• Berliner Zellteilung
    https://www.berliner-zeitung.de/archiv/die-zahl-der-alg-ii-haushalte-waechst-weil-sich-offenbar-immer-mehr

    En 2005 reprise de la chasse aux pauvres en Allemagne

    La Zellteilung (division cellulaire) est une invention de l’ancien sénateur des finances social-démocrate Thilo Sarrazin aujourd’hui figure de proue de l’extrême en matière de justification de la persécution brutale des pauvres.

    Avec le dématèlement des allocations chômage et leur remplacement par « l’aide sociale » pour tous après une année sans sans emploi on a introduit la « Bedarfsgemeinschaft ». Cette « communauté des besoins » fictive oblige tous les habitants d’un logement á s’entre-aider afin de faire économiser les dépenses aux municipalités. Un seul colocataire à salaire moyen suffit pour refuser le soutien au reste des habitants, c’est le principe.

    L’introduction des réformes Agenda 2010 à partir de 2005 a ainsi obligé un nombre important de couples et familles pas encore totalement miséreux à se séparer afin que les plus démunis de petite bande puissent toucher les aides sociales Hartz IV . La présentation adéquate de la maniére de vivre au prestataire Jobcenter et la vérification des calculs de l’institution occupent désormais la plus gande part du temps de travail des assistants et conseillers sociaux.

    Les télévisons privées et la presse ont développé plusieurs formats d’un nouveau genre d’émission « la chasse aux pauvres ». Les présumés fraudeurs pauvres n’ont pas les moyens de se défendre contre les agressions médiatiques alors que les fraudeurs du type bankster vivent en paix pendant que leurs avocats s’occupent des journaleux insubordonnés.

    La peur règne dans les foyers, même si on n’extermine pas encore les « feignants » dans les chambres à gaz.

    Berlin
    Die Zahl der ALG-II-Haushalte wächst, weil sich offenbar immer mehr Paare zum Schein trennen: Berliner Zellteilung

    15.6.2005 von Marlies Emmerich - Getrennt von Tisch und Bett - das ist offenbar die Devise von vielen Arbeitslosengeld-II-Empfängern. Damit das Einkommen der Partner nicht auf die eigene finanzielle Unterstützung angerechnet werden kann, trennen sich Erwerbslose von ihren Lebensgefährten zum Schein und suchen sich eigene Wohnungen.

    Davon geht zumindest die Regionalagentur für Arbeit aus. Die Zahl der Hartz-IV-Haushalte ist nach ihren Berechnungen seit Januar von 225 000 auf 292 000 angestiegen, obwohl die Zahl der Erwerbslosen relativ konstant geblieben ist. Inzwischen gibt es 181 000 Ein-Personen-Haushalte - fast zwei Drittel aller Haushalte, die vom Arbeitslosengeld II abhängig sind. Im Januar lag die Zahl der Hartz-IV-Single-Haushalte noch bei 140 000. Die Folge: Hartz IV wird immer teurer, weil die nun allein lebenden Erwerbslosen mehr Geld als vorher erhalten.

    „Wir erwarten einen weiteren Anstieg“, sagte Rolf Seutemann, Direktor der Regionalagentur, am Mittwoch im Arbeitsausschuss des Abgeordnetenhauses. In den Jobcentern wird die Tendenz zum Auszug aus der Wohnung eines Partners bestätigt.Kaum KontrollenWenn jemand ALG II beantragt, obwohl es schon einmal abgelehnt wurde und die Person dann auf einmal keinen Lebenspartner mehr hat, werden die Mitarbeiter der Jobcenter misstrauisch.

    Aber auch nur dann, wenn sie den Antragsteller persönlich kennen. Denn ihr Computersystem macht das Aufspüren von Scheinumzügen fast unmöglich: Wer beispielsweise Anfang des Jahres kein Arbeitslosengeld II wegen eines Partnerverdienstes bekommen hat, wird Monate später mit einem neuen Antrag als Single und vor allem einer neuen Adresse nicht vom System „erkannt“. Und selbst wenn. „Wer eine veränderte Lebenssituation angibt, dem müssen wir glauben“, sagte ein Mitarbeiter eines Jobcenters.

    Bei Erwerbslosen, die von Mitte nach Marzahn oder in einen anderen Bezirk wechseln, können die zuständigen Jobcenter nicht einmal alte Daten übernehmen, sondern müssen immer wieder von vorn anfangen."Wir werden den Leuten aber nicht hinterherschnüffeln", sagte der Beschäftigte. Schließlich habe man andere Aufgaben. Nur vereinzelt gebe es deshalb derzeit Wohnungskontrollen vor Ort.

    Finanzsenator Thilo Sarrazin (SPD) hatte am Vortag gesagt, dass das Land Berlin wegen der höheren Mietzuschüsse mit Kostensteigerungen rechne. Die Summe von unter eine Milliarde Euro kann nach seinen Angaben nicht gehalten werden. Sarrazin nannte die Zunahme der Single-Haushalte eine „Zellteilung der Bedarfsgemeinschaften.“

    32 000 Antragsteller für das ALG II haben inzwischen Widerspruch gegen die Berechnung der Arbeitsagentur eingelegt. Beim Sozialgericht liegen bereits 937 Klagen vor. Regionaldirektor Rolf Seutemann wundert das nicht. Er hätte sich die Einführung auch erst 2006 gewünscht.

    Seite 24
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    Einer für zwei

    Eine Bedarfsgemeinschaft bedeutet, dass unverheiratete Paare, die zusammenleben, beim Arbeitslosengeld II wie Ehepaare gemeinsam veranschlagt werden.Ein Alleinstehender bekommt in den alten Ländern und Berlin 345 Euro pro Monat als Arbeitslosengeld II. In den neuen Ländern sind es 331 Euro plus Wohngeld. Für erwerbslose Partner gibt es pro Monat in den alten Bundesländern und Berlin 311 Euro (Ost: 298 Euro).Das Einkommen der Partner wird in einer Bedarfsgemeinschaft auf das Arbeitslosengeld II angerechnet. Verdient einer gut, muss er für den anderen aufkommen.

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    Foto: Die zwei Zahnbürsten gehören für ALG-II-Kontrolleure zu einem Haushalt.

    #Allemagne #Hartz_IV

  • Die Bürgergeld-Armutsspirale : Dispo gekündigt, Handy kaputt, Hungertage
    https://www.freitag.de/autoren/janina-luett/die-buergergeld-armutsspirale-dispo-gekuendigt-handy-kaputt-hungertage

    La vie de pauvre en Allemagne te ronge. Voilà comment ça se passe. Après une certaine durée de la vie comme bénéficiare de Bürgergeld tu n’a pas seulement des dettes que tu ne pourras jamais rembourser, en sus tu te coltines des troubles anxieux sans remède.

    La politique de la terreur contre les pauvres n’est pas une exclusivité allemande. Ailleurs on crève sur les trottoirs de sa ville ou sous le soleil du paysage transformé en désert. Il y a plus qu’assez de raisons pour s’engager dans la lutte solidaire contre les responsables de la pauvreté dans le monde.

    Von Janina Lütt - Sie überlegen, ob Sie mit dem Bürgergeld ganz gut hinkommen würden? Unsere Kolumnistin Janina Lütt erklärt, wie das Geld erst ausreicht – aber dann ein kaputtes Handy und ein übersehenes Abo langsam, aber sicher in die Armut ziehen

    Und wieder geht sie los, die Hetze gegen Bürgergeld-Beziehende. 3,25 Milliarden Euro mehr braucht der Sozialminister Hubertus Heil aus dem Etat, und schon hetzt die CDU wieder gegen Armutsbetroffene und will Bürgergeldempfänger dazu zwingen, zu arbeiten. Sonst, so lautet der Tenor, kündigen ja alle ihre Jobs, um sich das Leben mit Bürgergeld einfacher zu machen! Da sich nicht-armutsbetroffene Menschen kaum vorstellen können, wie man mit Bürgergeldbezug in die Armutsspirale gerät, schreibe ich es mal auf. Damit Hubertus Heil das nicht ganz alleine erklären muss.

    Das vorweg: Es gibt durchaus Beispiele von Menschen, die eine Weile gut mit Bürgergeld leben können – temporär. Dabei kommt es darauf an, wie die Ausgangssituation aussieht: Mussten Sie noch nie Sozialleistungen beantragen? Haben Sie Rücklagen? Dann ist die Situation vorerst nicht schlimm. Aber je länger Sie von Bürgergeld leben müssen, desto schlimmer wird es. Wenn Sie armutsbetroffen sind, leben Sie ein Leben auf Verschleiß.

    Die erste Zeit kommen sie noch ganz gut mit ihrem Geld aus: Ihre Wohnung ist ja bereits eingerichtet, mit etwas Glück haben Sie schon ein Auto und sogar ein bisschen angespart, als Sie gearbeitet haben. Das monatliche Bürgergeld ist knapp, aber die Einkäufe können Sie damit bestreiten (wenn Sie den Bio-Laden meiden), und wenn der Toaster kaputtgeht, gibt es ja Kleinanzeigen. Dann geht Ihre Waschmaschine kaputt. Sie lesen nach: Ah, Sie können beim Amt ein Darlehen bekommen! Prima, das machen Sie. Sie diskutieren ein wenig über den Preis, aber Sie haben Glück: Das Darlehen wird bewilligt. In den kommenden Monaten spüren Sie die monatlichen Abzüge, denn das Darlehen zahlen Sie nun zurück. Es wird enger. Natürlich, denn sie bekommen nun faktisch weniger Geld, als Sie für das Existenzminimum brauchen.
    Bei Bürgergeld kündigt Ihnen die Bank den Dispo

    Vielleicht kriegen Sie das noch kompensiert, die Rücklagen sind zwar kleiner, aber okay, zur Not, denken Sie sich, gibt es ja noch den Dispo. Dann springt Ihr Auto nicht mehr an. Oder Ihnen fällt im Stress das Handy runter und zersplittert, der Touchscreen funktioniert nicht mehr. Sie bekommen einen Brief von Ihrer Bank: Da diese inzwischen mitbekommen hat, dass Sie Bürgergeld beziehen, wird Ihnen der Dispo aufgekündigt.

    Jetzt schauen Sie schon panischer auf die Kontoauszüge. Sie sehen, dass da monatlich noch Zahlungen abgehen, die Sie nicht bedacht haben: Ein Online-Abo für eine Zeitung, und Spotify, oder die Bahncard, was haben Sie sich dabei gedacht? Schnell kündigen Sie, aber: Die Kündigung gilt erst in drei Monaten. Ihre Rücklagen schmelzen dahin.

    Die Darlehensabzüge von Ihrem Bürgergeldsatz wegen Ihres finanziellen Super-Gaus – Sie erinnern sich: die Waschmaschine – werden nun immer höher, Sie haben immer weniger Geld zur Verfügung. Jetzt steigen die Lebensmittelpreise, auch die ganz normalen Einkäufe werden Ende des Monats zu teuer. Ihr Konto geht gen Null. Sie bekommen einen Schweißausbruch, Ihnen wird klar: Sie müssen Ihren Bruder um etwas Geld bitten, oder Ihre Eltern, oder Freunde – wenn Sie welche haben. Sehr unangenehm, wenn Sie an den letzten Streit denken, stimmt’s? Aber Sie bekommen 100 Euro, und die Situation entspannt sich.
    Dann ist die Wohnung zu groß: Sie zahlen einen Teil der Miete selbst

    Dann steigen die Energiekosten. Nun gut, die meisten Heizkosten werden ja übernommen! Da finden Sie einen Brief im Briefkasten, vom Jobcenter: Ihre Wohnung ist nicht angemessen. Sie wohnen auf 60 Quadratmetern allein, damit ist die Wohnung zehn Quadratmeter zu groß, und die Heizkostenrechnung wird nicht komplett übernommen. Dann kommt die Stromrechnung. Auch sie übersteigt den Anteil im Bürgergeld von 42,55 Euro bei Weitem.

    Sie bekommen eine E-Mail von Ihrem Vermieter: Die Mietzahlungen von dem Jobcenter sind nicht ausreichend, Sie müssen bitte die Restmiete für die vergangenen drei Monate überweisen. Wie, dafür haben Sie nichts zur Seite gelegt, als der Brief vom Jobcenter kam? Nicht gut. Natürlich wird ihnen nahegelegt, eine kleinere Wohnung zu suchen, und vor allem eine günstigere. Ich muss Ihnen nicht sagen, wie die Verhältnisse auf dem Wohnungsmarkt sind, oder? Sie haben kaum eine Chance.

    Sie gehen zum Termin mit Ihrem Sachbearbeiter. Sie überzeugen ihn, in der Wohnung wohnen bleiben zu dürfen, wenn Sie die Differenz selbst zahlen. 50 bis 70 Euro, die Ihnen nun monatlich fehlen.
    Manche Bürgergeldempfänger legen Hungertage ein

    Die Armutsspirale dreht sich nun: kaputte Schuhe, kaputte Kleidung, kaputter Wasserkocher, teure Medikamente, Zuzahlungen, Cranberry-Saft gegen Blasenentzündung. Hoffentlich sind Sie nicht chronisch krank, das ist teuer.

    Ihrer Familie schulden Sie inzwischen Hunderte Euro, und allen wird langsam klar, dass Sie es nie zurückzahlen können, solange sie weiter von Bürgergeld leben. Was tun Sie? Verzichten Sie auf bestimmte Lebensmittel? Ich kenne Bürgergeldempfänger, die „Hungertage“ einlegen, oder die so lange schlafen, wie sie können, damit Sie auf eine Mahlzeit am Tag verzichten können.

    Und nun wird Ihnen gesagt: Sparen Sie! Ich hatte eine Phase, da trug ich löchrige Unterhemden und hatte Plastiktüten in den Schuhen, weil die Sohle unten Löcher hatte und der Regen reinlief. Damals war meine bis jetzt schlimmste Zeit als Armutsbetroffene.

    Es ist schwer, sich ein Leben als Arme vorzustellen, wenn man nie arm war, daher versuche ich so gut es geht, Ihnen diese Situation nahezubringen. Als Armutsbetroffene haben Sie immer Stress, weil der ständige Mangel Ängste schürt: Kann ich meine Wohnung behalten? Kann ich nächsten Monat genug zu Essen kaufen? Kann ich meine Rechnungen bezahlen? Kann ich meine Medikamente bezahlen? Zahlt das Amt diesen Monat?

