• Gefängnisse in Corona-Pandemie: „Das ist ein Pulverfass“
    https://diasp.eu/p/10602772

    Gefängnisse in Corona-Pandemie: „Das ist ein Pulverfass“

    Die Justiz reagiert spät auf die Corona-Pandemie. Nun werden Prozesse ausgesetzt, Gefängnisse legen Notfallpläne an. Inhaftierte sind in Sorge. Gefängnisse in Corona-Pandemie: „Das ist ein Pulverfass“ #Justiz #JVA #Gefängnis #Coronavirus #Alltag #Gesellschaft #Schwerpunkt

  • Urteil zur „Potse“ erst im Juni - Schöneberg
    https://www.berliner-woche.de/schoeneberg/c-politik/urteil-zur-potse-erst-im-juni_a255316

    5. März 2020 - Der Bezirk muss weiter rund 5000 Euro Miete monatlich für die seit Silvester 2018 vom Punker-Jugendclub „Potse“ widerrechtlich in Anspruch genommenen Räume in der Potsdamer Straße 180 zahlen. Das Urteil des Landgerichts im Prozess um die Räumungsklage gegen „Potse“, das der Bezirk angestrebt hatte, wird erst für den 10. Juni erwartet. In der nur wenige Minuten dauernden Verhandlung im Januar hatten die Potse-Anwälte Befangenheitsanträge gegen den Richter gestellt und gemeinsam mit Potse-Vorstandsmitgliedern aus Protest den Saal verlassen, als der Richter dennoch verhandeln wollte. Über die Befangenheitsanträge ist noch nicht entschieden. Laut Jugendstadtrat Oliver Schworck (SPD) seien die Mietzahlungen für „Potse“ zunächst wesentlich höher gewesen als jetzt. Der Bezirk habe nämlich erst im Herbst die Räume des zweiten Jugendzentrums „Drugstore“ an den Vermieter übergeben können. Drugstore hatte, anders als Potse, die Räume zwar freigegeben, aber der Bezirk konnte sie erst nach Monaten dem Vermieter wieder zur Verfügung stellen.

    #Berlin #Schöneberg #Potsdamer_Straße #Jugend #Kultur #Justiz

  • Nach Kalifornien: Uber-Fahrer auch in Frankreich Angestellte
    https://www.taxi-times.com/nach-kalifornien-uber-fahrer-auch-in-frankreich-angestellte

    Im Lichte des Kommentar der Taxi Times zeit sich die eigentliche Bedeutung des letzten höchstrichterlichen Uber-Urteils in Frankreich:

    – Uber wird das Urteil weitgehend ignorieren und seine „Partner“ zum Unterzeichnen geänderter Knebelverträge zwingen.
    – Für die beschäftigten anderer Gig-Ökonomie-Branchen kann das Urteil hingegen deutlich positive Auswirkungen haben.
    – Die im Vergleich zu Deutschland bessere Position der französischen und vor allem Pariser Taxifahrer ist das Ergebnis lang andauernder und teilweise historischer Kämpfe.

    Die Macron-Regierung versucht heute mit Deutschland gleichzuziehen und alle sozialen Errungenschaften und öffentlichen Dienstleistungen im Namen des Marktes abzuschaffen oder zu privatisieren. Der Kampf dagegen wird von gut der Hälfte aller Franzosen geführt oder unterstützt. Das ist anders als in Deutschland, wo seit der Regierung Helmut Schmidt der arbeitenden Bevölkerung und ihren gewerkschaftlichen Vetretungen schrittweise verdaubare Opfer aufgezwungen wurden, deren Summe heute die katastrophalen Auswirkungen zeitigt, wo es um die Abwehr der neofaschistischen Marktradikalen aus den USA geht.

    5. März 2020 von Wim Faber - Mit dieser Entscheidung können die Fahrer eine Neueinstufung ihrer Arbeitsbeziehung zu Uber beantragen. Uber zahlt im Moment keine Steuern, die das französische Sozialsystem finanzieren. „Das Urteil spiegelt nicht die Gründe wider, warum sich Fahrer für Uber entscheiden: die Unabhängigkeit und die Freiheit zu arbeiten, wenn, wann und wo sie wollen“, sagte Uber in einer schriftlichen Erklärung. „In den letzten zwei Jahren haben wir viele Änderungen vorgenommen, um den Fahrern neben einem stärkeren sozialen Schutz noch mehr Kontrolle darüber zu geben, wie sie Uber nutzen“, fügte das Unternehmen hinzu und stellte fest, dass der Gerichtsentscheid nicht zu einer automatischen Neueinstufung der Fahrer führen würde.

    Eben dieser Entscheid könnte auch Auswirkungen auf Frankreichs ‘Gig Economy’ (beispielsweise Uber Eats, Deliveroo, Just Eat-Takeaway) haben. Deren Apps für die Durchführung der Dienstleistungen sehr stark von ‚selbständigen‘ Fahrern abhängig sind. Sie führen ihre Geschäfte, ohne sich an den Sozialabgaben ihrer Partner zu beteiligen und liefern deswegen auch keinen echten Mehrwert für die Gesellschaft.

    Die Entscheidung folgt auf eine Reihe von rechtlichen ‚Herausforderung#Frankreich #Justiz #Urteil #Uber #Arbeitsrecht #Mindestlohn #SMICen‘ für Uber und ähnliche Unternehmen von Brasilien bis Kolumbien und den Vereinigten Staaten. In Kalifornien, wo Uber seinen Sitz hat (San Francisco), wurde kürzlich ein Gesetz (AB5) verabschiedet, dass es den Gig-Unternehmen erschwert, ihre Mitarbeiter als unabhängige Auftragnehmer anstatt als Mitarbeiter einzustufen.

    #Frankreich #Justiz #Urteil #Uber #Arbeitsrecht #Mindestlohn #SMIC

  • Communiqué de presse - la Cour de cassation a décidé de requalifier en contrat de travail la relation contractuelle entre la société Uber et un chauffeur.
    https://www.courdecassation.fr/jurisprudence_2/communiques_presse_8004/prestation_chauffeur_9665/press_release_44526.html

    Gute Nachrichten aus Frankreich ? Nicht so ganz, weil schon feststeht, was der Uber-Konzern mit Unterstützung der macronistischen Liberalen als Nächstes tun wird, um den „Taximarkt“ zu erobern.

    In Deutschland hat Uber bereits eine Lösung für das Problem Scheinselbständigkeit gefunden. Hierzulande werden sociétés d’écran eingesetzt, welche pro forma die Autos und Fahrer beschaffen, mit denen Uber seine Dienste anbietet. Damit ist die Bombe der #Scheinselbständigkeit entschärft, und die Gegenwehr der Taxiunternehmen auf die Frage der #Rückkehrpflicht zum Standort des Mietwagenunternehmens begrenzt worden. In wieweit die Safedriver und anderen Mietwagenausbeuter von Uber finanziert und gesteuert werden oder vielleicht wirklich selbständig tätige Fahrdienste sind, kann hier nicht geklärt werden.

    Sicher jedoch ist, dass alle Fahrdienste menschliche Chauffeure benötigen und das Gerede von autonomen Taxis nicht der Realität in der individuellen Personenbeförderung entspricht. Das wird für mindestens 10 bis 20 Jahre auch so bleiben, so dass Fahrerlöhne für Taxi- und Mietwagenbetriebe heute und in Zukunft den größten Kostenfaktor darstellen.

    Wie konnte es also gelingen, dem Taxigewerbe, das sich bei Einführung des deutschen gesetzlichen MIndestlohns am 1. Januar 2015 ausserstande sah, Löhne in gesetzlich vorgeschriebener Höhe zu zahlen, einen ansatzweise rentabel wirtschaftenden Konkurrenten entgegenzusetzen?

    Durch massives Lobbying gelang es Uber und seinen Verbündeten durchzusetzen, dass im Juli 2017 die #Ortskundeprüfung für Mietwagenfahrer abgeschafft wurde. Damit eröffnete sich den Mietwagenbetreibern ein riesiges Reservoir an armen, mit ihren Rechten nicht vertrauten Arbeitskräften, die daran gewohnt waren jeden Lohn zu akzeptieren und unter den unerträglichsten Bedingungen zu arbeiten. Kriege und Zerstörung ganzer Volkswirtschaften hatten hunderttausende junger Männer nach Deutschland getrieben, die nun von Uber als Arbeitsarmee im Krieg gegen Mindestlohn und soziale Absicherung ins Feld geschickt werden konnten.

    Aufgrund der Abwesenheit jeglicher Erfassung von Arbeitszeiten oder Fahrstrecken in den Mietwagen können die Betreiber ihre Fahrer gnadenlos ausbeuten. Es genügt zu wissen, dass die Betriebskosten eines Taxis und eines Mietwagens so gut wie identisch sind, um zu verstehen, dass die von Uber einbehaltenen 30 Prozent Vermittlungsgebühr nur aus dem Fahrerlohn abgezweigt werden können. Wenn man weiterhin davon ausgeht, dass bei Uber die selbe Fahrtstrecke 20 Prozent billiger als mit dem Taxi ist, muss man diese Differenz ebenfalls vom Fahrerlohn abziehen.

    So sieht die Rechnung für Unternehmer und Fahrer aus:

    Taxi

    € 120,00 Umsatz (gleiche Strecke 20% teurer)
    € 8,40 Umsatzsteuer (7%)
    € 48,00 Fahrzeugkosten usw. (40%)
    € 9,60 Gewinn (8%)
    € 54,00 Fahrerlohn (45 %)

    Uber-Mietwagen

    € 100,00 Umsatz
    € 19,00 Umsatzsteuer (19%)
    € 40,00 Fahrzeugkosten usw. (40%)
    € 30,00 Uber-Provision (30%)
    € 8,00 Gewinn (8%)
    € 3,00 Fahrerlohn (3%)

    Die Rechnung ist nicht exakt, weil weder schwankende Benzinpreise noch der Umsatzsteuer-Vorabzug einbezogen sind. Sie sollte jedoch klar zeigen, dass ein Uber-Fahrer mit der gleichen Arbeit erheblich weniger als ein Taxifahrer verdient. Vielleicht ist der Unterschied nicht ganz so groß wie in der Beispielrechnung, jedoch wären schon 30% bis 50% des Taxifahrereinkommens für Uber-Chauffeure hoch geschätzt.

    Wir wissen, dass es Taxiunternehmen mit Mühe gelingt, den gesetzlichen Mindestlohn zu zahlen. In Anbetracht dieser Zahlen dürfte kein Mietwagenunternehmen, das hauptsächlich für Uber fährt, eine gründliche Betriebsprüfung überstehen. Wir müssen deshalb davon ausgehen, dass die Angabe falscher Arbeitszeiten bei Mietwagen noch verbreiteter ist als bei Taxiunternehmen. In Wirklichkeit wird viel länger gearbeit, als die Lohnabrechnungen ausweisen.

    Wir müssen auch davon ausgehen, dass Uber seine lokalen Partner subventioniert, und die Fahrpreise im Grunde illegales Dumping darstellen. Dagegen ist seit Wegfall des deutschen Rabattgesetzes jedoch kaum ein Kraut gewachsen.

    Im Ergebnis sind die Einnahmen der Berliner Taxiunternehmen sind seit Abschaffung der Ortskundeprüfung für Mietwagenfahrer um 30 bis 50 Prozent gefallen. Die Zahl der in Berlin zugelassenen Taxis hat zwischen Dezember 2019 und März 2020 um etwa 300 abgenommen, weil die Betreiber ihre Rechnungen nicht mehr bezahlen konnten.

    Die Schlacht hat in Frankreich noch nicht richtig begonnen.

    La Cour de cassation a décidé de requalifier en contrat de travail la relation contractuelle entre la société Uber et un chauffeur. En effet, lors de la connexion à la plateforme numérique Uber, il existe un lien de subordination entre le chauffeur et la société. Dès lors, le chauffeur ne réalise pas sa prestation en qualité de travailleur indépendant mais en qualité de salarié.

    Faits et procédure

    La société Uber met en relation, via une plateforme numérique, des chauffeurs VTC et des clients.
    Une fois son compte clôturé par Uber, un de ces chauffeurs a demandé à la justice prud’homale de requalifier la relation contractuelle avec cette société en contrat de travail.
    La cour d’appel a fait droit à sa demande.

    La question posée à la Cour de cassation

    Lorsqu’il réalise une prestation pour Uber, un chauffeur, inscrit au registre des métiers comme travailleur indépendant, est-il lié par un lien de subordination avec cette société, situation de nature à justifier la requalification de la relation contractuelle en contrat de travail ?

    La réponse de la Cour de cassation

    Les critères du travail indépendant tiennent notamment à la possibilité de se constituer sa propre clientèle, la liberté de fixer ses tarifs et la liberté de définir les conditions d’exécution de sa prestation de service.

    A l’inverse, dans le cadre d’un contrat de travail, le lien de subordination repose sur le pouvoir de l’employeur de donner des instructions, d’en contrôler l’exécution et de sanctionner le non-respect des instructions données.

