• Urteil des Landgerichts Frankfurt/Main: Das Geschäftsmodell von Uber ist rechtswidrig - Politik - Tagesspiegel
    https://www.tagesspiegel.de/politik/urteil-des-landgerichts-frankfurt-main-das-geschaeftsmodell-von-uber-ist-rechtswidrig/25354296.html
    EIn mittlerweile zweieinhalb Jahre altes Urteil wird nicht durchgesetzt.

    Interessant daran ist der Umstand, dass dies keine Ausnahme sondern die Regel im deutschen Rechtsbetrieb darstellt, wenn es um Klein gegen Gross geht. Da kann Klein noch so Recht haben und bekommen, es nützt nichts, wenn Gross am längeren Hebel sitzt. Die deutsche Justiz ist immer dann am wirkungsvollsten, wenn sie über leicht zu verständliche Konflikte zwischen Gleichen kümmert: Nachbar gegen Nachbar, Bäcker gegen Bäcker. Bus- gegen Autofahrer.

    Kenen Sie Heinrich von Kleists Richter Adam aus dem Theaterstück Der zerbrochne Krug? Das Königlich Bayerische Amtsgericht im Zweiten Deutschen Fernsehen? So etwas kann die deutsche Justiz gut und die Streitenden halten sich in der Regel an ihre Urteile, weil sie anderenfalls mit ausreichend harten Sanktionen belegt werden.

    Multinationnale Konzerne rufen eher private Schiedsgerichte an. Bevor es dazu kommt, verhandeln die Justiziare aller Seiten, denn Krähen hacken sich bekanntlich nicht gegenseitig die Augen aus. Die Bundesrepublik Deutschland hat große Teile dieser privaten Gerichtsbarkeit anerkannt, und sich damit zum Spielball privatwirtschaftlicher Interessen gemacht. Die Leiter von Strukuren wie Uber gehen deshalb davon aus, dass sie und ihre Vertreter vor Ort nur dieser überstaatlichen Privatjustiz unterstehen, und rechtsstaatliche Entscheidungen, sei es von Amts- Land- oder Verfassungsgerichten oder sogar durch den EUGH, für sie keine Bedeutung haben.

    Beispiele für diese Haltung gibt es genug, und wir begeben uns hier in Gefahr, vom Thema Uber vs. Taxi abzukommen.

    – Mit dreckigen Dieselkisten geprellte Autokäufer vs. VW/BMW/Mercedes und andere : die Industrie zahlt und produziert ihre Raum- und Umweltfressenden Kisten einfach weiter.
    – Von Contergan-. Geschädigte vs. Pharma: die Firma zahlt, aber Big und Small Pharma injizieren der Menscheit einfach weitere krankmachende Gifte.
    – Haftung von Anstiftern von Lohnraub in der Baubranche durch Subunternehmer: das funktioniert so gut wie nie.
    – Noch wirkunsgloser sind die Haftungsregeln im internationalen Textilbusiness: kein Gericht der Welt setzt hier Schadensersatz oder gute Arbeitsbedingungen gegenüber den Konzernen durch.

    In keiner Subbranche der individuellen Personenbeförderung in deutschsprachigen Raum wird Mindestlohn gezahlt, wobei interessante Ausnahemn die Regel bestätigen. Die Ausnahmen sind deshalb interessant, weil sie beweisen, dass existenzsichernde Löhne auch in diesen Branchen möglich sind. Wenn unter Milo-Niveau gezahlt wird, handelt es sich auf Seiten der Unternehmer ausnahmslos um Fälle von Gier gepaart mit Abwesenheit von Rechtsbewußtsein.

    Liebe Leserin, Sie haben die Pointe verstanden: Es gibt keinen Unterschied zwischen „bösen“ Großkonzernen und „guten“ Kleinunternehmern. Ob ein selbst fahrender Taxiunternehmer mehr oder weniger als den Milo verdient spielt keine Rolle. Wenn er seine Angestellten nicht richtig entlohnt und beschäftigt, also entsprechen dem Milo-Gesetz, dem Artbeitszeit- und Arbeitsschutzgesetz, sondern wie üblich Angestellte zum Akzeptieren von Sub-Milo-Einkommen zwingt, dann verkürzt er Steuern, die Abgaben an Berufsgenossenschaft und Sozialversicherung, und macht sich strafbar.

