rollstuhl fortbewegen kann. Früher hat er Getränke ausgefahren und sich erfolglos als Selbständiger versucht. Jetzt sind die Knie kaputt und das Geld vom Amt reicht hinten und vorne nicht:
    „Von Hartz IV ist schwer zu leben, jedenfalls für einen Menschen, der früher normal gelebt hat“, sagt er. „Dann musste ich eben sehen, was ich mache. Und in der S-Bahn hat mir eines Tages einer mal ein paar ‚Straßenfeger‘ (Berliner Straßenzeitung, die 2018 eingestellt wurde) in die Hand gedrückt. Verkauf doch mal so was, sagt er zu mir. Hab ich gesagt, na warum nicht?“
    Ein Verkäufer der Obdachlosenzeitung „Motz“ sitzt in Berlin im Bezirk Mitte an der Straße Unter den Linden und zählt seine Einnahmen. Dabei hält er eine Ausgabe der Motz mit dem Satz „Armut auf Rekordniveau“ auf dem Titel auf dem Knie fest.

    Die meisten Leute wollen gar keine Zeitung, erzählt Klaus, der sich mit dem „Motz“-Verkauf sein Hartz IV aufbessert.© picture alliance / dpa / Wolfram Steinberg
    Inzwischen bessert Klaus sein Hartz IV auf, indem er in einer vornehmen Villengegend Berlins die Straßenzeitung „Motz“ verkauft. So drei, vier Stunden am Tag müsse man das schon machen, sagt er. „Wenn man Glück hat, verdient man gut, und manchmal sitzt man auch eine Stunde, wo gar nichts läuft.“

    250 Euro Verdienst pro Monat
    Insgesamt kämen so etwa 250 Euro im Monat zusammen, sagt Klaus.
    Vorausgesetzt er halte sich an bestimmte Regeln. „Man muss gut angezogen sein, das heißt normal, man darf nicht Zigaretten rauchen, man darf nicht Alkohol trinken, so was wollen die Leute nicht haben“, erklärt er. „Selbst wenn mir mal die Augen zufallen, die Leute sehen alles, wenn ich mal ein Loch im Strumpf habe oder wenn ich mal eine Tüte da zu liegen habe, das wollen die Leute nicht. Der Platz muss ordentlich aussehen! Desto mehr Trinkgeld gibt’s.“
    Allerdings wollen die meisten Leute gar keine Zeitung. Sondern sie geben ihm lieber so Geld. Ist Klaus damit dann nicht eigentlich ein herkömmlicher Bettler? Er widerspricht heftig:

    „Eben nicht! Weil ja manchmal auch Leute kommen und mir eine Zeitung abkaufen, das ist ja nicht, dass nun gar keiner kommt. Eine Zeitung muss dabei sein, das ist das mindeste, dass man wenigstens vor sich selber sagen kann, ich bin ein Verkäufer und kein Bettler.“

    Den Schein wahren – auch vor sich selbst
    Aber das Motiv der Leute, ihm Geld zu geben oder eine Zeitung abzukaufen, ist doch Mitleid? „Ja, so ungefähr“, räumt Klaus ein. Findet er das nicht ein bisschen komisch? „Ja, es ist nicht gut. Ich meine nur, im Moment lässt sich da nichts machen. Es ist ja so schon deprimierend, aber wenn da wenigstens eine Zeitung dabei ist, kann man ja den Schein noch wahren. Vor sich selber.“

    Deprimierend findet Klaus auch, dass man immer mehr weniger Geld auf der Straße verdient, weil inzwischen so viele dort unterwegs sind: „An jeder Ecke stehen die“, sagt er. „Und die Leute sagen, wenn wir schon fünf Leuten vorher was gegeben haben, dann können wir Ihnen nicht auch noch was geben.“

    Doch immer wieder kursieren wilde Geschichten in der Regenbogenpresse über Bettler, deren Tageseinnahme das übersteigt, was ein mittlerer Angestellter im gleichen Zeitraum verdient – und dann auch noch steuerfrei. Ganz unschuldig sind Bettler daran nicht, denn viele neigen dazu, ihre Situation positiver darzustellen, als sie ist.