    Le chauffeur qui a recours à l’application Uber ne se constitue pas sa propre clientèle, ne fixe pas librement ses tarifs et ne détermine pas les conditions d’exécution de sa prestation de transport. L’itinéraire lui est imposé par la société et, s’il ne le suit pas, des corrections tarifaires sont appliquées. La destination n’est pas connue du chauffeur, révélant ainsi qu’il ne peut choisir librement la course qui lui convient.
    Par ailleurs, à partir de trois refus de courses, la société Uber peut déconnecter temporairement le chauffeur de son application. En cas de dépassement d’un taux d’annulation de commandes ou de signalements de « comportements problématiques », le chauffeur peut perdre l’accès à son compte.
    Enfin, le chauffeur participe à un service organisé de transport dont la société Uber définit unilatéralement les conditions d’exercice.

    Ainsi, l’ensemble de ces éléments caractérise l’existence d’un lien de subordination entre le chauffeur et la société Uber lors de la connexion à la plateforme numérique, son statut d’indépendant n’étant que fictif.
    Le fait que le chauffeur n’ait pas l’obligation de se connecter à la plateforme et que cette absence de connexion, quelle qu’en soit la durée, ne l’expose à aucune sanction, n’entre pas en compte dans la caractérisation du lien de subordination.

    Arrêt n°374 du 4 mars 2020 (19-13.316) - Cour de cassation - Chambre sociale - ECLI:FR:CCAS:2020:SO00374 | Cour de cassation
    https://www.courdecassation.fr/jurisprudence_2/chambre_sociale_576/374_4_44522.html

    Résumé
    Le lien de subordination est caractérisé par l’exécution d’un travail sous l’autorité d’un employeur qui a le pouvoir de donner des ordres et des directives, d’en contrôler l’exécution et de sanctionner les manquements de son subordonné. Peut constituer un indice de subordination le travail au sein d’un service organisé lorsque l’employeur en détermine unilatéralement les conditions d’exécution.

    Justifie légalement sa décision une cour d’appel qui, pour qualifier de contrat de travail la relation entre un chauffeur VTC et la société utilisant une plate-forme numérique et une application afin de mettre en relation des clients et des chauffeurs exerçant sous le statut de travailleur indépendant, retient :

    1°) que ce chauffeur a intégré un service de prestation de transport créé et entièrement organisé par cette société, service qui n’existe que grâce à cette plate-forme, à travers l’utilisation duquel il ne constitue aucune clientèle propre, ne fixe pas librement ses tarifs ni les conditions d’exercice de sa prestation de transport,

    2°) que le chauffeur se voit imposer un itinéraire particulier dont il n’a pas le libre choix et pour lequel des corrections tarifaires sont appliquées si le chauffeur ne suit pas cet itinéraire,

    3°) que la destination finale de la course n’est parfois pas connue du chauffeur, lequel ne peut réellement choisir librement, comme le ferait un chauffeur indépendant, la course qui lui convient ou non,

    4°) que la société a la faculté de déconnecter temporairement le chauffeur de son application à partir de trois refus de courses et que le chauffeur peut perdre l’accès à son compte en cas de dépassement d’un taux d’annulation de commandes ou de signalements de « comportements problématiques », et déduit de l’ensemble de ces éléments l’exécution d’un travail sous l’autorité d’un employeur qui a le pouvoir de donner des ordres et des directives, d’en contrôler l’exécution et de sanctionner les manquements et que, dès lors, le statut de travailleur indépendant du chauffeur était fictif.

    Mindestlohngesetz
    https://de.wikipedia.org/wiki/Mindestlohngesetz_(Deutschland)

    Ortskundeprüfung – Wikipedia
    https://de.wikipedia.org/wiki/Ortskundepr%C3%BCfung

    Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 7. Juli 2017 der Abschaffung der Ortskundeprüfung für Krankenwagen- und Mietwagenfahrer in Orten mit mehr als 50.000 Einwohnern zugestimmt. Bisher musste diese Prüfung auch bei Betriebssitzgemeinden mit einer Größe von mehr als 50.000 Einwohnern beim Führerschein zur Fahrgastbeförderung mit Mietwagen oder Krankenwagen abgelegt werden.

    Ortskundewegfall für Mietwagen im Bundesrat beschlossen
    https://www.taxi-times.com/ortskundewegfall-fuer-mietwagen-im-bundesrat-beschlossen

    Der aus Sicht des Taxigewerbes zweifelhafte Beschluss ist Teil der „Zwölften Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung (FEV) und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften“. In ihm wurde das festgehalten, was eine Expertengruppe „Fahrerlaubniswesen“ innerhalb des Bund-Länder-Fachausschusses ausgearbeitet hatte.

    Im Punkt 5 der 12. Verordnung wird eine Änderung des § 48 FEV bestimmt. Demnach wird dort folgender Nebensatz gestrichen: „oder – falls die Erlaubnis für Mietwagen oder Krankenkraftwagen gelten soll – die erforderlichen Ortskenntnisse am Ort des Betriebssitzes besitzt; dies gilt nicht, wenn der Ort des Betriebssitzes weniger als 50 000 Einwohner hat“.
    ...
    Der mit dieser Änderung verbundene künftige Wegfall der Ortskundeprüfung für Kranken- und Mietwagenfahrer wird von der Taxibranche seit Wochen heftig kritisiert, ebenso eine Empfehlung der Bayerischen Staatsregierung an die Führerscheinstellen, „im Vorgriff auf die zu erwartende Gesetzesänderung“ bereits jetzt auf die Ortskundeprüfung für Krankenwagen und Mietwagen zu verzichten.

    Da man aber seitens des Taxi- und Mietwagenverbands BZP von dieser Entwicklung überrascht wurde und selbst erst vor wenigen Wochen von den Änderungsplänen erfahren hatte, war die Zeit für eine wirksame Lobbyarbeit offenbar zu kurz.

    #Frankreich #Justiz #Urteil #Uber #Arbeitsrecht #Mindestlohn #SMIC

  • Münchner Uber-Prozess: Was ist technisch möglich?
    https://www.taxi-times.com/muenchner-uber-prozess-was-ist-technisch-moeglich

    Diesen Satz möge man sich auf der Zunge zergehen lassen: (Die) Entwicklung (sei) gemeinsam mit der Berliner Aufsichtsbehörde LABO vorgenommen worden.

    Es gibt also eine direkte Zusammenarbeit der Taxi-Aufsichtsbehörde, die dem Berliner Innensenator Geisel (SPD) untersteht, mit dem Gesellschaftszerstörer Uber. Anders gesagt sieht ein SPD-Senator Uber und dessen Subunternehmen nicht als Kriminelle, die konsequent Gerichtsurteile ignorieren und eine illegale Tätigkeit trotz Untersagung fortführen. Seine Behörde bahandelt sie wie normale „Marktteilnehmer“, denen geholfen werden muss, ihre Geschäftsprozesse an die Gesetzeslage anzupassen.

    Ob man Herrn Geisel noch eines Besseren belehren kann?

    24. September 2019 von Jürgen Hartmann - Im seit 2016 andauernden Klageverfahren zum Verbot der Uber-App in München kam es gestern vor dem Landgericht München zu einer umfangreichen Zeugenbefragung. Auch der Uber-Deutschland-Chef Christoph Weigler war geladen.

    Weigler war der Achte von insgesamt neun Zeugen. Er sollte gegenüber der Richterin erklären, wie die Auftragsvergabe bei Uber technisch abläuft. Er schilderte, dass Ende 2016 der Prozess der Auftragsvermittlung umgestellt wurde, wobei die Entwicklung gemeinsam mit der Berliner Aufsichtsbehörde LABO vorgenommen worden und an die Rechtsprechung des Berliner Kammergerichts angepasst worden sei. Seitdem würden Kundenbestellungen über die Uber-App zwar weiterhin an das nächstgelegene Fahrzeug vermittelt, doch bekäme der Unternehmer des Fahrzeugs eine E-Mail an seinen Betriebssitz, in der er über das Fahrtangebot an sein Fahrzeug informiert wird. Das Angebot enthält Informationen zum Namen des Bestellers inklusive Telefonnummer, zur Abholadresse, zum Fahrtziel und zum Fahrpreis.

    In dieser Mail sind zwei Optionen verlinkt: Auftrag annehmen oder Auftrag ablehnen. Nimmt der Mietwagenunternehmer das Angebot an, wird sein Fahrer per SMS benachrichtigt, ebenso im Falle einer Ablehnung. Der Unternehmer hat 30 Sekunden Zeit. Im Falle einer Ablehnung wird die Bestellung einem anderen Fahrzeug bzw. einen anderen Unternehmer angeboten.

    Zeitgleich zur E-Mail bekommt allerdings auch bereits der Fahrer eine Benachrichtigung zu dieser Bestellung. Er erfährt die Abholadresse und den Namen, aber keinen Fahrpreis und kein Fahrtziel. Für das Gericht ging es nun um die Klärung, ob es technisch möglich sei, dass der Fahrer auch dann die Fahrt durchführen könne, wenn der Unternehmer den Auftrag nicht angenommen habe.

    Dies wurde durch mehrere Zeugenaussagen von befragten Uber-Fahrern bzw. Uber-Unternehmern bestätigt. Auch Weigler wiedersprach dem nicht, indem er erklärte, dass sein Unternehmen erst im Nachhinein kontrolliere, ob die ausgeführte Fahrt auch tatsächlich vom Mietwagenunternehmer vorab disponiert worden sei. Laut vertraglicher Vereinbarung sei der Unternehmer dazu verpflichtet und würde deshalb im Falle mehrerer „nicht-disponierten“ Fahrten abgemahnt bzw. von der weiteren Auftragsvergabe ausgeschlossen werden, weil er sich durch sein „Nichtdisponieren“ vertragswidrig verhalten habe.

    Die Richterin betonte in diesem Zusammenhang, dass ihr diese vertraglichen Pflichten aufgrund der Aktenlage bekannt seien, dass es ihr in der Bewertung der Sachlage aber darum gehe, ob eine Ausführung der Fahrt technisch auch ohne Zustimmung des Unternehmers möglich sei. Wenn es technisch möglich sei, müsse das Gericht die Entscheidung treffen, ob es sich dann um eine Umgehung des Personenbeförderungsgesetzes handle, sagte die Richterin sinngemäß.

    In diesem Zusammenhang kam während der Zeugenbefragung an Herrn Weigler auch die Frage auf, ob Unternehmer aus technischer Sicht auch erst nachträglich die Fahrten disponieren könnten und ob es technisch keine Möglichkeit gäbe, Fahrten adhoc für diejenigen Fahrzeuge zu sperren, deren Unternehmer keine aktive Freigabe erteilt hätten. Weigler versuchte lange, diese konkreten Fragen zu umgehen, musste dann aber doch eingestehen, dass eine nachträgliche Fahrtdisponierung wohl technisch möglich sei, ohne aber konkrete Angaben zu machen, über welche Zeitdauer das nachgereicht werden könne.

    Ob eine Sperre technisch möglich sei, wurde von Herrn Weigler nicht beantwortet, jedoch betonte er mehrmals, dass es nicht dem Sinn der App entspreche, durch solche Funktionen den Bestellablauf zu verzögern. Diese Aussage fand allerdings keine offizielle Aufnahme ins Vernehmungsprotokoll.

    Nach der Zeugenbefragung, die insgesamt über zwei Stunden dauerte, stellte die Richterin in Aussicht, nun auch bereits ein mündliches Urteil fällen zu können. Das wäre dann ein Einzelrichterurteil gewesen, da die beiden bisherigen beisitzenden Handelsrichter an diesem Tag nicht anwesend waren. Dem hätten allerdings beide Seiten zustimmen müssen, was von den Uber-Anwälten aber abgelehnt wurde, da diese auf ein Handelsrichter-Urteil bestanden. Rechtsanwältin Alexandra Decker, welche die der klagende Münchner Taxiunternehmerin Alexandra Eismann vertritt, wäre mit einer sofortigen Urteilsverkündung einverstanden gewesen.

    Aus Uber-Sicht konnte dadurch wieder Zeit gewonnen werden, denn als nächsten Verhandlungstermin, in dessen Anschluss dann ein schriftliches Urteil zu erwarten sei, wurde der 2. Dezember 2019 angesetzt – vorbehaltlich dessen, dass sich einer der beiden ehrenamtlichen Handelsrichter bereit erklärt, einen an diesem Tag bereits festgelegten anderen Termin zu tauschen.

    #Uber #Justiz Deutschland

  • Taxi-App „Uber“: Berliner Gericht stoppt Chauffeur-Service – Berlin.de
    https://www.berlin.de/tourismus/nachrichten/3445846-1721038-taxiapp-uber-berliner-gericht-stoppt-cha.html
    https://www.berlin.de/binaries/asset/image_assets/3229117/ratio_4_3/1397739608/800x600

    Seit dem Jahr 2014 ignoriert Uber konsequent alle Gerichtsurteile, behördlichen Anordnungen und Gesetze zur Personenbeförderung, bearbeitet dafür aber korrupte Politiker wie Verkehrsminister Andras Scheuer, die dem Unternehmen dann per Abschaffung der Ortskundeprüfung für Miewagenfahrer jede Menge ausbeutungstaugliches Menschenmaterial liefern.

