• Bundespressekonferenz zum #Fachkräfteeinwanderungsgesetz am 19.12.18

    Bundespressekonferenz zum Fachkräfteeinwanderungsgesetz mit Peter #Altmaier (Bundesminister für Wirtschaft und Energie), Hubertus #Heil (Bundesminister für Arbeit und Soziales) und Horst #Seehofer (Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat).

    #Beschäftigungsduldung
    #3+2_Regelung #Ausbildungsduldung
    #Identitätsklärung

    https://www.youtube.com/watch?v=ws_fmcoZu-U

    #Allemagne #immigration #loi_d'immigration #clarification_d'identité #conférence

    • La 3+2 Regelung concerne les demandeurs d’asile en formation professionnelle (berufliche Ausbildung) —> après le rejet de la demande d’asile c’est possible de demander une tolérance pour continuer leur formation professionnelle (Ausbidungsduldung). Les formations professionnelles en Allemagne sont généralement d’une durée de 3 ans. Ensuite la personne peut demander une tolérance (de 2 ans renouvelable) pour poursuivre l’emploi suite à la formation professionnelle (Beschäftigungsduldung). Donc 3 ans Ausbildungsduldung + 2 ans Beschäftigungsduldung = 3+2 Regelung.

      La nouvelle loi d’immigration, entrée en vigueur prévu pour janvier 2020, vise à calrifier la 3+2 Regelung au niveau national (actuellement la mise en ouvre depend des Länder et surtout des services d’immigration (Ausländerbehörden)).

      L’idée mentionné dans la conférence ci-dessus est : « nicht die falschen abzuschieben [sic] ». Les demandeurs d’asile en formationen professionnelle contribuent à l’économie et à la prospérité du pays et selon les ministres : au lieu de faire venir des personnes des pays tiers c’est mieux de garder ceux et celles qui sont déjà arrivé.es...citation de Heil concernat les travailleur.ses immigré.es des années 60 « [...] weil Arbeitskräfte kommen sollten und es kamen Menschen [sic] » - Heil fait appel à éviter une même situation.

      ...donc en prenant Heil au mot : on veut des travailleur.ses et pas des êtres humains pour l’économie allemande ?

      La loi est toujours en discussion - à voir les possibilités pour venir légalement depuis les pays tiers en Allemagne pour travailler...

    • Pressemitteilung des Bayerischen Flüchtlingsrats vom 20.12.2018

      Ausgebremst – die Beschäftigungsduldung ist eine weitere Lösungsverweigerung

      Bayerischer Flüchtlingsrat fordert eine integrative Wende in der Arbeitsmarktpolitik für Flüchtlinge und Geduldete

      Die Regierungskoalition hat mit der Beschäftigungsduldung einen Vorschlag vorgelegt, nach dem Flüchtlinge in Arbeit eine Aufenthaltsperspektive bekommen können. Die Bundesregierung zeigt sich zufrieden mit dem Kompromiß, hilfreich für Flüchtlinge und Geduldete ist er nicht. An die Erteilung sind viele Bedingungen geknüpft. Vor allem müssen mögliche Begünstigte schon eine Arbeitserlaubnis haben. Gerade hier haben die Ausländerbehörden die Möglichkeit, etwaige Verbesserungen ins Leere laufen zu lassen. Nötig ist nach Ansicht des Bayerischen Flüchtlingsrats eine angemessenere Erteilung der Beschäftigungserlaubnis, die einer Duldung vorausgeht.

      „Wem die Ausländerbehörden erst gar keine Arbeitserlaubnis erteilen will, dem nützt auch eine Beschäftigungsduldung nichts. Schon die Ausbildungsduldung scheitert in Bayern daran, dass viele Flüchtlinge zwar einen Ausbildungsvertrag bei einer Firma vorlegen können, aber dann keine Erlaubnis durch die Ausländerbehörde bekommen. Der kleine Teil derer, denen eine Ausbildung gestattet wird, dem verweigert dann die Ausländerbehörde meist die Ausbildungsduldung. Wir gehen davon aus, dass in ganz Bayern weniger als 50 Ausbildungsduldungen erteilt worden sind. Mit der jetzt beschlossenen Beschäftigungsduldung wird man ähnlich verfahren“, kritisiert Stephan Dünnwald, Sprecher des Bayerischen Flüchtlingsrats.