    „Ich glaube, da spielen Scham und Selbstbild eine Rolle“, erklärt der Sozialarbeiter Wilhelm Nadolny. „Menschen bauen sich ja ihre eigene Realität zusammen, dass sie selber gut dastehen.“ Er hält die Verdienstmöglichkeiten von Bettlern dagegen für äußerst beschränkt.
    „Ich glaube, es reicht gerade so zur Überlebenssicherung“, sagt Nadolny. Und das sei meistens Suchtmittel einkaufen. „Als Alkoholabhängiger ist man so mit 10, 20 Euro am Tag dabei. Die Leute, die Heroin konsumieren, müssen teilweise am Tag 170 Euro erbetteln. Das schaffen Menschen wohl, aber die haben dann einen 20-Stunden-Arbeitstag.“

    Vivi, 28, und Danny, 26, Flaschensammler
    „In Nürnberg hatte ich innerhalb von einer halben Stunde 40 Euro
    zusammengeschnorrt“, sagt Vivi, 28. Eine hübsche, blonde Frau in Jogginghose und grauem T-Shirt, der man nicht ansieht, dass sie zurzeit auf der Straße lebt.
    Anders sei es, in Berlin zu betteln: „Wenn du dich hier mal hinhockst und nach ein bisschen Kleingeld fragst, ein paar Cent oder was weiß ich, dann werden die gleich beleidigend.“

    Vivi lümmelt sich in der Berliner Bahnhofsmission auf einem Sessel herum und erklärt, wie man am erfolgreichsten schnorrt: „Erstmal hat man als Frau ja grundsätzlich einen Tittenbonus“, sagt sie. „Dann noch eine Trauermiene aufsetzen, das macht es dann auch noch. Und wie du die Leute nach Geld fragst, das ist auch noch so ein Punkt.“

    Vivi ist voller Wut: Auf ihre Mutter, die sie nicht wollte, auf den Vater, der die Mutter früh verließ – und auf die Behörden, die ihr ihren Sohn weggenommen haben, weil sie sich nicht adäquat um ihn kümmern konnte.
    Vor Kurzem hat sie ihren Freund Danny kennengelernt. Auch er lebt auf der Straße. Nicht zum ersten Mal: „Es gab Zeiten, da habe ich geraubt, räuberische Erpressung gemacht, hab Leute kaputtgeprügelt, hab damals alles gemacht, um an Geld zu kommen. Aber das war eine andere Zeit.“
    Betteln – eine erniedrigende Erfahrung
    Dannys Leben, so wie er es erzählt, ist ein permanenter Wechsel zwischen drinnen und draußen, nicht nur, was das Leben in Wohnungen oder auf der Straße angeht. Mit seinen 26 Jahren war er schon dreimal im Gefängnis. Aber er hat auch eine Berufsausbildung als Maler und Lackierer. Und zwei Kinder, von denen eines bereits tot ist. Vor drei Jahren hat Danny zum ersten Mal gebettelt:

    „Es war erniedrigend“, erinnert er sich. „Ich hab eigentlich diesen Malerbrief in der Hose, kann was, habe eigentlich eine Familie. Ich stehe jetzt hier so. Toll. Was mach ich da jetzt? Dann hab ich eine Oma gefragt wegen Geld und habe Tränen in den Augen gehabt, weil es mir so peinlich war. Extrem.“

