• 12.000 Autos kämpfen in Berlin um immer weniger Fahrgäste
    ▻https://www.berliner-zeitung.de/article/12000-autos-kaempfen-in-berlin-um-immer-weniger-fahrgaeste-10292456

    Die Karten sind gezinkt. Solange der Mindestlohnnin Mietwygen und Taxis nicht durchgeset und die Mietwsgenlöhne vom Jobcenter ergânzt werden, wird es keine Lösung geben.

    14.8.2026 von Peter Neumann - Taxi-Chef Hermann Waldner warnt vor einem ruinösen Wettbewerb. Uber-Generalunternehmer Thomas Mohnke sieht die Probleme woanders. Einen gemeinsamen Feind haben beide: den Stubenhocker.

    Das kann auf Dauer nicht funktionieren, warnt Hermann Waldner. Er hat errechnet, wie viele Autos in Berlin Fahrgäste befördern – entweder als Taxi oder als Mietwagen im Auftrag von Uber & Co. Unterm Strich seien es viel zu viele, sagte der Präsident des Berliner Landesverbandes Taxi Deutschland und Chef der größten Berliner Taxizentrale. Die Folgen des ruinösen Wettbewerbs werden die Fahrgäste bald spüren.

    „Unterm Strich sind es rund 12.000 Fahrzeuge, die sich den Berliner Markt teilen und das Geschäft für alle kaputt machen“, rechnete Waldner vor. „Der Kuchen wird immer kleiner, und damit schrumpfen auch die einzelnen Stücke“, sagte er der Berliner Zeitung.

    Die „schiere Masse der Fahrzeuge“ führe dazu, dass alle Akteure verlieren. Es überlebten nur noch Unternehmen, die Steuern hinterziehen und gesetzliche Abgaben vermeiden. Weil die Kosten explodieren, geben immer mehr Taxiunternehmen in Berlin auf.

    Zu teuer, zu wenig Service: Kann sich die Taxibranche in Berlin noch retten?
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    „So viele Taxis wird es in Berlin nie wieder geben“

    Der jüngste Beitrag in der Berliner Zeitung, der sich mit der Lage der Taxi- und Mietwagenbranche befasste, hat eine Kontroverse ausgelöst. Thomas Mohnke, Generalunternehmer für Uber in Deutschland und Chef der SafeDriver Group, kritisiert die Taxibranche.

    „So viele Taxis wie früher wird es in Berlin nie wieder geben. Die Zahl der Taxis wird wahrscheinlich weiter zurückgehen“, erwartet Mohnke.

    In den vergangenen Jahren seien die Taxitarife stärker gestiegen als die allgemeinen Lebenshaltungskosten. „Wenn man das Preisniveau halten will, muss die Leistung besser werden. Sonst wird die Branche nicht überleben“, warnt Mohnke. Doch von dort kämen kaum Ideen.

    Es gebe viele Kleinunternehmer mit nur einem Taxi, sagt der Berliner. Oft hätten sie keine Alterssicherung oder die Alterssicherung reiche nicht aus. „Die Einzelwagenbetreiber müssen so lange hinterm Lenkrad sitzen, wie sie den P-Schein erneuert bekommen. Irgendwann kommt der Moment, an dem sie aus Altersgründen nicht mehr arbeiten können. Nachwuchs gibt es kaum, also schrumpft die Branche.“

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    Mit dem Smartphone bestellen: Uber und Bolt vermitteln Fahrten mit Mietwagen. Auch in Berlin machen sie den Taxis Konkurrenz. Die Fahrpreise sind oft deutlich günstiger. © Sebastian Gollnow/dpa

    Dabei hätten Taxi und Mietwagen einen gemeinsamen Feind, analysiert Mohnke: „Das sind Angebote für Stubenhocker: Videokonferenzen, Homeoffice-Strukturen, Essenslieferdienste und Streamingdienste, die mich davon abhalten, ins Kino oder Theater zu gehen.“

    In diesem Punkt stimmt Hermann Waldner zu. Diese Art der Mobilität „schrumpft ständig“, analysiert der Taxi-Funktionär. „Die Gründe dafür sind vielfältig, aber zuerst wird beim Restaurant, beim Urlaub und beim Taxi gespart.“ Doch es gebe weitere Probleme. Dazu zähle das Überangebot an Fahrzeugen, die in Berlin unterwegs sind.

    „Wir hatten vor Corona rund 8300 Taxis in Berlin sowie einige hundert Mietwagen. In der Zwischenzeit haben wir rund 6600 Taxis und etwa 1500 Mietwagen, die in Berlin zugelassen sind“, rechnete Waldner vor. Weil das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten „ordentlich aufgeräumt und illegale Anbieter aus dem Verkehr gezogen“ hat, haben Mietwagenbetreiber den Betriebssitz ins Umland verlagert.

    Verbandschef: „Der Kofferraum des Taxis war voll mit Handgranaten“
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    Geht in Teltow-Fläming alles mit rechten Dingen zu?

    Beispiel Teltow-Fläming: „Dort sind aktuell 2128 Plattformmietwagen zugelassen, ein historischer Höchststand“, stellt Waldner fest. Insgesamt schätzt er, dass rund 4000 Mietwagen im Umland zugelassen sind, die fast alle in Berlin unterwegs sind. Zusammen mit den Berliner Taxis und Mietwagen ergibt das rund 12.000 Fahrzeuge.

    Der Landeschef von Taxi Deutschland greift Thomas Mohnke direkt an: „Das entscheidend Schädliche für das seriöse Berliner Taxigewerbe ist, dass Herr Mohnke mithilfe von Uber eine Art Goldgräberstimmung für eine neue Mietwagenunternehmerschicht ausgelöst hat.“ Die meisten Firmen seien im Umland konzessioniert. Sie versuchten, alle Arten von Gesetzen und Vorschriften zu unterlaufen, kritisiert Hermann Waldner.

    Branchenkenner wie der SPD-Verkehrspolitiker Tino Schopf argwöhnen, dass die Behörden im Land Brandenburg viel zu freigiebig Konzessionen ausstellen. Es gehe nicht alles mit rechten Dingen zu.

    Uber warnt vor Preiserhöhung und plant neues Angebot für Berlins Außenbezirke
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    Mindestpreise: „Gewinn für alle ehrlichen Steuerzahler“

    Die Verwaltung des Landkreises Teltow-Fläming arbeite „sehr ordentlich“, entgegnet Thomas Mohnke. „Dass sich dort so viele Mietwagenunternehmen angesiedelt haben, hat mit der Lage im industriell starken Speckgürtel von Berlin zu tun. Teltow-Fläming liegt in der Nähe des Flughafens BER, zwischen Berlin und der Landeshauptstadt Potsdam. Das ist strategisch eine gute Lage. Das gilt übrigens auch für den Landkreis Barnim.“

    Eine solche Ballung im Umland sei auch aus anderen Großstädten bekannt. So seien in München und Frankfurt kaum noch Mietwagenunternehmen gemeldet. „Im Gegensatz zu Taxibetrieben müssen sie für jedes Fahrzeug einen Parkplatz nachweisen. Doch in Innenstädten sind Parkplätze eine teure Mangelware. In Berlin zahlen Sie schnell über 250 Euro pro Monat und Stellplatz“, erklärt der Uber-Generalunternehmer.

    Mohnke widerspricht auch der Annahme, dass man als Auftragnehmer von Uber oder Bolt nur dann wirtschaftlich überleben könne, wenn man Steuern hinterzieht und Sozialversicherungsbeiträge nicht zahlt. Eine Studie in München habe nachgewiesen, dass der Betrieb von Mietwagen für den Unternehmer „auskömmlich“ sei. „Er kann Löhne, Sozialabgaben und Fahrzeuge bezahlen und auch Gewinne erzielen.“

    „Es ist das alte Lied, dass Mietwagen angeblich effizienter eingesetzt werden“, kontert Hermann Waldner. „So alt wie das Lied ist, so falsch ist es auch. Die angebliche Effizienz ist mit unterdurchschnittlicher Bezahlung der Fahrer oder täglichen Verstößen gegen das Personenbeförderungsgesetz erkauft.“

    Bisher konnten Mietwagenflotten Fahrpreise anbieten, die weder betriebswirtschaftlich noch sozialversicherungsrechtlich begründet waren, erklärt Hermann Waldner. Dass nun Städte versuchen, Mindestfahrpreise festzusetzen, sei ein „Gewinn für alle ehrlichen Steuerzahler, nicht nur für die Mobilitätsbranche“.

    „Bei Serviceangeboten ist noch Luft nach oben“

    Doch wie sieht es mit der Qualität beim Taxi aus? Sie müsse besser werden, meint Thomas Mohnke, der selbst rund 200 Taxis betreibt. „Das Taxigewerbe muss aufhören, sich auf Transporte von A nach B zu beschränken und sich sonst um nichts zu kümmern. Es muss Assistenz und Unterstützung anbieten. Mobilität beginnt lange vor dem Einsteigen und hört mit dem Aussteigen nicht auf. Die Zukunft des Taxis liegt darin, komplette Dienstleistungsketten zu entwickeln.“

    Das Taxigewerbe sei eine Branche, die schon immer mit der Zeit gegangen sei, entgegnet Hermann Waldner. Er sagt aber auch: „Bei Serviceangeboten ist noch Luft nach oben. Ich kann mir vorstellen, dass man sein Kinoticket oder eine Reservierung im Restaurant über taxi.eu buchen kann.“

    Doch es gebe Grenzen. Waldner: „Ein Paketfahrer kennt sich mit Behindertentransporten nicht aus, ein Essenzulieferer wird sich mit Krankentransporten schwertun. Auch Taxifahrer und Taxifahrerinnen können im Gegenzug nicht alles bewältigen.“

    #Berlin #Taxi #Mietwygen #Uber #Lohnfumping #Mmindestlohn

  • Georg Elser Institut ( gei@social.antifa.ltd)
    ▻https://social.antifa.ltd/@gei/statuses/01KRMW0EDMC1DMQN9CFDEFCHTJ

    Bundestagspetition zu KI & Sozialstaat
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    [heute beim Petitionsausschuss zur Prüfung eingereicht, eine Mitzeichnung ist noch nicht möglich]

    KI regulieren, Sozialstaat sichern!

    Wortlaut der #Bundestagspetition:

    Mit der Petition wird gefordert, dass der Bundestag prüft, wie besonders wirkmächtige KI-Systeme rechtlich
    zurechenbar, haftbar, prüfbar und begrenzbar gemacht werden können.

    Zudem soll geprüft werden, wie automatisierte Wertschöpfung durch KI angemessen zur Finanzierung von
    Rente, Pflege, Gesundheit und sozialer Sicherung beiträgt, wenn KI menschliche Lohnarbeit ersetzt.
    –—
    Begründung:

    #KünstlicheIntelligenz wirkt zunehmend in nahezu alle Lebensbereiche hinein: Arbeit, Verwaltung, Bildung, Gesundheit, Kommunikation, Wirtschaft, Medien und Rechtsverkehr. Sie erstellt Inhalte, steuert Prozesse, automatisiert Dienstleistungen, bereitet Entscheidungen vor und ermöglicht erhebliche wirtschaftliche Erträge.

    Gleichzeitig ist oft nicht ausreichend klar, wer für besonders wirkmächtige KI-Systeme rechtlich
    verantwortlich ist, wer haftet, wer wirtschaftlich profitiert und unter welchen Voraussetzungen solche Systeme geprüft, begrenzt oder stillgelegt werden können.

    Das ist kein Argument gegen KI. Technischer Fortschritt soll möglich bleiben. Aber je größer die Wirkung eines Systems ist, desto klarer müssen Verantwortung, Prüfung, Haftung und Aufsicht geregelt sein. Für andere risikoreiche Technologien sind Zulassung, Halterschaft, Prüfung und #Haftpflicht selbstverständlich.
    Für besonders wirkmächtige KI-Systeme braucht es eine vergleichbare rechtliche Zurechnung.

    Ein zweites Problem betrifft die Finanzierung von #Rente, #Pflege, #Gesundheit und sozialer Sicherung. KI ersetzt oder verringert zunehmend menschliche #Lohnarbeit. Wenn das geschieht, verschwinden nicht die Menschen. Es verschwinden aber Teile der bisherigen Finanzierungsbasis des Sozialstaats.

    Lohnarbeit finanziert nicht nur private Einkommen. Aus ihr entstehen Lohnsteuer sowie Beiträge zur Renten-,
    Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Wenn Wertschöpfung künftig stärker durch KI-Systeme
    entsteht, darf sie nicht von dieser Beitragslogik entkoppelt werden.

    Sonst entsteht eine Schieflage:
    Unternehmen, die Menschen beschäftigen, tragen weiter über Löhne und Beiträge erheblich zur Finanzierung des Gemeinwesens bei. Unternehmen, die Arbeit durch KI ersetzen, könnten produktiver werden, ohne vergleichbar zur Finanzierung von Rente, Pflege, Gesundheit und sozialer Sicherung beizutragen.

    Der demografische Wandel verschärft den Handlungsbedarf. Eine alternde Gesellschaft muss mehr Renten-, Pflege- und Gesundheitsleistungen finanzieren, während relativ weniger Erwerbstätige diese Aufgaben tragen.

    Wenn zusätzlich immer mehr Wertschöpfung automatisiert wird, braucht der Sozialstaat eine Finanzierungslogik, die dieser Realität entspricht.
    Deshalb sollte frühzeitig geprüft werden, wie besonders wirkmächtige KI-Systeme rechtlich zurechenbar und automatisierte Wertschöpfung sozialstaatlich anschlussfähig gemacht werden können.

    KI darf Lohnarbeit ersetzen. Aber nicht den Beitrag dieser Arbeit zum Gemeinwesen.

    KI ersetzt Arbeit.
    Aber der Mensch bleibt.

  • VSPV-Geschäftsführer Sascha Waltemate über Uber, Taxi und die Sache mit der Demokratie
    ▻https://www.taxi-heute.de/de/news/vspv-geschaeftsfuehrer-sascha-waltemate-ueber-uber-taxi-und-die-sache-mit

    Unternehmer-Verbands-Chefs Kritik am neoliberalen Aufsteiger-Speak der jungen ARD-Journalistin ist richtig. Fast alles andere an seinem Artikel stimmt auch, nur verhindert die Unternehmerperspektive, die wirklich entscheidende Wahrheit über das Taxigewerbe zu erkennen:

    Taxi proletarisiert sich seit Jahren. Wo früher selbst fahrende Kleinstunternehmer die typischen Taxifahrer waren, sitzen heute schlecht bis gar nicht ausgebildete und weit unterhalb des gesetzlichen MIndestlohns bezahlte Proleten am Steuer. Ihre Betriebe schicken häufig genug „Uber“ Mietwagen und Taxis zugleich auf die Straße. Diese Kombination ermöglicht unendlich viele Varianten der, freundlich gesagt, fiskalischen Optimierung.

    Auf gut Deutsch: Die Ausbeutung in den Uber-Kutschen findet im Taxigewerbe ähnlich statt, vielleicht nicht in Kleinstädten und auf dem Land, aber in Berlin, München, Dresden, Leipzig und dem Ruhrgebiet hat das Taxifahren schon lange nichts mehr mit Guter Arbeit zu tun.

    Der Unternehmer streckt sich nach der Decke, und wenn ihm der Uber im gemeinsamen Bett Bundesrepublik ein Stück Decke wegzieht, dann schneidet der Taxiboss seinen Fahrern die soziale Abdeckung einfach noch ein Stück weiter „zurecht“.

    Ansonsten alles gut und richtig, aber was solls. Die erfoderlichen Änderungen zur Verteidigung und Modernisierung des ÖPNV werden nicht von der Unternehmerseite kommen. Die können nur Ausbeutung optimieren. Allein genau das kann Uber besser.

    29.09.2025 von Sascha Waltemate - „Tod der Taxibranche durch Uber? Eher nicht!“ – so hieß es in der Kolumnenreihe ImPuls der Journalistin Minh Thu Tran. Der Geschäftsführer des Verbands des privaten gewerblichen Straßenpersonenverkehrs Nordrhein-Westfalen e.V. (VSPV) Sascha Waltemate konnte das so nicht stehen lassen und „griff in die Tasten“. Stilsicher und ausführlich erfolgt hier seine Gegendarstellung.

    Es ist für mich eine merkwürdige Erfahrung, einen öffentlich-rechtlichen Meinungsbeitrag zu lesen, in dem zentrale Begriffe unserer politischen Kultur in einer Art sprachlicher Schlamperei gebraucht werden, die man sonst eher an der Theke als in einer Redaktion erwartet. Frau Tran spricht im Zusammenhang mit Uber und vergleichbaren Plattformen davon, diese hätten den Fahrdienst „demokratisiert“. Das ist nicht nur eine fragwürdige Metapher, sondern schlicht ein Fehler.

    Demokratisierung heißt nicht billig um jeden Preis

    „Demokratie“ bezeichnet in ihrer ganzen Begriffsgeschichte die Beteiligung der Bürger an Herrschaft und Gesetzgebung – von der attischen Polis über RousseaGuter Arbeitu bis hin zur Bundesrepublik. Demokratisch ist, was auf Wahlen, Deliberation, Repräsentation und Normsetzung beruht. Das hat mit „billig“ oder „per App leicht verfügbar“ nichts zu tun. Wenn man also eine Dienstleistung, die zuvor als teuer galt, nun durch Lohndumping breiten Schichten zugänglich macht, dann ist sie nicht demokratisiert, sondern bestenfalls plebejisch geworden. Der Plebs hatte in Rom Zugang zu Getreidespenden, Brot und Spielen – aber keine demokratische Mitbestimmung. Wer heute Dumpingpreise als „Demokratisierung“ verklärt, macht denselben Kategorienfehler. Ich bin aber geneigt, Frau Tran zugutezuhalten, dass aufgrund ihres bayrisch-schwäbischen Migrationshintergrunds Deutsch nicht ihre Muttersprache ist.

    Die Ironie besteht darin, dass ausgerechnet das Taxi in Deutschland tatsächlich demokratisch verfasst ist – und zwar über seine Preise und Pflichten. Die Tarife werden nicht von Konzernen, nicht von Algorithmen und auch nicht von einer KI bei einem US-Tech-Unternehmen bestimmt, sondern von den kommunalen Parlamenten: Stadträte und Kreistage, die wir alle vor wenigen Tagen in den Kommunalwahlen gewählt haben, beschließen die Taxitarife. In öffentlicher Sitzung, auf Grundlage von Verwaltungsvorlagen, nach Anhörung von Verbänden und Interessenvertretern, in einem Verfahren, das transparent, überprüfbar und demokratisch legitimiert ist. Wenn also irgendwo in der Branche von „Demokratisierung“ die Rede sein darf, dann beim Taxi – nicht bei Uber und anderen Plattformanbietern.

    Mindestentgelte sind ein Erfolgsmodell

    Doch der sprachliche Fehlgriff bleibt nicht der einzige. In dem WDR-Beitrag heißt es ferner, Essen sei „nach Heidelberg die zweite Stadt“ mit Mindestbeförderungsentgelten für Mietwagen. Nicht einmal formal ist das korrekt – Heidelberg war zwar die erste kreisfreie Stadt, wenn man den Leipziger Versuch und Rückzug ausblenden wollte, Essen folgte. Unterschlagen wird jedoch, dass der Landkreis Lörrach bereits 2022 ein solches Mindestentgelt eingeführt hat – und zwar für 8 Städte und 27 Gemeinden. Das ist kein bloßer Anhang zur Heidelberger und Essener (und zuvor Leipziger) Entscheidung, sondern der erste vollgültige Anwendungsfall in Deutschland. Wer Lörrach verschweigt, zeichnet das Bild einer exotischen Ausnahme. Tatsächlich zeigt Lörrach, dass es sich bei Mindestentgelten nicht um ein experimentelles Kuriosum handelt, sondern um eine bereits länger etablierte Praxis, die nun von immer mehr Großstädten und Kreisen aufgegriffen wird – in unterschiedlichen Entwicklungsständen.

    Noch schwerer wiegt, dass der Beitrag die Ursachen der Preisunterschiede zwischen Taxis und Uber wenn nicht verschweigt, dann zumindest kleinredet. Sie liegen nicht in der App, nicht in der Benutzerfreundlichkeit, sondern im Geschäftsmodell des Lohndumpings. Taxis fahren nach einem Tarif, der nach öffentlicher Feststellung und häufig gutachterlich bestätigt so kalkuliert ist, dass Fahrer und Unternehmer von ihrer Arbeit leben können, das stellt die entsprechende personenbeförderungsrechtliche Norm sicher. Uber-Fahrten sind oft bis zu 50 % billiger – und diese Differenz kann nur entstehen, weil die Fahrer und die vermittelnden Mietwagenunternehmen die Kosten externalisieren.

    – Mindestlohn und Arbeitszeit: In Berlin und Frankfurt haben Hauptzollämter massenhaft Verstöße festgestellt. Fahrer wurden für Stundenlöhne unterhalb des Mindestlohns beschäftigt, Arbeitszeitvorschriften wurden systematisch umgangen.
    – Scheinselbstständigkeit: Viele Fahrer sind formal „selbständig“, in Wahrheit aber weisungsgebunden. Damit entzieht man sie arbeitsrechtlichem Schutz, Sozialversicherungspflichten werden umgangen.
    – Illegale Konzessionen: In Frankfurt flog Anfang 2025 ein Netzwerk auf, das mit gefälschten Mietwagenkonzessionen rund 600 Fahrzeuge betrieb – Schaden in Millionenhöhe. In Berlin zeigte ein Datenabgleich 2024 rund 1.600 Fahrzeuge, die ohne gültige Genehmigung im Uber-System fuhren. Die Zahl der Mietwagenkonzessionen ist nach Beginn schärferer Kontrollen dort um die Hälfte eingebrochen – ein Beleg, dass zuvor massenhaft illegale Strukturen am Werk waren.

    Die Fakten sind eindeutig: Die niedrigen Preise sind kein Ausdruck von Effizienz, sondern von antisozialer Non-Compliance.

    Plattform bedeutet nicht „Freiheit“

    Es gehört zu den Merkwürdigkeiten unserer Debatte, dass ausgerechnet die Plattformmodelle sich gern mit den Schlagworten von Freiheit und Fortschritt schmücken, während die Taxis angeblich Relikte einer starren Ordnung seien. Wer genauer hinsieht, erkennt jedoch: Die „Starre“ ist nichts anderes als rechtlich fixierte Verlässlichkeit – und diese ist demokratisch beschlossen.

    Das Taxi ist im deutschen Recht nicht irgendein Auto mit Fahrer, sondern integraler Bestandteil des öffentlichen Personennahverkehrs und damit der Daseinsvorsorge. Diese Stellung wird durch drei Kernpflichten begründet:

    – Betriebspflicht (§ 21 PBefG): Ein Taxiunternehmer darf sich nicht nach Belieben zurückziehen, wenn es gerade unbequem wird. Er ist verpflichtet, den Betrieb einzurichten und aufrechtzuerhalten – auch in Zeiten schwacher Nachfrage. Die Infrastruktur Taxi soll nicht wegbrechen, nur weil es sich ökonomisch nicht lohnt.
    – Beförderungspflicht (§ 22 PBefG): Innerhalb des Pflichtfahrgebiets muss der Fahrer grundsätzlich jeden Fahrgast befördern, der befördert werden will. Keine Auswahl nach Laune, keine Diskriminierung, keine willkürliche Ablehnung einer Kurzstrecke. Es ist diese Pflicht, die sicherstellt, dass auch alte Menschen mit Einkaufstasche, Behinderte mit Rollstuhl oder Nachtschwärmer ein Taxi nehmen können.
    – Tarifpflicht (§§ 39, 51 PBefG): Die Preise sind nicht dem freien Spiel der Kräfte überlassen, sondern amtlich festgesetzt. Der Fahrgast zahlt nicht zu viel, der Unternehmer darf nicht zu billig anbieten, sondern fährt nach Taxameter zum behördlich festgelegten Tarif, der nicht über-, aber auch nicht unterschritten werden darf. Der Preis ist damit nicht nur kalkulierbar, sondern auch demokratisch legitimiert: Er wird von den kommunalen Bürgervertretungen beschlossen, die wir alle wählen.

    Diese drei Pflichten unterscheiden das Taxi fundamental vom Mietwagen. Uber-Fahrer können Aufträge ablehnen, ihre Preise schwanken algorithmisch, ihre Verfügbarkeit hängt von Plattformlogik und individueller Lust ab. Das Taxi hingegen ist verfügbar, verpflichtbar, verlässlich. Genau das macht es zu einem Element der öffentlichen Daseinsvorsorge.

    Taxi ist ÖPNV

    Das hat auch das Bundesverfassungsgericht früh erkannt. Bereits 1960 – in einem vielbeachteten Beschluss – stufte es den Taxiverkehr als öffentliches Verkehrsmittel und als schutzwürdiges Gemeinschaftsgut im Sinne des Grundgesetzes ein. Die objektiven Zulassungsschranken im Personenbeförderungsrecht, die den Marktzutritt regeln, wurden ausdrücklich mit dem Verweis auf den Schutz überragender Gemeinwohlgüter gerechtfertigt. Seitdem ist diese Linie in der Rechtsprechung bestätigt und gefestigt worden: Taxi ist nicht nur privates Gewerbe, sondern Gemeinschaftsgut, dessen Funktionsfähigkeit zu sichern Aufgabe des Staates ist.

    Genau deshalb gibt es die Pflichten, genau deshalb gibt es Mindestpreise, genau deshalb sind wettbewerbsgefährdende Dumping-Modelle nicht nur ökonomisch fragwürdig, sondern bereits aus Erwägungen der Daseinsvorsorge und des öffentlichen Verkehrsinteresses ein Problem.