    Konsequenzen für die lokalen Uber-Bosse ? Keine. Warum auch, ist doch der Staat fest in den Händen des Grosskapitals. Die Interessen der einfachen Bevölkerung oder das Geschrei aufgebrachter Taxiunternehmer spielen einfach keine Rolle.

    Was muss passieren, damit die Politik eine menschenfreundliche Richtung nimmt, und den übelsten Ausbeutern das Handwerk legt?

    2014 - Das Berliner Landgericht hat den Chauffeur-Service „Uber“ in der Hauptstadt vorerst verboten.

    Das Berliner Landgericht hat den Chauffeur-Service «Uber» in der Hauptstadt vorerst verboten. Das Gericht erließ in einem Eilverfahren eine einstweilige Verfügung gegen das amerikanische Unternehmen (Az.: 15 0 43/14). «Ihnen wurde untersagt, in Berlin diese App zu nutzen», sagte eine Gerichtssprecherin.

    Klage von Berliner Taxiunternehmer

    Die Firma vermittelt über eine Smartphone-App Fahrer von Mietwagen. Dagegen hatte ein Berliner Taxiunternehmer geklagt, weil er darin einen illegalen Taxiverkehr ohne Lizenz sah. Das Unternehmen kündigte an, gegen die Gerichtsentscheidung vorzugehen. Die Berliner Taxi-Innung und die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung hatten bereits davor gewarnt, die neue App zu nutzen.

    Senatsverwaltung warnt

    Die Berliner Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt weist in ihrer Warnung darauf hin, dass für die entgeltliche oder geschäftsmäßige Beförderung von Personen grundsätzlich eine Genehmigung nach den Vorschriften des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) benötigt wird. Der Fahrzeugführer benötigt zudem eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung. Im Stadtgebiet bereithalten dürfen sich nur Taxen.
    In der Praxis heisst dies, dass das Angebot einer Taxi-Dienstleitung von Personen oder Unternehmen, die nicht über eine entsprechende Genehmigung und Fahrerlaubnis verfügen, gegen geltendes Recht verstößt. Fahrgäste, die ein solches Angebot nutzen, sind rechtlich nicht abgesichert und gehen versicherungstechnische Risiken ein. Die Senatsverwaltung warnt daher Fahrer und Fahrgäste dringend vor der Nutzung solcher Angebote.

    #Uber #Berlin #Justiz #Urteil

  • Brasilien betrachtet Uber-Fahrer nicht als Angestellte
    https://www.taxi-times.com/uber-gewinnt-mehrere-gerichtsverfahren

    8. Februar 2020 von Axel Rühle - Vergangene Woche konnte das überall auf der Welt mit Gerichtsklagen überhäufte Unternehmen „Uber“ gleich mehrere Verfahren für sich entscheiden.

    In oberster Instanz hat beispielsweise das Bundesarbeitsgericht in Brasiliens Hauptstadt Brasília kürzlich die Anerkennung eines Arbeitgeber-Arbeitnehmer-Verhältnisses zwischen dem US-Fahrdienstanbieter Uber und den Fahrern verneint. Der Richter begründete sein Urteil damit, dass die große Flexibilität der Fahrer bei der Entscheidung, wohin sie fahren wollen, und die Anzahl der Kunden, die sie täglich bedienen, „inkompatibel“ mit einem üblichen Angestelltenverhältnis seien.

    Zudem reiche die Bezahlung der Fahrer zwischen 75 und 80 Prozent des Gesamttarifs aus, um die Beziehung zu Uber als Partnerschaft zu charakterisieren, ergänzte Richter Breno Medeiros.

    Das Urteil aus Brasilien war nicht die einzige positive Entscheidung dieser Woche für Uber. In Österreich hat der oberste Gerichtshof (OGH) dem Unternehmen am Freitag bestätigt, dass die kürzlich beantragte Reisebürolizenz ausreiche und man keine Mietwagenlizenz benötige. Ein zwischenzeitliches Verbot der Uber-App im Sommer 2019 hatte Uber mit der Anmeldung einer Reisebürolizenz umgangen. Das sei korrekt, weil Uber Personenbeförderungsleistungen vermittle und die Leistungen nicht selbst erbringe, sagt dazu nun der OGH.

    In Kanada waren diese Woche mehrere Taxiunternehmer und der Taxiverband von Vancouver mit einem Antrag auf einstweilige Verfügung gescheitert, der eine Rücknahme der Betriebsgenehmigungen für Uber und Lyft gefordert hatte. Man habe bei der Genehmigungserteilung nicht die „wirtschaftliche Verwüstung“ des Taxigewerbes berücksicht, argumentierte die Taxifraktion. Die Richter wollten dem allerdings nicht folgen.

    Last but not least weist der jetzt gestern von Uber veröffentlichte Quartalsbericht für Ende 2019 ein starkes Wachstum des Unternehmens aus, das neben der Fahrtenvermittlung auch massiv im Liefermarkt für Essen mitmischt (UberEats). Den Anlegern scheint das zu gefallen. Seit Jahresbeginn hat die Uber-Aktie nach einem rasanten Fall im Jahr 2019 um 24 Prozent zugelegt. Dass der Quartalsbericht auch erneute massive Verluste ausweist, die mittlerweile die Millirdengrenze geknackt haben, scheint schon niemanden mehr wirklich zu stören. Verrückte Welt…

    Zurück zu Brasilien: Mit seinem Urteilsspruch entschied das oberste Arbeitsgericht des föderalen Staates genau gegensätzlich zu den jüngsten Gerichtsurteilen in europäischen Staaten. Uber hatte laut Nachrichtenportal Nau.ch und der österreicheischen „Kronen-Zeitung“ argumentiert, seine Plattform sei kein Arbeitgeber, sondern ein digitaler Vermittler. Diese Bedingung würden die Fahrer beim Anmelden akzeptieren. Das Gericht habe den innovativen Charakter seiner Plattform erkannt, die mit mehr als 600.000 Fahrern in über 100 Städten in Brasilien zusammenarbeite und mehr als 22 Millionen App-Nutzer bediene, sagte der Fahrdienstleister.

    Der größte Staat Südamerikas, Brasilien, wo drei Viertel der Menschen in Städten leben, ist nach den USA der zweitgrößte Markt für Uber. Das Ballungsgebiet um die größte Stadt São Paulo hat über 20 Millionen Einwohner. Hier liegt die Zahl der Uber-Fahrten über der von New York City. Dabei ist der Staat, dessen Fläche dem 24-fachen der Bundesrepublik Deutschland entspricht, extrem dünn besiedelt. Hier leben nur zweieinhalb mal so viele Menschen wie in Deutschland.

    #Uber #Justiz #Urteil #Österreich #Brasilien

  • Urteil Nr. 119 gegen Kölner Mietwagenunternehmer
    https://www.taxi-times.com/urteil-nr-119-gegen-koelner-mietwagenunternehmer

    31. Januar 2020 - Das Landgericht Köln hat letzte Woche die schriftliche Begründung eines Unterlassungsurteils gegen einen Kölner Mietwagenunternehmer verschickt. Geklagt hatte ein Kölner Taxiunternehmer. Es ist das insgesamt 119. Urteil, das Kölner Gerichte gegen Mietwagenbetriebe verhängen.

    Im vorliegenden Fall konnte dem Betrieb nachgewiesen werden, über die Uber-App vermittelte Fahrten ausgeführt zu haben, obwohl das Unternehmen über keine gültige Mietwagenkonzession verfügt. Es firmierte als „Transport & Umzüge GmbH“. Mit dem Urteil ist es dem Unternehmer nun ab sofort untersagt, „im geschäftlichen Verkehr zu Wettbewerbszwecken entgeltliche Personenbeförderung mit Kraftfahrzeugen durchzuführen, ohne im Besitz einer Genehmigung nach dem PBefG zu sein.“

    Wenn sich das Unternehmen nicht an dieses Verbot hält, drohen Geldbußen bis zu 250.000 Euro oder ersatzweise Haft für den eingetragenen Geschäftsführer.

    Oğuzhan Oğul, Vorstandsmitglied der Kölner Taxizentrale, weist gegenüber Taxi Times darauf hin, dass der nun verurteilte Betrieb nicht nur ohne Genehmigung unterwegs war, sondern auch schon anderweitig Schlagzeilen gemacht habe. Fahrer des Betriebs lockten im vergangenen Jahr einen Kölner Taxifahrer, der ein Uber-Fahrzeug verfolgte, mit einem fingierten Verkehrsunfall in die Falle. Nachdem der Fahrer ausgestiegen war wurde er zudem tätlich angegriffen. Glück im Unglück hatte der Taxifahrer in dieser Nacht, weil sich eine Polizeistreife in unmittelbarer Nähe aufhielt und die Täter stellen konnte. Laut einem Polizeisprecher soll einer der Angreifer bereits über ein ziemlich langes Strafregister verfügen. jh / hs

    Anmerkung der Redaktion: 119 rechtskräftig verurteilte Mietwagenunternehmen allein in Köln – ausgesprochen gegen Betriebe, die in irgendeiner Form gegen geltende Gesetze verstoßen und sich damit gegenüber den Kölner Taxifahrern einen unrechtmäßigen Wettbewerbsvorteil erschlichen haben. Sei es nun, weil man ihnen Verstöße gegen die Rückkehrpflicht nachweisen konnte oder weil sie wie in diesem Fall erst gar keine Genehmigung vorweisen konnten.

    Sich so offenkundig gegen geltendes Recht zu stellen, erinnert an Methoden der organisierten Kriminalität. Es verdichtet sich immer mehr der Eindruck, dass jene organisierte Kriminalität nach und nach den Geschäftsbereich der Personenbeförderung im Mietwagensektor übernimmt. Auch in Berlin deutet vieles darauf hin. All das geschieht unter dem Deckmantel der Fahrtenvermittlung über Plattformen wie Uber und Co.

    Die Justiz in Köln wird nicht müde, bei der Verfolgung dieser Missstände ihren Rechtsrahmen auszuschöpfen. Dass sie das nun bereits 119-mal tun musste und es trotzdem nach wie vor praktiziert wird, sollte endlich die Politik auf den Plan rufen. Es wird dringend Zeit, dass sich die höchsten politischen Ämter der Sache annehmen.

    Wenn man systematischen Rechtsbruch in dieser Branche ernsthaft eindämmen und verhindern will, muss man jetzt endlich das Übel an der Wurzel packen und denjenigen Plattformen den Saft abdrehen, die durch ihre Vermittlungs-App diese Vergehen erst ermöglichen.

    #Taxi #Uber #Köln #Justiz #Urteil

  • Uber in München: Wieder ein Verbot - wieder zu spät?
    https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/lg-muenchen-i-4hko1493516-uber-app-verboten-verstoss-personenbefoerderungsgesetz

    Angesichts eines Urteils, das erneut unter fadenscheinigen Vorwänden von der Beklagten ignoriert wird, fragt man sich, wann die Uber-Verantwortlichen in Deutschland wegen fortgesetzen Ignorierens von Gerichtbeschlüssen in Haft genommen und das Unternehmen zur kriminellen Organisation erklärt wird.

    Alternativ dazu könnte eine entschlossene Politik zur Verteidigung des Rechtsstaats im Sinne seiner Schutzfunktion für die Schwachen Wunder wirken. Die Parteien von SPD bis AfD haben dazu leider nichts im Angebot. Ihnen geht der Schutz des heiligen Privateigentums über alles, auch wenn es offensichtlich und fortgesetzt zum Schaden der Gesellschaft verwendet wird.

    2018 hatte der BGH die damalige Version der Uber-App untersagt. Nun hat ein Münchner Taxiunternehmen gegen die neuere Version geklagt und überwiegend Recht bekommen. Nur: Uber hat seine Apps mittlerweile schon wieder überarbeitet.

    Die Apps „Uber Black“, „Uber X“ und „Uber Van“ verstoßen gegen das Personenbeförderungsgesetz und sind deshalb in München verboten. Das entschied das Landgericht München I (LG) in einem am Montag ergangenen Urteil (v. 10.02.2020, Az. 4 HK O 14935/16).

    Seit über fünf Jahren ist das US-amerikanische Unternehmen Uber auch in Deutschland vertreten und bietet über seine Apps verschiedene Dienste an. Immer wieder wurden diese Apps jedoch von deutschen Gerichten untersagt. 2018 verbot der Bundesgerichtshof (BGH) die App „Uber Black“ in ihrer damaligen Version (Urt. v. 13.12.2018, Az. I ZR 3/16) und erst vor Kurzem wurde vom Landgericht Frankfurt am Main die aktuelle Version der Uber-App als wettbewerbswidrig eingestuft und untersagt.