      „Das Problem liegt darin, dass die Ausländerbehörde vielen Asylsuchenden und Geduldeten die Integration in Arbeit oder Ausbildung verweigert, auch wenn sie gar nicht abgeschoben werden können. So stecken viele Asylsuchende und Geduldete in Bayern in einer Sackgasse fest – mit fatalen Folgen für die Integration. Die Beschäftigungsduldung wird dieses Problem nicht beheben, sondern ist nicht mehr als ein Schönheitspflästerchen. Hier hat es die Bayerische Staatsregierung in der Hand, endlich auch sozialpolitisch verantwortlich die Weichen in Richtung Integration zu stellen. Das würde auch der bayerischen Wirtschaft entgegenkommen."

    • Pressemitteilung 19.12.2018

      Deutschland braucht ein modernes Einwanderungsgesetz

      Zur heutigen Vorstellung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung zur Fachkräfteeinwanderung erklärt Filiz Polat, Sprecherin für Integrations- und Migrationspolitik:

      Der heute vorgelegte Entwurf ist enttäuschend. Der ohnehin schon zu kurz greifende Gesetzentwurf wird gleichzeitig von Seiten der Union strittig gestellt. Aus dem Asylstreit im Sommer hat die Union anscheinend nichts dazugelernt und bremst aufgrund interner Streitereien die Regierungsarbeit aus. Die Forderungen der Verbände, der Wirtschaft und der Unternehmen bleiben ungehört. Der schwarz-roten Koalition fehlen Mut und Innovationskraft für einen großen Wurf in der Migrationspolitik. Dabei wäre ein wirksames und praxistaugliches Einwanderungsgesetz keine Wohltat, sondern notwendig und längst überfällig.

      Die neu geschaffene Einwanderungsmöglichkeit zur Berufsausbildung wird mit so hohen Voraussetzungen überfrachtet, dass diese in der Praxis zur Einzelfallregelung verkommen wird. Die Ausbildungs- und Beschäftigungsduldung ist nicht nur unzureichend, sondern bedeutet für tausende geduldete Menschen in Ausbildung und Arbeit und ihre Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, dass trotz Integration durch Arbeit die Abschiebung bevorstehen kann.

      Deutschland braucht ein modernes Einwanderungsgesetz, das imstande ist, die großen vor uns liegenden Herausforderungen ohne ideologische Scheuklappen zu bewältigen - vom Fachkräftemangel bis zum demografischen Wandel. Dafür haben wir als grüne Bundestagsfraktion einen eigenen Gesetzentwurf vorgelegt. Mit unserem Entwurf führen wir eine Talentkarte für Arbeitskräfte ein. Einwandernde können sich so in Deutschland unbürokratisch einen Job suchen - und für sich und ihre Familie eine neue Zukunft in Deutschland aufbauen. Im Mittelpunkt steht ein punktebasiertes System mit klaren, transparenten und flexiblen Kriterien, die durch eine Kommission festlegt werden sollen. Dies hilft den Einwanderungswilligen und den Unternehmen. Das Einwanderungsgesetz sollte ein wichtiger Baustein der Migrationspolitik in einer globalisierten Welt sein und verlässliche und zeitgemäße Regelungen schaffen auch für diejenigen, die bereits hier sind. Mit dem Gesetzentwurf der GroKo wird das nicht gelingen. Es ist an der Zeit für ein Einwanderungsgesetz, das diesen Namen auch verdient.

      Den grünen Entwurf für ein Einwanderungsgesetz (BT-Drucksache 19/6542) finden Sie hier:

      http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/19/065/1906542.pdf

      https://www.gruene-bundestag.de/presse/pressemitteilungen/2018/dezember/deutschland-braucht-ein-modernes-einwanderungsgesetz.html

    • Fachkräftemangel: Arbeitsminister Heil will Vorrangprüfung für Asylbewerber dauerhaft aussetzen

      Die Bundesregierung will die Vorrangprüfung bei der Beschäftigung von Asylbewerbern und geduldeten Flüchtlingen dauerhaft abschaffen. „Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat die Absicht, im Einvernehmen mit den Ländern die Aussetzung der Vorrangprüfung durch Ministerverordnung in allen Agenturbezirken zu entfristen“, teilte eine Ministeriumssprecherin auf Anfrage des Handelsblatts mit. Dazu habe das Ministerium die Länder um Stellungnahme gebeten. Die Abstimmung mit den anderen Ressorts solle „zeitnah“ eingeleitet werden.