    Uber und Co. waren bei der App voraus

    Man muss aber den Dingen auch ins Auge sehen: Die Taxi-Branche hat die Digitalisierung zunächst tatsächlich verschlafen, da hat Frau Tran ganz recht. Während Vermittlungsplattformen bereits früh mit einer App glänzten, setzten viele Zentralen und Taxiunternehmen noch immer auf das Telefon und den Funk. Der bequeme Knopfdruck auf dem Smartphone machte Eindruck, und die öffentliche Erzählung war schnell gestrickt: hier die Moderne, dort das Fossil.

    Doch wer glaubt, die App sei der Ursprung des Preisunterschieds, irrt. Die Vermittlungsform bestimmt nicht die Kostenstruktur. Eine Fahrt kostet nicht deshalb das Doppelte, weil sie per Funk statt per Icon vermittelt wird, sondern weil Taxis Pflichten unterliegen, die Uber-Mietwagen systematisch nicht haben: Betriebspflicht, Beförderungspflicht, Tarifbindung; dafür hat der Mietwagen eine Rückkehrpflicht und Aufträge dürfen nur am Betriebssitz des Unternehmers (oder dessen Wohnung) angenommen werden. Ob für Plattformanbieter fahrende Mietwagen das tatsächlich so leben, wird durchaus bezweifelt. Doch all das bleibt gleich, ob per Anruf oder per Klick vermittelt wird.

    Und ja: Digitalisierung ist nicht Luxus, sondern Notwendigkeit. In dieser Hinsicht zeigt die Branche nun, dass sie ihre Lektion gelernt hat. Auf dem Westfälischen Taxi- und Mietwagentag 2025 wurde jüngst der VSPV-Standard 101 vorgestellt – eine unscheinbare Abkürzung, hinter der sich eine kleine Revolution verbirgt.

    Einheitlicher Standard schafft Sicherheit

    Dieser Standard ist ein einheitliches Datenmodell für den gesamten Gelegenheitsverkehr. Was bisher fragmentiert und inkompatibel war – jede Zentrale, jeder Verbund, jeder andere Akteur mit eigenen Schnittstellen – wird damit harmonisiert. Drei Dimensionen sind entscheidend:

    – Integration in ÖPNV-Apps: Künftig erscheinen Taxi und konzessionierte Mietwagen nicht mehr als Fremdkörper neben Bus und Bahn, sondern als gleichwertige Bausteine. Der Fahrgast öffnet die App des kommunalen Verkehrsunternehmens oder seines Verkehrsverbundes und sieht nicht nur Busfahrpläne, sondern auch verfügbare Taxis in Echtzeit – buchbar direkt im System. So wird Intermodalität Realität.
    – Gesundheitsverkehre: Arztpraxen, Kliniken, Leitstellen können Beförderungen für Patienten künftig direkt aus ihren Softwaresystemen heraus digital an Taxiunternehmen übermitteln. Das bedeutet weniger Papier, weniger Missverständnisse, mehr Effizienz – und zugleich klare Abrechnungsdaten, die Missbrauch erschweren.
    – Abrechnung und Kontrolle: Durch einheitliche Datensätze können Leistungen schneller, transparenter und prüfbarer abgerechnet werden. Die Behörde wie die Krankenkasse sieht sofort, was gefahren wurde, zu welchem Preis, mit welcher Legitimation.

    Was bedeutet das? Dass die Branche den vermeintlichen Rückstand aufholt – und zwar mit einem offenen, standardisierten System, das nicht der Gewinnlogik einer einzelnen Plattform folgt, sondern der Logik des öffentlichen Verkehrsverbundes.

    Wer also noch einmal behauptet, Uber habe „demokratisiert“, weil es eine App hat, sollte wissen: Das Taxi hat nicht nur nachgezogen, sondern mit dem VSPV-Standard 101 einen systemischen Fortschritt geschaffen. Nicht eine Firma kontrolliert den Zugang, sondern ein Standard öffnet ihn für alle. Das ist keine Markttrickserei, das ist digitale Infrastrukturpolitik – und gerade deshalb ein echter demokratischer (Fort-)Schritt.

    Lohn-Dumping ist nicht demokratisch!

    Man darf es nicht kleinreden: Auch eine Meinungsäußerung lebt von einem Minimum an Faktentreue. Gerade ein öffentlich-rechtlicher Sender, finanziert durch Beiträge aller Bürger, darf sich nicht den Luxus leisten, Begriffe zu verdrehen und Realitäten zu unterschlagen. Wer „demokratisiert“ sagt, wenn er „plebejisiert“ meint, verleiht dem Dumping den Anschein einer politischen Emanzipation. Wer verschweigt, dass bereits Lörrach mit seinen acht Städten und 27 Gemeinden 2022 Mindestbeförderungsentgelte eingeführt hat, macht aus einer längst vorhandenen Praxis ein exotisches Novum. Wer die dokumentierten Rechtsbrüche in Berlin und Frankfurt ignoriert – illegale Fahrzeuge, gefälschte Konzessionen, systematische Mindestlohnverstöße – verharmlost ein Geschäftsmodell, das auf struktureller Gesetzesflucht basiert. Und wer den Unterschied zwischen Taxi und Mietwagen auf die Vermittlungsform reduziert, unterschlägt Betriebspflicht, Tarifbindung, Beförderungspflicht und die verfassungsgerichtlich bestätigte Einordnung des Taxis als schutzwürdiges Gemeinschaftsgut.

    Regulierung dient dem Gemeinwohl

    All das mag für den einzelnen Fahrgast nicht ins Gewicht fallen, solange er seine Fahrt für die Hälfte bekommt. Doch genau darin liegt der Irrtum: Regulierung zielt nicht auf das momentane Wohlgefühl des Konsumenten, sondern auf das langfristige Gemeinwohl. Dass der Staat Preise kontrolliert, Mindestlöhne durchsetzt, Eigentumsdelikte verfolgt oder Wildpinkeln sanktioniert, geschieht nicht, weil der Einzelne es wünscht, sondern weil die Gemeinschaft es verlangt. Schon der Codex Hammurapi kannte diesen Gedanken. Wer das im Verkehr übersieht, reduziert Gesellschaft auf den Augenblick des billigeren Klicks. Das Taxi dagegen steht – mit all seinen Pflichten – für eine andere Logik: Verlässlichkeit, Fairness, demokratische Legitimation. Es ist kein perfektes System, aber eines, das in seiner Struktur auf das Gemeinwohl verpflichtet ist. Genau deshalb haben Kommunen begonnen, Mindestpreise für Mietwagen festzulegen. Genau deshalb entwickelt die Branche Standards wie den VSPV-Standard 101, die Integration, Transparenz und Gleichrangigkeit schaffen.

    Und genau deshalb ist es gefährlich, wenn ein öffentlich-rechtlicher Sender sprachlich und sachlich so leichtfertig agiert. Denn Worte wirken: Wer das Dumping als „Demokratisierung“ verklärt, wer Lörrach unterschlägt, wo Lörrach Pionier war, wer das Taxi als Fossil verspottet, während Plattformen in Wahrheit Rechtsbruch systematisieren – der trägt dazu bei, dass aus der Asymmetrie der Sprache eine Asymmetrie der Wirklichkeit wird.

    Journalisten – achtet auf die Fakten!

    Die Pflicht des Journalismus, zumal des öffentlich-rechtlichen, ist es aber, genau das nicht geschehen zu lassen. Die Pflicht ist es, Begriffe zu schärfen, Fakten zu prüfen, Meinungen auf Substanz zu stellen. Demokratie ist kein Rabattcode, sondern die prozedurale Herrschaftsform, in der es sich zu leben lohnt - und sie stirbt an der Verwechslung von billig mit Freiheit.

    #Taxi #Uber #ÖPNV #Ausbeutung #Lohndumping

  • Mann versucht sich Flugzeug für 13,8 Millionen Dollar zu kaufen - ohne zu zahlen
    ▻https://www.rbb24.de/panorama/beitrag/2025/08/staatsanwaltschaft-berlin-anklage-betrug-51-jaehriger-privatjet-millionen.html

    Gut zu wissen: Betrug ist sogar strafbar, wenn er nicht zustande kommt und durch die Absicht kein Schaden entsteht. Das sollten sich einige Taxi- und Mietwagenunternehmer hinter die Ohren schreiben, bevor sie Leute einstellen ohne die Absicht zu haben, ihnen den gesetzlichem Mindestlohn zu bezahlen.

    24.8.2025 - Anklage in Berlin erhoben - Mann versucht sich Flugzeug für 13,8 Millionen Dollar zu kaufen - ohne zu zahlen

    Die Berliner Staatsanwaltschaft hat Anklage gegen einen 51-Jährigen mit auffälliger Vorliebe für Flugzeuge und schnelle Autos erhoben. Sie wirft ihm sechs Fälle gewerbsmäßigen Betrugs vor – in fünf davon blieb es beim Versuch. Wie die Staatsanwaltschaft am Freitag mitteilte, begann die Betrugsserie bereits 2018. Damals pumpte der Verdächtige einen Bekannten erfolgreich um 85.000 Euro an - laut Anklage dachte er nicht daran, das Geld jemals zurückzuzahlen.

    Drei Jahre später legte er offenbar richtig los: Im Mai 2021 soll er versucht haben, sich bei eBay einen Mercedes 600 SEL für 28.500 Euro zu erschleichen, ohne Erfolg. Im gleichen Monat unterschrieb er bei einer Fluggesellschaft einen Kaufvertrag über einen Privatjet vom Typ Pilatus PC-24 – Wert: 13,8 Millionen US-Dollar, Platz für sechs bis elf Passagiere. Die Vorzüge: komfortables Interieur, optionale Bar, Toilette, verschiebbare Trennwände, ein umwandelbares Sofa, große Touchscreens zur Unterhaltung an Bord. Allerdings überwies der vermeintliche Käufer nie die Anzahlung. Der Jet hob nicht ab.

    Zahlungsbestätigung für Privatflug gefälscht

    Auch ein Audi S5 Cabriolet für 89.000 Euro entglitt ihm zu dieser Zeit, der mutmaßliche Betrug scheiterte ebenfalls an der fälligen Anzahlung. Der Verdächtige soll es als Nächstes mit Charterflügen versucht haben. Für einen Trip im Wert von 11.400 Euro für zwei Personen täuschte er laut Anklage eine Überweisung vor, die Zahlungsbestätigung soll er gefälscht haben. Die Airline durchschaute den Trick – allerdings blieb sie auf 4.200 Euro Schaden sitzen.

    Im Dezember 2021 soll er das Ganze noch einmal durchgezogen haben: Diesmal buchte er laut Anklage einen Privatflug für drei Personen, wieder mit falscher Zahlungsbestätigung. Der Flug fand nicht statt – doch das Unternehmen parkte das Flugzeug, mutmaßlich auf das Drängen des 51-Jährigen hin, nachts in einem Hangar in Wien. Durch die Miete entstand der Firma ein Schaden von 9.855 Euro.
    Bis zu zehn Jahre Freiheitsstrafe möglich

    Das Amtsgericht Tiergarten entscheidet nun, ob es die Anklage zulässt. Dem Verdächtigen droht eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Eine Geldstrafe ist bei gewerbsmäßigem Betrug in der Regel nicht mehr möglich, Bewährung hingegen unter bestimmten Voraussetzungen schon.

    Im deutschen Strafrecht kann schon das bloße Abschließen eines Kaufvertrags unter Vorspiegelung falscher Zahlungsabsicht als Betrug gelten – auch, wenn der tatsächliche Schaden erst später oder gar nicht eintritt. Der Betrug beginnt laut Gesetz mit der Täuschung: Wer absichtlich einen Kaufvertrag schließt, obwohl er nie zahlen will oder kann, täuscht den Verkäufer über die Zahlungsbereitschaft.

    Strafgesetzbuch (StGB) § 266a Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt
    ►https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__266a.html

    (1) Wer als Arbeitgeber der Einzugsstelle Beiträge des Arbeitnehmers zur Sozialversicherung einschließlich der Arbeitsförderung, unabhängig davon, ob Arbeitsentgelt gezahlt wird, vorenthält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

    (4) In besonders schweren Fällen der Absätze 1 und 2 ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren.
    ...
    Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter

    1. aus grobem Eigennutz in großem Ausmaß Beiträge vorenthält,
    2. unter Verwendung nachgemachter oder verfälschter Belege fortgesetzt Beiträge vorenthält,
    ...
    4. als Mitglied einer Bande handelt, die sich zum fortgesetzten Vorenthalten von Beiträgen zusammengeschlossen hat und die zur Verschleierung der tatsächlichen Beschäftigungsverhältnisse unrichtige, nachgemachte oder verfälschte Belege vorhält,

    #Verbrechen #Betrug #Lohnraub #StGB #StGB_263 #StGB_266a

  • Das Adhäsionsverfahren
    ▻https://www.justiz.nrw.de/BS/lebenslagen/Strafrecht/BesondereVerfahrensarten/adhaesionsverfahren

    Das Strafgesetzbuch (StGB) bezeichnet in § 263 als Betrüger einen Menschen, der „durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält“. Die Taxi- und Mietwagenunternehmer, die ihren Angestellten weismachen, dass sie den Mindestlohn nicht zu zahlen brauchen, etwa indem sie Wartezeiten als Pausen deklarieren, sind Betrüger in diesem Sinne. Als besonders schweren Fall, der mit bis zu 10 Jahren Knast sanktioniert werden kann, gilt der Betrug, wenn er

    1. gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung von Urkundenfälschung oder Betrug verbunden hat,
    2. einen Vermögensverlust großen Ausmaßes herbeiführt oder in der Absicht handelt, durch die fortgesetzte Begehung von Betrug eine große Zahl von Menschen in die Gefahr des Verlustes von Vermögenswerten zu bringen,
    3. eine andere Person in wirtschaftliche Not bringt

    ▻https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__263.html

    Alle drei Voraussetzungen für den besonders schweren Fall dürften bei systematischer, über Jahre praktizierter Unterschreitung des Mindestlohns vorliegen.

    Im Volksmund wird das „Lohnraub“ genannt. Im Strafgesetzbuch (StGB) behandelt der § 266a ausdrücklich Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt . In schweren Fällen drohen auch hier bis zu 10 Jahre Knast.

    ►https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__266a.html

    Bei einer GmbH, deren Gesellschafter nicht mit der Geschäftsführung identisch ist, dürfte es sich regelmäßig um Betrug als Mitglied einer Bande handeln, weil sich Geschäftsführer und Gesellschafter zusammenschließen, um gemeinsam von der Beute des Lohnraubs zu profitieren.

    Ein geschädigter Arbeitnehmer kann mit den § § 263 und 266a schweres Geschütz gegen seine Bosse in Stellung bringen, und die Zahlung des vorenthaltenen Lohns im Rahmen des Strafverfahrens durchsetzen. Dieses Vorgehen hat den Charm, dass es die Gesellschafter, die ja eine GmbH gegründet haben, um nicht für Verluste ihres Unternehmes haften zu müssen, als Mitglieder einer Bande strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden können, und bei einer Verurteilung persönlich haftbar werden.

    Vermutlich bewegen diese Aussichten den einen oder anderen Unternehmer, sich lieber „ehrlich zu machen“, und ihrem Arbeitnehmer Lohn und weiteren Schaden zu ersetzen, sowie Sozialabgaben nachträglich zu entrichten, bevor er als Gesellschafter oder Geschäftsführer im Strafverfahren verurteilt wird.

    Die Geltendmachung vermögensrechtlicher Ansprüche im Strafverfahren

    Zweck des Adhäsionsverfahrens

    Das Adhäsionsverfahren bietet Verletzten einer Straftat die Möglichkeit, einen aus der Straftat entstandenen vermögensrechtlichen Anspruch gegen Beschuldigte (wie z.B. Schadensersatz oder Schmerzensgeld) bereits im Strafverfahren geltend zu machen. Allerdings darf dann dieser Anspruch noch nicht anderweitig gerichtlich geltend gemacht worden sein. Das Adhäsionsverfahren soll zum einen eine Doppelarbeit der Gerichte vermeiden, denn wenn das Strafgericht über den vermögensrechtlichen Anspruch (positiv) entschieden hat, kann dieser nicht mehr vor einem Zivilgericht geltend gemacht werden. Zum anderen kommt dieses Verfahren auch Verletzten entgegen. Diesen wird eine Klage vor dem Zivilgericht erspart und Beweise, die im Zusammenhang mit den strafrechtlichen Untersuchungen des Gerichts eingeholt werden, können Verletzte nun auch für deren vermögensrechtlichen Anspruch nutzen.

    Wie wird das Adhäsionsverfahren eingeleitet?

    Verletzte können während des Strafverfahrens – auch schon vor der Hauptverhandlung – einen Antrag stellen, mit dem sie die eigenen vermögensrechtliche Anspruch geltend machen. Der Antrag ist schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle zu stellen, in der Hauptverhandlung kann er auch mündlich gestellt werden. Der Antrag muss den Gegenstand und den Grund des geltend gemachten Anspruchs bezeichnen und soll auch Beweismittel enthalten. Die oder der Verletzte kann den eigenen Antrag bis zur Urteilsverkündung zurücknehmen und eröffnet sich damit wieder die Möglichkeit, den Schadensersatz- oder Schmerzensgeldanspruch vor einem Zivilgericht geltend zu machen.
    Wie entscheidet das Gericht über den Antrag eines Adhäsionsverfahrens?

    Das Strafgericht entscheidet über den Antrag im Rahmen seines Strafurteils. Es ist an den Antrag der oder des Verletzten gebunden, kann also nicht mehr zusprechen, als dieser beantragt hat, selbst wenn es der Überzeugung ist, die oder der Verletzte habe seinen Anspruch zu niedrig angesetzt. Die positive Entscheidung über den Antrag steht einem im Zivilrechtsverfahren ergangenen Urteil gleich, kann also vollsteckt werden.

    Kommt das Gericht allerdings zu dem Schluss, dass der geltend gemachte Anspruch nicht besteht oder spricht es den Angeklagten einer Straftat nicht schuldig, sieht es von einer Entscheidung über den Adhäsionsantrag im Urteil ab. Ebenso sieht das Gericht von einer Entscheidung ab, wenn sich der Antrag zur Erledigung im Strafverfahren nicht eignet. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn die Erledigung des Adhäsionsantrags wegen erheblicher tatsächlicher oder rechtlicher Schwierigkeiten das Strafverfahren verzögern würde.

    Sieht das Gericht von einer Entscheidung über den Antrag ab, kann die bzw. der Verletzte den vermögensrechtlichen Anspruch nach wie vor dem Zivilgericht geltend machen. Ebenso kann sie bzw. er, falls das Strafgericht einen Teil seines im Adhäsionsverfahren geltend gemachten Anspruchs nicht zuerkennt, den nicht zuerkannten Teil anschließend zivilrechtlich einklagen.

    Welche Position haben Verletzte im Adhäsionsverfahren?

    Das Adhäsionsverfahren eröffnet Verletzten die Möglichkeit, sich in einem weiten Umfang am Strafverfahren zu beteiligen und räumt ihnen eine gesicherte Rechtsposition zur Geltendmachung ihrer Interessen und zur Abwehr von Angriffen ein.

    Zunächst kommt den Verletzten ein Recht auf ununterbrochene Anwesenheit in der Hauptverhandlung zu; auch wenn sie selbst als Zeugin oder Zeuge in Betracht kommen.
    Darüber hinaus können sie sich umfassend informieren, an die Angeklagte oder den Angeklagten, Zeuginnen und Zeugen und Sachverständige Fragen richten, nach jeder Beweiserhebung Erklärungen abgeben und sich eines rechtskundigen Beistands bedienen.
    Schließlich ist den Verletzten nach denselben Regeln wie im Zivilverfahren für die Geltendmachung ihres Schmerzensgeld- oder Schadensersatzanspruches auf Antrag Prozesskostenhilfe zu bewilligen.

    Allerdings können Verletzte gegen die strafgerichtliche Entscheidung kein Rechtsmittel einlegen; denn sie sind durch die Entscheidung nie beschwert. Soweit der Anspruch nicht zugesprochen wurde, tritt keine negative Rechtskraftwirkung ein, sondern die Verletzten können – wie oben dargelegt – erneut vor dem Zivilgericht klagen.

    Verantwortlich: Der Präsident des Oberlandesgerichts Köln, Stand: 2025
    ▻https://www.justiz.nrw.de/Service/impressumbs#Strafgerichtsbarkeit-einschliesslich-Soziale-Dienste

    #Recht #Justiz #Schadensersatz #Lohnraub

  • Streik bei der BVG in Berlin: Unausweichlich – aber die Gewerkschaft Verdi spielt mit dem Feuer
    ▻https://www.berliner-zeitung.de/mensch-metropole/streik-bei-der-bvg-in-berlin-unausweichlich-aber-die-gewerkschaft-v

    Die Berliner Zeitung ist eine bürgerliche. Sie versteht nicht, dass Streiks großer, zumal öffentlicher Betriebe imner mehr bedeuten als die von sozialpartnerschaftlichen Gewerkschaften vertretenen Forderungen. Wenn bürgerliche Medien das verstehen, werden ihre Artikel zu Waffen im Klassenkampf. Dann äußern sie Bedenken gegen die abhängig Beschäftigten. Deshalb muss ein Punkt des folgenden Artikels richtig gestellt werden: Es ist genug Geld vorhanden, um.alle Forderungen der BVG-Belegschaft zu erfüllen. Man muss es nur beschaffen. Dann bleibt weniger für Polizei, für Krieg und Rüstung.

    Darum geht es in Wirklichkeit bei diesem Streik: Das Kapital, sein Staat und seine Betriebe geben nur in höchster Not ein Stück vom Kuchen her. Erst wenn beide, Verteilung von Gewinn und Machtverhältnisse, in Frage gestellt sind, sucht das Bürgertum den Kompromiss.

    Wer da im Rahmen von Budgets argumentiert, wirtschaftlichen Erfolg, Lohnansprüche und Daseinsvorsorge gegeneinander ausspielt, stellt sich auf die Seite von Kapital und Staat. Das ist für bürgerliche Medien ganz normal. Die gehören den einzig wahren Bürgern, den Bourgeois, den Reichen. im Ernstfall treten sie mit der Presse und der Polizei gegen die Arbeiterklasse an. Das ist im Westen nichts Neues.

    Auf welcher Seute stehst Du?

    27.1.2025 von Peter Neumann - Am Montag streiken BVG-Mitarbeiter für höhere Löhne. Doch die Gewerkschaft weckt Erwartungen, denen sie nicht gerecht werden kann. Neue Unzufriedenheit droht. Ein Kommentar.

    Alle Jahre wieder: Stillstand. U-Bahn-Stationen bleiben geschlossen, Busse und Bahnen in den Betriebshöfen. Die meisten Fahrgäste werden es irgendwo mitbekommen haben. Andere dürften mal wieder aus allen Wolken fallen, wenn sie damit konfrontiert werden, dass an diesem Montag bei den Berliner Verkehrsbetrieben (BVG) nichts mehr geht. Im Streit um höhere Löhne und Gehälter hat die Gewerkschaft Verdi die mehr als 16.000 Beschäftigten dazu aufgerufen, bis Dienstag, 2.59 Uhr, die Arbeit niederzulegen.

    Alle Jahre wieder: Streik. Wer alt oder behindert ist, nicht so einfach zum nächsten S-Bahnhof laufen kann, ist wieder mal dazu verurteilt, zu Hause zu bleiben. Doch die meisten Betroffenen werden sich, wenn auch murrend, ihrem Schicksal fügen, sich in volle S-Bahnen drängen oder Umwege fahren, weil sie nun mal zur Arbeit oder zum Unterricht müssen. Andere werden sich aufs Fahrrad schwingen und sich durch den Verkehr schlängeln, der dichter sein wird als sonst. Die BVG, die für drei Millionen Fahrten pro Tag genutzt wird, ist wichtig. Aber eine Zeit lang kommt Berlin ohne sie Feuer

    Ein Konflikt, der viele Menschen in Berlin angeht

    Alle Jahre wieder: Verständnis. Wann immer man sich bei einem BVG-Streik umhört, bekommt man nicht nur Wut über die Streikenden zu hören. Man trifft auch auf Menschen, die den Bus- und Bahnfahrern mit Sympathie begegnen (um die Mitarbeiter in der BVG-Verwaltung geht es ihnen nicht). Dieses Land ist in vielen Bereichen ein Billiglohnland. Die Zahl der Menschen, die hart arbeiten, Schichtdienst leisten und wenig Lohn bekommen, ist hoch. Vor allem allerdings in der privaten Wirtschaft.

    Nicht wenige Menschen haben das Gefühl, dass es sich um einen Stellvertreterkonflikt handelt, der auch sie angeht. Während der Handwerksgeselle, der Produktionsarbeiter, die Sekretärin in kleinen und mittleren Privatbetrieben meist fast keine Möglichkeiten haben, gegen schlechte Löhne und Arbeitsbedingungen aufzubegehren, gibt es bei der BVG die Bereitschaft, aber auch die Netzwerke, um solche Konflikte durchzufechten.

    Auf einem anderen Blatt steht die Frage, ob Verdi mit ihren Forderungen diesmal nicht übertreibt – und wohin das alles führen wird. In diesem Zusammenhang ist auffällig, wie sehr die Gewerkschaft betont, dass sie sich an den Ergebnissen von Mitgliederbefragungen orientiert. 750 Euro pro Monat mehr für alle, um 200 oder 300 Euro höhere Zuschläge für das Fahr- und Werkstattpersonal und ein Warnstreik, bevor die Arbeitgeberseite ein Angebot vorlegt: Das alles ist das Votum von Mitgliedern.

