• Gorillas-Lieferdienst : Klassenkampf im Gerichtssaal | Telepolis
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    7.4.2022 von Peter Nowak - Für die Betroffenen war die gestrige Verhandlung nur eine Etappe auf dem Weg zum Europäischen Gerichtshof.

    Die Kündigungen von drei Beschäftigten des Essenslieferanten Gorillas wegen Beteiligung an einem „wilden Streik“ sind wirksam. Die Klage der Betroffenen dagegen vor dem Berliner Arbeitsgericht ist gescheitert.

    In einem Fall hat das Gericht allerdings die fristlose Kündigung zurückgewiesen, weil nicht hinreichend dargelegt worden sei, wie der Rider – so werden die Gorilla-Fahrer genannt – am Streik involviert war. Da er noch in der Probezeit war, konnte allerdings das Beschäftigungsverhältnis nach einer Zweiwochenfrist beendet werden, so das Gericht.

    So konnten alle drei Beschäftigten nicht wieder an ihre Arbeitsplätze zurückkehren. Trotzdem sehen sie in der Entscheidung keine Niederlage. Sie war vielmehr erwartet worden. Wer am Mittwoch die 90-minütige Verhandlung verfolgte, war schnell davon überzeugt, dass die Beschäftigten dort keinen Erfolg haben werden.

    Im Gerichtssaal war vielmehr eine Atmosphäre von Klassenkampf zu spüren. Arbeitsrichter Kühn drohte sogar mit Räumung des Saals, weil ein Besucher einem nicht-deutschsprachigen Rider die Dialoge im Gerichtssaal übersetzte. Da konnte schon von einer Diskriminierung gesprochen werden, denn die Mehrzahl der Rider ist migrantisch und untereinander kommunizieren sie auf Englisch. Da ist es besonders fatal, dass Menschen, die dann versuchen, die Sprachdefizite durch Übersetzung in Eigeninitiative ausgleichen, sanktioniert werden.

    Auch gegenüber dem Anwalt der Beschäftigten, Benedikt Hopmann, waren die Töne des Richters sehr rau. Er beschuldigte ihn, auf Kosten der Beschäftigten Politik betreiben zu wollen. Das zeigte sich für Kühn schon daran, dass über 50 Menschen den Prozess verfolgten, der dafür extra in einen größeren Saal umziehen musste.

    Für Hopmann ist das Interesse deshalb so groß, weil es viele Menschen gibt, die ein Interesse an einem Ende des regressiven Streikrechts in Deutschland haben, so seine Ausführungen im Gerichtssaal.

    Hoffnung auf EU-Recht?

    Diese Hoffnung allerdings bleibt trotz des negativen Urteils beim Berliner Arbeitsgericht weiter bestehen. Es war schon eingepreist und ist die Voraussetzung, damit die Kläger durch alle Instanzen und bis zum Europäischen Gerichtshof ziehen können. Das aber, so die Hoffnung von Hopmann, könnte das regressive Streikrecht in Deutschland kippen, das in der Pressemitteilung des Berliner Arbeitsgerichts noch einmal ausdrücklich bestätigt wurde.

    Das Gericht erachtete zwei der außerordentlichen Kündigungen für wirksam. Zur Begründung hat das Gericht ausgeführt, dass die Teilnahme an einem Streik nur dann rechtmäßig sei, wenn dieser von einer Gewerkschaft getragen werde.

    Aus der Pressemitteilung des Berliner Arbeitsgerichts

    Hopmann verweist auf die Europäische Sozialcharta, die im Widerspruch dazu stehe. Sie stärke ausdrücklich das Recht auf Streiks ohne Gewerkschaften sowie politische Streiks, was Hopmann in einem Online-Vortrag auch gut begründet.

    Dass deutsche Regierungen der unterschiedlichen Zusammensetzungen die Europäische Sozialcharta behindern, kritisiert auch der gewerkschaftsnahe Jurist Wolfgang Däubler.

