#geordnete_rückkehr_gesetz

  • Hiding rejected asylum seekers - a legal and moral dilemma

    There’s a growing movement in Germany of people sheltering rejected asylum seekers who are at risk of being deported. They call it humane and an act of civil disobedience. But some critics warn that ’citizens’ asylum’ is illegal and may not help anyone in the long run.

    Hossein* was in his twenties when he decided to become a Christian. After this was discovered by the authorities in his native Iran, he was arrested and harassed, Hossein says. He managed to escape to Turkey, continued to Italy and finally arrived in Germany, where he ended up in a town in the Barnim district on the Polish border.

    When Hossein learned that German authorities were going to send him back to Italy, he panicked. “They put me in jail there and took my savings away from me. There was no way I wanted to go back there,” he told dpa. He took an overdose of sleeping pills.

    Social worker Anna Claßen says they picked Hossein up from the hospital and took him to a private home where he remains, hidden from German authorities and safe from the threat of deportation.

    Claßen belongs to one of a growing number of “citizens’ asylum” groups across the country. There are similar collectives in #Berlin, #Hanover, #Göttingen, #Hildesheim, #Nürnberg-Fürth, #Osnabrück, and #Cologne. The refugee advocacy group, Pro Asyl, says there are a lot more initiatives that are never publicized because of fears there will be legal consequences.

    Risks to asylum seekers

    Anyone who refuses to comply with a deportation order and hides is liable to prosecution for remaining in the country illegally, warns Karl-Heinz Schröter, Brandenburg’s interior minister.

    So far, this hasn’t happened to anyone sheltered by the Barnim Citizens’ Asylum group that took in Hossein, its members say. However, the activist group #Solidarity_City also warns that asylum seekers could find themselves in pre-deportation detention sooner if they are discovered trying to evade deportation.

    Is it illegal to hide asylum seekers?

    According to Minister Schröter, there is no question that those who help asylum seekers to hide are breaking the law. The federal interior ministry also issued the warning this week: “arbitrarily preventing #Dublin transfers or returns from being carried out is unacceptable.”

    Under the Dublin regulation, asylum seekers have to register and remain in the country through which they first entered Europe. If they travel irregularly to another European country, they may be transferred back to the arrival country.

    Others have suggested that a person offering protection to the asylum seeker may not be committing any offense. The Constitution guarantees the individual’s right to freedom of opinion and expression, a spokesperson for the state government in Lower Saxony points out. As long as they are not violent, citizens can’t be prosecuted for exercising their right to prevent deportations, the spokesperson said.

    In Bavaria, Pro Asyl, the Refugee Council and local activists regularly try to forewarn people facing imminent deportation. So far they have not been acting illegally, but that could change under a proposed new law to make deportations easier, the “#Geordnete_Rückkehr_Gesetz”, or Orderly Returns Act.

    Solidarity City says their activities “CAN lead to police proceedings or a court case,” and suggest that members should also be prepared to pay a small fine. They add that it is not an offense to offer accommodation to a person who has a valid “#Duldung” or “Tolerated Stay” status. If this isn’t the case, they suggest people considering offering protection to a deportee should seek advice on the extent of the risk they are taking.

    Civil disobedience

    Solidarity City say citizens’ asylum is an act of civil disobedience similar to blockading nuclear reactors or stopping Nazi parades. They also see themselves as an extension of the Church asylum system, which is largely tolerated by the German government.

    The government disagrees: “(Church asylum) was developed in accordance with the principle of the rule of law,” a federal interior ministry spokesperson said.

    Pastor Katharina Falkenhagen, whose Frankfurt parish has given protection to many asylum seekers threatened with deportation, doubts that asylum seekers benefit from citizen asylum. “The legal consequences for the supporters are not pleasant – preliminary legal proceedings, financial penalties,” Falkenhagen told dpa.

    Church asylum is more like a pause button to stop a deportation from going ahead at short notice, according to Bernd Mesovic, spokesperson for Pro Asyl. The church also has a “special moral role,” he adds.

    Supporters of citizens’ asylum say they are also fulfilling a moral obligation in preventing deportations. For Daniel Kurth, the head of the Barnim district authority, this exposes a dilemma: “If we start to use morality as a way of overriding existing law, we will find ourselves in a very difficult situation.”

    *Hossein is an assumed name

    https://www.infomigrants.net/en/post/16116/hiding-rejected-asylum-seekers-a-legal-and-moral-dilemma

    #Allemagne #sans-papiers #asile #migrations #réfugiés #cachette #cacher #dilemme #résistance #désobéissance_civile #délit_de_solidarité #solidarité #Eglise #renvois #expulsions #renvois_Dublin #règlement_Dublin #Hannover #Köln
    ping @karine4 @isskein @_kg_

    • Geordnete-Rückkehr-Gesetz (Orderly Returns Act)