    Wenn eine Gewerkschaft auf diese Weise Willensbildung organisiert, ist das erst einmal gut. Wie andere Organisationen in Politik und Wirtschaft muss auch sie auf populistische Kritik reagieren und eine neuartige Konkurrenz dulden. Es ist nicht so, dass die AfD, das rechte Spektrum, keine Fans bei diesem Unternehmen hat. Auch BVG-Mitarbeiter schmähen das System, in dem nach ihrer Einschätzung die immer gleichen Akteure das immer gleiche demokratische Spiel unter sich ausmachen, als ineffizient. Bei der BVG hat Verdi 2005 eine Lohnsenkung durchgewunken, sonst übte sich die Gewerkschaft lange Zeit in Zurückhaltung. Diesmal liegt die letzte Lohnerhöhung vier Jahre zurück.

    Für den öffentlichen Verkehr wird es weniger Geld geben

    Dass die Gewerkschaft nun radikaler auftritt, ist verständlich. Auch ihre Mitglieder sind selbstbewusster geworden. Die Nachwendezeiten, in denen die Arbeitslosigkeit hoch und jeder um seine Stelle froh war, sind vorbei. Nicht erst seit den Corona-Diskussionen über Systemrelevanz wissen viele Arbeitnehmer um ihren Wert. Bei der BVG zeigen sich die neuen Zeiten an der hohen Fluktuation. Verdi-Leute erzählen, dass Fahrer für den Fall, dass diese Lohnrunde nicht genug bringt, die Kündigung androhen.

    Doch das neue Selbstbewusstsein birgt auch eine Gefahr und könnte Verdi am Ende schaden. Denn es ist klar, dass die Arbeitgeberseite die gewünschte 25- bis 30-prozentige Lohnerhöhung nicht liefern wird. Nicht liefern kann, denn angesichts der wieder einsetzenden Sparzwänge ist es schlichtweg illusorisch, zu verlangen, den jährlichen Aufwand fürs BVG-Personal um 250 Millionen Euro zu erhöhen. Ein BVG-Vorstand, der auf eine solche Forderung eingehen würde, hätte seinen Job verfehlt.

    So gesehen spielt die Gewerkschaft ein riskantes Spiel. Wenn Verdi wie erwartet in den Verhandlungen nur einen kleinen Teil der gewünschten Lohnerhöhungen herausschlagen kann, wird das die Unzufriedenheit und Verdrossenheit an der BVG-Basis weiter erhöhen. Fahrer werden ihre Ankündigungen wahr machen und zu anderen Firmen wechseln – solange der sich verschlechternde Arbeitsmarkt das noch ermöglicht. Weitere Stellen werden frei, es wird noch schwieriger, das bestellte Angebot zu fahren.

    Alle Jahre wieder: Streik bei der BVG. Doch diesmal findet er in einer Situation statt, die sich rapide verschlechtert. Menschen, die im Fahrdienst und in Werkstätten arbeiten wollen, werden selten – und es wird immer teurer, sie zu beschäftigen. Die Zeitenwende in der Politik wird dazu führen, dass es für Wohltaten wie den öffentlichen Verkehr bald wieder weniger Geld geben wird. Und wer weiß, vielleicht kommen ja auch in Deutschland libertäre Fans des freien Marktes an die Macht, für die der Individualverkehr im Tesla das Nonplusultra ist – Busse und Bahnen dagegen etwas für Verlierer.

    Alle Jahre wieder: Stillstand. Dieser Streik ist unausweichlich. Aber er wird nichts klären. Nur eines ist absehbar: Für den öffentlichen Verkehr in Berlin brechen magere Zeiten an.

    #Berlin #Verkehr #Arbeit #Lohn #Streik #BVG #Verdi #Presse

  • Strafrecht beim Entgelt - Kanzlei Wittig Ünalp
    ▻https://www.ra-wittig.de/ratgeber/arbeitgeber-strafrecht/strafrecht-beim-entgelt

    Eines der wichtigsten Schutzgüter im Arbeitgeberstrafrecht ist das Arbeitsentgelt (einschließlich der Sozialabgaben). Der Arbeitnehmer soll das ihm zustehende Arbeitsentgelt erhalten. Er soll auch kein Lohndumping erleiden müssen. Dieses wird von einer Reihe von Strafgesetzen und Ordnungswidrigkeiten erfasst.

    Die wichtigsten Gesetze und Normen sind hier die folgenden:

    Mindestlohngesetz
    § 291 StGB (Lohnwucher)
    § 266a StGB (Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt)
    § 266 StGB (Untreue)
    § 263 StGB (Betrug)
    Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz
    Arbeitnehmerüberlassungsgesetz
    § 15a InsO (Insolvenzantragspflicht)

    1. Mindestlohngesetz

    Die Zahlung des gesetzlichen Mindestlohns ist dem Gesetzgeber ein derart bedeutsames Anliegen, dass er in § 21 MiLoG diverse Bußgeld-Tatbestände festgelegt hat.

    Insbesondere wird die (vorsätzliche oder fahrlässige!) Nichtzahlung oder die nicht rechtzeitige Zahlung des Mindestlohns mit einem Bußgeld von bis zu € 500.000,- bedroht. Gerade im Niedriglohnsektor kann es hier beispielsweise zu Problemen kommen, wenn arbeitsvertraglich eine bestimmte Anzahl an Überstunden als vom Lohn erfasst angesehen werden. Wird der Mitarbeiter auf Mindestlohn beschäftigt, führt dies bei Überstunden immer zu Verstößen. Aber auch bei Gehältern knapp über dem Mindestlohn kann eine solche Regelung dazu führen, dass der Arbeitnehmer unter den Mindestlohn fällt.

    Auch bei Verzögerungen aufgrund von Zahlungsschwierigkeiten sollte der Arbeitgeber daher (neben den Sozialabgaben) auch immer zumindest den Mindestlohn pünktlich an die Mitarbeiter auszahlen. Ansonsten drohen neben Verzugszinsen weitere erhebliche Belastungen durch empfindliche Geldbußen.

    Ebenfalls gefährlich ist es in vielen Fällen, Beginn, Ende und Dauer der Arbeitszeit nicht aufzuzeichnen oder diese Aufzeichnungen nicht aufzubewahren. Hier drohen dem Arbeitgeber bis zu € 30.000,- Bußgeld.

    2. Lohnwucher (§ 291 Abs. 1 Nr. 3 StGB)

    Die Vereinbarung eines deutlich zu geringen Gehalts stellt den Arbeitgeber vor die Gefahr wegen Lohnwucher belangt zu werden. Wucher beschreibt dabei nicht nur die Forderung eines zu hohen Preises, sondern auch die Zahlung eines zu geringen Preises. Es kommt hier auf ein „auffälliges Missverhältnis“ an. Zudem muss der Arbeitgeber die Unerfahrenheit des Arbeitnehmers bei der Vereinbarung des Gehalts ausgenutzt haben. Unter Unerfahrenheit im Sinne des Wuchertatbestandes versteht man dabei „eine auf den Mangel an Geschäftskenntnis und Erfahrung zurückgehende Eigenschaft des Ausgebeuteten, durch die er sich vom Durchschnittsmenschen unterscheidet“ (so der BGH).

    Die Gerichte gehen dabei von einem auffälligen Missverhältnis schon dann aus, wenn der gezahlte Lohn maximal 2/3 eines vergleichbaren Tariflohns beträgt.

    Besonders problematisch für den Arbeitgeber ist beim Vorwurf des Lohnwuchers zudem die Regelung des § 291 Absatz 2 S. 2 Nr. 2 StGB: Bei „gewerbsmäßiger“ Begehung liegt ein sogenannter besonders schwerer Fall vor, der mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren zu bestrafen ist. Eine Freiheitsstrafe ist hier somit in diesem Fall zwingend. Wird aber einer Vielzahl von Arbeitnehmern über einen längeren Zeitraum der zu niedrige Lohn gezahlt, so wird regelmäßig „Gewerbsmäßigkeit“ vorliegen.

    Bedenkt man zudem, dass bei Feststellung von Lohnwucher die Lohnvereinbarung gem. § 138 BGB nichtig ist und den betroffenen Arbeitnehmern hier der angemessene Lohn nachzuzahlen ist, so ist bei einem derartigen Vorwurf die richtige Verteidigungsstrategie von erheblicher Bedeutung. Eine Beratung aus einer Hand ist hier auch im Hinblick auf die Einheitlichkeit der arbeitsrechtlichen Ausführungen in beiden Verfahren nicht nur zielführender, sondern insbesondere auch regelmäßig deutlich kostensparender.

    3. Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt (§ 266a StGB)

    Diese Norm wird gerne auch – rechtlich nicht ganz genau – als „Sozialversicherungsbetrug“ bezeichnet. Tatsächlich geht es hier nicht vorrangig um die Täuschung der Sozialversicherung, sondern bereits um das „Nichtzahlen“ von Sozialabgaben. Erst § 266a Abs. 2 StGB erfasst ein Verhalten, das eine Art Täuschung der zuständigen Stelle darstellt.

    Gerade weil § 266a StGB ausdrücklich nicht voraussetzt, dass Arbeitsentgelt gezahlt worden ist, ist diese Regelung eine typische „Vor-Insolvenz-Tat“. Dem Arbeitgeber gehen die finanziellen Mittel aus, deswegen zahlt er Löhne und Sozialabgaben nicht.

    Ein Kardinalfehler ist dabei regelmäßig die – nachvollziehbare – Entscheidung, bei den Zahlungsverpflichtungen zunächst die Gehaltszahlungen der Mitarbeiter zu berücksichtigen. Dies führt regelmäßig zu Strafverfahren wegen „Sozialversicherungsbetrugs“. Besser wäre hier, zunächst die Sozialabgaben zu zahlen und erst im Anschluss die Gehälter soweit möglich zu zahlen.

    Grundsätzlich aber sollte in einer derartigen Situation umgehend rechtliche Beratung eingeholt werden. Hier können Rechtsanwälte mit den Sozialversicherungen eine Regelung erzielen, die eine Strafbarkeit des Arbeitgebers vermeidet.

    4. Untreue (§ 266 StGB)

    Zwar ist die Untreue eine Straftat, die eher gegenüber dem Arbeitgeber begangen wird als durch diesen (auch hier ist im Kündigungsschutzverfahren natürlich ebenfalls ein entsprechender Vortrag zur strafrechtlichen Würdigung notwendig); eine Untreue-Strafbarkeit lässt sich aber auch für den Arbeitgeber schnell verwirklichen.

    Führt der Arbeitgeber beispielsweise Langzeitarbeitszeitkonten für seine Mitarbeiter, so ist er gesetzlich zur Insolvenzsicherung des dort vorhandenen Wertguthabens verpflichtet. Gerät der Arbeitgeber nun in Zahlungsschwierigkeiten, mag hier schon vor endgültiger Zahlungsunfähigkeit eine Situation auftreten, in der das Wertguthaben derart gefährdet erscheint, dass die Strafgerichte hier bereits einen Schaden des Arbeitnehmers annehmen.

    In diesem Falle wäre eine Verurteilung des Arbeitgebers wegen Untreue jedenfalls naheliegend. Inwiefern dies auch bei Arbeitszeitkonten gilt, die jährlich auf null gesetzt werden und für die keine gesetzliche Insolvenzsicherungspflicht besteht, ist nicht entschieden. Die Gefahr ist aber auch in diesem Falle gegeben.

    Der Arbeitgeber sollte daher stets prüfen, ob Gelder, welcher er für den Arbeitnehmer betreut, mit ausreichender Sicherheit angelegt sind, um bereits im Vorfeld die Gefahr einer Verurteilung wegen Untreue zu vermeiden.

    5. Betrug (§ 263 StGB)

    Der Betrug kommt (leider) selbstverständlich in allen Formen und Farben in der Berufswirklichkeit vor. So ist der Vorwurf des Prozessbetrugs gegenüber der anderen Partei bei vielen Anwälten praktisch gang und gäbe. Im Hinblick auf die Beweislast bezüglich eines solchen Vorwurfs ist dies aber regelmäßig wenig mehr als Schall und Rauch.

    Dies bedeutet nicht, dass es nicht doch immer wieder Fälle gibt, in denen tatsächlich ein Prozessbetrug gegeben ist. Hier ist nicht nur während des Prozesses ein besonderer Vortrag zum Vorliegen Betrug angezeigt, da bei vielen Arbeitsrichtern aus den eingangs benannten Gründen doch eine gewisse „Betrugsvorwurfs-Müdigkeit“ festzustellen ist.

    Besonders interessant ist auch die Möglichkeit, eigentlich rechtskräftige Titel angreifen zu können, wenn dem Gegner ein Prozessbetrug nachgewiesen werden kann. Finden sich somit nachträglich Beweise, so kann hier der Arbeitgeber in einigen Fällen von täuschenden Arbeitnehmern Schadensersatz verlangen.

    Im Hinblick auf die erhebliche rechtliche Schwierigkeit eines solchen Vorgehens sollte aber selbstverständlich bereits im Rahmen der ursprünglichen Verhandlung auf ein Obsiegen hingewirkt werden.

    Besonders interessant ist auch die Möglichkeit, eigentlich rechtskräftige Titel angreifen zu können

    Betrug bei Vergleichen, Aufhebungsverträgen & Sozialversicherung

    Eine Strafbarkeit des Arbeitgebers wegen Betrugs droht vor allem im Rahmen von Vergleichen und Aufhebungsverträgen. Sagt ein Arbeitgeber eine Abfindung zu, von der er ausgeht, dass er sie nicht zahlen kann, so macht er sich wegen Betrugs strafbar.

    Häufiger ist aber der Fall des „echten“ Sozialversicherungsbetrugs: Da pro Tag abgegoltenem Urlaub je ein Tag Arbeitslosengeld gestrichen wird, wird oft dazu tendiert, in einem Vergleich den Urlaub als bereits gewährt und genommen darzustellen. Die eigentliche Urlaubsabgeltung wird dann im Rahmen der Abfindungssumme berücksichtigt. Der Arbeitnehmer erhält somit mehr Arbeitslosengeld und der Arbeitgeber spart sich die auf die Urlaubsabgeltung – im Regelfall – anfallenden Sozialabgaben. Damit aber liegt beim Arbeitgeber nicht nur Beihilfe oder gar Mittäterschaft zum Sozialversicherungsbetrug zugunsten des Arbeitnehmers vor, er begeht auch selbst Sozialversicherungsbetrug zu eigenen Gunsten.

    Derartige Täuschungen sind zudem oft leicht zu erkennen. Besonders auffällig wird es, wenn derartige Vergleiche im Rahmen einer krankheitsbedingten Kündigung abgeschlossen werden und der Arbeitnehmer jedenfalls im aktuellen Jahr noch gar nicht gearbeitet hat.

    Auch wenn Fachanwälte für Arbeitsrecht immer wieder solche Vergleiche anregen, sollten Arbeitgeber hiervon stets Abstand nehmen. Die ersparten Aufwendungen werden niemals die möglichen strafrechtlichen Risiken des Vergleichs aufwiegen können.

    6. Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz

    Das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz enthält eine ganze Reihe an Ordnungsvorschriften. Insbesondere müssen bestimmte Arbeitgeber – beispielsweise im Baugewerbe oder im Logistikgewerbe – sicherstellen, dass ihre Mitarbeiter stets entsprechende Ausweisdokumente mit sich führen. Zudem wird die leichtfertig erteilte falsche Auskunft nach § 266a Abs. 2 StGB mit einem Bußgeld bis zu € 50.000,- belegt.

    Weiterhin findet sich in § 10 SchwarzArbG eine dem Lohnwucher ähnliche Regelung: Werden Ausländer entgegen den Normen des Aufenthaltsgesetzes beschäftigt und damit Arbeitsbedingungen gewährt, die in einem auffälligen Missverhältnis zu den Arbeitsbedingungen deutscher Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen stehen, droht Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe. Auch hier ist eine deutlich schärfere Strafe bei gewerbsmäßigem Handeln vorgesehen. Anders als beim Lohnwucher bezieht sich die Norm nicht nur auf das Arbeitsentgelt, sondern auf die Arbeitsbedingungen allgemein.

    Die beste Art eine derartige Strafe zu vermeiden, ist es bereits bei der Beschäftigung von Ausländern sicherzustellen, dass die Vorgaben des Aufenthaltsgesetzes umfassend eingehalten werden. Hier sollte bei Unsicherheiten stets fachkundiger Rat eingeholt werden.

    7. Arbeitnehmerüberlassungsgesetz

    Auch das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) enthält viele einzelne Vorschriften, die den Arbeitgeber zu genauer Dokumentation der Entleihung eines Arbeitgebers zwingen. Ziel ist dabei insbesondere, eine – insbesondere wirtschaftliche – Schlechterstellung der Leiharbeitnehmer gegenüber den Festmitarbeitern zu verhindern. Unter anderem muss sichergestellt sein, dass Leiharbeitnehmer über freie Stellen im Unternehmen aufgeklärt werden – gegebenenfalls auch durch zentralen Aushang. Erfolgt dies nicht, droht eine Geldbuße bis zu € 2.500,-.

    Dieses Bußgeld erscheint im Vergleich zu den bis zu € 500.000,-, die bei Nichtgewährung gleicher Arbeitsbedingungen oder die nicht rechtzeitige Zahlung des Mindeststundenentgelts für Zeiten ohne Überlassung droht.

    Auch ohne das Einstellen von Leiharbeitnehmern kann mancher Arbeitgeber erhebliche Probleme mit dem AÜG bekommen. Gerade bei Unternehmen, bei denen der Inhaber über eine Vielzahl an GmbHs verfügt, die in ähnlichen Branchen tätig sind, geschieht es gelegentlich, dass Arbeitnehmer eines Unternehmens auch langfristig beim anderen Unternehmen eingesetzt werden, der Inhaber die einzelnen Unternehmen insgesamt als „seine Firma“ ansieht. Dies kann in einigen Fällen dazu führen, dass rechtlich hier eine Arbeitnehmerüberlassung angenommen wird, für die der Arbeitgeber dann keine Erlaubnis hat. Es drohen Bußgelder bis zu € 30.000,-. Da in diesen Fällen zudem auch keine erforderliche Meldung erfolgt sein wird, wäre hier eine weitere Geldbuße von bis zu € 30.000,- anzusetzen.

    Hier lohnt es sich somit vor einer „Weitergabe“ von Arbeitnehmern an andere – auch eigene – Unternehmen, stets rechtlichen Rat einzuholen, um eine derartige Situation zu vermeiden.

    Zudem entsteht für Arbeitgeber bei unentgeltlicher Überlassung von Arbeitskraft auch aus steuerlicher Sicht ein Problem, wenn sie die Überlassung nicht korrekt verbuchen.

    8. Verletzung der Insolvenzantragspflicht (§ 15a InsO)

    Nur am Rande mit dem Arbeitgeberstrafrecht zu tun hat die Insolvenzantragspflicht bei juristischen Personen. Sie soll hier dennoch aufgrund der häufigen Verbindung mit Taten nach § 266a StGB erwähnt werden.

    Bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung muss die Geschäftsführung oder der Vorstand innerhalb einer Frist von drei Wochen einen Eröffnungsantrag stellen. Das Versäumen der Antragsstellung oder die falsche Antragsstellung wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.

    Sobald der Arbeitgeber daher in eine Situation kommt, in welcher er die Gehälter und Sozialabgaben nicht mehr (vollständig) zahlen kann, so sollte umgehend prüfen lassen, inwiefern nicht aktuell schon eine Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung eingetreten ist. Falscher Stolz kann den Arbeitgeber hier teuer zu stehen kommen.

    #Arbeitsrecht #Mindestlohngesetz #Lohnwucher #Veruntreuung #Arbeitsentgelt #Untreue #Betrug #Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz #Arbeitnehmerüberlassungsgesetz #Insolvenzantragspflicht #Insolvenz

  • Geschäftsmodell Mindestlohnbetrug
    ▻https://www.nd-aktuell.de/artikel/1176263.lohnraub-geschaeftsmodell-mindestlohnbetrug.html

    13.9.2023 von Christian Lelek - 186 Ordnungswidrigkeitsverfahren aufgrund von Mindestlohnverstößen hat das Hauptzollamt Berlin im Jahr 2022 eingeleitet. Das geht aus einer Antwort des Bundesfinanzministeriums auf eine Anfrage des Bundestagsabgeordneten Bernhard Daldrup (SPD) hervor. 2021 waren es 154 Verfahren gewesen. Die aufgrund der Verstöße eingetriebenen Gelder, darunter Verwarnungs- und Bußgelder, gingen in dem Zeitraum von 326 000 auf 270 000 Euro zurück.

    Hivzi Kalayci ist Gewerkschaftssekretär der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) Berlin. Als solcher überblickt er das Baugewerbe. Er sagt zu »nd«: Der Großteil der tatsächlichen Verstöße könne gar nicht festgestellt werden, weil die Anzahl der Kontrollen viel zu gering sei. Das wiederum liege an einer Unterbesetzung der Behörde. Die Gewerkschaft fordert daher die Zahl der 7000 Zöllner*innen bei der zuständigen Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) auf 16 000 aufzustocken.

    Kalayci deutet auch auf den Berliner Senat. Zwar sei es positiv, dass durch das Tariftreuegesetz in Berlin mittlerweile Firmen, die öffentliche Aufträge übernähmen, sich an branchenübliche Tarifverträge halten müssten. Doch durch die wenigen Kontrollen sei unklar, inwieweit das Gesetz zum Beispiel auf Baustellen eingehalten werde.

    »Der Verstoß gegen Mindestlohnzahlungen ist häufig ein Geschäftsmodell. Für die Einhaltung des Mindestlohns haben die Kontrollen des Zolls keine disziplinierende Wirkung«, sagt Michael Wahl. Er arbeitet als Berater und als Koordinator für Internationalen Straßentransport für das gewerkschaftsnahe Beratungsnetzwerk Faire Mobilität. Ihm zufolge bräuchte es eine andere Art von Kontrollen und davon mehr. Und er sagt: »Der Verstoß müsste ein Straftatbestand sein.«

    Zahlen Arbeitgeber*innen ihren Beschäftigten weniger als den Mindestlohn, ist das zunächst eine Ordnungswidrigkeit, für die ein Bußgeld zu zahlen ist. Ein möglicher Straftatbestand besteht nur nach Paragraf 266a Strafgesetzbuch, nämlich für das Nichtabführen von Sozialabgaben.

    Die rechtliche Priorisierung der steuerzahlenden Allgemeinheit vor der geprellten Arbeitnehmer*in schlägt sich laut Wahl auch in der Praxis der FKS nieder: »Der Zoll treibt keine Löhne, nur Steuern und Sozialabgaben ein.« In Österreich bekämen die betroffenen Arbeitnehmer*innen wenigstens einen Hinweis, wenn ein Verstoß habe ermittelt werden können, und darauf, dass sich eine Lohnklage vor dem Arbeitsgericht vermutlich lohne.

    Kommt es zu Kontrollen von Arbeitsstellen, heißt es in anschließenden Pressemitteilungen oft, dass auch Verfahren gegen Beschäftigte eingeleitet worden seien. »nd« fragte dazu das Berliner Hauptzollamt, inwieweit die Beamt*innen gezwungen seien, Verstöße nicht nur von Arbeitgeber*innen, sondern auch von Arbeitnehmer*innen zu melden und gegebenenfalls weitere Ermittlungen einzuleiten. Die Antwort: Während die weitere Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten im Ermessen der jeweiligen Beamt*in läge, bestehe bei »zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkten für eine Straftat die Verpflichtung«, ein Strafermittlungsverfahren einzuleiten.

    Kalayci von der IG BAU hält diese doppelte Wirkung der Zollkontrollen für unzumutbar. Es sei jedoch nicht nur die Strafverfolgung, die Beschäftigte davon abhalte, auf Mindestlohnverstöße aufmerksam zu machen. »Es sind auch die Arbeitgeber, die mitunter die Beschäftigten und ihre Familien in ihrer Sicherheit bedrohen.« Für eine mögliche Gesetzesänderung hält er den DGB für zuständig, der politisch in diese Richtung wirken könne. »Als Gewerkschaft geht es uns nicht in erster Linie um den Mindestlohn, sondern um armutsferne, flächendeckende Tariflöhne«, sagt Kalayci.

    #Berlin #Mindestlohn #Lohnraub #Mindestlohnbetrug

  • Verdi fordert über 30 Prozent mehr Lohn: Warum der BVG ein heißer Streikwinter droht
    ▻https://www.berliner-zeitung.de/mensch-metropole/verdi-fordert-ueber-30-prozent-mehr-lohn-warum-der-bvg-ein-heisser-

    Die Kollegen vin der BVG kämpfen für uns alle.

    16.12.2024 von Peter Neumann - Stehen Busse und Bahnen bald still? Für das größte Landesunternehmen von Berlin verlangt die Gewerkschaft Lohnerhöhungen, die sich auf mehrere hundert Millionen Euro summieren.

    Knapp vier Wochen vor Beginn der Tarifverhandlungen für die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) wachsen die Erwartungen. „Sie werden sich wundern, was noch fährt oder repariert wird, wenn die Verhandlungen nichts Zählbares bringen“, lautete ein Kommentar bei Facebook. „600 Euro ist mein Tipp, was rauskommt“, das sei das Minimum, so ein anderer Facebook-Post. Die Gewerkschaft Verdi fordert noch größere Lohnerhöhungen – im Schnitt deutlich mehr als 30 Prozent. Eine Berechnung zeigt, dass die BVG mit jährlichen Zusatzkosten in dreistelliger Millionenhöhe rechnen müsse.