    Ich habe immer noch Angst davor, dass ich am Anfang des Monats kein Geld bekomme, weil in früheren Jahren das Amt nicht regelmäßig gezahlt hatte, dabei ist das Jahre her. Armut prägt einen Menschen für das Leben.

    #IchbinArmutsbetroffen

    Janina Lütt lebt mit ihrem Kind in Elmshorn. Auf freitag.de schreibt sie eine regelmäßige Kolumne über den Kampf mit und gegen Armut

    #Allemagne #Bürgergeld #Hartz_IV #pauvres

  • Réduire le chômage en faisant des chômeur·euses des esclaves

    Les allocataires du RSA vont-ils vraiment être forcés à travailler ? | Alternatives Economiques
    https://www.alternatives-economiques.fr/allocataires-rsa-vraiment-etre-forces-a-travailler/00108506

    Le versement du RSA devrait être conditionné à 15 heures d’activité par semaine. Des dérogations sont prévues, mais la réforme questionne : va-t-on vers le travail gratuit ?

    https://justpaste.it/aozkk

  • Réforme du RSA : 19 départements sur la ligne de départ | Les Echos
    https://www.lesechos.fr/economie-france/social/reforme-du-rsa-19-departements-sur-la-ligne-de-depart-1888860

    Côte-d’Or, Somme, Métropole de Lyon ou encore Aveyron : le gouvernement a retenu 19 des 43 départements ou collectivités candidats pour expérimenter pendant un an une réforme de l’insertion des bénéficiaires du RSA. La logique de droit et devoir s’appuie sur celle du Contrat d’engagement jeune.

    Le gouvernement en voulait une dizaine. Il a finalement retenu 19 départements ou collectivités sur les 43 candidats pour tester la réforme de l’accompagnement des bénéficiaires du revenu de solidarité active (RSA), a annoncé ce mardi le ministre du Travail, Olivier Dussopt à l’Assemblée nationale. Parmi les heureux élus figure la Côte-d’Or, mais aussi la métropole de Lyon, la Somme ou l’Aveyron.
    Le fil conducteur de cette mesure du programme de campagne du candidat Macron ? Assortir le versement de l’allocation d’une logique de droit et devoirs pour la personne : droit à être aidée de manière intensive pour retrouver un travail, devoir de se conformer à un volant d’activités hebdomadaire pour y parvenir. A l’image de ce qui a été instauré depuis le début de l’année avec le Contrat d’engagement jeune (#CEJ) . « Ce n’est ni du travail gratuit, ni du bénévolat obligatoire », a assuré Olivier Dussopt.

    France Travail en toile de fond

    Avec cette réforme, le gouvernement entend réparer l’un des manques du RSA : l’aide à l’insertion professionnelle, comme l’a encore montré la Cour des comptes dans un rapport publié en début d’année. « Sept ans après l’entrée au RSA, 42 % des allocataires ne sont toujours pas en emploi », a rappelé le ministre du Travail, dans un courrier aux parties prenantes de cette réforme auquel « Les Echos » ont eu accès.

    L’expérimentation sert aussi à préfigurer France travail https://www.lesechos.fr/politique-societe/emmanuel-macron-president/pourquoi-macron-veut-transformer-pole-emploi-en-france-travail-1394530, la future organisation censée mieux coordonner tous les acteurs qui s’occupent des chômeurs sur un territoire donné. « Toute personne sans emploi, quelles que soient ses caractéristiques et sa situation, doit passer par la même porte d’entrée », poursuit le courrier.

    Le Contrat d’engagement jeune pour modèle

    L’expérimentation s’appliquera sur certains territoires des départements retenus. La sélection est censée assurer une diversité entre zones métropolitaines ou rurales notamment, explique aux « Echos » Thibaut Guilluy, le haut-commissaire à l’Emploi et à l’Engagement des entreprises, qui pilote le projet au ministère du Travail. Elle concernera au moins 30.000 personnes sur les 3,9 millions de bénéficiaires du RSA au total en France.

    Ces expérimentations, qui doivent durer un an, appellent une généralisation progressive selon un calendrier qui reste à définir. Concrètement, chacun des territoires pilotes doit viser l’exhaustivité, c’est-à-dire que tous les allocataires du RSA doivent être identifiés, et orientés selon une procédure de diagnostic la plus homogène possible en un mois maximum vers le meilleur parcours selon leur vécu et leurs besoins. « Pas seulement les nouveaux allocataires, tous ceux qui le sont, pour certains depuis très longtemps », précise Thibaut Guilluy.

    L’inscription à Pôle emploi sera systématique, sachant que c’est le cas de 60 % des personnes seulement. Idem pour la signature du #contrat_d'engagement dans lequel sera précisé le contenu des 15 à 20 heures d’activités à suivre. Tous les allocataires se verront désigner un conseiller référent avec pour ratio une trentaine d’allocataires par conseiller, comme pour le CEJ.

    Une vingtaine de millions ont été prévus pour financer des renforts, en plus des crédits de tous les dispositifs existant, auprès des régions en matière de formation continue par exemple. Point important, des logiciels sont disponibles pour favoriser les échanges entre les différents acteurs mobilisés (#Pôle_emploi, départements ou associations). Le but premier restant l’insertion professionnelle, une place notable sera faite aux entreprises.

    " Je préfère une société de travail à l’assistance "

    #France_travail #travail #RSA #Contrat_d'engagement_jeune #schlague_bureaucratique #fabrique_du_non-recours #contrôle

    • On suit le merveilleux exemple Hartz IV allemand : plein de formations nulles, des profits farmineux pour les société en conseil de pauvres, une pléthore de bullshit jobs ... comme celui de gardien de banque armé pour un ancien soldat-enfant traumatisé ... vous allez vous amuser ;-)

      #hartz4

    • À Lyon aussi, les écolos veulent pouvoir faire chier les pauvres avec le RSA.
      https://rebellyon.info/Alors-je-pensais-pouvoir-vous-faire-des-24355

      On attendait depuis le mois d’octobre la liste des départements tests pour le nouveau dispositif du #STO-RSA elle a fini par tomber mardi. Le gouvernement a désigné 18 départements test, et une métropole : la métropole de Lyon.

      Donc voilà à partir de 2023 : l’Aisne, l’Aveyron, les Bouches-du-Rhône, la Côte-d’Or, la Creuse, l’Eure, l’Ille-et-Vilaine, la Loire-Atlantique, le Loiret, la Mayenne, le Nord, les Pyrénées-Atlantiques, la Réunion, la Seine-Saint-Denis, la Somme, les Vosges, l’Yonne, les Yvelines et notre métropole vont pouvoir expérimenter le nouveau système de RSA. Si on en croit les annonces qui ont été faits précédemment, les personnes qui ont un RSA et qui relève de l’insertion professionnel (pour le dire vite et donc grossièrement, les personnes au RSA à qui la métropole demandait déjà de maintenir une inscription à pôle emploi) devront effectuer entre 15 et 20h de travail obligatoire ou de formation chaque semaine.

      Alors que la mesure devait commencer à s’appliquer en janvier 2023, le détail de celle-ci n’ont toujours pas été dévoilés et le ministère du Travail a fait savoir que « les prochaines semaines marqueront la finalisation du cahier des charges de l’accompagnement rénové, qui sera testé en 2023 sur leurs territoires pilotes ». Autant vous dire que tout ça sent déjà l’amateurisme à plein nez, il faut croire qu’a part faire chier les pauvres il n’y a pas vraiment de logique derrière cette nouvelle mesure.
      Il faudra donc surveiller les choses de près dans les semaines à venir.
      Comme d’habitude la gauche lyonnaise est dans tous les bons coups pour qu’on la confonde avec la droite.

      #gauche #EELV

    • Réforme du RSA : la bêtise et la méchanceté au pouvoir
      https://charliehebdo.fr/2022/12/economie/reforme-rsa-betise-mechancete-pouvoir

      (pour mémoire, puisque « l’insertion c’est mieux », - demandez aux TUCs des années 80 dont le temps de taff vaut 0 pour la retraite- et que tout ça s’est pour plaire aux "alcooliques qui passent leurs journées au PMU", au lieu de s’arsouiller entre collègues du beau monde en salle de rédac’, dans les rades et les restos)

      #gauche_macroniste

    • Le RSA à la "sauce mayennaise" ...
      En lisant ces deux articles, toi aussi "expérimente" la #violence_des_riches :

      « Ce dispositif transforme un outil de lutte contre la pauvreté en instrument politique de redressement moral de citoyens désignés fainéant… » s’insurge Camille Pétron, élue de l’opposition Pour la Mayenne Écologique et Solidaire.
      https://www.ouest-france.fr/pays-de-la-loire/mayenne/le-departement-de-la-mayenne-est-candidat-pour-experimenter-le-rsa-sous

      La Mayenne a été retenue pour faire partie des départements testant le principe d’accorder le Revenu de solidarité active (RSA) sous condition d’activité. Une nouvelle que salue le président du conseil départemental, Olivier Richefou (!)...
      https://www.ouest-france.fr/pays-de-la-loire/mayenne/la-mayenne-retenue-pour-tester-le-nouveau-rsa-une-reelle-opportunite-po

  • Thomé Newsletter 47/2022 vom 27.11.2022
    https://tacheles-sozialhilfe.de/newsletter.html

    La coalition Rouge/Jaune/Vert vient de voter une loi qui change l’appellation de l’allocation « Hartz IV » en « Bürgergeld ». Je vous transmets le commentaire du meilleur spécialiste de la question Harald Thomé dans sa l’ettre d’information. Vous pouvez l’abonner gratuitement en suivant le lien plus haut.

    Liebe Kolleginnen und Kollegen,
    sehr geehrte Damen und Herren,

    mein heutiger Newsletter zu folgenden Themen:

    1. Bürgergeldgesetz verabschiedet: Armut, Sanktion und Drangsalierung per
    Gesetz bleibt Realität
    –----------------------------------------------------------------
    Auch wenn sich die SPD das Ende von Hartz IV gerne herbeisehnt, das jetzt
    verabschiedete Gesetz bleibt eine Modifikation vom bisherigen Hartz IV -
    System.

    Das Bürgergeldgesetz ist weiterhin Armut, Drangsalierung und Sanktion per
    Gesetz. Ich fasse die Eckpunkte nachfolgend zusammen.

    Zu geringe Regelleistungen: Mit den neu festgesetzten Regelleistungen
    wird noch nicht einmal die Inflationsrate kompensiert. Mit den
    Regelleistungen ist ein Leben in Würde und in gesellschaftlicher Teilhabe
    nicht ausreichend sicherzustellen, daher ist das Bürgergeldgesetz
    weiterhin „Armut per Gesetz“.

    Wohnkostenlücke: an den Regeln zur „Wohnkostenlücke“, also
    Unterfinanzierung durch Nichtberücksichtigung der tatsächlichen
    Unterkunftskosten wegen „Unangemessenheit“ und/oder „fehlender
    Umzugserfordernis“ wurde nichts geändert ( https://t1p.de/ymhro [https://t1p.de/ymhro] ).
    400.000 SGB II - Haushalte müssen durchschnittlich 91 € der
    Unterkunftskosten im Monat selbst aufbringen. Grade in der schwersten je
    dagewesenen Wirtschaftskrise und bei akuter Wohnungsnot wären hier
    Änderungen zwingend notwendig gewesen.
    Stattdessen wird die Begrenzung der Unterkunftskosten wegen „fehlender
    Umzugserfordernis“ sogar noch ins SGB XII übernommen, um dort die
    verheerenden Kürzungen auch noch durchexerzieren zu können.

    Kein Aufrechnungsmoratorium: Die Möglichkeit der Aufrechnung von
    behördlichen Ansprüchen bis unter das Existenzminimum ist eigentlich nach
    § 51 SGB I grundsätzlich nicht zulässig. Durch Grundsicherungssonderrecht
    ist es aber im SGB II und SGB XII doch jederzeit möglich, das
    „Existenzminimum“ durch Aufrechnung von Behördenansprüchen zu
    unterschreiten. Diese Sonderregelung wurde nicht ausgesetzt, obwohl die
    Preissteigerungen durch Inflation dies dringend gebieten würde. Immerhin
    wurde die Höhe von Aufrechnungen bei Darlehen auf 5 %, in anderen Fällen
    auf 20 % des Regelsatzes reduziert.

    Sanktionsrecht
    Die Sanktionen gehen weiter. Das war ein Herzensanliegen der Union, mit
    Sicherheit auch der FDP und weiten Teilen der SPD. Die ursprünglich
    geplante Vertrauenszeit wurde gestrichen, das Sanktionsmoratorium nach §
    84 SGB II wurde auf ein halbes Jahr verkürzt. Das Sanktionssystem geht
    weiter, wenn auch modifiziert und jetzt auf gesetzlicher Grundlage und
    nicht durch Anordnung des BVerfG.

    100 % Sanktionen durch vorläufige Leistungseinstellung und Entsagungs-
    und Entziehungsbescheide wegen fehlender Mitwirkung
    Die 100 % - Sanktionen durch vorläufige Leistungsversagungen und
    Entsagungs- und Entziehungsbescheide wegen fehlender Mitwirkung wurde im
    Bürgergeldgesetz nicht angepackt. Die hier stattfindenden Sanktionen sind
    nicht auf 30 % begrenzt, sondern regelmäßig und sehr häufig rechtswidrig
    100 % Sanktionen, dh. komplette Leistungseinstellungen, keine
    Regelleistung, keine Miete, keine Krankenkasse.
    Auf diesen Missstand wurde im Gesetzgebungsverfahren intensiv
    hingewiesen, geändert wurde nichts. Daher bleibt das Bürgergeld ein
    Drangsalierungssystem.

    Alte, kranke und behinderte Menschen werden sich selbst überlassen
    Im Bürgergeldgesetz wurden auch Änderungen im SGB XII, der
    „Grundsicherung im Alter und voller Erwerbsminderung“ durchgeführt. Hier
    hat Bundesregierung, selbstredend auch die christliche Opposition,
    komplett versagt. In einer Vielzahl von Fällen sind im SGB XII die
    gesetzlichen Regeln viel schärfer als im SGB II. Hier sind Reformen für
    die alten-, kranken- und behindertenspezifischen Bedarfe überfällig. Das
    SGB XII ist im Verhältnis zum SGB II ein diskriminierendes Gesetz. Die
    Regierung hätte im Gesetzgebungsverfahren hier die überfälligen und
    notwendigen Änderungen vorzunehmen. Tacheles hat diese in 30 Seiten
    seiner Stellungnahme im Gesetzgebungsverfahren aufgezeigt. Der Umgang der
    Regierung mit den alten, kranken und behinderten Menschen in diesem
    Gesetzgebungsverfahren ist erbärmlich.