      Presseerklärung
      17. April 2019
      Unsicherheit, Entrechtung, Haft

      PRO ASYL warnt vor Wirkung des »Geordnete-Rückkehr-Gesetzes«
      PRO ASYL appelliert an die Bundesregierung, das ins Kabinett eingebrachte »Geordnete-Rückkehr-Gesetz« nicht im Hau-Ruckverfahren durchzupeitschen. »Es gibt keine Rechtfertigung für derart weitreichende Eingriffe«, sagte Günter Burkhardt, Geschäftsführer von PRO ASYL. »Das Gesetz zielt auf Entrechtung, mehr Haft und einem Verdrängen aus Deutschland durch Entzug von Sozialleistungen!« Das Gesetz baut somit systematisch die Rechte geflüchteter Menschen ab. Es schadet der Integration durch jahrelange Unsicherheit aufgrund der Verlängerung der Frist für Widerrufsverfahren auf fünf Jahre. Mit der Einführung einer neuen Duldungsart, einer »Duldung light«, werden die betroffenen Menschen stigmatisiert und der Weg in ein Bleiberecht stark erschwert. Außerdem wird das Gesetz zur Verunsicherung der Zivilgesellschaft aufgrund der weiterhin bestehenden Gefahr der Kriminalisierung führen. Denn in der Flüchtlingsarbeit Tätige könnten durch die Weitergabe von bestimmten Informationen im Rahmen einer Beratung der »Beihilfe zum Geheimnisverrat« bezichtigt werden.

      Zu Kernpunkten der Kritik im Einzelnen:

      Extreme Kürzungen im Asylbewerberleistungsgesetz

      Für in anderen EU-Mitgliedstaaten anerkannte, ausreisepflichtige Flüchtlinge sollen Leistungen nach zwei Wochen komplett gestrichen werden. Die Rückkehr in Staaten wie Italien, Griechenland und Bulgarien soll mit Hunger und Obdachlosigkeit durchgesetzt werden, obwohl ein solcher Leistungsausschluss dem Grundgesetz widerspricht.

      Massive Ausweitung der Abschiebungshaft

      Im Abschiebungshaftrecht soll eine Beweislastumkehr eingeführt werden, wodurch die Inhaftnahme vereinfach werden soll. Eine solch krasse Verschiebung zu Ungunsten der Betroffenen, die nicht einmal eine/n Anwalt/Anwältin gestellt bekommen, steht nicht in Einklang mit dem Grundsatz, dass jede Inhaftierung nur als letztes Mittel angewendet werden soll. Dass Abschiebungshaft nun sogar in normalen Gefängnissen durchgeführt werden soll, bricht europäisches Recht.

      Bedrohung der Zivilgesellschaft

      Indem der gesamte Ablauf der Abschiebung – inklusive Botschafts- oder Arzttermine – unverhältnismäßigerweise als »Geheimnis« deklariert wird, könnten in der Flüchtlingsarbeit Tätige, die z.B. über den Termin bei einer Botschaft informieren, der Beihilfe zum Geheimnisverrat bezichtigt werden. Allein die Möglichkeit einer Anklage wird zu starker Verunsicherung bei den Menschen führen, die sich für schutzsuchende Menschen engagieren. Im §353b StGB sind nämlich nur PressevertreterInnen von der Beihilfe zum Geheimnisverrat ausgenommen, nicht aber zivilgesellschaftliche Akteure. Die Veränderungen des Referentenentwurfes im Zuge der Koalitionsverhandlungen haben die Bedrohung der Zivilgesellschaft nicht beseitigt.

      Anerkannte Flüchtlinge auf Jahre in Unsicherheit

      Für die Widerrufs- und Rücknahmeverfahren von in 2015 bis 2017 Anerkannten soll das BAMF statt wie bisher drei nun bis zu fünf Jahre Zeit haben. Dabei betreffen die Verfahren vor allem Flüchtlinge aus Syrien, Irak und Eritrea. In diesen Ländern hat sich die Lage aber eben nicht nachhaltig und grundlegend verbessert – was der Grund wäre, eine Anerkennung zu widerrufen. Der Integrationsprozess der betroffenen Flüchtlinge wird durch eine solche Unsicherheit fahrlässig blockiert.

      Einführung einer prekären Duldung light

      Durch die neue Duldung für Personen mit »ungeklärter Identität« werden die betroffenen Menschen pauschal mit Arbeitsverbot und Wohnsitzauflage belegt. Außerdem gilt die Zeit in dieser Duldung light nicht als Vorduldungszeit für Bleiberechtsregelungen. Dies könnte vor allem minderjährigen Flüchtlingen trotz guter Integration den Weg in ein Bleiberecht verbauen, da sie vier Jahre vor dem 21. Geburtstag geduldet sein müssen. Die Definition der Passbeschaffungspflicht ist zudem so offen gehalten, dass die Grenzen der Zumutbarkeit nicht erkennbar sind – so könnte eine Vielzahl an Personen unter die Duldung light fallen, da von ihnen immer neue Handlungen verlangt werden können, auch wenn diese im Endeffekt nicht zu Passbeschaffung führen.