    Kräht ein Hahn danach? Nein. Die Zuständigen (Hähne) heiraten auf Sylt und lassen durch ihre Untergebenen erklären, dass bei der Durchsetzung des Schutz der Arbeitnehmer vor Ausbeutung alles zum Besten stehe.

    Zurück zu Uber vs. Taxi.

    Seit Uber vom Landgericht München und damit quasi für ganz Deutschland das Vermittlungsgeschäft untersagt wurde, passiert genau das, was wir immer wieder beobachten können, wenn die Ziviljustiz betrügerische Unternehmer zu Zahlungen an kleine Handwerker, Arbeitnehmer und Verbraucher verurteilt: Es geschieht zuunächst nicht. Sollte das verurteilte Großunternehmen in die Berufung gehen können, wird es das tun, um möglichst viel Zeit zu gewinnen. Die Berufungsgerichte sind gut ausgelastet und es vergeht viel Zeit, manchmal ein Jahr und länger, bis ein Termin in der Sache zustande kommt. Im Berufungsverfahren kann wieder auf Zeit gespielt werden, so dass zwischen ursprünglicher Klage und endgültigem Urteil Jahre liegen können.

    In dieser Zeit werden von den Beklagten immer wieder Änderungen am Klagegenstand, am liebsten „der App“ gemacht, so dass bei jedem Verfahrensschritt vorgebracht werden kann, dass die Klage hinfällig sei, weil der beklagte Umstand bzw. das beklagte Verhalten abgestellt wäre bzw. nicht mehr vorliege. Damit soll ein neues Verdahren erzwungen werden, das sich erneut über Jahre hinzieht. Zum Glück enthält das neue PBefG mit § 6 (Umgehungsverbot) einen Passus, der es erlaubt, aus dieser Endlosschleife auzubrechen. Es wird intelligentes und mutiges Handeln von Politik und Justizverwaltung brauchen, um das Urteil von 2019 durchzusetzen.

    Im Fall der Geschäftstätigkeit von Uber ist die Sache im Grunde klar. Es gibt eine Uber Germany GmbH, 10179 Köpenicker Straße 126, eigetragen beim AG Charlottenburg unter „HRB 146780 B“, die vermutlich für alle Gesetzesverstöße ihrer Erfüllungsgehilfen, vulgo „Uber Fahrer“ und „Mietwagenunternehmen“ verantwortlich ist. Als „Beförderer“ unterliegt sie den Regeln und Sanktionen des PBefG. Da diese Firma und alle ihre Konzern- und Partnerunternehmen seit Jahren immer wieder gegen alle erdenklichen deutschen Gesetze und europäischen Richtlinien und Urteile verstoßen, sollte ihre Zuverlässigkeit grundsätzlich in Frage gestellt und der Konzern genauso verboten werden wie ein Rockerklub aus der traditionellen Halbwelt. Soweit die Idee die von kompetenten Juristinnen mit Sicherheit in Verwaltungshandeln übersetzt werden kann.

    Wie wäre es mit einem europäischen Haftbefehl gegen sämtliche Uber Vorstände und Manager der Welt? Die Mißachtung der staatlichen Gerichtsbarkeit und damit auch der deutschen Rechtsstaatlichkeit vertreten sie allesamt.

    Der vorstehende Text ist keine kabarettistische FIngerübung und kein amateurjuristisches Sich-Luft-Machen. Es geht um die zehntausenden Uber- und Taxifahrer und Fahrinnen, denen der Mindestlohn und damit ein menschenwürdiges Leben durch die Praktiken des Uber-Konzerns vorenthalten wird.

