Berliner Gericht : Ex-Stasi-Mitarbeiter nach 49 Jahren wegen Mordes angeklagt
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C’était l’époque des enlèvements d’avions par les Polonais et Allemands de l’Est. La méthode était trop facile. Immédiatement après le décollage à l’aeroport SXF / Schönefeld au sud de Berlin on menaça le pilote avec une fausse arme et cinq minutes plus tard l’apareil se posa sur le sol de THF / Tempelhof dans le secteur américain de Berlin-Ouest sous occupation militaire alliée.
La Stasi menait une lutte acharnée contre ces violations de la frontière de l’état socialiste allemand et contre les criminels armés. Dans ce contexte un homme armé d’une fasse bombe a été tué par balles par un membre d’une unité antiterroriste de la Stasi.
Le tireur est aujourd’hu accusé de meurte. Son procès sera ou un acte de proagande anticommuniste ou une enquête remarquable qui dévoilera le fonctionnement psychologique, administratif et légal des tchékistes d’Erich Mielke. On suivra les développements.
12.12.2023 von Eva Maria Braungart - Rund 34 Jahre nach dem Mauerfall soll ein Ex-Stasi-Mitarbeiter wegen heimtückischen Mordes vor Gericht kommen.
Über 34 Jahre nach dem Fall der Berliner Mauer soll ein ehemaliger Stasi-Mitarbeiter wegen heimtückischen Mordes vor Gericht kommen. Wie eine Gerichtssprecherin der Deutschen Presse-Agentur mitteilte, ließ das Landgericht Berlin eine Anklage gegen den inzwischen 79-Jährigen aus Leipzig zu. Wann der Prozess beginnen soll, ist noch nicht bekannt.
Die Berliner Staatsanwaltschaft hatte Mitte Oktober bekannt gegeben, dass sie Anklage gegen den früheren Stasi-Mitarbeiter erhoben hat. Dieser soll am 29. März 1974 einen Polen in Ost-Berlin am früheren Grenzübergang Bahnhof Friedrichstraße erschossen haben. Laut Anklage soll der Mann das 38 Jahre alte Opfer „mit einem gezielten Schuss in den Rücken aus einem Versteck heraus“ getötet haben.
Stasi-Mitarbeiter sollte Polen „unschädlich“ machen
Der polnische Staatsangehörige soll zuvor in der polnischen Botschaft versucht haben, mittels einer Bombenattrappe seine ungehinderte Ausreise nach West-Berlin zu erzwingen. Das Ministerium für Staatssicherheit soll daraufhin entschieden haben, dem Mann zum Schein dessen Ausreise zu genehmigen. Mitarbeitende des Ministeriums sollen ihn dafür mit Ausreisedokumenten ausgestattet und zum Sektorenübergang am Bahnhof Friedrichstraße begleitet haben.
Der Beschuldigte soll laut Anklage zur Tatzeit einer Operativgruppe des Ministeriums für Staatssicherheit angehört haben und mit der „Unschädlichmachung“ des Polen beauftragt worden sein.
Zu Beginn der 1990er Jahre, nach dem Untergang der DDR und im Zuge der Ermittlungen wegen der Gewalttaten an der Berliner Mauer, griff die Staatsanwaltschaft Berlin den Fall vermutlich routinemäßig auf, stellte die Ermittlungen jedoch 1996 wegen mangelnder Ansatzpunkte ein.
Staatsanwaltschaft sieht Merkmal für Mord erfüllt
Erst 2016 habe es einen entscheidenden Hinweis aus dem Stasi-Unterlagen-Archiv gegeben, hieß es von einem Behördensprecher. Anders als heute sei man zunächst von einem Totschlag ausgegangen. In diesem Fall wäre die Tat verjährt gewesen.
Inzwischen sieht die Staatsanwaltschaft das Mordmerkmal der Heimtücke erfüllt. Dieser Argumentation ist das Gericht zunächst gefolgt. Nach Angaben der Gerichtssprecherin hat die zuständige Kammer „die Anklage ohne Einschränkungen unter Eröffnung des Hauptverfahrens zur Hauptverhandlung zugelassen“.