      Asylbewerber, deren Verfahren noch nicht abgeschlossen ist, und Geduldete dürfen nach bestimmten Aufenthaltsfristen in Deutschland arbeiten. Ursprünglich musste in den ersten 15 Monaten aber die Bundesagentur für Arbeit (BA) prüfen, ob es für die Stelle nicht auch einen geeigneten deutschen Bewerber oder EU-Bürger gibt.

      Diese Pflicht zur sogenannten Vorrangprüfung hatte die Bundesregierung im August 2016 per Verordnung aufgehoben. Sie stellte den Ländern damals aber frei, einzelne Regionen auszunehmen – etwa, weil die Arbeitslosigkeit dort weiter hoch ist. 23 der insgesamt 156 Agenturbezirke der BA hielten an der Vorrangprüfung fest, sie liegen in Bayern, im Ruhrgebiet und in Mecklenburg-Vorpommern.

      Allerdings hatte die Bundesregierung die Aussetzung bis zum August dieses Jahres befristet. Diese Befristung soll nun aufgehoben werden. Das Ministerium weist aber darauf hin, dass die Vorrangprüfung „jederzeit per Verordnung ganz oder teilweise wieder eingeführt werden“ könne, etwa wenn die Arbeitsmarktlage dies geboten erscheinen lasse.

      In den 23 Agenturbezirken der BA, in denen die Vorrangprüfung noch gilt, wurden im vergangenen Jahr nur 110 Asylbewerber und 24 Geduldete auf Jobsuche abgelehnt, weil sich für die betreffende Stelle auch Deutsche oder EU-Bürger beworben hatten. In gut 80 Fällen wurden Anträge abgelehnt, weil es andere Bewerber gab und zusätzlich die Arbeitskonditionen nicht stimmten.

      Die Arbeitsagentur muss nämlich – unabhängig von der Vorrangprüfung – in jedem Fall sicherstellen, dass Flüchtlinge nicht zu ungünstigeren Bedingungen eingestellt werden als vergleichbare deutsche Arbeitnehmer. Hier hat die Behörde im vergangenen Jahr in insgesamt knapp 8.000 Fällen ihr Veto eingelegt. In knapp 121.000 Fällen hat die BA ihr Okay gegeben, dass Asylbewerber oder Geduldete eine Beschäftigung aufnehmen dürfen.

      An diesem Mittwoch will das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf von Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) verabschieden, der Flüchtlingen und generell Ausländern besseren Zugang zur Ausbildungsförderung verschaffen soll. Sozialverbände wie der Paritätische Gesamtverband hatten darauf hingewiesen, dass diese Förderung wenig bringe, wenn gleichzeitig der Zugang zum Arbeitsmarkt durch Wiedereinführung der Vorrangprüfung erschwert würde.
      Auch Seehofer mit einem Gesetzesentwurf

      Neben dem Ausländerbeschäftigungsförderungsgesetz wird das Kabinett auch über eine Anpassung der Asylbewerberleistungen entscheiden. Die Geldleistung wird leicht angehoben, weil die Lebenshaltungskosten seit der letzten Anpassung gestiegen sind. Diese Maßnahme soll aber „kostenneutral“ umgesetzt werden, und zwar indem Geflüchtete, die in Gemeinschaftsunterkünften leben, künftig so behandelt werden, als lebten sie in einer Partnerschaft. Das heißt, für sie gilt ein niedrigerer Regelsatz.

      Von Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) steht das sogenannte Geordnete-Rückkehr-Gesetz auf der Tagesordnung der Ministerrunde. Es sieht eine Art „Duldung light“ und niedrigere Sozialleistungen für Flüchtlinge vor, die bei der Klärung ihrer Identität oder bei der Beschaffung von Ausweisdokumenten nicht kooperieren.

      Außerdem soll das Gesetz für eine verbesserte Durchsetzung der Ausreisepflicht von abgelehnten Asylbewerbern sorgen, etwa durch eine Absenkung der Ausweisungsschwellen oder erleichterte Möglichkeiten, Ausreisepflichtige in Haft zu nehmen.