    Nun hatte sich auch das Landgericht München I mit gleich mehreren Apps von Uber zu beschäftigen. Eine Münchner Taxiunternehmerin hatte gegen Uber geklagt. Die Apps des Unternehmens würden gegen das Personenbeförderungsgesetz (PBefG) verstoßen, argumentierte die klagende Unternehmerin.
    Uber hält die gesetzlichen Anforderungen nicht ein

    Die 4. Handelskammer des LG Münchens I gab ihr in weiten Teilen nun Recht. Nach § 49 Abs. 4 S. 2 PBefG dürften mit einem Mietwagen nur Beförderungsaufträge ausgeführt werden, die am Betriebssitz oder in der Wohnung des Unternehmers eingegangen seien, so das Gericht. Dass das auch ordnungsgemäßg erfolgt ist, sei aufzuzeichnen, entsprechende Nachweise seien aufzubewahren. Zudem müssten die Mietwagen unverzüglich zum Betriebssitz zurückzukehren, nachdem sie einen Auftrag ausgeführt hätten, so das Gericht weiter. Einzige Ausnahme von der Pflicht zur Rückkehr sei die Erteilung eines neuen Auftrages vom Betriebssitz.

    Nach Anhörung diverser Zeugen kam das LG nun zu dem Ergebnis, dass Uber die genannten Anforderungen nicht einhalte. Uber nehme mit dem Modell der jetzigen App zumindest billigend in Kauf, dass die Fahrer selbständig über ihre Fahrten entscheiden und nicht der Unternehmer am Betriebssitz. Die App fördere außerdem die wiederkehrenden Verstöße gegen die Pflicht, zum Betriebssitz zurückzukehren, da sie potenzielle Fahrgäste immer sofort anzeige – auch ohne Einschaltung des Mietwagenunternehmers.

    Uber argumentierte, das Vorgehen mit den zuständigen Ordnungsbehörden abgesprochen zu haben. Da der Fahrdienstvermittler allerdings keine ausdrückliche Erlaubnis der Behörde vorlegen konnte, reichte dem LG das nicht aus.

    Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Es ist für die klagende Taxiunternehmerin jedoch gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 100.000 Euro sofort vollstreckbar.
    Uber hat bereits schon wieder nachgebessert

    Ob Uber in Berufung geht, prüft das Unternehmen nach eigenen Angaben noch. Die Reaktionen auf das Urteil blieben jedoch gelassen. „Wir haben bereits Ende Dezember unser Modell in ganz Deutschland komplett umgestellt“, sagte ein Uber-Sprecher. „Das Urteil betrifft daher einen alten Vermittlungsprozess, der nicht mehr genutzt wird. Daher wird es keine Auswirkungen auf unseren Service haben, wie er aktuell angeboten wird.“

    Die Umstellung der App erfolgte im Anschluss an das bereits genannte Urteil des LG Frankfurt am Main. Uber kündigte bereits kurz nach dem Urteil Neuerungen an, insbesondere solle die Rückkehrpflicht in Zukunft mit einem Mechanismus überprüft und durchgesetzt werden, den Uber nach eigenen Angaben neu in das System einfügt habe.

    #Uber #München #Justiz #Urteil

  • Uber, Postmates sue to block California gig worker law, claiming it’s unconstitutional - Reuters
    https://uk.reuters.com/article/uk-uber-lawsuit-california-idUKKBN1YZ03M

    In a lawsuit filed in Los Angeles federal court on Monday, the companies and two app-based drivers said the law, which would make it harder for gig economy companies to qualify their workers as independent contractors rather than employees, was irrational, vague and incoherent.

    The office of California Attorney General Xavier Becerra said in a statement on Monday it was reviewing the complaint. The bill, called AB5, faces multiple legal challenges.

    The law was signed by California Governor Gavin Newsom in September and has garnered national attention, largely owing to the size of California’s workforce and the state’s leadership role in establishing policies that are frequently adopted by other states.

    Backers of the bill, including labour groups, have argued the law protects workers’ rights. By classifying the contractors as employees, the companies would be subject to labour laws that require higher pay and other benefits such as medical insurance.

    The bill strikes at the heart of the “gig economy” business model of technology platforms like Uber, Postmates, Lyft Inc, DoorDash and others who rely heavily on the state’s 450,000 contract workers, not full-time employees, to drive passengers or deliver food via app-based services.

    Uber, Postmates and other app-based companies said the legislation compromises the flexibility prized by their workforce, and that fewer workers would be hired were they considered employees.

    The companies in their Monday lawsuit called AB5 a “thinly veiled attempt” to target and harm gig economy businesses. Singling out app-based workers violates equal protection guaranteed under the constitutions of the United States and California, the companies argued.

    “It irreparably harms network companies and app-based independent service providers by denying their constitutional rights to be treated the same as others to whom they are similarly situated,” the lawsuit said.

    The companies pointed to allegedly arbitrary exemptions of different non-gig worker groups, including salespeople, travel agents, construction truck drivers and commercial fishermen.

    cf. https://seenthis.net/messages/818543

    #Uber #USA #Justiz #Arbeitnehmer

  • Federal judge rules Uber calling its drivers independent contractors may violate antitrust and harm competition / Boing Boing
    https://boingboing.net/2019/06/21/labor-uber.html

    FRI JUN 21, 2019 - A federal judge has ruled that alleged misclassification of drivers as independent contractors by the ride-hailing service app Uber could harm competition and violate the spirit of America’s antitrust laws.

    • Lawsuit says misclassifying workers creates competitive harm
    • 30 days to amend complaint with new information

    The ruling by Judge Edward Chen of the U.S. District Court for the Northern District of California is not a final decision in the case, but is a “significant warning to ride-hailing companies,” Bloomberg News reports.

    “It signals how a 2018 California Supreme Court case and future worker classification laws could open the floodgates to worker misclassification and antitrust claims.”

    #Uber #USA #Recht #Justiz

  • Uber-Klage in Frankfurt: Das Urteil steht aus.
    https://www.taxi-times.com/uber-klage-in-frankfurt-das-warten-auf-die-schoene-bescherung

    13. November 2019 von Jürgen Hartmann 6 Kommentare

    In der Verhandlung vor dem Landgericht Frankfurt am Main um ein mögliches Verbot der Uber-App wurden zwischen Kläger und Beklagter noch einmal die Argumente ausgetauscht, während die Richterin überraschend klar Stellung bezog. Ein Urteil wurde jedoch noch nicht verkündet.

    Eine Entscheidung will die vorsitzende Richterin am Donnerstag, dem 19. Dezember, um 10 Uhr bekannt geben. Fünf Tage vor Weihnachten könnte es also aus Sicht des Taxigewerbes eine schöne Bescherung geben, falls das Gericht die App UberX tatsächlich in ganz Deutschland verbietet.

    Die Zeichen dafür stehen nicht schlecht. Das zumindest sind die Eindrücke, die man als Prozessbeobachter aus der Verhandlung mitnimmt, die gestern unter dem Aktenzeichen 3 – 06 O 44/19 am Landgericht Frankfurt stattfand.

    Nach einer kurzen Einführung in den Sachverhalt erläuterte die Richterin jene Einschätzungen, die sie in Vorabberatungen mit ihren beiden beisitzenden Handelsrichtern bereits gewonnen hatte.

    So sehe man einige Anhaltspunkte dafür, dass Uber nicht als technische Plattform, sondern als Fahrtenvermittler auftrete, der somit dem § 3, Absatz 2, Satz 1 des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) unterliege. Maßgeblich sei die Sicht der Fahrgäste, ließ die Richterin verlauten. Und aus deren Perspektive sei die Firma Uber der Leistungserbringer der Beförderung. Das werde beispielsweise auch aus der großflächigen Werbekampagne deutlich, die aktuell an vielen Flughäfen zu sehen sei. Der deutlich kleinere Hinweis, dass Mietwagenfirmen als Leistungserbringer fungieren, sei für den Kunden kaum wahrnehmbar. Auch die Erwähnung der Uber-Partner innerhalb der Nutzungsbedingungen der App seien nicht zielführend, da man davon ausgehen müsse, dass dies nur von wenigen gelesen werde.

    Die Richterin nannte drei weitere Merkmale, die eine Einstufung unter § 3 PBefG rechtfertige: Die Auswahl der Fahrer erfolge durch Uber, nicht durch den Mietwagenunternehmer, ebenso wie die Wahl des Zahlungsmittels – und nicht zuletzt auch die Preisgestaltung. Der Mietwagen könne gar keinen eigenen Fahrpreis festlegen, stellte die Richterin klar.

    In diesem Punkt versuchte der Uber-Anwalt zu widersprechen. Man könne eine solche weitreichende Entscheidung nicht von der Frage abhängig machen, in welcher Schriftgröße ein Hinweis auf einem Werbeplakat angebracht sei. Generell sei ein typisches Symbol der neuen Gesellschaft, dass sich technische Plattformen als Vermittler zwischen den Kunden und den Anbieter schalten. Er nannte als Beispiele Amazon, eBay, Zalando und weitere. Hier sei es den Kunden sehr wohl bewusst, dass ihr Lieferant nicht der Plattformbetreiber ist. Der Uber-Anwalt warf die Frage in den Raum, ob eine Kumulierung von Dienstleistungen automatisch dazu führe, dass eine Plattform selbst zum Dienstleister werden muss. Hinsichtlich der von Uber festgelegten Preise beschwichtigte der Anwalt: Die angezeigten Preise seien nur Vorschläge, die der Kunde akzeptieren könne, aber nicht müsse, was auch für den Fahrer gelte. 

    Herwig Kollar, der Anwalt von Taxi Deutschland, konterte die Ausführungen der Uber-Seite mit dem Hinweis, dass bei Amazon & Co. jeder Kunde eine Auswahl verschiedener Preise erhalte. Genau dies sei in der Uber-App nicht der Fall. „Hier wird ihm nicht angeboten, dass der Unternehmer Meier die Fahrt für zehn Euro und Müller für neun Euro durchführe und der dritte für 14 Euro, weil er dafür im Gegenzug eine Mercedes-S-Klasse bietet“, sagte Kollar.

    Die angebliche freie Wahl, ob ein Kunde bzw. ein Fahrer die angebotenen Preise akzeptiere, kritisierte Kollar, denn wenn ein Kunde oder auch ein Fahrer das Preis-Angebot ablehne, hätte er sich dadurch automatisch aus der App verabschiedet. Das laufe nach dem Motto „Friss oder stirb“.

    Taxi Deutschland hatte seine Klage gegen Uber im Sommer auf drei Argumentationsketten gestützt. Neben dem oben erwähnten Vorwurf, ohne Genehmigung nach § 3 PBefG zu agieren, wirft man dem Vermittler vor, dass deren Vermittlungstechnik nicht verhindere, dass der Fahrer Aufträge direkt von Uber zugewiesen bekomme. Drittens vermittle Uber Fahraufträge an Mietwagenunternehmen, obwohl diese die im Gesetz vorgeschriebene Rückkehrpflicht zum Betriebssitz nach Auftragsbeendigung missachten.

    Die dazu vorgebrachten Belege am Beispiel zweier dokumentierter Fälle wurden zwar nicht konkret behandelt, allerdings zitierte die Richterin in diesem Zusammenhang die Vertragsklauseln zwischen Uber und den Mietwagenpartnern, in denen man die Partner darauf hinweise, dass Sie sich an die Rückkehrpflicht zu halten haben und man ihnen sogar in der App die kürzeste Route zum Betriebssitz anzeige. Dies lasse den Schluss zu, dass Uber von den Möglichkeiten einer Umgehung der rechtlichen Bestimmungen Kenntnis habe.

    Der Uber-Anwalt betonte dagegen sinngemäß, dass letztlich Menschen die App bedienen würden und man da nie ausschließen könne, dass es auch zum Missbrauch der angebotenen Technik komme. Er räumte in diesem Zusammenhang ein, dass bei einem parallelen Verfahren in München bewiesen wurde, dass zwei Uber-Partner gegen die Rückkehrpflicht verstoßen hätten. Dies liege jedoch schon zwei Jahre zurück und seien Einzelfälle, begangen noch dazu von Unternehmen, gegen die auch aufgrund anderer Verfehlungen ermittelt werde.

    Bei diesen Ausführungen wurde es sehr unruhig im Gerichtssaal, da etliche der rund 60 anwesenden Zuhörer, hauptsächlich Taxiunternehmer, in lautes Gelächter ausbrachen, vermutlich, weil sie selbst täglich die hier zitierten Einzelfälle beobachten können.

    Man werde sich nun ein weiteres Mal beraten, schloss die Richterin die gestrige Verhandlung und legte anschließend den 19. Dezember 2019 als Verkündungstermin fest. Auf Wunsch der Uber-Anwälte bekommen beide Seiten bis zum 26.11. nochmal Gelegenheit, sich schriftlich zu den vorgebrachten Argumenten zu äußern.