    Wenn es nicht gelingt, das Grundsatzurteil des hohen Gerichts eines Bundeslandes durchzusetzen, wie soll es dann gelingen, die Voraussetzungen für die wirkliche Zahlung des Mindestlohns für jede geleistete Arbeitsstunde in Mietwagen und Taxis zu schaffen?

    Wir brauchen offensichtlich tiefgreifende Reformen der Aufsichtsbehörden, neue politischen Herangehensweisen und ein Bewußtsein für Gute Arbeit, um das Verharren im Elend vor allem in Berlin zu beenden.

    19.12.2009 von JANA KUGOTH - Ein Gerichtsurteil untersagt dem Fahrdienst Uber die Vermittlung von Beförderungsaufträgen. Der App-Dienst will weitermachen, obwohl das Verbot ab sofort gilt.

    Schlappe für Uber: Das Landgericht Frankfurt am Main hat dem App-Dienst untersagt, in Deutschland Beförderungsaufträge an Mietwagenunternehmer nach dem bisherigen Verfahren zu vermitteln. Das Gericht gab in dem am Donnerstag verkündeten Urteil damit der Unterlassungsklage von Taxi Deutschland, einem Zusammenschluss verschiedener deutscher Taxizentralen, statt.

    Die mit dem heutigen Urteil (Az.: 3-08 O 44/19) ausgesprochene Untersagung der Fahrvermittlung durch Uber gilt ab sofort, teilte das Landgericht mit. Uber habe wegen einer vorangegangenen Abmahnung und anderer gerichtlicher Verfahren mit einer Untersagung rechnen müssen, sagte eine Justizsprecherin.

    Das heißt jedoch nicht, dass Uber-Kunden den Dienst nun nicht mehr nutzen können: „Wir werden die Urteilsbegründung genau prüfen und dann die notwendigen Schritte einleiten, um unseren Service in Deutschland weiterhin zuverlässig anbieten zu können“, sagte ein Uber-Sprecher.

    Aus Sicht von Uber wurden lediglich einzelne Aspekte des Vermittlungsmodells beanstandet. Die Firma betont, dass man in Deutschland nur mit professionellen und lizenzierten Mietwagen- und Taxiunternehmen zusammenarbeite.

    Laut Urteil ist Uber als „Unternehmer im Sinne des Personenbeförderungsgesetzes“ anzusehen, der zur Geschäftstätigkeit über eine entsprechende Konzession verfügen müsse. „Diese Konzession hat Uber unzweifelhaft nicht“, sagte die Vorsitzende Richterin Annette Theimer in der Urteilsbegründung.

    Sichtweise der Fahrgäste entscheidend

    Zur Feststellung der Unternehmereigenschaft sei dabei die „Sichtweise der Fahrgäste“ entscheidend. Uber nehme die Aufträge entgegen, entscheide über die Auswahl der entsprechenden Fahrer und bestimme den Fahrpreis. Dass sich Uber selbst nur als Vermittler von Dienstleistungen an selbstständige Mietwagen-Unternehmer sehe, entnehme man lediglich dem Kleingedruckten, was den normalen Fahrgast aber in der Regel nicht interessiere.

    „Wir begrüßen das Urteil, denn das Landgericht Frankfurt hat klargestellt, dass das System Uber in Deutschland rechtswidrig ist“, erklärte der Geschäftsführer des Bundesverbandes Taxi und Mietwagen, Michael Oppermann. „Wir fordern Uber auf, seine illegale Tätigkeit unverzüglich einzustellen.“ Betreibt Uber sein derzeitiges Geschäftsmodell weiter, drohten pro Verstoß Ordnungsgelder im sechsstelligen Bereich.

    Die Daimler- und Mietwagen-Tochter Free Now operiert ähnlich wie Uber. In Berlin und fünf weiteren deutschen Städten vermittelt das im Zuge der Fusion der Mobilitätsdienste von Daimler und BMW umbenannte Unternehmen (früher: Mytaxi) Mietwagen über seine Plattform. Das Uber-Urteil hat jedoch keine Konsequenzen für diesen Dienst – dafür müsste erst jemand separat gegen Free Now klagen.