      Besonders umstritten ist das Vorhaben, den Ländern zeitlich befristet zu erlauben, Abschiebehäftlinge in regulären Haftanstalten unterzubringen. Damit würde das geltende Trennungsgebot ausgehebelt. Alle Justizminister der Bundesländer mit Ausnahme Bayerns lehnen dies ab. Hierüber wird es sicher noch kontroverse Debatten im Bundesrat geben. Allerdings ist das Geordnete-Rückkehr-Gesetz nicht zustimmungspflichtig.

      Mit der Verabschiedung von Seehofers Gesetz im Bundeskabinett wird auch der Weg frei, die schon im Dezember vom Kabinett verabschiedeten Gesetze zur Fachkräfteeinwanderung und zur Duldung von gut in den Arbeitsmarkt integrierten Flüchtlingen im Bundestag zu behandeln. Die Union hatte die Verabschiedung des Geordnete-Rückkehr-Gesetzes zur Bedingung dafür gemacht, dass das parlamentarische Verfahren zum Fachkräfteeinwanderungsgesetz eingeleitet wird.

      https://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/fachkraeftemangel-arbeitsminister-heil-will-vorrangpruefung-fuer-asylbewerber-dauerhaft-aussetzen/24227504.html?ticket=ST-1688870-1KDF2PFxcBLJ02eVGSF1-ap4

  • Die Bürgergesellschaft ist am Ende

    https://www.nzz.ch/feuilleton/elite-und-politik-die-buergergesellschaft-ist-am-ende-ld.1306099

    Der Erfahrungsraum europäischer Gesellschaften löst sich auf. Die Individuen definieren sich wie im Ständestand über Gruppenzugehörigkeiten. Die Bürgergesellschaft geht am Identitätsgerede zugrunde.

    von Jörg Baberowski 15.7.2017

    […]

    Wir haben vergessen, dass der Verachtung der Bürger für die Politiker die Verachtung der Politiker für die Bürger vorangegangen ist. Es gibt Le Pen und Wilders nur, weil die Demokratie als Staatsform nicht mehr leistet, was sie einst versprochen hatte, und weil sie von einer Elite gesteuert wird, die sich in liberale Posen wirft, aber alle Menschen verachtet, die die Wirklichkeit nicht als buntes Strassenfest erleben.

    Wandel und Beharrung müssen in einem ausgewogenen Verhältnis zueinander stehen, damit Menschen sich mit Veränderungen arrangieren können. Die meisten Menschen wollen in Ordnungen leben, die ihrem Leben entsprechen und es nicht täglich infrage stellen. Wer den Konsequenzen von Entscheidungen nicht ausweichen kann, wird dem Wandel der Verhältnisse anders begegnen als Menschen, die jederzeit das Weite suchen können. Wer keine Wahl hat, wird zu einer Schachfigur, die nach Belieben hin und her geschoben werden kann. Wandel, der nur noch als Diktat erlebt wird, erzeugt Ohnmacht und Wut, im besten Fall Resignation. Das ist die Welt, in der wir leben.

    Die Ideologie

    Der Siegeszug der identitären Politik, die nur noch Kultur, Religion und Geschlecht zu ihrem Gegenstand hat, von sozialen Fragen aber nichts mehr hören will, ist eine Folge dieses Wandels. Die politische Elite hat sich von den sozialen Strukturen befreit, deren Teil sie einmal gewesen war, sie schwebt ohne Bodenhaftung in einer Welt von Gesinnungsfreunden, in der es kein anderes Ziel mehr zu geben scheint als jenes, die Nation als Organisationsprinzip des Politischen zu zerstören.

    Die Ideologie des neoliberalen Globalismus hat am Ende doch gesiegt, nur tritt sie inzwischen in neuen Gewändern auf. Nicht vom ökonomischen Vorteil ist die Rede, sondern vom freundlichen Gesicht gegenüber jedermann. Wer hätte es noch vor Jahrzehnten für möglich gehalten, dass Wettbewerbsfetischisten und Linke einmal die gleiche Sprache sprechen würden, wenngleich sie es aus unterschiedlichen Gründen tun: die einen, weil sie grenzenlose Gewinne machen wollen, die anderen, weil sie von der Weltgesellschaft träumen.

    […]

    #Bürgergesellschaft #Neoliberalismus #Identität #Globalismus
    #Civil_society #neoliberalism #Identity #globalism

    via https://diasp.eu/p/5958745