    Frieden, Freude, Weihnachtszeit: Im Advent 2024 gerät aus dem Blick, dass Berlin zu Beginn des kommenden Jahres Warnstreiks bei U-Bahn, Bus und Straßenbahn drohen. Die Gewerkschaft Verdi hat den Entgelttarifvertrag, der die Löhne und Gehälter für die mehr als 16.000 Beschäftigten des landeseigenen BVG-Konzerns festlegt, fristgerecht gekündigt. Für den 15. Januar haben Verdi und der Kommunale Arbeitgeberverband (KAV) Berlin die erste Verhandlungsrunde terminiert. Die Fronten sind verhärtet.
    Verdi droht: Es könnte so schlimm werden wie die BVG-Streiks 2008

    Die BVG hält sich vor dem Start bedeckt, offizielle Stellungnahmen gibt es nicht. Dafür zeigte sich die Gewerkschaft bislang offener. „Fahrgäste in Berlin müssen ab Januar 2025 mit Warnstreiks bei der BVG rechnen“, sagte Verdi-Verhandlungsführer Jeremy Arndt der Berliner Zeitung. „Verdi geht davon aus, dass die Tarifauseinandersetzung ähnlich intensiv wird wie 2008. Damals haben wir die BVG in mehreren Wellen insgesamt rund sechs Wochen lang bestreikt. Der Tarifstreit 2025 könnte auf einen Konflikt mit ähnlich schweren Folgen hinauslaufen. Darauf bereiten wir uns jetzt vor.“ Insider halten es für möglich, dass Verdi in der zweiten Januarhälfte 2025 ein erstes Achtungszeichen gibt.

    BVG in Berlin: Warum ab Januar 2025 Warnstreiks drohen

    Wie berichtet würden die Forderungen, die Verdi dem KAV Ende Oktober zugeleitet hat, auf rekordverdächtige Lohnerhöhungen hinauslaufen. So verlangt die Gewerkschaft, dass die Tabellenentgelte um 750 Euro pro Monat steigen. Die Fahrdienstzulage soll von monatlich 100 auf 300 Euro angehoben werden. Für das Fahrpersonal würde dies heißen, dass die Löhne um deutlich mehr als ein Drittel steigen. Derzeit sieht der Tarifvertrag Nahverkehr in der Entgeltgruppe 5, in der es um das Fahrpersonal geht, einen Brutto-Monatslohn ab 2700 Euro vor. Würde sich Verdi durchsetzen, kämen 1050 Euro dazu.

    Ähnlich stark würden BVG-Beschäftigte profitieren, die in Wechselschicht arbeiten. Auch die entsprechende Zulage soll auf 300 Euro im Monat steigen, so die Gewerkschaft. Für die Schichtzulage sieht der Verdi-Forderungskatalog eine Dynamisierung und Erhöhung auf 200 Euro im Monat vor. Die Erhöhung der Tabellenentgelte, die für die gesamte Belegschaft gelten soll, käme bei ihnen ebenfalls hinzu – genauso wie die Weihnachtszuwendung in Höhe eines 13. Monatsgehalts, eine weitere Forderung.
    Prekäre Lage: BVG erwartet für 2024 und 2025 jeweils ein hohes Defizit

    Beobachter schätzen, dass der Personalaufwand des Landesunternehmens auf zwei Jahre gerechnet auf fast eine halbe Milliarde Euro steigen würde, wenn Verdi die Forderungen 1:1 durchsetzt. Zum Vergleich: Die Verbesserungen der Arbeitsbedingungen, die der neue Manteltarifvertrag vorsieht, summieren sich auf 70 Millionen Euro für zwei Jahre. Für 2023 weist der Geschäftsbericht im BVG-Konzern bereits Personalaufwendungen von fast 913 Millionen Euro aus. Für dieses Jahr erwartet das Landesunternehmen ein Defizit von 58 Millionen Euro. Auch für 2025 planen die Finanzer ein negatives Bilanzergebnis.

    750 Euro mehr Lohn: Wofür das BVG-Personal in Berlin streiken will

    Dem Vernehmen nach gehört der Verdi-Katalog für die Entgelttarifverhandlungen für die BVG zu den höchsten Forderungen, die jemals in der Nachkriegsgeschichte der deutschen Gewerkschaftserhöhung erhoben worden sind. Verdi Berlin lässt sogar die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL), die in dieser Hinsicht als wenig scheu gilt, hinter sich. Andere aktuelle Forderungen von Verdi wirken vergleichsweise moderat: So verlangt die Gewerkschaft für den neuen bundesweiten Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst acht Prozent mehr Lohn, mindestens 350 Euro pro Monat.

    Dass Verdi bei der BVG einen sehr großen Schluck aus der Pulle fordert, hat mehrere Gründe. So liegt der jüngste Abschluss eines Entgelttarifvertrags einige Jahre zurück: Die jüngsten Entgeltrunden fanden 2019 und 2021 statt. Zwar hat die BVG seitdem 2023 und 2024 einen Inflationsausgleich von insgesamt 3000 Euro gezahlt. Auch enthielt der Manteltarifvertrag, auf den sich Verdi und der KAV im April einigten, lohnwirksame Bestandteile. Beispiele: Ein Urlaubsgeld von 500 Euro wurde eingeführt; Zulagen stiegen.
    Bei den Personalratswahlen bekam die Gewerkschaft Verdi Konkurrenz

    Beide Verhandlungspartner sind sich darin einig, dass der neue Tarifvertrag eine spürbar bessere Bezahlung bringen muss. Die Frage ist nur: in welchem Maße? Übernähme der KAV die Forderungen 1:1, müsste das Land der BVG noch mehr zahlen. Es verwundert deshalb nicht, dass die Gewerkschaft den CDU/SPD-Senat stärker in die Pflicht nehmen will. Angebotskürzungen wären laut Verkehrsvertrag mit dem Land nicht statthaft. Allerdings steht für das kommende Jahr eine Revision des Vertrags an.

    Nicht nur die Verdi-Mitglieder, die sich in einer Befragung mehrheitlich für große Lohnerhöhungen ausgesprochen haben, treiben Jeremy Arndt und die anderen Mitglieder der Verhandlungskommission an. Wie berichtet, setzen auch andere Gruppen die Gewerkschaft unter Druck. Das zeigte sich bei den Personalratswahlen im November.

    Zwar errang Verdi im Gesamtpersonalrat 16 von 29 Sitzen. Anders sieht es beim Fahrpersonal aus. So entfielen im Busbereich Süd von 1042 gültigen Stimmen nur noch 337 auf Verdi. Den ersten Platz errang dagegen die offene Liste, die 560 Voten bekam. Im Nordbereich, BO Nord genannt, landeten 1023 gültige Stimmen in den Wahlurnen. Kraft durch Basis bekam 561 Voten, die Liste „Verdi gemeinsam mit Euch“ 323.

    Verdi-Konkurrenten, die nicht dem Deutschen Gewerkschaftsbund angehören, treten ebenfalls mit hohen Forderungen an. So verlangt das Trio Gkl Berlin, dbb Beamtenbund und Tarifunion und die NahVG Nahverkehrsgewerkschaft eine Erhöhung der Tarifentgelte um 600 Euro pro Monat. Ab Januar 2026 sollte eine Anhebung um acht Prozent folgen – um nur zwei Beispiele aus dem Katalog von Ende November zu nennen.

    BVG-Personalratschefin: „Die Forderungen der BVGer sind legitim, und wir werden sie verteidigen“

    Auch wenn es klare Trennstriche zwischen diesen Gewerkschaften und Verdi gibt: In der grundsätzlichen Einschätzung sind sich die Akteure einig: „Das Entgelt passt nicht mehr. Es ist zu niedrig. Im bundesweiten Vergleich ist Berlin weit unten. Kurz gesagt: Es gibt Nachholbedarf“, stellen gkl, dbb und NahVG in einem Flugblatt fest.
    „Zum heutigen Zeitpunkt ist es noch zu früh, um über einen Konflikt zu sprechen“

    „Die Forderungen der BVG-Beschäftigten sind legitim und wir werden sie verteidigen“, sagte Janine Köhler im November der Berliner Zeitung. Sie ist die neue Vorsitzende des Gesamtpersonalrats und Mitglied der Verdi-Tarifkommission. „Um sie durchzusetzen, werden wir die nötigen Mittel, die uns zur Verfügung stehen, in die Hand nehmen.“ Über Arbeitsniederlegungen will die GPR-Vorsitzende derzeit aber nicht reden.

    „Zum heutigen Zeitpunkt ist es noch zu früh, um über einen Konflikt zu sprechen“, sagt sie. „Wir müssen die Verhandlungen abwarten, die Mitte Januar 2025 beginnen. Ich stelle fest, dass aufseiten des Arbeitgebers ein gewisses Verständnis für die Forderungen da ist. Zu welchen Mitteln wir greifen müssen, möchte ich offenlassen. Wir haben noch nicht angefangen zu verhandeln.“

    Doch alle Beobachter sind sich einig: Berlin droht ein heißer Windroht

    #Berlin #BVG #ÖPNV #Arbeit #Lohn #Streik #Verkehr #Inflation #Gewerkschaft

  • Immer in die Hot Zone: Warum ich nach Feierabend Autos durch Berlin fahre
    ►https://www.berliner-zeitung.de/mensch-metropole/brutal-berlin-unternehmen-ubiq-streetcrowd-carsharing-immer-in-die-

    Der Job ist total illegal und der Anbieter, besser gesagt „Arbeitgeber“ mit Namen Ubiq sollte dafür zur Rechenschaft gezogen werde. Im Artikel liest man Beschreibungen von Scheinselbständigkeit, Steuern- und Abgabenverkürzung und Verstößen gegen Arbeitszeitgesetz, Mindestlohngesetz und andere Arbeitnehmer schützende Regelungen.

    Ohne Lohndumping funktioniert die ganze schöne Welt des „Carsharing“ (besser: PKW-Kurzzeitvermietung) und der billigen Pseudo-Taxis von #Uber, Bolt umd anderen nicht.

    Es geht nicht alleine um Ausbeutung. Wir alle zahlen drauf, subventionieren diese Geschäftsmodelle, wenn die Arbeitenden Sozialleistungen beziehen, die sie bei rechtstreuem Verhalten der Unternehmen nicht benötigen würden. Dass existierende Gewerbe durch illegales Lohndumping der Konkurrenz zerstört werden ist ein weiteres Problem.

    Die größte Gefahr für unser aller Zusammenleben entsteht jedoch dadurch, dass man von der Arbeit in immer mehr Branchen kaum noch oder überhaupt nicht mehr leben kann. Von Verzweifelten Aktionen der durchs soziale Netz Gefallenen, von Raub, Mord und Totschlag erfahren wir mittlerweile täglich.

    4.2.2023 von Tiago Pinto Pais - Unser Autor ist Mitglied der StreetCrowd. Er fährt Carsharing-Autos in Gegenden, wo sie gebucht werden. Das wird nicht nur bezahlt, sondern ist auch eine Art Meditation.

    Es ist Sonntag, einer der wenigen sehr kalten Tage im Dezember. Um 17 Uhr steige ich aus dem Bus X7 am Flughafen BER. Ich habe kein Gepäck dabei und laufe auch nicht wie alle anderen zum hell erleuchteten Terminal. Ich laufe allein zu den Parkplätzen im Dunklen. Das heißt, nein, ein zweiter Typ mit Leuchtweste dreht sich genau wie ich in Richtung der Autos. Er überholt mich. Ist er ein Flughafenmitarbeiter? Oder haben wir dasselbe Ziel? Als wir kurz darauf vor demselben Auto stehen, sagt er zu mir: „Das ist meins! Willst du irgendwohin mitfahren?“

    Ach, er ist ein StreetCrowder, wie ich.

    StreetCrowd ist ein Angebot des österreichischen Unternehmens Ubiq, das am 9. Dezember 2020 in Berlin startete. Sie versprachen: „Mach deinen eigenen Zeitplan“, „Verdiene Geld, wann du willst“, „Die Gelegenheit ist überall“ und „Täglich 100 Euro und mehr“. All das sei möglich, indem man einfach Carsharing-Autos aus Gebieten mit geringerer Nachfrage in Gebiete mit höherer Nachfrage fahre.

    Wie bei einem nicht verkauften Sitzplatz auf einem Flug oder einem nicht vermieteten Zimmer in einem Hotel verliert ein Carsharing-Unternehmen Geld mit jeder Minute, in der ein Auto aus seinem Fuhrpark nicht vermietet ist. Daher ist ein stehendes Auto nicht in seinem Interesse. Das Unternehmen muss permanent Anreize schaffen, um diese „kalten Autos“ in Bewegung zu halten. Fahren also Carsharing-Nutzer mit dem Auto von A nach B, sind wir Streetcrowder dazu da, sie zurück von B nach A zu fahren.

    In Berlin gibt es mehrere sogenannte Hot Zones. Hier leben Menschen, die gern Carsharing nutzen, vor allem dann, wenn sie nicht weit zum Auto laufen müssen. Prenzlauer Berg, Kreuzberg, Friedrichshain, Savignyplatz und Neukölln (Reuterkiez) – das sind die Zonen, in die wir die „kalten Autos“ bringen. Die App schlägt drei Zonen vor und wir entschieden uns für eine, entweder, weil dort das nächste kalte Auto nicht weit weg steht, oder weil wir heimfahren wollen.

    Ich habe die StreetCrowd-App in der Pandemie für mich entdeckt. Ich fahre gern Auto, und gerade nachts ist das in Berlin einfach eine schöne Beschäftigung. Musik oder Nachrichten hören und in einem schönen, sauberen und warmen Auto durch die Stadt fahren – das ist für mich Freizeit. Zusätzlich ist es auch ein Spiel: Ich kann durch die Stadt laufen und wie beim Spiel PokemónGo nach „kalten Autos“ suchen. Finde ich sie, bevor ein anderer StreetCrowder sie wegfängt? Oder jemand vom Wartungsteam des Carsharing-Unternehmens?

    Eigentlich bin ich Besitzer eines kleinen Geschäfts in Kreuzberg, aber im zweiten Lockdown wurde StreetCrowding für mich zur Rettung. Ich konnte etwas tun, das zumindest etwas Geld einbrachte und gleichzeitig wie Meditation für mich war. Es wurde zu meinem Feierabend-Job. Außerdem saß ich in schönen neuen Autos und lernte die Stadt kennen: Ich war im tiefsten Lichtenberg, Steglitz und im Märkischen Viertel, ich nahm den 240er-Bus, die M13 und die 16. Ich kenne mich jetzt wirklich gut aus in Berlin.

    Je nach Länge der Fahrt verdient ein StreetCrowder zwischen drei und 13 Euro. Das ist nicht wahnsinnig viel, zumal man ja erst einmal das Auto erreichen muss. Mehr als drei Fahrten pro Stunde habe ich nie geschafft – und Gott weiß, dass ich es probiert habe. Das Gute: Am Ende eines Tages wird das Geld sofort überwiesen. Das Nervige: Gerade im Reuterkiez kann abends die Suche nach einem Parkplatz mehr Zeit einnehmen als die Fahrt dorthin.

    Aber die Firma hat auch verstanden, dass es für viele StreetCrowder ein Spaß ist, wie eine Schnitzeljagd durch Berlin. Sie begannen irgendwann mit Sonderaktionen: Wer zum Beispiel 30 Autos an einem Tag bewegte, bekam 50 Euro extra. Ich probierte es aus, ich begann morgens um fünf Uhr und schaffte es kurz vor Mitternacht. Ein Tag, 30 Autos. Aber ich hatte immer noch nicht genug.

    Die nächste Aktion: Wer von den StreetCrowdern schafft die meisten Auto-Bewegungen in einer Woche? Ich schaffte 72 Fahrten, das war der zweite Platz. Immerhin gab es dafür einen Preis. Die letzte große Aktion dieser Art gab es zu Weihnachten 2021: Wer zwischen dem 25. November und dem 31. Dezember 670 Autos bewegte, erhielt 670 Euro Prämie. Ich konnte nicht teilnehmen, aber es ist eben nicht mein Haupt-Job.

    Denn ich merkte, ich arbeite für ein Unternehmen, das für einen Service noch nicht einmal den Mindestlohn zahlen muss, weil wir StreetCrowder es ja freiwillig und gern tun. Doch inzwischen sind wir eine Gruppe von rund 400 registrierten Nutzern in Berlin. Davon sind rund 100 so aktiv wie ich. Wir bringen dem Unternehmen Millionen Euro ein, dafür will uns StreetCrowd mit einer Art Gemeinschaftsgefühl belohnen. Es gibt eine WhatsApp-Gruppe, in der die unterschiedlichsten Berliner sind: Studenten, Migranten, Auto-Nerds und Kleinunternehmer wie ich.

    Neulich trafen sich viele von uns in echt, nicht in einer Chatgruppe: Frauen waren nur wenige dabei, und endlich konnten wir uns einmal richtig unterhalten. Zunächst die üblichen Fragen nach der Steuerabrechnung und wie man das Gewerbe angemeldet hat. Da merkte ich, dass es wirklich Menschen gibt, die das hauptberuflich machen. Und für sie ist es wirklich von Bedeutung, dass ab jetzt zum Beispiel die Vergütung für Fahrten länger als 10 Kilometer sinkt – während die Carsharing-Preise in derselben Zeit gestiegen sind. Wie kann das sein?! Alle regten sich sofort auf.

    Aber für mich ist es ja ohnehin nur ein Hinzuverdienst. Ich spare das Geld, um einmal gut essen zu gehen oder ein schönes Wochenende an der Ostsee zu haben. Es ist nicht das Geld, das ich zum Überleben brauche. Trotzdem merke ich, dass wir StreetCrowder auch Teil einer neuen Art von Kapitalismus sind: der UBERifizierung der Wirtschaft. Alle sind Freiberufler, oder: gut gelaunte Selbstausbeuter.

    Obwohl es auch diese Tage gibt, an denen gar nichts klappt. Das war neulich, an einem Sonntag, als ich mal wieder Zeit übrig hatte und etwas Auto fahren wollte. Ich fuhr zum ersten Wagen nach Lichtenberg: vor meiner Nase weg. Der zweite in Friedrichshain ebenfalls, der dritte in Neukölln. Jedes Auto, zu dem ich fuhr, verschwand, kurz bevor ich dort ankam. Irgendwann gab ich auf. Es war einfach nicht mein Tag.

    Ganz anders der Sonntag im Dezember, an dem der andere StreetCrowder mir am Flughafen BER das Auto wegschnappte. Ich habe sein Angebot, mit zurückzufahren, nicht angenommen. Zeit ist Geld, und Stillstand bringt weder Einkommen noch Fahrspaß. Ich öffnete die StreetCrowd-App und fand in Schönefeld ein „kaltes“ Auto. Die App schlug Prenzlauer Berg als Ziel vor. Dort wohne ich. Ich verdiente also zwölf Euro mit der Fahrt zu meiner Haustür. Und machte Feierabend von meinem Feierabend-Job.

    #Berlin #Arbeit #Ausbeutung #Lohndumping #Gigworking #Scheinselbständigkeit

  • Ukraine: Die von der EU subventionierte Ökonomie wird zum Problem für Polen
    ▻https://www.freitag.de/autoren/jan-opielka/ukraine-die-von-der-eu-subventionierte-oekonomie-wird-zum-problem-fuer-polen

    Die Fehlfarben waren eine visionäre Band der 1980er. Keine Atempause, Geschichte wird gemacht, es geht voran. So lautete die erste Trophe des Sings Ein Jahr (Es geht voran) und so läuft es. Die Ukraine hat einen historischen Auftrag zu erlefigen. Dahinter müssen alle anderen zurückstehen.

    Die Ironie der Geschichte besteht darin, dass nun die polnischen, slowakischen und anderen Lohndumping-Ausbeuter im Fuhrgewerbe kaputtbemacht werden, nachdem die selbst aus stolzen deutschen LKW-Fahrern Hungerlöhner gemacht haben. Dazu hatten sie bereits Fahrer von den Philippinen geholt, um noch weniger zshlen zu können, als ein Angestellter aus dem eigenen Land zum Überleben braucht.

    Das ähnelt den Uber-Methoden zur Zerschlagung des Taxigewerbes.

    Von Jan Opielka - Konkurrenz: Ukrainische Spediteure müssen nicht mehr – wie noch vor dem Krieg – Transportgenehmigungen einholen, um den EU-Markt zu bedienen. Dadurch könnten sie polnischen Transportfirmen Konkurrenz machen und die Preise stutzen

    Als sich im Frühjahr die Proteste polnischer Bauern gegen ukrainische Getreideexporte zu einem handfesten Konflikt zwischen der EU und Warschau auswuchsen, wirkte das wie ein Vorspiel für künftige, gravierendere Differenzen. Die sind nun da und lassen an Vehemenz nichts zu wünschen übrig. Brüssel und damit letztlich auch Polen räumen der Ukraine auf vielen Feldern Vorteile ein, um das Land zu entlasten. Folglich müssen ukrainische Spediteure nicht mehr – wie noch vor dem Krieg – Transportgenehmigungen einholen, um den EU-Markt zu bedienen. Dadurch können diese Unternehmen polnischen Transportfirmen Konkurrenz machen, indem sie etwa die Preise stutzen.
    Blockaden an der Grenze zur Ukraine

    Laut Infrastrukturministerium in Warschau beliefen sich die Fahrten aus der Ukraine 2023 auf bisher gut 800.000 und wären damit auf das Vierfache gestiegen. Polen verliert demnach Marktanteile in Größenordnungen. Es fällt leicht, polnischen Spediteuren, Fahrern von Trucks und inzwischen auch wieder Landwirten vorzuhalten, sie würden aus Wut die Grenze zur Ukraine blockieren. Doch ist dieser Vorwurf deplatziert, da humanitäre Güter passieren dürfen, obwohl polnische Spediteure beim Verlassen der Ukraine auf massive Meldeprobleme stoßen, die oft zu tagelangem Warten führen.

    Angebrachter wäre es, den Blick auf Brüssel zu richten. Von der EU-Zentrale aus gesehen ist Kiew trotz aller Beistandsrhetorik recht fern, für Polen aber nachbarschaftlich nah. Das Land hat seit Februar 2022 nicht nur die meisten ukrainischen Flüchtenden aufgenommen, es ist in seinem Wirtschaftsgeschehen zugleich am stärksten einer international großzügig subventionierten ukrainischen Ökonomie ausgesetzt. Dass deren Wettbewerber Marktanteile erobern und halten wollen, ist nachvollziehbar.

    Polens Regierung hat dem lange nur wenig Aufmerksamkeit geschenkt, weil der überbordende Wille das Denken beherrschte, weltweit die Speerspitze unter den Alliierten Kiews zu sein. Aus den vor Monaten aufgeflammten Protesten der eigenen Bauern wurden daher keine Lehren gezogen. Auch jetzt musste die Blockade der Trucker erst eskalieren, damit man sich bewegte oder zumindest so tat: Noch-Regierungschef Mateusz Morawiecki schickte bislang nur den zuständigen Minister an den Ort des Geschehens – und das nach drei Wochen Protest.
    Was das für die nächste Regierung Polens heißt

    Brüssel vermittelt den Eindruck, dass Polens Umgang mit dem Verdrängungskampf der Spediteure nur unverständlicher Kleinkram und Erbsenzählerei sei angesichts der Mammutaufgabe, die Ukraine in die EU zu lotsen und über Russland triumphieren zu lassen. Das Ganze ist auf die Spitze getrieben, wenn Warschau Kompensationsmittel angeboten werden, die aus polnischen Töpfen kommen. Wer so agiert, bürdet der bei den jüngsten Sejm-Wahlen siegreichen pro-europäischen Opposition eine schwere Last auf. Diese kann angesichts der Situation gar nicht anders, als bei der Frage nach der Aufnahme von EU-Beitrittsverhandlungen mit Kiew strikt die nationale Flagge zu hissen, auf die Bremse zu treten und den Brüssler Solidaritätskurs auf den Prüfstand zu stellen.

    Denn unverkennbar sinkt dank einer wenig reflektierten EU-Politik in der polnischen Bevölkerung die Akzeptanz für die Ukraine-Hilfen. Auch slowakische Spediteure haben bereits angedroht, ihrerseits an der Grenze zur Ukraine aktiv zu werden. Die EU, tief im Westen, sollte dringend ihren Blick auf den Osten schärfen.

    #Arbeit #Lohndumping #Subventionen #Polen #Ukraine #Europäische_Union

  • Schlecht bezahlte Moia-Mitarbeiter
    ▻https://www.taxi-times.com/schlecht-bezahlte-moia-mitarbeiter

    Der zum VW-Konzern gehörige Sammelfahrtanbieter Moia bezahlt nur knapp mehr als den gesetzlichen Mindestlohn. Die Fahrer wollen mehr und drohen mit Warnstreiks.

    Laut einem Bericht des Norddeutschen Rundfunks (NDR) erhalten die Hamburger Fahrer des Sammeldienstes Moia 13 Euro pro Stunde. Der Sender bezieht sich dabei auf Gewerkschaftsangaben. Damit werden innerhalb des Volkswagen-Konzerns, zu dem auch Moia gehört, die geringsten Gehälter bezahlt.

    Dem NDR zufolge fordert die Gewerkschaft für die Hamburger Beschäftigten 5,2 Prozent mehr Lohn und eine Inflationsausgleichsprämie. Laut IG Metall lehne die Unternehmensführung ein konkretes Angebot allerdings ab. Am Rande einer Betriebsversammlung am vergangenen Dienstag habe es daher bereits eine kurze Protestaktion gegeben, wird Thilo Reusch, Verhandlungsführer der IG Metall, im NDR zitiert.