    In der Gesamtheit ist das Bürgergeldgesetz eine Fortsetzung von Armut,
    Sanktion und Diskriminierung per Gesetz, daher ist die Bezeichnung
    „Bürgerhartz“ richtig.
    Natürlich gibt es auch einige positive Änderungen. Am wichtigsten ist die
    Abschaffung des Vermittlungsvorrangs und vielmehr die Förderung von Aus-
    und Weiterbildung. Aber das Gesetz ist weiterhin als ein Gesetz aufgebaut
    und konzeptioniert, das die Leistungsbeziehenden in bittere Armut bringt
    und ein menschenwürdiges Leben nicht ermöglicht. Besonders bitter dabei
    ist der Nichtumgang mit den SGB XII’ern, die damit ein „lebenslang in
    bitterer Armut“ bekommen.

    Stellungnahmen anderer: Christoph Butterwegge in der Faz:
    https://t1p.de/tockg [https://t1p.de/tockg]
    und Irene Becker zu den Regelbedarfe im Konzept des Bürgergelds – das
    neue Fortschreibungsverfahren: https://t1p.de/ffob7 [https://t1p.de/ffob7]

    Wenn es die ersten komplett lesbaren Zusammenstellungen an Gesetzestexten
    zu der Bürgergeldreform gibt, werden diese unverzüglich auf der
    Tacheleswebseite veröffentlicht. Wenn jemand Zugang zu einer
    konsolidierten Fassung der Rechtsänderungen hat, bitte übersenden!

    #Allemagne #Hartz4 #HartzIV #Bürgergeld #aide_sociale #allocations_sociales

  • Das Bürgergeld ist keine Überwindung von #HartzIV, sondern Etikettenschwindel.
    https://linke.social/@linksfraktion@social.linksfraktion.de/109403859158737940
    linksfraktion
    @linksfraktion@social.linksfraktion.de

    Gesine @gesine_loetzsch: Im Vermittlungsausschuss wurde das #Bürgergeld nicht verbessert, sondern verschlechtert. Das Bürgergeld ist keine Überwindung von #HartzIV, sondern Etikettenschwindel. DIE LINKE unterstützt die Forderung des @Paritaet​ischen nach 725 € #Regelsatz/Monat.

  • Armut per Gesetz
    https://linke.social/@petra_pau@social.linksfraktion.de/109403568285819925
    Petra Pau
    @petra_pau@social.linksfraktion.de

    Am 19. Dezember 2003 beschloss der Bundestag #HartzIV. @gesine_loetzsch und ich sagten damals, das ist Armut per Gesetz. @gesine_loetzsch spricht es aus: Der Kern des #Buergergeld es bleibt #HartzIV .
    RT @dieLinke: Soziale Sicherheit für alle. Dem #Bürgergeld das #HartzIV austreiben. Eine gemeinsame Erklärung zur heutigen Abstimmung im #Bundesrat zur Einführung des Bürgergeldes.

    https://www.die-linke.de/start/nachrichten/detail/soziale-sicherheit-fuer-alle-dem-buergergeld-das-hartz-iv-austreiben

  • Berliner Arbeitslosenzentrum : Das Bürgergeld ist nur ein halber Fortschritt
    https://www.berliner-zeitung.de/mensch-metropole/interview-soziales-reform-berliner-arbeitslosenzentrum-das-buergerg

    La réforme du système Hartz IV contient quelques menus avantages pour les ayants-droit. Il sera rebâtisé en « Bürgergeld » et l’obligation première d’accepter n’importe quel travail sera adoucie. On ne sera plus obligé de vendre sa voiture, ce qui n’est pas un progrès car déjà maintenant tu peux la garder si ce n’est pas une caisse de luxe. Il y a encore d’autres petites avantages en comparaison avec le statut quo. Le problème de fond gravissime perdure : On te terrorise avec la menace constante de te couper les vives si tu ne coopères pas. Cette menace donne au système d’allocations sociales sa qualité de terrorisme d’état.

    Beaucoup d’ayants-droit n’en font pas la demande une fois qu’ils ont vécus le calvaire kafkaesque imposé par les mesures du « Amt ». Si tu ne trouves pas assez vite un plan pour échapper au pillonage des mortiers bureaucratiques, on te fera mijoter à petit feu jusqu’à ce que tu tombes sérieusement malade. On t’alimente et on te harcèle en même temps. La réforme reste pathogène.

    Ce sont des choses à savoir pour saisir le sens des informations transmises dans cette interview.

    24.11.2022 von Anne-Kattrin Palmer - Wochenlang haben die Parteien um das Bürgergeld gerungen. „Wir hätten uns eine weitergehende Reform gewünscht“, sagt Frank Steger vom Arbeitslosenzentrum.

    Der Streit um das Bürgergeld ist beigelegt, dennoch musste die Ampel-Koalition von vielen ihrer Pläne abweichen. Frank Steger ist Vorsitzender des Berliner Arbeitslosenzentrums (BALZ). Wir fragten ihn, wie die Debatte um das Bürgergeld an der Basis aufgenommen worden ist und was auf Leistungsempfänger zukommt.

    Herr Steger, wie ist der Stand beim Bürgergeld?

    Die Berater warten noch auf handfeste Fakten, weil es bislang nur die politische Debatte gab. Bislang fehlen die rechtlichen Details. Das werden Bundesrat und Bundestag nun nachliefern.

    Nun ist wochenlang um das Thema Bürgergeld gerungen worden. Es gab einen Vermittlungsausschuss und all das war begleitet von teils sehr unschönen Debatten. Wie haben Sie das empfunden?

    Wir, als Verein, der Menschen in Not berät und hilft, und auch die Betroffenen hätten sich eine durchaus weitergehende Reform gewünscht. Dass was die Ampel vorgelegt hat, haben wir als deutliche Verbesserung, aber nicht als eine Überwindung von Hartz IV angesehen. Die jüngste Debatte hat nun leider dazu geführt, dass wichtige Punkte in dem Ampelvorhaben verwässert wurden. Das finde ich tragisch. Ich habe kein Verständnis für die Union. Viele der haltlosen Argumente waren vorgeschoben. Es ging nur darum, politisch zu punkten.

    Viele haben die Debatte auch als gefährlich empfunden, auch weil Leistungsempfänger mit Geringverdienern verglichen worden waren. Leistung müsse sich lohnen und das sei mit dem neuen Bürgergeld nicht gegeben, argumentierte die Union. Wie kam das bei den Betroffenen an?

    Die Behauptung geht an der Realität vorbei. Wir wissen durch die Sozialforschung, dass es viele Menschen in unserem Land gibt, die einen Leistungsanspruch hätten, aber diesen gar nicht wahrnehmen. Das gilt insbesondere für die Menschen, die mit Leistungen der Jobcenter ein unzureichendes Arbeitsentgelt aufstocken. Studien nach sind dies 30 bis 50 Prozent. Viele sind zu stolz. Hinzu kommt ein Klima, in dem Bedürftige stigmatisiert werden. Die Debatte der Union hat dazu geführt, dass dieses Stigma verstärkt worden ist.

    Gekippt worden ist auch das Schonvermögen von 60.000 Euro, es ist auf 40.000 Euro reduziert worden, und dass Betroffene zwei Jahre lang nicht umziehen müssen, wenn sie Bürgergeld beziehen. Diese Karenzzeit gilt nur für ein Jahr. Was bedeutet das für Leistungsempfänger?

    Es wird Bedürftige mehr unter Druck setzen. Sie müssen sich eventuell bereits nach einem Jahr eine neue Wohnung suchen. Die Angst schwingt dann immer mit. In der Zeit können sie sich nicht vor allem darauf konzentrieren, einen neuen Job zu finden oder sich weiterzubilden. Und zum Schonvermögen: So viel Geld hat von den Leistungsberechtigten kaum jemand auf der hohen Kante – und wenn, dann Menschen, die jahrelang erwerbstätig waren und sich was aufgebaut haben. Diese langjährig hart arbeitenden Menschen, die die Union vermeintlich im Blick hatte, haben nun einen Tritt bekommen und werden, wenn sie ins Bürgergeld fallen, früh in Angst und Schrecken versetzt.

    Das, was die Leute jetzt umtreibt, sind die gegenwärtigen Probleme. Sie leiden unter der Inflation, den gestiegenen Lebensmittelpreisen und hohen Heiz- und Gaskosten.

    Wie erleben Sie das vor Ort, wenn Sie mit Betroffenen reden?

    Dass, was die Leute jetzt umtreibt, sind die gegenwärtigen Probleme. Sie leiden unter der Inflation, den gestiegenen Lebensmittelpreisen und hohen Heiz- und Gaskosten. Ihnen geht es um die Leistung. Die Regelsätze sind einfach nicht den Lebensumständen angepasst, auch die geplante Anhebung des Bürgergelds auf 502 Euro ist zu niedrig, weil die hohen Kosten derzeit alles auffressen. Viele Betroffene erleben auch die Jobcenter nicht als bürgerfreundlich. Da wäre die halbjährige Vertrauenszeit, in denen Menschen weniger Sanktionen erhalten, ein gutes Experiment gewesen, um Leistungsempfänger gezielter in langfristige Jobs zu vermitteln. Auch etliche Jobcenter-Leitungen waren an der Vertrauenszeit interessiert.

    Die Ampel wollte dies, nannte es einen Kulturwandel in der Behörde. Kann davon keine Rede mehr sein?

    Mit den Änderungen am ursprünglichen Entwurf der Ampel ist nicht alles schlecht geworden. Es gibt aber auch eine ganze Reihe von Punkten, die verbessert worden sind. Die Vermögensgegenstände, wie eine Eigentumswohnung bis zu einer bestimmten Größe oder ein Auto, gelten künftig als angemessen und müssen nicht verkauft werden, bevor es das Bürgergeld gibt. Die Freibeträge für Ferienjobs von Schülern und Auszubildenden sind erhöht worden. Außerdem gibt es ab 2023 einen Bürgergeld-Bonus und ein Weiterbildungsgeld, wenn Betroffene sich weiterbilden. Die Zwangsverrentung ab 63 wird abgeschafft und es gibt die Entfristung des sozialen Arbeitsmarktes. Wichtig ist insbesondere die Abschaffung des Vermittlungsvorgangs, es geht jetzt nicht mehr nur darum, die Menschen schnellstmöglich zu vermitteln, sondern darum, sie langfristig und dauerhaft in den Arbeitsmarkt zu bringen. Das sind Verbesserungen gegenüber dem jetzigen Rechtszustand, die bleiben werden.

    Viele beklagen die Bürokratie in den Jobcentern – bleibt die?

    Ja, das wird sich nicht grundlegend ändern. Viele, die zu uns kommen, es sind im Jahr etwa 5000, verstehen die Formulare nicht oder empfinden die Schreiben der Jobcenter als bedrohlich. Wenn man am Existenzminimum lebt und ständig Bescheide und Hinweise zu Nachweispflichten per Post erhält, ist man ständig in Angst, was die Behörde jetzt schon wieder von einem möchte. Viele fühlen sich auch als Bittsteller und sind zermürbt, das schieben sie dann auf die Bürokratie. Doch daran wird sich kaum etwas ändern. Eine Jobcenter-Chefin hat jüngst festgestellt, man könne im Jobcenter gar nicht auf Augenhöhe beraten, da der eine das Geld braucht und der andere es genehmigt. Sie hat meines Erachtens recht.

    Das zeigt, wie weltfremd die Debatte ist, in der es ja im Zusammenhang mit Hartz IV immer um das Schreckgespenst des renitenten Arbeitslosen geht.

    Werden die Jobcenter Probleme bei der Umsetzung bekommen?

    Das werden sie, es sind ja gerade noch sechs Wochen bis zum 1. Januar 2023. Ich gehe davon aus, dass die höheren Regelsätze pünktlich zu Jahresbeginn ausgezahlt werden, weitere Änderungen kommen später. Die Behörde ist Umstellungen inzwischen gewohnt, es gab schon immer rechtliche Änderungen. Seit Jahren sind neue Gruppen zur SGB-II-Grundsicherung hinzugekommen – seit Juni 600.000 Ukrainer, durch den Syrien-Krieg kamen ebenso neue Gruppen hinzu – und das mussten die Jobcenter alles stemmen. Insgesamt betreuen sie fast 6 Millionen Menschen, davon sind 1,9 Millionen nicht erwerbstätig wie Kinder und Behinderte, weitere 600.000 sind alleinerziehend, 800.000 arbeiten und erhalten eine Aufstockung. Nur eine Minderheit der Leistungsberechtigten ist arbeitslos. Das zeigt wie weltfremd die Debatte ist, in der es ja im Zusammenhang mit Hartz IV immer um das Schreckgespenst des renitenten Arbeitslosen geht.

    Zur Person
    Frank Steger (65) ist seit 1988 Mitarbeiter des Evangelischen Kirchenkreises Zehlendorf, heute Teltow-Zehlendorf. Er war Sozialsekretär, später für Bildungsarbeit und inzwischen für Gesellschaftsdiakonie und Fundraising zuständig. Seit 1993 ist der Diplom-Politologe als Vereinsvorsitzender verantwortlich für die Geschäftsführung des Berliner Arbeitslosenzentrums evangelischer Kirchenkreise e. V. (BALZ).

    #Allemagne #Bürgergeld #HartzIV #allocations_sociales #politique

  • Ganzheitlich betreut
    https://www.jungewelt.de/artikel/439231.kapitalismus-und-sozialstaat-ganzheitlich-betreut.html

    La réforme du sytème hartz4 n’améliore ni le principe de base ni les conditions de vie des allocataires. Après un an (deux pour les chômeurs à partir de 58 ans) d’allocations chômage tu te mues en bénéficiaire d’aide sociale obligé de se soumettre au dressage à coup de rendez-vous pour des entretiens et « Maßnahme » inutiles sinon on te coupe jusqu’à trent pour cent de tes revenus se situant déjà 400 Euros en dessous du seuil de pauvreté défini par le terme « bescheidene Lebensführumg ».