    #Deutschand #Uber #Taxi #Justiz

  • Verstoß gegen Personenbeförderungsgesetz: Landgericht verbietet Fahrdienst Uber X | rbb24
    https://www.rbb24.de/wirtschaft/beitrag/2019/10/landgericht-koeln-untersagt-uber-x-fahrten-deutschland.html

    23.10.2019 - Der Fahrdienstvermittler Uber darf seine App laut einem Gerichtsbeschluss nicht mehr zur Mietwagenvermittlung in Deutschland einsetzen. Die Umsetzung des Dienstes Uber X verstoße gegen das Personenbeförderungsgesetz, heißt es in der Einstweiligen Verfügung des Landgerichts Köln, die der dpa vorliegt. Zuvor hatten „WDR“ und die „Kölnische Rundschau“ darüber berichtet. Geklagt hatte ein Kölner Taxiunternehmer. (Az.: 81 O 74/19)

    Knackpunkt in dem Fall ist die Frage, wie Uber-Fahrer an ihre Aufträge kommen. Das Personenbeförderungsgesetz schreibt unter anderem vor, dass Mietwagenfahrer - im Gegensatz zu Taxis - nur Beförderungsaufträge ausführen dürfen, „die am Betriebssitz oder in der Wohnung des Unternehmers eingegangen sind“. Deshalb sei auch die die Vorgänger-App „Uber Black“ bereits von einem Gericht untersagt worden. Der Bundesgerichtshof hatte dieses Verbot bestätigt.

    Entscheidung fiel schon im Juli
    Uber schreibt seinen Geschäftspartnern - also Mietwagenfirmen, welche die Uber-App nutzen - zwar vor, dass das Geschäft dementsprechend ablaufen muss. Das Gericht moniert in seinem Beschluss aber, dass ein Fahrer einen Beförderungsauftrag selbstständig annehmen könne, also unabhängig von einer Weisung aus dem Betriebssitz. Dies verstoße gegen das Personenbeförderungsgesetz, so der Gerichtsbeschluss.

    Die Entscheidung fiel bereits im Juli, wurde aber erst jetzt bekannt. Grund hierfür waren Verzögerungen bei der Zustellung - erst ab dann gilt die einstweilige Verfügung und das Verbot. Uber hatte einer Gerichtssprecherin zufolge die Annahme an seiner Europazentrale in Amsterdam verweigert, weil für das deutsche Dokument keine Übersetzung mitgeschickt worden war. Ob eine zweite Zustellung inklusive Übersetzung inzwischen erfolgt ist, war unklar. Ein Firmensprecher wollte die Berichte nicht kommentieren.

    Der Dienst Uber X spielt für das US-Unternehmen eine zentrale Rolle. Für Kunden hat diese Dienstleistung eine ähnliche Funktion wie Taxifahrten. Uber vermittelt über die App zum Teil auch Fahrten mit klassischen Taxis. Diese wurden nicht verboten.

    #Uber #Justiz #Urteil

  • 24.10.2019: Landgericht Köln verbietet Uber-Fahrdienst (Tageszeitung junge Welt)
    https://www.jungewelt.de/artikel/365655.landgericht-k%C3%B6ln-verbietet-uber-fahrdienst.html

    Köln. Der Fahrdienstvermittler Uber darf seine App laut einem Gerichtsbeschluss nicht mehr zur Mietwagenvermittlung in Deutschland einsetzen. Die Umsetzung des Dienstes Uber X verstoße gegen das Personenbeförderungsgesetz, heißt es in der einstweiligen Verfügung des Landgerichts Köln, die der dpa vorliegt. Geklagt hatte ein Kölner Taxiunternehmer.

    Knackpunkt in dem Fall ist die Frage, wie Uber-Fahrer an ihre Aufträge kommen. Das Personenbeförderungsgesetz schreibt unter anderem vor, dass Mietwagenfahrer – im Gegensatz zu Taxis – nur Beförderungsaufträge ausführen dürfen, »die am Betriebssitz oder in der Wohnung des Unternehmers eingegangen sind«. Uber schreibt seinen Geschäftspartnern – also Mietwagenfirmen, welche die Uber-App nutzen – zwar vor, dass das Geschäft dementsprechend ablaufen muss. Das Gericht moniert in seinem Beschluss aber, dass ein Fahrer einen Beförderungsauftrag selbstständig annehmen könne, also unabhängig von einer Weisung aus dem Betriebssitz. Dies verstoße gegen das Personenbeförderungsgesetz, so der Gerichtsbeschluss.

    Die Entscheidung fiel bereits im Juli, wurde aber erst jetzt bekannt. Grund hierfür waren Verzögerungen bei der Zustellung – erst ab dann gilt die einstweilige Verfügung und das Verbot greift. Uber hatte einer Gerichtssprecherin zufolge die Annahme an seiner Europazentrale in Amsterdam verweigert, weil für das deutsche Dokument keine Übersetzung mitgeschickt worden war. Ob eine zweite Zustellung inklusive Übersetzung inzwischen erfolgt ist, war unklar. Ein Firmensprecher wollte die Berichte nicht kommentieren.

    Der Dienst Uber X spielt für das US-Unternehmen eine zentrale Rolle. Für Kunden hat diese Dienstleistung eine ähnliche Funktion wie Taxifahrten. Uber vermittelt über die App zum Teil auch Fahrten mit klassischen Taxis.

    #Uber #Niederlande #Justiz #Urteil

  • UberX-Verbot: Viele Fragen – hier die Antworten
    https://www.taxi-times.com/uberx-verbot-viele-fragen-hier-die-antworten


    Die Informationen in diesem Artikel stimmen mit den uns bekannten überein.

    23. Oktober 2019 von Jürgen Hartmann - Das gestern publik gewordene Verbot der UberX-App wirft viele Fragen auf. Warum vermittelt Uber trotzdem weiter? Warum wird es erst jetzt publik? Was bedeutet die verweigerte Annahme wegen fehlender Übersetzung?

    Seit gestern berichten Medien darüber, dass Uber über seine App „UberX“ keine Fahrten mehr vermitteln darf. Die ersten Reaktionen von den Taxifahrern waren seitdem eine Mischung aus Freude, aber auch Verwunderung, warum es trotzdem so weitergeht wie bisher. Taxi Times hat die Hintergründe der Einstweiligen Verfügung recherchiert.

    Warum wird UberX verboten?

    Laut Personenbeförderungsgesetz darf ein Mietwagen Fahrten nur ausführen, wenn die Bestellung vorher an seinem Betriebssitz eingegangen ist. Im aktuellen Kölner Verfahren (AZ 81 O 74/19) konnte der Antragssteller, ein Kölner Taxiunternehmer, nachweisen, dass die über UberX vermittelten Fahrten direkt in das Fahrzeug gehen und vom Fahrer ausgeführt werden können. Wörtlich heißt es im Beschluss vom 19.7.2019: „Die Antragstellerin […] hat glaubhaft gemacht, dass ein Mietwagenunternehmer, der die Smartphone-Applikation UberX nutzt und über eine Push-Nachricht über einen Auftrag eines Kunden informiert wird, diesen Auftrag unabhängig von einer Bestätigung durch einen sich am Betriebssitz des Mietwagenunternehmers befindlichen Disponenten selbstständig annehmen kann. Dies verstößt gegen § 49 Abs. 4, Satz 1.2.und 5 PBefG.“

    Als Konsequenz aus dieser richterlichen Einschätzung wird dem Unternehmen Uber BV mit Sitz in Amsterdam untersagt, „im geschäftlichen Verkehr zu Wettbewerbszwecken die von ihr herausgegebene Smartphone-Applikation UberX für Mietwagenfahrer und Mietwagenunternehmer für die Vermittlung von Fahraufträgen einzusetzen.“

    Warum hat UberX nicht gleich am 19. Juli seinen App UberX vom Markt genommen?

    Richterliche Beschlüsse werden immer erst nach der Zustellung an das beklagte Unternehmen rechtswirksam. Da Uber in Deutschland keinen Firmensitz hat, musste der Beschluss vom Landgericht Kölns an die UberBV in Amsterdam zugestellt werden. Solche Zustellungen erfolgen über einen Gerichtsvollzieher. Der Rechtsanwalt des Taxiunternehmers hatte die Auslandszustellung an UberBV am 23. Juli beim Kölner Landgericht beantragt und das wiederum hatte einen niederländischen Gerichtsvollzieher mit der Zustellung beauftragt. Die Zustellung bei Uber BV erfolgte dann am 13.9.2019, die Annahme wurde allerdings durch die Uber BV verweigert. Über die Verweigerung wurde der Taxi-Anwalt durch das Landgericht Köln dann am 8. Oktober 2019 informiert.

    Warum hat Uber BV die Annahme verweigert?

    „Der Empfänger verweigerte die Annahme aufgrund der verwendeten Sprache“, heißt es offiziell im Taxi Times vorliegenden Übergabeprotokoll des Gerichtsvollziehers. Soll heißen: Der in deutscher Sprache verfasste Beschluss hätte nebst allen Anlagen mit Niederländischer Übersetzung zugestellt werden müssen. An dieser Stelle wird es nun besonders ärgerlich, denn der Taxi-Anwalt hatte bereits am 30.7.2019 beim Landgericht Köln einen zweiten Antrag auf Zustellung des Beschlusses an die Uber BV gestellt. Dieser zweite Antrag enthielt eine niederländische Übersetzung und wurde vom Gericht am 16.8.19 an den Gerichtsvollzieher weitergereicht. Stand heute verfügt das Landgericht aber über keinerlei Kenntnis darüber, ob die Auslandszustellung mit Übersetzung mittlerweile erfolgt ist und von Uber BV angenommen wurde.

    Gilt der Beschluss somit nach wie vor als nicht zugestellt und darf demzufolge auch noch nicht vollstreckt werden?

    Diverse Urteile deuten darauf hin, dass internationale Konzerne, die in vielen Ländern und dort jeweils auch in deren Landessprache agieren (z.B. in Form einer Homepage) sehr wohl unterstellt werden kann, dass sie ein solches Urteil in einer Landessprache verstehen und übersetzen können.

    Da UberX nach wie vor aktiv ist, wird man nun in Köln anhand regelmäßig durchzuführender weiterer Fahrten dokumentieren, dass Uber gegen den Beschluss vom 19.7.19 „zuwiderhandelt“ und entsprechende Strafanträge bei Gericht einreichen.

    Gilt das Verbot tatsächlich bundesweit?
    Ja, das wurde ausdrücklich bei der Einreichung der Einstweiligen Verfügung so formuliert. Strafanträge darf allerdings nur der Unternehmer stellen, der die Einstweilige Verfügung erwirkt hat.

    #Uber #Niederlande #Justiz #Urteil

  • 07.10.2019: »Es geht auch um ein politisches Statement« (Tageszeitung junge Welt)
    https://www.jungewelt.de/artikel/364235.deliveroo-es-geht-auch-um-ein-politisches-statement.html

    Nach dessen Rückzug aus Deutschland wollen ehemalige Fahrer den Essenslieferanten Deliveroo verklagen. Ein Gespräch mit Adam Tycner
    Interview: Frederic Schnatterer

    Adam Tycner arbeitete als Fahrer für Deliveroo und ist aktiv in der Gewerkschaft Freie Arbeiter*innen Union (FAU)
    Heute findet vor dem Arbeitsgericht Berlin eine Güteverhandlung zwischen ehemaligen Fahrern und Deliveroo statt. Worum geht es genau?

    Bei Deliveroo waren wir formell Selbstständige. Trotzdem haben wir uns gewerkschaftlich in der FAU organisiert und versucht, unsere Arbeitsbedingungen zu verbessern. Jetzt haben wir beschlossen, vor Gericht zu ziehen. Wir wollen beweisen, dass unser Status dem von Festangestellten entsprach.

    Ursprünglich wollten wir eine Sammelklage einreichen. Allerdings geht das nach deutschem Arbeitsrecht nicht, was zeigt, auf wessen Seite das Recht steht. Nun gibt es vier voneinander getrennte Verhandlungen, von denen eine bereits stattgefunden hat. Heute wird es zunächst eine Verhandlungsrunde mit Deliveroo geben. Falls wir dabei nicht zu einer Übereinkunft kommen, ziehen wir vor Gericht.

    Wie sehen Sie Ihre Chancen vor Gericht?

    Das Ergebnis ist völlig offen. Unser Anwalt hat uns gesagt, es sei der erste solche Fall in Deutschland. Unsere Position ist allerdings klar: Wir waren die ganze Zeit über Angestellte. Ich persönlich denke, dass es sehr auf die politische Einstellung des Richters ankommen wird.

    Wie lief die Anhörung im ersten Teilverfahren Ihrer Kollegen?

    Im ersten Verfahren haben zwei meiner Kollegen geklagt. Deliveroo hat eine außergerichtliche Einigung angeboten, 3.000 beziehungsweise ein wenig mehr als 5.000 Euro. Ich denke, allein das zeigt, dass Deliveroo Angst vor einem Gerichtsprozess hat.