    Sollte Moia bis Ende August kein vernünftiges Angebot vorlegen, ist laut Gewerkschaft mit Warnstreiks zu rechnen. Moia selbst hat dazu gegenüber den Medien noch keine Stellungnahme abgegeben.

    Bei Moia handelt es sich um einen Fahrdienst, der in Hamburg mit 300 von VW eigens konstruierten Elektrofahrzeugen als On-Demand-Dienst tätig ist – genehmigt als eigenwirtschaftlicher Linienbedarfsverkehr. Fahrgäste können die Fahrzeuge über eine App buchen und dann an genau definierten virtuellen Haltestellen zu- und aussteigen. Liegen auf einer Route mehrere Fahrtwünsche vor, werden diese Fahrten zusammengelegt. Der Preis für eine Moia-Fahrt liegt oberhalb eines ÖPNV-Einzeltickets, aber unterhalb des Preises einer Taxifahrt. jh

    Anmerkung der Redaktion: Selbst Moia, hinter dem der finanzstarke VW-Konzern steckt, bezahlt seinen Fahrern nur knapp mehr als den gesetzlichen Mindestlohn. Das beweist, dass bei der aktuellen Kostenstruktur eine individualisierte Personenbeförderung zu fairen Löhnen nicht möglich ist. Das Taxigewerbe lässt grüßen…

    #Mietwagen #Gewerkschaft #Arbeit #Lohn #Mindestlohn

  • Taxi- und Mietwagenstatistik für Januar 2023 - AG Taxi Berlin
    ▻https://www.ag-taxi.de/taxistatistik-januar-2023.html

    Mehr Mietwagen, weniger Taxis. Der Trend hält an.

    Heute erreicht uns die aktuelle Taxi- und Mietwagenstatistik der Berliner Aufsichtsbehörde LABO.

    Vergleich Januar 2022 / 2023
    Mietwagen
    2022: 4437 Fahrzeuge
    2023: 4441 Fahrzeuge
    + 4 Fahrzeuge

    Taxis
    2022: 5905 Fahrzeuge
    2023: 5375 Fahrzeuge
    – 530 Fahrzeuge

    Lohndumping
    Wir finden den Trend bestätigt in einer kleinen Zunahme der Zahl an Mietwagen (<1% Zugewinn) und einer deutlichen Verrigerung der Taxis (9% Verlust). Das unterfüttert unsere Einschätzung, dass aufgrund des identischen Markts und höherer Kosten für Mietwagen (um mindestens 20% Punkte höhere Vermittlungskosten und 12% Punkte höhere Umsatzsteuer) die Mietwagenbetriebe und Vermittlungsplattformen das Taxigewerbe per Lohndumping zerstören. [1]

    Strukturunterschiede von Taxi- und Mietwagengewerbe
    Eine Rolle spielt dabei, dass die Taxibetriebe vielfach Einwagenbetriebe (1570 von 1938 Firmen) und Kleinunternehmen sind, während nur 257 Mietwagen von Einwagenbetrieben angeboten werden und allein 23 der 706 Mietwagenbetriebe der Stadt mehr als 30 Fahrzeuge angemeldet haben.

    Gesetzesverstöße
    Die Zahl der Mietwagen ist noch deutlich höher als die Berliner Statistik ausweist, weil zahlreiche, man vermutet, dass es über 1000 sind, Fahrzeuge aus dem Umland illegal in Berlin „räubern“. Diese Verstöße gegen das Personenbeförderungsgesetz bleiben bislang genauso folgenlos wie die massenhafte illegale Ausbeutung und Unterschreitung des Mindestlohns.

    [1] Die Schlussfolgerung, dass Mietwagenbetriebe in Berlin nur durch Lohndumping rentabel betrieben werden können, hat der Taxiunternehmer Michael Klewer mit einer betriebswirtschaftlichen Beispielskalkulation nachgewiesen.
    ►https://www.yumpu.com/kiosk/taxitimes-berlin/taxi-times-berlin-3-quartal-2021/65907836/20

    #Berlin #Taxi #Mietwagen #Statistik #Lohndumping

  • Bundesarbeitsgericht: Minijobber müssen den gleichen Stundenlohn bekommen
    ▻https://www.spiegel.de/karriere/bundesarbeitsgericht-minijobber-muessen-den-gleichen-stundenlohn-bekommen-a-

    18.1.2023 - Gleiches Geld für gleiche Arbeit: Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat den Lohnanspruch für Minijobber und andere geringfügig beschäftigte Teilzeitkräfte gestärkt. Einem aus Arbeitgebersicht »nebenamtlich« tätigen Rettungsassistenten sprachen die Erfurter Richter den gleichen Lohn wie einem regulären »hauptamtlichen« Rettungsassistenten zu (Aktenzeichen: 5 AZR 108/22
    ▻https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=BAG&Datum=31.12.2222&Aktenzeichen=5%20AZR%20108/22 ).

    Der Arbeitgeber hielt die ungleiche Bezahlung für gerechtfertigt und begründete dies mit Unterschieden bei der Schichtplanung. Die »hauptamtlichen« Rettungsassistenten teile er verbindlich ein. Die »nebenamtlich« Beschäftigten könnten dagegen angefragte Schichten ablehnen und auch eigene Wünsche nennen. Dies sei aufwendiger und unsicherer in der Planung.
    Ein größerer Planungsaufwand sei kaum ersichtlich

    Schon das Landesarbeitsgericht (LAG) München hatte entschieden, dass dies die Ungleichbehandlung beim Lohn nicht rechtfertigen kann (Aktenzeichen: 10 Sa 582/21 )

    Dies hat nun auch das BAG bestätigt. Es sei nicht erkennbar, dass tatsächlich ein großer Unterschied beim Planungsaufwand besteht, argumentierten die Richter.

    Denn auch bei hauptamtlich Angestellten seien verschiedene Vorgaben zu beachten, etwa Pausenzeiten und Arbeitszeitgrenzen.

    #Arbeit #Lohn #Justiz

  • Taxi Times 3/2021 Seite 20f. Strafanzeige gegen Günther und Schwarz
    ►https://www.yumpu.com/kiosk/taxitimes-berlin/taxi-times-berlin-3-quartal-2021/65907836/20

    Der im Mai 2022 in die IHK gewählte Michael Klewer rechnet vor, wieso Uber-Mietwagen in Berlin nicht legal und rentabel betrieben werden können. Er erläutert auch die kriminellen Methoden, mit denen gut organisierte Kriminelle ihre Betriebe dem Zugriff von Finanzamt und Berufsgenossenschaften entziehen.

    #Berlin #Taxi #Uber #Kriminalität #Lohn

  • 16. März 2021 : #Vergabemindestlohn wird zum 1. Mai auf 13 Euro erhöht – Berlin.de
    ▻https://www.berlin.de/aktuelles/brandenburg/6477052-5173360-vergabemindestlohn-wird-zum-1-mai-auf-13.html
    ▻https://www.berlin.de/binaries/asset/image_assets/6477050/ratio_4_3/1615904608/800x600

    Vergabemindestlohn wird zum 1. Mai auf 13 Euro erhöht
    Der Mindestlohn bei der Vergabe öffentlicher Aufträge soll in Brandenburg zum 1. Mai auf 13 Euro pro Stunde steigen. «Der 1. Mai wird in diesem Jahr ein guter Tag für die Arbeit in Brandenburg», sagte SPD-Fraktionschef Erik Stohn am Dienstag zu einem Gesetzentwurf für die Erhöhung des Vergabemindestlohns, der in der kommenden Landtagssitzung beschlossen werden soll. «Der Mindestlohn von 13 Euro ist notwendig, damit die Beschäftigten im Alter nicht auf staatliche Unterstützung angewiesen sind.»

    Bislang gilt in Brandenburg seit dem 1. Januar ein Vergabemindestlohn von 10,85 Euro. Der bundesweite Mindestlohn beträgt 9,50 Euro pro Stunde.
    Mit einem Änderungsantrag wollen die rot-schwarz-grünen Regierungsfraktionen allerdings erreichen, dass die Mindestlohn-Regelung bei Liefer- und Dienstleistungen künftig erst ab 5000 Euro und bei Bauleistungen erst ab 10 000 Euro Auftragsvolumen gilt. Bislang lag diese Grenze bei 3000 Euro. Damit solle bei kleineren Aufträgen ein zu großer bürokratischer Aufwand vermieden werden, sagte CDU-Fraktionschef Jan Redmann zur Begründung.

    #Berlin #Lohn #Mindestlohn

  • Workers Have Been Fighting Automation Ever Since Capitalism Began
    ▻https://jacobinmag.com/2022/04/automation-capitalism-technology-glassblowers-craftsmen-workers

    8.4.2022 by Alison Kowalski - The history of capitalism is one of constant revolution in the way goods are produced, transported, and sold. Every turn of the wheel has dramatic implications for workers who may find their bargaining power and livelihoods dissolving virtually overnight. The shift away from coal as an energy source left mining communities high and dry; the use of standardized shipping containers helped employers to break the strength of dockers’ unions.

    It’s hard now to imagine a world without cheap, mass-produced glass bottles. Anyone who visits a supermarket or a grocery store will see shelves groaning with them. But the story of how they came to be so ubiquitous and unremarkable is also a story of how capitalists use new technology to gain control over their workers. At a time when the shadow of automation hangs over so many workers, this is a very modern tale.

    Before plastic was an option, before Tetra Paks and pop-top cans, one of the best ways to store liquid was in glass bottles. Since antiquity, people had used them to preserve olive oil and wine. In nineteenth-century America, glass bottles were a choice container for commercial writing ink, shoe polish, and whiskey.

    Demand for bottles skyrocketed in the late 1800s after railroads stretched across the country, allowing for unprecedented distribution of goods. The market flooded with branded and patented products, from Coca-Cola to Dr Shoop’s Cough Remedy. To maximize sales, all these competing sodas and snake oils had to be bottled by the thousands and shipped around the nation.

    However, these bottles weren’t made by the massive iron, steam-spewing machines we might associate with the industrial era. They were made by hand with the same techniques used by artisans in ancient Rome, requiring simple tools, dexterous hands, strong muscles, and powerful lungs.

    First, a metal blowpipe was dipped into a furnace to gather a precise amount of molten glass. Next, a mold was closed over the glass gob and air was blown into the pipe, inflating the gob to fill the mold. Finally, the mouth of the bottle was shaped using hand tools.

    The process may sound simple enough. In reality, however, it was no mean feat to maneuver a long unwieldy pipe unbalanced by a red-hot blob on the move, quickly coaxing it into shape without ever actually touching it. In nineteenth-century America, glassblowers were so skilled and so hard to come by that entrepreneurs sent agents to Europe to scout talent and lure them overseas.

    These sought-after workers were some of the highest-paid artisans in the United States, earning as much as two-thirds more than other skilled artisans. In the 1890s, bottle blowers commonly earned well over $100 a month — the equivalent of over $3,000 today.

    The high cost and limited supply of glassblowers irked entrepreneurs who were eager to fulfill the ever-growing demand for glass bottles. With automation pervading all sorts of industries, from agriculture to newspaper publishing, the obvious remedy was some sort of machine that could reduce labor and increase output. Despite efforts to mechanize the glassblower’s work, and progress made in fits and starts, no machine found commercial success or destabilized the centuries-old hand traditions in the nineteenth century.

    At the beginning of the twentieth century, in Toledo, Ohio, Michael J. Owens patented a machine that changed glass-bottle production forever. A first-generation Irish American, Owens had begun working in the glass industry as a child laborer at the age of ten, shoveling coal into the furnace. At fifteen, he worked his way out of the unskilled ranks to become a glassblower.

    By the time he was in his thirties, in the 1890s, he had climbed a long ladder and landed a position as factory superintendent at the Libbey Glass Company. Shortly thereafter, with financial backing from his boss Edward Drummond Libbey, Owens tackled the problem troubling glass entrepreneurs.

    After years of trial and error, in 1903 Owens unveiled what would become the first commercially successful automatic bottle-making machine. In the following decades, he introduced a series of newer models, each reducing labor and increasing productivity, and went on to make millions of dollars.

    The largest of the Owens machines was more than sixteen feet wide and weighed more than seventeen elephants. A cylindrical agglomeration of pipes, pumps, and levers, it rotated above a pool of molten glass. Fifteen radial arms pumped down to dip into the pool and suck up just enough glass to make a single bottle. Each arm then rapidly blew a bottle to shape with a series of molds and compressed air.

    The machines Owens patented ran twenty-four hours a day, requiring only a modicum of low-wage labor, and no artisans. They transformed the industry. A single one could produce as many bottles as fifty glass workers.

    In 1905, before the machines infiltrated the industry, there were nine thousand glass bottle artisans in the United States. By 1917, the number had dwindled to two thousand, at which point Owens machines made half of all glass containers in the country. By 1920, they had displaced most bottle artisans, forcing them into jobs classified as unskilled. Among the unskilled ranks were operators of Owens machines, who worked longer hours and earned two-thirds less a day than glassblowers.

    It’s tempting to accuse the machines of obliterating the craft of bottle making. Before we jump to that conclusion, we need to think about what we mean when we use the word “craft,” and why we lament the loss of handwork at the expense of mechanization. In the modern sense of the word, craft typically implies a degree of freedom, creativity, and autonomy. You might think of a craftsperson as someone who has a say in what they make, what it looks like, and how they make it.

    Glass bottle artisans had none of these allowances, even before machines entered the workshop. Glassblowers worked in teams because the work was nearly impossible to do alone. Before 1870, a team usually consisted of one skilled artisan and two boy assistants. Thereafter, to increase productivity, employers divided labor so that three skilled artisans and three or four boys made a single bottle together.

    The boys were used for the unskilled tasks, like opening and closing the molds, carrying finished bottles to a cooling area, and cleaning blowpipes. Workers made the same products day after day. In a ten-hour shift, a team of six made up to 2,880 identical beer bottles.

    Handling hot viscous glass was dangerous work, done in the sweltering heat of furnaces exceeding two thousand degrees Fahrenheit. The real experience of these glass workers lacks the romance we might associate with artisanal labor.

    Nonetheless, throughout the nineteenth century, glassblowers were able to maintain relatively high wages and a say in how they worked because their skills were so valuable and rare. Organized labor played a key role in this, with unions fighting to counter the perpetual push by employers to lower costs, increase output, and gain ever greater control over production. Before their work was automated, glassblowers had power if not the upper hand in their relationship with their employers.

    There is a confounding twist in the biography of Michael J. Owens himself. He had been one of the most forceful leaders in a national glass union before rising to white-collar ranks. The machines he patented irrevocably wrested control from those he had previously fought alongside.

    For the glassblowers who managed to keep their positions in the decades after the Owens machines disrupted hand production, circumstances deteriorated. Unions accepted lower wages year after year in a desperate effort to maintain a small foothold in the industry. Glass workers also gave up the long-held custom of “summer stop,” when glass factories shut down for the two hottest months of the year because work conditions were intolerable.

    Mechanization, in the hands of Owens, made the skills of bottle artisans obsolete, robbing them of their value and leverage in a capitalist economy. Well before the hand was up against the machine, the worker was up against the capitalist. Automation tipped the scale.

    Most writers who have recounted the history of glass bottle making in the United States have not been concerned with the workers or the idea of craft. Since the early twentieth century, accounts have largely focused on Michael J. Owens, praising him for revolutionizing glass bottle production.

    Recent popular history books (and some academic ones) still portray him as a brilliant inventor and a self-made man. Despite being born into poverty, the story goes, Owens picked himself up by his bootstraps, worked hard, and took advantage of the fruits of industrial capitalism. It’s the stuff of American Dreams.

    The tale has been told on local public television in Ken Burns–style documentary shorts and on the website of an Ohio community college named after Owens. His legacy also lives on through the business he founded in 1903 to license the rights to his bottle machines. The company is still around today, now called O-I (short for Owens-Illinois, the company’s name as of 1929), and is headquartered just outside Toledo.

    The corporation’s reach has only grown since Owens was at the helm. A Fortune 500 company, O-I is the world’s largest manufacturer of glass containers. To make our wine bottles and jam jars, the company employs 26,500 people in twenty-three countries across four continents. O-I’s sprawl around the globe has carried with it the Owens tale, promoted as the company’s origin story throughout the O-I website and YouTube channel.

    This version of the story is more myth than history. Economic historian Warren Scoville offered a more measured account seventy-five years ago in his book Revolution in Glassmaking. Scoville’s research showed that Owens was the one who managed to procure capital to fund engineering experiments and then fabricate and patent the machine, but the machine itself was a group effort.

    His background as a glassblower was critical, giving him the material knowledge necessary to translate handwork into machine work. But the knowledge of the engineers with whom he collaborated was equally vital. Typically, Owens would come up with a vague idea and leave it to his engineering team to see if his vision could be worked out.

    On top of this, the first automatic machine Owens patented, the one that is memorialized for igniting the revolution, relied on three recent inventions developed by other people. The novel thing about his patent was that it brought these earlier innovations together into a single automated machine.

    It was also novel that he patented it. US patent law is premised on and fosters the myth of the lone inventor, according to legal scholar Mark A. Lemley. The law assumes that inventions are the products of individuals: a patent is filed by and awarded to one person, who then controls who is allowed to use the technology, and collects profits made off it. That person is also the one who goes down in the annals as the inventor.

    In defiance of this legal logic, innovation tends to be both collaborative and incremental. The vast majority of significant modern inventions have been the result of teams working together to take a critical step that stood on the shoulders of previous developments. Usually, the inventions we remember as revolutionary are the ones that made an emerging technology practical and commercially viable.

    Such was the case with Owens and his bottle machines. He secured his place in popular history and made his millions by obtaining patents, thereby legally controlling who could use the technology. US law empowered Owens to monopolize bottle production.

    According to the Owens myth, not only was he a scrappy genius, but his machines helped put an end to child labor in the glass industry. The notion of machines as labor liberators is flawed in multiple ways. His machines — the ones that changed the industry — first and foremost replaced the highly skilled and highly paid glassblowers. These artisans were the real problem for capitalists, not the low-wage, unskilled assistants.

    Labor historian Timothy Messer-Kruse has shown that the early Owens machines relied on more child laborers than had been the case for hand production. In the 1910s, the number of child laborers in the glass industry began to go down, but not necessarily because of mechanization. Rather, these declining numbers correlate with the introduction of Progressive Era child labor laws. The glass industry was an obvious target for Progressive reformers because it employed three times more children than the average industry.

    In fact, Owens was a vocal supporter of child labor. In 1922, he told The American Magazine:

    Young or old, work doesn’t hurt anybody. . . . One of the greatest evils of modern life is the growing habit of regarding work as an affliction. When I was a youngster, boys wanted to work. . . . In the factory, I went through all the jobs which boys performed; and I enjoyed every bit of the experience. . . . The hard work I did as a boy never injured me.

    Rather than being a beneficent industrialist who cared about the well-being of his workers, Owens had long prioritized productivity and profit over such considerations. In the early 1890s, shortly after his promotion to factory superintendent at Libbey Glass, his mold boys (the child workers who opened and closed the molds) went on strike. Instead of negotiating with them, Owens enlisted a blacksmith to develop a tool that could replace them. This was his first foray into mechanization, after which he soon set his sights on automating the artisans’ work.

    Eliminating children from a workforce, whether they were displaced by laws or machines, did not address the reason those boys had to work in the first place. When the children lost their jobs, they didn’t take home a severance package that could buy their families food, shelter, and clothing.

    Michael J. Owens is by no means a household name like Andrew Carnegie, Thomas Edison, or other figures mythologized as benevolent capitalists, self-made industrialists, or lone inventors. But cities all over the country have their own equivalents of Owens — Great Men believed to have brought wealth and renown locally while contributing toward the greater march of technological and social progress.

    Those who perpetuate the Owens myth today — corporate mouthpieces, writers, historians, archivists, and educators — can’t resist giving us a hero. The message they relay, however, is not the only one preserved in the history of glass bottles. A closer look at what remains from the past makes it plain that Owens was able to overpower and overshadow artisans, laborers, and engineers not because he worked harder or was more intelligent than them, but because capitalism enabled him to do so.

    About the Author

    Alison Kowalski is a historian who studies design and material culture from the late nineteenth century to present day.

    #USA #Kapitalismus #Lohn #Profit #Produktivität #Arbeitslosigkeit #Wissenschaft #Fortschritt #Technologie #Disruption

  • BMAS - Erleichtertes Kurzarbeitergeld
    ▻https://www.bmas.de/DE/Corona/erleichtertes-kurzarbeitergeld.html

    Von wegen erleichtert - in den seit über einem Jahr durch Lockdowns und Hygienemaßnahmen gebeutelten Branchen kommt die Entlassungswelle zu Ende August, wenn erneut Sozialbeiträge bei Kurzarbeit zu zahlen sein werden. Bei vielen Taxibetrieben ist die Liquidität bereits jetzt mehr als eng, so dass zusätzliche monatliche Zahlungen, denen keine Einnahmen gegenüberstehen, mehr als ungern geleistet werden.

    Was hingegen systematisch geht ist das Drehen an der Lohnschraube - immer schön abwärts, gezahlt wird dann kein KUG sondern nur noch eine magere Umsatzprovision von 40 bis 45 Prozent brutto. Verbleibender Nettolohn: Vier bis 8 Euro für die meisten, einigen erfolgreichen Nachtfahrer erlaubt man Einkünfte auf Mindestlohnniveau, so der Betrieb überlebt.

    Wenn ab dem 1. August zahlreiche neue Kolleginnen und Kollegen dank Wegfall der Hürde #Ortskundeprüfung ihren Dienst antreten, werden sich auch die paar Erfolgreichen wieder mit Hungerlöhnen zufrieden geben müssen.

    Mit dem Beschäftigungssicherungsgesetz, der Zweiten Verordnung über die Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld sowie der Kurzarbeitergeldverordnung wurden die Sonderregelungen zum Kurzarbeitergeld im Wesentlichen bis Ende des Jahres 2021 verlängert.

    Erleichterungen beim Kurzarbeitergeld

    Erweiterung der Hinzuverdienstmöglichkeiten während der Kurzarbeit
    Förderung der beruflichen Weiterbildung während der Kurzarbeit
    So beantragen Sie Kurzarbeitergeld bei der Agentur für Arbeit

    Mit der 3. Änderungsverordnung zur Kurzarbeitergeldverordnung sind der Zugang zu den bis Ende 2021 geltenden Zugangserleichterungen zum Kurzarbeitergeld und die vollständige Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge um drei Monate vom 30. Juni 2021 bis zum 30. September 2021 erweitert worden.

    ▻https://www.bmas.de/DE/Service/Gesetze-und-Gesetzesvorhaben/kurzarbeitergeldverordnung.html;jsessionid=D1B1841A2BCAEC76F89B985E789F6746.del

    Grundlage für die Sonderregelungen ist das Gesetz zu Erleichterungen der Kurzarbeit [PDF, 55KB] . Kurzarbeitergeld soll schnell und gezielt helfen, wenn Unternehmen mit ihren Beschäftigten durch die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie Arbeitsausfälle haben.

    ▻https://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/Gesetze/kurzarbeit-wird-erleichtert-gesetzentwurf-de-bundestags.pdf

    Diese Unternehmen und ihre Beschäftigten bekommen in dieser besonderen Situation Unterstützung, damit Entlassungen möglichst vermieden werden. Mit der grundsätzlichen Geltung der pandemiebedingten Sonderregelungen bis Ende des Jahres 2021 geben wir den von Arbeitsausfällen betroffenen Unternehmen und Beschäftigten Zuversicht und Planungssicherheit. So sichern wir gemeinsam Arbeitsplätze, sodass Betriebe zusammen mit ihren Beschäftigten nach der Krise unmittelbar wieder durchstarten können.

    Die folgenden erleichterten Voraussetzungen für Kurzarbeitergeld gelten bis zum 31. Dezember 2021:

    ▻https://www.bmas.de/DE/Arbeit/Arbeitsfoerderung/Beschaeftigungssicherung/kug.html

    Für Betriebe, die bis 30. September 2021 mit Kurzarbeit begonnen haben, reicht es weiterhin aus, wenn mindestens 10 Prozent der Beschäftigten von Arbeitsausfall betroffen sind. Sonst muss mindestens ein Drittel der Beschäftigten betroffen sein.

    Beschäftigte müssen auch weiterhin keine Minusstunden aufbauen, bevor Kurzarbeitergeld gezahlt werden kann, wenn mit der Kurzarbeit bis zum 30. September 2021 begonnen wurde.
    Auch Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer können weiterhin Kurzarbeitergeld erhalten, wenn der Verleihbetrieb bis zum 30. September 2021 Kurzarbeit einführt.
    Die Bezugsdauer des Kurzarbeitergeldes ist für Betriebe, die bis zum 31. Dezember 2020 Kurzarbeit eingeführt haben, auf bis zu 24 Monate, längstens bis zum 31. Dezember 2021, verlängert.

    Bis zum 30. September 2021 werden die Beiträge zur Sozialversicherung während der Kurzarbeit an die Arbeitgeber in voller Höhe erstattet. Für Betriebe, die bis dahin Kurzarbeit eingeführt haben, werden die Sozialversicherungsbeiträge anschließend bis Dezember 2021 hälftig von der Bundesagentur für Arbeit erstatte t.