    Trotzdem wäre ein zu großer Optimismus verfrüht, dass das regressive deutsche Streikrecht durch EU-Recht liberalisiert wird. Das zeigte sich schon daran, dass der Anwalt des Essenslieferanten die Sozialcharta ganz anders auslegt.

    Hier wurde eben deutlich, dass es sich um einen Klassenkampf im Recht handelt. Das EU-Recht hat in verschiedenen Minderheitenfragen tatsächlich liberalen Positionen zum Durchbruch verholfen, aber ist nicht als besonders gewerkschaftsfreundlich aufgefallen. Trotzdem ist die aktuelle Auseinandersetzung wichtig.

    Neue Gesicht der Arbeitskämpfe in Deutschland

    Die Grundlage ist eine neue Welle von Arbeitskämpfen, die durch die Rider verschiedener Essenslieferanten initiiert wurden, die lange als schwer organisierbar galten. Doch mit der Gründung der Deliverunion zeigte sich, dass auch dort Organisierungsprozesse möglich sind, wie der Soziologe Robin De Greef in dem Buch „Riders Unite!“ nachgewiesen hat.

    Nun ist bei Gorillas eine neue Welle der Beschäftigten in den Kampf getreten. Sie ist transnational. Ihr Kampf dreht sich um mehr Lohn, bessere Arbeitsbedingungen, aber auch um überdachte Pausenräume. Sie haben mit ihren Arbeitskämpfen überhaupt erst wieder die Diskussion um das regressive deutsche Streikrecht auf die Agenda gesetzt.

    Das wurde in dem Redebeitrag von Gorilla-Riderin Duygu Kaya deutlich. Die Akademikerin aus der Türkei beschrieb gut, dass sie als Migrantin auch in Deutschland in prekäre Arbeitsverhältnisse wie bei Gorillas gezwungen ist. Sie erklärte, wieso die Beschäftigten dort in den Arbeitskampf traten und auch trotz Repression daran festhielten.

    Eigentlich wollte Kaya den Beitrag vor Gericht halten, um dort zu begründen, warum sie in den Arbeitskampf trat. Doch das ließ Richter Kühn mit der Begründung nicht zu, er könne keine Schmähkritik im Gerichtssaal dulden. Vielleicht, weil Kaya auch auf den NS-Hintergrund des regressiven deutschen Streikrechts erinnerte. Es wurde bereits 1934 von Hans-Carl Nipperday in seinem Gesetz zur Ordnung der Nationalen Arbeit formuliert und hat noch immer Gültigkeit.

    Solidarität mit Beschäftigten auch im Stadtteil

    So konnte Kaya ihre Rede vor dem Berliner Arbeitsgericht halten, wo die Berliner Aktion gegen Arbeitgeberunrecht zu einer Kundgebung aufrief. Dort haben sich verschiedene Gruppen, unter anderem die AG Taxi bei der Dienstleistungsgewerkschaft verdi, mit den Gorilla-Riders solidarisiert.

    Schon einige Tage zuvor haben Nachbarn ebenfalls ihre Solidarität gezeigt, als dort eine Gorilla- Filiale geschlossen wurde. Vorher hatten einige Anwohner gegen das „migrantische Unternehmen“ mobilisiert, das angeblich nicht in die bürgerliche Wohngegend passe. Auf der Kundgebung am 30. März setzte ein Mitarbeiter des Roten Antiquariats, das in der Straße seine Filiale hat, in einer Rede andere Akzente:

    Doch statt die Arbeitsbedingungen und die Kapitalstrategien zu kritisieren, werden die oftmals migrantischen Beschäftigten selber zu Sündenböcken erklärt. Es wird sich über die hohe Geschwindigkeit der Fahrradkuriere oder die blockierten Straßen mokiert aber nicht gesehen, dass die Beschäftigten im Zustellungsbereich einen gewaltigen Druck erleben und sie es sind, die die bestellten Waren transportieren aber nicht konsumieren. Die Logik ist klar, man will beliefert werden, aber der Lieferverkehr und die Arbeitskräfte sollen nicht stören. Die Kuriere sind jedoch die modernen Dienstboten unserer Zeit.

