Eigentlich ist es ein historisches Urteil, das der Strafsenat 6a des OLG Düsseldorf an diesem Freitag fällt. Die ruandische Hutu-Miliz FDLR (Demokratische Kräfte zur Befreiung Ruandas), die im Kongo unter wechselnden Namen seit zwanzig Jahren kämpft und für grausame Verbrechen an der Zivilbevölkerung Ostkongos verantwortlich gemacht wird, gilt nun amtlich als „terroristische Vereinigung“ – und zwar eine „besonders gefährliche terroristische Vereinigung“, wie die Vorsitzende Richterin Stein betont.
Allein zwischen 2010 und 2012 seien gezielten FDLR-Angriffen im Ostkongo mindestens 536 Zivilisten zum Opfer gefallen, die Straftaten reichen von Freiheitsberaubung, Plünderung und grausamer Behandlung bis zu sexueller Gewalt und Mord.
Seit 2009, so die Richterin, verfolge die Miliz – die aus jener Armee und jenen Milizen hervorgegangen ist, die 1994 in Ruanda einen Völkermord an mindestens 800.000 Menschen, zumeist Tutsi, verübten – im Ostkongo die Strategie, die „gesamte Bevölkerung als Feind anzusehen“. Damals sei in Reaktion auf kongolesisch-ruandische Militärschläge gegen die FDLR angeordnet worden, eine „humanitäre Katastrophe“ unter der Zivilbevölkerung anzurichten. „Dieser Befehl wurde seit 2009 immer wieder in die Tat umgesetzt“.
Und das waren „nicht eigenmächtige Einzelaktionen marodierender Truppen, sondern großangelegte Bestrafungsoperationen.“ An anderer Stelle führt die Richterin aus: „Größere Militäroperationen werden nicht ohne Zustimmung der Führung der FDLR angeordnet.“
Bernard T wird schließlich auch wegen Verstoßes gegen das Außenwirtschaftsgesetz verurteilt: zweimal hat er 2009 jeweils 60 und 100 Euro an Dritte zugunsten Murwanashyakas überwiesen, der selbst mit UN- und EU-Sanktionen belegt war und keine Finanztransaktionen mehr vornehmen durfte.
Ansonsten werden Bernard T. und Félicien B. wegen „mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung im Ausland“ schuldig gesprochen, Jean-Bosco U. lediglich wegen „Unterstützung in fünf Fällen“.
T. erhält 4,5 Jahre Haft und B. drei Jahre; beide Strafen werden unter Auflagen ausgesetzt. U. erhält zwei Jahre Haft auf Bewährung mit dreijähriger Bewährungsfrist.
Alle drei waren geständig
Dass sie alle drei jetzt auf freien Fuß gesetzt werden, liegt daran, dass alle drei geständig gewesen sind und Reue gezeigt haben – U. schon während der Vernehmung durch das BKA Anfang 2013, die anderen beiden gegen Ende des Prozesses, der im November 2012 begonnen hatte.