Berliner Gericht: Bezirk Pankow muss „Kiezblock“ im Nesselweg wieder entfernen
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Pankow, oder nicht Pankow? Ausnahmsweise und mit viel Glück hat unsere Lokaljournalistin die Angabe „Pankow“ dem berühmten Nesselweg richtig zugeordnet. Spätestens seit der Bezirksreform und der Schaffung des Monsterbezirks „Pankow“ qua Eingemeindung des völlig unzusammenhängenden Prenzlauer Berg in den Stadtrandbezirk ist die Information über den Bezirksnamen leider völlig sinnfrei geworden. Der Names des Ortsteils „Rosenthal“ wäre ein tippitoppi Hinweis, um dem Leser zumindest eine vage Vorstellung von der Lage des Nesselwegs zu vermitteln. Dann noch, wie dem Kaupert zu entnehmen, ein Verweis auf die Schönhauser Straße oder, noch besser, die zweite Straße, die der Kiezblock undurchfahrbar macht, und schon wäre man einigermaßen im Bilde.
Aber was willste, die Lokalredaktion ist halt zweite Liga, Durchlauferhitzer für kleine Tröpchen, aus denen mal Journalisten werden sollen. Da kann man nicht so viel Präzision erwarten. Meldungen abtippen (oder mit CTRL-C übernehmen) muss reichen.
3.1.2024 von Eva Maria Braungart - Das Gericht gab einem Eilantrag statt, der sich gegen die Sperrung einer Straße wandte. Der „Kiezblock“ muss nun wieder verschwinden.
Das Berliner Verwaltungsgericht hat entschieden, dass ein sogenannter Kiezblock in Berlin-Pankow wieder entfernt werden muss. Durch Maßnahmen wie Durchfahrtsperren oder Einbahnstraßen sollte der Durchgangsverkehr in einigen Kiezen eingeschränkt werden. Vor einem halben Jahr wurde der erste in Berlin errichtet.
Das Gericht gab einem Eilantrag statt, der sich gegen die Sperrung einer Straße mittels Sperrpfosten gewandt hatte. Es bestünden „ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Aufstellung der Sperrpfosten und sonstiger Verkehrsschilder“, so die Begründung des Urteils.
Anderer „Kiezblock“ sorgte in Pankow für Aufregung
Im Juni 2021 hatte die Bezirksverordnetenversammlung (BVV) des Bezirks Pankow das Bezirksamt aufgefordert, Maßnahmen zur wirksamen Reduzierung des Durchgangsverkehrs im Nesselweg zu treffen. Dort sei ein zunehmender Durchgangsverkehr zu verzeichnen gewesen, wobei die erlaubte Höchstgeschwindigkeit regelmäßig deutlich überschritten worden sein soll. Ein „Kiezblock“ sollte dieses Problem lösen – doch damit ist nun Schluss.
Das Gericht sieht die bemängelten Schäden am Nesselweg jedoch nicht als erwiesen an. „Im Gegenteil habe nicht nur die Polizei Berlin erhebliche Bedenken gegen die verkehrliche Anordnung gehabt, sondern auch ein Mitarbeiter des Bezirksamtes selbst bei einer Ortsbegehung im Januar 2022 keine Verkehrsgefährdungen festgestellt.“ Das Bezirksamt muss nun die Sperrung in Pankow aufheben und den Sperrpfosten entfernen.
Ein weiterer „Kiezblock“ in Pankow sorgte im Sommer für Aufregung. Inhaber von Geschäften im Komponistenviertel beklagten unter anderem einen Einbruch der Umsätze.