    Si je comprend bien les allocataires « clents » seront désormais appellés allocataires « bourgeois ». On remplace un mensonge absurde contre son superlatif. L’augmentation qui accompagne la campagne de propagande « Bürgergeld » s’élève à 53 Euros alors qu’il aurait fallu une augmentation de 250 pour en finir avec la vie indigne qu’on impose aux exclus du cycle de production capitalistet libéraux

    Au début on nous annonçait la suppression des mesures coercitives, une véritable augmentation des allocations, deux ans pendant lesquelles l’administration ne toucherait pas aux modestes épargnes tout en acceptant le loyer que tu paies. Là les chrétiens-démocrates ont réussi à bloquer toute amélioration digne de ce nom.

    21.11.2022 von Suitbert Cechura - Umbau. Der Sozialstaat reformiert seinen Zugriff auf die Arbeitskraftverkäufer in diesem Land

    »Aus der Grundsicherung«, heißt es von seiten der Bundesregierung, »soll ein modernes Bürgergeld werden. Die staatliche Hilfe soll bürgernäher, unbürokratischer und zielgerichteter sein.« Der Bürger soll sich freuen: In Zeiten, in denen das Anwachsen sozialer Not allenthalben beschworen wird, handelt die Regierung. So feiert Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) das Gesetz: »Das neue Bürgergeld bedeutet mehr Sicherheit, mehr Respekt und mehr Freiheit für ein selbstbestimmtes Leben. Es geht um Würde und Wertschätzung in dieser Gesellschaft.«

    Die CDU erkennt in dem am 10. November mit der Stimmenmehrheit der Ampelkoalition im Bundestag beschlossenen und vier Tage später von ihren Vertretern im Bundesrat gestoppten Gesetzentwurf (»Entwurf eines Zwölften Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze – Einführung eines Bürgergeldes«) indes ein Zuviel an Freiheit. So äußerte der CDU-Vizevorsitzende Carsten Linnemann gegenüber Focus, dass das »Bürgergeld« den »Anreiz zum Arbeiten mindert«. Ohne ein Sanktionsregime, das den Beziehern wehtut, gibt die christliche Partei einer Modernisierung des Grundsicherungsbetriebs keine Chance. Über ein paar Nachbesserungen, das heißt Verschlimmerungen, wird sie aber mit sich reden lassen. Tatsächlich ist eine rasche Einigung im mittlerweile von der Koalition angerufenen Vermittlungsausschuss absehbar. Huberts Heil zeigte sich optimistisch, dass man einen Kompromiss finden werde, der bei der nächsten Sitzung des Bundesrats am 25. November zur Abstimmung gelangen könnte.

    Die »Alternative für Deutschland« (AfD) wird ihre Opposition gegen das »Bürgergeld« auch dann nicht aufgegeben haben. Wie die CDU mögen auch ihre Vertreter keine Schmarotzer an der Volksgemeinschaft. Und so beschwört die AfD die Gefahr, dass die »hart arbeitenden Bürger (…) von ihren Steuern künftig bis zu zwei Jahren lang den Müßiggang einzelner finanzieren (sollen), die weder kooperieren noch ihre Vermögensverhältnisse offenlegen müssen«, wie Norbert Kleinwächter, stellvertretender Vorsitzender der AfD-Fraktion im Bundestag, bekanntgab.

    Auch die Partei Die Linke hält das Gesetz für unzureichend – allerdings aus ganz anderen Gründen. Das »Bürgergeld« komme einer Umetikettierung von Hartz IV gleich. Diesen Versuch der SPD, das Image als Partei der »sozialen Kälte« abzustreifen und einen »Schlussstrich« unter die »Agenda 2010« zu setzen, lässt sie nicht durchgehen. Auch ein »Bürgergeld« bleibe per Gesetz verordnete Armut, und angesichts der Tatsache, dass auch zukünftig Sanktionen vorgesehen seien, könne keineswegs von einer Überwindung von Hartz IV die Rede sein.

    Offenbar ein sehr komplexes Gesetzesvorhaben! In ihm soll es sowohl um die Würde und den Respekt gehen – wie der Name schon sagt, ist der Bürger angesprochen – als auch darum, den Betreffenden so nahezutreten, dass der Zwang zur Arbeit(saufnahme) ganz zielgerichtet als Anreiz wirkt. Die ausführlichen Begründungen des Gesetzentwurfs geben aber Auskunft darüber, wie sich die Regierung zur Armut im Lande ins Verhältnis setzt.
    Arbeitskraftverkäufer

    Mit dem Gesetzentwurf wird das Zweite Buch SGB (SGB II) verändert. Das Sozialgesetzbuch (SGB) umfasst inzwischen 13 Bücher und dokumentiert allein schon mit seinem Umfang, dass das Leben in Deutschland umfangreicher staatlicher Interventionen bedarf, damit die Bürger über die Runden kommen können. Das Leben im Kapitalismus scheint also keine einfache Angelegenheit zu sein, wenn es für Arbeitslosigkeit, Krankheit, Alter, Unfall, Behinderung oder Pflege und allerlei sonstige Notlagen Unterstützungsleistungen braucht, damit das schiere Überleben gelingt. Sozialpolitik in der Bundesrepublik Deutschland ist eben in erster Linie ein Armutszeugnis über die materielle Lebenslage der Lohnabhängigen.¹

    Begründet wird der Handlungsbedarf zur Reform des SGB II mit der Problemstellung des Gesetzes: »Im August 2022 erhalten rund 5,4 Millionen Menschen in Deutschland Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende. In den 405 Jobcentern werden erwerbsfähige und nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte in ganz unterschiedlichen Lebenslagen beraten und gefördert. Dazu gehören Langleistungsbeziehende, Alleinerziehende, Menschen ohne Schul- oder Berufsabschluss, Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen, Geflüchtete, aber auch Beschäftigte und Menschen, die vorübergehend hilfebedürftig sind. Die Jobcenter unterstützen zielgerichtet die rund 3,8 Millionen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten bei der Arbeits- und Ausbildungsmarktintegration«, heißt es im Gesetzentwurf.

    Die Leistung für Millionen Menschen, die in der Begründung des Gesetzes angesprochen wird, betrifft Arbeitssuchende. Damit ist klargestellt, warum diese Menschen hilfsbedürftig sind: Sie sind darauf angewiesen, dass sie jemanden finden, der sie als Arbeitskraft benutzen will, weil sich deren Anwendung für ihn lohnt. Es handelt sich also um Menschen, die über nichts verfügen als über sich selbst, was oft als Freiheit der Person gefeiert wird, im Klartext aber heißt: Sie sind darauf angewiesen, sich als Arbeitskraft zu verkaufen, damit sie an das Geld fürs Lebensnotwendige gelangen.
    Menschen tauglich machen

    Auch wenn gern über Fachkräftemangel geklagt wird, bleibt es dabei, dass viele Menschen als unbrauchbar aussortiert sind. Bei »Langleistungsbeziehenden« spricht allein schon die Tatsache gegen sie, dass sich lange Zeit kein sogenannter Arbeitgeber gefunden hat, der sie beschäftigen will. Alleinerziehende stehen wegen der Kindererziehung nur begrenzt für ihre Benutzung als Arbeitskraft zur Verfügung, und das auch nicht immer auf Abruf, also fallen sie ebenfalls aus dem Arbeitsmarkt heraus. Menschen ohne Schul- oder Berufsabschluss haben sich nicht in ausreichendem Umfang für die Benutzung als Arbeitskraft hergerichtet, ihnen fehlen nicht nur die grundlegenden Kenntnisse, die es an modernen Arbeitsplätzen braucht, sondern oft auch die entsprechende Moral, sich der Arbeitsdisziplin zu unterwerfen. Also ist ihre Unbrauchbarkeit als Arbeitskraft Fakt. Als Lohnarbeiter braucht man zudem eine stabile Physis wie Psyche, um den Anforderungen der sogenannten Arbeitgeber gerecht zu werden. Wer darüber nicht verfügt, ist schnell aussortiert.

    Mit seiner Außen- und Wirtschaftspolitik hat Deutschland im Verbund mit EU und »freiem Westen« einiges für die Ruinierung anderer Staaten getan, auch mit seinen Waffenlieferungen für Kriege gesorgt, so dass der Strom der Flüchtlinge nicht versiegt. Diesen Menschen fehlen nicht nur die entsprechenden Sprachkenntnisse, sie brauchen Orientierung bei rechtlichen Regelungen und kulturellen Gewohnheiten, um sich in dieser Gesellschaft zurechtzufinden und die Arbeitsdisziplin zu entwickeln, die den meisten deutschen Bürgerinnen und Bürgern durchs Ausbildungswesen zur zweiten Natur geworden ist. Hinzu kommen die vielen Beschäftigten, die im Niedriglohnsektor arbeiten, von ihrem Lohn nicht leben können und deshalb als »Aufstocker« firmieren.

    Die Leistungen, die der Sozialstaat erbringt, zielen nicht darauf, diesen Menschen das Leben angenehm, sondern sie wieder tauglich zu machen, nämlich für besagte Benutzung. Wer von seiner Arbeitskraft leben muss, steht also in einer doppelten Abhängigkeit: Er muss jemanden finden, der ihn benutzen will, und diese unsichere Angelegenheit kann er nicht mit eigenen Mitteln durchstehen, so dass er abhängig von staatlich organisierten Leistungen ist.
    Respekt hat einen Preis

    Der Sozialstaat, der sich um die Existenz dieser Bürger sorgt, weiß, dass bei ihnen einiges im argen liegt: »Zugleich haben die außergewöhnlichen Herausforderungen, mit denen sich Staat und Gesellschaft infolge des Kriegs in der Ukraine konfrontiert sehen, es vielen Menschen in den sozialen Mindestsicherungssystemen erschwert, ihren Lebensunterhalt zu bestreiten. Gerade die dynamischen Preisentwicklungen bei Energie und Lebensmitteln sorgen hier für erhebliche Probleme. Aufgabe des Sozialstaats ist, die Menschen in dieser Lage zu unterstützen und dafür Sorge zu tragen, dass die Leistungen der Mindestsicherungssysteme auch in dieser Situation auskömmlich sind (…). Eine angemessene Erhöhung der Regelbedarfe ist notwendig, denn die bisherige Fortschreibung der Regelbedarfe bildet die Inflationsentwicklung erst im Nachgang ab«, so der Gesetzentwurf der Bundesregierung.

    Dass erst »Putins Krieg« den Menschen, die auf Grundsicherung angewiesen sind, die sozialen Notlagen beschert haben soll, gehört zur hiesigen Legendenbildung und Kriegspropaganda. Schließlich bezeugt die Zahl der Tafeln im Lande – die mit 940 die Zahl der Jobcenter mehr als um das Doppelte übersteigt – oder der Kleiderkammern und Winterhilfsaktionen, dass schon vor dem Krieg die Leistungen der sogenannten Mindestsicherungssysteme kein Auskommen gesichert haben, dass der Staat vielmehr seit Jahrzehnten einen Teil seiner Bürger von privater Wohlfahrt abhängig gemacht hat.

    Rosa-Luxemburg-Konferenz 2023

    Auch haben sich die Preise nicht einfach »dynamisch« entwickelt. Sie sind vielmehr das – marktwirtschaftlich logische – Resultat des Wirtschaftskrieges, den Deutschland gegen Russland führt. Und wenn die bisherige Berechnung der Regelbedarfe kritisiert wird, so sollte man sich erinnern, dass sie genau aufs Konto der Parteien geht, die jetzt regieren; sowohl SPD als auch Grüne und FDP waren ja in unterschiedlicher Kombination in den letzten Jahrzehnten an der Macht. Mit ihren Regelsätzen haben sie also während der Preissteigerungen der vergangenen Jahre systematisch die Verelendung der Aussortierten betrieben.

    Jetzt wird eine Korrektur angemeldet. Die soll dazu führen, dass erwachsene Leistungsbezieher ab dem 1. Januar 2023 ganze 53 Euro mehr im Monat erhalten. Die kümmerliche Erhöhung macht deutlich, dass die Ampelkoalition auch weiter darauf achten will, dass der Zwang zur Arbeit für die Sozialleistungsbezieher erhalten bleibt. Dabei gesteht die Regierung zudem ein, dass sie nicht einfach an eine Verbesserung gedacht hat, sondern gerichtlichen Vorgaben folgt: »Damit soll auch der im Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 23. Juli 2014 enthaltenen Vorgabe einer zeitnahen Reaktion auf eine offensichtliche und erhebliche Diskrepanz zwischen der tatsächlichen Preisentwicklung und der bei der Fortschreibung der Regelbedarfsstufen berücksichtigten Entwicklung der Preise für regelbedarfsrelevante Güter und Dienstleistungen entsprochen werden.«

    Ein Skandal und eine Gemeinheit gegenüber den Betroffenen ist es offenbar nicht, wenn Regierungen acht Jahre lang ein Verfassungsgerichtsurteil ignorieren. Dass sie es jetzt zur Kenntnis nehmen bzw. als Begründung für ihr Handeln heranziehen, soll offenbar für sie sprechen. Mit der Anpassung der Regelsätze wollen sie aber nicht nur die Not der Leistungsbezieher abmildern, sondern verfolgen gleich höhere Ziele: »Es geht darum, mehr Respekt, mehr Chancen auf neue Perspektiven und mehr soziale Sicherheit in einer modernen Arbeitswelt zu verankern und unnötige bürokratische Belastungen abzubauen.«

    Wie alles in dieser Gesellschaft hat offenbar auch der Respekt seinen Preis und ist in dem Fall billig zu haben. Etwas diffiziler sind die Ansagen zur Verankerung von mehr Chancen und neuen Perspektiven in einer modernen Arbeitswelt. Werfen wir dazu einen Blick auf die (un-)nötigen bürokratischen Belastungen.
    Korrekturen am Schikanesystem

    »Ziel der Einführung des Bürgergeldes ist es (…), gesetzliche Rahmenbedingungen zu schaffen, dass es Menschen im Leistungsbezug möglich wird, sich stärker auf Qualifizierung, Weiterbildung und Arbeitssuche zu konzentrieren.«