    aus einer Rede eines Mitarbeiters des Roten Antiquariats auf einer Solidaritätskundgebung für Gorillas-Beschäftigte

    Diese außerbetriebliche Solidarität ist der Erfolg der Arbeitskämpfe der Riders. Wenn es ihnen gelingt, über den Europäischen Gerichtshof ein regressives deutsches Streikrecht mit NS- Hintergrund zu kippen, wäre das ein besonderer Erfolg.

    #Berlin #Arbeit #Justiz #Gigworking #Kündigung #Arbeitskampf #Klassenkampf #Fahrradkurier #Transport

  • Arbeitslosengeld, obwohl das Arbeitsverhältnis weiterbesteht? - DGB Rechtsschutz GmbH
    https://www.dgbrechtsschutz.de/recht/sozialrecht/arbeitslosigkeit/themen/beitrag/ansicht/arbeitslosigkeit/arbeitslosengeld-obwohl-das-arbeitsverhaeltnis-weiterbesteht/details/anzeige

    Arbeitsverhältsverhältnisse im Taxigewerbe werden oft ohne schriftlichen Arbeitsvertrag eingegangen. Die damit verbundene Unsicherheit setzt sich bei der Beendigung dieser Arbeitsverhältnisse fort:
    Wurde gekündigt?
    Wer hat gekündigt?
    Wann und wodurch kommt es zum Ende der Beschäftigung?

    Dieser Artikel gibt wesentliche Hinweise dazu, was zu tun ist, um möglichst wenige Nachteile durch diese unklaren Verhältnisse zu erleiden.

    17.11.2016 - Bezug von Arbeitslosengeld auch bei bestehendem Arbeitsverhältnis möglich.

    Nur wer arbeitslos ist, kann Arbeitslosengeld bekommen. Klingt logisch. Aber: Wann genau liegt eigentlich Arbeitslosigkeit vor?

    Voraussetzung für den Bezug von Arbeitslosengeld ist neben der Arbeitslosmeldung und der Erfüllung der Anwartschaftszeit, dass Arbeitslosigkeit vorliegt.

    Arbeitslosigkeit

    Arbeitslos ist nach der gesetzlichen Regelung unter anderem, „ … wer … nicht in einem Beschäftigungsverhältnis steht …“

    Das Gesetz stellt also gerade nicht darauf ab, ob das Arbeitsverhältnis rechtlich noch fortbesteht oder nicht. Entscheidend ist allein die faktische Beschäftigungslosigkeit. Es sind deshalb Konstellationen denkbar, in denen trotz eines bestehenden Arbeitsverhältnisses Beschäftigungslosigkeit und damit Arbeitslosigkeit vorliegt. Das ist etwa der Fall, wenn eine Mitarbeiterin schon sehr lange wegen Krankheit nicht arbeitet und ihr Arbeitgeber auch kein Interesse daran hat, dass sie an ihre Arbeitsstelle zurückkehrt.

    Das sagen wir dazu:

    Das Urteil des Sozialgerichtes Dortmund ist zu begrüßen, da es - wieder einmal - klar stellt, dass faktische Beschäftigungslosigkeit ausreicht.