    Die angesprochen Frau reagierte aber offenbar recht positiv und lud Danny erst zum Kuchen in eine Bäckerei ein, drückte ihm danach noch 10 Euro in die Hand. „So, hier, kauf dir was, und wenn du willst, auch ein Bier“, sagt Danny. „Dann hab ich mir Essen und Tabak geholt, und da stand sie noch am Bus, und dann hab ich ihr das gezeigt. Und dann geht die in diesen Döner-Laden und hat mir ein Bier gekauft.“
    Inzwischen bevorzugen Danny und Vivi eine andere Form des Bettelns: Sie sammeln Pfandflaschen. Danny hat das auch früher schon gemacht, am Bahnhof Südkreuz in Berlin. „Da habe ich, wenn ich Glück hatte, am Tag knapp 50 Euro gehabt“, sagt er. Weil man da auch in den Zügen sammeln konnte und da offenbar einiges findet. Nicht nur Pfandflaschen: „Manchmal findest du auch ein bisschen Tabak, manchmal hast du auch ein Handy gefunden.“
    Geld für Tabak und Toastbrot
    Allein mit Pfandflaschen 50 Euro zu verdienen, ist viel Arbeit. Selbst wenn man nur die wertvollen findet, die 25 Cent bringen, brauchte man davon 200 Stück. Zwei Müllsäcke voll, erklärt Danny. Doch das ist inzwischen nur noch mit Fleiß, Disziplin und bei größeren Events möglich wie Konzerten, Fußballspielen oder größeren Festen.

    „Da musst du schon wirklich Glück haben und auch die richtigen Ecken kennen, wo du weißt, da rennt keiner so wirklich hin“, erklärt Vivi. „Und dann halt auch mal in die Büsche reinkriechen, scheiß drauf, ob du dir Zecken einfängst. Hauptsache, du hast erstmal ein bisschen Geld.“
    Ein bisschen Geld – das heißt? „An einem normalen Tag vielleicht einen Tabakbeutel und ein bisschen Essen“, sagt Danny. „Ein Tabakbeutel kostet jetzt 4,30, okay, und dann noch ein Toastbrot, das reicht zum Essen. Hat man mehr, kann man noch eine Wurst holen.“

    Große Konkurrenz um die Pfandflaschen
    Weil inzwischen so viele Flaschensammler in Berlin unterwegs sind, kommt es immer wieder zu Konflikten um Pfandflaschen. Bei denen auch Danny mitmischt: „Ist es eine alte Dame, die vielleicht ihre Rente aufbessern will, dann okay, komm, lass sie“, sagt er. „Aber kommt da so ein Besoffener oder einer, der sich was spritzen will, dann kann es schon mal dazu kommen, dass ich dem eine Schelle gebe, weil, ich tu keinem von so was Drogen finanzieren.“
    Ein Mann sucht in einem Mülleimer nach Pfandflaschen.

    Flaschensammeln gehört zur Schattenökonomie des Bettelns, die sich in den letzten Jahren entwickelt hat.© imago stock&people

    Er selber habe schon mal ein Messer an der Kehle gehabt, weil er offenbar an einen Abfalleimer geraten war, den ein anderer als sein Revier betrachtete, erzählt Danny.
    „Zum Glück war aber die Bundespolizei gleich da.“ Wenn man schon auf der Straße lebt, sollte man sich eigentlich gegenseitig unterstützen, meint Vivi. Und sich wegen Pfandflaschen abstechen oder sich gegenseitig beklauen. „Was ich jetzt leider in den letzten Tagen auch schon paar mal hatte. Wurde mir erstmal das Portemonnaie geklaut und dann noch der frisch gekaufte Tabak. Sechs Euro oder was kam der?“ – „6,50“, sagt Danny und schüttelt den Kopf:
    „Allgemein ist alles so krass und krank geworden, auch jetzt abgesehen vom Flaschensammeln. Ich hab mich jetzt in den letzten zwei Wochen mit Kumpel fast boxen müssen, weil die auf eine Frau raufwollten“, sagt Danny.