    Zunächst wird wieder klargestellt, wozu die Menschen in dieser Gesellschaft da sind: zum Arbeiten. Ihnen dazu zu verhelfen, darin besteht die Leistung des Staates. Dass es dieser Hilfe bedarf, liegt – aus sozialstaatlicher Perspektive – nicht an der Wirtschaft, die den jeweils Betroffenen nicht benutzen will, sondern an den Menschen selbst und ihrer mangelnden Benutzbarkeit. Hat der Staat in der Vergangenheit den Mangel meist an ihrem unzureichenden Arbeitswillen festgemacht und sie darauf verpflichtet, möglichst schnell jede Arbeit anzunehmen – Vorrang der Vermittlung für die Jobcenter –, entdeckt er nun einen Mangel bei der Qualifikation. Denn der Arbeitsmarkt hat sich verändert: »Auch hat sich die Situation auf dem Arbeitsmarkt seit der Einführung der Grundsicherung für Arbeitssuchende im Jahr 2005 grundlegend geändert. Arbeitskräfte, insbesondere qualifizierte Arbeitskräfte, werden vielerorts gesucht. Der Arbeitsmarkt ist insgesamt in einer guten Verfassung. Die Zahlen zeigen aber auch, dass Langzeitarbeitslose von dieser positiven Entwicklung oft nicht profitieren können.«

    Also braucht es zusätzliche Mittel, um die Menschen wieder tauglich für den Arbeitsmarkt und damit unabhängiger von staatlicher Hilfe zu machen. Dass sie als Lohn- und Gehaltsempfänger auch weiter in Abhängigkeit bleiben, davon zeugen natürlich die anderen Sozialgesetzbücher. Damit aber das staatlich anvisierte Ziel der »Modernisierung« erreicht werden kann, bedarf es der Änderung bisheriger Regelungen. Dazu gehört neben einer etwas aktualisierten Fortschreibung der Regelsätze ein anderer Umgang der Jobcenter mit ihrer »Kundschaft«: »Menschen im Leistungsbezug sollen sich stärker auf Qualifizierung, Weiterbildung und Arbeitssuche konzentrieren können, die Potentiale der Menschen und die Unterstützung für eine dauerhafte Arbeitsmarktintegration sollen stärker im Fokus stehen.«

    Das bisherige Schikanesystem, das die Menschen – obgleich »vom Markt« als untauglich und damit nicht gefragt befunden – ständig dazu anhielt, ihre Arbeitsbereitschaft unter Beweis zu stellen, gilt nun als ineffektiv; es habe Menschen nur gelegentlich zu Kurzzeitjobs verholfen und damit zu Dauerkunden der Jobcenter gemacht. Deshalb sollen nun andere Regeln im Umgang mit den »Klienten« her. Dazu gehören Vertrauens- und Karenzzeiten: »Um den Leistungsberechtigten zu ermöglichen, sich bei gleichzeitiger Existenzsicherung auf die Arbeitssuche zu konzentrieren, sollen in den ersten zwei Jahren des Bürgergeldbezugs Karenzzeiten für die zu übernehmenden Kosten der Unterkunft und Heizung und für die Berücksichtigung von Vermögen eingeführt werden. In diesem Zeitraum wird bei der Bedürftigkeitsprüfung Vermögen nicht berücksichtigt, sofern es nicht erheblich ist.«

    Wer sich um seine Weiterbildung für einen neuen Job kümmern muss, soll sich ganz darauf konzentrieren können. Vom Streit mit der Sozialbürokratie darüber, wie sehr er sein Vermögen aufzubrauchen hat und wovon er leben soll, wird er für einige Zeit befreit. Wobei der Umfang der Kostenübernahme für Unterkunft und Heizung sowie die Höhe der Vermögensfreistellung zu den Posten gehören, über die der Vermittlungsausschuss beraten wird.

    Die Höhe des Schonvermögens – Beträge von 60.000 Euro und mehr sind in der Diskussion – monieren vor allem die Kritiker des Gesetzes. Stellt sich nur die Frage, wie kommen Menschen, die auf Hartz IV angewiesen sind, zu solchen Beträgen? Lohnabhängige müssen lange sparen, um soviel zusammenzubekommen. Es gibt natürlich nach langer Berufstätigkeit Abfindungen für Entlassene, wenn sie in den Genuss eines Sozialplans kommen. Solche Gelder sofort für die Existenzsicherung einzusetzen, verbietet sich aber aus Sicht der Politik. Sie hat ja seit der Rentenreform und den umfangreichen Rentensenkungen unter »Rot-Grün« den Bürgern immer wieder vor Augen geführt, dass die Altersrenten nicht zum Leben reichen, man daher private Vorsorge zu betreiben hat. Nicht zuletzt wurde dazu die Riester-Rente eingeführt. Diese Vorsorgegelder im Notfall der Arbeitslosigkeit sofort für den Lebensunterhalt einzusetzen würde nur die Unmöglichkeit der eigenen Altersvorsorge offenkundig machen.

    Doch nicht nur an die Alten haben die Sozialpolitiker der Koalition gedacht: »Anlässlich der Einführung des Bürgergeldes werden die Grundabsetzbeträge für Schülerinnen und Schüler, Studierende und Auszubildende erhöht, um die Erfahrung zu verstärken, dass sich die Arbeitsaufnahme auszahlt.« Eine wahrlich großzügige Leistung, dass diejenigen, die arbeiten und Geld verdienen, davon einen größeren Teil behalten dürfen. Zur reformerischen Tat wird es nur dadurch, dass bislang diese Gelder auf das Einkommen der Bedarfsgemeinschaft angerechnet wurden. Haben Jugendliche damit die schlechte Erfahrung gemacht, dass sich die Aufnahme von Ferienjobs oder Ausbildungsverhältnissen für sie nicht lohnt? Der Sozialstaat hegt immer den Verdacht, dass sich Menschen in der staatlich zugelassenen Armut einrichten, also braucht der Nachwuchs hier »Verstärker«, die ihn im richtigen Sinne konditionieren.
    Zurück auf den Arbeitsmarkt

    Auch der Eingliederungsprozess selbst kommt ins Visier der Reformer: »Die Eingliederungsvereinbarung im SGB II wird durch einen von den Leistungsberechtigten und Integrationsfachkräften gemeinsam erarbeiteten Kooperationsplan abgelöst. Dieser dokumentiert in klarer und verständlicher Sprache die gemeinsam entwickelte Eingliederungsstrategie. Er dient als ›roter Faden‹ im Eingliederungsprozess und stellt ein Kernelement des Bürgergeld-Gesetzes dar. Er enthält keine Rechtsfolgebelehrung. Im Hinblick auf vereinbarte Mitwirkungshandlungen (Eigenbemühungen, Maßnahmeteilnahmen und Bewerbungen auf Vermittlungsvorschläge) wird im Kooperationsplan die Selbstverantwortung der Leistungsberechtigten und ihre Vertrauensbeziehung zur Integrationsfachkraft mit dem Ziel einer vertrauensvollen Zusammenarbeit gestärkt. Mit Erstellung des Kooperationsplans beginnt eine sechsmonatige Vertrauenszeit.«

    Die Ersetzung der Eingliederungsvereinbarung durch einen Kooperationsplan erscheint zunächst als reine Umbenennung, ist es aber nicht, was der Verweis auf die Rechtsfolgebelehrung deutlich macht. In der Eingliederungsvereinbarung wurde bisher festgelegt, was der Hartz-IV-Bezieher zu leisten hatte. Es handelte sich um einen rechtlich bindenden Vertrag, wobei der Schein gleicher Vertragspartner sehr durchsichtig war: War die eine Seite doch auf Geld angewiesen, während die andere Seite diktieren konnte, was dafür an Leistungen zu erbringen war.

    Weil es sich um eine Rechtsregelung handelte, war dieser Vertrag auch entsprechend formuliert und nicht unbedingt verständlich für den Leistungsbezieher, was in der Vorgabe für den neuen Kooperationsplan angesprochen wird. Verstöße gegen diesen Vertrag wurden sanktioniert, landeten sehr häufig vor Gericht, und nicht selten bekamen die klagenden Leistungsbezieher recht. Von daher wird nun diese Form der Vereinbarung als ineffektiv aufgegeben und durch einen Plan ersetzt, der während der Vertrauenszeit fast ganz auf Sanktionen verzichtet. Bei wiederholtem Versäumnis von Terminen kann aber auch während der Vertrauenszeit das staatlich fixierte Existenzminimum um zehn Prozent gekürzt werden.

    »Außerhalb dieser sechs Monate besteht die Kooperationszeit. Die Zusammenarbeit zwischen Integrationsfachkräften in den Jobcentern und erwerbsfähigen Leistungsberechtigten erfolgt in dieser Zeit grundsätzlich ohne Rechtsfolgenbelehrungen. Wenn in der Kooperationszeit jedoch Absprachen zu Mitwirkungshandlungen (Eigenbemühungen, Maßnahmeteilnahmen und Bewerbungen auf Vermittlungsvorschläge) von Leistungsberechtigten nicht eingehalten werden, sollen diese Pflichten durch Aufforderungen mit Rechtsfolgenbelehrungen rechtlich verbindlich festgelegt werden.«

    Womit klargestellt wird, wie sich die Kooperation zwischen Jobcenter-Mitarbeitern und Arbeitslosen auf »Augenhöhe« vollzieht. Eben nach dem Motto: »Bist du nicht willig, so brauch’ ich Gewalt.« Das Bundesverfassungsgericht hatte jedoch die Sanktionsmöglichkeiten eingeschränkt, indem es darauf hinwies, dass es sich bei den Hartz-IV-Leistungen um die Sicherung des Existenzminimums und damit um die Gewährleistung eines menschenwürdigen Daseins handele. Dessen Senkung widerspreche somit den eigenen Maßstäben. Dieses Bedenken greift der Gesetzgeber jetzt auf: »Leistungsminderungen wegen wiederholter Pflichtverletzungen und Meldeversäumnisse betragen höchstens 30 Prozent des maßgebenden monatlichen Regelbedarfs. Kosten der Unterkunft und Heizung werden nicht gemindert. Die Leistungsminderung beträgt bei einer Pflichtverletzung 20 Prozent des maßgebenden Regelbedarfs. Bei jeder weiteren Pflichtverletzung mindert sich das Bürgergeld um 30 Prozent des maßgebenden Regelbedarfs (…). Die bisherigen verschärften Sonderregelungen für die unter 25jährigen Hilfeempfänger entfallen.«
    Anreiz und Strafe

    Auf diese Weise kann auch der Betrag für die Menschenwürde gesenkt werden. Doch nicht nur mit Strafen sollen die Hilfeempfänger zu tauglichen Arbeitskräften gemacht werden, es gibt auch Anreize: »Um weitere Anreize zu schaffen, Geringqualifizierte auf dem Weg zu einer abgeschlossenen Berufsausbildung zu unterstützen und ihnen damit den Zugang zum Fachkräftearbeitsmarkt und zu den am Arbeitsmarkt besonders nachgefragten Berufen zu öffnen, erhalten Teilnehmende an einer berufsabschlussbezogenen Weiterbildung im SGB II und SGB III künftig ein monatliches Weiterbildungsgeld in Höhe von 150 Euro, wenn sie arbeitslos sind oder als Beschäftigte aufstockende SGB-II-Leistungen beziehen.«

    Wer sich diesen Lockungen dennoch verschließt und sich nicht als Kunde ins Jobcenter begibt, ist freilich nicht vor sozialstaatlicher Fürsorge sicher: »Zur Verbreiterung ihres Förderspektrums kann die Agentur für Arbeit oder ein durch diese beauftragter Dritter künftig eine ganzheitliche Betreuung (Coaching) durchführen. Diese verfolgt das Ziel eines grundlegenden Aufbaus der Beschäftigungsfähigkeit von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, die aufgrund von vielfältigen individuellen Problemen besondere Schwierigkeiten haben, Arbeit aufzunehmen. Das Coaching kann auch aufsuchend oder beschäftigungsbegleitend erfolgen.«

    Sich den Anforderungen des Arbeitsalltags zu unterwerfen erfordert eben eine gewisse Selbstorganisation und Disziplin. Wem das fehlt, dem soll auf die Sprünge geholfen werden. Jugendliche, die in der Arbeitssuche keine Perspektive für sich sehen und möglicherweise auf Abwege geraten, werden als Sicherheitsproblem ins Auge gefasst, dem es vorzubeugen gilt. Also muss man sie aufsuchen, um die »Beschäftigungsfähigkeit« an ihnen vor Ort herzustellen.

    Wie das »Bürgergeld«-Gesetz genau gestaltet sein wird, wird sich erst nach der Arbeit des Vermittlungsausschusses zeigen. Änderungen zum Besseren wird es aber nicht geben, denn schon der jetzt gescheiterte Entwurf basiert auf einem im Grunde von allen Parteien getragenen Grundkonsens, den die AfD so formuliert: Deutschland brauche eine »aktivierende Grundsicherung, die sicherstellt, dass wirklich Bedürftige die Hilfe erhalten, die sie benötigen«.

    Und genau so ist ja auch der Grundsatz der Hilfen im Paragraph 1 SGB I gemeint: Es braucht eine Grundsicherung, damit die Menschen wieder tauglich gemacht und in Arbeit gebracht werden. Sie selber sind dafür verantwortlich, obwohl sie die Sache nicht in der Hand haben. Zur Ausgestaltung des Drucks, der dazu auf sie ausgeübt wird, bieten sich dann viele Varianten an: ein bisschen mehr Regelsatz hier, mehr Zwang zur Arbeit da, mehr Verstärkung der Anreize, größere Nähe zum Klienten etc. Darüber darf munter gestritten werden, denn das zeichnet unsere demokratische Kultur schließlich aus.

    Anmerkung

    1 Siehe hierzu die Studie »Der soziale Staat. Über nützliche Armut und ihre Verwaltung« von Renate Dillmann und Arian Schiffer-Nasserie (Köln 2018)

    Suitbert Cechura ist Diplompsychologe und Psychotherapeut. Er lehrt an der Evangelischen Fachhochschule Rheinland-Westfalen-Lippe in Bochum Soziale Arbeit im Gesundheitswesen/Sozialmedizin

    #Allemagne #HartzIV #Bürgergeld #allocations_sociales #réforme #droit #WTF

  • Bürgergeld - Beton, Flexibilität und Schwäche - freitag.de
    https://www.freitag.de/autoren/alexander-fischer/buergergeld-beton-flexibilitaet-und-schwaeche?s=09

    Alexander Fischer, secretaire d’état auprès de la senatrice pour intégration, travail et questions sociales (#SenIAS) du gouvernement (Land) berlinois du parti de gauche (#Die_Linke) Katja Kipping nous propose cette analyse des nouvelles lois fédérales censées remplacer l’infâme #HartzIV qui s’appellerait désormais #Bürgergeld. Texte essentiel pour comprendre comment l’Allemagne dévéloppe le système inspirant les macronistes.