    Dabei hat das Gericht jedoch allein entschieden, dass der Ablehnungsbescheid der Bundesagentur für Arbeit rechtswidrig war. Damit ist aber noch nicht abschließend geklärt, in welchem Umfang die Klägerin Arbeitslosengeld I bekommt. Denn es ist durchaus denkbar, dass die Bundesagentur auf die Idee kommt, eine Sperrzeit gegen die Klägerin zu verhängen. Schließlich hat sie sich geweigert, an ihrer alten Arbeitsstelle zu arbeiten. Es könnte also sein, dass die Bundesagentur in ähnlichen Fällen behauptet, die Klägerin habe „ … durch ein arbeitsvertragswidriges Verhalten Anlass für die Lösung des Beschäftigungsverhältnisses gegeben und dadurch … grob fahrlässig die Arbeitslosigkeit herbeigeführt …“ In diesem Fall würde es darauf ankommen, ob die Klägerin für ihre Weigerung einen wichtigen Grund hatte. Hat sie ihn nicht, muss sie mit einer Sperrzeit rechnen.

    Wegen dieses Risikos sollten sich Beschäftigte genau überlegen, ob sie sich weigern wollen, ihre Arbeit wegen Mobbings am bisherigen Platz fortzusetzen und Arbeitslosengeld I zu beantragen.

    Das Urteil des Sozialgerichts Dortmund vom 10.10.2016, AZ: S 31 AL 84/16
    https://www.dgbrechtsschutz.de/fileadmin/media/0_2015_Media_Neu/PDF/Urteile/Sozialrecht/SG_Dortmund_10-10-2016__AZ_S_31_AL_84-16.pdf

    #Arbeit #Arbeitslosgikeit #Arbeitslosengeld #Sperrzeit #Recht #Kündigung #Agentur_für_Arbeit

  • Die »Kalifornische Ideologie« und die #Linke « Zeitschrift LuXemburg
    http://www.zeitschrift-luxemburg.de/die-kalifornische-ideologie-und-die-linke

    Ein gegenwärtiges Beispiel für diese angestrebte Revolutionierung der Arbeits- und Dienstsleitungswelt ist #Uber, ein fast schon klassisches Start-up aus dem #Silicon_Valley, das inzwischen nicht nur in US-amerikanischen Städten mit Hilfe einer App zwischen privaten Fahrern und potenziellen Fahrgästen vermittelt. Warum Uber für Anbieter und Nutzer so attraktiv ist, liegt auf der Hand. Die Fahrer verfügen über ein Auto, haben aber vielleicht gerade keinen festen Job. Vielleicht wollen sie weder in einem Büro noch langfristig als #Taxifahrer arbeiten. Uber bietet ihnen eine willkommene Einkommensquelle. Uber-Fahrer sind oft jung und up to date. Inzwischen lässt sich sogar die eigene Spotify-Playlist in UberWagen abspielen. Es gibt aber auch Vorteile für die Nutzer: Weil Uber an keine fixen #Tarife gebunden ist, sind die Fahrten oft günstiger als die mit einem Taxi oder vergleichbaren Transportmöglichkeiten. Auf den ersten Blick scheint es so, wie die Fürsprecher der »kalifornischen Ideologie« sagen: Das Leben wird irgendwie einfacher und entspannter.

    Schaut man genauer hin, sieht die Sache etwas anders aus: In einer #Gesellschaft, in der sich eine solche sharing economy zum dominanten Modell entwickelt, existiert keine Trennung mehr zwischen Freizeit und Arbeit. Jeder ist sein eigener #Unternehmer. #Kündigungsschutz, #Elternzeit, Krankentage und so etwas wie #Feierabend sind überflüssige Relikte vergangener Zeiten. Schlechte Laune wird es nicht mehr geben, denn die kann sich keiner leisten – in der #sharing_economy sind alle von den guten #Bewertungen ihrer Kunden abhängig.

    Vielleicht liegt die mangelnde Auseinandersetzung der hiesigen Linken mit der »kalifornischen Ideologie« auch daran, wie in #Deutschland diese Debatte insgesamt geführt wird. Da der #Technikoptimismus der Kalifornier so unschuldig und fortschrittlich daherkommt, steht jede Kritik daran unter dem Verdacht, konservativ zu sein. Selbst unter Linken.

    #disruption