    „Das war mein Ziehpapa, der auf mich draufwollte im Suff“, erklärt Vivi. „Aber er hat sich dann entschuldigt und okay ... Er hat so oft auf mich aufgepasst, da war Danny noch nicht dagewesen.“ „Man kann so besoffen sein, wie man will, man geht nicht auf eine Frau“, sagt Danny.
    „Rassismus ist ein großes Thema“
    Es ist voll geworden auf dem „fünften Arbeitsmarkt“ – und ungemütlich. Die Stimmung auf der Straße ist schlecht:
    „Ist egal, was Sie denken, ich hab eine Meinung und einen Standpunkt: Ich kann eine Sorte Leute nicht leiden – nicht alle, kommt immer drauf an, wie sie zu mir sind –, und das sind Ausländer“. Sagt Helga, 70, und ist damit beileibe nicht die Einzige. Sondern Sätze wie diesen hört man häufig von denen, die ganz unten sind. Denn der harte Verteilungskampf auf Berlins Straßen wird von vielen Betroffenen als ethnischer Konflikt wahrgenommen.
    „Rassismus ist ein großes Thema“, bestätigt die Sozialarbeiterin Anna-Sofie Gerth. „Sowohl dass sich Menschen zusammentun aus ihrem Land und dann gegen andere wettern, als auch dass deutsche Obdachlose oder deutsche Bettler sagen, die nehmen uns jetzt unser Geld weg, das uns zustehen würde.“ Dass das nicht richtig so sei, sei schwer zu formulieren. „Da gibt es sehr viel Unruhe und Neid und auch Verständnislosigkeit.“
    Das beobachtet Anna-Sofie Gerth auch in der Tagesstätte für wohnungslose Menschen, die sie leitet: „Es gibt richtig Lager. Man sieht es auch bei uns im Gastraum, an einem Tisch sitzen nur die Rumänen und am anderen nur die Polen, und beide werfen sich feindselige Blicke zu.“

    Bedürftige Menschen in der Wohnungslosen-Tagesstätte „Warmer Otto“ der Berliner Stadtmission, im Vordergrund ist eine Tasse zu sehen.
    Bedürftige Menschen in einer Berliner Wohnungslosen-Tagesstätte: Wir versuchen, Gemeinsamkeit zu schaffen, sagt Anna-Sofie Gerth.© picture alliance / dpa / Britta Pedersen
    Hintergrund des Konflikts ist die Konkurrenzsituation. Da gilt es gegenzusteuern. „Das ist auch eines unserer Themen, dass wir sagen, ihr sitzt alle im gleichen Boot, und dass wir versuchen, eine Gemeinsamkeit zu schaffen, und wir sichern euch zu, heute darf jeder duschen und nicht erst die Rumänen und dann die Russen, sondern wer zuerst kommt, darf zuerst duschen“, sagt sie.

    Igor, polnischer Wanderarbeiter und Flaschensammler

    Viele, die hier stranden, sind aus Ost- und Südosteuropa. Sie sind nach Berlin gekommen, weil sie glaubten, hier ihr Glück machen zu können. „Berlin ist einfach toll“, sagt Anna-Sofie Gerth. „Das ist auch der Grund, warum andere Bürger nach Berlin kommen. Das ist eine große Stadt, wo man die Hoffnung hat, im Niedriglohnsektor, irgendein Hotel saubermachen oder in der Gastronomie, auch mit wenig Sprachkenntnissen etwas zu finden.“
    Viel zu oft klappt es nicht, weil Berlin vielleicht noch einen schlecht bezahlten Job zu bieten hat, aber keinen Wohnraum. Und dann geht es vielen schnell wie Igor, Anfang 50 und seit sechs Monaten in Berlin. Vor der Bahnhofsmission am Zoologischen Garten trinkt er mit anderen Polen Bier.