    23.11.2022 von Alexander Fischer - Die Union hat Verschärfungen des Bürgergeld-Gesetzes erzwungen. Aber ihre Blockade-Mehrheit im Bundesrat wäre keine, wenn andere Parteien andere Entscheidungen getroffen hätten. Die politische Verantwortung tragen viele.

    Wohl weil es sich im Schatten sehr großer Krisen vollzieht, wird in Deutschland nicht noch sehr viel mehr über eine der bedeutendsten Sozialreformen der letzten Jahre diskutiert. Mit dem Label „Bürgergeld“ hat die Ampel eine Reform des SGB II auf den Weg gebracht, die einen Bruch mit der letzten großen Reform des Grundsicherungssystems vollziehen will, die unter dem Namen „Hartz IV“ in die Geschichte der Bundesrepublik eingegangen ist. Wie groß man auch immer diesen Bruch qualitativ bewerten will, unstrittig ist, dass die Bezieher/innen von Grundsicherungsleistungen mit diesem Gesetz auf signifikante Verbesserungen hoffen dürften, ob bei der Höhe des Regelsatzes, dem Sanktionsregime oder der Verpflichtung, zumutbare Arbeit anzunehmen. Es war die CDU/CSU, die diese Reform im Bundesrat vorläufig gestoppt hat, weshalb gegenwärtig weitgehend hinter verschlossenen Türen im Vermittlungsausschuss zwischen Bundestag und Bundesrat über einen Kompromiss verhandelt wird, der noch in dieser Woche Bundestag und Bundesrat passieren muss, damit er überhaupt noch rechtzeitig zum 1.1.2023 praktisch umgesetzt werden kann. Und alles sieht danach aus, als ob die CDU/CSU eine Verschärfung der Sanktionsregelungen erzwingen wird. Die Ampel musste nach rechts verhandeln. Aber ist das ein Naturgesetz? Keinesfalls. Die politische Verantwortung für die weitere Verwässerung einer schon im Ansatz begrenzten Sozialreform tragen viele.

    Es lohnt sich, dafür einen Blick auf das Verfahren im Bundesrat und die Machtarithmetik, die in ihm zum Ausdruck kommt, zu werfen. Die Bürgergeld-Reform ist technisch gesehen ein Zustimmungsgesetz, das nicht nur mit Mehrheit vom Bundestag beschlossen werden muss, sondern auch im Bundesrat eine Mehrheit braucht. Das #Bundestag (@klaus++ c’est une erreur, il s’agit du Der #Bundesrat) ist als „Parlament der Länderregierungen“ (Selbstdarstellung) aus 69 Sitzen zusammen gesetzt, die (mit Unschärfen) nach der Größe auf die Bundesländer verteilt sind. Die Besetzung der Sitze und das Stimmverhalten bestimmen die jeweils amtierenden Landesregierungen. Enthaltungen zählen bei Abstimmungen wie Nein-Stimmen. Und da die Koalitionsverträge in den Bundesländern immer einen Passus enthalten, der bestimmt, dass im Bundesrat bei Uneinigkeit der Koalitionsparteien mit Enthaltung votiert wird, ergibt sich in der gegenwärtigen Zusammensetzung des Bundesrats folgende Machtarithmetik:

    Die Ampel-Parteien können auf insgesamt 16 jedenfalls in der Logik der regierenden Parteifarben sichere Ja-Stimmen bauen, die sich aus den 4 Landesregierungen von Hamburg (SPD/Grüne, 3), Niedersachsen (SPD/Grüne, 6), Saarland (SPD, 3) und Rheinland-Pfalz (Ampel, 4) speisen. Die beiden weiteren für den Bundesrat theoretisch relevanten Parteien sind CDU/CSU und DIE LINKE. Die CDU/CSU kann wegen der oben beschriebenen Logik nicht weniger als 39 Stimmen für eine Blockade versammeln, die sich aus den 8 Landesregierungen von Bayern (CSU/Freie Wähler, 6), Baden-Württemberg (Grüne/CDU, 6), Hessen (CDU/Grüne, 5), Nordrhein-Westfalen (CDU/Grüne, 6), Schleswig-Holstein (CDU/Grüne, 4), Brandenburg (SPD/CDU/Grüne, 4), Sachsen-Anhalt (CDU/SPD/Grüne, 4) und Sachsen (CDU/SPD/Grüne, 4) zusammen setzen. Damit hat die CDU/CSU allein, sofern sie ihre jeweils mitregierenden Landesparteien auf eine Linie verpflichtet (was offenbar geschehen ist), die Möglichkeit, mehr als 35 Enthaltungen im Bundesrat zu mobilisieren, die für eine Blockade nötig sind. Anders sieht das bei der LINKEN aus. Sie kann bis zu 14 Stimmen im Bundesrat für eine Enthaltung mobilisieren, die sich aus den Landesregierungen in Berlin (SPD/Grüne/LINKE, 4), Thüringen (LINKE/SPD/Grüne, 4), Bremen (SPD/Grüne/LINKE, 3) und Mecklenburg-Vorpommern (SPD/LINKE, 3) zusammen setzen.

    Es ist diese Macht-Arithmetik, die die Ampel dazu zwingt, in erster Linie mit der CDU/CSU zu verhandeln, und das heißt materiell über sozialpolitische Verschlechterungen des vorliegenden Entwurfs zu reden. Aber diese Macht-Arithmetik ist nicht vom Himmel gefallen, sondern das Ergebnis politischer Entscheidungen. Es waren die baden-württembergischen Grünen, die 2021 bewusst entschieden haben, keine Ampel-Landesregierung mit SPD und FDP zu bilden, sondern weiter mit der CDU zu regieren. Es waren die nordrhein-westfälischen Grünen, die 2022 sehr bewusst entschieden haben, keine Ampel-Landesregierung unter Führung der SPD zu bilden, sondern eine schwarz-grüne unter Führung der CDU. Hätten sie sich nur in einem Fall anders entschieden, könnte die CDU/CSU heute nur 33 Stimmen, und damit keine Blockade-Enthaltungsmehrheit im Bundesrat mobilisieren. Dann hätte die Ampel 22 sichere Gestaltungs-Stimmen im Bundesrat, und es wäre viel naheliegender, sich statt um die Auflösung des von Friedrich Merz angerührten Betons um die 14 Stimmen aus den Ländern zu bemühen, in denen DIE LINKE mitregiert. Eine erfolgreiche Verhandlung würde dann zu 36 Ja-Stimmen im Bundesrat und damit zur Verabschiedung des Gesetzes führen. Wer also jetzt vor allem darüber klagt, dass die CDU/CSU das macht, was sie eben macht, sollte nicht vergessen, wer sie in diese Machtposition durch landespolitische Entscheidungen gebracht hat.

    Ein schwieriger Abwägungsprozess würde dann vor allem auf DIE LINKE zukommen, zu deren Gründungskonsens die fundamentale Ablehnung von Hartz IV gehört. Für welche Verbesserungen wäre man bereit, dem Gesetz zu einer Mehrheit im Bundesrat zu verhelfen, auch dann, wenn zentrale Funktionsprinzipien von Hartz IV noch nicht überwunden sind? Es wäre keine leichte Debatte, das ist sicher. Allein wenn sich SPD und Grüne im Jahr 2019 in Brandenburg für die rechnerisch und politisch mögliche Bildung einer rot-rot-grünen Landesregierung entschieden hätten, könnten die Ampel-Parteien und die rot-rot-grünen bzw. rot-roten Landesregierung gegenwärtig zusammen 34 Stimmen mobilisieren, nur eine weniger als die Mehrheit von 35 Stimmen. Und die Verhandlungssituation sähe völlig anders aus, weil es ausreichen würde, mit einem weiteren Land einen Deal zu machen. Der Beton des Friedrich Merz wäre äußerst brüchig. Aber zu dieser Wahrheit gehört eben auch die gegenwärtige Schwäche der LINKEN, die dazu führt, dass sie in vielen Bundesländer überhaupt kein Machtfaktor mehr ist .

    Der Beton der CDU/CSU, die machtpolitische Flexibilität der Grünen (und abgestuft auch der SPD) und die Schwäche der LINKEN sind es, die jetzt dazu führen, dass am Ende eben doch wieder CDU und CSU die Chance bekommen, selbst vergleichsweise kleine soziale Verbesserungen für Millionen zu verwässern und schlimmstenfalls zu blockieren.

    #Allemagne #politique #allocations_sociales #HartzIV #Bürgergeld

  • Die Armut in Deutschland hat sich laut jüngstem Armutsbericht der B...
    https://diasp.eu/p/12896220

    Die Armut in Deutschland hat sich laut jüngstem Armutsbericht der Bundesregierung weiter verfestigt und Corona hat das noch einmal verstärkt. Eine wichtige Ursache ist der große Niedriglohnsektor in Deutschland, in dem rund neun Millionen Menschen arbeiten, ganzer Stolz von lupenreinen Sozial-Demokraten wie Schröder. #HartzIV #BTW21 (piqd) https://www.zeit.de/wirtschaft/2021-05/bettina-kohlrausch-corona-homeoffice-armut-reichtum-ungleichheit-bundesregierun

  • Neben dem Rechner zeigen Infografiken, wie es den Menschen einer Sc...
    https://diasp.eu/p/12465495

    Neben dem Rechner zeigen Infografiken, wie es den Menschen einer Schicht im Vergleich zu anderen geht. Man sieht auch, wie sich die Verhältnisse seit Mitte der 1980er-Jahre verändert haben, und wie Geschlecht, Wohnort, Familienverhältnisse oder Herkunft sich auswirken. Und man sieht, dass nur wenigen der Aufstieg gelingt. (piqd) #HartzIV #NoGroKo https://www.zeit.de/wirtschaft/2021-02/soziale-ungleichheit-armut-reichtum-schichten-rechner-studie-deutschland

  • Erklärung zum Austritt aus der Partei DIE LINKE. | inge-hannemann.de
    http://inge-hannemann.de/erklaerung-zum-austritt-aus-der-partei-die-linke


    Inge Hannemann explique pourquoi elle quitte le parti Die Linke . Son départ est la conséquence d’une politique qui s’intéresse surtout aux résultats des élections. Ce courant prétend que les chômeurs et ouvriers ne votent plus à gauche et qu’il faut alors tenir un discours mordenisé qui tourne autour de la diversité, des jeunes citadins, des universitaires et auto-entrepreneurs précaires, des femmes, des LGBT et personnes à l’identité diverse.

    Elle constate à mi-mots un mépris des fonctionnaires du parti pour les chômeurs et les pauvres et dénonce que les politiciennes et politiciens ne cherchent plus à mener des actions solidaires avec les personnes défavorisées.

    Inge Hannemann est connue parce qu’elle a mis en question le système Hartz IV avant d’être licenciée par le Jobcenter où elle défendait les intérêts des demandeurs d’aide au lieu de les mettre sous pression et de les faire rentrer dans le moule de l’oppression comme l’exigeaient ses supérieurs.

    Pendant son combat contre l’institution Hartz IV elle rejoignit le parti Die Linke qui lui paraissait comme son allié naturel. Là, après quelques années d’engagement au sein du parti elle constate que le monde de la politique officielle allemande n’a pas de place pour des personnes qui défendent sans compromis les intérêts des plus défavorisés.

    Lüneburg, 6. September 2020, Inge Hannemann

    Liebe Genoss*innen

    Mit diesem Schreiben möchte ich ein wenig meinen Austritt aus der Partei DIE LINKE. begründen. Es umfasst, schon aus Lesefreudigkeit, nicht alle politischen Themen, sondern Einzelpunkte aus Sicht kaum mehr berücksichtigten Gruppen durch DIE LINKE. und die Position der LINKEn. Das Schreiben hat auch nicht den Anspruch einer wissenschaftlichen Analyse, sondern stellt vielmehr ein persönliches Empfinden und für mich einen fast aussichtslosen politischen Kampf „für etwas“ durch meine Person dar.

    „Gib mir was, was ich wählen kann – Demokratie ohne Langzeitarbeitslose?“ titelt ein Buch der „Denkfabrik – Forum für Menschen am Rande Sozialunternehmen – Neue Arbeit gGmbH Stuttgart“.

    Es ist nichts neues, wenn ich schreibe, dass sich die soziale Ungleichheit auch im Wahlverhalten zeigt. Das Wahlverhalten schrumpfte unter dem Status „arbeitslos“ innerhalb der LINKE um über die Hälfte innerhalb der letzten 11 Jahre. Wählten mit der Zweitstimme bei den Bundestagswahlen 2009 noch 31 Prozent der „Arbeitslosen“ die LINKE., waren es 2013 zehn Prozent weniger (21 Prozent) und bei der letzten Bundestagswahl 2017 nur noch 15 Prozent. Das sind Zahlen, die uns als Partei DIE LINKE. eigentlich erschrecken sollte und gleichzeitig dazu motivieren müsste diese Gruppe primär erneut in den Blick zu nehmen.

    Das sehe ich kaum noch. Die Debatten, die ungleich ebenso wichtig sind, um Rassismus, Wohnen, Gender, Abtreibung oder das Sichern von Arbeitsplätzen nahmen in den letzten Jahren eine zunehmende Rolle bei den LINKEn ein.

    Dabei wird scheinbar nicht bemerkt, wer primär für die Sicherung von Arbeitsplätzen plädiert oder die Beratung auf Augenhöhe in den Jobcentern fordert, dass man selbst im System der Selbstausbeutung des prekären Arbeitsmarktes feststeckt. Und damit gleichzeitig den (Selbst)-Wert eines Menschen davon abhängig macht.