    In anderen Ländern wurden ähnliche Fälle gewonnen …

    In Valencia gab es einen größeren Prozess, der gewonnen wurde. Der Richter urteilte, dass Deliveroo seine Fahrer in Spanien hätte fest anstellen müssen. Die Fahrer bekamen Entschädigungen, jetzt haben sie Arbeitsverträge. Allerdings wurde ein ähnlicher Prozess im Vereinigten Königreich verloren. Deliveroo arbeitet in allen Ländern exakt gleich, und trotzdem entscheiden die Gerichte in den europäischen Ländern unterschiedlich. Das zeigt, wie unklar der Fall ist.

    Wie kommt es, dass Sie den Prozess jetzt anstreben, nachdem Deliveroo sich vor über einem Monat aus Deutschland zurückgezogen hat?

    Schon bevor Deliveroo sich aus dem Staub gemacht hat, haben wir über eine Klage nachgedacht, allerdings hat sich das Unternehmen innerhalb von nur vier Tagen aus Deutschland zurückgezogen. Hinzu kamen politische Schwierigkeiten: Viele Fahrer wollten den Selbständigenstatus. Dadurch haben sie etwas mehr Geld verdient und waren selbstbestimmter. Versicherungen und Rentenbeiträge waren nicht so wichtig, der Großteil der Fahrer waren junge Männer. Wir als FAU haben beschlossen, nicht gegen den Willen der Mehrheit zu handeln. Ursprünglich wollten wir für eine Festanstellung kämpfen, nun haben wir versucht, die Arbeitsbedingungen zu verbessern. Dabei ging es vor allem um höhere Löhne, um so unsere Versicherungen bezahlen zu können.

    Was für Konsequenzen hätte es, wenn der Prozess gewonnen würde?

    Für die ehemaligen Kollegen von Deliveroo ist es zu spät. Die Firma hat vorgesorgt und uns eine Kulanzzahlung angeboten. Dafür musste man unterschreiben, dass man von jeglichen weiteren Ansprüchen absieht. Da die meisten Fahrer ziemlich arm waren, war das Angebot verlockend. Allerdings hoffe ich, dass ein für uns positives Gerichtsurteil zumindest andere Arbeiter in ähnlicher Lage dazu ermutigen wird, unserem Beispiel zu folgen. Es geht also auch um ein politisches Statement.

    Welche Lehren ziehen Sie aus dem Gewerkschaftskampf bei Deliveroo?

    Der Job als Fahrer bei Deliveroo wurde zu einem großen Teil von Migranten gemacht, die so schnell wie möglich Geld brauchten. Und die Selbständigkeit bietet mehr schnelles Geld, was aber nicht bedeutet, dass sie wirklich besser wäre. Eigentlich müssten die Löhne für Festangestellte signifikant steigen, sodass die Scheinselbständigkeit nicht so verführerisch ist. Denn die funktioniert zwar, wenn du jung und gesund bist. Sobald du aber einen Unfall hast, hast du jedoch ein Problem.

    #Fahrradboten #Ausbeutung #Justiz #Lohn

  • Trojaner-Attacke legt Berliner Kammergericht lahm – B.Z. Berlin
    https://www.bz-berlin.de/berlin/tempelhof-schoeneberg/trojaner-attacke-legt-berliner-kammergericht-lahm

    Ein massiver Ausfall durch gefährliche Schadsoftware hat das Computersystem des Berliner Kammergerichts (150 Richter, 370 Mitarbeiter) lahm gelegt. Seit Tagen werden die Rechner von Spezialisten untersucht – oder sofort ausgesondert.

    „Die Arbeitsfähigkeit ist gewährleistet“, heißt es in einer Pressemitteilung von Dienstag. Doch Justiz-Mitarbeiter haben daran große Zweifel. Die interne Warnung aus der Senatsjustizverwaltung an 31 Adressaten – vom Präsidenten des Oberverwaltungsgerichts über jede einzelne JVA bis hin zum Sozialen Dienst – ging bereits am vergangenen Freitag per E-Mail raus. Sie war mit „EILT SEHR!!! VIRENBEFALL DURCH ‚IMOTET‘ IM KAMMERGERICHT!“ überschrieben.

    Alle Computer vom Landesnetz abgeklemmt

    Zur „Aufrechterhaltung der IT-Sicherheit“ und „im Rahmen des Notfallmanagements“ seien die Computer des Kammergerichts seit 11.35 Uhr am Dienstag vom gesamten Landesnetz abgeklemmt worden, heißt es in der Warnung, die der B.Z. vorliegt. „Bitte stellen Sie (…) den gesamten elektronischen Mailverkehr des Kammergerichts, welcher seit dem 16. September 2019 eingegangen ist, unter Quarantäne.“
    Das Kammergericht in Berlin (Foto: picture alliance / imageBROKER)
    Das Kammergericht in Berlin (Foto: picture alliance / imageBROKER)

    Mehr als 40 Computer mussten bislang geschrottet und ersetzt werden. „Das wird mehrere Wochen dauern, ehe hier wieder alles normal läuft“, so eine Mitarbeiterin. „Wir arbeiten hier nicht mit Windows, sondern mit einer Spezialsoftware, die über Schnittstellen sogar bundesweit vernetzt ist.”
    Strafsachen könnten sich verzögern

    Alle auf den betroffenen Computern gespeicherten Information sind weg. Familien-, Zivil- und Strafsachen könnten sich deshalb erheblich verzögern. Das Kammergericht ist das höchste Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Berlin. Es steht über den Amtsgerichten und dem Landgericht, aber unterhalb des Bundesgerichtshofs.

    Bereits vor einem Jahr hatte das Gericht Probleme mit einem Virus namens „I love you“. Jetzt ist es „IMOTET“, ein Trojaner, der sich seit einigen Tagen durch verseuchte Dateien oder Internetlinks ebenfalls massenhaft über E-Mails verbreitet. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnologie (BSI) nennt ihn die „weltweit gefährlichste Schadsoftware“.

    Komplettes Netzwerk in Gefahr

    Im Kammergericht verbreitete sich das Virus nach bisherigen Informationen über das E-Mail-Programm „Outlook“. Ein falscher Klick und die Schadsoftware kann neben Kontaktinformationen- und beziehungen auch den Inhalt von Nachrichten auslesen. Daraus werden neue E-Mails geschrieben, die für Adressaten sehr glaubwürdig erscheinen. Weitere Schadsoftware wird nachgeladen, ein komplettes Netzwerk gerät so in die Hände der Angreifer.

    „Es gab hier im Haus immer wieder Kritik an ausbleibenden Backups, Schulungen und Sicherheitsupdates, die mutmaßlich aus Kostengründen eingespart wurden“, so die Gerichts-Mitarbeiterin zur B.Z.

    #Berlin #Justiz #Sicherheit

  • Federal judge rules Uber calling its drivers independent contractors may violate antitrust and harm competition / Boing Boing
    https://boingboing.net/2019/06/21/labor-uber.html

    Fri Jun 21, 2019 - A federal judge has ruled that alleged misclassification of drivers as independent contractors by the ride-hailing service app Uber could harm competition and violate the spirit of America’s antitrust laws.

    • Lawsuit says misclassifying workers creates competitive harm
    • 30 days to amend complaint with new information

    The ruling by Judge Edward Chen of the U.S. District Court for the Northern District of California is not a final decision in the case, but is a “significant warning to ride-hailing companies,” Bloomberg News reports.

    “It signals how a 2018 California Supreme Court case and future worker classification laws could open the floodgates to worker misclassification and antitrust claims.”

    Uber’s Worker Business Model May Harm Competition, Judge Says
    https://news.bloomberglaw.com/daily-labor-report/ubers-worker-business-model-may-harm-competition-judge-says?campa

    June 21, 2019, 8:58 PM

    Suit: Misclassifying workers produces competitive harm
    Complaint must be amended within 30 days with new information

    Uber‘s alleged misclassification of drivers as independent contractors could significantly harm competition and violate the spirit of antitrust laws, a federal judge ruled.

    The ruling, although not a final decision in the case, is a significant warning to ride-hailing companies. It signals how a 2018 California Supreme Court case and future worker classification laws could open the floodgates to worker misclassification and antitrust claims.

    Judge Edward Chen of the U.S. District Court for the Northern District of California declined to dismiss all of the claims brought against Uber by Los Angeles-based transportation service Diva Limousine, saying the company established a causal link between Uber’s behavior and real economic harm being felt by competitors.

    Driver misclassification could save Uber as much as $500 million annually just in California, according to Diva’s lawyers.

    “Diva’s allegations support the inference that Uber could not have undercut market prices to the same degree without misclassifying its drivers to skirt significant costs,” the judge wrote in the June 20 ruling.

    Unlike employees, independent contractors aren’t entitled to benefits such as health care, unemployment insurance, minimum wages, and overtime.

    An attorney for Diva said he was pleased with the court’s decision and that it was a warning that the company couldn’t skirt California labor laws.

    “There’s an acknowledgement here that Uber not only harms its drivers but also that its conduct crosses the line from robust competition to unfair competition,” said attorney Aaron Sheanin of Robins Kaplan LLP. “And that injures its competitiors, including Diva.”

    Uber didn’t return a request for comment.

    Overall, Uber was only able to get part of Diva’s complaint fully dismissed—specifically, its claims under the state’s Unfair Practices Act. Diva’s claims under the California Unfair Competition Law can proceed once it amends its complaint to address jurisdictional issues and other legal arguments.

    Diva’s lawyers have 30 days to refile an updated complaint which is likely to move forward given the judge’s ruling that the claims have merit.

    The ruling was based in part from language drawn from the California Supreme Court’s April 2018 ruling in Dynamex Operations West Inc. v. Superior Court. That decision made it harder for California employers to classify workers as independent contractors rather than employees. It also condemns misclassification as a type of unfair competition.

    Uber identified Dynamex in regulatory filings as a long-term potential risk factor for its business success.

    The case is Diva Limousine, Ltd. v. Uber Technologies, Inc., N.D. Cal., No. 3:18-cv-05546, Order Issued 6/20/19.

    #USA #Recht #Justiz #Uber #Arbeit

  • Federal judge rules Uber calling its drivers independent contractors may violate antitrust and harm competition / Boing Boing
    https://boingboing.net/2019/06/21/labor-uber.html

    A federal judge has ruled that alleged misclassification of drivers as independent contractors by the ride-hailing service app Uber could harm competition and violate the spirit of America’s antitrust laws.

    • Lawsuit says misclassifying workers creates competitive harm
    • 30 days to amend complaint with new information

    The ruling by Judge Edward Chen of the U.S. District Court for the Northern District of California is not a final decision in the case, but is a “significant warning to ride-hailing companies,” Bloomberg News reports.

    “It signals how a 2018 California Supreme Court case and future worker classification laws could open the floodgates to worker misclassification and antitrust claims.”

    Uber’s Worker Business Model May Harm Competition, Judge Says
    https://news.bloomberglaw.com/daily-labor-report/ubers-worker-business-model-may-harm-competition-judge-says?campa

    Posted June 21, 2019, 8:58 PM

    By Andrew Wallender

    Suit: Misclassifying workers produces competitive harm
    Complaint must be amended within 30 days with new information

    Uber‘s alleged misclassification of drivers as independent contractors could significantly harm competition and violate the spirit of antitrust laws, a federal judge ruled.

    The ruling, although not a final decision in the case, is a significant warning to ride-hailing companies. It signals how a 2018 California Supreme Court case and future worker classification laws could open the floodgates to worker misclassification and antitrust claims.

    Judge Edward Chen of the U.S. District Court for the Northern District of California declined to dismiss all of the claims brought against Uber by Los Angeles-based transportation service Diva Limousine, saying the company established a causal link between Uber’s behavior and real economic harm being felt by competitors.

    Driver misclassification could save Uber as much as $500 million annually just in California, according to Diva’s lawyers.

    “Diva’s allegations support the inference that Uber could not have undercut market prices to the same degree without misclassifying its drivers to skirt significant costs,” the judge wrote in the June 20 ruling.

    Unlike employees, independent contractors aren’t entitled to benefits such as health care, unemployment insurance, minimum wages, and overtime.

    An attorney for Diva said he was pleased with the court’s decision and that it was a warning that the company couldn’t skirt California labor laws.

    “There’s an acknowledgement here that Uber not only harms its drivers but also that its conduct crosses the line from robust competition to unfair competition,” said attorney Aaron Sheanin of Robins Kaplan LLP. “And that injures its competitiors, including Diva.”

    Uber didn’t return a request for comment.

    Overall, Uber was only able to get part of Diva’s complaint fully dismissed—specifically, its claims under the state’s Unfair Practices Act. Diva’s claims under the California Unfair Competition Law can proceed once it amends its complaint to address jurisdictional issues and other legal arguments.

    Diva’s lawyers have 30 days to refile an updated complaint which is likely to move forward given the judge’s ruling that the claims have merit.

    The ruling was based in part from language drawn from the California Supreme Court’s April 2018 ruling in Dynamex Operations West Inc. v. Superior Court. That decision made it harder for California employers to classify workers as independent contractors rather than employees. It also condemns misclassification as a type of unfair competition.