    Die Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge ist nach Stellung eines Insolvenzantrags bis zur Entscheidung des Gerichts über diesen Antrag oder bis zur Rücknahme des Insolvenzantrages grundsätzlich ausgeschlossen, um mögliche Doppelzahlungen der Bundesagentur für Arbeit zu vermeiden.
    Wenn Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer in Kurzarbeit einen Entgeltausfall von mindestens 50 Prozent haben, wird das Kurzarbeitergeld ab dem vierten Bezugsmonat - gerechnet ab März 2020 - auf 70 Prozent (77 Prozent für Haushalte mit Kindern) angehoben.
    Ab dem siebten Monat Kurzarbeit steigt das Kurzarbeitergeld auf 80 Prozent (87 Prozent für Haushalte mit Kindern) des entfallenen Nettoentgelts. Diese Regelungen gelten ebenfalls bis zum 31. Dezember 2021 für alle Beschäftigten, deren Anspruch auf Kurzarbeitergeld bis zum 31. März 2021 entstanden ist.

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    Eine ausführliche und vollständige Beschreibung der Grafik finden Sie unter diesem Link
    Infografik „Stufenweise Erhöhung des Kurzarbeitergeldes“

    Erweiterung der Hinzuverdienstmöglichkeiten während der Kurzarbeit
    Ohne die Sonderregelungen galt: Wenn Sie nach Eintritt von Kurzarbeit eine Nebentätigkeit neu aufnehmen, wird das daraus erzielte Entgelt auf das Kurzarbeitergeld angerechnet. Bis zum 31. Dezember 2021 bleibt es weiter möglich, während der Kurzarbeit in einem während der Kurzarbeit neu aufgenommen Minijob nach § 8 Abs. 1 Nummer 1 SGB IV anrechnungsfrei hinzuzuverdienen. Besteht die Nebentätigkeit schon vor der Kurzarbeit im Hauptberuf bleibt das Entgelt aus der Nebentätigkeit generell anrechnungsfrei.

    Förderung der beruflichen Weiterbildung während der Kurzarbeit
    Mit dem Beschäftigungssicherungsgesetz soll nicht nur Beschäftigung gesichert werden, sondern es sollen auch Perspektiven für die Zeit nach der Kurzarbeit eröffnet werden. Wer seinen Beschäftigten in der Phase der Kurzarbeit berufliche Weiterbildung ermöglicht, bekommt als Arbeitgeber deshalb die Sozialversicherungsbeiträge bis zum 31. Juli 2023 zur Hälfte erstattet. Voraussetzung ist, dass die Weiterbildung während der Kurzarbeit begonnen wird, Träger und Maßnahme nach dem SGB III zugelassen sind und die Maßnahme mehr als 120 Stunden dauert oder nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz durchgeführt wird. Zusammen mit der bis Ende 2021 befristeten, pandemiebedingten Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge bei Kurzarbeit können Arbeitgeber bis zum 31. Dezember 2021 somit weiterhin eine vollständige Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge erhalten, auch wenn die pandemiebedingte Erstattung ab 1. Oktober 2021 auf 50 Prozent sinkt (siehe oben).

    Zudem werden dem Arbeitgeber für Weiterbildungsmaßnahmen nach dem SGB III bis zum 31. Juli 2023 auch die Lehrgangskosten in Abhängigkeit der Betriebsgröße pauschal zwischen 15 Prozent und 100 Prozent erstattet. Damit werden starke Anreize gesetzt, die Kurzarbeit für die Weiterbildung der kurzarbeitenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu nutzen.

    Antworten zu Kurzarbeit und Qualifizierung
    Hier finden Sie Informationen und Antworten auf die häufigsten Fragen zum Thema Kurzarbeit und Qualifizierung.

    So beantragen Sie Kurzarbeitergeld bei der Agentur für Arbeit
    Arbeitgeber sollten in einem ersten Schritt Arbeitsausfälle schnellstmöglich bei der Agentur für Arbeit anzeigen.
    Auch Zeitarbeitsunternehmen können einen Arbeitsausfall bei der Agentur für Arbeit anzeigen, wenn mit der Kurzarbeit bis zum 30. September 2021 begonnen wird.
    Arbeitgeber berechnen dann das Kurzarbeitergeld und zahlen es an die Beschäftigten aus und stellen im Anschluss einen Erstattungsantrag bei der Agentur für Arbeit.

    ▻https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/kurzarbeitergeld-bei-entgeltausfall

    #KUG #Arbeit #Taxi #Lohn

  • Karl Marx - Arbeitslohn
    ▻http://www.mlwerke.de/me/me06/me06_535.htm

    Seitenzahlen verweisen auf: Karl Marx - Friedrich Engels - Werke, Band 6, S. 535-556, Dietz Verlag, Berlin/DDR 1959

    Karl Marx

    Arbeitslohn

    [A]

    <535> Auseinandergesetzt schon:

    1. Arbeitslohn = Preis der Ware.

    Die Bestimmung des Arbeitslohns fällt im allgemeinen also zusammen mit der allgemeinen Bestimmung des Preises.

    Die menschliche Tätigkeit = Ware.

    Die Äußerung des Lebens - die Lebenstätigkeit erscheint als bloßes Mittel; die von dieser Tätigkeit abgesonderte Existenz <(Alte MEGA) Erscheinung> als Zweck.

    2. Als Ware der Arbeitslohn abhängig von der Konkurrenz, der Nachfrage und Zufuhr.

    3. Die Zufuhr selbst abhängig von den Produktionskosten, d.h. der zur Produktion einer Ware erforderlichen Arbeitszeit.

    4. Umgekehrtes Verhältnis von Profit und Salär. Gegensatz der beiden Klassen, deren ökonomisches Dasein der Profit und das Salär sind.

    5. Kampf um Erhöhung oder Verminderung des Salärs. Arbeiterassoziationen.

    6. Durchschnitts- oder normaler Preis der Arbeit; das Minimum, gilt nur für die Klasse der Arbeiter, nicht für den einzelnen. Koalitionen der Arbeiter zur Erhaltung des Salärs.

    7. Einfluß von Abschaffung der Steuern, Schutzzölle, Verminderung der Armeen usw. auf das Salär. Das Minimum im Durchschnitt bestimmt = dem Preis der notwendigen Lebensmittel.

    [B]

    Zusätze

    I. Atkinson

    <536> 1. Handloomweavers <Handweber>. (Arbeiten 15 Stunden täglich.) (Eine halbe Million davon.)

    „Ihre distress <Not> unvermeidliche Bedingung der Art von Arbeit, die leicht erlernt wird und beständig dem ausgesetzt ist, durch wohlfeilere Produktionsmittel verdrängt zu werden. Kurzes Aufhören der Nachfrage bei so großer Zufuhr bringt Krisis hervor. Das Nutzloswerden eines Arbeitszweigs und das Aufkommen eines andren bringt zeitliches Leiden hervor. Beispiel der Handbaumwollweber vom Daccadistrikt in Indien; verhungert oder in die Landarbeit zurückgeworfen durch die Konkurrenz der englischen Maschinerie.“ (Auszug aus der Rede des Dr. Bowring im Haus der Gemeinen, Juli l835.)

    (Dies Beispiel über den Übergang von einem Handel zum andren für den Freihandelsdreck zu benutzen.)

    2. Über die Bevölkerungstheorie einiges zu sagen.

    3. Einfluß veränderter und ausgedehnter Arbeitsteilung auf die Bestimmung des Salärs.

    II. Carlyle

    1. Nicht nur die Quantität der wages <Arbeitslöhne> zu betrachten. Ihrer Qualität nach schwankend, durchs Spiel bestimmt.

    2. Vorzug im Arbeitslohn, daß nurmehr die Notwendigkeit, das Interesse, der Schacher den Arbeiter mit dem Arbeitgeber verknüpft. Nichts Patriarchalisches mehr wie im Mittelalter.

    Armengesetze, Rattenvertilgung, chargeable labourer.

    3. Der größte Teil der Arbeit ist nicht skilled labour <gelernte Arbeit>.

    4. Die ganze malthusianische und ökonomistische Theorie reduziert sich darauf, daß die Arbeiter es in ihrer Hand haben, die Nachfrage zu vermindern, indem sie keine Kinder machen.

    III. MacCulloch

    „Der Taglohn, den der Arbeiter verdient, ist gleich der gewöhnlichen Rate von Profit für den Eigentümer der Maschine, genannt Mensch, dazu eine <537> Summe, um to replace das wear und tear of the machines <den Verschleiß der maschinen zu ersetzen>, oder, was dasselbe ist, um zuzuführen an die Stelle alter und abgenutzter Arbeiter newones <neue>.“

    IV. John Wade

    1. „Ist der Zweck, aus dem Arbeiter eine Maschine zu machen, woraus die größte Quantität Arbeit in einer gegebnen Okkupation gezogen werden kann, so gibt es keinen wirksameren Weg als Teilung der Arbeit.“

    2. Eine Reduktion des Arbeitslohns treibt die Arbeiter, entweder ihre Ausgaben zu vermindern oder ihre Produktivität zu vermehren, in Maschinenfabriken z.B. (und überhaupt), indem sie längere Stundenzahl arbeiten, oder bei Handwerkern, Handwebern usw., indem sie mehr in derselben Stunde arbeiten. Aber da ihr Lohn eben reduziert ist, weil die Nachfrage abgenommen hat, so vermehren sie also die Zufuhr im ungünstigen Moment. Folge davon, daß ihr Arbeitslohn noch tiefer sinkt, und dann kommen die Bourgeois und sagen: „Wenn die Leute nur arbeiten wollten.“

    3. Allgemeines Gesetz überhaupt, daß es nicht zwei Marktpreise geben kann, und zwar dominiert der niedrigere Marktpreis (bei gleicher Qualität).

    Gesetzt 1.000 Arbeiter von gleicher Geschicklichkeit; 50 außer Brot; so wird der Preis bestimmt nicht durch die 950 beschäftigten, sondern durch die 50 unbeschäftigten.

    Aber dieses Gesetz des Marktpreises lastet schwerer auf der Ware Arbeit als auf andren Waren, weil der Arbeiter seine Ware nicht in den Speicher legen kann, sondern seine Lebenstätigkeit verkaufen oder, der Lebensmittel verlustig, sterben muß.

    Die verkäufliche Ware Arbeit unterscheidet sich von andren Waren besonders durch ihre vergängliche Natur, durch die Unmöglichkeit, sie zu akkumulieren, und dadurch, daß die Zufuhr nicht mit derselben Leichtigkeit vermehrt oder vermindert werden kann als bei andren Produkten.

    4. Die Humanität der Kapitalisten besteht darin, möglichst viel Arbeit zum billigsten Preis zu kaufen. Ackerbauarbeiter erhalten mehr im Sommer als im Winter, obgleich sie im Winter mehr Nahrung, Feuerung, wärmerer Kleidung bedürfen.

    5. Z.B. die Abschaffung des Sonntags wäre ein reiner Verlust für die Arbeiter. Die Meister suchen den Arbeitslohn zu vermindern, indem sie ihn nominell lassen, aber z.B. eine Viertelstunde mehr arbeiten lassen, die Mahlzeiten u. dgl. abkürzen.

    <538> 6. Der Arbeitslohn bestimmt durch Moden, Wechsel der Jahreszeiten und kommerzielle Fluktuationen.

    7. Geht der Arbeiter, durch die Maschine verdrängt, in einen andren Arbeitszweig über, so ist das regelmäßig ein schlechterer. Er kommt nie wieder in seine frühere Lage.

    Die Maschine und die Teilung der Arbeit setzen wohlfeile Arbeit an die Stelle von teurer.

    Man hat den Arbeitern vorgeschlagen:

    1. Sparkassen;

    2. alle möglichen Arbeitszweige zu lernen (so, wenn in einem Arbeitszweig Überzufuhr von Arbeitern, wäre sie sofort in allen).

    8. In Zeiten der Stagnation:

    a) Aufhören der Arbeit;

    b) Herabsetzung des Lohns;

    c) derselbe Lohn; weniger Tage in der Woche beschäftigt.

    9. Bei den combinations of trade <Berufsvereinigungen> ist zu bemerken:

    1. Die Ausgaben der Arbeiter (die Kosten). Erfindung von Maschinen infolge der Koalitionen. Andere Teilung der Arbeit. Herabdrückung des Lohnes. Deplacement der Fabriken nach andern Lokalitäten.

    2. Gelänge es ihnen allen, den Lohn so hoch zu halten, daß der Profit bedeutend fiele unter den Durchschnittsprofit von andren Ländern oder daß das Kapital langsamer wachse, so wäre die Industrie eines Landes ruiniert und die Arbeiter mit den Herren und noch mehr.

    Obgleich die Abnahme einer Steuer den Arbeitern nichts nützt, so schadet ihnen dagegen das Wachstum derselben. Das Gute am Wachstum der Steuern in bürgerlich entwickelten Ländern, daß der kleine Bauern- und Eigentümerstand (Handwerker usw.) dadurch ruiniert und in die Arbeiterklasse geworfen wird.

    Einfluß der Irländer in England, der Deutschen im Elsaß auf den Arbeitslohn.

    V. Babbage

    Trucksystem.

    VI. Andrew Ure

    Allgemeines Prinzip der modernen Industrie: Erwachsne durch Kinder, die geschickten Arbeiter durch die ungeschickten, Männer durch Weiber zu ersetzen.

    <539> Ausgleichung des Arbeitslohnes. Hauptcharakteristikum der modernen Industrie.

    VII. Rossi

    Herr Rossi meint:

    Der Fabrikant eskomptiert dem Arbeiter nur seinen Anteil am Produkt, weil dieser den Verkauf desselben nicht abwarten kann. Es ist dies eine Spekulation, die unmittelbar den Produktionsprozeß nichts angeht. Kann der Arbeiter selbst sich erhalten bis zum Verkauf des Produkts, so wird er als associé <Teilhaber> nachher seinen Anteil daran geltend machen.

    Also ist das Salär kein konstitutives Element des Produkt[s] <(Alte MEGA) der Produktion>, wie das Kapital und die Erde. Es ist nur ein Akzidens, eine Form unsres sozialen Zustandes. Das Salär gehört nicht zum Kapital.

    Das Salär ist kein der Produktion unentbehrlicher Faktor. Es kann in einer andren Arbeitsorganisation verschwinden.

    VIII. Cherbuliez

    1. „Die Vermehrung des produktiven Kapitals zieht nicht notwendig Vermehrung des Approvisionnements für die Arbeiter herbei. Rohstoff und Maschinen können vermehrt, das Approvisionnement vermindert werden.

    Der Arbeitspreis hängt ab a) von der absoluten Quantität des produktiven Kapitals, b) von dem Verhältnis zwischen den verschiedenen Elementen des Kapitals, zwei soziale Tatsachen, worauf der Wille der Arbeiter keinen Einfluß ausüben kann.

    2. Es ist weniger die absolute Konsumtion des Arbeiters als seine relative, welche seine Lage glücklich oder unglücklich macht. Über die notwendige Konsumtion hinaus ist der Wert unserer Genüsse wesentlich relativ.“

    Wenn man vom Fallen oder Steigen des Arbeitslohns spricht, darf man nie aus den Augen verlieren den ganzen Weltmarkt und die Lage der Arbeiter in den verschiednen Gegenden.

    Egalitärische und sonstige Versuche, den Arbeitslohn gerecht zu bestimmen.

    Das Minimum des Arbeitslohnes selbst ändert sich und fällt immer mehr herab. Beispiel mit dem Branntwein.

    IX. Bray

    Sparkassen

    <540> Dreifache Maschine in den Händen des Despotismus und des Kapitals.

    1. Das Geld fließt zurück in die Nationalbank, diese macht Profite, indem sie es wieder an die Kapitalisten verpumpt.

    2. Goldene Kette, woran die Regierung einen großen Teil der Arbeiterklasse hält.

    3. Ebenso dadurch den Kapitalisten als solchen neue Waffe in die Hand gegeben.

    Wenn der Arbeitslohn einmal gefallen ist, steigt er nie mehr zu seiner früheren Höhe, der absolute und der relative Arbeitslohn.

    [C]

    I. Wie wirkt das Wachstum der Produktivkräfte auf den Arbeitslohn? (cf. VI. 3) <Siehe S. 547-551>

    Maschinerie: Teilung der Arbeit.

    Die Arbeit wird vereinfacht. Ihre Produktionskosten kleiner. Sie wird wohlfeiler. Die Konkurrenz unter den Arbeitern wird größer.

    Der Übergang von einem Arbeitszweig zum andren. Darüber Dr. Bowring selbst in bezug auf die Handbaumwollweber des Daccadistrikts in Indien im Parlament 1835. <Siehe S. 536>

    Die neue Arbeit, in die der Arbeiter geschleudert wird, schlechter als die frühere; untergeordneter. Arbeit von Erwachsenen durch die der Kinder, die der Männer durch die der Weiber, die geschickteren Arbeiter durch ungeschicktere ersetzt.

    Entweder Arbeitsstunden vermehrt oder Arbeitslohn heruntergesetzt.

    Die Konkurrenz unter den Arbeitern nicht nur, daß einer sich wohlfeiler verkauft als der andre, sondern daß einer die Arbeit von zweien tut.

    Das Wachstum der Produktivkräfte im allgemeinen hat die Folgen:

    a) Daß relativ die Lage des Arbeiters gegen die des Kapitalisten sich verschlechtert, und der Wert der Genüsse relativ. Die Genüsse selbst sind ja nichts als soziale Genüsse, Relationen, Beziehungen.

    b) Der Arbeiter wird eine immer einseitigere Produktivkraft, die in möglichst wenig Zeit möglichst viel produziert. Die geschickte Arbeit verwandelt sich immer mehr in einfache Arbeit.

    <541> c) Der Arbeitslohn wird immer mehr abhängig vom Weltmarkt, spielermäßig die Lage des Arbeiters.

    d) In dem produktiven Kapital wächst der Teil für Maschinen und Rohstoff viel schneller als der für Approvisionnement. Die Vermehrung des produktiven Kapitals ist also nicht begleitet von einer gleichmäßigen Vermehrung der Nachfrage nach Arbeit.

    Der Arbeitslohn hängt ab:

    a) von der Masse des produktiven Kapitals überhaupt;

    b) von dem Verhältnis seiner Bestandteile.

    Auf beides hat der Arbeiter keinen Einfluß.

    (Wären nicht die Schwankungen des Lohnes, so nähme der Arbeiter gar keinen Anteil an der Entwicklung der Zivilisation, er bliebe stationär.)

    Bei der Konkurrenz der Arbeiter mit der Maschine ist zu bemerken, daß die Handarbeiter (z.B. die Handbaumwollweber) noch mehr leiden als die unmittelbar in der Fabrik beschäftigten Maschinenarbeiter.

    Jede Entwicklung einer neuen Produktivkraft zugleich eine Waffe gegen die Arbeiter. Z.B. alle Verbesserungen in den Kommunikationsmitteln erleichtern die Konkurrenz der Arbeiter in verschiedenen Orten und machen aus einer lokalen Konkurrenz eine nationale usw.

    Das Wohlfeilerwerden aller Waren, was übrigens für die unmittellbarsten Lebensmittel nicht der Fall ist, macht, daß der Arbeiter zusammengesetzte Lumpen trägt und sein Elend die Farben der Zivilisation trägt.

    II. Konkurrenz zwischen den Arbeitern und den Arbeitgebern

    a) Um den relativen Arbeitslohn zu bestimmen, ist zu bemerken, daß ein Taler für einen Arbeiter und ein Taler für einen Arbeitgeber nicht gleichen Wert haben. Der Arbeiter muß alles schlechter kaufen und teurer. Sein Taler kommandiert weder so viel noch so gute Ware als der des Arbeitgebers. Der Arbeiter muß Verschwender sein und gegen alle ökonomischen Grundsätze einkaufen und verkaufen. Wir müssen hier überhaupt bemerken, daß wir hier nur eine Seite im Auge halten, den Arbeitslohn selbst. Aber die Exploitation des Arbeiters beginnt von neuem, sobald er den Preis <(Alte MEGA) die Frucht> für seine Arbeit wieder gegen andre Waren austauscht - Epicier, Pfandleiher, Hausleiher, tout le monde l’exploite encore une fois <alle beuten ihn noch einmal aus>.

    <542> b) Indem der Arbeitgeber über die Beschäftigungsmittel kommandiert, kommandiert er über die Lebensmittel des Arbeiters, d.h., sein Leben hängt von ihm ab; wie der Arbeiter selbst seine Lebenstätigkeit zum bloßen Mittel seiner Existenz herabsetzt.

    g) Die Ware Arbeit hat große Nachteile vor andren Waren. Für den Kapitalisten handelt es sich bei der Konkurrenz mit den Arbeitern bloß um den Profit, bei den Arbeitern um die Existenz.

    Die Arbeit ist vergänglichrer Natur als die andren Waren. Sie kann nicht akkumuliert werden. Die Zufuhr kann nicht mit derselben Leichtigkeit vermehrt oder vermindert werden als bei andren Waren.

    d) Fabrikregime. Hausgesetzgebung. Trucksystem, wo der Arbeitgeber den Arbeiter betrügt, indem er den Preis der Waren aufschlägt, den nominellen Arbeitslohn denselben läßt.

    III. Konkurrenz der Arbeiter unter sich

    a) Nach einem allgemeinen ökonomischen Gesetz kann es nicht zwei Marktpreise geben. Von 1.000 Arbeitern von gleicher Geschicklichkeit bestimmen den Arbeitslohn nicht die 950 beschäftigten, sondern die 50 unbeschäftigten. Einfluß der Irländer auf die Lage der englischen Arbeiter und der deutschen auf die Lage der Elsässer Arbeiter.

    b) Die Arbeiter machen sich Konkurrenz, nicht nur, indem einer sich wohlfeiler anbietet als der andre, sondern indem einer für zwei arbeitet.

    Vorteile des unverheirateten Arbeiters über den verheirateten usw. Konkurrenz unter den Arbeitern vom Land und den Städten.

    IV. Schwankungen des Arbeitslohns

    Sie werden herbeigeführt:

    1. Durch Änderungen in den Moden.

    2. Wechsel der Jahreszeiten.

    3. Handelsschwankungen.

    Im Falle einer Krise

    a) wird der Arbeiter seine Ausgaben einschränken oder, [um] ihre Produktivität zu vermehren, entweder längere Stundenzahl oder mehr in der- <543> selben Stunde fabrizieren. Da ihr Lohn aber reduziert ist, weil die Nachfrage nach ihrem Produkt abgenommen, vermehren sie noch das ungünstige Verhalten der Zufuhr zur Nachfrage, und dann sagt der Bourgeois: Wenn die Leute nur arbeiten wollten. Ihr Arbeitslohn sinkt durch ihre Überanstrengung dann noch tiefer.

    b) In Zeiten der Krise:

    Völlige Beschäftigungslosigkeit. Herabsetzen des Lohns. Bleiben des Lohns und Verminderung der Arbeitstage.

    g) In allen Krisen folgende Zirkelbewegung in bezug auf die Arbeiter:

    Der Arbeitgeber kann die Arbeiter nicht beschäftigen, weil er sein Produkt nicht verkaufen kann. Er kann sein Produkt nicht verkaufen, weil er keine Abnehmer hat. Er hat keine Abnehmer, weil die Arbeiter nichts als ihre Arbeit auszutauschen haben, und eben deswegen können sie ihre Arbeit nicht austauschen.

    d) Wenn vom Steigen des Arbeitslohns gesprochen wird, ist zu bemerken, daß man immer den Weltmarkt im Auge haben muß und daß das Steigen des Arbeitslohns außer Kraft <(Alte MEGA) erst erkauft> dadurch ist, daß Arbeiter in andern Ländern außer Brot gesetzt werden.

    V. Minimum des Arbeitslohns

    1. Der Taglohn, den der Arbeiter einnimmt, ist der Profit, den dem Eigentümer seine Maschine, sein Leib, abwirft. Eingeschlossen hierin ist die Summe, die nötig ist, um zu ersetzen das wear und tear <den Verschleiß> der Maschine oder, was dasselbe ist, um alte, abgenutzte Arbeiter durch neue zu ersetzen.

    2. In dem Minimum des Salärs liegt es, daß z.B. die Abschaffung des Sonntags ein reiner Verlust für den Arbeiter wäre. Er müßte unter schwierigren Bedingungen seinen Arbeitslohn verdienen. Dies der Sinn der wackern Philanthronen, die gegen die Sonntagsfeier eifern.

    3. Obgleich das Minimum des Arbeitslohns im Durchschnitt durch den Preis der unentbehrlichsten Lebensmittel bestimmt wird, so ist doch zu bemerken:

    Erstens: daß das Minimum in den verschiedenen Ländern verschieden ist, z. B. die Kartoffel in Irland.

    Zweitens: nicht nur das. Das Minimum selbst bat eine historische Bewegung und sinkt immer mehr zu dem absolut niedrigsten level <Niveau> herab. Bei- <544> spiel mit dem Branntwein. Erst aus Weintrester, dann aus Korn, dann aus Schnaps gebrannt.

    Um den wirklich niedrigsten level des Minimums herbeizuführen, dazu tragen bei nicht nur

    1. die allgemeine Entwicklung der Produktionsmaschinerie, Teilung der Arbeit, zunehmende und von den lokalen Fesseln befreite Konkurrenz der Arbeiter unter sich, sondern

    2. das Wachstum der Steuern und die größere Kostspieligkeit des Staatshaushalts, denn obgleich, wie wir gesehn haben, das Abschaffen einer Steuer dem Arbeiter nichts nützt, so schadet ihm das Auflegen jeder neuen, solange das Minimum des Salärs noch nicht auf seinen letztmöglichen Ausdruck gesunken ist, und dies ist der Fall mit allen Perturbationen und Erschwerungen des bürgerlichen Verkehrs. Das Wachstum der Steuern, um dies nebenbei zu bemerken, wird zum Ruin der kleinen Bauern, Bürger und Handwerker.