    Damit verschwindet die Frage nach der sozialen Gerechtigkeit immer mehr im Hintergrund. Es ist in meinen Augen nicht ausreichend, wenn 1x jährlich zwar ein Treffen der Aktivist*innen der Erwerbslosenszene und Verbände im Bundestag ausgerichtet wird, jedoch gleichzeitig der Fetischismus einer sozialen Teilhabe zwangsverbunden mit einer abhängigen Beschäftigung proklamiert wird.

    Eine linke Politik muss die Klassenfrage aller in den Vordergrund stellen – unabhängig des Status, der Bildung, der Religion, der Herkunft oder der Art einer Beschäftigung, bzw. Nicht-abhängige-Beschäftigung. Linke Politik strebt eine Gleichwertigkeit und Gleichheit aller Menschen an (bzw. sie geht davon aus) und möchte, dass alle Menschen gleiche Lebenschancen, Rechte und Freiheit haben. Sie muss sozial-ökonomisch kritisch sein und gleichzeitig das Kapital und den Kapitalismus kritisch betrachten. Weiterhin ist es die Aufgabe sich in Bündnissen fest zu verankern, um den in Teilen intransparente Kokon des Bundestags aufzubrechen.

    Es ist nicht ausreichend politische Verantwortung auf Bündnisse oder Sozialverbände abzugeben, um den eigentlichen Markenkern „Soziales“ selbst zu verringern. Linke Politik organisiert und mobilisiert. Es ist zu einfach den Eindruck zu erwecken, dass die Basis, je nach Aufstellung und Stärke der Kreis-, und Landesverbände, diese Arbeit übernimmt und mit Sitzen auf kommunaler Ebene vertritt. Es ist auch zu einfach zu sagen, dass sich ja jede/r politisch engagieren kann, um seine Punkte auf der politischen Ebene zu vertreten. Wenn es so wäre, dann würden die Parteien vor lauter Engagement aus allen Nähten platzen.

    Ich stelle fest, dass die Empathie gegenüber Menschen, die aus der Gesellschaft „draußen“ sind auch bei den Linken zunehmend verloren geht. Ja, sie sind nicht immer einfach (aber wer ist das schon). Es sind für mich inakzeptable Verhaltensweisen und Haltungen, wenn Forderungen in einem Klassismus enden: „Kinder, Frauen und Familien drohen die Verlierer der Corona-Krise zu werden“.

    Mag es links rüberkommen, wird auf die Weise suggeriert, dass alle anderen Gruppen, insbesondere die Erwerbslosen oder sonstige nicht abhängig Beschäftigten keine Verlierer*innen der Corona-Krise sind. Der Antrag auf einen Corona-Zuschlag für Erwerbslose im Bundestag wird somit negiert und hinterlässt eine Ausgrenzung der Gruppe der Sozialleistungsberechtigten.

    Und ich hier bei dem Punkt bin, dass gerade – nicht „konforme“ Gruppen – sich von den Linken im Stich gelassen fühlen. Ich habe keine Antworten mehr, wenn mich auf der Straße, wenn mich bundesweite Emails, Anrufe oder Nachrichten via Soziale Netzwerke erreichen, die nach dem verlorenen gegangen Engagement der Linken gegenüber Erwerbslosen, prekär Beschäftigten, Menschen mit Behinderung, Sozialleistungsberechtigten oder Erwerbsunfähigen suchen und fragen.

    Armut und Ausgrenzung sind nun mal keine Merkmale um sich lauter oder wirksamer wehren zu können. Arm sein, in Teilen vereinsamt in der Wohnung zu sitzen oder die physische und psychische Kraft verloren zu haben, gehen oftmals damit einher, sich nicht zu zeigen.

    Es geht hier auch nicht um Befindlichkeiten der von Armut Betroffenen und meiner Person. Es geht darum, dass ich mir die Frage stelle: „Ja, wo sind sie denn, DIE LINKE.?“ Eine Gleichwertigkeit und Gleichheit aller Menschen sehe ich hier nicht mehr. Und ein lautstarkes Einsetzen für diese Menschen durch DIE LINKE-, die diese Kräfte nicht mehr haben, leider ebenso wenig.

    Mir fehlen die physischen Kräfte für etwas zu kämpfen, wenn ich die politische Unterstützung nicht erhalte und stattdessen der Wunsch herangetragen wird, doch etwas leiser zu sein. Nein, das werde ich natürlich nicht tun – aber, es geht auch parteilos. Wenn Profilierungssucht oder Kompetenzgerangel Überhand nehmen, läuft etwas gewaltig schief. Dafür sind mir meine Mitmenschen zu wichtig, als mich diesen Auseinandersetzungen hinzugeben.

    Und wenn von Armut Betroffene nicht mehr bereit sind Kompromisse einzugehen, trage ich dieses mit. Es ist deren berechtigte Forderung gleichberechtigt gesehen und behandelt zu werden. Und es ist kein Demokratieunverständnis-, oder Unfähigkeit diese Forderungen einzufordern. Es ist ihr legitimer Anspruch gegenüber linker Politik.

    Solidarische Grüße

    Inge Hannemann

    #gauche #Allemagne #Hartz_IV #politique

  • Allemagne, 3 octobre 1990 : le démantèlement de la RDA
    https://journal.lutte-ouvriere.org/2020/10/14/allemagne-le-demantelement-de-la-rda_152208.html


    #RDA #Allemagne #réunification #Hartz_IV #capitalisme #chômage #salaire #éphéméride #3_octobre

    La propagande de l’Ouest expliqua et répète encore que l’économie de RDA était désuète sinon moribonde ; en réalité les entreprises les plus susceptibles de concurrencer les multinationales occidentales furent parmi les premières à être découpées en morceaux puis liquidées. Foron, grand fabricant de réfrigérateurs qui exportait avec succès vers trente pays, fut démantelé ; Robotron, spécialisé dans l’informatique et les réseaux, fut offert à IBM et SAP ; les mines de potasse de Bischofferode attribuées à BASF malgré la grève de la faim des mineurs désespérés, tandis qu’il était fait cadeau à Elf Aquitaine des usines de la Leuna et du réseau de stations-service de RDA.

    6 500 entreprises furent vendues, toujours très en dessous de leur valeur. En fait d’économie de marché, ces rachats et liquidations donnèrent lieu à une orgie de subventions. « En vérité, les cinq années [de construction de l’Est] ont représenté le plus grand programme d’enrichissement d’Allemands de l’Ouest jamais mis en œuvre », déclarait en 1996 l’ancien maire de Hambourg Henning Vors­che­rau (SPD).

    Les grandes entreprises qui ne furent pas liquidées devinrent des ateliers de groupes de l’Ouest, à la main-d’œuvre sous-payée. L’ouvrier et chansonnier est-allemand Gundermann décrivait de manière sarcastique les nouvelles relations Est-Ouest : « J’ai enfin un vrai boulot, et toi tu as quelqu’un qui te fait le travail… »

  • Trotz Mindestlohn hat Deutschland nach wie vor einen der größten Ni...
    https://diasp.eu/p/11774489

    Trotz Mindestlohn hat Deutschland nach wie vor einen der größten Niedriglohnsektoren in Europa. Durch die Corona-Krise wird einmal mehr offensichtlich, dass das deutsche Wirtschafts- und Sozialmodell hier über ein grundlegendes Funktionsdefizit verfügt, und der Problemdruck steigt gleich in mehrfacher Hinsicht. #Arbeit #HartzIV https://www.bpb.de/apuz/315575/der-niedriglohnsektor-in-der-corona-krise

  • Inge Hannemann: »Ich bleibe aktiv«
    https://www.neues-deutschland.de/artikel/1141549.inge-hannemann-ich-bleibe-aktiv.html

    08.09.2020 von Markus Drescher - Inge Hannemann über ihren Austritt aus der Linkspartei

    Die damalige Arbeitsvermittlerin Inge Hannemann wurde als »Hartz-IV-Rebellin« einer breiten Öffentlichkeit bekannt. Sie kritisierte vehement die Sanktionspraxis in den Jobcentern. Im Jahr 2015 erschien ihr Buch »Die Hartz IV Diktatur. Eine Arbeitsvermittlerin klagt an.« Von 2015 bis zu ihrem krankheitsbedingten Ausscheiden 2017 saß Hannemann für die Linke in der Hamburger Bürgerschaft. Heute lebt sie in Lüneburg.

    Sie haben am Dienstag Ihren Austritt aus der Linkspartei öffentlich gemacht. Was hat Sie dazu bewogen, die Partei zu verlassen?

    Ich möchte zuerst betonen, dass dieser Schritt nicht von heute auf morgen kam, oder aus einer Frustsituation heraus. Der Entschluss zum Parteiaustritt hat sich über die letzten Monate langsam entwickelt. Begleitet auch von Gesprächen mit meinem Kreis- und Landesverband - aber auch mit Berlin. Es war also keine Entscheidung, die ich für mich im Stillen getroffen habe, sondern die tatsächliche viele Monate Vorlauf hatte mit Diskussionen und Beobachtungen.

    Sie konnten also letztendlich nicht davon überzeugt werden zu bleiben.

    Ich habe in dieser Zeit natürlich versucht, meine Kritik deutlich anzusprechen - nämlich, dass die Linke neben all den anderen wichtigen und richtigen Themen auch das Soziale wieder in den Vordergrund rücken sollte. Allerdings aus meiner Sicht letztendlich tatsächlich ohne Erfolg.

    Was meinen Sie mit dem Sozialen?

    Es geht um die Situation der Menschen, die »draußen« sind. Das sind auch die Erwerbslosen, auf die sich meistens kapriziert wird - aber bei Weitem nicht nur. Das sind auch Menschen mit Behinderung, Erwerbsunfähige oder Menschen, die aus den unterschiedlichsten Gründen einfach keine Chance mehr auf dem Arbeitsmarkt haben. Sehr vieles hängt immer noch am Arbeitsethos, politisch berücksichtigt werden deshalb vor allem diejenigen, die arbeitsfähig sind. Das ist natürlich wichtig, aber es sollten eben auch nicht die vergessen werden, die nicht mehr arbeiten können.

    Warum ist die Linke Ihrer Meinung nach derzeit nicht in der Lage, vehement für die Interessen dieser Menschen zu kämpfen?

    Ich denke, ein ganz großes Problem ist nach wie vor die interne Zerstrittenheit der Partei und der Bundestagsfraktion sowie die vielen Strömungen und unterschiedlichen Ansichten. Anstatt gemeinsam zu handeln, gibt es diese Lagerbildung. Das führt aus meiner Sicht dazu, dass man eher reagiert und nicht selbst agiert. Und man hat auch den Blick dafür verloren, was auf der Straße und unter den »einfachen« Mitgliedern los ist. Für die ist es zudem auch wahnsinnig schwer, durchzudringen. Ohne Position, Funktion oder die richtigen Beziehungen ist es kaum mehr möglich, Einfluss zu nehmen.

    Was hätten Sie sich gewünscht?

    Ein deutlicheres Auftreten und Vorangehen. Zum Beispiel im Fall der Forderung nach einer Corona-Bonuszahlung für Erwerbslose von 200 Euro. Dazu gab es zwar einen Antrag im Bundestag - der erwartungsgemäß an der Großen Koalition scheiterte. Doch kam dieser erst, als Sozialverbände und Aktivisten das Thema schon gesetzt hatten. Die Linke ist da nur aufgestiegen, anstatt selbst aktiv zu werden und als erstes zu sagen: »Moment, so geht das nicht.« Das tolle Engagement, das nun etwa rund um den Cum-Ex-Skandal und Finanzminister Olaf Scholz gezeigt wird, hätte ich mir so auch für die sozialen Belange gewünscht.

    Hat die Partei ihre soziale Vorreiterrolle verloren?

    Komplett. Derzeit sehe ich leider keine Partei, die diese Rolle innehat. Die Linke muss wieder ein Ort für Erwerbslose und von Armut Betroffene werden - politisch und sichtbar vor Ort. Derzeit wird die parlamentarische Arbeit für von Armut Betroffene mit dem Kampf nach außen mit dieser Gruppe gleichgesetzt. Das ist sie aber gerade für die Erwerbslosen oder von Armut Betroffenen eben nicht.

    Wie geht es für Sie nun politisch weiter?

    Ich werde auf jeden Fall nicht unpolitisch. Ich bleibe hier vor Ort in Lüneburg aktiv in dem Bündnis Lüneburg sozial, in dem Sozialverbände, der SDS, die Linke, Gewerkschaften und einzelne Aktivisten engagiert sind. Ich werde auch weiterhin die Linkspartei in Lüneburg mit inhaltlicher Arbeit unterstützen. Ich verlasse die Partei ja nicht im Groll, sondern sehe einfach meine politische Heimat dort nicht mehr. Die Linke Lüneburg schätzt das Engagement für und mit Erwerbslosen um Würde und soziale Sicherheit, und das wird auch meinerseits fortgesetzt.

    #gauche #Allemagne #Hartz_IV #politique

  • Aus dem neuen NL von Harald Thomé: "Die Regelbedarfe werden durchgä...
    https://diasp.eu/p/11610481

    Aus dem neuen NL von Harald Thomé: „Die Regelbedarfe werden durchgängig und systematisch klein gerechnet, alle möglichen weiteren Ansprüche, siehe z.B. der Anspruch auf digitale Endgeräte, werden mit allen erdenklichen Tricks kleingehalten bzw. ausgehebelt. Es müssen bedarfsdeckende Regelbedarfe her, mind. 600 EUR!“ #HartzIV https://www.der-paritaetische.de/publikationen/expertise-arm-abgehaengt-ausgegrenzt-eine-untersuchung-zu-mangella

  • #hartz4 17.08.2020 • Anna Mayr im Interview über Arbeitslosigkeit u...
    https://diasp.eu/p/11536144

    #hartz4

    17.08.2020 • Anna Mayr im Interview über Arbeitslosigkeit und ihr Buch „Die Elenden“

    https://www.jetzt.de/kultur/anna-mayr-im-interview-ueber-arbeitslosigkeit-und-ihr-buch-die-elenden

    „Wenn man sich nur über seinen Job identifiziert, sind Menschen ohne Job nichts“

    Mit ihrem Buch „Die Elenden“ will Autorin Anna Mayr den Blick auf Arbeitslose verändern. Im Interview erzählt sie über ihr Aufwachsen mit Hartz IV und was sich ändern muss.