    Uber identified Dynamex in regulatory filings as a long-term potential risk factor for its business success.

    The case is Diva Limousine, Ltd. v. Uber Technologies, Inc., N.D. Cal., No. 3:18-cv-05546, Order Issued 6/20/19.

    #USA #Justiz #Wettbewerb #Uber #Arbeit

  • Federal judge rules Uber calling its drivers independent contractors may violate antitrust and harm competition / Boing Boing
    https://boingboing.net/2019/06/21/labor-uber.html

    A federal judge has ruled that alleged misclassification of drivers as independent contractors by the ride-hailing service app Uber could harm competition and violate the spirit of America’s antitrust laws.

    • Lawsuit says misclassifying workers creates competitive harm
    • 30 days to amend complaint with new information

    The ruling by Judge Edward Chen of the U.S. District Court for the Northern District of California is not a final decision in the case, but is a “significant warning to ride-hailing companies,” Bloomberg News reports.

    “It signals how a 2018 California Supreme Court case and future worker classification laws could open the floodgates to worker misclassification and antitrust claims.”

    Uber’s Worker Business Model May Harm Competition, Judge Says
    https://news.bloomberglaw.com/daily-labor-report/ubers-worker-business-model-may-harm-competition-judge-says

    Uber’s Worker Business Model May Harm Competition, Judge Says
    Posted June 21, 2019
    Suit: Misclassifying workers produces competitive harm
    Complaint must be amended within 30 days with new information
    Uber‘s alleged misclassification of drivers as independent contractors could significantly harm competition and violate the spirit of antitrust laws, a federal judge ruled.

    The ruling, although not a final decision in the case, is a significant warning to ride-hailing companies. It signals how a 2018 California Supreme Court case and future worker classification laws could open the floodgates to worker misclassification and antitrust claims.

    Judge Edward Chen of the U.S. District Court for the Northern District of California declined to dismiss all of the claims brought against Uber by Los Angeles-based transportation service Diva Limousine, saying the company established a causal link between Uber’s behavior and real economic harm being felt by competitors.

    Driver misclassification could save Uber as much as $500 million annually just in California, according to Diva’s lawyers.

    “Diva’s allegations support the inference that Uber could not have undercut market prices to the same degree without misclassifying its drivers to skirt significant costs,” the judge wrote in the June 20 ruling.

    Unlike employees, independent contractors aren’t entitled to benefits such as health care, unemployment insurance, minimum wages, and overtime.

    An attorney for Diva said he was pleased with the court’s decision and that it was a warning that the company couldn’t skirt California labor laws.

    “There’s an acknowledgement here that Uber not only harms its drivers but also that its conduct crosses the line from robust competition to unfair competition,” said attorney Aaron Sheanin of Robins Kaplan LLP. “And that injures its competitiors, including Diva.”

    Uber didn’t return a request for comment.

    Overall, Uber was only able to get part of Diva’s complaint fully dismissed—specifically, its claims under the state’s Unfair Practices Act. Diva’s claims under the California Unfair Competition Law can proceed once it amends its complaint to address jurisdictional issues and other legal arguments.

    Diva’s lawyers have 30 days to refile an updated complaint which is likely to move forward given the judge’s ruling that the claims have merit.

    The ruling was based in part from language drawn from the California Supreme Court’s April 2018 ruling in Dynamex Operations West Inc. v. Superior Court. That decision made it harder for California employers to classify workers as independent contractors rather than employees. It also condemns misclassification as a type of unfair competition.

    Uber identified Dynamex in regulatory filings as a long-term potential risk factor for its business success.

    The case is Diva Limousine, Ltd. v. Uber Technologies, Inc., N.D. Cal., No. 3:18-cv-05546, Order Issued 6/20/19.

    #USA #Uber #Wettbewerb #Monopol #Urteil #Justiz

  • Uber est jugé une nouvelle fois ILLÉGAL à Bruxelles: „Pas d’impact immédiat sur nos activités“ - RTL Info
    https://www.rtl.be/info/belgique/societe/un-juge-vient-de-le-confirmer-uber-est-illegal-a-bruxelles-1088892.aspx


    Uber illegal in Belgien? Noch ist das nicht ganz klar. Wie in Deutschland gibt der US-Konzern vor, „lizensierte Fahrer“ einzusetzen, weigert sich, Gerichtsurteilen zu folgen und hat mächtige Unterstützer in der Politik.

    Der Kampf tobt in Wirklichkeit nicht zwischen Taxis und Uber sondern zwischen den Verteidigern staatlicher und gesellschaftlicher Sicherungssystemen auf der einen und den Gläubigen der unsichtbaren Hand auf der anderen Seite. Liberale wollen alle gesellschaftlichen Aufgaben dem Markt überlassen.

    Wozu das führt, sehen wir dort, wo diese Politik vollständig umgesetzt wurde. Bahnprivatisierung und Verlagerung der Industrie-Lager auf die Ladeflächen von LKW führten zu den verstopften Auftobahnen, auf denen heute antspanntes Reisen so gut wie unmöglich ist. Mit Hilfe eines überteuren und ineffektiven Mautsystems wurde versucht gegenzusteuern, jedoch wurde die Maut zu niedrig angesetzt, um den Bahntransport zu stärken oder die Autobahnen zu entlasten. Profitiert haben ausschließlich die Konzerne, denen Aufbau und Betrieb des Mautsystems unter Zusicherung voller Vertraulichkeit zugeschanzt wurde. Seitdem steckt die deutsche Verkehrspolitik zum Schaden aller anderen in einer Sackgasse.

    Die Deregulierung des ÖPNV wird zusätzlich zum absehbaren Verkehrskollaps und der erhöhten Umweltbelastung aufgrund zusätzlicher Autofahrten eine soziale Katastrophe bewirken, wenn nicht bald politisch umgesteuert wird, und es gelingt, die öffentliche Daseinsvorsorge zu stärken.

    La guerre continue entre les compagnies de taxi et Uber, cette entreprise américaine qui s’est lancée à la conquête du monde pour révolutionner le transport de personnes.
    Selon la juge du tribunal de commerce de Bruxelles (aile néerlandophone), le service de transports rémunérés Uber est illégal dans la capitale. Seuls les chauffeurs possédant une licence bruxelloise de taxi, et donc un luminaire au-dessus de leur véhicule, peuvent y effectuer des courses de taxis, selon un jugement rendu fin décembre.

    Le jugement confirme une précédente décision de septembre 2015 du tribunal de commerce de Bruxelles qui estimait que le service Uberpop enfreignait la législation en permettant à des chauffeurs de réaliser des courses rémunérées alors qu’ils ne disposent pas des autorisations et notamment d’une licence de taxi. Uberpop avait été abandonné, et le géant pensait s’être régularisé en obligeant Le dernier jugement considère que l’interdiction n’est pas limitée à un seul service mais s’applique à tous services d’Uber pour autant qu’il s’agisse de services de taxi.

    « Une juge a précisé »

    « L’interdiction existait déjà, mais Uber avait méconnu la première décision en l’interprétant à sa manière, et donc il a fallu demander à la juge de bien préciser que pour faire du taxi, il faut travailler avec des voitures qui ont une licence de taxi », explique Michel Pêtre, patron des Taxis Verts, dans le RTL info 7h ce matin. 

    La plateforme Uber risque d’écoper d’astreintes de 10.000 euros par infraction constatée, pour un montant maximum d’un million d’euros. Par ailleurs, il ressort du jugement qu’une incertitude subsiste quant à savoir si Uber X est un service de taxi ou de limousine.

    Uber : « Pas d’impact »

    Dans une réaction, Uber déplore que la « clarification du juge n’a pas pu être plus précise à propos de la différence fondamentale entre UberX et UberPOP », un service qu’Uber a suspendu en 2015.

    UberPOP, jugé illégal par le tribunal de commerce de Bruxelles en 2015, mettait en relation des particuliers avec des chauffeurs non professionnels alors qu’UberX, pour sa part, connecte les passagers avec des chauffeurs professionnels. Ces chauffeurs disposent des licences requises, selon Uber.

    « Cependant, cela n’a pas d’impact immédiat sur nos activités. Le juge dans cette affaire ne prononçait pas une décision déterminante mais informative, et cette opinion devra encore être considérée par la justice applicable avant qu’un jugement soit rendu », ajoute Uber.

    Uber illégal à Bruxelles? Le MR critique la gestion du dossier par le gouvernement - Le Soir
    https://www.lesoir.be/198535/article/2019-01-03/uber-illegal-bruxelles-le-mr-critique-la-gestion-du-dossier-par-le-gouverneme

    Le parti MR a réagi suite à cette désicion de justice qu’il juge « dommageable pour la capitale ».
    ...
    Vincent De Wolf, chef de file du MR au Parlement bruxellois, affirme qu’« il ne s’agit pas de commenter une décision de justice mais il est fort dommageable pour Bruxelles de ne pas avoir pu transformer l’essai et devenir une capitale à la pointe en termes de smart city. »

    Dans ce communiqué, le groupe MR dit avoir depuis toujours l’objectif de libéraliser le secteur de transports rémunérés de personnes et d’en finir avec les quotas et la fixation des prix par le gouvernement.

    Jugé illégal à Bruxelles, Uber risque jusqu’à un million d’euros d’astreintes
    https://www.sudinfo.be/id93973/article/2019-01-03/juge-illegal-bruxelles-uber-risque-jusqua-un-million-deuros-dastreintes

    Le jugement confirme une précédente décision de septembre 2015 du tribunal de commerce de Bruxelles qui estimait que le service Uberpop enfreignait la législation en permettant à des chauffeurs de réaliser des courses rémunérées alors qu’ils ne disposent pas des autorisations et notamment d’une licence de taxi. Le dernier jugement considère que l’interdiction n’est pas limitée à un seul service mais s’applique à tous services d’Uber pour autant qu’il s’agisse de services de taxi.

    Un doute subsiste par contre quant à savoir si Uber X est un service de taxi ou de limousine, ce dernier service faisant l’objet d’autres types de licences.

    Le service de transports Uber jugé illégal à Bruxelles
    https://www.sudinfo.be/id93910/article/2019-01-03/le-service-de-transports-uber-juge-illegal-bruxelles

    Uber illégal à Bruxelles | L’Echo
    https://www.lecho.be/entreprises/services/uber-illegal-a-bruxelles/10083911.html
    https://images.lecho.be/view?iid=dc:52134971&context=ONLINE&ratio=16/9&width=640&u=1546519936000

    Taxis Verts: „On demande la cessation d’Uber et des astreintes d’un million d’euros“
    https://www.rtbf.be/info/belgique/detail_le-service-de-transports-uber-est-illegal-a-bruxelles-selon-un-jugement?

    Selon la juge du tribunal de commerce de Bruxelles (aile néerlandophone), le service de transports rémunérés Uber est illégal en cas de non détention de licence taxi, rapportent La Libre Belgique et La Dernière Heure jeudi. Seuls les chauffeurs possédant une licence bruxelloise de taxi, et donc un luminaire au-dessus de leur véhicule, peuvent y effectuer des courses de taxis, selon un jugement rendu fin décembre. La juge a clarifié fin décembre une décision prise en septembre 2015 qui avait mené à l’interdiction de l’un des deux services du géant américain, à savoir Uberpop.

    #Belgien #Taxi #Mietwagen #Uber #Justiz #Recht

  • 14.12.2018: Scheuer will Taxikrieg (Tageszeitung junge Welt)
    https://www.jungewelt.de/artikel/345428.scheuer-will-taxikrieg.html

    Die deutsche Taxiinnung kann einmal kurz durchatmen. Der US-Fahrdienstleister Uber verstößt mit seinem Limousinenservice »Uber Black« gegen deutsches Recht. Am Donnerstag entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in letzter Instanz, dass das Geschäftsmodell die Regularien des Personenbeförderungsgesetzes verletzt. Gemäß Paragraph 49 besteht für Mietwagen nach erledigtem Einsatz eine Rückkehrpflicht zur Betriebsstätte. Außerdem dürfen Aufträge nur am Firmensitz oder in der Wohnung des Unternehmers entgegengenommen werden. Die Vorgaben dienen ausdrücklich dem Schutz des traditionellen Taxigewerbes.