    Beispiel nach dem Befreiungskrieg. Der Fortschritt der Industrie, der wohlfeilere Produkte und Surrogate aufbringt.

    3. Dies Minimum strebt sich auszugleichen in den verschiedenen Ländern.

    4. Wenn der Arbeitslohn einmal gefallen ist und später wieder steigt, so steigt er dagegen nie mehr zu seiner frühren Höhe.

    Im Laufe der Entwicklung fällt also der Arbeitslohn doppelt:

    Erstens: relativ im Verhältnis zur Entwicklung des allgemeinen Reichtums.

    Zweitens: absolut, indem die Quantität Waren, die der Arbeiter im Austausch erhält, immer geringer wird.

    5. In dem Lauf der großen Industrie wird die Zeit immer mehr zum Maß des Werts der Waren, also auch zum Maß des Arbeitslohns. Zugleich wird die Produktion der Ware Arbeit immer wohlfeiler und kostet immer weniger Arbeitszeit im Lauf der Zivilisation.

    Der Bauer hat noch freie Zeit und kann nebenbei verdienen. Aber die große Industrie (nicht die Manufakturindustrie) hebt diese patriarchalische [Lage] auf. Jeder Moment des Lebens, des Daseins des Arbeiters wird so immer mehr in den Schacher hereingezogen.

    (Jetzt noch folgende Abschnitte:

    1. Vorschläge zur Verbesserung der Lage der Arbeiter. Malthus. Rossi usw. Proudhon. Weitling.

    2. Arbeiterassoziationen.

    3. Positive Bedeutung der salarierten Arbeit.)

    VI. Vorschläge zur Abhilfe

    <545> 1. Einer der beliebtesten Vorschläge ist das System der Sparkassen.

    Wir wollen gar nicht sprechen von der Unmöglichkeit, worin sich der größte Teil der Arbeiterklasse befindet, zu sparen.

    Der Zweck - wenigstens der strikt ökonomische Sinn der Sparkassen - soll sein: daß die Arbeiter durch ihre eigne Vorsicht und Klugheit die gute Arbeitszeit mit der schlechten ausgleichen, d.h. ihren Arbeitslohn in dem Zyklus, den die industrielle Bewegung durchläuft, so verteilen, daß sie wirklich nie mehr als das Minimum des Arbeitslohnes, das zum Leben Unentbehrliche, ausgeben.

    Wir haben aber gesehn, daß nicht nur die Schwankungen des Arbeitslohns den Arbeiter eben revolutionieren, sondern daß er ohne das momentane Steigen desselben über das Minimum von allen Fortschritten der Produktion, des öffentlichen Reichtums, der Zivilisation ausgeschlossen bliebe, also von aller Möglichkeit der Emanzipation.

    Er soll sich so selbst in eine bürgerliche Rechenmaschine verwandeln, die Knickerei in ein System bringen und der Lumperei einen stationären, konservativen Charakter geben.

    Abgesehn hiervon ist das Sparkassensystem eine dreifache Maschine des Despotismus:

    a) Die Sparkasse ist die goldene Kette, woran die Regierung einen großen Teil der Arbeiterklasse hält. Sie bekommen so nicht nur ein Interesse an der Erhaltung der bestehenden Zustände. Es tritt nicht nur Spaltung ein zwischen dem Teil der Arbeiterklasse, der an den Sparkassen beteiligt, und dem Teil, der nicht an denselben beteiligt ist. Die Arbeiter liefern so ihren Feinden selbst Waffen in die Hand zur Erhaltung der bestehenden, sie unterjochenden Organisation der Gesellschaft.

    b) Das Geld fließt zurück in die Nationalbank, diese verpumpt es den Kapitalisten wieder, und beide teilen sich in den Profit und vermehren so mit dem ihnen zu Lumpenzinsen vom Volk geliehenen Geld - was eben erst durch diese Zentralisation zu einem mächtigen industriellen Hebel wird - ihr Kapital, ihre direkte Herrschermacht gegenüber dem Volk.

    2. Ein anderer von den Bürgern sehr beliebter Vorschlag ist die Erziehung, speziell die allseitige industrielle Erziehung.

    a) Wir wollen nicht auf den abgeschmackten Widerspruch aufmerksam machen, der darin liegt, daß die moderne Industrie immer mehr die kompli- <546> zierte Arbeit durch die einfache, wozu es keiner Erziehung bedarf, ersetzt; wir wollen nicht darauf aufmerksam machen, daß sie immer mehr Kinder vom siebenten Jahr an hinter die Maschine wirft und zu Erwerbsquellen nicht nur für die Bourgeoisklasse, sondern für ihre eignen proletarischen Eltern macht; das Fabrikwesen vereitelt die Schulgesetze - Beispiel Preußen; wir wollen auch nicht darauf aufmerksam machen, daß die geistige Bildung, wenn der Arbeiter sie hätte, gar nicht direkt auf seinen Arbeitslohn einwirkt, daß die Erziehung überhaupt von den Lebensverhältnissen abhängt und daß der Bourgeois unter moralischer Erziehung die Eintrichterung bürgerlicher Grundsätze [versteht] und daß endlich die Bourgeoisklasse weder die Mittel hat noch, wenn sie dieselben hätte, sie anwenden würde, um dem Volke eine wirkliche Erziehung zu bieten.

    Wir beschränken uns, nur einen rein ökonomischen Gesichtspunkt hervorzuheben.

    b) Der eigentliche Sinn, den die Erziehung bei den philanthropischen Ökonomen hat, ist der: jeden Arbeiter möglichst viel Arbeitszweige kennenzulernen, so daß, wenn er durch Anwendung neuer Maschinen oder durch eine veränderte Teilung der Arbeit aus einem Zweig herausgeworfen wird, er möglichst leicht in einem andern Unterkommen finden kann.

    Gesetzt, dies sei möglich:

    Die Folge davon würde sein, daß, wenn in einem Arbeitszweig Überfluß vorhanden wäre an Händen, dieser Überfluß sofort in allen andern Arbeitszweigen stattfinden und noch mehr wie bisher die Herabsetzung de Arbeitslohns in einem Geschäft unmittelbar eine allgemeine Herabsetzung des Arbeitslohns nach sich ziehn würde.

    Ohnehin schon, indem die moderne Industrie überall die Arbeit sehr vereinfacht und leicht erlernbar macht, wird das Steigen des Lohns in einem Industriezweig sofort das Zuströmen der Arbeiter zu diesem Industriezweig hervorrufen und die Lohnherabsetzung mehr oder minder unmittelbar einen allgemeinen Charakter annehmen.

    Auf die vielen kleinen Palliative, die von bürgerlicher Seite gemacht werden, können wir hier natürlich nicht eingehen. <(von Marx nachträglich eingefügt) Pauperismus>

    3. Wir müssen aber auf einen dritten Vorschlag kommen, der praktisch sehr bedeutsame Folgen nach sich gezogen hat und täglich nach sich zieht - die Malthusische Theorie.

    Diese ganze Theorie, soweit wir sie hier zu betrachten haben, läuft auf folgendes hinaus:

    <547> a) Die Höhe des Arbeitslohns hängt ab von dem Verhältnis der Arbeitshände, die sich anbieten, zu den Arbeitshänden, die verlangt werden.

    Der Arbeitslohn kann wachsen auf eine doppelte Weise.

    Entweder, wenn das Kapital, das die Arbeit in Bewegung setzt, so rasch zunimmt, daß die Nachfrage nach Arbeitern rascher zunimmt - in einer schnellem Progression - als ihre Zufuhr.

    Oder zweitens, indem die Bevölkerung so langsam wächst, daß die Konkurrenz unter den Arbeitern schwach bleibt, obgleich das produktive Kapital nicht rasch anwächst.

    Auf die eine Seite des Verhältnisses, auf das Wachstum des produktiven Kapitals, könnt ihr Arbeiter keinen Einfluß ausüben.

    Dagegen wohl auf die andre Seite.

    Ihr könnt die Zufuhr unter den Arbeitern, d.h. die Konkurrenz unter den Arbeitern, vermindern, indem ihr möglichst wenige Kinder macht.

    Um die ganze Dummheit, Niederträchtigkeit und Heuchelei dieser Doktrin zu enthüllen, genügt folgendes:

    b) (Dies ist ad I zu setzen: Wie wirkt das Wachstum der Produktivkräfte auf den Arbeitslohn?)

    Der Arbeitslohn wächst, wenn die Nachfrage nach der Arbeit wächst. Diese Nachfrage wächst, wenn das Kapital, das die Arbeit in Bewegung setzt, wächst, d.h., wenn das produktive Kapital zunimmt.

    Hierbei sind nun zwei Hauptbemerkungen zu machen:

    Erstens: Eine Hauptbedingung für das Steigen des Arbeitslohns ist das Wachstum des produktiven Kapitals und ein möglichst rasches Wachsen desselben. Die Hauptbedingung für den Arbeiter, in einer passablen Lage zu sein, ist also die, seine Lage gegenüber der Bourgeoisklasse immer mehr herabzudrücken. die Macht seines Gegners - das Kapital - möglichst zu vermehren. D.h., nur unter der Bedingung kann er in einer passablen Lage sein, daß er die ihm feindselige Macht, seinen eignen Gegensatz, erzeugt und verstärkt. Unter dieser Bedingung, indem er diese ihm feindselige Macht erschafft, strömen ihm von derselben Beschäftigungsmittel zu, die von neuem ihn zu einem Teil des produktiven Kapitals machen und zum Hebel, der dasselbe vermehrt und in eine beschleunigte Bewegung des Anwachsens schleudert.

    Nebenbei bemerkt, wenn man dieses Verhältnis von Kapital und Arbeit begriffen hat, so erscheinen alle fourieristischen und sonstigen Vermittlungsversuche in ihrer ganzen Lächerlichkeit.

    Zweitens: Nachdem wir so überhaupt dies verrückte Verhältnis erklärt haben, kömmt ein zweites, noch wichtigeres Element hinzu.

    <548> Nämlich, was heißt das: Wachstum des produktiven Kapitals, und unter welchen Bedingungen geht es vor sich?

    Wachstum des Kapitals = Akkumulation und Konzentration des Kapitals. In demselben Maß, wie das Kapital sich akkumuliert und konzentriert, führt es:

    zur Arbeit auf einer größern Stufenleiter und daher zu einer neuen Arbeitsteilung, die die Arbeit noch mehr vereinfacht;

    dann zur Einführung der Maschinerie auf einer größern Stufenleiter und zur Einführung von neuen Maschinen.

    Das heißt also, in demselben Maß, wie das produktive Kapital wächst:

    wächst

    die Konkurrenz unter den Arbeitern, weil die Arbeitsteilung sich vereinfacht und jeder Arbeitszweig jedem zugänglicher ist.

    Die Konkurrenz wächst ferner unter ihnen, weil sie in demselben Maß mit den Maschinen zu konkurrieren haben und von ihnen außer Brot geworfen werden. Die Konzentration und Akkumulation des produktiven Kapitals, indem sie die Stufenleiter, auf der produziert wird, immer größer macht; indem ferner durch die Konkurrenz unter den angebotnen Kapitalien der Geldzins immer mehr fällt,

    bringt also hervor:

    Die kleinen Industrieunternehmungen gehn zugrund und können die Konkurrenz mit den großen nicht aushalten. Ganze Bestandteile der Bourgeoisklasse werden in die Arbeiterklasse herabgeworfen. Die Konkurrenz unter den Arbeitern wird also vergrößert durch den Ruin der kleinen Industriellen, der fataliter verbunden ist mit dem Wachstum des produktiven Kapitals.

    Und zur selben Zeit, weil der Geldzins fällt, werden die früher nicht direkt an der Industrie beteiligten kleinen Kapitalisten gezwungen, industriell zu werden, d.h. noch neue Schlachtopfer der großen Industrie zuzuführen. Also auch von dieser Seite her wird die Arbeiterklasse vergrößert und die Konkurrenz unter den Arbeitern vermehrt.

    Indem das Wachstum der Produktivkräfte das Arbeiten auf einer größern Stufenleiter nach sich zieht, wird die momentane Überproduktion immer nötiger, der Weltmarkt immer ausgedehnter, bei universellerer Konkurrenz. Also die Krisen immer heftiger. So plötzliches Encouragementmittel den Arbeitern zum Heiraten und zur Vermehrung gegeben, sie in großen Massen agglomeriert und konzentriert und ihr Lohn immer schwankender. Jede neue Krise ruft also unmittelbar eine viel größere Konkurrenz unter den Arbeitern hervor.

    <549> Im allgemeinen: Das Wachstum der Produktivkräfte, mit ihren raschern Kommunikationsmitteln, beschleunigter Zirkulation, fieberhaftem Kapitalumsatz, besteht darin, daß in derselben Zeit mehr produziert werden kann, also nach dem Gesetz der Konkurrenz mehr produziert werden muß. D.h., die Produktion findet unter immer schwierigeren Bedingungen statt, und damit unter diesen Bedingungen die Konkurrenz ausgehalten werden kann, muß auf immer größerer Stufenleiter gearbeitet, das Kapital immer mehr in einigen Händen konzentriert werden. Und damit dieses Produzieren auf größerer Stufenleiter fruchtbringend sei, muß die Teilung der Arbeit und die Maschinerie beständig und unverhältnismäßig erweitert werden.

    Dies Produzieren unter immer schwierigem Bedingungen erstreckt sich auch auf den Arbeiter als einen Teil des Kapitals. Er muß unter immer schwierigern Bedingungen, d.h. für immer weniger Lohn und mehr Arbeit, für immer wohlfeilere Produktionskosten mehr produzieren. So wird das Minimum selbst immer mehr auf eine größere Kraftanstrengung bei dem Minimum des Lebensgenusses reduziert.

    Mißverhältnis steigt geometrisch, nicht arithmetisch. <Dieser Satz von Marx wurde auf den Rand des Manuskripts geschrieben>

    Das Wachstum der Produktivkräfte führt also mit sich vermehrte Herrschaft des großen Kapitals, vermehrte Versimplung und Vereinfachung der Maschine, genannt Arbeiter, vermehrte direkte Konkurrenz unter den Arbeitern durch vergrößerte Teilung der Arbeit und Maschinenanwendung, durch Prämie, die förmlich auf Menschenproduktion <(Alte MEGA) Maschinenproduktion> gesetzt ist, durch die Konkurrenz der ruinierten Bourgeoisklassenfraktionen usw.

    Wir können die Sache noch einfacher formulieren:

    Das produktive Kapital besteht aus drei Bestandteilen:

    1. der Rohstoff, der bearbeitet wird;

    2. die Maschinen und Materialien, wie Kohlen usw., die zur Treibung der Maschinen nötig sind, Gebäulichkeiten u. dgl.;

    3. der Teil des Kapitals, der zum Unterhalt der Arbeiter bestimmt ist.

    Wie verhalten sich nun beim Wachstum des produktiven Kapitals diese drei Bestandteile desselben zueinander?

    Mit dem Wachstum des produktiven Kapitals ist seine Konzentration verbunden und mit dieser, daß es nur auf immer größerer Stufenleiter exploitiert gewinnbringend sein kann.

    Ein großer Teil des Kapitals wird also direkt in Arbeitsinstrument verwandelt werden und als solches tätig sein, und je mehr die Produktivkräfte <550> wachsen, desto größer wird dieser unmittelbar in Maschinerie verwandelte Teil des Kapitals sein.

    Die Vergrößerung der Maschinerie sowohl wie die der Arbeitsteilung zieht nach sich, daß in kürzerer Zeit ungleich mehr produziert werden kann. Also muß der Vorrat des Rohstoffs in gleichem Verhältnis wachsen. Im Lauf des Wachstums des produktiven Kapitals vergrößert sich notwendig der in Rohstoff verwandelte Teil des Kapitals.

    Es bleibt nun der dritte Teil des produktiven Kapitals übrig, der zum Unterhalt der Arbeiter bestimmt ist, d.h., der in Arbeitslohn sich umsetzt.

    Wie verhält sich nun das Wachstum dieses Teils des produktiven Kapitals zu den beiden andern?

    Die größere Teilung der Arbeit bringt es mit sich, daß ein Arbeiter soviel produziert wie früher drei, vier, fünf. Die Maschinerie hat dasselbe Verhältnis in ungleich größerem Maßstab zur Folge.

    Es versteht sich also zunächst von selbst, daß das Wachstum der in Maschinerie und Rohstoff umgesetzten Teile des produktiven Kapitals nicht begleitet ist von einem ähnlichen Wachstum des für den Arbeitslohn bestimmten Teils des Kapitals. In diesem Falle wäre ja der Zweck der Anwendung der Maschinerie und der vergrößerten Arbeitsteilung verfehlt. Es ergibt sich also von selbst, daß der für den Arbeitslohn bestimmte Teil des produktiven Kapitals nicht in demselben Maß wächst wie der für Maschinerie und Rohstoff bestimmte Teil desselben. Noch mehr. In demselben Maß, wie das produktive Kapital wächst, d.h. die Macht des Kapitals als solcher, in demselben Maß wächst das Mißverhältnis zwischen dem in Rohstoff und Maschinen gesteckten Kapital zu dem im Arbeitslohn ausgelegten Kapital. Das heißt also, der für den Arbeitslohn bestimmte Teil des produktiven Kapitals wird immer kleiner verhältnismäßig zu dem als Maschine und Rohstoff wirkenden Teil des Kapitals

    Nachdem der Kapitalist ein größeres Kapital in Maschinen gesteckt hat, ist er gezwungen, ein größeres Kapital auf den Ankauf des Rohstoffs und des zur Treibung der Maschinen nötigen Rohstoffs zu verwenden. Hat er aber früher 100 Arbeiter beschäftigt, so wird er jetzt vielleicht nur 50 nötig haben. Er müßte sonst die andren Teile des Kapitals vielleicht noch einmal verdoppeln, d.h. das Mißverhältnis noch größer machen. Er wird also 50 entlassen, oder die 100 müssen für denselben Preis arbeiten wie früher 50. Es befinden sich also überflüssige Arbeiter auf dem Markt.

    Bei verbesserter Arbeitsteilung wird nur das Kapital für den Rohstoff vermehrt werden müssen. An die Stelle von drei Arbeitern wird vielleicht einer treten.

    <551> Gesetzt aber den günstigsten Fall. Der Kapitalist dehne seine Unternehmung so aus, daß er nicht nur die bisherige Anzahl seiner Arbeiter beibehalten kann - und es liegt ihm natürlich nicht die Laus daran, so lang abzuwarten, bis er das kann -, sondern selbst sie noch vermehrt, so hat also die Produktion in einer ungeheuren Weise vermehrt werden müssen, um die gleiche Arbeiterzahl beizubehalten oder sie gar noch vermehren zu können, und das Verhältnis der Arbeiterzahl im Verhältnis zu den Produktivkräften ist relativ unendlich mehr Mißverhältnis geworden. Die Überproduktion wird dadurch beschleunigt, und bei der nächsten Krise sind mehr Arbeiter unbeschäftigt als jemals.

    Es ist also allgemeines Gesetz, was aus der Natur des Verhältnisses von Kapital und Arbeit notwendig hervorgeht, daß im Lauf des Wachstums der Produktivkräfte der Teil des produktiven Kapitals, der in Maschinerie und Rohstoff verwandelt wird, d.h. das Kapital als solches, unverhältnismäßig wächst gegen den Teil, der für den Arbeitslohn bestimmt wird; d.h. mit andern Worten: Die Arbeiter haben sich verhältnismäßig zur Gesamtmasse des produktiven Kapitals in einen immer kleineren Teil desselben zu teilen. Ihre Konkurrenz wird also immer heftiger. In andern Worten: Je mehr das produktive Kapital wächst, um so mehr vermindern sich verhältnismäßig die Beschäftigungs- oder Lebensmittel für die Arbeiter, um so rascher noch wächst, in andern Worten, die arbeitende Bevölkerung im Verhältnis zu ihren Beschäftigungsmitteln. Und zwar nimmt dies in demselben Maß zu, worin das produktive Kapital im allgemeinen wächst.

    Um das oben angedeutete Mißverhältnis auszugleichen, muß es in geometrischer Proportion vergrößert werden, und um es nachher in Zeiten der Krise zu readjustieren, wird es noch mehr vergrößert.

    Dieses Gesetz, was rein aus dem Verhältnis des Arbeiters zum Kapital hervorgeht und also selbst den günstigsten Zustand für ihn, das rasche Wachstum des produktiven Kapitals, zu einem ungünstigen macht, haben die Bourgeois in ein Naturgesetz aus einem gesellschaftlichen verwandelt, indem sie sagen, die Bevölkerung wachse nach einem Naturgesetz rascher als die Beschäftigungs- oder Lebensmittel.

    Sie haben nicht begriffen, daß im Wachstum des produktiven Kapitals das Wachstum dieses Widerspruchs eingeschlossen ist.

    Wir werden später darauf zurückkommen.

    Produktivkraft, besonders die gesellschaftliche Kraft der Arbeiter selbst, ihnen nicht bezahlt, sogar gegen sie gerichtet.

    g) Erste Abgeschmacktheit:

    Wir haben gesehn, daß, wenn das produktive Kapital wächst - günstigster <552> Fall, den die Ökonomen voraussetzen -, wenn also die Nachfrage nach Arbeit verhältnismäßig wächst, es in dem Charakter der modernen Industrie und der Natur des Kapitals liegt, daß die Beschäftigungsmittel für die Arbeiter nicht im selben Maße wachsen, daß dieselben Umstände, die das produktive Kapital wachsen machen, noch rascher das Mißverhältnis zwischen Zufuhr und Nachfrage von Arbeit wachsen machen, mit einem Wort, daß das Wachstum der Produktivkräfte zugleich das Mißverhältnis zwischen den Arbeitern und ihren Beschäftigungsmitteln wachsen macht. Es hängt dies ab weder von der Vermehrung der Lebensmittel noch von der Vermehrung der Population für sich betrachtet. Es folgt dies notwendig aus der Natur der großen Industrie und dem Verhältnis von Arbeit und Kapital.

    Schreitet aber das Wachstum des produktiven Kapitals nur langsam voran, bleibt es stationär oder nimmt es gar ab, so ist die Arbeiterzahl immer zu groß im Verhältnis zur Nachfrage nach Arbeit.

    In beiden, dem günstigsten und ungünstigsten Fall, folgt aus dem Verhältnis der Arbeit zum Kapital, aus der Natur des Kapitals selbst, daß die Zufuhr von Arbeitern immer zu groß sein wird gegen die Nachfrage nach Arbeit.

    d) Abgesehn von dem Unsinn, daß die ganze Arbeiterklasse unmöglich den Beschluß fassen kann, keine Kinder zu machen, macht im Gegenteil ihre Lage den Geschlechtstrieb zum Hauptgenuß und entwickelt ihn einseitig.

    Nachdem die Bourgeoisie die Existenz des Arbeiters auf ein Minimum herabgedrückt, will sie auch noch seine Reproduktionsakte auf ein Minimum beschränken.

    e) Wie wenig ernst es übrigens der Bourgeoisie mit diesen Phrasen und Ratschlägen ist und sein kann, geht aus folgendem hervor:

    Erstens: Die moderne Industrie, indem sie Erwachsne durch Kinder verdrängt, teilt eine wahre Prämie auf das Kindermachen aus.

    Zweitens: Die große Industrie bedarf beständig einer Reservearmee unbeschäftigter Arbeiter für die Zeiten der Überproduktion. Der Hauptzweck des Bourgeois gegenüber dem Arbeiter ist ja überhaupt, die Arbeitsware möglichst wohlfeil zu haben, was nur möglich ist, wenn die Zufuhr dieser Ware möglichst groß ist im Verhältnis zur Nachfrage nach derselben, d.h., wenn möglichst viel Überbevölkerung stattfindet.

    Die Überbevölkerung ist also im Interesse der Bourgeoisie, und sie erteilt dem Arbeiter einen guten Rat, von dem sie weiß, daß er unmöglich auszuführen ist.

    z) Da das Kapital sich nur dann vermehrt, wenn es Arbeiter beschäftigt, so schließt Vermehrung des Kapitals ein Vermehrung des Proletariats, und, <553> wie wir gesehn haben, muß, der Natur des Verhältnisses von Kapital und Arbeit gemäß, die Vermehrung des Proletariats relativ noch schneller vor sich gehn.

    h) Indes die obenerwähnte Theorie, die sich auch gern als Naturgesetz so ausdrückt, daß die Bevölkerung rascher wächst als die Lebensmittel, ist dem Bourgeois um so willkommener, als sie sein Gewissen beschwichtigt, ihm die Hartherzigkeit zur Moralpflicht gemacht, die Folgen der Gesellschaft zu Folgen der Natur gemacht und ihm endlich Gelegenheit gibt, so wohl ruhig dem Untergang des Proletariats durch Hungersnot wie anderen Naturereignissen zuzusehen, ohne sich zu rühren, und andererseits das Elend des Proletariats als seine eigene Schuld zu betrachten und zu bestrafen. Der Proletarier kann ja den Naturinstinkt durch Vernunft zügeln und so durch moralische Überwachung das Naturgesetz aufhalten in seinem schädlichen Entwicklungsgang.

    j) Als Anwendung dieser Theorie kann die Armengesetzgebung betrachtet werden. Rattenvertilgung. Arsenik. Workhouses <Arbeitshäuser> . Pauperismus überhaupt. Tretmühle wieder innerhalb der Zivilisation. Die Barbarei erscheint wieder, aber aus dem Schoß der Zivilisation selbst erzeugt und ihr angehörig; daher aussätzige Barbarei, Barbarei als Aussatzkrankheit der Zivilisation. Die workhouses die Bastillen des Arbeiters. Trennung von Frau und Mann.