    Verhindert Ubers neues Geschäftsmodell ein Verbot der App?
    https://www.taxi-times.com/verhindert-ubers-neues-geschaeftsmodell-ein-verbot-der-app

    1.10.2020 - Antwort des Bundesfinanzministrium auf eine Anfrage der Linken zu Kontrollen durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit
    https://www.bundestag.de/webarchiv/presse/hib/2020_10/795922-795922

    ZDF - Königlich Bayerisches Amtsgericht
    https://de.wikipedia.org/wiki/K%C3%B6niglich_Bayerisches_Amtsgericht

    Heinrich von Kleist - Der zerbrochne Krug
    https://de.wikipedia.org/wiki/Der_zerbrochne_Krug

    Gerichtssendung
    https://de.wikipedia.org/wiki/Gerichtssendung#Vorl%C3%A4ufer

    Contergan-Skandal
    https://de.wikipedia.org/wiki/Contergan-Skandal

    Insektenkiller - Wie Chemieriesen unser Ökosystem zerstören (verfügbar bis zum 3.8.2022)
    https://www.arte.tv/de/videos/098073-000-A/insektenkiller

    Es hagelt Spott und Kritik an Lindner-Hochzeit auf Sylt: Merz im Privatjet angereist
    https://de.euronews.com/2022/07/09/es-hagelt-spott-und-kritik-an-lindner-hochzeit-auf-sylt-merz-im-privatj

    #Uber #Deutschland #Recht #Justiz #Urteil #Verbot #Konzerne #Disruption #USA

  • Automobilverband VDA ganz auf Scheuers Linie
    https://www.taxi-times.com/automobilverband-vda-ganz-auf-scheuers-linie

    25. Juni 2019 von Axel Rühle - Der Verband der Automobilindustrie e. V. (VDA) sieht das aktuelle PBefG als noch nicht im digitalen Zeitalter angekommen und will es deshalb für die „Mobilität von morgen rüsten.“ Als Interessenvertretung von Volkswagen und Daimler verwundert diese Scheuer-nahe Haltung nicht.

    Die große Zeit des Autoverkaufs ist vorbei und demzufolge stellt VDA-Präsident Bernhard Mattes denn auch unumwunden fest: „Die deutsche Automobilindustrie hat sich zu einem der führenden Anbieter von Carsharing, Ridesharing und von multimodalen Informations-, Reservierungs- und Buchungsplattformen entwickelt. Damit werden Hersteller und Zulieferer immer mehr auch Mobilitätsdienstleister.“
    VDA-Präsident Bernhard Mattes. Foto: VDA

    Mattes sieht daher den Abbau regulatorischer Hürden als Voraussetzung für mehr Effizienz und Nachhaltigkeit im Verkehr und will das PBefG nach seinen Vorstellungen für die „Mobilität von morgen rüsten.“ Wer Scheuers Eckpunkte und seine Rede vom 10. April am Brandenburger Tor kennt, wird in den Formulierungen des VDA-Präsidenten zunächst wenig Unbekanntes finden: „Das PBefG orientiert sich heute noch zu sehr an der alten ‚analogen’ Verkehrswelt und ist noch nicht im digitalen Zeitalter angekommen. Heute werden Fahrten ‚geshared’ und per Smartphone bestellt. Haltestellen sind nicht unbedingt feste bauliche Einrichtungen. […] Ein sinnvoller Ansatz ist, Ridesharing-Angebote als Linienverkehr einzuordnen. Diese Option sollte allen Anbietern von Ridesharing-Diensten offen stehen. Die Bündelungsfunktion von Ridesharing macht eine solche Einordnung naheliegend.“

    Mit dieser Maßnahme wären Kooperation und Wettbewerb gleichermaßen möglich, erklärte Mattes: „In jedem Fall wäre Ridesharing weiter genehmigungspflichtig. Kommunen hätten also auch nach einer Reform des PBefG die Möglichkeit, Art und Umfang der Genehmigung für ihr Stadtgebiet auszugestalten und behielten damit die Steuerungshoheit.“
    Logo des VDA (Quelle: Internetseite des VDA)