      Die neue Welle von Gesetzesverschärfungen ist nicht nachvollziehbar. Seit 2015 gab es über 20 neue Gesetze, die noch nicht ausreichend evaluiert wurden. Öffentlich wird behauptet, man wolle mit den Gesetzesverschärfungen vor allem das Verhalten sogenannter »Identitätstäuscher« sanktionieren. Dabei sind aktuell bereits folgende Sanktionen für geduldete Menschen, die das Abschiebungshindernis angeblich selbst zu vertreten haben, möglich: Arbeitsverbot (§ 60a Abs. 6 AufenthG), Residenzpflicht (§ 61 Abs. 1c AufenthG), Ausschluss von der Aufenthaltserlaubnis (§ 25 Abs. 5 AufenthG) sowie Leistungskürzungen (§ 1a Abs. 3 AsylbLG). Bezüglich der Gründe für gescheiterte Abschiebeversuche musste die Bundesregierung selbst eingestehen, dass sie diese in den meisten Fällen nicht einmal kennt – trotzdem sollen auch hier gesetzliche Maßnahmen ergriffen werden.

      Die vollständige Stellungnahme von PRO ASYL zum »Geordnete-Rückkehr-Gesetz« im Rahmen der Verbändeanhörung finden Sie hier.

      Zudem haben weitere Verbände im Rahmen der Verbändeanhörung die Regelungen des »Geordnete-Rückkehr-Gesetzes« kritisiert:

      Gemeinsame Stellungnahme der EKD und des Kommissariats der Deutschen Bischöfe:

      »Nach § 1a Abs. 7 AsylbLG-E erhalten Ausländer, die eine Asylgestattung besitzen oder vollziehbar ausreisepflichtig sind, auch wenn eine Abschiebungsandrohung noch nicht oder nicht mehr vollziehbar ist und deren Asylantrag aufgrund der Dublin III-VO als unzulässig abgelehnt wurde, nur noch Leistungen zur Deckung ihres Bedarfs an Ernährung und Unterkunft einschließlich Heizung sowie Körper- und Gesundheitspflege. Die Kirchen halten eine derartige Regelung für europa- und verfassungsrechtlich bedenklich. […] Die von § 1a Abs. 7 AsylbLG-E Betroffenen haben demnach keine Möglichkeit, den Einschränkungen der Leistungen durch ihr eigenes Verhalten zu entgehen. Ein derartiges Vorgehen scheint den Kirchen auch nicht mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 18. Juli 201211 vereinbar zu sein, wonach die Menschenwürde nicht migrationspolitisch relativierbar ist.«

      Der Paritätische Gesamtverband:

      »Die Ausweitung der Gründe, die für eine Fluchtgefahr sprechen bei gleichzeitiger Umkehr der Beweislast zulasten der Ausreisepflichtigen droht in der Praxis zu zahlreichen Verstößen gegen Art. 2 Abs. 2 GG zu führen. Die Freiheit der Person aber ist ein besonders hohes Rechtsgut, in das nur aus wichtigen Gründen eingegriffen werden darf. Dabei spielt der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit eine besondere Rolle: Haft darf stets nur das letzte Mittel, also „ultima ratio“ sein.«

      Das Deutsche Rote Kreuz:

      »Nach dem vorliegenden Gesetzentwurf müssen Beratende nunmehr befürchten, sich der Beihilfe oder Anstiftung zum Geheimnisverrat strafbar zu machen. Die Arbeit der Beratungsstellen wird damit wesentlich erschwert. Sucht eine Beraterin um Auskunft bei einer Ausländerbehörde zum konkreten Verfahrensstand eines Ratsuchenden, könnte sie damit zu einer Straftat anstiften, wenn der Mitarbeitende in der Ausländerbehörde Informationen zu Terminen bei Botschaften und Amtsärzten mitteilt und die Beraterin diese dem Ratsuchenden zum Zwecke der umfassenden Sachverhaltsaufklärung weitergibt.«

      Der Jesuitische Flüchtlingsdienst:

      »Die Regelung des §60b geht fälschlicherweise davon aus, dass das Fehlen von Identitätsnachweisen in der Regel dem betreffenden Ausländer anzulasten sei. In unserer alltäglichen Beratungspraxis machen wir jedoch immer wieder die Erfahrung, dass die Probleme vor allem bei den Auslandsvertretungen bestimmter Herkunftsstaaten liegen. So erklärt die Botschaft des Libanon beispielsweise regelmäßig in Fällen von Palästinensern aus dem Libanon, dass Identitätsdokumente erst dann ausgestellt würden, wenn die zuständige Ausländerbehörde schriftlich erkläre, dass dem betreffenden Ausländer ein Aufenthaltstitel erteilt werden soll. Wenn die Ausländerbehörde dies aber verweigert, ist es dem Ausländer nicht möglich, die Botschaft zu einer anderen Verhaltensweise zu zwingen. Gerade auf diese und ähnliche Fälle nimmt der vorgesehene § 60b überhaupt keine Rücksicht.«

      http://go.proasyl.de/nl/o56x/lyuqt.html?m=AMMAADYFCcwAAcVQ1_gAAGWo4wEAAAAAEhMAFqrwAAS0dQBctrCzTuXcNcsL