    4. Wir kommen jetzt kurz auf die zu sprechen, die die Lage des Arbeiters verbessern wollen durch eine andere Bestimmung des Arbeitslohns.

    Proudhon.

    5. Schließlich unter dem, was philanthropische Ökonomen über den Arbeitslohn bemerkt haben, ist noch eine Ansicht zu erwähnen.

    a) Unter andern Ökonomen hat namentlich Rossi folgendes auseinandergesetzt:

    Der Fabrikant eskomptiert dem Arbeiter nur seinen Anteil am Produkt, weil dieser den Verkauf desselben nicht abwarten kann. Könnte der Arbeiter selbst sich erhalten bis zum Verkauf des Produkts, so würde er als associé nachher seinen Anteil daran geltend machen wie zwischen dem eigentlichen und dem industriellen Kapitalisten. Daß der Anteil des Arbeiters also gerade die Form des Salärs hat, ist ein Zufall, es ist dies das Resultat einer Spekulation, eines besondern Akts, der neben dem Produktionsprozeß nebenbei spielt und kein notwendiges konstitutives Element desselben bildet. Das Salär ist nur eine akzidentelle Form unsers sozialen Zustands. Es gehört nicht not- <554> wendig zum Kapital. Es ist kein zur Produktion unentbehrliches Faktum. Es kann in einer andern Gesellschaftsorganisation verschwinden.

    b) Dieser ganze Witz läuft darauf hinaus: Wenn die Arbeiter genug aufgehäufte Arbeit, d.h. genug Kapital besäßen, um nicht unmittelbar vom Verkauf ihrer Arbeit leben zu müssen, so fiele die Form des Salärs fort. D.h. wenn alle Arbeiter zugleich Kapitalisten wären; d.h. also das Kapital voraussetzen und beibehalten ohne den Gegensatz der salarierten Arbeit, ohne den es nicht existieren kann.

    g) Indes ist dies Zugeständnis mitzunehmen. Das Salär ist keine akzidentelle Form der bürgerlichen Produktion, aber die ganze bürgerliche Produktion ist eine vorübergehende historische Form der Produktion. Alle ihre Verhältnisse Kapital wie Salär wie Grundrente usw., sind vorübergehend und abschaffbar auf einem gewissen Punkt der Entwicklung.

    VII. Die Arbeiterassoziationen

    Ein Moment in der Bevölkerungstheorie war, daß sie die Konkurrenz unter den Arbeitern vermindern will. Die Assoziationen dagegen haben den Zweck, sie aufzuheben und an ihre Stelle die Vereinigung unter den Arbeitern zu setzen.

    Was die Ökonomen gegen die Assoziationen bemerken, ist richtig:

    1. Kosten, die sie den Arbeitern verursachen, meist größer als die Gewinnerhöhung, die sie erlangen wollen. Auf die Dauer können sie den Gesetzen der Konkurrenz nicht widerstehn. Diese Koalitionen rufen hervor neue Maschinen, neue Arbeitsteilung, Deplacement von einem Produktionsort an den andern. Infolge von allem diesem Verminderung des Arbeitslohns.

    2. Gelänge es den Koalitionen, in einem Lande den Arbeitspreis so hoch zu halten, daß der Profit bedeutend fiele im Verhältnis zum Durchschnittsprofit in andern Ländern oder daß das Kapital in seinem Wachstum aufgehalten würde, so wäre die Stockung und der Rückgang der Industrie die Folge, und die Arbeiter wären ruiniert mit ihren Herrn. Denn das ist, wie wir gesehen haben, die Lage des Arbeiters. Seine Lage verschlimmert sich sprungweise, wenn das produktive Kapital wächst, und er ist von vornherein ruiniert, wenn es abnimmt oder stationär bleibt.

    3. Alle diese Einwürfe der bürgerlichen Ökonomisten sind wie gesagt richtig, aber nur richtig von ihrem Gesichtspunkt aus. Handelte es sich in den Assoziationen wirklich nur um das, worum es sich zu handeln scheint, nämlich <555> um die Bestimmung des Arbeitslohns, wäre das Verhältnis von Arbeit und Kapital ein ewiges, so würden diese Koalitionen an der Notwendigkeit der Dinge erfolglos scheitern. Aber sie sind das Mittel der Vereinigung der Arbeiterklasse, der Vorbereitung zum Sturz der ganzen alten Gesellschaft mit ihren Klassengegensätzen. Und von diesem Standpunkt aus lachen die Arbeiter mit Recht über die klugen bürgerlichen Schulmeister, die ihnen vorrechnen, was ihnen dieser Bürgerkrieg an Gefallenen, Verwundeten und Geldopfern kostet. Wer den Gegner schlagen will, wird nicht die Kosten des Kriegs mit ihm diskutieren. Und wie wenig die Arbeiter so engherzig sind, beweist den Ökonomen selbst der Faktor, daß die bestbezahlten Fabrikarbeiter die meisten Koalitionen machen und daß die Arbeiter alles, was sie abknapsen können von ihrem Lohn, auf Bildung politischer und industrieller Assoziationen und Bestreitung [der Kosten] dieser Bewegung verwenden. Und wenn die Herrn Bourgeois und ihre Ökonomen in philanthropischen Augenblicken so gnädig sind, in das Minimum des Arbeitslohns, d.h. des Lebens, etwas Tee oder Rum oder Zucker und Fleisch eingehn zu lassen, so muß es ihnen dagegen ebenso schändlich als unbegreiflich erscheinen, daß die Arbeiter in dies Minimum ein wenig der Kriegskosten gegen die Bourgeoisie einrechnen und daß sie aus ihrer revolutionären Tätigkeit sogar das Maximum ihres Lebensgenusses machen.

    VIII. Positive Seite des Salariats

    Ehe wir schließen, ist noch auf die positive Seite des Salariats aufmerksam zu machen.

    a) Wenn man sagt, positive Seite des Salariats, so sagt man positive Seite des Kapitals, der großen Industrie, der freien Konkurrenz, des Weltmarktes, und ich habe nicht nötig, Ihnen auseinanderzusetzen, wie ohne diese Produktionsverhältnisse weder die Produktionsmittel, die materiellen Mittel zur Befreiung des Proletariats und Stiftung einer neuen Gesellschaft geschaffen worden wären, noch das Proletariat selbst die Vereinigung und Entwicklung genommen hätte, in der es wirklich fähig ist, die alte Gesellschaft und sich selbst zu revolutionieren. Ausgleichung des Arbeitslohnes.

    b) Nehmen wir selbst den Arbeitslohn im Kern seiner Verwerflichkeit, daß meine Tätigkeit zur Ware, daß ich durch und durch verkäuflich werde.

    Erstens: ist dadurch alles Patriarchalische weggefallen, indem nur mehr der Schacher, Kauf und Verkauf die einzige Beziehung, das Geldverhältnis das einzige Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitern bleibt.

    <556> Zweitens: Der Heiligenschein ist überhaupt von allen Verhältnissen der alten Gesellschaft gefallen, indem sie sich in reine Geldverhältnisse aufgelöst haben.

    Ebenso sind alle sogenannten höheren Arbeiten, geistige, künstlerische usw., in Handelsartikel verwandelt worden und haben dadurch ihre alte Weihe verloren. Welch großer Fortschritt war es, daß das ganze Regiment von Pfaffen, Ärzten, Juristen usw., also Religion, Jurisprudenz usw., nur mehr nach ihrem Handelswert bestimmt worden sind .<(von Marx eingefügt) National-Klassenk[ampf], Eigentumsverhältnise>

    (Drittens: Indem die Arbeit zur Ware und als solche der freien Konkurrenz unterworfen wurde, suchte man sie möglichst wohlfeil, d.h. zu möglichst niedrigen Produktionskosten, hervorzubringen. Es ist dadurch alle körperliche Arbeit unendlich leicht und einfach geworden für eine künftige Organisation der Gesellschaft. - Ins Allgemeine zu setzen.)

    Drittens: Indem durch die allgemeine Verkäuflichkeit die Arbeiter alles als von sich trennbar, losschlagbar konstatiert haben, sind sie erst frei geworden von der Unterordnung unter ein bestimmtes Verhältnis. Vorzug, daß der Arbeiter mit seinem Geld machen kann, was er will, sowohl gegen die Naturallieferungen als gegen die rein durch den Stand (feudalen) vorgeschriebene Lebensweise.

    Geschrieben Ende Dezember 1847.

    Nach der Handschrift.

    #Arbeit #Lohn #Ökonomie

  • 9,15 euros/heure : Uber dévoile le revenu de ses chauffeurs français
    ▻https://www.rtbf.be/info/economie/detail_9-15-euros-heure-uber-devoile-le-revenu-de-ses-chauffeurs-francais?id=10

    27 janvier 2019 à - En difficulté après une récente décision de justice qui pourrait bousculer en profondeur son modèle économique et une fronde de certains conducteurs VTC, la plateforme américaine Uber dévoile des chiffres inédits sur les revenus de ses chauffeurs français.

    Combien gagne un conducteur Uber ? Telle est la question à laquelle le premier opérateur VTC (voiture de transport avec chauffeur) en France (environ 28.000 conducteurs) a décidé de répondre grâce à des données internes que l’AFP a pu consulter dimanche.

    « Cela marque une forte volonté de transparence, une nouvelle phase de maturité dans la relation aux chauffeurs et une contribution au débat public sur le travail des indépendants », insiste Uber.

    Salaire net après commissions, frais, TVA, cotisations...
    Premier constat, basé « sur des données réelles » tirées de l’application, le chiffre d’affaires médian horaire s’élève à 24,81 euros. Ce n’est évidemment pas la somme qui va dans la poche du chauffeur. Son revenu horaire net après versement de la commission due à la plateforme (25%), frais de service, TVA et cotisations sociales, s’affiche à 9,15 euros.

    Soit un revenu net mensuel de 1.617 euros, selon Uber. Ce revenu est calculé sur l’hypothèse de 45,3 heures de connexion hebdomadaire à l’application, ce qui est, souligne Uber, le « temps de travail des non-salariés ».

    A titre de comparaison, l’entreprise rappelle que le revenu médian des non-salariés dans le transport est de 1.430 euros mensuel et de 1.110 euros pour le « transport public particulier », selon l’Insee. Évidemment, tous les chauffeurs ne se connectent pas 45 heures sur Uber, pouvant utiliser d’autres plateformes.

    Au travers d’une enquête de Kantar TNS auprès de 1600 chauffeurs en octobre 2018, Uber tente également d’éclairer le profil de ses chauffeurs, dont certains ont manifesté en janvier pour réclamer des changements de réglementation.

    Ainsi, au volant par exemple d’une Peugeot 508 - véhicule le plus utilisé sur Uber -, on retrouvera un conducteur âgé en moyenne de 39 ans et qui sera un peu plus d’une fois sur trois (37%) titulaire d’un bac +2 et plus.

    Selon l’étude, 89% d’entre eux choisissent Uber pour l’"indépendance" offerte, 81% pour être leur « propre patron ».

    Le 10 janvier, la cour d’appel de Paris a estimé qu’un plaignant était lié à Uber par un « contrat de travail », ouvrant la voie à une requalification en masse, une décision qui fait l’objet d’un pourvoi en cassation.

    #Uber #Belgien #Frankreich #Gehalt #Lohn

  • Arbeitszeitschutz 4.0 für Arbeit 4.0 | Neue Richtervereinigung e.V.
    ▻https://www.neuerichter.de/details/artikel/article/arbeitszeitschutz-40-fuer-arbeit-40-629.html

    Die Pausenmodule zum #Fiskaltaxameter genügen den Ansprüchen des EuGh nicht und sind illegal.

    15.05.2019 - Der Europäische Gerichtshof hat am 14.5.2019 (C-55/18) entschieden, dass ein objektives, verlässliches und zugängliches System einzurichten ist, mit dem die von jedem Arbeitnehmer geleistete Arbeitszeit gemessen werden kann.

    Ohne ein System, mit dem die tägliche Arbeitszeit eines jeden Arbeitnehmers gemessen werden könne, könne weder die Zahl der geleisteten Arbeitsstunden und ihre Verteilung noch die Zahl der Überstunden verlässlich und objektiv ermittelt werden.

    Die objektive und verlässliche Bestimmung der täglichen und wöchentlichen Arbeitszeit sei für die Einhaltung des Arbeitszeitschutzes unerlässlich.

    Artikel zum Download: ▻https://www.neuerichter.de/fileadmin/user_upload/fg_arbeitsrecht/FG_ArbR_2019_05_PM_EUGH_Arbeitszeiterfassung.pdf

    #Recht #Lohnraub #Deutschland #Europa #Taxi #Arbeit #Arbeitszeit

  • INSIKA® Fiskaltaxameter für Taxis - deine Taxicloud
    ▻https://www.starksoft.de

    Schauschau, intelligente Pause heißt das bei Starksoft. Hier werden Bereitschaftszeiten, die Fahrerin oder Fahrer außerhalb des Autos verbringt, etwa um Gymnastik zu machen oder mit Kollegen zu sprechen, zu Pausenzeiten umdefiniert und erfaßt.

    INTELLIGENTE ARBEITSZEITENPRO

    Die DriverApp Pro erkennt automatisch, ob sich dein Personal im Fahrzeug oder außerhalb des Fahrzeugs befindet und sie erkennt auch, ob das Taxi des Personals fährt oder gerade steht und bietet dementsprechend intelligente Pausen vor.

    Hier wird es vollkommen absurd. Pause machen kann ein Arbeitnehmer jederzeit, soweit er nicht gegen betriebliche Vereinbarungen verstößt. Dabei muß die Pause vorhersehbar sein, eine bestimmte Mindestdauer von i.d.R. 15 Minuten haben und darf nicht durch eine Aufforderung zur Arbeit unterbrochern werden können.

    Pause machen am Taxi-Halteplatz, wo jederzeit ein Fahrauftrag erteilt oder eine Fahranfrage gestellt werden kann, ist also per definitionem unmöglich. Erkennt die Software es etwa, wenn das Taxi am Halteplatz steht, und verhindert, dass die Standzeit als Pause erfasst wird?

    In der besten aller Welten wäre das möglich. Hier ist vermutlich eher das Gegenteil der Fall, zumindest wenn man davon ausgeht, dass die schräge Denkungsart der „intelligenten Pause“ auch diese Programmfunktion prägt.

    PAUSENAUFZEICHNUNGEN

    Dein Personal kann während oder nach der Schicht nur zulässige Pausen eintragen. Dadurch kannst du nachvollziehen, ob die gesetzliche Arbeitszeit für den Dienst eingehalten wurde.

    #Taxi #Arbeit #Lohnraub #Software

  • Gehalt von einem Taxifahrer - Bußgeldkatalog 2019
    ▻https://www.bussgeldkatalog.org/taxifahrer-gehalt/#taxifahrer_lohn_je_nach_bundesland
    Doieser Artikel versucht zu beschreiben, wieviel man als Taxifahrer verdient, bleibt eine nachvollziehbare Aussage jedoch schuldig.

    Steht der Taxler allerdings mehrere Stunden herum, ohne dass ein Fahrgast einsteigt, kann der Tagesverdienst schon einmal bei unter 20 Euro liegen. Doch inzwischen hat auch der Mindestlohn das Taxigewerbe erreicht:

    So steht jedem Taxifahrer ein Gehalt von mindestens 9,14 Euro brutto die Stunde zu (Stand: 2018). Doch nicht immer kann diese Vorgabe eingehalten werden, gerade in Großstädten, in denen vornehmlich auf Provisionsbasis gearbeitet wird, gibt es Probleme.

    Ab hier wird es abenteurlich. Der Artikel nennt keine Quellen und stützt sich vermutlich auf alte Erhebungen, die nicht nur vollkommen überholt sein dürften, sondern einzeln auf ihre Grundlage und Herkunft geprüft werden müßten.

    Aktueller Stand in Berlin ist, dass Glück hat, wer es schafft, als angestellter Fahrer den gesetzlichen Mindestlohn zu erhalten. Die Aussichten auf Besserung sind nicht gross.

    Taxifahrer: Lohn je nach Bundesland

    Wie bereits erwähnt, kann für einen Taxifahrer das Gehalt nicht pauschal angegeben werden. Dennoch existieren Richtwerte, an denen sich Menschen orientieren können, die mit dem Gedanken spielen, selbst Taxifahrer zu werden.

    Die nachfolgende Tabelle listet die durchschnittlichen Gehälter je nach Bundesland auf. Die Gehaltsspanne ist hierbei weit gefächert. Es handelt sich bei den Angaben stets um den Bruttolohn pro Monat.

    Je nach vertraglicher Vereinbarung kann bei einem Taxifahrer das Gehalt durch Trinkgeld aufgewertet werden. Dieses wurde in der Übersicht nicht berücksichtigt. Der Lohn auf Provisionsbasis kann ebenfalls stark schwanken. Dieses Modell wird in Großstädten oft praktiziert und kann zu einer passablen Einkunft für den Taxler führen.

    #Taxi #Business #Arbeit #Lohn

  • 07.10.2019: »Es geht auch um ein politisches Statement« (Tageszeitung junge Welt)
    ▻https://www.jungewelt.de/artikel/364235.deliveroo-es-geht-auch-um-ein-politisches-statement.html

    Nach dessen Rückzug aus Deutschland wollen ehemalige Fahrer den Essenslieferanten Deliveroo verklagen. Ein Gespräch mit Adam Tycner
    Interview: Frederic Schnatterer

    Adam Tycner arbeitete als Fahrer für Deliveroo und ist aktiv in der Gewerkschaft Freie Arbeiter*innen Union (FAU)
    Heute findet vor dem Arbeitsgericht Berlin eine Güteverhandlung zwischen ehemaligen Fahrern und Deliveroo statt. Worum geht es genau?

    Bei Deliveroo waren wir formell Selbstständige. Trotzdem haben wir uns gewerkschaftlich in der FAU organisiert und versucht, unsere Arbeitsbedingungen zu verbessern. Jetzt haben wir beschlossen, vor Gericht zu ziehen. Wir wollen beweisen, dass unser Status dem von Festangestellten entsprach.

    Ursprünglich wollten wir eine Sammelklage einreichen. Allerdings geht das nach deutschem Arbeitsrecht nicht, was zeigt, auf wessen Seite das Recht steht. Nun gibt es vier voneinander getrennte Verhandlungen, von denen eine bereits stattgefunden hat. Heute wird es zunächst eine Verhandlungsrunde mit Deliveroo geben. Falls wir dabei nicht zu einer Übereinkunft kommen, ziehen wir vor Gericht.

    Wie sehen Sie Ihre Chancen vor Gericht?

    Das Ergebnis ist völlig offen. Unser Anwalt hat uns gesagt, es sei der erste solche Fall in Deutschland. Unsere Position ist allerdings klar: Wir waren die ganze Zeit über Angestellte. Ich persönlich denke, dass es sehr auf die politische Einstellung des Richters ankommen wird.

    Wie lief die Anhörung im ersten Teilverfahren Ihrer Kollegen?

    Im ersten Verfahren haben zwei meiner Kollegen geklagt. Deliveroo hat eine außergerichtliche Einigung angeboten, 3.000 beziehungsweise ein wenig mehr als 5.000 Euro. Ich denke, allein das zeigt, dass Deliveroo Angst vor einem Gerichtsprozess hat.

    In anderen Ländern wurden ähnliche Fälle gewonnen …

    In Valencia gab es einen größeren Prozess, der gewonnen wurde. Der Richter urteilte, dass Deliveroo seine Fahrer in Spanien hätte fest anstellen müssen. Die Fahrer bekamen Entschädigungen, jetzt haben sie Arbeitsverträge. Allerdings wurde ein ähnlicher Prozess im Vereinigten Königreich verloren. Deliveroo arbeitet in allen Ländern exakt gleich, und trotzdem entscheiden die Gerichte in den europäischen Ländern unterschiedlich. Das zeigt, wie unklar der Fall ist.

    Wie kommt es, dass Sie den Prozess jetzt anstreben, nachdem Deliveroo sich vor über einem Monat aus Deutschland zurückgezogen hat?

    Schon bevor Deliveroo sich aus dem Staub gemacht hat, haben wir über eine Klage nachgedacht, allerdings hat sich das Unternehmen innerhalb von nur vier Tagen aus Deutschland zurückgezogen. Hinzu kamen politische Schwierigkeiten: Viele Fahrer wollten den Selbständigenstatus. Dadurch haben sie etwas mehr Geld verdient und waren selbstbestimmter. Versicherungen und Rentenbeiträge waren nicht so wichtig, der Großteil der Fahrer waren junge Männer. Wir als FAU haben beschlossen, nicht gegen den Willen der Mehrheit zu handeln. Ursprünglich wollten wir für eine Festanstellung kämpfen, nun haben wir versucht, die Arbeitsbedingungen zu verbessern. Dabei ging es vor allem um höhere Löhne, um so unsere Versicherungen bezahlen zu können.

    Was für Konsequenzen hätte es, wenn der Prozess gewonnen würde?

    Für die ehemaligen Kollegen von Deliveroo ist es zu spät. Die Firma hat vorgesorgt und uns eine Kulanzzahlung angeboten. Dafür musste man unterschreiben, dass man von jeglichen weiteren Ansprüchen absieht. Da die meisten Fahrer ziemlich arm waren, war das Angebot verlockend. Allerdings hoffe ich, dass ein für uns positives Gerichtsurteil zumindest andere Arbeiter in ähnlicher Lage dazu ermutigen wird, unserem Beispiel zu folgen. Es geht also auch um ein politisches Statement.

    Welche Lehren ziehen Sie aus dem Gewerkschaftskampf bei Deliveroo?

    Der Job als Fahrer bei Deliveroo wurde zu einem großen Teil von Migranten gemacht, die so schnell wie möglich Geld brauchten. Und die Selbständigkeit bietet mehr schnelles Geld, was aber nicht bedeutet, dass sie wirklich besser wäre. Eigentlich müssten die Löhne für Festangestellte signifikant steigen, sodass die Scheinselbständigkeit nicht so verführerisch ist. Denn die funktioniert zwar, wenn du jung und gesund bist. Sobald du aber einen Unfall hast, hast du jedoch ein Problem.

    #Fahrradboten #Ausbeutung #Justiz #Lohn

  • Berliner Taxigewerbe: Die Fahrtdienst-Konkurrenten Taxi und Uber | Berliner-Kurier.de
    ▻https://www.berliner-kurier.de/berlin/kiez---stadt/berliner-taxis-der-uberlebens-kampf-31902294

    Warum nur haben die Uber-Betriebe Probleme Fahrer zu finden? Unser netter Kollege Volkan Caliskan bekommt dort einen monatlichen Bruttolohn von etwa € 1800,00 bei einer 40-Stunden-Woche. Das schafft kein Taxifahrer mit jahrzehntelanger Erfahrung. Rechnen wir mal nach.

    Caliskan kann nur für Rocvin sprechen.
    ...
    Caliskan, der im Monat 1800 Euro netto bei einer 40-Stunden-Woche verdient kann die Bedenken der Taxifahrer gegenüber Uber kaum nachvollziehen. „Wir sind ein normaler Anbieter. In anderen Branchen funktioniert es doch auch, dass es Konkurrenz gibt.“

    Super, der Kollege verdient monatlich ca. € 2780,00 oder € 33.360,00 brutto bei Steuerklasse 1.

    Eine 40-Stunden-Woche bedeutet, dass Volkan an 5 Tagen der 8 Stunden arbeitet, natürlich nicht in jeder Woche des Jahres. Er hat als Angestellter Anspruch auf einen Jahresurlaub von mindestens 24 Tagen und er bleibt an Sonn- und Feiertagen zu Hause bei seiner Familie. Manchmal ist er auch krank. Berliner sind im Durchschnitt an 9 Tagen im Jahr krank. Wir behaupten nur für unsere Berechnung, dass Volkan seltener krank ist, nämlich nur 6 Tage im Jahr. Wenn er an Feiertagen arbeitet, dann hat er an entsprechend vielen anderen Tagen frei und erhält einen Lohnzuschlag für die ungewöhnliche Arbeitszeit. Im Ergebnis fährt Volkan an 222 Tagen je 8 Stunden für Rocvin und Uber. Das sind 1776 Stunden im Jahr. Sein effektiver Stundenlohn beträgt also € 18,78.

    Jetzt wollen wir herausfinden, ob Volkan die Wahrheit über seinen Stundenlohn gesagt hat. Die Betriebskosten für einen Mietwagen unterscheiden sich kaum von denen eines Taxis. Wir wissen, dass ein Taxifahrer zur Zeit etwa € 21 Umsatz pro Stunde schaffen muss, damit sein Chef ihm im Januar 2019 den Mindestlohn von € 9,19 zahlen kann, ohne draufzuzahlen.

    Volkan macht nach dieser Rechnung etwa € 43 Umsatz pro Stunde. Das ist unrealistisch, denn Uber-Fahrer verdienen eher schlechter als Taxifahrer, denn sie sind schlechter qualifiziert und alle Taxifajrer würden schon lange für Uber arbeiten, wenn bei Uber mehr zu holen wäre als mit dem Taxi.

    Die Grafik bringt es an den Tag, oder eben nicht. Wo sind die Mietwagen aus dem Umland, die zu tausenden Berliner Straßen unsicher machen?

    #Berlin #Taxi #Uber #Lohn