    Mattes hat konkrete Vorstellungen von der künftigen Mobilität: „Ein Vorteil der neuen, vernetzten Vielfalt: Es wird immer besser möglich, Pendlerströme intelligent zu steuern. Auch Umsteigehubs außerhalb der Städte können Entlastung bringen. Mit dem eigenen Fahrzeug bis zur Stadtgrenze und anschließend den ÖPNV oder einen Sharing-Dienst nutzen, um den Arbeitsplatz zu erreichen – durch Multimodalität und die entsprechende Infrastruktur kann die Mobilität der Zukunft in der Stadt und auf dem Land effizient und erfolgreich gestaltet werden.“

    Anmerkung der Redaktion: Dass diese Visionen nicht realistisch sind, insbesondere, wenn mit ÖPNV auch Dienste wie Berlkönig oder Clever Shuttle gemeint sind, ist an amerikanischen und holländischen Städten leicht zu sehen. Unabhängige Studien hochrangiger Verkehrswissenschaftler belegen es außerdem. Nein, auch die Automobilindustrie ist weder der alte Freund des Taxigewerbes noch ein Verein für nachhaltige Verkehrspolitik oder funktionierende Daseinsvorsorge. Sie möchten das gleiche wie Uber: Geld verdienen.

    #Taxi #Autoindustrie #Konzerne

  • Smartphonehersteller ZTE: Trump will China bei Rettung von Konzern ...
    https://diasp.eu/p/7156730

    Smartphonehersteller ZTE: Trump will China bei Rettung von Konzern unterstützen

    Chinas zweitgrößter Smartphonehersteller musste nach einer US-Strafe seinen Betrieb einstellen. US-Präsident Trump hat nun aber angekündigt, dem Unternehmen zu helfen.

    #unternehmen #smartphonehersteller #trump #zte #china #rettung #konzer #chinas #us-strafe #strafe #usstrafe #betrieb #us-präsident #news #bot #rss

  • Um wie viel wollen wir wetten, dass Sigmar Gabriel in den kommenden...
    https://diasp.eu/p/6932521

    Um wie viel wollen wir wetten, dass Sigmar Gabriel in den kommenden Wochen bekannt geben wird, dass er nach dem Ende seiner politischen Laufbahn bei Rheinmetall, Demirören, Heckler&Koch oder anderen verbrecherischen türkischen oder deutschen Konzernen anfängt zu arbeiten?

    https://twitter.com/KeremSchamberg/status/977985320338841600

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  • Volkswagen: Die Schicksalsgemeinschaft (http://www.zeit.de/wirtscha...
    http://02mydafsoup-01.soup.io/post/629043118/Volkswagen-Die-Schicksalsgemeinschaft-http-www-zeit-de

    Volkswagen: Die Schicksalsgemeinschaft

    Die Abhängigkeit zwischen VW und Niedersachsens Landesregierung ist einmalig in Deutschland. Kriselt es im Konzern, trifft das Kitas, Krankenhäuser und den Nahverkehr.

    #wirtschaft #volkswagen #schicksalsgemeinschaft #abhängigkeit #niedersachsen #landesregierung #deutschland #kriselt #konzer #kitas #krankenhäuser #nahverkehr #news #bot #rss[Reposted from 02mysoup-aa]

    #regular #snth01

  • Handgemachte Musik - Steglitz - berliner-woche.de
    http://www.berliner-woche.de/steglitz/kultur/handgemachte-musik-d94037.html

    Für gute Laune und Stimmung sorgen „The Wedding Skiffle Orchestra“ mit handgemachter mitreißender Musik, die Folk-, Country-, Blues- und Jazzelemente enthält. Die fünf Vollblutmusiker der #Skiffle-Band spielen am Mittwoch, 17. Februar, 15 Uhr, im #Club_Steglitz, #Selerweg 18-22. Der Eintritt kostet vier Euro. Anmeldungen unter  39 50 14 18/19 werden empfohlen.

    #Berlin #Konzert #Steglitz