    „Guck mal. Meine Handy – weg. Meine Ausweis – weg“, sagt Igor in gebrochenem deutsch. Er hat einen Rucksack dabei und eine große Plastiktüte, in der ein paar leere Pfandflaschen liegen. Davon lebt er derzeit. „Das ist crazy“, meint er und kündigt an, sich morgen endlich um neue Ausweispapiere zu kümmern.
    „In Bayern schläft keiner auf der Straße“
    Bevor er nach Berlin kam, hat Igor für eine Zeitarbeitsfirma im bayerischen Kulmbach gearbeitet. Er kramt in seinem Rucksack herum: ein bisschen Kleidung, ein Kulturbeutel, ein paar lose Einwegrasierer und zwei DIN-A4-Mappen. „Guck mal“, sagt er und breitet den Inhalt der Mappen auf dem Tisch aus: Eine Meldebestätigung aus Kulmbach, ein Schreiben der Krankenversicherung, das ihn für arbeitsunfähig erklärt, und Bankunterlagen.
    Keine Wohnung und keine Arbeit zu haben sei eine Katastrophe, sagt Igor. Er scheint es immer noch nicht fassen zu können, dass alles so gekommen ist.
    „Mein deutscher Kollege in Bayern hat gefragt: Wo gehst du hin?“ Nach Berlin, habe er gesagt. „Hauptstadt. Das ist Deutschland.“ Berlin sei nicht Deutschland, fand der Kollege. Berlin sei Multikulti. Auch Igor findet, dass es zu viele arabische, türkische, russische, polnische Menschen, gibt, die in Berlin auf der Straße leben. In Bayern hingegen schlafe keiner auf der Straße. „Das ist Deutschland.“
    Mitleid als Geschäftsmodell funktioniert unterschiedlich gut
    Mitleid als Geschäftsmodell? Der Sozialarbeiter Willy Nadolny hält nichts davon, das Phänomen Betteln unter diesem Aspekt zu betrachten: „Ich finde es ausdrücklich richtig, Leuten Geld zu geben auf der Straße, weil Mitleid ja so eine Konnotation hat, dass jemand auf Mitleid macht, mit Absicht seine Situation dramatisiert, damit ich ihm Geld gebe.“
    Dennoch kann Betteln nicht ohne die Geberseite betrachtet werden, denn der Bettelnde muss den potenziellen Geber anrühren, überzeugen oder sonst wie dazu bringen, ihm etwas zu geben. Und dabei haben nicht alle die gleichen Chancen, denn auch die Geberökonomie folgt ihren Gesetzen.

    Und nach diesen Gesetzen, vermutet Anna-Sofie Gerth, verdienen deutsche Menschen am besten, „denen man abnimmt, dass sie einen schweren Schicksalsschlag hatten und die was verkaufen oder Hunde vorm Supermarkt festhalten“. Also die, die eine Leistung erbringen, die ansprechbar sind und zu denen man irgendeine Art von Kontakt aufbauen kann.

    Also meist der Typ Bettler, der am wenigsten unangenehm für den Gebenden ist, weil allzu viel Elend verstört:

    „Es gibt Leute, die kommen in die Bahn rein und man will sofort fliehen, weil das einfach so stinkt, weil die Menschen halt Beine teilweise haben, die am Verwesen sind, und weil das nicht auszuhalten ist, selbst für Fachleute“, sagt Wilhelm Nadolny von der Bahnhofsmission. „Ich bin einiges gewohnt von Arbeit, aber das sind dann auch Sachen, wo einem dann die Tränen kommen, allein schon durch den Geruch. Und wenn man dann drüber nachdenkt, dann kommen einem noch mal die Tränen.“
    Die Schwächsten fallen durchs Raster – auch hier

    Die, die stinken und völlig verwahrlost und kaputt sind, bekämen am wenigsten, sagt Anna-Sofie Gerth. Auch, weil man sich schon als Bürger da gar nicht mehr hintraue: „Weil man denkt, oh, der wirkt so psychisch instabil oder nachher fange ich mir noch eine Krankheit ein, wenn ich dem einen Euro in die Hand drücke.“
    Sodass auch auf dem „fünften Arbeitsmarkt“ die Schwächsten durchs Raster fallen, die über keinerlei Ressourcen mehr verfügen, sich selbst zu helfen.
    „Ich gebe kaum in Berlin, weil das meine Stadt ist und ich ja mit den Menschen zusammenarbeite und es irgendwie komisch für mich wäre, wenn ich jemandem erst in der S-Bahn was gebe und eine halbe Stunde später ist der hier, steht er auf der Arbeit in der Tür“, sagt Anna-Sofie Gerth. „Deswegen gebe ich oft in anderen Städten, und ich gebe tatsächlich den Menschen, die kaltschweißig, zitternd, stinkend irgendwo rumliegen und nichts mehr mitkriegen, weil ich weiß, die brauchen das, um irgendwie noch die Nacht zu überleben, um irgendwie an was ranzukommen, was noch eine kurzfristige Lösung ist.“

    Erstsendedatum: 6. August 2019

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