  • Wenn sich Sozialgerichte mit dem Trinkgeld für Hartz IV-Empfänger beschäftigen
    https://aktuelle-sozialpolitik.blogspot.com/2017/10/trinkgelder-und-hartz4.html
    Landshut gegen Karlsruhe - in Bayern gibts für Hartzis kein Trinkgeld.

    Samstag, 14. Oktober 2017 - Trinkgeld muss mit Hartz IV verrechnet werden. »Hartz-IV-Aufstockern, die in ihrem Job Trinkgeld bekommen, darf der Betrag von staatlichen Leistungen abgezogen werden. Das entschied das Sozialgericht Landshut (Az.: S 11 AS 261/16).« Hintergrund ist der folgende Sachverhalt: »Geklagt hatte eine Hartz-IV-Bezieherin, die auch als Kellnerin tätig war. Zusätzlich zu ihrem Lohn erhielt sie monatlich Trinkgelder in Höhe von durchschnittlich 25 Euro. Das Jobcenter berücksichtigte bei der Frau den ihr zustehenden Freibetrag, rechnete aber neben dem Lohn auch das Trinkgeld als Einkommen mindernd auf ihre Hartz-IV-Leistungen an.«

    Das wollte die Betroffene nicht akzeptieren und hat Klage eingereicht: »Die Trinkgelder dürften nicht als Einkommen angerechnet werden, meinte sie. Denn nach dem Gesetz seien freiwillige Zuwendungen anderer Personen nicht als Einkommen zu berücksichtigen, wenn dies „grob unbillig“ wäre. Die Höhe der steuerfreien Trinkgelder sei zudem sehr gering.«

    Offensichtlich bezieht sich die Klägerin auf § 11a Abs. 5 SGB II, der Paragraf steht unter der Überschrift „Nicht zu berücksichtigendes Einkommen“. Schaut man sich den Absatz 5 an, dann findet man dort die folgende Formulierung:

    Zuwendungen, die ein anderer erbringt, ohne hierzu eine rechtliche oder sittliche Pflicht zu haben, sind nicht als Einkommen zu berücksichtigen, soweit
    1. ihre Berücksichtigung für die Leistungsberechtigten grob unbillig wäre oder
    2. sie die Lage der Leistungsberechtigten nicht so günstig beeinflussen, dass daneben Leistungen nach diesem Buch nicht gerechtfertigt wären.

    Dieser Bezugnahme wollte das Sozialgericht nicht folgen. Im SG Landshut, Urteil v. 27.09.2017 – S 11 AS 261/16 finden wir hierzu die folgende Begründung:

    »Trinkgeld ist Arbeitslohn. Zum Arbeitslohn gehören alle Vorteile, die für eine Beschäftigung im öffentlichen oder privaten Dienst gewährt werden (§ 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Einkommensteuergesetz (EStG)). Dies gilt auch für die Zuwendung eines Dritten, wenn diese ein Entgelt „für“ eine Leistung bildet, die der Arbeitnehmer im Rahmen des Dienstverhältnisses für seinen Arbeitgeber erbringt, erbracht hat oder erbringen soll. Voraussetzung ist, dass sie sich für den Arbeitnehmer als Frucht seiner Arbeit für den Arbeitgeber darstellt und im Zusammenhang mit dem Dienstverhältnis steht ... Trinkgeld i.S. des § 3 Nr. 51 EStG ist eine dem dienstleistenden Arbeitnehmer vom Kunden oder Gast gewährte zusätzliche Vergütung, die eine gewisse persönliche Beziehung zwischen dem Arbeitnehmer und dem Dritten voraussetzt. Trinkgeld ist eine freiwillige und typischerweise persönliche Zuwendung an den Bedachten als eine Art honorierende Anerkennung seiner dem Leistenden gegenüber erwiesenen Mühewaltung in Form eines kleineren Geldgeschenkes ... Zum Begriff des Trinkgelds gehört es demnach, dass in einem nicht unbedingt rechtlichen, jedenfalls aber tatsächlichen Sinne Geldfluss und honorierte Leistung korrespondierend einander gegenüberstehen, weil die durch die Zuwendung „belohnte“ Dienstleistung dem Leistenden unmittelbar zugutekommt. Faktisch steht der Trinkgeldempfänger damit in einer doppelten Leistungsbeziehung und erhält korrespondierend dazu auch doppeltes Entgelt, nämlich das Arbeitsentgelt seitens seines Arbeitgebers und das Trinkgeld seitens des Kunden.«

    Alles klar? Man kann das auch so ausdrücken: Trinkgeld ist Teil der Entlohnung und muss deshalb angerechnet werden nach den geltenden Bestimmungen.

    Kann Richter so sehen. RIchterin kann aber auch urteilen wie folgt.

    SG Karlsruhe Urteil vom 30.3.2016, S 4 AS 2297/15. Und da finden wir einen Leitsatz, den jeder verstehen kann: »Die Anrechnung von Trinkgeld ist nach § 11 a Abs. 5 SGB II grundsätzlich ausgeschlossen, sofern die Höhe des Trinkgeldes ca. 10 % der nach dem SGB II zustehenden Leistungen oder einen monatlichen Betrag von 60 EUR nicht übersteigt.«

    Klare Ansage. Wie kommen die Karlsruher Sozialrichter zu diesem Ergebnis? Im Karlsruher Fall ging es um eine alleinerziehende Mutter, die als aufstockende Friseurin gearbeitet hat. Offensichtlich, folgt man der Sachverhaltsdarstellung des Gerichts, hatte das beklagte Jobcenter bei der Anrechnung des Arbeitseinkommens 60 Euro pro Monat „aufgeschlagen“:

    »Zur Begründung wurde ausgeführt, dass bei der Tätigkeit einer Friseurin mit 60 Arbeitsstunden pro Monat die Einnahme eines monatlichen Trinkgeldes in Höhe von 60,- EUR anzunehmen sei. Gehe man davon aus, dass ein Kunde pro Arbeitsstunde bedient werde und je Kunde 1,- EUR Trinkgeld gezahlt werde, ergebe sich dieser weitere Betrag, der als Arbeitseinkommen anzurechnen sei.«

    Warum haben die das gemacht? Man muss wissen, dass das Jobcenter in der vorherigen Leistungsbewilligungsperiode die „Kundin“ nach Trinkgeld befragt, aber keine Antwort bekommen hatte - und letztlich von einer Anrechnung von Trinkgeld absah. Das hat man nun durch die „geschätzte“ Trinkgeldbestimmung offensichtlich korrigieren wollen.

    Vor diesem Hintergrund klagte die Betroffene mit der Begründung »dass die Annahme von monatlich erzieltem Trinkgeld in Höhe von 60,- EUR falsch sei. Zudem seien Trinkgelder kein Arbeitsentgelt, da sie ohne Anerkennung einer Rechtspflicht freiwillig von Dritten bei einem bestimmenden Mindestmaß an persönlicher Beziehung gewährt würden, weswegen § 11a Abs. 5 SGB II einschlägig sei. Jedenfalls sei eine fiktive Anrechnung nicht rechtmäßig, zumal auch Arbeitszeiten anfielen, in denen keine Kundschaft vorhanden sei. Es könne zudem nicht generell unterstellt werden, dass jeder Kunde oder jede Kundin 1,- EUR Trinkgeld gebe.«

    Das Sozialgericht hat der Klage hinsichtlich des Trinkgeldes entsprochen, mit dieser Begründung:

    »Trinkgeldeinahmen erfüllen grundsätzlich die Voraussetzungen des Befreiungstatbestandes nach § 11a Abs. 5 SGB II ... Trinkgeldzahlungen sind regelmäßig Zuwendungen eines anderen, zu deren Erbringung keine rechtliche Pflicht besteht. Nach der Legaldefinition in § 107 Abs. 3 Satz 2 der Gewerbeordnung (GewO) ist Trinkgeld ein Geldbetrag, den ein Dritter ohne rechtliche Verpflichtung dem Arbeitnehmer zusätzlich zu einer dem Arbeitgeber geschuldeten Leistung zahlt. Auch eine sittliche Verpflichtung zur Zahlung von Trinkgeld dürfte in den meisten Fällen nicht vorliegen ... Am ehesten dürfte davon auszugehen sein, dass Trinkgeldzahlungen bei guten Dienstleistungen üblich, aber nicht verpflichtend sind, und zwar auch nicht sittlich-verpflichtend ... Trinkgeld ist ... letztendlich nichts anderes als eine Art „Spende“ und damit nicht verpflichtend, weil die Trinkgeldvergabe keinen Bestandteil des geschlossenen Vertrages im juristischen Sinne darstellt ... Dementsprechend wird das Trinkgeld auch als eine freiwillige Zahlung des Käufers oder Kunden an den Angestellten eines Dienstleisters, die über den Kaufpreis hinaus oder als eigenständige Zahlung geleistet wird, definiert ..., und zwar ohne „den mindesten Anspruch, weder dem Recht noch der Billigkeit nach“.«

    Bleibt noch offen, wie denn das SG Karlsruhe - anders als aktuell das in Landshut - zu dem Befund kommt, dass eine Anrechnung „grob unbillig“ wäre, denn das fordert ja der § 11a Abs. 5 Nr. 1 SGB II:

    »Die Annahme grober Unbilligkeit stützt die Kammer darauf, dass der von dem Kunden mit der Zahlung beabsichtigte Dank bzw. die gewollte Motivation der Klägerin weitestgehend ins Leere laufen würde, wenn das Trinkgeld auf der Seite der Klägerin keine Erhöhung ihrer Einnahmen zur Folge hätte. Die Anerkennung einer gelungenen Dienstleistung durch die Gabe des Trinkgelds würde - abgesehen von der freundlichen Geste der Gabe des Geldgeschenks - jedenfalls wirtschaftlich völlig entwertet. Der Gesetzgeber hat bei der Schaffung der Regelung des § 11a Abs. 5 Nr. 1 SGB II im Übrigen gerade als Indiz für die gewollte Anrechnungsfreiheit genannt, dass die Zuwendung erkennbar nicht auch zur Deckung des physischen Existenzminimums verwendet werden soll (BT-Drucks. 17/3404, S. 94). Es dürfte jedoch auf der Hand liegen, dass Kunden im Friseursalon das Trinkgeld nicht in der Absicht geben, dass physische Existenzminimum der Beschäftigten zu sichern. Auch würden wohl kaum noch Kunden Trinkgeld geben, wenn sie wüssten, dass das Geld vollständig auf das Jobcenter umgeleitet wird.«

    Nach Auffassung der Sozialrichter in Karlsruhe muss man sehen, dass das »SGB II ... auf vielfältige Weise auf Motivations- und Leistungsanreize (setzt), womit es nicht vereinbar wäre, eine so verbreitete Sitte wie die Gabe von Trinkgeld für gelungene Dienstleistungen auf dem Weg über den Erlass von Kürzungsbescheiden auszuhebeln.«

    Rechtsprechung SG Karlsruhe, 30.03.2016 - S 4 AS 2297/15 - dejure.org
    https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=SG%20Karlsruhe&Datum=30.03.2016&Aktenzeichen=S%204%20AS%202297/15

    #Trinkgeld #Recht #Justiz #Hartz_IV

  • Solidarisches Grundeinkommen : Kleine Schritte statt großer Sprünge - taz.de
    https://taz.de/Solidarisches-Grundeinkommen/!5571951&s=solidarisches+Grundeinkommen

    20. 2. 2019

    Kritik an Müllers Grundeinkommen: „Nicht mehr viel übrig“ - taz.de
    https://taz.de/Kritik-an-Muellers-Grundeinkommen/!5593831&s=solidarisches+Grundeinkommen

    21. 5. 2019

    Solidarisches Grundeinkommen : Berlin versucht es gerechter - taz.de
    https://taz.de/Solidarisches-Grundeinkommen/!5538120&s=solidarisches+Grundeinkommen

    7. 10. 2018

    Solidarisches Grundeinkommen : Müller erzeugt zu hohe Erwartungen - taz.de
    https://taz.de/Solidarisches-Grundeinkommen/!5538126&s=solidarisches+Grundeinkommen

    7. 10. 2018

    die woche in berlin: die woche in berlin - taz.de
    https://taz.de/Archiv-Suche/!5597084&s=solidarisches%2BGrundeinkommen&SuchRahmen=Print

    Bei der Europawahl legen die Grünen auch in Berlin mächtig zu, während sich die Koalition auf das solidarische Grundeinkommen und damit ein Lieblingsprojekt des Regierenden Michael Müller geeinigt hat, wird die Zahl der Geflüchteten bekannt gegeben, die es in Arbeit geschafft haben – sie ist mächtig gestiegen.

    Grundeinkommen kommt - taz.de
    https://taz.de/Archiv-Suche/!5604006&s=solidarisches%2BGrundeinkommen&SuchRahmen=Print

    2. 7. 2019

    Solidarisches Grundeinkommen : Der Müller-ÖBS kommt - taz.de
    https://taz.de/Solidarisches-Grundeinkommen/!5603979&s=solidarisches+Grundeinkommen

    2. 7. 2019

    Mehr als 200 Jobs - taz.de
    https://taz.de/Archiv-Suche/!5629817&s=solidarisches%2BGrundeinkommen&SuchRahmen=Print

    25. 9. 2019

    Solidarisches Grundeinkommen in Berlin: Die Nicht-Überwindung von Hartz IV - taz.de
    https://taz.de/Solidarisches-Grundeinkommen-in-Berlin/!5620955&s=solidarisches+Grundeinkommen

    10. 9. 2019

    Milchmüllerrechnung - taz.de
    https://taz.de/Archiv-Suche/!5603938&s=solidarisches%2BGrundeinkommen&SuchRahmen=Print

    3. 7. 2019

    Grundeinkommen : Großes Interesse bei Arbeitgebern - taz.de
    https://taz.de/Archiv-Suche/!5607257&s=solidarisches%2BGrundeinkommen&SuchRahmen=Print

    18. 7. 2019

    Jobs für Arbeitslose: Kritik an Müllers Modellprojekt - taz.de
    https://taz.de/Archiv-Suche/!5607714&s=solidarisches%2BGrundeinkommen&SuchRahmen=Print

    22. 7. 2019

    Pilotprojekt kommt gut an - taz.de
    https://taz.de/Archiv-Suche/!5623028&s=solidarisches%2BGrundeinkommen&SuchRahmen=Print

    3. 9. 2019

    #Allemagne #Berlin #Hartz_IV #emploi #travail #SGE