    Der Silicon-Valley-Emporkömmling ist Rückschläge gewohnt. Der Dienst »Uber Pop«, bei dem sich Privatleute mit eigenem Auto und ohne Beförderungslizenz als Chauffeur verdingen, ist hierzulande schon seit 2015 verboten. Hart ins Kontor schlug ein Beschluss des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vor einem Jahr: Danach ist der milliardenschwere Konzern ein Verkehrsdienstleister und muss sich an nationales Recht halten. Uber dagegen begreift sich als eine technische Vermittlungsplattform und will die EU-Bestimmungen zur Dienstleistungsfreiheit angewendet sehen. So ließen sich staatliche Regulierungen aushebeln, und Uber hätte volle Narrenfreiheit, um die lästige Taxikonkurrenz aus dem Verkehr zu ziehen.
    long Beach Talco

    Aber Hilfe naht. Vor einem Monat hat Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) angekündigt, den Markt für internetbasierte Fahrdienste zeitnah zu liberalisieren. Sein Credo: »Ich bin gegen Verbote und Einschränkungen, ich bin für Anreize.« Rückendeckung erhält er von der Monopolkommission, die die Bundesregierung in Wettbewerbsfragen berät. Das Gremium forderte 2016 in einer Studie zur sogenannten Sharing Economy das Ende von Konzessionsbeschränkungen sowie den Verzicht auf behördlich festgesetzte Tarife. Auch Mindestpreise schadeten nur dem Verbraucher, befand seinerzeit der Exvorsitzende Justus Haucap, und weiter: »Warum darf es etwa beim Taxi keine Happy Hour geben?«

    Antwort: weil das einen Dumpingwettbewerb ins Bodenlose lostritt. Aber Scheuer schert das nicht. Hauptsache innovativ, der Kunde ist König, und die Preise steigen auch wieder, sobald die Großen sie diktieren. Und die Fahrer? Die müssen sehen, wo sie bleiben. Der Wissenschaftliche Beirat des Verkehrsressorts beklagte vor einem Jahr in einem Gutachten, der Markteintritt neuer Anbieter lasse sich »entweder nur eingeschränkt im Einklang mit inadäquat gewordenen Regeln oder unter Unterlaufung solcher Regeln realisieren«. Das war der Aufruf zum Rechtsbruch, und Uber folgt dem täglich ungestraft mit seinem Service »Uber X«, der Mietwagentouren in Berlin, München, Düsseldorf und neuerdings Frankfurt am Main vermittelt. Über Düsseldorf liest man, dort herrsche inzwischen »Taxikrieg«. Na und: Profit geht nun mal über Leichen.

    #Uber #Taxi #Politik #Justiz #Urteil

  • Bundesgerichtshof: Uber Black ist in Deutschland unzulässig | ZEIT Arbeit
    https://www.zeit.de/arbeit/2018-12/uber-black-ist-in-deutschland-unzulaessig
    https://img.zeit.de/2018-12/uber-deutschland-bgh-eugh/wide__1300x731

    13. Dezember 2018 - Der Bundesgerichtshof hat geurteilt, dass der Limousinenservice Uber Black gegen deutsche Gesetze verstößt. Andere Uber-Angebote sind davon nicht betroffen.

    Der US-Fahrdienstleister Uber darf seinen früheren Limousinenservice Uber Black in Deutschland nicht wieder aufnehmen. Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied, dass Uber mit dem Dienst gegen das Personenbeförderungsgesetz verstoßen habe: Mit Mietwagen dürfen nur Fahraufträge ausgeführt werden, die zunächst am Betriebssitz des Unternehmens eingegangen sind. Außerdem muss ein Mietwagen nach Fahrtende wieder zum Unternehmen zurückkehren, wenn keine neue Fahrt anschließt.

    Taxifahrer dürfen dagegen Aufträge direkt vom Fahrgast annehmen. Damit soll das Taxigewerbe geschützt werden, das im Gegenzug zu festgelegten Tarifen fahren muss und auch unrentable Beförderungen nicht ablehnen darf. Bei Uber Black konnten Kunden über eine App einen Mietwagen bestellen. Ein freier Fahrer in der Nähe erhielt dann über Uber den Fahrauftrag. Das Unternehmen gab die Bedingungen vor und wickelte den Zahlungsverkehr ab. Ein Berliner Taxiunternehmer hatte dagegen geklagt.

    Der Vorsitzende Richter des BGH wies schon bei einer Verhandlung im Oktober auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts hin, die den Schutz das Taxiverkehrs im Personenbeförderungsgesetz als verfassungsgemäß erklärte. Der BGH prüfte nun, ob sich die Verhältnisse durch neue Angebote wie Mitfahrdienste oder Carsharing grundsätzlich geändert haben. „Das ist eher fraglich“, sagte der Richter im Oktober.

    Andere Uber-Angebote bleiben vorerst zulässig
    Der BGH hatte den Fall im vergangenen Jahr zunächst dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) zur Auslegung des Unionsrechts vorgelegt, ihn aber nach einer Entscheidung zu einem ähnlichen Fall aus Spanien wieder zurückgezogen. Der EuGH entschied dabei, dass ein solcher Vermittlungsdienst unter die Verkehrsdienstleistungen fällt, nicht unter den freien Dienstleistungsverkehr. Deshalb sind die Bedingungen von den Mitgliedstaaten zu regeln.

    Das Kammergericht in Berlin hatte den Limousinenservice bereits 2015 untersagt, weil er gegen das Personenförderungsgesetz verstoße und unlauteren Wettbewerb darstelle. Mietwagenchauffeure dürfen im Unterschied zu Taxifahrern keine direkten Aufträge vom Fahrgast annehmen. Über die Black-App war das aber möglich.

    Das Verbot bezieht sich nur auf Uber Black – andere Angebote von Uber bleiben legal, zumindest vorerst. Am beliebtesten ist Uber X, das derzeit in Berlin, München, Frankfurt und Düsseldorf verfügbar ist: Dabei vermittelt Uber nur Fahrten von lizensierten Mietwagenunternehmern. Die Fahrerinnen und Fahrer müssen über einen Personenbeförderungsschein verfügen. Auch Uber X ist jedoch umstritten. Verkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) will die gesetzlichen Bestimmungen für Fahrdienstleister wie Uber lockern.

    #Taxi #Uber #disruption #Recht #Justiz #Deutchland

  • UberBlack-Verbot – warum es für Uber trotzdem weitergeht
    https://www.taxi-times.com/uberblack-verbot-warum-es-fuer-uber-trotzdem-weitergeht

    13. Dezember 2018 von Jürgen Hartmann 2 Kommentare

    Der Bundesgerichtshof hat heute die Mietwagen-App UberBlack als Verstoß gegen das Personenbeförderungsgesetz gewertet. Allerdings handelt es sich dabei um die Bewertung eines Vorgangs, den Uber mittlerweile anders gestaltet. Die Taxiverbände zeigen sich trotzdem erleichtert über das Urteil.

    In Berlin demonstrierten Anfang 2018 die Taxifahrer gegen die gesetzesverstöße der Uber-Fahrer. Simi/Taxi Times
    „Die Verwendung der beanstandeten Version der App „UBER Black“ verstößt gegen § 49 Abs. 4 Satz 2 PBefG“. Mit dieser simplen wie eindeutigen Aussage fasst der Bundesgerichtshof BGH sein heute veröffentlichtes Urteil zusammen (AZ: I ZR 3/16). „Nach dieser Bestimmung dürfen mit Mietwagen nur Fahraufträge ausgeführt werden, die zuvor am Betriebssitz des Unternehmens eingegangen sind. Dagegen können Fahrgäste den Fahrern von Taxen unmittelbar Fahraufträge erteilen. Die Bedingung, dass Fahraufträge für Mietwagen zunächst am Betriebssitz des Unternehmers eingehen müssen, ist nicht erfüllt, wenn der Fahrer den Fahrauftrag unmittelbar erhält, auch wenn das Unternehmen, das den Mietwagen betreibt, zugleich unterrichtet wird.“

    Im vorliegenden Fall konnte genau dies nachgewiesen werden. Geklagt hatte der Berliner Taxiunternehmer Richard Leipold, vertreten von der Rechtsanwältin Alexandra Decker und unterstützt vom Deutschen Taxi- und Mietwagenverband (BZP) sowie Deutschlands Taxizentralen und deren Taxi-Apps.

    Bereits die Vorinstanzen, das LG Berlin (Urteil vom 9. Februar 2015 – 101 O 125/14) und das Kammergericht (KG – Urteil vom 11. Dezember 2015 – 5 U 31/15) hatten genauso entschieden, worauf Uber allerdings jeweils in Berufung bzw. Revision gegangen ist. Die App UberBlack wurde in Berlin bereits 2015 vom Markt genommen, seitdem agiert man als UberX, UberGreen etc. Und man hat einen Trick angewendet, indem man mittlerweile jeden Auftrag ZUERST an die Mail-Adresse des Mietwagen-Unternehmers schickt und erst nach rund dreißig Sekunden in das Fahrzeug des Unternehmers.

    Ob diese Vorgehensweise nicht genauso gegen das PBefG verstößt, stand im vorliegenden Verfahren nicht zur Bewertung. Deshalb wird Uber in Deutschland in Berlin, München, Düsseldorf und seit kurzem auch Frankfurt am Main seine Produkte UberX, Green und andere auch weiterhin anbieten. Eine Klage in München, UberX zu verbieten, wird seit drei Jahren immer wieder verzögert.

    Selbst in Österreich, wo ein Wiener Gericht die App klipp und klar verboten hat, stellt Uber seinen Dienst weiterhin zur Verfügung. Wegen Verstoßes gegen eine rechtswirksame Unterlassungserklärung wurde Uber zwischenzeitlich zu mehreren Geldbußen in Höhe von insgesamt 680.000 Euro verdonnert.

    Unter diesem Aspekt wirkt das heutige BGH-Urteil wie ein Muster ohne Wert. Trotzdem zeigen sich die Taxi-Organisationen zufrieden über den heutigen Tag. Der BZP begrüßte die Entscheidung: „Der Bundesgerichtshof hat klar die Rückkehrpflicht für Mietwagen hervorgehoben. Dieser Unterschied zwischen Taxis, die Fahrtaufträge unterwegs annehmen dürfen, und Mietwagen ist im Personenbeförderungsgesetzes geregelt. Außerdem wird mehr als deutlich, dass Uber mit seiner Plattform eindeutig der Mittäter bei Verstößen gegen das Gesetz ist.“

    Ähnlich sieht das auch Taxi Deutschland, der Zusammenschluss der größten Taxizentralen, der durch seine erfolgreiche Klage bereits im Jahr 2015 ein bundesweites Verbot der App UberPOP erwirkt hatte: „Mit dem Urteil des BGH ist Uber nun auch voll verantwortlich für Verstöße seiner Fahrer. Wir werden diese künftig beobachten und etwaige Verstöße konsequent direkt gegen Uber verfolgen“, erläutert Herwig Kollar, Rechtsanwalt von Taxi Deutschland.

    Dieter Schlenker, Vorstand von Taxi Deutschland, ergänzt: „Uber ist ein Verkehrsunternehmen und muss sich an die gleichen Vorschriften halten wie andere Unternehmen auch. Gesetz ist Gesetz, da gibt es keinen Silicon-Valley-Bonus.“

    Schlenker nimmt damit Bezug auf die klare Festlegung des BGH, dass Uber als Verkehrsdienstleister einzustufen sei und damit den nationalen Gesetzen unterliege. Uber hatte dagegen argumentiert, dass man als technologische Plattform der Dienstleistungsfreiheit unterliege. Der Europäische Gerichtshof hatte dem in seinem Urteil vor gut einem Jahr eindeutig widersprochen, und der BGH hat diese Auffassung mit seinem heutigen Urteil übernommen.

    Die BGH-Entscheidung wird daher als Grundsatzurteil interpretiert, mit dem klargestellt wird, dass sich die Betreiber von Mobilitäts-Apps als Verkehrsdienstleister an alle gesetzlichen Vorgaben für die entgeltliche Personenbeförderung halten müssen. „Deshalb geht die Bedeutung weit über die Beurteilung des Modells UberBlack hinaus“, sagt dazu Dieter Schlenker. „Taxi Deutschland begrüßt Wettbewerb. Dieser muss jedoch fair sein. Hält sich Uber an geltendes Recht, ist das Taxi absolut wettbewerbsfähig. Davon sind wir fest überzeugt“.

    Wie wichtig ein fairer Wettbewerb unter Beibehaltung bisheriger Regelungen ist, skizziert der BZP: „Das Personenbeförderungsgesetz garantiert feste Beförderungstarife und die Beförderungspflicht der Taxis als Teil des öffentlichen Verkehrs, heißt es in einer heute veröffentlichten Presseerklärung. „Das sorgt für Verlässlichkeit. Auch der Umweltschutz spielt eine wichtige Rolle. Hätte sich Uber durchgesetzt, würden Mietwagen auf Kundensuche die Innenstädte verstopfen. Aktuelle Studien aus den USA bestätigen diese Auswüchse ungebremster Zulassung neuer Dienste.

    BZP-Präsident Michael Müller Foto: Taxi Times
    Mit Blick auf die aktuellen Diskussionen um eine geplante Änderung des PBefG fügt BZP-Präsident Michael Müller noch hinzu: „Mein Wunsch wäre, dass die Bedenken der höchsten Bundesrichter auch bei möglichen Veränderungen beim Personenbeförderungsgesetz berücksichtigt werden.“

    Ein Wunsch, den Müller sicherlich auch im persönlichen Gespräch mit Bundesverkehrsminister Scheuer äußerte. Der Zufall wollte es, dass jenes Gespräch genau heute zeitgleich mit der Veröffentlichung des BGH-Urteils stattfand. jh

    #Taxi #Uber #disruption #Politik #Justiz #Recht